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BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 87 Argumente aus rund 16 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem BBEn übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo BBEn allein steht

Bei 7 Streitfragen urteilt BBEn anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Das Stadtstrom-Modell der finanziellen Mieterbeteiligung soll nicht weiterverfolgt werden.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist mit geringem Aufwand und wenig Bürokratie umsetzbar.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 87 Argumenten stehen 66 auf der Landkarte und 21 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 32 Argumente sind entstanden, weil sie 21 längere Textstellen geteilt hat. 37 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 5 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Volleinspeisetarif wegen gestiegener Kosten prüfen und indexieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen höherer Arbeits-, Material- und Kapitalkosten soll eine Erhöhung des Volleinspeisetarifs geprüft werden, etwa durch Indexierung an Inflation und Zinsen.

„Aufgrund erhöhter Arbeits-, Material- und Kapitalkosten sollte eine Erhöhung des Volleinspeisetarifs geprüft werden.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Eigenverbrauch wird attraktiver

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eigenverbrauch ist, besonders in der Energiekrise, eine zunehmend attraktive Option, um Strombezugskosten zu senken und an der Energiewende teilzuhaben.

„dass der Eigenverbrauch (insbesondere in Zeiten einer Energiekrise) dabei eine immer attraktivere Option darstellt“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Ohne lokale Konzepte drohen Engpässe durch starken PV-Zubau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ohne Konzepte für systemdienliche Vor-Ort-Versorgung werden bei starkem PV-Zubau schon in wenigen Jahren lokale Engpässe entstehen.

„Andernfalls werden mit einem starken PV-Zubau schon in wenigen Jahren lokale Engpässe entstehen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Gesellschaftliche Spaltung ist unbedingt zu verhindern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält es für unbedingt geboten, im Zusammenhang mit der Energiewende eine gesellschaftliche Spaltung zu verhindern, wie es auch das BMWK in der PV-Strategie 2023 ausführt.

„dass eine gesellschaftliche Spaltung unbedingt zu verhindern ist“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet ein Werturteil (Spaltung ist unbedingt zu verhindern) mit einer Wirkungsbehauptung (Teilhabe von Mietenden verhindert sie); beides ist unabhängig bewertbar.

Zielerreichung beim PV-Ausbau erfordert Nutzung aller Potenziale

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 190 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Zur Erreichung der PV-Ausbauziele sollten alle Potenziale genutzt werden, nicht nur private Hausbesitzer angesprochen werden.

„dass die Zubauzahlen nur erreicht werden können, wenn alle verfügbaren Flächen möglichst vollständig genutzt werden“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 3 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Breite Anreize jenseits der Ausschreibungen für Freiflächen-PV nötig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Zusätzlich zu den Maßnahmen im Handlungsfeld Freiflächen der Photovoltaik-Strategie seien weitere, breit angelegte Anreize nötig, damit erneuerbare Energien jenseits der Ausschreibungen unbürokratisch realisiert werden können.

„Es sind weitere, breit angelegte Anreize notwendig, um Erneuerbare Energien jenseits der Ausschreibungen unbürokratisch zu realisieren.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an assessment of the Freiflächen measures (too little consideration of citizen-energy solar parks) with a separate demand for broader incentives beyond tenders; split into two independently assessable claims, each naming the strategy and Handlungsfeld.

Handlungsfeld 3.1 Freiflächen: Bürger-Solarparks zu wenig berücksichtigt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Maßnahmen im Handlungsfeld 3.1 (Freiflächen) der Photovoltaik-Strategie 2023 des BMWK gehen zwar auf Entbürokratisierung ein, berücksichtigen aber die Besonderheiten von Bürgerenergie-Solarparks zu wenig.

„berücksichtigen dabei aber zu wenig die Besonderheiten von Bürgerenergie-Solarparks“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an assessment of the Freiflächen measures (too little consideration of citizen-energy solar parks) with a separate demand for broader incentives beyond tenders; split into two independently assessable claims, each naming the strategy and Handlungsfeld.

Handlungsfeld Freiflächen berücksichtigt Bürgerenergie-Solarparks zu wenig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Maßnahmen im Handlungsfeld 3.1 Freiflächen der Photovoltaik-Strategie berücksichtigen die Besonderheiten von Bürgerenergie-Solarparks nach Ansicht der Stellungnahme zu wenig.

„berücksichtigen dabei aber zu wenig die Besonderheiten von Bürgerenergie-Solarparks.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verband eine allgemeine Feststellung (andere Rahmenbedingungen nötig) mit einer Bewertung der Strategie (Freiflächen-Maßnahmen berücksichtigen dies zu wenig); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 19 Argumente, 16 davon auf der Landkarte

100-kW-Grenze der Direktvermarktungspflicht soll keine Hemmschwelle sein

Dasselbe Argument hat auch GdW vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die 100-kW-Grenze der Direktvermarktungspflicht soll flexibler gestaltet werden, damit sie die Dimensionierung von Anlagen nicht hemmt; die Einreicherin begrüßt dies.

„dass die Direktvermarktungspflicht flexibler gestaltet werden soll, um sicherzustellen, dass die Grenze von 100 kW nicht zu einer Hemmschwelle für die Anlagendimensionierung wird“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

HDE begrüßt flexiblere Direktvermarktungspflicht ab 100 kW

Dasselbe Argument hat auch HDE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den im Entwurf der Photovoltaik-Strategie dargelegten Vorschlag, die Regelung zur Direktvermarktungspflicht ab 100 kW flexibler zu gestalten.

