Lagebild / Pflicht zur Wärmeplanung und Fristen / Streitfrage
Bleibt bei Beauftragung Dritter die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen bestehen?
Trotz Streichung von § 6 Abs. 2 Satz 2 besteht bei Beauftragung Dritter weiterhin die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.
OffenTatsacheEine Behauptung über die Welt. Belege können sie klären.
Wer es für richtig hält
- BDEWlehnt ab
- Kommunale Spitzenverbändestimmt zu
- ZIAäußert sich nicht
- ZDHstimmt zu
- Stadtwerke Münchenäußert sich nicht
- Haus & Grundäußert sich nicht
- VKUäußert sich nicht
- DVGWäußert sich nicht
- Waniczekäußert sich nicht
- Agora Energiewendeäußert sich nicht
- Deutsche Umwelthilfeäußert sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.
Belege: Keine der 3 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.
Woher es stammt
3 Argumente aus 2 Stellungnahmen
„Dies ist durch das Streichen von § 6 Absatz 2 Satz 2 weder ausreichend adressiert noch wirksam ausgeschlossen.“
Befund
Ob bei Beauftragung Dritter weiterhin Wettbewerbsverzerrungen drohen, ist derzeit nicht entschieden: Es liegen zu wenige Positionen vor. Aus der Praxisnahen Versorgerperspektive stimmen 2 von 3 Organisationen zu, die sich äußern; der Zentralverband des Deutschen Handwerks hält die Streichung von § 6 Absatz 2 Satz 2 für „weder ausreichend adressiert noch wirksam ausgeschlossen“. Aus dem Lager Ambitionierter Klimaschutz äußert sich dagegen keine Organisation. Gefestigt wäre der Punkt erst, wenn auch dieses Lager Stellung nimmt. Die Entscheidungsebene sollte ihn bis dahin nicht als geklärt oder umstritten behandeln, sondern diese Stimmen gezielt nachholen.
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?
Streichung von § 6 Abs. 2 Satz 2 schützt nicht vor Wettbewerbsverzerrung ZDH
Durch die Streichung der Alleinverantwortung der planungsverantwortlichen Stelle in § 6 Abs. 2 Satz 2 ist die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen bei Beauftragung Dritter weder ausreichend adressiert noch wirksam ausgeschlossen.
- Aus der Stellungnahme von Zentralverband des Deutschen Handwerks zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Dies ist durch das Streichen von § 6 Absatz 2 Satz 2 weder ausreichend adressiert noch wirksam ausgeschlossen.“
Planungsverantwortliche Stelle bleibt trotz Beauftragung Dritter allein verantwortlich BDEW
Nach dem Gesetzentwurf (§ 6) bleibt die planungsverantwortliche Stelle auch bei Beauftragung Dritter allein für die Wärmeplanung verantwortlich.
- Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt die Feststellung der Rechtslage (alleinige Verantwortung bleibt) mit der Wertung (richtig und wichtig); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 38 % sicher).
„Sie bleibt aber für die Wärmeplanung weiterhin allein verantwortlich“
Alleinige Verantwortung der planungsverantwortlichen Stelle ist richtig und wichtig BDEW
Es wird als richtig und wichtig bewertet, dass die planungsverantwortliche Stelle trotz Beauftragung Dritter allein für die Wärmeplanung verantwortlich bleibt.
- Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt die Feststellung der Rechtslage (alleinige Verantwortung bleibt) mit der Wertung (richtig und wichtig); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 42 % sicher).
„Sie bleibt aber für die Wärmeplanung weiterhin allein verantwortlich, was richtig und wichtig ist.“