Lagebild / Photovoltaik auf dem Dach erleichtern / Streitfrage

Bis zu welchem Stichtag sollen Gebäude im Außenbereich die Dachvergütung erhalten?

Der Stichtag für die Dachvergütung bei Gebäuden im Außenbereich soll später als der 01.01.2023 liegen oder entfallen.

Streit um die AusgestaltungAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.

Wer es für richtig hält

Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung
  • 2 stimmen zuWWF Deutschland und 1 Privatperson
  • 5 lehnen abBNE, BSW, BDEW, Clearingstelle EEG/KWKG und SCHRAG SONNENSTROM
  • 263 äußern sich nicht
Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung
  • 2 stimmen zuSPD und 1 Privatperson
  • 1 lehnen abSFV
  • 138 äußern sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Streit um die Ausgestaltung. Die Lager streiten, wie die Regel aussehen soll: Fristen, Grenzen, Ausnahmen. Das ist Verhandlungssache.

Belege: 1 von 46 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (SCHRAG SONNENSTROM).

Woher es stammt

40 Argumente aus 17 Stellungnahmen

„Es ist zu prüfen, ob der Stichtag künftig erneut angehoben werden sollte, sodass neue Gebäude im Außenbereich unter diese Regelungen fallen können, ohne weitere Anreize für Flächenversieglung zu schaffen.“

WWF DeutschlandStrategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

Befund

Beim Stichtag für die Dachvergütung im Außenbereich streiten die Lager darüber, wie die Regel ausgestaltet werden soll, nicht ob ein Gutachten oder eine Wertentscheidung fehlt. Bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung stimmen nur 2 von 7 zu, bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 2 von 3. Auf dem Tisch liegen drei Varianten: den Stichtag erneut nach hinten schieben (so prüft es der WWF Deutschland, ausdrücklich ohne neue Anreize zur Flächenversiegelung), ihn an Bauantrag oder Baugenehmigung statt an die Fertigstellung binden oder die Stichtagsregel in § 48 Abs. 3 EEG 2023 ganz streichen. Dagegen steht die Position, dass der Stichtag 01.01.2023 den Zweck der Missbrauchsabwehr schon wahrt. Ein Mittelweg liegt in einem beweglichen oder auf Genehmigungsstände vorverlegten Stichtag, der Bestandsdächer wie die rund 35.000 landwirtschaftlichen Gebäude erfasst, aber Neubauten ohne Nutzungszweck („Alibi-Gebäude“) ausschließt. Die Entscheidungsebene sollte diese Ausgestaltung als Verhandlungsfrage entscheiden.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Viele Nicht-Landwirte wohnen im ländlichen Außenbereich Privatperson 29, Privatperson 59

Im ländlichen Raum wohnen im Außenbereich viele Bauherren, die nicht zum landwirtschaftlichen Sektor gehören.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 29 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Privatperson 59 (69 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 75 % sicher).

„welches im Außenbereich gerade im ländlichen Bereich in großer Zahl wohnen“

„Damit sollen auch Bauherren außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors, welches im Außenbereich gerade im ländlichen Bereich in großer Zahl wohnen, eine klimafreundliche Energiegewinnung realisieren können.“

EEG 2023: Dachvergütung nur bei neuen Außenbereichsgebäuden an Tierhaltung koppeln Privatperson 113

Zur Verhinderung von „Solarstadln“ genügt es nach Ansicht der Einreichung, im EEG 2023 die erhöhte Vergütung für Dachanlagen nur bei nach dem 01.01.2023 neu genehmigten Nichtwohngebäuden im Außenbereich an Tierhaltung oder eine neu errichtete Hofstelle zu koppeln.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 113 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies ohne Kontext auf „Solarstadl“ und die „erhöhte Vergütung“; die Neufassung benennt das EEG 2023 als Regelungsgegenstand und behält Aussage und Richtung bei.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).

„ist es ausreichend, bei nach dem 01.01.2023 neu genehmigten Nichtwohngebäuden im Außenbereich, die erhöhte Vergütung für Dachanlagen an Tierhaltung bzw. einer neu errichteten Hofstelle zu koppeln“

Freiflächen-Vergütung macht Betrieb der Dachanlage auf alter Halle unwirtschaftlich Privatperson 113

Weil die Halle im Außenbereich liegt und nur die niedrigeren Freiflächen-Sätze gelten, ist der wirtschaftliche Betrieb einer Aufdach-PV-Anlage auf einer solchen Halle unmöglich.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 113 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).

