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FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 33 Argumente aus rund 3 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem FABLF übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo FABLF allein steht

Bei 4 Streitfragen urteilt FABLF anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 33 Argumenten stehen 22 auf der Landkarte, 10 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. 11 Argumente sind entstanden, weil die maschinelle Redaktion 6 längere Textstellen geteilt hat. 11 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Familienbetriebe Land und Forst befürworten die PV-Strategie des BMWK

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Bemerkung über das Verfahren, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Familienbetriebe Land und Forst, ein Zusammenschluss von Eigentümern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, befürworten die am 10. März 2023 veröffentlichte Photovoltaik-Strategie des BMWK.

„begrüßen wir die am 10. März 2023 veröffentlichte Photovoltaik-Strategie des BMWK“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined support for the strategy with an offer to help implement it; these are separable claims. Both are rewritten to name the actor and the instrument.

Bereitschaft der Familienbetriebe, die PV-Strategie mit umzusetzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Bemerkung über das Verfahren, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Familienbetriebe Land und Forst erklären sich bereit, sich an der konkreten Umsetzung der in der Photovoltaik-Strategie des BMWK beschriebenen Visionen und Maßnahmen zu beteiligen.

„beteiligen uns gerne an der konkreten Umsetzung der beschriebenen Visionen und Maßnahmen“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined support for the strategy with an offer to help implement it; these are separable claims. Both are rewritten to name the actor and the instrument.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 14 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

PV-Ausbau im Gleichgewicht mit Nahrungsmittelproduktion

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Freiflächen-PV-Ausbau muss in guter Balance mit der Nahrungsmittelproduktion als Hauptaufgabe der Landwirtschaft erfolgen.

„Wichtig ist dabei, dass der Ausbau in einer guten Balance mit der Produktion von Nahrungsmitteln – nach wie vor die Hauptaufgabe der Landwirtschaft – erfolgt.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Biodiversitäts-Solarparks als Standard sinnvoll

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Vision, Biodiversitäts-Solarparks zum Standard zu machen, ist sinnvoll, um Zielkonflikte zu überwinden und den Flächenverbrauch zu minimieren.

„Dieses Vorhaben ist sehr sinnvoll, um Zielkonflikte zu überwinden und den Flächenverbrauch zu minimieren.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Biodiversitäts-Solarparks bedienen mehrere Ziele gleichzeitig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Biodiversitäts-Solarparks dienen gleichzeitig Energiegewinnung, Biodiversität, zusätzlichen Einnahmen für Landwirte und geringerem Flächenverbrauch, sodass erneuerbare Energien nicht zu Lasten der Artenvielfalt gehen.

„„Biodiversitäts-Solarparks“ zahlen somit auf mehrere Ziele gleichzeitig ein“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Freiflächen-PV als Win-win auf geeigneten Flächen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Freiflächen-Photovoltaik kann auf bestimmten Flächen Klimaschutz, Naturschutz und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zugleich fördern.

„Photovoltaik kann auf bestimmten Flächen eine Win-win-Situation für den Klimaschutz, den Naturschutz und für die wirtschaftliche Tragfähigkeit unserer Betriebe sein.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

GLÖZ-8-Stilllegungsflächen besonders geeignet für PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die im Rahmen der GAP als Stilllegung nach GLÖZ 8 vorgesehenen Flächen sind besonders für PV geeignet, weil dort ohnehin keine Nahrungsmittel erzeugt werden und daher weniger Zielkonflikte entstehen.

„Besonders geeignet für PV-Anlagen sind die im Rahmen der GAP als Stilllegung gemäß GLÖZ 8 Standards vorgesehenen Flächen“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Moor-PV als Voraussetzung für Klimaschutzpotenzial

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Klimaschutzpotenzial der Land- und Forstwirtschaft lässt sich nur heben, wenn Betrieben bei der Wiedervernässung nutzungsorientierte Optionen wie Moor-PV geboten werden.

