Lagebild / Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure / Streitfrage
In welchen Planungsschritten sind die Akteure nach § 7 Abs. 2 WPG zu beteiligen?
Die nach § 7 Abs. 2 WPG Beteiligten sollten ausdrücklich in alle Planungsschritte der Wärmeplanung einbezogen werden.
OffenAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.
Wer es für richtig hält
- BDEWstimmt zu
- Kommunale Spitzenverbändelehnt ab
- ZIAstimmt zu
- ZDHstimmt zu
- Stadtwerke Münchenäußert sich nicht
- Haus & Grundäußert sich nicht
- VKUäußert sich nicht
- DVGWäußert sich nicht
- Waniczekäußert sich nicht
- Agora Energiewendeäußert sich nicht
- Deutsche Umwelthilfeäußert sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.
Belege: Keine der 2 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.
Woher es stammt
2 Argumente aus 1 Stellungnahme
Befund
Ob die nach § 7 Abs. 2 WPG Beteiligten in alle Planungsschritte einbezogen werden sollen, ist noch nicht entschieden. Aus der Versorgerperspektive kommt Zustimmung: 3 von 4 der Organisationen, die sich dazu äußern, tragen die Forderung. Aus dem Lager „Ambitionierter Klimaschutz“ (2 Organisationen) hat sich dagegen niemand dazu geäußert. Eine Brücke lässt sich daraus nicht ablesen, einen Streit aber auch nicht. Belastbar wird der Punkt, sobald das zweite Lager Stellung nimmt. Bis dahin sollte die Entscheidungsebene die Forderung nicht als Konsens behandeln. Das gilt auch für den Vorschlag, die Akteure aus § 7 Abs. 3 Nr. 1–3 in Abs. 2 aufzunehmen.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
Ein Argument hier stützt „Versorger gestaltend einbinden“
„Versorger gestaltend einbinden“ stützt diese Streitfrage
„Späte Einbindung führt zu Fehlinvestitionen“ stützt diese Streitfrage
„Beteiligung steigert Akzeptanz“ stützt diese Streitfrage
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war.
WPG-Entwurf: Akteure aus § 7 Abs. 3 Nr. 1–3 in Abs. 2 aufnehmen BDEW
Der BDEW fordert, im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes die in § 7 Absatz 3 Nummer 1–3 genannten Akteure in den Adressatenkreis von § 7 Absatz 2 statt Absatz 3 aufzunehmen, weil sie als Teil der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette einen relevanten Beitrag zu einer ganzheitlichen Wärmeplanung leisten.
- Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Die Aussage war ohne Kontext unklar (kein Gesetz, kein Absender genannt); jetzt benennt sie den Gesetzentwurf (WPG) und die Vorschrift. Der Anspruch bleibt unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 41 % sicher).
„die in § 7 Absatz 3 Nummer 1 – 3 genannten Akteure in den Adressatenkreis in Absatz 2 statt in Absatz 3 aufgenommen werden, da diese Akteure als Teil der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette auch einen relevanten Beitrag für eine ganzheitliche Wärmeplanung beisteuern“
Akteure nach § 7 Abs. 2 in alle Planungsschritte einbinden BDEW
Die nach § 7 Abs. 2 Beteiligten sollen ausdrücklich in Bestandsanalyse, Zielszenario, Gebietseinteilung, Darstellung der Versorgungsarten, Eignungsstufen und Umsetzungsmaßnahmen einbezogen werden, weil § 7 eine frühzeitige und fortlaufende Beteiligung verspricht, die in den einzelnen Paragrafen nicht zum Tragen kommt.
- Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Die Akteure leisten bei der Ermittlung des Zielszenarios einen wertvollen Beitrag und sollten deshalb unbedingt eingebunden werden.“