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GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 60 Argumente aus rund 9 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem GdW übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo GdW allein steht

Bei 13 Streitfragen urteilt GdW anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist mit geringem Aufwand und wenig Bürokratie umsetzbar.

Weitere 5 anzeigen

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Der Mieterstromzuschlag soll deutlich erhöht werden.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 60 Argumenten stehen 44 auf der Landkarte, 13 sind Einzelforderungen und 3 sind offene Fragen. 6 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 21 Argumente sind entstanden, weil sie 10 längere Textstellen geteilt hat. 11 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Drei Voraussetzungen für Klimaschutz und Energiewende

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Klimaschutz und Energiewende brauchen intrinsisches Interesse der Investoren, ein lokales Geschäftsmodell und lokale Nachfragesteuerung, damit örtlich erzeugter Strom auch physisch lokal genutzt wird.

„Eine lokale Nachfragesteuerung, sodass örtlich gewonnene Energie auch physisch lokal genutzt wird, sektorübergreifend im Quartier gedacht.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Zustimmung zu Zielen der PV-Strategie

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der GdW begrüßt die Ziele der Strategie, insbesondere Erleichterungen für Dach-PV und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

„Der GdW begrüßt ausdrücklich die Ziele und Vorschläge der vom BMWK vorliegenden Photovoltaik-Strategie.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Bezahlbarkeit als Voraussetzung der Akzeptanz

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Bezahlbarkeit der Energieversorgung ist Voraussetzung für die Akzeptanz des Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2035.

„Unsere Prämisse ist die Bezahlbarkeit der Energieversorgung, die Bezahlbarkeit und damit die Akzeptanz des Zieles der Treibhausgasneutralität bis 2035.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Baurechtliche und Schutz-Beschränkungen bleiben bestehen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auch bei Privilegierung bleiben Einschränkungen aus Baurecht (Hochhäuser), Denkmal- oder Milieuschutz bestehen.

„Weiterhin bestehen bleiben ggf. Einschränkungen aus dem Baurecht (im Fall von Hochhäusern), dem Denkmal- oder Milieuschutz.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 11 Argumente, 10 davon auf der Landkarte

Prüfung geringerer Abstandsvorgaben in Bauordnungen für Dachanlagen unterstützt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Einreichung unterstützt den Vorschlag der Photovoltaik-Strategie, geringere Abstandsvorgaben in den Bauordnungen zu prüfen, um die Dachausnutzung für Photovoltaik zu verbessern.

„Verbesserte Dachausnutzung durch geringere Abstandsvorgaben in den Bauordnungen zu prüfen (vereinzelt bereits eingeführt) findet unsere Zustimmung.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent claims (no penalty for high self-consumption; support for reviewing lower distance rules in building codes); split and made each standalone.

Denkmalschutz: Anzeigepflicht statt Genehmigung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Konflikt zwischen Denkmalschutz und Solaranlagen sollte gelöst werden, etwa durch Anzeigepflicht statt Genehmigungspflicht mit begründetem Vetorecht des Denkmalamts.

„So könnte z.B. aus der generellen Genehmigungspflicht eine Anzeigepflicht werden. Das Denkmalamt erhält dann ein Vetorecht, das begründet werden soll.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

GEG-Vorrang des Klimaschutzes bei Denkmalschutz-Abwägung ist richtig

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geplante Regelung, bei der Schutzgüterabwägung (etwa zwischen Denkmalschutz und Solaranlagen auf Dächern) den Klimaschutz vorrangig einbringen zu können, wird als Schritt in die richtige Richtung bewertet.

„Die mit dem GEG geplante Regelung, dass bei Schutzgüterabwägung der Klimaschutz vorrangig eingebracht werden kann, ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema (Denkmalschutz und PV-Ausbau auf Dächern) gehört zur Konsultation; nur die Abkürzung GEG und der Kontext fehlten, daher umformuliert.

