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Bericht zur Konsultation
Photovoltaik-Strategie 2023 (BMWK, öffentliche Konsultation)
Dieser Bericht sagt nicht, wie viele dafür waren. Er sagt, was noch zu klären ist und von wem.
Wie dieser Bericht entsteht. Die Stellungnahmen wurden in einzelne Argumente zerlegt und zu Streitfragen verdichtet. Wie jede Organisation zu jeder Streitfrage steht, hat ein Prüfmodell (Jev) aus dem Text ihrer Stellungnahme abgeleitet; abgegeben hat sie diese Voten nicht selbst. Ob eine Streitfrage eine Tatsache, eine Wertung oder die Ausgestaltung betrifft, ordnen Sprachmodell und Jev ein. Lager und Diagnosen sind daraus nach festen Regeln gerechnet; nur ob beide Lager einer Brücke aus denselben Gründen zustimmen, prüft ein Sprachmodell. Die Befunde zu den einzelnen Streitfragen hat ein Sprachmodell formuliert; es durfte die gerechnete Diagnose nicht ändern. Zusammenfassung und Empfehlung dieses Berichts sind ohne Sprachmodell aus den Daten zusammengesetzt. Wie die Karte entsteht
1 Zusammenfassung und Empfehlung
232 Organisationen und 255 Privatpersonen haben zum Entwurf Stellung genommen, zusammen rund 1.600 Seiten. Daraus wurden 11.453 einzelne Argumente, verdichtet zu 256 Streitfragen in 13 Teilentscheidungen. Dazu kommen 4 kritische Fragen, die niemand gestellt hat.
Wer ähnlich Stellung nimmt, bildet ein Lager. Aus den Voten ergeben sich zwei: „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ mit 147 Organisationen und 123 Privatpersonen (BNE, BSW, Green Planet Energy eG, BDEW, BAI, ARGE Netz GmbH & Co. KG, BFW, Verband Kommunaler Unternehmen, Next2Sun AG, MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag), aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, BBEn, DUH, WWF Deutschland, ZIA, EAD, RWE Offshore Wind GmbH, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung, DGS, Stadtwerke München, Clearingstelle EEG/KWKG, Lumenaza GmbH, VEDEC, Naturstrom AG, ZDH, HTW, WI Energy GmbH, DIHK, GdW, Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KG, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG, RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, DGRV, German Zero FG Energie, Solarwatt GmbH, DWAG-Denker & Wulf AG, VZBV, LEAG, JUWI GmbH, SEGRO Germany GmbH, 50Hertz Transmission GmbH, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, KAT, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE, BAK, SCHRAG SONNENSTROM, PowerWareHouse UG, HDE, ZVEH, Solar Cluster Baden-Württemberg, European Energy Deutschland GmbH, MIRO, Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium), Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel", OSNATECH GmbH, SWU Energie GmbH, HPS Home Power Solutions AG, HEBERGER GmbH, Solarverband Bayern, BRM, Elysium Solar GmbH, OxfordPV vertreten durch DWR eco, HeidelbergCement AG, Solar2030, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BNE, DGS, Germanwatch, Sachsen (Staatsministerium), FVHF, Baden-Württemberg (Ministerium), ew-con GmbH, Projektlogistik Wille UG, ENVIRIA Energy Holding GmbH, BBS, Plusampere GmbH, Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH, GreenGo Energy vertreten durch DWR eco, Nordrhein-Westfalen (Ministerium), FABLF, Energiebauern GmbH, Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco, Solarenenergieförderverein Bayern, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg), Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Kiwigrid GmbH, GSW Gold SolarWind Service GmbH, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen, BVI, Deutsche Post DHL Group, Galicium Solar GmbH, DOSB, Infravoltaic GmbH, MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag), OFFIS e.V. - Institut für Informatik, Exnaton AG, Energieberatung Stammberger, Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG, AWO Bundesverband, Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsing, Saarland (Ministerium), VeCon GmbH, HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH, node.energy GmbH, Statkraft Markets GmbH, ILIOTEC Projektentwicklung, Solarfreunde Moosburg, Neldnerconsult, DRV, SolarHelden GmbH, Anyskill Technologies GmbH-getkwest, Innosun GmbH, BUVEG, Viessmann Group, IG Metall Vorstand, DGS, @utark21 GmbH, ECOSIA GmbH, BEC Energie Consult GmbH, TÜV-Verband, Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung, HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutsche Telekom Technik GmbH, ISFH, Mercedes-Benz Group AG, Thüringen (Ministerium), KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbH, FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energien, EcotecWorld Environmental Products GmbH, Lubenow + Peters, PartG, FinRo Dienstleistungs GmbH, Müller Präzision GmbH, Gorfion Green Energy GmbH, Meerwind, sofa networks GmbH, BEG MF, Teleseo GmbH, Weser Elektrotechnik UG, Kreisvorstand Rhein-Hunsrück, VDL, Energiekontor AG, Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH, AKE Projekt GmbH, ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbH, Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltung, Landratsamt Freising, Energiebeauftragter und 123 Privatpersonen) und „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ mit 141 (Windland Energieerzeugungs GmbH, SFV, Wohnen im Eigentum, Enpal B.V., EENA EG, Bürgerenergie Mainspitze, Cradle to Cradle NGO, ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energie, SPD, N-ERGIE Netz GmbH, Haus und Grund Deutschland, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG, Energiekonzepte Deutschland GmbH, SPD, ib vogt-GmbH, Solar-Info-Zentrum SIZ GmbH, Castus GmbH, Lesolco GmbH, SPD Klimaforum, AgroSolar Europe GmbH, prosumergy GmbH, Greenvest Solar GmbH, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG, Gsun GmbH, Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG, Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbH, BDKS, DEG Sonne + Wärme GmbH, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.), Bund Deutscher Forstleute, NRW, Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld, Cemex Deutschland AG, Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G., Energieagentur Kreis Konstanz gGmbH, Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG, Waldbauernverband NRW, NexWafe GmbH, sonnen GmbH, HOK Steuerberater, SUNMAXX PVT GMBH, Gemeinde St. Leon-Rot, NLF GmbH, DFMG, neongrau OHG, BürgerEnergie Stuttgart eG, Ruhrlicht UG, Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbR und 94 Privatpersonen).
Von den 256 Streitfragen sind 15 Wertfragen (davon 5 Kernkonflikte), 21 Tatsachenfragen und 17 Gestaltungsfragen. Bei 138 Brücken stimmen beide Lager zu, bei 1 Scheinbrücke nur scheinbar, aus unvereinbaren Gründen. Bei 64 Fragen haben sich aus einem Lager zu wenige Organisationen geäußert, um etwas zu sagen.
Die Teilentscheidungen nach Art des Streits
- Scheinfaktenstreit (3): Fachkräfte sichern; Technologieentwicklung voranbringen; Europapolitische Instrumente nutzen
- Vor allem Tatsachenfragen (1): Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
- Weitgehend einig (9): Das Vorhaben als Ganzes; Freiflächenanlagen stärker ausbauen; Photovoltaik auf dem Dach erleichtern; Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen; Balkonkraftwerke erleichtern; Netzanschlüsse beschleunigen; Energie- und Steuerrecht verzahnen; Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen; Über den Entwurf hinaus
Empfehlung
Vor der Ressortabstimmung die 21 Tatsachenfragen durch Kurzgutachten oder Daten klären; die 5 Kernkonflikte und die 10 weiteren Wertfragen gehören auf die politische Leitungsebene, nicht auf die Fachebene. Über die 17 Gestaltungsfragen lässt sich auf der Fachebene verhandeln, und bauen lässt sich auf 129 Brücken, die beide Lager aus denselben Gründen tragen. 4 kritische Fragen hat niemand gestellt: Dort sollte man aktiv nachfragen.
Durch Gutachten klären, vor der Ressortabstimmung. Zuerst die Tatsachenfragen, bei denen die Lager am weitesten auseinanderliegen, aus jeder Teilentscheidung die schärfste:
- Welcher Faktor entscheidet vor allem über die Akzeptanz von PV-Anlagen: Vergütung oder Teilhabe? Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
- Wie effizient ist die dezentrale Umwandlung von Überschussstrom in Wasserstoff? Technologieentwicklung voranbringen
- Ist das Ziel von 215 GW PV bis 2030 erreichbar? Das Vorhaben als Ganzes
Auf die politische Leitungsebene. Die Kernkonflikte, je Teilentscheidung die Wertfrage, bei der die Lager am weitesten auseinanderliegen:
- Die Photovoltaik-Strategie des BMWK ist im Grundsatz gelungen und steuert in die richtige Richtung. Das Vorhaben als Ganzes. Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 156 von 157 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 0 von 113 dafür
- Regelungen im Energierecht, die fossile Energieträger begünstigen, sollen ersatzlos gestrichen werden. Über den Entwurf hinaus. Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 0 von 3 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 6 dafür
- PV soll vorrangig auf versiegelten und vorbelasteten Flächen errichtet werden, bevor neue Freiflächen beansprucht werden. Freiflächenanlagen stärker ausbauen. Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 22 von 23 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 13 dafür
- Die Ausweitung des Förderprogramms Bürgerenergiegesellschaften auf Photovoltaik ist der richtige Weg. Akzeptanz und Bürgerenergie stärken. Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 21 von 21 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 7 dafür
- Der Net-Zero Industry Act und der Critical Raw Materials Act gehen für den Aufbau europäischer PV-Produktion in die richtige Richtung. Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen. Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 10 von 11 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 1 von 2 dafür
Auf der Fachebene verhandeln. Die Gestaltungsfragen, bei denen die Lager am weitesten auseinanderliegen:
- Die unterschiedliche Vergütung von Voll- und Teileinspeisung soll aufgehoben werden. Photovoltaik auf dem Dach erleichtern. Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 8 von 18 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 16 von 18 dafür
- Eingeschränkte Elektroarbeiten an PV-Anlagen sollen auch von Fachkräften mit deutlich kürzerer Ausbildung ausgeführt werden dürfen. Fachkräfte sichern. Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 7 von 12 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 14 von 14 dafür
- Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll den Einsatz intelligenter Messsysteme voraussetzen. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen. Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 19 von 29 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 11 dafür
Darauf bauen. Die breitesten Brücken, bei denen die Prüfung der Begründungen dieselben Gründe in beiden Lagern fand:
- Bürokratische Hemmnisse beim PV-Ausbau müssen abgebaut werden. Das Vorhaben als Ganzes. Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 232 von 232 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 118 von 118 dafür
- Der Markt allein schafft die für den PV-Hochlauf nötigen Installationskapazitäten nicht. Fachkräfte sichern. Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 137 von 138 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 75 von 80 dafür
- Für kleine PV-Anlagen soll ein vereinfachtes Anmeldeverfahren gelten. Netzanschlüsse beschleunigen. Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 110 von 110 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 59 von 59 dafür
Nachfragen. Diese kritischen Fragen hat in der Konsultation niemand gestellt:
- Ist dieser Wert das wert, was wir dafür opfern? Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen
- Tritt die behauptete Wirkung wirklich ein? Fachkräfte sichern
- Ist dieser Wert das wert, was wir dafür opfern? Fachkräfte sichern
- Ist dieser Wert das wert, was wir dafür opfern? Technologieentwicklung voranbringen
2 Wertfragen für die Leitungsebene
Hier trennt die Lager eine Wertung. Keine Studie kann das entscheiden, nur die Politik. Ein Kernkonflikt ist die Wertfrage, bei der die Lager in einer Teilentscheidung am weitesten auseinanderliegen; er steht jeweils zuerst. Zusammen 15 Wertfragen, davon 5 Kernkonflikte.
Das Vorhaben als Ganzes
Kernkonflikt
Wie ist die Photovoltaik-Strategie des BMWK insgesamt zu bewerten?
Die Photovoltaik-Strategie des BMWK ist im Grundsatz gelungen und steuert in die richtige Richtung.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 156 von 157 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 0 von 113 dafür
Das ist der Kernkonflikt dieser Strategie: Beim Gesamturteil „im Grundsatz gelungen“ stehen die Lager fast vollständig gegeneinander. Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 156 von 157 Organisationen zu, die sich dazu äußern, etwa DGS, GdW und VKU. Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmt keine von 113 Organisationen zu; dort heißt es, die Strategie sei nur teilweise tragfähig und müsse grundsätzlich überdacht werden. Ein Gutachten kann das nicht klären, denn es geht um die Frage, ob der eingeschlagene Kurs richtig ist. Die Entscheidungsebene muss das als ausdrückliche Wertentscheidung treffen und sollte sich dabei nicht auf die breite Zustimmung im größeren Lager verlassen.
Welchen Vorrang hat der Flächenschutz beim PV-Ausbau?
Der sparsame Umgang mit Grund und Boden soll beim PV-Ausbau Vorrang haben.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 30 von 80 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 36 dafür
Ob der sparsame Umgang mit Grund und Boden beim PV-Ausbau Vorrang haben soll, ist eine Wertfrage, die kein Gutachten klärt. Das Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmt nur zu 30 von 80 Organisationen zu, das Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ nur zu 3 von 36. Der Gegensatz liegt also nicht in Messwerten, sondern in der Gewichtung. Der Flächenschutz („an erster Stelle“, so Projektlogistik Wille UG) steht gegen die Position, dass jede sinnvolle Fläche für die Ausbauziele gebraucht wird. Diese Abwägung gehört als ausdrückliche Wertentscheidung auf den Tisch der Entscheidungsebene.
Soll PV-Förderung auf Eigenverbrauch oder auf Systemdienlichkeit ausgerichtet sein?
Die Nutzung selbst erzeugten Stroms vor Ort sollte im Mittelpunkt der PV-Förderung stehen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 90 von 114 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 39 von 68 dafür
Hier trennt kein Gutachten die Lager, sondern eine Wertfrage: Soll sich die PV-Förderung am selbst verbrauchten Strom oder am Nutzen für das Gesamtsystem ausrichten? Beide Lager stimmen mehrheitlich zu, die Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung deutlich (90 von 114 Organisationen), die Deregulierungs-Befürworter knapp (39 von 68). Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund will Erzeugung vorrangig dort, wo verbraucht wird, nennt aber Flächenschutz und Akzeptanz als Grund. Gegenstimmen verweisen darauf, dass Eigenverbrauch im Winter kaum wirkt und Überschuss im Netz Vorrang vor individueller Autarkie haben sollte. Messdaten oder Gutachten klären diese Gewichtung nicht, sie ist eine ausdrückliche Wertentscheidung der Entscheidungsebene.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Kernkonflikt
Sollen versiegelte und vorbelastete Flächen vor neuen Freiflächen genutzt werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 22 von 23 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 13 dafür
Das ist der Kernkonflikt dieser Maßnahme: Beim Vorrang für versiegelte und vorbelastete Flächen vor neuen Freiflächen liegen die Lager am weitesten auseinander. Die Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung tragen den Vorrang fast geschlossen (22 von 23 Organisationen), die Gruppe „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ nur zur Hälfte (6 von 13). Die Stellungnahmen zeigen, worum es geht: Das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wollen Solarpotenziale zuerst auf versiegelten oder überbauten Flächen erschließen, ein Landtagsabgeordneter fordert sogar, zuerst alle versiegelten Flächen mit Modulen zu belegen. Dagegen steht die Sorge, ein striktes „erst … dann“ bremse den Ausbau, etwa weil Deponien, Gruben und Gewerbegebiete nicht überall genug Fläche bieten oder Gewerbe verdrängt wird. Das ist eine Wertentscheidung zwischen Flächenschutz und Ausbautempo, die kein Gutachten klärt; die Entscheidungsebene muss sie ausdrücklich treffen.
Sollen klassische Freiflächenanlagen gegenüber besonderen Solaranlagen stärker berücksichtigt werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 5 von 57 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 9 von 21 dafür
Hier trennt eine Wertfrage die Lager: Soll der Ausbau vor allem auf klassische Freiflächenanlagen setzen oder besondere Anlagen wie Agri-PV und Moor-PV gleichrangig behandeln? Bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen nur 5 von 57 Organisationen zu, im Lager Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 9 von 21. Die Befürworter, etwa Energiekontor, Castus und das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, verweisen auf Flächen- und Kosteneffizienz und wollen, dass die Agri-PV-Debatte einfache Anlagen auf schlechten Böden nicht bremst. Die Gegenseite gewichtet Ko-Nutzung, Akzeptanz und Biodiversität höher. Das ist keine Faktenfrage, die ein Gutachten klärt, sondern eine Abwägung, die die Entscheidungsebene ausdrücklich als Wertentscheidung treffen muss.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Sollen PV-Anlagen nur auf energetisch ausreichend sanierten Dächern zulässig sein?
PV-Anlagen sollen nur auf energetisch ausreichend sanierten Dächern zugelassen werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 1 von 7 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 0 von 12 dafür
Hier steht eine Wertfrage im Raum, die kein Gutachten entscheidet: Soll der Gesetzgeber Solaranlagen auf unsanierten Dächern zulassen, oder soll er die Sanierung zur Bedingung machen? Von 7 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“, die sich dazu äußern, stimmt nur 1 zu; im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmt keine der 12 zu. Befürworter sind vor allem Gebäudehüllen-Akteure wie der Mineralwolleverband FMI und das Dachdeckerhandwerk, die Lock-in-Effekte und verlorene Sanierungschancen für 25–30 Jahre anführen. Dagegen stehen praktische Einwände, etwa wochenlange Ausfälle der Stromerzeugung und Sanierungen, die sich bei Asbest- oder Bitumendächern nicht rechnen. Die FIW-Szenarien liefern Zahlen, lösen aber nicht die Frage, ob Klimaschutz im Gebäude oder schneller Solarzubau Vorrang hat. Das ist eine ausdrückliche Wertentscheidung der Entscheidungsebene.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Sollen Mieter im Mieterstrom ihren Stromlieferanten weiterhin frei wählen können?
Die freie Wahl des Stromlieferanten im Mieterstrom soll eingeschränkt werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 5 von 23 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 8 dafür
Ob Mieter im Mieterstrom ihren Stromlieferanten frei wählen dürfen, ist eine Wertentscheidung, die kein Gutachten klären kann. Die Lager liegen deutlich auseinander: Bei den „Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung“ stimmen nur 5 von 23 Organisationen einer Einschränkung zu, bei der „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ sind es 4 von 8. Die einen stellen die Planbarkeit der Projekte voran. Green Planet Energy hält eine Einschränkung angesichts vereinfachter Wechselprozesse für gerechtfertigt, und eine Privatperson will Mieter auf den „lokalen WEG-Strom“ verpflichten können. Die anderen verweisen auf den Schutz der Mieter vor überhöhten Preisen und vor der Kopplung von Miet- und Stromvertrag. Der Gesetzgeber muss hier ausdrücklich abwägen, wie viel Wahlfreiheit der Mieter er gegen die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten aufgibt.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Kernkonflikt
Ist die Ausweitung des Förderprogramms Bürgerenergiegesellschaften auf Photovoltaik das richtige Mittel zur Stärkung der Bürgerenergie?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 21 von 21 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 7 dafür
Hier verläuft der Kernkonflikt dieser Maßnahme: Die Ausweitung des Förderprogramms auf Photovoltaik tragen 21 von 21 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ mit, etwa der Bundesverband Solarwirtschaft. Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ sind es nur 4 von 7. Es ist der größte Abstand zwischen den Lagern bei einer Wertfrage, also bei der Frage, ob gezielte Förderung der richtige Weg zu mehr Bürgerenergie ist. Einzelne Stimmen halten dagegen: Die Ausschreibungsbefreiung genüge, das Programm bedeute zusätzliche Antragsbürokratie, die Betreibergesellschaft sei nur eine Behelfslösung. Ein Gutachten kann das nicht entscheiden; der Gesetzgeber muss ausdrücklich abwägen, wie viel Förderung gegen weniger Bürokratie er für die Bürgerenergie will.
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Sind die bisherigen steuerrechtlichen Vereinfachungen für PV-Betreiber ein Erfolg?
Die bisherigen steuerrechtlichen Vereinfachungen für PV-Betreiber sind positiv zu bewerten.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 55 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 0 von 21 dafür
Hier trennt eine Wertung die Lager, keine Tatsachenfrage: Ob die bisherigen steuerlichen Vereinfachungen für PV-Betreiber "positiv zu bewerten" sind, hängt davon ab, was man von ihnen erwartet. Im Lager "Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung" stimmen 12 von 55 Organisationen zu, im Lager "Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung" 0 von 21. Die Zustimmung kommt etwa vom ZIA, der auf Fondsstandortgesetz 2021 und Jahressteuergesetz 2022 verweist, und von Privatpersonen, die die Vereinfachungen begrüßen. Andere Beiträge halten die Erleichterungen für zu schwach: Für die Steuerbefreiung von Pensionskassen reichten sie nicht aus, und die Mehrwertsteuerbefreiung gebe kaum ein Verkäufer weiter. Kein Gutachten kann klären, ob das ein "Erfolg" ist. Die Entscheidungsebene sollte das als ausdrückliche Wertentscheidung treffen und dabei offenlegen, dass nur ein Lager die bisherige Steuerpolitik trägt.
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen
Kernkonflikt
Gehen NZIA und CRMA für den Aufbau europäischer PV-Produktion in die richtige Richtung?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 10 von 11 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 1 von 2 dafür
Hier verläuft der Kernkonflikt dieser Maßnahme: Die Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung tragen die Aussage, dass NZIA und CRMA für den europäischen PV-Aufbau in die richtige Richtung gehen, mit 10 von 11 Organisationen deutlich mit, etwa BDEW und Solarwatt. Das Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ ist dagegen gespalten: Nur 1 von 2 Organisationen stimmt zu. Der Streit ist keine Faktenfrage, die ein Gutachten klärt, sondern eine Wertfrage. Soll Europa den Aufbau eigener Produktion über verbindliche Ziele sowie strenge Umwelt- und Menschenrechtsstandards steuern, oder soll der Ausbau Vorrang haben? Der Gesetzgeber sollte diese Weichenstellung ausdrücklich als Wertentscheidung treffen, denn von ihr hängt ab, wie streng die Anforderungen an Lieferketten ausfallen.
Über den Entwurf hinaus
Kernkonflikt
Sollen Regeln im Energierecht, die fossile Energieträger begünstigen, gestrichen werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 0 von 3 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 6 dafür
Hier verläuft der Kernkonflikt dieser Maßnahme: Ob das Energierecht fossile Energieträger nicht länger begünstigen soll, ist eine reine Wertfrage, und die Lager stehen sich gegenüber. Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 5 von 6 Organisationen zu, etwa mit der Forderung, „alle Auswüchse zum Schutze der Fossil-Lobby“ ersatzlos zu streichen. Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmt keine der 3 Organisationen zu, die sich dazu äußern. Ein Gutachten kann das nicht klären, denn es geht darum, wie viel Bestandsschutz und Technologieoffenheit der Gesetzgeber gegen den Abbau fossiler Vorteile abwägt. Diese Abwägung muss die Entscheidungsebene ausdrücklich und offen treffen.
Soll die PV-Strategie Bioenergie als Komplement berücksichtigen?
Die PV-Strategie soll Bioenergie als Komplement im Energiemix berücksichtigen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 8 von 8 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 1 von 2 dafür
Ob die PV-Strategie Bioenergie als Komplement im Energiemix berücksichtigen soll, ist eine Wertentscheidung und keine Frage, die ein Gutachten klärt. Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 8 von 8 Organisationen zu, die sich dazu äußern. Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ ist es nur 1 von 2. Konkret geht es um die Forderung, Biogas wie im KfW-EE-Standard zu fördern, und um den Einwand, Energiepflanzen brächten nur einen geringen energetischen Nettogewinn. Wie viel Gewicht Bioenergie neben dem Photovoltaik-Ausbau bekommen soll, muss der Gesetzgeber deshalb ausdrücklich abwägen und begründen.
Sollen PV-Überschüsse in synthetischen Brennstoffen wie E-Fuels oder grünem Methan gespeichert werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 7 von 10 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 12 dafür
Ob PV-Überschüsse in E-Fuels oder grünem Methan gespeichert werden sollen, ist eine Wertentscheidung und keine Faktenfrage. Das Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmt mit 7 von 10 Organisationen zu. Das Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ lehnt überwiegend ab: Nur 3 von 12 stimmen zu. Die Befürworter verweisen auf Vorteile wie die gut ausgebaute Gasinfrastruktur und die leichte Lagerfähigkeit. Die Gegenseite verweist auf den hohen Energieeinsatz und zweifelt an der Wirtschaftlichkeit. Eine Studie würde diesen Streit nicht beenden, weil es um die Gewichtung von Effizienz, Infrastrukturnutzung und Tempo geht. Der Gesetzgeber sollte das deshalb offen als Wertentscheidung treffen.
Braucht es über die Handlungsfelder hinaus einen raschen Ausbau flexibler Kraftwerke?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 5 von 13 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 3 dafür
Ob es über die Handlungsfelder der PV-Strategie hinaus einen raschen Ausbau flexibler Kraftwerke braucht, ist eine Wertfrage, die kein Gutachten klärt. Die Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung stimmen nur zu 5 von 13 Organisationen zu, die Ausbau-Beschleuniger durch Deregulierung dagegen zu 2 von 3. Hinter dem Anstoß steht vor allem der ZDH: Er verlangt über die identifizierten Handlungsfelder hinaus einen raschen Ausbau flexibler Kraftwerke, weil der Entwurf dazu keine Maßnahmen enthält. Die Entscheidungsebene muss daher selbst abwägen, ob die Strategie auf Kraftwerke für Lastspitzen, etwa durch Kraft-Wärme-Kopplung, ausgeweitet werden soll. Die Beihilfe-Hürden der bisherigen Kraftwerksstrategie gehören in diese Abwägung.
Soll Wasserstoff als saisonaler Langzeitspeicher mit Rückverstromung eingesetzt werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 5 von 8 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 9 dafür
Ob Wasserstoff als saisonaler Langzeitspeicher mit Rückverstromung eingesetzt werden soll, ist eine Wertfrage, und keine Studie kann sie entscheiden. Die Lager liegen knapp auseinander: Bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen 5 von 8 Organisationen zu, bei den Befürwortern der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung nur 4 von 9. Im Material zeigt sich, worum es dabei geht. Die einen sehen Wasserstoff erst für die Industrie und später für Winterstrom, die anderen verweisen auf den elektrischen Wirkungsgrad von höchstens 60 % und fordern Alternativen wie thermische Speicher oder Lastmanagement. Der Gesetzgeber muss deshalb ausdrücklich abwägen, ob er knappen Wasserstoff für die Rückverstromung reservieren will, auch wenn dabei viel Energie verloren geht.
3 Tatsachenfragen für Gutachten
Hier trennt die Lager eine Frage, die sich mit Daten, Gutachten oder Vergleichsfällen klären lässt. Das ist der günstigste Streit: Wer ihn vor der Ressortabstimmung klärt, nimmt ihn aus dem politischen Streit. Bei 6 dieser Fragen nennen Stellungnahmen bereits Belege, und ein Lager glaubt sie trotzdem nicht: Dort fehlt eher Vermittlung als ein Gutachten. Zusammen 21 Tatsachenfragen, in jeder Teilentscheidung zuerst die, bei denen die Lager am weitesten auseinanderliegen. Als Arbeitsliste: die Gutachten-Agenda
Das Vorhaben als Ganzes
Ist das Ziel von 215 GW PV bis 2030 erreichbar?
Das Ausbauziel von 215 GW installierter PV-Leistung bis 2030 ist erreichbar.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 17 von 18 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 11 dafür
Ob das Ziel von 215 GW PV bis 2030 erreichbar ist, ist eine Tatsachenfrage, und über sie sind die Lager uneins: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 17 von 18 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ nur 4 von 11. Das Ziel selbst stellt kaum jemand in Frage. Strittig ist, ob die Strategie genügt, damit der Zubau von 7 auf 22 GW pro Jahr steigt. Diese Frage lässt sich mit Belegen klären, etwa durch ein Kurzgutachten, das Zubaupfade, Flächenverfügbarkeit und Netzanschlüsse gegen die Zielmarke rechnet, und durch Messdaten zum tatsächlichen Zubau. Die Entscheidungsebene sollte das klären lassen, bevor sie das Ziel als gesichert behandelt, denn auch die Befürworter knüpfen die Erreichbarkeit an Bedingungen („Nur so kann das Ziel … erreichbar werden“, Verband Kommunaler Unternehmen).
