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SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie
Politik. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 44 Argumente aus rund 5 Seiten.
Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.
Mit wem SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- NexWafe GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SPD Klimaforumin 24 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 20 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 30 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 24 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 19 von 27 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- Energiebauern GmbHin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- German Zero FG Energiein 26 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 23 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 23 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 29 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 24 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 24 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 28 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 29 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 22 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 25 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 17 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 25 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 18 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 15 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 13 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 21 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 15 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 12 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- TÜV-Verbandin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- RLVin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 23 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 21 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 18 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Niedersachsen (Ministerium)in 15 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 8 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 9 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 12 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 12 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 8 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 5 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 8 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 7 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 8 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 5 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 6 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 3 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 4 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
- THIkeine gemeinsame Streitfrage
Wo SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie allein steht
Bei 4 Streitfragen urteilt SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Netzanschlüsse beschleunigen
Die Hauptherausforderung liegt im Netzausbau und nicht im Anschlussprozess.
Europapolitische Instrumente nutzen
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Die Grenze der Zertifikatspflicht soll auf 1 MWp angehoben werden.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 44 Argumenten stehen 30 auf der Landkarte und 14 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 19 Argumente sind entstanden, weil sie 10 längere Textstellen geteilt hat. 6 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Ausschreibungsbedingungen im EEG dringend überarbeiten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Gebotshöchstwerte, Anzahl der Gebotstermine und Realisierungsfristen sollen im EEG überarbeitet werden, damit die Ausbauziele 2023 erreicht werden können.
„Entscheidende Stellschrauben sind die Gebotshöchstwerte für die Auktionen, die Anzahl der Gebotstermine sowie die Dauer der Realisierungsfristen.“
PV hängt direkt vom Strommarktdesign ab
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Viele Fragen der PV-Energieerzeugung, etwa Speicherintegration und Netzentgelte bei Energy Sharing, hängen direkt mit dem Strommarktdesign zusammen.
„Viele Fragen der Energieerzeugung im PV-Bereich hängen direkt mit dem Strommarktdesign zusammen.“
PV-Fragen hängen eng mit dem Strommarktdesign zusammen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Viele Fragen der Energieerzeugung im PV-Bereich, etwa die Integration von Speichern und die Netznutzungsentgelte bei Energy Sharing, hängen direkt mit dem Strommarktdesign zusammen.
„Viele Fragen der Energieerzeugung im PV-Bereich hängen direkt mit dem Strommarktdesign zusammen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (PV-Fragen hängen mit dem Strommarktdesign zusammen) mit einer Forderung an die PV-Strategie und das BMWK; beide sind getrennt bewertbar.
PV-Strategie soll Änderungsbedarf am Strommarktdesign benennen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK soll klarstellen, dass Änderungen am Strommarktdesign nötig sind, und das BMWK soll dies weiter spezifizieren.
„Somit sollte auch im Rahmen der PV-Strategie klargestellt werden, dass Änderungen am Strommarktdesign nötig sind.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (PV-Fragen hängen mit dem Strommarktdesign zusammen) mit einer Forderung an die PV-Strategie und das BMWK; beide sind getrennt bewertbar.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 17 Argumente, 15 davon auf der Landkarte
Außenbereichsprivilegierung zu umfassendem Steuerungskonzept ausbauen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die bestehende partielle Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächenanlagen soll zu einem umfassenden Steuerungskonzept weiterentwickelt werden.
„Dieser ist jetzt zu einem umfassenden Steuerungskonzept weiterzuentwickeln.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a welcome (value judgment on the planned review) with a separate demand to develop the privilege into a comprehensive steering concept; these can be accepted or rejected independently.
Gleichzeitige PV-Nutzung auf Windflächen rechtlich unsicher
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auf für Windenergie ausgewiesenen Flächen ist die gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Flächen für PV-Freiflächenanlagen nicht rechtssicher zulässig, da viele Behörden der Windprivilegierung stets Vorrang einräumen.
„ist eine gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Flächen für PV-Freiflächenanlagen nicht rechtsicher zulässig“
Prüfung begrenzter Privilegierung für PV-Freiflächen wird begrüßt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Prüfung einer begrenzten Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächenanlagen wird begrüßt.
„Es wird begrüßt, dass eine begrenzte Privilegierung geprüft werden soll.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a welcome (value judgment on the planned review) with a separate demand to develop the privilege into a comprehensive steering concept; these can be accepted or rejected independently.
Stiftung-Umweltenergierecht-Ansatz zur Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Der im Diskussionspapier der Stiftung Umweltenergierecht („Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“) beschriebene Ansatz erscheint geeignet, mehr Flächen für PV-Freiflächenanlagen bereitzustellen und zugleich die Steuerung durch die Kommunen zu erhalten.