100-kW-Grenze der Direktvermarktungspflicht soll keine Hemmschwelle sein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die 100-kW-Grenze der Direktvermarktungspflicht soll flexibler gestaltet werden, damit sie die Dimensionierung von Anlagen nicht hemmt; die Einreicherin begrüßt dies.

„Wir begrüßen, dass die Regelung für die Direktvermarktungspflicht flexibler gestaltet werden soll, sodass die Grenze von 100 kW nicht zu einer Hemmschwelle für die Anlagendimensionierung wird.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact about Quartier roof systems (financing, size, feed-in share) with an evaluative claim that the 100 kW limit acts as a barrier; split into the two.

Direktvermarktungspflicht an Einspeisemenge koppeln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Direktvermarktungspflicht sollte nicht an der Anlagengröße, sondern an der eingespeisten Menge festgemacht werden, etwa ab 100 MWh/a Einspeisung pro Anlage.

„Aus unserer Sicht ist eine Regelung zu unterstützen, in der die Direktvermarktungspflicht nicht an der Anlagengröße, sondern an der eingespeisten Menge festgemacht wird.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Keine Pönalisierung bei Verfehlen der Direktvermarktungspflicht durch Eigenverbrauch

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Einreichung begrüßt, dass Anlagen, die wegen hoher Eigenverbräuche die Pflicht zur Direktvermarktung ihrer Stromüberschüsse nicht erfüllen können, nach der Photovoltaik-Strategie nicht bestraft werden sollen.

„Wir begrüßen es, dass Anlagen, die wegen hoher Eigenverbräuche die Pflicht zur Direktvermarktung ihrer Stromüberschüsse nicht erfüllen können, dafür nicht bestraft werden sollen.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent claims (no penalty for high self-consumption; support for reviewing lower distance rules in building codes); split and made each standalone.

Quartiersdachanlagen über 100 kW speisen nur Teil ihres Stroms ein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Dachanlagen in Quartieren refinanzieren sich über einen möglichst hohen Anteil lokal genutzten Stroms, weshalb sie größer als 100 kW sein können, obwohl nur ein Teil ihrer Erzeugung eingespeist wird.

„Gerade Anlagen auf Dächern in Quartieren refinanzieren sich über einen möglichst hohen Anteil lokalen Stromes, d.h. die Anlage kann über 100 kW groß sein, die eingespeiste Menge ist trotzdem nur ein Teil davon.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact about Quartier roof systems (financing, size, feed-in share) with an evaluative claim that the 100 kW limit acts as a barrier; split into the two.

Garten-PV auch auf Freiflächen bei Mehrfamilienhäusern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Einfache Regelungen sollten auch für Freiflächen auf Grundstücken von Mehrfamilienhäusern und für Freiflächen im räumlichen Zusammenhang mit Wohngebäuden geschaffen werden.

„Hier sollten auch einfache Regelungen für Freiflächen auf Grundstücken von Mehrfamilienhäusern und für öffentliche wie private Freiflächen im räumlichen Zusammenhang mit Wohngebäuden geschaffen werden.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Einspeiseorientierte Regelungen helfen nicht bei mehr lokaler PV auf Quartiersdächern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Auf Einspeisung orientierte Regelungen tragen laut GdW nicht dazu bei, mehr lokale PV-Anlagen auf die Dächer von Gebäuden in Quartieren zu bringen, können aber ergänzend wirken.

„Auf Einspeisung orientierte Regelungen helfen nicht dabei, mehr lokale PV-Anlagen auf die Dächer der Gebäude in den Quartieren zu bringen, sie können ergänzend wirken.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixes a factual-sounding effectiveness claim about feed-in-oriented rules with a normative priority (local use is what matters); split into two independently assessable claims, naming the GdW as source.

