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Windland Energieerzeugungs GmbH
Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 171 Argumente aus rund 25 Seiten.
Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.
Mit wem Windland Energieerzeugungs GmbH übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- SUNMAXX PVT GMBHin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 25 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- NexWafe GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 19 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 23 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 17 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 17 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 16 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 22 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 28 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 19 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 27 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 47 von 66 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 22 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 19 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 34 von 50 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 27 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 18 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 16 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 19 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 49 von 77 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 19 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 34 von 54 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 16 von 26 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- Meerwindin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- BAIin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 22 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 23 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 23 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 25 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 20 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 39 von 51 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 22 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 28 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 30 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 15 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 15 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 15 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 26 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 23 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 19 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 19 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 16 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 16 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 34 von 47 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 18 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 32 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 39 von 55 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 24 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 54 von 77 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 28 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 20 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 20 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 26 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 13 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 17 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 19 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 21 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 23 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 50 von 74 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 25 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 59 von 88 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 24 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 20 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 18 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 14 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 12 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 29 von 44 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 15 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 15 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 15 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 26 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 24 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 11 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 29 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 38 von 59 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 16 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 12 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 29 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 27 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 18 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 31 von 50 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 34 von 55 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 29 von 47 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 16 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 38 von 62 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 11 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 15 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 25 von 42 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 13 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 33 von 56 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 28 von 48 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 16 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 12 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 20 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 20 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 12 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 6 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 6 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 38 von 70 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 13 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 13 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 14 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 20 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 15 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 6 von 16 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Deutsche Leasing AGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Encavis AGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 23 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 31 von 42 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- NABUin 26 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 46 von 66 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 13 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 36 von 55 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 15 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 26 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 16 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 10 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 21 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 20 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 11 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 17 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 12 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 9 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 7 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Windland Energieerzeugungs GmbH allein steht
Bei 42 Streitfragen urteilt Windland Energieerzeugungs GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Netzanschlüsse beschleunigen
Die Hauptherausforderung liegt im Netzausbau und nicht im Anschlussprozess.
Das Vorhaben als Ganzes
Die Nutzung selbst erzeugten Stroms vor Ort sollte im Mittelpunkt der PV-Förderung stehen.
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Der Bundesgesetzgeber soll kleine Garten-PV-Anlagen ausdrücklich für zulässig erklären.
Über den Entwurf hinaus
Die Wettbewerber der Photovoltaik sollen angemessen, also nicht bevorzugt, behandelt werden.
Weitere 34 anzeigen
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Freiflächen-PV soll im Außenbereich nach § 35 BauGB allgemein privilegiert werden.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Energy Sharing steigert die Akzeptanz und den Ausbau von Photovoltaikanlagen.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Die Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen mit Teileinspeisung soll deutlich angehoben werden.
Balkonkraftwerke erleichtern
Balkonkraftwerke leisten nur einen geringen Beitrag zum PV-Ausbauziel.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Netzanschlüsse beschleunigen
Technologieentwicklung voranbringen
Der PV-Zubau sollte stets mit Speicherung einhergehen, damit die Energie später zur Verfügung steht.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Das Stadtstrom-Modell der finanziellen Mieterbeteiligung soll nicht weiterverfolgt werden.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Netzanschlüsse beschleunigen
Eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen beschleunigt den Netzanschluss.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Die Akzeptanz von Photovoltaik in der Bevölkerung ist derzeit hoch.
Balkonkraftwerke erleichtern
Das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes darf kein Grund sein, Balkonkraftwerke abzulehnen.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Der Denkmalschutz soll beim Ausbau von Dach-PV grundsätzlich nachrangig sein.
Balkonkraftwerke erleichtern
Steckersolargeräte sollen im WEG und im BGB als privilegierte Maßnahme gelten.
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen
Strenge Kriterien für Zulieferer machen die Produktion in der EU wettbewerbsfähiger.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Balkonkraftwerke erleichtern
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Balkonkraftwerke erleichtern
Balkonkraftwerke sollen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen.
Balkonkraftwerke erleichtern
Der Schukostecker soll für Balkonkraftwerke ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen zugelassen werden.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.
Netzanschlüsse beschleunigen
Eine gesetzliche Duldungspflicht für Anschlussleitungen über fremde Grundstücke ist richtig.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Die PV-Strategie soll Fassaden-PV als eigenes Thema aufnehmen.
Technologieentwicklung voranbringen
Die Forschungsförderung sollte enger an den Erfordernissen der Industrie ausgerichtet werden.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 171 Argumenten stehen 87 auf der Landkarte, 82 sind Einzelforderungen und 2 sind offene Fragen. 13 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 71 Argumente sind entstanden, weil sie 35 längere Textstellen geteilt hat. 8 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 7 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 39 Argumente, 12 davon auf der Landkarte
Spätes PV-Plateau 2026 in der Strategie ist nicht nachvollziehbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält es für nicht nachvollziehbar, dass die PV-Strategie des BMWK das Ausbau-Plateau von 22 GW/a erst 2026 vorsieht.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum der PV-Ausbau erst 2026 ein Plateau (von 22 GW/a) erreichen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält eine prüfbare Tatsache (Plateau erst 2026, nach der Legislaturperiode) und ein Werturteil (nicht nachvollziehbar); sie wurde in zwei Punkte aufgeteilt und benennt die Strategie ausdrücklich.
Strategie: PV-Plateau von 22 GW/a erst 2026, nach der Legislaturperiode
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach der PV-Strategie des BMWK soll der PV-Ausbau erst 2026 ein Plateau von 22 GW/a erreichen, was nach der Legislaturperiode des gegenwärtigen Bundestages läge.
„der PV-Ausbau erst 2026 ein Plateau (von 22 GW/a) erreichen soll, das wäre nach der Legislaturperiode des gegenwärtigen Bundestages.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält eine prüfbare Tatsache (Plateau erst 2026, nach der Legislaturperiode) und ein Werturteil (nicht nachvollziehbar); sie wurde in zwei Punkte aufgeteilt und benennt die Strategie ausdrücklich.
Zubaumengen vorziehen: 20–30 GW/a schon 2024/25
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die für die 2030er-Jahre vorgesehenen Zubaumengen sollen bis Mitte der 2020er vorgezogen werden, mit inländischen Zielen von mindestens 20–30 GW/a für 2024 und 2025 (20 GW über das EEG, 10 GW EEG-frei).
„Bereits für 2024 und 2025 sind inländische Mengenziele von mind. 20-30 GW/a anzupeilen, davon 20 GW/a mit Absicherung über das EEG, weitere 10 GW/a sind über EEG-freie Anlagen anzustreben.“
PV-Strategie setzt auf nachrangige Teilmärkte statt auf große Stellschrauben
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme meint, die PV-Strategie konzentriere sich auf Detailfragen und nachrangige Teilmärkte wie Balkonanlagen, statt die in der Stellungnahme benannten großen Stellschrauben anzugehen.
„aber sich im Klein-Klein und mit nachrangigen Teilmärkten (z.B. Balkonanlagen) verzetteln“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband ein Lob der Vorschläge mit dem Vorwurf, die Strategie behandle Nachrangiges; beides ist unabhängig voneinander annehmbar. Der Vorwurf ist neutral umformuliert, die Richtung bleibt.
PV-Strategie: Wichtige Felder in Handlungsbereichen fehlen
Dasselbe Argument hat auch EAD vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie des BMWK adressiert nach Ansicht der Stellungnahme in einigen Handlungsbereichen wichtige Felder kaum oder gar nicht.
„doch die großen Punkte werden nicht ausreichend adressiert.“
Strategie enthält viele Maßnahmen zu Nischenprojekten wie Mieterstrom
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Entwurf der PV-Strategie des BMWK enthält nach Darstellung der Stellungnahme zahlreiche Maßnahmen zu Nischenprojekten wie Mieterstrom und Balkonkraftwerken.
„zahlreiche Maßnahmen zu Nischenprojekten wie z.B. Mieterstrom und Balkonkraftwerken“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine überprüfbare Beschreibung (Maßnahmen zu Nischenprojekten) mit einer Wertung (große Punkte unzureichend adressiert); getrennt und mit Bezug auf die PV-Strategie des BMWK formuliert.
Stromverbrauch bei niedrigen Preisen ist meist netzdienlicher
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In der Regel ist Stromverbrauch bei niedrigen Strompreisen netzdienlicher, und hohe Marktpreise korrelieren mit erhöhtem Aufwand der Strombereitstellung.
„In der Regel ist Stromverbrauch bei niedrigen Strompreisen netzdienlicher und hohe Strommarktpreise korrelieren mit erhöhtem Aufwand bei der Herbeiführung des Stromes“
Zusätzlicher Bedarf vor allem an nicht EEG-geförderten PV-Anlagen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält fest, dass zusätzlich vor allem Photovoltaikanlagen ohne EEG-Förderung benötigt werden.
„Außerdem brauchen wir vor allem die nicht EEG-geförderten Anlagen zusätzlich.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Bedarfsaussage (nicht EEG-geförderte Anlagen) mit einer Bewertung der EEG-bezogenen Privilegierung; beides ist unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar.
PV-Strategie: Ziele und Maßnahmen werden als sehr sinnvoll bewertet
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 206 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Einreichende hält die in der Photovoltaik-Strategie des BMWK vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen für sehr sinnvoll.
„Die Strategie enthält eine Reihe von Vorschlägen, die überwiegend zu begrüßen sind“
PV-Anlagen erreichen nur rund 1000 Vollaststunden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Solaranlagen in Deutschland erreichen nur rund 1000 Vollaststunden im Jahr; bei reiner Überschussnutzung sinken die Elektrolyseur-Laufzeiten schnell unter 500 oder 300 Stunden.
„Bereits die Solaranlagen selbst erreichen nur rund 1000 Vollaststunden im Jahr, nutzt man aber nur Überschussstrom, ist man schnell bei weniger als 500 oder 300 Stunden jährlich Betriebszeit der Elektrolyseure.“
Wasserstofffixierung der Strategie ungerechtfertigt
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 97 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Aussage der Strategie, den Langzeitspeicherbedarf insbesondere durch Wasserstoff zu decken, ist wegen der Fixierung auf Wasserstoff nicht gerechtfertigt.
„Nicht sinnvoll ist dagegen die Überlegung der Strategie: „Den verbleibenden Langzeitspeicherbedarf decken wir insbesondere durch Wasserstoff-Elektrolyse, -Speicher und -Kraftwerke.“
Wasserstoffspeicherung verliert rund die Hälfte der Energie
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Bei Speicherung mit Wasserstoff geht auf dem Weg von Strom zu Wasserstoff und zurück zu Strom rund die Hälfte der Energie verloren, etwas weniger bei Nutzung der Abwärme der Wiederverstromung.
„Außerdem geht bei der Speicherung mit Wasserstoff rund die Hälfte der Energie auf dem Weg von Strom zu Wasserstoff und Wasserstoff zu Strom verloren“
Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Die Aussage zu Energieverlusten bei der Wasserstoffspeicherung ist ein inhaltlicher Beitrag zur Speicherdebatte der PV-Strategie und gehört zum Konsultationsthema; sie ist verständlich und neutral formuliert.
Abregelung erneuerbarer Energien durch Einspeisemanagement in großem Umfang
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Im Rahmen von Redispatch und Einspeisemanagement werden erneuerbare Energien, auch Strom aus Photovoltaikanlagen, in großem Umfang abgeregelt, sodass diese Energie ungenutzt bleibt.
„Diese Energie wird „weggeworfen“ und den Netzbetreibern entsteht hoher Aufwand.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte die Tatsachenbehauptung (umfangreiche Abregelung) mit einer Wertung ("Unding"); getrennt und neutral formuliert, mit Bezug auf Einspeisemanagement.
Abregelung von Energie ist unabhängig von der Ursache nicht hinnehmbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Dass durch Abregelung so viel Energie ungenutzt bleibt, ist unabhängig davon, wer es verursacht oder wer unmittelbar betroffen ist, nicht hinnehmbar.
„Es ist ein Unding, dass hier so viel Energie „weggeworfen“ wird.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte die Tatsachenbehauptung (umfangreiche Abregelung) mit einer Wertung ("Unding"); getrennt und neutral formuliert, mit Bezug auf Einspeisemanagement.
Abregelung von Strom beruht auf Marktdesign und hohen Abgaben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme ist die Abregelung von Stromerzeugung in Deutschland auf das Marktdesign und hohe Abgaben auf die Stromverwendung zurückzuführen.
„Wo Stromerzeugung abgeregelt wird, liegt es am Marktdesign und hohen Abgaben auf die Stromverwendung.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently assessable claims: that surplus electricity is rare in Germany, and that curtailment is caused by market design and levies. Split into one point each.