„Es ist weiterhin zu begrüßen, dass die Direktvermarktungspflicht flexibler gestaltet werden soll“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Drohender Einbruch beim Zubau durch kleiner dimensionierte Anlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die jetzige Vergütungsstruktur droht die Zubauzahlen einbrechen zu lassen, weil Anlagen eigenverbrauchsoptimiert und damit deutlich kleiner ausgelegt würden.

„Dies droht zu einem Einbruch der Solar-Zubauzahlen zu führen“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Überschusseinspeisung ab 2023 zu niedrig vergütet; § 48 Abs. 2 EEG anheben

Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Vergütungssätze für die Überschusseinspeisung ab 1. Januar 2023 sind zu niedrig und sollten in § 48 Abs. 2 EEG 2023 erhöht werden.

„Allerdings gilt es, die Höhe der Überschuss-Einspeisung und der Vollseinspeiung nachzubessern, um wirklich alle Potentiale für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern zu nutzen“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

EEG 2023: Vergütung per gleitender Überschusseinspeisung (virtueller Anlagensplit) erhöhen

Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Vergütung für Überschusseinspeisung nach § 48 Abs. 2 EEG 2023 soll durch einen gleitenden Übergang von Voll- zur Überschusseinspeisung („virtueller Anlagensplit“) erhöht werden: Der Eigenversorgungsanteil des eingespeisten Stroms erhält den niedrigen Satz der Überschusseinspeisung, der Rest den höheren Satz der Volleinspeisung, gedeckelt ab 50 Prozent Eigenversorgung.

„Aus unserer Sicht braucht es daher ein gleitendes System für die Bestimmung der Vergütung“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Gleitende Überschusseinspeisung führt zu Boom dachfüllender PV-Anlagen

Dasselbe Argument hat auch EENA EG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Wenn Volleinspeisung wirtschaftlich betrieben werden kann, führt das vom Einreicher vorgeschlagene Vergütungsmodell der „gleitenden Überschusseinspeisung“ (virtueller dynamischer Anlagensplit) im EEG zu einem Boom dachfüllender Anlagen, unabhängig von der Eigenstromrate.

„Diese gleitende Regelung gewährleistet einen Anreiz, die Dächer voll zu belegen“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Gleitendes Vergütungsmodell senkt Wechselmodalitäten und Abstimmungsaufwand

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das vorgeschlagene gleitende Vergütungsmodell vermeidet laut Stellungnahme komplizierte Wechselmodalitäten zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung und verringert den bürokratischen Abstimmungsaufwand gegenüber dem Netzbetreiber.

„vermeidet dieses Modell komplizierte Wechselmodalitäten zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Gleitendes Vergütungsmodell sorgt für vergleichbare Renditen

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das vorgeschlagene gleitende Vergütungsmodell für Überschusseinspeisung sorgt laut Stellungnahme auch bei unterschiedlichen Vor-Ort-Verbrauchsraten für vergleichbare Renditen.

„auch bei unterschiedlichen Vor-Ort-Verbrauchs-Raten für vergleichbare Renditen“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Gleitendes Vergütungsmodell vermeidet Sprung in die Unwirtschaftlichkeit

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das vorgeschlagene gleitende Vergütungsmodell für Überschusseinspeisung (Vergütungssatz je nach Anteil des Vor-Ort-Verbrauchs) vermeidet laut Stellungnahme den Sprung in die Unwirtschaftlichkeit bei nur geringem Vor-Ort-Verbrauch.

„Diese Regelung vermeidet den Sprung in die Unwirtschaftlichkeit durch einen nur geringen Vor-Ort-Verbrauch“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Viele Gebäude haben kaum Vor-Ort-Verbrauch

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Es gibt viele Gebäude ohne oder mit nur sehr geringem Vor-Ort-Verbrauch, etwa Lagerhallen, Sporthallen, Feuerwehrgebäude, Bauhöfe oder Parkhäuser.

„Es gibt viele Gebäude ohne oder mit nur sehr geringem Vor-Ort-Verbrauch, beispielsweise Lagerhallen, Sporthallen, Feuerwehrgebäude, Bauhöfe, Straßenmeistereien, Bürogebäude, oder Parkhäuser.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Werturteil (Begrüßung der Rentabilität) und die prüfbare Tatsachenbehauptung (viele Gebäude mit kaum Vor-Ort-Verbrauch) lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Große Lücke zwischen Volleinspeise- und Überschussvergütung (§ 48 EEG 2023)

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Differenz zwischen der Volleinspeisevergütung (§ 48 Abs. 2a EEG 2023) und der Überschusseinspeisevergütung (§ 48 Abs. 2 EEG 2023) ist sehr groß, sodass die Überschussvergütung für Projekte ohne sehr hohen Vor-Ort-Verbrauch wirtschaftlich uninteressant ist.

„Die Differenz zwischen der Volleinspeise-Vergütung (§ 48 Abs. 2a EEG 2023) und der Überschusseinspeise-Vergütung (§ 48 Abs. 2 EEG 2023) ist aber sehr groß“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Vergütungsdifferenz, Unattraktivität ohne hohen Eigenverbrauch) mit der Wertung, die Vergütung sei zu niedrig bzw. nachzubessern; beides wurde getrennt.

Rentable Volleinspeisung wird begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichenden halten es für richtig, dass Volleinspeiseanlagen nach der PV-Strategie wieder rentabel sein sollen.

„Wir finden es richtig, dass endlich auch wieder Volleinspeiseanlagen rentierlich sein sollen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Werturteil (Begrüßung der Rentabilität) und die prüfbare Tatsachenbehauptung (viele Gebäude mit kaum Vor-Ort-Verbrauch) lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

§ 24 Abs. 2 EEG 2023: Zusammenfassung kann Bürgerenergie-Projekte blockieren

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Einreichenden führt die Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG 2023, die Bürgerenergie-Solarparks mit anderen Solarparks im Umkreis von 2 km und 24 Monaten zusammenfasst, dazu, dass sich Projekte gegenseitig blockieren und die Standortkommune zwischen Bürgerpark und anderem Solarpark entscheiden müsste.