PV-Anlagen nur bei gleichem Netzanschlusspunkt zusammenfassen

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Bei der Maßnahme „Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen lockern“ der PV-Strategie sollen PV-Anlagen nach § 9 Abs. 3 und § 24 Abs. 1 nur dann zusammengefasst werden, wenn sie an demselben Netzanschlusspunkt betrieben werden, weil dies eine eindeutige und sachlogische Regelung schaffe.

„Anlagen, die über verschiedene Netzeinspeisepunkte einspeisen, sollten nicht zusammengefasst werden.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Zustimmung zur Vereinfachung des Repowerings

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Vereinfachung des Repowerings bei Dachanlagen wird unterstützt, damit technologische Entwicklungen ohne bürokratischen Aufwand berücksichtigt werden können.

„Der Vereinfachung im Repowering stimmen wir zu.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 26 Argumente, 21 davon auf der Landkarte

Abschwächung der EVU-Wahlfreiheit: Mieterstrom vorrangig, Mieter verpflichtbar

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 33 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Klausel zur freien EVU-Wahl der Mieter soll abgeschwächt werden, sodass Mieterstrom, wenn er günstiger als der Grundversorger-Strom ist, Vorrang vor Billiganbietern hat und Mieter auf den lokalen WEG-Strom verpflichtet werden können.

„Es ist nötig, die Unsicherheit über die Beteiligung der Mieter zu beseitigen, z.B. durch Streichung der Freiwilligkeit für den lokalen Stromanteil bei Beibehaltung der freien Lieferantenwahl für den aus dem Netz bezogenen Strom.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Mieterstrom-Preis muss Refinanzierung der Anlage erlauben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Ansicht des GdW muss der Betreiber einer Anlage zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bzw. zum Mieterstrom den lokal erzeugten Strom mit einem Preis versehen können, der die Refinanzierung der Anlage erlaubt; eine finanzielle Gleichstellung mit der Netzeinspeisung reiche dafür nicht aus.

„Der Betreiber der Anlage muss die Möglichkeit haben, den Strom mit einem Preis zu versehen, der die Refinanzierung der Anlage erlaubt. Eine finanzielle Gleichstellung mit der Netzeinspeisung ist nicht ausreichend.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Preisgestaltung zur Refinanzierung; möglicher Wegfall des Mieterstromzuschlags im Gegenzug); beide nun mit Akteur und Gegenstand (GdW, Mieterstrom/Gebäudeversorgung) eigenständig verständlich.

Stadtstrom würde das EEG-Konto dauerhaft belasten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) würde nach Ansicht der Einreichung das EEG-Konto dauerhaft belasten, weil sie bei Photovoltaik, anders als bei Windstrom, nicht allein aus den Erträgen finanziert werden kann.

„Das Modell würde das EEG-Konto jedoch dauerhaft belasten, denn anders als bei Windstrom kann die finanzielle Mieterbeteiligung nicht allein aus den Erträgen finanziert werden.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point referred to "Stadtstrom" and "PV" without context; the rewrite names the financial tenant participation model ("Stadtstrom") and the EEG account explicitly, keeping the claim and its direction.

Nichtwohngebäude-Dächer für Quartiersstrom nutzbar machen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Neben Solarflächen im Außenbereich sollten im Quartier auch Dachflächen von Nichtwohngebäuden für Quartiersstrom genutzt werden können.

„im Quartier auch Dachflächen von Nichtwohngebäuden für Quartiersstrom genutzt werden können.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Mieterstromzuschlag könnte bei Vereinfachungen und Überschussvergütung entfallen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Ansicht des GdW könnte der Mieterstromzuschlag gegebenenfalls entfallen, wenn im Gegenzug weitere Vereinfachungen kommen und eingespeiste Überschussmengen wie bei der Volleinspeisung vergütet werden.

„Im Gegenzug und im Zusammenhang mit weiteren Vereinfachungen sowie der Vergütung der eingespeisten Überschussmengen wie bei Volleinspeisung kann ggf. der Mieterstromzuschlag entfallen.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Preisgestaltung zur Refinanzierung; möglicher Wegfall des Mieterstromzuschlags im Gegenzug); beide nun mit Akteur und Gegenstand (GdW, Mieterstrom/Gebäudeversorgung) eigenständig verständlich.

