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SEGRO Germany GmbH
Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 29 Argumente aus rund 7 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem SEGRO Germany GmbH übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- node.energy GmbHin 21 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 18 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- VeCon GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Solarfreunde Moosburgin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ISFHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 19 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 18 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 17 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Green Planet Energy eGin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VDLin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- 50Hertz Transmission GmbHin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Waldbauernverband NRWin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- NexWafe GmbHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bürgerenergie Mainspitzein 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Keinem Lager zugeordnet
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- GridParity AGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- BUNDin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- LBKin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo SEGRO Germany GmbH allein steht
Bei 1 Streitfrage urteilt SEGRO Germany GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 29 Argumenten stehen 22 auf der Landkarte und 7 sind Einzelforderungen. 4 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 3 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 4 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Hemmnisse bremsen den PV-Hochlauf
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die von SEGRO bei der Umsetzung ihres PV-Projekts erlebten Hemmnisse verhindern in Summe, dass der PV-Hochlauf die für die gesetzlichen und politischen Ziele nötige Geschwindigkeit erreicht.
„dass der politisch gewollte PV-Hochlauf bislang“
Verzicht auf finanzielle Förderforderungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: SEGRO fordert bewusst keine zusätzlichen finanziellen Anreize, sondern will sich auf Abbau der sachlichen Hemmnisse für einen bundesweiten Roll-out konzentrieren.
„bewusst davon abgesehen, zusätzliche finanzielle Anreize oder Unterstützungen zu fordern“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
SEGRO: Hemmnisse aus dem Schreiben an das BMWK von 2022 weiterhin ungelöst
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Nach Darstellung von SEGRO wurden die Hemmnisse für ihr PV-Projekt auf Logistikimmobilien, die sie im Schreiben vom 15. März 2022 an das BMWK nannte, bisher nicht durch die vorgeschlagenen oder andere Lösungsansätze behoben, sodass sich im Projekt keine erkennbare Erleichterung oder Beschleunigung ergeben hat.
„Weder die vorgeschlagenen noch sonstige Lösungsansätze wurden bisher umgesetzt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war nicht eigenständig verständlich (unklar, wessen Schreiben, an wen, zu welchem Projekt); jetzt mit SEGRO, BMWK und dem PV-Projekt benannt, Aussage und Richtung unverändert.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 10 Argumente, 9 davon auf der Landkarte
Gebäudeversorgung auch für Gewerbe ausgestalten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei Finalisierung der PV-Strategie und Gesetzespaketen sollte sichergestellt werden, dass Gebäudeversorgungsmodelle für Gewerbeimmobilien geeignet sind, um deren PV-Potenzial zu heben.
„dass Gebäudeversorgungsmodelle gerade für Gewerbeimmobilien geeignet sind“
Zulässigkeit für Gewerbe klarstellen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die bereits bestehende rechtliche Zulässigkeit und technische Umsetzbarkeit von Gebäudeversorgungsmodellen für Gewerbeimmobilien sollte in der PV-Strategie klargestellt werden.
„sollte in der PV-Strategie klargestellt werden“
Abschaffung der Vollversorgungspflicht im Mieterstrom stützt SEGRO-PV-Ansatz
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das SEGRO-PV-Projekt, das Gebäudeversorgung für Gewerbeimmobilien ohne Vollversorgung umsetzt, sieht sich durch die in der PV-Strategie geplante Abschaffung der Vollversorgungspflicht im regulierten Mieterstrommodell für die Wohnungswirtschaft bestätigt.
„sieht sich durch die geplante Abschaffung der Vollversorgungspflicht für das regulierte Mieterstrommodell für die Wohnungswirtschaft bestätigt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original bezog sich ohne Kontext auf SEGRO-PV und mischte Bewertung mit Sachaussage; neu formuliert mit benannten Akteuren und Instrument, ohne die Richtung zu ändern (das Wort „begrüßt“ steht nicht im Text).
Gewerbemieter wollen keine Vollversorgung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Gewerbemieter fragen Vollversorgung durch den Vermieter in der Regel nicht nach, weil bestehende Rahmenverträge für viele Standorte wirtschaftlich günstiger für den Reststrombezug sind.
„Es ist für Gewerbemieter – abhängig von den vertraglichen Details im Einzelfall – wirtschaftlich günstiger“
Immobilienunternehmen fehlt Energieeinkaufs-Know-how
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Immobilienunternehmen sind nicht auf Energieeinkauf und Kalkulation von Energieprodukten spezialisiert, sodass der für eine Vollversorgung nötige Reststromzukauf für sie ein Markteintrittshemmnis ist.
„sodass sich der Zukauf von Reststrom, der für eine Vollversorgung erforderlich ist, für sie als Markteintrittshemmnis auswirkt“
Keine Vollversorgung bei Gewerbeimmobilien vorteilhaft
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie genannte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ohne Vollversorgungspflicht ist für Gewerbeimmobilien vorteilhaft.