„Dadurch werden sich Projekte gegenseitig blockieren.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Kernanliegen bleibt erhalten; der Punkt ist als Auffassung der Einreichenden formuliert und benennt die Vorschrift, die behauptete Folge ist neutral formuliert.

EnSiG-Regelung zu Anlagenerweiterung löst Verklammerungsproblem nicht

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die mit dem EnSiG beschlossene Regelung zur Anlagenerweiterung von Solarparks löst nach Ansicht der Stellungnahme das Problem der Anlagenzusammenfassung (Verklammerung von Bürgerenergie-Solarparks mit anderen Solarparks nach § 24 Abs. 2 EEG 2023) nicht.

„Die mit dem EnSiG beschlossene Regelung zur Anlagenerweiterung von Solarparks löst das Problem nicht.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Kontext unklar (worauf sich „das Problem" bezieht); jetzt benennt er die Norm (§ 24 Abs. 2 EEG 2023) und das Problem der Verklammerung von Bürgerenergie-Solarparks.

Konkreter Gesetzestext-Vorschlag für § 24 Abs. 2 EEG 2023

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es wird eine Ergänzung in § 24 Abs. 2 EEG 2023 vorgeschlagen, nach der Solaranlagen ohne Zahlungsanspruch und von Bürgerenergiegesellschaften errichtete Freiflächenanlagen nicht mit anderen Freiflächenanlagen zusammengefasst werden, außer mit anderen Bürgerenergie-Anlagen.

„Abweichend von Nummer 2 werden Solaranlagen, die keinen Anspruch auf Zahlungen nach § 19 Absatz 1 haben, nicht mit anderen Freiflächenanlagen“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Virtuelles Kundenanlagen-Modell einführen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es soll ein virtuelles Kundenanlagen-Modell eingeführt werden, bei dem Gateway am Netzanschlusspunkt, viertelstundenscharfe Bilanzierung und virtuelle Zählpunkte genutzt werden und mehrere Netzanschlusspunkte virtuell zusammengefasst werden können.

„Die Empfehlung lautet daher, ein virtuelles Kundenanlagen- Modell einzuführen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Auch kleinteilige Dachflächen müssen für den PV-Ausbau einbezogen werden

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Entscheidend sei, wie auch kleinteilige Flächen, etwa von Wohngebäuden in Städten oder von landwirtschaftlich bzw. gewerblich genutzten Hallen auf dem Land, in den Photovoltaik-Ausbau einbezogen werden können.

„Die alles entscheidende Frage ist, wie auch die kleinteiligen Flächen, beispielsweise von Wohngebäuden in den Städten oder auf Hallen landwirtschaftlicher bzw. gewerblicher Nutzung auf dem Land, miteinbezogen werden können.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (targets are only reachable with full use of available surfaces) with a normative demand to include small-scale roofs; split into the two.

Ausschreibungsausnahme (1/6 MW) gilt auch für Dachanlagen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Ausnahme von den Ausschreibungen für Bürgersolaranlagen (1 MW bzw. 6 MW) gilt laut der Photovoltaik-Strategie auch für Dachanlagen.

„die Ausnahme von den Ausschreibungen (1 MW bzw. 6 MW für Bürgersolaranlagen) auch für Dachanlagen gilt“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Ausnahme gilt auch für Dachanlagen) mit einer Wertung (erfreulich); beide werden getrennt.

Dauerhafte Tarifüberwachung nach §42a kostet Betreiber Zeit und Geld

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die dauerhafte Überwachung der Grundversorgungstarife, die §42a von Anlagenbetreibern verlangt, kostet Zeit und Geld, insbesondere bei Anlagen in mehreren Netzgebieten.

„Das Monitoring kostet zu viel Zeit und Geld.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 41 Argumente, 35 davon auf der Landkarte

90-%-Deckel in §42a macht manche Mieterstromprojekte unmöglich

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die prozentuale Orientierung am Grundversorgertarif in §42a, also der Deckel von 90 % des Tarifs, macht manche Mieterstromprojekte unmöglich, wenn der Grundversorgungstarif besonders niedrig ist.

„Die prozentuale Orientierung am Grundversorgertarif in §42a EnWG macht zahlreiche Mieterstromprojekte sogar unmöglich.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Grundversorgungstarif ist als Preisorientierung für Mieterstrom ungeeignet

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Grundversorgungstarif ist nach Auffassung der Stellungnahme als Orientierungsgröße für Mieterstrompreise ungeeignet, und der Preisdeckel in §42a EnWG soll ersatzlos gestrichen werden.

„Dies alles macht die Grundversorgungstarife als Orientierungsgröße ungeeignet.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Tarife variieren, 90-%-Grenze macht Projekte unmöglich) mit der Wertung, der Tarif sei ungeeignet; daher Aufteilung in beide Aussagen.

Kopplung an Grundversorgungstarif ist überflüssig und sollte Vorrang haben

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Kopplung des Mieterstroms an den Grundversorgungstarif ("90%-Kriterium") ist ein bürokratisches Hemmnis und wegen der Wahlfreiheit des Stromanbieters auch im Mieterstrom überflüssig; ihre Abschaffung sollte Vorrang vor Anpassungen etwa bei Vertragslaufzeiten haben.

