Lagebild / Teilentscheidung

Balkonkraftwerke erleichtern

Vorgesehen sind vereinfachte oder gestrichene Meldepflichten, die Zulassung des Schukosteckers, die Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB, die Anhebung der Leistungsgrenze von 600 auf 800 VA und die vorübergehende Duldung rückwärtsdrehender Zähler.

Weitgehend einig

In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.

Die Landkarte

Jedes Kästchen ist eine Streitfrage. Links und oben, was sich mit Belegen klären lässt; darunter, was nur die Politik entscheiden kann; zuletzt die Instrumente, mit denen sich der Streit entschärfen lässt. Die Farbe zeigt die Diagnose.

Zone der Gutachter

Tatsachenfragen: durch Daten, Gutachten und Vergleichsfälle klärbar

MachbarkeitLässt sie sich praktisch umsetzen?
Zählerduldung: RechtslageSchukostecker: Sicherheitsrisiko
Kosten und NebenfolgenWas kostet sie, und welches andere Ziel leidet?
Netzrelevanz bis 800 WRückwärtszähler schaden Versorgern
AlternativenErreicht ein anderes Mittel dasselbe besser?
Netzbetreiber brauchen die Meldung

Zone der Politik

Wertungen: keine Studie kann sie entscheiden

Ausgestaltung

Instrumente: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt

Womit sich der Streit entschärfen lässt

Instrumente bestreiten die Maßnahme nicht, sie federn sie ab: Fristen, Ausnahmen, Grenzen. Jedes antwortet auf eine der kritischen Fragen. Wo beide Lager zustimmen, liegt ein Kompromiss nahe.

Die Leistungsgrenze von 800 VA für Balkonkraftwerke ist zu niedrig.

antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Balkonkraftwerke sollen vollständig von Meldepflichten befreit werden.

antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Rückwärtsdrehende Zähler sollen bei Balkonkraftwerken bis zum Zählertausch vorübergehend geduldet werden.

antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Der von Balkonkraftwerken eingespeiste Überschussstrom soll vergütet werden.

antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Balkonkraftwerke sollen ohne Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft angebracht werden dürfen.

antwortet auf die Machbarkeits-Frage: Lässt sich das praktisch umsetzen?

Der Schukostecker soll für Balkonkraftwerke ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen zugelassen werden.

antwortet auf die Alternativen-Frage: Erreicht ein anderes Mittel dasselbe Ziel günstiger oder schonender?

Balkonkraftwerke sollen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen.

antwortet auf die Machbarkeits-Frage: Lässt sich das praktisch umsetzen?

Alle 20 Streitfragen

Geordnet nach Diagnose: zuerst, was die Politik entscheiden muss, dann was Gutachten klären können, dann die Brücken.

Ist die Duldung rückwärtsdrehender Zähler mit der geltenden Rechtslage vereinbar?

Die Duldung rückwärtsdrehender Zähler bei Balkonkraftwerken ist mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar.

Brauchen Netzbetreiber die Meldung von Balkonkraftwerken für Netzplanung und Netzbetrieb?

Netzbetreiber benötigen die Meldung von Balkonkraftwerken, um ihre Netze zu kennen und sicher zu betreiben.

Wie weit sollen die Meldepflichten für Balkonkraftwerke reduziert werden?

Balkonkraftwerke sollen vollständig von Meldepflichten befreit werden.

Unter welchen Bedingungen soll der Schukostecker für Balkonkraftwerke zugelassen werden?

Der Schukostecker soll für Balkonkraftwerke ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen zugelassen werden.

Bei welcher Stelle sollen Balkonkraftwerke angemeldet werden, wenn eine Meldung bleibt?

Balkonkraftwerke sollen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen.

Rechnen sich Balkonkraftwerke ohne Verrechnung oder Vergütung der Einspeisung?

Balkonkraftwerke rechnen sich für viele Haushalte nur, wenn eingespeister Strom verrechnet oder vergütet wird.

Sollen Steckersolargeräte im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht privilegiert werden?

Steckersolargeräte sollen im WEG und im BGB als privilegierte Maßnahme gelten.

Darf das Erscheinungsbild des Gebäudes ein Grund gegen Balkonkraftwerke sein?

Das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes darf kein Grund sein, Balkonkraftwerke abzulehnen.

Wie hoch soll die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke liegen?

Die Leistungsgrenze von 800 VA für Balkonkraftwerke ist zu niedrig.

Sollen rückwärtsdrehende Zähler bei Balkonkraftwerken überhaupt geduldet werden?

Rückwärtsdrehende Zähler sollen bei Balkonkraftwerken bis zum Zählertausch vorübergehend geduldet werden.

Soll der von Balkonkraftwerken ins Netz eingespeiste Strom vergütet werden?

Der von Balkonkraftwerken eingespeiste Überschussstrom soll vergütet werden.

Wie weit darf der Anspruch auf ein Balkonkraftwerk gegenüber Vermieter oder Eigentümergemeinschaft reichen?

Balkonkraftwerke sollen ohne Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft angebracht werden dürfen.

Soll für Balkonkraftwerke eine spezielle Einspeisesteckdose oder dedizierte Leitung vorgeschrieben werden?

Für Balkonkraftwerke soll keine spezielle Einspeisesteckdose und keine dedizierte Leitung vorgeschrieben werden.

Wie viel können Balkonkraftwerke zum PV-Ausbauziel beitragen?

Balkonkraftwerke leisten nur einen geringen Beitrag zum PV-Ausbauziel.

Sind Balkonkraftwerke für das Stromnetz relevant?

Balkonkraftwerke bis 800 W sind für das Stromnetz nicht relevant.

Benachteiligen rückwärtsdrehende Zähler Versorger und Netzbetreiber wirtschaftlich?

