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SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Politik. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 44 Argumente aus rund 5 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie allein steht

Bei 4 Streitfragen urteilt SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 44 Argumenten stehen 30 auf der Landkarte und 14 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 19 Argumente sind entstanden, weil sie 10 längere Textstellen geteilt hat. 6 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Ausschreibungsbedingungen im EEG dringend überarbeiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gebotshöchstwerte, Anzahl der Gebotstermine und Realisierungsfristen sollen im EEG überarbeitet werden, damit die Ausbauziele 2023 erreicht werden können.

„Entscheidende Stellschrauben sind die Gebotshöchstwerte für die Auktionen, die Anzahl der Gebotstermine sowie die Dauer der Realisierungsfristen.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

PV hängt direkt vom Strommarktdesign ab

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Viele Fragen der PV-Energieerzeugung, etwa Speicherintegration und Netzentgelte bei Energy Sharing, hängen direkt mit dem Strommarktdesign zusammen.

„Viele Fragen der Energieerzeugung im PV-Bereich hängen direkt mit dem Strommarktdesign zusammen.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

PV-Fragen hängen eng mit dem Strommarktdesign zusammen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Viele Fragen der Energieerzeugung im PV-Bereich, etwa die Integration von Speichern und die Netznutzungsentgelte bei Energy Sharing, hängen direkt mit dem Strommarktdesign zusammen.

„Viele Fragen der Energieerzeugung im PV-Bereich hängen direkt mit dem Strommarktdesign zusammen.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (PV-Fragen hängen mit dem Strommarktdesign zusammen) mit einer Forderung an die PV-Strategie und das BMWK; beide sind getrennt bewertbar.

PV-Strategie soll Änderungsbedarf am Strommarktdesign benennen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK soll klarstellen, dass Änderungen am Strommarktdesign nötig sind, und das BMWK soll dies weiter spezifizieren.

„Somit sollte auch im Rahmen der PV-Strategie klargestellt werden, dass Änderungen am Strommarktdesign nötig sind.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (PV-Fragen hängen mit dem Strommarktdesign zusammen) mit einer Forderung an die PV-Strategie und das BMWK; beide sind getrennt bewertbar.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 17 Argumente, 15 davon auf der Landkarte

Außenbereichsprivilegierung zu umfassendem Steuerungskonzept ausbauen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die bestehende partielle Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächenanlagen soll zu einem umfassenden Steuerungskonzept weiterentwickelt werden.

„Dieser ist jetzt zu einem umfassenden Steuerungskonzept weiterzuentwickeln.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a welcome (value judgment on the planned review) with a separate demand to develop the privilege into a comprehensive steering concept; these can be accepted or rejected independently.

Gleichzeitige PV-Nutzung auf Windflächen rechtlich unsicher

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auf für Windenergie ausgewiesenen Flächen ist die gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Flächen für PV-Freiflächenanlagen nicht rechtssicher zulässig, da viele Behörden der Windprivilegierung stets Vorrang einräumen.

„ist eine gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Flächen für PV-Freiflächenanlagen nicht rechtsicher zulässig“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Prüfung begrenzter Privilegierung für PV-Freiflächen wird begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Prüfung einer begrenzten Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächenanlagen wird begrüßt.

„Es wird begrüßt, dass eine begrenzte Privilegierung geprüft werden soll.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a welcome (value judgment on the planned review) with a separate demand to develop the privilege into a comprehensive steering concept; these can be accepted or rejected independently.

Stiftung-Umweltenergierecht-Ansatz zur Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Der im Diskussionspapier der Stiftung Umweltenergierecht („Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“) beschriebene Ansatz erscheint geeignet, mehr Flächen für PV-Freiflächenanlagen bereitzustellen und zugleich die Steuerung durch die Kommunen zu erhalten.

„scheint der Ansatz der im Diskussionspapier der Stiftung Umweltenergierecht „Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“ beschrieben Ansatz zielführend zu sein“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit „die genannten Anliegen“ auf Kontext außerhalb des Punktes; jetzt sind die Anliegen (mehr Fläche, kommunale Steuerung) und das Papier benannt.

Hürden für Bebauungspläne blockieren PV in Überschwemmungsgebieten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen hoher Hürden für Bebauungspläne in Überschwemmungsgebieten können Freiflächenanlagen dort nicht errichtet werden, obwohl Hochwasserschutz ihnen regelmäßig nicht entgegensteht.

