Lagebild / Organisationen / LBK
LBK – Landesverband Bayerischer Kleingärtner e. V.
Verband oder Verein. Keinem Lager zugeordnet. 103 Argumente aus rund 17 Seiten.
Mit wem LBK übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- LEAGin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sofa networks GmbHin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Thüringen (Ministerium)in 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- TÜV-Verbandin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- 50Hertz Transmission GmbHin 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 5 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 3 von 8 gemeinsamen Streitfragen
123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Projektlogistik Wille UGin 3 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 4 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 4 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 7 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 6 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 4 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Solarfreunde Moosburgin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 4 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 2 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 2 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- AKE Projekt GmbHin 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Sachsen (Staatsministerium)in 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VEDECin 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- PowerWareHouse UGin 3 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 2 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 3 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 3 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 2 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 2 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 1 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 1 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 1 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 1 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 1 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 1 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 1 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 1 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 1 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 1 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 1 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 1 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 1 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 0 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 0 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 0 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 0 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 0 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 0 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 0 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 0 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 0 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 0 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 0 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 0 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DOSBin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Energieberatung Stammbergerin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- European Energy Deutschland GmbHin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ew-con GmbHin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Exnaton AGin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FVHFin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Gorfion Green Energy GmbHin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Infravoltaic GmbHin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Mercedes-Benz Group AGin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Solarenenergieförderverein Bayernin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Statkraft Markets GmbHin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VDLin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Viessmann Groupin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Weser Elektrotechnik UGin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- WI Energy GmbHin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- AWO Bundesverbandin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BAIin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BVIin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DGRVin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DRVin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ECOSIA GmbHin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Germanwatchin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HEBERGER GmbHin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ILIOTEC Projektentwicklungin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kiwigrid GmbHin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Meerwindin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- node.energy GmbHin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Saarland (Ministerium)in 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Teleseo GmbHin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFWin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HPS Home Power Solutions AGin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Müller Präzision GmbHin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ISFHin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHkeine gemeinsame Streitfrage
Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Cradle to Cradle NGOin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 6 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 4 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 3 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 3 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 3 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Enpal B.V.in 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Gsun GmbHin 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lesolco GmbHin 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- N-ERGIE Netz GmbHin 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bürgerenergie Mainspitzein 4 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 2 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 2 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 2 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 1 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 1 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 1 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 0 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EENA EGin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Gemeinde St. Leon-Rotin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- neongrau OHGin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- prosumergy GmbHin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sonnen GmbHin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Waldbauernverband NRWin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BDKSin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- NLF GmbHin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Ruhrlicht UGin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SUNMAXX PVT GMBHin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- NexWafe GmbHin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Keinem Lager zugeordnet
- DIvB-bvbfin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FMIin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- RLVin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 5 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
13 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- GridParity AGin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesverband GebäudeGrünin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BUNDin 4 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 4 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 3 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 0 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGkeine gemeinsame Streitfrage
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
- THIkeine gemeinsame Streitfrage
Wo LBK allein steht
Bei 9 Streitfragen urteilt LBK anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Das Vorhaben als Ganzes
Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie bleibt in wichtigen Punkten zu wenig konkret.
Das Vorhaben als Ganzes
Bürokratische Hemmnisse beim PV-Ausbau müssen abgebaut werden.
Netzanschlüsse beschleunigen
Für kleine PV-Anlagen soll ein vereinfachtes Anmeldeverfahren gelten.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Die PV-Strategie soll Fassaden-PV als eigenes Thema aufnehmen.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Der Bundesgesetzgeber soll kleine Garten-PV-Anlagen ausdrücklich für zulässig erklären.
Technologieentwicklung voranbringen
Balkonkraftwerke erleichtern
Das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes darf kein Grund sein, Balkonkraftwerke abzulehnen.
Balkonkraftwerke erleichtern
Weitere 1 anzeigen
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 103 Argumenten stehen 56 auf der Landkarte und 47 sind Einzelforderungen. 28 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 42 Argumente sind entstanden, weil sie 19 längere Textstellen geteilt hat. 9 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
70 % der Jahresenergie fallen zwischen April und September an
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Angabe der Eingabe wird 70 % der jährlichen Energie einer Solaranlage zwischen April und September gewonnen.
„70% der jährlichen Energie wird zwischen April und September gewonnen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three independently checkable claims (fixed-module loss, seasonal 70% share, shading advice); split into one point each.
Entsorgung der Komponenten belastet die Umwelt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auch wenn Solarstrom umweltfreundlich ist, wird die Umwelt durch die Entsorgung der Komponenten belastet.
„durch die Entsorgung der einzelnen Komponenten wird aber die Umwelt belastet“
Solaranlagen sind teuer (500–1500 Euro)
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mobile Solaranlagen kosten je nach Hersteller 500 bis 1500 Euro und zählen damit zu den teuren Investitionen im Garten.
„Solaranlagen sind nicht billig: der Preisrahmen bewegt sich – je nach Hersteller – zwischen 500 und 1500 Euro.“
Stromzuführung ist Ländersache
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Wahl der Form der Stromzuführung ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Frage der Gesetzesdurchführung und fällt in die Zuständigkeit der Länder und Gemeinden.
„Welche Form der Stromzuführung gewählt wird, ist eine Frage der Durchführung des Gesetzes und fällt damit in die Zuständigkeit der Länder und Gemeinden.“
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Ebenerdige Aufstellung standsicher, nicht im Gehbereich
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei ebenerdiger Aufstellung sind Module standsicher aufzustellen, so dass Unfall- und Bruchgefahr vermieden wird, und nicht im Gehweg- oder Arbeitsbereich.