Allgemeine Kappung besser als Sonderlösungen für Verbrauchergruppen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine allgemeine Kappung ist besser als Sonderlösungen für bestimmte Verbrauchergruppen (z.B. abschaltbare Lasten), die getrennte Messung, Abrechnung und Nachweise erfordern.
„Statt nach Sonderlösungen zu suchen, die besondere Verbrauchergruppen (z.B. abschaltbare Lasten) bevorzugen und in der Regel getrennte Messung und Abrechnung sowie besondere Nachweise erfordern“
Allgemeiner Verrechnungspreis nur mit Schutz vor politischer Einflussnahme
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine allgemeine Vorgabe des Verrechnungspreises würde die Abrechnung vereinfachen, müsste aber vor politischer Einflussnahme geschützt werden.
„Eine allgemeine Vorgabe, welcher Verrechnungspreis dabei verwendet werden soll, würde der vereinfachten Abrechnung dienen, müsste aber vor politischer Einflussnahme geschützt werden.“
Bevölkerung in Deutschland unterstützt den Ausbau der Solarenergie
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung behauptet, die Bevölkerung in Deutschland unterstütze den Ausbau der Solarenergie eindeutig.
„Die Bevölkerung in Deutschland steht eindeutig hinter dem Ausbau der Solarenergie.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Bevölkerungsunterstützung) mit einer Forderung an die Regierung und enthielt wertende Formulierung ("irritieren"); getrennt und neutral formuliert.
Contracts for Difference als Teil des Ausschreibungsvolumens
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ein Teil des Ausschreibungsvolumens soll als Contracts for Difference ausgestaltet werden, daneben bleibt das konventionelle Modell bestehen.
„Ein besonderer Teil des Ausschreibungsvolumens sollte als „Contracts for Difference“ ausgestaltet werden“
Day-ahead-Auktion: Sonnenprognose unsicherer als Windprognose
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei der day-ahead-Auktion im Spotmarkthandel sind die Windverhältnisse einigermaßen abschätzbar, die Sonneneinstrahlung dagegen weniger gut.
„Bei der day-ahead-Auktion im „Spotmarkthandel“ sind die Windverhältnisse einigermaßen abschätzbar, für die Sonneneinstrahlung gilt das weniger.“
Deutlich erhöhte kurzfristige Minderungsanstrengungen nötig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Deutlich erhöhte, kurzzeitig wirksame Minderungsanstrengungen sind unerlässlich.
„Deutlich erhöhte, kurzzeitig wirksame Minderungsanstrengungen sind unerlässlich.“
Deutschland trägt als Industrieland historische Verantwortung an der Klimakrise
Dasselbe Argument hat auch DUH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme trägt das industrialisierte Deutschland eine historische Verantwortung an der Klimakrise.
„Von einer besonderen Verantwortung für die historisch kumulierten Emissionen ganz abgesehen.“
Einheitspreis verursacht Redispatch und Abregelung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der einheitliche Marktpreis für ganz Deutschland führt zu rechnerischen Netzüberlastungen, die durch Redispatch (zusätzliche fossile Kraftwerke) und Einspeisemanagement (Abregelung erneuerbarer Energien) behoben werden, wobei Energie weggeworfen wird und hoher Netzbetreiberaufwand entsteht.
„Als Folge der Bildung eines einheitlichen Marktpreises für ganz Deutschland kommt es immer wieder zu rechnerischen Überlastungen der Übertragungsnetze“
Einspeisemanagement-Kosten hemmen Sektorkopplung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die je kWh auf den Stromverbrauch umgelegten Kosten des Einspeisemanagements beeinträchtigen Sektorkopplung und Flexibilität der Stromnachfrage.
„die Sektorkopplung und die Flexibilität der Stromnachfrage beeinträchtigen“
Energiesektor wird wegen mehr Kohleverstromung Emissionsziele verfehlen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme geht davon aus, dass der Energiesektor wegen vermehrter Kohleverstromung seine Emissionsziele ebenfalls verfehlt.
„Im Energiesektor ist durch vermehrte Kohleverstromung ebenfalls von einer Zielverfehlung auszugehen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Passage argues PV targets are insufficient given missed sector targets (on-topic); the point bundled three independent claims, so split and made standalone.
Fortlaufender Spotmarkthandel hat zu geringe Markttiefe
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der fortlaufende Handel im Spotmarkt erreicht keine ausreichende Markttiefe, um Prognosefehler auszugleichen.
„Der fortlaufende Handel erreicht dagegen keine ausreichendes Markttiefe.“
Importe von Strom, H2 und PtL beruhen auf PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Importe von erneuerbarem Strom, grünem Wasserstoff und Power-to-Liquid-Kraftstoffen werden laut Stellungnahme hauptsächlich auf Photovoltaik beruhen und gehören daher zum Thema der Strategie.
„werden ebenfalls hauptsächlich auf Photovoltaik beruhen“
Komplexeres Marktdesign (Knotenpreise) als Alternative erwägen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Alternativ zur einfachen Kappung kann eine komplexere Ausgestaltung von Strommarktdesign und Netzkosten, etwa ein Knotenpreissystem, in Betracht kommen.
„es kann aber auch eine komplexere Ausgestaltung des Strommarktdesigns und der Netzkosten (z.B. Knotenpreissystem) in Betracht kommen“
KSG-Emissionsziele erlauben mehr Emissionen als ein 1,5-Grad-Beitrag
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Die im Klimaschutzgesetz festgelegten Emissionsziele sehen deutlich höhere Emissionen vor, als bei einem deutschen Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel mit weltweit einheitlichen Pro-Kopf-Emissionen zulässig wären, die Ziele gelten daher als unzureichend.
„Bereits die im Klimaschutzgesetz verankerten Emissionsziele sind wesentlich höher, als es ein Beitrag Deutschlands zum 1,5-Gard-Ziel mit weltweit einheitlichen Pro-Kopf-Emissionen erlauben würde.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim that the climate targets underlying the PV strategy are insufficient, so not off-topic; the original label ("Ziele zu hoch") was ambiguous and is reworded to make the direction clear.
Länderehrgeiz darf Ziele anderswo nicht senken
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Erhöhte Anstrengungen einzelner Gebietskörperschaften sollen nicht zu Lasten der Ziele im übrigen Land gehen; dort soll die bundesweite Quote unvermindert weitergelten.
„Die jeweiligen Gebietskörperschaften sollen auch entscheiden können, dass erhöhte Anstrengungen bei ihnen nicht zu Lasten der Ziele in anderen Teilen Deutschlands gehen sollen.“
Regierung soll sich bei der PV-Strategie nicht von Verbandsstellungnahmen leiten lassen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung fordert, die Bundesregierung solle sich bei der Photovoltaik-Strategie nicht von den Stellungnahmen der Verbände beeinflussen lassen.
„Die Regierung darf sich auch nicht von Verbandsstellungnahmen irritieren lassen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Bevölkerungsunterstützung) mit einer Forderung an die Regierung und enthielt wertende Formulierung ("irritieren"); getrennt und neutral formuliert.
Sektorkopplung erhöht Konzessionsabgaben-Aufkommen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mit zunehmender Sektorenkopplung steigt der Stromverbrauch für Verkehr und Heizung und damit die kommunale Konzessionsabgabe, besonders bei Umstellung von Ölheizungen.
„Mit zunehmender Sektorenkopplung würde der Stromverbrauch für Verkehr und Heizung zunehmen und insoweit auch die Höhe der kommunalen Konzessionsabgabe“
Solarverband-Mitglieder sind überwiegend Installateure und Projektentwickler
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Mitgliedsfirmen der Solarverbände sind der Einreichung zufolge in der großen Mehrheit Installateure und Projektentwickler und keine Hersteller von Anlagenkomponenten.
„Diese sind jedoch in der großen Überzahl keine Herstellerfirmen der Komponenten von Solaranlagen, sondern Installateure, Projektentwickler und dergleichen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Aussage über die Mitgliederstruktur, eine Unterstellung zu Interessen und ein Repräsentativitätsurteil in polemischer Wortwahl; getrennt und neutral formuliert.
Strategie sollte Energieimporte adressieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie soll entweder in „Strategie Photovoltaik in Deutschland“ umbenannt werden oder auch den Ausbau der Solarenergie im Ausland für den deutschen Bedarf und importierte Energien behandeln.
„Das vorliegende Dokument sollte entweder umbenannt werden in „Strategie Photovoltaik in Deutschland“ oder – besser – auch den Ausbau der Solarenergie in südlichen Ländern für den deutschen Bedarf“
Überschussstrom für Elektrolyse fällt in Deutschland kaum an
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme gibt es in Deutschland derzeit fast nie Überschussstrom im Sinne der Bedingungen für einen vertretbaren Elektrolyseurbetrieb (rein erneuerbarer Strom bei voll ausgelasteten Netzableitungen).
„Momentan gibt es in Deutschland fast nie Überschussstrom in diesem Sinne.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently assessable claims: that surplus electricity is rare in Germany, and that curtailment is caused by market design and levies. Split into one point each.
Umweltverbände: Suffizienz-Vorstellungen gehen weiter als politisch gewollt
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Windland Energieerzeugungs GmbH meint, Umweltverbände vertreten oft weitreichende Vorstellungen mit größerem Gewicht auf Suffizienz, als die Mehrheit der Politik durchzusetzen bereit sei.
„Umweltverbände vertreten oft recht weitreichende Vorstellungen, bei denen Suffizienzgedanken eine größere Rolle spielen, als sie die Mehrheit der Politikrt durchzusetzen bereit ist.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Neutral umformuliert und ohne die im Zitat nicht enthaltene Folgerung zur Dachanlagen-Präferenz; die Aussage wird dem Einreicher zugeschrieben, damit sie eigenständig verständlich ist.
Verbandsstellungnahmen zur PV sind nicht repräsentativ für die Bevölkerung
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung meint, Verbandsstellungnahmen zur Photovoltaik-Strategie spiegelten nicht das Interesse der Bevölkerung an mehr Klimaschutz wider, und die Regierung solle sich davon nicht beirren lassen.
„Verbandsstellungnahmen zur PV sind nicht repräsentativ für die Bevölkerung und deren Interesse an mehr Klimaschutz“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Aussage über die Mitgliederstruktur, eine Unterstellung zu Interessen und ein Repräsentativitätsurteil in polemischer Wortwahl; getrennt und neutral formuliert.
Verbraucherschutz-Hintergrund des PPA-Verbots für Endkunden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Verbot langfristiger Verträge für Endverbraucher dient wohl dem Schutz vor Knebelverträgen und vor preisgekoppelten fossilen Bezugsverträgen mit erhöhtem Preisrisiko.
„Sicherlich hängt dies auch mit dem Verbraucherschutz zusammen, Endverbraucher sollen vor sie benachteiligenden Knebelverträgen geschützt werden“
Verkehrssektor verfehlt Emissionsziele des Klimaschutzgesetzes deutlich
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme verfehlt mindestens der Verkehrssektor die im Klimaschutzgesetz verankerten Emissionsziele deutlich, was für die PV-Strategie des BMWK relevant sei.
„Mindestens der Verkehrssektor verfehlt selbst diese Emissionsziele deutlich.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Passage argues PV targets are insufficient given missed sector targets (on-topic); the point bundled three independent claims, so split and made standalone.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 22 Argumente, 20 davon auf der Landkarte
Freiflächen-PV ist grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise erlaubt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme ist die Aufstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen generell verboten und wird nur ausnahmsweise erlaubt, unter anderem weil die Landes- und Regionalplanung Vorrang- und Vorbehaltsflächen Landwirtschaft festlegt.
„Die Aufstellung von Photovoltaikanlagen ist hingegen generell verboten und wird nur ausnahmsweise erlaubt.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims (PV ban on open land; maize cultivation allowed) and used loaded wording ("de facto verboten"); split and neutrally restated, attributing to the submission.
Keine Privilegierung hofnaher Anlagen, außer kleine Dachersatzanlagen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine generelle Privilegierung hofnaher Freiflächenanlagen wird abgelehnt, weil sie den Landschaftsbezug der Höfe beeinträchtigt; ausgenommen kleine Anlagen bis zur Dachfläche, wenn Dach-PV aus Gestaltungs- oder Denkmalschutzgründen nicht möglich ist.
„Eine generelle Privilegierung für hofnahe Anlagen (S. 10) wird abgelehnt, weil damit der Landschaftsbezug der Höfe beeinträchtigt würde.“
Privilegierung im Außenbereich nähme Kommunen die Vorgaben per Bebauungsplan
Dasselbe Argument hat auch MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Würden alle PV-Freiflächenanlagen innerhalb der EEG-Flächenkulisse im Außenbereich privilegiert und bräuchten keinen Bebauungsplan mehr, könnten die Kommunen keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Anlagen mehr über Festsetzungen eines Bebauungsplans machen.
