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Privatperson 153

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 15 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 153 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 153 allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt Privatperson 153 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 15 Argumenten stehen 13 auf der Landkarte und 2 sind Einzelforderungen. 8 Argumente sind entstanden, weil die maschinelle Redaktion 5 längere Textstellen geteilt hat. 4 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Maßnahmen der PV-Strategie brauchen teilweise Nachschärfung

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Maßnahmen der PV-Strategie sollten teilweise nachgeschärft werden.

„bedürfen aber - und dazu dient ja diese Möglichkeit - einer teilweisen Nachschärfung.“

Originalstelle, Privatperson 153

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an endorsement of the measures' direction with a separate call for partial refinement; a reader could accept one without the other.

Strategiemaßnahmen fördern den Ausbau

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 162 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Maßnahmen im Strategiepapier sind grundsätzlich geeignet, den PV-Ausbau zu fördern.

„Die Maßnahmen gehen alle in die richtige Richtung“

Originalstelle, Privatperson 153

Ohne Sicherheit droht Nicht-Finanzierbarkeit (Blanko-Kredit)

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ohne gesicherte Rechtsfolgen müssten Banken weiter auf der aufwändigen dinglichen Sicherung bestehen, könnten die Sicherheiten sonst nicht ansetzen und müssten Vorhaben als Blanko-Kredit bewerten, was zur Nicht-Finanzierbarkeit führen würde.

„Die Banken könnten die Sicherheiten nicht ansetzen, und müssten das Vorhaben als Blanko-Kredit bewerten, was in einer Nicht-Finanzierbarkeit des Vorhabens münden würde.“

Originalstelle, Privatperson 153

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

EVU-Rolle des Vermieters senkt Akzeptanz des Mieterstroms stark

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Pflicht des Vermieters, beim Mieterstrom als Energieversorgungsunternehmen aufzutreten, wird als sehr großes Hindernis für die Akzeptanz des Instruments bewertet.

„ist eine immense Hürde für die Akzeptanz des Instruments“

Originalstelle, Privatperson 153

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (EVU-Pflicht des Vermieters nach Ziffer 3.3) mit einer wertenden Aussage ('immense Hürde'); getrennt und neutral formuliert.

Mieterstrom: Versorgungspflicht per Grundversorger-Vertrag mildern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Versorgungspflicht des Vermieters beim Mieterstrom sollte gemildert werden, indem der Grundversorger in einem separaten Vertrag zur Übernahme dieser Pflicht verpflichtet wird.

„So könnte der Grundversorger in einem separaten Vertrag verpflichtet werden, diese Pflicht zu übernehmen.“

Originalstelle, Privatperson 153

Vermieter wird bei PV-Stromverkauf an Mieter zum Energieversorger

Dasselbe Argument hat auch Gemeinde St. Leon-Rot vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Wer als Vermieter (z. B. Gemeinde bei vermietetem Kindergarten oder Gewerbegrundstück) Strom einer eigenen PV-Anlage an den Mieter verkauft, gilt derzeit als Energieversorger, was ein großes Hemmnis darstellt.

„Die Verpflichtung des Vermieters, gegenüber dem Mieter als EVU aufzutreten“

Originalstelle, Privatperson 153

Netzanschlüsse beschleunigen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Duldungspflicht verbessert Umsetzbarkeit und beschleunigt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen kann die Umsetzbarkeit von EE-Projekten strukturell deutlich verbessern und eine Beschleunigung auslösen.

„Dies kann eine deutliche strukturelle Verbesserung der Umsetzbarkeit von EE-Projekten bedeuten, und auch eine Beschleunigung auslösen.“

Originalstelle, Privatperson 153

Duldungspflicht muss Kündigungsrechte bei Insolvenz/Zwangsversteigerung ausschließen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen muss so ausgestaltet werden, dass die Sonderkündigungsrechte bei Insolvenz und Zwangsversteigerung nicht greifen, um Betreibern und Banken Rechtssicherheit zu geben.

