Lagebild / Teilentscheidung
Erneuerbaren-Quote für bestehende Wärmenetze (30 % / 80 %)
Jedes Wärmenetz muss ab 2030 zu mindestens 30 % und ab 2040 zu mindestens 80 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden; Fristverlängerungen, komplexe Maßnahmen, Ausnahmen für Prozesswärme- und KWK-Netze, Nachweis- und Abkopplungsrecht der Kunden, Länder dürfen höhere Anteile festlegen. Bundesziel von 50 % ab 2030. (§ 2, 3, 29, 33, 35)
Vor allem Streit um die Ausgestaltung
Über das Ob wird wenig gestritten, über das Wie viel: Fristen, Grenzen, Ausnahmen. Das ist Verhandlungssache.
Die Landkarte
Jedes Kästchen ist eine Streitfrage. Links und oben, was sich mit Belegen klären lässt; darunter, was nur die Politik entscheiden kann; zuletzt die Instrumente, mit denen sich der Streit entschärfen lässt. Die Farbe zeigt die Diagnose.
Zone der Gutachter
Tatsachenfragen: durch Daten, Gutachten und Vergleichsfälle klärbar
Zone der Politik
Wertungen: keine Studie kann sie entscheiden
Ausgestaltung
Instrumente: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt
- Brücke
- Scheinbrücke
- Klärbar durch Gutachten
- Wertfrage
- Kernkonflikt
- Streit um die Ausgestaltung
- Offen
- Lücke
Womit sich der Streit entschärfen lässt
Instrumente bestreiten die Maßnahme nicht, sie federn sie ab: Fristen, Ausnahmen, Grenzen. Jedes antwortet auf eine der kritischen Fragen. Wo beide Lager zustimmen, liegt ein Kompromiss nahe.
Die Ausnahmen und Fristverlängerungen von den Mindestanteilen in § 29 WPG sind zu weit gefasst.
antwortet auf die Machbarkeits-Frage: Lässt sich das praktisch umsetzen?Alle 20 Streitfragen
Geordnet nach Diagnose: zuerst, was die Politik entscheiden muss, dann was Gutachten klären können, dann die Brücken.
Sind pauschale Mindestquoten für einzelne Wärmenetze das richtige Instrument oder sollen lokale Transformationspläne maßgeblich sein?
Wie hoch soll die Mindestquote an Erneuerbaren und unvermeidbarer Abwärme für bestehende Wärmenetze im Jahr 2030 sein?
Die Mindestquote von 30 % für bestehende Wärmenetze bis 2030 ist zu niedrig.
Soll Wärme aus der Abfallverbrennung der unvermeidbaren Abwärme gleichgestellt werden?
Wie hoch soll der Mindestanteil an Erneuerbaren und unvermeidbarer Abwärme in bestehenden Wärmenetzen im Jahr 2040 sein?
Der Mindestanteil von 80 % für bestehende Wärmenetze bis 2040 ist zu niedrig.
Sollen Wärmenetze gegenüber dezentralen Lösungen politisch bevorzugt werden?
Wärmenetze sollten gegenüber dezentralen Lösungen nicht bevorzugt werden.
Sollen alle lokal verfügbaren klimaneutralen Wärmequellen für die Transformation der Netze nutzbar sein?
Für die Netztransformation müssen alle lokal verfügbaren klimaneutralen Wärmequellen nutzbar sein.
Ist die 30-%-Quote bis 2030 für Wärmenetzbetreiber realistisch erreichbar?
Die 30-%-Quote bis 2030 ist für viele Wärmenetzbetreiber sehr ambitioniert.
Ist Abwärme aus Abfällen unabhängig von einer Überlassungspflicht unvermeidbar?
Abwärme aus Abfällen ist unabhängig von der Überlassungspflicht der Abfälle unvermeidbar.
Wie weit sollen Ausnahmen und Fristverlängerungen von den Mindestanteilen in § 29 WPG reichen?
Die Ausnahmen und Fristverlängerungen von den Mindestanteilen in § 29 WPG sind zu weit gefasst.
Welche KWK-Anlagen sollen von der verlängerten Frist in § 29 Abs. 5 WPG profitieren?