Rückwärtsdrehende Zähler benachteiligen Versorger und Netzbetreiber wirtschaftlich.

Muss der Anschluss eines Balkonkraftwerks durch eine Elektrofachkraft erfolgen?

Balkonkraftwerke sollen ohne Elektrofachkraft und ohne Fachkraft-Nachweis selbst angeschlossen werden dürfen.

Selten, aber vielleicht entscheidend: 152 Einzelforderungen

Diese Argumente gehören zu keiner Streitfrage der Karte, meist weil nur eine Organisation sie vorbringt. Sie gehen nicht verloren: Das eine Argument, das nur einmal vorkam, kann das entscheidende sein. 62 davon lehnen andere Organisationen ausdrücklich ab; sie stehen oben.

Balkonkraftwerke in der PV-Strategie weiter erleichtern

Die Nutzung von Balkonkraftwerken (Steckersolargeräten) soll im Rahmen der Photovoltaik-Strategie weiter erleichtert werden.

Hemmnisse für Balkonanlagen sollten beseitigt werden

Bestehende Hemmnisse für Balkonanlagen sollten beseitigt werden, damit sie ihren Beitrag leisten können.

Menschen zum eigenen Handeln befähigen, z. B. bei Balkon-PV

Menschen sollen selbst befähigt werden, aktiv zu werden, etwa mit Blick auf Balkon- oder Garten-PV-Anlagen.

Balkon-PV-Vereinfachung im Entwurf der PV-Strategie ist wichtiger Schritt

Die im Entwurf der PV-Strategie des BMWK vorgesehene Vereinfachung für Balkon-PV-Anlagen wird als wichtiger Schritt zu einer stärkeren Nutzung von Photovoltaik in Deutschland bewertet.

Balkonkraftwerk-Vorhaben sind richtig

Die geplanten Regelungen für Balkonanlagen werden ausdrücklich als genau richtig bewertet.

Baurechtliche Zulassung von Balkon-PV-Modulen vereinfachen

Die baurechtlichen Zulassungen von Balkon-PV-Modulen (Steckersolargeräten) sollen im Rahmen der Photovoltaik-Strategie vereinfacht werden.

Steckersolar-Erleichterung erkennt bestehende Praxis an

Die Maßnahmen zu Steckersolargeräten vereinfachen künftiges Vorgehen und erkennen eine bereits vielfach praktizierte Anwendung nachträglich an.

Maßnahmen zu Balkonkraftwerken grundsätzlich begrüßt

Die einreichende Person unterstützt alle in der PV-Strategie geplanten Maßnahmen zur Nutzung von Balkonkraftwerken.

Steckersolar-Maßnahmen der Strategie voll unterstützt

Die im Strategiepapier dargestellten Maßnahmen zu Steckersolargeräten werden vollumfänglich unterstützt.

Verbesserungen bei Steckersolar grundsätzlich zu begrüßen

Die in der Photovoltaik-Strategie des BMWK vorgesehenen Verbesserungen bei Steckersolar-Geräten werden grundsätzlich begrüßt.

Hemmnisse bei Modulzulassung beseitigen, Zulassung pragmatisch vereinfachen

Die Stellungnahme fordert, die Hemmnisse bei der Zulassung von PV-Modulen für Balkon- und Fassadenanbringung zu überprüfen und zu beseitigen und eine vereinfachte, pragmatische Zulassung bzw. Zertifizierung zu garantieren.

Strategie beschreibt Balkon-PV-Anlagen gut

Die Photovoltaik-Strategie beschreibt das Thema Balkon-PV-Anlagen nach Einschätzung der Einreichenden gut.

Weitere 140 anzeigen

Vorschläge verbessern Akzeptanz und Potential von Balkonkraftwerken

Die genannten Zusatzvorschläge (Meldepflicht, Schukostecker, Rechtsverbindlichkeit, 800 W, Duldung Zähler, Dreiphasen-Einspeisung) würden Akzeptanz und energetisches Potential von Balkonkraftwerken verbessern.

Strategie nennt die zentralen Maßnahmen für Balkonkraftwerke

Die zentralen Maßnahmen zur Erleichterung von Balkonkraftwerken sind im Strategieentwurf aufgeführt.

Die fünf BMWK-Maßnahmen zu Balkonkraftwerken sind zu begrüßen und rasch umzusetzen

Die fünf in der Photovoltaik-Strategie des BMWK vorgeschlagenen Maßnahmen zu Balkonkraftwerken sind zu begrüßen und überfällig und sollten umgehend umgesetzt werden.

Balkonkraftwerke: Strategie weitgehend richtig

Strategiepapier und VDE-Positionspapier bringen beim Segment Balkonkraftwerke vieles auf den richtigen Weg.

BDEW: Möglichst großer Anwendungsbereich für Balkon-PV

Der BDEW fordert in seiner Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie 2023, dass Balkon-PV in einem möglichst großen Anwendungsbereich ermöglicht wird.

Balkon-PV-Teil der Strategie bringt nichts entscheidend Neues

Der Abschnitt zu Balkonsolaranlagen in der Photovoltaik-Strategie des BMWK beschreibt nach Ansicht des Verfassers lediglich den Zustand, der bald ohnehin üblich sein wird, und enthält nichts entscheidend Neues.

Balkon-PV: Technische Regeln müssen zwingend eingehalten werden

Beim Ausbau von Balkonkraftwerken müssen geltende technische Regeln zwingend eingehalten werden, damit Risiken für Verbrauchende und Netzbetreiber gering bleiben.

Balkon-PV sofort in Betrieb nehmen dürfen

Jeder Betreiber einer Balkon-PV-Anlage soll die Anlage sofort in Betrieb nehmen dürfen.

Zweirichtungszähler und APZ-Feld sind für Kleinstanlagen unverhältnismäßig

Zweirichtungszähler und APZ-Felder für Kleinstanlagen sind unverhältnismäßig; stattdessen sollen einfachere, pauschalere Lösungen gelten.