„können wir getrost darauf vertrauen, dass die Endkund*innen ein unvorteilhaftes Mieterstrom-Angebot nicht annehmen“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

GGV: einfache Verrechnung ohne Dienstleister ermöglichen

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sollte eine einfach umsetzbare Verrechnung eingespeister und verbrauchter Strommengen erlauben, auch für kleine Gebäude ohne professionellen Dienstleister.

„Es sollte eine einfach umsetzbare Verrechnung der eingespeisten und verbrauchten Strommengen möglich sein“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Mieterstromzuschlag auf auskömmliches Maß anheben

Dasselbe Argument hat auch BUND vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Mieterstromzuschlag im EEG 2023 spiegelt die gestiegenen Kosten nicht wider und sollte samt Überschusseinspeisung angehoben werden, damit Mieterstromprojekte wirtschaftlich sind.

„den Mieterstromzuschlag und die Überschusseinspeisung auf ein auskömmliches und realistisches Maß anzuheben.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Mieterstromzuschlag spiegelt gestiegene Kosten nicht wider

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Mieterstromzuschlag im EEG 2023 ergibt sich aus der Höhe im EEG 2021 abzüglich Degression und bildet die gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versicherung nicht ab.

„Dies reflektiert in keiner Weise die allgemein gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versicherung.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Gebäudeversorgung auf Quartiere/Energy-Sharing ausweiten

Dasselbe Argument hat auch Solar Cluster Baden-Württemberg vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll auf ganze Quartiere ausgeweitet werden (Energy-Sharing).

„Hier braucht es eine räumliche Ausweitung auf Quartiere und lokale Versorgungsstrukturen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Österreichisches Vorbild für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: richtige Richtung

Dasselbe Argument hat auch Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Vorschlag der PV-Strategie des BMWK, sich bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung am österreichischen Vorbild zu orientieren, wird als Schritt in die richtige Richtung bewertet.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Überlegungen in der Photovoltaik-Strategie, die sich an das Modell der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) aus Österreich anlehnen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Räumliche Ausweitung auf Quartiere und systemdienliches Prosuming

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Vor-Ort-Versorgungsmodelle sollen räumlich auf Quartiere und lokale Versorgungsstrukturen ausgeweitet werden und die lokale Kopplung von Erzeugung, Speicherung und Verbrauch aufgreifen, um systemdienliche Prosuming-Optionen zu entwickeln.

„Hier braucht es eine räumliche Ausweitung auf Quartiere und lokale Versorgungsstrukturen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

1:n-Metering mit Viertelstundenbilanzierung im Referentenentwurf unterstützt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung unterstützt den im Referentenentwurf des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vorgesehenen 1:n-Metering-Ansatz mit verpflichtender Viertelstundenbilanzierung bei Einbau eines intelligenten Messsystems.

„im aktuellen Referentenentwurf des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, den wir unterstützen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed support for a provision in the Referentenentwurf with a separate demand to extend it to Mieterstrom; each can be accepted independently, and both now name the draft law.

Auszahlung ohne Lieferung beim Stadtstrommodell: Missbrauchs- und Greenwashing-Risiko

Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die EWS halten Auszahlungen an Mieter:innen unabhängig von einer Stromlieferung im Stadtstrommodell für missbrauchsanfällig und sehen die Gefahr des Greenwashings.

„Das ist sehr täuschungsanfällig und hier besteht die Gefahr des Greenwashings.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Die beiden anderen Mieterbeteiligungsmodelle ermöglichen echte Teilhabe

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die beiden anderen in der Photovoltaik-Strategie 2023 genannten Modelle zur finanziellen Mieterbeteiligung tragen im Gegensatz zum Stadtstrommodell zu echter Partizipation und Teilhabe von Bewohner*innen in Mehrparteienhäusern bei.

„Die beiden anderen Modellen tragen im Gegensatz dazu zu einer echten Partizipation und Teilhabe von Bewohner*innen in Mehrparteienhäusern bei.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Preiswirkung des Stadtstrommodells; echte Teilhabe der anderen Modelle) und war ohne Bezug auf die Photovoltaik-Strategie nicht verständlich; beide Punkte nennen nun den Kontext.

Finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) in der PV-Strategie ablehnen

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das in der PV-Strategie 2023 vorgesehene Modell „Stadtstrom“ (finanzielle Mieterbeteiligung) sollte abgelehnt werden, weil es die Energiewende und die Versorgungssicherheit konterkariere.

„Die Vorschläge für eine finanzielle Mieterbeteiligung lehnen wir ausdrücklich ab.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Stadtstrommodell (Mieterbeteiligung) wirkt nicht auf reale Strompreise

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Das in der Photovoltaik-Strategie 2023 vorgeschlagene „Stadtstrommodell“ zur finanziellen Mieterbeteiligung hätte keine Auswirkungen auf die realen Strompreise, anders als die anderen Modelle mit Direktstromverbrauch.

„hätte das „Stadtstrommodell“ keine Auswirkungen auf die realen Strompreise, so wie es die anderen Modelle mit einem Direktstromverbrauch ermöglichen würden.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Preiswirkung des Stadtstrommodells; echte Teilhabe der anderen Modelle) und war ohne Bezug auf die Photovoltaik-Strategie nicht verständlich; beide Punkte nennen nun den Kontext.

§ 42a EnWG bringt zusätzlichen Aufwand für Mieterstromverträge

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Mieterstromverträge müssen neben den §§ 40–42 EnWG auch die Vorgaben des § 42a EnWG (Kopplungsverbot, höchstens einjährige Laufzeit, Preisgrenze von 90 % des Grundversorgungstarifs) einhalten, was zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursacht.

„Dadurch entsteht zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Mieterstromverträge.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (§ 42a EnWG imposes extra requirements and effort) with a value judgment (excessive burden); split into both, neutrally worded.

