Lagebild / Teilentscheidung
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Das BMWK will die Fachagentur Wind an Land um Photovoltaik erweitern, das Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften auf PV ausdehnen und Bürokratie und Hemmnisse für Bürgerenergie abbauen.
Vor allem Tatsachenfragen
Die meisten Streitpunkte sind Tatsachenfragen. Gutachten können einen großen Teil des Streits auflösen.
Die Landkarte
Jedes Kästchen ist eine Streitfrage. Links und oben, was sich mit Belegen klären lässt; darunter, was nur die Politik entscheiden kann; zuletzt die Instrumente, mit denen sich der Streit entschärfen lässt. Die Farbe zeigt die Diagnose.
Zone der Gutachter
Tatsachenfragen: durch Daten, Gutachten und Vergleichsfälle klärbar
Zone der Politik
Wertungen: keine Studie kann sie entscheiden
Ausgestaltung
Instrumente: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt
- Brücke
- Scheinbrücke
- Klärbar durch Gutachten
- Wertfrage
- Kernkonflikt
- Streit um die Ausgestaltung
- Offen
- Lücke
Womit sich der Streit entschärfen lässt
Instrumente bestreiten die Maßnahme nicht, sie federn sie ab: Fristen, Ausnahmen, Grenzen. Jedes antwortet auf eine der kritischen Fragen. Wo beide Lager zustimmen, liegt ein Kompromiss nahe.
Die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG sollte auch für Photovoltaik auf baulichen Anlagen gelten.
antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?Alle 20 Streitfragen
Geordnet nach Diagnose: zuerst, was die Politik entscheiden muss, dann was Gutachten klären können, dann die Brücken.
Ist die Ausweitung des Förderprogramms Bürgerenergiegesellschaften auf Photovoltaik das richtige Mittel zur Stärkung der Bürgerenergie?
Ist gesellschaftliche Akzeptanz der entscheidende Engpass der Energiewende?
Gesellschaftliche Akzeptanz ist der wichtigste Engpass des PV-Ausbaus.
Ist die Akzeptanz von Photovoltaik in der Bevölkerung derzeit hoch?
Die Akzeptanz von Photovoltaik in der Bevölkerung ist derzeit hoch.
Welcher Faktor entscheidet vor allem über die Akzeptanz von PV-Anlagen: Vergütung oder Teilhabe?
Eine angemessene Vergütung ist der wichtigste Akzeptanzfaktor für Photovoltaik.
Hemmen verpflichtende Beteiligungsangebote den PV-Zubau?
Verpflichtende Beteiligungsangebote hemmen den Zubau von Photovoltaikanlagen.
Steigert Energy Sharing die Akzeptanz und den Ausbau von PV-Anlagen?
Energy Sharing steigert die Akzeptanz und den Ausbau von Photovoltaikanlagen.
Soll ein gesetzliches Recht auf Energy Sharing geschaffen werden?
Bürgerenergiegesellschaften sollten ein gesetzliches Recht auf Energy Sharing erhalten.
Wie weit darf die kommunale Entscheidungsmacht über private PV-Vorhaben reichen?
Soll die Projektbeschränkung für Bürgerenergiegesellschaften in § 22b EEG 2023 bestehen bleiben?
Darf ein Beteiligungsvertrag mit der Kommune nach § 6 EEG 2023 erst nach dem Bebauungsplanbeschluss geschlossen werden?
Schadet die Maximierung des Eigenverbrauchs privater PV-Anlagen der Akzeptanz der Energiewende?
Die Maximierung des Eigenverbrauchs privater PV-Betreiber schadet der Akzeptanz der Energiewende.
Soll die finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG verpflichtend oder freiwillig sein?
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG sollte gesetzlich verpflichtend sein.
Sind die im Strategieentwurf vorgesehenen Akzeptanzmaßnahmen ausreichend und zielführend?
Die im Entwurf der PV-Strategie vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz sind ausreichend.
Soll es für Großanlagen eine Pflicht zur Beteiligung der Bürger vor Ort geben?
Für große PV-Anlagen sollte eine Beteiligungspflicht für die Bürger vor Ort eingeführt werden.
Sollen PV-Freiflächenanlagen nur noch in genossenschaftlicher oder gemeinwohlorientierter Form betrieben werden dürfen?
Soll die Fachagentur Wind an Land um Photovoltaik erweitert werden oder eine eigenständige Fachagentur entstehen?
Soll die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG auch für PV auf baulichen Anlagen und Konversionsflächen gelten?
Die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG sollte auch für Photovoltaik auf baulichen Anlagen gelten.
Wie streng soll die Mindestzahl von 50 Personen für Bürgerenergiegesellschaften in der Planungsphase gelten?
Sollen Bürgersolarparks bis 6 MW unabhängig von der EEG-Flächenkulisse förderfähig sein?
Sollen kommunale Unternehmen als Bürgerenergiegesellschaften gelten?
Gesellschaften in kommunaler Hand sollten als Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des EEG gelten.
Selten, aber vielleicht entscheidend: 129 Einzelforderungen
Diese Argumente gehören zu keiner Streitfrage der Karte, meist weil nur eine Organisation sie vorbringt. Sie gehen nicht verloren: Das eine Argument, das nur einmal vorkam, kann das entscheidende sein. 13 davon lehnen andere Organisationen ausdrücklich ab; sie stehen oben.
