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ARGE Netz GmbH & Co. KG
Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 145 Argumente aus rund 22 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem ARGE Netz GmbH & Co. KG übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- AWO Bundesverbandin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- ISFHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 37 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 31 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 22 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 21 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 21 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 21 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 29 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 30 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 29 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 44 von 51 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 31 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 43 von 50 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 30 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 28 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 44 von 52 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 26 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 35 von 42 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 30 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 25 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 19 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 19 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 36 von 44 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 35 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 26 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 21 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 29 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 23 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 21 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 21 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 19 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 19 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 22 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 25 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 21 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 18 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 15 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 17 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 20 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 16 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 13 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 13 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 19 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 21 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 11 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 11 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 11 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 21 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Haus und Grund Deutschlandin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 21 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 24 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 28 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 32 von 42 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 29 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 16 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 18 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 24 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 26 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 18 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 13 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 17 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 22 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 32 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- RLVin 20 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 35 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BUNDin 32 von 44 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 16 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 16 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 13 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 18 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 16 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 12 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 12 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 9 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 10 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 10 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo ARGE Netz GmbH & Co. KG allein steht
Bei 8 Streitfragen urteilt ARGE Netz GmbH & Co. KG anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Die kommunale Bauleitplanung bremst den Ausbau von Freiflächen-PV erheblich.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Agri-PV-Anlagen sollen im Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert werden.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Die Akzeptanz von Photovoltaik in der Bevölkerung ist derzeit hoch.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Das Stadtstrom-Modell setzt keinen Anreiz zu zeitgleichem Verbrauch und zu flexiblem Verhalten.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 145 Argumenten stehen 92 auf der Landkarte und 53 sind Einzelforderungen. 8 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 68 Argumente sind entstanden, weil sie 36 längere Textstellen geteilt hat. 37 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 4 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 14 Argumente, 6 davon auf der Landkarte
Jedes zusätzlich gebaute MW hilft in der Energie- und Klimakrise
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Jedes Megawatt, das zusätzlich zu den Ausschreibungen gebaut wird, trägt nach Auffassung der Einreichung zur Lösung der Energie- und Klimakrise bei.
„Jedes MW, das zusätzlich zu den Ausschreibungen gebaut wird, trägt zur Lösung der Energie- und Klimakrise bei.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine Wertung (kein „zu viel“), eine Tatsachenbehauptung (jedes MW trägt bei), eine Forderung (Ausbaudeckel streichen) und polemische Wortwahl („überholtes Begrenzungsdenken“); getrennt und neutral formuliert.
PV-Ausbau muss verdreifacht werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland muss nach Ansicht der ARGE Netz verdreifacht werden.
„Um die nötige Verdreifachung des Ausbaus von Photovoltaik zu meistern“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Stellungnahme verbindet eine Notwendigkeitsaussage (Verdreifachung des PV-Ausbaus) mit einer Forderung nach Maßnahmen; beides ist unabhängig bewertbar.
Höchstwert-Anhebung nach § 85 EEG war notwendiger erster Schritt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Anhebung der Höchstwerte nach § 85 EEG war angesichts stark steigender Material- und Zinskosten ein erster, notwendiger Schritt für einen beschleunigten Zubau erneuerbarer Energien.
„Das war angesichts drastisch steigender Material- und Zinskosten ein erster, notwendiger Schritt für einen beschleunigten Zubau erneuerbarer Energien.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable description of § 85 EEG with a value judgment (welcomed as a necessary first step); split into the factual claim and the judgment.
PV-Strategie braucht an mehreren Stellen Ergänzung und Konkretisierung
Dasselbe Argument hat auch Infravoltaic GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie des BMWK bedarf nach Ansicht der Infravoltaic GmbH an mehreren Stellen noch der Ergänzung und Konkretisierung.
„An anderen Stellen muss noch nachgebessert bzw. ergänzt werden.“
„Nutzen statt abschalten“ passt Verbrauch an Erneuerbaren-Erzeugung an
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Instrument „Nutzen statt abschalten“ (§ 13 6b EnWG) ist ein wesentlicher Hebel, um den Verbrauch an die Erneuerbaren-Erzeugung anzupassen und so die Abschaltung von Erneuerbaren-Anlagen zu verhindern.
„Das Instrument ist ein elementarer Hebel, um den Verbrauch an die Erneuerbaren Erzeugung anzupassen und damit die Abschaltung von Erneuerbaren Anlagen zu verhindern.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage zur Wirkung des Instruments (Verbrauchsanpassung, Vermeidung von Abschaltungen) und die Bewertung (Begrüßung der weiteren Öffnung) sind unabhängig voneinander annehmbar bzw. ablehnbar.
ARGE Netz begrüßt BMWK-Solarstrategie und zeitnahe gesetzliche Umsetzung
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Erneuerbaren-Gruppe ARGE Netz begrüßt die Initiative des BMWK, eine umfassende Solarstrategie vorzulegen und sie zeitnah in gesetzliche Regelungen zu überführen.
„Wir begrüßen die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), eine umfassende Solarstrategie vorzulegen und diese zeitnah in gesetzliche Regelungen zu überführen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point is a single stance (welcoming the initiative); the factual part is only its presupposition. Rewritten to name ARGE Netz and the BMWK instead of "die Gruppe" so it stands alone.
§ 85 EEG erlaubt Anhebung der Höchstwerte in Ausschreibungen um bis zu 25 %
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die 2022 angepasste Regelung in § 85 EEG ermöglicht es der Bundesnetzagentur, die Höchstwerte in den Wind-, PV- und Innovationsausschreibungen um bis zu 25 Prozent anzuheben.
„die 2022 angepasste Regelung in § 85, die es der Bundesnetzagentur ermöglicht, die Höchstwerte in den Wind-, PV- und Innovationsausschreibungen, um bis zu 25 Prozent anzuheben“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable description of § 85 EEG with a value judgment (welcomed as a necessary first step); split into the factual claim and the judgment.
Aktuell kein „zu viel“ an Erneuerbaren möglich
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung hält es angesichts der fossilen Abhängigkeit für aktuell ausgeschlossen, dass es ein „zu viel“ an Erneuerbaren Energien gibt.
„Es kann aktuell kein „zu viel“ an Erneuerbaren geben.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine Wertung (kein „zu viel“), eine Tatsachenbehauptung (jedes MW trägt bei), eine Forderung (Ausbaudeckel streichen) und polemische Wortwahl („überholtes Begrenzungsdenken“); getrennt und neutral formuliert.
Ausbaudeckel/Kürzung des Ausschreibungsvolumens streichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Kürzung des Ausschreibungsvolumens (§ 28 EEG) um außerhalb der Ausschreibung gebaute Leistung bzw. um 30 % bei Überschreitung des Ausbaupfads soll gestrichen werden.
„Daher regen wir an, die Kürzung des Ausschreibungsvolumens gemäß § 28 Nummer 3 Absatz 2 zu streichen.“
Flexibilitätsmärkte einführen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es braucht dringend Flexibilitätsmärkte, die das System in Balance halten und strukturelle Ungleichgewichte anzeigen.
„Deshalb braucht es dringend Flexibilitätsmärkte, die das System in Balance halten und Indikatoren für strukturelle Ungleichgewichte abbilden.“
Flexibilitätsmärkte sind kostengünstige Option für Regelleistung und Redispatch
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Flexibilitätsmärkte sind aus volkswirtschaftlicher Sicht eine kostengünstige Option, um Regelleistung und Redispatch bereitzustellen.
„Darüber hinaus sind Flexibilitätsmärkte eine volkswirtschaftlich kostengünstige Option zur Bereitstellung von Regelleistung und Redispatch“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently assessable claims (congestion management, Regelleistung/Redispatch costs, consumer price signals); split into one point each.
Kürzung des Ausschreibungsvolumens (§ 28 Nr. 3 Abs. 2 EEG) streichen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung fordert, die Möglichkeit zur Kürzung des Ausschreibungsvolumens nach § 28 Nummer 3 Absatz 2 EEG zu streichen.
„Daher regen wir an, die Kürzung des Ausschreibungsvolumens gemäß § 28 Nummer 3 Absatz 2 zu streichen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine Wertung (kein „zu viel“), eine Tatsachenbehauptung (jedes MW trägt bei), eine Forderung (Ausbaudeckel streichen) und polemische Wortwahl („überholtes Begrenzungsdenken“); getrennt und neutral formuliert.
Marktdesign-Prozess soll SINTEG-Erfahrungen nutzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Im aktuellen Marktdesign-Prozess sollte auf die Erfahrungen der SINTEG-Projekte zurückgegriffen und das Thema Flexibilitäten umfassend angegangen werden; verwiesen wird auf die ENKO-Plattform als Flexibilitätsmarkt.
„Daher ist es elementar, im aktuellen Marktdesign-Prozess auf die Erfahrungen der SINTEG Projekte zurückzugreifen und das Thema Flexibilitäten umfassend anzugehen.“
Steigende EE-Einspeisung verursacht Preisvolatilität, negative Preise und Engpässe
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mit steigender Erneuerbaren-Einspeisung nehmen Preisvolatilität am Energy-Only-Markt, Stunden mit negativen Preisen und Netzengpässe zu; PV ist durch Mittagspeaks überproportional von negativen Preisen betroffen.
„Gerade die PV-Erzeugung ist durch die Mittagspeaks überproportional stark von negativen Preisen betroffen.“
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 82 Argumente, 59 davon auf der Landkarte
Integrativer statt segregativer Naturschutz nötig
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Naturschutz sollte nicht mehr nur auf getrennte Schutzgebiete setzen, sondern in Landwirtschaftsflächen integriert werden.
„nicht mehr nur auf getrennte Schutzgebiete setzen (segregativer Naturschutz), sondern Naturschutzmaßnahmen auf Landwirtschaftsflächen integrieren (integrativer Naturschutz)“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the passage argues for integrating nature conservation on farmland through extensive Agri-PV, a substantive claim within the PV strategy consultation.
Landwirte fürchten Verlust der Fläche nach PV-Nutzung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Einige Landwirte sorgen sich, durch PV-Nutzung ihre landwirtschaftliche Fläche zu verlieren und nach der PV-Nutzung nicht mehr bewirtschaften zu können, etwa wenn sich neue geschützte Arten ansiedeln.
