Lagebild / Teilentscheidung
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Das BMWK prüft eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach österreichischem Vorbild, die Entbürokratisierung des bestehenden Mieterstrommodells (auch für Gewerbegebäude) und eine finanzielle Mieterbeteiligung; zusätzlich soll die Abrechnung von PV-Strom für Wärmepumpen in der Betriebskostenabrechnung geregelt werden.
Weitgehend einig
In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.
Die Landkarte
Jedes Kästchen ist eine Streitfrage. Links und oben, was sich mit Belegen klären lässt; darunter, was nur die Politik entscheiden kann; zuletzt die Instrumente, mit denen sich der Streit entschärfen lässt. Die Farbe zeigt die Diagnose.
Zone der Gutachter
Tatsachenfragen: durch Daten, Gutachten und Vergleichsfälle klärbar
Zone der Politik
Wertungen: keine Studie kann sie entscheiden
Ausgestaltung
Instrumente: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt
- Brücke
- Scheinbrücke
- Klärbar durch Gutachten
- Wertfrage
- Kernkonflikt
- Streit um die Ausgestaltung
- Offen
- Lücke
Womit sich der Streit entschärfen lässt
Instrumente bestreiten die Maßnahme nicht, sie federn sie ab: Fristen, Ausnahmen, Grenzen. Jedes antwortet auf eine der kritischen Fragen. Wo beide Lager zustimmen, liegt ein Kompromiss nahe.
Beim Mieterstrom soll ein virtueller Summenzähler als Messkonzept zugelassen werden.
antwortet auf die Machbarkeits-Frage: Lässt sich das praktisch umsetzen?Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll den Einsatz intelligenter Messsysteme voraussetzen.
antwortet auf die Alternativen-Frage: Erreicht ein anderes Mittel dasselbe Ziel günstiger oder schonender?Der Mieterstromzuschlag soll deutlich erhöht werden.
antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.
antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?Die Preisgrenze von 90 % des Grundversorgungstarifs beim Mieterstrom soll gestrichen werden.
antwortet auf die Machbarkeits-Frage: Lässt sich das praktisch umsetzen?Mieterstrom soll auch in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden möglich sein.
antwortet auf die Machbarkeits-Frage: Lässt sich das praktisch umsetzen?Die Höchstlaufzeit für Mieterstromverträge soll verlängert werden.
antwortet auf die Alternativen-Frage: Erreicht ein anderes Mittel dasselbe Ziel günstiger oder schonender?Alle 19 Streitfragen
Geordnet nach Diagnose: zuerst, was die Politik entscheiden muss, dann was Gutachten klären können, dann die Brücken.
Sollen Mieter im Mieterstrom ihren Stromlieferanten weiterhin frei wählen können?
Die freie Wahl des Stromlieferanten im Mieterstrom soll eingeschränkt werden.
Setzt das Stadtstrom-Modell Anreize, Strom dann zu verbrauchen, wenn er erzeugt wird?
Das Stadtstrom-Modell setzt keinen Anreiz zu zeitgleichem Verbrauch und zu flexiblem Verhalten.
Soll die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung an Smart Meter gebunden sein?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll den Einsatz intelligenter Messsysteme voraussetzen.
Wie aufwendig ist die Umsetzung des Stadtstrom-Modells für Vermieter und Hausverwaltungen?
Kann die Volleinspeisevergütung das Mieterstrommodell ersetzen?
Soll, wer Mieter mit PV-Strom beliefert, als Energieversorger mit allen Pflichten gelten?
Darf eine Mieterbeteiligung aus dem EEG-Konto finanziert werden?
Eine Mieterbeteiligung aus dem EEG-Konto ist nicht gerechtfertigt.
Soll beim Mieterstrom ein virtueller Summenzähler statt eines physischen zugelassen werden?
Beim Mieterstrom soll ein virtueller Summenzähler als Messkonzept zugelassen werden.
Soll Deutschland das österreichische Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung übernehmen?
Soll PV-Strom für Wärmepumpen und Allgemeinstrom über die Betriebskosten abgerechnet werden können?
Soll die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als zweites Modell neben dem Mieterstrom eingeführt werden?
Wie hoch soll der Mieterstromzuschlag sein?
Soll die Preisgrenze von 90 % des Grundversorgungstarifs beim Mieterstrom bestehen bleiben?
Die Preisgrenze von 90 % des Grundversorgungstarifs beim Mieterstrom soll gestrichen werden.
Soll der Anlagenbetreiber auch den Reststrom der Mieter liefern müssen?
Soll Mieterstrom auch in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden möglich sein?
Mieterstrom soll auch in Gewerbe- und Nichtwohngebäuden möglich sein.
Soll die Höchstlaufzeit von Mieterstromverträgen verlängert werden?
Die Höchstlaufzeit für Mieterstromverträge soll verlängert werden.
Ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einfacher umzusetzen als das bisherige Mieterstrommodell?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist mit geringem Aufwand und wenig Bürokratie umsetzbar.
Soll die finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) Teil der PV-Strategie bleiben?
Das Stadtstrom-Modell der finanziellen Mieterbeteiligung soll nicht weiterverfolgt werden.
Zu welchem Preis darf ein Vermieter selbst erzeugten PV-Strom an Mieter abgeben?
Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.
Selten, aber vielleicht entscheidend: 341 Einzelforderungen
Diese Argumente gehören zu keiner Streitfrage der Karte, meist weil nur eine Organisation sie vorbringt. Sie gehen nicht verloren: Das eine Argument, das nur einmal vorkam, kann das entscheidende sein. 169 davon lehnen andere Organisationen ausdrücklich ab; sie stehen oben.
Mieterstrom-Regeln grundlegend vereinfachen
Die Regelungen zum Handel mit selbsterzeugtem Solarstrom (Mieterstrom) sollen grundlegend vereinfacht werden, damit sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende beteiligen können.
Akzeptanz des PV-Ausbaus hängt an breiter Teilhabe am günstigen Strom
Für die Akzeptanz des PV-Ausbaus sei es entscheidend, dass viele Menschen von der günstigen Möglichkeit der Stromerzeugung profitieren, wozu auch Mieterinnen und Mieter einbezogen werden müssten.
Dezentrale Erzeugung in WEGs fördern statt hemmen
Die dezentrale Stromerzeugung und -verteilung in WEGs soll gefördert statt gehemmt werden.
Energiewende nicht allein zu Lasten der Hauseigentümer
Die Energiewende darf nicht allein von Hauseigentümern getragen werden; Mieter und Wohnungseigentümer müssen teilhaben können.
Mieterstrommodell muss umfassend verbessert werden
Das Mieterstrommodell muss umfassend verbessert werden, damit PV auf Mehrparteienhäusern errichtet wird und Mieter an der Anlage oder deren Erträgen teilhaben.
Einige Mieterstrom-Vorschläge der PV-Strategie werden kritisch gesehen
Die Einreichenden sehen einige der Vorschläge der Photovoltaik-Strategie 2023 zur Stärkung des Mieterstroms kritisch.
Förderung der Mieterteilhabe geht nicht weit genug
Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene unbürokratische Förderung von Modellen zur Teilhabe von Mieter:innen wird begrüßt, geht der Einreichung zufolge aber nicht weit genug.
Mieterstrom als Beitrag zu schnellerer, sozial gerechterer Energiewende
Mit den vorgeschlagenen Änderungen können Mieterstromprojekte einen zentralen Beitrag zu einer schnelleren und sozial gerechteren Energiewende leisten.
Mieterstrom wirkt nur bei passenden Bedingungen
Mieterstrom trägt zum beschleunigten PV-Ausbau auf Dächern nur dann bei, wenn die Rahmenbedingungen passen.
Mieterstrom: Wirtschaftlichkeit der Projekte muss durch neue Ansätze steigen
Das Mieterstromkonzept braucht grundsätzlich neue Ideen, die die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten erhöhen.
Mieterstrommodell funktioniert grundsätzlich
Das bestehende Mieterstrommodell funktioniert an sich: Es gibt viele Anbieter, und Bewohner profitieren direkt von der Anlage auf dem eigenen Dach.
Mieterstrommodell für große Gebäude weiterentwickeln und administrativ entschlacken
Das bestehende Mieterstrommodell für große Gebäude soll im Rahmen der PV-Strategie weiterentwickelt und administrativ vereinfacht werden.
Weitere 329 anzeigen
Eigennutzungs- und Mieterstromvorgaben ändern
Die Vorgaben zur Eigennutzung und zum Mieterstrom müssen verändert werden, damit PV für die Immobilienwirtschaft einen Business Case hat, mit mehr Ertragschancen und weniger Betreiberrisiken.
Mieterstrom hat ungenutzte Potenziale im Gebäudebereich
Beim Handlungsfeld Mieterstrom liegen wesentliche, bisher nur ungenügend ausgeschöpfte Potenziale für den PV-Ausbau im Gebäudebereich.
Mieterstromregelung wird lokalen Ausbaupotenzialen nicht gerecht
Der bne bewertet die EEG-Mieterstromregelung als grundsätzlich zu beschränkt und den Ausbaupotenzialen auf lokaler Ebene nicht gerecht werdend.
Beschlossene Mieterstrom-Verbesserungen reichen nicht aus
Die bereits beschlossenen Verbesserungen für Mieterstrom reichen nach Einschätzung der Stellungnahme nicht aus, um Mieterstrommodelle flächendeckend attraktiv zu machen.
Mieterstrom hat große Potenziale für Ökostrom und Teilhabe
Mieterstrom bietet große Potenziale sowohl für die Ökostromerzeugung als auch für eine stärkere Teilhabe der Menschen an der Energiewende.
Mieterstrom-Regeln für Vermieter erleichtern
Die Regelungen zum Mieterstrom sollten nach Ansicht der Einreichung erleichtert werden, damit Vermieter und Anlagenbetreiber ihn leichter nutzen können.
Mieterstrom: Mitwirkung der Mietenden sinnvoll und dringend
Das Ziel, Mietenden durch Mieterstrom-Konzepte mehr Teilhabe zu ermöglichen, ist aus Akzeptanz- und Resilienzgründen sinnvoll und dringend notwendig.
WEGs müssen Wahl für Eigenversorgung ohne gesetzlichen Nachteil haben
Wohnungseigentümer*innen müssen sich für Unabhängigkeit von Stromanbietern und hohe Eigenversorgung entscheiden können, ohne dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies grundsätzlich benachteiligen.
Bestehendes Mieterstrommodell weiter verbessern
Der VKU fordert eine weitere Verbesserung des Mieterstrommodells, um es auch in Bestandsgebäuden und Quartieren attraktiver zu machen.
Fehlende Energy-Sharing-Regeln verhindern Ausschöpfung dezentraler Potenziale
Die Potenziale dezentraler Energieversorgung werden bei weitem nicht ausgeschöpft, vor allem weil die gesetzlichen Regelungen für Energy Sharing fehlen.
Mieter-Beteiligung braucht finanziellen Nutzen und direkten Ökostrombezug
Eine stärkere Beteiligung von Mieter:innen an der Energiewende kann nach Auffassung der Einreichenden nur funktionieren, wenn diese sowohl finanziell als auch über den direkten Bezug erneuerbaren Stroms profitieren und eingebunden werden.
Mieterstrom-Entbürokratisierung in der PV-Strategie konkret umsetzen, nicht nur prüfen
Die in der PV-Strategie 3.3 genannte Maßnahme zur Entbürokratisierung und Weiterentwicklung des Mieterstrommodells soll wirksam umgesetzt und nicht lediglich geprüft werden.
Mieterstrom/Steckersolar beteiligen Nicht-Eigenheimbesitzer
Mieterstrom und Steckersolar ermöglichen es Verbraucher:innen ohne eigenes Haus, an den Vorteilen der Energiewende teilzuhaben.
Teilhabe für Mietende verhindert gesellschaftliche Spaltung
Nach der Stellungnahme lässt sich eine gesellschaftliche Spaltung verhindern, wenn auch Mietende ohne eigene Immobilie eine Möglichkeit erhalten, an der Energiewende teilzuhaben (Handlungsfeld Mieterstrom der PV-Strategie 2023).
