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Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"
Behörde. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 24 Argumente aus rund 5 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel" übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- ECOSIA GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Infravoltaic GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ISFHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DIHKin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sofa networks GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Thüringen (Ministerium)in 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VDLin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Energiebauern GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BUVEGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- TÜV-Verbandin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 11 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 8 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Naturstrom AGin 8 von 17 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Ruhrlicht UGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- AgroSolar Europe GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Greenvest Solar GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 12 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Castus GmbHin 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 11 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 9 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- BUNDin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DBVin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 8 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 7 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 8 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 6 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 3 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel" allein steht
Bei 3 Streitfragen urteilt Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel" anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Das Vorhaben als Ganzes
Die Nutzung selbst erzeugten Stroms vor Ort sollte im Mittelpunkt der PV-Förderung stehen.
Das Vorhaben als Ganzes
Der sparsame Umgang mit Grund und Boden soll beim PV-Ausbau Vorrang haben.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Freiflächen-PV-Anlagen haben positive Effekte auf Arten- und Naturschutz.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 24 Argumenten stehen 21 auf der Landkarte und 3 sind Einzelforderungen. 4 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 5 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat. 4 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
EEG 2023 legt 80-%-Erneuerbaren-Ziel bis 2030 verbindlich fest
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Das EEG 2023 (§ 1 Abs. 2) legt verbindlich fest, dass der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % steigen soll.
„Der Anteil an Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis zum Jahr 2030 auf mindestens 80 % steigen. Im EEG § 1 Abs. 2 EEG 2023 wurde dieses Ziel jetzt verbindlich festgelegt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig prüfbare Aussagen (verbindliches 80-%-Ziel; überragendes öffentliches Interesse), daher aufgeteilt.
EEG 2023 stellt Erneuerbaren-Anlagen ins überragende öffentliche Interesse
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach § 2 EEG 2023 liegen Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien seit dem 29. Juli 2022 im überragenden öffentlichen Interesse, das Behörden und Gerichte in Abwägungen berücksichtigen müssen.
„liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie der dazugehörigen Nebenanlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig prüfbare Aussagen (verbindliches 80-%-Ziel; überragendes öffentliches Interesse), daher aufgeteilt.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 21 Argumente, 21 davon auf der Landkarte
§ 35 BauGB: Privilegierung der AgriPV würde deren Ausbau ermöglichen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreicher erwarten, dass die Aufnahme der Agri-Photovoltaik in die Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch ihr Ausbaupotenzial freisetzen und Beiträge zur Energiewende ohne Flächenverlust ermöglichen würde.
„würde das Potential der AgriPV entfesseln und nachhaltige Beiträge zur Energiewende ohne Flächenverlust ermöglichen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist eine einzelne Prognose; die wertende Formulierung ("entfesseln") wurde neutralisiert und der Bezug (§ 35 BauGB, AgriPV) benannt, eine Aufspaltung ist nicht nötig.
Agri-PV gilt planungsrechtlich als Freiflächen-PV und wäre im Revier meist unzulässig
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme vertritt die Auffassung, dass eine Agri-PV-Anlage planungsrechtlich stets als Freiflächen-PV gilt und deshalb nach dem Ziel 10.2-5 Solarenergie des Landesentwicklungsplans (LEP) in den meisten Außenbereichen des Reviers nicht zulässig wäre.
„bliebe eine Agri-PV-Anlage stets eine Freiflächen-PV, welche unter Maßgabe des LEPZiel 10.2-5 Solarenergie, in den meisten Außenbereichen berechtigterweise im Revier nicht zulässig wäre“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point relied on unexplained "LEP" and "Revier" and used the submission's evaluative "berechtigterweise"; rewritten to name the instrument and attribute the legal view neutrally.
Agri-PV in § 35 BauGB aufnehmen
Dasselbe Argument hat auch BEC Energie Consult GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Agri-PV-Anlagen sollen als Außenbereichsvorhaben in § 35 Abs. 1 BauGB aufgenommen werden (nach GAP-DV bzw. DIN SPEC 91434 oder 91492); die Aufnahme sei überfällig.
