Lagebild / Organisationen / Sachsen (Staatsministerium)
Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Behörde. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 31 Argumente aus rund 4 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem Sachsen (Staatsministerium) übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- BDEWin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- DIHKin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Clearingstelle EEG/KWKGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Energieberatung Stammbergerin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ew-con GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Meerwindin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sofa networks GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Teleseo GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Müller Präzision GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Weser Elektrotechnik UGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ISFHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- RWE Offshore Wind GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- IG Metall Vorstandin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VDLin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VEDECin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BUVEGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- TÜV-Verbandin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- 50Hertz Transmission GmbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- DFMGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sonnen GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Gsun GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Greenvest Solar GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- NexWafe GmbHin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Cradle to Cradle NGOin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- GridParity AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 5 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DIvB-bvbfin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Sachsen (Staatsministerium) allein steht
Bei 1 Streitfrage urteilt Sachsen (Staatsministerium) anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Europapolitische Instrumente nutzen
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 31 Argumenten stehen 21 auf der Landkarte und 10 sind Einzelforderungen. 6 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 10 Argumente sind entstanden, weil sie 5 längere Textstellen geteilt hat. 5 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 2 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Ermessensleitlinien/Erlasse zur Vollzugsunterstützung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Regelung sollte durch bundes- oder landesweite Ermessensleitlinien, Handlungsempfehlungen oder Erlasse untersetzt werden, um Vollzugsbehörden zu unterstützen und Entscheidungsmaßstäbe zu vereinheitlichen.
„Diese Regelung könnte zur Unterstützung der Vollzugsbehörden und Vereinheitlichung von Entscheidungsmaßstäben mit bundes- oder landesweiten Ermessensleitlinien, Handlungsempfehlungen bzw. Erlassen untersetzt werden.“
Untergesetzliche Leitlinien erlauben zeitnahe Anpassung an Erkenntnisse
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mit Leitlinien könnte vergleichsweise zeitnah auf typisierbare Fallkonstellationen und neue wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse reagiert werden.
„Dabei könnte sachgerecht und vergleichsweise zeitnah auf klassifizierbare und typisierbare Sachverhalte und Fallkonstellationen sowie neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Anwendungspraxis reagieren werden.“
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 27 Argumente, 21 davon auf der Landkarte
Mehrfachnutzung industrieller Flächen entschärft Flächenkonflikte
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bestehende Flächennutzungskonflikte, etwa mit Landwirtschaft und Bauen/Infrastruktur, könnten entschärft werden, wenn bereits industriell genutzte Flächen konfliktarm mehrfach genutzt werden.
„Bestehende Flächennutzungskonflikte z.B. mit der Landwirtschaft / Bauen I lnfrastruktur könnten maßgeblich entschärft werden“
§ 36 Abs. 3 WHG beschränkt Floating-PV auf Industriegewässern unverhältnismäßig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung hält die Beschränkung von Floating-PV durch § 36 Abs. 3 WHG insbesondere auf kleineren Baggerseen und anderen Industriegewässern für unverhältnismäßig.
„schränkt dagegen Floating-PV-Vorhaben insbesondere auf (oft kleineren) Baggerseen in Bergbau- bzw. Abgrabungsgewässern der Steine-Erden-Industrie sowie anderen lndustriegewässern unverhältnismäßig ein“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Wertung (unverhältnismäßig) und die überprüfbare Tatsachenbehauptung (konfliktarme Mehrfachnutzung möglich) sind getrennt; beide nennen die Norm bzw. das Gewässer und sind neutral formuliert.
Auf Industriegewässern ist konfliktarme Mehrfachnutzung durch Floating-PV möglich
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung behauptet, auf anthropogen geprägten, industriell genutzten Gewässern sei eine konfliktarme Mehrfachnutzung für Rohstoffabbau und Energiegewinnung möglich.
„obwohl gerade hier eine konfliktarme Mehrfachnutzung von - anthropogen geprägten und industriell genutzten - Flächen für den Rohstoffabbau und Energiegewinnung möglich ist“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Wertung (unverhältnismäßig) und die überprüfbare Tatsachenbehauptung (konfliktarme Mehrfachnutzung möglich) sind getrennt; beide nennen die Norm bzw. das Gewässer und sind neutral formuliert.