„Aktuell besteht bei einigen Akteuren die Sorge, dass sie mit der PV-Nutzung ihre landwirtschaftliche Fläche verlieren“
Agri-PV auf intensive Landwirtschaft beschränkt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die aktuelle Ausgestaltung der Agri-PV beschränkt sich auf intensive, ertragsmaximierende Landwirtschaft; extensive Landwirtschaft mit PV gilt bisher nicht als Agri-PV.
„Die aktuelle Ausgestaltung beschränkt sich jedoch auf die intensive, also auf maximalen Ertrag ausgerichtete, Landwirtschaft plus PV-Nutzung.“
Agri-PV-Konzept grundsätzlich sinnvoll
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Verbindung von Photovoltaik-Erzeugung und Landwirtschaft (Agri-PV) wird grundsätzlich als sehr sinnvoll erachtet.
„welches wir grundsätzlich als sehr sinnvoll erachten“
„Das Konzept der Agri-PV steht für die Verbindung von Photovoltaik-Erzeugung und Landwirtschaft, das wir grundsätzlich als sehr sinnvoll erachten.“
Eigene Flächenkategorie für Landwirtschaft mit gleichzeitiger Energienutzung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, eine eigene Flächenkategorie „Landwirtschaftsfläche mit gleichzeitiger energetischer Nutzung“ zu schaffen, welche die Zuordnung von PV-Flächen zu Siedlungs- und Verkehrsflächen ablösen und so die landwirtschaftliche Nachnutzung sichern würde.
„Dies könnte durch die Schaffung einer eigenen Flächenkategorie „Landwirtschaftsfläche mit gleichzeitiger energetischer Nutzung“ ermöglicht werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an acceptance claim with a separate proposal for a new land category; the two can be accepted or rejected independently.
Extensive Agri-PV bringt Dreifachnutzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Extensive Agri-PV auf landwirtschaftlichen Flächen schafft einen Dreifachnutzen aus Klimaschutz, nachhaltiger Landwirtschaft und Stärkung der Biodiversität.
„So entsteht sogar ein Dreifachnutzen der Fläche: Klimaschutz dank der Produktion Erneuerbarer Energien, nachhaltige Landwirtschaft durch die schonende Bewirtschaftung des Bodens und die Stärkung von Biodiversität“
„Dabei schafft gerade die Extensive Agri-PV einen Dreifachnutzen aus Klimaschutz, nachhaltiger Landwirtschaft und der Stärkung von Artenvielfalt.“
Extensive Agri-PV ermöglicht große Mengen erneuerbarer Energie
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Extensive Agri-PV ermöglicht nach Auffassung der Einreichung die Produktion großer Mengen erneuerbarer Energie.
„Erstens ermöglicht sie die Produktion von großen Mengen erneuerbarer Energie“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines a production claim (Agri-PV enables large amounts of renewable energy) with a separate claim about its significant contribution to fighting the climate crisis; each can be accepted or rejected independently.
Extensive Agri-PV findet regelmäßig große Unterstützung bei Kommunen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Extensive Agri-Photovoltaik erfährt nach Darstellung der Stellungnahme regelmäßig große Unterstützung von Kommunen, die Arten-, Natur- und Klimaschutz in der Fläche verknüpfen wollen.
„erfährt regelmäßig große Unterstützung von Kommunen, die oftmals großen Wert auf die Verknüpfung von Arten- und Naturschutz und Klimaschutz in der Fläche legen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independent claims (alignment with nature conservation associations; support from municipalities), so it is split, with extensive Agri-PV named in each.
Extensive Agri-PV senkt Lachgas-Emissionen der Böden durch Extensivierung
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Extensive Agri-PV verringert die klimaschädlichen Lachgas-Emissionen landwirtschaftlicher Böden, weil die extensive Bewirtschaftung weitgehend auf mineralischen Stickstoff verzichtet.
„In der extensiven Landwirtschaft können diese Emissionen durch den überwiegenden Verzicht auf mineralischen Stickstoff verringert werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Not off-topic: the claim is an argument for Extensive Agri-PV, a PV topic. But it didn't say which areas or technology it concerned, so I rewrote it to name Extensive Agri-PV.
Intensive Landwirtschaft verschärft Artenrückgang (Begründung für Agri-PV)
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Zur Begründung extensiver Agri-PV wird angeführt, dass laut einer Studie des Umweltbundesamts flächendeckende Überdüngung, hocheffiziente Pflanzenschutzmittel und zunehmende Intensivierung den Artenrückgang in der Agrarlandschaft verursachen.
„Ursachen für den Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft liegen gemäß Studie des Umweltbundesamts3 unter anderem in der flächendeckenden Überdüngung“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The claim is a premise of the submission's argument for extensive Agri-PV, so it is on-topic, but it needed the PV context to stand alone.
Konzept ist wenig erprobt, zeitweise Abweichungen nicht auszuschließen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Konzept Extensive Agri-PV ist noch wenig erprobt, sodass zeitweise ungewollte Abweichungen vom Bewirtschaftungskonzept nicht ausgeschlossen werden können.
„das Konzept extensive Agri-PV noch wenig erprobt ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass zeitweise ungewollte Abweichungen vom Bewirtschaftungskonzept auftreten können“
„da das Konzept extensive Agri-PV noch wenig erprobt ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass zeitweise ungewollte Abweichungen vom Bewirtschaftungskonzept auftreten können“
Landwirtschaft hat wichtige Rolle für Biodiversität (Agri-PV-Argument)
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur extensiven Agri-Photovoltaik sieht der Landwirtschaft eine wichtige Rolle bei der Schaffung und dem Erhalt von Biodiversität zukommen.
„kommt der Landwirtschaft eine wichtige Rolle in der Schaffung und dem Erhalt von Biodiversität zu“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Flächenangabe mit einer Bewertung der Rolle der Landwirtschaft; sie dient als Hintergrund des Agri-PV-Arguments und bleibt daher als zwei getrennte Punkte stehen.
PV-Erlöse lösen Konflikt Nachhaltigkeit vs. Wirtschaftlichkeit
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Extensive Agri-PV löst den Konflikt zwischen Nachhaltigkeitszielen und Wirtschaftlichkeit, weil die PV-Produktion die wirtschaftliche Grundlage für Extensivierung und Artenvielfalt sichert.
„Die Extensive Agri-PV ist ideal dafür geeignet, diesen Konflikt zwischen Nachhaltigkeitszielen und Wirtschaftlichkeit aufzulösen“
Synergien durch extensive Agri-PV bei mehreren Zielen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Extensive Agri-PV ermöglicht große Synergien bei Klima-, EE-Ausbau-, Biodiversitäts- und Landwirtschaftszielen.
„Wir sind davon überzeugt, dass durch diese Form der Photovoltaik große Synergien in der Erreichung unserer Klima-, EE-Ausbau-, Biodiversitätsziele und dem Ziel der nachhaltigeren Landwirtschaft genutzt werden können.“
„Dabei kann die Extensive Agri-PV durch die Nutzung von Synergien einen enormen Beitrag dazu leisten, die Biodiversitäts-, Klima- und Erneuerbaren-Ausbauziele sowie dem Ziel einer nachhaltigeren Landwirtschaft effizient zu erreichen.“
Ausschlussplanung für PV-Freiflächen im ROG untersagen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Im Raumordnungsgesetz soll geregelt werden, dass eine Ausschlussplanung für PV-Freiflächen nicht zulässig ist.
„Daher sollte im Raumordnungsgesetz geregelt werden, dass eine Ausschlussplanung für PV-Freiflächen nicht zulässig ist.“
Genehmigungsfreistellung nach B-Plan bundesweit einheitlich einführen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die in Schleswig-Holstein gängige Praxis, nach durchlaufenem B-Plan-Verfahren einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung zu stellen, soll für PV-Freiflächenvorhaben bundesweit einheitlich etabliert werden.
„Wir plädieren dafür, diese Regelung bundesweit einheitlich zu etablieren.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a policy demand (nationwide Genehmigungsfreistellung) with a factual rationale (B-Plan already covers all key issues, a permit only delays); split so each can be accepted or rejected independently.
Privilegierung könnte regionalplanerische Steuerung und Verzögerungen auslösen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei zunehmender Privilegierung ohne Steuerungsmöglichkeiten werden Forderungen nach regionalplanerischer Steuerung erwartet, die wie bei der Windflächenausweisung zu jahrelangen Verzögerungen und Rechtsunsicherheit führen würde.
„Dies würde zu jahrelangen Verzögerungen und rechtlichen Unsicherheiten analog zur Windflächenausweisung führen.“
Privilegierung von PV-Freiflächen lässt kommunale Bauleitplanung entfallen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wird die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen im Baugesetzbuch privilegiert, entfällt die kommunale Bauleitplanung, die den Gemeinden Mitspracherechte einräumt.
„durch eine Privilegierung die kommunale Bauleitplanung, die den Gemeinden Mitspracherechte einräumt, entfällt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Rechtsfolge (Wegfall der Bauleitplanung) mit einer Bewertung bzw. Prognose (Akzeptanzgefährdung, Bremsung des Ausbaus); beide sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.
Barrieren abbauen, mehr Flächen, schnellere Genehmigungen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Zur Erreichung des PV-Ausbauziels sollen bestehende Barrieren mit hohem Tempo abgebaut und mehr Flächen, schnellere Genehmigungen und innovative Lösungen bereitgestellt werden.
„gilt es mit hohem Tempo bestehende Barrieren zu lösen und mit mehr Flächen, schnelleren Genehmigungen und innovativen Lösungen einen PV-Boom auszulösen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Stellungnahme verbindet eine Notwendigkeitsaussage (Verdreifachung des PV-Ausbaus) mit einer Forderung nach Maßnahmen; beides ist unabhängig bewertbar.
Genehmigungsfreistellung ist in Schleswig-Holstein gängige Praxis
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In Schleswig-Holstein wird nach dem B-Plan-Verfahren bereits üblicherweise ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung gestellt.