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Gefährdet der Wegfall der Bauleitplanung die Akzeptanz vor Ort?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 59 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 1 von 29 dafür
Ob eine weitergehende Privilegierung im Außenbereich die Akzeptanz vor Ort gefährdet, ist eine Tatsachenfrage, und die Lager beantworten sie gegensätzlich: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 12 von 59 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ nur 1 von 29. Das Bundesamt für Naturschutz und Naturstrom befürchten, dass Kommunen aus Verhinderungshaltung blockieren. Andere Stellungnahmen halten dagegen, die Planungshoheit bleibe unberührt oder Kommunen könnten Projekte weiter steuern und blockieren. Diese Frage lässt sich durch Belege klären: Eine juristische Kurzstellungnahme sollte zeigen, welche Steuerung nach § 35 BauGB (etwa Planvorbehalt, Abs. 3 Satz 3) trotz Privilegierung bleibt. Dazu braucht es Erfahrungsdaten, wie oft Kommunen Planungsmoratorien erlassen und wie sich die Akzeptanz vor Ort entwickelt. Beides sollte die Entscheidungsebene klären lassen, bevor sie über die Privilegierung entscheidet.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Welche Folgen hätte eine Solardachpflicht für Neubau, Baukosten und Mieten?
Eine Solardachpflicht führt zu weniger Neubau und höheren Baukosten und Mieten.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 1 von 21 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 1 von 6 dafür
Ob eine Solardachpflicht den Neubau bremst und Mieten verteuert, ist eine Tatsachenfrage, die sich mit Belegen klären lässt. Die Lager liegen weit auseinander: Bei den Strategie-Unterstützern stimmt nur 1 von 21 Organisationen zu, bei den Ausbau-Beschleunigern 1 von 6. Die Behauptung stützt sich bislang im Kern auf Haus & Grund Deutschland. Dagegen stehen Zahlen aus dem Material, etwa Mehrkosten der PV-Vorrüstung von unter 1.000 Euro (rund 0,5 %) und eine FIW-Studie zu Dachsanierungskosten. Vor der Entscheidung sollte die Entscheidungsebene ein Kurzgutachten zu Baukosten, Neubauzahlen und Mietfolgen einer Solardachpflicht einholen. Danach bleibt nur noch die Wertfrage, wie viel Mehrkosten der Klimanutzen rechtfertigt.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Setzt das Stadtstrom-Modell Anreize, Strom dann zu verbrauchen, wenn er erzeugt wird?
Das Stadtstrom-Modell setzt keinen Anreiz zu zeitgleichem Verbrauch und zu flexiblem Verhalten.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 14 von 25 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 7 von 8 dafür
Ob das Stadtstrom-Modell Anreize zu zeitgleichem Verbrauch setzt, ist eine Tatsachenfrage, und die Lager bewerten sie unterschiedlich: 7 von 8 Organisationen im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen der Aussage zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ sind es nur 14 von 25. Beide Seiten sprechen über denselben Mechanismus. Der Verband Kommunaler Unternehmen sieht in der reinen Volleinspeisung keinen Anreiz für netzentlastendes Verhalten der Mieter. Andere Stellungnahmen führen den zeitgleichen Eigenverbrauch als Treiber von Lastverschiebung an. Ein Kurzgutachten kann klären, wie Auszahlung und Verbrauch im Modell tatsächlich gekoppelt sind und welche Verbrauchsanreize die Ausgestaltung setzt. Die Entscheidungsebene sollte diese Frage klären lassen, bevor sie über die Vereinfachung von Mieterstrom entscheidet.
Balkonkraftwerke erleichtern
Ist die Duldung rückwärtsdrehender Zähler mit der geltenden Rechtslage vereinbar?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 4 von 20 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 0 von 18 dafür
Hier entscheidet eine Rechtsfrage, kein Wertstreit: Ist die Duldung rückwärtsdrehender Zähler bei Balkonkraftwerken mit der geltenden Rechtslage vereinbar? Nur 4 von 20 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 0 von 18 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ halten sie für unvereinbar. Dagegen steht die Behörde für Umwelt, Klima, Energien und Agrarwirtschaft Hamburg, die die Duldung als nicht gesetzeskonform einstuft. Andere Stimmen verweisen auf § 4 Abs. 3 StromNZV, der die Saldierung über rückwärtslaufende Zähler nicht mehr zulasse, oder darauf, dass Einspeisung bei Steckersolargeräten bereits eichrechtskonform gezählt werde. Die Entscheidungsebene sollte vor dem Beschluss eine juristische Kurzstellungnahme zu Stromnetzzugangs- und Eichrecht einholen. Danach lässt sich entscheiden, ob der Weg über Duldung trägt oder ob die Gesetze geändert werden müssen.
Brauchen Netzbetreiber die Meldung von Balkonkraftwerken für Netzplanung und Netzbetrieb?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 10 von 32 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 24 dafür
Ob Netzbetreiber die Meldung von Balkonkraftwerken wirklich brauchen, ist eine Tatsachenfrage, und die beiden Lager beantworten sie unterschiedlich: Von den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen 10 von 32 Organisationen zu, bei den Befürwortern der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung nur 3 von 24. Der Verband Kommunaler Unternehmen hält Netzkenntnis für „unerlässlich". Die Bürgerenergie Mainspitze nimmt dagegen an, dass niedrigere Anforderungen die Anmeldung erst häufiger machen und so die Netzplanung verbessern. Strittig ist, ob die Meldung beim Netzbetreiber nötig ist, weil sie Wissen liefert, das die Netzbetreiber sonst nicht haben, oder ob das Marktstammdatenregister genügt. Das lässt sich belegen: Die Entscheidungsebene sollte vor dem Beschluss ein Kurzgutachten oder Messdaten einholen, etwa zur Dunkelziffer nicht angemeldeter Anlagen und zur Frage, was die Netzbetreiber mit den Meldungen tatsächlich tun.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Welcher Faktor entscheidet vor allem über die Akzeptanz von PV-Anlagen: Vergütung oder Teilhabe?
Eine angemessene Vergütung ist der wichtigste Akzeptanzfaktor für Photovoltaik.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 7 von 54 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 39 von 45 dafür
Die Aussage, eine angemessene Vergütung sei der wichtigste Akzeptanzfaktor für Photovoltaik, trennt die Lager deutlich: Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 39 von 45 Organisationen zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ nur 7 von 54. Der Streit dreht sich um eine Tatsachenfrage. Es geht darum, was die Zustimmung vor Ort tatsächlich bewirkt, höhere Einspeisevergütung oder finanzielle und demokratische Teilhabe. Die Befürworter, etwa die Initiative Südpfalz-Energie und der Solarenergie-Förderverein, behaupten das, belegen es aber in den vorliegenden Zitaten nicht. Andere Beiträge setzen Teilhabe und Bürgerenergie dagegen. Diese Frage lässt sich mit Evidenz klären, zum Beispiel durch ein Kurzgutachten, das vorhandene Akzeptanzstudien und Befragungen zu Vergütung und Beteiligung auswertet. Die Entscheidungsebene sollte das vor dem Beschluss einholen, statt eine der beiden Lesarten als gegeben zu behandeln.
Hemmen verpflichtende Beteiligungsangebote den PV-Zubau?
Verpflichtende Beteiligungsangebote hemmen den Zubau von Photovoltaikanlagen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 22 von 42 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 14 von 17 dafür
Ob verpflichtende Beteiligungsangebote den PV-Zubau hemmen, ist eine Tatsachenfrage, und die Lager beantworten sie unterschiedlich: Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 14 von 17 Organisationen zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ 22 von 42. Belegt ist bisher nur die Sorge selbst, etwa bei RWE Offshore Wind: Eine „inflexible bürokratische Ausgestaltung“ könne die Wirkung der Teilhabe schmälern und den Zubau hemmen. Genannt werden vor allem hohe Verwaltungskosten und ein unwirtschaftliches Modell bei kleinen Projekten. Messdaten aus Ländern oder Gemeinden mit solchen Pflichten, etwa zu Genehmigungs- und Zubauzahlen, könnten die Frage beantworten, ebenso ein Kurzgutachten zu den Kosten. Die Entscheidungsebene sollte das klären, bevor sie über die Pflicht entscheidet.
Ist gesellschaftliche Akzeptanz der entscheidende Engpass der Energiewende?
Gesellschaftliche Akzeptanz ist der wichtigste Engpass des PV-Ausbaus.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 13 von 40 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 31 dafür
Ob gesellschaftliche Akzeptanz der wichtigste Engpass des PV-Ausbaus ist, teilt die Lager deutlich: Bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen 13 von 40 Organisationen zu, bei den Befürwortern der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung nur 2 von 31. Das ist keine Wertfrage, sondern eine Tatsachenfrage. Akzeptanz wird als Schlüssel behauptet, etwa von Elysium Solar, Mercedes-Benz und den Stadtwerken München, ein Beleg dafür liegt aber nicht vor. Sie lässt sich mit Daten prüfen, zum Beispiel mit einem Kurzgutachten, das Genehmigungs- und Projektverläufe auswertet und zeigt, woran Vorhaben tatsächlich scheitern oder sich verzögern: an Widerstand vor Ort oder an Verfahren und Flächen. Die Entscheidungsebene sollte diese Frage klären, bevor sie Beteiligungs- und Bürgerenergie-Maßnahmen gegenüber Beschleunigungsmaßnahmen gewichtet.
Ist die Akzeptanz von Photovoltaik in der Bevölkerung derzeit hoch?
Die Akzeptanz von Photovoltaik in der Bevölkerung ist derzeit hoch.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 27 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 15 dafür
Ob die Akzeptanz von Photovoltaik heute hoch ist, ist eine Tatsachenfrage, und die beiden Lager beantworten sie verschieden: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 12 von 27 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ nur 4 von 15. Dabei äußern sich Stimmen aus beiden Lagern grundsätzlich positiv (KNE, Next2Sun, SFV). Andere halten die Einschätzung des Entwurfs für zu optimistisch, und die Akzeptanz großer Freiflächen-Parks sei gesunken. Das lässt sich mit Daten klären, etwa durch Auswertung vorhandener Bevölkerungsumfragen, getrennt nach Dachanlagen und Freiflächen-Parks. Die Entscheidungsebene sollte dieses Kurzgutachten einholen, bevor sie die Akzeptanz als Grundlage für Flächenöffnung oder Beschleunigung nutzt.
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Lassen sich die steuerrechtlichen Maßnahmen der Strategie kurzfristig mit den anderen Ressorts vereinbaren?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 3 von 7 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 2 dafür
Ob sich die steuerrechtlichen Maßnahmen der PV-Strategie kurzfristig mit den anderen Ressorts vereinbaren lassen, spaltet die Lager: Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 2 von 2 Organisationen der Aussage zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ nur 3 von 7. Der Streit dreht sich um eine Tatsachenfrage, nämlich um den Stand und die Machbarkeit der Abstimmung zwischen den Ministerien. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erwartet, dass die Maßnahmen „nicht kurzfristig mit den anderen Ressorts zu vereinbaren sein“ werden. Andere Stimmen fordern, die Bundesregierung solle sich zügig auf die Steuerfrage einigen. Diese Frage lässt sich mit einer Kurzstellungnahme der beteiligten Ressorts klären, etwa zu Zuständigkeiten, Abstimmungsstand und realistischem Zeitplan der Steuermaßnahmen. Die Entscheidungsebene sollte diese Stellungnahme einholen, bevor sie die Verzahnung von Energie- und Steuerrecht beschließt.
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen
Kann europäische Produktion den Importbedarf bei PV-Produkten ersetzen?
Europäische PV-Produktion kann die Importe auf absehbare Zeit nicht ersetzen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 1 von 10 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 6 dafür
Ob europäische Produktion die Importe ersetzen kann, ist eine Tatsachenfrage, und genau hier liegt die Spaltung: Von den Organisationen, die sich äußern, stimmen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung" nur 1 von 10 der Aussage zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung" 2 von 6. Der BUND stützt die Aussage mit dem Argument, dass Importe bei den geplanten Ausbaumengen weiterhin den Hauptanteil ausmachen werden. Ob das trägt, lässt sich mit Daten prüfen: Ein Kurzgutachten sollte die absehbar mögliche europäische Fertigungskapazität dem Modulbedarf aus den geplanten Ausbaumengen gegenüberstellen und zeigen, wie lange der Aufbau dauert. Die Entscheidungsebene sollte diese Frage klären, bevor sie über Anreize für europäische Produktion entscheidet.
Fachkräfte sichern
Ist das Elektrohandwerk für den Dach-PV-Zubau unverzichtbar?
Der geplante massive Zubau bei PV-Dachanlagen ist ohne das Elektrohandwerk nicht zu erreichen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 13 von 20 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 23 dafür
Ob der massive Dach-PV-Zubau ohne das Elektrohandwerk möglich ist, ist eine Tatsachenfrage, und die Lager sind sich darüber nicht einig: 13 von 20 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ sind es nur 2 von 23. Der Zentralverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) behauptet, ohne seine Betriebe sei der Zubau nicht zu erreichen. Das lässt sich prüfen. Ein Kurzgutachten zum Fachkräftebedarf und zu den Montage- und Anschlussarbeiten, die rechtlich dem Elektrohandwerk vorbehalten sind, würde zeigen, wie viel davon andere Betriebe übernehmen könnten. Die Entscheidungsebene sollte diese Frage vor ihrer Entscheidung klären lassen, denn von ihr hängt ab, ob Fachkräftesicherung und Deregulierung als Gegensätze oder als vereinbar behandelt werden.
Scheitert die vollständige Wärme-Elektrifizierung bis 2045 am Fachkräftemangel?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 3 von 4 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 1 von 4 dafür
Ob die vollständige Wärme-Elektrifizierung bis 2045 am Fachkräftemangel scheitert, ist eine Tatsachenfrage, und die Lager beantworten sie verschieden: 3 von 4 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ nur 1 von 4. Der Streit lässt sich mit Belegen klären, nicht mit einer Wertentscheidung. Ein Kurzgutachten zum Bedarf und Angebot an Installations- und Handwerkskräften bis 2045, gestützt auf Arbeitsmarkt- und Ausbildungsdaten, würde zeigen, ob der Engpass die Elektrifizierung wirklich begrenzt. Die Entscheidungsebene sollte dieses Gutachten einholen, bevor sie über Ziele oder Fristen entscheidet, die an dieser Annahme hängen.
Gibt es außerhalb des Installateurverzeichnisses viele ausreichend qualifizierte Fachkräfte für den PV-Anschluss?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 5 von 25 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 12 von 20 dafür
Ob es außerhalb des Installateurverzeichnisses viele ausreichend qualifizierte Fachkräfte gibt, ist eine Tatsachenfrage, und genau sie trennt die Lager: 12 von 20 Organisationen im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ sind es nur 5 von 25. Die Zustimmenden verweisen auf unterwiesene Elektro-Fachkräfte und „artverwandte Berufe“, die PV-Anlagen errichten könnten, aber nicht im Verzeichnis stehen (so etwa die Deutsche Telekom Technik GmbH). Belegt ist das bisher nur durch Behauptungen in den Stellungnahmen, nicht durch Zahlen. Die Frage lässt sich mit einem Kurzgutachten oder einer Auswertung der Qualifikationsdaten klären: Wie viele Personen mit welchem Abschluss dürfen heute keine Anlagen anschließen, und welche Nachqualifizierung bräuchten sie? Diese Klärung sollte erfolgen, bevor die Entscheidungsebene über eine Öffnung des Verzeichnisses entscheidet.
Technologieentwicklung voranbringen
Wie effizient ist die dezentrale Umwandlung von Überschussstrom in Wasserstoff?
Die dezentrale Umwandlung von Überschussstrom in Wasserstoff ist verlustreich.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 1 von 3 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 6 dafür
Ob die dezentrale Umwandlung von Überschussstrom in Wasserstoff verlustreich ist, ist eine Faktenfrage, und die beiden Lager liegen hier weit auseinander: Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 6 von 6 Organisationen zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ nur 1 von 3. Die Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG nennt „verlustreiche Wasserstoffproduktionsstätten“ als Argument gegen diesen Weg. Ein Wertkonflikt liegt dem nicht zugrunde, denn der Wirkungsgrad lässt sich messen und vergleichen. Die Entscheidungsebene sollte vor ihrem Beschluss eine Kurzstellungnahme mit Messdaten oder Literaturwerten zu den Umwandlungsverlusten dezentraler Anlagen einholen, im Vergleich zu Speicher- oder Netzalternativen.
Ist Deutschland bei PV-Forschung und -Technologie weiterhin führend?
Die deutsche PV-Forschung ist weiterhin führend.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 4 von 8 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 0 von 5 dafür
Ob die deutsche PV-Forschung weiterhin führend ist, ist eine Tatsachenfrage, und an ihr spalten sich die Lager: 4 von 8 Organisationen der Strategie-Unterstützer stimmen zu, bei den Befürwortern der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung dagegen 0 von 5. Belegt ist die Aussage bisher nur durch Selbstauskünfte der Branche, etwa vom BSW, von OxfordPV und vom Solar Cluster Baden-Württemberg, die Deutschland bei Forschung, Tandemzellen und Dünnschicht-Equipment vorn sehen. Zahlen oder Quellen nennt keine dieser Stellungnahmen. Ein Kurzgutachten, das Patente, Veröffentlichungen und Produktionskapazitäten im internationalen Vergleich auswertet, kann die Frage klären. Die Entscheidungsebene sollte das vor ihrer Entscheidung einholen, damit die Technologiepolitik nicht auf einer unbelegten Führungsbehauptung ruht.
Sind zentrale Großspeicher ressourcenschonender als viele kleine Haushaltsspeicher?
Ein zentraler Großspeicher schont Ressourcen mehr als viele kleine Haushaltsspeicher.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 3 von 8 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 7 dafür
Ob ein zentraler Großspeicher Ressourcen mehr schont als viele Haushaltsspeicher, ist eine Tatsachenfrage, und sie spaltet die Lager: Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 5 von 7 Organisationen zu, bei den „Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung“ nur 3 von 8. Die Zustimmung stützt sich bisher auf Behauptungen, etwa dass ein Speicher an einer Trafostation sicher sparsamer sei oder dass wenige große Speicher volkswirtschaftlich sinnvoller seien als Speicher in jedem Keller. Belege nennen diese Stimmen nicht. Das lässt sich klären: Ein Kurzgutachten, das Ökobilanzen und Materialeinsatz je gespeicherter Kilowattstunde bei Groß- und Heimspeichern vergleicht, würde die Frage beantworten. Die Entscheidungsebene sollte dieses Gutachten einholen, bevor sie die Förderung kleiner Speicher gegen den Ausbau großer Speicher abwägt.
Erreicht die Speicherung von PV-Überschüssen in E-Fuels das Ausbauziel schneller als Akkus?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 2 von 5 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 1 von 10 dafür
Ob die Speicherung von PV-Überschüssen in E-Fuels das Ausbauziel schneller erreicht als Akkus, ist eine Tatsachenfrage – und sie trennt die Lager deutlich: Unter den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen 2 von 5 äußernden Organisationen zu, im Lager Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung nur 1 von 10. Gestritten wird also über einen Vergleich von Zeit- und Kostenwirkung, nicht über Werte. Beantworten lässt sich das mit einem Kurzgutachten, das E-Fuel-Speicherung und Batteriespeicher anhand von Wirkungsgraden, Kosten und möglichem Markthochlauf gegenüberstellt. Dieses Gutachten sollte vorliegen, bevor die Entscheidungsebene über die Förderung von Technologieentwicklung entscheidet.
Europapolitische Instrumente nutzen
Haben PV-Anlagen Umweltauswirkungen, die eine UVP rechtfertigen?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 9 von 20 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 8 von 12 dafür
Ob PV-Anlagen so schwere Umweltfolgen haben, dass sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) brauchen, ist eine Tatsachenfrage, und die Lager sind sich darüber uneins: Bei den Ausbau-Beschleunigern mit Deregulierungsfokus stimmen 8 von 12 Organisationen der Aussage zu, bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung nur 9 von 20. Belegt wird die Aussage bisher durch eine einzige Quelle: HeidelbergCement sieht bei schwimmenden und stehenden Anlagen keine nachteiligen Umweltauswirkungen. Das lässt sich mit einem Kurzgutachten klären, das die Umweltwirkungen verschiedener Anlagentypen (Freifläche, schwimmend) zusammenstellt, und mit einer juristischen Kurzstellungnahme dazu, ab wann eine UVP-Pflicht überhaupt greift. Die Entscheidungsebene sollte diese Frage klären, bevor sie über Erleichterungen bei der UVP entscheidet.
Über den Entwurf hinaus
Ist Wasserstofferzeugung aus Überschussstrom oder PV mit wenigen Volllaststunden wirtschaftlich?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 1 von 5 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 7 dafür
Ob Wasserstoff aus Überschussstrom oder PV mit wenigen Volllaststunden wirtschaftlich ist, ist eine Tatsachenfrage, und die Lager beantworten sie unterschiedlich: Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung" stimmen 4 von 7 Organisationen zu, bei den „Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung" nur 1 von 5. Der Kern der Behauptung lässt sich prüfen: Die Stellungnahmen, etwa der Windland Energieerzeugungs GmbH, führen an, dass die teuren Elektrolyseure bei kurzen Nutzungszeiten ihre Kapitalkosten nicht einspielen. Das lässt sich mit einer Wirtschaftlichkeitsrechnung klären, in der Auslastung, Investitionskosten und Strompreise offengelegt werden (Kurzgutachten oder Messdaten zu realen Laufzeiten). Die Entscheidungsebene sollte dieses Gutachten einholen, bevor sie Wasserstoff aus Überschussstrom in die Regelung aufnimmt oder ausschließt.
4 Gestaltungsfragen zum Verhandeln
Hier streiten die Lager nicht über das Ob, sondern über das Wie: Fristen, Grenzen, Ausnahmen. Solche Fragen lassen sich auf der Fachebene verhandeln. Zusammen 17 Gestaltungsfragen, in jeder Teilentscheidung zuerst die strittigsten.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Soll Freiflächen-PV im Außenbereich nach § 35 BauGB allgemein privilegiert werden?
Freiflächen-PV soll im Außenbereich nach § 35 BauGB allgemein privilegiert werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 25 von 52 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 22 von 26 dafür
Hier streiten die Lager nicht über das Ob, sondern über das Wie: Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 22 von 26 Organisationen einer allgemeinen Privilegierung zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ nur 25 von 52. Die Befürworter wollen Freiflächen-PV wie Windkraft in § 35 BauGB aufnehmen. Die Zurückhaltenden verweisen auf Planungshoheit der Kommunen, Regionalplanung und Naturschutz (BfN, Regionalplanung). Die Eingaben nennen mehrere Gestaltungsoptionen: Beschränkung auf die EEG-Flächenkulisse oder vorbelastete Flächen und Konversionsflächen, Größengrenzen (etwa 3 MW, 6 ha oder 10 ha), Ausnahme von Schutzgebieten, Kopplung an Biodiversitätskriterien sowie eine nur nachrangige Privilegierung mit kommunalen Flächenbeiträgen (BDEW, Stiftung Umweltenergierecht). Ein Mittelweg liegt erkennbar bei einer begrenzten Privilegierung auf vorbelasteten Flächen mit Schutzgebieten als Tabu. Das ist eine Frage der Ausgestaltung, die die Entscheidungsebene verhandeln muss; ein Gutachten klärt sie nicht.
Sollen PV-Freiflächenanlagen von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen freigestellt werden?
PV-Freiflächenanlagen sollen von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen freigestellt werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 6 von 19 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 9 dafür
Hier streiten die Lager über die Ausgestaltung, nicht über eine Tatsache oder ein Grundprinzip: Von den Organisationen, die sich äußern, stimmen im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 6 von 9 der Freistellung zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ nur 6 von 19. Auf dem Tisch liegen mehrere Zuschnitte: die allgemeine Freistellung aller Freiflächenanlagen (RWE), die Freistellung nur für naturverträglich geplante Anlagen (BDEW) und der Verzicht auf Ausgleich nur auf naturschutzfachlich nicht wertvollen Böden wie Acker, Konversions- und Brachflächen (Deutscher Landkreistag). Dazu kommen Teillösungen wie Kompensation innerhalb des Solarparks, Ökopunkte oder eine Befreiung nur für den befristeten Bebauungsplan mit Rückführungspflicht. Ein Kompromiss liegt in der gestaffelten Freistellung nach Flächenwert und Naturverträglichkeit. Die Entscheidungsebene sollte diese Bedingungen verhandeln, statt pauschal Ja oder Nein zu sagen.
Soll Agri-PV und anderen besonderen Solaranlagen ein höherer Ausschreibungsbonus gewährt werden?
Agri-PV und andere besondere Solaranlagen sollen einen höheren EEG-Bonus erhalten.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 24 von 29 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 11 dafür
Bei der Frage, ob Agri-PV und andere besondere Solaranlagen einen höheren Ausschreibungsbonus erhalten sollen, streitet man nicht über das Ob, sondern über die Ausgestaltung. Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 24 von 29 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ nur 6 von 11. Auf dem Tisch liegen ein Aufschlag von 0,5 ct/kWh für extensive Agri-PV (so BDEW), ein prozentualer Zuschlag für Mehrkosten, ein technologieoffener Bonus auch für vertikale Anlagen und Anlagen unter 1 MW, ein eigenes Ausschreibungssegment und eine Förderung außerhalb des EEG. Die DIHK lehnt jeden zusätzlichen Bonus ab, andere Stimmen warnen vor Mitnahmeeffekten beim 2,10-m-Bonus. Die Entscheidungsebene sollte daher die Höhe und die Anlagenkriterien des Bonus verhandeln und ihn nicht pauschal beschließen. Ein Mittelweg liegt in einem moderaten, technologieoffenen Bonus mit klaren Standardkriterien, etwa nach DIN SPEC 91434.
Wie weit soll die Privilegierung von Agri-PV in Größe und Hofnähe begrenzt werden?
Die Privilegierung von Agri-PV soll auf kleine, hofnahe Anlagen bis etwa 1 MW begrenzt werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 7 von 20 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 1 von 12 dafür
Hier streiten die Lager nicht über das Ob, sondern über das Wie: Soll die Baurechts-Privilegierung von Agri-PV auf kleine, hofnahe Anlagen bis etwa 1 MW begrenzt werden? Die „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stützen das mit 7 von 20 Organisationen, etwa Next2Sun AG und der BRM („hofnahe Agri-PV-Anlagen bis 1 MW … Privilegierung nach BauGB § 35,1“). Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ trägt es nur 1 von 12. Der Streit dreht sich um die Ausgestaltung: Eine Obergrenze nach Leistung (1 MWp) oder nach Fläche (1 ha), ein Hofbezug oder gar keine Größengrenze, dazu die Sorge, dass starre Grenzen Regionen mit anderen Betriebsstrukturen benachteiligen. Ein Gutachten entscheidet das nicht; es ist eine Verhandlungsfrage. Ein Mittelweg liegt in einer Begrenzung nach Leistung mit Hofbezug, die regional angepasst werden kann und ausdrücklich als erster Schritt gilt. Das ist der Gesetzgeber zu klären, bevor er die Privilegierung formuliert.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Soll das EEG weiter zwischen Voll- und Teileinspeisung unterscheiden?
