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Windland Energieerzeugungs GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 171 Argumente aus rund 25 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Windland Energieerzeugungs GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Windland Energieerzeugungs GmbH allein steht

Bei 42 Streitfragen urteilt Windland Energieerzeugungs GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Weitere 34 anzeigen

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Das Stadtstrom-Modell der finanziellen Mieterbeteiligung soll nicht weiterverfolgt werden.

Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen

Strenge Kriterien für Zulieferer machen die Produktion in der EU wettbewerbsfähiger.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Die Volleinspeisevergütung ist kein Ersatz für Mieterstrom.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Der Mieterstromzuschlag soll deutlich erhöht werden.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 171 Argumenten stehen 87 auf der Landkarte, 82 sind Einzelforderungen und 2 sind offene Fragen. 13 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 71 Argumente sind entstanden, weil sie 35 längere Textstellen geteilt hat. 8 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 7 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 39 Argumente, 12 davon auf der Landkarte

Spätes PV-Plateau 2026 in der Strategie ist nicht nachvollziehbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält es für nicht nachvollziehbar, dass die PV-Strategie des BMWK das Ausbau-Plateau von 22 GW/a erst 2026 vorsieht.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum der PV-Ausbau erst 2026 ein Plateau (von 22 GW/a) erreichen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält eine prüfbare Tatsache (Plateau erst 2026, nach der Legislaturperiode) und ein Werturteil (nicht nachvollziehbar); sie wurde in zwei Punkte aufgeteilt und benennt die Strategie ausdrücklich.

Strategie: PV-Plateau von 22 GW/a erst 2026, nach der Legislaturperiode

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach der PV-Strategie des BMWK soll der PV-Ausbau erst 2026 ein Plateau von 22 GW/a erreichen, was nach der Legislaturperiode des gegenwärtigen Bundestages läge.

„der PV-Ausbau erst 2026 ein Plateau (von 22 GW/a) erreichen soll, das wäre nach der Legislaturperiode des gegenwärtigen Bundestages.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält eine prüfbare Tatsache (Plateau erst 2026, nach der Legislaturperiode) und ein Werturteil (nicht nachvollziehbar); sie wurde in zwei Punkte aufgeteilt und benennt die Strategie ausdrücklich.

Zubaumengen vorziehen: 20–30 GW/a schon 2024/25

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die für die 2030er-Jahre vorgesehenen Zubaumengen sollen bis Mitte der 2020er vorgezogen werden, mit inländischen Zielen von mindestens 20–30 GW/a für 2024 und 2025 (20 GW über das EEG, 10 GW EEG-frei).

„Bereits für 2024 und 2025 sind inländische Mengenziele von mind. 20-30 GW/a anzupeilen, davon 20 GW/a mit Absicherung über das EEG, weitere 10 GW/a sind über EEG-freie Anlagen anzustreben.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

PV-Strategie setzt auf nachrangige Teilmärkte statt auf große Stellschrauben

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme meint, die PV-Strategie konzentriere sich auf Detailfragen und nachrangige Teilmärkte wie Balkonanlagen, statt die in der Stellungnahme benannten großen Stellschrauben anzugehen.

„aber sich im Klein-Klein und mit nachrangigen Teilmärkten (z.B. Balkonanlagen) verzetteln“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband ein Lob der Vorschläge mit dem Vorwurf, die Strategie behandle Nachrangiges; beides ist unabhängig voneinander annehmbar. Der Vorwurf ist neutral umformuliert, die Richtung bleibt.

PV-Strategie: Wichtige Felder in Handlungsbereichen fehlen

Dasselbe Argument hat auch EAD vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie des BMWK adressiert nach Ansicht der Stellungnahme in einigen Handlungsbereichen wichtige Felder kaum oder gar nicht.

„doch die großen Punkte werden nicht ausreichend adressiert.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Strategie enthält viele Maßnahmen zu Nischenprojekten wie Mieterstrom

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Entwurf der PV-Strategie des BMWK enthält nach Darstellung der Stellungnahme zahlreiche Maßnahmen zu Nischenprojekten wie Mieterstrom und Balkonkraftwerken.

„zahlreiche Maßnahmen zu Nischenprojekten wie z.B. Mieterstrom und Balkonkraftwerken“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine überprüfbare Beschreibung (Maßnahmen zu Nischenprojekten) mit einer Wertung (große Punkte unzureichend adressiert); getrennt und mit Bezug auf die PV-Strategie des BMWK formuliert.

Stromverbrauch bei niedrigen Preisen ist meist netzdienlicher

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In der Regel ist Stromverbrauch bei niedrigen Strompreisen netzdienlicher, und hohe Marktpreise korrelieren mit erhöhtem Aufwand der Strombereitstellung.

„In der Regel ist Stromverbrauch bei niedrigen Strompreisen netzdienlicher und hohe Strommarktpreise korrelieren mit erhöhtem Aufwand bei der Herbeiführung des Stromes“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Zusätzlicher Bedarf vor allem an nicht EEG-geförderten PV-Anlagen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält fest, dass zusätzlich vor allem Photovoltaikanlagen ohne EEG-Förderung benötigt werden.

„Außerdem brauchen wir vor allem die nicht EEG-geförderten Anlagen zusätzlich.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Bedarfsaussage (nicht EEG-geförderte Anlagen) mit einer Bewertung der EEG-bezogenen Privilegierung; beides ist unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar.

PV-Strategie: Ziele und Maßnahmen werden als sehr sinnvoll bewertet

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 206 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einreichende hält die in der Photovoltaik-Strategie des BMWK vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen für sehr sinnvoll.

„Die Strategie enthält eine Reihe von Vorschlägen, die überwiegend zu begrüßen sind“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

PV-Anlagen erreichen nur rund 1000 Vollaststunden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Solaranlagen in Deutschland erreichen nur rund 1000 Vollaststunden im Jahr; bei reiner Überschussnutzung sinken die Elektrolyseur-Laufzeiten schnell unter 500 oder 300 Stunden.

„Bereits die Solaranlagen selbst erreichen nur rund 1000 Vollaststunden im Jahr, nutzt man aber nur Überschussstrom, ist man schnell bei weniger als 500 oder 300 Stunden jährlich Betriebszeit der Elektrolyseure.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Wasserstofffixierung der Strategie ungerechtfertigt

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 97 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Aussage der Strategie, den Langzeitspeicherbedarf insbesondere durch Wasserstoff zu decken, ist wegen der Fixierung auf Wasserstoff nicht gerechtfertigt.

„Nicht sinnvoll ist dagegen die Überlegung der Strategie: „Den verbleibenden Langzeitspeicherbedarf decken wir insbesondere durch Wasserstoff-Elektrolyse, -Speicher und -Kraftwerke.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Wasserstoffspeicherung verliert rund die Hälfte der Energie

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Bei Speicherung mit Wasserstoff geht auf dem Weg von Strom zu Wasserstoff und zurück zu Strom rund die Hälfte der Energie verloren, etwas weniger bei Nutzung der Abwärme der Wiederverstromung.

„Außerdem geht bei der Speicherung mit Wasserstoff rund die Hälfte der Energie auf dem Weg von Strom zu Wasserstoff und Wasserstoff zu Strom verloren“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Die Aussage zu Energieverlusten bei der Wasserstoffspeicherung ist ein inhaltlicher Beitrag zur Speicherdebatte der PV-Strategie und gehört zum Konsultationsthema; sie ist verständlich und neutral formuliert.

Abregelung erneuerbarer Energien durch Einspeisemanagement in großem Umfang

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Im Rahmen von Redispatch und Einspeisemanagement werden erneuerbare Energien, auch Strom aus Photovoltaikanlagen, in großem Umfang abgeregelt, sodass diese Energie ungenutzt bleibt.

„Diese Energie wird „weggeworfen“ und den Netzbetreibern entsteht hoher Aufwand.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte die Tatsachenbehauptung (umfangreiche Abregelung) mit einer Wertung ("Unding"); getrennt und neutral formuliert, mit Bezug auf Einspeisemanagement.

Abregelung von Energie ist unabhängig von der Ursache nicht hinnehmbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Dass durch Abregelung so viel Energie ungenutzt bleibt, ist unabhängig davon, wer es verursacht oder wer unmittelbar betroffen ist, nicht hinnehmbar.

„Es ist ein Unding, dass hier so viel Energie „weggeworfen“ wird.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte die Tatsachenbehauptung (umfangreiche Abregelung) mit einer Wertung ("Unding"); getrennt und neutral formuliert, mit Bezug auf Einspeisemanagement.

Abregelung von Strom beruht auf Marktdesign und hohen Abgaben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme ist die Abregelung von Stromerzeugung in Deutschland auf das Marktdesign und hohe Abgaben auf die Stromverwendung zurückzuführen.

„Wo Stromerzeugung abgeregelt wird, liegt es am Marktdesign und hohen Abgaben auf die Stromverwendung.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently assessable claims: that surplus electricity is rare in Germany, and that curtailment is caused by market design and levies. Split into one point each.

Allgemeine Kappung besser als Sonderlösungen für Verbrauchergruppen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine allgemeine Kappung ist besser als Sonderlösungen für bestimmte Verbrauchergruppen (z.B. abschaltbare Lasten), die getrennte Messung, Abrechnung und Nachweise erfordern.

„Statt nach Sonderlösungen zu suchen, die besondere Verbrauchergruppen (z.B. abschaltbare Lasten) bevorzugen und in der Regel getrennte Messung und Abrechnung sowie besondere Nachweise erfordern“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Allgemeiner Verrechnungspreis nur mit Schutz vor politischer Einflussnahme

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine allgemeine Vorgabe des Verrechnungspreises würde die Abrechnung vereinfachen, müsste aber vor politischer Einflussnahme geschützt werden.

„Eine allgemeine Vorgabe, welcher Verrechnungspreis dabei verwendet werden soll, würde der vereinfachten Abrechnung dienen, müsste aber vor politischer Einflussnahme geschützt werden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Bevölkerung in Deutschland unterstützt den Ausbau der Solarenergie

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung behauptet, die Bevölkerung in Deutschland unterstütze den Ausbau der Solarenergie eindeutig.

„Die Bevölkerung in Deutschland steht eindeutig hinter dem Ausbau der Solarenergie.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Bevölkerungsunterstützung) mit einer Forderung an die Regierung und enthielt wertende Formulierung ("irritieren"); getrennt und neutral formuliert.

Contracts for Difference als Teil des Ausschreibungsvolumens

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein Teil des Ausschreibungsvolumens soll als Contracts for Difference ausgestaltet werden, daneben bleibt das konventionelle Modell bestehen.

„Ein besonderer Teil des Ausschreibungsvolumens sollte als „Contracts for Difference“ ausgestaltet werden“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Day-ahead-Auktion: Sonnenprognose unsicherer als Windprognose

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei der day-ahead-Auktion im Spotmarkthandel sind die Windverhältnisse einigermaßen abschätzbar, die Sonneneinstrahlung dagegen weniger gut.

„Bei der day-ahead-Auktion im „Spotmarkthandel“ sind die Windverhältnisse einigermaßen abschätzbar, für die Sonneneinstrahlung gilt das weniger.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Deutlich erhöhte kurzfristige Minderungsanstrengungen nötig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Deutlich erhöhte, kurzzeitig wirksame Minderungsanstrengungen sind unerlässlich.

„Deutlich erhöhte, kurzzeitig wirksame Minderungsanstrengungen sind unerlässlich.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Deutschland trägt als Industrieland historische Verantwortung an der Klimakrise

Dasselbe Argument hat auch DUH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme trägt das industrialisierte Deutschland eine historische Verantwortung an der Klimakrise.

„Von einer besonderen Verantwortung für die historisch kumulierten Emissionen ganz abgesehen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Einheitspreis verursacht Redispatch und Abregelung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der einheitliche Marktpreis für ganz Deutschland führt zu rechnerischen Netzüberlastungen, die durch Redispatch (zusätzliche fossile Kraftwerke) und Einspeisemanagement (Abregelung erneuerbarer Energien) behoben werden, wobei Energie weggeworfen wird und hoher Netzbetreiberaufwand entsteht.

