Lagebild / Organisationen / GdW
GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 60 Argumente aus rund 9 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem GdW übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- ZVEHin 21 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 19 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Exnaton AGin 29 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 22 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 20 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 29 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 28 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 40 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 25 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 22 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 30 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 37 von 41 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 33 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 24 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 38 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 28 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 48 von 55 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 34 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 33 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 32 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 30 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 46 von 54 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 44 von 52 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 35 von 42 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 25 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 30 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 47 von 58 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 25 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 29 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 36 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 20 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 22 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 25 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 23 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- WWF Deutschlandin 28 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 22 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 12 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 8 von 17 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 24 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 35 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 26 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 31 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 30 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 24 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 27 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 42 von 54 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 20 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 23 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Cradle to Cradle NGOin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 29 von 44 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 11 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 7 von 14 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 33 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 23 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 32 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 20 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- NABUin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 14 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 4 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 4 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 0 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo GdW allein steht
Bei 13 Streitfragen urteilt GdW anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Die bisherigen steuerrechtlichen Vereinfachungen für PV-Betreiber sind positiv zu bewerten.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist mit geringem Aufwand und wenig Bürokratie umsetzbar.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Qualifizierte Privatpersonen sollen kleine PV-Anlagen selbst installieren dürfen.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Balkonkraftwerke erleichtern
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Weitere 5 anzeigen
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 60 Argumenten stehen 44 auf der Landkarte, 13 sind Einzelforderungen und 3 sind offene Fragen. 6 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 21 Argumente sind entstanden, weil sie 10 längere Textstellen geteilt hat. 11 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Drei Voraussetzungen für Klimaschutz und Energiewende
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Klimaschutz und Energiewende brauchen intrinsisches Interesse der Investoren, ein lokales Geschäftsmodell und lokale Nachfragesteuerung, damit örtlich erzeugter Strom auch physisch lokal genutzt wird.
„Eine lokale Nachfragesteuerung, sodass örtlich gewonnene Energie auch physisch lokal genutzt wird, sektorübergreifend im Quartier gedacht.“
Zustimmung zu Zielen der PV-Strategie
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der GdW begrüßt die Ziele der Strategie, insbesondere Erleichterungen für Dach-PV und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
„Der GdW begrüßt ausdrücklich die Ziele und Vorschläge der vom BMWK vorliegenden Photovoltaik-Strategie.“
Bezahlbarkeit als Voraussetzung der Akzeptanz
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Bezahlbarkeit der Energieversorgung ist Voraussetzung für die Akzeptanz des Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2035.
„Unsere Prämisse ist die Bezahlbarkeit der Energieversorgung, die Bezahlbarkeit und damit die Akzeptanz des Zieles der Treibhausgasneutralität bis 2035.“
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Baurechtliche und Schutz-Beschränkungen bleiben bestehen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auch bei Privilegierung bleiben Einschränkungen aus Baurecht (Hochhäuser), Denkmal- oder Milieuschutz bestehen.
„Weiterhin bestehen bleiben ggf. Einschränkungen aus dem Baurecht (im Fall von Hochhäusern), dem Denkmal- oder Milieuschutz.“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 11 Argumente, 10 davon auf der Landkarte
Prüfung geringerer Abstandsvorgaben in Bauordnungen für Dachanlagen unterstützt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Einreichung unterstützt den Vorschlag der Photovoltaik-Strategie, geringere Abstandsvorgaben in den Bauordnungen zu prüfen, um die Dachausnutzung für Photovoltaik zu verbessern.
„Verbesserte Dachausnutzung durch geringere Abstandsvorgaben in den Bauordnungen zu prüfen (vereinzelt bereits eingeführt) findet unsere Zustimmung.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent claims (no penalty for high self-consumption; support for reviewing lower distance rules in building codes); split and made each standalone.
Denkmalschutz: Anzeigepflicht statt Genehmigung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Konflikt zwischen Denkmalschutz und Solaranlagen sollte gelöst werden, etwa durch Anzeigepflicht statt Genehmigungspflicht mit begründetem Vetorecht des Denkmalamts.