Überarbeitung des Mieterstroms in der PV-Strategie ist zu begrüßen
Die Überarbeitung des Mieterstroms und seine Aufnahme als eines der wichtigsten Themen in die Photovoltaik-Strategie 2023 sind zu begrüßen.
Dachstrom-Überschuss soll auch an Nachbarn verkauft werden dürfen
Im Rahmen der Regeln für kollektiven Eigenverbrauch sollten Verbraucher überschüssigen Solarstrom vom Dach an Nachbarn und nicht nur an ihren Versorger verkaufen können.
Kollektiver Eigenverbrauch braucht Lösungen unter Einbeziehung des Stromnetzes
Für kollektiven Eigenverbrauch in räumlicher Nähe, etwa bei Mehrfamilienhäusern im Bestand mit mehreren Anschlusspunkten, braucht es nach Ansicht der Stellungnahme Lösungsoptionen, die das Stromnetz einbeziehen, statt ihn nur hinter einem Netzverknüpfungspunkt zu denken.
Mieterstrom kann ungenutzte (städtische) Dachflächen erschließen
Mieterstrom kann helfen, das bisher weitgehend ungenutzte Potenzial freier, insbesondere städtischer Dachflächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen.
Neuer marktorientierter Ansatz der Vor-Ort-Versorgung nötig
Die Stellungnahme fordert für die Vor-Ort-Versorgung (z.B. Mieterstrom) einen neuen und möglichst marktorientierten Ansatz.
Energy Sharing kann Akzeptanz, Teilhabe und PV-Zubau erhöhen
Nach bisherigen Analysen kann das einfache Teilen erneuerbar erzeugter Energie über Gebäude- und Kundenanlagengrenzen hinaus (Energy Sharing) die Akzeptanz, die gesellschaftliche Teilhabe und den PV-Zubau erhöhen.
Maßnahmen zur Erleichterung von Energy Sharing fehlen in der PV-Strategie
Dem Entwurf der PV-Strategie fehlen Maßnahmen, die Energy Sharing ermöglichen oder erleichtern.
Mieterstrom auf ursprüngliches Ziel Mehrfamilienhäuser ausrichten
Der ursprüngliche Zweck des Mieterstroms, mehr PV auf urbanen Mehrfamilienhäusern, sollte wieder stärker in den Fokus rücken.
Recht auf direkte Nutzung erneuerbarer Energie ohne Energiegemeinschaft
Die PV-Strategie sollte ein Recht schaffen, erneuerbare Energie direkt zu nutzen (kollektiver Eigenverbrauch), ohne dass Energiegemeinschaften gegründet werden müssen.
Deregulierter Mieterstrom nützt Klima, Mieterinnen und Mietern sowie Vermietenden
Von deregulierten Mieterstrommodellen profitieren das Klima, Mieterinnen und Mieter sowie Vermietende.
PV-Teilnahme derzeit Privileg von Wohneigentümern
Aktive Teilnahme am PV-Ausbau ist derzeit praktisch auf Menschen mit Wohneigentum beschränkt; ohne eigenes Dach sind die Beteiligungsmöglichkeiten gering.
Energy Sharing bietet großes Potenzial für bürgernahen EE-Ausbau
Energy Sharing bietet neben Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung ein enormes Potenzial für einen bürgernahen Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere Solar.
Entbürokratisierung der Mieterstrom-Regelung allein reicht nicht aus
Die in der PV-Strategie vorgesehene Entbürokratisierung der bestehenden Mieterstrom-Regelung wird als sinnvoll, aber nicht ausreichend bewertet.
Mieterstrom-Teil der Strategie ist zu unkonkret
Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie ist beim Thema Mieterstrom nach Ansicht des Verbands noch zu unkonkret.
Strom sollte vor allem lokal verwendet werden
Nach Ansicht des GdW kommt es für den PV-Ausbau auf Gebäudedächern vor allem darauf an, den erzeugten Strom lokal zu verwenden.
Fehlende Wirtschaftlichkeit von PV für Vermieter
PV-Projekten fehlt bislang eine attraktive Wirtschaftlichkeit für Immobilienunternehmen und Vermieter; Dächer werden nur belegt, wenn sie Ertrag bringen.
Mieter und einkommensschwache Haushalte gezielt erreichen
Angebote müssen auch Bevölkerungsgruppen erreichen, die sonst keine Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung haben, vor allem Mieter und einkommensschwache Haushalte.
Bekannte Mieterstrom-Verbesserungsvorschläge sollen umgesetzt werden
Die bereits vorliegenden Verbesserungsvorschläge zum Mieterstrom sollen nach Auffassung der Einreichenden nun umgesetzt werden, statt neue Modelle zu entwickeln.
Durchleitung von selbst erzeugtem PV-Strom durch öffentliche Netze erleichtern
Die Durchleitung von selbst erzeugtem PV-Strom durch öffentliche Netze zu einem anderen Verbrauchsstandort soll erleichtert und in der PV-Strategie berücksichtigt werden.
Mieterstromgesetz deutlich vereinfachen
Das Mieterstromgesetz sollte deutlich vereinfacht werden, einschließlich eines Vorrangs der Eigennutzung des Solarstromangebots vor konventionellen Stromanbietern.
Stärkere Berücksichtigung von Mehrfamilienhäusern in der PV-Strategie ist zu begrüßen
Dass der Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 Mehrfamilienhäuser beim PV-Ausbau stärker in den Blick nimmt, ist unabdingbar und sehr zu begrüßen.
Zustimmung zur Adressierung des Mieterstroms
Der eaD begrüßt, dass die PV-Strategie den Mieterstrom explizit adressiert.
Die Bundesregierung soll bei Mieterstrom jetzt handeln
Das BMWK soll die Mieterstrom-Maßnahmen der PV-Strategie unverzüglich umsetzen, statt den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu verzögern.
Mieterstrom fördert Akzeptanz und Teilhabe
Partizipative Modelle wie Mieterstrom begeistern Bürger für die Energiewende und fördern gesellschaftliche Akzeptanz.
Mieterstrom ohne Förderung durch Rechtsänderung tragfähig
Nach Ansicht des BFW würden praxisgerechte Änderungen bundesgesetzlicher Vorgaben Investitionen in lokale Stromerzeugung und Mieterstromprojekte auch ohne Förderung wirtschaftlich tragfähig machen.
Branchenstandardisierung statt Gesetz, aber in PV-Strategie nennen
Mieterstrom soll durch die Branche weiter standardisiert und in die Prozesslandschaft eingebunden werden, was Wettbewerb erhöht und kein weiteres Gesetz erfordert; das Ziel sollte aber in der PV-Strategie adressiert werden.
Energy-Sharing: Bagatellgrenze oder vergünstigter Netztarif
Eine Bagatellgrenze oder ein stark vergünstigter Netztarif für gemeinschaftliche Versorgung (Energy-Sharing) soll in der PV-Strategie berücksichtigt werden.
Geplante Vereinfachungen beim Mieterstrom zeitnah umsetzen
Die genannten Vereinfachungen (vereinfachte Vertragsgestaltung, Verzicht auf Mindestanteil Wohnfläche) sollen unbedingt zeitnah umgesetzt werden, ebenso weitere Vereinfachungen, damit Mieterstrom eine ernsthafte Alternative wird.
Kapitel 3.3 Mieterstrom der Strategie bietet zu wenig Konkretes
Das Kapitel 3.3 Mieterstrom des Strategiepapiers enthält nach Auffassung der Einreichenden zwar viele Aussagen zu Ausgangslage, Maßnahmen und nächsten Schritten, aber keine konkreten Aussagen.
PV-Strategie: kurzfristig vor allem Mieterstrom-Maßnahmen umsetzen
Bei der Umsetzung der PV-Strategie 2023 sollten kurzfristig vor allem Maßnahmen im Bereich Mieterstrom implementiert werden.
Energy Sharing über das öffentliche Netz aufnehmen
Energy Sharing über das öffentliche Netz fehlt im Strategieentwurf und soll aufgenommen werden, da es neue Umsetzungschancen und Motivation bietet und dank Digitalisierung technisch machbar ist.
Energy-Sharing nach RED II umsetzen
Energy-Sharing nach der EU-Richtlinie (RED II) soll umgesetzt werden, damit Eigenversorger Energie mit anderen Bewohnern austauschen können, einkommensschwache Haushalte Zugang erhalten und Mieter nicht gehindert werden.
Strategien für Organisation von Installation und Nutzung in WEGs fehlen
Es fehlen Strategien und Strukturen für Beschlussherbeiführung und spätere Nutzung in WEGs; die Modelle Mieterstrom, Mieterbeteiligung und Gebäudeversorgung sind dort nicht ausreichend oder nicht praktikabel.
Unterstützung der Entbürokratisierung beim PV-Einbau
Der ZVEH unterstützt die geplante Entbürokratisierung des PV-Einbaus bei Mieterstrom, Steuerrecht und Direktvermarktung.
Kaum gemeinsame PV-Anlagen auf kleinen Wohnanlagen
Auf Dächern kleinerer Eigentums-Wohnanlagen sind kaum gemeinsame PV-Anlagen zu sehen, weil ein überzeugendes Betriebskonzept fehlt.
Mieterstrom findet in der Wohnungswirtschaft kaum Zuspruch
Mieterstrommodelle finden in der Wohnungswirtschaft nur minimalen Zuspruch, was sich in der geringen Verbreitung zeigt.
PV-Strategie stellt drei Mieterstrom-Ansätze nur abstrakt vor
Die Photovoltaik-Strategie des BMWK stellt die drei darin genannten Ansätze zur Verbesserung des Mieterstrommodells nur abstrakt vor.
PV lohnt sich für Vermieter derzeit finanziell nicht
Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern macht PV heute finanziell keinen Sinn, auch wenn die Dachflächen mehr als den Bedarf decken würden.
Separate Mieterstromförderung für Bestand einführen
Für Mieterstrom im Gebäudebestand (und Neubau) sollte eine separate Förderung geschaffen werden, da dies der Energiewende dient.
Wirtschaftliches Modell für Vermieter entwickeln
Die Strategie soll ein Modell entwickeln, das für Vermieter finanziell sinnvoll ist.
Anlagenzusammenfassung im Mieterstrom zulassen
Im Mieterstrom sollen Anlagenzusammenfassungen zugelassen werden.
Grundstücksgrenzen verhindern PV-Stromverkauf
In Deutschland ist der Verkauf oder Bezug von PV-Strom auf privater Ebene über Grundstücksgrenzen, also über den Netzeinspeisepunkt hinweg, nicht möglich.
Kleine private Vermieter sollten bei der Mieterstrom-Förderung berücksichtigt werden
Kleine private Vermieter, die an der Energiewende teilnehmen wollen, sollten im Mieterstrom-Konzept der Photovoltaik-Strategie ausdrücklich berücksichtigt werden.
Gesetzliche Zurechnung der PV-Anlage zur Mietwohnung
Es bedarf einer gesetzlichen Regelung, nach der eine PV-Anlage einfach der Mietwohnung zugerechnet wird.
Mieterstrom könnte Mietern Teilhabe an der Energiewende ermöglichen
Eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus, deren Strom den Mietern angeboten wird (Mieterstrom), würde auch Mietern, überwiegend älteren, die Teilhabe an der Energiewende ermöglichen.
Politik wirkt bei Mieterstrom und Anlagenzertifikat handlungsschwach
Die Politik zeigt sich nach Ansicht des Einsenders bei Themen wie Mieterstrom und Anlagenzertifikat nicht handlungsfähig.
Mieterstrom käme allen Bewohnern zugute
Der in einer WEG-Stromgemeinschaft erzeugte Strom käme allen Bewohnern des Hauses zugute, selbstnutzenden Eigentümern ebenso wie Mietern.
„Räumlichen Zusammenhang“ auf ganze Quartiere ausweiten
Die Definition des räumlichen Zusammenhangs soll so weit gefasst werden, dass Nebengebäude und ganze Quartiere gemeinsam betrachtet, nachgewiesen und versorgt werden können.