„scheint der Ansatz der im Diskussionspapier der Stiftung Umweltenergierecht „Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“ beschrieben Ansatz zielführend zu sein“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit „die genannten Anliegen“ auf Kontext außerhalb des Punktes; jetzt sind die Anliegen (mehr Fläche, kommunale Steuerung) und das Papier benannt.
Hürden für Bebauungspläne blockieren PV in Überschwemmungsgebieten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wegen hoher Hürden für Bebauungspläne in Überschwemmungsgebieten können Freiflächenanlagen dort nicht errichtet werden, obwohl Hochwasserschutz ihnen regelmäßig nicht entgegensteht.
„obwohl Gründe des Hochwasserschutzes der Errichtung regelmäßig nicht entgegenstehen“
Rechtslage lässt PV auf Windflächen nicht rechtssicher zu
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Auf planerisch für Windenergie ausgewiesenen Flächen ist die gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Flächen für PV-Freiflächenanlagen nach geltender Rechtslage nicht rechtssicher zulässig, weil viele Behörden der Windenergie wegen ihrer Privilegierung stets Vorrang einräumen.
„In planerisch für die Windenergie ausgewiesenen Flächen ist eine gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Flächen für PV-Freiflächenanlagen nicht rechtsicher zulässig.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine Rechtsbehauptung, eine technische Behauptung (Netzanschlüsse) und die Forderung nach einer BauGB-Änderung; diese lassen sich unabhängig voneinander bewerten.
Flächenknappheit durch Ausgleichsflächen verschärft
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Fläche ist ein knappes Gut, dessen Nachfrage durch die Energiewende steigt; Ersatzmaßnahmen für Eingriffe durch PV-Freiflächenanlagen in Form von Ausgleichsflächen verschärfen Nutzungskonflikte.
„Fläche ist aber ein knappes Gut, dass durch die Energiewende zusätzlich stärker nachgefragt wird und Nutzungskonflikte verschärft.“
Verzicht auf Ersatzmaßnahmen bei Biodiversitäts-PV prüfen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es soll geprüft werden, ob bei bestimmten Anlagengestaltungen (Biodiversitätsanlagen) auf Ersatzmaßnahmen verzichtet oder anspruchsvolle Freiflächenkonzepte als Ausgleichsflächen anerkannt werden können.
„auf Ersatzmaßnahmen verzichtet werden kann oder sogar weitergehend besonders anspruchsvolle Freiflächenkonzepte sogar als Ausgleichsflächen anerkannt werden können“
Befreiung für Freiflächen-PV im Landschaftsschutzgebiet rechtsunsicher
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für Freiflächen-PV in Landschaftsschutzgebieten ist regelmäßig eine naturschutzrechtliche Befreiung nötig, deren Erteilung trotz überragenden öffentlichen Interesses in der Praxis nicht rechtssicher ist; die Alternative (Änderung der Schutzverordnung) liegt im Ermessen der Behörde.
„ist die Erteilung dieser Ausnahme in der Praxis nicht rechtssicher“
Landschaftsschutzgebiete bedecken einen erheblichen Teil Deutschlands
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Landschaftsschutzgebiete nehmen einen erheblichen Teil der Fläche Deutschlands ein.
„Landschaftsschutzgebiete bedecken einen erheblichen Teil Deutschlands und sind deshalb für die Flächengewinnung zentral.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (großer Flächenanteil) mit einer Schlussfolgerung bzw. Bewertung (zentral für die Flächengewinnung); beides lässt sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.
Landschaftsschutzgebiete sind für die PV-Flächengewinnung zentral
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wegen ihres großen Flächenanteils sind Landschaftsschutzgebiete für die Flächengewinnung für Freiflächen-Photovoltaik zentral.
„Landschaftsschutzgebiete bedecken einen erheblichen Teil Deutschlands und sind deshalb für die Flächengewinnung zentral.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (großer Flächenanteil) mit einer Schlussfolgerung bzw. Bewertung (zentral für die Flächengewinnung); beides lässt sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.
Landschaftsschutzgebiete: PV rechtlich schlechter gestellt als Windkraft
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für Freiflächen-PV in Landschaftsschutzgebieten ist eine naturschutzrechtliche Befreiung nötig, deren Erteilung in der Praxis nicht rechtssicher ist, während Windenergieanlagen in Windenergiegebieten dort seit der BNatSchG-Novelle nicht verboten sind.