PV eignet sich zur breiten Teilhabe der Bürger:innen
Die Stiftung 100pes stellt fest, dass sich Photovoltaik als Erneuerbaren-Technologie zur breiten Teilhabe der Bürger:innen eignet.
Strategie spricht Teilhabe und Akzeptanz an
Die Strategie adressiert Bürgerteilhabe über Änderungen beim Mieterstrom und akzeptanzfördernde Maßnahmen ausdrücklich.
Energy Sharing wird in der PV-Strategie nicht behandelt
Die Stellungnahme stellt fest, dass der Ansatz des Energy Sharing (Zusammenschluss regionaler Stromverbraucher zu Bürgerenergiegesellschaften) in der PV-Strategie des BMWK nicht behandelt wird.
Neue Investoren brauchen für den Markteintritt nur Regulierung
Damit neue Investoren wie Bürgerenergiegesellschaften oder EE-Gemeinschaften nach REDII in den Energiemarkt eintreten können, ist laut der Stellungnahme lediglich eine entsprechende Regulierung nötig.
Bürgerenergieprojekte genießen vergleichsweise hohe Akzeptanz bei Anrainern
Projekte von Bürgerenergieakteuren genießen unter den Anrainern von Erneuerbare-Energien-Anlagen vergleichsweise hohe Akzeptanz.
Energy Communities: keine Anreize zur Optimierung losgelöst von Markt und Netz
Bei der gesetzlichen Ausgestaltung von Energy Communities in Deutschland soll darauf geachtet werden, dass für Endkund*innen keine Anreize entstehen, sich innerhalb von Communities losgelöst von Markt, Netz und System zu optimieren.
Bürgergenossenschaften können keine dachfüllenden Anlagen bauen
Bürgerenergiegenossenschaften sind durch die fehlende Wirtschaftlichkeit dachfüllender Anlagen blockiert und können sich nicht mit eigenen Mitteln am Zubau beteiligen.
CfD verbessern Chancen von Bürgerenergie und Kleininvestoren
Contracts for Difference verbessern die Marktchancen von Bürgerenergiegemeinschaften und Kleininvestoren, die Marktpreisentwicklungen schwer kalkulieren können.
Geringer Hardwareaufwand: Zweirichtungs-SmartMeter genügen
Für Energiegemeinschaften sind als Hardware nur Zweirichtungs-SmartMeter mit feiner zeitlicher Auflösung und WLAN/LAN/LoRaWAN-Schnittstelle nötig.
Randflächen erhöhen Akzeptanz, da nicht einsehbar
Die Erschließung von Randgebieten erhöht die Akzeptanz, weil diese Flächen von Siedlungen oft nicht einsehbar sind.
Abrechnung nach Anlagendaten statt Einspeisung
Kommunalbeteiligungsverträge sollen auf Basis von Anlagendaten zur PV-Produktion abrechnen, damit die tatsächlich produzierten Kilowattstunden rechtssicher beteiligungsfähig sind.
Kommunal- und Bürgerbeteiligung nicht vermischen
Die Kommunalbeteiligung über § 6 EEG und die Bürgerbeteiligung sollten nicht vermischt werden.
Weitere 117 anzeigen
Ziel: Anteilskauf so einfach wie per Broker-App
Der Kauf von Anteilen an einer Freiflächen-PV-Anlage oder einem Windrad soll künftig so einfach sein wie der Aktienkauf über eine Broker-App.
Bürgerenergie braucht andere Rahmenbedingungen als große Projektierer
Bürgerenergie und andere kleinere Akteure benötigen andere Rahmenbedingungen als große Projektierer.
Bürger würden mehr tun, wenn sie dürften
Viele Bürger würden mehr für erneuerbare Energien tun, dürfen aber nicht oder scheitern an der Regelkomplexität.
Hürdenabbau wirkt sich positiv auf den PV-Ausbau aus
Werden bürokratische und rechtliche Hürden beseitigt und damit Planung, Installation und Betrieb von PV-Anlagen vereinfacht, hat dies nach Ansicht der Stellungnahme positive Auswirkungen auf die Notwendigkeit des PV-Ausbaus (Abschnitt „Akzeptanz erhöhen“).
Gemeinden über kommunale Spitzenverbände als Partner gewinnen
Zur Unterstützung des PV-Ausbaus sollte das BMWK im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden auch die Gemeinden als Partner der Energiewende gewinnen.
Prosumer:innen zur Akzeptanzförderung stärker informieren und einbinden
Zur Förderung der Akzeptanz des PV-Ausbaus sollten Prosumer:innen verstärkt informiert und eingebunden werden.
Integrationslösungen können Flächenkonflikte und Akzeptanzthemen entschärfen
Die Stellungnahme hält es für möglich, dass Integrationslösungen für Photovoltaik teilweise Flächenkonflikte und Akzeptanzthemen entschärfen.
BMWK soll Arbeitsauftrag zur Kommunal- und Bürgerbeteiligung rasch umsetzen
Das BMWK soll den Arbeitsauftrag aus dem Entschließungsantrag zum EEG 2023 zur Kommunal- und Bürgerbeteiligung bei Erneuerbaren-Anlagen schnellstmöglich umsetzen.