„Eine Aufstellung im unmittelbaren Gehweg- oder Arbeitsbereich ist deshalb zu vermeiden.“
Genehmigungspflicht durch den Verpächter
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für jede mobile Solaranlage soll eine Genehmigung des Verpächters nötig sein, wobei dessen Beschränkungen zu beachten sind.
„Für die Installation einer mobilen Solaranlage in der Gartenparzelle ist eine Genehmigung erforderlich, die vom Verpächter zu erteilen ist.“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 87 Argumente, 55 davon auf der Landkarte
Aktualisierte Gesetzesauslegung könnte Solaranlagen in Kleingärten mehr Spielraum geben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine aktualisierte Interpretation des Gesetzes könnte bei Solaranlagen in Kleingärten etwas weitere Spielräume eröffnen.
„eine aktualisierte Interpretation des Gesetzes könnte hier auch etwas weitere Spielräume eröffnen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine beschreibende Aussage (Gesetz spiegelt Entstehungszeit, Bedürfnisse geändert) mit einer Auslegungsforderung; zum Thema Solar in Kleingärten gehört sie, daher aufgeteilt und eigenständig formuliert.
Arbeitsstrom für Gartengeräte ist kleingärtnerische Nutzung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Elektrizität als Arbeitsstrom zum Betrieb von Gartengeräten dient nach dem Kommentar der kleingärtnerischen Nutzung und ist zulässig.
„Soweit Elektrizität als „Arbeitsstrom“ zum Betrieb von Gartengeräten genutzt wird, dient sie der kleingärtnerischen Nutzung.“
Aufstellung im Rasen, auf Terrasse oder Gestell ist zulässig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Module auf dem Boden, auf der Terrasse oder auf Gestell/Pergola gelten noch als im Rahmen der gesetzlichen Interpretation.
„Montiert man das Modul auf ein Gestell oder die Pergola, um es aus dem Gehbereich herauszubringen“
Bayern: Großzügigere Laubenausstattung gefährde Pachtzinsregelung
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Laut einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung, die die Stellungnahme zitiert, würde eine allgemein großzügigere Ausstattung von Kleingartenlauben (etwa mit Solaranlagen) in einem Rechtsstreit den Fortbestand der Pachtzinsregelung im Kleingartenwesen gefährden.
„Eine allgemein großzügigere Ausstattung der Lauben würde ... in einem Rechtsstreit, wie er etwa von Verpächterseite angestrengt werden könnte, den Fortbestand der Pachtzinsregelung, mit der das Kleingartenwesen steht und fällt, gefährden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point concerns solar installations on allotment huts, which is on topic. It was not standalone, so the rewrite names the Bavarian state government press release as its source.
Berlin lässt Photovoltaik für Arbeitsstrom zu
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Das Land Berlin hat in seinen Verwaltungsvorschriften für Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken Photovoltaikanlagen zugelassen, allerdings nur für Arbeitsstrom.
„Das Land Berlin hat z.B. in seinen neuen „Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingartenanlagen und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken“ die Verwendung von Fotovoltaikanlagen zugelassen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Der Punkt ist eine prüfbare Sachaussage zur rechtlichen Zulassung von Photovoltaik in Kleingärten (Berliner Verwaltungsvorschriften). Das betrifft den Gegenstand der Konsultation. Der Punkt ist auch ohne die Stellungnahme verständlich.
BKleingG erlaubt tragbare PV für kleingärtnerische Nutzung
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Das Bundeskleingartengesetz steht der Nutzung von Solarenergie für die kleingärtnerische Nutzung nicht grundsätzlich entgegen; tragbare Photovoltaikanlagen, die nicht Bestandteil der Laube sind, sind kleingartenrechtlich möglich.
„Das BKleingG steht der Verwendung von Solarenergie im Kleingarten – für die kleingärtnerische Nutzung – keineswegs grundsätzlich entgegen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about whether the Bundeskleingartengesetz allows solar use in allotment gardens. That is relevant to the PV strategy consultation, and the summary already names the law.
Bundeskleingartengesetz: Solaranlagen können unzulässige Laubenversorgung sein
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Nach Darstellung eines Kleingärtner-Landesverbands besagen Kommentierung und Rechtsprechung zum Bundeskleingartengesetz tendenziell, dass Solaranlagen in Kleingärten zu einer unzulässigen Versorgung der Laube führen können.
„dass Solaranlagen zu einer im Sinne des Bundeskleingartengesetzes unzulässigen Versorgung der Laube führen können“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point addresses solar installations in allotment gardens, so it is on topic. It was not standalone, so I rewrote it to name the Bundeskleingartengesetz and the association that makes the claim.
Bundesregierung 2001: Arbeitsstrom im Kleingarten ist zulässig
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 13.02.2001 zu Solarstrom in Kleingartenparzellen erklärt die Bundesregierung, die Verwendung von Arbeitsstrom in Kleingärten sei zulässig, unabhängig davon, ob er leitungs- oder nicht leitungsgebunden geliefert wird.
„Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Verwendung von Arbeitsstrom in Kleingärten zulässig.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original nennt weder Anlass noch Zeitpunkt der Aussage; die Umschreibung benennt die Kleine Anfrage von 2001 und behält Inhalt und Richtung bei.
Dachmontage-Verbot für mobile Solaranlagen in Kleingärten schwer vermittelbar
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Die Unterscheidung, dass ein mobiles Solarmodul auf Gestell oder Pergola zulässig ist, auf dem Laubendach aber nach § 3 Abs. 2 BKleingG nicht, ist für Laien schwer nachzuvollziehen.