Net-Metering widerspricht nicht dem Smart-Meter-Rollout

Net-Metering ist auch mit modernen Messeinrichtungen (zwei Zählwerke oder ein Zählwerk ohne Rücklaufsperre) möglich und steht deshalb nicht im Widerspruch zum geplanten Smart-Meter-Rollout.

PV-Strategie-Entwurf: Fünf Schritte zu Balkonkraftwerken (3.4 c) begrüßt

Ein gemeinnütziger Verein begrüßt die fünf weiteren Schritte zur Erleichterung von Balkonkraftwerken, die Abschnitt 3.4 c) des BMWK-Entwurfs der Photovoltaik-Strategie 2023 nennt.

Lokale Zwischenspeicherung der PV-Mehrenergie wäre von großem Nutzen

Eine lokale Zwischenspeicherung der Energie, die über der 600/800-W-Grenze liegt, mit Abgabe ins Hausnetz am Abend, nachts oder an dunklen Tagen, wäre von sehr großem Nutzen.

Nur mobile Anlagen, keine feste Verbindung mit Bauten

Zugelassen werden sollen nur mobile Solaranlagen; Anlagen, die fest (konstruktiv) mit Laube, Nebenbauten oder anderen baulichen Anlagen verbunden sind, bleiben ausgeschlossen.

Batteriespeicher für Steckersolargeräte ökologisch nicht sinnvoll

Stromspeicher mit aufladbaren Batterien sind für Steckersolaranlagen aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll bis kontraproduktiv.

Strategie berücksichtigt WEGs kaum

Das Strategiepapier berücksichtigt Wohnungseigentümer*innen und WEGs allenfalls im Ansatz und enthält keine Strategie für WEGs.

Balkonkraftwerke steigern Akzeptanz dezentraler Energieversorgung

Das Erleben, als Einzelperson konkret zur Energiewende beizutragen, etwa durch ein Balkonkraftwerk, erhöht die Akzeptanz dezentraler PV-Versorgung enorm, wie Berichte aus Nachbarschaften zeigen.

Batteriespeicher für Steckersolargeräte ökonomisch nicht sinnvoll

Stromspeicher mit aufladbaren Batterien sind für Steckersolaranlagen aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll bis kontraproduktiv.

Balkon-PV-Anlagen kommen in der Praxis sehr gut an

Balkon-PV-Anlagen werden in der Praxis nach Angabe der Einreichenden sehr gut angenommen.

Steckersolar: mögliche Haftungsrisiken

Steckersolaranlagen an Balkonen oder Fassaden können nach Ansicht der Stellungnahme Haftungsrisiken mit sich bringen.

Steckersolargeräte sind als PV-Einstiegsthema ungemein wichtig

Steckersolargeräte sind nach Ansicht der DGS als Einstieg in das Thema Photovoltaik und als pressewirksames Thema ungemein wichtig.

Zweirichtungszähler für Betreiber verpflichtend

Der Einbau eines Zweirichtungszählers soll für Balkon-PV-Betreiber verpflichtend sein, mit kostenlosem Einbau durch den Netzbetreiber.

Steckersolargeräte tragen zur Akzeptanz bei; öffentliche Resonanz belege dies

Der BSW sieht Steckersolargeräte als starken Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende und führt die große öffentliche Resonanz auf diese Systeme als Beleg an.

Balkonkraftwerke: sozial gerechte Förderung anstreben

Zu Maßnahme 3.4 der PV-Strategie (Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern) soll eine sozial gerechte Förderung angestrebt werden.

BMWK und VDE sahen Balkonsolar bisher als etwas überreguliert

Nach Darstellung der Stellungnahme kommen das BMWK und der VDE im Entwurf der Photovoltaik-Strategie zu dem Schluss, dass der Bereich Balkonsolar bisher etwas überreguliert war.

Bundesweite Förderung für Balkon-PV aufsetzen

Damit das volle Potenzial von Balkon-PV ausgeschöpft wird, sollte eine bundesweite Förderung aufgesetzt werden.

Ohne Balkon: Steckersolargerät an anderem Ort, z. B. in der Fassade

Wo keine Balkone vorhanden sind, sollen Solarmodule und Wechselrichter (600 VA, EU: 800 VA) des Steckersolargeräts an einem anderen Ort, etwa in der Fassade, integriert werden.

Balkonsolar in Energiegemeinschaften integrieren

Ein großer Wurf wäre ein Modus, mit dem Balkonsolaranlagen in Energiegemeinschaften integriert werden können.

Förderprogramme für Fassaden-PV und Steckersolargeräte in Mehrfamilienhäusern

Zur PV-Strategie 2023 wird vorgeschlagen, gezielte Programme zur Förderung der Machbarkeit von Fassaden-PV und Steckersolargeräten bei größeren Mehrfamiliengebäuden aufzulegen.

Kleinspeicher senkt Netzbelastung durch Übererzeugung

Ein lokaler kleiner Speicher bei einem Balkonkraftwerk kann die Netzbelastung durch Übererzeugung deutlich verringern.

NA-Schutz ist Aufgabe des Wechselrichter-Herstellers

Die Einhaltung allgemeiner Anforderungen wie des NA-Schutzes bei Steckersolargeräten liegt in der Verantwortung des Wechselrichter-Herstellers.

Balkon-PV eröffnet Kombination mit Fassadenintegration

Die Verbreitung von Balkon-PV kann ein neues Marktsegment in Kombination mit Fassadenintegration entstehen lassen.

Balkonkraftwerke im Neubau und bei Sanierung zur Norm machen

Im Solarpaket II soll festgeschrieben werden, dass bei Neubau und (Balkon-)Sanierung die technische Möglichkeit zur Installation eines Balkonkraftwerks vorgegeben ist.