Unbürokratische Bildung und pragmatische regionale Nähe bei EE-Gemeinschaften
Die Regeln für die Bildung von EE-Gemeinschaften sollen unbürokratisch sein, und die regionale Nähe als Grundlage der Gemeinschaft soll pragmatisch umsetzbar definiert werden.
RED II für Bürgerenergie in deutsches Recht umsetzen
Die in der EU-Richtlinie RED II definierten gesetzlichen Grundlagen für Bürgerenergie sollen in deutsches Recht umgesetzt werden.
Bürgerenergiegesellschaften tragen zu sozialgerechter Energiewende bei
Bürgerenergiegesellschaften tragen nach Ansicht der Stellungnahme zur sozialgerechten Ausgestaltung der Energiewende bei.
Bürgerenergiegesellschaften tragen zur Demokratisierung des Energiesystems bei
Bürgerenergiegesellschaften tragen nach Ansicht der Stellungnahme zur Demokratisierung des Energiesystems bei.
Förderung von Sektorenkopplung, Abwärmenutzung und Speichern in EE-Gemeinschaften
Investitionen in Sektorenkopplung, Abwärmenutzung und Speicherkapazitäten in EE-Gemeinschaften sollen gefördert werden.
Gestaltung und Integration von PV von Beginn an kommunizieren, fordern, fördern
Zur Erhaltung der gesellschaftlichen Akzeptanz sollten Aspekte der sorgfältigen Gestaltung und Integration der Photovoltaik in die gebaute Umwelt von Beginn an kommuniziert, gefordert und gefördert werden.
Regionale Öffentlichkeitsarbeit und Energieberatung unterstützen die Energiewende
Eine Stärkung und Ausweitung der regionalen Öffentlichkeitsarbeit und der Energieberatungsangebote kann die Umsetzung der Energiewende wirkungsvoll unterstützen.
Regionale Flächenziele und Planungssicherheit unterstützen Akzeptanz
Klare regionale Flächenziele, lokal angepasster Ausbau und Planungssicherheit für produzierende Unternehmen können die Akzeptanzprozesse wesentlich unterstützen.
Regionale Informations- und Beratungsangebote stärken und verstetigen
Die PV-Strategie sollte Informations- und Beratungsangebote (regionale Öffentlichkeitsarbeit, Energieberatung) als ergänzendes Handlungsfeld aufnehmen; entsprechende Ansätze und Programme sollen weiterentwickelt, ausgebaut, verstetigt und nachhaltig gefördert werden.
Transparente, begründete Abwägung ist wichtig für die Akzeptanz
Eine für die Bevölkerung transparente, gut begründete und nachvollziehbare Abwägung ist von großer Bedeutung für die Akzeptanz von PV-Freiflächenanlagen.
Umweltbelange für Akzeptanz früh berücksichtigen
Für die Akzeptanz in der Bevölkerung sollen Umweltbelange, Ausgleichsleistungen für Bodenverlust und Biodiversitätskonzepte von Anfang an in der Planung berücksichtigt werden.
Bundesregierung setzt EU-Vorgaben zur Bürgerenergie seit 2016 nicht um
Die Bundesregierung setzt seit dem Winterpaket 2016 die Verordnungen und Richtlinien der EU zur Gestaltung von Bürgerenergie nicht vollständig um.
Beratungsprogramme verstetigen und nachhaltig fördern
Bestehende Beratungsansätze und -programme müssen weiterentwickelt, ausgebaut, verstetigt und mit nachhaltiger Förderung unterlegt werden, damit Kommunen und Agenturen zielgruppenspezifisch agieren können.
Genehmigungsverfahren behindern Einbindung ehrenamtlicher Beteiligter
Anspruchsvolle Genehmigungsverfahren behindern die Einbindung der meist ehrenamtlich tätigen Beteiligten von Bürgerenergiegesellschaften.
Ökologisch wertvolle Bio-PV erhöht Akzeptanz der Energiewendeziele
Optisch und ökologisch wertvolle Bio-PV-Freiflächenanlagen schaffen eine höhere Akzeptanz für die Umsetzung der Energiewendeziele.
Bürgerenergie und EE-Gemeinschaften können Preise senken
Neue Investoren wie Bürgerenergiegesellschaften oder EE-Gemeinschaften nach RED II zielen auf sinkende Energiepreise und können diese erreichen.
Informations- und Öffentlichkeitskampagne begleitend
Die Akzeptanzmaßnahmen sollten durch eine Informations- und Öffentlichkeitskampagne begleitet werden, um verschiedene Akteure zu erreichen.
Lokale und regionale Akteure tragen zur Akzeptanz von PV-Ausbau bei
Weil PV-Anlagen auf kommunaler und lokaler Ebene realisiert werden, leisten lokale und regionale Akteure, die vor Ort über Klimathemen informieren und aufklären, einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz.
Bürgerenergie erschließt kleinteilige Dachflächen
Kleinteilige Flächen lassen sich nur mit der Mitwirkung der dort lebenden Menschen einbeziehen, und genau darin liegt die Stärke der Bürgerenergie.