„obwohl Gründe des Hochwasserschutzes der Errichtung regelmäßig nicht entgegenstehen“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Rechtslage lässt PV auf Windflächen nicht rechtssicher zu

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Auf planerisch für Windenergie ausgewiesenen Flächen ist die gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Flächen für PV-Freiflächenanlagen nach geltender Rechtslage nicht rechtssicher zulässig, weil viele Behörden der Windenergie wegen ihrer Privilegierung stets Vorrang einräumen.

„In planerisch für die Windenergie ausgewiesenen Flächen ist eine gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Flächen für PV-Freiflächenanlagen nicht rechtsicher zulässig.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine Rechtsbehauptung, eine technische Behauptung (Netzanschlüsse) und die Forderung nach einer BauGB-Änderung; diese lassen sich unabhängig voneinander bewerten.

Flächenknappheit durch Ausgleichsflächen verschärft

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Fläche ist ein knappes Gut, dessen Nachfrage durch die Energiewende steigt; Ersatzmaßnahmen für Eingriffe durch PV-Freiflächenanlagen in Form von Ausgleichsflächen verschärfen Nutzungskonflikte.

„Fläche ist aber ein knappes Gut, dass durch die Energiewende zusätzlich stärker nachgefragt wird und Nutzungskonflikte verschärft.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Verzicht auf Ersatzmaßnahmen bei Biodiversitäts-PV prüfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es soll geprüft werden, ob bei bestimmten Anlagengestaltungen (Biodiversitätsanlagen) auf Ersatzmaßnahmen verzichtet oder anspruchsvolle Freiflächenkonzepte als Ausgleichsflächen anerkannt werden können.

„auf Ersatzmaßnahmen verzichtet werden kann oder sogar weitergehend besonders anspruchsvolle Freiflächenkonzepte sogar als Ausgleichsflächen anerkannt werden können“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Befreiung für Freiflächen-PV im Landschaftsschutzgebiet rechtsunsicher

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Freiflächen-PV in Landschaftsschutzgebieten ist regelmäßig eine naturschutzrechtliche Befreiung nötig, deren Erteilung trotz überragenden öffentlichen Interesses in der Praxis nicht rechtssicher ist; die Alternative (Änderung der Schutzverordnung) liegt im Ermessen der Behörde.

„ist die Erteilung dieser Ausnahme in der Praxis nicht rechtssicher“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Landschaftsschutzgebiete bedecken einen erheblichen Teil Deutschlands

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Landschaftsschutzgebiete nehmen einen erheblichen Teil der Fläche Deutschlands ein.

„Landschaftsschutzgebiete bedecken einen erheblichen Teil Deutschlands und sind deshalb für die Flächengewinnung zentral.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (großer Flächenanteil) mit einer Schlussfolgerung bzw. Bewertung (zentral für die Flächengewinnung); beides lässt sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.

Landschaftsschutzgebiete sind für die PV-Flächengewinnung zentral

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wegen ihres großen Flächenanteils sind Landschaftsschutzgebiete für die Flächengewinnung für Freiflächen-Photovoltaik zentral.

„Landschaftsschutzgebiete bedecken einen erheblichen Teil Deutschlands und sind deshalb für die Flächengewinnung zentral.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (großer Flächenanteil) mit einer Schlussfolgerung bzw. Bewertung (zentral für die Flächengewinnung); beides lässt sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.

Landschaftsschutzgebiete: PV rechtlich schlechter gestellt als Windkraft

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für Freiflächen-PV in Landschaftsschutzgebieten ist eine naturschutzrechtliche Befreiung nötig, deren Erteilung in der Praxis nicht rechtssicher ist, während Windenergieanlagen in Windenergiegebieten dort seit der BNatSchG-Novelle nicht verboten sind.

„Regelmäßig bedarf es für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in einem Landschaftsschutzgebiet einer naturschutzrechtlichen Befreiung.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (geringerer Eingriff der PV) mit einer Wertung (Benachteiligung nicht zu rechtfertigen); beide werden getrennt, zusätzlich die Rechtslage-Aussage.

Schlechterstellung von PV gegenüber Wind im Landschaftsschutz nicht zu rechtfertigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Benachteiligung von Photovoltaikanlagen gegenüber Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten ist nicht zu rechtfertigen; PV dürfe dort erst recht nicht pauschal verboten sein.