Mieterstrom bleibt hinter den Erwartungen zurück
Mieterstrom wird besonders in kleineren Mehrparteiengebäuden (< 15 WE) kaum umgesetzt und hat als Baustein der Energiewende bisher kaum Relevanz.
Verständliche Schritte für Laien sind wichtiger als Förderung beim Mieterstromstart
Der Start in Mieterstromkonzepte sollte vor allem dadurch erleichtert werden, dass die Schritte für nicht juristisch vorgebildete Bürger verständlich sind, statt primär über finanzielle Förderung.
BMWK-Vereinfachung der Mieterstromverträge trifft die richtigen Hürden
Die vom BMWK in der Photovoltaik-Strategie angedachte Vereinfachung der Vertragsgestaltung für Anbieter von Mieterstromtarifen (Vorgaben des §42a EnWG) adressiert nach Ansicht der Stellungnahme die richtigen Hürden.
Energy Sharing fehlt in der PV-Strategie
Energy Sharing, im Koalitionsvertrag aufgeführt, wird im Entwurf der PV-Strategie nicht erwähnt.
Mieterstrom/Gebäudeversorgung endet am Hauptzähler
Das Mieterstrom-Modell in Form der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ geht offensichtlich nicht über den Hauptzähler eines Gebäudes hinaus.
Dach-PV ermöglicht sozial gerechte Teilhabe
Solarenergie auf Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen ist nach Ansicht der Stellungnahme die sozial gerechteste Ausbauform und bietet vielfältige Teilhabemöglichkeiten für Bürger*innen, etwa Mieter*innenstrom, Quartierskonzepte und Energy Sharing.
Einfache Bilanzierung und verpflichtende Netznutzung zu NS-Netzentgelten
Für EE-Gemeinschaften sollen einfache bilanzielle Abgrenzungsregeln für Erzeugung und Verbrauch gelten, sowie eine verpflichtende Netznutzung zur Durchleitung der Energie zu transparenten Netznutzungsentgelten der Niederspannungs-Verteilnetzebene.
Freiwilligkeit des Mieterstromvertrags beibehalten
Mieter:innen sollen weiterhin freiwillig entscheiden, ob sie einen Mieterstromvertrag abschließen.
Teure vorgeschriebene Hardware lässt Mieterstromprojekte scheitern
Laut der Stellungnahme scheitern Mieterstromprojekte wiederholt an teurer Hardware, die beim Aufbau einer Kundenanlage gesetzlich vorgegeben ist.
Bei dereguliertem Mieterstrom ist keine gesetzliche Solardachpflicht nötig
Wenn Mieterstrom dereguliert wird, braucht es nach Ansicht der Stellungnahme keine gesetzliche Solardachpflicht.
Eigenverbräuche werden bisher nicht erfasst
Eigenverbräuche in teil-autarken Häusern und Mietshäusern werden bisher weder bilanziert noch gemessen, was bei wachsendem Umfang relevant wird.
Mieterstrom im Bestand: Elektroinfrastruktur sehr teuer, Vergütung reicht nicht
Die Integration geeigneter elektrotechnischer Infrastruktur (z. B. Kabel, Wechselrichter) für Mieterstrom im Gebäudebestand ist sehr teuer und lässt sich mit den aktuellen Vergütungssätzen nicht annähernd decken.
Mieterstrom lohnt sich erst ab ca. 15 Wohneinheiten
Das bestehende Mieterstrommodell ist vor allem für größere Wohngebäude ab etwa 15 Wohneinheiten attraktiv; kleinere Gebäude bleiben außen vor, weil sie für Profis zu klein sind und die rechtlichen Hürden für Eigenumsetzung zu hoch.
BUKEA stimmt Mieterstrom-Maßnahmen (3.3.c) der PV-Strategie zu
Die Hamburger BUKEA stimmt den in der PV-Strategie des BMWK vorgesehenen nächsten Schritten und Maßnahmen zur Vereinfachung von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung (Punkt 3.3.c) zu.
Deregulierter Mieterstrom macht Solardachpflicht überflüssig
Wenn Mieterstrom dereguliert und sein Anwendungsbereich erweitert wird, ist nach Ansicht der Einreichung eine gesetzliche Solardachpflicht für Gebäude nicht mehr nötig.
EEG enthält bereits die Definition für Energy Sharing
Die Definition für Energy Sharing in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften wurde bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen.
Auszahlung an Mieter*innen rechtssicher gegen Missbrauch und datenschutzkonform
Die Auszahlung der finanziellen Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) an die Mieter*innen sollte rechtssicher gegen Missbrauch und hinsichtlich des Datenschutzes gestaltet werden.
Einspeisevergütung für Mieterstrom-Überschuss unabhängig von der Anlagengröße
Für Strom aus Mieterstromanlagen, der ins allgemeine Netz eingespeist wird, soll unabhängig von der Anlagengröße eine Einspeisevergütung gezahlt werden, also keine Direktvermarktungspflicht gelten.
Energy Sharing kann Dachflächen voll ausnutzen
Nach bisherigen Analysen kann Energy Sharing helfen, Dachflächen für Photovoltaik voll auszunutzen.
Mieterstrom dem Eigenverbrauch gleichstellen
Mieterstrom soll dem Eigenverbrauch rechtlich gleichgestellt werden.
Förderung kommt im Gebäudebestand wegen veralteter Elektroinstallation nicht an
Viele Fördermaßnahmen erreichen weite Teile des Wohngebäudebestands nicht, weil zunächst die Elektroinstallation modernisiert werden müsste, was wegen hoher Investitionen und begrenzter Mieterbelastbarkeit eine hohe Hemmschwelle darstellt.
Grundsätzliches Anrecht auf Mieterstrom schaffen
In der Photovoltaik-Strategie des BMWK soll ein grundsätzliches Anrecht von Mietenden auf Mieterstrom vorgesehen werden.
Höhere Einspeisevergütung bei Gebäudeversorgung als bei Volleinspeisung
Bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sollte der Anlagenbetreiber eine höhere Einspeisevergütung erhalten als ein Volleinspeiser.
Keine Netzentgelte und Umlagen bei Strom ohne Netzeinspeisung
Für PV-Strom, der ohne Einspeisung ins Mittelspannungsnetz über PV-Anlagen oder geschlossene Verteilernetze geführt wird, sollen künftig keine Netzentgelte, Abgaben und Umlagen anfallen.
Komplexität verhindert gebäudeübergreifende Quartierskonzepte
Gebäude hängen oft an derselben Niederspannungsleitung, doch die Nutzung dieser Leitung bei Quartiers- und Mieterstromprojekten ist nur mit üblichen Netznutzungsbedingungen möglich, was gebäude- und sektorenübergreifende Konzepte praktisch verhindert.
Mieterbeteiligung: Beschränkung auf Mietende unklar begründet
Es ist nicht klar, warum die finanzielle Beteiligung nur Mietenden bzw. Bewohnern und nicht auch Nachbarn, Quartiersbewohnern oder Kommunenbürger*innen offenstehen soll.
PV-Strategie: Stromsteuerbefreiung im Lieferkettenmodell für Mieterstrom fehlt
In Abschnitt 3.3 zu Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sollte die Photovoltaik-Strategie 2023 die Stromsteuerbefreiung im Lieferkettenmodell aufnehmen, da sie Mieterstrom vereinfachen würde.
S. 19: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nicht auf eine Solaranlage beschränken
Die geplante Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll Strom aus mehreren Eigenerzeugungsanlagen (mehrere PV-Anlagen, PV plus KWK) den Bewohnern anteilig zurechnen, nicht nur aus einer Solaranlage.
Überproduktion in Mieterstrom einbeziehen
Die Überproduktion von lokal erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien soll in den Anwendungsbereich für Mieterstrom einbezogen werden.
Eigenverbrauch räumlich getrennter PV-Anlagen nur über das öffentliche Netz möglich
Wer das eigene Dach nicht nutzen kann und PV-Strom auf einem Nachbardach (ca. 150 m entfernt) erzeugt, müsste diesen zum Selbstverbrauch durch das öffentliche Netz leiten.
Mieterstrom-Abrechnungen sollen transparent und für Mieter einsehbar sein
Beim Mieterstrom sollten die Abrechnungen sehr transparent sein und den Mietern zur Verfügung stehen.
Verbraucherrechte und volle Vertragsinformation bei kollektivem Eigenverbrauch
Teilnehmer an kollektiven Eigenverbrauchsmodellen sollten ihre Verbraucherrechte behalten und über die Bedingungen ihrer Verträge vollständig informiert werden.
Mieterstrom ist weiterhin wenig wirtschaftlich
Nach Darstellung der Bundesarchitektenkammer ist die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom weiterhin gering.
Mieterstrom: übergangsweise SLP-Bilanzierung, ¼-h-Messung nur an PV-Anlage
Für die Mieterstromversorgung innerhalb einer Kundenanlage sollte für einen Übergangszeitraum die Zusammenfassung der Verbraucher über Standardlastprofile (SLP) zulässig sein, wobei nur die PV-Anlage viertelstündlich gemessen wird.
Prämie für geteilten Strom beim Energy Sharing definieren
Um Energy Sharing zu ermöglichen, soll eine Prämie für den geteilten Strom festgelegt werden.
Bekannte Energy-Sharing-Lösungen sind für Mehrfamilienhäuser keine Option
Die Bundesarchitektenkammer hält die ihr bekannten Energy-Sharing-Lösungen nicht für eine Lösungsoption im Bereich der Mehrfamilienhäuser (MFH).
Deutschland kann bei kollektivem Eigenverbrauch führen
Die PV-Strategie bietet Deutschland die Chance, bei Marktbedingungen für kollektive Eigenverbrauchsmodelle eine Führungsrolle einzunehmen und dabei aus der Umsetzung der EU-Richtlinie in anderen Mitgliedstaaten zu lernen.
Durchleitung durch öffentliche Netze mit reduziertem Netzentgelt
Eine Durchleitung durch öffentliche Netze bei reduziertem Netzentgelt (z.B. ein Drittel) sollte erlaubt werden, um die Umstellung von Quartieren auf Grünstrom zu vereinfachen.
Mieterstrom dem Eigenverbrauch im Einfamilienhaus gleichstellen
Mieterstrom soll rechtlich dem Eigenverbrauch in Einfamilienhäusern gleichgestellt werden.
Spezifische kostenorientierte Netzentgelte für lokalen Eigenverbrauch
Für lokalen kollektiven Eigenverbrauch sollten spezifische, kostenorientierte und transparent zusammengesetzte Netzentgelte festgelegt werden.
Stromlieferanten zum Mieterstrom-Angebot verpflichten
Bisherige Stromlieferanten sollen gesetzlich verpflichtet werden, ein Mieterstrom-Modell anzubieten.
Vermietende zum Angebot von Mieterstrom verpflichten
Vermietende sollen verpflichtet werden, Mieterstromkonzepte anzubieten, wenn Mietende dies fordern und die lokalen Gegebenheiten dafür geeignet sind.
Beispielprojekt ruht wegen fehlender Regulierung
Das PV-Projekt der WEG liegt auf Eis, weil die Eigentümer auf eine bessere Regulierung warten, um sich selbst mit Strom zu versorgen.
Einspeisezähler bei vermieteten Wohnungen im gemeinsamen PV-Modell
Im vorgeschlagenen Betriebsmodell für gemeinsame PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern kann bei vermieteten Wohnungen bei Bedarf ein Einspeisezähler eingebaut werden.
Gutschrift des PV-Stroms auf der Stromrechnung der Bewohner
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bekommt der Bewohner die Kilowattstunden des PV-Stroms durch Messstellenbetreiber und Netzbetreiber auf seiner Stromrechnung gutgeschrieben.
Mieterstromzuschlag auch im Quartier mit exakter Quartiersdefinition
Der Mieterstromzuschlag soll auch im Wohnquartier gewährt werden, wofür der Begriff Quartier exakt definiert werden muss.