Online-Instrument böte Bürgern Investition in Klimaprojekte statt Aktien
Ein niederschwelliges Investitionsinstrument für erneuerbare Energien würde Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, statt in Aktien und Sparbücher in klimagerechte Projekte zu investieren.
Wertschöpfung aus Bürgerinvestitionen in PV bliebe in Deutschland
Bei einem solchen Beteiligungsinstrument für Photovoltaik und Windkraft bliebe die Wertschöpfung nach Ansicht der Einreichung in Deutschland.
Energiegemeinschaften in anderen EU-Ländern bereits möglich
Energiegemeinschaften sind in mehreren anderen europäischen Ländern bereits umgesetzt.
Standards für Bürgerbeteiligung an genossenschaftlichen Investitionen
Es sollen Standards für die Beteiligung der Bürger an genossenschaftlichen Investitionen erarbeitet werden.
Vorbildfunktion erhöht Akzeptanz in Bevölkerung und Wirtschaft
Wenn die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht, steigt die Akzeptanz der PV in Bevölkerung und Wirtschaft.
BMWK soll Ratgeber und Leitfäden erstellen und bewerben
Das BMWK soll nutzerfreundliche, anwendungsbezogene Ratgeber oder Leitfäden zu Balkonkraftwerken, Bürger:innenenergiegesellschaften, Mieterstrom und Energy Sharing erstellen und kommunikativ stark unterstützen.
Bürgerenergiegesellschaften tragen zur Versorgungssicherheit bei
Bürgerenergiegesellschaften tragen nach Ansicht der Stellungnahme zur Versorgungssicherheit bei.
De-Minimis-Regel für Bürgerenergie hat Stolpersteine und offene Fragen
Die De-Minimis-Regel, die Bürgerenergiegesellschaften von Ausschreibungen befreit, enthält nach Darstellung der Stellungnahme Stolpersteine und ungelöste Fragestellungen.
Digitale Plattform als zentrale neutrale Anlaufstelle
Eine digitale Plattform, die alle relevanten Informationen gebündelt und neutral darstellt, könnte das Informationsproblem lösen, einschließlich Beteiligungsmöglichkeiten je nach Situation.
Kommunen sollen Antragsteller laufend informieren und einbinden
Kommunen sollten mit dem Antragsteller zusammenarbeiten, ihn über Verfahrensschritte informieren und Fragen schon im Verlauf in gemeinsamer Evaluation klären statt erst im Abschlussbericht.
Preisregelung benachteiligt Bürgerenergiegesellschaften gegenüber anderen
Dass Bürgerenergiegesellschaften bei PV- und Windausschreibungen nicht von den erhöhten Höchstpreisen profitieren, stellt eine Diskriminierung gegenüber anderen Marktteilnehmern dar.
Vorschlag trägt zu Entbürokratisierung und Materialeinsparung bei
Der von der Einsenderin bzw. dem Einsender vorgeschlagene Ansatz für Bürgerenergiegenossenschaften leiste einen aktiven Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Materialeinsparung.
Zusätzliche Bürgerenergie-Megawatt nützen dem Klimaschutz
Jedes Megawatt Bürgerenergie, das zusätzlich zu den Ausschreibungsmengen gebaut wird, trägt zum Klimaschutz bei.
EEG 2023: Kommunale Beteiligung (§ 6) unabhängig vom Förderstatus erstatten
Die Erstattung der kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 soll grundsätzlich unabhängig vom Förderstatus der Anlage bzw. der Strommenge gelten, weil ungeförderte, rein marktfinanzierte Anlagen höheren Risiken ausgesetzt sind; mindestens solle die Erstattungsfähigkeit auf geförderte Anlagen statt auf geförderte Strommengen abstellen.
Erhöhte Höchstpreise auch für Bürgerenergiegesellschaften
Die erhöhten Höchstpreise bei PV- und Windausschreibungen sollten auch für Bürgerenergiegesellschaften gelten.
Forderung: Instrument für niederschwellige Investitionen in PV und Wind
Es soll ein Instrument für niederschwellige Investitionsmöglichkeiten von Bürgern in Photovoltaik und Windkraft geschaffen werden, etwa eine Online-Plattform nach Art des Aktienkaufs.
Plattform bringt Bürger und Projektierer zusammen
Ein solches Instrument würde private Investoren und Projektierer zusammenbringen und diesen neue Möglichkeiten der Kapitalaufnahme eröffnen.
Bürgerenergiegesellschaft (§ 3 Nr. 15 d) EEG 2023): Projektgesellschaften erfassen
Energiegenossenschaften setzen PV-Projekte von 1–6 MW oft über Tochter-Projektgesellschaften um, die bei Kooperationsprojekten anteilig Mitgesellschaftern gehören; die Definition der Bürgerenergiegesellschaft in § 3 Nr. 15 Buchstabe d) EEG 2023 trägt dem laut Stellungnahme nicht Rechnung und sollte erweitert werden.
EEG 2023: Bürgerenergie profitiert verzögert vom höheren Ausschreibungs-Höchstwert
Bürgerenergieanlagen, die nach §§ 46 und 48 EEG 2023 außerhalb der Ausschreibung bleiben, erhalten als Zuschlagswert den Durchschnitt der Vorjahreswerte (bei Windenergie des Vorvorjahres) und profitieren daher erst mit großer Verzögerung von der Erhöhung des Ausschreibungs-Höchstpreises für PV-Freiflächenanlagen.