„Die vorherrschende Rechtslage mit den niedrigen Vergütungssätzen für Freiflächenanlagen macht einen wirtschaftlichen Betrieb einer solchen Anlage unmöglich.“

Ausschluss älterer Außenbereichsgebäude ist unverhältnismäßig Privatperson 113

Der Ausschluss dieser Gebäude von der erhöhten Dachvergütung benachteiligt sie nach Ansicht der Stellungnahme unverhältnismäßig und schließt sie wirtschaftlich von der Energiewende aus.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 113 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Ausschluss von der Vergütung) mit einer Wertung (unverhältnismäßig); beides wird getrennt und neutral formuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„unverhältnismäßig benachteiligt und sind aus wirtschaftlicher Sicht bei der Energiewende ausgeschlossen“

Dachanlagen auf Bestandsgebäuden im Außenbereich versiegeln keine Fläche Privatperson 113

Photovoltaik-Dachanlagen auf bereits errichteten Nichtwohngebäuden im Außenbereich führen nicht zu zusätzlicher Flächenversiegelung, weil die Gebäude schon bestehen.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 113 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable factual claim (no additional land sealed) with a value judgment (use is sensible); split into the two.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 42 % sicher).

„Auch wird in diesen Fällen keine weitere Fläche im Außenbereich versiegelt, da diese Gebäude bereits errichtet sind“

Dachflächen älterer Außenbereichsgebäude sollten für erneuerbare Energien genutzt werden Privatperson 113

Es ist sinnvoll, die Dachflächen bereits bestehender Nichtwohngebäude im Außenbereich für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 113 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable factual claim (no additional land sealed) with a value judgment (use is sensible); split into the two.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 44 % sicher).

„es aus unserer Sicht durchaus sinnvoll wäre, diese Dachflächen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien zu nutzen“

Stichtag im EEG auf 01.01.2023 anpassen Privatperson 113, DBV, Clearingstelle EEG/KWKG

Vorgeschlagen wird, den Stichtag für die erhöhte Dachvergütung im Außenbereich auf den 01.01.2023 anzupassen.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 113 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei DBV – Deutscher Bauernverband e. V. (98 % sicher), Clearingstelle EEG/KWKG (68 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„nicht nur den Stichtag auf den 01.01.2023 anzupassen“

„Die Aktualisierung der Stichtagsregelung im EEG für diese Gebäude wird begrüßt.“

„Die Clearingstelle begrüßt den Vorschlag, Gebäude im Außenbereich für die Dachvergütung zuzulassen, indem der Stichtag in § 48 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EEG 2023 auf den 1. Januar 2023 geändert wird.“

Ältere Nichtwohngebäude im Außenbereich erhalten keine erhöhte Dachvergütung Privatperson 113

Genehmigte und bereits gebaute Nichtwohngebäude im Außenbereich, die die Voraussetzungen des EEG nicht erfüllen (etwa dauerhafte Stallhaltung oder Hofstelle nach dem 31.12.2012), sind von der erhöhten Vergütung für Dachanlagen ausgeschlossen.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 113 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Ausschluss von der Vergütung) mit einer Wertung (unverhältnismäßig); beides wird getrennt und neutral formuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).

„alle von den Behörden genehmigte und bereits gebaute Nichtwohngebäude im Außenbereich, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen“

Ausschluss älterer Außenbereichs-Gebäude von höherer Dachanlagen-Vergütung Privatperson 113

Die Einschränkung der erhöhten EEG-Vergütung für Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich (§ 48 Abs. 3 EEG 2023) schließt ältere, bereits genehmigte Gebäude aus und hindert nach Auffassung der Einreichenden deren Nutzung für Photovoltaik.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 113 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Wort „verhindert“ war als Tatsachenbehauptung formuliert und ohne Bezug auf die Regelung unklar; neu gefasst mit Benennung der Norm und als Einschätzung der Einreichenden, Richtung unverändert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber hier einen Ausbau der erneuerbaren Energien in Form von Photovoltaikanlagen verhindert.“

Alte Außenbereichs-Hallen bei Hofstelle sind vom erhöhten Dachtarif ausgeschlossen Privatperson 113

Nach geltendem EEG 2023 erhalten nur Nichtwohngebäude im Außenbereich den erhöhten Dachvergütungssatz, die der dauerhaften Stallhaltung dienen oder zu einer nach dem 31.12.2012 errichteten Hofstelle gehören; ältere genehmigte Gebäude an bestehenden Hofstellen fallen heraus.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 113 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).