Netzbetreiber sollen Mieterstromabrechnungen der Objektzähler übernehmen
Beim Mieterstrom soll jeder Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet werden, auch die Abrechnungen der Zähler im Objekt zu übernehmen.
Personenidentität von WEG und Bewohner*innen bei PV-Anlagen schaffen
Wohnen im Eigentum fordert für die Photovoltaik-Strategie 2023, dass Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Bewohner*innen (Eigentümer*innen und Mietende) personenidentisch werden, damit sich PV-Anlagen in Wohnungseigentümergemeinschaften amortisieren können.
Personenidentität von WEG und Nutzer*innen fingieren
Das BMWK soll auf eine rechtliche Fiktion der Personenidentität zwischen stromerzeugender WEG und stromverbrauchenden Wohnungsnutzer*innen hinwirken.
Regelungen für Balkon-PV im Mieterstrommodell schaffen
In der Photovoltaik-Strategie sollten Regelungen für die Nutzung von Balkon-PV-Anlagen im Mieterstrommodell geschaffen werden, um die Abgrenzungs- und Abrechnungsprobleme zu lösen.
Überschüssiger PV-Strom größerer Anlagen könnte andere Standorte versorgen
Laut dem einreichenden Unternehmen wird nicht immer der gesamte erzeugte PV-Strom vor Ort abgenommen, sodass insbesondere größere Anlagen den Energiebedarf anderer Standorte des Unternehmens decken könnten.
100-kWp-Grenze pro Grundstück beim Mieterstrom streichen
Die Regelung, die beim Mieterstrom höchstens 100 kWp pro Grundstück erlaubt, sollte gestrichen werden.
Mieterstrom-Vereinfachung würde in Großstädten viel Potenzial freisetzen
Die Einreichenden erwarten, dass die Vereinfachung des Mieterstroms (Maßnahme 3.3 der PV-Strategie) gerade in Großstädten sehr viel PV-Potenzial freisetzen würde.
Mieterstrom: 100-kW-Grenze und EEG-Umlage bereits abgeschafft
Für Mieterstrom wurden bereits Verbesserungen beschlossen, darunter der Wegfall der 100-Kilowatt-Begrenzung und der Erneuerbaren-Energien-Umlage.
Netzentgelte für Menschen ohne Zugang zu gemeinschaftlicher Eigenversorgung erträglich halten
Die Netzentgelte sollen für Gebäude und Menschen, die geringere Möglichkeiten zur Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Eigenversorgung haben, erträglich gehalten werden.
Quartierslösungen mit saisonalem Wasserstoffspeicher denkbar
Künftig sind Quartierslösungen mit saisonalen Stromspeichern denkbar, bei denen ein zentraler Wasserstoffspeicher die Gesamtkosten der Siedlung weiter optimiert und alle Wohneinheiten CO₂-frei versorgt.
Recht auf Übertragung der Abwicklung an zertifizierten Vertreter
Es sollte ein Recht geben, die operative Abwicklung des kollektiven Selbstverbrauchs ganz oder teilweise an einen unbeteiligten zertifizierten Vertreter zu übertragen.
Strategieentwurf nennt für Mieterstrom nur drei mögliche Ansätze
Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie stellt für Mieterstrom lediglich drei mögliche Ansätze nebeneinander.
Vereinfachtes Auswahlrecht erleichtert Mieterwechsel
Das vereinfachte Auswahlrecht des Anschlussnehmers erleichtert den Wechsel von Mietern in den Mieterstrom und wieder heraus.
WEG-PV bleibt auf Allgemeinstrom beschränkt und nutzt Dachpotenzial kaum
Weil Bewohner direkt mit einem EVU Verträge haben, beschränken sich WEG-Lösungen meist auf den Allgemeinstrom (Fahrstuhl, Keller, Treppenlicht), sodass viel Dachfläche und PV-Potenzial ungenutzt bleibt.
WEGs sind bei Mieterstrom-PV häufig zögerlich
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind laut der Einreichung häufig nicht entscheidungsfreudig und eher zurückhaltend, wenn es um Mieterstrom-Projekte geht.
Dezentrale Versorgung senkt Bedarf an Großspeichern
Bei dezentraler Energieversorgung und Nahenergieversorgungsgemeinschaften sinkt der Ausbaubedarf großer Speicheranlagen.
Jeder Bewohner hat das Ziel einer eigenen PV-Anlage
In Mehrfamilienhäusern einer WEG mit gemischter Nutzung (Eigentümer und Mieter) besteht für jeden Bewohner das strategische Ziel, eine der Wohnung zugehörige PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung zu nutzen.
Koalitionsvertrag sieht bessere Rahmenbedingungen für Energy Sharing vor
Nach Darstellung der Einreichung sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung ausdrücklich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energy Sharing vor.
Mieter-Module auf Vermieter-Gestell als Modell
In Mietshäusern könnte der Vermieter ein Gestell bereitstellen, in das Mieter eigene PV-Module einstecken, wobei der Vermieter den Überschussstrom vermarktet und mehr als seine Kosten decken kann.
Relevanz von Mieterstrom steigt mit Wohnkosten und Inflation
Die Relevanz von Mieterstrom nimmt im Kontext steigender Wohnkosten und Inflation zu.
Stromhandel über Grundstücksgrenzen als größtes PV-Hindernis
Nach Einschätzung des Einreichenden ist die Unmöglichkeit, PV-Strom auf privater Ebene über Grundstücksgrenzen hinweg zu verkaufen oder zu beziehen, das größte zu beseitigende Hindernis für PV-Projekte.
Überschuss in der Kundenanlage schenken
Der in der Kundenanlage verbleibende Überschuss der Balkon-PV sollte dem Kundenanlagenbetreiber oder Mieterstromanbieter geschenkt werden, was die Attraktivität der Kombination beider Modelle erhöht.
Verweis auf Energiegemeinschaften der EU-Richtlinie fehlt
Die Strategie verweist bei Dach-PV und Mieterstrom nicht auf die EU-Richtlinie 2019/944, die Energiegemeinschaften ausdrücklich vorsieht.
Änderung § 21 Abs. 3 EEG für solare Direktlieferung
§ 21 Abs. 3 EEG soll so angepasst werden, dass der Mieterstromzuschlag für Lieferung innerhalb derselben Kundenanlage auch dann gilt, wenn der Quartiersbegriff nicht erfüllt ist.
Antragstellung für Mieterstromzuschlag abschaffen
Die Antragstellung bei der Bundesnetzagentur für den Mieterstromzuschlag soll entfallen, da jede geeignete Dachfläche mit einer Solaranlage belegt werden sollte.
Direktstromlieferung und Eigenverbrauch gleichstellen
Direktstromlieferung und Eigenverbrauch sollen gleichgestellt werden; Gewerbemieter werden derzeit mit voller EEG-Umlage belastet.
Erweiterung der 10-%-Mieterstromgrenzen entspricht BMWSB-Vorschlag an BMWK
Laut der Stellungnahme dürfen Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung bereits jetzt unschädlich 10 % ihrer Einnahmen aus Mieterstrom erzielen, und eine Erweiterung dieser Grenzen entspricht einem Vorschlag des BMWSB an das BMWK.
Fernwirktechnik in Mieterstrommodellen nicht nötig, da Anlagen messtechnisch getrennt
Die Fernwirktechnik bei Überschreiten der 100-kWp-Grenze ist in Mieterstrommodellen nicht notwendig, weil die Anlagen hinter unterschiedlichen Netzanschlusspunkten liegen und messtechnisch nicht zusammenhängen.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung braucht ein Beispiel
Das Kapitel zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (S. 19) würde durch ein Beispiel klarer.
Investitionskosten gemeinschaftlicher PV-/BHKW-Anlagen über Anlagenlaufzeit einpreisen
Bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft sollten die Investitionskosten einer PV-Anlage über 20 Jahre und die eines BHKW über einen entsprechend kürzeren Zeitraum (Laufzeit 12–15 Jahre) in den Strompreis eingepreist werden können.
Kompensationsmodell: schneller Start, nur politisches OK nötig
Das vorgeschlagene Kompensationsmodell, bei dem PV-Netzeinspeisung mit Netzbezug im festen Verhältnis verrechnet wird, könnte sehr schnell starten, weil es zunächst nur eine politische Zustimmung braucht.
Mieterstrom/Gebäudeversorgung: WEG-Besonderheiten ignoriert
Bei keinem der drei Modelle in Ziffer 3.3 wird auf die rechtlichen Besonderheiten der WEGs eingegangen, obwohl das Thema für WEGs zentral ist.
Pauschaltarif für Netzentgelte, Steuern und Umlagen
Für gemeinsam genutzten PV-Strom in Gewerbegebieten soll ein Pauschaltarif für Netzentgelte, Steuern und Umlagen eingeführt werden.
PV to Heat ist von allen Förderinstrumenten ausgeschlossen
PV to Heat im Eigenverbrauch wird von allen Förderinstrumenten ausgeschlossen.
PV-Investitionskosten über 20 Jahre in den Strompreis einrechnen
Die Investitionskosten einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage sollten über 20 Jahre verteilt in die Stromkosten aufgenommen werden können.
Separate Abrechnung bei unterschiedlichen Betreibern
Da Balkon-PV- und Mieterstromanlage meist nicht denselben Betreiber haben, ist eine eigene Marktlokation und eine Aufteilung der eingespeisten Energiemengen je Betreiber nötig, was die Umsetzung erschwert.
Statt Heimspeicher: große Gewerbespeicher für Gebiete
Statt Speichern in einzelnen Haushalten sollten große Gewerbespeicher gebaut werden, um einzelne Gebiete komplett autark zu planen.
Stromlieferverträge müssen Rückspeisung und Abgabe erlauben
Stromlieferverträge sollen verpflichtend mit Rückspeise- und Abgabemöglichkeit abgeschlossen werden.
Abgestimmte Mieterstrom-Vorschläge sind seit Jahren bekannt
Zum Mieterstrom liegen seit Jahren zwischen Branche, Verbänden und Wissenschaft abgestimmte Verbesserungsvorschläge vor.
Dachaufteilung auf Wohnungen: langfristige Bindung, Konfliktpotenzial
Das PV-Betriebsmodell, bei dem die Dachfläche eines Mehrparteienhauses in separate Anlagen für Allgemeinstrom und/oder einzelne Wohnungen aufgeteilt wird, erfordert eine langfristig bindende Aufteilung und kann zu Aufteilungskonflikten führen.
Den Begriff „Mieterstrom“ in „Lokalstrom“ umbenennen
Die Einreichung zur Photovoltaik-Strategie 2023 schlägt vor, den Begriff „Mieterstrom“ in „Lokalstrom“ umzubenennen.
Durchleitungsgebühren für geteilten PV-Strom durch die BNetzA festlegen
Die notwendigen Gebühren für die Durchleitung geteilten PV-Stroms durch das Netz des Netzbetreibers sollen von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt werden.
Fehlende Hardware für Mehrnetz-Steuerung
Obwohl Direkteinspeisung in ein einzelnes Verbrauchsnetz bewährt ist, gibt es am Markt keine flexibel konfigurierbare Hardware zur simultanen Steuerung mehrerer Verbrauchsnetze.
Finanzielle Förderung entscheidet in WEG-Sitzungen nicht über Strom-Gemeinschaften
Nach Erfahrung der Einreichenden ist finanzielle Förderung für Entscheidungen in Wohnungseigentümergemeinschaften über Mieterstrom- bzw. Strom-Gemeinschaftskonzepte hilfreich, aber nicht ausschlaggebend.
Mieterstrom: Steuern und Abgaben auf Eigenverbrauch aufheben
Im Mieterstrommodell sollen alle Steuern und Abgaben auf die eigenverbrauchte Energie (Strom und Wärme) aufgehoben werden.
Niedertarife für Wärmepumpen per Kaskadenschaltung erhalten
Niederstromtarife für Wärmepumpen- und Elektroheizungsbetreiber dürfen beim PV-Einbau nicht entfallen, sondern sollen über eine Kaskadenschaltung erhalten bleiben.