„da damit ein Rechtsanspruch auf Genehmigung auch gegen den Willen und die Planungshoheit der Kommunen verbunden wäre“
Privilegierung von PV-Freiflächen lässt kommunale Bauleitplanung entfallen
Dasselbe Argument hat auch ARGE Netz GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Wird die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen im Baugesetzbuch privilegiert, entfällt die kommunale Bauleitplanung, die den Gemeinden Mitspracherechte einräumt.
„wird kritischer gesehen, da damit ein Rechtsanspruch auf Genehmigung auch gegen den Willen und die Planungshoheit der Kommunen verbunden wäre.“
Übergangsweise Freiflächen-PV in peripheren Räumen erlauben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Kommunen in peripheren ländlichen Räumen sollen übergangsweise per einfachem Gemeinderatsbeschluss Freiflächenanlagen zustimmen dürfen, sofern allgemeine Voraussetzungen (keine Schutzgebiete, kein Wald) erfüllt sind.
„Übergangsweise sollte es Kommunen in peripheren ländlichen Räumen generell erlaubt werden, die Zustimmung zu Freiflächenanlagen zu geben“
Landes-/Regionalplanung schränkt Bebauungspläne für Solarparks ein
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Vorrang- und Vorbehaltsflächen Landwirtschaft in der Landes- und Regionalplanung hindern Kommunen häufig an der Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächen-Solarparks, sodass auf drei Planungsebenen Hürden abzubauen sind, bevor Genehmigungsanträge aussichtsreich gestellt werden können.
„Zusammen mit der B-Plänen sind also Hürden auf drei Ebenen zu beseitigen, bevor Genehmigungsanträge aussichtsreich gestellt werden können.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „Solarverbot“ und „blockiert“ wurden neutral umformuliert; die Aussage zur Planungshürde auf drei Ebenen bleibt erhalten und ist nun eigenständig verständlich.
Nur wenige Kommunen würden das Flächenpotenzial ausschöpfen
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nur wenige Kommunen würden nach der Einschätzung der Stellungnahme das durch die Flächenvorgabe eröffnete Potenzial ausschöpfen.
„Nur wenige würden das ausschöpfen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Aussagen (keine Verpflichtung, viele lehnen ab, willige nicht übermäßig beschränkt, wenige schöpfen aus); aufgeteilt und neutral formuliert.
Viele Kommunen würden sich gegen Freiflächenanlagen entscheiden
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Viele Kommunen würden sich nach Ansicht der Stellungnahme aus Gründen fehlender Standorteignung oder subjektiver Vorbehalte gegen die Aufstellung entsprechender Bebauungspläne entscheiden.
„viele Kommunen würden sich wegen fehlender Standorteignung oder subjektiven Animositäten auch ganz dagegen entscheiden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Aussagen (keine Verpflichtung, viele lehnen ab, willige nicht übermäßig beschränkt, wenige schöpfen aus); aufgeteilt und neutral formuliert.
EEG-Flächenkulisse ignoriert kostengünstige Netzanbindung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Flächenkulisse (u.a. Streifen entlang Verkehrswegen) berücksichtigt nicht die Möglichkeiten kostengünstiger Netzanbindung.
„Die Flächenkulisse (u.a. Streifen entlang Verkehrswegen) berücksichtigt auch nicht die Möglichkeiten kostengünstiger Netzanbindung.“
Flächenvorgabe verpflichtet Kommunen nicht zur Ausweisung
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Top-down-Vorgabe, auf mindestens der Hälfte der Freiflächen ohne Schutzstatus Bebauungspläne für Freiflächenanlagen zu ermöglichen, würde keine Kommune zur Aufstellung solcher Pläne verpflichten.
„Sie wäre aber nirgendwo dazu verpflichtet“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Aussagen (keine Verpflichtung, viele lehnen ab, willige nicht übermäßig beschränkt, wenige schöpfen aus); aufgeteilt und neutral formuliert.
Bodenbelastung rechtfertigt breite EEG-Randstreifen an Verkehrswegen nicht
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die stärkere Bodenbelastung nahe Straßen rechtfertigte allenfalls schmale förderfähige Randstreifen neben Verkehrswegen für Solarparks im EEG, bei immer breiteren Streifen trägt dieses Argument nicht mehr.
„Bei immer breiteren Randstreifen zieht da nicht mehr.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Bodenverschmutzung nahe Straßen) mit einer Bewertung (Argument trägt bei breiteren Randstreifen nicht); zudem fehlte der Bezug auf EEG-Randstreifen für Solarparks.
Breitere EEG-Randstreifen ändern Landes- und Regionalplanung nicht automatisch
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Wenn das EEG breitere Randstreifen neben Verkehrswegen für förderfähige Solarparks zulässt, ändern sich dadurch die Festsetzungen der Landes- und Regionalplanung nicht automatisch, obwohl sich die Landesplanungsbehörden häufig an früheren EEG-Festsetzungen ausgerichtet haben.
„Wenn nun im EEG breitere Streifen förderungsfähig werden, ist damit noch keine Änderung der Festsetzungen in der Landes- und Regionalplanung verbunden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently assessable claims (EEG change does not alter regional planning; EEG restrictions do not cover all solar parks) and lacked context on EEG and planning; split and made standalone.
PV-Ausbau nicht an Verkehrswegen bündeln, um Landschaftserleben zu schonen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Solarparks gerade entlang von Verkehrswegen zu konzentrieren wird als kontraproduktiv bewertet; bei starkem PV-Ausbau soll das visuelle Landschaftserleben weniger beeinträchtigt werden.
„Ist nun ein starker Ausbau der PV geplant, sollte diese so stattfinden, dass das visuelle Landschaftserleben weniger beeinträchtigt wird.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Merkmal der Sichtbarkeit (prüfbare Tatsachenbehauptung) ist getrennt von der Bewertung als kontraproduktiv und der Forderung nach landschaftsschonender Standortwahl.
Solarparks an Verkehrswegen sind besonders stark im Landschaftsbild sichtbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Entlang von Verkehrswegen mit vielen Menschen werden Solarparks in der Landschaft besonders stark wahrgenommen.
„wo sie besonders stark in der Landschaft wahrgenommen werden, nämlich entlang von Verkehrswegen mit vielen Leuten, die sie sehen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Merkmal der Sichtbarkeit (prüfbare Tatsachenbehauptung) ist getrennt von der Bewertung als kontraproduktiv und der Forderung nach landschaftsschonender Standortwahl.
Stärkere Einschränkungen in Stadträumen und Naturparks
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auf Agrarflächen in (groß-)städtischen Räumen und in Naturparks sollen stärkere Einschränkungen gelten als in peripheren Räumen, aber geringere als heute, um Naherholung und Entwicklungsgebiete zu erhalten.
„Auf landwirtschaftlichen Flächen in (groß-) städtischen Räumen (einschließlich des in der Karte als „Zwischenraum“ bezeichneten Einzugsgebiets) sollte es stärkere Einschränkungen geben“
Vorgabe beschränkt willige Kommunen nicht mehr als nötig
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Kommunen, die Freiflächenanlagen ermöglichen wollen, würden durch die vorgeschlagene Flächenvorgabe nicht stärker beschränkt als nötig.
„Die „willigen“ Kommunen würden aber nicht mehr als nötig beschränkt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Aussagen (keine Verpflichtung, viele lehnen ab, willige nicht übermäßig beschränkt, wenige schöpfen aus); aufgeteilt und neutral formuliert.
Top-down-Vorgabe: Hälfte der ungeschützten Freiflächen öffnen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Länder und Regionalplanungsbehörden sollen verpflichtet werden, auf mindestens der Hälfte der Freiflächen ohne Schutzstatus Bebauungspläne für Freiflächenanlagen zu ermöglichen, bei freier regionaler Differenzierung und ohne Verpflichtung der Kommunen.
„In einer Top-down-Vorgabe sollte den Ländern und Rauplanungsbehörden aufgegeben werden, auf mindestens der Hälfte der Freiflächen ohne sonstigen Schutzstatus die Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächenanlagen regionalplanerisch zu ermöglichen.“
Vereinfachtes B-Plan-Verfahren für PV-Freiflächen: Landesplanung überspringen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Die Windland Energieerzeugungs GmbH hält das in der PV-Strategie vorgeschlagene vereinfachte Bebauungsplanverfahren für PV-Freiflächenanlagen als Dauerlösung für sinnvoll, sieht aber weniger die kommunale Vereinfachung als maßgeblich an als das Überspringen geänderter Landes- und Regionalplanung.
„maßgeblich ist dabei aber weniger das vereinfachte Verfahren auf kommunaler Ebene, sondern das Überspringen geänderter Landes- und Regionalplanung.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to an unnamed "vorgeschlagene" procedure; rewritten to name the PV strategy, the instrument and the submitting organisation, keeping the claim and direction.
Zweigleisig: reguläre Vereinfachung und befristetes Eilverfahren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es soll zwischen einer dauerhaften regulären Planungsvereinfachung per B-Plan und einem auf die kommenden Jahre befristeten Eilverfahren per Gemeinderatsbeschluss (ggf. nur für Anlagen ohne EEG-Förderung) unterschieden werden.
„Vorgeschlagen wird somit, zu unterscheiden zwischen einer „regulären“ Planungsvereinfachung mittels Bebauungsplanverfahren“
Boden nahe Straßen stärker verschmutzt (bleihaltiges Benzin u. a.)
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Boden nahe Straßen ist durch früher genutztes bleihaltiges Benzin und andere Einflüsse stärker verschmutzt als anderswo.
„dass der Boden nahe der Straßen durch früher genutztes bleihaltiges Benzin und andere Einflüsse stärker verschmutzt ist“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Bodenverschmutzung nahe Straßen) mit einer Bewertung (Argument trägt bei breiteren Randstreifen nicht); zudem fehlte der Bezug auf EEG-Randstreifen für Solarparks.
EEG-Beschränkungen gelten nicht für alle Solarparks
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Beschränkungen des EEG für förderfähige Freiflächenanlagen, etwa bei den Randstreifen, gelten nicht für alle Solarparks.
„Außerdem gelten die Beschränkungen des EEG nicht für alle Solarparks.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently assessable claims (EEG change does not alter regional planning; EEG restrictions do not cover all solar parks) and lacked context on EEG and planning; split and made standalone.
Erlösabschöpfung bei Solarparks soll sich nicht wiederholen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme sieht in der Erlösabschöpfung bei Solarparks einen Nachteil für die Photovoltaik und fordert, dass sich dies nicht wiederholt.
„Die Schäden für die Photovoltaik durch die Gaspreisbremse (weniger Anreiz zum Heizungswechsel) und die Erlösabschöpfung bei Solarparks dürfen nicht wiederholt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Maßnahmen (Gaspreisbremse, Erlösabschöpfung) wurden zusammengefasst; getrennt und ohne wertende Formulierung ("schaden") als Position der Stellungnahme neu formuliert.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 9 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Registrierung objektbezogen statt personenbezogen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Anmeldung im Marktstammdatenregister soll sich auf das Objekt statt auf den Betreiber beziehen, damit bei Umzug oder Verkauf keine neuen Meldungen nötig sind.
„Die Anmeldung ist dann auf das Objekt bezogen statt auf die Person des Betreibers“
Erhöhte Volleinspeisungs-Förderung ermöglicht wirtschaftlichen PV-Betrieb im Mehrfamilienhaus
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die deutlich erhöhte Förderung für Volleinspeiser ermöglicht auch in Mehrfamilienhäusern, in denen Dachbesitzer und Nutzer nicht zusammenfallen, einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen.
„Mit der deutlich erhöhten Förderung für „Volleinspeiser“ gibt es auch in Mehrfamilienhäusern, bei denen Dachbesitzer und Nutzer nicht zusammenfallen, eine gute Möglichkeit des wirtschaftlichen Betriebs von PV-Anlagen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet zwei unabhängig prüfbare Aussagen (Wirtschaftlichkeit durch Volleinspeiser-Förderung; ursprünglicher Zweck von Mieterstrom) und ergänzt „sollte" als Wertung, die die Passage nicht ausdrücklich macht; die Aufteilung gibt beide Aussagen sachlich wieder.
Volleinspeisung erhält nach aktuellem EEG bereits eine Sonderförderung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme führt die Volleinspeisung nach dem aktuellen EEG bereits zu einer Sonderförderung.
„denn bereits die Volleinspeisung führt nach aktuellem EEG zu einer Sonderförderung.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact (Volleinspeisung already receives special support under the current EEG) with a value judgment (additional benefits are not justifiable); split into the two.