„Dies klingt nach einer juristischen Spitzfindigkeit und war in der Tat für den Laien schwer nachzuvollziehen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded term "Spitzfindigkeit" replaced with a neutral formulation; the point now names the provision (§ 3 Abs. 2 BKleingG) and the context (mobile solar modules in allotment gardens), keeping the author's direction.
Einsatzmöglichkeiten mobiler Anlagen sind stark beschränkt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Größere Gartengeräte wie Elektrorasenmäher oder Heckenscheren lassen sich mit mobilen Solaranlagen gar nicht oder nur mit Zusatzvorrichtungen betreiben; Netzstrom ist nicht vergleichbar.
„Größere Gartengeräte wie Elektrorasenmäher, Heckenscheren sind entweder gar nicht oder nur mit Hilfe besonderer Vorrichtungen oder Zwischenmodule zu betreiben.“
Keine Genehmigung mobiler Solaranlagen bei Netzstrom vor 1983
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach den vorgeschlagenen Richtlinien für mobile Solaranlagen in bayerischen Kleingartenanlagen sollen Anträge von Pächtern, deren Garten bereits vor 1983 rechtmäßig ans Stromnetz angeschlossen wurde, nicht genehmigt werden.
„Anträge von Pächtern mit einer vor 1983 rechtmäßig erstellten Netzverstromung sind nicht zu genehmigen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die Forderung (Anträge nicht genehmigen) mit deren Begründung (Versorgung übersteigt das Notwendige) und nannte weder Richtlinie noch Kontext; beides wird getrennt und eigenständig formuliert.
Kleingärten mit Netzanschluss vor 1983 haben mehr Strom als kleingärtnerisch nötig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei Kleingärten mit einem vor 1983 rechtmäßig erstellten Netzanschluss liege bereits eine Stromversorgung vor, die über das kleingärtnerisch notwendige Maß hinausgeht.
„da bei ihnen bereits eine über das kleingärtnerisch notwendige Maß hinausgehende Stromversorgung des Kleingartens vorliegt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die Forderung (Anträge nicht genehmigen) mit deren Begründung (Versorgung übersteigt das Notwendige) und nannte weder Richtlinie noch Kontext; beides wird getrennt und eigenständig formuliert.
Kleingärten München: feste Montage von Solarmodulen am Laubendach nicht verboten
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Nach der Darstellung der Stellungnahme ist es in Kleingärten in München nicht ausdrücklich verboten, Solarmodule fest in das Dach der Gartenlaube einzubauen oder fest mit ihm zu verbinden, anders als in Schwabach.
„Es ist in München nicht ausdrücklich verboten, die Solarmodule fest in das Laubendach einzubauen bzw. fest mit diesem zu verbinden (im Gegensatz zu Schwabach).“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema (Solaranlagen in Kleingärten) liegt im Rahmen der Konsultation; der Punkt war nur ohne Kontext unverständlich und wird daher mit Bezug auf Kleingärten und Gartenlaube umformuliert.
Kleingarten-Abgrenzung zu Wochenendgebieten: Bundesregierung sieht Verfassungsgebot
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Die Einreichung zu Solarenergie in Kleingärten zitiert eine Antwort der Bundesregierung, wonach Entwicklungen bei der Ausstattung von Kleingärten, die die klare Abgrenzung zu Wochenend- und Ferienhausgebieten aufheben, schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zu vermeiden seien.
„Entwicklungen, die zum Verlust der klaren Abgrenzungsmöglichkeiten zwischen den Kleingärten und den Wochenend- bzw. Ferienhausgebieten führen, sind schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zu vermeiden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage betrifft die zulässige Ausstattung von Kleingärten (u. a. Strom/Solaranlagen) und damit den Konsultationsgegenstand; sie war aber nicht eigenständig verständlich und wird daher mit Kontext neu formuliert.
Kleingarten-Dachverband soll Vereine notfalls vor eigenem Solarwunsch schützen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Der Landesverband Bayerischer Kleingärtner vertritt als Dachverband die Position, dass er Mitgliedsvereine beim Thema Solarstrom in Kleingärten beraten und notfalls auch vor ihren eigenen Wünschen schützen müsse, statt deren Solarwunsch einfach durchzusetzen.
„seine Mitgliedsvereinigungen zu beraten und zu schützen, notfalls auch vor ihren eigenen Wünschen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Kern betrifft Solarstrom in Kleingärten und damit das Konsultationsthema; der Punkt war aber ohne Bezug (Akteur, Solarstrom) nicht verständlich und wirkte deshalb themenfremd.
Kleingarten-Kommentar: Solaranlagen auf Lauben erleichtern Wohnnutzung
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Nach dem in der Stellungnahme zitierten Kleingartenrechts-Kommentar von Dr. Mainczyk erleichtern Solaranlagen auf Gartenlauben, ähnlich wie ein Stromnetzanschluss, deren Wohnnutzung und erhöhen das Risiko, dass sich Kleingartenanlagen zu Baugebieten entwickeln.
„Solaranlagen ermöglichen, begünstigen und fördern – wie der Anschluss der Laube an das Stromnetz – nicht nur die Wohnnutzung der Laube, und begründen die Gefahr, dass sich die Kleingartenanlagen im Laufe der Zeit zu Baugebieten entwickeln.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("fördern", "unerwünschte") was replaced with neutral phrasing; context (Kleingartenrecht, Gartenlauben, Mainczyk's commentary) was added and the direction was kept.
Kleingarten-Richtlinien für mobile Solaranlagen sind fachlich abgestimmt
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Der Verband LBK gibt an, seine Richtlinien zur Verwendung mobiler Solaranlagen in bayerischen Kleingartenanlagen seien mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, technisch mit SOLID (Fürth) und versicherungstechnisch mit dem Kleingartenversicherungsdienst abgestimmt.