Vermieter-Balkonkraftwerke sollen auf die Miete umlagefähig sein
Eine von der Vermieter:in installierte Balkonkraftwerk-Anlage soll in Bezug auf die Miete umlagefähig sein.
Verteilungsschlüssel der Versorgungsgemeinschaft frei wählbar
Die Versorgungsgemeinschaft soll selbst entscheiden, nach welchem Verteilungsschlüssel und mit welchen Zählern Kosten von EE- und KWK-Anlagen zugewiesen werden.
Viele private Eigentümer kleiner Mehrfamilienhäuser neben Immobilienkonzernen
Neben großen Immobilienkonzernen wie Vonovia gibt es eine Vielzahl privater Eigentümer kleiner und mittlerer Mehrfamilienhäuser, deren Hauptziel nicht die finanzielle Optimierung des Immobilienertrags ist.
Für Solarstromnutzung durch Mieter und Eigentümer fehlen Rahmenbedingungen
Nach Darstellung des BSW fehlen geeignete Rahmenbedingungen dafür, dass Mieter:innen (privat und gewerblich) sowie Eigentümer:innen vor Ort erzeugten Solarstrom einfach nutzen können.
Hemmnisse bei Eigenverbrauch und Nahstrom abbauen
Hindernisse bei Eigenverbrauch und Nahstromvermarktung müssen weiter abgebaut werden.
BMWK soll Rahmen für gemeinsame Stromnutzung in allen Sektoren schaffen
Das BMWK soll umfassende, richtlinienkonforme rechtliche und politische Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Strom in allen Sektoren und Bereichen schaffen, statt sie weiter zu verhindern.
PV-Strom-Nutzung in Gebäude und Quartier fördern
Die Nutzung von dezentral erzeugtem PV-Strom im Gebäude und im Quartier sollte gefördert werden.
Mieterstrom- und Zertifikatsregeln hemmen den PV-Ausbau
Die geltenden Regelungen zu Mieterstrom und Anlagenzertifikat wirken nach Angabe des Einsenders hemmend auf die Weiterentwicklung der Photovoltaik, statt sie zu unterstützen.
Vereinfachung der Regelungen weiter vorantreiben
Der Einsender fordert, die Vereinfachung der Regelungen für Mieterstrom und kleine PV-Anlagen weiter voranzutreiben.
Prosuming-Regeln vereinfachen, Drittbelieferung erleichtern
Regeln unterhalb des Netzanschlusses, insbesondere die Drittbelieferung, sollen vereinfacht und unnötige bürokratische Anforderungen bei Messung, Abrechnung, Finanzierung und Anmeldung abgebaut werden.
PV-Strategie addressiert Bürokratie bei Mehrfamilienhäusern unzureichend
Die Maßnahmen der PV-Strategie des BMWK (Stand März 2023) gehen die bürokratischen Hemmnisse bei der Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern nach Ansicht der Stellungnahme nicht ausreichend an.
PV-Strategie behandelt das Thema unzureichend
Die PV-Strategie des BMWK adressiert verwaltungsarmen Eigenverbrauch in kleinen Wohnanlagen nicht ausreichend.
PV-Strategie sollte bei Energy Sharing dringend nachgebessert werden
Die Photovoltaik-Strategie sollte beim Thema Energy Sharing dringend nachgebessert werden.
Energy Sharing ist wichtige Komponente der bürgernahen Energiewende
Energy Sharing ist eine wichtige Komponente einer bürgernahen Energiewende und sollte in der Photovoltaik-Strategie berücksichtigt werden.
Neue Mieterstrom-Modelle auch für Gebäude mit kleineren Wohneinheiten
Es braucht neue Modelle für die Vor-Ort-Stromversorgung, die auch Gebäude mit kleineren Wohneinheiten berücksichtigen.
Entwurf der PV-Strategie behandelt Energy Sharing nicht adäquat
Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie des BMWK berücksichtigt Energy Sharing nach Auffassung der Stellungnahme nicht in angemessener Weise.
Energy Sharing in nächsten Gesetzgebungsprozessen umsetzen
Energy Sharing sollte in den nächsten Energiegesetzgebungsprozessen umgesetzt werden.
Maßnahmen zu Mieterstrom und Gebäudeversorgung zu oberflächlich
Die in der Photovoltaik-Strategie beschriebenen Maßnahmen zu Mieterstrom und gemeinschaftlicher Eigen- bzw. Gebäudeversorgung reichen nach Ansicht des BUND nicht aus, um hier den Durchbruch zu erzielen.
Erhebliches PV-Potenzial im Mieterstrom in WEGs
Beim Mieterstrom in WEGs besteht erhebliches ungenutztes PV-Potenzial.
Vermietete Häuser als kaum genutztes PV-Potenzial
Vermietete Häuser sind eine bislang kaum genutzte Ressource für Photovoltaik.
Strategie bleibt unkonkret, viele Prüfaufträge
Die Strategie ist oft unkonkret, erkennbar an der Vielzahl von Prüfaufträgen, besonders bei Mieterstrom und gemeinsamem Eigenverbrauch.
Stromtransport von PV-Anlage A zu Eigenverbraucher B würde Investoren gewinnen
Wenn der Strom einer privaten PV-Anlage zu einem Eigenverbraucher an anderer Stelle transportiert werden dürfte, ließe sich nach Einschätzung der Einreichenden ein großes Potenzial privater Investoren erschließen.
Gesetzliche Regelung zur einfachen Zurechnung von PV-Anlagen zur Mietwohnung nötig
Es bedarf einer gesetzlichen Regelung, nach der eine PV-Anlage einfach der Mietwohnung zugerechnet wird, ohne Konflikt zwischen WEG-, Miet-, Stromsteuer- und EEG-Recht und mit deutlich geringerem Verwaltungsaufwand.
Mieterstromzuschläge haben keine flächendeckende Nutzung gebracht
Die Mieterstromzuschläge des Mieterstromgesetzes von 2017 haben bislang nicht zu einer flächendeckenden Nutzung der Mieterstromtarife geführt.
Gesetzliche Regelung: PV-Anlage der Mietwohnung zurechnen, ohne Rechtskonflikte
Es bedarf einer gesetzlichen Regelung, die eine PV-Anlage einfach der Mietwohnung zurechnet, sodass kein Konflikt zwischen WEG-, Miet-, Stromsteuer- und EEG-Recht entsteht oder der Verwaltungsaufwand deutlich sinkt.
Hemmnisse für energetische Verbünde im Quartier sollen ausgeräumt werden
Alle Hemmnisse, die derzeit energetische Verbünde unterschiedlicher Gebäude im Quartier verhindern, sollen in der Photovoltaik-Strategie bzw. im Recht ausgeräumt werden.
Bundesregierung soll Energy Sharing umfassend ermöglichen
Die Bundesregierung sollte die Energy-Sharing-Regelungen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie dringend und umfassend ermöglichen.
Gemeinschaftliche Versorgung auch außerhalb des Gebäudes im Wohnquartier
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung mit Solarstrom sollten Belieferung und Verrechnung auch außerhalb eines Gebäudes, im Wohnquartier, möglich sein.
Gesetzliche Klarstellung zu Verrechnungen
Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass die Verrechnung von Strombezügen aus dem allgemeinen Netz mit Vor-Ort-Belieferung durch PV-Strom zulässig ist.
Energy-Sharing fördert dezentrale, demokratische Energiewende
Die Umsetzung von Energy-Sharing nach Art. 22 der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Deutschland kann eine dezentrale, demokratische und bürgerfreundliche Energiewende voranbringen.
Gemeinschaftliche Eigenversorgung auf Grundstück und Quartier ausweiten
Perspektivisch soll die gemeinschaftliche Eigenversorgung nicht auf ein Gebäude beschränkt bleiben, sondern über mehrere Gebäudeteile, ein Grundstück oder ein Quartier möglich werden und so zur Keimzelle einer Vor-Ort-Versorgung werden.
Investitionen steigen bei direktem räumlichem/sachlichem Bezug
Menschen investieren eher, wenn das Projekt einen direkten räumlichen oder sachlichen Bezug zu ihnen hat, etwa eine gemeinsame PV-Anlage auf einem Parkdeck mit Stromlieferung an umliegende Wohneinheiten.
Mieterstrom-Zubau seit Jahren auf niedrigem Niveau
Der PV-Zubau im bestehenden Mieterstrommodell bewegt sich seit Jahren auf niedrigem Niveau.
Netz- und Messstellenbetreiber sollen Messinfrastruktur bereitstellen
Verteilnetz- und Messstellenbetreiber sollten kollektiven Eigenverbrauch erleichtern, indem sie die nötige Messinfrastruktur schaffen und Messwerte bei Zustimmung weitergeben.
Pfade für WEG-Eigenbetrieb in einfacher Bürgersprache vorgeben
Die Regierung soll einfache, klare Pfade, wie eine WEG Betreiber und Nutzer der eigenen PV wird, in einer für einfache Bürger verständlichen Sprache vorgeben.
Energy Sharing fehlt trotz Koalitionsvertrag und Prüfauftrag
Obwohl Koalitionsvertrag und Bundestags-Entschließung Energy Sharing vorsehen bzw. prüfen lassen, enthalten weder das EEG 2023 noch die PV-Strategie eine Regelung dazu.
Mieterstrom kaum in Marktkommunikation eingebunden
Das Wachstum des Mieterstroms wird gehemmt, weil er nur rudimentär in die standardisierte Marktkommunikation eingebunden ist; individuelle Sonderlösungen verhindern Skaleneffekte.
Strategie ignoriert Prüfauftrag zu Energy-Sharing-Hemmnissen
Die PV-Strategie des BMWK kommt dem Bundestagsbeschluss vom 05.07.2022 nicht nach, Hemmnisse für Energy Sharing zu prüfen und Vorschläge zu ihrer Beseitigung vorzulegen.
Nutzerverhalten und Energieversorgung sollen angereizt werden
Im Gebäudebereich sollen sowohl ein klimaschonendes, energieeffizientes Nutzerverhalten als auch eine optimal eingestellte Energieversorgung angereizt werden.
Stromverkauf an Nachbarn mit geringen Netzentgelten erlauben und fördern
Der Verkauf von Strom an Nachbarn in räumlicher Nähe (z. B. unter 5 km) ohne oder mit sehr geringen Netzentgelten sollte erlaubt und gefördert werden; vorgeschlagen wird ein entsprechender Satz in der Strategie.
Deutsches Recht verbietet PV-Stromlieferung an umliegende Wohneinheiten, RED II erlaubt sie
Nach den bisherigen deutschen Regelungen ist es nicht möglich, den Strom einer gemeinschaftlich genutzten PV-Anlage (z. B. auf einem Parkdeck) an umliegende Wohneinheiten zu liefern, obwohl die RED II in ihrer bisherigen Fassung dies erlauben würde.
Energy Sharing 2023 umsetzen, einheitlich definieren
Das BMWK soll noch 2023 das EU-Recht zu Energy Sharing national konsequent umsetzen und eine einheitliche Definition schaffen.
Energy Sharing bundesweit ermöglichen, Durchleitungsverbot aufheben
Energy Sharing gemäß EU-Richtlinie soll bundesweit gesetzlich ermöglicht und dafür das Durchleitungsverbot über ein öffentliches Netz zum Nachbargebäude aufgehoben werden.
Kein deutscher Rechtsrahmen für Energy Sharing trotz EU-Definition
Die EU hat die Nutzung gemeinschaftlich produzierter Energie im „Clean Energy Package“ definiert, im deutschen Recht wurde dafür bisher kein Rechtsrahmen für Energy Sharing etabliert.
Mieterstrom im Quartierskonzept denken
Mieterstrom könnte als Quartierskonzept mehrere Gebäude oder ein ganzes Quartier versorgen.
Mieterstrom ist hinter den Erwartungen zurückgeblieben
Das Mieterstrom-Modell hat sich bisher deutlich schlechter entwickelt, als erwartet worden war.
Überschussenergie wird selten gebäudeübergreifend genutzt (Steuerrisiken, Regularien)
Überschüssige Energie aus Gebäuden, etwa aus PV-Anlagen, wird in der Praxis häufig nicht von anderen Gebäuden genutzt, weil Unternehmen dadurch steuerliche Risiken eingehen oder andere Regularien entgegenstehen.
