Lagebild / Teilentscheidung

Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten

Die planungsverantwortliche Stelle kann grundstücksbezogen Gebiete zum Neu-/Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen (mit Bezug zum GEG); ohne Anspruch Dritter und ohne Pflicht zur Versorgung, aber mit Berücksichtigung in Bauleit- und Fachplanung. Begleitend Änderungen im Baugesetzbuch und UVP-Gesetz. (§ 3, 26, 27, 33)

Vor allem Streit um die Ausgestaltung

Über das Ob wird wenig gestritten, über das Wie viel: Fristen, Grenzen, Ausnahmen. Das ist Verhandlungssache.

Die Landkarte

Jedes Kästchen ist eine Streitfrage. Links und oben, was sich mit Belegen klären lässt; darunter, was nur die Politik entscheiden kann; zuletzt die Instrumente, mit denen sich der Streit entschärfen lässt. Die Farbe zeigt die Diagnose.

Womit sich der Streit entschärfen lässt

Instrumente bestreiten die Maßnahme nicht, sie federn sie ab: Fristen, Ausnahmen, Grenzen. Jedes antwortet auf eine der kritischen Fragen. Wo beide Lager zustimmen, liegt ein Kompromiss nahe.

Die Heizungsvorgaben des GEG sollten erst ab einer verbindlichen Ausweisung von Versorgungsgebieten gelten.

antwortet auf die Machbarkeits-Frage: Lässt sich das praktisch umsetzen?

Wasserstoffnetze auf Verteilnetzebene sollten in der Wärmeplanung frühzeitig ausgeschlossen werden.

antwortet auf die Wertkonflikt-Frage: Wie schwer wiegt der Wert gegen das, was wir dafür opfern?

Die Gebietsausweisung sollte nicht nur eine überwiegende Versorgung, sondern einzelne Versorgungsoptionen festlegen können.

antwortet auf die Alternativen-Frage: Erreicht ein anderes Mittel dasselbe Ziel günstiger oder schonender?

Alle 20 Streitfragen

Geordnet nach Diagnose: zuerst, was die Politik entscheiden muss, dann was Gutachten klären können, dann die Brücken.

Sollen Wärmenetze und Wasserstoffnetze in der Wärmeplanung gleichrangig behandelt werden?

Das Wärmeplanungsgesetz sollte Wärmenetze gegenüber Wasserstoffnetzen priorisieren.

Welche Rolle wird Wasserstoff in der Gebäudewärme spielen?

Wasserstoff wird auf absehbare Zeit kaum zur Wärmeversorgung von Gebäuden beitragen.

Ab wann sollen die Heizungsvorgaben des GEG gelten: schon mit der Wärmeplanung oder erst mit verbindlicher Ausweisung?

Die Heizungsvorgaben des GEG sollten erst ab einer verbindlichen Ausweisung von Versorgungsgebieten gelten.

Sollen Wasserstoffnetze auf Verteilnetzebene in der Wärmeplanung ausgeschlossen werden?

Wasserstoffnetze auf Verteilnetzebene sollten in der Wärmeplanung frühzeitig ausgeschlossen werden.

Wie verlässlich lassen sich Preise und Mengen von Wasserstoff für die Wärmeplanung abschätzen?

Preise und verfügbare Mengen von Wasserstoff sind für die kommunale Wärmeplanung mit großen Unsicherheiten behaftet.

Bremst das Zusammenspiel von WPG und GEG die Ausweisung von Wärmenetzausbaugebieten?

Das Zusammenspiel von WPG und GEG führt dazu, dass Wärmenetzausbaugebiete nur zurückhaltend ausgewiesen werden.

Ist der regulatorische Rahmen für die Umsetzung der Gebietsausweisung durch Netzbetreiber ausreichend?

Der regulierungsrechtliche Rahmen für Umstellung und Stilllegung von Gasnetzen fehlt bislang.

Welche Folgen hat die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten für die Wärmewende?

Die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten verzögert die Wärmewende in den betroffenen Gebieten.

Wie wirkt die Kopplung von GEG und kommunaler Wärmeplanung auf die Bürgerinnen und Bürger?

Die Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung entlastet Bürgerinnen und Bürger.

Lässt sich der Wärmenetzausbau ohne Anschluss- und Benutzungszwang erreichen?

Ohne Anschluss- und Benutzungszwang wird der Wärmenetzausbau erheblich erschwert.

Wie wirken Anschluss- und Benutzungszwänge auf die Akzeptanz der Wärmewende?

Großflächige Anschluss- und Benutzungszwänge mindern die Akzeptanz der Wärmewende.

Sollen Kommunen für Fernwärme einen Anschluss- und Benutzungszwang festsetzen können?

Kommunen sollten in ausgewiesenen Wärmenetzgebieten einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme festsetzen können.