„Warum werden alle anderen älteren bereits bestehende und gebauten Nichtwohngebäude im Außenbereich, die zu einer bereits bestehenden Hofstelle gehören ausgeschlossen?“

§ 48 Abs. 3 Nr. 2 und 3 EEG 2023 (Dachanlagen im Außenbereich) streichen Privatperson 113

Die Einreichenden schlagen vor, die Einschränkungen in § 48 Abs. 3 Nr. 2 und 3 EEG 2023 (Dachanlagen auf Gebäuden im Außenbereich nur bei dauerhafter Stallhaltung oder bei einer nach dem 31.12.2012 errichteten Hofstelle) ersatzlos zu streichen, um weitere Dachflächen für den Ausbau erneuerbarer Energien zu erschließen.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 113 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Label und die Zusammenfassung nannten das Gesetz, erklärten die beiden Einschränkungen aber nur knapp. Der Punkt benennt jetzt die Norm und ihren Inhalt (Dachanlagen im Außenbereich) und ist ohne die Einreichung verständlich.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).

„sondern auch noch die beiden weiteren Einschränkungen gemäß §48 Abs. 3 Nr. 2 und 3 EEG 2023 ersatzlos zu streichen“

Dachvergütung für Gebäude im Außenbereich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.), Privatperson 79, BNE

Gebäude im Außenbereich sollten für die Dachvergütung zugelassen werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Privatperson 79 (100 % sicher), BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (78 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Gebäude im Außenbereich sollten für Dachvergütung zugelassen werden.“

„Gebäude im Außenbereich für Dachvergütung zulassen“

„Der bne begrüßt die Absicht, wieder mehr Gebäude im Außenbereich für die Dachvergütung zuzulassen.“

Enge Auslegung des Inbetriebnahmedatums bei Stichtagen ist zu streng Privatperson 106

Gesetzliche Stichtage für Vergütungssätze sind nachvollziehbar, doch die enge Auslegung des Inbetriebnahmedatums einer PV-Anlage wird als zu streng bewertet.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 106 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Passage verbindet eine Wertung (Auslegung des Stichtags zu streng, ursprünglich wertend formuliert) mit einer prüfbaren Tatsachenbehauptung (mangelnde zeitnahe Information der Bürger); getrennt und neutral formuliert, Richtung unverändert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 90 % sicher).

„finde aber die Auslegung sehr kleinlich“

Dachvergütung auch für Außenbereichs-Sportstätten DOSB

Gebäude und Sportstätten im Außenbereich sollen für die Dachvergütung zugelassen werden.

  1. Aus der Stellungnahme von DOSB – Deutscher Olympischer Sportbund zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).

„Gebäude im Außenbereich und Sport- stätten im Außenbereich für Dachvergütung zulassen“

Kein neues Stichdatum; PV-Ausbau auf Gebäuden insgesamt wieder freigeben Privatperson 79

Statt ein neues Stichdatum einzuführen, das den Photovoltaik-Ausbau auf künftigen Gebäuden verhindert, sollte der Ausbau insgesamt wieder freigegeben werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 79 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Forderung nach Zulassung von Außenbereichsgebäuden und die Ablehnung eines neuen Stichdatums mit genereller Freigabe des Ausbaus sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).

„Hier sollte kein neues Datum eingezogen werden, das auf zukünftigen Gebäuden den Ausbau mit Photovoltaik verhindert, sondern der Ausbau insgesamt wieder freigegeben werden.“

Lockerung für Dachanlagen im Außenbereich unterstützt, aber dynamisch SPD

Die Lockerung für Dachanlagen auf Außenbereichsgebäuden wird unterstützt, soll aber auch künftig errichtete Gebäude mit anderweitiger Funktion oder nach einer Karenzzeit erfassen, nicht nur Gebäude vor dem 1.1.2023.