Infoportal zu Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger an PV-Projekten
Es soll ein Infoportal erarbeitet werden, das die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger an Photovoltaik-Projekten, etwa bei Freiflächenanlagen, darstellt.
Kommunale und genossenschaftliche Stromspeicher prüfen
Kommunale Stromspeicheranlagen sowie genossenschaftliche Speicher, in denen Überschüsse der Mitglieder zentral gespeichert werden, sollen geprüft werden.
Kostenlose fachliche Begleitung für Bürger bei Planung und Umsetzung
Es sollten Fachleute geschaffen werden, die Bürger kostenlos von der Planung und Dimensionierung bis zur Verwirklichung von Anlagen begleiten und sich mit Anlagengrößen auskennen.
Mediation und öffentlich finanzierte Stellen für Akzeptanz
Vor Ort sollen Anlaufstelle, Mediatoren und neutrale Vermittler zwischen Investoren und Bürgern wirken, finanziert durch öffentlich finanzierte Stellen und Institutionen.
PPA mit Stadtwerken für Akzeptanz von Solarparks
Zur Akzeptanzsteigerung könnten Betreiber mit kommunalen Stadtwerken außerhalb der EEG-Fördertarife einen PPA abschließen, der Finanzierung und lokale Versorgung langfristig sichert.
Solarkataster vereinheitlichen für mehr Transparenz und Zugang
Die bestehenden regionalen Solarkataster sollten vereinheitlicht werden, um die Transparenz zu erhöhen und Bürgerinnen und Bürgern den Informationszugang zu erleichtern.
Zugang kleinerer Marktakteure zu PPAs durch bessere Pooling-Lösungen vereinfachen
Der Zugang kleinerer Marktakteure zu PPAs soll weiter vereinfacht werden, etwa indem Pooling-Lösungen verbessert werden.
Zusätzliche Bürgerenergie-Megawatt stärken die Versorgungssicherheit
Jedes Megawatt Bürgerenergie, das zusätzlich zu den Ausschreibungsmengen gebaut wird, trägt zur Versorgungssicherheit bei.
§ 24 Abs. 2 EEG 2023: Anlagenzusammenfassung kostet Bürgerenergie die Ausnahme
Die Einreichung macht geltend, dass die 2023 verschärfte Anlagenzusammenfassung (Verklammerungsregel, § 24 Abs. 2 EEG 2023) Bürgerenergiegesellschaften ihre Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für PV-Projekte von ein bis sechs Megawatt nehmen kann, wenn zeitgleich weitere PV-Projekte in Standort- oder Nachbargemeinden umgesetzt werden, weil die zusammengefasste Leistung meist über 6 MW läge.
§ 3 Nr. 15 EEG 2023: Bürgerenergie-Definition auf Kooperationsprojekte erweitern
Die Definition der Bürgerenergiegesellschaft in § 3 Nr. 15 EEG 2023 soll so erweitert werden, dass sie auch anteilige Kooperationsprojekte von Bürgerenergiegesellschaften erfasst, wie sie in der energiegenossenschaftlichen Praxis vorkommen.
Bauwerkintegrierte PV erhöht die Akzeptanz erneuerbarer Energien
Bauwerkintegrierte Photovoltaik (BIPV) trägt dazu bei, die Akzeptanz für erneuerbare Energien weiter zu erhöhen.
Bundestags-Prüfauftrag zur Bürgerbeteiligung bisher nicht erfüllt
Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, nach dem BVerfG-Urteil zu Mecklenburg-Vorpommern Vorschläge für Kommunal- und Bürgerbeteiligung zu entwickeln; nach Kenntnis des DGRV ist das bisher nicht geschehen.
Bürgerenergieakteure beleben den Wettbewerb im Erzeugungsmarkt
Bürgerenergieakteure beleben den Wettbewerb im Erzeugungsmarkt.
Erstattung kommunaler Beteiligung auch für Direktvermarktung (z. B. PPA)
Der BSW fordert, die Erstattungsmöglichkeit für Zahlungen an Kommunen auch auf Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung, etwa PPA-Anlagen, auszuweiten.
Gestalterische Integration erhöht Akzeptanz in der Bevölkerung
Gestalterisch integrierte PV trägt zu größerer Akzeptanz in der Bevölkerung bei, da sie weder zusätzliche Flächen braucht noch das Umfeld durch sichtbare Technik stark verändert.
Hecken und Blühstreifen machen PV-Freiflächenanlagen unauffälliger
Das Anlegen von Hecken, Strauchinseln oder Blühstreifen auf Abstandsflächen oder entlang bestehender Wege lässt eine PV-Freiflächenanlage unauffälliger wirken.
Kommunikationsoffensive zu PV auf versiegelten Flächen
Eine Kommunikationsoffensive „Bundesinitiative zur PV Nutzung bereits versiegelter Flächen“ sollte konzipiert und gestartet werden.
Kostenfreies Beratungsangebot für Vereine einrichten
Es soll ein kostenfreies Beratungsangebot eingerichtet werden, das gemeinnützige Vereine zu technischen Lösungen und Fördermöglichkeiten berät.
