Lagebild / Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen / Streitfrage
Soll Mieterstrom auch in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden möglich sein?
Mieterstrom soll auch in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden möglich sein.
BrückeAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.
Wer es für richtig hält
- 29 stimmen zuBNE, BSW, Green Planet Energy eG, BDEW, BAI, BFW, Verband Kommunaler Unternehmen, MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag), aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, BBEn und 19 weitere Organisationen
- 0 lehnen ab
- 241 äußern sich nicht
- 12 stimmen zuSFV, SPD, Solar-Info-Zentrum SIZ GmbH, prosumergy GmbH, Gemeinde St. Leon-Rot, neongrau OHG und 6 Privatpersonen
- 0 lehnen ab
- 129 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.
Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Alle drei Zitate (DUH, Privatperson, SFV) und die Punkte fordern oder begrüßen gleichgerichtet die Öffnung des Mieterstroms für Gewerbe- und Nichtwohngebäude (Klimaziele, Potenziale, Sektorenkopplung), ohne dass ein gegensätzlicher Zweck erkennbar wäre.
Belege: Keine der 28 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.
Woher es stammt
23 Argumente aus 16 Stellungnahmen
„Deshalb sollte Mieterstrom auch auf herkömmlichen Gewerbegebäuden ermöglicht werden.“
„Die Absicht, auch für Gewerbegebäude Mieterstrom zu ermöglichen, ist begrüßenswert“
Befund
Hier trägt eine Brücke der Gründe: Beide Lager stützen die Öffnung des Mieterstroms für Gewerbe- und Nichtwohngebäude ohne Ausnahme – 29 von 29 äußernden Organisationen bei den Strategie-Unterstützern, 12 von 12 bei den Ausbau-Beschleunigern. Auch die Begründungen laufen in dieselbe Richtung: Die Wohngebäude-Beschränkung samt 40-%-Wohnanteil-Hürde passt nicht zu den Klimazielen, und Gewerbemieter und Betriebsgebiete lassen Potenziale ungenutzt. Die Entscheidungsebene kann diesen Punkt als gemeinsame Grundlage festschreiben, etwa die Öffnung des Mieterstromzuschlags in § 21 Abs. 3 EEG. Offen bleibt nur die Ausgestaltung im Detail, zum Beispiel für Parkflächen oder reine Gewerbeimmobilien.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
„Nur PV-Strom, keine Reststromlieferung“ stützt diese Streitfrage (5-mal)
„Stadtstrom: hoher Verwaltungsaufwand“ stützt diese Streitfrage (3-mal)
„Stadtstrom: kein Flexibilitätsanreiz“ stützt diese Streitfrage (2-mal)
Ein Argument hier stützt „Nur PV-Strom, keine Reststromlieferung“ (2-mal)
Ein Argument hier stützt „Österreichisches Modell übernehmen“ (2-mal)
Ein Argument hier stützt „Virtueller Summenzähler zulassen“
„Stadtstrom ablehnen“ sieht einen Zielkonflikt mit ihr
„Netzdienliches Verhalten fördern“ stützt diese Streitfrage
„Gebäudeversorgung: geringer Aufwand“ stützt diese Streitfrage
„Volleinspeisung kein Ersatz für Mieterstrom“ nennt eine Alternative dazu
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Machbarkeits-Frage auf: Lässt sich das praktisch umsetzen?
Gewerbemieter haben feste Stromlieferverträge Teleseo GmbH
Gewerbemieter in Gebäuden mit mehreren Mietern haben in der Regel feste Stromlieferverträge, an denen sie festhalten müssen, möchten aber zusätzlich PV-Strom vom Dach kaufen.
- Aus der Stellungnahme von Teleseo GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 44 % sicher).
„Gewerbemieter haben in der Regel Ihre festen Stromlieferverträge an denen Sie festhalten müssen. Dennoch möchten Sie gerne zusätzlichen PV- Strom vom Dach kaufen.“
Mieterstrom schließt Einfamilienhäuser und Gewerbe derzeit aus Exnaton AG
Das heutige Mieterstrommodell schließt Einfamilienhäuser und Gewerbebetriebe aus und eignet sich nur für Mehrfamilienhäuser.