Mieter nicht zu Mitbetreibern machen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mieter sollten anders als im österreichischen Modell nicht Mitbetreiber der Anlage werden müssen; die Anlage soll vom Wohnungsunternehmen oder Dritten betrieben werden können.

„Anders als im österreichischen Modell sollten Mieter nicht zu Mitbetreibern der Anlage werden müssen.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Mitbetreiberpflicht für Mieter im Mieterstrommodell hemmt den PV-Ausbau

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die Anforderung, dass Mieter nach dem österreichischen Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung Mitbetreiber der Anlage werden müssen, würde den zügigen PV-Ausbau hemmen und viele Folgeregelungen und Klarstellungen nötig machen.

„Diese Anforderung hemmt wiederum den zügigen Ausbau und würde eine Vielzahl von Folgeregelungen und Klarstellungen nach sich ziehen.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Wording was slightly loaded ('bremst', 'Pflicht'); rewritten neutrally with context (tenants as co-operators under the Austrian model in the PV strategy), keeping the claim and its direction.

Österreichisches Modell: pauschale Verteilung auf alle Mieter

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das vorgeschlagene österreichische Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist interessant; der lokale Strom sollte vereinfacht pauschal auf alle Mieter verteilt werden, was Bezahlbarkeit und Akzeptanz stützt.

„Der lokale Strom sollte vereinfacht pauschal auf alle Mieter verteilt werden. Diese Lösung unterstützt die Bezahlbarkeit der Klimaziele für die Mieter und somit die Akzeptanz.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Abrechnungsregelung für PV-Wärmestrom in der Strategie wird begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung begrüßt die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Regelung zur Abrechnung von PV-Strom für Wärme und Warmwasser in der Betriebskostenabrechnung.

„Wir begrüßen, dass eine entsprechende Regelung Rechtssicherheit schaffen soll.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the regulation creates legal certainty) with an endorsement (welcomed); split into the factual expectation and the value judgment.

Betriebskostenabrechnung: Bestätigung als Eigenleistung genügt

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Es wäre ausreichend zu bestätigen, dass PV-Strom vom Dach für Allgemeinstrom und Wärmepumpen innerhalb der Betriebskostenabrechnung wie eine Eigenleistung des Vermieters nach § 1 BetriebskostenV behandelt werden kann.

„Unseres Erachtens wäre es ausreichend zu bestätigen, dass PV-Strom vom Dach für Allgemeinstrom und Wärmepumpenstrom, also innerhalb der Betriebskostenabrechnung, wie eine Eigenleistung des Vermieters nach § 1 BetriebskostenV gehandhabt werden kann.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim on how rooftop PV electricity should be treated under the Betriebskostenabrechnung (§ 1 BetriebskostenV), which is part of the PV strategy's subject. It is understandable on its own.

Komplexere Abrechnungsregelung würde scheitern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine kompliziertere Regelung zur Abrechnung von PV-Strom für Wärme müsste ohne Zusatzaufwand auskommen, die Betriebskostenprozesse beachten und die Refinanzierung der Anlage erhalten, sonst funktioniert sie in der Praxis nicht.

„keinen Zusatzaufwand zu verursachen, die Prozesse der Betriebskostenabrechnung zu beachten und der PV-Anlage nicht die Refinanzierung zu entziehen, sonst wird die Regelung in der Praxis nicht funktionieren.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Regelung zur PV-Wärmestrom-Abrechnung soll Rechtssicherheit schaffen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Regelung für die Abrechnung von PV-Strom zur Wärme- und Warmwasserbereitung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung soll nach Darstellung der Einreichung Rechtssicherheit schaffen.

