Lagebild / Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure / Streitfrage

Wie groß und wie fachkundig soll der Kreis der Beteiligten bei der Wärmeplanung sein?

Der Kreis der an der Wärmeplanung Beteiligten sollte klein und fachkundig gehalten werden.

OffenAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.

Wer es für richtig hält

Praxisnahe Versorgerperspektive
  • BDEWlehnt ab
  • Kommunale Spitzenverbändeäußert sich nicht
  • ZIAlehnt ab
  • ZDHlehnt ab
  • Stadtwerke Münchenäußert sich nicht
  • Haus & Grundlehnt ab
  • VKUäußert sich nicht
  • DVGWäußert sich nicht
  • Waniczekäußert sich nicht
Ambitionierter Klimaschutz
  • Agora Energiewendeäußert sich nicht
  • Deutsche Umwelthilfeäußert sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.

Belege: Keine der 5 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.

Woher es stammt

5 Argumente aus 2 Stellungnahmen

„der Kreis der Teilnehmer grundsätzlich in einer mit Bedacht ausgewählten Größe, mit gebotenem Fachwissen zur Entwicklung von sich daraus ergebenden wesentlichen Skaleneffekten zur Transformation in allen Energie-Ebenen zusammengesetzt werden, damit man in der äußerst knappen zur Verfügung stehenden Zeit zu tragbaren Lösungsräumen kommt“

BDEW Bundesverband der Energie- und WasserwirtschaftPraxisnahe Versorgerperspektive

Befund

Zur Größe und Fachkunde des Beteiligtenkreises liegt noch keine belastbare Position vor: Aus der Praxisnahen Versorgerperspektive (9 Organisationen im Lager) äußern sich nur 4 dazu, und keine davon stimmt zu. Aus dem Lager Ambitionierter Klimaschutz (2 Organisationen) hat sich niemand erkennbar geäußert. Der Punkt ist damit weder getragen noch entschieden. Konkret gefordert wird der kleine, fachkundige Kreis bisher nur vom BDEW. Er will damit in der knapp bemessenen Zeit zu „tragbaren Lösungsräumen" kommen. Andere Stellungnahmen begrüßen dagegen den breiten Kreis nach § 7 Abs. 2 des Entwurfs. Der Punkt wird belastbar, sobald sich aus beiden Lagern mehr Organisationen zur Frage „breit oder klein" äußern. Bis dahin sollte die Entscheidungsebene ihn nicht als geklärt behandeln.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war.

Einbindung von Netzbetreibern ggf. auf ortsnahe begrenzen Kommunale Spitzenverbände

Es wäre zu prüfen, ob die mögliche Einbindung von Netzbetreibern, Wärmeproduzenten und Großverbrauchern auf ortsnahe Betreiber der Region begrenzt werden sollte.

  1. Aus der Stellungnahme von Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).

„Zu prüfen wäre, ob eine solche mögliche Einbindung auf die ortsnahen Betreiber der Region begrenzt werden sollte.“

§ 7 Abs. 2 WPG-E: künftige Betreiber, Produzenten, Großverbraucher beteiligen BDEW

Der BDEW schlägt vor, im Beteiligungskreis nach § 7 Abs. 2 des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs auch künftige mögliche Netzbetreiber sowie bestehende und bekannte potenzielle Produzenten und Großverbraucher von Wärme und Gas aufzunehmen, damit Betreiberwechsel nach Konzessionsverfahren berücksichtigt werden, und die Nummern 1–3 in Abs. 3 entsprechend zu streichen.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Original nennt weder Gesetz noch Akteur; die Umschreibung benennt den Wärmeplanungsgesetz-Entwurf und den BDEW als Urheber des Vorschlags.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 45 % sicher).

„Auch zukünftig in Betracht kommende Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen werden im Gesetzentwurf integriert, so dass mögliche Betreiberwechsel in Folge von Konzessionsverfahren Berücksichtigung finden.“

Beteiligtenkreis der kommunalen Wärmeplanung klein und fachkundig halten BDEW

Der Kreis der an der Wärmeplanung nach § 7 des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs Beteiligten sollte in mit Bedacht gewählter Größe und mit dem nötigen Fachwissen zusammengesetzt werden, damit in der knappen Zeit tragfähige Lösungsräume erreicht werden.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Forderung nach einem begrenzten, fachkundigen Teilnehmerkreis und die Bewertung von § 7 Abs. 3 sind unabhängig voneinander; beide wurden mit Bezug auf den Gesetzentwurf eigenständig formuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„der Kreis der Teilnehmer grundsätzlich in einer mit Bedacht ausgewählten Größe, mit gebotenem Fachwissen zur Entwicklung von sich daraus ergebenden wesentlichen Skaleneffekten zur Transformation in allen Energie-Ebenen zusammengesetzt werden, damit man in der äußerst knappen zur Verfügung stehenden Zeit zu tragbaren Lösungsräumen kommt“

§ 7 Abs. 3 WPG-Entwurf regelt den Beteiligtenkreis grundsätzlich gelungen BDEW

§ 7 Absatz 3 des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs erfüllt nach Einschätzung der Stellungnahme grundsätzlich die Anforderung an einen begrenzten Beteiligtenkreis, indem er festlegt, welche Akteure die planungsverantwortliche Stelle ergänzend zu Absatz 2 beteiligen kann.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Forderung nach einem begrenzten, fachkundigen Teilnehmerkreis und die Bewertung von § 7 Abs. 3 sind unabhängig voneinander; beide wurden mit Bezug auf den Gesetzentwurf eigenständig formuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).

„Dies ist durch § 7 Absatz 3 grundsätzlich gelungen, in dem ausgeführt wird, welche Akteure die planungsverantwortliche Stelle ergänzend zu Absatz 2 beteiligen kann.“

Breiten Beteiligungskreis in § 7 Abs. 2 begrüßt BDEW

Der breite Beteiligungskreis und die Einbindung verschiedener energiewirtschaftlicher Stakeholder bei der Wärmeplanung werden begrüßt.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 65 % sicher).

„Der BDEW begrüßt den breiten Beteiligungskreis und die Einbindung der verschiedenen energiewirtschaftlichen Stakeholder für die Durchführung der Wärmeplanung.“