Doppelmeldung entschlacken für alle Haushaltsanlagen bis 20/30 kW
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Vereinfachung der Doppelmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber soll für alle Dachanlagen in Haushaltsgröße gelten, nicht nur für Steckermodule.
„das sollte aber generell bei Dachanlagen in Haushaltsgröße (bis 20 oder 30 kW) stattfinden und nicht nur bei Steckermodulen“
Keine Pflicht zur Erneuerung der Elektroinstallation bei Dachanlagen auf Altbauten
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Bei Dachanlagen auf mehrstöckigen Altbauten soll von einer Pflicht zur Erneuerung der alten Elektroinstallation abgesehen werden, weil die Solaranlage die Stromflüsse am Übergabepunkt mindert.
„In solchen Fällen ist von der Pflicht einer Erneuerung der Installation abzusehen, auch wenn die Solaranlage als neuer Stromkreis hinzukommt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war nicht eigenständig verständlich ("Pflicht", "Solaranlage"); jetzt nennt er Elektroinstallation, Dachanlagen und Altbauten, Aussage und Richtung bleiben unverändert.
Langfristverträge-Privileg nur für Erneuerbare, nicht ausschließlich Neuanlagen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Privileg langfristiger Verträge soll auf erneuerbare Energien beschränkt und kann auf einen substantiellen Anteil an Neuanlagen begrenzt werden; eine vollständige Beschränkung auf Neuanlagen wäre kontraproduktiv, da auch Wasserkraft zur Verstetigung dient.
„Eine vollständige Beschränkung auf Neuanlagen wäre kontraproduktiv, da z.T. auch Wasserkraftanlagen zur Verstetigung des Stromangebots eingesetzt werden.“
Restriktivere Regeln nur in vorstädtischen/ländlichen Räumen vertretbar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In vorstädtischen und ländlichen Räumen mit Dachflächen für mehr Leistung als vor Ort benötigt kann zusätzlicher PV-Ausbau aufwändigen Netzausbau erfordern, weshalb nur dort restriktivere Regeln vertretbar sind; dort gibt es mehr Autos als Speicher zur Netzentlastung.
„weswegen (nur) hier eine restriktivere Vorgehensweise, (wie es sie derzeit gibt,) vertretbar ist“
Solarfirmen haben wirtschaftliches Interesse an kompliziertem Ausbau
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichung haben Installateure und Projektentwickler ein wirtschaftliches Interesse an einem eher komplizierten Ausbau, weil bei teureren Dachanlagen und knappen Projektflächen eine Marge anfällt.
„haben ein wirtschaftliches Interesse daran, den Ausbau eher kompliziert zu gestalten, so dass bei den (teureren) Dachanlagen und den (künstlich verknappten) Projektflächen eine Marge abfällt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Aussage über die Mitgliederstruktur, eine Unterstellung zu Interessen und ein Repräsentativitätsurteil in polemischer Wortwahl; getrennt und neutral formuliert.
Stadt/Land unterscheiden: Anforderungen an PV in Städten stark liberalisieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In städtischen Räumen, wo PV-Erzeugung nicht mehr als Verbrauch plus Netzauslegung überschreitet, reichen die Netze aus, daher sind Anforderungen und Netzentgelte für PV-Dachanlagen dort besonders stark zu liberalisieren.
„Hier sind die Anforderungen an PV-Anlagen besonders stark zu liberalisieren.“
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 15 Argumente, 12 davon auf der Landkarte
Zwei Betreibermodelle für PV-Wärme in Mehrfamilienhäusern, Wahl beim Betreiber
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für die Abrechnung von PV-Strom zur Wärmeversorgung sollen zwei Modelle zur Wahl des Betreibers stehen: PV-Anlage als Teil der Haustechnik oder Anlage im wirtschaftlichen Interesse des Betreibers.
„Hier kommen im Wesentlichen zwei Modelle in Betracht, zwischen denen der Betreiber wählen darf“
Modell b: Vermieter finanziert, Verrechnungspreis in der Mitte
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Im zweiten Modell finanziert der Vermieter die Anlage selbst und liefert Strom an den Gemeinschaftsbedarf zu einem Preis in der Mitte zwischen Einspeiseerlös und Netzbezugskosten.
„Ein fairer Ausgleich wäre z.B. bei einem Preis erreicht, der in der Mitte zwischen beiden Werten liegt.“
Modell a: PV als Haustechnik mit Modernisierungsumlage
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wird die PV-Anlage wie eine konventionelle Heizung als Haustechnik behandelt, kann sie über die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) auf die Mieten umgelegt werden, sofern Einspeiseerlöse der Heizkostenabrechnung gutgeschrieben werden.
„Damit könnte die Installation der Solaranlage auch mit Modernisierungsumlagen (derzeit 8%) auf die Mieten umgelegt werden (§ 559 BGB).“
Mieterbeteiligung (Stadtstrom): Mieter erleiden keinen Nachteil, der Vorteil unbegründet
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreicherin hält die finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) der PV-Strategie für nicht begründet, weil Mieter durch eine Dachanlage keinen Nachteil hätten, der einen Vorteil rechtfertigen würde.
„Es besteht jedoch keinerlei Veranlassung, ihnen einen Vorteil zu gewähren, denn sie haben ja auch keinen Nachteil.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Prinzip „kein Nachteil, daher kein Vorteil“ (Wertung) und die Tatsachenbehauptung zur visuellen Beeinträchtigung bei Windkraft sind unabhängig voneinander; Wortwahl neutralisiert.
Entbürokratisierung von Mieterstrom erhöht bei häufigerem Einsatz den Aufwand
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auch bei vermeintlicher Entbürokratisierung der Mieterstromregelungen nimmt der Verwaltungsaufwand zu, wenn sie häufiger eingesetzt werden.
„Auch bei einer vermeintlichen Entbürokratisierung der Mieterstromregelungen nimmt der Verwaltungsaufwand für derartige Konstrukte zu und nicht ab, wenn sie häufiger zum Einsatz kommen.“
Mieterstrom bringt bürokratischen Mehraufwand, den Vergünstigungen ausgleichen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme führt aus, Mieterstromkonzepte verursachten gegenüber bilanzieller Volleinspeisung mit regulärem Strombezug grundsätzlich zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der durch Vergünstigungen ausgeglichen werde, die andere Stromverbraucher tragen.
„Mieterstromkonzepte führen grundsätzlich zu einem bürokratischen Zusatzaufwand gegenüber bilanzieller Volleispeisung plus regulärem Bezug von Strom aus dem Stromnetz mit Standardverträgen durch die einzelnen Verbraucher.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Wording like "zu Lasten anderer" was loaded; rewritten neutrally as the submitter's attributed claim, keeping its direction and making the Mieterstrom/PV-Strategie context clear.
Mieterstrommodelle fördern zusätzliche Bürokratie
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die in der Strategie enthaltenen Mieterstrommodelle fördern teilweise zusätzliche Bürokratie.
„teilweise zusätzliche Bürokratie fördern (Mieterstrommodelle)“
Mieterstrommodelle schaffen Verwaltungsaufwand, von dem manche Solarverbands-Firmen leben
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Die Einreichung behauptet, dass die Solarverbände auch Firmen vertreten, die Mieterstrommodelle konzipieren und wirtschaftlich davon profitieren, dass diese gegenüber Volleinspeisung und Standard-Stromlieferverträgen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.
„Die Solarverbände vertreten auch Firmen, die Mieterstrommodelle konzipieren und im Grunde davon leben, dass mit diesen gegenüber Volleinspeisung und Standard-Stromlieferverträgen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand geschaffen wird“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage bleibt erhalten, wurde aber neutral formuliert; das wertende „leben von" wurde durch eine sachlichere Beschreibung ersetzt, und der Bezug (Solarverbände, Mieterstrommodelle, Strategie) ist benannt.
Einfache Regelung für Mieteranlagen ohne Betreiberpflichten statt Mieterstrom
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Stattdessen sollte eine einfache Regelung die Nutzung je einer Anlage durch Mieter erleichtern, ohne dass diese als Betreiber weitere Risiken tragen oder registriert werden müssen, etwa durch Zuordnung von Dachabschnitten mit Direktleitungen.
„Stattdessen sollte es zu einer einfachen Regelung kommen, die die Nutzung je einer Anlage durch Mieter erleichtert, ohne dass diese als „Betreiber“ neben dem Wetterrisiko weitere Betriebsrisiken übernehmen oder in irgendwelche Register eingetragen werden müssen.“
Ausgewogenere Regelung: langfristige Festpreisverträge mit Schutzvorkehrungen erlauben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Langfristige Lieferverträge (z.B. zehn Jahre) mit festen Preisen sollen für Endkunden erlaubt werden, mit klaren Schutzvorkehrungen (keine Pflichtabnahme, Vergleichbarkeit) und geregelter Weitergabe von Netzkosten und Abgaben ohne Sonderkündigungsrecht.
„Hier sollte eine ausgewogenere Regelung eingeführt werden, die klare Schutzvorkehrungen setzt“
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Volleinspeise-Gleichstellung plus Vergünstigungen unbegründet
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Es sei nicht begründbar, Betreiber bei der „Gemeinschaftlichen Versorgung innerhalb eines Gebäudes“ (PV-Strategie, S. 19) so zu stellen, als würde voll eingespeist, und ihnen zusätzlich weitere Vergünstigungen zu gewähren.
„erscheint es nicht begründbar, dass „die Betreiberin oder der Betreiber zumindest so gestellt [werden], als würde die Stromerzeugung der PV-Anlage voll eingespeist“ (S. 19)“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact (Volleinspeisung already receives special support under the current EEG) with a value judgment (additional benefits are not justifiable); split into the two.
Mieterstrom sollte nur die frühere Benachteiligung von Volleinspeisern ausgleichen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Mieterstrommodelle hatten in der Vergangenheit die Zielsetzung, die Benachteiligung von Volleinspeisern gegenüber Betreibern mit Selbstnutzung auszugleichen, wo keine direkte Einspeisung in einen Verbraucherstromkreis möglich war.
„Mieterstrommodelle hatten in der Vergangenheit die Zielsetzung, die Benachteiligung von Volleinspeisern gegenüber Betreibern mit Selbstnutzung dort auszugleichen, wo eine direkte Einspeisung aus der Dachanlage in einen Verbraucherstromkreis nicht möglich war.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet zwei unabhängig prüfbare Aussagen (Wirtschaftlichkeit durch Volleinspeiser-Förderung; ursprünglicher Zweck von Mieterstrom) und ergänzt „sollte" als Wertung, die die Passage nicht ausdrücklich macht; die Aufteilung gibt beide Aussagen sachlich wieder.
Gebäudeversorgung bevorzugt Mehrfamilienhäuser gegenüber Einfamilienhäusern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Wird bei Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung der Solarstrom dem jeweils anwesenden Hausbewohner zugeordnet, würden Mehrfamilienhäuser gegenüber Einfamilienhäusern bevorzugt, deren Bewohner tagsüber öfter abwesend sind.
„entstünde eine Bevorzugung gegenüber EFH, bei denen die Bewohner öfter nicht zu Hause sind, wenn die Sonne scheint“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently assessable claims: preference of multi-family over single-family homes, and unequal treatment of row-house systems by legal form.
Gebäudeversorgung könnte Reihenhausanlagen je nach Rechtsform ungleich behandeln
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung könnte Reihenhausanlagen mit eigenem Grundstück gegenüber solchen in Form einer Wohnungseigentümergemeinschaft benachteiligen, bei denen sie zulässig wäre.
„Ggf. entstünden auch Diskriminierungen zwischen Reihenhausanlagen mit jeweils eigenem Grundstück und in der Form der Wohnungseigentümergemeinschaft geführten Reihenhausanlagen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently assessable claims: preference of multi-family over single-family homes, and unequal treatment of row-house systems by legal form.
Keine Vorschläge zur PV-Abrechnung für Wärme in Mietshäusern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zur geplanten Regelung für die Abrechnung von PV-Strom zur Wärme-/Warmwasserbereitung in der Betriebskostenabrechnung liegen in der Strategie noch keine konkreten Vorschläge vor.
„Zur beabsichtigten „Regelung für die Abrechnung von PV-Strom zur Wärme-/Warmwasserbereitung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung“ (S. 20) gibt es noch keine Vorschläge.“
Balkonkraftwerke erleichtern 12 Argumente, 7 davon auf der Landkarte
Steckersolar: im Marktstammdatenregister genügt ein genereller Überblick
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält es für Steckersolargeräte für ausreichend, wenn das Marktstammdatenregister einen generellen Überblick über die Entwicklung erhält; Meldungen bei Umzug mit Mitnahme der Anlage seien dafür nicht erforderlich.