Auslandserfahrung: keine nachgewiesenen schweren Umweltschäden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Großflächige Floating-PV-Anlagen laufen in Westeuropa und Südostasien erfolgreich; erste Erkenntnisse liegen vor und schwerwiegende nachteilige Umwelteinflüsse sind bisher nicht erwiesen.
„Schwerwiegende nachteilige Umwelteinflüsse sind bisher nicht erwiesen.“
Ausnahme von § 36 Abs. 3 WHG erschließt Floating-PV auch jenseits von Restseen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine gesetzliche Ausnahme von § 36 Abs. 3 WHG für Floating-PV würde nach Ansicht der Stellungnahme erlauben, das Potenzial dieser Technik für den Ausbau Erneuerbarer Energien auch jenseits großflächiger Braunkohlenrestgewässer zu nutzen.
„könnte das erhebliche Potential von Floating-PV für den schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien auch jenseits großflächiger Braunkohlenrestgewässer tatsächlich gehoben werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt blieb unklar ("Vorschlag", "Ausnahme") und enthielt das wertende "erheblich"; neutral und eigenständig formuliert, Aussage und Richtung unverändert.
Einzelfallprüfung ermöglicht standortgerechte Zulassung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Durch Einzelfallentscheidung kann die Behörde anhand der örtlichen Gegebenheiten prüfen, wo und wie viel Floating-PV zugelassen werden kann.
„Mittels Einzelfallentscheidung kann die zuständige Behörde sachgerecht prüfen, wo (konkrete Lage/Ausrichtung der PV) und wieviel Floating-PV (Flächenanteil der PV- Bedeckung) aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zugelassen werden kann.“
Floating-PV-Begrenzung ist im WHG, nicht im EEG, verankert
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Begrenzung für Floating-PV (Uferabstand, Flächenbedeckung nach § 36 Abs. 3 WHG) ist rechtlich nicht im EEG verankert, sondern als strikte Deckelung im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt.
„Die Begrenzung ist rechtlich nicht im EEG verankert, sondern als stringente Deckelung im WHG festgelegt.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a legal-location claim (cap in WHG, not EEG) with a separate conditional claim about ppa potential; split and named Floating-PV, WHG and EEG for standalone clarity.
Floating-PV-Projekte oft kurzfristig realisierbar, da raumordnerisch überplant
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Viele Floating-PV-Projekte auf industriell genutzten Gewässern wären in der Regel kurzfristig realisierbar, weil die Gewässer bereits raumordnerisch überplant bzw. genehmigt sind.
„Viele Projekte wären i.d.R. kurzfristig realisierbar, da bereits raumordnerisch überplant / genehmigt“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent claims: short-term feasibility due to existing spatial planning, and a substantial contribution to energy supply security. Each is split into its own point.
Floating-PV-Randbedingungen des Entwurfs sind zu restriktiv
Dasselbe Argument hat auch SPD Klimaforum vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die im Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 vorgesehenen Randbedingungen für Floating-PV (Uferabstand, Anteil der Wasserfläche) werden als zu restriktiv bewertet.
„führen dazu, dass Floating-PV-Projekte nicht entwickelt werden können“
Floating-PV: keine Abweichung von § 36 Abs. 3 WHG in Natura-2000-Gebieten
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Für Floating-PV soll die vorgeschlagene Ausnahmeregelung (neuer § 36 Abs. 4 WHG) in Natura-2000-Gebieten keine Abweichungen von § 36 Abs. 3 WHG zulassen.
„ln Natura-2O00-Gebieten sollen Abweichungen von $ 36 Abs. 3 WHG ausgeschlossen werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt blieb ohne Kontext unklar; nun wird genannt, dass es um Floating-PV und die vorgeschlagene Ausnahme zu § 36 Abs. 3 WHG geht.