„Stadtstrom“ (Mieterbeteiligung) nimmt Anreiz zu Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme argumentiert, das in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagene Modell der finanziellen Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) beeinträchtige Energiewende und Versorgungssicherheit, weil es jeden Anreiz für Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch, Sektorenkopplung und Lastmanagement entfernt.

„Sie bietet dafür aber keinerlei Anreiz, den eigenen Stromverbrauch zu flexibilisieren.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Finanzielle Mieterbeteiligung: Auszahlung unabhängig von Stromlieferung

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Beim in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagenen Modell der finanziellen Mieterbeteiligung ("Stadtstrommodell") werden Auszahlungen an Mieter*innen unabhängig von einer Stromlieferung geleistet.

„Mit dem neuen Modell werden Auszahlungen an die Mieter*innen unabhängig von einer Lieferung geleistet.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable description of the model (payouts independent of delivery) with an evaluative claim (deception-prone, greenwashing risk); split and worded neutrally.

Mieterstrom-Vorschläge der PV-Strategie lassen dezentrale Flexibilitäten aus

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Vorschläge der PV-Strategie im Handlungsfeld Mieterstrom konzentrieren sich auf Gebäude und berücksichtigen das Potenzial dezentraler Flexibilitäten nicht.

„fokussieren die Vorschläge im Handlungsfeld Mieterstrom in der PV-Strategie viel zu stark auf Gebäude und unterschlagen zugleich das Potenzial dezentraler Flexibilitäten“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Stelle mischt eine prüfbare Aussage (Fokus auf Gebäude, Flexibilitäten fehlen) mit einer Wertung (zu stark, Ausweitung nötig); getrennt aufgeführt.

§ 42a EnWG sollte für Mieterstrom gestrichen werden

Dasselbe Argument hat auch Naturstrom AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Zur Entbürokratisierung von Mieterstromprojekten sollten die Regelungen des § 42a EnWG gestrichen werden.

„Diese Vorgaben erhöhen die Anforderungen an Anlagenbetreiber*innen beim Mieterstrom über Gebühr“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

„den §42a EnWG ersatzlos zu streichen“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

EnWG: Stromlieferung über Netznutzung definieren (für die GGV)

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Damit die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) laut der Photovoltaik-Strategie keine Lieferantenpflichten auslöst, soll das Energiewirtschaftsgesetz die Stromlieferung über das Kriterium der Netznutzung definieren, mit Änderungen in § 3 Nr. 15, 15c, 31a, 31c und 31d EnWG.

„schlagen wir vor, die Stromlieferung anhand des Kriteriums „Netznutzung“ festzumachen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

EVU-Status schreckt Vermieter vom Mieterstrom ab

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: In Österreich zeigt sich, dass der EVU-Status mit Lieferantenpflichten viele Vermieter und Gebäudeeigentümer davon abschreckt, PV-Versorgungsmodelle in größeren Gebäudekomplexen umzusetzen.

„dass der EVU-Status und die damit einhergehenden Lieferantenpflichten beim Mieterstrom viele Vermieter*innen und andere Eigentümer*innen von Gebäuden davon abschrecken“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

§ 42a EnWG: Kopplungsverbot und Laufzeitgrenze ohne Verbraucherschutz-Mehrwert

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das Kopplungsverbot und die Höchstlaufzeit für Mieterstromverträge in § 42a EnWG schaffen laut Einreichung zusätzliche Anforderungen, ohne einen entsprechenden Mehrwert für den Verbraucherschutz zu bringen.

„ohne einen entsprechenden Mehrwert für den Verbraucherschutz zu bringen“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Abweichende Vertragslaufzeit beim Mieterstrom ist wichtige Maßnahme

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine von anderen Stromlieferverhältnissen abweichende Vertragslaufzeit für Mieterstromverträge (derzeit maximal ein Jahr nach §42a EnWG) ist nach Ansicht der Stellungnahme eine wichtige Maßnahme.

„Eine wichtige Maßnahme ist die von anderen Lieferverhältnissen abweichende Vertragslaufzeit.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two separately assessable claims (simplification addresses the right hurdles; deviating contract term is important) and lacked context (Mieterstrom, §42a EnWG), so it is split into two standalone points.

EnWG, BGB und Rechtsprechung schützen Mieter bereits ausreichend

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme schützen das Energiewirtschaftsgesetz, das BGB und die Rechtsprechung Mieter bereits ausreichend, sodass ein Kopplungsverbot und eine Laufzeitbegrenzung für Mieterstromverträge nicht nötig sind.

„ohne einen entsprechenden Mehrwert für den Verbraucherschutz zu bringen“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Tatsachenbehauptung (bestehender Mieterschutz durch EnWG, BGB, Rechtsprechung) und die Bewertung (kein Mehrwert) sind getrennt prüfbar; Wortlaut neutralisiert. Das Zitat stammt aus dem Originalpunkt, da der gezeigte Auszug abbricht.

Wettbewerb und kurze Verträge halten Mieterstrompreise niedrig

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Mieterstromanbieter haben wegen des starken Wettbewerbsdrucks und der kurzen Vertragslaufzeiten keine Motivation, hohe Preise zu verlangen.

„Durch den starken Wettbewerbsdruck und die kurzen Vertragslaufzeiten haben Mieterstromanbieter*innen ohnehin keine Motivation, hohe Preise zu verlangen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable market-mechanism claim (competition, short contracts, free supplier choice) with a judgment that a price cap is unnecessary; split into two independently assessable claims, each with its own quote.