- Aus der Stellungnahme von Exnaton AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„Diese werden Stand heute vom Mieterstrom ausgeschlossen.“
Mieterstrom auch für Gewerbegebäude ist zu begrüßen Privatperson 47
Die in der Photovoltaik-Strategie 2023 angelegte Absicht, Mieterstrom auch für Gewerbegebäude zu ermöglichen, wird begrüßt.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 47 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixed a value judgment (welcoming the Mieterstrom intention) with a checkable factual claim (many firms rent their premises); split and made standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Die Absicht, auch für Gewerbegebäude Mieterstrom zu ermöglichen, ist begrüßenswert“
Viele Firmen nutzen gemietete Gewerbeimmobilien Privatperson 47
Mittlerweile nutzen viele Firmen gemietete Immobilien, was für die Ausweitung von Mieterstrom auf Gewerbegebäude relevant ist.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 47 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixed a value judgment (welcoming the Mieterstrom intention) with a checkable factual claim (many firms rent their premises); split and made standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„mittlerweile nutzen viele Firmen gemietete Immobilien“
Mieterstrom mit Speichern: Systemdienstleistungen und Netzentlastung SPD
Wenn der Mieterstromzuschlag auch für Nichtwohngebäude gälte, könnten Mieterstromanlagen in Kombination mit Speichern Erzeugung und Verbrauch zeitlich entkoppeln, Systemdienstleistungen erbringen und das Verteilnetz entlasten.
- Aus der Stellungnahme von SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled two separable claims (storage-enabled system services/grid relief vs. sector coupling), both made in the passage as consequences of extending Mieterstrom to non-residential buildings; split and made standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„Mieterstromanlagen können in Kombination mit Speichern die Erzeugung und den Verbrauch zeitlich entkoppeln und damit Systemdienstleistungen erbringen und das Verteilnetz entlasten“
Mieterstrom als Hebel für Sektorenkopplung und Elektromobilität SPD
Wenn der Mieterstromzuschlag auch für Nichtwohngebäude gälte, würden große Potenziale der Sektorenkopplung (z. B. Power-to-Heat und Elektromobilität) ausgeschöpft, Mieterstrom wäre ein Hebel der Elektromobilität.
- Aus der Stellungnahme von SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled two separable claims (storage-enabled system services/grid relief vs. sector coupling), both made in the passage as consequences of extending Mieterstrom to non-residential buildings; split and made standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Große Potenziale für Sektorenkopplung werden ausgeschöpft (z.B. Power-to-Heat und Elektromobilität) – Mieterstrom als Hebel der Elektromobilität“
Öffnung setzt Mieterstrompotenziale frei (Betriebsgebiet statt Wohngebäude) SPD
Wird auf das Betriebsgebiet statt das Wohngebäude als Erzeugungs- und Verbrauchsort abgestellt, werden Mieterstrompotenziale freigesetzt, auch durch Strom von Parkdächern und Freiflächen eines Quartiers.
- Aus der Stellungnahme von SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„Mieterstrompotenziale werden entfesselt, wenn fortan auf das Betriebsgebiet und nicht auf das“
Mieterstromzuschlag auch für Nichtwohngebäude und Parkflächen öffnen SPD, Verband Kommunaler Unternehmen
PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden, Parkhäusern oder überdachten Parkflächen fallen nicht unter Mieterstrom, obwohl der Strom im räumlichen Zusammenhang erzeugt und verbraucht wird; dies soll gestattet werden.
- Aus der Stellungnahme von SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Verband Kommunaler Unternehmen e. V. (68 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Kein Mieterstromzuschlag für Nicht-Wohngebäude:“
„Der Mieterstromzuschlag sollte auf Konstellationen ausgedehnt werden, in denen PV-Strom auf Nichtwohngebäuden erzeugt und/oder an Nichtwohngebäude geliefert wird“
Gebäudeversorgung nicht auf kleine Mehrparteiengebäude beschränken Solar Cluster Baden-Württemberg, SFV
Die Anwendbarkeit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sollte nicht auf „kleine Mehrparteiengebäude“ beschränkt werden.