„Regelmäßig bedarf es für den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in einem Landschaftsschutzgebiet einer naturschutzrechtlichen Befreiung.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (geringerer Eingriff der PV) mit einer Wertung (Benachteiligung nicht zu rechtfertigen); beide werden getrennt, zusätzlich die Rechtslage-Aussage.
Schlechterstellung von PV gegenüber Wind im Landschaftsschutz nicht zu rechtfertigen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Benachteiligung von Photovoltaikanlagen gegenüber Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten ist nicht zu rechtfertigen; PV dürfe dort erst recht nicht pauschal verboten sein.
„Diese Benachteiligung von Photovoltaikanlagen gegenüber Windkraftanlagen ist angesichts des deutlich geringeren Eingriffs in Natur- und Landschaftsbild (z.B. Eingrünungsmaßnahmen) nicht zu rechtfertigen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (geringerer Eingriff der PV) mit einer Wertung (Benachteiligung nicht zu rechtfertigen); beide werden getrennt, zusätzlich die Rechtslage-Aussage.
Privilegierung mit kommunaler Steuerung verbinden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ein Steuerungskonzept soll mehr Flächen verfügbar machen, Kommunen die Steuerung der besten Flächen aus Akzeptanzgründen erhalten, das Ob der Nutzung vorgeben (keine Verhinderungsstrategie) und Planungskapazitäten auf Konfliktbereiche fokussieren.
„gleichzeitig aber eine Verhinderungsstrategie keine Lösung ist, sondern das Ob der Flächennutzung vorgegeben ist“
Wasserhaushaltsgesetz für PV im Überschwemmungsgebiet ändern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Wasserhaushaltsgesetz soll so geändert werden, dass bei der Ausweisung von Baugebieten für Freiflächen-PV in Überschwemmungsgebieten ausnahmsweise auf zusätzliche Anforderungen verzichtet wird.
„muss das Wasserhaushaltsgesetz dahingehend geändert werden, dass auf die zusätzlichen Anforderungen bei der Ausweisung von Baugebieten“
BauGB ändern, um Doppelnutzung von PV und Wind zu ermöglichen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Baugesetzbuch soll geändert werden, damit PV und Windenergie an Land dieselben Flächen gemeinsam nutzen können.
„Doppelnutzung von PV und Wind an Land durch Änderungen im BauGB ermöglichen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine Rechtsbehauptung, eine technische Behauptung (Netzanschlüsse) und die Forderung nach einer BauGB-Änderung; diese lassen sich unabhängig voneinander bewerten.
PV-Ausschreibungen 2022 deutlich unterzeichnet
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen waren 2022 zum Teil deutlich unterzeichnet.
„2022 waren die Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen zum Teil deutlich unterzeichnet.“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 9 Argumente, 8 davon auf der Landkarte
Direktvermarktungsschwelle auf 400 kW anheben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der neue Schwellenwert für die Pflicht zur Direktvermarktung soll auf das europarechtlich verpflichtende Niveau von derzeit 400 kW angehoben werden.
„Der neue Schwellenwert soll daher auf das europarechtlich verpflichtende Niveau von derzeit 400 kW angehoben werden.“
Garten-PV-Regelung gilt nur im unbeplanten Innenbereich und bei Wohnhäusern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die neu geschaffene Möglichkeit für Garten-PV ist nur im unbeplanten Innenbereich (nicht im Bereich eines Bebauungsplans) und nur bei Wohnhäusern anwendbar.
„sind die Vorgaben nur im unbeplanten Innenbereich anwendbar, nicht dagegen im Bereich eines Bebauungsplans, und gilt nur bei Wohnhäusern“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Faktenaussage (Geltung nur im unbeplanten Innenbereich und bei Wohnhäusern) ist prüfbar und von der Wertung (zu eng, praxistauglich erweitern) zu trennen.
Garten-PV-Regelung sollte praxistauglich erweitert werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die neu geschaffene Garten-PV-Regelung ist zu eng gefasst, verringert den Anwendungsbereich unnötig und sollte praxistauglich ausgestaltet werden.
„Die neugeschaffene Möglichkeit für Garten-PV ist zu eng gefasst“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Faktenaussage (Geltung nur im unbeplanten Innenbereich und bei Wohnhäusern) ist prüfbar und von der Wertung (zu eng, praxistauglich erweitern) zu trennen.
Bundesweite gesetzliche Solardachpflicht 2023
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Bund soll noch 2023 gesetzlich einheitliche Mindestpflichten für Solardächer definieren.