  1. Aus der Stellungnahme von SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Diese sollte aber dynamisch ausgelegt werden und nicht nur die vor dem 1.1.2023 errichteten Gebäude erfassen“

Späterer Stichtag für Dachvergütung im Außenbereich ohne Missbrauchsgefahr SCHRAG SONNENSTROM

Ein späterer Stichtag für die in der PV-Strategie vorgesehene Dachvergütung für Gebäude im Außenbereich würde ein kleines zusätzliches Potenzial erschließen, ohne dass Missbrauchsgefahr besteht.

  1. Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar (welcher Stichtag, welches Vorhaben); jetzt ist die Dachvergütung für Gebäude im Außenbereich in der PV-Strategie benannt.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Auch dieses kleine zusätzliche Potential kann ohne Missbrauchsgefahr erschlossen werden.“

Stichtag für Dachvergütung im Außenbereich vorziehen SCHRAG SONNENSTROM

Der Stichtag für die Zulassung von Gebäuden im Außenbereich zur Dachvergütung sollte nicht nur auf den 1.1.2023, sondern auf den 10.3.2023 oder das Veröffentlichungsdatum des künftigen Gesetzentwurfs vorgezogen werden.

  1. Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).

„den Stichtag nicht nur auf den 1.1.23 vorzuziehen, sondern auf den 10.3.23 oder noch besser auf das Datum der Veröffentlichung des künftigen Gesetzesentwurfs“

Bauanträge im Winter: Stichtag verfehlt Fälle SCHRAG SONNENSTROM

Nach dem EEG ist meist das Datum des Bauantrags maßgeblich, und landwirtschaftliche Bauanträge werden häufig im Winter gestellt, sodass ein früherer Stichtag solche Fälle ausschließt.

  1. Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 61 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).

„Für die meisten Fälle ist laut EEG das Datum des Bauantrags relevant, und diese werden im landwirtschaftlichen Bereich häufig im Winter erstellt.“

EEG-Stichtagsregel für Dachanlagen im Außenbereich könnte ganz entfallen DBV

Der DBV hält es für möglich, die Stichtagsregelung im EEG für Gebäude im Außenbereich (Dachvergütung) nicht nur auf den 01.01.2023 zu aktualisieren, sondern völlig aufzuheben, weil landwirtschaftliche Gebäude ohnehin dem Betrieb dienen müssen.

  1. Aus der Stellungnahme von DBV – Deutscher Bauernverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable claim about building law (farm buildings must serve the farm, checked at permit stage) with a policy position (the EEG cutoff-date rule could be abolished); split into the two.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Sie könnte auch völlig aufgehoben werden. Denn jedes landwirtschaftliche Gebäude“

Stichtagsregelung ganz aufheben DBV

Die Stichtagsregelung für Gebäude im Außenbereich im EEG sollte vollständig aufgehoben werden.

  1. Aus der Stellungnahme von DBV – Deutscher Bauernverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Sie könnte auch völlig aufgehoben werden.“

Nach Stichtag 2023 erfasste Außenbereichsgebäude sind keine Alibi-Gebäude Clearingstelle EEG/KWKG

Nichtwohngebäude im Außenbereich, die errichtet wurden, obwohl wegen § 48 Abs. 3 EEG 2023 keine PV-Anlage darauf installiert werden konnte, sind laut Clearingstelle offenkundig keine Alibi-Gebäude zur missbräuchlichen Erlangung der erhöhten Gebäude-PV-Vergütung.

  1. Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Gebäude sind keine Alibi-Gebäude; Zweck der Regelung bleibt gewahrt) und nannte weder Norm noch Vorschlag; beides ist nun einzeln und eigenständig formuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).

„Da diese Gebäude errichtet wurden, obwohl keine PV-Anlage darauf installiert werden konnte, handelt es sich hier offenkundig nicht um Alibi-Gebäude zur missbräuchlichen Erlangung der erhöhten Vergütung für Gebäude-PV-Anlagen.“

Stichtagsänderung in § 48 Abs. 3 EEG 2023 erschließt zusätzliches PV-Potenzial Clearingstelle EEG/KWKG

Die Clearingstelle EEG meint, dass die vorgeschlagene Änderung des Stichtags in § 48 Abs. 3 EEG 2023 auf den 1. Januar 2023 neuere Nichtwohngebäude im Außenbereich, auf denen wegen der Sonderregelung seit 2012 keine PV-Anlagen errichtet wurden, als zusätzliches PV-Potenzial erschließen würde.