„Als Folge der Bildung eines einheitlichen Marktpreises für ganz Deutschland kommt es immer wieder zu rechnerischen Überlastungen der Übertragungsnetze“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Einspeisemanagement-Kosten hemmen Sektorkopplung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die je kWh auf den Stromverbrauch umgelegten Kosten des Einspeisemanagements beeinträchtigen Sektorkopplung und Flexibilität der Stromnachfrage.

„die Sektorkopplung und die Flexibilität der Stromnachfrage beeinträchtigen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Energiesektor wird wegen mehr Kohleverstromung Emissionsziele verfehlen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme geht davon aus, dass der Energiesektor wegen vermehrter Kohleverstromung seine Emissionsziele ebenfalls verfehlt.

„Im Energiesektor ist durch vermehrte Kohleverstromung ebenfalls von einer Zielverfehlung auszugehen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Passage argues PV targets are insufficient given missed sector targets (on-topic); the point bundled three independent claims, so split and made standalone.

Fortlaufender Spotmarkthandel hat zu geringe Markttiefe

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der fortlaufende Handel im Spotmarkt erreicht keine ausreichende Markttiefe, um Prognosefehler auszugleichen.

„Der fortlaufende Handel erreicht dagegen keine ausreichendes Markttiefe.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Importe von Strom, H2 und PtL beruhen auf PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Importe von erneuerbarem Strom, grünem Wasserstoff und Power-to-Liquid-Kraftstoffen werden laut Stellungnahme hauptsächlich auf Photovoltaik beruhen und gehören daher zum Thema der Strategie.

„werden ebenfalls hauptsächlich auf Photovoltaik beruhen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Komplexeres Marktdesign (Knotenpreise) als Alternative erwägen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Alternativ zur einfachen Kappung kann eine komplexere Ausgestaltung von Strommarktdesign und Netzkosten, etwa ein Knotenpreissystem, in Betracht kommen.

„es kann aber auch eine komplexere Ausgestaltung des Strommarktdesigns und der Netzkosten (z.B. Knotenpreissystem) in Betracht kommen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

KSG-Emissionsziele erlauben mehr Emissionen als ein 1,5-Grad-Beitrag

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.

So steht es jetzt: Die im Klimaschutzgesetz festgelegten Emissionsziele sehen deutlich höhere Emissionen vor, als bei einem deutschen Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel mit weltweit einheitlichen Pro-Kopf-Emissionen zulässig wären, die Ziele gelten daher als unzureichend.

„Bereits die im Klimaschutzgesetz verankerten Emissionsziele sind wesentlich höher, als es ein Beitrag Deutschlands zum 1,5-Gard-Ziel mit weltweit einheitlichen Pro-Kopf-Emissionen erlauben würde.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim that the climate targets underlying the PV strategy are insufficient, so not off-topic; the original label ("Ziele zu hoch") was ambiguous and is reworded to make the direction clear.

Länderehrgeiz darf Ziele anderswo nicht senken

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Erhöhte Anstrengungen einzelner Gebietskörperschaften sollen nicht zu Lasten der Ziele im übrigen Land gehen; dort soll die bundesweite Quote unvermindert weitergelten.

„Die jeweiligen Gebietskörperschaften sollen auch entscheiden können, dass erhöhte Anstrengungen bei ihnen nicht zu Lasten der Ziele in anderen Teilen Deutschlands gehen sollen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Regierung soll sich bei der PV-Strategie nicht von Verbandsstellungnahmen leiten lassen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung fordert, die Bundesregierung solle sich bei der Photovoltaik-Strategie nicht von den Stellungnahmen der Verbände beeinflussen lassen.

„Die Regierung darf sich auch nicht von Verbandsstellungnahmen irritieren lassen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Bevölkerungsunterstützung) mit einer Forderung an die Regierung und enthielt wertende Formulierung ("irritieren"); getrennt und neutral formuliert.

Sektorkopplung erhöht Konzessionsabgaben-Aufkommen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mit zunehmender Sektorenkopplung steigt der Stromverbrauch für Verkehr und Heizung und damit die kommunale Konzessionsabgabe, besonders bei Umstellung von Ölheizungen.

„Mit zunehmender Sektorenkopplung würde der Stromverbrauch für Verkehr und Heizung zunehmen und insoweit auch die Höhe der kommunalen Konzessionsabgabe“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Solarverband-Mitglieder sind überwiegend Installateure und Projektentwickler

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Mitgliedsfirmen der Solarverbände sind der Einreichung zufolge in der großen Mehrheit Installateure und Projektentwickler und keine Hersteller von Anlagenkomponenten.

„Diese sind jedoch in der großen Überzahl keine Herstellerfirmen der Komponenten von Solaranlagen, sondern Installateure, Projektentwickler und dergleichen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Aussage über die Mitgliederstruktur, eine Unterstellung zu Interessen und ein Repräsentativitätsurteil in polemischer Wortwahl; getrennt und neutral formuliert.

Strategie sollte Energieimporte adressieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie soll entweder in „Strategie Photovoltaik in Deutschland“ umbenannt werden oder auch den Ausbau der Solarenergie im Ausland für den deutschen Bedarf und importierte Energien behandeln.

„Das vorliegende Dokument sollte entweder umbenannt werden in „Strategie Photovoltaik in Deutschland“ oder – besser – auch den Ausbau der Solarenergie in südlichen Ländern für den deutschen Bedarf“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Überschussstrom für Elektrolyse fällt in Deutschland kaum an

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme gibt es in Deutschland derzeit fast nie Überschussstrom im Sinne der Bedingungen für einen vertretbaren Elektrolyseurbetrieb (rein erneuerbarer Strom bei voll ausgelasteten Netzableitungen).

„Momentan gibt es in Deutschland fast nie Überschussstrom in diesem Sinne.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently assessable claims: that surplus electricity is rare in Germany, and that curtailment is caused by market design and levies. Split into one point each.

Umweltverbände: Suffizienz-Vorstellungen gehen weiter als politisch gewollt

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Windland Energieerzeugungs GmbH meint, Umweltverbände vertreten oft weitreichende Vorstellungen mit größerem Gewicht auf Suffizienz, als die Mehrheit der Politik durchzusetzen bereit sei.

„Umweltverbände vertreten oft recht weitreichende Vorstellungen, bei denen Suffizienzgedanken eine größere Rolle spielen, als sie die Mehrheit der Politikrt durchzusetzen bereit ist.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Neutral umformuliert und ohne die im Zitat nicht enthaltene Folgerung zur Dachanlagen-Präferenz; die Aussage wird dem Einreicher zugeschrieben, damit sie eigenständig verständlich ist.

Verbandsstellungnahmen zur PV sind nicht repräsentativ für die Bevölkerung

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung meint, Verbandsstellungnahmen zur Photovoltaik-Strategie spiegelten nicht das Interesse der Bevölkerung an mehr Klimaschutz wider, und die Regierung solle sich davon nicht beirren lassen.

„Verbandsstellungnahmen zur PV sind nicht repräsentativ für die Bevölkerung und deren Interesse an mehr Klimaschutz“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Aussage über die Mitgliederstruktur, eine Unterstellung zu Interessen und ein Repräsentativitätsurteil in polemischer Wortwahl; getrennt und neutral formuliert.

Verbraucherschutz-Hintergrund des PPA-Verbots für Endkunden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Verbot langfristiger Verträge für Endverbraucher dient wohl dem Schutz vor Knebelverträgen und vor preisgekoppelten fossilen Bezugsverträgen mit erhöhtem Preisrisiko.

„Sicherlich hängt dies auch mit dem Verbraucherschutz zusammen, Endverbraucher sollen vor sie benachteiligenden Knebelverträgen geschützt werden“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Verkehrssektor verfehlt Emissionsziele des Klimaschutzgesetzes deutlich

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme verfehlt mindestens der Verkehrssektor die im Klimaschutzgesetz verankerten Emissionsziele deutlich, was für die PV-Strategie des BMWK relevant sei.

„Mindestens der Verkehrssektor verfehlt selbst diese Emissionsziele deutlich.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Passage argues PV targets are insufficient given missed sector targets (on-topic); the point bundled three independent claims, so split and made standalone.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 22 Argumente, 20 davon auf der Landkarte

Freiflächen-PV ist grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise erlaubt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme ist die Aufstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen generell verboten und wird nur ausnahmsweise erlaubt, unter anderem weil die Landes- und Regionalplanung Vorrang- und Vorbehaltsflächen Landwirtschaft festlegt.

„Die Aufstellung von Photovoltaikanlagen ist hingegen generell verboten und wird nur ausnahmsweise erlaubt.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims (PV ban on open land; maize cultivation allowed) and used loaded wording ("de facto verboten"); split and neutrally restated, attributing to the submission.

Keine Privilegierung hofnaher Anlagen, außer kleine Dachersatzanlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine generelle Privilegierung hofnaher Freiflächenanlagen wird abgelehnt, weil sie den Landschaftsbezug der Höfe beeinträchtigt; ausgenommen kleine Anlagen bis zur Dachfläche, wenn Dach-PV aus Gestaltungs- oder Denkmalschutzgründen nicht möglich ist.

„Eine generelle Privilegierung für hofnahe Anlagen (S. 10) wird abgelehnt, weil damit der Landschaftsbezug der Höfe beeinträchtigt würde.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Privilegierung im Außenbereich nähme Kommunen die Vorgaben per Bebauungsplan

Dasselbe Argument hat auch MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Würden alle PV-Freiflächenanlagen innerhalb der EEG-Flächenkulisse im Außenbereich privilegiert und bräuchten keinen Bebauungsplan mehr, könnten die Kommunen keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Anlagen mehr über Festsetzungen eines Bebauungsplans machen.

„da damit ein Rechtsanspruch auf Genehmigung auch gegen den Willen und die Planungshoheit der Kommunen verbunden wäre“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Privilegierung von PV-Freiflächen lässt kommunale Bauleitplanung entfallen

Dasselbe Argument hat auch ARGE Netz GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Wird die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen im Baugesetzbuch privilegiert, entfällt die kommunale Bauleitplanung, die den Gemeinden Mitspracherechte einräumt.

„wird kritischer gesehen, da damit ein Rechtsanspruch auf Genehmigung auch gegen den Willen und die Planungshoheit der Kommunen verbunden wäre.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Übergangsweise Freiflächen-PV in peripheren Räumen erlauben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Kommunen in peripheren ländlichen Räumen sollen übergangsweise per einfachem Gemeinderatsbeschluss Freiflächenanlagen zustimmen dürfen, sofern allgemeine Voraussetzungen (keine Schutzgebiete, kein Wald) erfüllt sind.

„Übergangsweise sollte es Kommunen in peripheren ländlichen Räumen generell erlaubt werden, die Zustimmung zu Freiflächenanlagen zu geben“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Landes-/Regionalplanung schränkt Bebauungspläne für Solarparks ein

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Vorrang- und Vorbehaltsflächen Landwirtschaft in der Landes- und Regionalplanung hindern Kommunen häufig an der Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächen-Solarparks, sodass auf drei Planungsebenen Hürden abzubauen sind, bevor Genehmigungsanträge aussichtsreich gestellt werden können.

„Zusammen mit der B-Plänen sind also Hürden auf drei Ebenen zu beseitigen, bevor Genehmigungsanträge aussichtsreich gestellt werden können.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „Solarverbot“ und „blockiert“ wurden neutral umformuliert; die Aussage zur Planungshürde auf drei Ebenen bleibt erhalten und ist nun eigenständig verständlich.

Nur wenige Kommunen würden das Flächenpotenzial ausschöpfen

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nur wenige Kommunen würden nach der Einschätzung der Stellungnahme das durch die Flächenvorgabe eröffnete Potenzial ausschöpfen.

„Nur wenige würden das ausschöpfen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Aussagen (keine Verpflichtung, viele lehnen ab, willige nicht übermäßig beschränkt, wenige schöpfen aus); aufgeteilt und neutral formuliert.

Viele Kommunen würden sich gegen Freiflächenanlagen entscheiden

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Viele Kommunen würden sich nach Ansicht der Stellungnahme aus Gründen fehlender Standorteignung oder subjektiver Vorbehalte gegen die Aufstellung entsprechender Bebauungspläne entscheiden.