Elektromobilität in Lösungen einbeziehen
Bei der Weiterentwicklung der Lösungen für Eigenverbrauch und Energy Sharing wäre die Einbeziehung von Elektromobilität äußerst wünschenswert.
Energy-Sharing steht im Koalitionsvertrag, ist aber nicht umgesetzt
Das EU-Recht zu Energy-Sharing wurde trotz Verankerung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung noch nicht aufgegriffen.
Terminierten Umsetzungsauftrag für Energy Sharing in die PV-Strategie
Die PV-Strategie sollte einen klar terminierten Umsetzungsauftrag zum Energy Sharing aufnehmen.
Netzanschlüsse derselben Niederspannungsebene von Vor-Ort-Lösungen abgeschnitten
Nach Darstellung des bne bleiben unter der EEG-Mieterstromregelung verschiedene Netzanschlüsse auf derselben Niederspannungsebene für Vor-Ort-Energielösungen abgeschnitten.
Standortnahe Versorgung industrieller Verbraucher dient der Versorgungssicherheit
Eine standortnahe Eigen- und Drittversorgung industrieller und gewerblicher Stromverbraucher macht Synergien nutzbar und dient dadurch der Energieversorgungssicherheit.
PV-Strategie soll stärker auf Wohnungseigentümer*innen und WEGs ausgerichtet werden
Die PV-Strategie des BMWK soll den Blick verstärkt auf Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) richten.
Klare Vorgaben für WEG und Netzbetreiber/EVU festlegen
Es fehlen klare Vorgaben an WEG sowie an Netzbetreiber/EVU; letztere könnten als Abrechnungsdienstleister der Stromgemeinschaft eingebunden bleiben.
Mieterstrom: Quartiersbezug neu definieren
Der „Quartierbezug“ des Mieterstrommodells soll neu definiert werden, sodass etwa ein benachbartes Parkhaus mit Solaranlage einbezogen werden kann.
PV-Strategie setzt Prüfauftrag zu Energy Sharing nicht um
Der Entschließungsantrag des Bundestags zum EEG 2023 vom 5. Juli 2023 enthält einen Prüfauftrag an die Bundesregierung zur Einführung von Energy Sharing, dem die Photovoltaik-Strategie bislang nicht nachkommt.
Art. 22 EE-RL zu Energy-Sharing in Deutschland bisher nicht umgesetzt
Art. 22 der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu Energy-Sharing ist in Deutschland bislang nicht aufgegriffen worden, obwohl er im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht.
Gemeinschaftsspeicher rechtlich und wirtschaftlich attraktiv machen
Der Aufbau gemeinsamer Speicheranlagen soll rechtlich und wirtschaftlich möglich und attraktiv gemacht werden.
Netzentgelt-Aufschlag auf lokal verbrauchten PV-Strom unterbinden
Stromversorger sollen daran gehindert werden, PV-Strom mit Netzentgeltaufschlag weiterzuverkaufen, da der Strom in der Nachbarschaft verbraucht wird und nicht über Übertragungsnetze transportiert werden muss.
Dachaufteilung auf Wohnungen: kein Ausgleich zwischen PV-Leistung und Verbrauch
Beim PV-Betriebsmodell mit aufgeteilter Dachfläche und separaten Anlagen je Wohnung bzw. für den Allgemeinstrom fehlt der Ausgleich zwischen PV-Leistung und Stromnachfrage über alle Verbraucher im Haus.
Energy-Sharing-Umsetzungsfrist der EU in Deutschland versäumt
Die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (Art. 22, 2019) verlangte Energy Sharing bis Mitte 2021; die Frist lief ohne Umsetzung ab und kein deutsches Energiegesetz enthält bisher eine Regelung.
Kürzere Bearbeitungszeiten der Netzgesellschaften beim Mieterstrom
Die Netzgesellschaften sollten Vorgänge im Zusammenhang mit dem Mieterstrommodell schneller bearbeiten.
Mieterstrom: Zähler des gMSB als dauerhafte Option senken Messtechnikkosten
Wenn beim Mieterstrom immer die Zähler des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) genutzt werden können, sinken laut der Stellungnahme die Investitionskosten für Messtechnik stark, und ein erhebliches Hemmnis in Bestandsgebäuden entfällt.
Standortnahe Versorgung industrieller Verbraucher kann netzstabilisierend wirken
Eine standortnahe Eigen- und Drittversorgung industrieller und gewerblicher Stromverbraucher kann netzstabilisierend wirken.
Stadtwerkekunden wollen selbst erzeugen und andere mitversorgen
Viele Stadtwerkekunden haben Interesse an Eigenerzeugung und daran, andere mitzuversorgen.
Hohe Teilnehmerzahl ist für Mieterstrom-Wirtschaftlichkeit wichtig
Für die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom ist es wichtig, dass möglichst viele Bewohner teilnehmen.
WEG-Solarprojekte scheitern an Unklarheit über Rechtsform, Steuer, Haftung
Wohnungseigentümergemeinschaften wollen Solar, wissen aber nicht, wie sie gemeinsam erzeugten Strom verteilen und welche steuerlichen, rechtlichen und haftungsrechtlichen Folgen das hat.
Angebotspflicht für Mieterstrom-Unterzähler durch grundzuständige Messstellenbetreiber
Grundzuständige Messstellenbetreiber sollen verpflichtet werden, den Messstellenbetrieb für Mieterstrom-Unterzähler zu den Preisobergrenzen des MsbG anzubieten, wobei der Betreiber frei zwischen Angeboten wählen kann.
BMWK-Werbung und Informationsplattform für Mieterstrom sinnvoll
Gezielte Werbung und eine Informationsplattform des BMWK, nach dem Vorbild der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, könnten hilfreich sein, damit die Initiative zu Mieterstromanlagen häufiger von Bewohner*innen ausgeht und die Teilnahmequote steigt.
Direktvermarktungspflicht hemmt Mieterstromprojekte
Die Direktvermarktungspflicht für Überschussstrom aus Mieterstromanlagen ist ein Hemmnis für die Realisierung von Mieterstromprojekten.
Mieterstrom-Dienstleister rechnen sich bei kleinen Projekten nicht
Für kleine Anlagen oder wenige Abnehmer sind Mieterstrom-Dienstleister häufig nicht wirtschaftlich, sodass Anlagenbetreiber im Stich gelassen werden; auch Musterverträge, Planer und Solarteure helfen oft nicht.
Mieterstrom: Zähler des grundzuständigen Messstellenbetreibers dauerhaft anbieten
Im Mieterstrom soll neben eigenen Unterzählern und der Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers dauerhaft die Option bestehen, die Unterzähler des grundzuständigen Messstellenbetreibers (idealerweise als intelligentes Messsystem) zu nutzen.
Standardisierung der Netzbetreiber-Abrechnung bei gemeinschaftlicher Versorgung
Netzbetreiber sollten ihre Abrechnungsprozesse bei gemeinschaftlicher Versorgung standardisieren, damit die Finanzierung der Gemeinschaftsanlage reibungslos funktioniert.
Vollständiges Energy-Sharing-Konzept entwickeln und mit FF-SA verzahnen
Die Stellungnahme fordert, ein vollständiges Konzept zu Energy Sharing zu entwickeln und insbesondere mit dem Handlungsfeld FF-SA der PV-Strategie zu verzahnen.
§ 42a EnWG bringt keinen besseren Verbraucherschutz
Die Sonderregelungen für Mieterstromverträge in § 42a EnWG bieten laut der Einreichung keinen besseren Verbraucherschutz als die allgemeinen Vorschriften für Stromlieferverträge.
Bundesweit verpflichtende Regelungen und Rechtsrahmen für Energy Sharing
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) fordert für Energy Sharing bundesweit verpflichtende Regelungen und den entsprechenden Rechtsrahmen, da er hier Verbesserungsbedarf an der PV-Strategie sieht.
Energierecht erschwerte WEGs den Betrieb gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen
Nach Darstellung der Einreichenden hat das Energierecht WEGs als Betreibern gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen in den vergangenen rund 25 Jahren erhebliche Hindernisse bereitet.
Gemeinsame Speicher bei kleinteiliger PV
Gemeinsam genutzte Energiespeicher bei kleinteiliger PV-Erzeugung, etwa in Wohngebieten, sollten aufgebaut werden, mit Anreizen für Unternehmen.
Mieterstromanbieter meiden kleine Objekte
Bei Objekten mit wenigen Wohnungen haben Mieterstromanbieter kein Interesse, ein Angebot zu legen.
Bündnis-Konzept zum kollektiven Eigenverbrauch deckt nur einen Netzverknüpfungspunkt ab
Das Konzept des Bündnisses Bürgerenergie denkt den kollektiven Eigenverbrauch ausschließlich hinter einem Netzverknüpfungspunkt, während Mehrfamilienhäuser im Bestand oft mehrere Anschlusspunkte haben.
Dachflächenkulisse für Mieterstrom ausweiten
Die für jedes Mieterstrommodell zulässige Dachflächenkulisse soll ausgeweitet werden.
E-Ladesäulen zumindest im Mieterstrom unbürokratisch ermöglichen
E-Ladesäulen sollen zumindest im Rahmen von Mieterstrom unbürokratisch und ohne steuerliche Risiken möglich sein.
Für den Start von Strom-Gemeinschaften in WEGs braucht es verständliche Blaupausen
Damit Wohnungseigentümergemeinschaften Strom-Gemeinschaften starten können, werden Blaupausen in Form von Schrittlisten benötigt, die auch für nicht juristisch vorgebildete Bürger verständlich sind.
Mieterstrom-Kampagne
Eine Kampagne soll die Möglichkeiten von gemeinschaftlich erzeugtem Grünstrom bewerben.
Mindestteilnehmerzahl für Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom
Unterhalb einer gewissen Mindestzahl teilnehmender Mietender ist Mieterstrom nicht mehr wirtschaftlich.
Netzbetreiber sollen Abrechnung und standardisierte Meldung von Unterzählern ermöglichen
Der bne fordert, dass Netzbetreiber in ihren IT-Systemen die Voraussetzungen für die Abrechnung von Unterzählern schaffen und neue Messlokationen nach einem standardisierten Prozess übermitteln.
Pauschale Abregelung hebt Wirtschaftlichkeit von PV-Quartierslösungen auf
Nach Darstellung der Einreichung beseitigen pauschale Abregelungen aller Anlagen bei Stromüberangebot und hoher Netzbelastung die Wirtschaftlichkeit und die Möglichkeit, PV-Strom im Gebäudekomplex oder Quartier wirtschaftlich sinnvoll mit Wärmepumpen und Wallboxen zu verbinden.
Anmeldepflichten zur Stromsteuerbefreiung beim Mieterstrom abschaffen
Die Anmeldepflichten zur Stromsteuerbefreiung sollten im Rahmen der Mieterstrom-Maßnahmen der Photovoltaik-Strategie kurzfristig abgeschafft werden.
Anreize im Wohnungsneubau wirken nur verzögert
Im Wohnungsneubau führen Anreize, die heute verstanden werden, nicht schon morgen zu höheren Umsetzungsquoten, etwa beim Mieterstrom.
Aufgang gilt als eigenes Gebäude, Flächen für Mieterstrom oft ungenutzt
Bei größeren Gebäudekomplexen aus den 60er bis 80er Jahren und bei vielen Plattenbauten wird jeder Aufgang als ein Gebäude betrachtet, wodurch größere geeignete Flächen oft nicht für Mieterstrom genutzt werden können.
Beratung und Förderung speziell für WEGs
Es sollen Beratungs- und Förderangebote speziell für Wohnungseigentümer*innen und WEGs entwickelt werden, einschließlich Rechtsfragen.
Einfachere Vorgaben für Ladestrom-Weitergabe an Mitarbeitende
Die Politik soll einfachere und pragmatische Vorgaben schaffen, damit neben Eigennutzung und Einspeisung auch die Weitergabe von PV-Ladestrom an Mitarbeitende praxisgerecht möglich wird.