Unabhängige Beratungsstellen und Schwarm-Beratung fördern
Fachkundige, unabhängige Beratungsstellen und sogenannte Schwarm-Beratungen sollen umfassend gefördert werden, mit Projektfinanzierung durch Kommunen, Länder und Bund.
Zubau auf Bürger und Flächeneigentümer stützen, nicht auf einzelne Flächen
Die Energiewende sollte nicht auf einzelne Flächen, sondern auf die Bürger und Grundstückseigentümer gestützt werden, die einen Beitrag leisten wollen; so würden pachtfreie Flächen verfügbar.
Zusätzliche Bürgerenergie-Megawatt senken die Strompreise
Jedes Megawatt Bürgerenergie, das zusätzlich zu den Ausschreibungsmengen gebaut wird, trägt zur Senkung der Strompreise bei.
§ 14a EnWG-Abregelung könnte Akzeptanz der Energiewende untergraben
Die in den Überlegungen zu § 14a EnWG vorgesehene Abregelung des Stromverbrauchs zur Steuerung der Verteilnetz-Überlastung könnte die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Energie- und Wärmewende beeinträchtigen.
Abwägung: Träger öffentlicher Belange oft stärker berücksichtigt als Bürger
Bei der Beteiligung zu PV-Freiflächenanlagen finden in den Abwägungen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach Darstellung der Einreicherin oft mehr Berücksichtigung, während Stellungnahmen von Ortsbeiräten und Bürger*innen oft wegabgewogen werden.
Akzeptanz erfordert sinnvollen, technologisch erneuerten Zubau
Nur ein sinnvoller PV-Zubau unter Berücksichtigung aller technologischen Erneuerungen kann die öffentliche Akzeptanz dauerhaft hochhalten.
Baukulturelle Qualität erhöht Akzeptanz
Baukulturell hochwertige Lösungen auf Gebäude- und Quartiersebene erhöhen die Akzeptanz von PV-Maßnahmen.
Bundes-Bürgerenergieprogramm bürokratischer und enger als Fonds in Schleswig-Holstein
Das Bundesförderprogramm für Bürgerenergie bei Windenergieanlagen sei bürokratischer und thematisch enger als der Bürgerenergiefonds Schleswig-Holsteins, der alle Maßnahmen zur Treibhausgasminderung fördere und mit dem gute Erfahrungen gemacht worden seien.
Gremium vor Erstellung der Solarkonzepte
Vor Erstellung eines Solarkonzepts sollte ein Gremium aus PV-Unternehmen, Landwirten und Anwohnern einberufen werden, um relevante Fragen und mögliche Flächen zu klären.
Hohe Pachtpreise verdrängen Bürgerenergie und mindern Akzeptanz
Steigende Pachtpreise führen dazu, dass Energiegenossenschaften und KMU Flächen nicht bezahlen können, Projekte an große externe Projektierer gehen, Akzeptanz und Teilhabe leiden und der Markt sich konzentriert.
Nachbarschaftliche Ansteckungseffekte bei PV-Anlagen treten in der Praxis häufig auf
Die Anschaffung einer PV-Anlage durch einen Nachbarn wirkt sich oftmals positiv auf die Bereitschaft der übrigen Nachbarschaft zur Anschaffung einer eigenen Anlage aus (sogenannte „Ansteckungs-Effekte“).
Pachtmodell mit Volleinspeise-Anlage ist knapp wirtschaftlich
Das Genossenschaftsmodell (Dachpacht, Errichtung und Betrieb einer Volleinspeise-Anlage auf eigene Kosten) wäre nach aktueller Kalkulation nach Finanzierungskosten nur knapp positiv.
Prozesse für Vereins-PV entbürokratisieren
Die Prozesse um Kauf, Installation und Betrieb von PV-Anlagen müssen für vorwiegend ehrenamtlich geführte Sportvereine entbürokratisiert werden.
PV-Anschaffung eines Nachbarn erhöht oft Bereitschaft der Nachbarschaft
Die Anschaffung einer PV-Anlage durch einen Nachbarn erhöht nach Darstellung der Einreicherin in der Praxis häufig die Bereitschaft der übrigen Nachbarschaft, ebenfalls eine PV-Anlage anzuschaffen („Ansteckungs-Effekte“).
Stellungnahmen von Ortsbeiräten und Bürgern werden oft wegabgewogen
In den Abwägungen finden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange oft mehr Berücksichtigung, während Stellungnahmen von Ortsbeiräten und Bürgerinnen und Bürgern oft wegabgewogen werden.
§ 22b Abs. 4 EEG 2023: Vergütung entfällt bei versäumter Nachweisfrist
Nach § 22b Abs. 4 EEG 2023 müssen Bürgerenergiegesellschaften bei Inbetriebnahme jeder Anlage und danach alle fünf Jahre einen Nachweis erbringen, und bei verstrichener Frist wird die Vergütung vollständig gestrichen.
40 % öffentlicher Flächen zu Höchstpacht an Bürgerenergie
Öffentliche Flächeneigentümer sollen 40 % ihrer ausgeschriebenen Flächen verpflichtend zu einem Höchstpachtbetrag an Bürgerenergieakteure vergeben, um Akteursvielfalt zu erhalten.