„Entsprechend reicht es bei Steckersolar aus, wenn ein genereller Überblick über die Entwicklung gewährleistet bleibt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Vergleich mit dem Wäschetrockner ist ein wertender Vergleich; der sachliche Kern (genereller Überblick genügt, Meldungen bei Umzug unnötig) bleibt neutral formuliert erhalten.
Uneinheitliche Steckersolar-Module können Erscheinungsbild von Häusern beeinträchtigen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Vielzahl unterschiedlicher Steckersolarmodule an Balkonen und Fassaden kann das Erscheinungsbild eines Hauses beeinträchtigen.
„durch eine Vielzahl unterschiedlicher Solarmodule an Balkonen und ggf. Fassaden eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Hauses verursacht“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes) mit einer Wertung (Ablehnung der Privilegierung, Konflikte unverhältnismäßig); beide sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.
Steckersolar-Privilegierung im WEG: Konflikte stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie vorgesehene Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz wird abgelehnt, weil die dadurch befeuerten Konflikte in keinem Verhältnis zum energetischen Nutzen stehen.
„Hier werden Konflikte und Opposition gegen Solaranlagen befeuert, die in keinem Verhältnis zum energetischen Nutzen stehen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes) mit einer Wertung (Ablehnung der Privilegierung, Konflikte unverhältnismäßig); beide sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.
Steckersolar: nur begrenzte Privilegierung (ein Modul je Wohnung, Fassade)
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine erweiterte Privilegierung soll nur für Steckermodule im Balkon-/Terrassenbereich an der Fassade, ein Modul je Wohnung und bis zur Fensteroberkante gelten.
„in begrenzten Abmessungen (ein Modul je Wohnung) und bis zur Oberkante der Fenster der jeweiligen Etage“
Neuer Zähler kann in Altinstallationen größere Erneuerungen erfordern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: In älteren Elektroinstallationen kann der Einbau eines neuen Zählers größere Erneuerungen der Anlage erforderlich machen, wenn rückwärtsdrehende Zähler nicht auf Dauer geduldet werden.
„In älteren Elektroinstallationen werden möglicherweise größere Erneuerungen der Anlage erforderlich, um einen neuen Zähler zu installieren.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Erneuerungsbedarf bei Altinstallationen) mit einem Werturteil (unverhältnismäßig); beide werden getrennt und mit Bezug auf die Strategie formuliert.
Zählerpflicht mit Erneuerung der Altinstallation ist unverhältnismäßig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene nur vorübergehende Duldung rückwärtsdrehender Zähler ist unverhältnismäßig, wenn dafür ältere Elektroinstallationen größer erneuert werden müssten.
„Dies wäre unverhältnismäßig.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Erneuerungsbedarf bei Altinstallationen) mit einem Werturteil (unverhältnismäßig); beide werden getrennt und mit Bezug auf die Strategie formuliert.
Steckersolar bringt kaum finanziellen Nutzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wegen der meist hohen Preise je kW ist ein finanzieller Nutzen von Steckersolaranlagen fraglich.
„ein finanzieller Nutzen ist bei den meist hohen Preisen je kW ohnehin fraglich“
Austausch-Sicherungen den Steckersolaranlagen beifügen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Steckersolaranlagen sollten eventuell generell mit Austausch-Sicherungen geliefert werden, die den Standardfall des Ersatzes einer 16-A-Sicherung durch eine abgesenkte Sicherung abdecken.
„Eventuell sollten den Steckersolaranlagen generell Austausch-Sicherungen beigefügt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable proposals (uniform marking and bundling replacement fuses); split into one point each.
Einheitliche Markierung reduzierter Sicherungen bei Steckersolar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Falls noch nicht geregelt, soll es eine einheitliche Markierung (z.B. Aufkleber) für die reduzierte Auslöseleistung der Sicherung an dem Verbraucherstromkreis geben, an den eine Steckersolaranlage angeschlossen wird.
„sollte es eine einheitliche Markierung (z.B. Aufkleber) geben, mit denen die reduzierte Auslöseleistung einer Sicherung an dem Verbraucherstromkreis markiert wird“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable proposals (uniform marking and bundling replacement fuses); split into one point each.
Steckersolar: mögliche Haftungsrisiken
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Steckersolaranlagen an Balkonen oder Fassaden können nach Ansicht der Stellungnahme Haftungsrisiken mit sich bringen.
„mögliche Haftungsrisiken“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original bündelt drei unabhängig beurteilbare Risikobehauptungen (Absturz, Haftung, Statik); jede wird als eigener Punkt mit Bezug auf Steckersolaranlagen formuliert.
Steckersolar: zusätzliche statische Belastung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Steckersolaranlagen an Balkonen oder Fassaden bedeuten nach Ansicht der Stellungnahme eine zusätzliche statische Belastung.
„eine zusätzliche statische Belastung“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original bündelt drei unabhängig beurteilbare Risikobehauptungen (Absturz, Haftung, Statik); jede wird als eigener Punkt mit Bezug auf Steckersolaranlagen formuliert.
Unsichere Balkonmodule bergen absehbar Gefahren für Anwohner und Passanten
Dasselbe Argument hat auch Solarwatt GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Solarwatt sieht in den unsicheren Befestigungen von Balkonmodulen absehbar eine Gefahr für Leib und Leben der darunter wohnenden Menschen und der Passanten.
„Absturzgefahren bei unsachgemäßer Befestigung (auch auf darunterliegende Balkone oder Gartenflächen)“
Netzanschlüsse beschleunigen 8 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Duldungspflicht auf 500 m um Umspannwerke beschränken, Entschädigung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Duldungspflicht soll nur bei Grundbesitzern mit Monopolstellung nahe Umspannwerken gelten, auf z.B. 500 m Umkreis beschränkt, und die Entschädigung soll sich an ersparten Umwegen bemessen.
„Die Duldungspflicht sollte daher auf den Umkreis von z.B. 500 m um Umspannwerke beschränkt werden.“
Duldungspflicht fördert keine guten nachbarschaftlichen Verhältnisse
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen sei nicht geeignet, gute nachbarschaftliche Verhältnisse zu fördern, besonders wenn ein Grundbesitzer den Vorteil (Anlagenstandort) und andere den Nachteil (Kabeltrasse) haben.
„nicht dazu geeignet, für gute nachbarschaftliche Verhältnisse zu sorgen. Besonders nicht in solchen Fällen, wo ein Grundbesitzer den Vorteil hat (Anlagenstandort) und andere die Nachteile (Kabeltrasse).“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine rechtliche Einordnung (Eingriff ins Eigentum) mit einer Wirkungsbehauptung zu nachbarschaftlichen Verhältnissen; beide sind getrennt zustimmbar und wurden neutral umformuliert.
Duldungspflicht für Anschlussleitungen greift in Eigentumsrecht ein
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die im Entwurf der PV-Strategie (S. 24) vorgesehene Duldungspflicht für Anschlussleitungen stellt nach Ansicht der Stellungnahme einen Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Grundbesitzer dar.
„Dies ist ein kritischer Eingriff in das Eigentumsrecht“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine rechtliche Einordnung (Eingriff ins Eigentum) mit einer Wirkungsbehauptung zu nachbarschaftlichen Verhältnissen; beide sind getrennt zustimmbar und wurden neutral umformuliert.
Batterien erhöhen Transportleistung bestehender Leitungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mit Batterien lässt sich ein Tag-Nacht-Ausgleich erreichen, sodass über bestehende Stromleitungen mehr Energie transportiert werden kann.
„Mit Batterien kann ein Tag-Nacht-Ausgleich erreicht werden und über die bestehenden Stromleitungen kann damit mehr Energie transportiert werden.“
Deutsche Preiszonen: Leitungserlöse mindern netzentgeltbedingte Friktionen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie schlägt vor, Deutschland in mehrere Preiszonen aufzuteilen, und nimmt an, dass auf den Übertragungsleitungen zwischen den Zonen Erlöse in Höhe von Preisdifferenz mal beförderter Strommenge entstehen, die durch Netzentgelte verursachte Friktionen mindern.
„Als weiterer Vorteil entstehen dann auf den Übertragungsleitungen Gewinne, nämlich in Höhe der Preisdifferenz zwischen den Teilmärkten mal der beförderten Strommenge“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original nannte den Bezug nicht (Aufteilung Deutschlands in mehrere Preiszonen, Stellungnahme zur PV-Strategie); die Umformulierung benennt ihn, Aussage und Richtung bleiben unverändert.
Netzbetreiber können Register über Zählerstände aktualisieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Netzbetreiber erfahren über die Einspeisezähler, wenn eine Anlage abgebaut wurde, und können das Register darauf gestützt aktualisieren; Haushalte melden Abbau nach Jahrzehnten ohnehin kaum ab.
„Den Netzbetreibern werden in der Regel die Zählerstände der Einspeisezähler bekannt, und damit können sie auch erkennen, wenn eine Anlage abgebaut wurde“
Netzentgelte bei netzdienlichem Verhalten absenken, aufkommensneutral ausgleichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Netzentgelte sollen bei netzdienlichem Verhalten abgesenkt werden; die Mindereinnahmen sollen vorzugsweise durch ersparte Redispatch-Kosten und Preisdifferenz-Einnahmen zwischen Teilmärkten ausgeglichen werden.
„Die Netzentgelte sind ebenfalls bei netzdienlichem Verhalten abzusenken“
Zweite Spotmarkt-Auktion erlaubt Netzbetreibern, Leitungskapazitäten zu aktualisieren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Bei einem zusätzlichen kurzfristigen Auktionstermin im Spotmarkthandel könnten Stromnetzbetreiber die Kapazitäten der Übertragungsleitungen aktualisieren.
„Stromnetzbetreiber können bei der Gelegenheit auch eine Aktualisierung der Kapazitäten der Übertragungsleitungen vornehmen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte zwei unabhängige Wirkungsbehauptungen (Ausgleichsenergie, Netzkapazitäten) und bezog sich unklar auf die "zweite Auktion"; beide Punkte benennen nun den vorgeschlagenen zweiten kurzfristigen Auktionstermin im Spotmarkthandel.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Förderprogramm für BEG bedeutet zusätzliche Antragsbürokratie
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Antragsverfahren eines in der PV-Strategie des BMWK vorgesehenen Förderprogramms für Bürgerenergiegesellschaften stellen zusätzliche Bürokratie dar.
„Die Antragsverfahren stellen zusätzliche Bürokratie dar“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (application procedures create extra bureaucracy) with a position (no funding programme because the tender exemption suffices); split into both.
Kein Förderprogramm für BEG: Ausschreibungsbefreiung genügt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bürgerenergiegesellschaften sollten durch die Befreiung von der Ausschreibungspflicht ausreichend unterstützt sein, daher solle die PV-Strategie des BMWK kein eigenes Förderprogramm für sie vorsehen.
„die BEG sollten durch die Befreiung von der Ausschreibungspflicht genügend unterstützt sein. Daher kein Förderprogramm.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (application procedures create extra bureaucracy) with a position (no funding programme because the tender exemption suffices); split into both.
CfD verbessern Chancen von Bürgerenergie und Kleininvestoren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Contracts for Difference verbessern die Marktchancen von Bürgerenergiegemeinschaften und Kleininvestoren, die Marktpreisentwicklungen schwer kalkulieren können.
„Dieses Modell verbessert insbesondere die Marktchancen für Bürgerenergiegemeinschaften und andere Kleininvestoren“
Energie- und Steuerrecht verzahnen 20 Argumente, 13 davon auf der Landkarte
100 % Sofortabschreibung für nicht EEG-geförderte PV-Anlagen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei nicht EEG-geförderten PV-Anlagen soll eine Sofortabschreibung von 100 % ermöglicht werden, damit reale Gewinne voll, Scheingewinne aber nicht versteuert werden.
„Es wird vorgeschlagen, bei nicht EEG-geförderten PV-Anlagen eine Sofortabschreibung von 100% zu ermöglichen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (reduced rate harder to administer, more prone to abuse) with the preference for immediate depreciation; split into the factual claim and the proposal.
100 % Sofortabschreibung für nicht EEG-geförderte PV-Anlagen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für nicht EEG-geförderte PV-Anlagen soll eine Sofortabschreibung von 100 % möglich sein, sodass nur reale Gewinne versteuert werden.
„Es wird vorgeschlagen, bei nicht EEG-geförderten PV-Anlagen eine Sofortabschreibung von 100% zu ermöglichen“
EEG-geförderte PV-Anlagen brauchen keine Sonderabschreibung
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Bei EEG-geförderten PV-Anlagen ist laut der Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie keine Sonderabschreibung gegen die Besteuerung inflationsbedingter Scheingewinne nötig, weil sich dieser Nachteil im Vergütungssatz bzw. in den Auktionen niederschlage und die EEG-Vergütungen nominell bestimmt sind.