„So könnte z.B. aus der generellen Genehmigungspflicht eine Anzeigepflicht werden. Das Denkmalamt erhält dann ein Vetorecht, das begründet werden soll.“
GEG-Vorrang des Klimaschutzes bei Denkmalschutz-Abwägung ist richtig
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geplante Regelung, bei der Schutzgüterabwägung (etwa zwischen Denkmalschutz und Solaranlagen auf Dächern) den Klimaschutz vorrangig einbringen zu können, wird als Schritt in die richtige Richtung bewertet.
„Die mit dem GEG geplante Regelung, dass bei Schutzgüterabwägung der Klimaschutz vorrangig eingebracht werden kann, ist ein Schritt in die richtige Richtung.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema (Denkmalschutz und PV-Ausbau auf Dächern) gehört zur Konsultation; nur die Abkürzung GEG und der Kontext fehlten, daher umformuliert.
100-kW-Grenze der Direktvermarktungspflicht soll keine Hemmschwelle sein
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die 100-kW-Grenze der Direktvermarktungspflicht soll flexibler gestaltet werden, damit sie die Dimensionierung von Anlagen nicht hemmt; die Einreicherin begrüßt dies.
„Wir begrüßen, dass die Regelung für die Direktvermarktungspflicht flexibler gestaltet werden soll, sodass die Grenze von 100 kW nicht zu einer Hemmschwelle für die Anlagendimensionierung wird.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact about Quartier roof systems (financing, size, feed-in share) with an evaluative claim that the 100 kW limit acts as a barrier; split into the two.
Direktvermarktungspflicht an Einspeisemenge koppeln
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Direktvermarktungspflicht sollte nicht an der Anlagengröße, sondern an der eingespeisten Menge festgemacht werden, etwa ab 100 MWh/a Einspeisung pro Anlage.
„Aus unserer Sicht ist eine Regelung zu unterstützen, in der die Direktvermarktungspflicht nicht an der Anlagengröße, sondern an der eingespeisten Menge festgemacht wird.“
Keine Pönalisierung bei Verfehlen der Direktvermarktungspflicht durch Eigenverbrauch
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Einreichung begrüßt, dass Anlagen, die wegen hoher Eigenverbräuche die Pflicht zur Direktvermarktung ihrer Stromüberschüsse nicht erfüllen können, nach der Photovoltaik-Strategie nicht bestraft werden sollen.
„Wir begrüßen es, dass Anlagen, die wegen hoher Eigenverbräuche die Pflicht zur Direktvermarktung ihrer Stromüberschüsse nicht erfüllen können, dafür nicht bestraft werden sollen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent claims (no penalty for high self-consumption; support for reviewing lower distance rules in building codes); split and made each standalone.
Quartiersdachanlagen über 100 kW speisen nur Teil ihres Stroms ein
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Dachanlagen in Quartieren refinanzieren sich über einen möglichst hohen Anteil lokal genutzten Stroms, weshalb sie größer als 100 kW sein können, obwohl nur ein Teil ihrer Erzeugung eingespeist wird.
„Gerade Anlagen auf Dächern in Quartieren refinanzieren sich über einen möglichst hohen Anteil lokalen Stromes, d.h. die Anlage kann über 100 kW groß sein, die eingespeiste Menge ist trotzdem nur ein Teil davon.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact about Quartier roof systems (financing, size, feed-in share) with an evaluative claim that the 100 kW limit acts as a barrier; split into the two.
Garten-PV auch auf Freiflächen bei Mehrfamilienhäusern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Einfache Regelungen sollten auch für Freiflächen auf Grundstücken von Mehrfamilienhäusern und für Freiflächen im räumlichen Zusammenhang mit Wohngebäuden geschaffen werden.