„viele Kommunen würden sich wegen fehlender Standorteignung oder subjektiven Animositäten auch ganz dagegen entscheiden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Aussagen (keine Verpflichtung, viele lehnen ab, willige nicht übermäßig beschränkt, wenige schöpfen aus); aufgeteilt und neutral formuliert.

EEG-Flächenkulisse ignoriert kostengünstige Netzanbindung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Flächenkulisse (u.a. Streifen entlang Verkehrswegen) berücksichtigt nicht die Möglichkeiten kostengünstiger Netzanbindung.

„Die Flächenkulisse (u.a. Streifen entlang Verkehrswegen) berücksichtigt auch nicht die Möglichkeiten kostengünstiger Netzanbindung.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Flächenvorgabe verpflichtet Kommunen nicht zur Ausweisung

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Top-down-Vorgabe, auf mindestens der Hälfte der Freiflächen ohne Schutzstatus Bebauungspläne für Freiflächenanlagen zu ermöglichen, würde keine Kommune zur Aufstellung solcher Pläne verpflichten.

„Sie wäre aber nirgendwo dazu verpflichtet“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Aussagen (keine Verpflichtung, viele lehnen ab, willige nicht übermäßig beschränkt, wenige schöpfen aus); aufgeteilt und neutral formuliert.

Bodenbelastung rechtfertigt breite EEG-Randstreifen an Verkehrswegen nicht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die stärkere Bodenbelastung nahe Straßen rechtfertigte allenfalls schmale förderfähige Randstreifen neben Verkehrswegen für Solarparks im EEG, bei immer breiteren Streifen trägt dieses Argument nicht mehr.

„Bei immer breiteren Randstreifen zieht da nicht mehr.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Bodenverschmutzung nahe Straßen) mit einer Bewertung (Argument trägt bei breiteren Randstreifen nicht); zudem fehlte der Bezug auf EEG-Randstreifen für Solarparks.

Breitere EEG-Randstreifen ändern Landes- und Regionalplanung nicht automatisch

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Wenn das EEG breitere Randstreifen neben Verkehrswegen für förderfähige Solarparks zulässt, ändern sich dadurch die Festsetzungen der Landes- und Regionalplanung nicht automatisch, obwohl sich die Landesplanungsbehörden häufig an früheren EEG-Festsetzungen ausgerichtet haben.

„Wenn nun im EEG breitere Streifen förderungsfähig werden, ist damit noch keine Änderung der Festsetzungen in der Landes- und Regionalplanung verbunden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently assessable claims (EEG change does not alter regional planning; EEG restrictions do not cover all solar parks) and lacked context on EEG and planning; split and made standalone.

PV-Ausbau nicht an Verkehrswegen bündeln, um Landschaftserleben zu schonen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Solarparks gerade entlang von Verkehrswegen zu konzentrieren wird als kontraproduktiv bewertet; bei starkem PV-Ausbau soll das visuelle Landschaftserleben weniger beeinträchtigt werden.

„Ist nun ein starker Ausbau der PV geplant, sollte diese so stattfinden, dass das visuelle Landschaftserleben weniger beeinträchtigt wird.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Merkmal der Sichtbarkeit (prüfbare Tatsachenbehauptung) ist getrennt von der Bewertung als kontraproduktiv und der Forderung nach landschaftsschonender Standortwahl.

Solarparks an Verkehrswegen sind besonders stark im Landschaftsbild sichtbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Entlang von Verkehrswegen mit vielen Menschen werden Solarparks in der Landschaft besonders stark wahrgenommen.

„wo sie besonders stark in der Landschaft wahrgenommen werden, nämlich entlang von Verkehrswegen mit vielen Leuten, die sie sehen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Merkmal der Sichtbarkeit (prüfbare Tatsachenbehauptung) ist getrennt von der Bewertung als kontraproduktiv und der Forderung nach landschaftsschonender Standortwahl.

Stärkere Einschränkungen in Stadträumen und Naturparks

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auf Agrarflächen in (groß-)städtischen Räumen und in Naturparks sollen stärkere Einschränkungen gelten als in peripheren Räumen, aber geringere als heute, um Naherholung und Entwicklungsgebiete zu erhalten.

„Auf landwirtschaftlichen Flächen in (groß-) städtischen Räumen (einschließlich des in der Karte als „Zwischenraum“ bezeichneten Einzugsgebiets) sollte es stärkere Einschränkungen geben“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Vorgabe beschränkt willige Kommunen nicht mehr als nötig

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Kommunen, die Freiflächenanlagen ermöglichen wollen, würden durch die vorgeschlagene Flächenvorgabe nicht stärker beschränkt als nötig.

„Die „willigen“ Kommunen würden aber nicht mehr als nötig beschränkt.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Aussagen (keine Verpflichtung, viele lehnen ab, willige nicht übermäßig beschränkt, wenige schöpfen aus); aufgeteilt und neutral formuliert.

Top-down-Vorgabe: Hälfte der ungeschützten Freiflächen öffnen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Länder und Regionalplanungsbehörden sollen verpflichtet werden, auf mindestens der Hälfte der Freiflächen ohne Schutzstatus Bebauungspläne für Freiflächenanlagen zu ermöglichen, bei freier regionaler Differenzierung und ohne Verpflichtung der Kommunen.

„In einer Top-down-Vorgabe sollte den Ländern und Rauplanungsbehörden aufgegeben werden, auf mindestens der Hälfte der Freiflächen ohne sonstigen Schutzstatus die Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächenanlagen regionalplanerisch zu ermöglichen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Vereinfachtes B-Plan-Verfahren für PV-Freiflächen: Landesplanung überspringen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Windland Energieerzeugungs GmbH hält das in der PV-Strategie vorgeschlagene vereinfachte Bebauungsplanverfahren für PV-Freiflächenanlagen als Dauerlösung für sinnvoll, sieht aber weniger die kommunale Vereinfachung als maßgeblich an als das Überspringen geänderter Landes- und Regionalplanung.

„maßgeblich ist dabei aber weniger das vereinfachte Verfahren auf kommunaler Ebene, sondern das Überspringen geänderter Landes- und Regionalplanung.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to an unnamed "vorgeschlagene" procedure; rewritten to name the PV strategy, the instrument and the submitting organisation, keeping the claim and direction.

Zweigleisig: reguläre Vereinfachung und befristetes Eilverfahren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es soll zwischen einer dauerhaften regulären Planungsvereinfachung per B-Plan und einem auf die kommenden Jahre befristeten Eilverfahren per Gemeinderatsbeschluss (ggf. nur für Anlagen ohne EEG-Förderung) unterschieden werden.

„Vorgeschlagen wird somit, zu unterscheiden zwischen einer „regulären“ Planungsvereinfachung mittels Bebauungsplanverfahren“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Boden nahe Straßen stärker verschmutzt (bleihaltiges Benzin u. a.)

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Boden nahe Straßen ist durch früher genutztes bleihaltiges Benzin und andere Einflüsse stärker verschmutzt als anderswo.

„dass der Boden nahe der Straßen durch früher genutztes bleihaltiges Benzin und andere Einflüsse stärker verschmutzt ist“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Bodenverschmutzung nahe Straßen) mit einer Bewertung (Argument trägt bei breiteren Randstreifen nicht); zudem fehlte der Bezug auf EEG-Randstreifen für Solarparks.

EEG-Beschränkungen gelten nicht für alle Solarparks

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Beschränkungen des EEG für förderfähige Freiflächenanlagen, etwa bei den Randstreifen, gelten nicht für alle Solarparks.

„Außerdem gelten die Beschränkungen des EEG nicht für alle Solarparks.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently assessable claims (EEG change does not alter regional planning; EEG restrictions do not cover all solar parks) and lacked context on EEG and planning; split and made standalone.

Erlösabschöpfung bei Solarparks soll sich nicht wiederholen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme sieht in der Erlösabschöpfung bei Solarparks einen Nachteil für die Photovoltaik und fordert, dass sich dies nicht wiederholt.

„Die Schäden für die Photovoltaik durch die Gaspreisbremse (weniger Anreiz zum Heizungswechsel) und die Erlösabschöpfung bei Solarparks dürfen nicht wiederholt werden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Maßnahmen (Gaspreisbremse, Erlösabschöpfung) wurden zusammengefasst; getrennt und ohne wertende Formulierung ("schaden") als Position der Stellungnahme neu formuliert.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 9 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Registrierung objektbezogen statt personenbezogen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Anmeldung im Marktstammdatenregister soll sich auf das Objekt statt auf den Betreiber beziehen, damit bei Umzug oder Verkauf keine neuen Meldungen nötig sind.

„Die Anmeldung ist dann auf das Objekt bezogen statt auf die Person des Betreibers“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Erhöhte Volleinspeisungs-Förderung ermöglicht wirtschaftlichen PV-Betrieb im Mehrfamilienhaus

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die deutlich erhöhte Förderung für Volleinspeiser ermöglicht auch in Mehrfamilienhäusern, in denen Dachbesitzer und Nutzer nicht zusammenfallen, einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen.

„Mit der deutlich erhöhten Förderung für „Volleinspeiser“ gibt es auch in Mehrfamilienhäusern, bei denen Dachbesitzer und Nutzer nicht zusammenfallen, eine gute Möglichkeit des wirtschaftlichen Betriebs von PV-Anlagen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet zwei unabhängig prüfbare Aussagen (Wirtschaftlichkeit durch Volleinspeiser-Förderung; ursprünglicher Zweck von Mieterstrom) und ergänzt „sollte" als Wertung, die die Passage nicht ausdrücklich macht; die Aufteilung gibt beide Aussagen sachlich wieder.

Volleinspeisung erhält nach aktuellem EEG bereits eine Sonderförderung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme führt die Volleinspeisung nach dem aktuellen EEG bereits zu einer Sonderförderung.

„denn bereits die Volleinspeisung führt nach aktuellem EEG zu einer Sonderförderung.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact (Volleinspeisung already receives special support under the current EEG) with a value judgment (additional benefits are not justifiable); split into the two.

Doppelmeldung entschlacken für alle Haushaltsanlagen bis 20/30 kW

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Vereinfachung der Doppelmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber soll für alle Dachanlagen in Haushaltsgröße gelten, nicht nur für Steckermodule.

„das sollte aber generell bei Dachanlagen in Haushaltsgröße (bis 20 oder 30 kW) stattfinden und nicht nur bei Steckermodulen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Keine Pflicht zur Erneuerung der Elektroinstallation bei Dachanlagen auf Altbauten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Bei Dachanlagen auf mehrstöckigen Altbauten soll von einer Pflicht zur Erneuerung der alten Elektroinstallation abgesehen werden, weil die Solaranlage die Stromflüsse am Übergabepunkt mindert.

„In solchen Fällen ist von der Pflicht einer Erneuerung der Installation abzusehen, auch wenn die Solaranlage als neuer Stromkreis hinzukommt.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war nicht eigenständig verständlich ("Pflicht", "Solaranlage"); jetzt nennt er Elektroinstallation, Dachanlagen und Altbauten, Aussage und Richtung bleiben unverändert.

Langfristverträge-Privileg nur für Erneuerbare, nicht ausschließlich Neuanlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Privileg langfristiger Verträge soll auf erneuerbare Energien beschränkt und kann auf einen substantiellen Anteil an Neuanlagen begrenzt werden; eine vollständige Beschränkung auf Neuanlagen wäre kontraproduktiv, da auch Wasserkraft zur Verstetigung dient.

„Eine vollständige Beschränkung auf Neuanlagen wäre kontraproduktiv, da z.T. auch Wasserkraftanlagen zur Verstetigung des Stromangebots eingesetzt werden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Restriktivere Regeln nur in vorstädtischen/ländlichen Räumen vertretbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In vorstädtischen und ländlichen Räumen mit Dachflächen für mehr Leistung als vor Ort benötigt kann zusätzlicher PV-Ausbau aufwändigen Netzausbau erfordern, weshalb nur dort restriktivere Regeln vertretbar sind; dort gibt es mehr Autos als Speicher zur Netzentlastung.

„weswegen (nur) hier eine restriktivere Vorgehensweise, (wie es sie derzeit gibt,) vertretbar ist“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Solarfirmen haben wirtschaftliches Interesse an kompliziertem Ausbau

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichung haben Installateure und Projektentwickler ein wirtschaftliches Interesse an einem eher komplizierten Ausbau, weil bei teureren Dachanlagen und knappen Projektflächen eine Marge anfällt.