1:n-Metering-Ansatz auch auf Mieterstrom anwenden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der 1:n-Metering-Ansatz mit Viertelstundenbilanzierung soll nach Ansicht der Einreichung auch für Mieterstrom angewandt werden.

„Dieser Ansatz sollte auch für den Mieterstrom angewandt werden.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed support for a provision in the Referentenentwurf with a separate demand to extend it to Mieterstrom; each can be accepted independently, and both now name the draft law.

Eingesparte Zählerkosten sichern Wirtschaftlichkeit

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die durch den virtuellen Summenzähler eingesparten Kosten helfen, die Wirtschaftlichkeit des Betriebsmodells zu sichern und weitere Klimaschutz-Investitionen zu ermöglichen.

„Die durch den virtuellen Summenzähler eingesparten Kosten helfen, die Wirtschaftlichkeit des Betriebsmodells zu sichern“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Gebäudeversorgung auch im Quartier über virtuelle Kundenanlage

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll nicht nur im selben Gebäude, sondern auch im Quartier, je nach Situation über das Netz, möglich sein, umgesetzt über eine virtuelle Kundenanlage.

„sondern auch im Quartier – in diesem Fall je nach Situation auch über das Netz“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Physische Zusammenlegung erfasst nicht alle Aufgänge eines Mehrfamilienhauses

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach der derzeitigen Regelung für Mieterstrom können wegen der erforderlichen physischen Zusammenlegung von Hausanschlüssen nicht alle Aufgänge eines Mehrfamilienhauses in ein Mieterstromprojekt einbezogen werden, sodass Mieter*innen unvollständig eingebunden werden.

„unvollständige Einbindung von Mieter*innen, weil nicht alle Aufgänge eines Mehrfamilienhauses mittels physischer Zusammenlegung in einem Mieterstromprojekt zusammengefasst werden können“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim about the current physical-merging rule with a recommendation for a virtual Kundenanlage; split into the two independent claims.

Summenzählermodell erfordert vergleichsweise teuren Zweirichtungszähler

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für die Abwicklung von Mieterstrom nach dem Summenzählermodell ist der Einbau eines vergleichsweise teuren Zweirichtungszählers notwendig.

„ist der Einbau eines vergleichsweise teuren Zweirichtungszählers notwendig“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Flag mixed_fact_value trifft zu: Die Notwendigkeit eines teuren Zählers ist eine prüfbare Tatsachenbehauptung, die Folgeinvestitionen und Untergrabung der Wirtschaftlichkeit eine eigene, separat bewertbare Einschätzung.

Uneinheitliche Messkonzepte bremsen Mieterstrom

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Netzbetreiber übernehmen vorgeschlagene Messkonzepte nicht ohne Weiteres, was zusätzliche Hürden schafft und den Ausbau verlangsamt.

„Anlagenbetreiber*innen können nicht darauf vertrauen, dass ein von ihnen vorgeschlagenes Konzept ohne Weiteres vom Netzbetreiber übernommen wird.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Virtuelles Kundenanlagen-Modell für Mieterstrom einführen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für Mieterstrom soll ein virtuelles Kundenanlagen-Modell eingeführt werden, das mehrere Netzanschlusspunkte ohne physische Zusammenlegung zusammenfasst und dem sozialen Zusammenhang folgt.

„Die Empfehlung lautet daher, ein virtuelles Kundenanlagen- Modell einzuführen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim about the current physical-merging rule with a recommendation for a virtual Kundenanlage; split into the two independent claims.

Virtuelles Summenzählermodell mit Smart Meter Gateway

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Verrechnung der an der GGV beteiligten Verbraucher sollte über ein virtuelles Summenzählermodell mit einem Smart Meter Gateway im Gebäude erfolgen.

„mittels virtuellem Summenzählermodell unter Nutzung eines Smart Meter Gateways im Gebäude abgewickelt werden“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Zweirichtungszähler macht Mieterstrom unwirtschaftlich

Dasselbe Argument hat auch BUND vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der derzeit nötige Zweirichtungszähler ist teuer und zieht oft weitere Investitionen nach sich, die die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom untergraben.

„Oft zieht der Einbau weitere notwendige Investitionen nach sich, die die Wirtschaftlichkeit untergraben.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Gebäudeversorgung und Mieterstrom statt Stadtstrommodell gesetzlich verankern

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Anstelle des vorgeschlagenen Volleinspeisemodells sollen die beiden anderen genannten Optionen (Gebäudeversorgung und Mieterstrom) gesetzlich verankert werden.

„dafür die beiden zuvor genannten Optionen gesetzlich verankert werden.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable claims: rejecting the financial tenant participation model, and legally anchoring the two alternative options instead.

BMWK-Vereinfachung der Mieterstromverträge trifft die richtigen Hürden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die vom BMWK in der Photovoltaik-Strategie angedachte Vereinfachung der Vertragsgestaltung für Anbieter von Mieterstromtarifen (Vorgaben des §42a EnWG) adressiert nach Ansicht der Stellungnahme die richtigen Hürden.

„Die vom BMWK angedachten Vereinfachung bzgl. der Vertragsgestaltung für die Anbieter von Mieterstromtarifen adressieren damit die richtigen Hürden.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two separately assessable claims (simplification addresses the right hurdles; deviating contract term is important) and lacked context (Mieterstrom, §42a EnWG), so it is split into two standalone points.

Geplante Vereinfachungen beim Mieterstrom zeitnah umsetzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die genannten Vereinfachungen (vereinfachte Vertragsgestaltung, Verzicht auf Mindestanteil Wohnfläche) sollen unbedingt zeitnah umgesetzt werden, ebenso weitere Vereinfachungen, damit Mieterstrom eine ernsthafte Alternative wird.