„Hier sollten auch einfache Regelungen für Freiflächen auf Grundstücken von Mehrfamilienhäusern und für öffentliche wie private Freiflächen im räumlichen Zusammenhang mit Wohngebäuden geschaffen werden.“
Einspeiseorientierte Regelungen helfen nicht bei mehr lokaler PV auf Quartiersdächern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Auf Einspeisung orientierte Regelungen tragen laut GdW nicht dazu bei, mehr lokale PV-Anlagen auf die Dächer von Gebäuden in Quartieren zu bringen, können aber ergänzend wirken.
„Auf Einspeisung orientierte Regelungen helfen nicht dabei, mehr lokale PV-Anlagen auf die Dächer der Gebäude in den Quartieren zu bringen, sie können ergänzend wirken.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixes a factual-sounding effectiveness claim about feed-in-oriented rules with a normative priority (local use is what matters); split into two independently assessable claims, naming the GdW as source.
PV-Anlagen nur bei gleichem Netzanschlusspunkt zusammenfassen
Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Bei der Maßnahme „Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen lockern“ der PV-Strategie sollen PV-Anlagen nach § 9 Abs. 3 und § 24 Abs. 1 nur dann zusammengefasst werden, wenn sie an demselben Netzanschlusspunkt betrieben werden, weil dies eine eindeutige und sachlogische Regelung schaffe.
„Anlagen, die über verschiedene Netzeinspeisepunkte einspeisen, sollten nicht zusammengefasst werden.“
Zustimmung zur Vereinfachung des Repowerings
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Vereinfachung des Repowerings bei Dachanlagen wird unterstützt, damit technologische Entwicklungen ohne bürokratischen Aufwand berücksichtigt werden können.
„Der Vereinfachung im Repowering stimmen wir zu.“
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 26 Argumente, 21 davon auf der Landkarte
Abschwächung der EVU-Wahlfreiheit: Mieterstrom vorrangig, Mieter verpflichtbar
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 33 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Klausel zur freien EVU-Wahl der Mieter soll abgeschwächt werden, sodass Mieterstrom, wenn er günstiger als der Grundversorger-Strom ist, Vorrang vor Billiganbietern hat und Mieter auf den lokalen WEG-Strom verpflichtet werden können.
„Es ist nötig, die Unsicherheit über die Beteiligung der Mieter zu beseitigen, z.B. durch Streichung der Freiwilligkeit für den lokalen Stromanteil bei Beibehaltung der freien Lieferantenwahl für den aus dem Netz bezogenen Strom.“
Mieterstrom-Preis muss Refinanzierung der Anlage erlauben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht des GdW muss der Betreiber einer Anlage zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bzw. zum Mieterstrom den lokal erzeugten Strom mit einem Preis versehen können, der die Refinanzierung der Anlage erlaubt; eine finanzielle Gleichstellung mit der Netzeinspeisung reiche dafür nicht aus.
„Der Betreiber der Anlage muss die Möglichkeit haben, den Strom mit einem Preis zu versehen, der die Refinanzierung der Anlage erlaubt. Eine finanzielle Gleichstellung mit der Netzeinspeisung ist nicht ausreichend.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Preisgestaltung zur Refinanzierung; möglicher Wegfall des Mieterstromzuschlags im Gegenzug); beide nun mit Akteur und Gegenstand (GdW, Mieterstrom/Gebäudeversorgung) eigenständig verständlich.
Stadtstrom würde das EEG-Konto dauerhaft belasten
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) würde nach Ansicht der Einreichung das EEG-Konto dauerhaft belasten, weil sie bei Photovoltaik, anders als bei Windstrom, nicht allein aus den Erträgen finanziert werden kann.
„Das Modell würde das EEG-Konto jedoch dauerhaft belasten, denn anders als bei Windstrom kann die finanzielle Mieterbeteiligung nicht allein aus den Erträgen finanziert werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point referred to "Stadtstrom" and "PV" without context; the rewrite names the financial tenant participation model ("Stadtstrom") and the EEG account explicitly, keeping the claim and its direction.
Nichtwohngebäude-Dächer für Quartiersstrom nutzbar machen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Neben Solarflächen im Außenbereich sollten im Quartier auch Dachflächen von Nichtwohngebäuden für Quartiersstrom genutzt werden können.