Soll die Einstufung als überragendes öffentliches Interesse schon jetzt ins WPG aufgenommen werden?

Die Einstufung als überragendes öffentliches Interesse sollte bereits jetzt in das Wärmeplanungsgesetz aufgenommen werden.

Gehört die Ausweisung nach § 26 WPG-E zur Wärmeplanung?

Die Ausweisungsentscheidung nach § 26 WPG-E sollte nicht Teil der Wärmeplanung sein.

Selten, aber vielleicht entscheidend: 27 Einzelforderungen

Diese Argumente gehören zu keiner Streitfrage der Karte, meist weil nur eine Organisation sie vorbringt. Sie gehen nicht verloren: Das eine Argument, das nur einmal vorkam, kann das entscheidende sein. 3 davon lehnen andere Organisationen ausdrücklich ab; sie stehen oben.

Wärmenetzbetreiber konkurrieren bei der Systementscheidung mit anderen Anbietern

Betreiber von Wärmenetzen stehen bei der Entscheidung der Kunden über die künftige Wärmeversorgung einer Liegenschaft im Wettbewerb mit anderen Wärmeanbietern.

Industrie-Dekarbonisierung als Treiber für Wasserstoffnetze

Die Dekarbonisierung von Industrie und Stromerzeugung wird in vielen Fällen ein maßgeblicher Treiber für Wasserstoffnetze sein und kann unter Voraussetzungen die wirtschaftliche Versorgung weiterer Kundengruppen ermöglichen.

BauGB-Änderungen in Art. 2 des Wärmeplanungsgesetzes sind zu begrüßen

Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen des Baugesetzbuchs (Art. 2: Planungsleitsatz und Belange zu Klimaschutz und Wärmeplänen) werden vom Verfasser der Stellungnahme (BDEW) begrüßt.

Versorgungssicherheit und Wirtschaftsentwicklung mitberücksichtigen

Neben der Wirtschaftlichkeit müssen bei Wasserstoffnetzen auch Versorgungssicherheit/Resilienz und Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Kommune berücksichtigt werden.

WPG, GEG (§71k) und EnWG-Netzplanung zu Wasserstoffnetzen nicht deckungsgleich

Die Vorgaben zu Wasserstoffnetzen sind im Wärmeplanungsgesetz, im Gebäudeenergiegesetz (§71k) und in der Netzplanung nach EnWG derzeit nicht aufeinander abgestimmt.

Lokale H2-Infrastruktur betrifft auch Industrie und Gewerbe

Die Verfügbarkeit lokaler Wasserstoffversorgungsinfrastruktur betrifft nicht nur Haushaltswärmekunden, sondern insbesondere auch Industrie- und Gewerbekunden.

Netzinfrastruktur muss nicht schon anliegen

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Infrastruktur (z. B. Wärmenetze) an den ausgewiesenen Teilgebieten bereits anliegt; maßgeblich sind kosteneffiziente Versorgung auf Basis von Wirtschaftlichkeitsvergleichen und weitere Kriterien wie geringe Realisierungsrisiken.

Zonierung von Fernwärmegebieten nur als Versorgungsangebot klarstellen

Es muss deutlich werden, dass die Zonierung von Fernwärmegebieten (§ 18, § 27) nur Versorgungsangebote betrifft.

§ 26 Abs. 4: Gleichstellung bestehender Wärmepläne begrüßt

Die Gleichstellung bestehender Wärmepläne und die Möglichkeit, ergänzende Ermittlungen nachträglich heranzuziehen, wird begrüßt.

§ 27 Abs. 3 Nr. 2: Adressatenkreis unklar

Unklar ist, welche Maßnahmen und welche Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben der Bindung an ausgewiesene Gebiete unterliegen; die Gesetzesbegründung klärt dies nicht, was auch für den Rechtsschutz bedeutsam ist.

Entscheidungen zu dezentralen Gebieten fehlen im Entwurf

Der Entwurf sieht Entscheidungen über Wärmenetz- und Wasserstoffausbaugebiete (§ 26) vor, lässt aber Unklarheit über Entscheidungen zu Gebieten der dezentralen Wärmeversorgung.

Nutzungskonkurrenz verzögert Leitungsbau

Konkurrierende Nutzungspriorisierungen, etwa zwischen Straßenausbau und Fernwärme-Erschließung, verzögern oder verteuern Leitungsbaumaßnahmen für die Wärmewende erheblich.

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WärmeLV abschaffen oder grundlegend novellieren (zu § 3 Nr. 10 Wärmenetzgebiet)

Zu § 3 Nr. 10 des Gesetzentwurfs (Wärmenetzgebiet) fordert der BDEW, die Wärmelieferverordnung entfallen zu lassen oder grundlegend zu novellieren, damit ein überwiegender Anteil der Letztverbraucher angeschlossen und die Wärmepläne umgesetzt werden können.