„wäre die Aufnahme der APV in die unter § 35 Abs. 1 Privilegierungstatbestände des planungsrechtlichen Außenbereiches“
Agri-PV-Forschungsanlage Merzenich darf keinen Strom einspeisen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für die Agri-PV-Forschungsanlage in Merzenich wird keine Stromeinspeisung genehmigt, obwohl sie unter idealen Bedingungen bis zu 100 Haushalte versorgen könnte; derzeit ist nur Vor-Ort-Nutzung möglich.
„obwohl dadurch bis zu 100 Haushalte unter idealen PV-Nutzungsbedingungen versorgt könnten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable fact (no feed-in approval despite supply potential of up to 100 households) with a judgment (hard for citizens to understand); split into the two.
Agri-PV: Tatbestand § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erfüllt, aber nicht genehmigungsfähig
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Agri-PV erfüllt wegen ihres multikodierenden Charakters landwirtschaftlicher Flächen die Voraussetzungen für Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, ist nach geltendem Baurecht aber dennoch nicht genehmigungsfähig.
„Dennoch findet eine Agri-PV unter § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB derzeit keine Genehmigungsfähigkeit.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt blieb ohne Bezug unklar; die Neufassung nennt Norm (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) und Gegenstand (Agri-PV) und behält die Aussage der Stellungnahme bei.
AgriPV ermöglicht Doppelnutzung der Fläche
Dasselbe Argument hat auch FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energien vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: AgriPV der Kategorien I und II erlaubt gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzung und PV-Stromerzeugung auf derselben Fläche.
„AgriPV zielt darauf ab sinnvolle Doppelnutzung von Flächen für gartenbauliche/ landwirtschaftliche Nutzung und die Gewinnung erneuerbarer Energien“
AgriPV nur auf Flächen möglich, die auch für Freiflächen-PV genehmigungsfähig sind
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach geltendem Bauplanungsrecht (§ 35 BauGB) ist AgriPV im Außenbereich nur auf besonderen Flächen wie Konversionsflächen möglich, auf denen auch normale Freiflächenanlagen genehmigungsfähig wären.
„ermöglicht dies nur in besonderen Flächen (z.B. Konversionsflächen), in denen auch normale Freiflächenanlagen genehmigungsfähig wären“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (AgriPV nur auf Flächen möglich, die für normale Freiflächenanlagen genehmigungsfähig wären) mit einer Wertung ("zu Recht eingeschränkt"). Beide wurden getrennt.
AgriPV wird gegenüber Windenergie in § 35 BauGB benachteiligt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Im BauGB ist Windenergie im Außenbereich privilegiert, AgriPV dagegen wie jede Freiflächen-PV behandelt, wodurch ihr Vorteil der Flächen-Doppelnutzung nicht zum Tragen kommt.
„Eine zentrale genehmigungsrechtliche Problematik ist die Diskriminierung der“
AgriPV-Potenzial derzeit nur über Sondergenehmigungen erschließbar
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Das Potenzial der Agri-Photovoltaik lässt sich derzeit nur durch Sondergenehmigungen entwickeln, weil die Vorschriften des Baugesetzbuchs die Genehmigung von Praxisanlagen erschweren.
„Derzeit gelingt es nur durch Sondergenehmigungen das Potential der AgriPV zu entwickeln.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded phrasing ("nachdrücklich behindert") neutralised; the unsupported "spezielle Nutzungsszenarien" was removed; the claim and its direction are kept as one point.
Fehlende Einspeisung ist Bürger:innen schwer vermittelbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Dass die Agri-PV-Forschungsanlage ihren Strom nicht einspeisen darf, während zum Energiesparen aufgerufen wird, ist für Bürger:innen schwer nachzuvollziehen.
„Dies ist für Bürger:innen schwer nachzuvollziehen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable fact (no feed-in approval despite supply potential of up to 100 households) with a judgment (hard for citizens to understand); split into the two.
Forschungs-Genehmigungsweg ist für die Praxis nicht gangbar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Genehmigungsweg über die landwirtschaftliche Forschung ist für die Praxis nicht gangbar, da der Vorteil gleichzeitiger Stromproduktion und landwirtschaftlicher Nutzung nicht genutzt werden kann.
„Der Genehmigungszugang ist jedoch für die Praxis nicht gangbar“
Geltendes Planungsrecht verhindert Transfer innovativer Lösung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das geltende Planungsrecht verhindert den Transfer der AgriPV in die Praxis, auch im Kontext des Strukturwandels im Rheinischen Revier.