„im Quartier auch Dachflächen von Nichtwohngebäuden für Quartiersstrom genutzt werden können.“
Mieterstromzuschlag könnte bei Vereinfachungen und Überschussvergütung entfallen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht des GdW könnte der Mieterstromzuschlag gegebenenfalls entfallen, wenn im Gegenzug weitere Vereinfachungen kommen und eingespeiste Überschussmengen wie bei der Volleinspeisung vergütet werden.
„Im Gegenzug und im Zusammenhang mit weiteren Vereinfachungen sowie der Vergütung der eingespeisten Überschussmengen wie bei Volleinspeisung kann ggf. der Mieterstromzuschlag entfallen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Preisgestaltung zur Refinanzierung; möglicher Wegfall des Mieterstromzuschlags im Gegenzug); beide nun mit Akteur und Gegenstand (GdW, Mieterstrom/Gebäudeversorgung) eigenständig verständlich.
Mieter nicht zu Mitbetreibern machen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mieter sollten anders als im österreichischen Modell nicht Mitbetreiber der Anlage werden müssen; die Anlage soll vom Wohnungsunternehmen oder Dritten betrieben werden können.
„Anders als im österreichischen Modell sollten Mieter nicht zu Mitbetreibern der Anlage werden müssen.“
Mitbetreiberpflicht für Mieter im Mieterstrommodell hemmt den PV-Ausbau
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Die Anforderung, dass Mieter nach dem österreichischen Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung Mitbetreiber der Anlage werden müssen, würde den zügigen PV-Ausbau hemmen und viele Folgeregelungen und Klarstellungen nötig machen.
„Diese Anforderung hemmt wiederum den zügigen Ausbau und würde eine Vielzahl von Folgeregelungen und Klarstellungen nach sich ziehen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Wording was slightly loaded ('bremst', 'Pflicht'); rewritten neutrally with context (tenants as co-operators under the Austrian model in the PV strategy), keeping the claim and its direction.
Österreichisches Modell: pauschale Verteilung auf alle Mieter
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das vorgeschlagene österreichische Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist interessant; der lokale Strom sollte vereinfacht pauschal auf alle Mieter verteilt werden, was Bezahlbarkeit und Akzeptanz stützt.
„Der lokale Strom sollte vereinfacht pauschal auf alle Mieter verteilt werden. Diese Lösung unterstützt die Bezahlbarkeit der Klimaziele für die Mieter und somit die Akzeptanz.“
Abrechnungsregelung für PV-Wärmestrom in der Strategie wird begrüßt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung begrüßt die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Regelung zur Abrechnung von PV-Strom für Wärme und Warmwasser in der Betriebskostenabrechnung.
„Wir begrüßen, dass eine entsprechende Regelung Rechtssicherheit schaffen soll.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the regulation creates legal certainty) with an endorsement (welcomed); split into the factual expectation and the value judgment.
Betriebskostenabrechnung: Bestätigung als Eigenleistung genügt
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Es wäre ausreichend zu bestätigen, dass PV-Strom vom Dach für Allgemeinstrom und Wärmepumpen innerhalb der Betriebskostenabrechnung wie eine Eigenleistung des Vermieters nach § 1 BetriebskostenV behandelt werden kann.
„Unseres Erachtens wäre es ausreichend zu bestätigen, dass PV-Strom vom Dach für Allgemeinstrom und Wärmepumpenstrom, also innerhalb der Betriebskostenabrechnung, wie eine Eigenleistung des Vermieters nach § 1 BetriebskostenV gehandhabt werden kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim on how rooftop PV electricity should be treated under the Betriebskostenabrechnung (§ 1 BetriebskostenV), which is part of the PV strategy's subject. It is understandable on its own.
Komplexere Abrechnungsregelung würde scheitern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine kompliziertere Regelung zur Abrechnung von PV-Strom für Wärme müsste ohne Zusatzaufwand auskommen, die Betriebskostenprozesse beachten und die Refinanzierung der Anlage erhalten, sonst funktioniert sie in der Praxis nicht.