„Diese Benachteiligung von Photovoltaikanlagen gegenüber Windkraftanlagen ist angesichts des deutlich geringeren Eingriffs in Natur- und Landschaftsbild (z.B. Eingrünungsmaßnahmen) nicht zu rechtfertigen.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (geringerer Eingriff der PV) mit einer Wertung (Benachteiligung nicht zu rechtfertigen); beide werden getrennt, zusätzlich die Rechtslage-Aussage.

Privilegierung mit kommunaler Steuerung verbinden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein Steuerungskonzept soll mehr Flächen verfügbar machen, Kommunen die Steuerung der besten Flächen aus Akzeptanzgründen erhalten, das Ob der Nutzung vorgeben (keine Verhinderungsstrategie) und Planungskapazitäten auf Konfliktbereiche fokussieren.

„gleichzeitig aber eine Verhinderungsstrategie keine Lösung ist, sondern das Ob der Flächennutzung vorgegeben ist“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Wasserhaushaltsgesetz für PV im Überschwemmungsgebiet ändern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Wasserhaushaltsgesetz soll so geändert werden, dass bei der Ausweisung von Baugebieten für Freiflächen-PV in Überschwemmungsgebieten ausnahmsweise auf zusätzliche Anforderungen verzichtet wird.

„muss das Wasserhaushaltsgesetz dahingehend geändert werden, dass auf die zusätzlichen Anforderungen bei der Ausweisung von Baugebieten“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

BauGB ändern, um Doppelnutzung von PV und Wind zu ermöglichen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Baugesetzbuch soll geändert werden, damit PV und Windenergie an Land dieselben Flächen gemeinsam nutzen können.

„Doppelnutzung von PV und Wind an Land durch Änderungen im BauGB ermöglichen“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine Rechtsbehauptung, eine technische Behauptung (Netzanschlüsse) und die Forderung nach einer BauGB-Änderung; diese lassen sich unabhängig voneinander bewerten.

PV-Ausschreibungen 2022 deutlich unterzeichnet

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen waren 2022 zum Teil deutlich unterzeichnet.

„2022 waren die Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen zum Teil deutlich unterzeichnet.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 9 Argumente, 8 davon auf der Landkarte

Direktvermarktungsschwelle auf 400 kW anheben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der neue Schwellenwert für die Pflicht zur Direktvermarktung soll auf das europarechtlich verpflichtende Niveau von derzeit 400 kW angehoben werden.

„Der neue Schwellenwert soll daher auf das europarechtlich verpflichtende Niveau von derzeit 400 kW angehoben werden.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Garten-PV-Regelung gilt nur im unbeplanten Innenbereich und bei Wohnhäusern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die neu geschaffene Möglichkeit für Garten-PV ist nur im unbeplanten Innenbereich (nicht im Bereich eines Bebauungsplans) und nur bei Wohnhäusern anwendbar.

„sind die Vorgaben nur im unbeplanten Innenbereich anwendbar, nicht dagegen im Bereich eines Bebauungsplans, und gilt nur bei Wohnhäusern“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Faktenaussage (Geltung nur im unbeplanten Innenbereich und bei Wohnhäusern) ist prüfbar und von der Wertung (zu eng, praxistauglich erweitern) zu trennen.

Garten-PV-Regelung sollte praxistauglich erweitert werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die neu geschaffene Garten-PV-Regelung ist zu eng gefasst, verringert den Anwendungsbereich unnötig und sollte praxistauglich ausgestaltet werden.

„Die neugeschaffene Möglichkeit für Garten-PV ist zu eng gefasst“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Faktenaussage (Geltung nur im unbeplanten Innenbereich und bei Wohnhäusern) ist prüfbar und von der Wertung (zu eng, praxistauglich erweitern) zu trennen.

Bundesweite gesetzliche Solardachpflicht 2023

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Bund soll noch 2023 gesetzlich einheitliche Mindestpflichten für Solardächer definieren.

„Der Bund muss hier noch 2023 eine gesetzliche Regelung treffen, um einheitliche Mindestpflichten zu definieren.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

EEG-Vergütung bei Solarpflicht-Anlagen erhalten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei einer Solardachpflicht muss weiterhin ein Anspruch auf EEG-Zahlungen bestehen.

„Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass weiterhin Anspruch auf die EEG-Zahlungen besteht.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Einzelne Bundesländer haben eigene Solardachpflichten eingeführt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Baden-Württemberg schreibt seit dem 01.01.2023 eine Solaranlage auf dem Dach vor, wenn das Dach eines Wohngebäudes grundlegend saniert wird, und eine ähnlich weitreichende Regelung soll in Hamburg ab 2025 gelten.

„In Baden-Württemberg beispielsweise gilt seit 01.01.2023 sogar eine Pflicht zur Installation einer Solaranlage auf dem Dach, wenn allein das Dach des Wohngebäudes grundlegend saniert wird.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently checkable claims: existing state-level solar roof obligations (BW, Hamburg) and an expected EU obligation.

Solarpflicht fehlt als Handlungsfeld in der Strategie

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Strategie behandelt die Solarpflicht für Neubauten nicht als Handlungsfeld, sondern erwähnt sie nur implizit in der Vision 2035, während der Koalitionsvertrag eine verpflichtende Regelung vorsieht.

„stellt die Solarpflicht für Neubauten kein wichtiges Handlungsfeld dar“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Lockerung für Dachanlagen im Außenbereich unterstützt, aber dynamisch

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Lockerung für Dachanlagen auf Außenbereichsgebäuden wird unterstützt, soll aber auch künftig errichtete Gebäude mit anderweitiger Funktion oder nach einer Karenzzeit erfassen, nicht nur Gebäude vor dem 1.1.2023.

„Diese sollte aber dynamisch ausgelegt werden und nicht nur die vor dem 1.1.2023 errichteten Gebäude erfassen“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Vereinfachungen für Dachanlagen begrüßt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die in der Strategie angedachten Vereinfachungen, besonders für Dach-Anlagen, werden begrüßt und sollen konsequent und radikal umgesetzt werden.

„Es ist zu begrüßen, dass an verschiedenen Stellen, besonders für Dach-Anlagen, an Vereinfachungen gedacht ist.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 4 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Energiegemeinschaften können wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Beispiele anderer Länder wie Österreich zeigen nach Auffassung der Einreichenden, dass Energiegemeinschaften einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können.

„zeigen, dass Energiegemeinschaften einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage zur Photovoltaik-Strategie (Energy Sharing) ist themenrelevant, verbindet aber eine prüfbare Tatsachenbehauptung zu Österreich mit einer wertenden Schlussfolgerung; daher aufgeteilt.

Energy Sharing 2023 umsetzen, einheitlich definieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das BMWK soll noch 2023 das EU-Recht zu Energy Sharing national konsequent umsetzen und eine einheitliche Definition schaffen.

„Das BMWK muss noch 2023 dafür sorgen, dass das EU-Recht national konsequent umgesetzt wird und eine einheitliche Definition für Energy Sharing schaffen.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Koalitionsvertrag sieht bessere Rahmenbedingungen für Energy Sharing vor

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung ausdrücklich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energy Sharing vor.

„Auch der Koalitionsvertrag sieht explizit eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energy Sharing vor (S. 45).“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently checkable claims (EU directive obligation; coalition agreement provision), so it is split into one point each.

Strategie ignoriert Prüfauftrag zu Energy-Sharing-Hemmnissen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK kommt dem Bundestagsbeschluss vom 05.07.2022 nicht nach, Hemmnisse für Energy Sharing zu prüfen und Vorschläge zu ihrer Beseitigung vorzulegen.

„Dem kommt die Bundesregierung in der vorgelegten Photovoltaik-Strategie nicht nach.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Netzanschlüsse beschleunigen 5 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

§ 14d EnWG-Änderung gibt nur Planung vor, keine Umsetzungspflicht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Änderung des § 14d EnWG schreibt für den Verteilernetzausbau nur eine Planung vor und verankert keine Verpflichtung zur Umsetzung.

„hier wird nur eine Planung vorgegeben, aber keine Umsetzungsverpflichtung verankert“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (nur Planung, keine Umsetzungspflicht) mit einer Bewertung (sinnvoll, aber unzureichend); beides wurde getrennt.

§ 14d EnWG-Änderung sinnvoll, genügt allein nicht für Verteilernetzausbau

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Änderung des § 14d EnWG wird als sinnvoll bewertet, reiche aber allein nicht aus, um den erforderlichen dynamischen Verteilernetzausbau zu gewährleisten.

„Die Änderung des § 14d EnWG ist sinnvoll, reicht aber allein noch nicht aus, um den erforderlichen dynamischen Verteilernetzausbau zu gewährleisten.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (nur Planung, keine Umsetzungspflicht) mit einer Bewertung (sinnvoll, aber unzureichend); beides wurde getrennt.