„Damit verhindert das geltende Planungsrecht den Transfer einer innovativen Lösung“
Genehmigungsrechtliche Hürden bremsen AgriPV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Genehmigungsrechtliche Hürden behindern die Ausweitung der AgriPV derzeit erheblich, obwohl technisch und wirtschaftlich bereits viel erforscht wird.
„zeigen sich genehmigungsrechtliche Hürden, die derzeit die Ausweitung der AgriPV als wichtigem System zur Mehrfachnutzung wertvoller Landflächen signifikant behindern“
Morschenich-Alt: Genehmigung nur über landwirtschaftliche Forschung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die AgriPV-Forschungsanlage in Morschenich-Alt konnte nicht als Photovoltaik genehmigt werden, sondern nur als landwirtschaftlich orientierte Forschungs- und Demonstrationsanlage nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB.
„konnten allerdings bauplanungsrechtlich nicht als Photovoltaik genehmigt werden“
Privilegierung nur mit Einschränkungen gegen Zersiedelung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Privilegierung der AgriPV soll durch Einschränkungen (bestimmte Flächen, Kopplung mit Wind, Bürger-Energieparks, Nutzungsnähe, lokale/regionale Nutzung) so gestaltet werden, dass das Schutzziel der Vermeidung von Zersiedelung des Außenbereichs gewahrt bleibt.
„Durch Einschränkungen auf bestimmte Flächen, gekoppelte Energieparks mit Wind; Bürger-Energieparks; Nutzungsnähe; lokale/ regionale Nutzung könnten“
Reine Freiflächen-PV birgt Flächenversiegelung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Reine PV-Freiflächenanlagen riskieren, Flächen, die agrarisch, bioökonomisch oder ökologisch nutzbar wären, langfristig zu versiegeln, während AgriPV beide Nutzungen verbindet.
„Reine PV-Freiflächenanlagen bergen das Risiko auf lange Zeit Flächen, die“
Überragendes öffentliches Interesse gilt auch für AgriPV und ist abzuwägen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das überragende öffentliche Interesse nach § 2 EEG 2023 gilt auch für AgriPV-Anlagen, sodass Behörden und Gerichte es in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern berücksichtigen müssen.
„Daher haben Behörden und Gerichte dieses überragende öffentliche Interesse im“
Umsetzung der EEG-Ziele erfordert planungsrechtliche Grundlage im BauGB
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zur Umsetzung der gesetzlich festgeschriebenen Ausbauziele bedarf es planungsrechtlicher Grundlagen für AgriPV im BauGB, nicht nur im Rheinischen Revier.
„Zur Umsetzung der oben genannten, gesetzlich festgeschriebenen Ziele bedarf es“
Freiflächen-PV ist nicht privilegiert (OLG Dresden)
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Freiflächen-PV ist im Außenbereich in der Regel nicht privilegiert, daher war eine Genehmigung von AgriPV samt Netzanbindung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bisher nicht möglich.
„da die Freiflächenphotovoltaik (in“
Weitergehende baurechtliche Privilegierung von Freiflächen-PV ist bedenklich
Dasselbe Argument hat auch Niedersachsen (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Eine weitergehende baurechtliche Privilegierung von Freiflächen-PV im Außenbereich wird abgelehnt bzw. als bedenklich gesehen.
„Derzeit ist nur die klassische Freiflächenphotovoltaik als zurecht eingeschränkter (Tatbestand gemäß BauGB in der Praxis anwendbar.“
Bauleitplanverfahren hilft nur bedingt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ein Bauleitplanverfahren hilft kaum, weil weder BauGB noch BauNVO die Multikodierung landwirtschaftlicher Flächen abbilden und AgriPV planungsrechtlich stets Freiflächen-PV bliebe.
„Auch ein Bauleitplanverfahren wäre an dieser Stelle nur bedingt hilfreich.“
Technologieentwicklung voranbringen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Forschungsanlage darf keinen Strom ins Netz einspeisen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Genehmigung der Forschungsanlage umfasst keine Netzeinspeisung; der Strom kann nur vor Ort genutzt werden.
„Die Genehmigung als Forschungs- und Demonstrationsanlage schließt derzeit die Einspeisung des über die PV-Module erzeugten Stroms ins Netz nicht mit ein.“