Lagebild / Teilentscheidung
Anforderungen an neue Wärmenetze (65 % und Biomassegrenzen)
Neue Wärmenetze müssen ab 1.1.2024 mindestens 65 % der Nettowärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beziehen; der Biomasseanteil wird in Netzen über 20 km auf 35 % bzw. 25 % begrenzt, mit Ausnahmen für Abfallbehandlung und Bestandsanlagen. (§ 3, 29, 30, 35)
Vor allem Streit um die Ausgestaltung
Über das Ob wird wenig gestritten, über das Wie viel: Fristen, Grenzen, Ausnahmen. Das ist Verhandlungssache.
Die Landkarte
Jedes Kästchen ist eine Streitfrage. Links und oben, was sich mit Belegen klären lässt; darunter, was nur die Politik entscheiden kann; zuletzt die Instrumente, mit denen sich der Streit entschärfen lässt. Die Farbe zeigt die Diagnose.
Zone der Gutachter
Tatsachenfragen: durch Daten, Gutachten und Vergleichsfälle klärbar
Zone der Politik
Wertungen: keine Studie kann sie entscheiden
Ausgestaltung
Instrumente: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt
- Brücke
- Scheinbrücke
- Klärbar durch Gutachten
- Wertfrage
- Kernkonflikt
- Streit um die Ausgestaltung
- Offen
- Lücke
Womit sich der Streit entschärfen lässt
Instrumente bestreiten die Maßnahme nicht, sie federn sie ab: Fristen, Ausnahmen, Grenzen. Jedes antwortet auf eine der kritischen Fragen. Wo beide Lager zustimmen, liegt ein Kompromiss nahe.
Die Biomasse-Höchstgrenzen für neue Wärmenetze sind zu streng.
antwortet auf die Alternativen-Frage: Erreicht ein anderes Mittel dasselbe Ziel günstiger oder schonender?Die 65-%-Anforderung für neue Wärmenetze sollte erst ab dem 1. Januar 2027 gelten.
antwortet auf die Machbarkeits-Frage: Lässt sich das praktisch umsetzen?Die Staffelung der Biomassegrenzen nach Netzlänge ist sachlich nicht nachvollziehbar.
antwortet auf die Empirie-Frage: Tritt die Wirkung wirklich ein?Alle 20 Streitfragen
Geordnet nach Diagnose: zuerst, was die Politik entscheiden muss, dann was Gutachten klären können, dann die Brücken.
Ist die Ausweitung der anrechenbaren Biomasse- und Holzarten im Entwurf richtig?
Ist die 65-%-Anforderung an neue Wärmenetze richtig?
Die 65-%-Anforderung an erneuerbare Energien und Abwärme für neue Wärmenetze ist richtig.
Ist Holz ein vollwertiger regenerativer Rohstoff?
Soll die thermische Abfallbehandlung langfristig schrumpfen?
Wärme aus thermischer Abfallbehandlung muss eine schrumpfende Anwendung werden.
Besteht die Gefahr, dass in der Wärmeplanung mit mehr Biomasse geplant wird, als nachhaltig verfügbar ist?
Reicht die nachhaltig verfügbare Biomasse für höhere Anteile in Wärmenetzen?
Die nachhaltig verfügbare Biomasse reicht für höhere Biomasseanteile in Wärmenetzen nicht aus.
Kann Biomasse lokal auch über dem gesetzlichen Höchstanteil nachhaltig eingesetzt werden?
Biomasse kann lokal auch über dem gesetzlichen Höchstanteil hinaus nachhaltig eingesetzt werden.
Gefährden die Biomassegrenzen die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen im ländlichen Raum?
Die Biomassegrenzen gefährden die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen im ländlichen Raum.
Wird Biomasse in der Übergangsphase auch in neuen Wärmenetzen als regelbarer Energieträger gebraucht?
Biomasse wird in der Übergangsphase als regelbarer Energieträger auch in neuen Wärmenetzen benötigt.
Welche Rolle spielt die thermische Abfallbehandlung für dekarbonisierte Wärmenetze?