„sollten unbedingt zeitnah umgesetzt werden“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Mieterstrom lohnt sich erst ab ca. 15 Wohneinheiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das bestehende Mieterstrommodell ist vor allem für größere Wohngebäude ab etwa 15 Wohneinheiten attraktiv; kleinere Gebäude bleiben außen vor, weil sie für Profis zu klein sind und die rechtlichen Hürden für Eigenumsetzung zu hoch.

„das existierende Mieterstrommodell vor allem für größere Wohngebäude ab ca. 15 Wohneinheiten attraktiv ist“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Mieterstrommodell für große Gebäude weiterentwickeln und administrativ entschlacken

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Das bestehende Mieterstrommodell für große Gebäude soll im Rahmen der PV-Strategie weiterentwickelt und administrativ vereinfacht werden.

„das bestehende Mieterstrommodell für große Gebäude weiterzuentwickeln und administrativ zu entschlacken“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (reform of the existing model for large buildings; new models for small buildings), so it was split into two standalone points.

Neue Mieterstrom-Modelle auch für Gebäude mit kleineren Wohneinheiten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Es braucht neue Modelle für die Vor-Ort-Stromversorgung, die auch Gebäude mit kleineren Wohneinheiten berücksichtigen.

„Gleichzeitig braucht es neue Modelle, die auch die Gebäude mit kleineren Wohneinheiten mitbedenken.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (reform of the existing model for large buildings; new models for small buildings), so it was split into two standalone points.

Teilhabe für Mietende verhindert gesellschaftliche Spaltung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach der Stellungnahme lässt sich eine gesellschaftliche Spaltung verhindern, wenn auch Mietende ohne eigene Immobilie eine Möglichkeit erhalten, an der Energiewende teilzuhaben (Handlungsfeld Mieterstrom der PV-Strategie 2023).

„indem auch Mietende ohne eigene Immobilie eine Möglichkeit erhalten, an der Energiewende teilzuhaben“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet ein Werturteil (Spaltung ist unbedingt zu verhindern) mit einer Wirkungsbehauptung (Teilhabe von Mietenden verhindert sie); beides ist unabhängig bewertbar.

Balkonkraftwerke erleichtern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Abschaffung von Meldepflichten ohne zu versteuernde Strommengen unterstützt

Dasselbe Argument hat auch ZDH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der ZDH unterstützt in der Konsultation zur Photovoltaik-Strategie die Abschaffung der Meldepflichten für Anlagenbetreiber ohne zu versteuernde Strommengen.

„die schon heute stromsteuerbefreiten Sachverhalte von den Anmeldepflichten zu befreien“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Netzanschlüsse beschleunigen 5 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Netzanschlussverfahren sind uneinheitlich, komplex und intransparent

Dasselbe Argument hat auch BUND vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Verfahrensabläufe zum Netzanschluss sind uneinheitlich, komplex und intransparent, was Investitionsrisiken birgt und Zeit beim Ausbau erneuerbarer Energien kostet.

„Die Verfahrensabläufe sind uneinheitlich, komplex und intransparent.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Strategie-Schritte zum Netzanschluss gehen in die richtige Richtung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die in der Strategie genannten Schritte (vereinfachtes Anschlussverfahren für kleine Anlagen, gelockerte Anwesenheitspflicht, digitale Plattform der Verteilnetzbetreiber) werden als wichtig anerkannt.

„Zwar werden in der Photovoltaik-Strategie bereits wichtige Schritte“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Bundesweiten Messkonzept-Katalog erstellen

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Es sollte ein bundesweit gültiger Messkonzept-Katalog für eine Vielzahl von PV-Betriebsmodellen erstellt werden.

„einen bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für eine Vielzahl von PV-Betriebsmodellen zu erstellen“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Smart-Meter-Gateway macht Zweirichtungszähler überflüssig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mit intelligenten Messsystemen (1:n-Metering, Viertelstundenbilanzierung) genügt ein Smart-Meter-Gateway am Netzanschlusspunkt statt eines Zweirichtungszählers.

„Statt dem Zweirichtungszähler könnte einfach nur ein Smart-Meter-Gateway am Netzanschlusspunkt installiert werden.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Übergangsregel: Summenzähler mit Standardlastprofilen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bis zum vollständigen Smart-Meter-Rollout soll das bestehende Summenzählermodell mit Standardlastprofilen weiter abgewickelt werden können.

„Bis zum vollständigen Rollout von Smart-Meter-Gateways sollte das bestehende Summenzählermodell mit Standardlastprofilen abgewickelt werden können.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 12 Argumente, 9 davon auf der Landkarte

Ausnahme für Bürgerenergie ist zum Nachteil geworden und politisch nicht gewollt

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die einreichende Organisation 100pes hält die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für Bürgerenergie bei der Höchstwert-Erhöhung nun für einen erheblichen Nachteil, der politisch nicht gewollt sein könne und zeitnah nachjustiert werden sollte.

„Eine solche Benachteiligung kann politisch nicht gewollt sein, eine Nachjustierung sollte zeitnah erfolgen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Ausschreibungsrisiko trifft Bürgerenergie härter

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Große kommerzielle Anbieter können das Risiko, in der Ausschreibung nicht zum Zuge zu kommen, über mehrere Projekte streuen, die Bürgerenergie nicht.

„Größere kommerzielle Anbieter können das Risiko, in der Ausschreibung nicht zum Zuge zu kommen, über mehrere Projekte streuen – die Bürgerenergie ist dazu nicht in der Lage.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Bürgerenergieanlagen auf allen Flächen der PV-Flächenkulisse des EEG 2023 zulassen

Dasselbe Argument hat auch BUND vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Bürgerenergieanlagen sollten auf allen Flächen der PV-Flächenkulisse des EEG 2023 möglich sein.

