Lagebild / Über den Entwurf hinaus / Streitfrage

Für welche Energieerzeugung soll das überragende öffentliche Interesse gelten?

Auch die Erzeugung erneuerbarer und dekarbonisierter Gase sowie grüner Fernwärme soll im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

OffenWertungEine Abwägung von Werten. Sie entscheidet die Politik.

Wer es für richtig hält

Praxisnahe Versorgerperspektive
  • BDEWstimmt zu
  • Kommunale Spitzenverbändestimmt zu
  • ZIAstimmt zu
  • ZDHäußert sich nicht
  • Stadtwerke Münchenstimmt zu
  • Haus & Grundäußert sich nicht
  • VKUstimmt zu
  • DVGWäußert sich nicht
  • Waniczeklehnt ab
Ambitionierter Klimaschutz
  • Agora Energiewendeäußert sich nicht
  • Deutsche Umwelthilfeäußert sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.

Belege: 1 von 3 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (BDEW).

Wertungen lassen sich nicht belegen. Hier zählt die Abwägung, nicht der Beweis.

Woher es stammt

3 Argumente aus 2 Stellungnahmen

Befund

Dieser Punkt ist weder getragen noch entschieden: Aus dem Lager „Ambitionierter Klimaschutz" liegt keine einzige Stimme vor, daher fehlt die Gegenseite. Im Lager „Praxisnahe Versorgerperspektive" stimmen 5 von 6 Organisationen zu, die sich äußern. Dass auch erneuerbare Gase, Geothermie und grüne Fernwärme samt Netzen (RED III Art. 16e) im überragenden öffentlichen Interesse liegen sollen, ist damit bislang eine Forderung der Versorgerseite. Ob der Klimaschutz-Flügel sie mitträgt, ist unbekannt. Bevor die Entscheidungsebene den Kreis der Energieerzeugung erweitert, sollte sie gezielt Stellungnahmen von Organisationen dieses Lagers einholen. Erst dann zeigt sich, ob hier eine Brücke oder ein Streitpunkt liegt.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war.

Geothermie im überragenden öffentlichen Interesse gesetzlich verankern Stadtwerke München

Ein neu zu erlassendes Geothermieerschließungsgesetz soll den Grundsatz verankern, dass die Nutzung der Geothermie im überragenden öffentlichen Interesse liegt.

  1. Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point joined two separable legal-status claims (overriding public interest; serving public security) and lacked context on the proposed Geothermieerschließungsgesetz; split and made each standalone.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 72 % sicher).

„Verankerung des Grundsatzes, dass die Nutzung der Geothermie im überragenden öffentlichen Interesse liegt“

RED III Art. 16e: überragendes Interesse für Erneuerbare samt Netzen BDEW

Artikel 16e der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie III (RED III) legt nach dieser Darstellung das überragende öffentliche Interesse für alle erneuerbaren Energien einschließlich der daran anschließenden Netze fest.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung zu RED III Art. 16e mit der Forderung, die Regelung schon jetzt ins WPG zu übernehmen; beide wurden getrennt und mit Nennung von WPG und RED III verständlich formuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme: Jev war unsicher (42 %); das Sprachmodell hat entschieden: „Über den Entwurf hinaus“.
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).

„Artikel 16 e der europäischen Erneuerbaren-Energie-Richtlinie III (RED III), die im September 2023 verabschiedet werden soll, das überragende öffentliche Interesse für alle Erneuerbaren Energien inkl. der sich daran anschließenden Netze als „im überragenden Interesse liegend“ festgelegt wird“

Auch Erzeugung erneuerbarer Gase im überragenden Interesse BDEW

Die Erzeugung erneuerbarer und dekarbonisierter Gase (Biomethan, grüner, blauer, türkiser Wasserstoff) und grüner Fernwärme muss ebenfalls im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme: Jev war unsicher (37 %); das Sprachmodell hat entschieden: „Über den Entwurf hinaus“.
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„muss ebenso im überragenden öffentli- chen Interesse sein.“