  1. Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Bezug auf die Vorschrift (§ 48 Abs. 3 EEG 2023), den Vorschlag (Stichtag 1. Januar 2023) und den Akteur (Clearingstelle) nicht verständlich; die Neufassung nennt diese und behält Aussage und Richtung bei.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„als zusätzliches Potential erschlossen werden.“

Stichtag 1.1.2023 in § 48 Abs. 3 EEG wahrt den Zweck der Missbrauchsabwehr Clearingstelle EEG/KWKG

Nach Ansicht der Clearingstelle würde die vorgeschlagene Änderung des Stichtags in § 48 Abs. 3 EEG 2023 auf den 1. Januar 2023 den gesetzgeberischen Zweck weiter erreichen, weil die missbräuchliche Errichtung von Alibi-Gebäuden im Außenbereich praktisch ausgeschlossen bliebe.

  1. Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Gebäude sind keine Alibi-Gebäude; Zweck der Regelung bleibt gewahrt) und nannte weder Norm noch Vorschlag; beides ist nun einzeln und eigenständig formuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„die missbräuchliche Errichtung von Alibi-Gebäuden im Außenbereich wäre auch weiterhin praktisch ausgeschlossen.“

§ 48 Abs. 3 EEG 2023 hindert PV auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich Clearingstelle EEG/KWKG

Nach den Erfahrungen der Clearingstelle EEG verhindert § 48 Abs. 3 EEG 2023, der 2012 die Errichtung von „Solarstadln“ verhindern sollte, viele PV-Projekte auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich (etwa landwirtschaftlichen Maschinenhallen und Sportanlagen), bei denen es sich nicht um „Solarstadl“ handelt.

  1. Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Rewritten to name the provision, its purpose and the submitting body (Clearingstelle), and to attribute the claim neutrally instead of using the loaded wording; the claim and its direction are unchanged.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).

„da hierdurch viele PV-Projekte verhindert werden, bei denen es sich objektiv nicht um „Solarstadl“ handelt.“

Aktuelle Regelung in § 48 Abs. 3 EEG 2023 schafft erhebliche Rechtsunsicherheit Clearingstelle EEG/KWKG

Nach Darstellung der Clearingstelle führt die aktuelle Stichtagsregelung in § 48 Abs. 3 EEG 2023 zu erheblicher Rechtsunsicherheit und verhindert viele PV-Projekte auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, bei denen es sich objektiv nicht um „Solarstadl“ handelt.

  1. Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischt die Befürwortung der Stichtagsänderung (Wertung) mit der Begründung, die aktuelle Regelung schaffe Rechtsunsicherheit und verhindere Projekte (Tatsachenbehauptung); beides kann unabhängig akzeptiert oder bestritten werden.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Denn die aktuelle Regelung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit.“

Aktuelle Regelung § 48 Abs. 3 EEG 2023 schafft Rechtsunsicherheit Clearingstelle EEG/KWKG

Die geltende Regelung zu Nichtwohngebäuden im Außenbereich führt nach Erfahrung der Clearingstelle zu erheblicher Rechtsunsicherheit.

  1. Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 84 % sicher).

„Denn die aktuelle Regelung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit.“

Erneute Stichtag-Anhebung für Neubauten im Außenbereich prüfen WWF Deutschland

Es soll geprüft werden, ob der Stichtag der Dachvergütungsregelung erneut angehoben wird, sodass neue Gebäude im Außenbereich darunter fallen können, ohne weitere Anreize zur Flächenversiegelung zu schaffen.

  1. Aus der Stellungnahme von WWF Deutschland zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two separable proposals: including existing outer-area roofs in the higher roof tariffs, and examining a further raise of the cutoff date for new buildings.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Es ist zu prüfen, ob der Stichtag künftig erneut angehoben werden sollte, sodass neue Gebäude im Außenbereich unter diese Regelungen fallen können, ohne weitere Anreize für Flächenversieglung zu schaffen.“

Bestandsdächer im Außenbereich in höhere Dachvergütung einbeziehen WWF Deutschland

Bestehende Dachflächen in Außenbereichen, die bis zum Stichtag noch keine PV-Anlage haben, sollen in die höheren Vergütungsregelungen für Dachflächen einbezogen werden, um den Ausbau von Dachanlagen anzureizen.