- Aus der Stellungnahme von Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Forderung nach Wirtschaftlichkeit für Betreiber und die Forderung, den Anwendungsbereich nicht auf kleine Mehrparteiengebäude zu beschränken, sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (90 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„Zudem sollte die Anwendbarkeit nicht auf „kleine Mehrparteiengebäude“ beschränkt werden.“
„ob dieses Modell aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nur für kleine, sondern - unabhängig von der Größe des Gebäudes - auch für alle Mehrparteiengebäude angeboten wird“
Ausweitung des Mieterstroms auf Gewerbeimmobilien in der PV-Strategie begrüßt Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE
Die in der PV-Strategie des BMWK vorgesehene Ausweitung des Mieterstroms auf Gewerbeimmobilien wird begrüßt und soll hoffentlich zu einem schnelleren Ausbau von Mieterstromprojekten führen.
- Aus der Stellungnahme von Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independently acceptable claims (welcoming the deregulation proposals and welcoming the extension of tenant electricity to commercial properties), so it is split into one point per claim, each naming the PV strategy and Mieterstrom.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Die Entbürokratisierungsvorschläge und Ausweitung auf Gewerbeimmobilien sind zu begrüßen“
Gebäudeversorgung auch für Gewerbe ausgestalten SEGRO Germany GmbH
Bei Finalisierung der PV-Strategie und Gesetzespaketen sollte sichergestellt werden, dass Gebäudeversorgungsmodelle für Gewerbeimmobilien geeignet sind, um deren PV-Potenzial zu heben.
- Aus der Stellungnahme von SEGRO Germany GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„dass Gebäudeversorgungsmodelle gerade für Gewerbeimmobilien geeignet sind“
Zulässigkeit für Gewerbe klarstellen SEGRO Germany GmbH
Die bereits bestehende rechtliche Zulässigkeit und technische Umsetzbarkeit von Gebäudeversorgungsmodellen für Gewerbeimmobilien sollte in der PV-Strategie klargestellt werden.
- Aus der Stellungnahme von SEGRO Germany GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„sollte in der PV-Strategie klargestellt werden“
Nichtwohngebäude-Dächer für Quartiersstrom nutzbar machen GdW
Neben Solarflächen im Außenbereich sollten im Quartier auch Dachflächen von Nichtwohngebäuden für Quartiersstrom genutzt werden können.
- Aus der Stellungnahme von GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 69 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
„im Quartier auch Dachflächen von Nichtwohngebäuden für Quartiersstrom genutzt werden können.“
Kollektiver Eigenverbrauch auch für Anlagen öffentlicher/privater Träger Lumenaza GmbH
Kollektiver Eigenverbrauch sollte Selbstverbrauchern offenstehen; auch Anlagen öffentlicher und privater Einrichtungen sowie Drittinvestitionen sollten teilnehmen dürfen, falls Bürger zögern.
- Aus der Stellungnahme von Lumenaza GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 32 % sicher).
„Investitionen Dritter durch unabhängige Stromerzeuger und Versorgungsunternehmen können Anlagen für er- neuerbare Energien finanzieren, wenn die Bürger:innen zögern.“
Mieterstromzuschlag auch für Gewerbeeinheiten Stadtwerke München
Die 40-%-Wohnanteil-Hürde beim Mieterstromzuschlag soll fallen, damit auch gewerbliche Einheiten profitieren und alle Teilnehmer gleich versorgt werden können.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Daher sollte die 40% Hürde fallen, um in einem Gebäude mit Mieterstromkonzept alle Teilnehmer gleich versorgen zu können.“
40-%-Wohnanteil-Hürde beim Mieterstromzuschlag soll entfallen Stadtwerke München, DUH
Die 40-%-Hürde für den Mieterstromzuschlag soll entfallen, damit in einem Gebäude mit Mieterstromkonzept auch Gewerbeeinheiten gleich versorgt werden können.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (aktuelle 40-%-Regel) mit einer Forderung (Hürde streichen); beide werden getrennt.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei DUH – Deutsche Umwelthilfe e. V. (60 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 53 % sicher).