Floating-PV: WRRL-Kulisse bei Standgewässern ab 0,5 km² beachten
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Bei Ausnahmen von § 36 Abs. 3 WHG für Floating-PV soll bei Standgewässern (WRRL) ab 0,5 Quadratkilometern (50 ha) die zu erwartende Aufnahme in die WRRL-Kulisse beachtet werden.
„Bei Standgewässern (WRRL) ab einer Größe von 0,5 Quadratkilometern (50 ha) ist die zu eruvartende Aufnahme in die WRRL-Kulisse zu beachten.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point lacked context (the WHG § 36 Abs. 3 exception for floating PV it belongs to); rewritten to name the provision and instrument. Quote repaired for line-break hyphens only.
Geltende Rechtslage: kumulative Bedingungen nach § 36 Abs. 3 WHG
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Seit 1.1.2023 ist Floating-PV wasserrechtlich nur auf künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern bei höchstens 15 % Bedeckung und mindestens 40 m Uferabstand zulässig, und zwar nur, wenn alle Bedingungen zugleich erfüllt sind.
„Floating-PV ist infolge der Neueinführung des g 36 Abs. 3 WHG seit 1.1.2023 wasserrechtlich nur zulässig bei“
Gesetzesbegründung beruft sich auf unzureichende Wissenslage
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Begründung zum Osterpaket stützt die Beschränkung darauf, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zu Umweltauswirkungen von Floating-PV nicht ausreichen.
„Die Gesetzesbegründung zum Osterpaket stellt auf nicht ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Auswirkungen von Floating PV auf Umwelt, Flora und Fauna ab.“
Nachjustierung der WHG-Auflagen für schwimmende PV ist zu begrüßen
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Es ist zu begrüßen, die Auflagen des § 36 Abs. 3 WHG für schwimmende PV-Anlagen, wie im Entwurf der PV-Strategie vorgesehen, nachzujustieren.
„Darin wird zutreffend festgestellt, dass ein maßvolles Nachjustieren der Anforderungen für Floating-PV im Wasserhaushaltsgesetz notwendig ist“
Neuer § 36 Abs. 4 WHG als Anknüpfungspunkt für § 2 EEG 2023
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Ein vorgeschlagener neuer § 36 Abs. 4 WHG als Ausnahmetatbestand zur Deckelung für Floating-PV in § 36 Abs. 3 WHG würde einen rechtlichen Anknüpfungspunkt für die Anwendung des neuen § 2 EEG 2023 schaffen.
„Dies wäre auch ein rechtlicher Anknüpfungspunkt für die Anwendung des neuen S 2 EEG 2023.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verwies mit „eine solche Ausnahmeregelung im WHG“ auf einen Vorschlag im Text; die Neufassung nennt § 36 Abs. 4 WHG und § 36 Abs. 3 WHG ausdrücklich.
Neuer § 36 Abs. 4 WHG: Ermessensausnahme von der Deckelung für Floating-PV
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft schlägt vor, im Wasserhaushaltsgesetz einen neuen § 36 Abs. 4 als Kann-Bestimmung zu schaffen, die der Behörde für bestimmte Fallgruppen eine Einzelfallentscheidung mit Abweichung von den Deckelungswerten des § 36 Abs. 3 WHG für Floating-PV erlaubt.
„mit einem neuen $ 36 Abs. 4 WHG als ,,kann"-Bestimmung für bestimmte Fallgruppen, d.h. Ermessensentscheidung unter Einhaltung der Anforderungen des WHG sowie sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point lacked context (WHG, who proposes, what the cap in Abs. 3 concerns); rewritten to be standalone, claim and direction unchanged.
Ohne WHG-Deckel wären größere ungeförderte Floating-PV-ppa-Projekte möglich
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wäre die Begrenzung für Floating-PV nur im Rahmen der EEG-Förderkulisse relevant, wären größere, ungeförderte Anlagen als ppa-Vorhaben möglich, für die es laut Stellungnahme wegen ihrer Wirtschaftlichkeit ein deutliches Potenzial gibt.
„Wäre diese Begrenzung lediglich im Rahmen der EEG-Förderkulisse relevant, wären davon abweichende größere Floating-PV-Anlagen als (ungeförderte) ppa-Vorhaben möglich“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a legal-location claim (cap in WHG, not EEG) with a separate conditional claim about ppa potential; split and named Floating-PV, WHG and EEG for standalone clarity.