„haben ein wirtschaftliches Interesse daran, den Ausbau eher kompliziert zu gestalten, so dass bei den (teureren) Dachanlagen und den (künstlich verknappten) Projektflächen eine Marge abfällt.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Aussage über die Mitgliederstruktur, eine Unterstellung zu Interessen und ein Repräsentativitätsurteil in polemischer Wortwahl; getrennt und neutral formuliert.

Stadt/Land unterscheiden: Anforderungen an PV in Städten stark liberalisieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In städtischen Räumen, wo PV-Erzeugung nicht mehr als Verbrauch plus Netzauslegung überschreitet, reichen die Netze aus, daher sind Anforderungen und Netzentgelte für PV-Dachanlagen dort besonders stark zu liberalisieren.

„Hier sind die Anforderungen an PV-Anlagen besonders stark zu liberalisieren.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 15 Argumente, 12 davon auf der Landkarte

Zwei Betreibermodelle für PV-Wärme in Mehrfamilienhäusern, Wahl beim Betreiber

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für die Abrechnung von PV-Strom zur Wärmeversorgung sollen zwei Modelle zur Wahl des Betreibers stehen: PV-Anlage als Teil der Haustechnik oder Anlage im wirtschaftlichen Interesse des Betreibers.

„Hier kommen im Wesentlichen zwei Modelle in Betracht, zwischen denen der Betreiber wählen darf“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Modell b: Vermieter finanziert, Verrechnungspreis in der Mitte

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Im zweiten Modell finanziert der Vermieter die Anlage selbst und liefert Strom an den Gemeinschaftsbedarf zu einem Preis in der Mitte zwischen Einspeiseerlös und Netzbezugskosten.

„Ein fairer Ausgleich wäre z.B. bei einem Preis erreicht, der in der Mitte zwischen beiden Werten liegt.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Modell a: PV als Haustechnik mit Modernisierungsumlage

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wird die PV-Anlage wie eine konventionelle Heizung als Haustechnik behandelt, kann sie über die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) auf die Mieten umgelegt werden, sofern Einspeiseerlöse der Heizkostenabrechnung gutgeschrieben werden.

„Damit könnte die Installation der Solaranlage auch mit Modernisierungsumlagen (derzeit 8%) auf die Mieten umgelegt werden (§ 559 BGB).“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Mieterbeteiligung (Stadtstrom): Mieter erleiden keinen Nachteil, der Vorteil unbegründet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicherin hält die finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) der PV-Strategie für nicht begründet, weil Mieter durch eine Dachanlage keinen Nachteil hätten, der einen Vorteil rechtfertigen würde.

„Es besteht jedoch keinerlei Veranlassung, ihnen einen Vorteil zu gewähren, denn sie haben ja auch keinen Nachteil.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Prinzip „kein Nachteil, daher kein Vorteil“ (Wertung) und die Tatsachenbehauptung zur visuellen Beeinträchtigung bei Windkraft sind unabhängig voneinander; Wortwahl neutralisiert.

Entbürokratisierung von Mieterstrom erhöht bei häufigerem Einsatz den Aufwand

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auch bei vermeintlicher Entbürokratisierung der Mieterstromregelungen nimmt der Verwaltungsaufwand zu, wenn sie häufiger eingesetzt werden.

„Auch bei einer vermeintlichen Entbürokratisierung der Mieterstromregelungen nimmt der Verwaltungsaufwand für derartige Konstrukte zu und nicht ab, wenn sie häufiger zum Einsatz kommen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Mieterstrom bringt bürokratischen Mehraufwand, den Vergünstigungen ausgleichen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme führt aus, Mieterstromkonzepte verursachten gegenüber bilanzieller Volleinspeisung mit regulärem Strombezug grundsätzlich zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der durch Vergünstigungen ausgeglichen werde, die andere Stromverbraucher tragen.

„Mieterstromkonzepte führen grundsätzlich zu einem bürokratischen Zusatzaufwand gegenüber bilanzieller Volleispeisung plus regulärem Bezug von Strom aus dem Stromnetz mit Standardverträgen durch die einzelnen Verbraucher.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Wording like "zu Lasten anderer" was loaded; rewritten neutrally as the submitter's attributed claim, keeping its direction and making the Mieterstrom/PV-Strategie context clear.

Mieterstrommodelle fördern zusätzliche Bürokratie

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die in der Strategie enthaltenen Mieterstrommodelle fördern teilweise zusätzliche Bürokratie.

„teilweise zusätzliche Bürokratie fördern (Mieterstrommodelle)“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Mieterstrommodelle schaffen Verwaltungsaufwand, von dem manche Solarverbands-Firmen leben

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die Einreichung behauptet, dass die Solarverbände auch Firmen vertreten, die Mieterstrommodelle konzipieren und wirtschaftlich davon profitieren, dass diese gegenüber Volleinspeisung und Standard-Stromlieferverträgen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

„Die Solarverbände vertreten auch Firmen, die Mieterstrommodelle konzipieren und im Grunde davon leben, dass mit diesen gegenüber Volleinspeisung und Standard-Stromlieferverträgen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand geschaffen wird“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage bleibt erhalten, wurde aber neutral formuliert; das wertende „leben von" wurde durch eine sachlichere Beschreibung ersetzt, und der Bezug (Solarverbände, Mieterstrommodelle, Strategie) ist benannt.

Einfache Regelung für Mieteranlagen ohne Betreiberpflichten statt Mieterstrom

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Stattdessen sollte eine einfache Regelung die Nutzung je einer Anlage durch Mieter erleichtern, ohne dass diese als Betreiber weitere Risiken tragen oder registriert werden müssen, etwa durch Zuordnung von Dachabschnitten mit Direktleitungen.

„Stattdessen sollte es zu einer einfachen Regelung kommen, die die Nutzung je einer Anlage durch Mieter erleichtert, ohne dass diese als „Betreiber“ neben dem Wetterrisiko weitere Betriebsrisiken übernehmen oder in irgendwelche Register eingetragen werden müssen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Ausgewogenere Regelung: langfristige Festpreisverträge mit Schutzvorkehrungen erlauben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Langfristige Lieferverträge (z.B. zehn Jahre) mit festen Preisen sollen für Endkunden erlaubt werden, mit klaren Schutzvorkehrungen (keine Pflichtabnahme, Vergleichbarkeit) und geregelter Weitergabe von Netzkosten und Abgaben ohne Sonderkündigungsrecht.

„Hier sollte eine ausgewogenere Regelung eingeführt werden, die klare Schutzvorkehrungen setzt“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Volleinspeise-Gleichstellung plus Vergünstigungen unbegründet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Es sei nicht begründbar, Betreiber bei der „Gemeinschaftlichen Versorgung innerhalb eines Gebäudes“ (PV-Strategie, S. 19) so zu stellen, als würde voll eingespeist, und ihnen zusätzlich weitere Vergünstigungen zu gewähren.

„erscheint es nicht begründbar, dass „die Betreiberin oder der Betreiber zumindest so gestellt [werden], als würde die Stromerzeugung der PV-Anlage voll eingespeist“ (S. 19)“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact (Volleinspeisung already receives special support under the current EEG) with a value judgment (additional benefits are not justifiable); split into the two.

Mieterstrom sollte nur die frühere Benachteiligung von Volleinspeisern ausgleichen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Mieterstrommodelle hatten in der Vergangenheit die Zielsetzung, die Benachteiligung von Volleinspeisern gegenüber Betreibern mit Selbstnutzung auszugleichen, wo keine direkte Einspeisung in einen Verbraucherstromkreis möglich war.

„Mieterstrommodelle hatten in der Vergangenheit die Zielsetzung, die Benachteiligung von Volleinspeisern gegenüber Betreibern mit Selbstnutzung dort auszugleichen, wo eine direkte Einspeisung aus der Dachanlage in einen Verbraucherstromkreis nicht möglich war.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet zwei unabhängig prüfbare Aussagen (Wirtschaftlichkeit durch Volleinspeiser-Förderung; ursprünglicher Zweck von Mieterstrom) und ergänzt „sollte" als Wertung, die die Passage nicht ausdrücklich macht; die Aufteilung gibt beide Aussagen sachlich wieder.

Gebäudeversorgung bevorzugt Mehrfamilienhäuser gegenüber Einfamilienhäusern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Wird bei Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung der Solarstrom dem jeweils anwesenden Hausbewohner zugeordnet, würden Mehrfamilienhäuser gegenüber Einfamilienhäusern bevorzugt, deren Bewohner tagsüber öfter abwesend sind.

„entstünde eine Bevorzugung gegenüber EFH, bei denen die Bewohner öfter nicht zu Hause sind, wenn die Sonne scheint“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently assessable claims: preference of multi-family over single-family homes, and unequal treatment of row-house systems by legal form.

Gebäudeversorgung könnte Reihenhausanlagen je nach Rechtsform ungleich behandeln

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung könnte Reihenhausanlagen mit eigenem Grundstück gegenüber solchen in Form einer Wohnungseigentümergemeinschaft benachteiligen, bei denen sie zulässig wäre.

„Ggf. entstünden auch Diskriminierungen zwischen Reihenhausanlagen mit jeweils eigenem Grundstück und in der Form der Wohnungseigentümergemeinschaft geführten Reihenhausanlagen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently assessable claims: preference of multi-family over single-family homes, and unequal treatment of row-house systems by legal form.

Keine Vorschläge zur PV-Abrechnung für Wärme in Mietshäusern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Zur geplanten Regelung für die Abrechnung von PV-Strom zur Wärme-/Warmwasserbereitung in der Betriebskostenabrechnung liegen in der Strategie noch keine konkreten Vorschläge vor.

„Zur beabsichtigten „Regelung für die Abrechnung von PV-Strom zur Wärme-/Warmwasserbereitung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung“ (S. 20) gibt es noch keine Vorschläge.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Balkonkraftwerke erleichtern 12 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

Steckersolar: im Marktstammdatenregister genügt ein genereller Überblick

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält es für Steckersolargeräte für ausreichend, wenn das Marktstammdatenregister einen generellen Überblick über die Entwicklung erhält; Meldungen bei Umzug mit Mitnahme der Anlage seien dafür nicht erforderlich.

„Entsprechend reicht es bei Steckersolar aus, wenn ein genereller Überblick über die Entwicklung gewährleistet bleibt.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Vergleich mit dem Wäschetrockner ist ein wertender Vergleich; der sachliche Kern (genereller Überblick genügt, Meldungen bei Umzug unnötig) bleibt neutral formuliert erhalten.

Uneinheitliche Steckersolar-Module können Erscheinungsbild von Häusern beeinträchtigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Vielzahl unterschiedlicher Steckersolarmodule an Balkonen und Fassaden kann das Erscheinungsbild eines Hauses beeinträchtigen.

„durch eine Vielzahl unterschiedlicher Solarmodule an Balkonen und ggf. Fassaden eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Hauses verursacht“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes) mit einer Wertung (Ablehnung der Privilegierung, Konflikte unverhältnismäßig); beide sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.

Steckersolar-Privilegierung im WEG: Konflikte stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie vorgesehene Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz wird abgelehnt, weil die dadurch befeuerten Konflikte in keinem Verhältnis zum energetischen Nutzen stehen.

„Hier werden Konflikte und Opposition gegen Solaranlagen befeuert, die in keinem Verhältnis zum energetischen Nutzen stehen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes) mit einer Wertung (Ablehnung der Privilegierung, Konflikte unverhältnismäßig); beide sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.

Steckersolar: nur begrenzte Privilegierung (ein Modul je Wohnung, Fassade)

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine erweiterte Privilegierung soll nur für Steckermodule im Balkon-/Terrassenbereich an der Fassade, ein Modul je Wohnung und bis zur Fensteroberkante gelten.

„in begrenzten Abmessungen (ein Modul je Wohnung) und bis zur Oberkante der Fenster der jeweiligen Etage“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Neuer Zähler kann in Altinstallationen größere Erneuerungen erfordern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: In älteren Elektroinstallationen kann der Einbau eines neuen Zählers größere Erneuerungen der Anlage erforderlich machen, wenn rückwärtsdrehende Zähler nicht auf Dauer geduldet werden.