„Daher sollte die 40% Hürde fallen, um in einem Gebäude mit Mieterstromkonzept alle Teilnehmer gleich versorgen zu können.“
„Deshalb sollte Mieterstrom auch auf herkömmlichen Gewerbegebäuden er- möglicht werden.“
Mieterstrom derzeit nur auf Wohngebäuden möglich, mit 40%-Wohnanteil BFW, BFW, BFW
Mieterstrom ist derzeit nur bei PV-Strom auf, an oder in Wohngebäuden möglich; bei gemischt genutzten Gebäuden müssen 40 % zu Wohnzwecken genutzt werden, was Abgrenzungsschwierigkeiten verursacht.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (82 % sicher), BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (96 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
„Dennoch ist Mieterstrom derzeit nur bei Strom aus einer PV-Anlage auf, an oder in Wohngebäuden möglich.“
„Bei gemischt genutzten Gebäuden muss das Gebäude zu 40 % zu Wohnzwecken genutzt werden.“
„Neben den damit verbundenen rechtlichen Abgrenzungsschwierigkeiten“
Mieterstrom auf Nichtwohngebäude erweitern (§ 21 Abs. 3 EEG) BFW
Der Anwendungsbereich von § 21 Abs. 3 EEG soll auf PV-Anlagen auf, an oder in Wohn- und Nichtwohngebäuden erweitert werden; das widerspreche sonst den Klimazielen und vereinfache die Rechtsanwendung.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (51 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Der Anwendungsbereich von § 21 Abs. 3 EEG muss daher auf die Installation von PV-Anlagen auf, an oder in Wohn – oder Nichtwohngebäuden erweitert werden.“
Lieferbegriff in § 21 Abs. 3 EEG ist bereits sehr weit gefasst BFW
Der Begriff der Lieferung an den Letztverbraucher in § 21 Abs. 3 EEG (Mieterstrom) ist nach Auffassung der Stellungnahme schon heute sehr weit gefasst und umfasst etwa Ladestationen, Wärmepumpen, Gewerbe- und Wohnraummieter sowie Wohnungseigentümer, weshalb Eigenstromversorgung und Mieterstrom gleichgestellt werden sollten.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte den Kontext nicht (Gleichstellung von Eigenstrom und Mieterstrom in der PV-Strategie-Stellungnahme); jetzt eigenständig verständlich, Aussage und Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 34 % sicher).
„der von § 21 Abs. 3 EEG definierte Begriff der Lieferung an den Letztverbraucher bereits jetzt sehr weit gefasst ist.“
Wohngebäude-Beschränkung beim Mieterstrom passt nicht zu den Klimazielen BFW
Die Beschränkung des Mieterstroms auf Wohngebäude ist nach Auffassung der Einreichung mit den ambitionierten Klimaschutzzielen nicht vereinbar, weil Strom aus erneuerbaren Energien nicht zwischen Gebäudetypen unterscheide.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Statement verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Abgrenzungsschwierigkeiten durch die Wohngebäude-Beschränkung) mit einem Werturteil (Unvereinbarkeit mit den Klimazielen); beides lässt sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„ist die Beschränkung auf Wohngebäude nicht mit den ambitionierten Klimaschutzzielen vereinbar.“
Mieterstromförderung auf reine Gewerbeimmobilien ausweiten SFV
Die Mieterstromförderung soll künftig auch in reinen Gewerbeimmobilien möglich sein.
- Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Die Mieterstromförderung muss künftig auch in reinen Gewerbeimmobilien möglich sein.“
Nachsteuerung bei Gebäude-PV-Regeln noch im 1. Halbjahr 2023 gefordert BSW
Der BSW fordert, die Rahmenbedingungen für Gewerbedächer und Solarstromnutzung durch Mieter und Eigentümer noch im 1. Halbjahr 2023 nachzusteuern, damit der Zubau noch in dieser Legislaturperiode steigt.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed two separate factual gaps (commercial roofs; tenant/owner use of solar power) with a policy demand for adjustment in H1 2023, so it is split into three independently assessable claims.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„Hier muss noch im 1. Halbjahr 2023 nachgesteuert werden, damit ein stärkerer Solarstromzubau noch in dieser Legislaturperiode erzielt werden kann.“
Mieterstromzuschlag auch für Nichtwohngebäude öffnen BNE
Mieterstromzuschlag wird bisher nur für Wohngebäude gewährt; er sollte auch für Nichtwohngebäude gelten, da diese oft große Flächen bieten und der Quartiersansatz gestärkt würde.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Künftig sollten auch Nichtwohngebäude (z.B. gewerblich genutzte Gebäude) berücksichtigt werden, da hier oftmals große Flächen vorliegen.“