Lagebild / Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure / Streitfrage

Wie ist mit wettbewerbsrelevanten Daten bei der Beteiligung nach § 7 Abs. 3 WPG umzugehen?

Wettbewerbsrelevante Daten dürfen bei der Beteiligung nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 WPG nicht einseitig zur Verfügung gestellt oder genutzt werden.

OffenAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.

Wer es für richtig hält

Praxisnahe Versorgerperspektive
  • BDEWstimmt zu
  • Kommunale Spitzenverbändeäußert sich nicht
  • ZIAäußert sich nicht
  • ZDHstimmt zu
  • Stadtwerke Münchenäußert sich nicht
  • Haus & Grundäußert sich nicht
  • VKUäußert sich nicht
  • DVGWäußert sich nicht
  • Waniczekäußert sich nicht
Ambitionierter Klimaschutz
  • Agora Energiewendeäußert sich nicht
  • Deutsche Umwelthilfeäußert sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.

Belege: Keine der 1 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.

Woher es stammt

1 Argument aus 1 Stellungnahme

„Weiterhin ist sicherzustellen, dass wettbewerbsrelevante Daten nicht einseitig zur Verfügung gestellt oder genutzt werden dürfen.“

BDEW Bundesverband der Energie- und WasserwirtschaftPraxisnahe Versorgerperspektive

Befund

Diese Frage ist offen: Sie ist weder getragen noch entschieden. Aus der Praxisnahen Versorgerperspektive hat sich nur der BDEW geäußert und fordert, dass wettbewerbsrelevante Daten bei der Beteiligung nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 WPG nicht einseitig bereitgestellt oder genutzt werden dürfen. Aus dem Lager Ambitionierter Klimaschutz liegt keine einzige Stimme vor, 0 von 0 Organisationen. Ob die Forderung mehrheitsfähig ist, lässt sich deshalb nicht sagen. Gefestigt würde der Punkt, sobald sich mindestens ein, besser mehrere Akteure des zweiten Lagers dazu äußern, etwa mit einem Vorschlag, wie Transparenz und Datenschutz bei der Beteiligung zusammengehen können.

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war.

§ 7 Abs. 3 Nr. 1–3 WPG: Wettbewerbsrelevante Daten nicht einseitig bereitstellen BDEW

Bei der Beteiligung nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs ist sicherzustellen, dass wettbewerbsrelevante Daten nicht einseitig zur Verfügung gestellt oder genutzt werden dürfen.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independent demands: defining the terms, and protecting competition-relevant data. Each is now its own point, with the provision named.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Weiterhin ist sicherzustellen, dass wettbewerbsrelevante Daten nicht einseitig zur Verfügung gestellt oder genutzt werden dürfen.“