Batteriespeicher für Steckersolargeräte regelungstechnisch zu aufwendig

Stromspeicher mit aufladbaren Batterien sind für Steckersolaranlagen regelungstechnisch unverhältnismäßig aufwendig.

Bau- und versicherungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Montage außerhalb des Balkongeländers

Für Balkon-PV-Module soll bau- und versicherungsrechtliche Unbedenklichkeit garantiert werden, auch bei Anbringung außerhalb des Balkongeländers und unabhängig von der Höhe.

Bundesweite Solarpflicht für Steckersolargeräte bei Neubau/Sanierung

Für mehrgeschossige Neubauten und Gebäudesanierungen soll bundesweit eine Solarpflicht für den Einbau von Steckersolargeräten eingeführt werden.

Speicherung bei Balkonkraftwerken zu teuer und aufwendig

Die Speicherung des von Balkonkraftwerken (kleinen PV-Anlagen) erzeugten Stroms ist nach Ansicht der Einreichenden zu teuer und zu aufwendig.

Stecker-PV mit integriertem Speicher bevorzugen

Bei der Nutzung von Steckersolargeräten sollten nach Ansicht der Stellungnahme Geräte mit integriertem Stromspeicher bevorzugt werden, um sie effizienter zu nutzen und den betreffenden Stromkreis zu entlasten.

Strategie-Maßnahmen halten Nachfrage nach Steckersolargeräten aufrecht

Die Maßnahmen der PV-Strategie zu Steckersolargeräten sind geeignet, die Nachfrage trotz Auslaufen der Landesförderung aufrechtzuerhalten.

Balkonkraftwerk zusätzlich zu bestehender PV-Anlage ohne Erweiterungsantrag prüfen

Es soll geprüft werden, ob Eigentümer bestehender PV-Anlagen zusätzlich maximal ein Balkonkraftwerk (Steckeranlage) mit 600 W, ggf. 800 W betreiben dürfen, ohne die vorhandene Anlage erweitern zu müssen.

Kleine PV-Anlagen waren bisher ohne Einschränkung in bestehende Schränke integrierbar

In den vergangenen Jahren ließen sich kleine PV-Anlagen ohne funktionale Einschränkungen in bestehende Zählerschränke integrieren.

Normung für Balkon-PV beim VDE|FNN belassen

Normung und Zuständigkeit für technische Regeln bei Balkonkraftwerken sollen dem VDE|FNN vorbehalten bleiben.

Steckersolargeräte ermöglichen allen Bürgern direkte Teilhabe an der Energiewende

Der Vorschlag einer Solarpflicht für Steckersolargeräte würde es jedem Mitbürger ermöglichen, Sonnenenergie direkt zu nutzen und so an der Energiewende teilzunehmen.

Überlastungsrisiko der Leitung hängt von Verlegeart ab

Ob eine Leitung durch Balkon-PV überlastet wird, hängt unter anderem von Verlegeart und Aderquerschnitt ab und muss geprüft werden.

Zuschüsse oder Steuervorteile für BKW

Die Bundesregierung soll Zuschüsse oder steuerliche Vorteile für die Anschaffung von Balkonkraftwerken bereitstellen, wie das Land Berlin 2023, um den Kaufanreiz zu erhöhen.

Ertrag einer 600-W-Balkonanlage rund 600 kWh/Jahr

Eine 600-W-Balkonanlage erzeugt pro Jahr etwa 600 kWh Strom.

Kleinspeicher bringt Balkonkraftwerk-Autarkie nahe 100 %

Ein lokaler kleiner Speicher (z. B. 3 kW) kann bei einem Balkonkraftwerk mit zwei Panels den Autarkiegrad nahe 100 % bringen.

Rechtliche Vorgaben für Unterkonstruktionen, DIN 18008 anwenden

Für die Unterkonstruktionen von Balkonkraftwerken sollten rechtliche Vorgaben geschaffen und ab 4 Metern Oberkante die bereits geltende DIN 18008 konsequent angewandt werden.

BMWK kann Balkonkraftwerk-Vereinfachungen per Gesetzesänderung selbst umsetzen

Die Stellungnahme zur PV-Strategie des BMWK sieht die genannten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke (höhere Bagatellgrenze, vereinfachte Anmeldung, Duldung Schukostecker und Ferraris-Zähler) als vom BMWK direkt umsetzbar an, durch Änderung von NELEV, MaStRV, MsbG, StromNZV und StromNEV.

Nachbarn sollen bei übermäßiger Blendung Demontage von Balkonmodulen verlangen können

Haus & Grund Deutschland schlägt vor, dass Nachbarn, die durch ein Balkonmodul übermäßig geblendet werden, dessen Demontage verlangen können.

Speichernutzung für Balkonkraftwerke ohne eigenen Speicher

Über den Stromtausch könnten Betreiber von Balkonkraftwerken fremde Speicherkapazitäten nutzen, etwa für im Urlaub angesammelte Überschüsse, ohne eigene größere Speicher vorzuhalten.

Balkonkraftwerke und ähnliche Beiträge zum Umstieg einfach ermöglichen

Beiträge privater Haushalte zum Umstieg auf Erneuerbare Energien, etwa durch Balkonkraftwerke, sollen nach Ansicht der Einreichung einfach ermöglicht werden.

Betrieb und Ausbau von Balkonkraftwerken deutlich vereinfachen

Ausbau und Betrieb von Balkonkraftwerken müssen deutlich vereinfacht werden.

Vereinfachung von Installation und Betrieb von Steckersolargeräten sinnvoll

Die Rahmenbedingungen für Steckersolargeräte sollen vereinfacht werden, auch durch Änderung von Normen und technischen Anwendungsregeln.