Die unterschiedliche Vergütung von Voll- und Teileinspeisung soll aufgehoben werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 8 von 18 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 16 von 18 dafür
Das ist ein Streit um die Ausgestaltung der Vergütung, den weder ein Gutachten noch eine reine Wertentscheidung löst. Das Ausbau-Lager trägt die Aufhebung der Unterscheidung klar (16 von 18 Organisationen), das Lager der Strategie-Unterstützer ist gespalten (8 von 18). Wohnen im Eigentum nennt die gleiche Vergütung „den wirkungsvollsten Bürokratieabbau“. EAD und HDE wollen dasselbe Ziel anders erreichen: Teileinspeisung zum Satz der Volleinspeisung anheben oder eine einheitliche Vergütung statt des Anlagensplittings. Andere Stimmen wollen die Unterscheidung behalten und die Volleinspeisung stärken, etwa mit einem höheren Tarif oder einem zeitvariablen Tarif. Eine Mittellage zeichnet sich ab: Zwei getrennte Anlagen sollen nicht mehr Bedingung für den höheren Satz sein, und ein einfacher Wechsel zwischen den Modellen soll möglich werden. Über die Höhe des gemeinsamen Satzes muss die Entscheidungsebene verhandeln.
Bis zu welchem Stichtag sollen Gebäude im Außenbereich die Dachvergütung erhalten?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 2 von 7 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 3 dafür
Beim Stichtag für die Dachvergütung im Außenbereich streiten die Lager darüber, wie die Regel ausgestaltet werden soll, nicht ob ein Gutachten oder eine Wertentscheidung fehlt. Bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen nur 2 von 7 zu, bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 2 von 3. Auf dem Tisch liegen drei Varianten: den Stichtag erneut nach hinten schieben (so prüft es der WWF Deutschland, ausdrücklich ohne neue Anreize zur Flächenversiegelung), ihn an Bauantrag oder Baugenehmigung statt an die Fertigstellung binden oder die Stichtagsregel in § 48 Abs. 3 EEG 2023 ganz streichen. Dagegen steht die Position, dass der Stichtag 01.01.2023 den Zweck der Missbrauchsabwehr schon wahrt. Ein Mittelweg liegt in einem beweglichen oder auf Genehmigungsstände vorverlegten Stichtag, der Bestandsdächer wie die rund 35.000 landwirtschaftlichen Gebäude erfasst, aber Neubauten ohne Nutzungszweck („Alibi-Gebäude“) ausschließt. Die Entscheidungsebene sollte diese Ausgestaltung als Verhandlungsfrage entscheiden.
Ist eine gleitende Überschusseinspeisung (virtueller Anlagensplit) das richtige Instrument für Dachanlagen mit geringem Eigenverbrauch?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 5 von 10 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 7 von 10 dafür
Über das Ziel besteht kaum Streit, über die Ausgestaltung schon: Das Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ trägt die gleitende Überschusseinspeisung mit 7 von 10 Organisationen, das Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ nur mit 5 von 10. Beide Seiten wollen den Sprung zwischen Voll- und Überschusseinspeisung vermeiden. Offen ist, wie das gelingt. Auf dem Tisch liegen der virtuelle Anlagensplit, der bereits im Solarpaket 1 verankert werden könnte (so EENA EG), die bloße Angleichung der beiden Vergütungssätze (so Lesolco GmbH) und ein eigenverbrauchsabhängiger Bonus. Ein Mittelweg zeichnet sich ab: Die Entscheidungsebene regelt den gleitenden Übergang einfach und automatisch beim Netzbetreiber, begrenzt aber den Anreiz zu überdimensionierten, dachfüllenden Anlagen, vor dem die Gegenseite warnt. Das ist eine Verhandlungsfrage, die kein Gutachten entscheidet.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Soll die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung an Smart Meter gebunden sein?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll den Einsatz intelligenter Messsysteme voraussetzen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 19 von 29 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 11 dafür
Hier streiten die Lager nicht über ein Ziel, sondern über die Ausgestaltung: Soll der Smart Meter Pflicht sein, und wenn ja, in welcher Form? Die Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung stimmen mit 19 von 29 Organisationen mehrheitlich zu. Sie sehen intelligente Messsysteme als Grundlage für Viertelstundenabrechnung und Energy Sharing. Das Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ lehnt die Kopplung mit nur 3 von 11 Zustimmungen überwiegend ab. Dort gilt die vorgeschriebene Hardware als nicht zwingend nötig und als neue Pflicht, die die Gebäudeversorgung verkompliziert. Auf dem Tisch liegen drei Varianten: Smart Meter als feste Voraussetzung, Smart Meter als optionale Abrechnungsform neben Standardlastprofilen, und Zurechnung per Messdaten oder Lastprofil-Schätzung. Ein Mittelweg liegt in der Wahlfreiheit mit Lastprofil-Rückfall. Er kann zugleich den Rollout beschleunigen, den beide Seiten wollen. Das ist ein Verhandlungsthema für die Entscheidungsebene und kein Fall für ein Gutachten.
Balkonkraftwerke erleichtern
Wie lange sollen rückwärtsdrehende Zähler bei Balkonkraftwerken zulässig sein?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 15 von 30 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 19 von 22 dafür
Hier streiten die Lager über die Ausgestaltung, nicht über das Ziel: Ob rückwärtsdrehende Zähler bei Balkonkraftwerken dauerhaft zulässig sein sollen, tragen 19 von 22 Organisationen im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ aber nur 15 von 30. Auf dem Tisch liegen vier Varianten: dauerhaft erlauben (etwa mit Verweis auf die Niederlande), nur befristet dulden, die Verrechnung bis zu einem Höchstwert zulassen (genannt wird z. B. 1000 kWh im Jahr) oder ausschließlich Zweirichtungszähler einbauen. Die Skeptiker führen an, Fehler und Missbrauch ließen sich nicht unterscheiden und ein neuer Zähler könne in Altinstallationen größere Erneuerungen auslösen. Ein Mittelweg liegt in einer dauerhaften Verrechnung mit Höchstwert und Zweirichtungszählern für Neuinstallationen. Das ist eine Verhandlungsfrage für die Entscheidungsebene, die keine Studie klärt.
Unter welchen Bedingungen soll der Schukostecker für Balkonkraftwerke zugelassen werden?
Der Schukostecker soll für Balkonkraftwerke ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen zugelassen werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 6 von 21 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 7 dafür
Beim Schukostecker für Balkonkraftwerke streiten die Lager nicht über das Ob, sondern über das Wie: Von den Organisationen im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 4 von 7 der Zulassung ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ nur 6 von 21. Fast alle Beiträge begrüßen die Zulassung grundsätzlich (etwa NABU und der SFV). Sie unterscheiden sich aber in den Bedingungen: Manche wollen den Stecker erst bei „anerkannten Regeln der Technik“ oder bei garantierter Sicherheit zulassen, andere sehen keinen Zusatzschutz neben dem NA-Schutz als nötig an. Eine weitere Frage ist, ob die Zulassung im Gesetz stehen, in der VDE-Norm geregelt oder nur kommuniziert werden soll. Das ist eine Gestaltungsfrage, die die Entscheidungsebene aushandeln muss. Ein Mittelweg liegt nahe: Der Stecker wird ausdrücklich als zulässig benannt, und die Sicherheitsanforderungen werden an die VDE-Normen gebunden.
Wie weit sollen die Meldepflichten für Balkonkraftwerke reduziert werden?
Balkonkraftwerke sollen vollständig von Meldepflichten befreit werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 6 von 28 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 7 von 17 dafür
Beim Umfang der Meldepflichten für Balkonkraftwerke streiten die Lager nicht über Fakten, sondern über die Ausgestaltung. Nur 6 von 28 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 7 von 17 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stützen die vollständige Befreiung. Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert sie ausdrücklich: Steckersolargeräte sollten von allen Anmelde-, Anzeige- und Meldepflichten befreit werden. Dagegen stehen Vorschläge für Zwischenlösungen: eine einzige Anmeldung, eine Bagatellgrenze, die Befreiung unter 800 Watt vom Marktstammdatenregister, eine anmeldefreie Sonderregel für Nulleinspeiser oder die Verlagerung der Meldung auf die Netzbetreiber. Eine Studie entscheidet das nicht. Die Entscheidungsebene sollte diese Optionen gegeneinander abwägen. Ein Mittelweg liegt in der Vereinfachung statt Streichung, weil Monitoring und Netzüberblick auch von den Skeptikern angeführt werden.
Bei welcher Stelle sollen Balkonkraftwerke angemeldet werden, wenn eine Meldung bleibt?
Balkonkraftwerke sollen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 9 von 19 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 6 dafür
Hier streiten die Lager nicht über das Ziel, sondern über die Ausgestaltung: Soll die Anmeldung allein im Marktstammdatenregister genügen, oder bleibt die Meldung beim Netzbetreiber daneben bestehen? Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung" stimmen nur 9 von 19 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung" 4 von 6. Die Befürworter, darunter DUH, vzbv und BEG MF, wollen das Register als einzige Pflichtstelle, um Doppelmeldungen zu vermeiden. Andere Beiträge halten an der Meldung beim Netzbetreiber fest oder verlangen zuerst bundesweit einheitliche, digitale Meldeformulare. Ein Mittelweg liegt im Material nahe: ein einheitliches digitales Verfahren mit einer einzigen Eingabe, die das Register an den Netzbetreiber weiterreicht. Das würde die Doppelmeldung beenden, ohne dem Netzbetreiber seine Informationen zu nehmen. Die Entscheidungsebene sollte diese Verfahrensfrage ausdrücklich aushandeln.
Netzanschlüsse beschleunigen
Sollen Kunden den Zähler selbst beschaffen und einbauen lassen dürfen, wenn der Messstellenbetreiber zu spät ist?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 2 von 6 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 3 dafür
Hier streiten die Lager nicht über das Ziel, sondern über die Ausgestaltung: Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 2 von 3 äußernden Organisationen der Selbstvornahme zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ nur 2 von 6. Ein Gutachten entscheidet das nicht, denn die Streitpunkte sind Gestaltungsfragen: Wer haftet für einen selbst beschafften Zähler? Wer trägt den Aufwand für Stammdatenpflege und Clearing? Soll die Regel auf intelligente Messsysteme statt auf moderne Messeinrichtungen abstellen? Auf dem Tisch liegen die volle Selbstvornahme, der Einbau durch Installateure, Kostenerstattung oder Bestandsschutz für selbst verbaute Zähler sowie der Einsatz des Messstellenbetreiber-Zählers. Ein Mittelweg zeichnet sich bei der Variante ab, dass der Messstellenbetreiber den Zähler stellt und der Anschlussnehmer ihn einbauen lässt; das gilt in den Stellungnahmen als situativ nützlich. Die Entscheidungsebene sollte Haftung, Kosten und Zählertyp ausdrücklich regeln.
Soll die Frist für den Zähleraustausch verkürzt werden?
Die Frist für den Zähleraustausch bei neuen PV-Anlagen soll verkürzt werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 17 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 6 dafür
Beim Zähleraustausch streiten die Lager nicht über das Ob, sondern über das Wie: Die Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung tragen die Verkürzung mit 12 von 17 Organisationen, im Lager Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung sind es nur 3 von 6. Auf dem Tisch liegen sehr unterschiedliche Ausgestaltungen: eine kostenlose Umstellung durch den Netzbetreiber binnen 3 Wochen, eine bloße Meldung binnen 72 Stunden statt Fristverfahren, eine Senkung der Smart-Meter-Installationsfrist von 4 auf 1 Monat oder ein ganz automatisierter Wechsel ohne Anmeldung. Dagegen steht die Kritik an starren Fristen und stundengenauen Fenstern sowie am erzwungenen Zählerschranktausch, der Mehrkosten von mehreren tausend Euro verursachen kann. Ein Gutachten entscheidet das nicht; die Entscheidungsebene muss Frist, Kostenverteilung und Verfahren aushandeln. Ein gemeinsamer Nenner liegt bei kurzen, einfachen Meldewegen für Dachanlagen, die mit dem Smart-Meter-Rollout bis 2032 vereinbar sind.
Fachkräfte sichern
Sollen kürzer ausgebildete Kräfte eingeschränkte Elektroarbeiten an PV-Anlagen ausführen dürfen?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 7 von 12 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 14 von 14 dafür
Hier streiten die Lager über die Ausgestaltung, nicht über das Ziel: Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 14 von 14 Organisationen zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ nur 7 von 12. Einig ist man sich, dass Fachkräfte fehlen und die Berufsbilder schneller angepasst werden müssen. Offen ist, wie kurz die Qualifikation sein darf. Die Vorschläge reichen vom „PV-Führerschein“ als Einstündenkurs an der Volkshochschule (Privatperson 102) über einen neuen Beruf „SolarmonteurIn“ oder „SolarmonteurhelferIn“ (KAT) bis zu „deutlich kürzer“ ausgebildeten Fachkräften für eingeschränkte Elektroarbeiten (MdB Dr. Jörg Lange). Andere Beiträge verlangen, nach Gleich- und Wechselstromarbeiten zu unterscheiden und Kurzschulungen mit einem Weg zum Berufsabschluss zu verknüpfen. Ein Gutachten entscheidet das nicht, die Entscheidungsebene muss Umfang der Arbeiten und Mindestschulung aushandeln. Ein Mittelweg liegt nahe: Kurzqualifikation nur für klar begrenzte Arbeiten, mit Aufstieg zum Berufsabschluss.
Über den Entwurf hinaus
Sollen die Ausschreibungspflichten für Wind und Solar bestehen bleiben?
Die Ausschreibungspflichten für Wind- und Solaranlagen sollen abgeschafft werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 0 von 13 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 1 von 4 dafür
Beim Wegfall der Ausschreibungspflichten für Wind und Solar streiten die Lager nicht über das Ziel, sondern über die Ausgestaltung. Die Abschaffung findet kaum Zustimmung: Bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmt keine von 13 Organisationen zu, bei den Befürwortern einer Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung nur eine von vier. Auf dem Tisch liegen zwei Wege: das Ausschreibungssystem ganz streichen, wie es etwa Privatperson 176 verlangt („nach 1 Jahr noch nicht abgeschafft“), oder es beibehalten und die Menge je Runde auf bis zu 3.300 MW erhöhen. Ein Gutachten entscheidet das nicht, es ist eine Verhandlungsfrage. Ein Mittelweg liegt in der höheren Ausschreibungsmenge, die den Ausbau beschleunigt, ohne das Verfahren aufzugeben. Die Entscheidungsebene sollte beide Varianten gegeneinander abwägen und dabei beachten, dass sich nur wenige Organisationen geäußert haben.
Soll PV in Windvorranggebieten auch ohne Windenergieanlage zulässig sein?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 3 von 4 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 4 dafür
Ob PV in Windvorranggebieten auch ohne Windenergieanlage zulässig sein soll, ist eine Frage der Ausgestaltung, die weder Gutachten noch Grundsatzstreit entscheiden. Die Lager liegen nicht weit auseinander: Bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen 3 von 4 Organisationen zu, bei den Befürwortern von Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 2 von 4. Im Kern geht es um das Wie: Die Stellungnahmen kritisieren, dass der Windvorrang PV auf Eigentümerflächen blockiert, und fordern eine Klarstellung im Windbedarfsgesetz für PV in Windenergiebedarfsflächen. Zugleich loben sie die Kombination von Wind- und PV-Flächen als Synergie, etwa im Wald. Ein Mittelweg liegt in einer Regel, die PV in Windvorranggebieten ausdrücklich erlaubt, solange sie Windflächen und Erdkabeltrassen nicht blockiert. Das sollte die Entscheidungsebene als Ausgestaltungsfrage verhandeln.
5 Brücken: worin die Lager übereinstimmen
Bei einer Brücke stimmen beide Lager zu. Ob sie es aus denselben Gründen tun, zeigt eine Prüfung der Begründungen: Nur dann trägt die Einigkeit auch bei Detailfragen. Von den 138 Brücken stützen sich laut dieser Prüfung 129 auf dieselben Gründe, bei 7 ist das nicht eindeutig, 2 waren für die Prüfung zu dünn belegt. In jeder Teilentscheidung steht die breiteste Zustimmung zuerst.
Das Vorhaben als Ganzes
Muss der Abbau bürokratischer Hemmnisse Priorität haben?
Bürokratische Hemmnisse beim PV-Ausbau müssen abgebaut werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 232 von 232 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 118 von 118 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 232 von 232 Organisationen im einen und 118 von 118 im anderen, die sich dazu äußern, stimmen zu, dass bürokratische Hemmnisse beim PV-Ausbau abgebaut werden müssen. Das ist eine tragfähige Brücke, auf die sich die Entscheidungsebene stützen kann, auch wenn die Lager sonst streiten. Die Zitate von Deutsche Post DHL, dem Verband Kommunaler Unternehmen und dem Land Brandenburg zielen alle auf denselben Zweck, den schnelleren Ausbau. Unterschiede gibt es nur bei den Mitteln: Digitalisierung, mehr Personal in den Behörden, einheitliche Landesregeln. Diese Fragen der Ausgestaltung sind noch zu klären, das Ziel selbst ist es nicht.
Würden weniger und großzügigere Regeln den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen?
Weniger und großzügigere Regeln würden das Ausbaupotenzial erneuerbarer Energien deutlich erhöhen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 224 von 233 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 125 von 127 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Diese Aussage trägt beide Lager: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 224 von 233 Organisationen zu, die sich dazu äußern, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 125 von 127. Die Quellen zeigen dieselbe Richtung. Die Privatperson 34 will „weniger und vor allem grosszügigere Regeln“, prosumergy bittet, den Ausbau „nicht durch zu komplexe Modelle und Optionen“ zu hemmen, und der BNE will alle PV-Potenziale „entfesseln“ und dafür die rechtlichen Stellschrauben drehen. Das macht den Abbau von Hürden, Leistungsgrenzen und Komplexität zu gemeinsamem Boden, auf dem der Gesetzgeber ohne Gegenwehr aus beiden Lagern ansetzen kann. Wie weit die Lockerung gehen soll, ist damit noch nicht entschieden. Die Schärfe reicht von Deregulierung über Vereinfachung bis zur bloßen Anpassung, und diese Fragen stellen sich erst bei den einzelnen Regeln.
Sind die Maßnahmen im Strategieentwurf konkret genug?
Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie bleibt in wichtigen Punkten zu wenig konkret.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 190 von 198 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 93 von 93 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 190 von 198 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und alle 93 äußernden Organisationen im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ finden den Entwurf in wichtigen Punkten zu wenig konkret. Die Kritik kommt aus beiden Richtungen: Enpal vermisst konkrete Maßnahmen und neue Wege, der ZDH sieht „eher allgemeine Zielstellungen“, die DGS nennt Punkte, die noch zu wenig konkretisiert oder gar nicht erwähnt sind. Die Gründe liegen nach der maschinellen Prüfung nicht weit auseinander. Einzelne Stimmen halten allgemeine Maßnahmen für ausreichend, das sind aber Detailunterschiede. Der Gesetzgeber kann „Nachschärfen mit konkreten Maßnahmen, Zielen und Zuständigkeiten“ als gemeinsame Arbeitsgrundlage nehmen. Offen bleibt, welche Punkte zuerst konkretisiert werden. Das ist die eigentliche Gestaltungsfrage.
Soll die Strategie netzdienliches Verhalten gezielt fördern?
Netzdienliches Verhalten von Erzeugern und Verbrauchern soll gefördert werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 92 von 93 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 46 von 48 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beim netzdienlichen Verhalten tragen beide Lager den Punkt: 92 von 93 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 46 von 48 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Das ist eine tragfähige Brücke der Gründe. Auch die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: Anreize sollen Netze entlasten und Systemkosten senken, wie es N-ERGIE Netz GmbH und Next2Sun AG fordern. Unterschiede gibt es nur bei den Akzenten, etwa bei Speichern, Vertikal-PV oder zeitvariablen Tarifen. Die Entscheidungsebene kann das Ziel daher ohne Streit in die Strategie aufnehmen. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, also welche Anreize konkret gelten, und dort muss der Gesetzgeber später entscheiden.
Berücksichtigt der Strategieentwurf die Netzinfrastruktur ausreichend?
Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie blendet die Netzinfrastruktur weitgehend aus.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 54 von 76 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 44 von 47 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 54 von 76 Organisationen im Lager der Strategie-Unterstützer und 44 von 47 im Lager der Ausbau-Beschleuniger stimmen zu, dass der Entwurf die Netzinfrastruktur weitgehend ausblendet. Der Netzbetreiber N-ERGIE kritisiert den Fokus „nahezu ausschließlich" auf dem Ausbau der Erzeugung, und der Bundestagsabgeordnete Lange weist darauf hin, dass die Leitungskapazität bei der Preisbildung keine Rolle spielt. Die Entscheidungsebene kann diese Lücke daher als gemeinsame Grundlage behandeln und Netzausbau, Systemintegration und die Abstimmung der Zubauraten mit dem Netz ohne Lagerstreit in den Entwurf aufnehmen. Strittig bleibt nur die Lösung, nämlich Netzausbau gegenüber Speicher und Autarkie. Das sollte als eigene Frage entschieden werden und nicht mit dieser Feststellung vermischt werden.
Entlastet Eigenverbrauch vor Ort das Stromnetz?
Eigenverbrauch und lokale Erzeugung von PV-Strom entlasten das öffentliche Stromnetz.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 70 von 73 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 27 von 32 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Dass Eigenverbrauch und lokale Erzeugung das öffentliche Stromnetz entlasten, tragen beide Lager: bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen 70 von 73 Organisationen zu, bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 27 von 32. Auch die Begründung läuft zusammen. Privatpersonen wie der Deutsche Bauernverband argumentieren, dass mehr Eigenversorgung die Netzlast und den Netzausbaubedarf senkt und dezentrale Erzeugung das Netz stabilisiert. Der Gesetzgeber kann diese Aussage deshalb als gemeinsame Grundlage nutzen, etwa als Argument für Anreize zu zeitgleichem Verbrauch und für Speicher. Offen bleibt die Verteilung der Kosten: Einzelne Stellungnahmen warnen, dass Netzentgelte für Kunden ohne Eigenerzeugung steigen, und der Netzausbaueffekt gilt als nicht quantifiziert. Diese Frage trennt die Lager nicht an diesem Punkt, sie wird erst bei der konkreten Ausgestaltung der Netzentgelte relevant.
Erhalten Speicher in der Strategie das nötige Gewicht?
Die Photovoltaik-Strategie behandelt Stromspeicher in zu geringem Umfang.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 58 von 60 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 36 von 40 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: Die Strategie behandelt Stromspeicher in zu geringem Umfang. Im ersten Lager stimmen 58 von 60 Organisationen zu, die sich dazu äußern, im zweiten 36 von 40. BNE, BSW und DUH beklagen übereinstimmend, dass der Entwurf Speicher ohne Ziele, Maßnahmen und abgestimmten Plan lässt. Streit gibt es nur über die Ausgestaltung, etwa dezentrale gegen zentrale Speicher oder Heimspeicher gegen Netzspeicher. Das macht eine gemeinsame Grundlage möglich: Der Gesetzgeber kann Speicher als eigenes Handlungsfeld mit Zielen und Maßnahmen verankern und die Ausgestaltung getrennt klären.
Muss Dezentralität in den Handlungsfeldern der Strategie eigens verankert werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 43 von 43 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 19 von 19 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 43 von 43 Organisationen zu, die sich äußern, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 19 von 19. Gefordert wird, dass die Handlungsfelder der Photovoltaik-Strategie die Dezentralität der Energieversorgung eigens aufführen, denn der Entwurf nennt sie dort nicht und denkt dezentrale Versorgung nur ansatzweise mit. Auch die Begründungen laufen nicht auseinander. Genannt werden mehr Beteiligung vieler Akteure, unabhängigere Stromversorgung und das Zusammenspiel dezentraler Geräte, etwa über Smart Meter. Neldnerconsult erwartet, dass das „Mitziehen“ vieler Akteure besser gelingt, wenn der dezentrale Aspekt in den Handlungsfeldern selbst benannt wird. Damit kann die Entscheidungsebene die Dezentralität als gemeinsame Grundlage in die Handlungsfelder aufnehmen, ohne dass sie dafür einen Streit zwischen den Lagern entscheiden muss. Die Begründungsprüfung ist maschinell erstellt und wartet noch auf die redaktionelle Durchsicht.
Wie hoch sollte die EEG-Einspeisevergütung sein?
Die EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom sollte angehoben werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 25 von 31 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 30 von 33 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: 25 von 31 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 30 von 33 bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung wollen die EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom anheben. Die Gründe liegen zusammen: Die Vergütung soll Investitionen und Rentabilität bei gestiegenen Kosten und Inflation sichern. SFV und Bündnis Bürgerenergie argumentieren so, ebenso eine Privatperson, die eine dynamisch angepasste Vergütung fordert. Die Entscheidungsebene kann die Anhebung daher als gemeinsamen Nenner behandeln. Offen bleibt nur die Ausgestaltung. Dazu gehören ein Inflationsausgleich, eine Anhebung der Gebotshöchstwerte und eine Indexierung des Volleinspeisetarifs.
Beschleunigen verbindliche Genehmigungsfristen den PV-Ausbau?
Verbindliche Genehmigungsfristen beschleunigen den PV-Ausbau wirksam.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 33 von 34 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 14 von 14 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Dass verbindliche Genehmigungsfristen den PV-Ausbau beschleunigen, tragen beide Lager: 33 von 34 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und alle 14 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. BDEW sieht in einem „verbindlichen und verlässlichen Rahmen“ die Voraussetzung dafür, dass Gemeinden schnell genehmigen. LEAG nennt verbindliche Fristen eine der wirksamsten Beschleunigungsfunktionen. Das ist eine tragfähige Brücke: Der Gesetzgeber kann Fristen als gemeinsame Grundlage setzen. Zu klären bleibt nur die Ausgestaltung, denn Stimmen aus der Anhörung warnen, dass ein Fristablauf für Behörden oft folgenlos bleibt und eine Genehmigungsfiktion nur bei entscheidungsreifen Verfahren hilft.
Wie hoch sollte das PV-Ausbauziel für 2030 liegen?
Die PV-Ausbauziele der Strategie sind zu niedrig angesetzt.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 13 von 19 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 9 von 9 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage, dass die PV-Ausbauziele der Strategie zu niedrig sind: 13 von 19 Organisationen im ersten Lager und 9 von 9 im zweiten stimmen zu. Die Begründungen laufen in dieselbe Richtung – Pariser Klimaziele, Energiesicherheit, Planungssicherheit und ein früherer, höherer Zubau. Ein Beleg für ein gegenläufiges Motiv wie Bremsen oder Flächenschutz findet sich nicht. Das trägt eine gemeinsame Grundlage: Die Entscheidungsebene kann das Anheben und Vorziehen der Ziele als gemeinsamen Ausgangspunkt nehmen, etwa durch „mindestens“-Formulierungen oder früher einsetzende Zubaumengen. Offen bleibt, auf welche konkrete Höhe die Ziele steigen sollen, denn die Forderungen reichen von rund 215 GW bis 2030 bis zu deutlich höheren Werten.
Setzt die Strategie für Langzeitspeicher zu stark auf Wasserstoff?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 6 von 9 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 7 von 10 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 6 von 9 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 7 von 10 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ halten die Wasserstoff-Festlegung der Strategie für nicht gerechtfertigt. Auch die Gründe sind verträglich: Genannt werden Umwandlungsverluste, ein begrenztes Speicherpotenzial und die Forderung, andere Langzeitspeicher wie nicht fossiles Methan zuzulassen, wie es etwa der Solarenergie-Förderverein verlangt. Das macht eine Änderung möglich, die im Streit um die Strategie kaum Widerstand erwarten lässt. Die Strategie kann die Langzeitspeicherung technologieoffen formulieren, statt sie auf Wasserstoff-Elektrolyse, -Speicher und -Kraftwerke zu beschränken.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Bremst die kommunale Bauleitplanung den Ausbau der Freiflächen-PV erheblich?