„keinen Zusatzaufwand zu verursachen, die Prozesse der Betriebskostenabrechnung zu beachten und der PV-Anlage nicht die Refinanzierung zu entziehen, sonst wird die Regelung in der Praxis nicht funktionieren.“
Regelung zur PV-Wärmestrom-Abrechnung soll Rechtssicherheit schaffen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Regelung für die Abrechnung von PV-Strom zur Wärme- und Warmwasserbereitung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung soll nach Darstellung der Einreichung Rechtssicherheit schaffen.
„Wir begrüßen, dass eine entsprechende Regelung Rechtssicherheit schaffen soll.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the regulation creates legal certainty) with an endorsement (welcomed); split into the factual expectation and the value judgment.
Geplantes Stadtstrommodell kontraproduktiv für Quartiersansätze
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Das geplante, rein bilanzielle Stadtstrommodell wird als kontraproduktiv für Quartiersansätze bewertet, weil es anders als diese weder Gleichzeitigkeit noch Nachfragezeitpunkt beeinflusst und keine physische Netzeinspeisung vermeidet.
„Das Stadtstrommodell ist dagegen rein bilanziell geplant und hat so keinen Einfluss auf Gleichzeitigkeiten.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte das Stadtstrommodell ohne Kontext; neu formuliert mit Bezug auf das geplante Modell und die Quartiersansätze, Aussage und Richtung unverändert.
Stadtstrom erreicht Mieter, die kein lokales PV-Modell nutzen wollen oder können
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht des GdW kann die finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) als zusätzliches Modell neben lokalen Mieterstrommodellen Mieter erreichen, die PV-Strom nicht lokal umsetzen können oder wollen.
„“Stadtstrom” kann als zusätzliches Modell diejenigen erreichen, die den PV-Strom nicht in einem lokalen Modell umsetzen können oder wollen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Label enthielt eine Wertung („sinnvoll“), die die Passage so nicht ausdrückt; der Punkt ist nun als neutrale, eigenständige Aussage des GdW formuliert.
Stadtstrom schafft kein intrinsisches Interesse
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ohne direkte Mieterstrombeziehung wird die lokale Anlage von Mietern ggf. nicht wahrgenommen und der Vermieter wird zum bloßen Inkassounternehmen.
„Bezieht der Mieter weiter Strom aus dem Netz, wird die lokale Anlage ggf. gar nicht wahrgenommen. Der Vermieter wiederum erhält lediglich die Rolle eines Inkassounternehmens.“
Stadtstrom-Verlustrisiko wirkt der Mobilisierung von PV-Potenzialen entgegen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die mit dem Stadtstrom-Modell verbundenen möglichen Verluste für Wohnungsunternehmen wirken nach Ansicht der Einreichung der Mobilisierung von PV-Potenzialen entgegen.
„Dies kann zu Verlusten führen und wirkt der Mobilisierung von PV-Potenzialen entgegen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (uncalculable costs, extra administrative effort) with an assessment (hinders PV mobilisation); split into separate, standalone points.
Stadtstrom: Kosten für Vermieter wegen Nutzerverhaltens nicht kalkulierbar
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wenn Vermieter beim Stadtstrom-Modell (finanzielle Mieterbeteiligung) zusätzliche Einnahmen mit den Mieterabrechnungen verrechnen, ist die Kostenseite für Wohnungsunternehmen nicht kalkulierbar, weil sie das Nutzerverhalten der Mietparteien nicht beeinflussen können.
„Da Wohnungsunternehmen keinen Einfluss auf das Nutzerverhalten der Mietparteien haben, ist die Kostenseite nicht kalkulierbar.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (uncalculable costs, extra administrative effort) with an assessment (hinders PV mobilisation); split into separate, standalone points.
Stadtstrom-Abrechnung papierbasiert oder datenaufwendig
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Die Abrechnung beim Stadtstrommodell wird wohl auf Papier basieren; eine digitale Lösung würde erfordern, dass der Vermieter die Verbrauchsdaten aller Mieter vom Messstellenbetreiber erhält.