Balkonkraftwerke so einfach wie ein Haushaltsgerät

Die Nutzung eines Balkonkraftwerks soll durch Bürokratieabbau im Grundsatz so einfach werden wie die Nutzung anderer Haushaltsgeräte.

Vereinfachung für Steckersolargeräte umsetzen

Die Maßnahmen zur vereinfachten Inbetriebnahme steckerfertiger Solaranlagen (Kapitel 3.4) sollen unbedingt umgesetzt und teils noch weitergeführt werden.

Keine willkürlichen Netzbetreiber-Anforderungen bei Steckersolargeräten

Netzbetreiber dürfen Steckersolargeräten keine willkürlichen Anforderungen auferlegen; sie müssen so einfach wie möglich anwendbar sein (kaufen, befestigen, zentral melden, einstecken).

Steckersolar eröffnet Mehrfamilienhaus-Bewohnern einfachen Zugang

Steckersolargeräte werden zunehmend beliebt und eröffnen gerade Bewohner:innen von Mehrfamilienhäusern einen einfachen Zugang zu eigenem Solarstrom.

Zustimmung zu Balkon-PV-Vereinfachung

Der GdW unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Anschlussvorschriften für Balkon-PV-Anlagen zu vereinfachen, und die dazu vorgestellten nächsten Schritte.

Viele Wohnungseigentümer und Mieter wollen sich mit Stecker-PV engagieren

Nach Darstellung des bne wollen viele Wohnungseigentümer und Mieter sich für Klimaschutz und mehr Energieunabhängigkeit engagieren, wofür Stecker-PV (Balkonkraftwerke) eine Möglichkeit bietet.

Verzögerndes Vorgehen der Netzbetreiber soll enden

Das als verzögernd und einschüchternd beschriebene Vorgehen der Netzbetreiber gegenüber Balkonkraftwerken sollte beendet werden.

Stecker-PV-Vereinfachungen sollen schnellstmöglich im Solarpaket I umgesetzt werden

Die Deutsche Umwelthilfe fordert, die genannten Vereinfachungen für Stecker-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) so schnell wie möglich im Solarpaket I umzusetzen, damit das Interesse großer Teile der Bevölkerung an der Energiewende nicht gebremst wird.

Balkonsolar: VDE-Positionspapier berücksichtigen

Das Positionspapier des VDE zu Balkonsolarkraftwerken enthält wichtige Punkte zum Bürokratieabbau, die aufgegriffen werden sollten.

Balkonkraftwerke im Solarpaket I deutschlandweit ermöglichen

Die Deutsche Umwelthilfe schlägt vor, im Solarpaket I kurzfristig Balkonkraftwerke deutschlandweit zu ermöglichen.

Uneinheitliche Auslegung und Regeln bundesweit

Vorstände legen das Gesetz bundesweit sehr unterschiedlich aus: Bauanträge werden verlangt, nur mobile Anlagen erlaubt, Flächen- und Leistungsgrenzen reichen von unbegrenzt bis 1 qm bzw. 100 Watt oder generellem Verbot.

Wohnungseigentümer*innen sind interessiert und initiativ

Wohnungseigentümer*innen sind interessiert und vielfach initiativ; das Hindernis liegt in fehlendem Wissen und Unterstützungsangeboten.

Balkonsolar als Ergänzung zur Bestandsanlage ist derzeit kaum möglich

Der Betrieb von Balkonsolaranlagen als Ergänzung zu einer bestehenden PV-Anlage ist derzeit nur schwierig oder gar nicht möglich.

Politik soll regulatorische Voraussetzungen für sichere Balkonkraftwerke schaffen

Nach Auffassung des ZVEH hat die Politik die regulatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Balkonkraftwerke nach sicheren Produktnormen angeboten werden.

Einspeisung auf allen drei Phasen ermöglichen

Balkonkraftwerke sollen auf allen drei Stromphasen einspeisen dürfen, um sie aus dem Nischendasein zu holen und ihr Potential auszuschöpfen.

Entgeltarme Steckersolar-Modelle für einkommensschwache Haushalte

Es sollten Modelle entwickelt werden, die einkommensschwachen Haushalten eine entgeltfreie oder -arme Nutzung von Steckersolargeräten ermöglichen.

Neubau: Balkone und Steckdosen BKW-tauglich planen

Bei Neubauten sollten Balkone und Steckdosenanschlüsse so geplant werden, dass Installation und Betrieb von Balkonkraftwerken (BKW) möglich sind, damit der in der PV-Strategie des BMWK vorgesehene Anspruch von Mietenden greifen kann.

Balkon-PV-Vorschlag deckt sich mit VDE-Empfehlungen

Der BMWK-Vorschlag zu Balkonsolaranlagen entspricht fast genau den Empfehlungen einer VDE-Pressemitteilung.

Bei Ost-/West-/Nord-Ausrichtung oder Verschattung sind mehr als 2 Module nötig

Bei Ost-, West- oder Nordausrichtung oder bei Verschattung werden nach Aussage der Einreichung mehr als zwei Solarmodule pro Wechselrichter mit 600 VA (EU: 800 VA) benötigt.

Glasbauvorschriften gelten auch für Steckersolargeräte; wenige für über 4 m zugelassen

Die Glasbauvorschriften (Überkopfverglasung nach DIN 18008) gelten auch für Steckersolargeräte, weshalb nur wenige Geräte für Höhen über 4 Meter zugelassen sind.

Hersteller müssen Balkonkraftwerke nach sicheren Produktnormen anbieten

Nach Auffassung des ZVEH ist es Aufgabe der Hersteller von Balkonkraftwerken, Geräte nach sicheren Produktnormen anzubieten.

Hinweis aufnehmen: Steckersolargeräte nicht in Mehrfachsteckdosen

Die Regelung sollte einen Hinweis enthalten, dass Steckersolargeräte grundsätzlich nicht in Mehrfachsteckdosen gesteckt werden dürfen.