„Wir begrüßen, dass eine entsprechende Regelung Rechtssicherheit schaffen soll.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the regulation creates legal certainty) with an endorsement (welcomed); split into the factual expectation and the value judgment.

Geplantes Stadtstrommodell kontraproduktiv für Quartiersansätze

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Das geplante, rein bilanzielle Stadtstrommodell wird als kontraproduktiv für Quartiersansätze bewertet, weil es anders als diese weder Gleichzeitigkeit noch Nachfragezeitpunkt beeinflusst und keine physische Netzeinspeisung vermeidet.

„Das Stadtstrommodell ist dagegen rein bilanziell geplant und hat so keinen Einfluss auf Gleichzeitigkeiten.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte das Stadtstrommodell ohne Kontext; neu formuliert mit Bezug auf das geplante Modell und die Quartiersansätze, Aussage und Richtung unverändert.

Stadtstrom erreicht Mieter, die kein lokales PV-Modell nutzen wollen oder können

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Ansicht des GdW kann die finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) als zusätzliches Modell neben lokalen Mieterstrommodellen Mieter erreichen, die PV-Strom nicht lokal umsetzen können oder wollen.

„“Stadtstrom” kann als zusätzliches Modell diejenigen erreichen, die den PV-Strom nicht in einem lokalen Modell umsetzen können oder wollen.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Label enthielt eine Wertung („sinnvoll“), die die Passage so nicht ausdrückt; der Punkt ist nun als neutrale, eigenständige Aussage des GdW formuliert.

Stadtstrom schafft kein intrinsisches Interesse

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ohne direkte Mieterstrombeziehung wird die lokale Anlage von Mietern ggf. nicht wahrgenommen und der Vermieter wird zum bloßen Inkassounternehmen.

„Bezieht der Mieter weiter Strom aus dem Netz, wird die lokale Anlage ggf. gar nicht wahrgenommen. Der Vermieter wiederum erhält lediglich die Rolle eines Inkassounternehmens.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Stadtstrom-Verlustrisiko wirkt der Mobilisierung von PV-Potenzialen entgegen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die mit dem Stadtstrom-Modell verbundenen möglichen Verluste für Wohnungsunternehmen wirken nach Ansicht der Einreichung der Mobilisierung von PV-Potenzialen entgegen.

„Dies kann zu Verlusten führen und wirkt der Mobilisierung von PV-Potenzialen entgegen.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (uncalculable costs, extra administrative effort) with an assessment (hinders PV mobilisation); split into separate, standalone points.

Stadtstrom: Kosten für Vermieter wegen Nutzerverhaltens nicht kalkulierbar

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wenn Vermieter beim Stadtstrom-Modell (finanzielle Mieterbeteiligung) zusätzliche Einnahmen mit den Mieterabrechnungen verrechnen, ist die Kostenseite für Wohnungsunternehmen nicht kalkulierbar, weil sie das Nutzerverhalten der Mietparteien nicht beeinflussen können.

„Da Wohnungsunternehmen keinen Einfluss auf das Nutzerverhalten der Mietparteien haben, ist die Kostenseite nicht kalkulierbar.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (uncalculable costs, extra administrative effort) with an assessment (hinders PV mobilisation); split into separate, standalone points.

Stadtstrom-Abrechnung papierbasiert oder datenaufwendig

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Die Abrechnung beim Stadtstrommodell wird wohl auf Papier basieren; eine digitale Lösung würde erfordern, dass der Vermieter die Verbrauchsdaten aller Mieter vom Messstellenbetreiber erhält.

„Der Vermieter müsste für eine digitale Lösung die Energieverbräuche aller Mieter vom Messstellenbetreiber erhalten.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Fehlalarm: Der Punkt trifft eine inhaltliche Aussage zur Umsetzung des im PV-Strategie-Entwurf vorgesehenen Stadtstrom-Modells (Abrechnung, Datenzugang des Vermieters) und gehört damit zum Konsultationsthema. Er ist auch ohne die Stellungnahme verständlich.