„sind mit dem Solarenergieinformations- und Demonstrationszentrum Fürth (SOLID) technisch sowie mit dem Kleingartenversicherungsdienst (KVD) versicherungstechnisch abgestimmt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt enthält eine prüfbare Behauptung zu mobilen Solaranlagen in Kleingärten und bleibt daher; "LBK" wird nun als Verband benannt und der Gegenstand (Richtlinien zu mobilen Solaranlagen) ausdrücklich genannt.
Kleingarten-Solaranlagen taugen für einfache Geräte, nicht für 220-Volt-Geräte
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Laut der Stellungnahme zu Solarenergie in Kleingärten eignen sich mobile Solaranlagen für einfache Anwendungen wie Heckenscheren, Rasenmäher, Bewegungsmelder, Lampen oder Pumpen, nicht aber für haushaltsübliche Geräte mit 220 Volt Netzspannung.
„Sie kann für einfache Anwendungen wie Heckenscheren, Elektro-Rasenmäher, Bewegungsmelder, Energiesparlampen, Springbrunnenpumpen etc. eingesetzt werden (der Betrieb von haushaltsüblichen Geräten, für die man Netzspannung 220 Volt benötigt, sind damit nicht möglich).“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims: environmental friendliness/grid independence, and the range of devices solar can power.
Kleingarten-Solaranträge über den Verein an den Verpächter richten
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Anträge von Kleingartenpächtern auf mobile Solarstromanlagen sollen über den Kleingartenverein an den Verpächter gerichtet werden, weil der Verein als Kontrollorgan vor Ort beurteilen kann, ob ein Antrag begründet ist.
„Der Verein darf bei der Antragsstellung nicht übergangen werden, da er ein wichtiges Kontrollorgan darstellt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage betrifft Solaranlagen in Kleingärten und damit den Konsultationsgegenstand; sie war nur nicht eigenständig verständlich, daher Umschreibung mit Nennung von Kleingarten, Pächter und Verein.
Kleingarten-Solarrisiko wiegt verbandspolitisch schwer und ist bei Abwägung zu beachten
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Argument, Solaranlagen verstießen gegen die einfache Laubenausstattung, ist dem einzelnen Pächter schwer zu vermitteln, hat aber politisch und verbandspolitisch großes Gewicht und darf bei der Gesamtabwägung nicht aus dem Blick geraten.
„spielt es im politischen und verbandspolitischen Sinne eine umso größere Rolle und darf deshalb bei der Gesamtabwägung aller Argumente nie aus den Augen verloren werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (möglicher Widerspruch zum BKleingG) mit einer Wertung (Gewicht in der Abwägung) und war ohne Bezug auf Kleingärten nicht verständlich; daher in zwei eigenständige Punkte aufgeteilt.
Kleingarten: Beseitigung mobiler Solaranlage bei Missbrauch, sonst Kündigung
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Nach den vorgeschlagenen Richtlinien für mobile Solaranlagen in Kleingärten soll der Verpächter bei missbräuchlichem Einsatz jederzeit die Beseitigung der Anlage verlangen können, und eine Weigerung des Pächters kann zur Kündigung des Gartens führen.
„Bei missbräuchlichem Einsatz der Solaranlage ist der Verpächter jederzeit berechtigt, die Beseitigung der Anlage zu verlangen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage enthält Richtlinien für mobile Solaranlagen in Kleingärten und damit eine inhaltliche Aussage zum Thema PV. Der Punkt war nicht eigenständig verständlich, daher Umschreibung mit Nennung von Kleingarten und Richtlinien.
Kleingärten: Gestelle für Solarmodule zulässig, Vereine legen Details fest
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Bei mobilen Solaranlagen in Kleingärten sollen separate Gestelle bei nicht ebenerdiger Aufstellung grundsätzlich zulässig sein, wobei die Kleingartenvereine Art, Material, Höhe, Dimensionen und Standort der Gestelle festlegen sollen, da diese das Erscheinungsbild des Gartens prägen können.
„Bei nicht ebenerdiger Aufstellung ist die Verwendung von separaten Gestellen grundsätzlich zulässig“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Einreichung unverständlich (Gestelle, Vereine ohne Bezug); jetzt ist der Kontext mobile Solaranlagen in Kleingärten und Kleingartenvereine benannt.
Kleingärten: keine mobile Solaranlage bei Netzanschluss von vor 1983
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Nach den vom LBK vorgeschlagenen Richtlinien für mobile Solaranlagen in bayerischen Kleingartenanlagen sollen Anträge von Pächtern, deren Garten bereits einen vor 1983 rechtmäßig erstellten Netzstromanschluss hat, nicht genehmigt werden, weil dort schon mehr Strom als kleingärtnerisch notwendig verfügbar sei.
„Anträge von Pächtern mit einer vor 1983 rechtmäßig erstellten Netzverstromung sind nicht zu genehmigen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Kontext unverständlich; er nennt nun die LBK-Richtlinien für mobile Solaranlagen in bayerischen Kleingartenanlagen als Bezug, Anspruch und Richtung bleiben unverändert.
Kleingarten: mobile Solarmodule auf 1,0 m², 100 W, 24 V begrenzen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Für mobile Solaranlagen in Kleingärten sollen die Solarmodule auf höchstens 1,0 m² Größe und 100 W Leistung bei maximal 24 Volt (nur Kleinspannung) beschränkt werden.