Modulzahl pro Balkonkraftwerk nicht auf zwei begrenzen

Die Modulzahl pro Anlage soll nicht auf zwei begrenzt werden, damit auch bei ungünstiger Lage genug Energie erzeugt wird; die Leistungsbegrenzung soll der Wechselrichter übernehmen.

Verkäuferhinweis: nicht an Mehrfachsteckern betreiben

Beim Verkauf soll darauf hingewiesen werden, das Balkonkraftwerk nicht an Mehrfachsteckern zu betreiben.

„Niederlandemodell“ für Steckersolar und Dachanlagen

Das „Niederlandemodell“ sollte für Steckersolargeräte und Eigenheim-Dach-Lösungen eingeführt werden.

800-Watt-Sets mit zwei Standardmodulen sind bezahlbar verfügbar

Ein 800-Watt-Wechselrichter lässt sich mit zwei Standardmodulen von 400–450 Wp kombinieren, und entsprechende Sets sind zunehmend zu vertretbaren Preisen erhältlich.

Ausnahme in Glasbaunorm DIN 18008 für Balkon-/Fassadenmodule

Für glashaltige Balkon- und Fassadenmodule soll eine Ausnahmeregelung in der Glasbaunorm DIN 18008 analog zu der für Dachmontagen erwirkt werden.

Balkonkraftwerk-Betreiber maximieren PV-Leistung technisch, kaum vermeidbar

Betreiber von Balkonkraftwerken nutzen bereits technische Möglichkeiten, die PV-Leistung zu maximieren, um bei geringer Globalstrahlung noch einen guten Ertrag zu erzielen, und dies lässt sich vermutlich mit keiner Technologie ganz vermeiden.

Begrenzung auf ein Balkonkraftwerk pro Messstelle ist nicht nachvollziehbar

Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Freigabe von nur einem Balkonkraftwerk (BKW) pro Messstelle erscheint der Einreichenden nicht begründet.

Einfachere technische Lösung: Zusatzkasten

Statt vollständigem Neubau sollte ein einfacher Zusatzkasten mit Integration ins bestehende System als technische Alternative zugelassen werden.

Förderprogramme für Steckersolargeräte in einkommensschwachen Haushalten

Zur PV-Strategie 2023 wird vorgeschlagen, gezielte Programme zur Förderung von Steckersolargeräten für einkommensschwache Haushalte aufzulegen.

Keine Anlagenzusammenfassung für Balkon-PV

Balkon-PV-Anlagen sollten unabhängig vom Installationszeitpunkt stets als Balkon-PV gelten, ohne Anlagenzusammenfassung mit der Mieterstromanlage, sodass das vereinfachte Inbetriebnahmeverfahren erhalten bleibt.

Netzbetreiber verzögern und üben Druck bei Balkonkraftwerken aus

Laut der Einreichung verzögern Netzbetreiber den Anschluss von Balkonkraftwerken (Schukostecker) und schüchtern Betroffene dabei ein.

Recyclinglösungen für Steckersolar-Panels bereits jetzt suchen

Die Stellungnahme zur PV-Strategie 2023 fordert, schon jetzt Strategien bzw. Lösungen für das Recycling von Solarpanels aus Steckersolargeräten zu suchen.

Steckersolargeräte sind gerade in oberen Geschossen sinnvoll

Der Einsatz von Steckersolargeräten ist gerade in den oberen Geschossen sinnvoll.

Überkopfverglasungsrichtlinie für Balkonkraftwerke überarbeiten

Die Überkopfverglasungsrichtlinie soll überarbeitet werden, da ihre Vorgaben zu Neigung, Sicherheitsglas und Genehmigung den Energieertrag der Module reduzieren und verwirren können.

Zertifizierte Wechselrichter schalten bei Netztrennung in 200 ms ab

Ein zertifizierter Wechselrichter eines Balkonkraftwerks verfügt über einen NA-Schutz und schaltet den Stromfluss bei Netztrennung innerhalb von 200 ms ab.

BDEW begrüßt laufenden Prozess zur Vereinfachung der Messanforderungen

Der BDEW begrüßt den bereits laufenden Prozess zur Vereinfachung der Messanforderungen.

Förderprogramm für Weiterverwendung gebrauchter Module als Balkonkraftwerke

Die Bundesregierung soll Programme zur Wiederverwendung gebrauchter Module, besonders für Privathaushalte und als Balkonkraftwerke, auflegen, damit auch Menschen mit kleinem Geldbeutel Solarstrom erzeugen können.

Geräte mit Netz- und Anlagenschutz sind am Markt verfügbar

Geeignete zertifizierte Geräte existieren bereits; die DGS führt sie in ihrer Marktübersicht.

Marktbeherrschende Stellung der eingetragenen Installateure

Eingetragene Elektroinstallateurunternehmen haben durch das Meldemonopol eine marktbeherrschende Position.

Neutraler Begriff „Klein-Stromerzeugungsanlage“ in Kapitel 3.4

In Kapitel 3.4 der PV-Strategie sollte durchgängig ein neutraler Begriff wie „Klein-Stromerzeugungsanlage“ (analog zur Verordnung (EU) 2016/631) verwendet werden.

Nur bestimmte PV-Module sind für Anbringung über 4 m möglich

Nach der Stellungnahme zu Kapitel 3.4 (Balkonkraftwerke) der PV-Strategie sind derzeit nur bestimmte PV-Module für die Anbringung in Höhen über 4 m möglich.

Stecker-PV mit Speicher ist im Handel erhältlich

Steckersolargeräte mit integriertem Stromspeicher werden inzwischen im Handel angeboten.