Stadtstrom: zusätzlicher bürokratischer Aufwand bei Vergütung der Mieter

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Verrechnet der Vermieter beim Stadtstrom-Modell zusätzliche Einnahmen mit den Mieterabrechnungen, entsteht ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Vergütung der Mieter.

„zum anderen ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Vergütung der Mieter“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (uncalculable costs, extra administrative effort) with an assessment (hinders PV mobilisation); split into separate, standalone points.

Mieterstrom als mietrechtliche Nebenleistung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mieterstrom im Rahmen der Nebenkosten sollte als bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache definiert werden, sodass Vermieter das Recht (nicht die Pflicht) haben, Erzeugungsanlagen zu errichten und zu betreiben.

„Mieterstrom im Rahmen der Nebenkosten für den lokal erzeugten Strom, könnte als bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache definiert und somit quasi zu einer mietrechtlichen Nebenleistung werden.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Mieterstromförderung durch höhere Überschussvergütung ersetzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Mieterstromförderung sollte durch eine erhöhte Vergütung des eingespeisten Überschussstroms ersetzt werden, was größere Anlagen trotz unsicherer Mieterbeteiligung ermöglicht.

„Ersatz der Mieterstromförderung durch erhöhte Vergütung für den eingespeisten Überschussstrom (ermöglicht größere Anlagen trotz Unsicherheit über Beteiligung der Mieter“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

100-kWp-Grenze pro Grundstück beim Mieterstrom streichen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Regelung, die beim Mieterstrom höchstens 100 kWp pro Grundstück erlaubt, sollte gestrichen werden.

„Streichung der max. 100kWp-Regelung pro Grundstück“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (abolishing the 100 kWp cap and shorter processing times by grid companies), so it is split into one point each.

Durchleitung durch öffentliche Netze mit reduziertem Netzentgelt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Durchleitung durch öffentliche Netze bei reduziertem Netzentgelt (z.B. ein Drittel) sollte erlaubt werden, um die Umstellung von Quartieren auf Grünstrom zu vereinfachen.

„Erlaubnis einer Durchleitung durch öffentliche Netze bei reduziertem Netzentgelt (z.B. ein Drittel des vollen Netzentgeltes).“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Kürzere Bearbeitungszeiten der Netzgesellschaften beim Mieterstrom

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Netzgesellschaften sollten Vorgänge im Zusammenhang mit dem Mieterstrommodell schneller bearbeiten.

„kürzere Bearbeitungszeiten durch die Netzgesellschaften.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (abolishing the 100 kWp cap and shorter processing times by grid companies), so it is split into one point each.

Mieterstrom wirkt nur bei passenden Bedingungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mieterstrom trägt zum beschleunigten PV-Ausbau auf Dächern nur dann bei, wenn die Rahmenbedingungen passen.

„Mieterstrom wird zum beschleunigten PV-Ausbau auf den Gebäudedächern immer dann beitragen, wenn die Bedingungen passen.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Strom sollte vor allem lokal verwendet werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Ansicht des GdW kommt es für den PV-Ausbau auf Gebäudedächern vor allem darauf an, den erzeugten Strom lokal zu verwenden.

„Es geht vor allem darum, den Strom lokal zu verwenden.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixes a factual-sounding effectiveness claim about feed-in-oriented rules with a normative priority (local use is what matters); split into two independently assessable claims, naming the GdW as source.

Balkonkraftwerke erleichtern 18 Argumente, 10 davon auf der Landkarte

Balkon-PV stärkt die Rolle der Mieter in der Energiewende

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Vereinfachte Vorschriften für Balkon-PV-Anlagen ermöglichen Mieterinnen und Mietern eine stärkere Rolle bei der Energiewende.