„Bei EEG-geförderten Anlagen wird keine Sonderabschreibung benötigt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (Sonderabschreibung wofür?); jetzt benennt er den Kontext (PV-Anlagen, Besteuerung von Scheingewinnen) und behält Aussage und Richtung bei.
Ermäßigter Steuersatz wäre schwieriger handhabbar als Sonderabschreibung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Ein reduzierter Steuersatz (z.B. 15 % oder der EU-/OECD-Mindeststeuersatz) wäre für PV-Anlagen steuerlich schwieriger zu handhaben und missbrauchsanfälliger als eine Sonderabschreibung.
„wäre steuerlich und hinsichtlich der Missbrauchsanfälligkeit schwieriger zu handhaben als eine Sonderabschreibung“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (reduced rate harder to administer, more prone to abuse) with the preference for immediate depreciation; split into the factual claim and the proposal.
Feste Umlagen belasten PV prozentual stärker, besonders bei Überschuss
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wegen geringer Volllaststunden und Marktpreiseinbrüchen mittags sind in fester Höhe je kWh erhobene Umlagen bei PV prozentual vom Marktwert höher als bei Erdgasstrom, am höchsten bei Stromüberschuss.
„Dargestellt als Prozentsatz des Marktwertes für Strom sind die Umlagen daher bei Photovoltaik höher als z.B. für Strom aus Erdgas, und den höchsten Prozentsatz erreichen sie gerade dann, wenn es einen Stromüberschuss gibt.“
Prozentuale Kappung macht Solarstromnutzung günstiger und stützt Marktpreis
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine prozentuale Kappung von Konzessionsabgabe und Stromsteuer würde für alle Verbraucher Stromnutzung bei viel Solarstrom verbilligen, einem Preisverfall gegen Null entgegenwirken und so die Wirtschaftlichkeit von PV und den Ausbau fördern.
„Die Reform der Konzessionsabgabe und Stromsteuer ist damit ein Beitrag zu erhöhter Wirtschaftlichkeit (auch) von Solaranlagen und dient damit dem PV-Ausbau.“
Selbstnutzervorteil wird durch schlechtere Einspeisekonditionen kompensiert
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der finanzielle Vorteil der Selbstnutzer durch wegfallende Umlagen und Abgaben wird durch schlechtere Konditionen für eingespeisten Strom kompensiert, sodass kein Ausgleich für Volleinspeiser zu Lasten anderer geboten ist.
„Der finanzielle Vorteil, den Selbstnutzer von Strom vom eigenen Dach u.a. durch wegfallende Umlagen und Abgaben haben, wird ja durch die schlechteren Konditionen für eingespeisten Strom kompensiert.“
Erbschaftsteuer treibt Solarparks in Auslandsbesitz
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Da Erbschaftsteuer in vielen Ländern nicht existiert, gerieten ohne Befreiung zunehmende Anteile inländischer Solarparks in Auslandsbesitz, weil die Renditen die Steuer nicht tragen.
„Mit einer Freistellung von der Erbschaftsteuer bei deutschen Steuerpflichtigen wird vermieden, dass zunehmende Anteile der inländischen Solarparks schon deshalb in Auslandsbesitz geraten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a substantive claim about tax treatment (inheritance tax exemption) of PV plants, which is within the scope of the PV strategy consultation.
Erbschaftsteuerbefreiung nur mit Haltefrist
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Die Erbschaftsteuerbefreiung könnte an eine Haltepflicht von z.B. 10 Jahren nach dem Erbfall geknüpft werden.
„Möglich wäre eine Verpflichtung zum Halten des Besitzes für eine längere Dauer nach dem Erbfall, z.B. für 10 Jahre“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a substantive proposal on inheritance tax treatment of PV systems, which is within the scope of the PV strategy consultation.
PV-Vermögen von Erbschaftsteuer befreien
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Solaranlagen und Beteiligungen an überwiegend solaren Unternehmen sollen bei inländischen Steuerpflichtigen von der Erbschaftsteuer befreit werden, um Kapitalkosten nicht zu erhöhen.
„Damit sich die Kapitalkosten der Solaranlagen nicht durch Erbschaftsteuern erhöhen, sollte dieser Teil des Vermögens bei inländischen Steuerpflichtigen von der Erbschaftsteuer befreit sein.“
Verbindliche Bewertungsansätze für Grunderwerbsteuer-Abgrenzung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Verbindliche Bewertungsansätze könnten den auf die Solaranlage entfallenden Wertanteil unbürokratisch abgrenzen und Missbrauch vermeiden.
„könnten verbindliche Bewertungsansätze dafür sorgen, dass die Abgrenzung des auf die Solaranlage entfallenden Wertanteils unbürokratisch möglich ist“
Stromabgabe an Dritte vom Betriebsgelände: nur übliche Besteuerung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Abgabe von Strom vom eigenen Betriebsgelände an Dritte (z.B. Laden auf Supermarktparkplätzen oder im Hotel) soll nur den üblichen Besteuerungsregeln als gewerblicher Ertrag unterliegen und keinen strombezogenen Sonderabgaben.
„sollte nur den üblichen Besteuerungsregeln als gewerblicher Ertrag unterliegen (ggf. als Bestandteil des Übernachtungspreises bei „kostenloser“ zur-Verfügung-Stellung des Stroms), aber keinen strom-bezogenen Sonderabgaben.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two separable demands: ordinary taxation without electricity-specific levies for commercial supply, and tax exemption for free supply from small systems up to 30 kW.
Unentgeltliche Stromabgabe bei Kleinanlagen bis 30 kW steuerfrei
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die unentgeltliche Abgabe von Strom an Dritte (z.B. private Besucher in einem Einfamilienhaus) aus Kleinanlagen bis 30 kW soll steuerfrei sein.
„Die unentgeltliche Abgabe von Strom an Dritte bei Kleinanlagen bis 30 kW (z.B. private Besucher in einem Einfamilienhaus) soll steuerfrei sein.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two separable demands: ordinary taxation without electricity-specific levies for commercial supply, and tax exemption for free supply from small systems up to 30 kW.
Keine Sondervergünstigungen für Elektrolyseure, sondern Verbrauchern Nutzung erleichtern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Statt Sondervergünstigungen für Elektrolyseure, die Überschussstrom nutzen, sollte konventionellen Verbrauchern die Nutzung dieser Strommengen durch Kappung von Stromsteuer und Konzessionsabgabe erleichtert werden.
„Statt Sondervergünstigungen für Elektrolyseure einzuführen, die dann „Überschussstrom“ nutzen, wäre es meistens sinnvoller, den konventionellen Energieverbrauchern die Nutzung dieser Strommengen zu erleichtern“
Konzessionsabgaben relativ zum Strommarktpreis kappen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Konzessionsabgaben sollen prozentual zum Strommarktpreis gekappt werden (z.B. gestaffelt 11/14/17/20 % nach Gemeindegröße), bei hohen Preisen bleiben die bisherigen absoluten Grenzen.
„Die Konzessionsabgaben sollten im Verhältnis zum Strommarktpreis gekappt werden.“
Kostenloses Parken am Arbeitsplatz künftig als geldwerten Vorteil erfassen
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Wird kostenloses Laden steuerfrei gestellt, sollte im Gegenzug kostenloses Parken am Arbeitsplatz dauerhaft als geldwerter Vorteil erfasst werden, um keine doppelte Vergünstigung zu schaffen.
„Parkplätze am Arbeitsplatz sollten künftig in jedem Fall und als Dauerregelung als geldwerter Vorteil steuerlich erfasst werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Der Punkt betrifft die steuerliche Behandlung von kostenlosem Laden aus betriebseigenen PV-Anlagen und von Arbeitsplatzparkplätzen. Das ist ein substanzieller Vorschlag zur Photovoltaik-Strategie und nicht themenfremd.
PV wird durch Besteuerung inflationsbedingter Scheingewinne belastet
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wegen langer Kapitalbindung und langer Amortisationszeiten wird PV in besonderem Maße durch Ertragssteuern auf inflationsbedingte Scheingewinne belastet.
„ist die PV in besonderem Maße von Scheingewinnen durch Inflation und daraus resultierenden Ertrags-/ Einkommensteuern betroffen“
PV-Strategie: Kostenloses Laden am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil zum Strompreis bemessen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK fordert, bei kostenloser Abgabe substantieller Strommengen am Arbeitsplatz den geldwerten Vorteil am Strommarktpreis zum Ladezeitpunkt (pauschalierbar) und am Wert des Parkplatzes zu bemessen, ohne zusätzliche stromspezifische Abgaben oder Umlagen auf PV-Strom.
„Bei kostenloser Abgabe substantieller Strommengen am Arbeitsplatz ist der geldwerte Vorteil grundsätzlich am Strommarktpreis zum Zeitpunkt des Aufladens (kann pauschaliert werden) sowie am Wert des zur Verfügung gestellten Parkplatzes zu bemessen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit \"soll\" und \"ohne zusätzliche Abgaben\" implizit auf die Strategie; jetzt nennt er den Gegenstand (BMWK-PV-Strategie, steuerliche Behandlung von Arbeitsplatz-Laden) explizit. Die Aussage bleibt unverändert.
Solaranlagen generell von Grunderwerbsteuer befreien
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Solaranlagen sollen generell von der Grunderwerbsteuer befreit werden, da die Abgrenzung bei kleinen, selbstgenutzten oder dachintegrierten Anlagen schwierig ist.
„Die Solaranlagen sollten generell von der Grunderwerbsteuer befreit werden.“
Stromsteuer prozentual zum Marktwert kappen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auch die Stromsteuer soll prozentual zum Marktwert gekappt werden, beispielsweise auf weitere 20 % des Strommarktpreises.
„Bei der Stromsteuer ist in ähnlicher Weise eine Kappung prozentual zum Marktwert vorzunehmen, beispielsweise auf (weitere) 20% des Strommarktpreises.“
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Planung ohne Puffer für Lieferstörungen (Handelsstopp China)
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Planungen enthalten keinen Puffer für Ereignisse wie einen Handelsstopp mit China infolge einer Aggression in Taiwan, der den PV-Ausbau zeitweilig beeinträchtigen würde.
„Die Planungen enthalten auch keinen Puffer gegenüber Vorkommnissen wie etwa einem Handelsstopp mit China als Folge einer Aggression in Taiwan“
EEG-Vorzug für Anlagen mit CO2-armer Herstellung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, in der EEG-Förderung Anlagen zu bevorzugen, die mit Grünstrom bzw. mit geringer CO2-Intensität der Stromerzeugung hergestellt wurden.
„In der EEG-Förderung könnte es einen Vorzug geben für mit „Grünstrom“ bzw. mit geringer CO2-Intensität der gesamten Stromerzeugung“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt einen Förderungsvorschlag (EEG-Vorzug) mit einer überprüfbaren Tatsachenbehauptung (Kohlestrom in China) samt Wirkungsannahme; getrennt, damit beides einzeln bewertet werden kann.
Keine Herstellungsauflagen für Anlagen ohne EEG-Förderung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für ohne EEG-Förderung errichtete Anlagen sollen keine Beschränkungen zur CO2-Intensität der Herstellung gelten, da die Stromerzeugung im Betrieb der dominierende Effekt ist.
„Die Stromerzeugung während der Betriebsdauer ist auch bei CO2-intensiver Herstellung der dominierende Effekt.“
Strom in China überwiegend aus Kohle; Vorzug begünstigt EU-Industrie
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Laut der Stellungnahme würde ein solcher CO2-bezogener EEG-Vorzug indirekt die europäische Industrie begünstigen, weil in China Strom überwiegend aus Kohle hergestellt wird.
„Damit könnte indirekt ein Vorzug für die europäische Industrie erreicht werden, denn in China wird Strom überwiegend aus Kohle hergestellt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt einen Förderungsvorschlag (EEG-Vorzug) mit einer überprüfbaren Tatsachenbehauptung (Kohlestrom in China) samt Wirkungsannahme; getrennt, damit beides einzeln bewertet werden kann.
Technologieentwicklung voranbringen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Hohes Verhältnis von Projektzahl zu Fördervolumen in der PV-Forschung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: In der Forschungsförderung der Photovoltaik-Strategie 2023 ist das Verhältnis der Projektanzahl zum Fördervolumen groß.
„Das große Verhältnis der Projektanzahl zum Fördervolumen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Verhältnis Projektanzahl/Fördervolumen) mit einer Bewertung (zu kleinteilig); beide sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig und wurden nun standalone formuliert.
Grundlagenforschung hat in der PV-Forschungsförderung zu geringes Gewicht
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung hält das Gewicht der Grundlagenforschung in der Forschungsförderung für die Photovoltaik für zu gering.