„Wir stimmen dem BMWK zu, dass PV-Bürgerenergieanlagen auf allen Flächen der PV-Flächenkulisse des EEG 2023 möglich sein sollten, auch auf benachteiligen Flächen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Bürgersolarpark bis 6 MW in jeder Kommune förderfähig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In jeder Kommune soll ohne weitere Vorbedingungen und unabhängig von der EEG-Flächenkulisse ein Bürgersolarpark bis 6 MW einer Bürgerenergiegesellschaft förderfähig sein.

„In jeder Kommune in jedem Bundesland sollte aus unserer Sicht ohne weitere Vorbedingungen ein Bürgersolarpark bis 6 Megawatt durch eine“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Bürgersolarparks sollen unabhängig von der EEG-Flächenkulisse möglich sein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Jede Kommune soll einen Bürgersolarpark bis 6 Megawatt unabhängig von der EEG-Flächenkulisse genehmigen dürfen, nicht nur Kommunen mit Flächen innerhalb dieser Kulisse.

„sollte jede Kommune unabhängig von der EEG-Flächenkulisse einen solchen Bürgersolarpark genehmigen dürfen“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Kommunen entscheiden per B-Plan) mit einer Forderung (keine Bindung an die EEG-Flächenkulisse); beides lässt sich getrennt beurteilen.

Ausschreibungsausnahme für Dachanlagen ist zu begrüßen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Es ist erfreulich, dass die Ausschreibungsausnahme für Bürgersolaranlagen auch für Dachanlagen gilt, weil Bürgerenergie die Einbeziehung kleinteiliger Flächen ermöglicht.

„Umso erfreulicher ist es, dass die Ausnahme von den Ausschreibungen (1 MW bzw. 6 MW für Bürgersolaranlagen) auch für Dachanlagen gilt.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Ausnahme gilt auch für Dachanlagen) mit einer Wertung (erfreulich); beide werden getrennt.

Bürgerenergiegesellschaften erhalten Vorjahrespreis, nicht den erhöhten Höchstpreis

Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Bürgerenergiegesellschaften, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen, erhalten bei PV den durchschnittlichen Ausschreibungspreis des Vorjahres und bei Wind den des Vorvorjahres und profitieren daher nicht von der 25-prozentigen Erhöhung der Höchstpreise.

„Was als Vorteil für die Bürgerenergie gedacht war, ist nun zu einem eklatanten Nachteil geworden.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Marktprämie für Bürgerenergie auf aktuellen Höchstwert setzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Marktprämie für Bürgerenergiegesellschaften soll bei PV-Anlagen in diesem Jahr und bei Windanlagen auch im nächsten Jahr auf den aktuellen Höchstwert festgesetzt werden.

„Wir fordern, die Marktprämie für Bürgerenergiegesellschaften bei PV- Anlagen in diesem Jahr auf den aktuellen Höchstwert und bei Wind- Anlagen auch im nächsten Jahr auf den aktuellen Höchstwert festzusetzen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Kommunen bestimmen per B-Plan über Standort von Bürgersolarparks

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung entscheiden die Kommunen über den Bebauungsplan selbst, ob und wo ein Bürgersolarpark entsteht.

„Die Kommunen bestimmen ohnehin selbst durch den B-Plan, ob und wo ein Bürgersolarpark entsteht.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Kommunen entscheiden per B-Plan) mit einer Forderung (keine Bindung an die EEG-Flächenkulisse); beides lässt sich getrennt beurteilen.

Bürgerenergie braucht andere Rahmenbedingungen als große Projektierer

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bürgerenergie und andere kleinere Akteure benötigen andere Rahmenbedingungen als große Projektierer.

„Denn es darf nicht verkannt werden, dass die Bürgerenergie und andere kleinere Akteure andere Rahmenbedingungen benötigen als große Projektierer.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verband eine allgemeine Feststellung (andere Rahmenbedingungen nötig) mit einer Bewertung der Strategie (Freiflächen-Maßnahmen berücksichtigen dies zu wenig); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Bürgerenergie erschließt kleinteilige Dachflächen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Kleinteilige Flächen lassen sich nur mit der Mitwirkung der dort lebenden Menschen einbeziehen, und genau darin liegt die Stärke der Bürgerenergie.

„Dazu braucht es die Mitwirkung der Menschen, die dort leben. An dieser Stelle kommt die Stärke der Bürgerenergie zum Tragen.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

EEG 2023: Bürgerenergie profitiert verzögert vom höheren Ausschreibungs-Höchstwert

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Bürgerenergieanlagen, die nach §§ 46 und 48 EEG 2023 außerhalb der Ausschreibung bleiben, erhalten als Zuschlagswert den Durchschnitt der Vorjahreswerte (bei Windenergie des Vorvorjahres) und profitieren daher erst mit großer Verzögerung von der Erhöhung des Ausschreibungs-Höchstpreises für PV-Freiflächenanlagen.

„Damit werden die Bürgerenergieakteure erst mit großer Verzögerung von der Erhöhung des Ausschreibungs-Höchstpreises profitieren können.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.

Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Anlagenzusammenfassung: Regel für Bürgerenergie analog auch für Windparks

Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Regel, Bürgerenergieparks nur untereinander zusammenzufassen, soll bei der Anlagenzusammenfassung analog auch für Windparks gelten.

„Wir schlagen daher vor, dass nur Bürgerenergiesolarparks weiterhin untereinander verklammert werden, um die beihilferechtlichen Vorgaben für Bürgerenergie nicht unterlaufen zu können.“

Originalstelle, BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V.