„In älteren Elektroinstallationen werden möglicherweise größere Erneuerungen der Anlage erforderlich, um einen neuen Zähler zu installieren.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Erneuerungsbedarf bei Altinstallationen) mit einem Werturteil (unverhältnismäßig); beide werden getrennt und mit Bezug auf die Strategie formuliert.

Zählerpflicht mit Erneuerung der Altinstallation ist unverhältnismäßig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene nur vorübergehende Duldung rückwärtsdrehender Zähler ist unverhältnismäßig, wenn dafür ältere Elektroinstallationen größer erneuert werden müssten.

„Dies wäre unverhältnismäßig.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Erneuerungsbedarf bei Altinstallationen) mit einem Werturteil (unverhältnismäßig); beide werden getrennt und mit Bezug auf die Strategie formuliert.

Steckersolar bringt kaum finanziellen Nutzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen der meist hohen Preise je kW ist ein finanzieller Nutzen von Steckersolaranlagen fraglich.

„ein finanzieller Nutzen ist bei den meist hohen Preisen je kW ohnehin fraglich“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Austausch-Sicherungen den Steckersolaranlagen beifügen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Steckersolaranlagen sollten eventuell generell mit Austausch-Sicherungen geliefert werden, die den Standardfall des Ersatzes einer 16-A-Sicherung durch eine abgesenkte Sicherung abdecken.

„Eventuell sollten den Steckersolaranlagen generell Austausch-Sicherungen beigefügt werden“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable proposals (uniform marking and bundling replacement fuses); split into one point each.

Einheitliche Markierung reduzierter Sicherungen bei Steckersolar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Falls noch nicht geregelt, soll es eine einheitliche Markierung (z.B. Aufkleber) für die reduzierte Auslöseleistung der Sicherung an dem Verbraucherstromkreis geben, an den eine Steckersolaranlage angeschlossen wird.

„sollte es eine einheitliche Markierung (z.B. Aufkleber) geben, mit denen die reduzierte Auslöseleistung einer Sicherung an dem Verbraucherstromkreis markiert wird“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable proposals (uniform marking and bundling replacement fuses); split into one point each.

Steckersolar: mögliche Haftungsrisiken

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Steckersolaranlagen an Balkonen oder Fassaden können nach Ansicht der Stellungnahme Haftungsrisiken mit sich bringen.

„mögliche Haftungsrisiken“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original bündelt drei unabhängig beurteilbare Risikobehauptungen (Absturz, Haftung, Statik); jede wird als eigener Punkt mit Bezug auf Steckersolaranlagen formuliert.

Steckersolar: zusätzliche statische Belastung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Steckersolaranlagen an Balkonen oder Fassaden bedeuten nach Ansicht der Stellungnahme eine zusätzliche statische Belastung.

„eine zusätzliche statische Belastung“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original bündelt drei unabhängig beurteilbare Risikobehauptungen (Absturz, Haftung, Statik); jede wird als eigener Punkt mit Bezug auf Steckersolaranlagen formuliert.

Unsichere Balkonmodule bergen absehbar Gefahren für Anwohner und Passanten

Dasselbe Argument hat auch Solarwatt GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Solarwatt sieht in den unsicheren Befestigungen von Balkonmodulen absehbar eine Gefahr für Leib und Leben der darunter wohnenden Menschen und der Passanten.

„Absturzgefahren bei unsachgemäßer Befestigung (auch auf darunterliegende Balkone oder Gartenflächen)“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Netzanschlüsse beschleunigen 8 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Duldungspflicht auf 500 m um Umspannwerke beschränken, Entschädigung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Duldungspflicht soll nur bei Grundbesitzern mit Monopolstellung nahe Umspannwerken gelten, auf z.B. 500 m Umkreis beschränkt, und die Entschädigung soll sich an ersparten Umwegen bemessen.

„Die Duldungspflicht sollte daher auf den Umkreis von z.B. 500 m um Umspannwerke beschränkt werden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Duldungspflicht fördert keine guten nachbarschaftlichen Verhältnisse

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen sei nicht geeignet, gute nachbarschaftliche Verhältnisse zu fördern, besonders wenn ein Grundbesitzer den Vorteil (Anlagenstandort) und andere den Nachteil (Kabeltrasse) haben.

„nicht dazu geeignet, für gute nachbarschaftliche Verhältnisse zu sorgen. Besonders nicht in solchen Fällen, wo ein Grundbesitzer den Vorteil hat (Anlagenstandort) und andere die Nachteile (Kabeltrasse).“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine rechtliche Einordnung (Eingriff ins Eigentum) mit einer Wirkungsbehauptung zu nachbarschaftlichen Verhältnissen; beide sind getrennt zustimmbar und wurden neutral umformuliert.

Duldungspflicht für Anschlussleitungen greift in Eigentumsrecht ein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die im Entwurf der PV-Strategie (S. 24) vorgesehene Duldungspflicht für Anschlussleitungen stellt nach Ansicht der Stellungnahme einen Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Grundbesitzer dar.

„Dies ist ein kritischer Eingriff in das Eigentumsrecht“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine rechtliche Einordnung (Eingriff ins Eigentum) mit einer Wirkungsbehauptung zu nachbarschaftlichen Verhältnissen; beide sind getrennt zustimmbar und wurden neutral umformuliert.

Batterien erhöhen Transportleistung bestehender Leitungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mit Batterien lässt sich ein Tag-Nacht-Ausgleich erreichen, sodass über bestehende Stromleitungen mehr Energie transportiert werden kann.

„Mit Batterien kann ein Tag-Nacht-Ausgleich erreicht werden und über die bestehenden Stromleitungen kann damit mehr Energie transportiert werden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Deutsche Preiszonen: Leitungserlöse mindern netzentgeltbedingte Friktionen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie schlägt vor, Deutschland in mehrere Preiszonen aufzuteilen, und nimmt an, dass auf den Übertragungsleitungen zwischen den Zonen Erlöse in Höhe von Preisdifferenz mal beförderter Strommenge entstehen, die durch Netzentgelte verursachte Friktionen mindern.

„Als weiterer Vorteil entstehen dann auf den Übertragungsleitungen Gewinne, nämlich in Höhe der Preisdifferenz zwischen den Teilmärkten mal der beförderten Strommenge“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original nannte den Bezug nicht (Aufteilung Deutschlands in mehrere Preiszonen, Stellungnahme zur PV-Strategie); die Umformulierung benennt ihn, Aussage und Richtung bleiben unverändert.

Netzbetreiber können Register über Zählerstände aktualisieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber erfahren über die Einspeisezähler, wenn eine Anlage abgebaut wurde, und können das Register darauf gestützt aktualisieren; Haushalte melden Abbau nach Jahrzehnten ohnehin kaum ab.

„Den Netzbetreibern werden in der Regel die Zählerstände der Einspeisezähler bekannt, und damit können sie auch erkennen, wenn eine Anlage abgebaut wurde“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Netzentgelte bei netzdienlichem Verhalten absenken, aufkommensneutral ausgleichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzentgelte sollen bei netzdienlichem Verhalten abgesenkt werden; die Mindereinnahmen sollen vorzugsweise durch ersparte Redispatch-Kosten und Preisdifferenz-Einnahmen zwischen Teilmärkten ausgeglichen werden.

„Die Netzentgelte sind ebenfalls bei netzdienlichem Verhalten abzusenken“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Zweite Spotmarkt-Auktion erlaubt Netzbetreibern, Leitungskapazitäten zu aktualisieren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bei einem zusätzlichen kurzfristigen Auktionstermin im Spotmarkthandel könnten Stromnetzbetreiber die Kapazitäten der Übertragungsleitungen aktualisieren.

„Stromnetzbetreiber können bei der Gelegenheit auch eine Aktualisierung der Kapazitäten der Übertragungsleitungen vornehmen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte zwei unabhängige Wirkungsbehauptungen (Ausgleichsenergie, Netzkapazitäten) und bezog sich unklar auf die "zweite Auktion"; beide Punkte benennen nun den vorgeschlagenen zweiten kurzfristigen Auktionstermin im Spotmarkthandel.

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Förderprogramm für BEG bedeutet zusätzliche Antragsbürokratie

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Antragsverfahren eines in der PV-Strategie des BMWK vorgesehenen Förderprogramms für Bürgerenergiegesellschaften stellen zusätzliche Bürokratie dar.

„Die Antragsverfahren stellen zusätzliche Bürokratie dar“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (application procedures create extra bureaucracy) with a position (no funding programme because the tender exemption suffices); split into both.

Kein Förderprogramm für BEG: Ausschreibungsbefreiung genügt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bürgerenergiegesellschaften sollten durch die Befreiung von der Ausschreibungspflicht ausreichend unterstützt sein, daher solle die PV-Strategie des BMWK kein eigenes Förderprogramm für sie vorsehen.

„die BEG sollten durch die Befreiung von der Ausschreibungspflicht genügend unterstützt sein. Daher kein Förderprogramm.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (application procedures create extra bureaucracy) with a position (no funding programme because the tender exemption suffices); split into both.

CfD verbessern Chancen von Bürgerenergie und Kleininvestoren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Contracts for Difference verbessern die Marktchancen von Bürgerenergiegemeinschaften und Kleininvestoren, die Marktpreisentwicklungen schwer kalkulieren können.

„Dieses Modell verbessert insbesondere die Marktchancen für Bürgerenergiegemeinschaften und andere Kleininvestoren“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Energie- und Steuerrecht verzahnen 20 Argumente, 13 davon auf der Landkarte

100 % Sofortabschreibung für nicht EEG-geförderte PV-Anlagen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei nicht EEG-geförderten PV-Anlagen soll eine Sofortabschreibung von 100 % ermöglicht werden, damit reale Gewinne voll, Scheingewinne aber nicht versteuert werden.

„Es wird vorgeschlagen, bei nicht EEG-geförderten PV-Anlagen eine Sofortabschreibung von 100% zu ermöglichen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (reduced rate harder to administer, more prone to abuse) with the preference for immediate depreciation; split into the factual claim and the proposal.

100 % Sofortabschreibung für nicht EEG-geförderte PV-Anlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für nicht EEG-geförderte PV-Anlagen soll eine Sofortabschreibung von 100 % möglich sein, sodass nur reale Gewinne versteuert werden.

„Es wird vorgeschlagen, bei nicht EEG-geförderten PV-Anlagen eine Sofortabschreibung von 100% zu ermöglichen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

EEG-geförderte PV-Anlagen brauchen keine Sonderabschreibung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Bei EEG-geförderten PV-Anlagen ist laut der Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie keine Sonderabschreibung gegen die Besteuerung inflationsbedingter Scheingewinne nötig, weil sich dieser Nachteil im Vergütungssatz bzw. in den Auktionen niederschlage und die EEG-Vergütungen nominell bestimmt sind.

„Bei EEG-geförderten Anlagen wird keine Sonderabschreibung benötigt“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (Sonderabschreibung wofür?); jetzt benennt er den Kontext (PV-Anlagen, Besteuerung von Scheingewinnen) und behält Aussage und Richtung bei.

Ermäßigter Steuersatz wäre schwieriger handhabbar als Sonderabschreibung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Ein reduzierter Steuersatz (z.B. 15 % oder der EU-/OECD-Mindeststeuersatz) wäre für PV-Anlagen steuerlich schwieriger zu handhaben und missbrauchsanfälliger als eine Sonderabschreibung.

„wäre steuerlich und hinsichtlich der Missbrauchsanfälligkeit schwieriger zu handhaben als eine Sonderabschreibung“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (reduced rate harder to administer, more prone to abuse) with the preference for immediate depreciation; split into the factual claim and the proposal.

Feste Umlagen belasten PV prozentual stärker, besonders bei Überschuss

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen geringer Volllaststunden und Marktpreiseinbrüchen mittags sind in fester Höhe je kWh erhobene Umlagen bei PV prozentual vom Marktwert höher als bei Erdgasstrom, am höchsten bei Stromüberschuss.