„Mieterinnen und Mieterinnen damit eine stärkere Rolle bei der Energiewende zu ermöglichen“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Steckersolar als privilegierte Maßnahme schafft Rechtsklarheit

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 226 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen ist als eindeutige Regelung für Gerichtsentscheidungen zu werten.

„dadurch mehr Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter geschaffen wird“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Zustimmung zu Steckersolargeräten unter privilegierten Maßnahmen

Dasselbe Argument hat auch Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsing vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen wird voll unterstützt.

„Diese Maßnahme ist insofern zu begrüßen“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Rückwärtsdrehende Zähler nur befristet dulden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die vorübergehende Duldung rückwärtsdrehender Zähler darf den notwendigen Zählertausch nicht verschleppen.

„Wichtig ist, dass dadurch der weiterhin notwendige Zählertausch nicht verschleppt wird.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Schukostecker zulassen, wenn Schutzmaßnahmen gelten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Schukostecker sollte als Energiesteckvorrichtung zugelassen werden, sofern der Wechselrichter über Netz- und Anlagenschutz verfügt und der Hersteller dies zertifiziert.

„Der Wechselrichter der Balkon-PV-Anlage muss dementsprechend mit einem Netz- und Anlagenschutz ausgestattet sein.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Schukostecker an Balkon-PV braucht Schutzmaßnahmen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wird der Schukostecker für Balkon-PV-Anlagen zugelassen, sind Schutzmaßnahmen notwendig, um Gefahren für die Nutzer auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

„sind entsprechende Schutzmaßnahmen notwendig, um Gefahren für die Nutzer auf ein Mindestmaß zu minimieren“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable technical fact (plug can be pulled under load) with a value judgment (protective measures are necessary against hazards); split into the two.

Schukostecker lässt sich unter Last ohne Werkzeug ziehen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Anders als ein dedizierter Einspeisestecker (z.B. Wieland-Stecker) kann ein Schukostecker unter Last und ohne separates Werkzeug gezogen werden.

„unter Last und ohne separates Werkzeug gezogen werden kann“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable technical fact (plug can be pulled under load) with a value judgment (protective measures are necessary against hazards); split into the two.

Balkon-PV: Installation durch Fachhandwerk bevorzugt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur PV-Strategie 2023 (Maßnahme 3.4, Balkonkraftwerke) bevorzugt wie der VDE, dass Balkon-PV-Anlagen im Zusammenhang mit der 600-W-Schwelle vom Fachhandwerk installiert werden.

„Wie auch der VDE bevorzugen wir die Installation durch das Fachhandwerk“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Präferenz für Fachhandwerk (Wertung) und die Tatsachenbehauptung, nur so ließen sich Leitungen prüfen und Überlastung vermeiden, sind getrennt beurteilbar; die nicht eindeutig belegte "kritische Sicht auf die Erhöhung" wurde nicht übernommen.

Mieter können Leitungseignung nicht prüfen

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Mieter sind meist Laien in der Elektroinstallation und können die Eignung von Leitungen und Steckverbindungen nicht beurteilen.

„Mieter sind in den allermeisten Fällen Laien hinsichtlich der Elektroinstallation in der Wohnung“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a substantive claim about the strategy's subject, namely that tenants cannot assess whether home wiring suits connecting balcony PV systems. It is not off-topic.

Nur Fachhandwerk kann Eignung der Leitungen prüfen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nur eine Installation durch das Fachhandwerk ermöglicht es laut Stellungnahme, die Eignung der Leitungen für Balkon-PV zu prüfen und eine Überlastung der Leitung zu vermeiden.

„da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation und die Eignung der Leitungen auf Tauglichkeit zu prüfen“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Präferenz für Fachhandwerk (Wertung) und die Tatsachenbehauptung, nur so ließen sich Leitungen prüfen und Überlastung vermeiden, sind getrennt beurteilbar; die nicht eindeutig belegte "kritische Sicht auf die Erhöhung" wurde nicht übernommen.