„Die eigentlichen Solarmodule bzw. Solarpaneelen sind in ihrer Größe auf max. 1,0 m2 und in ihrer Leistung auf 100 W bei max. 24 Volt (nur Kleinspannung) zu beschränken.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The three limits are one technical rule in the passage (item 6 of a proposed regime for mobile allotment-garden solar systems), so no split; rewritten to name the Kleingarten/mobile-system context so it stands alone.
Kleingartenrecht spiegelt seine Entstehungszeit, Bedürfnisse haben sich geändert
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Gesetz und der Kommentar zur Solarnutzung in Kleingärten sind Ausdruck der Zeit, in der sie entstanden sind, und die Bedürfnisse der Menschen haben sich seither in rund 20 Jahren verändert.
„das Gesetz und auch der Kommentar Ausdruck der Zeit sind, in der sie entstanden sind. Rund 20 Jahre später haben sich die Bedürfnisse der Menschen jedoch verändert“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine beschreibende Aussage (Gesetz spiegelt Entstehungszeit, Bedürfnisse geändert) mit einer Auslegungsforderung; zum Thema Solar in Kleingärten gehört sie, daher aufgeteilt und eigenständig formuliert.
Kleingartenvereine sollen Solarrisiko eigenverantwortlich abwägen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Jeder Kleingartenverein soll eigenverantwortlich entscheiden, ob er das verbleibende Risiko der Zulassung von Solarenergie in Kauf nehmen will.
„Jeder Verein muss eigenverantwortlich entscheiden, ob er es in Kauf nehmen will oder nicht.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet eine Tatsachenbehauptung (Restrisiko bleibt trotz Richtlinien) mit einer normativen Aussage (jeder Verein muss selbst entscheiden); beide sind unabhängig bewertbar und werden getrennt, mit Nennung von LBK und Richtlinien.
Laubenstrom könnte Kleingartenpachten durch Freizeitpacht-Bemessung verteuern
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme könnte eine weitgehende Stromversorgung von Kleingartenlauben, auch mit Solarstrom, den Gesetzgeber dazu bringen, Freizeitpachten als Bemessungsgrundlage für Kleingartenpachten heranzuziehen, sodass die günstigen Pachtpreise entfielen.
„geht möglichst restriktiv mit dem Thema „Stromversorgung der Lauben“ um, denn ansonsten könnte es passieren, dass ihr eure relativ günstigen Pachtpreise verliert!“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt betrifft Solarstrom in Kleingärten und damit das Konsultationsthema; er wird als Position der Stellungnahme neutral und eigenständig formuliert, ohne die ironische Anrede.
LBK-Richtlinie: Mobile Solaranlagen in Kleingärten nicht zur Laubenversorgung
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Nach den im Beitrag wiedergegebenen Richtlinien des Landesverbands Bayerischer Kleingärtner (LBK) dürfen mobile Solaranlagen in Kleingartenanlagen nicht zur Versorgung der Laube im Sinne von § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz verwendet werden, damit die einfache, nicht zum dauernden Wohnen geeignete Ausstattung gewahrt bleibt.
„Die mobilen Solaranlagen dürfen nicht zur Versorgung der Laube im Sinne des § 3 (2) des Bundeskleingartengesetzes, verwendet werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema (mobile Solaranlagen in Kleingärten) gehört zur PV-Konsultation, daher kein Drop. Der Punkt war ohne Kontext unklar und wurde so umformuliert, dass er den LBK-Richtlinienvorschlag und das Bundeskleingartengesetz benennt.
LBK: Strom auf der Kleingartenparzelle zwischen Komfort und Pachtrisiko abwägen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Der Landesverband Bayerischer Kleingärtner (LBK) sieht es als seine Aufgabe, auszuloten, wie weit die Stromausstattung der Kleingartenparzelle (nicht der Laube) gehen kann, ohne dass der Gesetzgeber die Bemessungsgrundlage für den Pachtzins erhöht.
„um einerseits einen angemessenen, zeitgemäßen Komfort bei der Gartennutzung zu gewährleisten und andererseits nicht Gefahr zu laufen, eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch den Gesetzgeber zu provozieren.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Not standalone: "LBK" and "Parzelle" were unexplained; rewritten to name the Landesverband Bayerischer Kleingärtner and the Kleingartenparzelle, claim and direction unchanged.
Missbrauchsgefahr bei Solaranlagen im Kleingarten besteht schon bei tragbaren Modulen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten ist schwer zu überwachen, doch weil tragbare Solarmodule ausdrücklich zugelassen sind, besteht die Missbrauchsgefahr bereits jetzt und ändert sich durch eine Dachinstallation nicht grundsätzlich.
„Da aber tragbare Solarmodule ausdrücklich zugelassen sind, ist diese Gefahr schon jetzt gegeben und verändert sich – etwa durch eine Installation der Module auf dem Dach – nicht grundsätzlich.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf "tragbare Module" und "Dachmontage"; die Umschreibung nennt nun Solaranlagen im Kleingarten als Gegenstand, ohne die Aussage zu ändern.
Mobile Solaranlagen bergen das Risiko rechtlicher Konsequenzen
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wer in Kleingartenanlagen mobile Solaranlagen einsetzt, geht damit das Risiko rechtlicher Konsequenzen ein.
„zugleich aber das Risiko rechtlicher Konsequenzen eingegangen wird“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined factual claims (limited benefit, legal risk, extra cost) with a value judgment (each club must weigh them); split into independently assessable points.
Mobile Solaranlagen bringen zusätzliche Kosten in Kleingartenanlagen
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Mobile Solaranlagen tragen einen weiteren, nicht unerheblichen Kostenfaktor in die Kleingartenanlagen.