Mieter bei Gebäudeversorgung vor Stromsperren durch Vermieter schützen
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sollen Mieter nicht befürchten müssen, dass Vermieter ihnen den Strom sperren.
Mieterstromzuschlag wird nur ab 40 % Wohnanteil des Gebäudes gewährt
Der Mieterstromzuschlag wird derzeit nur gewährt, wenn mindestens 40 % des Gebäudes dem Wohnen dienen.
Öffentliche Informationsseite zum Mieterstrom fehlt
Es fehlt eine öffentliche Informationsseite zum Mieterstrommodell.
Wegfall der EEG-Umlage kein ausreichender Hebel für Mieterstrom
Der Wegfall der EEG-Umlage bietet laut der Stellungnahme keinen ausreichenden ökonomischen Hebel für Mieterstrommodelle, weil alle Anlagenformen davon profitieren.
Zählwerkzuordnung zu Vertragspartnern gesetzlich regeln
Die Zuordnung der Zählwerke zu verschiedenen Vertragspartnern bei Bezug und Einspeisung (z. B. Contractor als Anlagenbetreiber, WEG als Bezieher) sollte gesetzlich geregelt werden.
BAK: Mieterstrom-Umsetzung in Mehrfamilienhäusern technisch minimalinvasiv gestalten
Die Bundesarchitektenkammer fordert, dass die technische Umsetzung von Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern minimalinvasiv ausgestaltet wird, sodass eine Nachrüstung im Großteil der Bestandsgebäude sinnvoll ist.
Blaupausen und Vorgehenspläne für WEG-Stromgemeinschaften bereitstellen
Die Regierung soll eine kleine Zahl (2–5) einfach umsetzbarer Muster-Modelle mit klaren Anweisungen für Elektrobetriebe, Juristen und Steuerberater und dokumentierten Standardprozessschritten bereitstellen.
Eigen-PV-Betrieb der Wärmepumpe auch in Abschaltzeiten erlauben
Es soll erlaubt sein, die Wärmepumpe auch während der Abschaltzeiten des Netztarifs mit eigenem PV-Strom zu betreiben, wenn genügend PV-Leistung vorhanden ist.
Gezielte Förderung von Quartiersspeichern im Mieterstrom prüfen
Es soll geprüft werden, inwiefern Quartiersspeicher gezielt gefördert werden können, um die im Koalitionsvertrag verankerten Quartierslösungen im Mieterstrommodell zu stärken.
Hutschienenzähler beim Mieterstrom akzeptieren, um Zählerschränke zu sparen
Beim Mieterstrom sollen Hutschienenzähler akzeptiert werden, damit möglichst keine zusätzlichen Zählerschränke nötig sind.
Mieterstrom ist bei Mieter*innen weitgehend unbekannt
Das Konzept Mieterstrom und andere Formen der Vor-Ort-Versorgung in Nicht-Eigenheimen ist bei Mieter*innen noch weitgehend unbekannt.
Mieterstrom: letzte Anpassung ohne spürbare Verbesserung für kleine WEG
Nach Angaben der Stellungnahme hat die letzte Anpassung beim Mieterstrom keine spürbare Verbesserung gebracht, da Wohnungseigentümergemeinschaften unter 15 Wohneinheiten mangels Wirtschaftlichkeit in der Regel keinen Dienstleister finden.
Modell im transparenten Prozess mit Verbänden entwickeln
Das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll in einem transparenten Prozess unter Einbeziehung von Verbänden und Unternehmensexperten entwickelt werden.
Netzbetreiber/EVU haben wenig Interesse an WEG-Eigenerzeugung
Netzbetreiber und EVU haben vermutlich wenig Interesse daran, dass die WEG eigenen Strom produziert und nutzt.
Personenidentität im EEG streichen, kollektive Identität zulassen
Der Begriff der Personenidentität im EEG soll ersatzlos gestrichen werden, damit eine gemeinschaftliche (kollektive) Identität innerhalb einer Kundenanlage oder im räumlichen Zusammenhang ohne bürokratische Hindernisse zugelassen wird.
PV und BHKW können sich ökologisch sinnvoll ergänzen
Die Stellungnahme zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung hält es für ökologisch sinnvoll, dass sich PV-Anlagen und BHKW in der Eigenerzeugung ergänzen können.
Quartiersbegriff beim Mieterstrom problematisch bei Nachbarhaus jenseits einer Straße
Der Quartiersbegriff in der Mieterstromregelung des EEG (§ 21 Abs. 3) wäre nach Ansicht der Stellungnahme problematisch, wenn das Nachbarhaus mit der PV-Anlage auf der anderen Seite einer vierspurigen öffentlich gewidmeten Straße steht, auch wenn es zur selben Kundenanlage gehört.
Überproduktion von Mieterstrom in Nachbarobjekte einbeziehen
Weil Mieterstrom aus einem Objekt nicht an nahegelegene Objekte abgerechnet werden darf, ist der Umfang der Stromproduktion nicht kalkulierbar; Überproduktion lokalen Stroms soll in den Mieterstrom-Anwendungsbereich einbezogen werden.
Auf separate Abrechnung der Balkon-PV-Einspeisung verzichten
Die kleine eingespeiste Menge der Balkon-PV sollte nicht separat gezählt und abgerechnet, sondern der Mieterstrommenge zugerechnet werden; das vermeidet aufwändige Aufteilung und schafft einen Anreiz zur Kombination.
Gebäudeversorgung könnte Reihenhausanlagen je nach Rechtsform ungleich behandeln
Eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung könnte Reihenhausanlagen mit eigenem Grundstück gegenüber solchen in Form einer Wohnungseigentümergemeinschaft benachteiligen, bei denen sie zulässig wäre.
Jahresenergiebilanz als pragmatischer Nachweis für „aus PV-Strom“
Der Nachweis, dass der abgegebene Strom aus PV stammt, soll pragmatisch über eine Jahresbilanz von PV-Erzeugung und Abgabe an Mitarbeiter erfolgen.
Klare Abgrenzungsregeln für kollektiven Eigenverbrauch
Regeln zu Umspannwerk, geografischer Entfernung und Erzeugungskapazitätsgrenze sollten eindeutig sein und demografische Gegebenheiten sowie Netzbetriebsvorteile berücksichtigen.
Kopplung der PV-Anlage mit Ladestationen in der Tiefgarage vorsehen
Eine künftige Regelung soll die Kopplung der PV-Anlage mit Ladestationen in der Tiefgarage ermöglichen.
Kostenverteilung nach Wohnungsgröße statt Verbrauch ist ein Gerechtigkeitsproblem
Die Verteilung der PV-Kosten nach Wohnungsgröße statt nach Stromverbrauch wird als Gerechtigkeitsproblem bewertet, das ebenso bei selbstnutzenden Eigentümer:innen besteht.
Lokaler Bezug entlastet Netz wie Eigennutzung
Der Strombezug innerhalb eines Niederspannungsverteilknotens ist technisch mit Vor-Ort-/Eigennutzung gleichzusetzen, da auch hier die Übertragungsnetzkapazitäten geschont werden.
Meldepflichten vereinfachen, einziger Empfänger, Antwortfrist
Die Meldepflichten für Mieterstrom sollen stark vereinfacht werden, mit nur einem Empfänger für Meldungen und einer gesetzlichen Antwortfrist für Netzbetreiber.
Mieter wären zum Bezug von Mieterstrom bereit
Die Mieter des Einsenders wären gern bereit, den erzeugten Strom als Mieterstrom zu beziehen.
Mieterstrom ist bei Mieter*innen weitgehend unbekannt
Das Konzept Mieterstrom und andere Formen der Vor-Ort-Versorgung in Nicht-Eigenheimen ist laut der Stellungnahme vor allem bei Mieter*innen noch weitgehend unbekannt.
Mieterstrom-Begriff im EEG nicht definiert
Der Begriff „Mieterstrom“ wird im EEG nicht definiert, sodass z.B. Eigentümergemeinschaften fälschlich annehmen könnten, die Mieterstrom-Regelungen beträfen sie nicht.
Mieterstrom-Kapitel sollte Beispiele, Grafiken und Beispielabrechnungen enthalten
Das Mieterstrom-Kapitel der Strategie sollte durch Beispiele, Grafiken und Beispielabrechnungen ergänzt werden, etwa die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung auf S. 19 durch ein Beispiel.
Nach Angleichung an Eigenstrom ist Unterscheidung Mieterstrom/Eigenverbrauch überflüssig
Wenn Mieterstrom wirtschaftlich dem eigenverbrauchten Strom aus erneuerbaren Energien angeglichen wird, ist nach Ansicht der Einreichung die begriffliche Differenzierung zwischen beiden nicht mehr erforderlich.
Nicht lizenzierte Aggregatoren sollen kommerzielle Modelle betreiben dürfen
Kommerzielle kollektive Eigenverbrauchsmodelle sollten von nicht lizenzierten unabhängigen Aggregatoren ermöglicht und betrieben werden können.
Notwendige Beratung durch Anwalt/Steuerberater: kaum eine WEG ist dazu bereit
Nach Einschätzung der Einreichung ist eine notwendige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater für Mieterstrom-/Strom-Gemeinschaftsprojekte eine Hürde, die kaum eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu gehen bereit ist.
Optionale gemeinsame Batterie zur Steigerung der PV-Eigennutzung
Im vorgeschlagenen Betriebsmodell für gemeinsame PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern kann optional eine gemeinsame Batterie die PV-Eigennutzung erhöhen.
PV-Strom fällt zu anderen Zeiten an, als eine Wärmepumpe ihn braucht
Eine private PV-Anlage würde den Strom nach Einschätzung des Einreichenden zu einer Zeit bereitstellen, die nicht zum Bedarf einer Wärmepumpe passt.
Registrierung auf Eigentümer vermeidet Probleme bei Mieterwechsel
Würde die Anlage auf den Eigentümer registriert, ließen sich Probleme beim Mieterwechsel vermeiden.
Überschuss-Einspeiselösungen vereinfachen (§ 21, § 21b EEG)
Vorgeschlagen werden Änderungen von § 21 Abs. 2 Nr. 1 a) und § 21b Abs. 4 Nr. 2 b) EEG, sodass nur durchgeleiteter, nicht vor Ort verbrauchter Strom dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden muss und Weitergabe an Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe ohne Netzdurchleitung möglich ist.
Überschussstrom bei Mieterstrom deckt Vermarktungsgebühren nicht
Das Direktvermarktungspotenzial von Mieterstromanlagen ist gering, da der Überschuss meist nicht ausreicht, um die Direktvermarktungsgebühren zu erwirtschaften.
Vermieterzähler als anerkannte Abrechnungsgrundlage
Die geeichten Messeinrichtungen des Vermieters sollen gegenüber Mietern und Netzbetreibern als Abrechnungsgrundlage anerkannt werden.
Zu kleine Hausanschlussräume verhindern Mieterstrom
Zu kleine Hausanschlussräume bzw. -nischen verhindern Wandlermessung und machen Mieterstromlösungen auch in Neubauten unmöglich.
§ 26 Nr. 7a InvStG: Mieterstrommodelle von Immobilienfonds praktisch nicht umsetzbar
Die BAI sieht in der 10-Prozent-Grenze für Einnahmen nach § 26 Nr. 7a InvStG, die nach Auffassung des BMF als Bruttozufluss vor Abzug der Werbungskosten gilt, ein Hindernis, sodass Immobilienfonds trotz der beabsichtigten Begünstigung Mieterstrommodelle nicht umsetzen können.
10%-Grenze ist nicht rechtssicher bestimmbar
Es ist derzeit unklar, wie die gewerbesteuerliche 10 %-Grenze rechtssicher bestimmt werden soll, was die rechtssichere Umsetzung von Mieterstrommodellen blockiert.
Algorithmus kann gerechte Aufteilung nach Investitionsanteil leisten
Ein Regelalgorithmus in permanentem Zyklus kann die momentane PV-Leistung unabhängig vom Lastprofil nach Investitionsanteil, mit Priorität für Wohnungsbedarf, dann Batterie, dann Allgemeinstrom zuteilen.
