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Sollen die Artenschutz-Erleichterungen für Windenergie auch für Solaranlagen gelten?

Die artenschutzrechtlichen Erleichterungen, die für Windenergie gelten, sollten auch für Solaranlagen gelten.

BrückeAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.

Wer es für richtig hält

Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung
  • 12 stimmen zuBNE, Green Planet Energy eG, BDEW, ARGE Netz GmbH & Co. KG, BFW, RWE Offshore Wind GmbH, Stadtwerke München, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG, LEAG, Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco und 2 weitere Organisationen
  • 1 lehnen abWWF Deutschland
  • 257 äußern sich nicht
Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung
  • 6 stimmen zuSPD, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG, ib vogt-GmbH, Greenvest Solar GmbH, Waldbauernverband NRW und 1 Privatperson
  • 0 lehnen ab
  • 135 äußern sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.

Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Das Material zeigt nur eine Gleichbehandlungs-Argumentation ("rein systematisch müsste Gleiches auch für Solar gelten") und einen praktischen Hinweis zur Anwendung; ein gegenläufiger Zweck der zustimmenden Seiten ist nicht erkennbar.

Belege: Keine der 3 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.

Woher es stammt

3 Argumente aus 1 Stellungnahme

„Rein systematisch müsste Gleiches aber auch für den Ausbau von Solarenergieanlagen gelten.“

Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGAusbau-Beschleunigung durch Deregulierung

Befund

Hier tragen beide Lager den Vorschlag: 12 von 13 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 6 von 6 bei den Befürwortern des Ausbaus durch Deregulierung stimmen zu, die Artenschutz-Erleichterungen der Windenergie auch auf Solaranlagen zu übertragen. Als Begründung erkennbar ist vor allem die Gleichbehandlung: Die Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern schreibt, "rein systematisch" müsse Gleiches auch für Solarenergie gelten. Dazu kommt der praktische Hinweis, Projektentwickler sollten bei Photovoltaik auf § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit § 2 EEG verweisen. Ein gegenläufiger Zweck der zustimmenden Seiten ist im Material nicht zu erkennen. Die Entscheidungsebene kann diese Übertragung daher als gemeinsame Grundlage aufnehmen und die Ausgestaltung im Detail danach regeln.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

„Ausbauziele zu niedrig“ stützt diese Streitfrage (2-mal)

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war.

Artenschutz-Erleichterungen auch für Solar statt nur Wind Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Die neuen Erleichterungen nach § 26 Abs. 3 und §§ 45b ff. BNatSchG gelten nur für Windenergie; systematisch müsste Gleiches für Solarenergieanlagen gelten.

  1. Aus der Stellungnahme von Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Rein systematisch müsste Gleiches aber auch für den Ausbau von Solarenergieanlagen gelten.“

Artenschutz-Ausnahmen könnten künftig auch für Solaranlagen leichter werden Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Die Einreicher halten es für möglich, dass artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG künftig auch für Solarenergieanlagen leichter gewährt werden, obwohl die neuen bundesrechtlichen Erleichterungen (§ 26 Abs. 3, §§ 45b ff. BNatSchG) dem Wortlaut nach nur für Windenergieanlagen gelten.

  1. Aus der Stellungnahme von Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage verbindet eine Einschätzung der künftigen Rechtslage mit einer Handlungsempfehlung an Projektentwickler; beides ist getrennt zustimmungsfähig, und der Rechtsbezug (PV-Strategie, BNatSchG/EEG) musste benannt werden.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„Dennoch könnten artenschutzrechtliche Ausnahmen in Zukunft auch für Solarenergieanlagen leichter gewährt werden.“

Projektentwickler sollten bei PV auf § 45 Abs. 7 BNatSchG i.V.m. § 2 EEG verweisen Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Die Einreicher empfehlen, dass Projektentwickler von Solaranlagen in Genehmigungsverfahren vermehrt auf die artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit dem überragenden öffentlichen Interesse nach § 2 EEG hinweisen.

  1. Aus der Stellungnahme von Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage verbindet eine Einschätzung der künftigen Rechtslage mit einer Handlungsempfehlung an Projektentwickler; beides ist getrennt zustimmungsfähig, und der Rechtsbezug (PV-Strategie, BNatSchG/EEG) musste benannt werden.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 43 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 42 % sicher).

„Projektentwickler sollten daher vermehrt auf § 45 Abs. 7 BNatSchG i.V.m. § 2 EEG hinweisen.“