Die kommunale Bauleitplanung bremst den Ausbau von Freiflächen-PV erheblich.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 40 von 42 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 19 von 19 dafür
Prüfung der Begründungen: nicht eindeutig, ob die Gründe übereinstimmen.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 40 von 42 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 19 von 19 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu, dass die kommunale Bauleitplanung den Ausbau von Freiflächen-PV erheblich bremst. Die Belege reichen von langen Verfahren (24–36 Monate, bis zu etwa fünf Jahre) über die Planungshoheit der Kommunen bis zu Konflikten mit Landes- und Regionalplänen. Damit gibt es eine gemeinsame Faktengrundlage: Die Entscheidungsebene kann das Bremsproblem als Ausgangspunkt nehmen, ohne vorher darüber zu streiten. Zu beachten ist, dass das Material nur die Ausbauseite zu Wort kommen lässt; warum die Flächenschutz-Seite zustimmt, ist daraus nicht erkennbar. Wo die Lager bei der Abhilfe auseinandergehen, etwa bei Fristen, Privilegierung oder Abwägungspflichten, ist eine eigene Frage.
Soll Agri-PV im Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert werden?
Agri-PV-Anlagen sollen im Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 32 von 37 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 9 von 14 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: 32 von 37 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung" und 9 von 14 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung" wollen Agri-PV im Außenbereich nach § 35 BauGB privilegieren. Die gemeinsame Begründung ist, dass Agri-PV als echte Doppelnutzung rechtssicher und flächenschonend möglich werden soll. Das zeigen etwa die SPD-Arbeitsgruppe Wirtschaft, die einen neuen Tatbestand in § 35 Abs. 1 fordert, und die Hamburger Umweltbehörde, die eine Privilegierung unter Bedingungen für förderlich hält. Der Gesetzgeber kann das Grundsatzziel daher als breit getragen behandeln. Offen bleibt nur die Ausgestaltung: Eingrenzung auf Landwirte, Bezug auf die DIN SPEC 91434 und Kontrollen gegen Missbrauch sollten getrennt von der Grundsatzfrage verhandelt werden.
Wirken Freiflächen-PV-Anlagen positiv auf Arten- und Naturschutz?
Freiflächen-PV-Anlagen haben positive Effekte auf Arten- und Naturschutz.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 29 von 34 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 11 von 11 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 29 von 34 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ alle 11 von 11. Auch die Begründung ist dieselbe: Richtig gestaltete, extensiv bewirtschaftete Freiflächen-PV fördert Biodiversität und schafft neue Biotope. So argumentieren etwa die Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern und das SPD Klimaforum. Die Entscheidungsebene kann den ökologischen Nutzen gut gestalteter Freiflächenanlagen deshalb als gemeinsame Grundlage in die Strategie aufnehmen. Streit gibt es nur über die Ausgestaltung, also Pflicht mit strengen Kriterien oder Freiwilligkeit mit Verweis auf das EEG. Das ist eine eigene Frage, die gesondert zu verhandeln ist.
Sind die WHG-Grenzen für Floating-PV (15 % Bedeckung, 40 m Uferabstand) zu streng?
Die Beschränkungen für Floating-PV in § 36 Abs. 3 WHG sind zu streng.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 25 von 25 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 4 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier trägt eine Brücke der Gründe: Die Aussage, die Floating-PV-Grenzen in § 36 Abs. 3 WHG (15 % Bedeckung, 40 m Uferabstand) seien zu streng, unterstützen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ 25 von 25 und im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 4 von 4 der sich äußernden Organisationen. Beide Seiten begründen es ähnlich: Die Grenzen kosten Potenzial und Wirtschaftlichkeit, und Schäden für die Gewässer sind nicht belegt. Cemex und der Verband Kommunaler Unternehmen fordern, die Vorgaben zu streichen, und Sachsen nennt sie ein neues Ausbauhemmnis für kleine Abgrabungsgewässer. Allein der BUND lehnt Anlagen auf Gewässern grundsätzlich ab. Die Entscheidungsebene kann die Lockerung daher auf einer breiten gemeinsamen Grundlage angehen; offen bleibt nur das Ausmaß, etwa Anhebung der Bedeckung auf 40 oder 50 % oder ein Wegfall der Grenzen.
Sollen Landschaftsschutzgebiete für Freiflächen-PV geöffnet werden?
Landschaftsschutzgebiete sollen für Freiflächen-PV geöffnet werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 18 von 20 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 5 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei diesem Punkt tragen beide Lager die Öffnung der Landschaftsschutzgebiete für Freiflächen-PV: 18 von 20 Organisationen im einen Lager und 4 von 5 im anderen stimmen zu. Auch die Gründe gehen in dieselbe Richtung: mehr verfügbare Fläche, schnellerer Ausbau und die Gleichstellung mit der Windkraft, die bereits öffnen darf. Die Gegenstimmen kommen aus Landschaftsbild, Ökologie und der Ablehnung durch einzelne Länder. Sie sind kein anderes Motiv der Zustimmenden. Das trägt eine gemeinsame Grundlage: Die Entscheidungsebene kann die Öffnung als Ausgangspunkt nehmen und ihre Kraft darauf verwenden, die Bedingungen zu regeln, etwa Ausnahmen für Natura 2000 und Welterbe, Einzelfallprüfung oder die Beschränkung auf Agri-PV.
Soll die Privilegierung entlang von Autobahnen und Schienenwegen von 200 auf 500 m ausgeweitet werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 15 von 17 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 8 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Vorschlag: 15 von 17 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern und 6 von 8 bei den Befürwortern des Ausbaus durch Deregulierung stimmen zu, die Privilegierung entlang von Autobahnen und Schienenwegen von 200 auf 500 m auszuweiten. Das trägt, weil BDEW und EAD die Angleichung des Baurechts an die 500-m-Kulisse des EEG fordern und eine Privatperson dasselbe verlangt. Die Gründe liegen aber nah beieinander: Alle nennen mehr Fläche, einheitliche Regeln in BauGB und EEG und Praxisprobleme im 200-m-Korridor. Die Gegenseite hat andere Anliegen, nämlich Landschaftsbild, gute Böden und Planungshoheit der Gemeinden. Die Entscheidungsebene kann die Ausweitung deshalb auf breite Zustimmung stützen, sollte aber bei der Ausgestaltung etwa Schutzauflagen für Böden und Landschaft und die Rolle der Gemeinden prüfen.
Soll die Länderöffnungsklausel für benachteiligte Gebiete von Opt-in auf Opt-out umgestellt werden?
Die Länderöffnungsklausel für benachteiligte Gebiete soll von Opt-in auf Opt-out umgekehrt werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 18 von 19 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 3 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei der Umkehr der Länderöffnungsklausel für benachteiligte Gebiete von Opt-in auf Opt-out tragen beide Lager die Forderung: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 18 von 19 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 2 von 3. Auch die Prüfung der Begründungen findet keine unvereinbaren Zwecke: BNE und WWF begrüßen die Umkehr beide, weil sie Freiflächen-PV in benachteiligten Gebieten erleichtern soll. Vorbehalte, etwa zur Akzeptanz oder zu begründungspflichtigen Ausschlüssen, betreffen nur den Zuschnitt, nicht das Ziel. Das trägt eine Entscheidung im Grundsatz: Der Gesetzgeber kann die Umkehr als gemeinsame Basis ansetzen und seine Abwägung auf die Ausgestaltung konzentrieren, etwa auf die Reichweite für alle Freiflächen-PV und auf die Ausschlussmöglichkeiten der Länder.
Sollen GAP-Stilllegungsflächen für Freiflächen-PV genutzt werden dürfen?
GAP-Stilllegungsflächen sollen für Freiflächen-PV genutzt werden dürfen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 15 von 17 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 4 dafür
Prüfung der Begründungen: nicht eindeutig, ob die Gründe übereinstimmen.
Hier trägt eine Brücke der Gründe: Beide Lager stützen die Anrechnung von GAP-Stilllegungsflächen für Freiflächen-PV, im ersten Lager 15 von 17, im zweiten 4 von 4 Organisationen, die sich dazu äußern. Die Zitate von MdL Hahn, den Familienbetrieben Land und Forst und BEC Energie Consult zeigen den gemeinsamen Grund: Solche Flächen gelten als geeignete, anrechenbare Standorte, die den Ausbau voranbringen, ohne gute Böden zu verbrauchen. Das Material belegt aber nur die Gründe des ersten Lagers; die Ablehnung und die Bedingungen in den zugrunde liegenden Punkten (nur Agri-PV nach DIN SPEC 91434, Nachweis der Biodiversitätsverträglichkeit, Überbauung höchstens 5 %) bleiben als Ausgestaltungsfragen offen. Der Gesetzgeber kann die Öffnung deshalb als Grundsatz tragen und sollte die Bedingungen dazu gesondert entscheiden.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Sollen kleine Garten-PV-Anlagen bundesrechtlich ausdrücklich zugelassen werden?
Der Bundesgesetzgeber soll kleine Garten-PV-Anlagen ausdrücklich für zulässig erklären.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 45 von 45 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 25 von 26 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Vorschlag: 45 von 45 Organisationen im einen und 25 von 26 im anderen Lager sind dafür, dass der Bundesgesetzgeber kleine Garten-PV-Anlagen ausdrücklich zulässt. Die Begründungen laufen in dieselbe Richtung. Sie wollen mehr Rechtsklarheit und Erleichterung zugunsten des Ausbaus, etwa durch eine Privilegierung ohne Dachbelegungsnachweis (BRM), durch Garten-PV auch im Außenbereich (BUND Schleswig-Holstein) oder durch eine klarstellende Regelung der zulässigen Abmaße. Das Material zeigt keine unvereinbaren Zwecke hinter der Zustimmung. Die Entscheidungsebene kann die ausdrückliche Zulassung deshalb als gemeinsame Grundlage setzen. Streit ist erst bei der Ausgestaltung zu erwarten: Größengrenze, Außenbereich und das Kleingartenrecht, wo Vorstände wegen uneinheitlicher Auslegung des Bundeskleingartengesetzes Rechtsunsicherheit melden.
Soll für neue PV-Anlagen statt eines Genehmigungsverfahrens eine einfache Registrierung genügen?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 32 von 49 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 30 von 37 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Die Idee, für neue PV-Anlagen statt eines Genehmigungsverfahrens eine einfache Registrierung genügen zu lassen, tragen beide Lager: 32 von 49 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 30 von 37 bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung stimmen zu. Auch die Gründe liegen nah beieinander. Alle Quellen wollen den Verfahrensaufwand senken, um den Zubau zu beschleunigen, etwa durch ein Meldeverfahren bis 30 kWp oder eine Genehmigungsfreistellung bis 2,5 MW, wie Innosun sie fordert. Die Entscheidungsebene kann das Prinzip „Registrierung statt Genehmigung“ deshalb als gemeinsame Grundlage setzen. Zu klären bleibt nur die Ausgestaltung: wer die Meldung entgegennimmt (etwa das Marktstammdatenregister) und bis zu welcher Anlagengröße sie gilt.
Sollen qualifizierte Privatpersonen PV-Anlagen selbst installieren dürfen?
Qualifizierte Privatpersonen sollen kleine PV-Anlagen selbst installieren dürfen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 23 von 26 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 22 von 23 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: 23 von 26 Organisationen im einen und 22 von 23 im anderen Lager sind dafür, dass qualifizierte Privatpersonen kleine PV-Anlagen selbst installieren dürfen. Auch die Gründe zeigen in dieselbe Richtung: Fachbetriebe sind zu teuer oder gar nicht zu finden, und wer die Kenntnisse hat, möchte selbst Hand anlegen („darf es aber nicht"). Das macht diesen Punkt zu einer tragfähigen Grundlage für eine Regelung, die der Gesetzgeber gemeinsam mit beiden Seiten angehen kann. Offen bleiben nur Bedingungen im Detail, nämlich Haftung und Gewährleistung, die Einspeisevergütung und die Frage, wer als „qualifiziert" gilt. Sie gehören in die Ausgestaltung und stellen die Zustimmung nicht in Frage.
Soll es eine gesetzliche Solardachpflicht für Gebäude geben?
Der Bund soll eine gesetzliche Solardachpflicht für Gebäude einführen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 26 von 27 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 8 von 11 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Die Solardachpflicht ist eine Brücke der Gründe: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung" stimmen 26 von 27 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung" 8 von 11. Beide Seiten tragen die Forderung also mehrheitlich, und zwar aus demselben Grund: Sie sehen die Pflicht als Hebel, um Dachflächen für den PV-Ausbau zu erschließen. DUH und Germanwatch nennen sie eine wichtige, einfach umsetzbare Maßnahme. Der Gesetzgeber kann hier auf breiter Zustimmung aufbauen, etwa in der GEG-Novelle oder im Solarpaket I. Streit gibt es nur noch über die Ausgestaltung: Gebäudearten, Staffelung nach Neubau und Bestand, Ausnahmen bei Unwirtschaftlichkeit sowie die Frage, ob die Pflicht auch durch Solarthermie erfüllbar ist. Diese Fragen sollten getrennt verhandelt werden, ohne die Grundsatzfrage wieder aufzumachen. Die Gegenstimmen (Anreize statt Pflicht, Behinderung der Dachsanierung) bleiben eine Minderheit.
Verhindern oder verzögern Denkmalbehörden den Dach-PV-Ausbau in der Praxis erheblich?
Denkmalschutzbehörden verhindern oder verzögern Dach-PV in der Praxis erheblich.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 20 von 21 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 11 von 11 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beide Lager tragen diese Aussage: 20 von 21 Organisationen im einen Lager und 11 von 11 im anderen stimmen zu, dass Denkmalschutzbehörden Dach-PV in der Praxis erheblich verhindern oder verzögern. Die Zitate von BSW, BNE und einer Privatperson beklagen übereinstimmend abgelehnte Standardanlagen, unrealistische Auflagen und lange Verfahren. Das trägt auch den Zweck: Alle wollen hier Abhilfe. Die Entscheidungsebene kann das Problem als gemeinsame Ausgangslage behandeln. Wenige abweichende Stimmen bestreiten die Tatsachenbehauptung, etwa mit dem Hinweis, Denkmalämter verstünden sich als Partner und Solaranlagen auf Denkmälern seien gelebte Regelpraxis. Offen bleibt die Ausgestaltung der Abhilfe.
Ist die Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen mit Teileinspeisung angemessen?
Die Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen mit Teileinspeisung soll deutlich angehoben werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 9 von 13 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 21 von 24 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: 9 von 13 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 21 von 24 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen die Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen mit Teileinspeisung deutlich anheben. Die Begründungen laufen im Kern zusammen: Die heutigen Sätze sind für kleine Anlagen, etwa auf Mehrfamilienhäusern, nicht auskömmlich und bremsen die Belegung der Dächer über den Eigenbedarf hinaus. Das SPD Klimaforum, Haus und Grund und der Landkreistag sagen das aus verschiedener Richtung. Damit gibt es eine tragfähige gemeinsame Grundlage, auf der der Gesetzgeber das Ziel einer besseren Vergütung beschließen kann. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, etwa Höhe, Staffelung oder Pauschale; sie sollte als eigene Frage behandelt werden.
Wo soll die Grenze der Zertifikatspflicht für Anlagen liegen?
Die Grenze der Zertifikatspflicht soll auf 1 MWp angehoben werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 20 von 30 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 7 von 10 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei der Frage, wo die Zertifikatspflicht für Anlagen enden soll, tragen beide Lager die Anhebung auf 1 MWp. Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 20 von 30 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 7 von 10. Auch die Begründungen weisen in dieselbe Richtung. Der Handelsverband HDE will die 135-kW-Grenze auf 1 MW anheben, der Genossenschaftsverband DGRV will das Zertifikat erst ab 1 MW. Die NLF GmbH verweist auf die alte Grenze von 2018. Genannt werden Anlagen, die knapp unter der Grenze gebaut werden oder ganz scheitern, verschenktes Ausbaupotenzial und Zertifikatspflichten für Bestandsanlagen. Der Gesetzgeber kann die 1-MWp-Grenze daher als gemeinsame Grundlage nehmen und muss darüber keinen Streit zwischen den Lagern austragen. Offen bleibt nur die Umsetzung, etwa über die Überarbeitung der VDE-AR-N-4110 und die Behandlung der Bestandsanlagen.
Soll die PV-Strategie Fassaden-PV aufnehmen?
Die PV-Strategie soll Fassaden-PV als eigenes Thema aufnehmen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 20 von 20 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 5 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: 20 von 20 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 4 von 5 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen Fassaden-PV als eigenes Thema in der Strategie. Die Gründe sind dieselben, etwa der Winterertrag, das große ungenutzte Flächenpotenzial und die geringe Flächenkonkurrenz. Die Einreichungen von Berufsförderungsgesellschaft, EWS und BNE nennen alle dasselbe Motiv. Die Entscheidungsebene kann die Aufnahme deshalb als gemeinsame Grundlage beschließen. Sie muss dafür keinen Streit auflösen. Die Brücke gilt für das „Ob“. Wie Förderung, Normen und Zulassung für Fassadenmodule aussehen sollen, ist damit noch nicht entschieden.
Welches Gewicht soll der Denkmalschutz gegenüber dem PV-Ausbau auf Dächern haben?
Der Denkmalschutz soll beim Ausbau von Dach-PV grundsätzlich nachrangig sein.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 13 von 17 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 10 von 11 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beim Vorrang der Dach-PV vor dem Denkmalschutz tragen beide Lager die Aussage: 13 von 17 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern und 10 von 11 bei den Deregulierungs-Befürwortern stimmen zu. Das trägt eine gemeinsame Entscheidung: Die Entscheidungsebene kann den Grundsatz festlegen, dass Dach-PV auf Denkmälern grundsätzlich zulässig ist, und sich dabei auf eine breite Mehrheit berufen. Offen bleibt der Grad. Der Bundesverband Solarwirtschaft will die Vorgaben auf ein Minimum beschränken, eine Privatperson verlangt eine bedingungslose Unterordnung, das Solar-Info-Zentrum will Ausnahmen nur in besonderen Fällen. Die Denkmalämter halten dagegen am Vorrang des Denkmalschutzes fest. Die Entscheidung sollte deshalb nur den Grundsatz festschreiben und die Ausnahmen gesondert regeln, zum Beispiel nach der Bedeutung des Denkmals oder über eine Anzeigepflicht statt einer Genehmigung.
Wie hoch soll die Grenze der Direktvermarktungspflicht für Dachanlagen liegen?
Die Grenze der Direktvermarktungspflicht von 100 kW ist für Dachanlagen zu niedrig.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 17 von 22 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 7 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Dass die Direktvermarktungsgrenze von 100 kW für Dachanlagen zu niedrig ist, tragen beide Lager: 17 von 22 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 5 von 7 bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung. Die Gründe sind in beiden Lagern dieselben: Dächer werden nicht voll belegt, weil Betreiber ihre Anlagen knapp unter 100 kW auslegen. Bei hohem Eigenverbrauch lohnt sich die Direktvermarktung nicht, und Industriebetriebe finden oft keinen Direktvermarkter. Der Gesetzgeber kann die Anhebung daher als gemeinsame Grundlage behandeln. Offen bleibt das „Wie weit“: Die Vorschläge reichen von 200 über 500 (VEDEC, ZIA) und 750 kWp (Verband Kommunaler Unternehmen) bis zur Abschaffung oder Kopplung an die Einspeisemenge. Die Direktvermarkter lehnen die Anhebung offen ab, weil sie Kosten verlagere. Die Brücke trägt also die Richtung, nicht die Höhe der neuen Grenze.
Sollen Kleinanlagen in der Direktvermarktung von der Fernsteuerbarkeitspflicht nach § 10b EEG befreit werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 11 von 13 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 8 von 8 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beide Lager tragen diese Forderung: 11 von 13 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 8 von 8 bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung stimmen zu, dass die Fernsteuerbarkeitspflicht nach § 10b EEG für Kleinanlagen in der Direktvermarktung entfallen soll. Auch die Begründungen laufen zusammen: Zu hohe Kosten und technische Hürden bremsen Marktintegration und Ausbau, wie Enpal, der BDEW und eine Privatperson übereinstimmend zeigen. Das macht den Punkt zu einer tragfähigen Grundlage für eine Entscheidung. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, etwa die Grenze bei 25 oder 30 kW, das Streichen oder bloße Absenken der Pflicht und die Frist für den Nachweis. Diese Details sollte die Entscheidungsebene gesondert festlegen.
Sollen die Mindestabstände für Dach-PV in den Bauordnungen entfallen?
Die Mindestabstände für Dach-PV-Anlagen in den Bauordnungen sollen bundesweit entfallen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 11 von 15 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 6 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beim Wegfall der Mindestabstände für Dach-PV tragen beide Lager die Forderung: 11 von 15 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 4 von 6 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Auch die Begründungen laufen zusammen: mehr nutzbare Dachfläche, wirtschaftlichere Anlagen, schnellere Energiewende. Die Quellen nennen etwa die Reihenhäuser, bei denen sich die Leistung ohne Abstände oft verdoppelt, und die Petition mit über 50.000 Unterschriften. Das trägt eine gemeinsame Linie: Der Gesetzgeber kann den Abbau der Abstandsvorgaben als Konsenspunkt behandeln. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, etwa ob die Regelung bundeseinheitlich kommt und wie der Brandschutz gewahrt wird.
Sind Brandschutz-Mindestabstände für Dach-PV sachlich erforderlich?
Die Brandschutz-Mindestabstände für Dach-PV gehen über das erforderliche Maß hinaus.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 10 von 10 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 3 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei dieser Frage tragen beide Lager die Aussage: Die Brandschutz-Mindestabstände für Dach-PV gehen über das erforderliche Maß hinaus. Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung" stimmen 10 von 10 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung" 3 von 3. Das gibt der Entscheidungsebene eine gemeinsame Grundlage, um die Abstandsregel zu lockern, etwa die 50-cm-Regel auf Reihenhäusern oder den Abstand von 1,25 auf 0,50 m. Als Stütze liegt außerdem ein Brandrisiko-Gutachten vor, das geringere Mindestabstände trägt. Eine Einschränkung bleibt: Versicherer und Brandschutzverbände wenden sich vor allem gegen die Vollbelegung brennbarer Dächer. Eine Lockerung sollte deshalb mit Auflagen wie nicht brennbarer Dämmung verbunden werden.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Wie aufwendig ist die Umsetzung des Stadtstrom-Modells für Vermieter und Hausverwaltungen?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 41 von 44 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 17 von 17 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 41 von 44 Organisationen im einen und 17 von 17 im anderen Lager sehen im Stadtstrom-Modell einen hohen bürokratischen Aufwand für Vermieter und Hausverwaltungen. Auch die Gründe laufen in dieselbe Richtung. Die Elektrizitätswerke Schönau warnen vor „erheblichem Abwicklungsaufwand und rechtlichen Risiken“ für Hauseigentümer, eine Privatperson nennt einen Verwaltungsaufwand, der Vermieter abschreckt. Das ist eine belastbare gemeinsame Grundlage: Die Entscheidungsebene kann den Abbau von Abrechnungs-, Melde- und Auszahlungspflichten als Ziel setzen, ohne mit Widerstand aus einem der beiden Lager zu rechnen. Offen bleibt nur, wie der Aufwand konkret sinkt, etwa durch einfachere Auszahlung an Mietende oder Entlastung kleiner Gebäude. Darüber sollte gesondert beraten werden.
Soll, wer Mieter mit PV-Strom beliefert, als Energieversorger mit allen Pflichten gelten?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 32 von 33 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 19 von 20 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: 32 von 33 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 19 von 20 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu, dass Vermieter und Anlagenbetreiber, die Hausbewohner mit PV-Strom beliefern, nicht wie Energieversorger behandelt werden sollen. Die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: Die Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens schrecken Vermieter ab und bremsen PV in Mehrparteiengebäuden; Stimmen zum Verbraucherschutz verlangen nur mildere oder allgemeine Regeln, keine Beibehaltung des Versorgerstatus. Damit kann die Entscheidungsebene den Grundsatz der Entlastung von Versorgerpflichten als gemeinsame Basis setzen. Streitig bleibt nur die Ausgestaltung im Einzelnen, etwa bei der Vollversorgungspflicht nach § 42a EnWG und beim Schutzniveau für Mieter; das gehört in die Detailarbeit, nicht in die Grundsatzfrage.
Soll die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als zweites Modell neben dem Mieterstrom eingeführt werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 35 von 39 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 7 von 10 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beide Lager tragen die Forderung: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 35 von 39 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 7 von 10. Die Entscheidungsebene kann die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung daher als zweites Modell neben dem Mieterstrom einführen, ohne einen Grundsatzstreit zu riskieren. Das zeigen die Stimmen von BNE und EWS, die beide Modelle parallel laufen lassen wollen, und von Lesolco, das den Ansatz „parallel zum Mieterstrom-Verfahren“ ermöglichen will. Die Unterschiede liegen in Nuancen: Manche sehen das neue Modell nur als Ergänzung oder Weiterentwicklung, eine Stimme hält sogar ein Entfallen des Mieterstroms für denkbar. Offen bleibt deshalb die Ausgestaltung, etwa Grenzen für Gebäudegröße und Projektart, nicht die Frage, ob das zweite Modell kommt.
Soll Mieterstrom auch in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden möglich sein?
Mieterstrom soll auch in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden möglich sein.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 29 von 29 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 12 von 12 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier trägt eine Brücke der Gründe: Beide Lager stützen die Öffnung des Mieterstroms für Gewerbe- und Nichtwohngebäude ohne Ausnahme – 29 von 29 äußernden Organisationen bei den Strategie-Unterstützern, 12 von 12 bei den Ausbau-Beschleunigern. Auch die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: Die Wohngebäude-Beschränkung samt 40-%-Wohnanteil-Hürde passt nicht zu den Klimazielen, und Gewerbemieter und Betriebsgebiete lassen Potenziale ungenutzt. Die Entscheidungsebene kann diesen Punkt als gemeinsame Grundlage festschreiben, etwa die Öffnung des Mieterstromzuschlags in § 21 Abs. 3 EEG. Offen bleibt nur die Ausgestaltung im Detail, zum Beispiel für Parkflächen oder reine Gewerbeimmobilien.
Soll beim Mieterstrom ein virtueller Summenzähler statt eines physischen zugelassen werden?
Beim Mieterstrom soll ein virtueller Summenzähler als Messkonzept zugelassen werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 23 von 25 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 7 von 9 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beim virtuellen Summenzähler im Mieterstrom tragen beide Lager die Forderung: 23 von 25 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 7 von 9 bei den Befürwortern von Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung stimmen zu. Auch die Gründe stimmen überein: Fraunhofer IEE, vzbv und bne wollen niedrigere Messkosten und weniger Hürden, damit Mieterstrom breit nutzbar wird. Die wenigen Gegenpunkte betreffen Details wie Platz, Eichrecht und Zweirichtungszähler, keinen entgegengesetzten Zweck. Das macht die Zulassung zu einer tragfähigen gemeinsamen Grundlage. Die Entscheidungsebene kann sie als Ausgangspunkt nehmen und die offenen Details, vor allem die eichrechtliche Anerkennung, in der Ausgestaltung regeln.
Soll Deutschland das österreichische Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung übernehmen?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 21 von 27 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 7 von 9 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beide Lager tragen die Übernahme des österreichischen Modells: 21 von 27 Organisationen im Lager der Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung und 7 von 9 im Lager der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung stimmen zu. Die Zustimmung kommt aus derselben Richtung: Man will vereinfachte Abrechnung im Mehrfamilienhaus, leichteren Zugang und einen Abbau der Mitbetreiberpflicht für Mieter, die den PV-Ausbau hemmt. WWF, DGS und die 100 Prozent Erneuerbare Stiftung begrüßen ausdrücklich den Rechtsanspruch nach österreichischem Vorbild und das GEA-Modell. Die Kritik betrifft nur das Tempo, etwa die Frage, ob die Strategie das Modell als nicht kurzfristig einführbar darstellen soll, nicht das Ziel. Auf dieser Brücke kann der Gesetzgeber das Modell als gemeinsame Richtung festschreiben. Streiten muss er nur noch über Zeitplan und Ausgestaltung, etwa die Ausweitung auf Quartiere.