„hat für den Bereich der Gewerbeimmobilien bereits jetzt den Vorteil, dass keine Vollversorgung“
Keine Vollversorgungspflicht außerhalb Mieterstrom klarstellen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es sollte klargestellt werden, dass es außerhalb des regulierten Mieterstrommodells schon heute keine Vollversorgungspflicht für PV-Anlagenbetreiber gibt.
„dass es bereits heute keine Vollversorgungspflicht für PV-Anlagenbetreiber außerhalb des regulierten Mieterstrommodells gibt“
Klarstellung zur Vollversorgungspflicht: Begründung, BNetzA-Papier oder PV-Strategie
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Klarstellung, dass die für Wohnungsmieter geltenden Sonderregelungen (z. B. § 42a EnWG, Vollversorgungspflicht nach § 42 Abs. 2 Satz 5 EnWG) nur für Mieterstrommodelle gelten, kann nach Ansicht der Einreichung über die Begründung der geplanten Gesetzespakete, ein Hinweispapier der Bundesnetzagentur oder eine Ergänzung der PV-Strategie erfolgen.
„Für eine solche Klarstellung kann sich ein Hinweis in der Begründung der geplanten Gesetzespakete, ein Hinweispapier der Bundesnetzagentur oder eine Ergänzung in der PV-Strategie anbieten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Der Punkt war ohne die Einreichung nicht verständlich ("die Klarstellung" ohne Bezug); jetzt ist benannt, was klargestellt werden soll (Reichweite der Mieterstrom-Sonderregeln nach EnWG) und wer die Vorschläge macht.
Verbraucherschutz-Sonderregeln nur für Wohnungsmieter
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Verbraucherschützende Sonderregelungen (wie § 42a EnWG) sollten im Gesetz ausdrücklich nur für PV-Modelle mit Wohnungsmietern gelten.
„dass diese Sonderregelungen nur und ausschließlich für PV-Modelle mit Wohnungsmietern gelten“
Gesetzliche Klarstellung zu Verrechnungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass die Verrechnung von Strombezügen aus dem allgemeinen Netz mit Vor-Ort-Belieferung durch PV-Strom zulässig ist.
„Es sollte eine gesetzliche Klarstellung aufgenommen werden, dass Verrechnungen von Strombezügen aus dem Netz der allgemeinen Versorgung“
Netzanschlüsse beschleunigen 15 Argumente, 11 davon auf der Landkarte
Hauptproblem: aufwändige Abstimmung mit Anschlussnetzbetreibern
Dasselbe Argument hat auch node.energy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Das wesentliche Hemmnis für den PV-Ausbau auf Gewerbeimmobilien ist die aufwändige Abstimmung des PV-Only-Modells mit den Anschlussnetzbetreibern; das Modell scheitert dadurch vielfach in der Praxis.
„das wesentliche Nadelöhr des SEGRO-PV-Projekts der Netzanschluss der PV-Anlage und die damit verbundene Abstimmung mit den Netzbetreibern sind“
Verzögerungen bis 18 Monate und Mehrkosten beim Netzanschluss
Dasselbe Argument hat auch node.energy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Abstimmungsaufwand mit den Netzbetreibern verzögert den Netzanschluss einer PV-Anlage um bis zu 18 Monate und verursacht erhebliche Mehrkosten.
„Netzanschlussabstimmungen zogen sich bisweilen über 1 bis 1,5 Jahre“
Anschlussbedingungen breiter standardisieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Technische Anschlussbedingungen und -schemata sollten weiter und für eine Vielzahl von Konstellationen, insbesondere die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, standardisiert werden.
„Technische Anschlussbedingungen und Anschlussschemata der Netzbetreiber sollten weiter standardisiert werden.“
Hinweispapier der Aufsichtsbehörden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörden und Landeseichämter könnten ein Hinweispapier zu typischen, zulässigen Anschlusskonstellationen und Mess- und Berechnungsmodellen erstellen, um Zweifel der Netzbetreiber auszuräumen.
„könnten ein Hinweispapier zu typischen und zulässigen Netzanschlusskonstellationen sowie Mess- und Berechnungsmodellen aufsetzen“
Netzbetreiber wenden Wohnungs-Sonderregeln undifferenziert an
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Netzbetreiber übertragen die für die Wohnungswirtschaft geltenden Regeln, insbesondere die Vollversorgungspflicht aus § 42 Abs. 2 Satz 5 EnWG, undifferenziert auf jedes Kundenanlagenmodell, wodurch die Umsetzung ins Stocken gerät.
„wenn Netzbetreiber die für die Wohnungswirtschaft geltenden Sonderregelungen undifferenziert für alle Netzanschlussanfragen anwenden“
Netzbetreiber-Anschlussschemata schließen innovative Messmodelle aus
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Die von Netzbetreibern veröffentlichten eigenen Anschlussschemata begrenzen nach Ansicht der Einreichung die technisch möglichen und rechtlich zulässigen Anschlusskonstellationen auf wenige und schließen dadurch innovative Mess- und Berechnungsmodelle in der Gebäudewirtschaft aus.
