Lagebild / Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure / Streitfrage

Muss die Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen, dass Eigentümer in der Wahl des Energieträgers eingeschränkt werden?

Die Öffentlichkeitsbeteiligung muss berücksichtigen, dass Eigentümer in ihrer Wahl des Energieträgers eingeschränkt werden.

OffenWertungEine Abwägung von Werten. Sie entscheidet die Politik.

Wer es für richtig hält

Praxisnahe Versorgerperspektive
  • BDEWstimmt zu
  • Kommunale Spitzenverbändeäußert sich nicht
  • ZIAstimmt zu
  • ZDHlehnt ab
  • Stadtwerke Münchenäußert sich nicht
  • Haus & Grundlehnt ab
  • VKUäußert sich nicht
  • DVGWäußert sich nicht
  • Waniczekäußert sich nicht
Ambitionierter Klimaschutz
  • Agora Energiewendeäußert sich nicht
  • Deutsche Umwelthilfeäußert sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.

Belege: Keine der 1 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.

Wertungen lassen sich nicht belegen. Hier zählt die Abwägung, nicht der Beweis.

Woher es stammt

1 Argument aus 1 Stellungnahme

Befund

Hier liegt keine belastbare Abstimmungslage vor. Im Lager „Praxisnahe Versorgerperspektive“ (9 Organisationen) äußern sich nur 4 zu diesem Punkt, 2 davon stimmen zu. Im Lager „Ambitionierter Klimaschutz“ (2 Organisationen) hat sich keine einzige geäußert. Die Aussage, die Öffentlichkeitsbeteiligung müsse die eingeschränkte Wahl des Energieträgers der Eigentümer berücksichtigen (§ 13 Abs. 4), ist damit weder getragen noch entschieden. Sie würde erst belastbar, wenn sich auch Organisationen des Klimaschutz-Lagers dazu positionieren. Bis dahin sollte die Entscheidungsebene diesen Punkt nicht als Konsens oder als Streit behandeln.

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Wertkonflikt-Frage auf: Wie schwer wiegt der Wert gegen das, was wir dafür opfern?

Einschränkung der Eigentümer bei Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 13 Abs. 4) beachten BDEW

Beim Ablauf der Wärmeplanung nach § 13 Absatz 4 sollte in der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt werden, dass Objekt-Eigentümer in ihrer Wahl des Energieträgers eingeschränkt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a factual claim about owners' restricted choice, a claim about restricted competitive network development, and a procedural demand; split into three independent, neutrally worded points naming § 13 Abs. 4.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Es sollte beim Ablauf der Wärmeplanung in Bezug auf die Beteiligung der Öffentlichkeit bedacht werden“