Soll der Anlagenbetreiber auch den Reststrom der Mieter liefern müssen?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 16 von 22 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 9 von 10 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beide Lager tragen diese Forderung: 16 von 22 äußernden Organisationen bei den Strategie-Unterstützern und 9 von 10 bei den Deregulierungs-Befürwortern wollen, dass Anlagenbetreiber Mietern nur den PV-Strom liefern dürfen, ohne zugleich die Reststromlieferung zu übernehmen. Die Gründe sind dieselben: Das Vollversorgerrisiko und die Reststrombeschaffung gelten als größtes Hindernis beim klassischen Mieterstrom, wie Fraunhofer IEE, Bürgerenergie Mainspitze und vzbv übereinstimmend darlegen. Auch die Bundesnetzagentur hält das PV-Only-Modell nach den Angaben im Material informell für vom Rechtsrahmen gedeckt. Der Gesetzgeber kann die Pflicht zur Vollversorgung deshalb ohne Lagerstreit streichen oder eine PV-Only-Option neben dem klassischen Mieterstrom einführen. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, etwa für Gewerbemieter mit Rahmenverträgen.
Kann die Volleinspeisevergütung das Mieterstrommodell ersetzen?
Die Volleinspeisevergütung ist kein Ersatz für Mieterstrom.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 14 von 14 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 9 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager dieselbe Aussage: Die Volleinspeisevergütung ersetzt Mieterstrom nicht. Von den Organisationen, die sich äußern, stimmen 14 von 14 im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ zu und 6 von 9 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. Auch die Begründungen gehen in dieselbe Richtung: Bei Volleinspeisung haben Mieter keinen direkten Nutzen, der PV-Strom wird nicht im Haus verbraucht, und sie passt nicht zu einem dezentralen Energiesystem. Gestritten wird nur über Einzelheiten wie Aufwand, Contracting oder das Vermietungsargument, nicht über das Ziel. Damit lässt sich eine gemeinsame Grundlage festhalten: Der Gesetzgeber kann Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als eigenständigen Weg vereinfachen, statt ihn auf Volleinspeisung zu verweisen. Die Detailfragen sind getrennt davon zu entscheiden.
Soll PV-Strom für Wärmepumpen und Allgemeinstrom über die Betriebskosten abgerechnet werden können?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 10 von 12 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 10 von 10 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Vorschlag: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 10 von 12 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ sogar 10 von 10. Auch die Begründungen laufen zusammen: Der GdW will lediglich bestätigen, dass PV-Strom vom Dach für Allgemein- und Wärmepumpenstrom in der Betriebskostenabrechnung wie eine Eigenleistung des Vermieters gilt. Ein MdB und eine Privatperson wollen dasselbe Ziel, nur mit größerem Umfang, nämlich auch für Wohnungsstrom. Das ermöglicht dem Gesetzgeber, die rechtssichere Abrechnung über die Betriebskosten als gemeinsamen Kern zu beschließen. Offen bleibt nur der Umfang: ob die Regel allein für Wärmepumpenstrom oder auch für Allgemein- und Wohnungsstrom gilt. Die wenigen Gegenstimmen lehnen die Abrechnung über die Betriebskosten ab, etwa weil sie die Lieferantenwahl der Mieter einschränkt.
Wie hoch soll der Mieterstromzuschlag sein?
Der Mieterstromzuschlag soll deutlich erhöht werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 7 von 10 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 7 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Diese Forderung tragen beide Lager: Im Lager der Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung stimmen 7 von 10 Organisationen zu, bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 5 von 7. Die Befürworter begründen es einheitlich mit fehlender Wirtschaftlichkeit: Die Kosten sind gestiegen, die Hauselektrik ist teuer, und der Zuschlag liegt unter der Entlastung bei Eigenverbrauch. Der Gesetzgeber kann sich deshalb darauf stützen, dass eine spürbare Anhebung des Mieterstromzuschlags über die Lagergrenze hinweg Rückhalt hat. Eine Minderheit hält den Zuschlag dagegen für verzichtbar oder will ihn senken, weil Mieterstrom auch ohne ihn trage. Offen bleibt die Höhe: Genannt werden mindestens 3–4 ct/kWh und mindestens 5 ct/kWh, und das Ende der geplanten Absenkung. Diese Zahl sollte die Entscheidungsebene gesondert festlegen.
Soll die Preisgrenze von 90 % des Grundversorgungstarifs beim Mieterstrom bestehen bleiben?
Die Preisgrenze von 90 % des Grundversorgungstarifs beim Mieterstrom soll gestrichen werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 6 von 6 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 5 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beide Lager tragen die Streichung der 90-%-Preisgrenze: 6 von 6 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 4 von 5 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Auch der Grund ist derselbe: Der Deckel nach § 42a EnWG macht Mieterstromprojekte unwirtschaftlich oder unmöglich, so der SFV, das Bündnis Bürgerenergie und der BNE. Das macht die Streichung zu einem tragfähigen Ausgangspunkt, den der Gesetzgeber ohne weiteren Klärungsbedarf aufgreifen kann. Das Verbraucherschutzargument für eine Obergrenze taucht nur als Einzelstimme auf. Die Entscheidungsebene sollte klären, ob die Streichung ersatzlos erfolgt oder ob ein milderer Preisschutz bleiben soll.
Darf eine Mieterbeteiligung aus dem EEG-Konto finanziert werden?
Eine Mieterbeteiligung aus dem EEG-Konto ist nicht gerechtfertigt.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 6 von 8 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 3 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei dieser Frage tragen beide Lager die Aussage: Eine Mieterbeteiligung aus dem EEG-Konto ist nicht gerechtfertigt. Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung" stimmen 6 von 8 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung" 3 von 3. Auch die Gründe liegen nah beieinander: Genannt werden vor allem die dauerhafte Belastung des EEG-Kontos (so GdW und ZIA), der zusätzliche Druck auf den Staatshaushalt und der Einwand, dass Mieter nicht ohne Gegenleistung begünstigt werden sollten. Das macht die Frage zu einer tragfähigen Brücke. Die Entscheidungsebene kann hier auf breite Zustimmung bauen und die Mieterbeteiligung ohne Finanzierung aus dem EEG-Konto ausgestalten. Als Alternative nennt das Material ein Förderdarlehen statt eines Zuschusses.
Soll die Höchstlaufzeit von Mieterstromverträgen verlängert werden?
Die Höchstlaufzeit für Mieterstromverträge soll verlängert werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 3 von 3 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 2 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei der Höchstlaufzeit von Mieterstromverträgen tragen beide Lager die Forderung nach einer Verlängerung: 3 von 3 Organisationen im einen und 2 von 2 im anderen Lager stimmen zu. Das gemeinsame Motiv ist die Finanzierung: Der Verband Kommunaler Unternehmen und Haus und Grund nennen beide die Anlagenfinanzierung und die Planbarkeit, und Haus und Grund verweist darauf, dass die heutige Grenze von zwei Jahren eine Finanzierung der Photovoltaik-Anlage über den Mieterstromvertrag nicht zulässt. Die Gegenpunkte lehnen eine Verlängerung nur ab, ohne einen gegenläufigen Zweck zu zeigen. Damit kann die Entscheidungsebene die Laufzeitgrenze als gemeinsame Grundlage nutzen und die Verlängerung als Einstieg in die Vereinfachung des Mieterstroms aufgreifen. Offen bleibt nur, welche Schutzvorkehrungen für Mieter dabei gelten sollen, etwa die jederzeitige Kündigung.
Balkonkraftwerke erleichtern
Rechnen sich Balkonkraftwerke ohne Verrechnung oder Vergütung der Einspeisung?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 22 von 30 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 37 von 38 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Dieser Punkt trägt beide Lager: 22 von 30 Organisationen im Lager der Strategie-Unterstützer und 37 von 38 im Lager der Ausbau-Beschleuniger sagen, dass sich Balkonkraftwerke für viele Haushalte nur rechnen, wenn eingespeister Strom verrechnet oder vergütet wird. Auch die Gründe stimmen überein: Ohne Verrechnung dauert die Amortisation zu lang (genannt werden etwa 5,5 statt 13,8 Jahre), und das schreckt vor allem Mieter ab. Auf dieser Brücke kann die Entscheidungsebene aufbauen. Eine Regelung zur Verrechnung oder Vergütung der Einspeisung wäre ein Schritt, den beide Seiten stützen, und sie braucht keinen Kompromiss zwischen den Lagern.
Wie hoch soll die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke liegen?
Die Leistungsgrenze von 800 VA für Balkonkraftwerke ist zu niedrig.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 32 von 36 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 12 von 12 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager dieselbe Aussage: Die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke soll über das bisherige Maß hinaus steigen. Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 32 von 36 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ sind es 12 von 12. Auch die Begründungen laufen zusammen: Genannt werden mehr PV-Potenzial, bessere Eigenverbrauchsnutzung und weniger ungenutzte Mehrerzeugung, dazu der Verweis auf Österreich, wo 800 VA bereits gilt. Die Entscheidungsebene kann die Anhebung deshalb als gemeinsame Grundlage behandeln. Offen bleibt nur das Ausmaß: Die Beiträge nennen 800 W, 1.000 W und bis zu 2,4 kW. Darüber, und über die Frage 600 W AC oder DC, sollte gezielt verhandelt werden, nicht über das Ob.
Sollen rückwärtsdrehende Zähler bei Balkonkraftwerken überhaupt geduldet werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 23 von 27 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 20 von 20 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Die Duldung rückwärtsdrehender Zähler bei Balkonkraftwerken bis zum Zählertausch trägt beide Lager: Bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen 23 von 27 Organisationen zu, bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung sogar alle 20 von 20. Auch die Begründungen laufen zusammen: BRM, SFV und eine Privatperson wollen eine befristete, unbürokratische Übergangslösung, damit Steckersolargeräte schneller in Betrieb gehen, ohne dass vorher ein Zähler getauscht werden muss. Die Gegenstimmen (Fehlanreize, Quasi-Vergütung) richten sich gegen die Duldung selbst und nennen keinen anderen Zweck. Die Entscheidungsebene kann diese Regel daher als gemeinsame Grundlage festschreiben. Offen bleibt nur die Ausgestaltung: Die Eingaben unterscheiden sich darin, ob „vorübergehend“ befristet bleibt oder gestrichen wird und ob ein Nachweis des beantragten Zählerwechsels verlangt wird.
Soll der von Balkonkraftwerken ins Netz eingespeiste Strom vergütet werden?
Der von Balkonkraftwerken eingespeiste Überschussstrom soll vergütet werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 15 von 19 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 26 von 27 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beide Lager tragen diese Forderung: 26 von 27 Organisationen im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ und 15 von 19 im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ sagen, der eingespeiste Überschussstrom von Balkonkraftwerken solle vergütet werden. Das gemeinsame Motiv zeigt sich in den Stellungnahmen: Strom aus Steckersolargeräten hat einen Wert, und kleine Anlagen sollen ihn nicht verschenken, sondern mit größeren Betreibern gleichgestellt werden. Damit gibt es eine tragfähige Grundlage, auf die sich die Entscheidungsebene stützen kann, etwa um in der Strategie den Vergütungsanspruch klarzustellen und den Verzicht auf EEG-Vergütung bei der Anmeldung zu beenden. Offen bleiben nur Randfragen wie eine Pauschale statt kommunaler Förderung oder die Toleranz neben EEG-Anlagen. Sie stellen die gemeinsame Linie nicht in Frage, müssen aber bei der Ausgestaltung geklärt werden.
Sollen Steckersolargeräte im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht privilegiert werden?
Steckersolargeräte sollen im WEG und im BGB als privilegierte Maßnahme gelten.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 28 von 28 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 9 von 10 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: 28 von 28 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 9 von 10 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen Steckersolargeräte im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im BGB als privilegierte Maßnahme behandeln, ähnlich wie die Wallbox. Das trägt, weil die Lager auch in den Gründen zusammenliegen: Rechtsunsicherheit soll abgebaut werden, damit Mieter und Eigentümer ohne Streit installieren können. Der bne, die DGS und viele Privatpersonen sagen das ausdrücklich, die DGS fordert zudem rasche Umsetzung. Der Gesetzgeber kann diese Privilegierung daher als gemeinsame Grundlage festschreiben. Offen bleibt nur der Zuschnitt, etwa ein Modul je Wohnung, ein offener Gerätebegriff oder eine Ausweitung auf alle Photovoltaik; darüber ist zu verhandeln, nicht über das Ziel.
Soll für Balkonkraftwerke eine spezielle Einspeisesteckdose oder dedizierte Leitung vorgeschrieben werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 23 von 24 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 10 von 11 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 23 von 24 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 10 von 11 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ lehnen eine vorgeschriebene Einspeisesteckdose oder dedizierte Leitung ab. Die Gründe sind dieselben: geringere Kosten, einfachere Installation und die Einschätzung, dass die vorhandene Elektrik genügt. Statt einer Sonderleitung sollen Hinweise ausreichen, und jede Schuko-Steckdose soll als Anschluss zulässig sein. Damit steht eine tragfähige Grundlage: Der Gesetzgeber kann die Pflicht streichen, ohne gegen eine nennenswerte Gruppe zu entscheiden. Offen bleibt nur die Frage, wie sich Sicherheitsbedenken wie ein Defekt der Schutzeinrichtung anders als über eine Pflicht abfangen lassen.
Wie weit darf der Anspruch auf ein Balkonkraftwerk gegenüber Vermieter oder Eigentümergemeinschaft reichen?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 27 von 30 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 7 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Kern: 27 von 30 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 5 von 7 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ halten es für richtig, dass Balkonkraftwerke ohne Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft angebracht werden dürfen. Die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: Die Zustimmungshürde bremst den Ausbau, schwächt die Rolle der Mieter und schafft Rechtsunsicherheit in WEG-Sitzungen. Der Gesetzgeber kann den zustimmungsfreien Anspruch deshalb als gemeinsame Grundlage setzen. Streit bleibt nur bei Einzelheiten: Anzeigepflicht, Leistungsgrenze von etwa 600 W, den Begriff „angemessen“ und die Frage, ob der Anspruch über die Balkonbrüstung hinausreicht. Diese Punkte sollten bei der Ausgestaltung geklärt werden.
Darf das Erscheinungsbild des Gebäudes ein Grund gegen Balkonkraftwerke sein?
Das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes darf kein Grund sein, Balkonkraftwerke abzulehnen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 13 von 14 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 11 von 13 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Satz: 13 von 14 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 11 von 13 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ lehnen es ab, das Erscheinungsbild eines Gebäudes als Grund gegen Balkonkraftwerke gelten zu lassen. Das gilt für WWF Deutschland ebenso wie für Privatpersonen, die sich gegen eine „deutsche Einheitskultur“ in Optikfragen wenden. Der Gesetzgeber kann diese Frage deshalb als gemeinsame Grundlage behandeln und ohne Grundsatzstreit in die Regelung übernehmen. Zu beachten bleibt: Die Gegenpunkte zu Baukultur und Denkmalschutz sind in der Anhörung vorhanden. Streit ist eher bei Ausnahmen für geschützte Gebäude zu erwarten als beim Grundsatz.
Netzanschlüsse beschleunigen
Soll für kleine PV-Anlagen ein vereinfachtes Anmeldeverfahren gelten?
Für kleine PV-Anlagen soll ein vereinfachtes Anmeldeverfahren gelten.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 110 von 110 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 59 von 59 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beide Lager tragen diese Forderung fast ohne Gegenstimme: 110 von 110 äußernden Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 59 von 59 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen einem vereinfachten Anmeldeverfahren für kleine PV-Anlagen zu. Auch die Begründungen laufen zusammen: weniger Bürokratie sowie ein schnellerer und billigerer Netzanschluss für kleine Anlagen. Damit kann der Gesetzgeber das Prinzip als gemeinsame Grundlage festschreiben, etwa mit Stimmen aus dem Bundestag und dem Landtag Baden-Württemberg. Streit gibt es nur bei der Ausgestaltung, vor allem bei der Leistungsgrenze. Die Vorschläge reichen von 3,5 kVA über 4 kWp einphasig und 12 kWp dreiphasig bis zu 30 kW. Diese Schwelle sollte die Entscheidungsebene als eigene Frage behandeln, das Prinzip selbst braucht keine weitere Klärung.
Sind die Abläufe der Netzbetreiber ein Hauptgrund für den verlangsamten PV-Ausbau?
Die langen Bearbeitungszeiten der Netzbetreiber bremsen den PV-Ausbau erheblich.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 75 von 79 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 31 von 32 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 75 von 79 äußernden Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 31 von 32 beim Lager Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung stimmen zu, dass die langen Bearbeitungszeiten der Netzbetreiber den PV-Ausbau erheblich bremsen. Auch der Grund ist derselbe: schleppende Anmelde- und Anschlussprozesse, etwa monatelang unbeantwortete Netzanfragen und uneinheitliche Verfahren. Das ist eine tragfähige Grundlage für konkrete Maßnahmen, die kein Lager als Zugeständnis an die Gegenseite empfinden muss, etwa verbindliche Antwortfristen, ein fester Zeitplan für den Netzanschluss oder mehr Automatisierung. Offen bleibt allein, wie groß das Problem ist: Einzelne Netzbetreiber bestreiten das Ausmaß. Das ist ein Streit um Tatsachen und kein Streit um Ziele. Er sollte der Gesetzgeber bei der Fristenregelung im Blick behalten.
Sollen die technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber bundesweit einheitlich sein?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 40 von 40 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 16 von 18 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bundesweit einheitliche technische Anschlussbedingungen (TAB) tragen beide Lager: im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 40 von 40 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 16 von 18. Die Begründung ist durchgehend dieselbe. Rund 900 Netzbetreiber stellen eigene Anforderungen, und das kostet Zeit, verlängert Lieferzeiten und verhindert Serienproduktion, etwa bei Transformatoren. Die Entscheidungsebene kann hier ohne Konflikt handeln, denn die Strategie nennt die Standardisierung bereits selbst. Offen bleibt nur die Ausgestaltung: Einzelne Stimmen wollen die TAB des größten Netzbetreibers für allgemeinverbindlich erklären, andere verlangen eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur. Die Ausgestaltung sollte als eigene Frage behandelt werden.
Beschleunigt eine Duldungspflicht den Netzanschluss?
Eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen beschleunigt den Netzanschluss.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 31 von 31 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 12 von 13 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Behauptung: 31 von 31 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 12 von 13 bei den Befürwortern des Ausbaus durch Deregulierung halten eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen für beschleunigend. Die Zitate von ARGE Netz, dem Verband Kommunaler Unternehmen und DWAG nennen alle dasselbe Motiv: einen schnelleren Netzanschluss erneuerbarer Anlagen. Ein abweichender Grund ist im Material nicht zu erkennen. Die Entscheidungsebene kann die Duldungspflicht deshalb als gemeinsame Grundlage eines Beschleunigungspakets nutzen und den Streit auf die Ausgestaltung verlagern. Der einzelne Gegenpunkt, sie würde den Netzanschluss verzögern, bleibt dabei im Blick.
Soll es ein bundesweit einheitliches digitales Anmeldeportal für Netzanschlüsse geben?
Alle Netzbetreiber sollen ein bundesweit einheitliches digitales Anmeldeportal anerkennen müssen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 25 von 25 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 12 von 13 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beim bundesweit einheitlichen digitalen Anmeldeportal tragen beide Lager die Forderung: 25 von 25 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 12 von 13 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Die Zitate von Viessmann, Energiekonzepte Deutschland und der SPD-Arbeitsgruppe Wirtschaft verlangen übereinstimmend, dass Netzbetreiber ein einheitliches Portal anerkennen müssen, weil uneinheitliche Verfahren Aufwand verursachen. Das macht diesen Punkt zu einer tragfähigen Grundlage, auf der die Entscheidungsebene ohne Vorbehalt aufbauen kann. Offen bleiben nur Details der Ausgestaltung, etwa ob das Portal schon vor 2025 starten soll.
Bremst das Anlagenzertifikat ab 135 kW den PV-Ausbau tatsächlich?
Das Anlagenzertifikat ab 135 kW bremst den PV-Ausbau erheblich.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 26 von 26 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 11 von 11 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: Das Anlagenzertifikat ab 135 kW bremst den PV-Ausbau. Im Lager der Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung stimmen 26 von 26 Organisationen zu, im Lager Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 11 von 11. Auch die Begründung ist gleich: Der Aufwand, die Kosten und die Wartezeiten der Zertifizierung halten Projekte auf. Der DGRV nennt PV-Dachprojekte ab 135 kW „nicht wirtschaftlich“, der HDE spricht von einem Prozess, der den Ausbau „bremst“. Die Entscheidungsebene kann diese Aussage als gemeinsame Grundlage nehmen und direkt zur Frage übergehen, wie das Verfahren vereinfacht, standardisiert oder für Bestandsanlagen gelöst werden kann.
Wer darf PV-Anlagen beim Netzbetreiber anschließen und anmelden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 13 von 18 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 23 von 23 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: Fachkundige Personen sollen PV-Anlagen auch ohne Eintrag im Installateurverzeichnis anschließen und anmelden dürfen. Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 23 von 23 Organisationen zu, bei den „Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung“ sind es 13 von 18. Die Gründe liegen nah beieinander: Das EEG verlangt nur eine fachkundige Person, kein Verzeichnis. Der Eintrag gilt zudem als Engpass, weil er die Marktstellung der Installateure stärkt, den Ausbau verteuert und bei rund 900 Netzbetreibern jeweils neu nötig ist. Der Gesetzgeber kann hier die Rechtslage klarstellen, etwa in § 10 EEG und § 13 NAV. Die Vorbehalte, dass die Netzprüfung Verbraucher schützt und die Gewerbebetriebs-Pflicht das Handwerk sichert, lassen sich dabei als Ausgestaltungsfragen aufnehmen, etwa bei der Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Anschluss.
Soll es eine gesetzliche Duldungspflicht für Anschlussleitungen über fremde Grundstücke geben?
Eine gesetzliche Duldungspflicht für Anschlussleitungen über fremde Grundstücke ist richtig.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 30 von 30 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 5 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Die gesetzliche Duldungspflicht für Anschlussleitungen über fremde Grundstücke trägt eine Brücke der Gründe: 30 von 30 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 4 von 5 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Beide Lager wollen sie aus demselben Grund, nämlich damit Netzanschlüsse nicht an einzelnen Eigentümern scheitern, die Verlegung verzögern oder überhöhte Entschädigungen verlangen. Genannt werden dafür Länderministerien wie Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, Naturstrom und Projektierer. Die Vorbehalte zu Eigentum, Landwirtschaft und Denkmalschutz sind Bedingungen an die Ausgestaltung, etwa Entschädigung, Streitbeilegung und Rücksicht auf die Nutzung, keine Gegenposition. Der Gesetzgeber kann die Pflicht daher als gemeinsamen Ausgangspunkt setzen und die Konfliktlinien in den Bedingungen klären.
Wie streng soll die Zertifizierungspflicht für PV-Anlagen ab 135 kW sein?
Die Schwelle für das Anlagenzertifikat bei PV-Anlagen sollte höher liegen als 135 kW.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 17 von 19 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 9 von 10 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: 17 von 19 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 9 von 10 beim Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen die Schwelle für das Anlagenzertifikat über 135 kW anheben. Die Gründe sind gleichgerichtet: Der Zertifizierungsaufwand soll sinken, damit Anlagen schneller ans Netz kommen. Deutsche Post DHL, der ZVEH und die Energiegenossenschaft Neckar-Alb nennen das übereinstimmend. Damit steht eine tragfähige Grundlage für die Entscheidung, die Schwelle anzuheben. Offen bleibt nur die Höhe: Die Vorschläge reichen von mindestens 250 kWp über 500 bis 750 kWp bis zu 1 MW oder der Rückkehr zu 950 kW. Darüber muss die Entscheidungsebene noch befinden.
Welche Leistungsgröße soll für Anmeldung und Netzprüfung maßgeblich sein?
Für Anmeldung und Netzprüfung soll die Einspeiseleistung statt der Modulleistung maßgeblich sein.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 17 von 20 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 7 von 7 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager dieselbe Forderung: Für Anmeldung und Netzprüfung soll die Einspeiseleistung maßgeblich sein, nicht die Modulleistung. Bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen 17 von 20 Organisationen zu, beim Lager Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung sind es 7 von 7. Die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: Für das Netz zählt, was am Netzverknüpfungspunkt tatsächlich ankommt, und eine solche Bemessung ist netzdienlicher und bürokratieärmer. Damit steht ein belastbarer gemeinsamer Ausgangspunkt, auf den sich die Entscheidungsebene stützen kann. Offen bleibt nur die Feinabstimmung, etwa ob die 30-kW-Grenze und § 9 EEG auf die Einspeiseleistung umgestellt werden und wie die Begriffe vereinheitlicht werden.
Ist die Eintragungspraxis der Netzbetreiber im Installateurverzeichnis rechtmäßig?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 3 von 4 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 11 von 11 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier trägt eine Brücke der Gründe: In beiden Lagern stützt eine klare Mehrheit die Aussage, dass die Eintragungspraxis der Netzbetreiber mit NAV und EEG nicht vereinbar ist – bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung 3 von 4, bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 11 von 11 Organisationen. Auch die Begründungen laufen zusammen: Die Praxis, den Eintrag an Handwerksrolle oder TREI-Schein zu knüpfen und NAV § 13 auf EEG-Anlagen anzuwenden, steht nach beiden Zitaten im Widerspruch zum Gesetz. Nur der BDEW hält dagegen und sieht die Eintragung als diskriminierungsfrei gesichert. Auf dieser gemeinsamen Grundlage kann die Entscheidungsebene die Eintragungspraxis klarstellen oder bereinigen, ohne vorher einen Streit zwischen den Lagern auflösen zu müssen.
Hat das Anlagenzertifikat „unter Auflage“ den Zertifizierungsstau gelöst?
Das Anlagenzertifikat „unter Auflage“ verschiebt den Zertifizierungsstau nur, statt ihn zu lösen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 12 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 2 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager dieselbe Aussage: Das Anlagenzertifikat „unter Auflage“ verschiebt den Zertifizierungsstau nur, statt ihn zu lösen. Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 12 von 12 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 2 von 2. Auch die Begründungen laufen gleichgerichtet: ENVIRIA, Solarverband Bayern und HDE sagen, die Nachreichfrist und die 12-Monatsregel entschärften den Engpass nur zeitlich. Zugleich fordern sie, das Zertifizierungsverfahren selbst nachhaltig zu vereinfachen. Die Entscheidungsebene kann daher auf diesem gemeinsamen Boden aufbauen: Die Auflagen-Regelung allein gilt als unzureichend, und eine Vereinfachung des Verfahrens dahinter ist beiden Lagern recht. Die Basis ist allerdings schmal, weil sich aus dem zweiten Lager nur zwei Organisationen geäußert haben.
Sollen Netzbetreiber für verspätete Netzanschlüsse sanktioniert werden?
Netzbetreiber sollen bei Überschreiten der Netzanschlussfristen sanktioniert werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 10 von 10 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 4 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: Sanktionen für Netzbetreiber bei überschrittenen Netzanschlussfristen unterstützen 10 von 10 Organisationen bei den „Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung“ und 4 von 4 bei den Befürwortern der „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. Auch die Begründung läuft in dieselbe Richtung: Anlagenbetreiber und Anlagenbauer wollen Planungssicherheit und durchsetzbare Rechte, weil ihnen heute die Hebel gegen Verteilnetzbetreiber fehlen und § 8 EEG diese kaum unter Zeitdruck setzt. Das macht den Punkt zu einer tragfähigen Grundlage für die Entscheidungsebene: Der Gesetzgeber kann eine verbindliche, haftungsbewehrte Frist für den Netzanschluss ohne Lagerstreit aufnehmen. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, etwa Schadensersatz, Klagemöglichkeit, Genehmigungsfiktion oder Aufsicht durch die Bundesnetzagentur. Die Material zeigt dafür viele Vorschläge, aber keinen Widerspruch.
Beschleunigt eine kürzere Frist den Zählertausch tatsächlich?