Sächsische Nassschnitt-Tagebaue sind Flächen mit klarer Win-Win-Konstellation
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft bewertet die Nassschnitt-Tagebaue in Sachsen als Flächen, auf denen Rohstoffabbau und Floating-PV konfliktarm kombiniert werden können (Win-Win).
„Aus unserer Sicht sind dies Flächen mit einer klaren Win-Win-Konstellation.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Mengenschätzung mit einer Wertung (Win-Win) und nannte weder Akteur noch Bezug (Floating-PV, Sachsen-Ministerium); daher in Tatsachenbehauptung und Bewertung aufgeteilt, jeweils eigenständig formuliert.
Temporäre Mitnutzung industriell genutzter Gewässer mit Rückbau
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Ausnahme soll eine zeitlich begrenzte Mitnutzung bereits industriell oder gewerblich genutzter bzw. genehmigter Gewässer für Floating-PV ermöglichen, verbunden mit einer Rückbauverpflichtung.
„zeitlich begrenzte (temporäre) Mitnutzung bereits industriell/gewerblich genutzter bzw. genehmigter Gewässer für Floating-PV ermöglichen, mit Rückbauverpflichtung nach Ende der Nutzung“
WHG-Ausnahme für Floating-PV ohne Abstriche bei Wasser- und Naturschutz
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Ergänzung von § 36 Abs. 3 WHG um einen Ausnahmetatbestand für Floating-PV-Anlagen ließe sich umsetzen, ohne dass Wasser- und Naturschutzbelange aufgegeben werden müssten.
„ohne dass wasser-/Naturschutzbelange aufgegeben werden müssten.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unverständlich (Bezug auf Gesetzesänderung unklar); jetzt nennt er § 36 Abs. 3 WHG und Floating-PV, Aussage und Richtung unverändert.
WHG-Regeln für schwimmende Solaranlagen: PV auf kleinen Kiesgruben unmöglich
Dasselbe Argument hat auch Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Einsendung führt an, dass die im Wasserhaushaltsgesetz neu formulierten Vorgaben für schwimmende Solaranlagen PV-Freiflächenanlagen in ehemaligen Kiesgruben bis 50 ha mit Wasserfläche ausschließen, und fordert, diese Regelungen für kleinere Kiesgruben zu überarbeiten.
„ist § 36 Abs. 3 WHG ein neues (!) gesetzgeberisches Ausbau- Hemmnis insbesondere für Floating-PV in kleineren Abgrabungsgewässern der Steine- Erden-Industrie.“
Abwägung weiterer öffentlicher Belange im Ermessen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In die Ermessensentscheidung sollen weitere öffentlich-rechtliche Belange wie Wasserschutz, Natur-/Arten-/Landschaftsschutz, Versorgungssicherheit, Klimaschutz, Ernährungsvorsorge und Flächeneinsparung einbezogen werden.
„ln diese Ermessensentscheidung sind weitere öffentlich-rechtliche Belange einzubeziehen“
Floating-PV kann wesentlich zur Energieversorgungssicherheit beitragen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Floating-PV-Projekte könnten wesentlich zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland beitragen, etwa durch Eigenversorgung, Nahversorgung und Netzeinspeisung.
„könnten wesentlich zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland beitragen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent claims: short-term feasibility due to existing spatial planning, and a substantial contribution to energy supply security. Each is split into its own point.
Floating-PV liegt im überragenden öffentlichen Interesse
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Floating-PV-Anlagen stehen als Erneuerbare-Energien-Anlagen nach § 2 EEG 2023 und Art. 3 der EU-Notfallverordnung im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.
„stehen im Einklang mit $ 2 EEG 2023 und Art. 3 der EU-Notfallverordnung im überragenden öffentlichen lnteresse und dienen der öffentlichen Sicherheit.“
Kühlungseffekt: 15–20 % höherer Ertrag
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Durch die kühlende Wirkung der Wasserfläche ist gegenüber PV-Freiflächenanlagen ein etwa 15 bis 20 % höherer Solarertrag zu erwarten.