„In Schleswig-Holstein ist es bereits gängige Praxis, nach dem durchlaufenen B-Plan-Verfahren einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung zu stellen.“
Im B-Plan sind alle wichtigen Punkte behandelt; Genehmigung verzögert nur
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme sind nach dem B-Plan-Verfahren alle wichtigen Diskussionspunkte bereits behandelt, sodass ein Genehmigungsantrag nicht mehr notwendig wäre und die Inbetriebnahme von PV-Anlagen nur unnötig verzögern würde.
„Denn alle wichtigen Diskussionspunkte wurden bereits im B-Plan behandelt, sodass ein Antrag auf Genehmigung nicht mehr notwendig ist und die Inbetriebnahme nur unnötig verzögern würde.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a policy demand (nationwide Genehmigungsfreistellung) with a factual rationale (B-Plan already covers all key issues, a permit only delays); split so each can be accepted or rejected independently.
66-%-Mindestertrag verhindert PV auf extensivem Grünland
Dasselbe Argument hat auch GreenGo Energy vertreten durch DWR eco vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Anforderung eines landwirtschaftlichen Mindestertrags von 66 % nach DIN SPEC 91434 verhindert den verstärkten Bau von PV-Freiflächenanlagen auf extensivem Grünland.
„Allen voran die Vorgabe, dass ein landwirtschaftlicher Mindestertrag von 66% gegenüber Referenzwert eingehalten werden muss.“
DIN SPEC 91434 schließt Umwandlung in extensives Grünland aus
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die DIN SPEC 91434, nach der Agri-PV im EEG gefördert wird, erlaubt keine Nutzungsänderung von intensiv genutztem Grünland oder Ackerland hin zu extensiv genutztem Grünland.
„Zudem erlaubt die DIN SPEC keine Nutzungsänderung von intensiv genutztem Grünland oder Ackerland hin zu extensiv genutztem Grünland.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsache (Inhalt der DIN SPEC) mit einer Wertung (besonders wertvoll) und trägt wertende Wörter ("verbietet", "wertvoll") im Label; daher in Tatsache und Wertung getrennt, neutral formuliert.
Erweiterung der Flächenkulisse um besondere PV-Anlagen begrüßt
Dasselbe Argument hat auch DUH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die DUH begrüßt, dass die EEG-Flächenkulisse um Agri-, Parkplatz-, Floating-, Moor- und entwässerte landwirtschaftliche Flächen erweitert werden soll.
„Wir begrüßen die Aufnahme von Moorflächen, sowie die Aufnahme von Flächen für Agri-PV, Floating-PV und Parkplatz-PV.“
Artenreiche Ökosysteme und Dauergrünland speichern mehr Kohlenstoff
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Ökosysteme mit großem Artenreichtum binden mehr Kohlenstoff als artenarme, und Dauergrünland speichert im Vergleich zum Ackerbau mehr organischen Kohlenstoff.
„Drittens binden Ökosysteme mit großem Artenreichtum mehr Kohlenstoff als solche mit wenig Spezies.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Flag mixed_fact_value trifft zu: Die überprüfbare Aussage zur Kohlenstoffspeicherung und die Bewertung, dass dies einen Klimaschutzbeitrag der Extensiven Agri-PV begründet, sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.
Biodiversitätsverlust als Bedrohung – Begründung für extensive Agri-PV
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Zur Begründung der Synergien extensiver Agri-PV wird angeführt, dass der Biodiversitätsverlust eine der Klimakrise vergleichbare Bedrohung sei und die Versorgung mit Nahrung und Trinkwasser gefährde.
„Der Verlust der Biodiversität ist eine mit der Klimakrise vergleichbare ernsthafte Bedrohung für die Menschheit.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Nicht off-topic: Die Aussage ist die Prämisse des Arguments für extensive Agri-PV in der PV-Strategie. Umformuliert, damit der Bezug zum Konsultationsgegenstand sichtbar ist.
Dauerhafte Bewirtschaftung: Rückkehr zu intensiver Nutzung bleibt möglich
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Durch die permanente Bewirtschaftung entstehen keine Biotope, sodass die Flächen nach der PV-Nutzung grundsätzlich wieder intensiv bewirtschaftet werden könnten.
„sodass die Flächen grundsätzlich nach der PV-Nutzung auch wieder intensiv bewirtschaftet werden könnten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about Agri-PV land use (permanent management creates no biotopes, so intensive farming can resume after PV use), which is on topic for the PV strategy.
Extensive Agri-PV eignet sich für ökologische Aufwertung von Flächen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Extensive Agri-PV ist für eine ökologische Aufwertung von Flächen geeignet.
„ist für eine ökologische Aufwertung von Flächen geeignet“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable ecological effect (species settlement and density) with an evaluative suitability conclusion; split into the two.
Extensive Agri-PV entspricht den Forderungen der Naturschutzverbände
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Das Konzept der extensiven Agri-Photovoltaik steht im Einklang mit den Forderungen von Naturschutzverbänden nach mehr Biodiversität.
„Konzept auch im Einklang mit den Forderungen von Naturschutzverbänden nach mehr Biodiversität“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independent claims (alignment with nature conservation associations; support from municipalities), so it is split, with extensive Agri-PV named in each.
Extensive Agri-PV ermöglicht integrativen Naturschutz
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Extensive Agri-PV ermöglicht Naturschutz auf Landwirtschaftsflächen und kann erheblich zur Erreichung der Biodiversitätsziele beitragen.
„Sie ermöglicht Naturschutz auf landwirtschaftlichen Flächen und kann damit in erheblichem Maße zur Erreichung der Biodiversitätsziele beitragen.“
Extensive Agri-PV fördert Artenansiedlung mit hoher Individuendichte
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Extensive Agri-PV bewirkt durch extensive Grünlandbewirtschaftung und breite besonnte Streifen zwischen den Modulreihen die Ansiedlung verschiedenster Arten mit hoher Individuendichte.
„die Ansiedlung verschiedenster Arten mit hoher Individuendichte bewirkt“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable ecological effect (species settlement and density) with an evaluative suitability conclusion; split into the two.
Extensive Agri-PV leistet über Kohlenstoffbindung weiteren Klimaschutzbeitrag
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Extensive Agri-PV trägt zusätzlich zum Klimaschutz bei, indem sie durch Extensivierung die Kohlenstoffbindung in artenreicheren Systemen und Dauergrünland ermöglicht.
„Extensive Agri-PV leistet zudem einen dreifachen Beitrag zur Abwendung der Klimakrise“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Flag mixed_fact_value trifft zu: Die überprüfbare Aussage zur Kohlenstoffspeicherung und die Bewertung, dass dies einen Klimaschutzbeitrag der Extensiven Agri-PV begründet, sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.
Mehr Raum für extensive Flächen schaffen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wegen des Artensterbens sollte zunehmend Raum für extensiv bewirtschaftete Flächen geschaffen werden.
„sind wir jedoch dazu angehalten, zunehmend Raum für extensive Flächen zu schaffen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim (dramatic worldwide species loss) with a normative demand (create more space for extensive land); the two can be accepted or rejected independently.
Studien: PV-Freiflächen fördern Biodiversität
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zahlreiche Studien hätten nachgewiesen, dass Freiflächenanlagen ein enormes Potenzial für ökologische Aufwertung und die Schaffung von Biodiversität bieten.
„In zahlreichen Studien wurde bereits nachgewiesen, dass Freiflächenanlagen ein enormes Potenzial für die ökologische Aufwertung und die Schaffung von Biodiversität mit sich bringen.“
Umwandlung in extensives Grünland ist besonders wertvoll für Natur- und Artenschutz
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Nutzungsänderung von intensiv genutztem Grünland oder Ackerland hin zu extensiv genutztem Grünland ist nach Einschätzung der Einreichung besonders wertvoll für den Arten- und Naturschutz.
„Genau diese Nutzungsänderung ist jedoch besonders wertvoll für Arten- und Naturschutz.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsache (Inhalt der DIN SPEC) mit einer Wertung (besonders wertvoll) und trägt wertende Wörter ("verbietet", "wertvoll") im Label; daher in Tatsache und Wertung getrennt, neutral formuliert.
Nachweis über bestehende GAP-Kontrollen bürokratiearm möglich
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Der Nachweis der extensiven Nutzung kann über die Bestätigung der landwirtschaftlichen Behörde und bestehende GAP-Kontrollmechanismen bürokratiearm und effizient erbracht werden.
„Anlagenbetreiber können dabei auf bestehende landwirtschaftliche Kontrollmechanismen im Rahmen der GAP zurückgreifen, sodass der Nachweis bürokratiearm und effizient erbracht werden kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about how proof of extensive agricultural use for Agri-PV under the EEG could be provided, which is on topic for the PV strategy consultation.
Aufschlag von 0,5 Cent für Extensive Agri-PV in Ausschreibungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dichter bebauten PV-Parks zu sichern und einen Anreiz zu setzen, soll in den Ausschreibungen ein Aufschlag von 0,5 Cent für Extensive Agri-PV vorgesehen werden.
„sollte ein Aufschlag von 0,5 Cent in den Ausschreibungen vorgesehen werden“
Extensive Agri-PV als besondere Solaranlage im EEG einführen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll Extensive Agri-PV als besondere Solaranlage im EEG einführen, mit Definition extensiver landwirtschaftlicher Nutzung in § 3 und Fördertatbestand in § 48 Abs. 1 Nr. 5, zunächst in der bestehenden Flächenkulisse des ersten Segments.
„Die Bundesregierung sollte hierzu Extensive Agri-PV als besondere Solaranlage im EEG einführen.“
Extensive Agri-PV im EEG mit 0,5 Cent Aufschlag fördern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Extensive Agri-PV soll im EEG als förderfähige besondere Solaranlage mit einem Aufschlag von 0,5 Cent definiert und die BNetzA zur Festlegung von Anforderungen und Nachweisen ermächtigt werden.
„Sie sollte im EEG als förderfähige besondere Solaranlage mit einem Aufschlag i.H.v. 0,5 Cent definiert und die BNetzA dazu ermächtigt werden, Anforderungen und Nachweise festzulegen.“
Intensive Agri-PV-Förderung schließt extensive Variante aus
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die EEG-Förderung für Agri-PV ist an die DIN SPEC 91434 geknüpft, die auf intensive Landwirtschaft zielt, sodass Extensive Agri-PV derzeit nicht förderfähig ist.
„Aktuell ist Extensive-Agri-PV gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht förderfähig.“
„Insbesondere die darin enthaltene Anforderung an einen landwirtschaftlichen Mindestertrag in Höhe von 66 Prozent sowie das Verbot der Nutzungsänderung der Fläche schließt extensive Bewirtschaftung von Agri-PV-Konzepten aus.“
Aufnahme von Moor-PV in die Ausschreibungen ist zu begrüßen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Aufnahme von Moor-Photovoltaik (Moor-PV) in die Ausschreibungen für Solaranlagen sollte aus Sicht der Einreichenden begrüßt werden.
„Wir begrüßen die Aufnahme von Moor-PV in den Ausschreibungen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Begrüßen der Aufnahme (Wertung) und der behauptete doppelte Klimaschutzeffekt (prüfbare Tatsachenbehauptung) sind unabhängig voneinander zustimmungs- oder ablehnungsfähig.
Aufschlag für Moor-PV auf mindestens 0,8 Cent anheben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Aufschlag für Moor-PV soll auf mindestens 0,8 Cent angepasst werden, damit auch Moor-PV zum Zug kommt.
„empfiehlt ARGE Netz die Anpassung des Aufschlags auf mindestens 0,8 Cent an“
Moor-PV bewirkt Klimaschutz durch Wiedervernässung und Solarstrom
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Moor-Photovoltaik erzielt einen doppelten Klimaschutzeffekt, weil sie Wiedervernässung der Moorfläche und Solarstromerzeugung verbindet.
„da durch die Wiedervernässung und Solarstromerzeugung ein doppelter Klimaschutzeffekt bewirkt wird“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Begrüßen der Aufnahme (Wertung) und der behauptete doppelte Klimaschutzeffekt (prüfbare Tatsachenbehauptung) sind unabhängig voneinander zustimmungs- oder ablehnungsfähig.
Moor-PV hat höhere Kosten und ist ohne Aufschlag nicht wettbewerbsfähig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Moor-PV ist ein neues, wenig erprobtes Konzept mit aufwändiger Planung und Renaturierungskonzept, wodurch höhere Finanzierungskosten entstehen und die Anlagen derzeit nicht mit herkömmlichen Freiflächenanlagen konkurrieren können.
„Dadurch entstehen höhere Finanzierungskosten, wodurch die Anlagen derzeit noch nicht mit herkömmlichen Freiflächenanlagen konkurrieren können.“
Moor-PV: bei Nichteinhaltung nur Aufschlag entfällt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Einhaltung des Renaturierungskonzepts muss regelmäßig überprüft werden; bei Nichteinhaltung soll nur der Moor-PV-Aufschlag entfallen, nicht die gesamte EEG-Vergütung, sonst drohen Finanzierungsschwierigkeiten mit Banken.
„Analog zur extensiven Agri-PV sollte der Aufschlag für Moor-PV bei Nicht-Einhaltung des Konzepts entfallen, nicht jedoch die gesamte EEG-Vergütung.“
Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für PV-Freiflächenanlagen gerechtfertigt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für PV-Freiflächenanlagen ist gerechtfertigt, auch weil sie eine große Beschleunigungswirkung hätte.
„Die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten hätte eine enorme Beschleunigungswirkung und ist gerade vor dem Hintergrund“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Ausweisungsmotiv) mit einer Wertung (Öffnung sei gerechtfertigt); getrennt und neutral formuliert, mit Kontext (PV-Freiflächenanlagen).
Öffnung von Landschaftsschutzgebieten hätte große Beschleunigungswirkung
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für PV-Freiflächenanlagen würde den Ausbau erheblich beschleunigen.
„Die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten hätte eine enorme Beschleunigungswirkung“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Forderung (Übertragung der BNatSchG-Regelung auf PV) mit einer prüfbaren Wirkungsbehauptung (enorme Beschleunigung); beides ist unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar.
Pauschaler Ausschluss von Schutzgebieten aus Solarparkplanung nicht haltbar
Dasselbe Argument hat auch DBV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der DBV hält es für nicht haltbar, naturschutzrechtlich festgesetzte Schutzgebiete pauschal von der Solarparkplanung auszunehmen.
„Auch Naturschutzgebiete und Grünlandflächen sollten nicht pauschal von der Photovoltaik-Nutzung ausgeschlossen werden.“
PV in Landschaftsschutzgebieten zulassen (§ 26 BNatSchG)
Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Analog zu Windenergie nach dem Wind-an-Land-Gesetz soll der Bau von Freiflächen-PV in Landschaftsschutzgebieten durch Festlegung in § 26 BNatSchG ermöglicht werden.
„Diese Regelung sollte nun folgerichtig auf PV-Freiflächenanlagen übertragen werden.“
EEG: Opt-in der Länderöffnungsklausel abschaffen, benachteiligte Gebiete öffnen
Dasselbe Argument hat auch RWE Offshore Wind GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Im EEG sollte die bestehende Opt-in-Regel der Länderöffnungsklausel für PV-Freiflächenanlagen abgeschafft und die benachteiligten Gebiete in allen Bundesländern generell für PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden.
„Zu bevorzugen wäre hierbei jedoch eine generelle bundesweite Öffnung der benachteiligten Gebiete.“
Opt-Out bringt in Schleswig-Holstein kaum mehr Fläche (wenige benachteiligte Gebiete)
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Weil es in Schleswig-Holstein nur wenige benachteiligte Gebiete gibt, bedeutet die Opt-Out-Regelung dort keine erhebliche Ausweitung der Flächenkulisse.
„Da in Schleswig-Holstein nur wenige benachteiligte Gebiete vorhanden sind, bedeutet die Regelung“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt Zustimmung zur Opt-Out-Regelung, eine faktische Aussage zur geringen Flächenwirkung in Schleswig-Holstein und eine Forderung nach bundesweiter Öffnung; diese lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
Opt-out-Regelung für benachteiligte Gebiete bei PV-Freiflächen begrüßt
Dasselbe Argument hat auch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die geplante Opt-out-Regelung bei der Öffnung der Flächenkulisse für benachteiligte Gebiete, die das BMWK für PV-Freiflächenanlagen ankündigt, wird begrüßt.
„Wir begrüßen die Umwandlung der Regelung zu benachteiligten Gebieten von einer Opt-In in eine Opt-Out-“
Kommunen können Projekte trotz Privilegierung weiter blockieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auch ohne Einbindung in das B-Plan-Verfahren behalten Gemeinden die Planungshoheit und können Flächen anderweitig verplanen, sodass sie der PV-Nutzung nicht mehr zur Verfügung stehen.
„haben sie die Hoheit über die Planung von Flächen in ihrem Gemeindegebiet und können damit nach wie vor Projekte blockieren“
Wegfall der Bauleitplanung gefährdet Akzeptanz und kann PV-Ausbau bremsen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Wegfall der kommunalen Bauleitplanung gefährdet nach Auffassung der Stellungnahme die Akzeptanz von PV-Freiflächenanlagen vor Ort und kann den PV-Ausbau erheblich bremsen, weshalb sie die Privilegierung kritisch sieht.
„Dadurch wird die Akzeptanz für die PV-Freifläche auf kommunaler Ebene gefährdet, wodurch der PV-Ausbau in erheblichem Maße gebremst werden kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Rechtsfolge (Wegfall der Bauleitplanung) mit einer Bewertung bzw. Prognose (Akzeptanzgefährdung, Bremsung des Ausbaus); beide sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.
Bauleitplanung ist funktionale und rechtssichere Praxis für PV-Flächen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die kommunale Bauleitplanung hat sich nach Darstellung der Einreichung als funktionale und rechtssichere Praxis für die Flächenausweisung etabliert.
„Die Bauleitplanung hat sich dabei als funktionale und rechtssichere Praxis etabliert.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value judgment (local designation is preferable), a claim about municipal local knowledge, and a claim about Bauleitplanung's track record; split into three independently assessable points.
Beschleunigungspotenzial liegt im B-Plan-Verfahren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das größte Beschleunigungspotenzial liegt in den Prozessen des B-Plan-Verfahrens selbst.
„Beschleunigungspotenzial sehen wir vor allem in den Prozessen des B-Plan-Verfahrens.“
Kommunale Ausweisung von PV-Flächen vor Ort statt raumplanerischer Ausweisung
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Ausweisung von Photovoltaik-Freiflächen sollte durch die Kommunen vor Ort erfolgen und nicht durch raumplanerische (regionalplanerische) Ausweisung.
„Eine Ausweisung vor Ort ist daher eindeutig einer raumplanerischen Ausweisung vorzuziehen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value judgment (local designation is preferable), a claim about municipal local knowledge, and a claim about Bauleitplanung's track record; split into three independently assessable points.
Kommunen kennen geeignete PV-Flächen und können im B-Plan-Verfahren Konzepte erarbeiten
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Kommunen verfügen über örtliche Kenntnisse der geeigneten Flächen und können im B-Plan-Verfahren gemeinsam mit Betreibern und Projektierern auf die Region zugeschnittene Photovoltaik-Konzepte erarbeiten.
„die Kommunen vor Ort verfügen über örtliche Kenntnisse der geeigneten Flächen und können daher im Rahmen des B-Plan-Verfahrens mit den Betreibern/Projektierern auf die Region zugeschnittene Photovoltaik-Konzepte erarbeiten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value judgment (local designation is preferable), a claim about municipal local knowledge, and a claim about Bauleitplanung's track record; split into three independently assessable points.
Vereinfachte Bauleitplanung statt Abschaffung der Bauleitplanung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Statt die Bauleitplanung per Privilegierung abzuschaffen, soll für PV-Freiflächenvorhaben eine vereinfachte Bauleitplanung eingeführt werden, um den Ausbau zu beschleunigen.
„plädieren wir dafür, die vereinfachte Bauleitplanung für PV-Freiflächen-Vorhaben einzuführen und damit eine Beschleunigung im Ausbau zu bewirken“
§ 6 EEG 2023 und Ausweitung auf PV-Freiflächenanlagen werden begrüßt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einführung von § 6 EEG 2023 und dessen Ausweitung auf PV-Freiflächenanlagen wird befürwortet.
„Daher begrüßen wir die Einführung von § 6 EEG 2023 und dessen Ausweitung auf PV-Freiflächenanlagen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Tatsachen-/Wirkungsbehauptung (kommunale Beteiligung fördere Akzeptanz und Ausbau) mit der Bewertung von § 6 EEG 2023; beides lässt sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
Agri-PV-Konzept um extensive Agri-PV ergänzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das bestehende Agri-PV-Konzept soll um die Extensive Agri-PV ergänzt werden.
„Daher plädieren wir in diesem Impulspapier für die Ergänzung des bestehenden Agri-PV-Konzepts um die Extensive Agri-PV.“
Anreize für Doppelnutzung von Windflächen durch PV und Speicher prüfen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Es soll überprüft werden, wie die Doppelnutzung von Flächen durch Wind, Photovoltaik und Speicher stärker angereizt werden kann.
„sollte überprüft werden, wie eine Doppelnutzung der Fläche durch Wind und PV und Speicher stärker angereizt werden kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a policy proposal, a causal effectiveness claim, and a separate demand to review incentives; split into three independently assessable points.
Begriff „extensive Agri-PV“ passender als Biodiversitäts-PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Weil es um extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung auf Agrarflächen zur Stärkung der Biodiversität geht, ist der Begriff extensive Agri-PV treffender als Biodiversitäts-PV.
„halten wir den Begriff der extensiven Agri-PV für treffender“
Bei Verstößen nur Aufschlag streichen, nicht die gesamte EEG-Vergütung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei fehlerhafter oder unzureichender Einhaltung der Bewirtschaftungskriterien soll nur der Aufschlag für Extensive Agri-PV entfallen, nicht die gesamte EEG-Vergütung, da sonst Finanzierungsschwierigkeiten mit Banken drohen.
„sollte der Aufschlag für extensive Agri-PV entfallen, nicht jedoch die gesamte EEG-Vergütung“
„sollte der Aufschlag für extensive Agri-PV entfallen, nicht jedoch die gesamte EEG-Vergütung.“
BNetzA soll Anforderungen und Nachweise für Extensive Agri-PV festlegen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Bundesnetzagentur soll im EEG ermächtigt werden, bis zu einem Stichtag erstmals die Anforderungen und Nachweise an Extensive Agri-PV mit sofortiger Wirkung festzulegen, etwa die Überführung in extensive Nutzung als Fördervoraussetzung.
„Außerdem muss die BNetzA im EEG dazu berechtigt werden, bis zu einem gewissen Datum erstmalig die Anforderungen und Nachweise an Extensive Agri-PV mit sofortiger Wirkung festzulegen.“
Die genannten Flächen reichen für den erforderlichen PV-Ausbau nicht aus
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreicherin hält die zusätzlich vorgesehenen Flächen (Moor, Agri-PV, Floating-PV, Parkplatz-PV) nicht für ausreichend, um den erforderlichen Photovoltaik-Ausbau zu erreichen.
„Allerdings reicht dies nicht aus, um den erforderlichen Ausbau zu bewerkstelligen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Begrüßung der Flächenaufnahme und die Aussage, dass die Flächen nicht ausreichen, sind unabhängig voneinander akzeptier- oder ablehnbar; daher getrennt und jeweils mit Bezug zur Strategie formuliert.
Eigene Flächenkategorie für Energieerzeugung und Landwirtschaft schaffen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es soll eine eigene Flächenkategorie ("Energieerzeugung und Landwirtschaft" bzw. "Landwirtschaftsfläche mit gleichzeitiger energetischer Nutzung") eingeführt werden, die die Einstufung als Siedlungs- und Verkehrsfläche ablöst.
„Deshalb sollte eine eigene Flächenkategorie „Energieerzeugung und Landwirtschaft“ eingeführt werden.“
Einstufung als Flächenverbrauch konkurriert mit Wohnungs- und Gewerbebau
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Solange Solarparks zum Flächenverbrauch zählen, konkurrieren sie bei Ziel unter 30 ha/Tag bis 2030 (aktuell rund 52 ha/Tag, davon 33 ha Wohnungsbau) mit echten Siedlungs- und Verkehrsflächen, sodass beim geplanten PV-Ausbau kein Spielraum für Wohnungsbau oder Gewerbegebiete bliebe.
„Bei dem geplanten PV-Ausbau gäbe es keinen Spielraum mehr für echte Siedlungs- und Verkehrsflächen, z.B. für den Wohnungsbau oder für Gewerbegebiete.“
Extensivierung wirtschaftlich nachteilig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Extensivierung von Flächen geht gegenüber intensiver Bewirtschaftung oft mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen einher.
„Die Herausforderung hierbei ist oftmals, dass die Extensivierung von Flächen mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen im Vergleich zu einer intensiven Bewirtschaftung einhergeht.“
Freiflächen-PV nicht der Siedlungsfläche zurechnen
Dasselbe Argument hat auch DIHK vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Freiflächen-PV-Anlagen sollten in der Flächennutzungsstatistik nicht der Siedlungsfläche zugeordnet werden, um den Zielkonflikt mit der Reduzierung des Flächenverbrauchs nicht zu verschärfen.
„Dies ist nicht sachgerecht, denn ein Solarpark entspricht einer Flächenumnutzung gegenüber einer vorherigen Nutzung, nicht aber einem Flächenverbrauch.“
Große Mengen erneuerbarer Energie tragen maßgeblich zum Klimaschutz bei
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die durch Extensive Agri-PV erzeugten großen Mengen erneuerbarer Energie tragen nach Auffassung der Einreichung maßgeblich zur Bekämpfung der Klimakrise bei.
„welche maßgeblich zur Bekämpfung der Klimakrise beitragen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines a production claim (Agri-PV enables large amounts of renewable energy) with a separate claim about its significant contribution to fighting the climate crisis; each can be accepted or rejected independently.
Heutige Agrarlandschaft überwiegend intensiv
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Die heutige Agrarlandschaft ist überwiegend von intensiver Produktion geprägt, bei der wenige Kulturen statt Artenvielfalt im Fokus stehen.
„Die heutige Agrarlandschaft ist überwiegend durch die intensive Produktion landwirtschaftlicher Güter gekennzeichnet.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist eine überprüfbare Prämisse der Stellungnahme zu extensiver Agri-PV (Bedarf an extensiven Flächen) und damit nicht themenfremd; Fehlalarm.
Hohe Akzeptanz des Konzepts bei Naturschutz, Landwirten, Kommunen und Bevölkerung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Konzept Extensive Agri-PV genießt nach Darstellung der Stellungnahme eine hohe Akzeptanz bei Naturschutzorganisationen, Landwirten, Kommunen und der Bevölkerung vor Ort.
„Zudem genießt das Konzept eine hohe Akzeptanz bei Naturschutzorganisationen, Landwirten und Landwirtinnen sowie bei Kommunen und der Bevölkerung vor Ort.“
Landwirte können weiter EU-Direktzahlungen und Extensivierungsprogramme nutzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Durch die Extensivierung könnten Landwirte weiterhin EU-Direktzahlungen beanspruchen oder zusätzlich Extensivierungsprogramme wie Eco-Schemes oder Vertragsnaturschutz durchführen.
„Durch die Extensivierung könnten Landwirtinnen und Landwirte auch weiterhin die EU-Direktzahlung bei landwirtschaftlichen Flächen beanspruchen oder zusätzlich Extensivierungsprogramme durchführen“
Landwirte stellen oftmals die Flächen für Erneuerbare bereit
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Landwirtinnen und Landwirte stellen oftmals die Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien zur Verfügung.
„da sie oftmals die Flächen zur Verfügung stellen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Landwirte stellen oft die Flächen) mit einer Wertung (Akzeptanz sei besonders wichtig); beide sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.
Mindestertrag ist für extensive Agri-PV kein sinnvolles Kriterium
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei extensiver Agri-PV soll die Ökodienstleistung Biodiversität und nicht der Ertrag erbracht werden, daher sei ein Mindestertrag hier kein sinnvolles Kriterium.
„Da bei extensiver Agri-PV nicht der Ertrag, sondern vielmehr die Ökodienstleistung Biodiversität erbracht werden soll, ist der Mindestertrag hier kein sinnvolles Kriterium.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (DIN SPEC verlangt 66 % Mindestertrag) mit einer Wertung (Kriterium nicht sinnvoll); beide werden getrennt.
PV auf Windenergieflächen: Flächeneffizienz, stetige Einspeisung, Infrastruktur
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen auf Windenergieflächen ermöglichen neben Flächeneffizienz auch eine stetige Netzeinspeisung und eine effiziente Nutzung der Infrastruktur.
„Dies ermöglicht neben der Flächeneffizienz auch eine stetige Netzeinspeisung und effiziente Nutzung der Infrastruktur.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a demand (incentivise PV on wind sites) with a checkable factual claim about its benefits; split into the demand and the factual claim.
PV-Freiflächenanlagen auf Windenergieflächen sollen angereizt werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf Windenergieflächen soll angereizt werden, um eine möglichst hohe Flächeneffizienz zu erreichen (hybride PV-Wind-Flächennutzung).
„sollte zudem die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf Windenergieflächen angereizt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a demand (incentivise PV on wind sites) with a checkable factual claim about its benefits; split into the demand and the factual claim.
Regelmäßige Überprüfung der extensiven Bewirtschaftung nötig
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Die Einhaltung aller Anforderungen an die extensive Bewirtschaftung muss regelmäßig überprüft werden.
„Die Einhaltung aller Anforderungen an die extensive Bewirtschaftung muss regelmäßig überprüft werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about how extensive Agri-PV should be supported under the EEG (regular checks of the farming requirements). It is on topic for the PV strategy consultation.
Schutzgebiete machen große Landesflächenanteile aus
Dasselbe Argument hat auch Energiebauern GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Schutzgebiete umfassen allein in Bayern etwa ein Drittel der Landesfläche, in manchen Landkreisen bis zu 80 %.
„In einigen Bundesländern wie Brandenburg und Nordrhein-Westfalen entfällt bis zu ca. 40 Prozent der Landesfläche auf Landschaftsschutzgebiete.“
Über die Hälfte der Fläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur Agri-Photovoltaik führt an, dass mehr als die Hälfte der Gesamtfläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt wird.
„Da mehr als die Hälfte der Gesamtfläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt wird“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Flächenangabe mit einer Bewertung der Rolle der Landwirtschaft; sie dient als Hintergrund des Agri-PV-Arguments und bleibt daher als zwei getrennte Punkte stehen.
Wissen um Rückkehr zum Acker steigert Akzeptanz bei Landwirten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Wissen, dass eine Fläche nach der PV-Nutzung theoretisch wieder als Acker bewirtschaftet werden könnte, würde laut Stellungnahme die Akzeptanz der PV-Nutzung bei Landwirtinnen und Landwirten enorm steigern.
„könnte das Wissen, dass die Fläche theoretisch danach auch wieder als Acker bewirtschaftet werden könnte, die Akzeptanz bei Landwirtinnen und Landwirten enorm steigern.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an acceptance claim with a separate proposal for a new land category; the two can be accepted or rejected independently.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 4 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
20-MW-Grenze führt zu künstlich klein projektierten Anlagen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die ab 2024 geltende 20-MW-Grenze führt dazu, dass Anlagen künstlich klein projektiert werden und das Flächenpotenzial nicht ideal ausgeschöpft wird.
„Diese führt jedoch dazu, dass Anlagen künstlich klein projektiert werden und somit das Potenzial einer Fläche nicht ideal ausgeschöpft wird.“
Keine Anlagenzusammenfassung (§ 24 EEG) für Bürgerenergie bei strenger Definition
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Wenn die Definition einer Bürgerenergiegesellschaft (70 % des Eigenkapitals von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, 50 natürliche Personen pro Projekt) Missbrauch ausschließt, braucht es nach Ansicht der Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie keine Regelung zur Anlagenzusammenfassung nach § 24 EEG für Bürgerenergie.
„so besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, eine Regelung zur Anlagenzusammenfassung zu treffen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Kontext nicht verständlich (unklar, wessen Definition und welche Regelung gemeint ist); umgeschrieben mit Nennung von § 24 EEG, Bürgerenergiegesellschaft und Photovoltaik-Strategie, Aussage und Richtung unverändert.
EEG-Klarstellung: Keine Erstattung kommunaler Zahlungen in drei Fällen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach der Klarstellung in der letzten EEG-Novelle, dass nur die Beteiligung an geförderten Strommengen erstattungsfähig ist, werden Zahlungen an Kommunen bei negativen Preisen, bei Strompreisen über dem anzulegenden Wert und beim Wechsel in die sonstige Direktvermarktung nicht erstattet.
„Denn die Klarstellung bedeutet, dass bei negativen Preisen, bei Strompreisen über dem anzulegenden Wert sowie beim Wechsel in die sonstige Direktvermarktung die Zahlung an die Kommunen nicht erstattet werden kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die rechtliche Folgenbeschreibung mit einer behaupteten Marktwirkung in wertender Wortwahl ("verunsichert und lähmt"); beide Aussagen sind getrennt prüfbar und werden neutral formuliert.
Gebotsgröße 100 MW auch nach 2023 beibehalten
Dasselbe Argument hat auch Statkraft Markets GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Erhöhung der maximalen Gebotsgröße von 20 auf 100 MW sollte über 2023 hinaus beibehalten werden, um den PV-Ausbau weiter zu beschleunigen.
„Daher regen wir an, die Leistungsgrenze grundsätzlich bei 100 MW anzusetzen. (§ 37 EEG)“
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 3 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Vergünstigter Energy-Sharing-Strom setzt Anreiz für Flexibilitäten
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der vergünstigte Bezug geteilter Strommengen im Rahmen von Energy Sharing schafft einen Anreiz für Flexibilitäten.
„Zudem entsteht durch den vergünstigten Bezug der geteilten Strommengen ein Anreiz für Flexibilitäten.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two independently contestable claims (acceptance/participation/expansion vs. flexibility incentive); split and made standalone by naming Energy Sharing.
Energy Sharing kann Akzeptanz, Teilhabe und PV-Zubau erhöhen
Dasselbe Argument hat auch Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Nach bisherigen Analysen kann das einfache Teilen erneuerbar erzeugter Energie über Gebäude- und Kundenanlagengrenzen hinaus (Energy Sharing) die Akzeptanz, die gesellschaftliche Teilhabe und den PV-Zubau erhöhen.
„Das schafft Partizipation und Akzeptanz und trägt zum flächendeckenden Ausbau der Erneuerbaren bei.“
Prämie für geteilten Strom beim Energy Sharing definieren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Um Energy Sharing zu ermöglichen, soll eine Prämie für den geteilten Strom festgelegt werden.
„eine Prämie für den geteilten Strom definiert werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable demands (a right to energy sharing and a premium for shared electricity); each can be accepted or rejected independently.
Netzanschlüsse beschleunigen 11 Argumente, 6 davon auf der Landkarte
Duldungspflicht wäre zentrale Beschleunigungsmaßnahme
Dasselbe Argument hat auch Verband Kommunaler Unternehmen vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Aus Sicht der Mitgliedsunternehmen wäre die Duldungspflicht eine zentrale Maßnahme, um den Anschluss von EE-Anlagen zu beschleunigen.
„Die Duldungspflicht ist ein zentraler Hebel, um die Inbetriebnahme von Erneuerbaren-Anlagen zu beschleunigen.“
Anschlussleitungen scheitern an Gestattungsverträgen mit Eigentümern
Dasselbe Argument hat auch JUWI GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Für mehrere Kilometer lange Netzanschlussleitungen müssen Gestattungsverträge mit vielen Eigentümern geschlossen werden; Rechtsstreitigkeiten, langwierige Verhandlungen und hohe Entgelte machen Projekte teils unwirtschaftlich oder unmöglich, auch weit fortgeschrittene.
„Hierbei kommt es oft zu langwierigen Verhandlungen mit Grundstückseigentümern, die dazu führen, dass teilweise enorme Umwege zum Netzverknüpfungspunkt und sehr hohe Entschädigungszahlungen in Kauf genommen werden müssen.“
Duldungspflicht aus Strompreisbremse-Entwurf wieder gestrichen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die zunächst im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse enthaltene Duldungspflicht für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen wurde wieder gestrichen.
„wurden die zunächst im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen noch enthaltene Duldungspflicht für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen wieder gestrichen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage enthält eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Streichung aus dem Entwurf) und eine Forderung (Einführung der Duldungspflicht); beide betreffen das Handlungsfeld Netzanschlüsse und sind getrennt zustimmbar.
Duldungspflicht bei angemessener Entschädigung einführen, ggf. jährlich
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für die Verlegung einer betriebsnotwendigen Kabeltrasse soll eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer bei angemessener Entschädigung eingeführt werden; eine jährliche Entschädigung könnte die Akzeptanz erhöhen.
„Für das Verlegen einer betriebsnotwendigen Kabeltrasse sollte deshalb bei angemessener Entschädigung eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer, wie im Referentenentwurf vorgeschlagen, eingeführt werden.“
Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei angemessener Entschädigung einführen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für das Verlegen einer betriebsnotwendigen Kabeltrasse sollte eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer bei angemessener Entschädigung zeitnah eingeführt werden, weil sie den Ausbau erneuerbarer Anlagen beschleunige.
„Für das Verlegen einer betriebsnotwendigen Kabeltrasse sollte deshalb bei angemessener Entschädigung eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer, wie im Referentenentwurf vorgeschlagen, eingeführt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage enthält eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Streichung aus dem Entwurf) und eine Forderung (Einführung der Duldungspflicht); beide betreffen das Handlungsfeld Netzanschlüsse und sind getrennt zustimmbar.
Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV befürwortet
Dasselbe Argument hat auch DWAG-Denker & Wulf AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Einreichenden befürworten den Vorschlag einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV-Anlagen.
„die Duldungsplicht für Anschlussleitungen, die Lösung der Erbschaftssteuer-Problematik und der Abbau von Hemmnissen bei der Bürgerenergie begrüßen wir ausdrücklich“
„Nutzen statt abschalten“ (§ 13 6b EnWG) ist wegen Komplexität nicht umsetzbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Regelung „Nutzen statt abschalten“ (§ 13 6b EnWG) ist wegen der hohen Komplexität ihrer Anforderungen derzeit nicht praxisgerecht und kann nicht umgesetzt werden.
„Allerdings ist die Regelung aufgrund der hohen Komplexität der Anforderungen derzeit noch nicht praxisgerecht und kann nicht umgesetzt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit der Regelung mit einer eigenständigen Änderungsforderung (Streichung der Bedingungen); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
Flexibilitätsmärkte ermöglichen kostengünstige Bewirtschaftung von Netzengpässen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Flexibilitätsmärkte machen es möglich, Netzengpässe über lokale, netzgebundene Markt- und Preissignale zu erkennen und effektiv sowie kostengünstig zu bewirtschaften.
„Die effektive und kostengünstige Bewirtschaftung dieser Engpässe wird durch Flexibilitätsmärkte möglich.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently assessable claims (congestion management, Regelleistung/Redispatch costs, consumer price signals); split into one point each.
Mindestvolllaststunden am Netzanschlusspunkt einführen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für Anlagen in der Innovationsausschreibung soll eine Mindestanforderung an die einzuspeisende Volllaststundenzahl bezogen auf den Netzanschlusspunkt eingeführt werden.
„Unser Vorschlag ist die Einführung einer Mindestanforderung an die einzuspeisende Volllaststundenzahl bezogen auf den Netzanschlusspunkt.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a policy proposal, a causal effectiveness claim, and a separate demand to review incentives; split into three independently assessable points.
Volllaststunden-Mindestanforderung begünstigt Hybridanlagen mit Speicher
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Mindestanforderung an die Volllaststundenzahl am Netzanschlusspunkt macht Anlagenkombinationen aus mehreren Erzeugungstechnologien und einem Speicher laut der Stellungnahme wahrscheinlicher.
„Das macht Anlagenkombinationen aus mehreren Erzeugungstechnologien und einem Speicher wahrscheinlicher.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a policy proposal, a causal effectiveness claim, and a separate demand to review incentives; split into three independently assessable points.
Weitere Öffnung von „Nutzen statt abschalten“ wird ausdrücklich begrüßt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichenden begrüßen die weitere Öffnung des Instruments „Nutzen statt abschalten“ (§ 13 6b EnWG) ausdrücklich.
„Wir begrüßen die weitere Öffnung des Instruments ausdrücklich.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage zur Wirkung des Instruments (Verbrauchsanpassung, Vermeidung von Abschaltungen) und die Bewertung (Begrüßung der weiteren Öffnung) sind unabhängig voneinander annehmbar bzw. ablehnbar.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 17 Argumente, 9 davon auf der Landkarte
§ 22b EEG-Entwurf würde regionale Partnerschaften der Bürgerenergie verhindern
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bürgerenergieinitiativen suchen oft regionale Partner, und die im Entwurf vorgesehene Begrenzung auf ein Projekt alle sechs Jahre (§ 22b EEG) würde solche Partnerschaften verhindern.
„Bürgerenergieinitiativen suchen sich oftmals regionale Partner, die sie bei ihrem Vorhaben unterstützen. Die derzeit vorgesehene Regelung würde dies jedoch ebenfalls verhindern.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte eine prüfbare Wirkungsbehauptung (verhindert regionale Partnerschaften) mit Bewertung und Forderung (nicht nachvollziehbar, streichen); getrennt aufgeteilt.
Befreiung der Bürgerenergie von der Ausschreibung begrüßt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Befreiung der Bürgerenergie von der Ausschreibungspflicht und die angepasste Definition werden als wichtiger Schritt zur Entfesselung der Bürgerenergie begrüßt.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Befreiung der Bürgerenergie von der Ausschreibungspflicht und die Anpassung der Definition.“
Missbrauch über Definition statt über Begrenzungen verhindern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die komplexen Bedingungen der Bürgerenergie-Regelung verharren im Denkmuster der Begrenzung; Missbrauch sollte über eine adäquate Definition und nicht über Begrenzungen verhindert werden.
„Die Verhinderung von Missbrauch sollte dabei über eine adäquate Definition, nicht über Begrenzungen erfolgen.“
Projektbeschränkung für Bürgerenergiegesellschaften in § 22b EEG 2023 streichen
Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Für Bürgerenergiegesellschaften soll es keine Beschränkung auf eine bestimmte Zahl von Projekten pro Technologie und Zeitraum geben, wie sie § 22b EEG 2023 vorsieht.
„Sechsjähriges Projektierungsverbot für Bürgerenergie und verbundene Unternehmen aufheben (§ 22b EEG): Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Bürgerenergiegesellschaften und mit ihnen verbundene Unternehmen nur ein Projekt alle sechs Jahre umsetzen dürfen.“
EEG-Klarstellung zur Erstattung führt zu Zurückhaltung bei Kommunalverträgen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Klarstellung in der letzten EEG-Novelle, dass nur die Beteiligung an geförderten Strommengen erstattungsfähig ist, hat laut der Stellungnahme Unsicherheit ausgelöst, die schon jetzt dazu führt, dass Verträge mit Kommunen zurückhaltender abgeschlossen werden.
„wurde jedoch große Unsicherheit ausgelöst, die bereits heute zur Zurückhaltung beim Abschluss von Verträgen mit den Kommunen führt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die rechtliche Folgenbeschreibung mit einer behaupteten Marktwirkung in wertender Wortwahl ("verunsichert und lähmt"); beide Aussagen sind getrennt prüfbar und werden neutral formuliert.
Akzeptanz bei Landwirten ist besonders wichtig für die Energiewende
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Akzeptanz erneuerbarer Energien bei Landwirtinnen und Landwirten ist besonders wichtig für die erfolgreiche Beschleunigung der Energiewende.
„Die Akzeptanz von Erneuerbaren bei Landwirtinnen und Landwirten ist besonders wichtig für die erfolgreiche Beschleunigung der Energiewende“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Landwirte stellen oft die Flächen) mit einer Wertung (Akzeptanz sei besonders wichtig); beide sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.
Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie wird begrüßt
Dasselbe Argument hat auch ib vogt-GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie sowie die Ausweitung des Bürgerenergieprogramms auf Photovoltaik werden begrüßt.
„der Abbau von Hemmnissen bei der Bürgerenergie begrüßen wir ausdrücklich“
Bürgerenergiegesellschaften sollen ein Recht auf Energy Sharing erhalten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Um Energy Sharing zu ermöglichen, sollen Bürgerenergiegesellschaften ein gesetzliches Recht auf Energy Sharing erhalten.
„müssen Bürgerenergiegesellschaften das Recht auf Energy Sharing erhalten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable demands (a right to energy sharing and a premium for shared electricity); each can be accepted or rejected independently.
Kommunale Beteiligung ist zentral für Akzeptanz und Ausbautempo
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die kommunale Beteiligung ist neben der direkten finanziellen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zentral für die Akzeptanz der Erneuerbaren und für die Beschleunigung des Ausbaus.
„Die kommunale Beteiligung ist neben der direkten finanziellen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zentral für die Akzeptanz der Erneuerbaren und um den Ausbau zu beschleunigen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Tatsachen-/Wirkungsbehauptung (kommunale Beteiligung fördere Akzeptanz und Ausbau) mit der Bewertung von § 6 EEG 2023; beides lässt sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
Anlegerschutzgesetz erschwert Gründung von Bürgerenergiegesellschaften
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden erschweren die Prospektpflicht und die Pflicht zur Beauftragung eines Anlagenvermittlers oder Finanzdienstleisters nach dem Anlegerschutzgesetz derzeit die Gründung von Bürgerenergiegesellschaften.
„Die Pflicht zur Erstellung eines aufwändigen und kostenintensiven Prospekts sowie die Pflicht zur Beauftragung eines professionellen Anlagenvermittlers/Finanzdienstleisters (Anlegerschutzgesetz) belasten derzeit die Entstehung von BEG.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Neutralisiert wertende Formulierungen (aufwändig, belastet) und nennt Gesetz und Akteure ausdrücklich; Aussage und Richtung bleiben erhalten.
Anlegerschutzgesetz für Bürgerenergiegesellschaften anpassen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Regelungen des Anlegerschutzgesetzes sollten für Bürgerenergiegesellschaften angepasst werden.
„Vor diesem Hintergrund erscheinen die Regelungen des Anlegerschutzgesetzes nicht verhältnismäßig und sollten daher für BEG angepasst werden.“
Anlegerschutzgesetz für Bürgerenergiegesellschaften unverhältnismäßig, anpassen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Regelungen des Anlegerschutzgesetzes (Prospektpflicht, Pflicht zur Beauftragung eines Anlagenvermittlers) sind für Bürgerenergiegesellschaften nach Ansicht der Einreichenden nicht verhältnismäßig und sollten für diese angepasst werden.
„Vor diesem Hintergrund erscheinen die Regelungen des Anlegerschutzgesetzes nicht verhältnismäßig und sollten daher für BEG angepasst werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Schutzziel durch regionale Verankerung erreicht) mit einer Wertung (Regeln unverhältnismäßig); getrennt aufgeführt.
EEG 2023: Kommunale Beteiligung (§ 6) unabhängig vom Förderstatus erstatten
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Erstattung der kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 soll grundsätzlich unabhängig vom Förderstatus der Anlage bzw. der Strommenge gelten, weil ungeförderte, rein marktfinanzierte Anlagen höheren Risiken ausgesetzt sind; mindestens solle die Erstattungsfähigkeit auf geförderte Anlagen statt auf geförderte Strommengen abstellen.
„Daher plädieren wir dafür, die kommunale Beteiligung grundsätzlich zu erstatten, unabhängig vom Förderstatus der Anlage bzw. der Strommenge.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt blieb ohne Kontext unklar; er nennt jetzt die Regelung (§ 6 EEG 2023) und den Gegenstand der Erstattung, die Aussage und ihre Richtung bleiben unverändert.
Regionale Verankerung erfüllt Anlegerschutzziel bei Bürgerenergie
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Ziel des Anlegerschutzgesetzes, Anlegende zu schützen, wird nach Ansicht der Einreichenden im Bereich der Bürgerenergie bereits durch hohe regionale Verankerung und soziale Kontrolle erreicht.
„Jedoch wird die Erreichung dieses Ziel im Bereich der Bürgerenergie bereits durch die hohe regionale Verankerung und soziale Kontrolle erreicht.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Schutzziel durch regionale Verankerung erreicht) mit einer Wertung (Regeln unverhältnismäßig); getrennt aufgeführt.
Zusätzliche Bürgerenergie-Megawatt nützen dem Klimaschutz
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Jedes Megawatt Bürgerenergie, das zusätzlich zu den Ausschreibungsmengen gebaut wird, trägt zum Klimaschutz bei.
„Jedes Megawatt aus Bürgerenergie, das zusätzlich zu den Ausschreibungsmengen gebaut wird, trägt zum Klimaschutz, zur Senkung der Strompreise und zur Versorgungssicherheit bei.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point asserts three separate benefits (climate, electricity prices, supply security) that a reader could accept or reject independently, so it is split into one point each.
Zusätzliche Bürgerenergie-Megawatt senken die Strompreise
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Jedes Megawatt Bürgerenergie, das zusätzlich zu den Ausschreibungsmengen gebaut wird, trägt zur Senkung der Strompreise bei.
„Jedes Megawatt aus Bürgerenergie, das zusätzlich zu den Ausschreibungsmengen gebaut wird, trägt zum Klimaschutz, zur Senkung der Strompreise und zur Versorgungssicherheit bei.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point asserts three separate benefits (climate, electricity prices, supply security) that a reader could accept or reject independently, so it is split into one point each.
Zusätzliche Bürgerenergie-Megawatt stärken die Versorgungssicherheit
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Jedes Megawatt Bürgerenergie, das zusätzlich zu den Ausschreibungsmengen gebaut wird, trägt zur Versorgungssicherheit bei.
„Jedes Megawatt aus Bürgerenergie, das zusätzlich zu den Ausschreibungsmengen gebaut wird, trägt zum Klimaschutz, zur Senkung der Strompreise und zur Versorgungssicherheit bei.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point asserts three separate benefits (climate, electricity prices, supply security) that a reader could accept or reject independently, so it is split into one point each.
Energie- und Steuerrecht verzahnen 8 Argumente, 8 davon auf der Landkarte
Erbschaftsteuerliche Bewertung als Hindernis für Verpachtung
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 168 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Landwirte verpachten Acker auf Vorrangflächen für Freiflächen-PV oft nicht, weil die Erbschaftsteuer den Wertansatz für die Fläche stark erhöht und die Verpachtung dadurch wirtschaftlich unattraktiv wird.
„die Bereitschaft von Landwirten, Flächen zur Verfügung zu stellen, deutlich beeinträchtigen.“
„Die aktuelle Regelung hemmt die Bereitschaft von Landwirtinnen und Landwirten, Flächen für die Energiewende zur Verfügung zu stellen, da sie dann ihren Status als landwirtschaftliche Fläche und die daran verknüpften steuerlichen Erleichterungen in der Grundsteuer und Erbschaftssteuer verlieren.“
Erbschaftsteuerliche Haltefristen blockieren Verpachtung für PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Im Erbfall gilt eine Haltefrist von 5 oder 7 Jahren, in der die Fläche nicht für PV verpachtet werden kann, sonst droht eine erbschaftssteuerliche Rückzahlung.
„Darüber hinaus gilt im Erbfall eine Haltefrist von 5 oder 7 Jahren, in denen die Fläche nicht für PV-Nutzung verpachtet werden kann.“
Lösung der Erbschaftssteuer-Problematik ausdrücklich begrüßt
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Die ARGE Netz begrüßt die in der PV-Strategie des BMWK vorgesehene Lösung der Erbschaftssteuer-Problematik ausdrücklich.
„die Lösung der Erbschaftssteuer-Problematik und der Abbau von Hemmnissen bei der Bürgerenergie begrüßen wir ausdrücklich“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently acceptable measures (Duldungspflicht, Erbschaftssteuer solution, Bürgerenergie barriers); split into one point each, naming the actor and the strategy.
Steuerlicher Statusverlust hemmt Flächenbereitstellung durch Landwirte
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mit PV-Nutzung verlieren Flächen den landwirtschaftlichen Status und die Steuererleichterungen bei Grund- und Erbschaftssteuer; im Erb- oder Schenkungsfall drohen Erben sehr hohe Zahlungen, was die Bereitschaft zur Flächenbereitstellung hemmt.
„Kommt es zu einem Erb- oder Schenkungsfall während der Betriebszeit der PV-Anlage, müssten Erben teilweise sehr hohe Zahlungen leisten.“
PV-Flächen derzeit Grundvermögen mit höherer Grundsteuer
Dasselbe Argument hat auch FABLF vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Nach geltender Rechtslage werden mit PV-Anlagen bebaute Flächen bewertungsrechtlich anders als Windenergie-Standorte Grundvermögen, was die Grundsteuer erheblich erhöht, sofern nicht wie in Bayern gegengesteuert wird.
„Denn die Finanzverwaltung ordnet Grundstücke, die für PV-Freiflächen genutzt werden, nicht mehr dem landwirtschaftlichen Bereich, sondern dem Grundvermögen zu.“
PV-Flächen werden erbschaftsteuerlich Verwaltungsvermögen
Dasselbe Argument hat auch FABLF vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Bei der Erbschaftsteuer werden PV-Flächen anders als Agri-PV-Flächen zu Verwaltungsvermögen, wodurch die Befreiung nach § 13a/b ErbStG entfällt.
„Für Landwirtinnen und Landwirte ist der große Vorteil von Agri-PV, dass die Flächen weiterhin als landwirtschaftliche Fläche gelten.“
Steuerliche Beibehaltung als Landwirtschaftsfläche als Zubau-Booster
Dasselbe Argument hat auch FABLF vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die steuerliche Beibehaltung von PV-Flächen als landwirtschaftliche Flächen würde den PV-Zubau deutlich beschleunigen.
„Die Schaffung einer eigenen Flächenkategorie löst dieses Problem erhöht die Bereitschaft zur Flächenbereitstellung.“
Zuordnung von PV-Freiflächen zum landwirtschaftlichen Vermögen wird begrüßt
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung begrüßt ausdrücklich die in der Photovoltaik-Strategie 2023 enthaltene Forderung, PV-Freiflächen dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Forderung nach einer Zuordnung von Freiflächen zum landwirtschaftlichen Vermögen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine Wertung (Begrüßung der Forderung) mit einer überprüfbaren Tatsachen-/Kausalbehauptung (Fehlanreiz der Erbschaftsteuer); getrennt und mit Bezug auf die PV-Strategie standalone formuliert.
Technologieentwicklung voranbringen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Hybride Anlagen könnten Innovationsausschreibungen nutzen, tun es aber nicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wind-PV-Kombinationen könnten bereits heute in den Innovationsausschreibungen einen Zuschlag erhalten, diese Möglichkeit wird aber nicht genutzt.
„Diese Möglichkeit wird jedoch nicht genutzt.“
Über den Entwurf hinaus 5 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Flexibilitätsmärkte geben Verbrauchern Preissignale für flexible Lasten
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Durch Flexibilitätsmärkte erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die Preissignale, um zu- und abschaltbare Lasten sinnvoll einzusetzen, was auch die Sektorenkopplung voranbringen kann.
„Mit Flexibilitätsmärkten erhalten Verbraucher und Verbraucherinnen letztlich die entscheidenden Preissignale, um zu- und abschaltbare Lasten sinnvoll einzusetzen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently assessable claims (congestion management, Regelleistung/Redispatch costs, consumer price signals); split into one point each.
20-%-Ziel für Flächen mit hohem Naturwert verfehlt
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Das im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehene Ziel, 20 Prozent der Landwirtschaftsflächen als Flächen mit hohem Naturwert auszulegen, wurde wiederholt verfehlt, sodass die Landwirtschaft unter Druck steht.
„Dieses Ziel wurde jedoch wiederholt verfehlt, sodass die Landwirtschaft seit langem unter großem Druck steht, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the passage uses the missed Bundesnaturschutzgesetz target as a premise for its case that extensive Agri-PV resolves the conflict between sustainability goals and profitability. This is a substantive claim about the PV strategy, and the point already names the law.
Bezugs- und Teilnahmeausschlüsse bei „Nutzen statt abschalten“ streichen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei „Nutzen statt abschalten“ (§ 13 6b EnWG) sollen die Bedingung des fehlenden Strombezugs an Strommärkten und der Teilnahmeausschluss für zuschaltbare Lasten mit Strombezug aus Erneuerbaren-Anlagen gestrichen werden.
„Daher regen wir an, folgende Bedingungen zu streichen:“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit der Regelung mit einer eigenständigen Änderungsforderung (Streichung der Bedingungen); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
EEG: Anzulegende Werte für Pilotwind und Bürgerenergie um 25 % anheben
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Einreichung fordert, die gesetzlich bestimmten anzulegenden Werte für ausschreibungsbefreite Anlagen (Bürgerenergiegesellschaften und Pilotwindenergieanlagen nach §§ 46, 48 EEG) um 25 % anzuheben, analog zur 2022 in § 85 EEG ermöglichten Anhebung der Höchstwerte in Ausschreibungen, da deren Wirtschaftlichkeit sonst gefährdet sei.
„Deshalb sollten auch hier die gesetzlich bestimmten anzulegenden Werte um 25% angehoben werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (\"ebenfalls\", \"hier\"); die Neufassung nennt das Gesetz (EEG), die Paragrafen und den Bezug zur Anhebung der Höchstwerte nach § 85, ohne die Richtung zu verändern.
Landschaftsschutzgebiete oft nur zur Windverhinderung ausgewiesen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Landschaftsschutzgebiete wurden nach Darstellung der Einreichung oftmals nur ausgewiesen, um den Ausbau von Windenergieanlagen zu verhindern.
„Landschaftsschutzgebiete oftmals nur deshalb ausgewiesen wurden, um den Ausbau von Windenergieanlagen zu verhindern“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Ausweisungsmotiv) mit einer Wertung (Öffnung sei gerechtfertigt); getrennt und neutral formuliert, mit Kontext (PV-Freiflächenanlagen).
Aussortiert 4 Argumente
Biodiversitätsziele bisher kaum erreicht
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Trotz zahlreicher Aktionspläne und Konferenzen wurden bei der Umsetzung der Biodiversitätsziele nur geringe Erfolge erzielt.
„konnten jedoch nur geringe Erfolge bei der Umsetzung von Biodiversitätszielen erreicht werden“
Politik hat Anreize zur Extensivierung geschaffen
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich).
Fassung der Maschine: Die Politik hat das Problem erkannt und Nachhaltigkeitsziele und Anreize geschaffen, etwa EU-Fördermittel für die Extensivierung intensiv genutzter Flächen.
„Die Politik hat das Problem erkannt4 und bereits verschiedene Nachhaltigkeitsziele und Anreize im Landwirtschaftssektor geschaffen.“
Extensive Landwirtschaft umweltverträglicher
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Extensive Landwirtschaft mit geringerem Dünger-, Pestizid- und Maschineneinsatz ist im Allgemeinen umweltverträglicher als intensive.
„Extensive Landwirtschaft ist dadurch im Allgemeinen umweltverträglicher.“
Weltweit dramatisches Artensterben
Die maschinelle Redaktion hat es überarbeitet, die erneute Prüfung fand weiter einen Mangel (nicht zum Thema). Deshalb aussortiert.
Fassung der Maschine: Das Artensterben findet weltweit in dramatischem Ausmaß statt.
„Angesichts des weltweit dramatischen Artensterbens“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim (dramatic worldwide species loss) with a normative demand (create more space for extensive land); the two can be accepted or rejected independently.