Eine kürzere Frist beschleunigt den Zählertausch spürbar.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 8 von 12 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 3 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: In der Gruppe der Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung stimmen 8 von 12 Organisationen zu, im Lager Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 2 von 3. Das Material zeigt dabei keine unvereinbaren Ziele. Alle Seiten wollen eine zügige PV-Inbetriebnahme, auch wenn viele Stimmen betonen, dass die Frist allein nicht genügt und Einbau- und Dokumentationsfehler schon heute verzögern. Das macht eine gemeinsame Grundlage möglich: Die Entscheidungsebene kann die kürzere Frist als Beschleunigungsschritt aufnehmen und zugleich die genannten Begleitpunkte (Fehlerquellen, Mehrkosten über 200 € bei schnellerem Smart-Meter-Einbau) mitregeln. Die Prüfung der Gründe ist maschinell erfolgt, die redaktionelle Bestätigung steht noch aus.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Wie weit darf die kommunale Entscheidungsmacht über private PV-Vorhaben reichen?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 91 von 93 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 54 von 54 dafür
Prüfung der Begründungen: nicht eindeutig, ob die Gründe übereinstimmen.
Hier tragen beide Lager den Satz: 91 von 93 Organisationen im ersten und alle 54 im zweiten Lager stimmen zu, dass Kommunen gesetzeskonforme private PV-Vorhaben nicht blockieren dürfen. Das ist eine tragfähige Brücke der Gründe. Die Entscheidungsebene kann sich darauf stützen, wenn sie die kommunale Mitsprache auf Fälle begrenzt, in denen ein Vorhaben mit Gesetzeslage und Bundeszielen im Einklang steht. Die Einwände gehen in dieselbe Richtung: Kommunen sollen weiter über Bauleitplanung und Flächennutzung gestalten und Hinweise geben, aber nicht mit Verweigerung gegen rechtmäßige Vorhaben arbeiten. Als Begründung dafür, wie die Grenze genau verläuft, trägt die Zustimmung allein nicht. Das ist eine Ausgestaltungsfrage.
Steigert Energy Sharing die Akzeptanz und den Ausbau von PV-Anlagen?
Energy Sharing steigert die Akzeptanz und den Ausbau von Photovoltaikanlagen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 67 von 68 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 21 von 24 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beide Lager tragen diese Aussage: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 67 von 68 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 21 von 24. Damit steht eine tragfähige Brücke der Gründe: Die Entscheidungsebene kann Energy Sharing als gemeinsame Grundlage für mehr Akzeptanz und Ausbau behandeln, ohne einen Streit zwischen den Lagern zu eröffnen. Die Begründungen stützen das. BSW, Solarwatt und Green Planet Energy nennen denselben Mechanismus: Wer vor Ort teilhat, interessiert sich stärker für den Bau von Anlagen, und das mobilisiert private wie öffentliche Investitionen. Dieses Einverständnis trägt den Grundsatz; über die konkrete Ausgestaltung, etwa die Verzahnung mit Freiflächenanlagen, sagt es noch nichts.
Soll ein gesetzliches Recht auf Energy Sharing geschaffen werden?
Bürgerenergiegesellschaften sollten ein gesetzliches Recht auf Energy Sharing erhalten.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 40 von 40 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 21 von 22 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beim gesetzlichen Recht auf Energy Sharing tragen beide Lager den Vorschlag: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 40 von 40 Organisationen zu, die sich äußern, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 21 von 22. Das ist eine tragfähige Brücke der Gründe. Die Zitate von ARGE Netz, Solarenergie-Förderverein und Green Planet Energy verfolgen denselben Zweck: Nachbarschaftsstrom über das öffentliche Netz soll bürokratiearm möglich werden, und Bürgerenergiegesellschaften sollen dafür ein Recht erhalten. Die Entscheidungsebene kann das Recht auf Energy Sharing daher als gemeinsame Grundlage nehmen und ins Maßnahmenpaket aufnehmen. Offen bleibt die Ausgestaltung, etwa Reichweite, Abrechnungstakt und Netznutzung. Dazu liegen Einzelvorschläge vor, zum Beispiel ein 50-km-Radius mit Viertelstunden-Abgleich. Darüber haben die Lager nicht abgestimmt.
Soll die Projektbeschränkung für Bürgerenergiegesellschaften in § 22b EEG 2023 bestehen bleiben?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 5 von 5 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 2 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: 5 von 5 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 2 von 2 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen die Projektbeschränkung für Bürgerenergiegesellschaften in § 22b EEG 2023 streichen. Auch die Begründungen laufen zusammen: Die Sperrfrist gilt als unbegründet, für Ehrenamtliche zu aufwendig und praxisfern, und sie bremst Zubau und Bürgerbeteiligung. Das trägt eine gemeinsame Grundlage, auf die sich die Entscheidungsebene stützen kann. So fordern es etwa ARGE Netz, DGRV und BDEW. Offen bleibt nur, wie Missbrauch künftig verhindert wird. Mehrere Stimmen schlagen dafür eine Definition der Bürgerenergie statt Begrenzungen vor.
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Verhindern steuer- und energierechtliche Vorschriften die Abgabe von selbst erzeugtem PV-Strom an Dritte?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 49 von 55 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 31 von 35 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 49 von 55 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 31 von 35 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ sagen, dass steuer- und energierechtliche Vorschriften die Abgabe von selbst erzeugtem PV-Strom an Dritte verhindern. Die Stimmen nennen dasselbe Hindernis. Die AWO verweist auf das Umsatz- und Ertragssteuerrecht, Müller Präzision sagt, die Vorschriften schlössen die Abgabe „de facto“ aus. Die Entscheidungsebene kann das deshalb als gemeinsame Problembeschreibung behandeln und dort ansetzen. Im Material genannt werden die Stromsteuerbefreiung bei Drittversorgung vor Ort, ein rechtssicheres Lieferkettenmodell nach § 9 StromStG und eine Steuerfreiheit für unentgeltliche Abgabe bei Kleinanlagen bis 30 kW. Über die konkrete Ausgestaltung sagt die Brücke noch nichts, sie trägt nur die Diagnose.
Wie verbindlich und konkret sollen die steuerrechtlichen Maßnahmen der PV-Strategie formuliert sein?
Die steuerrechtlichen Maßnahmen der PV-Strategie sollen verbindlicher und konkreter gefasst werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 44 von 46 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 21 von 21 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Anspruch: 44 von 46 Organisationen im größeren Lager und alle 21 im zweiten Lager wollen die steuerrechtlichen Maßnahmen der PV-Strategie verbindlicher und konkreter. Das ist selten, denn die Lager sind sich sonst in vielen Fragen uneins. Die Gründe zeigen in dieselbe Richtung: Energiebauern wollen die Freiflächen-PV bei Erbschaft- und Schenkungsteuer rechtsverbindlich geregelt sehen. Der BFW hält eine bloße Öffnungsklausel für die Länder bei der Grunderwerbsteuer nicht für ausreichend. aba und AKA verlangen ein Gesetz, das die Steuerbefreiung sichert. Die Entscheidungsebene kann hier ohne Lagerstreit handeln, am besten mit festen Fristen und gesetzlichen Regelungen statt weicher Ankündigungen. Die Prüfung der Gründe (maschinell, redaktionelle Durchsicht steht noch aus) findet keinen gegensätzlichen Zweck.
Soll die stromsteuerrechtliche Anlagen-Verklammerung entschärft oder aufgelöst werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 30 von 30 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 19 von 19 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier trägt die Brücke: 30 von 30 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 19 von 19 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen die Anlagen-Verklammerung nach § 12b Abs. 2 StromStV auflösen oder entschärfen. Die Gründe liegen auf derselben Linie: weniger Bürokratie, Erhalt der Stromsteuerbefreiung und Wirtschaftlichkeit von PV. Ein gegenläufiger Zweck ist nicht erkennbar. HDE fordert die Streichung, Schwarz die Abschaffung, ZIA will, dass die Verklammerung nicht zum Verlust der Befreiung führt. Das macht den Punkt zum Kandidaten für einen frühen, gemeinsam getragenen Beschluss. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, nämlich Streichung oder Angleichung an die EEG-Kriterien, und dafür liefern die Beiträge bereits Ansatzpunkte.
Soll die steuerliche Behandlung von Kleinanlagen grundlegend vereinfacht oder abgeschafft werden?
Die steuerliche Behandlung von PV-Kleinanlagen soll grundlegend vereinfacht oder abgeschafft werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 34 von 34 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 11 von 11 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: 34 von 34 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung" und 11 von 11 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung" wollen die Steuerbehandlung von PV-Kleinanlagen grundlegend vereinfachen oder abschaffen. Auch die Gründe laufen zusammen: Steuerbürokratie, etwa Gewerbeanmeldung, Steuervoranmeldung und Gewinnermittlung, hemmt oder verzögert nach Ansicht der Stellungnahmen die Installation kleiner Anlagen. Das macht diesen Punkt zu einer tragfähigen gemeinsamen Grundlage. Die Entscheidungsebene kann hier ohne Konflikt mit einem der beiden Lager handeln. Offen bleibt nur die Ausgestaltung: Die Beiträge unterscheiden zwischen Abschaffung und Vereinfachung, nennen eine Leistungsgrenze (etwa 30 kWp), den Mieterstrom und die Gleichbehandlung von Solarzaun und Aufdachanlage.
Soll selbst erzeugter und selbst verbrauchter PV-Strom von Steuern, Abgaben und Umlagen befreit sein?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 27 von 28 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 15 von 17 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beim Eigenverbrauch von PV-Strom ohne Steuern, Abgaben und Umlagen tragen beide Lager den Punkt: 27 von 28 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 15 von 17 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Das ist eine tragfähige gemeinsame Grundlage, auf der die Entscheidungsebene den Grundsatz der Abgabenfreiheit bei Eigenverbrauch festschreiben kann, ohne einen Lagerstreit auszulösen. Die Zitate zeigen unterschiedliche Betonung: Der BSW will eine einfache Nutzung hinter dem Netzanschluss, Privatperson 232 will Umsatzsteuerfreiheit, und Windland sieht den Wegfall von Umlagen als Ausgleich für schlechtere Einspeisekonditionen. Unvereinbare Zwecke finden sich darin nicht. Offen bleibt die Ausgestaltung. Im Material stehen die solidarische Infrastrukturfinanzierung, verzerrte Preisanreize und die Umsatzsteuer bei Bestandsanlagen als Fragen, die der Grundsatz noch nicht beantwortet.
Hält die drohende Erbschaftsteuer Flächeneigentümer von der Verpachtung für Freiflächen-PV ab?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 23 von 23 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 5 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 23 von 23 äußernden Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 5 von 5 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Die Begründungen laufen in dieselbe Richtung. Die steuerlichen Folgen, etwa Nachversteuerung nach einem Betriebsübergang oder die Haltefristen, machen die Verpachtung für Freiflächen-PV unattraktiv. BDEW nennt den Wegfall der Befreiung „einen der größten Hemmschuhe“ für Landwirte, und die SWU Energie beobachtet, dass immer mehr Flächeneigentümer zurückschrecken. Damit gibt es eine tragfähige gemeinsame Grundlage: Der Gesetzgeber kann die erbschaftsteuerliche Behandlung befristet überlassener Flächen als Problem anerkennen, ohne dass darüber Streit zu erwarten ist. Offen bleibt, wie die Lösung aussehen soll, etwa eine Befreiung oder eine andere Zuordnung der Flächen. Das ist eine eigene Gestaltungsfrage.
Soll die steuerliche Begünstigung landwirtschaftlicher Flächen nur für Agri-PV oder für alle Freiflächen-PV gelten?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 20 von 24 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 8 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei dieser Frage tragen beide Lager dieselbe Position: Die steuerliche Begünstigung landwirtschaftlicher Flächen soll für alle Freiflächen-PV gelten, nicht nur für Agri-PV. Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 20 von 24 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ sind es 6 von 8. Auch der Deutsche Bauernverband, der sonst für Flächenschutz eintritt, „unterstützt ausdrücklich“ die Erweiterung auf alle Freiflächen-PV. Das macht aus der Frage eine tragfähige Brücke: Der Gesetzgeber kann die Gleichstellung steuerlich und im Bewertungsrecht übernehmen, ohne einen Streit zwischen den Lagern zu eröffnen. Offen bleibt nur die Ausgestaltung im Detail, etwa die Hofübergabe-Lösung im Bewertungsgesetz für Landbesitzer ohne aktiven Betrieb.
Sollen mit PV-Anlagen bebaute landwirtschaftliche Flächen steuerrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleiben?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 20 von 21 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 6 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: 20 von 21 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 5 von 6 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen, dass mit Freiflächen-PV bebaute Agrarflächen steuerrechtlich beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bleiben. Die Gründe unterscheiden sich, widersprechen sich aber nicht: Der Bauernverband will die Begünstigung bei Grund- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer sichern, Projektierer wie RWE und Statkraft erwarten eine leichtere Flächensicherung. Das macht die Zuordnung zu einer tragfähigen Grundlage für die Entscheidung. Offen ist nur die Ausgestaltung, etwa der Umgang mit § 159 Abs. 3 BewG bei Flächen im Bebauungsplan und bei privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB. Der Gesetzgeber kann den Grundsatz daher breit abgestützt beschließen und die Details in einem eigenen Schritt klären.
Wie hoch soll die Leistungsgrenze der steuerlichen Befreiung für PV-Anlagen liegen?
Die steuerliche Befreiungsgrenze für PV-Anlagen (derzeit 30 kWp) soll angehoben werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 15 von 17 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 7 von 8 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei der Anhebung der steuerlichen Befreiungsgrenze für PV-Anlagen (heute 30 kWp) tragen beide Lager den Vorschlag: bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung 15 von 17 Organisationen, beim Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 7 von 8. Auch die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: Größere Anlagen sollen steuerlich nicht länger benachteiligt werden, und Finanzamtsprüfungen sowie Unklarheit sollen entfallen. Damit kann der Gesetzgeber das Ziel „Grenze anheben“ als gemeinsame Grundlage setzen. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, denn die genannten Werte reichen von 100 kWp über einen 100-kW-Freibetrag je Person bis zu 300 kWp. Diese Höhe und die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag (§ 3 Nr. 72 EStG) sollte die Entscheidungsebene gezielt festlegen.
Wird auf PV-Freiflächen nach geltendem Recht die ungünstigere Grundsteuer B statt Grundsteuer A erhoben?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 14 von 14 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 4 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 14 von 14 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 3 von 4 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu, dass auf PV-Freiflächen derzeit die ungünstigere Grundsteuer B statt der Grundsteuer A anfällt. Der BSW und die ARGE Netz beschreiben denselben Befund aus demselben Grund: Die Finanzverwaltung ordnet solche Flächen dem Grundvermögen zu, das verteuert die Projekte und erschwert die Flächenakquise. Auf dieser gemeinsamen Grundlage kann die Entscheidungsebene die Grundsteuerfrage als geteilten Ausgangspunkt nehmen und sich darauf konzentrieren, wie eine einheitliche Regelung für Solarparks aussehen soll. Das ist auch der Wunsch mehrerer Stellungnahmen, zum Beispiel eine frühzeitige Regelung, um Klagen zu vermeiden.
Soll die gewerbesteuerliche Infizierung von Vermietungseinkünften durch Stromlieferung vollständig oder nur bis zu einer Grenze beseitigt werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 13 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 6 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beim Kernpunkt tragen beide Lager die Forderung: 12 von 13 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 4 von 6 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch PV-Stromlieferung ohne Prozentgrenze beseitigen. BFW und ZIA fordern, dass der Umfang der Stromerzeugung steuerlich keine Rolle spielen darf und die Stromabgabe der Vermietung gleichgestellt wird. Auch der Landkreistag will die Infizierung verhindern. Die Gründe liegen nah beieinander: Mieterstrom und Solarnutzung von Gebäuden sollen leichter werden. Damit gibt es eine tragfähige Brücke. Offen bleibt nur die Detailfrage, ob Hilfsregeln wie eine höhere Grenze (der ZIA nennt hilfsweise mindestens 20 %) oder eine Bagatellgrenze zusätzlich nötig sind. Die Entscheidungsebene kann das Ziel der vollständigen Beseitigung als breit getragene Grundlage nutzen.
Soll die Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen entfallen?
Die Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen soll entfallen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 9 von 10 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 3 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: Beim Wegfall der Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen stimmen 9 von 10 Organisationen im einen und 3 von 3 im anderen Lager zu. Das Handwerk (ZDH), die Energiewirtschaft (BNE) und die Industrie- und Handelskammern (DIHK) nennen übereinstimmend Entlastung und weniger Bürokratie, auch für die Finanzverwaltung. Die Entscheidungsebene kann das als gemeinsame Grundlage nutzen und den Wegfall ohne Grundsatzstreit regeln. Offen bleibt nur das Detail: ein Beitrag hält das Ziel der Aufhebung für unklar, ein anderer weist darauf hin, dass Landwirte meist keine Kleinunternehmer sind. Das sollte die Ausgestaltung klären.
Soll eine vereinbarte Rückbauverpflichtung die steuerliche Einordnung der Fläche als Ackerland bzw. Betriebsvermögen sichern?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 9 von 9 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 3 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Diese Frage trägt beide Lager: 9 von 9 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 3 von 3 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu, dass eine PV-Fläche bei vereinbarter Rückbauverpflichtung steuerlich als Ackerland bzw. Betriebsvermögen gelten soll. Das ermöglicht dem Gesetzgeber, die Regel als gemeinsame Grundlage zu setzen, ohne dass sich eine Seite übergangen fühlt. Offen bleibt nur der Weg: Die Beiträge nennen entweder eine vertragliche Rückbauabrede oder einen befristeten Bebauungsplan, der erbschaftsteuerlich (Bewertungsgesetz) als Lösung gilt. Ein Beitrag bezweifelt zudem, dass eine reine Vertragsabrede die steuerliche Zuordnung überhaupt ändert. Der Zweck ist derselbe; bei der Ausgestaltung sollte die Entscheidungsebene daher prüfen lassen, welcher Weg steuerrechtlich trägt.
Sollen gemeinnützige Körperschaften durch PV-Stromerzeugung ihre Gemeinnützigkeit behalten?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 7 von 7 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 2 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: 7 von 7 Organisationen im einen und 2 von 2 im anderen Lager sagen, dass PV-Stromerzeugung samt Netzeinspeisung die Gemeinnützigkeit nicht gefährden darf. Die Zustimmung reicht von AWO und DOSB bis zum Land Niedersachsen, das vor Solarisierungspflichten warnt, die Institutionen ihre Gemeinnützigkeit kosten könnten. Auch das BMWSB hat keinen Einwand, und das BMWK plant selbst einen entsprechenden Ausschluss. Das macht eine gemeinsame Regelung möglich, etwa durch eine Anpassung bei § 64 AO und § 5 KStG. Die einzige Gegenstimme beschreibt die heutige Rechtslage und kein abweichendes Ziel. Offen bleibt nur die genaue Ausgestaltung, zum Beispiel für Pensionskassen oder bei der Zweckbetriebsnorm.
Schützt die geltende Abgabenordnung gemeinnützige Körperschaften bei PV-Stromerzeugung ausreichend?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 5 von 5 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 2 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: 5 von 5 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 2 von 2 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ halten die geltende Abgabenordnung für nicht ausreichend. Die Gründe stammen aus unterschiedlichen Ecken, zielen aber auf dasselbe: Die AWO will PV ohne Verlust der Gemeinnützigkeit betreiben können. Die aba und AKA sehen steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen durch die Rechtsunsicherheit am PV- und Ladesäulenausbau auf ihren Immobilien gehindert. Das macht eine Klarstellung im Steuerrecht zu einem Ansatz, den die Entscheidungsebene ohne Lagerstreit angehen kann. Weil nur wenige Organisationen sich äußern, sollte die Klarstellung gemeinsam mit den Betroffenen ausgearbeitet werden.
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen
Ist der Aufbau eigener Produktionskapazitäten entscheidend für die Skalierung erneuerbarer Energien?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 75 von 76 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 32 von 35 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 75 von 76 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 32 von 35 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu, dass eigene Produktionskapazitäten die Skalierung erneuerbarer Technologien maßgeblich voranbringen. Die Zitate von OxfordPV, Bürgerenergie Mainspitze und der Deutschen Umwelthilfe nennen Produktion und Lieferketten als Treiber oder Engpass des Ausbaus, ohne dass ein gegensätzlicher Zweck erkennbar wäre. Der Gesetzgeber kann diese Aussage deshalb als gemeinsame Grundlage nutzen, etwa für das Produktionsziel von 50–55 GW und die Absicherung von Lieferketten, zum Beispiel bei Leistungshalbleitern und Transformatoren. Streit bleibt bei der konkreten Ausgestaltung der Anreize. Die Brücke trägt die Zielrichtung, nicht die einzelnen Instrumente.
Ist der Wiederaufbau einer europäischen PV-Industrie strategisch notwendig?
Der Wiederaufbau einer europäischen PV-Industrie ist strategisch notwendig.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 32 von 32 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 12 von 12 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Satz: 32 von 32 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 12 von 12 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ halten den Wiederaufbau einer europäischen PV-Industrie für strategisch notwendig. Als Gründe nennen BSW, IG Metall und eine Privatperson übereinstimmend Versorgungssicherheit, geringere Abhängigkeit von Nicht-EU-Herstellern und Wertschöpfung in Europa. Ein gegensätzlicher Zweck ist nicht erkennbar. Damit steht eine belastbare gemeinsame Grundlage, auf der die Entscheidungsebene die Industrieförderung als Ziel festschreiben kann, ohne einen Lagerstreit auszulösen. Offen bleibt nur das Wie, etwa Förderinstrumente wie ein IPCEI oder die Ausrichtung auf Wafer- und Zellfertigung. Das ist eine eigene Frage und nicht Teil dieser Brücke.
Sind die geplanten Maßnahmen zu Lieferketten und europäischer Produktion grundsätzlich zu begrüßen?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 32 von 32 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 11 von 13 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei dieser Maßnahme tragen beide Lager die Aussage: Im ersten Lager stimmen 32 von 32 Organisationen zu, die sich dazu äußern, im zweiten 11 von 13. Das macht den Punkt zu einer tragfähigen Brücke. Die Entscheidungsebene kann das Ziel, Lieferketten zu sichern und europäische Produktion anzureizen, als gemeinsame Grundlage setzen. Die Zitate von HZB, NABU und der Schwarz Gruppe nennen dafür dieselben Gründe: Resilienz, weniger Importabhängigkeit und der Aufbau europäischer Kapazitäten. Betont werden Forschung, Naturschutz und Wirtschaft unterschiedlich. Die Brücke gilt für das Ziel, nicht für die Ausgestaltung. Wie stark gefördert wird und welche Instrumente dafür genutzt werden, ist damit noch nicht entschieden.
Soll der Staat den Aufbau der PV-Produktion in Europa mit einer befristeten Investitions- und Betriebskostenförderung unterstützen?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 21 von 26 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 15 von 16 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Vorschlag: 21 von 26 Organisationen im Lager der Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung und 15 von 16 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ befürworten eine befristete staatliche Förderung der PV-Produktion in Europa. Auch die Gründe zeigen keine Gegenseite: Enpal fordert eine auf 7 bis 10 Jahre begrenzte Unterstützung bei Investitions- und Betriebskosten entlang der Wertschöpfungskette. Solarwatt will die Beihilferegel (Matching Aid, Rdnr. 86 TCTF) auch auf Betriebskosten ausdehnen, und der BSW verlangt zügige, unbürokratische Programme für die Anfangsinvestitionen. Damit liegt eine tragfähige Grundlage vor, auf der die Entscheidungsebene aufbauen kann. Offen bleiben nur die Details, etwa Förderdauer, Beihilferahmen und Verfahren, die der Gesetzgeber in der Ausgestaltung festlegen muss.
Sind die im Strategieentwurf genannten Maßnahmen zu Lieferketten und europäischer Produktion konkret genug?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 21 von 21 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 13 von 13 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: 21 von 21 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 13 von 13 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ finden die Maßnahmen zu Lieferketten und europäischer Produktion zu wenig konkret. Die Zitate von WWF Deutschland, ISFH und SUNMAXX zeigen dasselbe Anliegen: Der Entwurf nennt keine detaillierten Maßnahmen, und gefordert wird Konkretisierung, nicht ein anderer Kurs. Das macht diesen Abschnitt zu einer tragfähigen gemeinsamen Grundlage. Der Gesetzgeber kann ihn ohne Lagerstreit nachschärfen, etwa mit den vorgeschlagenen Demonstrationslinien, einem schnellen TCTF-Programm mit kurzen Fristen und der Beachtung des Engpasses bei Trafostationen.
Wie stark ist Deutschland bei PV-Modulen von China abhängig?
Deutschland ist bei Photovoltaikmodulen weitgehend von China abhängig.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 19 von 19 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 10 von 10 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager dieselbe Aussage: Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung (19 von 19 Organisationen) und die Gruppe „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ (10 von 10) halten Deutschland bei Photovoltaikmodulen für weitgehend von China abhängig. Auch die Gründe laufen zusammen: Genannt werden Versorgungsrisiko, Engpässe und eine Bremse für den Ausbau, etwa mit Blick auf das Ziel von 130 GW pro Jahr. Auf diese Feststellung kann die Entscheidungsebene die Maßnahme „Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen“ stützen, ohne einen Streit zu erwarten. Offen bleibt damit nur, wie die Abhängigkeit verringert werden soll. Das ist eine Ausgestaltungsfrage und kein Streit über den Befund selbst.
Soll europäisch hergestellte PV-Technik nach dem Vorbild des US-IRA direkt über Steuergutschriften oder Nachfrageförderung gestützt werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 9 von 10 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 3 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei dieser Frage tragen beide Lager den Vorschlag: 9 von 10 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern und 3 von 3 bei den Ausbau-Beschleunigern stimmen zu, europäische PV-Fertigung nach dem Vorbild des US-IRA über Steuergutschriften oder Nachfrageförderung zu stützen. Auch die Gründe liegen nah beieinander. Enpal fordert direkte Nachfrageunterstützung, OxfordPV Steuergutschriften für in der EU produzierte Zellen und Module, und die DUH verlangt öffentliche Abnahmegarantien. Die DUH knüpft diese zusätzlich an Sozial- und Umweltstandards, das ergänzt die Bedingungen und widerspricht dem Ziel nicht. Damit steht eine tragfähige Grundlage für eine Entscheidung bereit. Offen bleibt die konkrete Wahl des Instruments (Steuergutschrift, Sonderabschreibung, Abnahmegarantie oder „Top Runner“-Auktion) und der Standards. Das sollte die Entscheidungsebene gezielt ausgestalten, der Grundsatz selbst braucht keinen Streit.
Gefährden Beschränkungen beim Bezug aus Drittstaaten den PV-Ausbau?
Beschränkungen beim Bezug von PV-Komponenten aus Drittstaaten würden den PV-Ausbau gefährden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 8 von 11 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 4 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Satz: 8 von 11 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 3 von 4 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ halten es für eine reale Gefahr, dass Beschränkungen beim Bezug von PV-Komponenten aus Drittstaaten den Ausbau gefährden. Die Gründe gehen in dieselbe Richtung: RWE will „disruptive Beschränkungen“ vermeiden, das Fraunhofer ISE warnt, ein chinesisches Wafer-Exportverbot würde die Zell- und Modulhersteller in Deutschland und der EU sofort treffen. Damit gibt es eine gemeinsame Grundlage für die Lieferkettenmaßnahmen: Die Entscheidungsebene kann bei der Absicherung der Lieferketten auf breite Zustimmung bauen. Über die Mittel, etwa die Förderung europäischer Produktion, sagt dieser Punkt noch nichts. Die Zahlen stammen aus wenigen Stellungnahmen, die Brücke ist aber klar.