„lnfolge der kühlenden Wirkung der Wasserfläche ist ein bis zu ca. 'l5oÄ bis 20 o/o höherer Solarertrag der PV-Module im Vergleich zu PV-Freiflächenanlagen zu enuarten.“
Öffnungsklausel würde Datenerhebung in Deutschland ermöglichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Ausnahme- oder Öffnungsklausel würde es erlauben, in Deutschland weitere Daten zu Floating-PV zu erheben, zu sammeln und wissenschaftlich auszuwerten.
„Mit einer Ausnahme- oder öffnungsklausel zu $ 36 Abs. 3 WHG könnten weitere Daten und Erkenntnisse für Floating-PV-Anlagen in Deutschland zielführend erhoben,“
Sachsen: ca. 40 Nassschnitt-Tagebaue als mögliche Floating-PV-Standorte
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft schätzt, dass es in Sachsen etwa 40 Lockergesteins-Tagebaue im Nassschnitt unter Bergaufsicht des Oberbergamtes außerhalb des Braunkohlenbergbaus gibt, die für Floating-PV in Betracht kommen.
„Nach erster Abschätzung gibt es in Sachsen ca. 40 Lockergesteins-Tagebaue im Nassschnitt unter Bergaufsicht des Oberbergamtes außerhalb des Braunkohlenbergbaus.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Mengenschätzung mit einer Wertung (Win-Win) und nannte weder Akteur noch Bezug (Floating-PV, Sachsen-Ministerium); daher in Tatsachenbehauptung und Bewertung aufgeteilt, jeweils eigenständig formuliert.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Standortnahe Versorgung industrieller Verbraucher dient der Versorgungssicherheit
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Eine standortnahe Eigen- und Drittversorgung industrieller und gewerblicher Stromverbraucher macht Synergien nutzbar und dient dadurch der Energieversorgungssicherheit.
„Mit einer standortnahen Eigen- und Drittversorgung industrieller / gewerblicher Stromverbraucher können Synergien nutzbar gemacht werden, was der Energieversorgungssicherheit dient“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet zwei unabhängig bewertbare Wirkungsbehauptungen (Versorgungssicherheit, Netzstabilisierung); daher in zwei Punkte geteilt.
Standortnahe Versorgung industrieller Verbraucher kann netzstabilisierend wirken
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Eine standortnahe Eigen- und Drittversorgung industrieller und gewerblicher Stromverbraucher kann netzstabilisierend wirken.
„Mit einer standortnahen Eigen- und Drittversorgung industrieller / gewerblicher Stromverbraucher können Synergien nutzbar gemacht werden, was der Energieversorgungssicherheit dient und netzstabilisierend wirken kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet zwei unabhängig bewertbare Wirkungsbehauptungen (Versorgungssicherheit, Netzstabilisierung); daher in zwei Punkte geteilt.
Aussortiert 2 Argumente
Wortlaut schließt Einzelfallbetrachtung aus
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt).
Fassung der Maschine: Der Wortlaut von § 36 Abs. 3 WHG lässt keine Einzelfallbetrachtung über die starren Grenzwerte hinaus zu, obwohl diese bei unterschiedlichen Fallkonstellationen angezeigt wäre.
„Der neue $ 36 Abs. 3 WHG schließt wegen des klaren juristischen Wortlauts jede darüber hinaus gehende Einzelfallbetrachtung aus“
Abweichende Grenzwerte für Bergbau-, Abgrabungs- und Industriegewässer
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Auf näher zu klassifizierenden Gewässern, etwa Bergbau-/Abgrabungsgewässern der Steine-Erden-Industrie sowie Industriegewässern wie Klärteichen, sollen im Einzelfall abweichende Werte für Belegungsfläche und Uferabstand zugelassen werden.
„auf noch näher zu klassifizierenden Gewässern im Einzelfall von $ 36 Abs. 3 WHG abweichende Werte der Deckelung (Größe/Lage der PV-Belegungsfläche sowie Abstand vom Ufer)für Floating-PV zulassen“