„Dargestellt als Prozentsatz des Marktwertes für Strom sind die Umlagen daher bei Photovoltaik höher als z.B. für Strom aus Erdgas, und den höchsten Prozentsatz erreichen sie gerade dann, wenn es einen Stromüberschuss gibt.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Prozentuale Kappung macht Solarstromnutzung günstiger und stützt Marktpreis

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine prozentuale Kappung von Konzessionsabgabe und Stromsteuer würde für alle Verbraucher Stromnutzung bei viel Solarstrom verbilligen, einem Preisverfall gegen Null entgegenwirken und so die Wirtschaftlichkeit von PV und den Ausbau fördern.

„Die Reform der Konzessionsabgabe und Stromsteuer ist damit ein Beitrag zu erhöhter Wirtschaftlichkeit (auch) von Solaranlagen und dient damit dem PV-Ausbau.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Selbstnutzervorteil wird durch schlechtere Einspeisekonditionen kompensiert

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der finanzielle Vorteil der Selbstnutzer durch wegfallende Umlagen und Abgaben wird durch schlechtere Konditionen für eingespeisten Strom kompensiert, sodass kein Ausgleich für Volleinspeiser zu Lasten anderer geboten ist.

„Der finanzielle Vorteil, den Selbstnutzer von Strom vom eigenen Dach u.a. durch wegfallende Umlagen und Abgaben haben, wird ja durch die schlechteren Konditionen für eingespeisten Strom kompensiert.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Erbschaftsteuer treibt Solarparks in Auslandsbesitz

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Da Erbschaftsteuer in vielen Ländern nicht existiert, gerieten ohne Befreiung zunehmende Anteile inländischer Solarparks in Auslandsbesitz, weil die Renditen die Steuer nicht tragen.

„Mit einer Freistellung von der Erbschaftsteuer bei deutschen Steuerpflichtigen wird vermieden, dass zunehmende Anteile der inländischen Solarparks schon deshalb in Auslandsbesitz geraten“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a substantive claim about tax treatment (inheritance tax exemption) of PV plants, which is within the scope of the PV strategy consultation.

Erbschaftsteuerbefreiung nur mit Haltefrist

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Die Erbschaftsteuerbefreiung könnte an eine Haltepflicht von z.B. 10 Jahren nach dem Erbfall geknüpft werden.

„Möglich wäre eine Verpflichtung zum Halten des Besitzes für eine längere Dauer nach dem Erbfall, z.B. für 10 Jahre“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a substantive proposal on inheritance tax treatment of PV systems, which is within the scope of the PV strategy consultation.

PV-Vermögen von Erbschaftsteuer befreien

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Solaranlagen und Beteiligungen an überwiegend solaren Unternehmen sollen bei inländischen Steuerpflichtigen von der Erbschaftsteuer befreit werden, um Kapitalkosten nicht zu erhöhen.

„Damit sich die Kapitalkosten der Solaranlagen nicht durch Erbschaftsteuern erhöhen, sollte dieser Teil des Vermögens bei inländischen Steuerpflichtigen von der Erbschaftsteuer befreit sein.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Verbindliche Bewertungsansätze für Grunderwerbsteuer-Abgrenzung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Verbindliche Bewertungsansätze könnten den auf die Solaranlage entfallenden Wertanteil unbürokratisch abgrenzen und Missbrauch vermeiden.

„könnten verbindliche Bewertungsansätze dafür sorgen, dass die Abgrenzung des auf die Solaranlage entfallenden Wertanteils unbürokratisch möglich ist“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Stromabgabe an Dritte vom Betriebsgelände: nur übliche Besteuerung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Abgabe von Strom vom eigenen Betriebsgelände an Dritte (z.B. Laden auf Supermarktparkplätzen oder im Hotel) soll nur den üblichen Besteuerungsregeln als gewerblicher Ertrag unterliegen und keinen strombezogenen Sonderabgaben.

„sollte nur den üblichen Besteuerungsregeln als gewerblicher Ertrag unterliegen (ggf. als Bestandteil des Übernachtungspreises bei „kostenloser“ zur-Verfügung-Stellung des Stroms), aber keinen strom-bezogenen Sonderabgaben.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two separable demands: ordinary taxation without electricity-specific levies for commercial supply, and tax exemption for free supply from small systems up to 30 kW.

Unentgeltliche Stromabgabe bei Kleinanlagen bis 30 kW steuerfrei

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die unentgeltliche Abgabe von Strom an Dritte (z.B. private Besucher in einem Einfamilienhaus) aus Kleinanlagen bis 30 kW soll steuerfrei sein.

„Die unentgeltliche Abgabe von Strom an Dritte bei Kleinanlagen bis 30 kW (z.B. private Besucher in einem Einfamilienhaus) soll steuerfrei sein.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two separable demands: ordinary taxation without electricity-specific levies for commercial supply, and tax exemption for free supply from small systems up to 30 kW.

Keine Sondervergünstigungen für Elektrolyseure, sondern Verbrauchern Nutzung erleichtern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Statt Sondervergünstigungen für Elektrolyseure, die Überschussstrom nutzen, sollte konventionellen Verbrauchern die Nutzung dieser Strommengen durch Kappung von Stromsteuer und Konzessionsabgabe erleichtert werden.

„Statt Sondervergünstigungen für Elektrolyseure einzuführen, die dann „Überschussstrom“ nutzen, wäre es meistens sinnvoller, den konventionellen Energieverbrauchern die Nutzung dieser Strommengen zu erleichtern“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Konzessionsabgaben relativ zum Strommarktpreis kappen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Konzessionsabgaben sollen prozentual zum Strommarktpreis gekappt werden (z.B. gestaffelt 11/14/17/20 % nach Gemeindegröße), bei hohen Preisen bleiben die bisherigen absoluten Grenzen.

„Die Konzessionsabgaben sollten im Verhältnis zum Strommarktpreis gekappt werden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Kostenloses Parken am Arbeitsplatz künftig als geldwerten Vorteil erfassen

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Wird kostenloses Laden steuerfrei gestellt, sollte im Gegenzug kostenloses Parken am Arbeitsplatz dauerhaft als geldwerter Vorteil erfasst werden, um keine doppelte Vergünstigung zu schaffen.

„Parkplätze am Arbeitsplatz sollten künftig in jedem Fall und als Dauerregelung als geldwerter Vorteil steuerlich erfasst werden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Der Punkt betrifft die steuerliche Behandlung von kostenlosem Laden aus betriebseigenen PV-Anlagen und von Arbeitsplatzparkplätzen. Das ist ein substanzieller Vorschlag zur Photovoltaik-Strategie und nicht themenfremd.

PV wird durch Besteuerung inflationsbedingter Scheingewinne belastet

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen langer Kapitalbindung und langer Amortisationszeiten wird PV in besonderem Maße durch Ertragssteuern auf inflationsbedingte Scheingewinne belastet.

„ist die PV in besonderem Maße von Scheingewinnen durch Inflation und daraus resultierenden Ertrags-/ Einkommensteuern betroffen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

PV-Strategie: Kostenloses Laden am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil zum Strompreis bemessen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK fordert, bei kostenloser Abgabe substantieller Strommengen am Arbeitsplatz den geldwerten Vorteil am Strommarktpreis zum Ladezeitpunkt (pauschalierbar) und am Wert des Parkplatzes zu bemessen, ohne zusätzliche stromspezifische Abgaben oder Umlagen auf PV-Strom.

„Bei kostenloser Abgabe substantieller Strommengen am Arbeitsplatz ist der geldwerte Vorteil grundsätzlich am Strommarktpreis zum Zeitpunkt des Aufladens (kann pauschaliert werden) sowie am Wert des zur Verfügung gestellten Parkplatzes zu bemessen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit \"soll\" und \"ohne zusätzliche Abgaben\" implizit auf die Strategie; jetzt nennt er den Gegenstand (BMWK-PV-Strategie, steuerliche Behandlung von Arbeitsplatz-Laden) explizit. Die Aussage bleibt unverändert.

Solaranlagen generell von Grunderwerbsteuer befreien

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Solaranlagen sollen generell von der Grunderwerbsteuer befreit werden, da die Abgrenzung bei kleinen, selbstgenutzten oder dachintegrierten Anlagen schwierig ist.

„Die Solaranlagen sollten generell von der Grunderwerbsteuer befreit werden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Stromsteuer prozentual zum Marktwert kappen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auch die Stromsteuer soll prozentual zum Marktwert gekappt werden, beispielsweise auf weitere 20 % des Strommarktpreises.

„Bei der Stromsteuer ist in ähnlicher Weise eine Kappung prozentual zum Marktwert vorzunehmen, beispielsweise auf (weitere) 20% des Strommarktpreises.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Planung ohne Puffer für Lieferstörungen (Handelsstopp China)

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Planungen enthalten keinen Puffer für Ereignisse wie einen Handelsstopp mit China infolge einer Aggression in Taiwan, der den PV-Ausbau zeitweilig beeinträchtigen würde.

„Die Planungen enthalten auch keinen Puffer gegenüber Vorkommnissen wie etwa einem Handelsstopp mit China als Folge einer Aggression in Taiwan“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

EEG-Vorzug für Anlagen mit CO2-armer Herstellung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, in der EEG-Förderung Anlagen zu bevorzugen, die mit Grünstrom bzw. mit geringer CO2-Intensität der Stromerzeugung hergestellt wurden.

„In der EEG-Förderung könnte es einen Vorzug geben für mit „Grünstrom“ bzw. mit geringer CO2-Intensität der gesamten Stromerzeugung“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt einen Förderungsvorschlag (EEG-Vorzug) mit einer überprüfbaren Tatsachenbehauptung (Kohlestrom in China) samt Wirkungsannahme; getrennt, damit beides einzeln bewertet werden kann.

Keine Herstellungsauflagen für Anlagen ohne EEG-Förderung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für ohne EEG-Förderung errichtete Anlagen sollen keine Beschränkungen zur CO2-Intensität der Herstellung gelten, da die Stromerzeugung im Betrieb der dominierende Effekt ist.

„Die Stromerzeugung während der Betriebsdauer ist auch bei CO2-intensiver Herstellung der dominierende Effekt.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Strom in China überwiegend aus Kohle; Vorzug begünstigt EU-Industrie

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Laut der Stellungnahme würde ein solcher CO2-bezogener EEG-Vorzug indirekt die europäische Industrie begünstigen, weil in China Strom überwiegend aus Kohle hergestellt wird.

„Damit könnte indirekt ein Vorzug für die europäische Industrie erreicht werden, denn in China wird Strom überwiegend aus Kohle hergestellt.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt einen Förderungsvorschlag (EEG-Vorzug) mit einer überprüfbaren Tatsachenbehauptung (Kohlestrom in China) samt Wirkungsannahme; getrennt, damit beides einzeln bewertet werden kann.

Technologieentwicklung voranbringen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Hohes Verhältnis von Projektzahl zu Fördervolumen in der PV-Forschung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: In der Forschungsförderung der Photovoltaik-Strategie 2023 ist das Verhältnis der Projektanzahl zum Fördervolumen groß.

„Das große Verhältnis der Projektanzahl zum Fördervolumen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Verhältnis Projektanzahl/Fördervolumen) mit einer Bewertung (zu kleinteilig); beide sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig und wurden nun standalone formuliert.

Grundlagenforschung hat in der PV-Forschungsförderung zu geringes Gewicht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung hält das Gewicht der Grundlagenforschung in der Forschungsförderung für die Photovoltaik für zu gering.

„Die Grundlagenforschung hat ein zu geringes Gewicht.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an assessment (basic research weighted too little) with a separate demand (expand it especially for perovskites); a reader could accept one without the other, so they are split and made standalone.

Grundlagenforschung zu Perowskiten in der PV-Förderung besonders ausbauen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung fordert, die Grundlagenforschung zur Materialgruppe der Perowskite, die sie als vielversprechend bezeichnet, in der Photovoltaik-Forschungsförderung besonders auszubauen.

„Zur vielversprechenden Materialgruppe der Perowskite sollte sie besonders ausgebaut werden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an assessment (basic research weighted too little) with a separate demand (expand it especially for perovskites); a reader could accept one without the other, so they are split and made standalone.

PV-Forschungsförderung ist zu kleinteilig, kaum Skaleneffekte

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Forschungsförderung im Bereich Photovoltaik ist zu kleinteilig angelegt, sodass je Projekt wenig Skaleneffekte (Economies of Scale) erreicht werden.