„Der Bund muss hier noch 2023 eine gesetzliche Regelung treffen, um einheitliche Mindestpflichten zu definieren.“
EEG-Vergütung bei Solarpflicht-Anlagen erhalten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei einer Solardachpflicht muss weiterhin ein Anspruch auf EEG-Zahlungen bestehen.
„Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass weiterhin Anspruch auf die EEG-Zahlungen besteht.“
Einzelne Bundesländer haben eigene Solardachpflichten eingeführt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Baden-Württemberg schreibt seit dem 01.01.2023 eine Solaranlage auf dem Dach vor, wenn das Dach eines Wohngebäudes grundlegend saniert wird, und eine ähnlich weitreichende Regelung soll in Hamburg ab 2025 gelten.
„In Baden-Württemberg beispielsweise gilt seit 01.01.2023 sogar eine Pflicht zur Installation einer Solaranlage auf dem Dach, wenn allein das Dach des Wohngebäudes grundlegend saniert wird.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently checkable claims: existing state-level solar roof obligations (BW, Hamburg) and an expected EU obligation.
Solarpflicht fehlt als Handlungsfeld in der Strategie
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Strategie behandelt die Solarpflicht für Neubauten nicht als Handlungsfeld, sondern erwähnt sie nur implizit in der Vision 2035, während der Koalitionsvertrag eine verpflichtende Regelung vorsieht.
„stellt die Solarpflicht für Neubauten kein wichtiges Handlungsfeld dar“
Lockerung für Dachanlagen im Außenbereich unterstützt, aber dynamisch
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Lockerung für Dachanlagen auf Außenbereichsgebäuden wird unterstützt, soll aber auch künftig errichtete Gebäude mit anderweitiger Funktion oder nach einer Karenzzeit erfassen, nicht nur Gebäude vor dem 1.1.2023.
„Diese sollte aber dynamisch ausgelegt werden und nicht nur die vor dem 1.1.2023 errichteten Gebäude erfassen“
Vereinfachungen für Dachanlagen begrüßt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die in der Strategie angedachten Vereinfachungen, besonders für Dach-Anlagen, werden begrüßt und sollen konsequent und radikal umgesetzt werden.
„Es ist zu begrüßen, dass an verschiedenen Stellen, besonders für Dach-Anlagen, an Vereinfachungen gedacht ist.“
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 4 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Energiegemeinschaften können wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Beispiele anderer Länder wie Österreich zeigen nach Auffassung der Einreichenden, dass Energiegemeinschaften einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können.
„zeigen, dass Energiegemeinschaften einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten können“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage zur Photovoltaik-Strategie (Energy Sharing) ist themenrelevant, verbindet aber eine prüfbare Tatsachenbehauptung zu Österreich mit einer wertenden Schlussfolgerung; daher aufgeteilt.
Energy Sharing 2023 umsetzen, einheitlich definieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das BMWK soll noch 2023 das EU-Recht zu Energy Sharing national konsequent umsetzen und eine einheitliche Definition schaffen.
„Das BMWK muss noch 2023 dafür sorgen, dass das EU-Recht national konsequent umgesetzt wird und eine einheitliche Definition für Energy Sharing schaffen.“
Koalitionsvertrag sieht bessere Rahmenbedingungen für Energy Sharing vor
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung ausdrücklich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energy Sharing vor.
„Auch der Koalitionsvertrag sieht explizit eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energy Sharing vor (S. 45).“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently checkable claims (EU directive obligation; coalition agreement provision), so it is split into one point each.
Strategie ignoriert Prüfauftrag zu Energy-Sharing-Hemmnissen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK kommt dem Bundestagsbeschluss vom 05.07.2022 nicht nach, Hemmnisse für Energy Sharing zu prüfen und Vorschläge zu ihrer Beseitigung vorzulegen.
„Dem kommt die Bundesregierung in der vorgelegten Photovoltaik-Strategie nicht nach.“
Netzanschlüsse beschleunigen 5 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
§ 14d EnWG-Änderung gibt nur Planung vor, keine Umsetzungspflicht
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Änderung des § 14d EnWG schreibt für den Verteilernetzausbau nur eine Planung vor und verankert keine Verpflichtung zur Umsetzung.
„hier wird nur eine Planung vorgegeben, aber keine Umsetzungsverpflichtung verankert“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (nur Planung, keine Umsetzungspflicht) mit einer Bewertung (sinnvoll, aber unzureichend); beides wurde getrennt.
§ 14d EnWG-Änderung sinnvoll, genügt allein nicht für Verteilernetzausbau
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Änderung des § 14d EnWG wird als sinnvoll bewertet, reiche aber allein nicht aus, um den erforderlichen dynamischen Verteilernetzausbau zu gewährleisten.