„Der Vermieter müsste für eine digitale Lösung die Energieverbräuche aller Mieter vom Messstellenbetreiber erhalten.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Fehlalarm: Der Punkt trifft eine inhaltliche Aussage zur Umsetzung des im PV-Strategie-Entwurf vorgesehenen Stadtstrom-Modells (Abrechnung, Datenzugang des Vermieters) und gehört damit zum Konsultationsthema. Er ist auch ohne die Stellungnahme verständlich.
Stadtstrom: zusätzlicher bürokratischer Aufwand bei Vergütung der Mieter
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Verrechnet der Vermieter beim Stadtstrom-Modell zusätzliche Einnahmen mit den Mieterabrechnungen, entsteht ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Vergütung der Mieter.
„zum anderen ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Vergütung der Mieter“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (uncalculable costs, extra administrative effort) with an assessment (hinders PV mobilisation); split into separate, standalone points.
Mieterstrom als mietrechtliche Nebenleistung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mieterstrom im Rahmen der Nebenkosten sollte als bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache definiert werden, sodass Vermieter das Recht (nicht die Pflicht) haben, Erzeugungsanlagen zu errichten und zu betreiben.
„Mieterstrom im Rahmen der Nebenkosten für den lokal erzeugten Strom, könnte als bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache definiert und somit quasi zu einer mietrechtlichen Nebenleistung werden.“
Mieterstromförderung durch höhere Überschussvergütung ersetzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Mieterstromförderung sollte durch eine erhöhte Vergütung des eingespeisten Überschussstroms ersetzt werden, was größere Anlagen trotz unsicherer Mieterbeteiligung ermöglicht.
„Ersatz der Mieterstromförderung durch erhöhte Vergütung für den eingespeisten Überschussstrom (ermöglicht größere Anlagen trotz Unsicherheit über Beteiligung der Mieter“
100-kWp-Grenze pro Grundstück beim Mieterstrom streichen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Regelung, die beim Mieterstrom höchstens 100 kWp pro Grundstück erlaubt, sollte gestrichen werden.
„Streichung der max. 100kWp-Regelung pro Grundstück“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (abolishing the 100 kWp cap and shorter processing times by grid companies), so it is split into one point each.
Durchleitung durch öffentliche Netze mit reduziertem Netzentgelt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Durchleitung durch öffentliche Netze bei reduziertem Netzentgelt (z.B. ein Drittel) sollte erlaubt werden, um die Umstellung von Quartieren auf Grünstrom zu vereinfachen.
„Erlaubnis einer Durchleitung durch öffentliche Netze bei reduziertem Netzentgelt (z.B. ein Drittel des vollen Netzentgeltes).“
Kürzere Bearbeitungszeiten der Netzgesellschaften beim Mieterstrom
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Netzgesellschaften sollten Vorgänge im Zusammenhang mit dem Mieterstrommodell schneller bearbeiten.
„kürzere Bearbeitungszeiten durch die Netzgesellschaften.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (abolishing the 100 kWp cap and shorter processing times by grid companies), so it is split into one point each.
Mieterstrom wirkt nur bei passenden Bedingungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mieterstrom trägt zum beschleunigten PV-Ausbau auf Dächern nur dann bei, wenn die Rahmenbedingungen passen.
„Mieterstrom wird zum beschleunigten PV-Ausbau auf den Gebäudedächern immer dann beitragen, wenn die Bedingungen passen.“
Strom sollte vor allem lokal verwendet werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht des GdW kommt es für den PV-Ausbau auf Gebäudedächern vor allem darauf an, den erzeugten Strom lokal zu verwenden.
„Es geht vor allem darum, den Strom lokal zu verwenden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixes a factual-sounding effectiveness claim about feed-in-oriented rules with a normative priority (local use is what matters); split into two independently assessable claims, naming the GdW as source.
Balkonkraftwerke erleichtern 18 Argumente, 10 davon auf der Landkarte
Balkon-PV stärkt die Rolle der Mieter in der Energiewende
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Vereinfachte Vorschriften für Balkon-PV-Anlagen ermöglichen Mieterinnen und Mietern eine stärkere Rolle bei der Energiewende.
„Mieterinnen und Mieterinnen damit eine stärkere Rolle bei der Energiewende zu ermöglichen“
Steckersolar als privilegierte Maßnahme schafft Rechtsklarheit
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 226 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen ist als eindeutige Regelung für Gerichtsentscheidungen zu werten.
„dadurch mehr Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter geschaffen wird“
Zustimmung zu Steckersolargeräten unter privilegierten Maßnahmen
Dasselbe Argument hat auch Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsing vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen wird voll unterstützt.
„Diese Maßnahme ist insofern zu begrüßen“
Rückwärtsdrehende Zähler nur befristet dulden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die vorübergehende Duldung rückwärtsdrehender Zähler darf den notwendigen Zählertausch nicht verschleppen.
„Wichtig ist, dass dadurch der weiterhin notwendige Zählertausch nicht verschleppt wird.“
Schukostecker zulassen, wenn Schutzmaßnahmen gelten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Schukostecker sollte als Energiesteckvorrichtung zugelassen werden, sofern der Wechselrichter über Netz- und Anlagenschutz verfügt und der Hersteller dies zertifiziert.
„Der Wechselrichter der Balkon-PV-Anlage muss dementsprechend mit einem Netz- und Anlagenschutz ausgestattet sein.“
Schukostecker an Balkon-PV braucht Schutzmaßnahmen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wird der Schukostecker für Balkon-PV-Anlagen zugelassen, sind Schutzmaßnahmen notwendig, um Gefahren für die Nutzer auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
„sind entsprechende Schutzmaßnahmen notwendig, um Gefahren für die Nutzer auf ein Mindestmaß zu minimieren“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable technical fact (plug can be pulled under load) with a value judgment (protective measures are necessary against hazards); split into the two.
Schukostecker lässt sich unter Last ohne Werkzeug ziehen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Anders als ein dedizierter Einspeisestecker (z.B. Wieland-Stecker) kann ein Schukostecker unter Last und ohne separates Werkzeug gezogen werden.
„unter Last und ohne separates Werkzeug gezogen werden kann“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable technical fact (plug can be pulled under load) with a value judgment (protective measures are necessary against hazards); split into the two.
Balkon-PV: Installation durch Fachhandwerk bevorzugt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur PV-Strategie 2023 (Maßnahme 3.4, Balkonkraftwerke) bevorzugt wie der VDE, dass Balkon-PV-Anlagen im Zusammenhang mit der 600-W-Schwelle vom Fachhandwerk installiert werden.
„Wie auch der VDE bevorzugen wir die Installation durch das Fachhandwerk“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Präferenz für Fachhandwerk (Wertung) und die Tatsachenbehauptung, nur so ließen sich Leitungen prüfen und Überlastung vermeiden, sind getrennt beurteilbar; die nicht eindeutig belegte "kritische Sicht auf die Erhöhung" wurde nicht übernommen.
Mieter können Leitungseignung nicht prüfen
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Mieter sind meist Laien in der Elektroinstallation und können die Eignung von Leitungen und Steckverbindungen nicht beurteilen.
„Mieter sind in den allermeisten Fällen Laien hinsichtlich der Elektroinstallation in der Wohnung“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a substantive claim about the strategy's subject, namely that tenants cannot assess whether home wiring suits connecting balcony PV systems. It is not off-topic.
Nur Fachhandwerk kann Eignung der Leitungen prüfen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nur eine Installation durch das Fachhandwerk ermöglicht es laut Stellungnahme, die Eignung der Leitungen für Balkon-PV zu prüfen und eine Überlastung der Leitung zu vermeiden.
„da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation und die Eignung der Leitungen auf Tauglichkeit zu prüfen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Präferenz für Fachhandwerk (Wertung) und die Tatsachenbehauptung, nur so ließen sich Leitungen prüfen und Überlastung vermeiden, sind getrennt beurteilbar; die nicht eindeutig belegte "kritische Sicht auf die Erhöhung" wurde nicht übernommen.