Was hat zum Niedergang der deutschen PV-Industrie geführt?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 3 von 3 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 3 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Diese Aussage trägt beide Lager: In jedem Lager stimmen 3 von 3 Organisationen zu, die sich dazu äußern. Das gilt für die Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung ebenso wie für die Ausbau-Beschleuniger durch Deregulierung. Die Gründe liegen nah beieinander: Die IG Metall nennt „politische Fehlentscheidungen, insbesondere in den Jahren 2010 und 2011“, Privatperson 249 die zu schnell gekürzten Fördersätze. Für den Gesetzgeber heißt das: Wer die Lieferkette stärken will, kann auf diesem gemeinsamen Befund aufbauen. Die Lehre aus den Kürzungen, nämlich verlässliche und nicht abrupte Förderbedingungen, lässt sich als Ausgangspunkt für Anreize nutzen, ohne dass dafür erst ein Lagerstreit entschieden werden muss.
Fachkräfte sichern
Kann der Markt allein die nötigen Installationskapazitäten bereitstellen?
Der Markt allein schafft die für den PV-Hochlauf nötigen Installationskapazitäten nicht.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 137 von 138 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 75 von 80 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 137 von 138 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 75 von 80 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ halten es für unzureichend, den Aufbau von Installationskapazitäten allein dem Markt zu überlassen. Auch die Begründungen zielen in dieselbe Richtung. Eine Privatperson nennt es illusorisch, dass der Markt die nötigen Kapazitäten in dieser Geschwindigkeit „allein“ schafft. Die Stadt Remscheid fordert, Engpässe im Handwerk durch staatliches Handeln abzubauen. Die Entscheidungsebene kann daraus eine gemeinsame Grundlage machen: Handwerks- und Installationskapazitäten als eigenes Ziel der Strategie, etwa über mehr Beratungs- und Ausbildungsangebote. Offen bleibt, mit welchen Instrumenten das geschehen soll. Dort liegt erst die eigentliche Verhandlung.
Soll der PV-Ausbau auf die Verfügbarkeit von Fachkräften warten?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 39 von 50 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 35 von 37 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 39 von 50 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 35 von 37 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen den PV-Ausbau sofort und stark steigern, ohne auf Ausbildung oder Einwanderung von Fachkräften zu warten. Die Entscheidungsebene kann das Ausbautempo deshalb als gemeinsame Grundlage setzen, ohne dass ein Lager es als Zumutung empfindet. Die Fachkräftesicherung taucht im Material nur als flankierende Aufgabe auf („Politik soll beim Fachkräftemangel schnell handeln“), nicht als Gegenargument. Sie lässt sich also parallel zum Ausbau beschließen und muss ihn nicht bremsen. Offen bleibt nur, wie die Fachkräftemaßnahmen im Einzelnen aussehen sollen, und das ist eine Frage der Ausgestaltung.
Ist der Fachkräftemangel eines der größten Hindernisse für den PV-Ausbau?
Der Fachkräftemangel ist eines der größten Hindernisse für den schnellen PV-Ausbau.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 39 von 40 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 21 von 22 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 39 von 40 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 21 von 22 bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung halten den Fachkräftemangel für eines der größten Hindernisse des PV-Ausbaus. Quer durch die Stellungnahmen, vom NRW-Wirtschaftsministerium bis zu Privatpersonen, wird dieselbe Bremse beschrieben, vor allem im Handwerk, in den Bauverwaltungen und beim Netzanschluss. Die maschinelle Prüfung der Begründungen findet keinen gegensätzlichen Zweck hinter der Zustimmung, nur unterschiedliche Schwerpunkte; sie ist noch nicht redaktionell bestätigt. Die Entscheidungsebene kann das als gemeinsame Grundlage nehmen und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung ohne Lagerstreit vorantreiben. Offen bleibt, über welchen Hebel (Ausbildung, Verwaltungspersonal, Zuwanderung) das geschehen soll. Darüber sagt diese Einigkeit noch nichts.
Sollen qualifizierte Privatpersonen kleine PV-Anlagen selbst installieren dürfen?
Qualifizierte Privatpersonen sollen kleine PV-Anlagen selbst installieren dürfen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 24 von 29 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 22 von 23 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Vorschlag: 24 von 29 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 22 von 23 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu, dass qualifizierte Privatpersonen kleine PV-Anlagen selbst installieren dürfen. Auch die Gründe liegen nah beieinander: Die Selbstinstallation soll den Fachkräftemangel begrenzen, Eigenleistung nutzbar machen und Solarteure fördern, die Privatpersonen dabei begleiten. Gegensätzliche Zwecke sind im Material nicht zu erkennen. Das macht die Frage zu einer tragfähigen Brücke, auf der der Gesetzgeber früh einen Konsens festschreiben kann. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, nämlich welche Qualifikation als ausreichend gilt und wer die Abnahme prüft. Diese Details sollten im Verfahren geklärt werden.
Wie weit soll der Zugang zum PV-Anschluss über das Installateurverzeichnis geöffnet werden?
Das Installateurverzeichnis soll für alle fachlich qualifizierten Elektrofachkräfte geöffnet werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 11 von 11 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 16 von 16 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier trägt eine Brücke der Gründe: Beide Lager stützen die Öffnung des Installateurverzeichnisses für alle fachlich qualifizierten Elektrofachkräfte, bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung 11 von 11, bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 16 von 16 Organisationen. Auch die Begründungen laufen zusammen: Fachkräftemangel, Marktzugang und Quereinstieg, dazu der Grundsatz, dass Fachkunde zählt und nicht der formale Eintrag oder der Meistertitel. Selbst der Vorbehalt, das Verzeichnis nicht für Unqualifizierte zu öffnen, widerspricht dem nicht, er betont nur die Qualifikation. Die Entscheidungsebene kann diesen Punkt als tragfähige gemeinsame Grundlage nutzen und die Öffnung für qualifizierte Elektrofachkräfte voranbringen. Zu klären bleibt nur, wie die Qualifikation nachgewiesen wird, etwa per TREI-Schein, Fortbildung oder gleichwertiger Ausbildung.
Soll nebenberufliche Installation kleiner Anlagen durch Elektrofachkräfte erleichtert werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 10 von 12 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 14 von 19 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: 10 von 12 Organisationen im einen und 14 von 19 im anderen Lager stimmen zu, dass Elektrofachkräfte kleine Anlagen nebenberuflich leichter installieren und beim Netzbetreiber anmelden können sollen. Die Gründe sind miteinander vereinbar: Fachbetriebe sollen entlastet, Schwarzarbeit vermieden und Hürden wie Gewerbeanmeldung und Arbeitgebermeldung abgebaut werden. Alle drei zielen auf mehr legale Installationskapazität. Die Entscheidungsebene kann diese Erleichterung daher als gemeinsame Grundlage in die Maßnahme „Fachkräfte sichern“ aufnehmen, ohne dass dafür ein Lager zurückstehen muss. Offen bleibt nur die genaue Ausgestaltung, etwa welche Meldepflichten entfallen.
Soll der Bund Aus- und Weiterbildung im Handwerk stärker fördern?
Aus- und Weiterbildung im Handwerk soll massiv gefördert werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 18 von 18 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 6 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei dieser Forderung tragen beide Lager den Punkt: 18 von 18 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 5 von 6 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu, dass der Bund Aus- und Weiterbildung im Handwerk massiv fördern soll. Die Zitate von BUND, BNE und HTW zeigen dasselbe Ziel, nämlich den Fachkräftebedarf für den Ausbau der Erneuerbaren zu decken; sie unterscheiden sich nur in den Instrumenten, etwa Programme, Anreize oder ein Energiewende-Ausbildungsbonus. Das macht diesen Punkt zu einer tragfähigen Grundlage, auf die die Entscheidungsebene aufbauen kann, ohne eine Wertfrage austragen zu müssen. Streit bleibt erst bei der Ausgestaltung: Die vielen Einzelvorschläge von Ausbildungsbonus über entfristete Förderprogramme bis zu Stiftungsprofessuren sind die eigentliche Verhandlungsmasse.
Ist die Beschäftigungsperspektive im Strategieentwurf ausreichend verankert?
Die Beschäftigungsperspektive ist im Strategieentwurf nicht ausreichend verankert.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 15 von 16 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 7 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Die Beschäftigungsperspektive ist im Strategieentwurf nach Ansicht beider Lager nicht ausreichend verankert. Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung" stimmen 15 von 16 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung" 6 von 7. Das trägt über die Lagergrenze hinweg und ist eine tragfähige Grundlage, um das Handlungsfeld Fachkräfte im Entwurf zu stärken. Die Begründung stammt aus der Stellungnahme der IG Metall. Sie will Beschäftigungsbedingungen stärker in den Mittelpunkt rücken, ein stetiges Zubauniveau halten, damit Fachpersonal nicht abwandert, und verweist auf die Verunsicherung nach der EEG-Änderung 2011/2012. Die Entscheidungsebene kann die Beschäftigungsperspektive deshalb ohne Lagerstreit aufnehmen. Offen bleibt nur, wie konkret das geschieht, etwa bei Befristungen oder beim Zubaupfad. Dazu liegt bisher nur die Sicht einer Organisation vor.
Technologieentwicklung voranbringen
Soll die PV-Strategie die Sektorkopplung unterstützen?
Die PV-Strategie sollte die Sektorkopplung unterstützen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 84 von 84 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 33 von 34 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Satz: 84 von 84 Organisationen im einen und 33 von 34 im anderen Lager stimmen zu, dass die PV-Strategie die Sektorkopplung unterstützen sollte. Die Belege zeigen, dass dahinter dasselbe Ziel steht: PV-Strom soll effizient und netzdienlich in Wärme und Mobilität fließen, statt abgeregelt zu werden. Das reicht von Heizpatronen (PV to Heat) über PVT-Module bis zur Speicherung per Power-to-Heat, die der Landkreistag nennt. Damit kann die Entscheidungsebene die Sektorkopplung als gemeinsame Grundlage in die Strategie aufnehmen. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, etwa Förderung oder Vergütung der Netzdienlichkeit, die hier nicht strittig ist.
Entlastet die lokale Umwandlung von PV-Überschussstrom das Netz?
Die lokale Entnahme und Umwandlung von PV-Überschussstrom entlastet das Netz.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 76 von 79 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 31 von 33 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 76 von 79 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 31 von 33 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu, dass die lokale Entnahme und Umwandlung von PV-Überschussstrom das Netz entlastet. Auch die Begründungen laufen in dieselbe Richtung. Die Stadtwerke München nennen weniger Netzausbau- und Redispatchmaßnahmen, eine Privatperson nennt weniger Überlastung und geringere Übertragungsverluste. Die Entscheidungsebene kann diese Netzentlastung daher als gemeinsame Grundlage nutzen, etwa für Regeln, die dezentrale Speicher, Elektrolyse oder andere Flexibilitäten ermöglichen. Streit ist erst bei der Ausgestaltung zu erwarten, also bei der Frage, wer solche Anlagen betreiben darf und wie sie gefördert werden. Dieser Streit ist hier nicht Gegenstand der Aussage.
Soll die Technologieförderung allein auf maximale Wirkungsgrade zielen?
Die Technologieförderung sollte nicht nur auf maximale Wirkungsgrade ausgerichtet werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 29 von 30 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 20 von 20 dafür
Prüfung der Begründungen: nicht eindeutig, ob die Gründe übereinstimmen.
Hier trägt eine Brücke der Gründe: Beide Lager stützen die Aussage, dass die Technologieförderung nicht nur auf maximale Wirkungsgrade zielen soll. Bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen 29 von 30 Organisationen zu, bei den Befürwortern der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 20 von 20. Das erlaubt der Entscheidungsebene, die Förderung breiter anzulegen, etwa mit Blick auf Umweltbelastung und den Effizienzbonus im EEG, ohne dass ein Lager davon überstimmt wird. Eine Einschränkung gehört in den Bericht: Das Material belegt nur ein einziges Zitat, von einer Privatperson, und die Gründe der beiden Lager lassen sich daraus nicht vergleichen. Die Redaktion sollte deshalb prüfen, ob beide Lager dasselbe meinen, bevor die Brücke als Grundlage für eine konkrete Ausgestaltung dient.
Soll bidirektionales Laden Teil der PV-Strategie sein?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 29 von 29 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 11 von 11 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beim bidirektionalen Laden steht die Landkarte auf einer tragfähigen Brücke: 29 von 29 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 11 von 11 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stützen die Forderung, dass PV-Strom zwischen Gebäude, Elektrofahrzeug und Netz fließen kann. Die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: Sektorkopplung beim Prosumer, Mehrfachnutzen der Wallbox, geringere Speicherkosten und technische Machbarkeit, besonders hinter dem Zähler. Ein gegenläufiges Motiv ist nicht erkennbar. Der Gesetzgeber kann das Thema daher als gemeinsame Grundlage in die Strategie aufnehmen, auch für Bestandsanlagen, und seine Kraft für die Punkte aufsparen, an denen die Lager wirklich streiten.
Sollen PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe und Energiemanagement als ein System verkoppelt werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 23 von 28 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 10 von 14 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Kopplung von PV-Dachanlage, Speicher, Wärmepumpe und Energiemanagement zu einem System: 23 von 28 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 10 von 14 bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung stimmen zu. Auch die Begründungen laufen zusammen: Viessmann, ZVEH und MdB Lange sehen PV-Anlagen als Teil eines Gebäudeenergiesystems statt als isolierte Einheiten und setzen nur verschiedene Akzente, etwa bei Vorfertigung oder Energiemanagement für schwankenden PV-Strom. Das macht den Punkt zu einer tragfähigen Grundlage, auf die die Entscheidungsebene eine Maßnahme zur Technologieentwicklung stützen kann. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, zum Beispiel die von mehreren Beteiligten genannten fehlenden einheitlichen Kommunikationsprotokolle, die als Aufgabe an die Umsetzung gehen können.
Ist die Fortführung der Forschungsförderung im 8. Energieforschungsprogramm der richtige Weg?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 17 von 17 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 5 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Die Fortführung der PV-Forschungsförderung im 8. Energieforschungsprogramm ist eine Brücke der Gründe: Beide Lager tragen sie, im einen Lager stimmen 17 von 17 Organisationen zu, im anderen 5 von 5. Dazu gehören das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, der Bundesverband Solarwirtschaft und Oxford PV, die die Förderung als Voraussetzung für den Technologiehochlauf und den Wettbewerb mit China sehen. Auch die Zusatzforderungen gehen in dieselbe Richtung: Inflationsausgleich, Förderung der Moor-PV und weniger Bürokratie in der Projektförderung wollen mehr oder bessere Förderung, nicht weniger. Die Entscheidungsebene kann diesen Punkt daher als gemeinsamen Boden behandeln und ihn ohne Streit festschreiben. Über die Ausgestaltung der Förderung sollte sie getrennt beraten.
Wie viele öffentliche Mittel sollen in die PV-Forschung fließen?
Die Mittel für Forschung und Entwicklung im Photovoltaikbereich sollten deutlich erhöht werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 15 von 15 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 7 von 7 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei diesem Punkt tragen beide Lager die Forderung: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 15 von 15 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 7 von 7. Wer die Forschungs- und Entwicklungsmittel für Photovoltaik deutlich erhöhen will, kann sich also auf eine breite gemeinsame Grundlage stützen. Auch die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: BNE, Solar Cluster Baden-Württemberg und Galicium Solar wollen mehr Mittel für Forschung, Innovation und Pilotprojekte, damit der Ausbau technisch mithält. Die Entscheidungsebene kann diese Forderung daher als gemeinsamen Nenner aufnehmen. Offen bleibt nur die Höhe der Mittel, denn dazu nennt die Beteiligung keine Zahl.
Berücksichtigt der Strategieentwurf thermische Speicher ausreichend?
Der Strategieentwurf behandelt thermische Speicher nicht ausreichend.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 12 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 6 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 12 von 12 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 5 von 6 bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung sagen, der Strategieentwurf behandle thermische Speicher nicht ausreichend. Das ist eine tragfähige Brücke der Gründe. Die Lücke lässt sich ohne Wertestreit schließen, etwa indem die Entscheidungsebene thermische Speicher als Baustein zwischen Kurzzeitspeichern (Akkus, Pumpspeicher) und chemischen Langzeitspeichern ausdrücklich in die Strategie aufnimmt. Die Stellungnahmen nennen dafür konkrete Ansatzpunkte: Hitzespeicher in Fernwärmenetzen als Stromsenke, weniger Strombedarf und Spitzenlast bei Wärmepumpen sowie Überschussnutzung in Kühlhäusern und Pufferspeichern. Die Prüfung der Begründungen zeigt keinen gegensätzlichen Zweck hinter der Zustimmung; die Punkte ziehen alle in dieselbe Richtung.
Soll die PV-Forschungsförderung technologieoffen sein?
Die PV-Forschungsförderung sollte technologieoffen sein.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 15 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 6 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Satz: 12 von 15 Organisationen im Lager der Strategie-Unterstützer und 4 von 6 im Lager der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung wollen eine technologieoffene PV-Forschungsförderung. Die Zitate zeigen auch dieselbe Richtung: Das Solar Cluster Baden-Württemberg fordert „breite Unterstützung der unterschiedlichen Forschungsansätze“, und die Initiative Südpfalze-Energie verlangt, innovative Konzepte wie Perowskit-Module „massiv“ zu unterstützen. Die Unterschiede liegen nur in Nuancen, etwa im Vorbehalt gegen wirtschaftlich oder physikalisch nicht sinnvolle Projekte und in der Vorliebe für lithiumfreie Heimspeicher. Das macht diesen Punkt zu einem tragfähigen gemeinsamen Boden: Die Entscheidungsebene kann die Technologieoffenheit der Forschungsförderung als Grundsatz festschreiben, ohne mit einem der beiden Lager zu brechen. Die Nuancen sind erst bei der Auswahl der einzelnen Förderprojekte zu klären.
Wie stark soll sich die Forschungsförderung an der Industrie statt an der Grundlagenforschung ausrichten?
Die Forschungsförderung sollte enger an den Erfordernissen der Industrie ausgerichtet werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 9 von 9 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 3 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 9 von 9 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 2 von 3. Auch die Gründe zeigen in dieselbe Richtung: Solarwatt will die Förderung enger an den Erfordernissen der Industrie ausrichten, OxfordPV den Markteintritt industriereifer Spitzentechnik stärker unterstützen, der Zentralverband des Deutschen Handwerks neue Erkenntnisse schneller in die Praxis bringen. Grundlagenforschung wird nur als Ergänzung gefordert („neben“, „zusätzlich“), nicht als Gegenzweck. Der Gesetzgeber kann die stärkere Anwendungsnähe der Förderung deshalb als gemeinsame Grundlage festschreiben und seine Aufmerksamkeit auf die Ausgestaltung richten, etwa darauf, wie viel Raum die Grundlagenforschung daneben behält.
Europapolitische Instrumente nutzen
Wie zügig und wie weitgehend soll Deutschland EU-Vorgaben zum PV-Ausbau national umsetzen?
EU-Vorgaben zum PV-Ausbau sollten umgehend und ambitioniert national umgesetzt werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 90 von 90 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 49 von 50 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei dieser Frage tragen beide Lager dieselbe Position: 90 von 90 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 49 von 50 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen die EU-Vorgaben zum PV-Ausbau umgehend und ambitioniert umsetzen. Die Stimmen stützen das: WWF fordert einen zügigen, ambitionierten Start, das ISE verlangt die „unverzügliche“ Umsetzung, und der BSW will Artikel 15 der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (EltRL) zu Netzentgelten für Speicher unmittelbar übernehmen. Die Gründe weichen nur im Detail ab, etwa Klimaschutz auf der einen und Speicher-Netzentgelte auf der anderen Seite. Damit gibt es eine tragfähige Grundlage: Der Gesetzgeber kann den zügigen Umsetzungsauftrag als gemeinsame Basis festschreiben. Offen bleibt nur ein Randpunkt, die Warnung, EU-Vorgaben nicht über das Erforderliche hinaus umzusetzen. Er sollte bei der Ausgestaltung im Blick bleiben, ändert aber nichts an der breiten Zustimmung.
Wie stark soll der Ausbau von PV gegenüber Natur- und Artenschutz Vorrang erhalten?
Bundesgesetzliche Konflikte zwischen Natur- und Artenschutz und Klimaschutz sollten abgebaut werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 50 von 50 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 19 von 19 dafür
Prüfung der Begründungen: nicht eindeutig, ob die Gründe übereinstimmen.
Hier trägt eine gemeinsame Basis: Beide Lager stützen die Forderung, bundesgesetzliche Konflikte zwischen Natur- und Artenschutz und Klimaschutz abzubauen. Im Lager der Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung stimmen 50 von 50 Organisationen zu, die sich dazu äußern, im Lager der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 19 von 19. Der Gesetzgeber kann dieses Ziel daher als gemeinsamen Ausgangspunkt setzen, ohne damit eine Seite zu übergehen. Im Material trägt allerdings nur der Bundesverband der Freien Berufe das Anliegen wörtlich vor. Die Mitgliedspunkte darunter zeigen, wie der Abbau aussehen könnte: Artenschutz im Einzelfall prüfen, Klimaschutz als Ausnahmegrund anerkennen, ungefährdete Arten aus den EU-Anhängen streichen. Die Brücke gilt für das Ziel. Über diese Einzelwege sagt sie noch nichts, die sollte der Gesetzgeber getrennt beraten.
Soll der PV-Ausbau mit europapolitischen Instrumenten vorangetrieben werden?
Der PV-Ausbau sollte mit europapolitischen Instrumenten vorangetrieben werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 52 von 52 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 15 von 15 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beim Einsatz europapolitischer Instrumente für den PV-Ausbau tragen beide Lager den Punkt: 52 von 52 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 15 von 15 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Die Gründe laufen in dieselbe Richtung. Der WWF begrüßt die geplante Europäische PV-Allianz, und ein Verband aus der Südpfalz hält die Ausbauziele nur im europäischen Verbund für erreichbar. Das macht den Punkt zu einer tragfähigen Grundlage, auf die der Gesetzgeber die Strategie stützen kann. Welche Instrumente im Einzelnen gemeint sind, etwa Energiepartnerschaften mit Südeuropa, vereinfachte EU-Förderprogramme oder einheitliche Genehmigungsregeln, ist damit noch nicht entschieden und muss gesondert ausgestaltet werden.
Soll die europäische Solardach-Initiative zügig umgesetzt werden?
Die europäische Solardach-Initiative sollte zügig umgesetzt werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 40 von 41 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 12 von 12 dafür
Begründungen nicht geprüft: zu wenig Material für einen Vergleich.
Dieser Punkt wird von beiden Lagern getragen: 40 von 41 Organisationen im Lager der Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung und alle 12 im Lager der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung sprechen sich für eine zügige Umsetzung der europäischen Solardach-Initiative aus. Der WWF Deutschland fordert sie ausdrücklich, und die Beteiligung nennt die erwartete EU-Solardachpflicht als gegebenen Rahmen. Damit gibt es eine gemeinsame Grundlage, auf die sich der Gesetzgeber stützen kann, auch wenn die Lager sonst über Flächen und Regulierung streiten. Die Initiative eignet sich als erster Baustein der Maßnahme, weil sie keine Seite gegen sich hat.
Soll Deutschland die EU-Vorgaben zum Energy Sharing (RED II) umsetzen?
Die EU-Vorgaben zum Energy Sharing (RED II) sollten in Deutschland umgesetzt werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 37 von 37 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 13 von 13 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Die Umsetzung der EU-Vorgaben zum Energy Sharing (RED II) trägt über die Lagergrenze hinweg: 37 von 37 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 13 von 13 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“, die sich dazu äußern, stimmen zu. Auch die Gründe laufen in dieselbe Richtung: Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft fordert die „umgehende Umsetzung“, das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern nennt Art. 21 RED II „von großer Bedeutung“ für eine dezentrale Energieversorgung, und eine Privatperson verlangt praktikable Regeln für Energiegemeinschaften. Als Verweis auf Verspätung und das laufende Vertragsverletzungsverfahren ist dies ein tragfähiger Ausgangspunkt, den der Gesetzgeber ohne Konfliktrisiko setzen kann. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, etwa Anreize für zeitgleichen Verbrauch oder das österreichische Vorbild; sie sollte als eigener Punkt verhandelt werden.
Sollen die Genehmigungserleichterungen der EU-Notfallverordnung konsequent angewendet werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 22 von 22 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 12 von 12 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Satz: 22 von 22 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 12 von 12 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ befürworten die konsequente Anwendung der EU-Notfallverordnung. Das ist eine tragfähige Brücke: Die Entscheidungsebene kann diese Linie festschreiben, ohne dass eine Seite sie als Zugeständnis an die andere erlebt. Auch die Gründe laufen nicht auseinander. RWE Offshore Wind fordert einen Vollzugsleitfaden, eine Privatperson verlangt die Geltung für alle Anlagen, die innerhalb der 18-Monatsfrist beantragt wurden. Beide wollen schnellere Genehmigungen. Offen bleibt nur die Ausgestaltung. Das betrifft etwa die Anwendung auf Flächen nach § 249b BauGB, die Klarstellung der Anschlusskapazitäts-Klausel und den Geltungsbereich der Frist. Sie sollte die Entscheidungsebene in einem zweiten Schritt regeln, etwa über den geforderten Leitfaden.
Sollen Leitfäden die Anwendung neuer EU-Regelungen erleichtern?
Für die Anwendung neuer EU-Regelungen sollten gut verständliche Leitfäden erarbeitet werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 17 von 17 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 9 von 9 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier trägt eine Brücke der Gründe: 17 von 17 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 9 von 9 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ befürworten gut verständliche Leitfäden für neue EU-Regelungen. Beide Seiten gehen vom selben Problem aus: Das KNE empfiehlt Leitfäden auf EU- oder Bundesebene, und Innosun beklagt, dass Bauverwaltungen bei neuen Verordnungen oft keine Handlungsempfehlungen haben. Damit steht ein Vorschlag bereit, den die Entscheidungsebene ohne Streit um Werte oder Fakten beschließen kann, etwa als Auftrag an die zuständigen Stellen, Leitfäden zu erarbeiten. Offen bleibt nur die Ausgestaltung: Wer die Leitfäden erstellt und auf welcher Ebene, sollte im Beschluss festgelegt werden.
Schreibt das EU-Recht die Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland vor?
EU-Recht schreibt die Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland vor.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 19 von 20 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 7 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Aussage: 19 von 20 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 6 von 7 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ halten Energy Sharing für europarechtlich geboten. Zur Begründung nennen die Stellungnahmen übereinstimmend die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Art. 22 Abs. 2b), die die Mitgliedstaaten seit 2018 zu dieser Möglichkeit verpflichtet, so etwa SPD-Arbeitsgruppe, Naturstrom und Germanwatch. Hinter der Zustimmung steht auch kein gegensätzliches Ziel. Damit kann die Entscheidungsebene die europarechtliche Pflicht als gemeinsame Grundlage voraussetzen und muss sie nicht mehr eigens aushandeln. Offen bleibt allein die Ausgestaltung. Ein Einwand zielt darauf, die Umsetzung sei in Deutschland „kaum machbar“, bestreitet die Pflicht aber nicht.
Soll die Umweltverträglichkeitsprüfung für Freiflächen-PV vereinfacht oder gestrichen werden?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung für Freiflächen-PV sollte vereinfacht oder entfallen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 14 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 9 von 9 dafür
Prüfung der Begründungen: nicht eindeutig, ob die Gründe übereinstimmen.
Hier tragen beide Lager dieselbe Forderung: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 12 von 14 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ alle 9. Die Umweltverträglichkeitsprüfung für Freiflächen-PV zu vereinfachen oder entfallen zu lassen, ist damit ein Punkt, auf den die Entscheidungsebene bauen kann, ohne einen Streit zwischen den Lagern zu entscheiden. Genannt werden dazu etwa die Streichung der UVP-Pflicht in § 43f Abs. 2 Satz 4 EnWG und der Verzicht auf UVP und Artenschutzprüfung nahe Windflächen. Beim Wortlaut ist Sorgfalt nötig: ib vogt fragt nur, ob eine Vereinfachung oder Streichung möglich ist, und ein weiterer Beitrag fordert mit § 14b UVPG sogar eine neue UVP-Pflicht ab 2 bzw. 10 ha. Die Begründungen der Lager sind im Material nicht erkennbar; wer den Punkt aufgreift, sollte daher zuerst festlegen, ob er vereinfachen oder streichen will.