„Die Varianz technisch möglicher und rechtlich zulässiger Anschlusskonstellationen, insbesondere die Verwendung von Verrechnungsschritten (zulässig nach § 33 Abs. 1 MessEG i.V.m. § 25 Satz 1 Nr. 7 MessEV), wurde durch die Netzbetreiber dadurch künstlich verengt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Ausdruck „künstlich" war wertend, und der Bezug war nicht eigenständig verständlich. Umformuliert zur neutralen Behauptung, dass die Anschlussschemata die Konstellationen begrenzen und innovative Modelle ausschließen. Die Richtung bleibt erhalten.
PV-Strategie nennt Standardisierung der Netzanschlussbedingungen (S. 26)
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie des BMWK adressiert die Standardisierung der Netzanschlussbedingungen bereits (S. 26).
„Die PV-Strategie adressiert die Standardisierung der Netzanschlussbedingungen bereits (S. 26)“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Prüfbare (Strategie behandelt Standardisierung auf S. 26) ist vom Urteil (Umsetzung zurückhaltend, Schwerpunkt nötig) getrennt.
Standardisierung der Netzanschlüsse in der PV-Strategie stärker gewichten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Umsetzung der Standardisierung der Netzanschlussbedingungen erscheint in der PV-Strategie zurückhaltend; die Strategie sollte hierauf einen Schwerpunkt legen.
„sollte ein Schwerpunkt der PV-Strategie auf diesen Punkt gelegt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Prüfbare (Strategie behandelt Standardisierung auf S. 26) ist vom Urteil (Umsetzung zurückhaltend, Schwerpunkt nötig) getrennt.
Über 800 Verteilnetzbetreiber fordern jeweils eigene Anschlussbedingungen
Dasselbe Argument hat auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Bei mehr als 800 Verteilnetzbetreibern in Deutschland verlangt jeder seine eigenen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen.
„in Deutschland etwa 870 Verteilnetzbetreiber gibt und deren Netzanschlussbedingungen variieren“
Uneinheitliche Akzeptanz und Zusatzforderungen der Netzbetreiber
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Trotz Akzeptanz bei einigen Netzbetreibern und informeller BNetzA-Stellungnahme lehnten andere den Anschluss ab, verzögerten ihn monatelang oder verlangten Zusatzvereinbarungen mit Kostenübernahmen und Sperrrechten.
„verlangten Netzbetreiber sogar eine Zusatzvereinbarung zum Netzanschluss“
Variierende Anschlussbedingungen hemmen Investitionen bundesweiter Unternehmen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die unterschiedlichen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber hemmen die Investitionsbereitschaft deutschlandweit tätiger Unternehmen, weil nicht planbar ist, wo welcher Abstimmungsaufwand entsteht.
„Das hemmt die Investitionsbereitschaft von deutschlandweit tätigen Unternehmen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Zahl der Netzbetreiber und ihre unterschiedlichen Bedingungen sind prüfbar; die Wirkung auf die Investitionsbereitschaft ist eine eigene, separat bewertbare Aussage.
Kein Austausch unter Netzbetreibern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zwischen den Netzbetreibern gibt es keinen etablierten Austausch zu Mess- und Berechnungsmodellen, teils wurde Kontaktherstellung sogar aktiv untersagt.
„keinen etablierten Austausch dazu unter den verschiedenen Netzbetreibern gibt“
Netzbetreiber bezweifeln Zulässigkeit von Verrechnungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Obwohl § 33 MessEG, § 25 Nr. 7 MessEV und § 20 Abs. 1d EnWG Verrechnungen vorsehen, stoßen Anlagenbetreiber in der Praxis auf breiten Widerstand der Netzbetreiber.
„Netzbetreiber bezweifeln zum Teil sogar die generelle Zulässigkeit von Verrechnungen“
Register zulässiger Netzanschlusskonstellationen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Alternativ zur Zulässigkeitsfiktion könnte ein Register zulässiger und verwendeter Netzanschlusskonstellationen eingerichtet werden, damit Netzbetreiber bereits implementierte Modelle und Erfahrungen erkennen.
„Alternativ zur Zulässigkeitsfiktion könnte ein Register zulässiger und verwendeter Netzanschlusskonstellationen eingerichtet werden.“
Zulässigkeitsfiktion für Mess- und Berechnungsmodelle
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mess- und Berechnungsmodelle, die ein Netzbetreiber bereits zugelassen hat, sollten von anderen Netzbetreibern nicht ohne sachlichen Grund versagt oder zurückgestellt werden dürfen.
„Es sollte eine Zulässigkeitsfiktion von Mess- und Berechnungsmodellen aufgenommen werden“
Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Unionsrecht schließt Vollversorgungspflicht aus
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Art. 4 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU 2019/944) sichert die freie Versorgerwahl und mehrere Lieferverträge, sodass eine von Netzbetreibern behauptete Vollversorgungspflicht unionsrechtlich nicht bestehen kann.
„bereits aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben keine Vollversorgungspflicht geben kann“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Argument betrifft ein konkretes Hemmnis für PV-Gebäudeversorgungsmodelle (Vollversorgungspflicht nach § 42 EnWG) und fordert eine Klarstellung in der PV-Strategie. Es gehört damit zum Konsultationsthema; der Off-topic-Hinweis ist ein Fehlalarm.