  1. Aus der Stellungnahme von WWF Deutschland zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two separable proposals: including existing outer-area roofs in the higher roof tariffs, and examining a further raise of the cutoff date for new buildings.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Bestehende Dachflächen in Außenbereichen, sofern sie bis zum Stichtag noch keine PV-Anlage haben, sollten daher in die höheren Vergütungsregelungen für Dachflächen einbezogen werden“

Auf 2023 befristete Anhebung der Ausschreibungsgröße (1. Segment) nicht sinnvoll DUH

Die DUH hält die Beschränkung der Anhebung der maximalen Ausschreibungsgröße im 1. Segment der EEG-Ausschreibung auf das Jahr 2023 für nicht sinnvoll und erwartet eine mittelfristige, mehrjährig geltende Lösung.

  1. Aus der Stellungnahme von DUH – Deutsche Umwelthilfe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage vermischte die Tatsachenbehauptung (Anhebung von 20 auf 100 MW im Jahr 2023) mit der Bewertung und Forderung der DUH; getrennt und mit Bezug auf EEG-Ausschreibung benannt.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 29 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 49 % sicher).

„Die Beschränkung der Ausschreibungserhöhung auf nur ein weiteres Jahr 2023 und die gleichzeitige Verfünffachung der maximalen Leistung, halten wir für nicht sinnvoll.“

Solarstadl-Regelung im EEG zur Gebäudevergütung wird begrüßt SFV

Die in der PV-Strategie angedachte Solarstadl-Regelung, die Gebäudevergütung für im Außenbereich errichtete Gebäude zu öffnen, die vor dem 01.01.2023 nicht vorrangig zu anderen Zwecken als der solaren Stromerzeugung gebaut wurden, wird begrüßt.

  1. Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar; die Neufassung benennt Regelung, Instrument (Gebäudevergütung) und Strategie, mit unveränderter Richtung (Zustimmung).“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).

„Wir begrüßen die angedachte Solarstadl-Regelung für im Außenbereich errichtete Gebäude, die vor dem 01.01.2023 nicht vorrangig zu anderen Zwecken als der solaren Stromerzeugung gebaut wurden, für die Gebäudevergütung zu öffnen.“

Dachanlagen-Vergütung für Gebäude im Außenbereich unterstützt BDEW

Der BDEW begrüßt, dass Dachanlagen-Vergütung auch für im Außenbereich bis 1. Januar 2023 errichtete Nichtwohngebäude gelten soll.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Der BDEW begrüßt den Vorschlag des BMWK.“

Außenbereich-Gebäude erhalten bisher nur niedrigere Freiflächenvergütung BDEW

PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich erhalten derzeit nicht die Dachanlagenvergütung, sondern nur die niedrigere Freiflächenvergütung.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).

„PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden erhalten im Außenbereich nicht die Vergütung für Dachanlagen, sondern lediglich die niedrigere Vergütung für Freiflächenanlagen.“

Stadl-Regelung benachteiligt ca. 35.000 landwirtschaftliche Gebäude bei der Vergütung BSW

Die Stadl-Regelung in § 48 Abs. 3 EEG führt dazu, dass rund 35.000 landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich nur die niedrigere Vergütung für sonstige Solaranlagen erhalten statt der Sätze für Gebäude-PV-Anlagen.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a factual claim about 35,000 affected buildings, a potential estimate of 1–2 GW, and a policy demand on the cutoff date. These can be accepted or rejected independently, so it is split into three standalone points.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„Diese betrifft rund 35.000 landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich, die nach dem 1. April 2012 den Bauantrag eingereicht haben“

Stadl-Regelung lässt 1–2 GW Photovoltaik-Potenzial ungenutzt BSW

Wird die Ungleichbehandlung durch die Stadl-Regelung in § 48 Abs. 3 EEG nicht beseitigt, bleibt nach Darstellung des BSW ein Photovoltaik-Potenzial von 1 bis 2 Gigawatt (1 bis 2 TWh Solarstrom im Jahr) unerschlossen.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a factual claim about 35,000 affected buildings, a potential estimate of 1–2 GW, and a policy demand on the cutoff date. These can be accepted or rejected independently, so it is split into three standalone points.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (100 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).