Die thermische Abfallbehandlung ist ein wichtiger Baustein dekarbonisierter Wärmenetze.
Wie streng sollen die Biomasse-Höchstgrenzen für neue Wärmenetze sein?
Die Biomasse-Höchstgrenzen für neue Wärmenetze sind zu streng.
Wie soll Wärme aus thermischer Abfallbehandlung als unvermeidbare Abwärme behandelt werden?
Ab wann soll die 65-%-Anforderung für neue Wärmenetze gelten?
Die 65-%-Anforderung für neue Wärmenetze sollte erst ab dem 1. Januar 2027 gelten.
Sollen Biomasse-Obergrenzen auch für bestehende Wärmenetze gelten?
Auch für bestehende Wärmenetze sollten Obergrenzen für den Biomasseanteil gelten.
Soll es für bereits laufende Wärmenetzprojekte eine Ausnahme von der 65-%-Anforderung geben?
Darf die Evaluierung nach § 35 WPG den zulässigen Biomasseanteil absenken?
Soll Biomasse in neuen Wärmenetzen auf die Spitzenlast beschränkt werden?
Neue Wärmenetze sollten Biomasse nur in der Spitzenlast einsetzen.
Sollen Biomassebegrenzungen auch für Wärmenetze unter 20 Kilometer gelten?
Ambitionierte Biomassebegrenzungen sollten auch für Wärmenetze unter 20 Kilometer gelten.
Soll grüner Wasserstoff in neuen Wärmenetzen begrenzt werden?
Grüner Wasserstoff in neuen Wärmenetzen sollte im Regelfall auf die Spitzenlast beschränkt werden.
Ist es sachgerecht, die Biomassegrenzen nach Netzlänge zu staffeln?
Die Staffelung der Biomassegrenzen nach Netzlänge ist sachlich nicht nachvollziehbar.
Was niemand gefragt hat
Ist dieser Wert das wert, was wir dafür opfern?
Diese kritische Frage hat in der Anhörung niemand gestellt.
Selten, aber vielleicht entscheidend: 18 Einzelforderungen
Diese Argumente gehören zu keiner Streitfrage der Karte, meist weil nur eine Organisation sie vorbringt. Sie gehen nicht verloren: Das eine Argument, das nur einmal vorkam, kann das entscheidende sein. 5 davon lehnen andere Organisationen ausdrücklich ab; sie stehen oben.
Biomasse kann regional wichtige Rolle spielen
Biomasse kann in vielen Regionen, besonders in bestimmten ländlichen Gebieten, eine wichtige Rolle für die Wärmeplanung spielen.
Biomasse/Holz muss zur Klimaneutralität wesentlich beitragen
Biomasse, insbesondere Holz, muss bei der Umsetzung der Klimaneutralität einen wichtigen Beitrag leisten.
Entwurf: neue Abwärme-Regeln, keine EE-Anerkennung von Gas/Klärschlamm, Biomassegrenze
Der Gesetzentwurf enthält nach Darstellung der Stellungnahme neue Regelungen zur Abwärme aus thermischer Abfallbehandlung, erkennt Klär- und Deponiegas sowie Klärschlamm nicht als erneuerbare Energien an und begrenzt die Biomasseanteile.
BDEW: Ausnahmen vom doppelten Nachhaltigkeitsnachweis für Biomasse im WPG
Der BDEW fordert, im Wärmeplanungsgesetz zu regeln, dass für zur Wärmeerzeugung eingesetzte Biomasse kein erneuter oder doppelter Nachhaltigkeitsnachweis nötig ist, wenn die Anlage die Schwellenwerte der BioStrom-NachV unterschreitet, ein EEG-gefördertes Biomasse-Kraftwerk ist oder für den Biomasseanteil nach EBeV 2030/EHV 2030 ein Emissionsfaktor von Null angesetzt werden kann.
Volle Biomassenutzung ist europarechtlich zulässig
Die vollständige Nutzung der Biomasse ist nach Europarecht zulässig.
