Lagebild / Pflicht zur Wärmeplanung und Fristen / Streitfrage

Wer soll die Wärmeplanung nach § 35 evaluieren?

Die Evaluation des WPG sollte durch unabhängige externe Sachverständige statt durch die Bundesregierung selbst erfolgen.

OffenAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.

Wer es für richtig hält

Praxisnahe Versorgerperspektive
  • BDEWstimmt zu
  • Kommunale Spitzenverbändeäußert sich nicht
  • ZIAäußert sich nicht
  • ZDHäußert sich nicht
  • Stadtwerke Münchenäußert sich nicht
  • Haus & Grundäußert sich nicht
  • VKUäußert sich nicht
  • DVGWäußert sich nicht
  • Waniczekäußert sich nicht
Ambitionierter Klimaschutz
  • Agora Energiewendeäußert sich nicht
  • Deutsche Umwelthilfeäußert sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.

Belege: Keine der 5 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.

Woher es stammt

5 Argumente aus 2 Stellungnahmen

„eine externe Bewertung der Wirkung des WPG im politischen und öffentlichen Diskurs auf größere Akzeptanz stößt, als eine durch die Bundesregierung erfolgende Evaluierung ihrer eigenen Gesetze“

BDEW Bundesverband der Energie- und WasserwirtschaftPraxisnahe Versorgerperspektive

Befund

Zu dieser Frage liegen noch keine belastbaren Abstimmungsdaten vor: Aus dem Lager „Praxisnahe Versorgerperspektive“ äußert sich 1 von 9 Organisationen, aus dem Lager „Ambitionierter Klimaschutz“ keine der 2. Die eine Stimme, die des BDEW, ist klar: Eine externe Bewertung stoße auf größere Akzeptanz als eine Evaluierung, mit der die Bundesregierung ihre eigenen Gesetze prüft. Damit ist der Punkt weder getragen noch entschieden, denn ein Lager fehlt ganz und das andere ist kaum vertreten. Gefestigt würde er, wenn sich weitere Organisationen beider Lager zu § 35 Abs. 1 WPG äußern, ob die Bundesregierung selbst oder unabhängige Sachverständige evaluieren sollen.

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Alternativen-Frage auf: Erreicht ein anderes Mittel dasselbe Ziel günstiger oder schonender?

Evaluation nach § 35: breite Beteiligung von Institutionen und Betroffenen ZDH

Bei der Evaluation nach § 35 des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs soll analog zur Wärmeplanung eine breite Beteiligung von Institutionen und Betroffenen sichergestellt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Zentralverband des Deutschen Handwerks zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Zustimmung zur Evaluation und die Forderung nach breiter Beteiligung sind unabhängig voneinander annehmbar bzw. ablehnbar; beide nennen nun § 35 des Gesetzentwurfs.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).

„Es sollte dabei aber analog zur Wärmeplanung an sich sichergestellt werden, dass eine breite Beteiligung von Institutionen und Betroffenen erfolgt.“

Geplante Evaluation nach § 35 WPG-Entwurf wird begrüßt ZDH

Die im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes in § 35 vorgesehene Evaluation wird begrüßt.

  1. Aus der Stellungnahme von Zentralverband des Deutschen Handwerks zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Zustimmung zur Evaluation und die Forderung nach breiter Beteiligung sind unabhängig voneinander annehmbar bzw. ablehnbar; beide nennen nun § 35 des Gesetzentwurfs.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 68 % sicher).

„Die geplante Evaluation wird begrüßt.“

Externe Evaluation findet mehr Akzeptanz BDEW

Eine externe Bewertung der Wirkung des WPG stößt im öffentlichen Diskurs auf größere Akzeptanz als eine Selbstevaluation der Bundesregierung.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 52 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„eine externe Bewertung der Wirkung des WPG im politischen und öffentlichen Diskurs auf größere Akzeptanz stößt, als eine durch die Bundesregierung erfolgende Evaluierung ihrer eigenen Gesetze“

§ 35 Abs. 1 WPG: Evaluation durch die Bundesregierung selbst BDEW

Nach der aktuellen Fassung von § 35 Absatz 1 WPG evaluiert die Bundesregierung die Wirkungen des Gesetzes selbst, während im früheren Entwurf eine Evaluation durch unabhängige Expertinnen und Experten vorgesehen war.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixed fact and value: the content of § 35 Abs. 1 WPG (checkable) is separated from the judgment that it is a deterioration; both rewritten neutrally and standalone.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 77 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„Die aktuelle Fassung des § 35 Absatz 1 WPG sieht jedoch nunmehr vor, dass die Evaluation der Wirkungen des WPG durch die Bundesregierung selbst erfolgt.“

Evaluation durch die Bundesregierung ist schlechter als externe Evaluation BDEW

Die Evaluation des WPG durch die Bundesregierung selbst statt durch unabhängige Expertinnen und Experten gilt als Verschlechterung, da eine externe Bewertung im politischen und öffentlichen Diskurs auf größere Akzeptanz stößt.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixed fact and value: the content of § 35 Abs. 1 WPG (checkable) is separated from the judgment that it is a deterioration; both rewritten neutrally and standalone.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Dies ist aus dem vorgenannten Grund eine Verschlechterung im aktuellen WPG.“