Sollen die Erneuerbaren-Quoten für Wärmenetze mit Sanktionen wie Bußgeldern oder Betriebsverboten durchgesetzt werden?
Wo soll das überragende öffentliche Interesse für Wärmenetze gesetzlich geregelt werden?
Wie stark darf der Biomasseanteil in bestehenden Wärmenetzen wachsen?
Bei bestehenden Wärmenetzen sollte eine starke Ausweitung des Biomasseanteils vermieden werden.
Welche Rolle soll Wasserstoff in bestehenden Wärmenetzen spielen?
Sollen bis zum möglichen Anschluss an ein geplantes Wärme- oder Wasserstoffnetz Ausnahmen vom Mindestanteil gelten?
Reichen die Mindestanteile der §§ 29 und 30 WPG-E aus, um das bundesweite 50-%-Ziel für 2030 zu erreichen?
Soll Wärme aus Wärmepumpen unabhängig vom Strommix vollständig als erneuerbar anerkannt werden?
Ist die Fristverlängerung für komplexe Maßnahmen in § 29 Abs. 3 WPG sachgerecht ausgestaltet?
Soll die Förderung für effiziente Wärmenetze gesetzlich im Wärmeplanungsgesetz verankert werden?
Sollen Kunden sich vom Wärmenetz abkoppeln dürfen, wenn der Betreiber die Erneuerbaren-Anteile nicht einhält?
Selten, aber vielleicht entscheidend: 22 Einzelforderungen
Diese Argumente gehören zu keiner Streitfrage der Karte, meist weil nur eine Organisation sie vorbringt. Sie gehen nicht verloren: Das eine Argument, das nur einmal vorkam, kann das entscheidende sein. 5 davon lehnen andere Organisationen ausdrücklich ab; sie stehen oben.
WPG-E § 2: Ziel 50 % leitungsgebundene Wärme erneuerbar bis 2030
Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (§ 2 WPG-E) setzt das Ziel, bis zum 1. Januar 2030 bundesweit durchschnittlich die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu erreichen.
Entwurf: Bestehende Wärmenetze mit 30 % (2030) und 80 % (2040) EE/Abwärme
Nach dem Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes sollen bestehende Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit erneuerbarer Wärme, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus gespeist werden.
§ 3 (14k): Abwärme nicht als erneuerbare Wärme bezeichnen
Aus Transparenzgründen soll die Gleichsetzung von unvermeidbarer Abwärme und erneuerbarer Wärme unterbunden und Abwärme in Bilanzen separat ausgewiesen werden.
Blauen und türkisen Wasserstoff als Erfüllungsoption zulassen
Blauer und türkiser Wasserstoff sollen wie im GEG als Erfüllungsoptionen für die Ziele der §§ 2, 29, 30 und 31 WPG zugelassen werden.
Wärme aus H2-/H2-ready-KWK als Kategorie anerkennen
Eine neue Kategorie Nr. 14 m) für Wärme aus H2- oder H2-ready-KWK-Anlagen soll eingefügt werden, mit Zuordnung nach Stromverlustkennziffer und vorübergehender Anerkennung des H2-ready-Kriteriums.
Erneuerbare als vorrangiger Belang in Schutzgüterabwägung
Bis die leitungsgebundene Wärme nahezu vollständig erneuerbar oder abwärmebasiert ist, sollen erneuerbare Energien als vorrangiger Belang in Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.
Netzausbau erhöht Bedarf an erneuerbarer Wärme
Ein weiterer Ausbau des Fernwärmenetzes erhöht den Bedarf an erneuerbarer Wärme und könnte Betreiber dazu bringen, den Netzausbau zu drosseln, um die Anteilsziele zu erreichen – entgegen dem Ziel der Wärmewende.
Effizienzpotenziale bei Abwärmelieferanten zuerst heben
Bei allen Abwärmequellen müssen die Lieferanten zunächst alle Effizienzpotenziale heben, damit nur tatsächlich unvermeidbare Abwärme genutzt wird und ineffiziente Prozesse nicht zementiert werden.
Ex-ante-Werte auch für 2035, 2040 und ab 2045 nötig
Vergleichbare pauschale Planungswerte für den erneuerbaren Anteil im Netzstrom werden auch für 2035, 2040 und ab 2045 benötigt.