Sollen die Artenschutz-Erleichterungen für Windenergie auch für Solaranlagen gelten?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 13 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 6 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Vorschlag: 12 von 13 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 6 von 6 bei den Befürwortern des Ausbaus durch Deregulierung stimmen zu, die Artenschutz-Erleichterungen der Windenergie auch auf Solaranlagen zu übertragen. Als Begründung erkennbar ist vor allem die Gleichbehandlung: Die Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern schreibt, "rein systematisch" müsse Gleiches auch für Solarenergie gelten. Dazu kommt der praktische Hinweis, Projektentwickler sollten bei Photovoltaik auf § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit § 2 EEG verweisen. Ein gegenläufiger Zweck der zustimmenden Seiten ist im Material nicht zu erkennen. Die Entscheidungsebene kann diese Übertragung daher als gemeinsame Grundlage aufnehmen und die Ausgestaltung im Detail danach regeln.
Sollen die Erleichterungen der EU-Notfallverordnung über 2024 hinaus fortgeführt werden?
Die Erleichterungen der EU-Notfallverordnung sollten über 2024 hinaus verstetigt werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 6 von 7 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 8 von 8 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: 6 von 7 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 8 von 8 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen die Erleichterungen der EU-Notfallverordnung über 2024 hinaus verstetigen. Die Belege zeigen dasselbe Motiv: BDEW, RWE Offshore Wind und eine Privatperson wollen Genehmigungen und Fristen dauerhaft vereinfachen, um den Ausbau der Erneuerbaren zu beschleunigen. Ein Lager, das aus entgegengesetztem Grund zustimmt, ist im Material nicht erkennbar. Damit ist die Verstetigung ein belastbarer Ausgangspunkt, auf den sich die Entscheidungsebene stützen kann. Offen bleibt die Ausgestaltung, etwa die Verlängerung der 18-Monatsfrist, die Anbindung an die geplanten „Acceleration-Areas“ oder die Erlösabschöpfung, die die Notfallverordnung nicht abdeckt.
Soll sich Deutschland auf EU-Ebene für höhere Ausbauziele bei Erneuerbaren einsetzen?
Deutschland sollte sich auf EU-Ebene für ein höheres Erneuerbaren-Ziel einsetzen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 9 von 9 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 4 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: 9 von 9 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 4 von 4 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ befürworten, dass sich Deutschland auf EU-Ebene für ein höheres Erneuerbaren-Ziel einsetzt. Die Gründe liegen auf derselben Linie: BUND, WWF und eine Privatperson nennen Klimaschutz und schnelleren Solarausbau, und es zeigen sich keine gegensätzlichen Zwecke. Offen bleibt nur die Zielgröße, denn der WWF nennt 50 Prozent Erneuerbare bis 2030, die Privatperson mindestens 1.000 GW Photovoltaik in der EU. Der Gesetzgeber kann die Forderung nach einem ehrgeizigeren EU-Ziel deshalb als gemeinsame Grundlage nutzen und die Zahlenfrage getrennt verhandeln.
Sollen Artenschutzfragen bundesweit einheitlich und abschließend geregelt werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 9 von 11 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 3 dafür
Prüfung der Begründungen: nicht eindeutig, ob die Gründe übereinstimmen.
Beide Lager tragen diese Forderung: 9 von 11 Organisationen im Lager der Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung und 3 von 3 im Lager der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung stimmen zu, Artenschutz-Schwellen bundesweit einheitlich und abschließend zu regeln. Das Material belegt das Motiv allerdings nur bei der LEAG: Sie will die Genehmigungspraxis vereinheitlichen und fordert dafür einen „möglichst bundesweit einheitlichen und abschließenden Rechtsrahmen“. Ein entgegengesetzter Grund der anderen Seite ist nicht erkennbar. Das trägt eine gemeinsame Grundlage: Der Gesetzgeber kann Artenschutz-Standards nach dem Vorbild von TA Luft und TA Lärm als Einstieg wählen, ohne dass ein Lager grundsätzlich widerspricht. Offen bleibt, wie die Schwellen im Einzelnen aussehen, etwa bei der lokalen Population. Darüber wird in der Konsultation noch nicht gestritten.
Wie umfangreich sollen artenschutzrechtliche Kartierungen und Monitorings sein?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 7 von 7 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 5 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: Artenschutzrechtliche Kartierungen und Monitorings sollen auf standardisierte, zielgerichtete Anforderungen begrenzt werden. 7 von 7 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 5 von 5 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Die Gründe liegen auf einer Linie: Der BDEW fordert Standards für zulässige Kartierungsanforderungen, weil sie je nach Land sehr umfangreich ausfallen. Der BNE will exaktes Monitoring nur dort, wo es Erkenntnisgewinn bringt. Das macht eine gemeinsame Grundlage möglich: Die Entscheidungsebene kann bundeseinheitliche Standards für Kartierungsumfang und Monitoring auf breite Zustimmung stützen. Offen bleibt, wo die Standards konkret liegen. Das sollte beim Ausarbeiten gesondert geprüft werden.
Über den Entwurf hinaus
Ist ein schneller, umfassender Ausbau von Stromspeichern für die Energiewende nötig?
Für die Energiewende ist ein schneller und erheblicher Ausbau der Stromspeicher notwendig.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 50 von 57 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 24 von 33 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Beide Lager tragen diese Aussage: 50 von 57 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 24 von 33 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ halten einen schnellen, erheblichen Ausbau der Stromspeicher für notwendig. Das ist eine tragfähige Brücke der Gründe. Auch die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: Dunkelflaute, Netzintegration und Flexibilität, bei BNE ebenso wie bei ISE und den Privatpersonen. Die Entscheidungsebene kann den Speicherausbau deshalb als gemeinsame Grundlage festschreiben und die Streitpunkte bei Fördermodell, Netzentgelten und Bauvorschriften getrennt verhandeln.
Sind E-Auto-Batterien als dezentrale Netzspeicher nutzbar?
E-Auto-Batterien können als dezentrale Speicher netzdienlich genutzt werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 32 von 32 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 14 von 14 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: Von den Organisationen, die sich äußern, stimmen bei den Strategie-Unterstützern 32 von 32 und bei den Befürwortern der Ausbau-Beschleunigung 14 von 14 zu. Dass E-Auto-Batterien als dezentrale Speicher netzdienlich nutzbar sind, ist damit gemeinsame Grundlage: Es gibt Beteiligte aus beiden Lagern, etwa einen Bundestagsabgeordneten und einen Anlagenbetreiber, die das bidirektionale Laden bereits als technisch möglich beschreiben. Die Entscheidungsebene kann sich darauf stützen und Vorgaben zu Ladeinfrastruktur und Netzanschluss darauf aufbauen. Streit ist hier nicht zu erwarten, die skeptischen Stimmen nennen nur Bedingungen wie die Einbindung ins Hausnetz oder den Ausbau der Ladeinfrastruktur, die bei der Ausgestaltung zu regeln sind.
Soll bidirektionales Laden (V2G/V2H) von E-Autos rechtlich ermöglicht werden?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 23 von 23 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 9 von 9 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: 23 von 23 Organisationen im Lager der Strategie-Unterstützer und 9 von 9 im Lager der Ausbau-Beschleuniger stimmen zu, dass bidirektionales Laden (V2G/V2H) von E-Autos rechtlich ermöglicht werden soll. Auch die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: Die Zitate von HTW Berlin, Energiekonzepte Deutschland und einer Privatperson wollen regulatorische Hemmnisse aus EnWG, EEG, Steuerrecht und Netzentgelten abbauen, damit Netzdienlichkeit, Marktzugang und Bürgeranreize möglich werden. Damit ist dies ein tragfähiger Konsenspunkt, den die Entscheidungsebene als gemeinsame Grundlage aufnehmen kann, auch über die Lagergrenze hinweg. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, etwa Förderprogramme, Pflichten für Wallboxen oder Normen, und dafür trägt dieser Konsens noch nicht.
Soll der Bund eine eigene Speicherstrategie mit Fahrplan vorlegen?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 17 von 19 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 8 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Vorschlag: 17 von 19 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 6 von 8 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ befürworten, dass der Bund eine eigene Speicherstrategie mit Fahrplan vorlegt. Auch die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: Germanwatch und BNE verweisen auf den Szenariorahmen für die Netzentwicklung, eine Privatperson auf die Netzstabilität durch Zwischenspeicherung. Das macht die Speicherstrategie zu einem tragfähigen gemeinsamen Auftrag, den der Gesetzgeber ohne Lagerstreit erteilen kann. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, etwa ob konkrete Zielgrößen wie 25 GW Großspeicher in den Auftrag gehören. Sie sind bisher eine Einzelforderung und sollten nicht mit dem breit getragenen Grundauftrag vermischt werden.
Sollen variable Stromtarife flächendeckend angeboten werden?
Variable (dynamische) Stromtarife sollen zügig angeboten werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 12 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 11 von 13 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei dieser Frage tragen beide Lager den Anspruch: 12 von 12 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 11 von 13 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu, dass variable Stromtarife zügig angeboten werden sollen. Das ist eine tragfähige Brücke der Gründe. Beide Seiten nennen dasselbe Ziel, nämlich Preissignale, die Verbrauch in sonnen- und windreiche Stunden verlagern. Das belegen etwa der Solarenergie-Förderverein („Variable Tarife müssen zügig angeboten werden“) und der Vorschlag, Lieferanten zu börsenpreisabhängigen Ladetarifen zu verpflichten. Die Entscheidungsebene kann diesen Punkt als gemeinsame Grundlage festschreiben. Offen bleiben nur Detailfragen wie Pflicht gegenüber Angebot oder die Reform der Netzentgelte, und die sollten getrennt verhandelt werden.
Berücksichtigt die PV-Strategie die Solarthermie ausreichend?
Die PV-Strategie berücksichtigt die Solarthermie nicht ausreichend.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 12 von 12 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 5 von 5 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager dieselbe Aussage: 12 von 12 Organisationen im einen und 5 von 5 im anderen Lager sagen, die PV-Strategie berücksichtigt die Solarthermie nicht ausreichend. Die Zitate gehen in dieselbe Richtung. Der Entwurf erwähnt die Solarthermie nur einmal, behandelt sie nicht umfassend und lässt sie als kostengünstigere Flächenkonkurrenz außen vor. Das trägt, weil sich Befürworter des Ausbaus und Verfechter des Flächenschutzes hier einig sind. Der Gesetzgeber kann die Solarthermie in der Strategie ausdrücklich behandeln, ohne dass eines der Lager widerspricht. Die Aussage nennt aber nur den Mangel und legt nicht fest, wie viel Gewicht oder Fläche die Solarthermie bekommen soll. Das bleibt eine eigene Gestaltungsfrage.
Sollen Stromspeicher auch Netzstrom laden dürfen, ohne ihre Grünstrom-Eigenschaft zu verlieren?
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 10 von 10 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 6 von 7 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager den Punkt: 10 von 10 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 6 von 7 bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung stimmen zu, dass Stromspeicher auch Netzstrom laden dürfen, ohne dass der gespeicherte Erneuerbaren-Strom seine Grünstrom-Eigenschaft verliert. Die Gründe liegen nah beieinander: EnBW will das Ausschließlichkeitsprinzip im EEG durch eine messtechnische Abgrenzung von Grün- und Graustrom ersetzen, eine Privatperson fordert das bidirektionale Laden von Heim- und Fahrzeugspeichern aus dem Netz. Wirtschaftlichkeit und Netzdienlichkeit ergänzen sich dabei, sie widersprechen sich nicht. Das macht den Punkt zu einer tragfähigen Grundlage: Die Entscheidungsebene kann die Anpassung des Ausschließlichkeitsprinzips für Speicher aufnehmen und sich dabei auf breite Zustimmung beider Seiten stützen. Offen bleibt nur die technische Ausgestaltung, etwa die Art der Messung.
Soll die PV-Strategie die Solarthermie stärker berücksichtigen?
Die PV-Strategie soll die Solarthermie stärker berücksichtigen.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 11 von 11 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 4 von 4 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Hier tragen beide Lager die Forderung: 11 von 11 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 4 von 4 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen, dass die PV-Strategie die Solarthermie stärker berücksichtigt. Die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: BUND Schleswig-Holstein verweist auf die kommunale Wärmeplanung, die Stadt Remscheid auf eine Ausweitung der Strategie auf solarthermische Nutzungen, der WWF fordert schlicht mehr Gewicht für das Thema. Das macht die Forderung zu einer tragfähigen Brücke: Die Entscheidungsebene kann sie aufnehmen, ohne einen Lagerstreit auszulösen, etwa als eigenen Abschnitt zur Solarthermie in der Strategie. Offen bleibt nur, wie weit das reichen soll, denn die Eingaben reichen von einer Erwähnung in der Einleitung bis zu einer eigenen Solarthermie-Strategie des BMWK.
Soll die PV-Strategie Gebäudebegrünung in Kombination mit PV behandeln?
Die PV-Strategie soll Gebäudebegrünung und deren Kombination mit PV behandeln.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 6 von 7 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 3 von 3 dafür
Begründungen nicht geprüft: zu wenig Material für einen Vergleich.
Hier tragen beide Lager die Forderung: Im Lager der Strategie-Unterstützer stimmen 6 von 7 Organisationen zu, im Lager der Ausbau-Beschleunigung 3 von 3. Die Strategie soll Gebäudebegrünung und ihre Verbindung mit PV also behandeln. Die Stellungnahmen kritisieren, dass der Entwurf Gebäudebegrünung und Klimaanpassung ausspart. Sie nennen außerdem einen Sachgrund: Extensivbegrünung hält etwa die Hälfte des Jahresniederschlags zurück. Der Gesetzgeber kann das Thema daher ohne Lagerstreit aufnehmen. Offen bleibt nur, wie das Kapitel genau aussieht, denn dazu liefern die Stellungnahmen bisher keine Positionen.
Soll Solarthermie rechtlich der Photovoltaik gleichgestellt werden?
Solarthermie soll in der Gesetzgebung der Photovoltaik rechtlich gleichgestellt werden.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 5 von 5 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 2 von 2 dafür
Prüfung der Begründungen: dieselben Gründe in beiden Lagern.
Bei der Frage, ob Solarthermie der Photovoltaik rechtlich gleichgestellt werden soll, tragen beide Lager die Forderung: 5 von 5 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 2 von 2 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Damit gibt es hier eine echte Brücke. Die Gründe weichen nicht erkennbar voneinander ab: Technologieoffenheit, Baurechtsraum für solare Wärmespeicher und der Wunsch, dass Landkreise Solarthermie nicht per Verordnung blockieren können. Eine Privatperson geht noch weiter und warnt vor einer Verfassungsklage, falls die Gleichbehandlung ausbleibt. Die Entscheidungsebene kann diesen Punkt als gemeinsame Grundlage nutzen und zügig aufnehmen. Die Rückendeckung ist allerdings schmal, denn nur wenige Organisationen haben sich überhaupt dazu geäußert.
Scheinbrücken: Einigkeit aus unvereinbaren Gründen
Beide Lager stimmen zu, aber aus Gründen, die sich nicht vertragen. Eine Entscheidung, die sich auf diese Einigkeit stützt, bricht bei der ersten Detailfrage.
Das Vorhaben als Ganzes
Ist ein sicheres Stromsystem mit überwiegend Wind und Solar technisch machbar?
Ein sicherer und stabiler Stromsystembetrieb mit überwiegend Wind und Solar ist technisch möglich.
Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung: 24 von 25 dafür; Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung: 13 von 14 dafür
Prüfung der Begründungen: Die Lager stimmen aus unvereinbaren Gründen zu.
Beide Lager stimmen der Aussage zu, dass ein sicherer Stromsystembetrieb mit überwiegend Wind und Solar technisch möglich ist: 24 von 25 Organisationen im einen, 13 von 14 im anderen Lager. Diese Einigkeit trägt aber nicht. Die Gründe laufen auseinander: Die Ausbau-Befürworter bejahen die Machbarkeit, damit Systemstabilität den PV-Ausbau nicht bremst. Die Skeptiker verneinen sie und nennen fehlende Schwarzstartfähigkeit, Regelleistung und Dunkelflauten. Eine Entscheidung, die sich allein auf diese Zustimmungszahl stützt, bricht bei der ersten Frage zur Ausgestaltung, etwa zu Backup-Kapazitäten oder Speichern. Die Entscheidungsebene sollte die Zahl nicht als Konsens lesen, sondern die strittigen Punkte (Regelleistung, Dunkelflaute, Schwarzstart) einzeln prüfen.
6 Lücken: was niemand gefragt hat
Jeder Einwand kommt durch eine von fünf kritischen Fragen: ob die Wirkung eintritt, ob ein anderes Mittel besser wäre, ob ein anderes Ziel leidet, ob es sich umsetzen lässt und ob der Wert den Preis rechtfertigt. Die folgenden hat in der Konsultation zu der jeweiligen Teilentscheidung niemand gestellt. Das kann die wichtigste Erkenntnis sein: Hier sollte man aktiv nachfragen.
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen
Ist dieser Wert das wert, was wir dafür opfern?
Bei der Maßnahme „Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen“ ist eine zentrale Frage offen geblieben: Ist der Wert, der hier geschützt werden soll, das wert, was dafür geopfert wird? Im Verfahren hat sie keine einzige Organisation gestellt, und deshalb gibt es auch keine belastbaren Abstimmungsdaten, auf die sich eine Einschätzung stützen könnte. Das ist keine Streitfrage zwischen Lagern, sondern eine Lücke in der Beratung. Wer Lieferketten sichert und heimische Produktion anreizt, nimmt Kosten und Einschränkungen in Kauf, und diese Abwägung wurde bisher nicht offen benannt. Die Entscheidungsebene sollte die Frage vor dem Beschluss aktiv stellen, etwa durch eine gezielte Nachfrage bei den beteiligten Organisationen, damit der Beschluss nicht auf einer ungeprüften Annahme beruht.
Fachkräfte sichern
Tritt die behauptete Wirkung wirklich ein?
Eine kritische Frage ist beim Thema „Fachkräfte sichern" offen geblieben: Tritt die behauptete Wirkung wirklich ein? In der Anhörung hat sie niemand gestellt, und es gibt dazu keine belastbaren Abstimmungsdaten. Weder Befürworter noch Kritiker haben belegt oder bestritten, dass die Maßnahme das Fachkräfteangebot tatsächlich verbessert. Die Entscheidungsebene würde hier auf einer bloßen Annahme beruhen. Diese Lücke sollte vor dem Beschluss aktiv geschlossen werden, etwa durch ein Kurzgutachten oder die gezielte Nachfrage bei den beteiligten Organisationen.
Ist dieser Wert das wert, was wir dafür opfern?
Bei der Maßnahme „Fachkräfte sichern" bleibt eine kritische Frage unbeantwortet: Ist dieser Wert das wert, was dafür geopfert wird? Keine einzige Organisation hat sie in der Konsultation gestellt oder beantwortet, deshalb gibt es auch keine belastbaren Abstimmungsdaten, auf die man sich stützen könnte. Es handelt sich um eine echte Lücke und nicht um einen Streit zwischen den Lagern. Die Entscheidungsebene sollte diese Frage vor der Entscheidung aktiv stellen, etwa durch eine gezielte Nachfrage bei den beteiligten Organisationen oder eine kurze Abwägung der Kosten und des Nutzens. Sonst entscheidet sie über die Maßnahme, ohne die Gegenseite des Nutzens je betrachtet zu haben.
Technologieentwicklung voranbringen
Ist dieser Wert das wert, was wir dafür opfern?
Zur Frage „Ist dieser Wert das wert, was wir dafür opfern?" beim Ziel „Technologieentwicklung voranbringen" liegt keine einzige Stellungnahme vor: Niemand im Verfahren hat sie gestellt, und es gibt keine belastbaren Abstimmungsdaten. Damit ist offen, was die Förderung der Technologieentwicklung kosten darf, etwa an Flächen, Geld oder Rechtssicherheit, und was sie im Gegenzug bringt. Diese Lücke sollte die Entscheidungsebene vor dem Beschluss aktiv schließen, zum Beispiel durch eine gezielte Nachfrage bei den beteiligten Organisationen oder eine kurze Folgenabwägung. Sonst wird das Ziel beschlossen, ohne dass jemand geprüft hat, was es kostet.
7 Die Teilentscheidungen im Überblick
Der Entwurf zerfällt in einzelne Maßnahmen, über die getrennt entschieden werden kann. Für jede: welcher Art der Streit ist, wer handeln muss, und woraus das gerechnet ist.
Das Vorhaben als Ganzes
Weitgehend einig. In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.
20 Streitfragen aus 1.574 Argumenten, 19 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 1 Kernkonflikt, 2 Wertfragen, 1 Tatsachenfrage, 1 Scheinbrücke, 12 Brücken, 3 offene Fragen.
Kernkonflikt: Strategie im Grundsatz gelungen
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Das BMWK will PV-Freiflächen durch Privilegierung im Baugesetzbuch, Klarstellungen in der Baunutzungsverordnung (Gewerbe-/Industriegebiete), Öffnung benachteiligter Gebiete per Opt-out, besondere Solaranlagen (Agri-, Parkplatz-, Floating-PV) und einen Agri-PV-Konzeptentwurf bis Mitte 2023 voranbringen.
Weitgehend einig. In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.
20 Streitfragen aus 2.460 Argumenten, 19 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 1 Kernkonflikt, 1 Wertfrage, 1 Tatsachenfrage, 4 Gestaltungsfragen, 8 Brücken, 5 offene Fragen.
Kernkonflikt: Vorrang für versiegelte Flächen
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Geplant sind im Solarpaket I eine flexiblere Grenze der Direktvermarktungspflicht, gelockerte Anlagenzusammenfassung, Dachvergütung für Gebäude im Außenbereich (Stichtag 01.01.2023), weniger Bürokratie beim Parallelbetrieb und weniger Pönalisierung; weitere Themen wie Garten-PV, Repowering und Denkmalschutz sind in Prüfung.
Weitgehend einig. In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.
19 Streitfragen aus 1.890 Argumenten, 19 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 1 Wertfrage, 1 Tatsachenfrage, 3 Gestaltungsfragen, 13 Brücken, 1 offene Frage.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Das BMWK prüft eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach österreichischem Vorbild, die Entbürokratisierung des bestehenden Mieterstrommodells (auch für Gewerbegebäude) und eine finanzielle Mieterbeteiligung; zusätzlich soll die Abrechnung von PV-Strom für Wärmepumpen in der Betriebskostenabrechnung geregelt werden.
Weitgehend einig. In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.
19 Streitfragen aus 999 Argumenten, 19 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 1 Wertfrage, 1 Tatsachenfrage, 1 Gestaltungsfrage, 13 Brücken, 3 offene Fragen.
Balkonkraftwerke erleichtern
Vorgesehen sind vereinfachte oder gestrichene Meldepflichten, die Zulassung des Schukosteckers, die Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB, die Anhebung der Leistungsgrenze von 600 auf 800 VA und die vorübergehende Duldung rückwärtsdrehender Zähler.
Weitgehend einig. In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.
20 Streitfragen aus 549 Argumenten, 20 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 2 Tatsachenfragen, 4 Gestaltungsfragen, 8 Brücken, 6 offene Fragen.
Netzanschlüsse beschleunigen
Geplant sind eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen, kürzere Fristen beim Zähleraustausch, schnellere Anlagenzertifizierung (135–950 kW) mit zentraler Datenbank, ein vereinfachtes Verfahren für kleine Anlagen sowie die Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen und gegenseitige Anerkennung von Installateuren.
Weitgehend einig. In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.
20 Streitfragen aus 1.529 Argumenten, 20 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 2 Gestaltungsfragen, 14 Brücken, 4 offene Fragen.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Das BMWK will die Fachagentur Wind an Land um Photovoltaik erweitern, das Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften auf PV ausdehnen und Bürokratie und Hemmnisse für Bürgerenergie abbauen.
Vor allem Tatsachenfragen. Die meisten Streitpunkte sind Tatsachenfragen. Gutachten können einen großen Teil des Streits auflösen.
20 Streitfragen aus 384 Argumenten, 11 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 1 Kernkonflikt, 4 Tatsachenfragen, 4 Brücken, 11 offene Fragen.
Kernkonflikt: Förderprogramm Bürgerenergie auf PV richtig
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Das BMWK will sich innerhalb der Bundesregierung für steuerrechtliche Vereinfachungen einsetzen, etwa bei Gemeinnützigkeit, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Gewerbesteuer, Stromsteuer, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Wohn-Riester.
Weitgehend einig. In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.
20 Streitfragen aus 486 Argumenten, 18 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 1 Wertfrage, 1 Tatsachenfrage, 15 Brücken, 3 offene Fragen.
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen
Über den Stakeholder-Dialog StiPE sollen Maßnahmen für einen Produktionshochlauf festgelegt und umgesetzt werden; zudem soll die europäische Plattform für Transformationstechnologien mit einem strategischen Aktionsplan Industriekapazitäten fördern.
Weitgehend einig. In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.
19 Streitfragen aus 234 Argumenten, 16 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 1 Kernkonflikt, 1 Tatsachenfrage, 9 Brücken, 8 offene Fragen; dazu eine Lücke.
Kernkonflikt: NZIA/CRMA richtiger Ansatz
Fachkräfte sichern
Das BMWK setzt die Fachkräftestrategie um: Stärkung von Aus- und Weiterbildung (Ausbildungsordnungen, ÜLU, Kompetenzzentren), spezifische Programme und Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung gemäß Aktionsplan Mittelstand, Klimaschutz und Transformation.
Scheinfaktenstreit. Die Lager teilen die Werte. Strittig sind Tatsachen. Das ist der günstigste Konflikt: Ein Gutachten kann ihn auflösen.
20 Streitfragen aus 228 Argumenten, 18 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 3 Tatsachenfragen, 1 Gestaltungsfrage, 8 Brücken, 8 offene Fragen; dazu 2 Lücken.
Technologieentwicklung voranbringen
Die Forschungsförderung im Bereich Photovoltaik wird im 8. Energieforschungsprogramm fortgesetzt und weiterentwickelt, mit Schwerpunkten wie Produktionstechnologien, Lebensdauer, alternative Materialien und Sektorenkopplung.
Scheinfaktenstreit. Die Lager teilen die Werte. Strittig sind Tatsachen. Das ist der günstigste Konflikt: Ein Gutachten kann ihn auflösen.
20 Streitfragen aus 224 Argumenten, 18 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 4 Tatsachenfragen, 10 Brücken, 6 offene Fragen; dazu eine Lücke.
Europapolitische Instrumente nutzen
Der PV-Ausbau soll über EU-Solarstrategie, Fit-for-55 (RED-II-Revision, EPBD), REPowerEU und die EU-Notfallverordnung zur Genehmigungsbeschleunigung vorangetrieben werden; geprüft wird, ob Erleichterungen bei UVP und Artenschutzprüfung verstetigt werden können.
Scheinfaktenstreit. Die Lager teilen die Werte. Strittig sind Tatsachen. Das ist der günstigste Konflikt: Ein Gutachten kann ihn auflösen.
19 Streitfragen aus 143 Argumenten, 16 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 1 Tatsachenfrage, 14 Brücken, 4 offene Fragen.
Über den Entwurf hinaus
Weitgehend einig. In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.
20 Streitfragen aus 605 Argumenten, 19 davon mit Stimmen aus beiden Lagern. 1 Kernkonflikt, 4 Wertfragen, 1 Tatsachenfrage, 2 Gestaltungsfragen, 10 Brücken, 2 offene Fragen.
Kernkonflikt: Fossile Begünstigungen streichen