Wärmenetzanschluss muss für Endverbraucher vorteilhaft und sinnvoll sein

Der ZDH fordert, dass ein Anschluss an ein Wärmenetz für Endverbraucher wirtschaftlich vorteilhaft und ökologisch sinnvoll sein muss.

§ 26 WPG-E: Handlungsform richtet sich nach Landesrecht-Zuständigkeit

Da sich die für die Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten nach § 26 WPG-E zuständige Stelle nach Landesrecht bestimmt, müssen verschiedene Handlungsformen (Satzung, Rechtsverordnung, Verwaltungsakt) zur Verfügung stehen.

§ 3 Nr. 11: „umgerüsteten“ durch „umgestellten“ ersetzen

In der Begründung zu § 3 Nr. 11 (Wasserstoffnetzgebiete) soll der Begriff „umgerüsteten“ durch „umgestellten“ ersetzt werden.

Ausnahme für Schutzgebiete beim überragenden Interesse ist sachgerecht

Die Ausnahme für Naturschutzgebiete, Nationalparks, nationale Naturmonumente und Biosphärenreservate halten die Verbände für sachgerecht, da sie die Wärmewende in der Abwägung stärkt und mit der Priorisierung im Stromsektor und im GEG kohärent ist.

BauGB-Änderungen (Art. 2) betonen Bauleitplanung und binden Gemeinden

Die Aufnahme des Planungsleitsatzes zur treibhausgasneutralen Wärme- und Energieversorgung (§ 1 Abs. 5 BauGB) sowie der Belange und Wärmeplan-Festlegungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 f und g BauGB) in das BauGB betont die Bedeutung der Bauleitplanung für die Flächensicherung und verpflichtet Gemeinden, sich mit treibhausgasneutraler Wärmeversorgung auseinanderzusetzen.

Eingriffe in Netzeigentum abwägen, rechtfertigen und auf Auswirkungen analysieren

Etwaige Eingriffe in Eigentumspositionen an Strom- und Gasnetzen sollen vom Planungsträger abgewogen und gerechtfertigt werden, zudem soll dieser ökologische und ökonomische Auswirkungen auf bestehende Infrastrukturen analysieren.

H2-Verfügbarkeit wird für Ansiedlung wichtig

Für die Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe wird die Verfügbarkeit einer Wasserstoffinfrastruktur künftig von erheblicher Bedeutung sein.

Keine strategische Umweltprüfung bei Wärmenetzgebieten (UVPG-Änderung streichen)

Von der geplanten Änderung des UVP-Gesetzes (Artikel 3), die bei der Ausweisung von Wärmenetz-Neu- oder -Ausbaugebieten eine strategische Umweltprüfung verlangt, soll abgesehen werden.

Privilegierung der Geothermie im Außenbereich (§ 35 BauGB)

§ 35 Abs. 1 BauGB soll um einen eigenen Privilegierungstatbestand für Geothermie ergänzt werden, um Gleichlauf mit Wind und Biomasse herzustellen und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

Prüfung eines „Klimasanierungsgebiets“ im BauGB

Es soll geprüft werden, ob im Baugesetzbuch eine eigene Kategorie „Klimasanierungsgebiet“ geschaffen werden kann, um Klimaschutz und Klimaanpassung zu erreichen.

Quartiersnetze von Quartierslösungen unterscheiden; Hamburger Regelungen nutzen

Zu § 3 Nummer 10 WPG-Entwurf (Wärmenetzgebiet) fordert der BDEW, im Gesetz zwischen Quartiersnetzen und Quartierslösungen zu unterscheiden und dafür die Regelungen des Hamburger Klimaschutzgesetzes heranzuziehen.

Schadensersatzpflicht der Versorger im GEG bei Wärmenetzen streichen

Die Schadensersatzpflicht der Wärmeversorger im Gebäudeenergiegesetz (§ 71 Abs. 8 GEG, im Zusammenspiel mit § 26 WPG bei Wärmenetzausbaugebieten) soll gestrichen werden.

Unklarer Vollzug erschwert Abwägung in der Bauleitplanung

Wegen des unklaren Vollzugs nach § 27 Abs. 2 WPG-E wird die nach § 27 Abs. 3 WPG-E gebotene Berücksichtigung der Ausweisung in der Bauleitplanung erheblich erschwert.

Wahlfreiheit der Handlungsform bei Gebietsausweisung (§ 26 WPG-E) ist zu begrüßen

Der Gestaltungsspielraum, die Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten nach § 26 WPG-E wahlweise per Satzung, Rechtsverordnung oder Verwaltungsakt zu treffen, wird begrüßt.