„ein weiterer nicht unerheblicher Kostenfaktor in die Kleingartenanlagen getragen wird“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined factual claims (limited benefit, legal risk, extra cost) with a value judgment (each club must weigh them); split into independently assessable points.
Mobile Solaranlagen im Kleingarten erzeugen nur geringe Leistung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Sogenannte „mobile Solaranlagen“ in Kleingärten können nach Ansicht der Einreichung nur eine geringe Leistung erzeugen.
„mit sogenannten „mobilen Solaranlagen“ eine nur geringe Leistung erzeugt werden kann“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently assessable claims (low output; limited useful purposes), so it was split with each claim anchored to its own quote.
Mobile Solaranlagen im Kleingarten: wenig Nutzen für kleingärtnerische Zwecke
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Mobile Solaranlagen in Kleingärten können nach Ansicht der Einreichung nur in geringem Umfang für unmittelbar kleingärtnerisch nutzbringende Zwecke verwendet werden.
„sie nur im geringem Umfang für wirklich (d.h. unmittelbar kleingärtnerisch) nutzbringende Zwecke verwendet werden können“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently assessable claims (low output; limited useful purposes), so it was split with each claim anchored to its own quote.
Mobile Solaranlagen in Kleingärten haben nur begrenzten kleingärtnerischen Nutzen
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Mit mobilen Solaranlagen lässt sich in Kleingärten nur eine geringe Leistung erzeugen, und sie sind nur in geringem Umfang für unmittelbar kleingärtnerisch nutzbringende Zwecke verwendbar.
„sie nur im geringem Umfang für wirklich (d.h. unmittelbar kleingärtnerisch) nutzbringende Zwecke verwendet werden können“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined factual claims (limited benefit, legal risk, extra cost) with a value judgment (each club must weigh them); split into independently assessable points.
Mobile Solaranlagen in Kleingärten über die Gartenordnung genehmigen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Die Genehmigung mobiler Solaranlagen in Kleingärten sollte nach Ansicht der Einreichung über die Gartenordnung der Kleingartenanlage geregelt werden, indem die vorgelegten Richtlinien dort eingearbeitet oder per Verweis einbezogen werden.
„Die Genehmigung der mobilen Solaranlagen kann am besten über die Gartenordnung geregelt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema (mobile Solaranlagen in Kleingärten) ist für die PV-Strategie substanziell, also nicht off_topic; der Punkt wurde aber eigenständig verständlich umformuliert (Kleingarten- und Richtlinienbezug benannt).
Mobile Solarmodule auf Laubendach: laut Auslegung Verstoß gegen BKleingG
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Nach der im Merkblatt zu Solarenergie in Kleingärten wiedergegebenen Rechtsauslegung widerspricht auch ein jederzeit abnehmbares mobiles Solarmodul auf dem Dach einer Kleingartenlaube den besonderen Anforderungen an die Laube in § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz.
„Montiert man das Modul aber auf das Dach (und sei es nur so, dass man es jederzeit mit ein, zwei Handgriffen wieder abnehmen kann), so soll dies dem § 3 Abs. 2 BKleingG mit seinen besonderen Anforderungen an die Laube widersprechen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage betrifft substanziell die rechtliche Zulässigkeit mobiler Solaranlagen in Kleingärten, ist also nicht off-topic. Sie war aber nicht eigenständig verständlich; Kontext (Kleingartenlaube, BKleingG, mobile Solaranlage) ist jetzt benannt.
Montage auf dem Laubendach zulässig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Montage mobiler Module auf dem Dach der Gartenlaube soll zulässig sein, mit besonderer Beachtung des Erscheinungsbilds der Anlage.
„Die Montage auf das Dach der Gartenlaube ist ebenfalls zulässig.“
München: höchstens 2 Paneele, 0,8 m² und 0,3 kWh/Tag
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: In München dürfen Solarmodule im Kleingarten aus höchstens 2 Paneelen mit insgesamt 0,8 m² Kollektorfläche bestehen und höchstens 0,3 kWh pro Tag erzeugen.
„Die Solarmodule dürfen aus nicht mehr als 2 Paneelen mit insg. 0,8 m2 Kollektorfläche bestehen und nicht mehr als 0,3 kwh/d Strom erzeugen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig prüfbare Aussagen zur Münchner Regelung (Antragspflicht, Größen-/Leistungsgrenze, Gartenschätzung und Nachpächter); aufgeteilt in drei Punkte.
München: Solaranlagen im Kleingarten sind antragspflichtig (über Verband)
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: In München sind Photovoltaikanlagen in Kleingärten antragspflichtig, wobei die Anträge über den Kleingartenverband München an die Landeshauptstadt gestellt werden müssen.
„Im Gegensatz dazu sind Fotovoltaikanlagen in der Stadt München durchaus antragspflichtig. Die Anträge müssen über den Kleingartenverband München an die Landeshauptstadt gestellt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig prüfbare Aussagen zur Münchner Regelung (Antragspflicht, Größen-/Leistungsgrenze, Gartenschätzung und Nachpächter); aufgeteilt in drei Punkte.
München: Solaranlagen zählen nicht zur Gartenschätzung; Nachpächter muss neu beantragen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: In München fließen Solaranlagen nicht in die Gartenschätzung ein, sie müssen vom Vorpächter entfernt werden, und der Nachpächter muss einen neuen Genehmigungsantrag stellen.
„Solaranlagen fließen nicht in die Gartenschätzung ein, sondern müssen vom Vorpächter entfernt werden. Der Nachpächter muss einen neuen Antrag auf Genehmigung stellen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig prüfbare Aussagen zur Münchner Regelung (Antragspflicht, Größen-/Leistungsgrenze, Gartenschätzung und Nachpächter); aufgeteilt in drei Punkte.