„Das Klimaschutzpotential der Land- und Forstwirtschaft lässt sich zudem nur heben, wenn den Betrieben bei Wiedervernässung landwirtschaftlicher Flächen nutzungsorientierte Handlungsmöglichkeiten geboten werden („Moor-PV“).“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Regionale Differenzierung beim Freiflächen-PV-Ausbau ermöglichen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen der PV-Strategie des BMWK müssen regionale Differenzierungen möglich sein.

„müssen regionale Differenzierungen möglich sein“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet zwei unabhängig zustimmungsfähige Forderungen (regionale Differenzierung; Berücksichtigung agrarstruktureller Besonderheiten); daher aufgeteilt und mit Bezug auf Freiflächen-PV und die BMWK-Strategie eigenständig formuliert.

Agrarstrukturelle Besonderheiten beim Freiflächen-PV-Ausbau berücksichtigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen der PV-Strategie des BMWK müssen agrarstrukturelle Besonderheiten berücksichtigt werden.

„agrarstrukturelle Besonderheiten berücksichtigt werden“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet zwei unabhängig zustimmungsfähige Forderungen (regionale Differenzierung; Berücksichtigung agrarstruktureller Besonderheiten); daher aufgeteilt und mit Bezug auf Freiflächen-PV und die BMWK-Strategie eigenständig formuliert.

Flächen werden nach PV-Rückbau wieder zu Ackerflächen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Freiflächen mit PV-Anlagen werden nach dem Rückbau der Anlagen wieder zu Ackerflächen.

„die Flächen nach Rückbau der PV-Anlagen wieder zu Ackerflächen werden.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Statement mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Flächen werden nach Rückbau wieder Acker) mit einer Wertung (steuerliche Zuordnung ist konsistent) und war ohne Bezug auf die Steuerzuordnung nicht verständlich.

Flächendeckende Pilotprojekte zu Moor-PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es braucht flächendeckende Pilotprojekte, die rechtliche Bedarfe definieren und verlässliche Aussagen über Auflagen und Planungsanforderungen für Moor-PV liefern.

„braucht es flächendenkende Pilotprojekte, die detaillierte Bedarfe rechtlicher Fragestellungen definieren und verlässliche Aussagen über die notwendigen Auflagen und Planungsanforderungen treffen.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Hydrologisches Gutachten bei Vernässung als Genehmigungsgrundlage

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Als Planungs- und Genehmigungsgrundlage für PV bei Vernässung bedarf es eines hydrologischen Gutachtens und einer Konzeption.

„Als Planungs- und Genehmigungsgrundlage bedarf es bei Vernässung eines hydrologischen Gutachtens und einer Konzeption.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Land- und Forstflächen sind Schlüssel der Energiewende

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Flächen der Land- und Forstbetriebe spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Energiewende.

„Unsere Flächen spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Energiewende.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Rückbau und Rückführung in Landwirtschaft gesetzlich absichern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Möglichkeit, PV-Freiflächen nach Nutzungsende wieder landwirtschaftlich zu nutzen, sollte gesetzlich abgesichert werden.

„Die Möglichkeit zur Rückführung der betroffenen Flächen zur ursprünglichen landwirtschaftlichen Nutzung nach Ende der Nutzung als PV-Freiflächenanlage sollte gesetzlich abgesichert werden.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Erheblicher Forschungsbedarf zu Moor-PV

Dasselbe Argument hat auch Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologie vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Es besteht noch erheblicher Erprobungs- und Forschungsbedarf, um die Auswirkungen von Solaranlagen auf wiederzuvernässenden Moorböden auf Torferhalt/Klimabilanz, Wasserhaushalt und Biodiversität abschließend zu bewerten.

„Gegenwärtig jedoch besteht ein hoher Erprobungs- und Forschungsbedarf, ob und wie Photovoltaik torferhaltend betrieben werden kann.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 5 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

PV auf Denkmälern: Einzelfallentscheidung der Denkmalbehörde, uneinheitliche Praxis

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Über PV-Anlagen auf Denkmälern entscheidet derzeit in jedem Einzelfall die örtlich zuständige Denkmalbehörde, was zu einer landesweit uneinheitlichen Genehmigungspraxis führt.

„Zurzeit handelt es sich bei PV-Anlagen auf Denkmälern stets um Einzelfallentscheidungen, die von der örtlich zuständigen Denkmalbehörde genehmigt werden“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die überprüfbare Beschreibung der Genehmigungspraxis mit der wertenden Einschätzung, Entscheidungen seien subjektiv und eine objektive Gewichtung kaum möglich; getrennt in Tatsachen- und Bewertungsaussage.

PV-Strategie-Entwurf enthält keine Antwort auf Denkmalschutz-Blockade

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 253 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Entwurf der PV-Strategie bietet keine Antwort auf die seit Jahren bestehende Blockade des PV-Ausbaus durch den Denkmalschutz, das Thema wird lediglich in die Prüfung verwiesen.

„Leider führt die Strategie zu diesem Thema noch nicht aus.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Denkmal-PV-Genehmigungen sind subjektiv geprägt, objektive Gewichtung kaum möglich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Genehmigungsentscheidungen für PV auf Denkmälern sind nach Einschätzung der Einreichenden stark subjektiv geprägt, weil eine objektive Gewichtung der einbezogenen Belange nahezu unmöglich sei.

„Dabei ist eine objektive Gewichtung nahezu unmöglich.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die überprüfbare Beschreibung der Genehmigungspraxis mit der wertenden Einschätzung, Entscheidungen seien subjektiv und eine objektive Gewichtung kaum möglich; getrennt in Tatsachen- und Bewertungsaussage.

Genehmigungsgrundsätze aus Rechtsprechung für Untere Denkmalbehörden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Unteren Denkmalbehörden sollten sich an Grundsätzen orientieren, die aus der Rechtsprechung abgeleitet sind, etwa Genehmigungsfähigkeit bei nicht einsehbarer Dachseite, farblicher Anpassung, Sichtbarkeit nur von oben oder Nebengebäude.

„Sinnvoll wären Grundsätze, an denen sich die Untere Denkmalbehörde bei der Entscheidungsfindung orientiert.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Klare Vorgaben für PV auf Denkmälern gewünscht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Aus Sicht der Denkmaleigentümer, denen es um Eigengebrauch und Energieeinsparung geht, werden klare Vorgaben für PV auf Denkmälern gewünscht.

„wünschen wir uns klare Vorgaben.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Netzanschlüsse beschleunigen 4 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Netzausbau ist zwingende Voraussetzung für EE-Ausbau

Dasselbe Argument hat auch SPD Klimaforum vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien ist die Ertüchtigung der Verteilnetze zwingend erforderlich.

„Der Ausbau der Erneuerbaren Energien führt nur dann zum Erfolg, wenn auch der Energieleitungsausbau beschleunigt wird.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Vergütungsregeln für Flächeneigentümer verzögern den Leitungsausbau

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Energieleitungsausbau stockt unter anderem wegen der geltenden Vergütungsregeln für Flächeneigentümerinnen und -eigentümer.

„Dieser stockt aber auch deshalb, weil die Vergütungsregeln für die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer völlig unzureichend sind.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ganze enthielt eine prüfbare Kausalbehauptung (Vergütungsregeln bremsen den Leitungsausbau) und ein Werturteil (Regeln unzureichend, „völlig“); getrennt und neutral formuliert.

Laufende angemessene Pacht für Leitungstrassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bundesregierung und Bundesnetzagentur sollten nachbessern und Grundstückseigentümern eine angemessene laufende Pacht für die Dauer der gewerblichen Nutzung zahlen, um den Leitungsausbau durch Kooperation und Anreize voranzubringen.

„in dem den Grundstückseigentümern eine angemessene laufende Pacht für die Dauer der gewerblichen Nutzung ihrer Flächen gezahlt wird“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Vergütung für Flächeneigentümer beim Leitungsausbau ist unzureichend

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die geltenden Vergütungsregeln für Flächeneigentümerinnen und -eigentümer beim Energieleitungsausbau werden als unzureichend bewertet.