Zeitkomponente der CO2-Bilanz von Biomasse ist wegen Kipppunkten zentral
Weil mögliche Kipppunkte im Klimasystem schon innerhalb von Jahren erreicht werden könnten, sei bei der klimapolitischen Bewertung der Biomassenutzung in der Wärmeplanung die Zeitkomponente der CO2-Bilanz zentral.
§ 3 (14e) WPG: Verbrennung von Primärholz ausschließen
Der Begriff in § 3 Nr. 14e des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs soll so ergänzt werden, dass die Verbrennung von Primärholz ausgeschlossen ist.
§ 3 Nr. 14 e) WPG-Entwurf: BioSt-NachV stellt Zusatzanforderungen an Biomasse
Durch die Bezugnahme auf die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) in der Definition von Wärme aus Biomasse (§ 3 Nr. 14 e) des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs) werden zusätzliche materielle Anforderungen an die in Wärmenetzen anrechenbare Biomasse gestellt.
BDEW begrüßt eindeutigere Biomasse-Definition in § 3 Nr. 14 e) WPG-Entwurf
Der BDEW begrüßt, dass der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes in § 3 Nr. 14 e) den Biomassebegriff in seiner Reichweite nun eindeutiger definiert, auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher Regelungen in anderen Rechtsakten.
Biomasse-Nachhaltigkeitsanforderungen gehören in wärmenetzspezifischen Teil 3
Zusätzliche Anforderungen an Biomasse sollten wie im GEG im wärmenetzspezifischen Teil 3 statt im Allgemeinen Teil 1 geregelt werden.
Biomassebegrenzung im WPG-Entwurf mit BEW-Förderbedingungen abstimmen
Falls die pauschale Begrenzung des Biomasseanteils in Wärmenetzen im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes beibehalten wird, ist sie nach Ansicht der Einreichung zwingend stärker mit den Fördervoraussetzungen nach Nummer 4.2.1 der BEW in Einklang zu bringen, damit diese nicht konterkariert werden.
Biomassestrategie-Eckpunkte: Vorrang der stofflichen Nutzung
Die Bundesregierung räumt in den Eckpunkten der Biomassestrategie der stofflichen Nutzung von Biomasse Priorität ein.
Weitere 6 anzeigen
Keine Nachweispflicht für Siedlungsabfälle und Klärschlamm
Für feste Siedlungsabfälle und Klärschlamm sollte keine Nachhaltigkeitsnachweisführung nach BioSt-NachV verlangt werden.
Nachweisführung liegt nicht beim Wärmenetzbetreiber
Die Nachhaltigkeitsnachweise für Biomasse können nur vom Wärmeerzeuger oder Inverkehrbringer geführt werden, und für kleine Anlagen ist der Aufwand sehr hoch.
Vorhandene Nachweise sollen genügen
Der Wärmenetzbetreiber sollte bereits vorliegende oder gleichwertige Nachhaltigkeitsnachweise nutzen können und dem Erzeuger bei lückenhaftem Nachweis kaum den Netzzugang verwehren dürfen.
Wärmequellen für Wärmenetze priorisieren
Nicht jede Wärmequelle eignet sich gleich gut für Wärmenetze; Solarthermie, tiefe Geothermie, Großwärmepumpen, unvermeidbare Abwärme und Großwärmespeicher sollen Vorrang haben.
WPG ist kein Förderinstrument nach EE-RL
Nach Auffassung des BDEW ist das WPG kein Förderinstrument im Sinne der EE-Richtlinie, sodass europarechtlich keine Pflicht besteht, die Nachhaltigkeitskriterien auf Betreiberpflichten anzuwenden.
WPG: Sägereste und Altholz vorrangig stofflich nutzen, Verbrennung nur Ausnahme
Saubere Sägereste und unbelastetes Altholz sollen vorerst stofflich verwertet und nur dann verbrannt werden dürfen, wenn eine stoffliche Nutzung nachweislich ökologisch nicht sinnvoll, technisch nicht möglich und wirtschaftlich unzumutbar ist.