Altersversorgungseinrichtungen sollen zur Energiewende beitragen dürfen
Auch Altersversorgungseinrichtungen sollen ihren Beitrag zur Energiewende leisten und ihre Immobilien zeitgemäß und nachhaltig im Sinne von Mietern und Begünstigten verwalten dürfen.
Änderungen 2022 am Mieterstrommodell schränkten Marktzutritt neuer Akteure ein
Die Änderungen von 2022 am energiewirtschaftlichen Rahmen haben nach Darstellung der Einreichung die technischen und prozessualen Randbedingungen des Mieterstrommodells stark eingeschränkt, wodurch traditionelle Marktteilnehmer mit Verbandsunterstützung den Eintritt neuer Marktteilnehmer verhindert hätten.
Antragskosten würden Förderungsvorteil zunichtemachen
Müssten Mieter den baurechtlichen Antrag selbst bezahlen, würden die Kosten die Vorteile der Förderung vermutlich wieder aufheben.
Balkon-PV im Mieterstrom: Abrechnungsprobleme gelten auch für Bilanzierung
Die geschilderten Probleme bei Abrechnung und Mieterstromzuschlag für Balkon-PV-Anlagen im Mieterstrommodell gelten analog für die Bilanzierung in den Bilanzkreisen des Verteilnetzbetreibers oder Direktvermarkters.
Bessere GEG-Anrechnung nützt allen Gebäudesystemen, unabhängig vom Energieträger
Nach Darstellung des BDEW würden von einer verbesserten Anrechnung des Nutzerstroms im GEG alle Gebäudesysteme profitieren, unabhängig von Energieträger oder Wärmeerzeuger.
Eintägige Seminare zum Mieterstrom anbieten
Vorschlag: Ein Angebot an eintägigen Seminaren zum Thema Mieterstrom würde Interessierten helfen.
Erfahrung: 20 Beratungen zu Mehrfamilienhaus-PV ohne Realisierung
Von etwa 20 im Jahr 2022 beratenen Interessenten für PV auf Mehrfamilienhäusern hat aufgrund diverser Hindernisse keiner eine Anlage realisiert.
Erfassung geförderter Mieterstrommengen beim Mieterstromzuschlag vereinfachen
Der BDEW fordert, die Erfassung der geförderten Mieterstrommengen beim PV-Mieterstromzuschlag zu vereinfachen.
Fehlende Netzentgeltreform soll Vor-Ort-Versorgung nicht aufhalten
Die zunächst noch fehlende Neuregelung der Netzentgelte soll die Entwicklung der Vor-Ort-Versorgung nicht aufhalten, da diese eine Hochlaufphase benötigt und die Reform selbst eine Diskussions- und Einführungsphase braucht.
Fernwirktechnik in Mieterstrommodellen technisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar
Die Fernwirktechnik, die Netzbetreiber bei Überschreiten der 100-kWp-Grenze durch die Zusammenfassung von PV-Anlagen verlangen können, ist in Mieterstrommodellen technisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar.
Gebäudeversorgung bevorzugt Mehrfamilienhäuser gegenüber Einfamilienhäusern
Wird bei Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung der Solarstrom dem jeweils anwesenden Hausbewohner zugeordnet, würden Mehrfamilienhäuser gegenüber Einfamilienhäusern bevorzugt, deren Bewohner tagsüber öfter abwesend sind.
GEG-Anrechnung von Nutzerstrom: Standardwerte machen Erfassung unnötig
Nach Darstellung des BDEW gibt es für die im GEG abzugsfähigen Nutzerstrombedarfe (Haushaltsstrom) normative Standardwerte, sodass eine Erfassung oder Berechnung nicht notwendig ist.
Gemeinsame Speicher senken Kosten pro Watt
Gemeinsam genutzte Speicher bei kleinteiliger PV senken die Kosten pro Watt.
Gewerbliche Eigenversorgungskonzepte sind komplex und beratungsintensiv
Eigenversorgungskonzepte mit PV-Anlagen, Batteriesystemen, Wärmeanwendungen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind im Gewerbesegment komplex und beratungsintensiv.
Grundlast eines Mehrfamilienhauses ist erheblich
Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen hat leicht eine Grundlast von 2 kWh und mehr.
Kurze Eichfristen belasten Stromversorgung im Mieterstrom
Zu kurze Eichfristen verursachen erheblichen Aufwand bei der Stromversorgung von Dritten.
Mieter und Etagenbewohner bleiben ohne Zugang
In Städten wohnt die Mehrheit in Mehrfamilien- oder Hochhäusern, wo oft keine Balkone vorhanden sind oder Module dort nicht vorschriftskonform montiert werden können, sodass dieses Potenzial ungenutzt bleibt.
Mieterstrom im EEG definieren
Der EEG-Mieterstrombegriff weicht vom allgemeinen Mieterbegriff ab (umfasst alle Letztverbraucher, auch Wallboxen); er sollte daher in einem neuen § 3 Nr. 33a EEG ausdrücklich definiert werden.
Mieterstrom trägt indirekt zur Effizienz im Bestand bei
Mieterstrom kann indirekt die Energieeffizienz im Gebäudebestand steigern, weil Handwerksleistungen für Installation und Montage angestoßen werden, die über 20 Prozent der Investitionssumme ausmachen.
Mieterstrom: 100 Jahre Abrechnungszulässigkeit für geeichte private Zähler
Geeichte private Messeinrichtungen sollen für Abrechnungszwecke 100 Jahre lang zulässig sein, da zu kurze Eichfristen erheblichen Aufwand bei der Stromversorgung verursachen.
Mieterstrom: flächendeckende Werbekampagne unter Einbindung von Kommunen und NGOs
Zu Maßnahme 3.3 der PV-Strategie (Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) soll zusätzlich eine flächendeckende, koordinierte Werbekampagne unter Einbeziehung von Kommunen, Klimaschutzmanagern, Energieagenturen und NGOs durchgeführt werden.
Mieterstrom: nur rund 0,03 GW installiert (BNetzA)
Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden im vergangenen Jahr, wie schon im Vorjahr, nur Mieterstromprojekte mit rund 0,03 Gigawatt installiert.
Mieterstromzubau nur rund 0,03 GW jährlich
Nach Angaben der BNetzA wurden im vergangenen Jahr wie im Vorjahr nur Mieterstromprojekte mit rund 0,03 GW installiert; die EEG-2023-Änderungen ändern daran kaum etwas.
Module machen nur 40–45 % der Mieterstrom-Kosten aus
Solarmodule/KWK-Anlagen machen nur etwa 40–45 Prozent der Kosten aus; der Rest entfällt auf sonstige Komponenten sowie Planung, Errichtung und Montage.
Nutzerstrom im GEG abzugsfähig machen
Neben den Strombedarfen der technischen Gebäudeausrüstung soll künftig auch der Nutzerstrom (Haushaltsstrom) im GEG abzugsfähig bzw. anrechenbar sein.
PV erzeugt vor allem im Sommer, BHKW vor allem im Winter
Laut der Stellungnahme zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung liegt der Produktionsschwerpunkt von PV-Anlagen im Sommer und der von Blockheizkraftwerken (BHKW) im Winter.
PV-Anlagen sollen auf den Winter hin optimiert werden
PV-Anlagen sollen auf den Winter hin optimiert werden, damit ein höherer Anteil des Strombedarfs strombetriebener Heizungen wie Wärmepumpen gedeckt werden kann.
Rechenbeispiel Wohnblock: max. 20 % der Erzeugung im Netz
In einem Wohnblock mit 100 Wohnungen und 50 Anlagen würden höchstens 40 kW erzeugt, davon rund 40 % in der eigenen Wohnung und rund 40 % von den anderen Wohnungen verbraucht, sodass höchstens 20 % ins Netz gelangen und das Hausnetz nicht überlastet wird.
Sozial schwächere Mieter wohnen meist in Wohnkomplexen, nicht im PV-Gebäude
Nach Darstellung der Stellungnahme wohnen sozial schwächere Mieter meist nicht im selben, kleineren Gebäude, auf dem die PV-Anlage errichtet würde, sondern in Wohnkomplexen, die mitunter über eine PV-Anlage auf einem Nachbarhochhaus mit Mieterstrom beliefert werden.
Spanische Erfahrung zeigt Schlüsselelemente für kollektiven Eigenverbrauch
Lumenazas Erfahrungen mit wirtschaftlich tragfähigen kollektiven Eigenverbrauchsmodellen auf dem spanischen Markt zeigen, welche Regelelemente Verbraucher schützen und befähigen und zugleich das Gesamtsystem optimieren.
Stromverträge öffentlicher Einrichtungen und Firmen verhindern Einspeisung und Laden
Viele öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sind an spezielle Stromverträge gebunden, die eine Einspeisung oder Lademöglichkeiten für Beschäftigte unterbinden.
Stromweitergabe-Regelung soll Ladezugang für Dritte bei Logistikern mitdenken
Eine Neuregelung zur Weitergabe von Ladestrom aus PV-Anlagen sollte berücksichtigen, dass Logistikunternehmen künftig auch Frachtführern dritter Unternehmen auf ihren Betriebsgeländen Zugang zu Ladekapazitäten gewähren werden oder müssen.
Übergangsphase für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einplanen
Für die Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll eine Übergangsphase eingeplant werden, weil die Betriebskostenverordnung und die Prozesse bei Netz- und Messstellenbetreibern angepasst werden müssen.
Vergaberecht blockiert Drittbelieferung auf kommunalen Dächern
Kommunen mit europaweiter Strombezugsausschreibung dürfen Dritten (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften) keine Stromlieferung ins Gebäude erlauben, weshalb kommunale Dächer mit Eigenstrombedarf leer bleiben; ein Rechtsgutachten bestätigte den Konflikt.
Vergaberecht: bundesweite Rechtssicherheit für Drittbelieferung auf Kommunaldächern
Die Auslegung des Vergaberechts soll bundesweit Rechtssicherheit für Kommunen schaffen, dass bei verpflichtender Strombezugsausschreibung eine Belieferung durch Dritte (z.B. Bürgerenergiegenossenschaften) in das Gebäude mit PV-Anlage weiterhin ohne Konflikt mit dem Vergaberecht erlaubt bleibt.
Vermieter soll Vergabe der Bilanzierung selbst und wettbewerblich entscheiden
Der Vermieter soll als Eigentümer der PV-Anlage die Vergabe der Bilanzierungsaufgabe nach eigenen Erwägungen und im Rahmen eines wettbewerblichen Marktansatzes entscheiden können.
WEG-Betrieb ist für Mieter günstiger als Contracting
Contracting-Modelle sind für Mieter und selbstnutzende Eigentümer deutlich teurer als Investition und Betrieb durch eine WEG, weil die WEG keine Gewinnerzielungsabsicht hat und nur tatsächliche Kosten umlegt.
WEG-Gestattungsbeschluss soll Umwidmungsvorbehalt enthalten
Wohnungseigentümergemeinschaften sollten sich im Gestattungsbeschluss für eine Eigentümer-PV-Anlage per Auflage vorbehalten, unter bestimmten Voraussetzungen die Umwidmung der Anlage (z.B. von der Nutzung für einzelne Wohnungen zur Deckung des Allgemeinstrombedarfs) gegen Ausgleichszahlung geltend zu machen.
Zentrales Portal für Grundversorgungstarife
Ein öffentliches Portal soll alle Grundversorgungstarife (aktuell und der letzten zwei Jahre) bündeln, mit leicht übernehmbaren Daten (z. B. CSV) für Vermieter.
Zusatzaufwand der Kundenanlage mindert Nachhaltigkeit kleiner Mieterstromanlagen
Die Bundesarchitektenkammer hält die Nachhaltigkeit vergleichsweise kleiner Mieterstromanlagen (laut HTW Berlin in Berlin im Mittel ca. 30 kWp) wegen des zusätzlichen Ressourcenverbrauchs der Kundenanlage für stark beeinträchtigt.