Steckersolar: zusätzliche statische Belastung

Steckersolaranlagen an Balkonen oder Fassaden bedeuten nach Ansicht der Stellungnahme eine zusätzliche statische Belastung.

Steckersolargeräte halten aktuell Einzug in Baumärkte

Steckersolargeräte sind laut der DGS erfolgreich, wie sich aktuell am Einzug dieser Geräte in einzelne Baumärkte beobachten lasse.

Umsetzung braucht wenige Gesetzesänderungen

Die Vereinfachung für Anlagen bis 3,5 kVA erfordert nach Einschätzung des Autors nur wenige Gesetzesänderungen und wäre daher schnell umsetzbar.

VDE-Normen zum Stecker nicht einsehbar

Die von Netzbetreibern gegen den Schukostecker angeführten VDE-Normen sind nicht einsehbar.

Austausch-Sicherungen den Steckersolaranlagen beifügen

Steckersolaranlagen sollten eventuell generell mit Austausch-Sicherungen geliefert werden, die den Standardfall des Ersatzes einer 16-A-Sicherung durch eine abgesenkte Sicherung abdecken.

Balkon-PV-Informationsangebote mit Dach-PV-Beratung verknüpfen

Informationsangebote zur Balkon-PV sollten laut bne immer auch mit Beratungen zu den Möglichkeiten der Dach-PV verknüpft werden.

Balkonkraftwerk-Stecker wird so gut wie nie vom Netz getrennt

Der Stecker eines Balkonkraftwerks wird nach Darstellung der Einreichung so gut wie nie vom Netz getrennt.

Balkonsolaranlagen können Bestandsanlagen im Winter unterstützen

Balkonsolaranlagen könnten in der kalten Jahreszeit bereits installierte PV-Anlagen unterstützen, etwa wegen des Anstellwinkels oder bei Schnee auf der Hauptanlage.

BDEW: Zertifizierungsanforderungen für Balkon-PV netzbetreiberübergreifend vereinfachen

Der BDEW fordert in seiner Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie 2023 eine für alle Netzbetreiber einheitliche Vereinfachung der Zertifizierungsanforderungen für Balkon-PV.

Definition „mobil“: in ca. 30 Minuten entfernbar, ohne Netzkopplung

Als mobil gilt eine Anlage, die aus tragbaren Komponenten besteht, mit angemessenem Zeitaufwand (ca. 30 Minuten) entfernt werden kann, nicht ans Netz gekoppelt ist und keine festen Leitungen hat.

DGS fordert Vereinfachungen bei Steckersolar seit Jahren

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) gibt an, sich seit Jahren für die Vereinfachungen bei Steckersolargeräten (800 Watt, Schuko-Stecker) auszusprechen.

DIN VDE V 0100-551(-1) für Steckersolar nur Empfehlung, nicht rechtlich bindend

Die Normen DIN VDE V 0100-551 und VDE V 0100-551-1, die im Zusammenhang mit Steckersolargeräten (Balkon-PV) genannt werden, hatten nur empfehlenden Charakter und lösten keine rechtliche Bindung aus.

DIY-Kleinstanlagen verursachen keine volkswirtschaftlichen Kosten

DIY-Kleinstanlagen verursachen kaum volkswirtschaftliche Kosten, weil sie in der Freizeit zusätzlich geleistet werden.

Eigentumswohnungen: ca. 25 % des Wohnungsbestands

Rund 25 % der Wohnungen in Deutschland sind Eigentumswohnungen.

Einheitliche Markierung reduzierter Sicherungen bei Steckersolar

Falls noch nicht geregelt, soll es eine einheitliche Markierung (z.B. Aufkleber) für die reduzierte Auslöseleistung der Sicherung an dem Verbraucherstromkreis geben, an den eine Steckersolaranlage angeschlossen wird.

Energieberatende dürfen keine Rechtsberatung leisten

Nach Darstellung der Stellungnahme können und dürfen Energieberatende keine Rechtsberatung leisten, sodass eine geförderte Hinzuziehung von Energieberater*innen rechtliche Fragen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht abdeckt.

Etwa 25 % der Wohnungen in Deutschland sind Eigentumswohnungen

Rund ein Viertel der Wohnungen in Deutschland sind Eigentumswohnungen.

Fehlauskunft des Netzbetreibers führte zu Rückzug des Förderantrags

Eine falsche Auskunft eines Netzbetreiber-Mitarbeiters führte dazu, dass der Förderantrag für ein Balkonkraftwerk zurückgezogen und stattdessen eine Erweiterung der PV-Anlage beantragt werden musste, mit Bürokratie, Verzögerung und Mehrkosten.

Fehlende Vorgaben führen zu teils unsicherer Befestigung von Balkonmodulen

Solarwatt führt an, dass fehlende rechtliche Vorgaben für die Unterkonstruktionen von Balkonkraftwerken derzeit teilweise zu unsicheren Befestigungen der bis zu 20-25 kg schweren PV-Module in großer Höhe führen.

Freiwerdende Netzkapazität für E-Mobilität nutzbar

Die durch Steckersolargeräte frei werdenden Netzkapazitäten könnten etwa für die Versorgung der E-Mobilität im Quartier genutzt werden.

Glasbaunorm DIN 18008 behindert Balkon-PV-Module

Die Glasbaunorm DIN 18008 erlaubt Glasprodukte einschließlich Glas-Glas-PV-Module an Balkonen, unter die Menschen treten können, nur mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, die aus Kostengründen nur sehr wenige Hersteller anstreben.

Großes Bürgerinteresse an Balkonsolaranlagen

Das Interesse der Bürger an Balkonsolaranlagen ist groß: Bei drei Vorträgen vor Ort kamen insgesamt 400 Teilnehmer, ein vierter ist geplant.