Eigenkapitalbedarf kommunaler Netzbetreiber: weitere Instrumente prüfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es soll geprüft werden, ob weitere Instrumente nötig sind, um den hohen Eigenkapitalbedarf kommunaler Verteilernetzbetreiber zu decken.

„ob es weitere Instrumente bedarf, um den hohen Eigenkapitalbedarf gerade kommunaler Verteilernetzbetreiber zu gewährleiten“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Gemeinsame Netzanschlüsse von Wind und PV sind gut möglich

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Gemeinsame Netzanschlüsse von Wind- und PV-Anlagen sind wegen der unterschiedlichen Einspeiseprofile sehr gut möglich.

„gemeinsamen Netzanschlüsse von Wind- und PV-Anlagen, die aufgrund der unterschiedlichen Einspeiseprofile sehr gut möglich ist“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine Rechtsbehauptung, eine technische Behauptung (Netzanschlüsse) und die Forderung nach einer BauGB-Änderung; diese lassen sich unabhängig voneinander bewerten.

Refinanzierung in der Anreizregulierung ändern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Refinanzierung des Verteilernetzausbaus im Rahmen der Anreizregulierung soll verändert werden, um die nötige Dynamik zu erreichen.

„Zudem ist die Refinanzierung im Rahmen der Anreizregulierung zu verändern, um entsprechende Dynamik zu erreichen.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Europapolitische Instrumente nutzen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Energy Sharing ist EU-rechtlich geboten

Dasselbe Argument hat auch Germanwatch vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland ist nach Darstellung der Stellungnahme durch EU-Recht vorgeschrieben.

„Schon seit 2018 gibt die EU-Kommission über die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Artikel 22 Abs. 2b) vor, dass die Mitgliedsstaaten das Energy Sharing ermöglichen“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

EU wird voraussichtlich eine Solardachpflicht beschließen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Europäische Union wird nach Einschätzung der Stellungnahme voraussichtlich eine Solardachpflicht beschließen, die dann ohnehin in Deutschland umzusetzen wäre.

„Auch die Europäische Union wird voraussichtlich eine Solardachpflicht beschließen, die dann ohnehin umzusetzen ist.“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently checkable claims: existing state-level solar roof obligations (BW, Hamburg) and an expected EU obligation.

EU-Binnenmarktrichtlinie: Erleichterungen für Energiegemeinschaften

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll sich bei der Novellierung der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie für Ausnahmen von Versorgerpflichten und Netzentgelten für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften einsetzen.

„etwa Ausnahmen von den Versorgerpflichten für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften und weitere Vergünstigungen wie Ausnahmen von den Netzentgelten rechtssicher möglich werden“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Koalitionsvertrag verlangt volle Nutzung des Beihilferechts

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Spielräume des europäischen Beihilferechts für Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht vollständig zu nutzen, was eine Anhebung der Schwelle auf 400 kW stützt.

„die Spielräume des europäischen Beihilferechts für Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht vollständig zu nutzen“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

PV-Anlagen greifen weniger in die Natur ein als Windenergie

Dasselbe Argument hat auch Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Errichtung einer PV-Anlage ist mit deutlich geringeren Eingriffen in die Natur verbunden als die einer Windenergieanlage.

„angesichts des deutlich geringeren Eingriffs in Natur- und Landschaftsbild (z.B. Eingrünungsmaßnahmen)“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Aussortiert 1 Argument

Österreich macht Energiegemeinschaften durch Netzentgelt-Entlastung attraktiv

Die maschinelle Redaktion hat es überarbeitet, die erneute Prüfung fand weiter einen Mangel (nicht zum Thema). Deshalb aussortiert.

Fassung der Maschine: Österreich hat Energiegemeinschaften durch reduzierte Netzentgelte und den Entfall von Ökostromförderbeiträgen wirtschaftlich attraktiv gemacht.

„Energiegemeinschaften durch die Reduktion der Netzentgelte und den Entfall von Ökostromförderbeiträgen wirtschaftlich attraktiv gemacht“

Originalstelle, SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage zur Photovoltaik-Strategie (Energy Sharing) ist themenrelevant, verbindet aber eine prüfbare Tatsachenbehauptung zu Österreich mit einer wertenden Schlussfolgerung; daher aufgeteilt.