Lagebild / Akzeptanz und Bürgerenergie stärken / Streitfrage
Wie streng soll die Mindestzahl von 50 Personen für Bürgerenergiegesellschaften in der Planungsphase gelten?
Die Mindestzahl von 50 Personen sollte für Bürgerenergiegesellschaften erst bei Inbetriebnahme und nicht schon in der Planungsphase gelten.
OffenAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.
Wer es für richtig hält
- 2 stimmen zu100 Prozent Erneuerbare Stiftung und 1 Privatperson
- 0 lehnen ab
- 268 äußern sich nicht
- 0 stimmen zu
- 0 lehnen ab
- 141 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.
Belege: Keine der 9 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.
Woher es stammt
9 Argumente aus 4 Stellungnahmen
„erst bei Inbetriebnahme der Anlage die 50 natürlichen Personen nachweisen zu müssen“
„da es sich praktisch als undurchführbar erweist, 50 Teilnehmer in der Planungsphase zu mobilisieren“
Befund
Diese Frage ist offen: Zu ihr liegen keine belastbaren Abstimmungsdaten vor. Aus dem Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 2 von 2 Organisationen zu, die sich dazu äußern, darunter die 100 Prozent Erneuerbare Stiftung, die den Nachweis der 50 Personen erst bei Inbetriebnahme verlangt. Aus dem Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ hat sich dagegen keine Organisation geäußert. Das Thema ist also weder getragen noch entschieden. Dass die Hürde in der Planungsphase kaum zu nehmen ist, schildern allerdings mehrere Stimmen, bis hin zu Privatpersonen. Gewinnen lässt sich der Punkt, wenn sich auch das zweite Lager dazu positioniert, etwa zu den Vorbildern aus Schleswig-Holstein und Thüringen oder zu einer abgesenkten Mindestzahl von 7 Bürgern in der Planungsphase. Bis dahin sollte die Entscheidungsebene dieses Signal nicht als Mehrheitsbild lesen.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
„Förderprogramm Bürgerenergie auf PV richtig“ stützt diese Streitfrage (4-mal)
„Akzeptanzmaßnahmen des Entwurfs reichen aus“ stützt diese Streitfrage (3-mal)
Ein Argument hier stützt „§ 22b EEG Projektbeschränkung streichen“ (3-mal)
Ein Argument hier stützt „Förderprogramm Bürgerenergie auf PV richtig“ (2-mal)
Ein Argument hier stützt „Bürgersolarpark bis 6 MW ohne Flächenkulisse“ (2-mal)
„Förderprogramm Bürgerenergie auf PV richtig“ nennt eine Alternative dazu
Ein Argument hier stützt „Akzeptanzmaßnahmen des Entwurfs reichen aus“
Ein Argument hier stützt „Kommunale Töchter als Bürgerenergie“
„§ 22b EEG Projektbeschränkung streichen“ nennt eine Alternative dazu
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Machbarkeits-Frage auf: Lässt sich das praktisch umsetzen?
50 Bürger in der Planungsphase sind praktisch nicht mobilisierbar Privatperson 153
Die Mindestzahl von 50 eingebundenen Bürgerinnen und Bürgern in der Planungsphase ist praktisch undurchführbar, während sie in der späteren Realisierungsphase nach Aussage betroffener Projekte erreichbar ist.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 153 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„da es sich praktisch als undurchführbar erweist, 50 Teilnehmer in der Planungsphase zu mobilisieren“
Bürgerenergiefonds muss vor Financial Close mindestens 50 Bürger einbinden Privatperson 153
In der Realisierungsphase, also vor Financial Close, sollte der Bürgerenergiefonds verpflichtet sein, mindestens 50 Bürgerinnen und Bürger einzubinden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 153 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combines two independently acceptable demands (7 in planning phase; 50 before financial close), so it is split into one point per claim.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„Sodann ist der Bürgerenergiefonds verpflichtet, in der Realisierungsphase (also vor Financial Close) mindestens 50 Bürgerinnen und Bürger einzubinden.“
Bürgerenergie: Mindestzahl in der Planungsphase auf 7 Bürger senken Privatperson 153
Für die Bürgerenergie bei Photovoltaik sollten in der Planungsphase mindestens 7 Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde genügen, statt wie im Entwurf 50 zu verlangen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 153 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combines two independently acceptable demands (7 in planning phase; 50 before financial close), so it is split into one point per claim.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„In der Planungsphase sind mindestens 7 Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde notwendig, um die Planung anzuschieben.“
Antragsberechtigung beim Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften wie in SH und TH DGRV
Die Antragsberechtigung beim Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ soll so ausgestaltet werden wie bei den Förderprogrammen in Schleswig-Holstein und Thüringen.
