Lagebild / Teilentscheidung

Pflicht zu Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplänen

Betreiber nicht vollständig dekarbonisierter Wärmenetze müssen bis Ende 2026 einen Fahrplan nach Anlage 3 erstellen, der Behörde vorlegen und veröffentlichen; Ausnahmen für BEW-geförderte Netze, Netze unter 1 km und erleichterte Anforderungen für kleine, schon weitgehend grüne Netze. (§ 9, 18, 29, 32, 33)

Klarer Wertkonflikt

Über die Tatsachen sind sich die Lager einig oder sie sind überbrückt. Was sie trennt, ist eine Wertung. Weitere Faktendebatten helfen hier nicht: Das gehört auf die politische Leitungsebene.

Die Landkarte

Jedes Kästchen ist eine Streitfrage. Links und oben, was sich mit Belegen klären lässt; darunter, was nur die Politik entscheiden kann; zuletzt die Instrumente, mit denen sich der Streit entschärfen lässt. Die Farbe zeigt die Diagnose.

Womit sich der Streit entschärfen lässt

Instrumente bestreiten die Maßnahme nicht, sie federn sie ab: Fristen, Ausnahmen, Grenzen. Jedes antwortet auf eine der kritischen Fragen. Wo beide Lager zustimmen, liegt ein Kompromiss nahe.

Die Fahrpläne der Wärmenetzbetreiber sollen nicht im Internet veröffentlicht werden.

antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Alle 12 Streitfragen

Geordnet nach Diagnose: zuerst, was die Politik entscheiden muss, dann was Gutachten klären können, dann die Brücken.

Drohen unabgestimmte Planwerke, wenn kommunale Wärmepläne und Netzbetreiber-Fahrpläne unabhängig voneinander bestehen?

Weil Wärmepläne und Fahrpläne unabhängig voneinander bestehen, drohen unabgestimmte Planwerke und unnötige Iterationen.

Sollen Wärmenetzbetreiber überhaupt gesetzlich zur Erstellung von Fahrplänen verpflichtet werden?

Es ist richtig, dass der Gesetzentwurf Wärmenetzbetreibern Vorgaben zu Fahrplänen macht.

Sollen Gasnetzgebietstransformationspläne neben den Wärmenetz-Transformationsplänen im Gesetz verankert werden?

Gasnetzgebietstransformationspläne sollen in § 9 WPG gleichberechtigt neben den Transformationsplänen für Wärmenetze verankert werden.

Soll die Zusammenarbeit von Kommunen und Wärmenetzbetreibern gesetzlich verankert werden?

Die Zusammenarbeit von Kommunen und Wärmenetzbetreibern bei Wärmeplänen und Fahrplänen soll gesetzlich verankert werden.

Ist die Fristverlängerung nach § 29 Abs. 3 WPG-E für Netzbetreiber praktikabel geregelt?

Das Erfordernis eines „komplexen Projekts“ in § 29 Abs. 3 WPG-E führt zu Einzelfallprüfungen und deutlich mehr Verfahrensaufwand.

Sollen Fahrpläne der Wärmenetzbetreiber im Internet veröffentlicht werden?

Die Fahrpläne der Wärmenetzbetreiber sollen nicht im Internet veröffentlicht werden.

Wie weit muss der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei veröffentlichten Fahrplänen gehen?

Planteile mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dürfen bei der Veröffentlichung von Fahrplänen nicht offengelegt werden.

Was niemand gefragt hat

Ist dieser Wert das wert, was wir dafür opfern?

Diese kritische Frage hat in der Anhörung niemand gestellt.

Selten, aber vielleicht entscheidend: 5 Einzelforderungen

Diese Argumente gehören zu keiner Streitfrage der Karte, meist weil nur eine Organisation sie vorbringt. Sie gehen nicht verloren: Das eine Argument, das nur einmal vorkam, kann das entscheidende sein.

§ 18 (4): Bundesnetzagentur einbinden

Bei Netzvorschlägen von Betreibern nach § 18 (4) sollte analog zu § 71k GEG die Bundesnetzagentur zur regelmäßigen Überprüfung eingebunden werden.

§ 9 Abs. 1 WPG-Entwurf: Fahrpläne erst berücksichtigen, sobald Ergebnisse vorliegen

Der BDEW schlägt vor, § 9 des Entwurfs so zu fassen, dass bestehende oder in Erstellung befindliche Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne erst berücksichtigt werden, sobald Ergebnisse vorliegen.

BDEW: Nr. 6c der Transformationsplan-Anforderungen nur je Leitungsabschnitt dokumentierbar

Der BDEW führt zu Nummer 6c der Mindestanforderungen im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes aus, dass die Dokumentation auf Leitungsabschnittsebene erfolgen kann, nicht aber aggregiert je Straßenzug.

Begriff „potenzielle Betreiber“ in § 18 Abs. 4 definieren

Es ist unklar, wer mit „potenzielle Betreiber“ gemeint ist; der Begriff muss definiert werden.

BEW-Transformationsplan in § 32 Abs. 2 WPG als Erfüllungsoption nennen

Der BDEW fordert, dass im Wärmeplanungsgesetz (§ 32 Abs. 2 WPG-Entwurf) ein selbst erstellter Transformationsplan nach der BEW-Richtlinie (Bundesförderung effiziente Wärmenetze) ausdrücklich als Erfüllungsoption für die Pflicht von Wärmenetzbetreibern genannt wird.