„deutet auf eine zu kleinteilige Förderung“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Verhältnis Projektanzahl/Fördervolumen) mit einer Bewertung (zu kleinteilig); beide sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig und wurden nun standalone formuliert.

Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Solarstromimport hat geringste Umwandlungsverluste

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Direkt nutzbarer importierter Solarstrom ermöglicht Importe grüner Energie mit den geringsten Umwandlungsverlusten, da in Südeuropa die Einstrahlung deutlich besser und saisonal komplementär ist.

„In Form von direkt nutzbarem Solarstrom gelingen Importe Grüner Energie mit den geringsten Umwandlungsverlusten.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Über den Entwurf hinaus 34 Argumente, 6 davon auf der Landkarte

Elektrolyse gehört in südliche Länder mit hohen Laufzeiten, gestützt durch Quote

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Wasserstoff-Elektrolyse sollte statt in Deutschland in Anlagen in südlichen Ländern mit hohen Laufzeiten erfolgen, was unter anderem durch eine Quotenregelung unterstützt werden kann.

„Elektrolyse sollte stattdessen in Anlagen erfolgen, die in südlichen Ländern mit hohen Laufzeiten betrieben werden können, dies kann u.a. mit einer Quotenregelung unterstützt werden (s.o.).“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable claims: electrolysis abroad with a quota, and a mix of rare electrolysis and thermal storage within Germany. Each can be accepted or rejected independently.

Elektrolyse nur bei reinem Grünstrom und ausgelasteten Leitungen vertretbar

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Elektrolyseure sollten nur betrieben werden, wenn der Strom unvermischter Grünstrom ist und alle Leitungen in Netzgebiete mit fossiler Erzeugung voll ausgelastet sind.

„Der Betrieb von Elektrolyseuren ist grundsätzlich nur dann vertretbar, wenn der gesamte Strom mit erneuerbaren Energien erzeugt wird (unvermischter Grünstrom) und alle Stromleitungen aus dem betreffenden Netzgebiet heraus in Netzgebiete mit fossiler Stromerzeugung voll ausgelastet sind.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Der Punkt ist eine inhaltliche Position zur Nutzung von PV-Überschussstrom für Elektrolyse in der Photovoltaik-Strategie, kein Verfahrens- oder Themenfremdes.

In Deutschland: seltene Elektrolyse plus häufigere thermische Speicherung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: In Deutschland selbst ist nach Ansicht der Stellungnahme eine Kombination aus seltener Elektrolyse und häufigerer thermischer Speicherung sinnvoller.

„In Deutschland selbst ist eine Kombination aus (selten) Elektrolyse und (häufiger) thermischer Speicherung sinnvoller.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable claims: electrolysis abroad with a quota, and a mix of rare electrolysis and thermal storage within Germany. Each can be accepted or rejected independently.

Überschussstrom-Elektrolyse und PV als Quelle unwirtschaftlich

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 47 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Elektrolyseanlagen sind nur bei hoher Auslastung wirtschaftlich; Überschussstrom oder PV mit geringen Volllaststunden eignet sich daher wenig für die Wasserstofferzeugung.

„Im Vergleich dazu ist Elektrolyse von „Strom-Überschüssen“ aus deutschen Solaranlagen unwirtschaftlich, weil die vergleichsweise teuren Elektrolyseure nur kurze Nutzungszeiten erreichen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Abregelung trifft aus pragmatischen Gründen Wind vor PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei Netzengpässen wird aus pragmatischen Gründen bevorzugt Windenergie abgeregelt, obwohl es auch PV treffen könnte, sodass zusätzliche PV-Erzeugung zu mehr Windabschaltung führt.

„dass dann aber aus pragmatischen Gründen die Windenergie mit ihren größeren Einheiten „bevorzugt“ abgeregelt wird“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Solarstrom zur Verflüssigung ist günstige CO2-Minderung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Solarstrom zur LNG-Verflüssigung ist eine der kostengünstigsten CO2-Minderungsmaßnahmen, da Umwandlungsverluste entfallen, die Einstrahlung mindestens doppelt so stark ist und Wüstenflächen verfügbar sind.

„Es gibt nur wenige kostengünstigere CO2-Minderungsmaßnahmen, als Solarstrom zur Verflüssigung einzusetzen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Bund soll einheitliche Rahmenregeln für Öffnungsklauseln setzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Bund soll einheitliche Regelungen zu Länderöffnungsklauseln und zur Abwicklung der E-Fuel-Umlagen treffen, damit Anbieter nicht überall spezifische Anforderungen beachten müssen und Kosten sinken, Transparenz und Wettbewerb steigen.

„Der Bund kann jedoch gewisse einheitliche Regelungen treffen, wie solche Länderöffnungsklauseln auszusehen haben und zur technischen Abwicklung von mautähnlichen E-Fuel-Umlagen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Forschungsförderung im Kontext der Entwicklungshilfe

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sollte Förderung für Ein-Modul-Solaranlagen für Haushalte und Micro-Grids im Rahmen der Entwicklungshilfe geben.

„Förderung sollte es auch im Kontext der Entwicklungshilfe geben, um Ein-Modul-Solaranlagen für Haushalte“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Für den Atomausstieg gibt es noch keinen Ausgleich

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme stellt fest, dass für den Atomausstieg bisher kein Ausgleich geschaffen wurde.

„Für den Atomausstieg wurde noch kein Ausgleich geschaffen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Passage argues PV targets are insufficient given missed sector targets (on-topic); the point bundled three independent claims, so split and made standalone.

Gaspreisbremse-Effekte auf die PV sollen sich nicht wiederholen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme sieht in der Gaspreisbremse wegen des geringeren Anreizes zum Heizungswechsel einen Nachteil für die Photovoltaik und fordert, dass sich dies nicht wiederholt.

„Die Schäden für die Photovoltaik durch die Gaspreisbremse (weniger Anreiz zum Heizungswechsel) und die Erlösabschöpfung bei Solarparks dürfen nicht wiederholt werden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Maßnahmen (Gaspreisbremse, Erlösabschöpfung) wurden zusammengefasst; getrennt und ohne wertende Formulierung ("schaden") als Position der Stellungnahme neu formuliert.

Inselnetzfähige Solaranlagen für ukrainische Atomkraftwerke

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Der Ukraine sollten schnellstmöglich inselnetzfähige Solaranlagen geliefert werden, die bei Netzausfall die Kühlung der Atomkraftwerke versorgen, zusätzlich zu Diesel-Notstromaggregaten.

„In die Ukraine sollten schnellstmöglich inselnetz-fähige Solaranlagen geliefert werden“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Not off-topic: the passage makes a substantive proposal that Germany deliver island-capable solar systems to Ukraine. The point is neutral and understandable on its own, so no repair is needed.

Kritik an Freiflächenanlagen sollte hingenommen werden, solange Suffizienz fehlt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Kritik an Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollte nach Ansicht der Einreichung hingenommen werden, solange Politik und wahlrelevante Teile der Bevölkerung nicht zu Suffizienz und einer Verkehrswende mit weniger Autos bereit sind.

„Kritik an Freiflächenanlagen muss ausgehalten werden, wenn die Politik (und wahlrelevante Teile der Bevölkerung) nicht zu Suffizienz und (im Verkehr) einer Verkehrswende mit weniger Autos bereit ist.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Lagebeschreibung (Alternativen, Bereitschaft der Politik) mit einer Wertung ("bittere Pille", Kritik müsse ausgehalten werden); getrennt und neutral formuliert.

Ladepunkt-Überlassung am Arbeitsplatz ohne zusätzlichen geldwerten Vorteil

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Bei der Überlassung von Ladepunkten am Arbeitsplatz (auch für Car-to-Grid) soll nur die Parkplatznutzung, nicht aber die Ladepunktnutzung zusätzlich als geldwerter Vorteil angesetzt werden.

„Parkplatznutzung ist steuerlich geldwerter Vorteil, Ladepunktnutzung ohne zusätzlichen Ansatz als geldwerter Vorteil“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about the tax treatment of workplace charging points in a comment on the PV strategy, so it is on topic.

Länderöffnungsklauseln für schnellere Klimaneutralität

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bundesländer und Kommunen, die schneller klimaneutral werden wollen, sollen einen schnelleren Pfad bekommen, einschließlich Absatzverbot für fossile Energien und höherer Quoten als eine etwaige Bundesquote.

„Den Wünschen der Bundesländer und Kommunen ist dadurch Rechnung zu tragen, dass ihnen ein schnellerer Pfad zur Klimaneutralität ermöglicht wird.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Langfristige PPAs sichern Investitionen, bleiben Kleinverbrauchern verwehrt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Große Stromverbraucher können langfristige PPAs über grüne Energie abschließen, die Investitionssicherheit schaffen; Kleinverbrauchern bleibt das verwehrt, weil ihnen stets kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten angeboten werden müssen.

„Kleinverbrauchern bleibt diese Möglichkeit verwehrt, da ihnen stets kurzzeitige Kündigungsmöglich-keiten angeboten werden müssen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

LNG nur mit zusätzlicher Solarverflüssigung zulassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: LNG-Lieferungen nach Deutschland sollen nur erlaubt werden, wenn in den Exportstaaten zusätzliche Solarstromerzeugung den Bedarf der Verflüssigungsanlagen vollständig deckt, zeitlich korrespondierend nachgewiesen und mit Übergangsregel für bilanziellen Nachweis, auch für indirekte Importe.

„LNG-Lieferungen nach Deutschland sollen nur dann erlaubt werden, wenn damit korrespondierend zusätzliche Solarstromerzeugung in den Exportstaaten des Erdgases aufgebaut wird“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

LNG-Solarauflage als Mindestanforderung gegenüber Pipelinegas

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, LNG-Lieferungen nach Deutschland nur bei zusätzlicher Solarstromerzeugung für die Verflüssigung zu erlauben, und versteht dies als Mindestanforderung, die die zusätzliche Klimabelastung von LNG gegenüber Pipelinegas vermeidet, nicht als Aufwertung von LNG als klimafreundlich.

„Damit soll keinesfalls ein Greenwashing von LNG verbunden sein, sondern eine Mindestanforderung gesetzt werden, die zusätzliche Klimaschädigung durch LNG im Vergleich zu Pipelinegas vermeidet.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Rewritten to name the proposed solar-liquefaction requirement for LNG imports and to replace the loaded terms "Greenwashing"/"Grünfärbung" with neutral wording, keeping the claim's direction.

LNG-Terminals behindern den Ausbau der Photovoltaik

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme behindert der Umfang der geplanten LNG-Importterminals die Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland und der auf Photovoltaik beruhenden Energieimporte.

„blockiert auf diese Weise die Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland und der auf Photovoltaik beruhenden Energieimporte“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist thematisch relevant (Energiepolitik, PV-Entwicklung), mischt aber ein Werturteil ("zu groß") mit einer prüfbaren Wirkungsbehauptung ("blockiert die PV-Entwicklung"); neutral umformuliert und aufgeteilt.

Mais für Biogas darf auf nahezu allen Ackerflächen angebaut werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme dürfen Landwirte auf nahezu allen Ackerflächen Mais für Biogasanlagen anbauen, was sie als Monokulturen mit niedrigem ökologischen Wert beschreibt.

„Landwirte dürfen auf nahezu allen Ackerflächen Mais anbauen, der dann in Biogasanlagen zur Stromerzeugung genutzt wird.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims (PV ban on open land; maize cultivation allowed) and used loaded wording ("de facto verboten"); split and neutrally restated, attributing to the submission.

Mautähnliche E-Fuel-Umlage im Verkehr in Vorreitergebieten

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: In früh klimaneutralen Gebieten soll es im Verkehr eine mautähnliche Umlage für die Bereitstellung von E-Fuels geben, bei der Fahrzeuge nach Fahrleistung an den Kosten beteiligt werden.

„würde es in frühzeitig klimaneutralen Gebieten eine Art Mautsystem als Umlage für die Bereitstellung von E-Fuels geben“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Konkreter Vorschlag der Stellungnahme zu Länderöffnungsklauseln in der PV-Strategie; die Stellungnahme verknüpft E-Fuels mit Photovoltaik, daher kein Fall von off_topic.