„die Vergütungsregeln für die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer völlig unzureichend sind“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ganze enthielt eine prüfbare Kausalbehauptung (Vergütungsregeln bremsen den Leitungsausbau) und ein Werturteil (Regeln unzureichend, „völlig“); getrennt und neutral formuliert.

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

PPA mit Stadtwerken für Akzeptanz von Solarparks

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Zur Akzeptanzsteigerung könnten Betreiber mit kommunalen Stadtwerken außerhalb der EEG-Fördertarife einen PPA abschließen, der Finanzierung und lokale Versorgung langfristig sichert.

„könnten die Betreiber mit den kommunalen Stadtwerken außerhalb von EEG-Fördertarifen einen Stromabnahmevertrag (PPA) vereinbaren“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Energie- und Steuerrecht verzahnen 7 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

Erbschaftsteuerliche Bewertung als Hindernis für Verpachtung

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 168 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Landwirte verpachten Acker auf Vorrangflächen für Freiflächen-PV oft nicht, weil die Erbschaftsteuer den Wertansatz für die Fläche stark erhöht und die Verpachtung dadurch wirtschaftlich unattraktiv wird.

„Faktisch verhindern die hohen Wertansätze der Finanzverwaltungen eine Verpachtung für Photovoltaikanlagen.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

PV-Flächen derzeit Grundvermögen mit höherer Grundsteuer

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach geltender Rechtslage werden mit PV-Anlagen bebaute Flächen bewertungsrechtlich anders als Windenergie-Standorte Grundvermögen, was die Grundsteuer erheblich erhöht, sofern nicht wie in Bayern gegengesteuert wird.

„Dies führt zu einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer, wenn nicht aktiv, wie in Bayern, durch die Länder gegengesteuert wird.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Landwirtschaftliche Zuordnung von Freiflächen-PV ist konsistent

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die steuerliche Beibehaltung von Freiflächen mit PV-Anlagen als landwirtschaftliche Flächen wäre konsistent, weil diese Flächen nach dem Rückbau wieder Ackerflächen werden.

„Eine entsprechende Änderung wäre auch vor dem Hintergrund konsistent, dass die Flächen nach Rückbau der PV-Anlagen wieder zu Ackerflächen werden.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Statement mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Flächen werden nach Rückbau wieder Acker) mit einer Wertung (steuerliche Zuordnung ist konsistent) und war ohne Bezug auf die Steuerzuordnung nicht verständlich.

PV-Flächen werden erbschaftsteuerlich Verwaltungsvermögen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei der Erbschaftsteuer werden PV-Flächen anders als Agri-PV-Flächen zu Verwaltungsvermögen, wodurch die Befreiung nach § 13a/b ErbStG entfällt.

„Im Rahmen der Erbschaftsteuer werden diese Flächen anders als Agri-Photovoltaikflächen zu s.g. Verwaltungsvermögen.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Steuerliche Beibehaltung als Landwirtschaftsfläche als Zubau-Booster

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die steuerliche Beibehaltung von PV-Flächen als landwirtschaftliche Flächen würde den PV-Zubau deutlich beschleunigen.

„Eine steuerliche Beibehaltung der Flächen als landwirtschaftliche Flächen wäre daher ein „Zubau-Booster“ für Photovoltaik.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Strategie nennt Zuordnung von PV-Freiflächen zum land-/forstwirtschaftl. Vermögen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie 2023 führt auf S. 28 die Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen als konkrete Maßnahme auf.

„Die Strategie benennt auf S. 28 die „Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen“ als konkrete Maßnahme.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine überprüfbare Tatsachenaussage (die Strategie nennt die Maßnahme auf S. 28) mit einer Wertung (ausdrückliche Begrüßung); beides ist getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.

Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen begrüßt

Dasselbe Argument hat auch Statkraft Markets GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Statkraft Markets begrüßt im Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 den Ansatz, im Erbschaftsteuerrecht Freiflächen mit PV-Anlagen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen, als bessere Verzahnung von Energie- und Steuerrecht.

„Dies begrüßen wir ausdrücklich.“

Originalstelle, FABLF – Familienbetriebe Land und Forst