Geräte mit Netz- und Anlagenschutz sind am Markt verfügbar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Geeignete zertifizierte Geräte existieren bereits; die DGS führt sie in ihrer Marktübersicht.
„Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie (DGS) listet entsprechende Geräte in ihrer Marktübersicht auf“
Mehr Rechtssicherheit bei Haftung für Balkonkraftwerke nötig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme fordert mehr Rechtssicherheit bei der Haftung von Wohnungsunternehmen und Mietern für herabstürzende Balkonkraftwerke.
„In dieser Hinsicht ist mehr Rechtssicherheit notwendig.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Rechtsaussage (Pflicht nicht vollständig entfallen, nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugbar) mit der Forderung nach mehr Rechtssicherheit; beides lässt sich unabhängig annehmen oder ablehnen.
Überlastungsrisiko der Leitung hängt von Verlegeart ab
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ob eine Leitung durch Balkon-PV überlastet wird, hängt unter anderem von Verlegeart und Aderquerschnitt ab und muss geprüft werden.
„abhängig unter anderem von der Verlegeart der Leitungen und dem Aderquerschnitt“
Verkehrssicherungspflicht bei Mieter-Balkonkraftwerken nur begrenzt übertragbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Laut der Stellungnahme können Wohnungsunternehmen bei Balkonkraftwerken, die Mietern gehören, nicht vollständig aus der Verkehrssicherungspflicht entlassen werden, können aber auch nicht jeder noch so abstrakten Gefahr vorbeugen.
„nicht, gleichzeitig kann aber auch nicht jeder noch so abstrakten Gefahr Vorbeugung geleistet werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Rechtsaussage (Pflicht nicht vollständig entfallen, nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugbar) mit der Forderung nach mehr Rechtssicherheit; beides lässt sich unabhängig annehmen oder ablehnen.
Zustimmung zu Balkon-PV-Vereinfachung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der GdW unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Anschlussvorschriften für Balkon-PV-Anlagen zu vereinfachen, und die dazu vorgestellten nächsten Schritte.
„Wir begrüßen die vorgestellten nächsten Schritte und Maßnahmen und ergänzen diese um folgende Aspekte“
Haftung bei herabstürzendem Balkonkraftwerk ungeklärt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es herrscht Unsicherheit, wer haftet, wenn ein Balkonkraftwerk herabstürzt, insbesondere wenn es Eigentum des Mieters ist.
„Unsicherheit herrscht immer noch hinsichtlich der Frage der Haftung, für den Fall, dass ein Balkonkraftwerk herabstürzt.“
Offen: Pflichtenübertragung auf Mieter als Anlagenbetreiber
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Offen ist, welche Verkehrssicherungspflichten Wohnungsunternehmen bei mieter-eigenen Balkonkraftwerken tragen und inwiefern sie auf den Mieter übertragen werden.
„Welche Pflichten tragen die Unternehmen in dieser Hinsicht und inwiefern werden diese auf den Anlagenbetreiber/Mieter übertragen?“
Steckersolar-Privilegierung (WEG/BGB): Verhältnis zur Gesamteinwirkung offen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Es ist offen, wie sich die in der PV-Strategie vorgesehene Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen (WEG, BGB) zu Einschränkungen hinsichtlich der Gesamteinwirkung auf das Gebäude verhält.
„Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderung mit Einschränkungen hinsichtlich der Gesamteinwirkung des Gebäudes verhält.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies nur auf "diese Änderung"; jetzt ist die Maßnahme (Aufnahme von Steckersolar in den Privilegierungskatalog von WEG und BGB) benannt.
Netzanschlüsse beschleunigen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Moderne Messsysteme sind für Systemintegration unerlässlich
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Moderne Messeinrichtungen und Messsysteme sind für die notwendige Systemintegration unerlässlich.
„Moderne Messeinrichtungen und Messsysteme sind für die notwendige Systemintegration unerlässlich.“