„Die Änderung des § 14d EnWG ist sinnvoll, reicht aber allein noch nicht aus, um den erforderlichen dynamischen Verteilernetzausbau zu gewährleisten.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (nur Planung, keine Umsetzungspflicht) mit einer Bewertung (sinnvoll, aber unzureichend); beides wurde getrennt.
Eigenkapitalbedarf kommunaler Netzbetreiber: weitere Instrumente prüfen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es soll geprüft werden, ob weitere Instrumente nötig sind, um den hohen Eigenkapitalbedarf kommunaler Verteilernetzbetreiber zu decken.
„ob es weitere Instrumente bedarf, um den hohen Eigenkapitalbedarf gerade kommunaler Verteilernetzbetreiber zu gewährleiten“
Gemeinsame Netzanschlüsse von Wind und PV sind gut möglich
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Gemeinsame Netzanschlüsse von Wind- und PV-Anlagen sind wegen der unterschiedlichen Einspeiseprofile sehr gut möglich.
„gemeinsamen Netzanschlüsse von Wind- und PV-Anlagen, die aufgrund der unterschiedlichen Einspeiseprofile sehr gut möglich ist“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine Rechtsbehauptung, eine technische Behauptung (Netzanschlüsse) und die Forderung nach einer BauGB-Änderung; diese lassen sich unabhängig voneinander bewerten.
Refinanzierung in der Anreizregulierung ändern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Refinanzierung des Verteilernetzausbaus im Rahmen der Anreizregulierung soll verändert werden, um die nötige Dynamik zu erreichen.
„Zudem ist die Refinanzierung im Rahmen der Anreizregulierung zu verändern, um entsprechende Dynamik zu erreichen.“
Europapolitische Instrumente nutzen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Energy Sharing ist EU-rechtlich geboten
Dasselbe Argument hat auch Germanwatch vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland ist nach Darstellung der Stellungnahme durch EU-Recht vorgeschrieben.
„Schon seit 2018 gibt die EU-Kommission über die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Artikel 22 Abs. 2b) vor, dass die Mitgliedsstaaten das Energy Sharing ermöglichen“
EU wird voraussichtlich eine Solardachpflicht beschließen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Europäische Union wird nach Einschätzung der Stellungnahme voraussichtlich eine Solardachpflicht beschließen, die dann ohnehin in Deutschland umzusetzen wäre.
„Auch die Europäische Union wird voraussichtlich eine Solardachpflicht beschließen, die dann ohnehin umzusetzen ist.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently checkable claims: existing state-level solar roof obligations (BW, Hamburg) and an expected EU obligation.
EU-Binnenmarktrichtlinie: Erleichterungen für Energiegemeinschaften
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll sich bei der Novellierung der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie für Ausnahmen von Versorgerpflichten und Netzentgelten für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften einsetzen.
„etwa Ausnahmen von den Versorgerpflichten für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften und weitere Vergünstigungen wie Ausnahmen von den Netzentgelten rechtssicher möglich werden“
Koalitionsvertrag verlangt volle Nutzung des Beihilferechts
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Spielräume des europäischen Beihilferechts für Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht vollständig zu nutzen, was eine Anhebung der Schwelle auf 400 kW stützt.
„die Spielräume des europäischen Beihilferechts für Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht vollständig zu nutzen“
Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
PV-Anlagen greifen weniger in die Natur ein als Windenergie
Dasselbe Argument hat auch Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Errichtung einer PV-Anlage ist mit deutlich geringeren Eingriffen in die Natur verbunden als die einer Windenergieanlage.
„angesichts des deutlich geringeren Eingriffs in Natur- und Landschaftsbild (z.B. Eingrünungsmaßnahmen)“
Aussortiert 1 Argument
Österreich macht Energiegemeinschaften durch Netzentgelt-Entlastung attraktiv
Die maschinelle Redaktion hat es überarbeitet, die erneute Prüfung fand weiter einen Mangel (nicht zum Thema). Deshalb aussortiert.
Fassung der Maschine: Österreich hat Energiegemeinschaften durch reduzierte Netzentgelte und den Entfall von Ökostromförderbeiträgen wirtschaftlich attraktiv gemacht.
„Energiegemeinschaften durch die Reduktion der Netzentgelte und den Entfall von Ökostromförderbeiträgen wirtschaftlich attraktiv gemacht“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage zur Photovoltaik-Strategie (Energy Sharing) ist themenrelevant, verbindet aber eine prüfbare Tatsachenbehauptung zu Österreich mit einer wertenden Schlussfolgerung; daher aufgeteilt.