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Ist die Duldung rückwärtsdrehender Zähler mit der geltenden Rechtslage vereinbar?

Die Duldung rückwärtsdrehender Zähler bei Balkonkraftwerken ist mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar.

Klärbar durch GutachtenTatsacheEine Behauptung über die Welt. Belege können sie klären.

Wer es für richtig hält

Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung
  • 4 stimmen zuBDEW, Verband Kommunaler Unternehmen, Clearingstelle EEG/KWKG und 1 Privatperson
  • 16 lehnen abBNE, MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag), BBEn, DUH, GdW, Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium), BRM, Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsing, BEG MF und 7 Privatpersonen
  • 250 äußern sich nicht
Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung
  • 0 stimmen zu
  • 18 lehnen abSFV, Solar-Info-Zentrum SIZ GmbH, Energieagentur Kreis Konstanz gGmbH und 15 Privatpersonen
  • 123 äußern sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Klärbar durch Gutachten. Eine Tatsachenfrage trennt die Lager. Daten, ein Gutachten oder Vergleichsfälle können sie klären.

Belege: 1 von 6 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (Clearingstelle EEG/KWKG).

Belege liegen vor, und trotzdem glaubt ein Lager es nicht. Dann fehlt eher Vermittlung als ein Gutachten: Die Evidenz ist da, sie ist nur nicht angekommen.

Woher es stammt

6 Argumente aus 5 Stellungnahmen

„Die Duldung rückwärtsdrehender Zähler ist nicht mit der aktuellen Gesetzeslage vereinbar.“

Hamburg: Behörde für Umwelt, Klima, Energien und AgrarwirtschaftFlächenschutz und Akzeptanz

Befund

Hier entscheidet eine Rechtsfrage, kein Wertstreit: Ist die Duldung rückwärtsdrehender Zähler bei Balkonkraftwerken mit der geltenden Rechtslage vereinbar? Nur 4 von 20 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 0 von 18 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ halten sie für unvereinbar. Dagegen steht die Behörde für Umwelt, Klima, Energien und Agrarwirtschaft Hamburg, die die Duldung als nicht gesetzeskonform einstuft. Andere Stimmen verweisen auf § 4 Abs. 3 StromNZV, der die Saldierung über rückwärtslaufende Zähler nicht mehr zulasse, oder darauf, dass Einspeisung bei Steckersolargeräten bereits eichrechtskonform gezählt werde. Die Entscheidungsebene sollte vor dem Beschluss eine juristische Kurzstellungnahme zu Stromnetzzugangs- und Eichrecht einholen. Danach lässt sich entscheiden, ob der Weg über Duldung trägt oder ob die Gesetze geändert werden müssen.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Ein Argument hier bezweifelt die Machbarkeit von „Rückwärtszähler dauerhaft zulassen“ (4-mal)

Ein Argument hier bezweifelt die Machbarkeit von „Rückwärtszähler vorübergehend dulden“ (2-mal)

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Machbarkeits-Frage auf: Lässt sich das praktisch umsetzen?

Rechtsverbindlichkeit der Regelungen herstellen Privatperson 64

Die Regelungen zu Balkonkraftwerken sollen rechtsverbindlich gemacht werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 64 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).

„Rechtsverbindlichkeit herstellen - ja“

Einspeisung bei Steckersolargeräten wird bereits eichrechtskonform gezählt Privatperson 142

Bei Steckersolargeräten wird der Zähler fast immer in einen Zweirichtungszähler getauscht, später durch Smartmeter ersetzt, sodass der Überschussstrom eichrechtskonform gezählt wird.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 142 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 33 % sicher).

„wird der nicht genutzte Überschuss-Strom ins Netz eingespeist und auch eichrechtskonform gezählt“

Gesetze ändern, statt rückwärtsdrehende Zähler zu dulden Hamburg (Behörde)

Die einschlägigen Gesetze sollten geändert werden, weil Netzbetreiber andernfalls mit der Duldung rückwärtsdrehender Zähler ein nicht gesetzeskonformes Verhalten dulden würden.

  1. Aus der Stellungnahme von Hamburg: Behörde für Umwelt, Klima, Energien und Agrarwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable legal claim (toleration conflicts with current law) with a demand (laws must be changed); split into two independently assessable points, each naming the measure it concerns.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).

„Die entsprechenden Gesetze müssten geändert werden, ansonsten würde durch die Netzbetreiber ein nicht-gesetzeskonformes Verhalten geduldet.“

Duldung rückwärtsdrehender Zähler mit Gesetzeslage unvereinbar Hamburg (Behörde)

Die in der PV-Strategie 2023 vorgesehene vorübergehende Duldung rückwärtsdrehender Zähler bei Balkonkraftwerken ist nach Auffassung der Einreichenden nicht mit der aktuellen Gesetzeslage vereinbar.

  1. Aus der Stellungnahme von Hamburg: Behörde für Umwelt, Klima, Energien und Agrarwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable legal claim (toleration conflicts with current law) with a demand (laws must be changed); split into two independently assessable points, each naming the measure it concerns.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Die Duldung rückwärtsdrehender Zähler ist nicht mit der aktuellen Gesetzeslage vereinbar.“

Saldierung über rückwärtslaufenden Zähler ist nach § 4 Abs. 3 StromNZV nicht mehr möglich Clearingstelle EEG/KWKG

Die früher praktizierte Verrechnung des Bezugsstroms mit der Einspeisung über einen nicht rücklaufgesperrten Zähler scheitert daran, dass bezogene und eingespeiste kWh getrennt zu bilanzieren sind.

  1. Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 76 % sicher).

„da einer solchen „Saldierung“ die Regelung des § 4 Abs. 3 StromNZV10 entgegensteht“

Rückwärtszähler führen zu Rechtsstreit BDEW

Ohne standardisierte Prozesse würden Rückwärtszähler zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Marktparteien führen.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 32 % sicher).

„Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Marktparteien wären die Folge.“