„Daher muss sichergestellt werden, dass durch die beschriebene Anpassungen diese beiden Gründe nicht greifen können“

Originalstelle, Privatperson 153

Schuldrechtliche Absicherung genügt nicht, dingliche Sicherung bleibt nötig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wegen dieser Sonderkündigungsrechte reicht eine schuldrechtliche Vereinbarung zur Absicherung von Nutzungsrechten (etwa für die Duldungspflicht bei Anschlussleitungen) bislang nicht aus und muss durch eine dingliche Sicherung (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) ergänzt werden.

„Aus diesen Gründen scheidet bislang eine Absicherung des Nutzungsrechts über eine schuldrechtliche Vereinbarung aus, und muss über die angesprochene dingliche Sicherung ergänzt werden.“

Originalstelle, Privatperson 153

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable legal fact (termination rights under InsO/ZVG) with the author's conclusion about what security is needed; split into the two claims.

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 5 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

50 Bürger in der Planungsphase sind praktisch nicht mobilisierbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Mindestzahl von 50 eingebundenen Bürgerinnen und Bürgern in der Planungsphase ist praktisch undurchführbar, während sie in der späteren Realisierungsphase nach Aussage betroffener Projekte erreichbar ist.

„da es sich praktisch als undurchführbar erweist, 50 Teilnehmer in der Planungsphase zu mobilisieren“

Originalstelle, Privatperson 153

Bürgerenergie: Mindestzahl in der Planungsphase auf 7 Bürger senken

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Für die Bürgerenergie bei Photovoltaik sollten in der Planungsphase mindestens 7 Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde genügen, statt wie im Entwurf 50 zu verlangen.

„In der Planungsphase sind mindestens 7 Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde notwendig, um die Planung anzuschieben.“

Originalstelle, Privatperson 153

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines two independently acceptable demands (7 in planning phase; 50 before financial close), so it is split into one point per claim.

Bürgerenergiefonds muss vor Financial Close mindestens 50 Bürger einbinden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: In der Realisierungsphase, also vor Financial Close, sollte der Bürgerenergiefonds verpflichtet sein, mindestens 50 Bürgerinnen und Bürger einzubinden.

„Sodann ist der Bürgerenergiefonds verpflichtet, in der Realisierungsphase (also vor Financial Close) mindestens 50 Bürgerinnen und Bürger einzubinden.“

Originalstelle, Privatperson 153

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines two independently acceptable demands (7 in planning phase; 50 before financial close), so it is split into one point per claim.

Bürgerenergie wird von Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bürgerenergie wird nach Darstellung der Einreichung von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen.

„und wird auch sehr gut von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen.“

Originalstelle, Privatperson 153

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a value judgment (right way) with an empirical claim (well accepted by citizens); these can be accepted or rejected independently.

Ausdehnung der Bürgerenergie auf PV ist grundsätzlich der richtige Weg

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicherin bzw. der Einreicher hält die Ausdehnung der Bürgerenergie auf Photovoltaik in der PV-Strategie grundsätzlich für den richtigen Weg.

„Die Ausdehnung von Bürgerenergie ist grundsätzlich der richtige Weg“

Originalstelle, Privatperson 153

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a value judgment (right way) with an empirical claim (well accepted by citizens); these can be accepted or rejected independently.

Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Erwerber kann Pachtvertrag bei Insolvenz/Zwangsversteigerung kündigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wird ein Grundstück vom Insolvenzverwalter veräußert (§ 111 S. 1 InsO) oder zwangsversteigert (§ 57a ZVG), steht dem Erwerber bzw. Ersteigerer ein Sonderkündigungsrecht für den Pachtvertrag zu.

„kann dieser den Pachtvertrag kündigen (§ 111 S. 1 InsO). Bezogen auf die Zwangsversteigerung steht dem Ersteigerer des Grundstücks ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht (§ 57a ZVG) zu.“

Originalstelle, Privatperson 153

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable legal fact (termination rights under InsO/ZVG) with the author's conclusion about what security is needed; split into the two claims.