Anlegerschutzgesetz erschwert Gründung von Bürgerenergiegesellschaften
Nach Ansicht der Einreichenden erschweren die Prospektpflicht und die Pflicht zur Beauftragung eines Anlagenvermittlers oder Finanzdienstleisters nach dem Anlegerschutzgesetz derzeit die Gründung von Bürgerenergiegesellschaften.
Anlegerschutzgesetz für Bürgerenergiegesellschaften anpassen
Die Regelungen des Anlegerschutzgesetzes sollten für Bürgerenergiegesellschaften angepasst werden.
Anlegerschutzgesetz für Bürgerenergiegesellschaften unverhältnismäßig, anpassen
Die Regelungen des Anlegerschutzgesetzes (Prospektpflicht, Pflicht zur Beauftragung eines Anlagenvermittlers) sind für Bürgerenergiegesellschaften nach Ansicht der Einreichenden nicht verhältnismäßig und sollten für diese angepasst werden.
Auffällige Positionierung erzeugt falschen Eindruck von PV-Überfluss
Weil Anlagen entlang von Verkehrstrassen stark ins Auge fallen, entsteht bei vielen der falsche Eindruck, es gebe sehr viele Anlagen.
Ausbau-Engpass durch mehr Investoren und staatliche Planungsgesellschaften
Der Engpass beim Ausbau soll durch eine Erweiterung des Investorenkreises und staatliche Planungsgesellschaften umgangen werden.
Beratungsbedarf übersteigt Kapazität ehrenamtlicher Stellen
Die Beratungsnachfrage ist kaum zu bewältigen, und ein Großteil der Beratung wird von ehrenamtlichen Organisationen, Bürgerenergiegenossenschaften und lokalen Vereinen geleistet.
Bundesregierung setzt EU-Vorgaben zur Bürgerenergie nicht um
Die Stellungnahme behauptet, die Bundesregierung setze seit dem EU-Winterpaket 2016 die EU-Verordnungen und -Richtlinien zur Bürgerenergie nicht ordnungsgemäß um.
Bürger*innenenergiefonds zur Risikoabsicherung
Ein wichtiger Baustein für Energy Sharing ist die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung eines Bürger*innenenergiefonds zur Risikoabsicherung.
Bürgerenergie-Definition um Landwirte erweitern
Der Deutsche Bauernverband fordert, die EEG-Definition von Bürgerenergie auch auf Landwirte und Grundeigentümer auszuweiten, die sich als Betreibergesellschaften zusammenschließen.
Bürgerenergieakteure tragen großen Teil des bisherigen PV-Zubaus
Ein Großteil des bisherigen PV-Zubaus in Deutschland ist auf Bürgerenergieakteure wie die über 850 Energiegenossenschaften zurückzuführen.
Digitale Beteiligung im Genehmigungsverfahren dauerhaft verstetigen
Die durch das Planungssicherstellungsgesetz eingeführten Möglichkeiten zur digitalen Beteiligung an Genehmigungsverfahren sollen dauerhaft verstetigt und weiter ausgebaut werden, ohne Abstriche beim Sicherheitsniveau der Internetauslegung.
Direkt genutzter grüner Strom erhöht Akzeptanz von Power-to-X
Die direkte Nutzung von grünem Strom aus Freiflächen-PV-Anlagen statt Graustrom aus dem Netz, etwa bei Ladeinfrastruktur, dürfte die Akzeptanz von Power-to-X-Konzepten steigern.
EEG 2023: 50-km-Radius bei Mehrfachanlagen als Vereinigungsmenge der PLZ-Regionen
Für die Bürgerenergie-Regelung des EEG 2023 (50-km-Radius um die Anlage, § 3 Nr. 15) wird vorgeschlagen, bei Projekten mit mehreren Anlagen alle PLZ-Regionen zu berücksichtigen, die von mindestens einem der Einzelradien berührt werden, weil offen sei, wie der Radius dort anzuwenden ist.
Einstufung als Infrastruktur-Projektgesellschaft hat Weichenwirkung
Die Qualifikation als Infrastruktur-Projektgesellschaft beeinflusst weitere Regulierungsaspekte, etwa die zulässige Beteiligungshöhe.
Energiegemeinschaften stabilisieren das Netz mit Großspeichern
Energiegemeinschaften können das Netz stabiler halten, weil sich ein großer Speicher im Niederspannungskreis lohnen kann, der Strom am Trafo glättet, wenn E-Fahrzeug-Speicher nicht ausreichen.
Energiegenossenschaftsanteile: nicht veräußerlich, bei Austritt nur Einlage
Ein Anteil an einer Energiegenossenschaft ist normalerweise nicht veräußerlich, und bei einem Austritt erhält man im Regelfall bestenfalls seine Einlage zurück.
Energiepartnerschaften: Bürgerbeteiligung für Akzeptanz
Bilaterale Energiepartnerschaften Deutschlands im Rahmen der PV-Strategie sollten den Austausch erfolgreicher Beispiele für Bürgerbeteiligung zur Erhöhung der Akzeptanz vor Ort umfassen.
FA Wind soll mindestens fünf neue Stellen mit qualifiziertem Personal erhalten
Für die ausgeweitete Tätigkeit der FA Wind (Fachagentur Windenergie an Land) soll genügend qualifiziertes Personal, mindestens fünf neue Stellen, eingestellt werden.
Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften liegt unter der De-minimis-Grenze
Das Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ liegt mit seiner Förderung unter der beihilferechtlichen De-minimis-Grenze von 200.000 € pro Unternehmen für drei Jahre.
Förderprogramme für PV müssen kumulierbar sein
Förderprogramme zur Finanzierung von PV-Anlagen müssen kumulierbar sein, damit der Eigenanteil gemeinnütziger Vereine möglichst gering bleibt.
Fristverlängerung von bis zu sechs Monaten ermöglichen
Bürgerenergiegesellschaften sollen mit begründetem Antrag eine Fristverlängerung von bis zu sechs Monaten für die Nachweise erhalten können.
Grenznahe Bürgerprojekte durch PLZ-Regel benachteiligt
Grenzüberschreitende Bürgerenergieprojekte können sich nicht beteiligen, weil ausländische Wohnorte nicht erfasst sind; das berücksichtigte Gebiet schrumpft in Grenznähe, was solche Projekte unwahrscheinlicher macht.
Hoher Verwaltungsaufwand der 2010er schreckte von gemeinschaftlicher Erzeugung ab
Der in den 2010er Jahren stetig gestiegene Verwaltungsaufwand für EEG- und KWK-Anlagen hat viele Projekte von gemeinschaftlicher Stromerzeugung abgebracht.
Höhere Akzeptanz bei Gemeinden, Politik und Landschaftsschutz
Nach Erfahrung des Einreichers sind Gemeinden, Politiker und Landschaftsschützer für Nachführsysteme deutlich offener als für Standard-PV.
Kampagnen vorab breit testen
Kommunikationskampagnen sollten vor dem Start sehr gut und breit getestet werden.
Kleine ländliche Kommunen können die Beteiligungsarbeit nicht allein leisten
Die nötige Kommunikation mit Grundstückseigentümern, Landwirten und Netzbetreiber können besonders kleine Kommunen im ländlichen Raum nicht aus eigener Kraft leisten.
Kommunen-Zuweisung aus CO2-Bepreisung je PV-Strommenge
Kommunen sollten für jede auf ihrer Gemarkung erzeugte PV-Stromeinheit eine Zuweisung aus CO2-Bepreisungsmitteln erhalten, was Akzeptanz und positiven Wettbewerb zwischen Kommunen bewirken könnte; dies kann nur der Bund rechtlich ermöglichen.
Miet-/Pachtmodelle wie Enpal gelten als nachteilig für Kunden
Nach Ansicht der Einreichung sind Miet-, Mietkauf- und Pachtmodelle für Solaranlagen wie die von Enpal für Bürger nachteilig, weil sie deren Erspartes über Ratenzahlungen beanspruchen.
Mitbestimmung und Tarifbindung in Ausschreibungskriterien
Mitbestimmung und Tarifbindung sollen ergänzend in die Ausschreibungskriterien aufgenommen werden.
Musteranlagen auf Gartenschauen für Akzeptanz
Musteranlagen in stark frequentierten Veranstaltungen wie Gartenschauen können breite Akzeptanz schaffen, wodurch die Kosten bei größeren Stückzahlen schnell sinken.
Praxisbeispiel: Bürgerkraftwerk 3,5 Jahre ohne Einspeisung
Ein Bürgerkraftwerk auf einem öffentlichen Gebäude konnte 3,5 Jahre keinen Strom einspeisen, weil sich die Bauzeit durch Umplanungen, Materialknappheit und Pandemie stark verzögerte.
Reflektierter Sonnenschein in Wohnungen wird meist als angenehm empfunden
Laut der DGS wird Sonnenschein, auch reflektierter, in der Wohnung von den meisten Menschen als angenehm empfunden und trägt zur Gesundheit bei, weshalb die Blendschutz-Anforderungen der LAI-Richtlinie an PV-Anlagen entbehrlich seien.
Regionale Verankerung erfüllt Anlegerschutzziel bei Bürgerenergie
Das Ziel des Anlegerschutzgesetzes, Anlegende zu schützen, wird nach Ansicht der Einreichenden im Bereich der Bürgerenergie bereits durch hohe regionale Verankerung und soziale Kontrolle erreicht.
Sport kann als Multiplikator die Akzeptanz der Energiewende fördern
Der organisierte Sport kann als Multiplikator zur Energiewende beitragen und für eine breite Akzeptanz in Deutschland sorgen, weshalb er in der Photovoltaik-Strategie berücksichtigt werden sollte.
Vollständiger Vergütungsentfall bei Fristversäumnis (§ 22b EEG) ist zu hart
Der vollständige Wegfall der Vergütung bei versäumter Nachweisfrist nach § 22b Abs. 4 EEG 2023 wird als zu schwere Strafe für Bürgerenergiegesellschaften bewertet, weil deren Verwaltung oft ehrenamtlich erfolgt und Zahlungsschwierigkeiten drohen.
Vorkaufsrecht der Gemeinden auf 50 % des PV-Freiflächenstroms
Gemeinden sollen das Vorrecht erhalten, bis zu 50 % des Stroms von PV-Freiflächenanlagen auf ihrem Gebiet zum Selbstkostenpreis zu kaufen; die PV-Strategie soll entsprechend ergänzt werden.