Klär- und Deponiegas sowie Klärschlamm als erneuerbar anerkennen
Klärgas, Deponiegas und Klärschlamm sollen als erneuerbare Energien anerkannt werden.
Netzoffener Zugang und dezentrale Einspeisung
Vorhandene und geplante Wärmenetze sollten netzoffen zugänglich sein, damit lokale Anbieter wie Eigentümergemeinschaften einspeisen oder Gebäudenetze koppeln können.
§ 29 Abs. 9 WPG-Entwurf (Länderöffnung) ersatzlos streichen
Der Absatz 9 in § 29 des Entwurfs (Länderöffnung) soll ersatzlos gestrichen werden, weil unterschiedliche Landesregelungen nach Ansicht der Einreichenden der bundeseinheitlichen Regelung widersprechen und den Wärmenetzausbau verzögern oder verhindern könnten.
Weitere 10 anzeigen
§ 3 Nr. 14 k) Herkunftsnachweise: geringer Aufwand, einheitliche Regeln
Zu § 3 Nummer 14 k) des Gesetzentwurfs zur Wärmeplanung wird gefordert, dass Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand verursachen und nach einheitlichen Regeln erfolgen, damit gleiche Ausgangslagen gleich bewertet werden.
Abkälten in den Begriff unvermeidbare Abwärme einbeziehen
In § 3 Nr. 15 WPG-E sollten auch Abkälten und deren Nutzung einbezogen werden, etwa Abwärme aus Kraft-Wärme-Kälte-Prozessen, Rechenzentren, Krankenhäusern oder Industrieprozessen.
Alle Reststoffe aus Recycling und Verwertung in § 3 Abs. 4 Nr. 1 b WPG einbeziehen
Der BDEW fordert, in die Gleichstellungsklausel des § 3 Absatz 4 Nummer 1 b) WPG-Entwurf sämtliche Reststoffe der Recycling- und Verwertungsprozesse statt nur Klärschlamm aufzunehmen.
BDEW: Anteile in § 29 Abs. 1 WPG-Entwurf auf Gradtagszahl umrechnen
Der BDEW fordert, dass die in § 29 Absatz 1 des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs genannten prozentualen Anteile erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme auf eine bestimmte Gradtagszahl umgerechnet werden, um witterungsbedingte Einflüsse sachgerecht zu berücksichtigen.
BDEW: Restwärme aus EE, Abwärme und hocheffizienter KWK mit mind. 5 % EE
Der BDEW schlägt vor, dass die übrige Wärme in diesen Netzen aus einer Kombination aus Erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und hocheffizienter KWK stammen darf, wobei mindestens 5 Prozent aus Erneuerbaren Energien kommen müssen.
Begriff „Nettowärmeerzeugung“ definieren (§ 2)
Der Begriff „Nettowärmeerzeugung“ in § 2 Absatz 1 sollte definiert werden.
Beschränkung beeinträchtigt Prozessdampf- und Wärmeversorgung von Gewerbe und Industrie
Nach Ansicht des BDEW würde die Beschränkung in § 3 Absatz 4 Buchstabe a WPG-Entwurf die Versorgung vieler Gewerbeeinrichtungen und Industriebetriebe mit Prozessdampf und Wärme erheblich beeinträchtigen.
Kraftwerksabwärme nur über kurze Distanzen nutzbar
Die verbleibende Abwärme von Kraftwerken hat ein so niedriges Temperaturniveau, dass sie nur über kurze Entfernungen wirtschaftlich transportiert werden kann.
Mögliche Synergien von CO2-Nutzung und Industrieprozessen bei Prozesswärme
Weil sich die Anforderungen laut Gesetzesbegründung auch auf Prozesswärmelieferungen an die Industrie beziehen, könnten bei der Nutzung von CO2 direkte Synergieeffekte mit Produktionsprozessen bestehen.
Netzbetreiber und Planungsstelle beeinflussen den EE-Anteil des Bundesmixes kaum
Weder der Betreiber eines Wärmenetzes noch die für die Wärmeplanung verantwortliche Stelle haben nach Ansicht der Stellungnahme einen signifikanten Einfluss auf den durchschnittlichen erneuerbaren Anteil des Bundesstrommixes.