Mieterbeteiligung unterscheidet sich von Gemeindebeteiligung bei Windkraft

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicherin führt an, die finanzielle Gemeindebeteiligung bei Windkraftanlagen unterscheide sich grundlegend von der Mieterbeteiligung, weil Windkraftanlagen mit weitreichenden visuellen Beeinträchtigungen verbunden seien.

„Hier besteht ein grundlegender Unterschied zur finanziellen Gemeindebeteiligung bei Windkraftanlagen, die ja grundsätzlich mit weitreichenden Beeinträchtigungen durch visuelle Wirkungen verbunden sind.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Prinzip „kein Nachteil, daher kein Vorteil“ (Wertung) und die Tatsachenbehauptung zur visuellen Beeinträchtigung bei Windkraft sind unabhängig voneinander; Wortwahl neutralisiert.

Mit wachsenden Wasserstoffmengen wird Beimischung in Erdgasnetze unvermeidbar

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Mit zunehmenden Mengen Grünen Wasserstoffs sind laut Stellungnahme die Abnehmer mit besonderem Bedarf, etwa die Düngemittelindustrie, versorgt, sodass eine Beimischung in die Erdgasnetze keine Nachteile mehr hat bzw. unvermeidbar wird.

„Mit zunehmenden Wasserstoffmengen werden jedoch die Abnehmer, die Wasserstoff besonders gut gebrauchen können (z.B. Düngemittelindustrie) versorgt sein und eine Beimischung hat keine Nachteile mehr bzw. wird unvermeidbar.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig bewertbare Aussagen (Quotendesign ohne Beimischungspflicht, Unvermeidbarkeit bei wachsenden Mengen, Transporterleichterung) und war ohne Bezug auf die Quotenregelung nicht verständlich.

Ohne Verkehrswende: Freiflächen-PV, Braunkohlestrom oder fossile Kraftstoffe

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden bleiben, wenn die Politik keine effektive Verkehrswende umsetzt, als realistische Optionen nur Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Braunkohlestrom oder fossile Kraftstoffe.

„die realistischen Alternativen der Verkehrswende aber entweder Freiflächenanlagen oder Braunkohlestrom oder fossile Treibstoffe sind“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt wurde neutral umformuliert und als Position der Einreichenden zur PV-Strategie (Freiflächenanlagen) eigenständig verständlich gemacht; Aussage und Richtung bleiben erhalten.

Quote für grünen Wasserstoff an Erdgasvertrieb koppeln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Grüne Wasserstoffimporte sollen über eine Quote angereizt werden, nach der Erdgasvertreiber im Verhältnis dazu steigende Mengen grünen Wasserstoffs bereitstellen müssen.

„Wer künftig Erdgas in den Vertrieb bringt, muss im Verhältnis dazu auch Grünen Wasserstoff bereitstellen, dessen Menge sukzessive zunimmt.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Quote für Grünen Wasserstoff: keine Beimischungspflicht in Erdgasnetze

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei der vorgeschlagenen Quotenregelung für Importe Grünen Wasserstoffs (gekoppelt an den Erdgasvertrieb) soll es keine Pflicht geben, den Quotenwasserstoff in die Erdgasnetze beizumischen, und eine vorrangige Versorgung der Industrie bleibt zulässig.

„Eine Beimischungspflicht des der Quotenerfüllung dienenden Wasserstoffs in die Erdgasnetze gibt es nicht, eine Versorgung vorrangig der Industrie ist zulässig.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig bewertbare Aussagen (Quotendesign ohne Beimischungspflicht, Unvermeidbarkeit bei wachsenden Mengen, Transporterleichterung) und war ohne Bezug auf die Quotenregelung nicht verständlich.

Realistische Alternativen zur Verkehrswende: Freiflächen-PV, Braunkohle oder fossile Kraftstoffe

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung nimmt an, dass die Politik zu einer effektiven Verkehrswende nicht bereit ist und dass die realistischen Alternativen dann Freiflächen-Photovoltaik, Braunkohlestrom oder fossile Treibstoffe sind.

„die realistischen Alternativen der Verkehrswende aber entweder Freiflächenanlagen oder Braunkohlestrom oder fossile Treibstoffe sind, die Politik aber zu einer effektiven Verkehrswende nicht bereit ist“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Lagebeschreibung (Alternativen, Bereitschaft der Politik) mit einer Wertung ("bittere Pille", Kritik müsse ausgehalten werden); getrennt und neutral formuliert.

Stromleitungen nach Frankreich/Spanien ausbauen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Ausbau der Stromleitungen, insbesondere HGÜ-Freileitungen von Frankreich und Spanien nach Deutschland, ist anzustreben.

„Ein Ausbau der Stromleitungen, insbesondere HGÜ-Freileitungen von Frankreich und von Spanien nach Deutschland, ist anzustreben.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Strompreiszonen: mindestens zwei, besser vier

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Deutschland soll in mindestens zwei, besser vier Preiszonen (Nordwest/TenneT, NRW/Amprion, Ost/50Hertz, Süd) aufgeteilt werden, unabhängig von einer grundlegenden Marktreform und mit preislicher Kopplung bei ausreichender Kapazität.

„Hier ist dringend eine Aufteilung Deutschlands in mindestens zwei Preiszonen (Norddeutschland und restliches Deutschland), besser aber mindestens vier Preiszonen“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Terminals für flüssigen Wasserstoff/Ammoniak auslegen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Importterminals sollen auch für flüssigen Wasserstoff oder Ammoniak geeignet sein; derzeit sind nur die Schiffsanleger universell nutzbar.

„Anders als bisher ist darauf zu achten, dass Importterminals auch für den Import von entweder flüssigem Wasserstoff oder flüssigem Ammoniak geeignet sind.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Wasserstoff-Beimischung erleichtert den Transport in vorhandenen Pipelines

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Beimischung von Wasserstoff ins Erdgasnetz erleichtert nach Aussage der Stellungnahme den Transport in vorhandenen Pipelines.

„Außerdem erleichtert die Beimischung den Transport in vorhandenen Pipelines.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig bewertbare Aussagen (Quotendesign ohne Beimischungspflicht, Unvermeidbarkeit bei wachsenden Mengen, Transporterleichterung) und war ohne Bezug auf die Quotenregelung nicht verständlich.

Wasserstoffquote als Zukunftsquote ausgestalten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Zukunftsquote, bei der Verpflichtete mehrere Jahre Zeit zur Erfüllung haben, senkt Investitionsrisiken, Finanzkapitalbedarf und Kapitalkosten.

„Geringe Investitionsrisiken, weniger Bedarf an Finanzkapital und damit niedrigere Kapitalkosten werden vor allem mit einer Ausgestaltung der Quote in Form einer Zukunftsquote erreicht“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Zweite kurzfristige Auktion im Spotmarkt einführen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es soll ein zweiter Auktionstermin (z.B. eine Stunde vorher) eingeführt werden, in dem verkaufte Mengen an bessere Prognosen angepasst werden können.

„Es sollte daher ein zweiter Auktionstermin eingeführt werden, in dem relativ zeitnah (z.B. eine Stunde vorher) eine Anpassung der verkauften Mengen an die nunmehr besseren Prognosen stattfinden kann.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Zweite kurzfristige Spotmarkt-Auktion würde Ausgleichsenergiebedarf senken

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Ein zusätzlicher, zeitnah (z.B. eine Stunde vorher) stattfindender Auktionstermin im Spotmarkthandel würde den Bedarf an Ausgleichsenergie senken, weil Mengen an bessere Prognosen angepasst werden können.

„Das würde auch den Bedarf an Ausgleichsenergie senken.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte zwei unabhängige Wirkungsbehauptungen (Ausgleichsenergie, Netzkapazitäten) und bezog sich unklar auf die "zweite Auktion"; beide Punkte benennen nun den vorgeschlagenen zweiten kurzfristigen Auktionstermin im Spotmarkthandel.

Datenauswertung zu Redispatch nach Tageszeit nötig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Aufstellung des Einspeisemanagements bei Windkraft und des Redispatch nach Tageszeiten oder Sonnenverhältnissen würde zeigen, wie stark PV-Mittagsspitzen daran mitwirken.

„Eine Aufstellung des Umfangs des Einspeisemanagements bei Windkraftanlagen und allgemein des“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Aussortiert 7 Argumente

Tempolimit im Koalitionsvertrag ausgeschlossen

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Minderungsmaßnahmen wie ein allgemeines Tempolimit wurden im Koalitionsvertrag ausgeschlossen.

„Bestimmte Minderungsmaßnahmen, wie z.B. ein allgemeines Tempolimit, sind im Koalitionsvertrag im Einvernehmen mi dem heutigen Wirtschaftsminister ausgeschlossen worden.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point is about a speed limit in the coalition agreement, a transport-sector aside. It makes no claim about the PV strategy; it is only context for the submission's wider argument that climate targets are insufficient.

LNG-Beschleunigungsgesetz auf Grüngas-Terminals erweitern

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Das LNG-Beschleunigungsgesetz soll erweitert werden, damit auch Importterminals für grüne Gase von den Beschleunigungsmöglichkeiten profitieren.

„Das LNG-Beschleunigungsgesetz ist zu erweitern, so dass auch Importterminals für Grüne Gase von diesen Beschleunigungsmöglichkeiten profitieren können.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung betrifft die Erweiterung des LNG-Beschleunigungsgesetzes auf Importterminals für grüne Gase. Sie hat keinen Bezug zur Photovoltaik-Strategie, anders als die Nachbarpunkte der Stellungnahme, die Terminals mit der PV-Entwicklung verknüpfen. Sie gehört zu einem anderen Thema als dem der Konsultation.

Geplanter Umfang der LNG-Importterminals ist zu groß

Die maschinelle Redaktion hat es überarbeitet, die erneute Prüfung fand weiter einen Mangel (nicht zum Thema, Tatsache oder Wertung unsicher). Deshalb aussortiert.

Fassung der Maschine: Die Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK hält den Umfang der in Deutschland geplanten LNG-Importterminals für zu groß.

„Der Umfang der geplanten Importterminals ist zu groß“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist thematisch relevant (Energiepolitik, PV-Entwicklung), mischt aber ein Werturteil ("zu groß") mit einer prüfbaren Wirkungsbehauptung ("blockiert die PV-Entwicklung"); neutral umformuliert und aufgeteilt.

Verflüssigung von LNG verursacht ca. 10 % Zusatzemissionen

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Die geplante Verflüssigung von nach Deutschland gelieferten LNG mit fossilen Energien verursacht rund 10 % zusätzliche CO2-Emissionen.

„was nochmal ca. 10% zusätzliche CO2-Emissionen ergibt“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Pyrenäen-Pipeline für Wasserstoff, nicht Mittelmeer

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Die Bundesregierung soll sich für eine leistungsfähige Gaspipeline von Spanien über die Pyrenäen durch Frankreich einsetzen; die Mittelmeer-Pipeline ist aus Kosten- und Zeitgründen abzulehnen.

„Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass eine leistungsfähige Gaspipeline von Spanien über die Pyrenäen durch Frankreich nach Mitteleuropa gebaut wird.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Bisher doppelte Steuervergünstigung für besser verdienende Autofahrer

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher).

Fassung der Maschine: Durch Entfernungspauschale und steuerfreie Firmenparkplätze erhalten manche, meist besser verdienende Mitarbeiter bereits eine doppelte steuerliche Vergünstigung, während andere Parkkosten selbst tragen.

„erhalten manche Mitarbeiter eine doppelte steuerliche Vergünstigung – meistens die besser verdienenden – während andere Mitarbeiter Parkkosten aus dem Nettoeinkommen bzw. aus der Entfernungspauschale zahlen müssen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH

Entfernungspauschale deckt alle Autokosten, keine weiteren Steuervergünstigungen nötig

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt).

Fassung der Maschine: Die Entfernungspauschale deckt grundsätzlich alle Autokosten ab, zusätzliche Steuervergünstigungen für E-Autos am Arbeitsplatz sind nicht nötig.

„Die Entfernungspauschalen decken grundsätzlich alle Autokosten ab, es braucht keine zusätzlichen Steuervergünstigungen.“

Originalstelle, Windland Energieerzeugungs GmbH