Pachtvervielfachung bei Freizeitpacht-Bemessung können sich Kleingärtner nicht leisten
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Würde die Kleingartenpacht nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) wegen solarer Lauben-Ausstattung auf Freizeitpacht-Niveau steigen (das Zehn- bis Zwanzigfache), könnten sich die meisten Kleingärtner ihren Garten nach Ansicht der Einreichung nicht mehr leisten.
„für die allermeisten Kleingärtner – und gerade für die, für die das BKleingG gemacht ist - wäre dies jedoch eine Katastrophe und das Aus für ihren Garten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Relevant to PV in allotment gardens (rent basis risk), so not off-topic; rewritten neutrally and standalone, dropping the loaded "Katastrophe" while keeping the affordability claim.
Regelung liegt in Verantwortung der Kleingärtnerorganisationen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Da der Gesetzgeber den Aufsichtsbehörden keine Befugnisse zur Durchsetzung des Einfachheitsgebots gegeben hat, liegt die Regelung der Solarnutzung in Gartenordnungen und Pachtverträgen in der Verantwortung der Kleingärtnerorganisationen; ein kommunalaufsichtliches Einschreiten sieht der Minister nicht.
„Das unterstreicht die eigene Verantwortung der Kleingärtnerorganisationen, wenn diese die Verwendung von Solaranlagen in ihren Gartenordnungen und Pachtverträgen regeln.“
Restrisiko für Kleingartenvereine bleibt trotz LBK-Richtlinien
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für Kleingartenvereine, die Solarenergie in ihrer Anlage zulassen, bleibt trotz der vom LBK (in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde) entwickelten Richtlinien zur Verwendung von Solaranlagen ein Restrisiko bestehen.
„dass es ein Restrisiko gibt, das auch durch die Richtlinien des LBK nicht beseitigt werden kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet eine Tatsachenbehauptung (Restrisiko bleibt trotz Richtlinien) mit einer normativen Aussage (jeder Verein muss selbst entscheiden); beide sind unabhängig bewertbar und werden getrennt, mit Nennung von LBK und Richtlinien.
Schwabach erlaubt in Kleingärten nur mobile 12/24-V-Solaranlagen, ohne Antrag
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Nach dem Beschluss des Stadtrates von Schwabach sind in Kleingartenanlagen ausschließlich mobile Photovoltaikanlagen zulässig (nur 12 bzw. 24 V, höchstens 1 m² Absorberfläche, ohne Netzkopplung, jederzeit abbaubar, außerhalb der Gartensaison zu entfernen); sie sind nicht antragspflichtig und zählen bei Gartenübergaben nicht zur Bewertung.
„In Schwabach werden gemäß dem Beschluss des Stadtrates ausschließlich „mobile Fotovoltaikanlagen“ zugelassen.“
„Bei Pächterwechsel ist eine mobile Solaranlage nicht Teil der Gartenbewertung.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive on-topic claim about PV in allotment gardens, so not off_topic; rewritten to name the Kleingarten context so it stands alone.
Solaranlagen auf Lauben können Kündigungsschutz und Pachtpreisbindung gefährden
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Nach Kommentierung und Rechtsprechung zum Bundeskleingartengesetz können Solaranlagen zu einer unzulässigen Versorgung der Laube führen, wodurch Kündigungsschutz und Pachtpreisbindung für eine Anlage oder das Kleingartenwesen entfallen könnten.
„eine Anlage und sogar das ganze Kleingartenwesen zu gefährden vermögen - als Stichworte sei hier nur der Wegfall des Kündigungsschutzes und der Pachtpreisbindung genannt“
„die Zulassung von Solarstrom in undifferenzierter Form zu einer Schädigung der Vereine (durch erhöhte Pachtzinsen oder den Wegfall des Kündigungsschutzes) bzw. sogar zur Auflösung des Kleingartenwesens in der uns heute bekannten Form führen könnte.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die ursprüngliche Formulierung stellte die Gefährdung als sichere Tatsache dar; die Passage spricht nur von einer Tendenz in Kommentierung und Rechtsprechung und von Möglichkeit. Neutral und mit gleicher Richtung neu formuliert.
Solaranlagen auf Lauben werden tatsächlich bereits verwendet
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Solaranlagen auf Kleingartenlauben werden in anderen Ländern und teils auch in Bayern tatsächlich schon verwendet.
„Angesichts der tatsächlich feststellbaren Verwendung von Solaranlagen auf Kleingartenlauben in den anderen Ländern und zum Teil auch in Bayern“
Solaranlagen im Kleingarten: umweltfreundlich und netzunabhängig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme zu Solarenergie in Kleingärten nennt als Vorteil, dass Solarenergie umweltfreundlich und weitgehend vom Netz unabhängig ist.
„Solarenergie ist eine umweltfreundliche und weitgehend autarke (d.h. vom Netz unabhängige) Energie.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims: environmental friendliness/grid independence, and the range of devices solar can power.
Solaranlagen in Kleingärten: Zulassung durch Vereine nach LBK-Richtlinien
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Kleingartenvereine sollen Solarenergie in ihren Anlagen nach den „Richtlinien zur Verwendung von Solaranlagen in Kleingartenanlagen“ des Verbands LBK und im Einvernehmen mit dem Verpächter zulassen können.
„Jeder Verein, der sich entschließt, Solarenergie in seiner Anlage zuzulassen (im Einvernehmen mit dem Verpächter), sollte aber wissen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf „Vereine“, „LBK“ und „Verpächter“; umgeschrieben mit Bezug auf Kleingartenvereine, Solaranlagen und die LBK-Richtlinien, Aussage unverändert.