KfW-Darlehen bis 800 Euro für Steckersolargeräte

Die Bundesregierung sollte Kleinstkraftwerke mit einem zinsgünstigen KfW-Darlehen bis 800 Euro fördern, damit sich auch finanzschwache Menschen ein Balkonkraftwerk leisten können.

Ländliche, ältere Bevölkerung lehnt Balkonsolar ab oder versteht es nicht

Die ländliche, eher ältere (65+) Bevölkerung, die Platz für Balkonsolar hätte, versteht das Thema nicht oder sieht es anders.

M-V-Förderprogramm für Steckersolargeräte ausgeschöpft

Mecklenburg-Vorpommern förderte als einziges Bundesland Steckersolargeräte mit bis zu 500 Euro je Anlage und Haushalt; die Mittel sind ausgeschöpft.

Mehr Rechtssicherheit bei Haftung für Balkonkraftwerke nötig

Die Stellungnahme fordert mehr Rechtssicherheit bei der Haftung von Wohnungsunternehmen und Mietern für herabstürzende Balkonkraftwerke.

Mieter-Balkonkraftwerke im Energieausweis anrechnen

Vom Vermieter installierte Balkonkraftwerke sollten positiv auf den Energieausweis der Wohnung angerechnet werden.

Netzbetreiber handhaben Zählerfreischaltung bei Balkon-PV unterschiedlich

Je nach Verteilnetzbetreiber erfolgt die Freischaltung des Zählers nach dem Einbau bei Balkon-PV-Anlagen per Telefon, per Brief oder durch einen Vor-Ort-Termin.

Normeinsicht beim Beuth-Verlag ist für Bürger:innen kostenpflichtig

Die Einsicht in Normen, auf die bei der Anmeldung von Steckersolargeräten verwiesen werden könnte, ist über den Beuth-Verlag nur gegen Bezahlung möglich und verursacht Bürger:innen Kosten.

Pauschale über 20 Jahre nicht höher als heutige kommunale Einmalzuschüsse

Über 20 Jahre gerechnet beträgt die vorgeschlagene Pauschale für Kleinstanlagen laut Einreichung nicht mehr als die Einmalzuschüsse, die Kommunen heute oft für Balkonkraftwerke zahlen.

PV-Strategie: Steckersolargeräte in Leicht- und Glasbau unterteilen

Bei der Photovoltaik-Strategie 2023 des BMWK sollten Steckersolargeräte in Leichtbau- und Glasbau-Geräte unterteilt werden, damit auch höhere Objekte schnell bestückt werden können.

Solarpflicht für Steckersolargeräte spart CO2-Emissionen ein

Eine Solarpflicht für Steckersolargeräte würde CO2-Emissionen in Höhe des dadurch eingesparten Bruttostromverbrauchs einsparen.

Stadtwerke geben zu Balkonanlagen falsche Auskünfte

Stadtwerke geben zu den Anschlussbedingungen von Balkonanlagen falsche Auskünfte, ob absichtlich, lässt die Einreichung offen.

Steckersolar-Boom führt nach 20–25 Jahren zu Entsorgungswelle

Die Stellungnahme zur PV-Strategie 2023 geht davon aus, dass der Boom von Steckersolargeräten seit Frühjahr 2022 nach 20–25 Jahren Nutzungsdauer dazu führen wird, dass viele Solarpanels gleichzeitig von Bürgern zu entsorgen sind.

Steckersolargeräte baurechtlich als Geräte statt Bauprodukte einstufen

Im Baurecht soll klargestellt werden, dass Steckersolargeräte Geräte und keine Bauprodukte sind, womit sie aus der Glasbaunorm fielen und weiterhin verkehrssicher angebracht werden könnten.

Steckersolargeräte: gesetzlich geregelte öffentliche Produktdatenbank

Die Politik soll per gesetzlicher Regelung für eine für alle einsehbare, öffentlich verfügbare Produktdatenbank zu Steckersolargeräten sorgen.

Steckersolargeräte: Hersteller zu Angaben über Anwendungsbereiche verpflichten

Hersteller von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken) sollen verpflichtet werden, praktikable Angaben zu den Anwendungsbereichen ihrer Produkte zu machen.

Unbefestigte Aufstellung hat geringen Wirkungsgrad

Ein nur in den Balkon gestelltes oder gelegtes Balkonkraftwerk (ohne Montage) arbeitet mit sehr geringem Wirkungsgrad und schränkt die Balkonnutzung ein.

Unsichere Balkonmodule bergen absehbar Gefahren für Anwohner und Passanten

Solarwatt sieht in den unsicheren Befestigungen von Balkonmodulen absehbar eine Gefahr für Leib und Leben der darunter wohnenden Menschen und der Passanten.

Verkehrssicherungspflicht bei Mieter-Balkonkraftwerken nur begrenzt übertragbar

Laut der Stellungnahme können Wohnungsunternehmen bei Balkonkraftwerken, die Mietern gehören, nicht vollständig aus der Verkehrssicherungspflicht entlassen werden, können aber auch nicht jeder noch so abstrakten Gefahr vorbeugen.

Verweis auf frühere Vorschläge und Petition zu Stecker-PV

Der SFV verweist auf eigene Vorschläge zu Steckersolaranlagen und eine unterzeichnete ePetition des Balkon.Solar e.V.

Viele Mikrowechselrichter sind für Parallelbetrieb vorbereitet

Viele Mikrowechselrichter für Steckersolargeräte, etwa von Hoymiles und Envertech, sind technisch darauf ausgelegt, mehrere Geräte parallel anzuschließen und so die Einspeiseleistung zu vervielfachen.

WEG-Eigentümer*innen haben es bei energetischer Sanierung schwerer

Wohnen im Eigentum e.V. führt unter Verweis auf seine Blitzumfrage 2022 an, dass Wohnungseigentümer*innen es deutlich schwerer haben als Hauseigentümer*innen, energetische Sanierungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen.