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Wird auf PV-Freiflächen nach geltendem Recht die ungünstigere Grundsteuer B statt Grundsteuer A erhoben?

Für Freiflächen mit PV-Anlagen fällt nach geltendem Bewertungsrecht die ungünstigere Grundsteuer B statt der Grundsteuer A an.

BrückeTatsacheEine Behauptung über die Welt. Belege können sie klären.

Wer es für richtig hält

Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung
  • 14 stimmen zuBNE, BSW, Green Planet Energy eG, BDEW, ARGE Netz GmbH & Co. KG, Verband Kommunaler Unternehmen, EAD, RWE Offshore Wind GmbH, Stadtwerke München, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG und 4 weitere Organisationen
  • 0 lehnen ab
  • 256 äußern sich nicht
Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung
  • 3 stimmen zuErzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG, Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG und 1 Privatperson
  • 1 lehnen ab1 Privatperson
  • 137 äußern sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.

Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Beide Seiten (BSW wie ARGE Netz) stellen dieselbe Tatsache fest, nämlich die Zuordnung von PV-Freiflächen zum Grundvermögen mit Grundsteuer B, und beklagen sie aus demselben Grund: Sie verteuert PV-Projekte und hemmt den Ausbau; entgegengesetzte Zwecke sind nicht erkennbar.

Belege: 1 von 13 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (BNE).

Belegt und von beiden Lagern geglaubt: Diese Frage ist erledigt.

Woher es stammt

10 Argumente aus 7 Stellungnahmen

„Die Folge ist, dass eine Freifläche mit Photovoltaikanlage mit der ungünstigeren Grundsteuer B belastet wird, statt der begünstigten Grundsteuer A.“

BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V.Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

„Denn die Finanzverwaltung ordnet Grundstücke, die für PV-Freiflächen genutzt werden, nicht mehr dem landwirtschaftlichen Bereich, sondern dem Grundvermögen zu.“

ARGE Netz GmbH & Co. KGStrategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

Befund

Hier tragen beide Lager die Aussage: 14 von 14 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 3 von 4 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu, dass auf PV-Freiflächen derzeit die ungünstigere Grundsteuer B statt der Grundsteuer A anfällt. Der BSW und die ARGE Netz beschreiben denselben Befund aus demselben Grund: Die Finanzverwaltung ordnet solche Flächen dem Grundvermögen zu, das verteuert die Projekte und erschwert die Flächenakquise. Auf dieser gemeinsamen Grundlage kann die Entscheidungsebene die Grundsteuerfrage als geteilten Ausgangspunkt nehmen und sich darauf konzentrieren, wie eine einheitliche Regelung für Solarparks aussehen soll. Das ist auch der Wunsch mehrerer Stellungnahmen, zum Beispiel eine frühzeitige Regelung, um Klagen zu vermeiden.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Kostenunterschiede bei Rundsteuer-Empfängern sind unbegründet und hemmen den PV-Ausbau Privatperson 98

Die unterschiedlichen Kosten für Rundsteuer-Empfänger sind laut der Stellungnahme nicht nachvollziehbar und führen dazu, dass viel Fläche für PV ungenutzt bleibt.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 98 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Kostenspanne ist eine prüfbare Tatsachenbehauptung; die Bewertung als nicht nachvollziehbar samt behaupteter Folge (ungenutzte Fläche) ist ein eigenständiges Urteil, das man separat bejahen oder ablehnen kann.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 31 % sicher).

„Diese Diskrepanz ist nicht nachvollziehbar und führt dazu, dass viel Fläche ungenutzt bleibt.“

Eigentümer sprechen Grundsteuerfolgen bei PV-Verpachtung an Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG

Grundstückseigentümer sprechen die Genossenschaft zunehmend darauf an, dass für Flächen mit PV-Anlagen nach der Grundsteuerreform Grundsteuer B statt A fällig würde.

  1. Aus der Stellungnahme von Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„In letzter Zeit werden wir immer öfter von Grundstückseigentümer darauf angesprochen“

Grundsteuer B auf PV-Flächen erschwert Flächenakquise Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Nach der Grundsteuerreform soll für Flächen mit PV-Anlagen statt Grundsteuer A künftig Grundsteuer B erhoben werden, was PV-Projekte verteuert und die Flächenakquise erheblich erschwert.

  1. Aus der Stellungnahme von Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei EWS Elektrizitätswerke Schönau eG (75 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Das verteuert die Realisierung von PV-Projekten derartig, dass die Flächenakquise erheblich erschwert wird.“

„Die höhere Steuerbelastung verteuert Projekte oder macht sie unrentabel.“

PV-Flächen derzeit Grundvermögen mit höherer Grundsteuer FABLF, ARGE Netz GmbH & Co. KG, BNE

Nach geltender Rechtslage werden mit PV-Anlagen bebaute Flächen bewertungsrechtlich anders als Windenergie-Standorte Grundvermögen, was die Grundsteuer erheblich erhöht, sofern nicht wie in Bayern gegengesteuert wird.

  1. Aus der Stellungnahme von FABLF – Familienbetriebe Land und Forst zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei ARGE Netz GmbH & Co. KG (78 % sicher), BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (62 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Dies führt zu einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer, wenn nicht aktiv, wie in Bayern, durch die Län- der gegengesteuert wird.“

„Denn die Finanzverwaltung ordnet Grundstücke, die für PV-Freiflächen genutzt werden, nicht mehr dem landwirtschaftlichen Bereich, sondern dem Grundvermögen zu.“

„Im Gegensatz zur Windenergie gibt es für Solarparks keine besondere Regelung bei der Grundsteuer im § 233 des Bewertungsgesetzes (BewG)“

Grundsteuer B statt A verteuert PV-Freiflächenprojekte BSW

Nach § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG werden PV-Freiflächen der ungünstigeren Grundsteuer B statt A zugeordnet, was Projekte verteuert oder unrentabel macht, während für Windkraft eine Ausnahme besteht.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 71 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Die Folge ist, dass eine Freifläche mit Photovoltaikanlage mit der ungünstigeren Grundsteuer B belastet wird, statt der begünstigten Grundsteuer A.“

Grundsteuer auf Solarparks: Halbteilungsgrundsatz in Extremfällen verletzt BNE

Nach Ansicht der Einreichenden ergäbe sich durch die Grundsteuer auf Solarparks für Flächenverpächter in bestimmten Regionen in der Spitze eine Gesamtsteuerbelastung deutlich über 50 %, womit der Halbteilungsgrundsatz in Extremfällen verletzt würde.

  1. Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine Tatsachen-/Rechtsbehauptung (Steuerbelastung über 50 %, Halbteilungsgrundsatz) mit einer Empfehlung (frühzeitige Regelung wegen erwarteter Klagen); beide sind unabhängig bewertbar und wurden eigenständig formuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 72 % sicher).

„Denn in Extremfällen wird der der sogenannte Halbteilungsgrundsatz verletzt, weil sich für Flächenverpächter (in bestimmten Regionen) in der Spitze eine Gesamtsteuerbelastung deutlich über 50 % ergäbe.“

Grundsteuerregelung für Solarparks vereinheitlichen BNE

Die Grundsteuerregelung für Solarparks soll durch eine Anpassung des Bewertungsgesetzes vereinheitlicht werden, um regionale Verzerrungen und Extremfälle zu unterbinden.

  1. Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 65 % sicher).

„Wir empfehlen, bei Solarparks die Grundsteuerregelung zu vereinheitlichen“

Grundsteuerreform: höhere, regional unterschiedliche Grundsteuer bei Solarparks BNE

Der bne führt aus, dass die Grundsteuerreform von 2019 bei nahezu allen bestehenden und neuen Solarparks zu deutlich höheren jährlichen Grundsteuern führt, die je nach bewertungsrechtlicher Einordnung regional stark voneinander abweichen.

  1. Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The passage is substantive about the PV strategy's missing tax-law points; the wording was loaded ("verteuert stark") and unattributed, so it is rewritten neutrally as the bne's claim.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).

„künftig jährlich deutlich höhere Grundsteuern fällig, mit sehr großen regionalen Unterschieden“

Grundsteuer-Steigerung ist in Pacht und Zuschlägen nicht abgebildet BNE

Die Grundsteuersteigerung verteuert Solarstrom, ist aber in alten Pachtverträgen und EEG-Zuschlägen nicht eingepreist.

  1. Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 70 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 69 % sicher).

„Dies verteuert Solarstrom und eine solche Steigerung ist in alten Pachtverträgen und EEG-Zuschlägen nicht abgebildet.“

Frühzeitige Grundsteuerregelung für Solarparks zur Vermeidung von Klagen BNE

Eine frühzeitige Neuregelung der Grundsteuer für Solarparks ist nach Ansicht der Einreichenden ratsam, um erwartbare Klagen zur Grundsteuer zu vermeiden.

  1. Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine Tatsachen-/Rechtsbehauptung (Steuerbelastung über 50 %, Halbteilungsgrundsatz) mit einer Empfehlung (frühzeitige Regelung wegen erwarteter Klagen); beide sind unabhängig bewertbar und wurden eigenständig formuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).

„Eine frühzeitige Regelung ist auch ratsam, auch um erwartbare Klagen hinsichtlich der Grundsteuer zu vermeiden.“