„Andernfalls bleibt ein gewaltiges Photovoltaik-Potenzial in der Größenordnung von 1 bis 2 Gigawatt (Solarstrom in Höhe von 1 bis 2 TWh im Jahr) unerschlossen.“

Stichtag der Stadl-Regelung (§ 48 Abs. 3 EEG) auf 1. Januar 2023 vorziehen BSW, BSW

Der BSW fordert, PV-Systemen auf bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden die gleichen Vergütungssätze zu gewähren, und unterstützt den BMWK-Vorschlag, den Stichtag der Stadl-Regelung in § 48 Abs. 3 EEG auf den 1. Januar 2023 vorzuziehen.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a factual claim about 35,000 affected buildings, a potential estimate of 1–2 GW, and a policy demand on the cutoff date. These can be accepted or rejected independently, so it is split into three standalone points.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (60 % sicher), BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (87 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).

„Der BSW unterstützt deshalb den Vorschlag des BMWK, den Stichtag der Regelung in § 48 Abs. 3 EEG zu aktualisieren und auf den 1. Januar 2023 vorzuziehen.“

„Nach übereinstimmender Auffassung des BSW und des Deutschen Bauernverbandes sollte diese Un-gleichbehandlung schnellstmöglich beseitigt werden.“

Ungleichbehandlung landwirtschaftlicher Gebäude bei der Vergütung schnellstmöglich beseitigen BSW

BSW und Deutscher Bauernverband fordern, dass PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich nach § 48 Abs. 3 EEG nicht mehr schlechter vergütet werden als sonstige Gebäude-PV, und zwar so schnell wie möglich.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable potential estimate (with an evaluative "gewaltig") and the demand to remove the unequal treatment; split into the factual claim and the demand, each made standalone via § 48 Abs. 3 EEG.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 71 % sicher).

„Nach übereinstimmender Auffassung des BSW und des Deutschen Bauernverbandes sollte diese Ungleichbehandlung schnellstmöglich beseitigt werden.“

Ungleichbehandlung landwirtschaftlicher Gebäude schnellstmöglich beseitigen BSW

Die unterschiedliche Vergütung von Gebäude-PV und PV auf landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich nach der Stadl-Regelung sollte nach Auffassung von BSW und Deutschem Bauernverband schnellstmöglich beseitigt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Vergütung nach § 48 Abs. 3 EEG, vergleichbare Kosten) mit einer Wertung („benachteiligt“); getrennt in Tatsache und Forderung.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).

„Nach übereinstimmender Auffassung des BSW und des Deutschen Bauernverbandes sollte diese Ungleichbehandlung schnellstmöglich beseitigt werden.“

Stadl-Regelung: Gebäude-PV im Außenbereich meist nur sonstige Vergütung BSW

Wegen der „Stadl-Regelung“ in § 48 Abs. 3 EEG erhalten Solarstromanlagen auf Gebäuden im Außenbereich meistens nur die Vergütung für sonstige Solaranlagen, obwohl ihre Realisierungskosten mit Gebäude-PV vergleichbar sind.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Vergütung nach § 48 Abs. 3 EEG, vergleichbare Kosten) mit einer Wertung („benachteiligt“); getrennt in Tatsache und Forderung.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).

„Im Außenbereich erhalten Solarstromanlagen auf Gebäuden meistens lediglich die Vergütung der sonstigen Solaranlagen und nicht die Vergütungssätze für Gebäude-PV-Anlagen, obgleich ihre Realisierungskosten vergleichbar sind.“

Stichtag: Bauantrag/Baugenehmigung statt Fertigstellung BNE

Der Stichtag für Außenbereichsgebäude sollte der Tag der Baugenehmigung oder des Bauantrags sein, nicht der der Fertigstellung, um Rechtssicherheit zu schaffen und willkürliche Auslegung zu vermeiden.

  1. Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).

„Der Stichtag sollte der Tag der Baugenehmigung oder des Bauantrags sein.“