- Aus der Stellungnahme von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte das Programm nicht; laut Passage ist es das Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“, daher so umformuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 25 % sicher).
„Zudem sollte die Antragsberechtigung wie bei den Förderprogramm in Schleswig-Holstein und Thüringen ausgestaltet werden.“
Antragsberechtigung beim Programm Bürgerenergiegesellschaften lockern DGRV
Die Definition der Antragsberechtigung (Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nr. 15 EEG 2023) im Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ sollte weniger streng sein und sich an den Förderprogrammen in Schleswig-Holstein und Thüringen orientieren.
- Aus der Stellungnahme von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable fact (the programme's funding is below the de minimis limit) with a demand to relax eligibility; split into the two, each named standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 77 % sicher).
„D.h. die Definition kann somit weniger streng sein und sich an der Antragsberechtigung der Förderprogramm in Schleswig-Holstein und Thüringen orientieren.“
Voraussetzungen für Bürgerenergiegesellschaften in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind streng DGRV
Die Voraussetzungen, die § 3 Nr. 15 EEG 2023 an Bürgerenergiegesellschaften stellt, sind nach Auffassung der Einreichenden streng.
- Aus der Stellungnahme von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage verbindet eine Prämisse (strenge Voraussetzungen nach § 3 Nr. 15 EEG 2023) mit einer Forderung (Projektbeschränkung streichen); beide sind unabhängig voneinander annehmbar. Die Punkte nennen jetzt die Normen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 60 % sicher).
„Bei den strengen Voraussetzungen für Bürgerenergiegesellschaften in § 3 Nr. 15 EEG 2023“
Antragsberechtigung im Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften entschärfen DGRV
Die Antragsberechtigung im Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ sollte entschärft werden, also weniger streng gefasst sein.
- Aus der Stellungnahme von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable fact (eligibility under § 3 Nr. 15 EEG 2023 and its strict definition) with a demand that the eligibility be relaxed, so it was split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
„Außerdem sollte die Antragsberechtigung entschärft werden.“
Hürde von 50 Personen für Bürgerenergiegesellschaften zu hoch 100 Prozent Erneuerbare Stiftung
Die Zahl von 50 benötigten Personen zur Bildung einer Bürgerenergiegesellschaft sollte neu justiert werden: Der Status sollte mit weniger Personen beginnen, die 50 erst bei Inbetriebnahme nachgewiesen werden.
- Aus der Stellungnahme von 100 Prozent Erneuerbare Stiftung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„erst bei Inbetriebnahme der Anlage die 50 natürlichen Personen nachweisen zu müssen“
Unterschreiten von 50 Mitgliedern lässt Rechte der Bürgerenergiegesellschaft entfallen SFV
Wird die Mindestzahl von 50 stimmberechtigten Mitgliedern bzw. Anteilseignern unterschritten und finden sich keine Neumitglieder, gehen die Rechte der Bürgerenergiegesellschaft verloren.
- Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischte überprüfbare Aussagen zu Prüfpflicht und Rechteverlust mit der Wertung „enorme Belastung für Ehrenamtliche“; getrennt in zwei Tatsachenbehauptungen und eine Wertung.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„Wenn die Mindestanzahl von 50 stimmberechtigten Mitgliedern bzw. Anteilseignern nicht mehr eingehalten wird, gehen die Rechte der Bürgerenergiegesellschaft verloren, falls keine Neumitglieder mehr gefunden werden.“