„Die Grundlagenforschung hat ein zu geringes Gewicht.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an assessment (basic research weighted too little) with a separate demand (expand it especially for perovskites); a reader could accept one without the other, so they are split and made standalone.
Grundlagenforschung zu Perowskiten in der PV-Förderung besonders ausbauen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung fordert, die Grundlagenforschung zur Materialgruppe der Perowskite, die sie als vielversprechend bezeichnet, in der Photovoltaik-Forschungsförderung besonders auszubauen.
„Zur vielversprechenden Materialgruppe der Perowskite sollte sie besonders ausgebaut werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an assessment (basic research weighted too little) with a separate demand (expand it especially for perovskites); a reader could accept one without the other, so they are split and made standalone.
PV-Forschungsförderung ist zu kleinteilig, kaum Skaleneffekte
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Forschungsförderung im Bereich Photovoltaik ist zu kleinteilig angelegt, sodass je Projekt wenig Skaleneffekte (Economies of Scale) erreicht werden.
„deutet auf eine zu kleinteilige Förderung“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Verhältnis Projektanzahl/Fördervolumen) mit einer Bewertung (zu kleinteilig); beide sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig und wurden nun standalone formuliert.
Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Solarstromimport hat geringste Umwandlungsverluste
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Direkt nutzbarer importierter Solarstrom ermöglicht Importe grüner Energie mit den geringsten Umwandlungsverlusten, da in Südeuropa die Einstrahlung deutlich besser und saisonal komplementär ist.
„In Form von direkt nutzbarem Solarstrom gelingen Importe Grüner Energie mit den geringsten Umwandlungsverlusten.“
Über den Entwurf hinaus 34 Argumente, 6 davon auf der Landkarte
Elektrolyse gehört in südliche Länder mit hohen Laufzeiten, gestützt durch Quote
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Wasserstoff-Elektrolyse sollte statt in Deutschland in Anlagen in südlichen Ländern mit hohen Laufzeiten erfolgen, was unter anderem durch eine Quotenregelung unterstützt werden kann.
„Elektrolyse sollte stattdessen in Anlagen erfolgen, die in südlichen Ländern mit hohen Laufzeiten betrieben werden können, dies kann u.a. mit einer Quotenregelung unterstützt werden (s.o.).“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable claims: electrolysis abroad with a quota, and a mix of rare electrolysis and thermal storage within Germany. Each can be accepted or rejected independently.
Elektrolyse nur bei reinem Grünstrom und ausgelasteten Leitungen vertretbar
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Elektrolyseure sollten nur betrieben werden, wenn der Strom unvermischter Grünstrom ist und alle Leitungen in Netzgebiete mit fossiler Erzeugung voll ausgelastet sind.
„Der Betrieb von Elektrolyseuren ist grundsätzlich nur dann vertretbar, wenn der gesamte Strom mit erneuerbaren Energien erzeugt wird (unvermischter Grünstrom) und alle Stromleitungen aus dem betreffenden Netzgebiet heraus in Netzgebiete mit fossiler Stromerzeugung voll ausgelastet sind.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Der Punkt ist eine inhaltliche Position zur Nutzung von PV-Überschussstrom für Elektrolyse in der Photovoltaik-Strategie, kein Verfahrens- oder Themenfremdes.
In Deutschland: seltene Elektrolyse plus häufigere thermische Speicherung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: In Deutschland selbst ist nach Ansicht der Stellungnahme eine Kombination aus seltener Elektrolyse und häufigerer thermischer Speicherung sinnvoller.
„In Deutschland selbst ist eine Kombination aus (selten) Elektrolyse und (häufiger) thermischer Speicherung sinnvoller.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable claims: electrolysis abroad with a quota, and a mix of rare electrolysis and thermal storage within Germany. Each can be accepted or rejected independently.
Überschussstrom-Elektrolyse und PV als Quelle unwirtschaftlich
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 47 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Elektrolyseanlagen sind nur bei hoher Auslastung wirtschaftlich; Überschussstrom oder PV mit geringen Volllaststunden eignet sich daher wenig für die Wasserstofferzeugung.
„Im Vergleich dazu ist Elektrolyse von „Strom-Überschüssen“ aus deutschen Solaranlagen unwirtschaftlich, weil die vergleichsweise teuren Elektrolyseure nur kurze Nutzungszeiten erreichen.“
Abregelung trifft aus pragmatischen Gründen Wind vor PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei Netzengpässen wird aus pragmatischen Gründen bevorzugt Windenergie abgeregelt, obwohl es auch PV treffen könnte, sodass zusätzliche PV-Erzeugung zu mehr Windabschaltung führt.
„dass dann aber aus pragmatischen Gründen die Windenergie mit ihren größeren Einheiten „bevorzugt“ abgeregelt wird“
Solarstrom zur Verflüssigung ist günstige CO2-Minderung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Solarstrom zur LNG-Verflüssigung ist eine der kostengünstigsten CO2-Minderungsmaßnahmen, da Umwandlungsverluste entfallen, die Einstrahlung mindestens doppelt so stark ist und Wüstenflächen verfügbar sind.
„Es gibt nur wenige kostengünstigere CO2-Minderungsmaßnahmen, als Solarstrom zur Verflüssigung einzusetzen“
Bund soll einheitliche Rahmenregeln für Öffnungsklauseln setzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Bund soll einheitliche Regelungen zu Länderöffnungsklauseln und zur Abwicklung der E-Fuel-Umlagen treffen, damit Anbieter nicht überall spezifische Anforderungen beachten müssen und Kosten sinken, Transparenz und Wettbewerb steigen.
„Der Bund kann jedoch gewisse einheitliche Regelungen treffen, wie solche Länderöffnungsklauseln auszusehen haben und zur technischen Abwicklung von mautähnlichen E-Fuel-Umlagen.“
Forschungsförderung im Kontext der Entwicklungshilfe
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es sollte Förderung für Ein-Modul-Solaranlagen für Haushalte und Micro-Grids im Rahmen der Entwicklungshilfe geben.
„Förderung sollte es auch im Kontext der Entwicklungshilfe geben, um Ein-Modul-Solaranlagen für Haushalte“
Für den Atomausstieg gibt es noch keinen Ausgleich
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme stellt fest, dass für den Atomausstieg bisher kein Ausgleich geschaffen wurde.
„Für den Atomausstieg wurde noch kein Ausgleich geschaffen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Passage argues PV targets are insufficient given missed sector targets (on-topic); the point bundled three independent claims, so split and made standalone.
Gaspreisbremse-Effekte auf die PV sollen sich nicht wiederholen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme sieht in der Gaspreisbremse wegen des geringeren Anreizes zum Heizungswechsel einen Nachteil für die Photovoltaik und fordert, dass sich dies nicht wiederholt.
„Die Schäden für die Photovoltaik durch die Gaspreisbremse (weniger Anreiz zum Heizungswechsel) und die Erlösabschöpfung bei Solarparks dürfen nicht wiederholt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Maßnahmen (Gaspreisbremse, Erlösabschöpfung) wurden zusammengefasst; getrennt und ohne wertende Formulierung ("schaden") als Position der Stellungnahme neu formuliert.
Inselnetzfähige Solaranlagen für ukrainische Atomkraftwerke
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Der Ukraine sollten schnellstmöglich inselnetzfähige Solaranlagen geliefert werden, die bei Netzausfall die Kühlung der Atomkraftwerke versorgen, zusätzlich zu Diesel-Notstromaggregaten.
„In die Ukraine sollten schnellstmöglich inselnetz-fähige Solaranlagen geliefert werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Not off-topic: the passage makes a substantive proposal that Germany deliver island-capable solar systems to Ukraine. The point is neutral and understandable on its own, so no repair is needed.
Kritik an Freiflächenanlagen sollte hingenommen werden, solange Suffizienz fehlt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Kritik an Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollte nach Ansicht der Einreichung hingenommen werden, solange Politik und wahlrelevante Teile der Bevölkerung nicht zu Suffizienz und einer Verkehrswende mit weniger Autos bereit sind.
„Kritik an Freiflächenanlagen muss ausgehalten werden, wenn die Politik (und wahlrelevante Teile der Bevölkerung) nicht zu Suffizienz und (im Verkehr) einer Verkehrswende mit weniger Autos bereit ist.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Lagebeschreibung (Alternativen, Bereitschaft der Politik) mit einer Wertung ("bittere Pille", Kritik müsse ausgehalten werden); getrennt und neutral formuliert.
Ladepunkt-Überlassung am Arbeitsplatz ohne zusätzlichen geldwerten Vorteil
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Bei der Überlassung von Ladepunkten am Arbeitsplatz (auch für Car-to-Grid) soll nur die Parkplatznutzung, nicht aber die Ladepunktnutzung zusätzlich als geldwerter Vorteil angesetzt werden.
„Parkplatznutzung ist steuerlich geldwerter Vorteil, Ladepunktnutzung ohne zusätzlichen Ansatz als geldwerter Vorteil“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about the tax treatment of workplace charging points in a comment on the PV strategy, so it is on topic.
Länderöffnungsklauseln für schnellere Klimaneutralität
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bundesländer und Kommunen, die schneller klimaneutral werden wollen, sollen einen schnelleren Pfad bekommen, einschließlich Absatzverbot für fossile Energien und höherer Quoten als eine etwaige Bundesquote.
„Den Wünschen der Bundesländer und Kommunen ist dadurch Rechnung zu tragen, dass ihnen ein schnellerer Pfad zur Klimaneutralität ermöglicht wird.“
Langfristige PPAs sichern Investitionen, bleiben Kleinverbrauchern verwehrt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Große Stromverbraucher können langfristige PPAs über grüne Energie abschließen, die Investitionssicherheit schaffen; Kleinverbrauchern bleibt das verwehrt, weil ihnen stets kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten angeboten werden müssen.
„Kleinverbrauchern bleibt diese Möglichkeit verwehrt, da ihnen stets kurzzeitige Kündigungsmöglich-keiten angeboten werden müssen.“
LNG nur mit zusätzlicher Solarverflüssigung zulassen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: LNG-Lieferungen nach Deutschland sollen nur erlaubt werden, wenn in den Exportstaaten zusätzliche Solarstromerzeugung den Bedarf der Verflüssigungsanlagen vollständig deckt, zeitlich korrespondierend nachgewiesen und mit Übergangsregel für bilanziellen Nachweis, auch für indirekte Importe.
„LNG-Lieferungen nach Deutschland sollen nur dann erlaubt werden, wenn damit korrespondierend zusätzliche Solarstromerzeugung in den Exportstaaten des Erdgases aufgebaut wird“
LNG-Solarauflage als Mindestanforderung gegenüber Pipelinegas
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, LNG-Lieferungen nach Deutschland nur bei zusätzlicher Solarstromerzeugung für die Verflüssigung zu erlauben, und versteht dies als Mindestanforderung, die die zusätzliche Klimabelastung von LNG gegenüber Pipelinegas vermeidet, nicht als Aufwertung von LNG als klimafreundlich.
„Damit soll keinesfalls ein Greenwashing von LNG verbunden sein, sondern eine Mindestanforderung gesetzt werden, die zusätzliche Klimaschädigung durch LNG im Vergleich zu Pipelinegas vermeidet.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Rewritten to name the proposed solar-liquefaction requirement for LNG imports and to replace the loaded terms "Greenwashing"/"Grünfärbung" with neutral wording, keeping the claim's direction.
LNG-Terminals behindern den Ausbau der Photovoltaik
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme behindert der Umfang der geplanten LNG-Importterminals die Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland und der auf Photovoltaik beruhenden Energieimporte.
„blockiert auf diese Weise die Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland und der auf Photovoltaik beruhenden Energieimporte“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist thematisch relevant (Energiepolitik, PV-Entwicklung), mischt aber ein Werturteil ("zu groß") mit einer prüfbaren Wirkungsbehauptung ("blockiert die PV-Entwicklung"); neutral umformuliert und aufgeteilt.
Mais für Biogas darf auf nahezu allen Ackerflächen angebaut werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme dürfen Landwirte auf nahezu allen Ackerflächen Mais für Biogasanlagen anbauen, was sie als Monokulturen mit niedrigem ökologischen Wert beschreibt.
„Landwirte dürfen auf nahezu allen Ackerflächen Mais anbauen, der dann in Biogasanlagen zur Stromerzeugung genutzt wird.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims (PV ban on open land; maize cultivation allowed) and used loaded wording ("de facto verboten"); split and neutrally restated, attributing to the submission.
Mautähnliche E-Fuel-Umlage im Verkehr in Vorreitergebieten
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: In früh klimaneutralen Gebieten soll es im Verkehr eine mautähnliche Umlage für die Bereitstellung von E-Fuels geben, bei der Fahrzeuge nach Fahrleistung an den Kosten beteiligt werden.