Geräte mit Netz- und Anlagenschutz sind am Markt verfügbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Geeignete zertifizierte Geräte existieren bereits; die DGS führt sie in ihrer Marktübersicht.

„Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie (DGS) listet entsprechende Geräte in ihrer Marktübersicht auf“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Mehr Rechtssicherheit bei Haftung für Balkonkraftwerke nötig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme fordert mehr Rechtssicherheit bei der Haftung von Wohnungsunternehmen und Mietern für herabstürzende Balkonkraftwerke.

„In dieser Hinsicht ist mehr Rechtssicherheit notwendig.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Rechtsaussage (Pflicht nicht vollständig entfallen, nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugbar) mit der Forderung nach mehr Rechtssicherheit; beides lässt sich unabhängig annehmen oder ablehnen.

Überlastungsrisiko der Leitung hängt von Verlegeart ab

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ob eine Leitung durch Balkon-PV überlastet wird, hängt unter anderem von Verlegeart und Aderquerschnitt ab und muss geprüft werden.

„abhängig unter anderem von der Verlegeart der Leitungen und dem Aderquerschnitt“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Verkehrssicherungspflicht bei Mieter-Balkonkraftwerken nur begrenzt übertragbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Laut der Stellungnahme können Wohnungsunternehmen bei Balkonkraftwerken, die Mietern gehören, nicht vollständig aus der Verkehrssicherungspflicht entlassen werden, können aber auch nicht jeder noch so abstrakten Gefahr vorbeugen.

„nicht, gleichzeitig kann aber auch nicht jeder noch so abstrakten Gefahr Vorbeugung geleistet werden.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Rechtsaussage (Pflicht nicht vollständig entfallen, nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugbar) mit der Forderung nach mehr Rechtssicherheit; beides lässt sich unabhängig annehmen oder ablehnen.

Zustimmung zu Balkon-PV-Vereinfachung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der GdW unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Anschlussvorschriften für Balkon-PV-Anlagen zu vereinfachen, und die dazu vorgestellten nächsten Schritte.

„Wir begrüßen die vorgestellten nächsten Schritte und Maßnahmen und ergänzen diese um folgende Aspekte“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Haftung bei herabstürzendem Balkonkraftwerk ungeklärt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es herrscht Unsicherheit, wer haftet, wenn ein Balkonkraftwerk herabstürzt, insbesondere wenn es Eigentum des Mieters ist.

„Unsicherheit herrscht immer noch hinsichtlich der Frage der Haftung, für den Fall, dass ein Balkonkraftwerk herabstürzt.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Offen: Pflichtenübertragung auf Mieter als Anlagenbetreiber

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Offen ist, welche Verkehrssicherungspflichten Wohnungsunternehmen bei mieter-eigenen Balkonkraftwerken tragen und inwiefern sie auf den Mieter übertragen werden.

„Welche Pflichten tragen die Unternehmen in dieser Hinsicht und inwiefern werden diese auf den Anlagenbetreiber/Mieter übertragen?“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Steckersolar-Privilegierung (WEG/BGB): Verhältnis zur Gesamteinwirkung offen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Es ist offen, wie sich die in der PV-Strategie vorgesehene Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen (WEG, BGB) zu Einschränkungen hinsichtlich der Gesamteinwirkung auf das Gebäude verhält.

„Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderung mit Einschränkungen hinsichtlich der Gesamteinwirkung des Gebäudes verhält.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies nur auf "diese Änderung"; jetzt ist die Maßnahme (Aufnahme von Steckersolar in den Privilegierungskatalog von WEG und BGB) benannt.

Netzanschlüsse beschleunigen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Moderne Messsysteme sind für Systemintegration unerlässlich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Moderne Messeinrichtungen und Messsysteme sind für die notwendige Systemintegration unerlässlich.

„Moderne Messeinrichtungen und Messsysteme sind für die notwendige Systemintegration unerlässlich.“

Originalstelle, GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.