„würde es in frühzeitig klimaneutralen Gebieten eine Art Mautsystem als Umlage für die Bereitstellung von E-Fuels geben“
Begründung der maschinellen Redaktion: Konkreter Vorschlag der Stellungnahme zu Länderöffnungsklauseln in der PV-Strategie; die Stellungnahme verknüpft E-Fuels mit Photovoltaik, daher kein Fall von off_topic.
Mieterbeteiligung unterscheidet sich von Gemeindebeteiligung bei Windkraft
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreicherin führt an, die finanzielle Gemeindebeteiligung bei Windkraftanlagen unterscheide sich grundlegend von der Mieterbeteiligung, weil Windkraftanlagen mit weitreichenden visuellen Beeinträchtigungen verbunden seien.
„Hier besteht ein grundlegender Unterschied zur finanziellen Gemeindebeteiligung bei Windkraftanlagen, die ja grundsätzlich mit weitreichenden Beeinträchtigungen durch visuelle Wirkungen verbunden sind.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Prinzip „kein Nachteil, daher kein Vorteil“ (Wertung) und die Tatsachenbehauptung zur visuellen Beeinträchtigung bei Windkraft sind unabhängig voneinander; Wortwahl neutralisiert.
Mit wachsenden Wasserstoffmengen wird Beimischung in Erdgasnetze unvermeidbar
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Mit zunehmenden Mengen Grünen Wasserstoffs sind laut Stellungnahme die Abnehmer mit besonderem Bedarf, etwa die Düngemittelindustrie, versorgt, sodass eine Beimischung in die Erdgasnetze keine Nachteile mehr hat bzw. unvermeidbar wird.
„Mit zunehmenden Wasserstoffmengen werden jedoch die Abnehmer, die Wasserstoff besonders gut gebrauchen können (z.B. Düngemittelindustrie) versorgt sein und eine Beimischung hat keine Nachteile mehr bzw. wird unvermeidbar.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig bewertbare Aussagen (Quotendesign ohne Beimischungspflicht, Unvermeidbarkeit bei wachsenden Mengen, Transporterleichterung) und war ohne Bezug auf die Quotenregelung nicht verständlich.
Ohne Verkehrswende: Freiflächen-PV, Braunkohlestrom oder fossile Kraftstoffe
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden bleiben, wenn die Politik keine effektive Verkehrswende umsetzt, als realistische Optionen nur Photovoltaik-Freiflächenanlagen, Braunkohlestrom oder fossile Kraftstoffe.
„die realistischen Alternativen der Verkehrswende aber entweder Freiflächenanlagen oder Braunkohlestrom oder fossile Treibstoffe sind“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt wurde neutral umformuliert und als Position der Einreichenden zur PV-Strategie (Freiflächenanlagen) eigenständig verständlich gemacht; Aussage und Richtung bleiben erhalten.
Quote für grünen Wasserstoff an Erdgasvertrieb koppeln
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Grüne Wasserstoffimporte sollen über eine Quote angereizt werden, nach der Erdgasvertreiber im Verhältnis dazu steigende Mengen grünen Wasserstoffs bereitstellen müssen.
„Wer künftig Erdgas in den Vertrieb bringt, muss im Verhältnis dazu auch Grünen Wasserstoff bereitstellen, dessen Menge sukzessive zunimmt.“
Quote für Grünen Wasserstoff: keine Beimischungspflicht in Erdgasnetze
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei der vorgeschlagenen Quotenregelung für Importe Grünen Wasserstoffs (gekoppelt an den Erdgasvertrieb) soll es keine Pflicht geben, den Quotenwasserstoff in die Erdgasnetze beizumischen, und eine vorrangige Versorgung der Industrie bleibt zulässig.
„Eine Beimischungspflicht des der Quotenerfüllung dienenden Wasserstoffs in die Erdgasnetze gibt es nicht, eine Versorgung vorrangig der Industrie ist zulässig.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig bewertbare Aussagen (Quotendesign ohne Beimischungspflicht, Unvermeidbarkeit bei wachsenden Mengen, Transporterleichterung) und war ohne Bezug auf die Quotenregelung nicht verständlich.
Realistische Alternativen zur Verkehrswende: Freiflächen-PV, Braunkohle oder fossile Kraftstoffe
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung nimmt an, dass die Politik zu einer effektiven Verkehrswende nicht bereit ist und dass die realistischen Alternativen dann Freiflächen-Photovoltaik, Braunkohlestrom oder fossile Treibstoffe sind.
„die realistischen Alternativen der Verkehrswende aber entweder Freiflächenanlagen oder Braunkohlestrom oder fossile Treibstoffe sind, die Politik aber zu einer effektiven Verkehrswende nicht bereit ist“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Lagebeschreibung (Alternativen, Bereitschaft der Politik) mit einer Wertung ("bittere Pille", Kritik müsse ausgehalten werden); getrennt und neutral formuliert.
Stromleitungen nach Frankreich/Spanien ausbauen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Ausbau der Stromleitungen, insbesondere HGÜ-Freileitungen von Frankreich und Spanien nach Deutschland, ist anzustreben.
„Ein Ausbau der Stromleitungen, insbesondere HGÜ-Freileitungen von Frankreich und von Spanien nach Deutschland, ist anzustreben.“
Strompreiszonen: mindestens zwei, besser vier
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Deutschland soll in mindestens zwei, besser vier Preiszonen (Nordwest/TenneT, NRW/Amprion, Ost/50Hertz, Süd) aufgeteilt werden, unabhängig von einer grundlegenden Marktreform und mit preislicher Kopplung bei ausreichender Kapazität.
„Hier ist dringend eine Aufteilung Deutschlands in mindestens zwei Preiszonen (Norddeutschland und restliches Deutschland), besser aber mindestens vier Preiszonen“
Terminals für flüssigen Wasserstoff/Ammoniak auslegen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Importterminals sollen auch für flüssigen Wasserstoff oder Ammoniak geeignet sein; derzeit sind nur die Schiffsanleger universell nutzbar.
„Anders als bisher ist darauf zu achten, dass Importterminals auch für den Import von entweder flüssigem Wasserstoff oder flüssigem Ammoniak geeignet sind.“
Wasserstoff-Beimischung erleichtert den Transport in vorhandenen Pipelines
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Beimischung von Wasserstoff ins Erdgasnetz erleichtert nach Aussage der Stellungnahme den Transport in vorhandenen Pipelines.
„Außerdem erleichtert die Beimischung den Transport in vorhandenen Pipelines.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig bewertbare Aussagen (Quotendesign ohne Beimischungspflicht, Unvermeidbarkeit bei wachsenden Mengen, Transporterleichterung) und war ohne Bezug auf die Quotenregelung nicht verständlich.
Wasserstoffquote als Zukunftsquote ausgestalten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Zukunftsquote, bei der Verpflichtete mehrere Jahre Zeit zur Erfüllung haben, senkt Investitionsrisiken, Finanzkapitalbedarf und Kapitalkosten.
„Geringe Investitionsrisiken, weniger Bedarf an Finanzkapital und damit niedrigere Kapitalkosten werden vor allem mit einer Ausgestaltung der Quote in Form einer Zukunftsquote erreicht“
Zweite kurzfristige Auktion im Spotmarkt einführen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es soll ein zweiter Auktionstermin (z.B. eine Stunde vorher) eingeführt werden, in dem verkaufte Mengen an bessere Prognosen angepasst werden können.
„Es sollte daher ein zweiter Auktionstermin eingeführt werden, in dem relativ zeitnah (z.B. eine Stunde vorher) eine Anpassung der verkauften Mengen an die nunmehr besseren Prognosen stattfinden kann.“
Zweite kurzfristige Spotmarkt-Auktion würde Ausgleichsenergiebedarf senken
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Ein zusätzlicher, zeitnah (z.B. eine Stunde vorher) stattfindender Auktionstermin im Spotmarkthandel würde den Bedarf an Ausgleichsenergie senken, weil Mengen an bessere Prognosen angepasst werden können.
„Das würde auch den Bedarf an Ausgleichsenergie senken.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte zwei unabhängige Wirkungsbehauptungen (Ausgleichsenergie, Netzkapazitäten) und bezog sich unklar auf die "zweite Auktion"; beide Punkte benennen nun den vorgeschlagenen zweiten kurzfristigen Auktionstermin im Spotmarkthandel.
Datenauswertung zu Redispatch nach Tageszeit nötig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Aufstellung des Einspeisemanagements bei Windkraft und des Redispatch nach Tageszeiten oder Sonnenverhältnissen würde zeigen, wie stark PV-Mittagsspitzen daran mitwirken.
„Eine Aufstellung des Umfangs des Einspeisemanagements bei Windkraftanlagen und allgemein des“
Aussortiert 7 Argumente
Tempolimit im Koalitionsvertrag ausgeschlossen
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Minderungsmaßnahmen wie ein allgemeines Tempolimit wurden im Koalitionsvertrag ausgeschlossen.
„Bestimmte Minderungsmaßnahmen, wie z.B. ein allgemeines Tempolimit, sind im Koalitionsvertrag im Einvernehmen mi dem heutigen Wirtschaftsminister ausgeschlossen worden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point is about a speed limit in the coalition agreement, a transport-sector aside. It makes no claim about the PV strategy; it is only context for the submission's wider argument that climate targets are insufficient.
LNG-Beschleunigungsgesetz auf Grüngas-Terminals erweitern
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Das LNG-Beschleunigungsgesetz soll erweitert werden, damit auch Importterminals für grüne Gase von den Beschleunigungsmöglichkeiten profitieren.
„Das LNG-Beschleunigungsgesetz ist zu erweitern, so dass auch Importterminals für Grüne Gase von diesen Beschleunigungsmöglichkeiten profitieren können.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung betrifft die Erweiterung des LNG-Beschleunigungsgesetzes auf Importterminals für grüne Gase. Sie hat keinen Bezug zur Photovoltaik-Strategie, anders als die Nachbarpunkte der Stellungnahme, die Terminals mit der PV-Entwicklung verknüpfen. Sie gehört zu einem anderen Thema als dem der Konsultation.
Geplanter Umfang der LNG-Importterminals ist zu groß
Die maschinelle Redaktion hat es überarbeitet, die erneute Prüfung fand weiter einen Mangel (nicht zum Thema, Tatsache oder Wertung unsicher). Deshalb aussortiert.
Fassung der Maschine: Die Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK hält den Umfang der in Deutschland geplanten LNG-Importterminals für zu groß.
„Der Umfang der geplanten Importterminals ist zu groß“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist thematisch relevant (Energiepolitik, PV-Entwicklung), mischt aber ein Werturteil ("zu groß") mit einer prüfbaren Wirkungsbehauptung ("blockiert die PV-Entwicklung"); neutral umformuliert und aufgeteilt.
Verflüssigung von LNG verursacht ca. 10 % Zusatzemissionen
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Die geplante Verflüssigung von nach Deutschland gelieferten LNG mit fossilen Energien verursacht rund 10 % zusätzliche CO2-Emissionen.
„was nochmal ca. 10% zusätzliche CO2-Emissionen ergibt“
Pyrenäen-Pipeline für Wasserstoff, nicht Mittelmeer
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Die Bundesregierung soll sich für eine leistungsfähige Gaspipeline von Spanien über die Pyrenäen durch Frankreich einsetzen; die Mittelmeer-Pipeline ist aus Kosten- und Zeitgründen abzulehnen.
„Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass eine leistungsfähige Gaspipeline von Spanien über die Pyrenäen durch Frankreich nach Mitteleuropa gebaut wird.“
Bisher doppelte Steuervergünstigung für besser verdienende Autofahrer
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher).
Fassung der Maschine: Durch Entfernungspauschale und steuerfreie Firmenparkplätze erhalten manche, meist besser verdienende Mitarbeiter bereits eine doppelte steuerliche Vergünstigung, während andere Parkkosten selbst tragen.
„erhalten manche Mitarbeiter eine doppelte steuerliche Vergünstigung – meistens die besser verdienenden – während andere Mitarbeiter Parkkosten aus dem Nettoeinkommen bzw. aus der Entfernungspauschale zahlen müssen.“
Entfernungspauschale deckt alle Autokosten, keine weiteren Steuervergünstigungen nötig
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt).
Fassung der Maschine: Die Entfernungspauschale deckt grundsätzlich alle Autokosten ab, zusätzliche Steuervergünstigungen für E-Autos am Arbeitsplatz sind nicht nötig.
„Die Entfernungspauschalen decken grundsätzlich alle Autokosten ab, es braucht keine zusätzlichen Steuervergünstigungen.“