Solarenergie in Kleingärten sollte über die Leistungsfähigkeit begrenzt werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Erzeugung und Nutzung von Solarenergie in Kleingärten sollte eingeschränkt bzw. kontrolliert werden, vor allem durch eine Begrenzung der Leistungsfähigkeit der Anlagen.
„die entsprechend eingeschränkt bzw. kontrolliert werden müsste, vor allem durch die Beschränkung der Leistungsfähigkeit“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Tatsachenbehauptung (technische Entwicklung seit dem BKleingG) mit einer Forderung (Leistungsbegrenzung); beide lassen sich unabhängig voneinander akzeptieren oder ablehnen.
Solarstrom im Kleingarten kann Forderung nach Kanal- und Netzanschluss wecken
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Nutzung von Solarstrom in Kleingärten kann nach Auffassung der Stellungnahme dazu führen, dass auch Kanalanschluss oder Netzstrom für die Lauben gefordert werden.
„Das Risiko, dass eine Solarverstromung des Kleingartens die Begehrlichkeit nach anderen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (wie z.B. Kanalanschluss oder Netzverstromung der Lauben) nach sich ziehen würde, ist zwar grundsätzlich gegeben“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Risikobehauptung mit einer Wertung (Zurechnung); getrennt und mit Bezug auf Kleingärten und Anschlüsse eigenständig verständlich formuliert.
Strom in Kleingärten nur als Arbeitsstrom zulässig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach der in der Stellungnahme zitierten Auffassung der Bundesregierung ist die Stromversorgung in Kleingärten nur zulässig, soweit es sich um Arbeitsstrom handelt, unabhängig davon, ob dieser leitungsgebunden ist.
„Die Versorgung mit Strom ist zulässig, soweit es sich um Arbeitsstrom handelt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema (Solarenergie in Kleingärten) passt zur PV-Strategie; der Punkt mischte eine Rechtsauskunft (Arbeitsstrom) mit einer Forderung (Einfachheitsgebot beibehalten) und nannte den Bezug nicht, daher Aufteilung mit benanntem Bezug.
Stromversorgung von Lauben (auch Solar) wesentlich für Kleingartenpacht-Maßstab
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme zu Solarenergie in Kleingärten liest aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Kleingartenpacht (1998), dass die Stromversorgung der Lauben, ob per Netz- oder Solarstrom, wesentlich dafür ist, ob die Pacht weiter an ortsüblichen Obst- und Gartenbaupachten statt an Freizeitpachten bemessen werden darf.
„Dass die Versorgung mit Strom, egal ob mit Netzstrom oder mit Solarstrom, dabei eine wesentliche Rolle spielt, geht aus dem oben aufgeführten Zitat deutlich genug hervor.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema (Solarstrom in Kleingärten) passt zur PV-Strategie, daher nicht off_topic; der Punkt wurde eigenständig formuliert und benennt Urteil, Laubenstrom und Pachtmaßstab.
Keine formlose Übernahme durch den Nachpächter
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine formlose Übernahme der Solaranlage durch den Nachpächter per freier Vereinbarung ist nicht erlaubt; jeder Neupächter muss einen eigenen Genehmigungsantrag stellen.
„Eine formlose Übernahme der Solaranlage vom Vorpächter durch den Nachpächter unabhängig von der Gartenschätzung durch freie Vereinbarung ist nicht erlaubt.“
Mobile Solaranlagen in Kleingärten sind vom Pächter schnell selbst installierbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Mobile Solaranlagen in Kleingärten erfordern keinen hohen Installationsaufwand wie ein Festnetzanschluss und können vom Einzelpächter selbst innerhalb kurzer Zeit installiert werden.
„erfordert keinen allzu hohen Installationsaufwand, wie er bei einem Anschluss an das Festnetz entsehen würde, d.h. die Anlage ist vom Einzelpächter selbst innerhalb kurzer Zeit zu installieren“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently assessable claims (no operational waste; low, self-performed installation effort), so it is split, each made standalone by naming Kleingarten solar systems.
Abstimmung mit Oberster Baubehörde: mobile Anlagen auf der Laube zulassen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Nach Gesprächen mit der Obersten Baubehörde kann der Interpretationsspielraum genutzt werden, mobile Solaranlagen auf der Laube unter bestimmten Regeln und Einschränkungen zuzulassen.
„um die Installation der Mobilen Solaranlagen auf der Laube zuzulassen, solange sie nach bestimmten Regeln und mit bestimmten Einschränkungen vorgenommen wird“
Anlage lässt sich beim Pächterwechsel nicht zu Geld machen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Solaranlagen fließen nicht in die Gartenschätzung ein und müssen vom scheidenden Pächter mitgenommen werden, der sie nicht beim Gartenwechsel verwerten kann.
„jedenfalls kann der die teuer erstandene Anlage nicht im Zuge des Gartenwechsels „zu Geld machen“.“
„Der Schätzwert des Gartens wird durch eine solche Solaranlage nicht beeinflusst. Dies gilt auch für eine entgegen § 3 Abs. 2 BKleingG an der Gartenlaube angebrachte Solaranlage.“
Batterie nie direkt an die Solarmodule anschließen
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme empfiehlt, die Batterie einer Kleingarten-Solaranlage nie direkt an die Module anzuschließen, sondern über einen Laderegler.
„sollte die Batterie auch nie direkt an die Module angeschlossen werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled several independently acceptable claims (controller risk, no direct module connection, discharge depth, maintenance); split into separate points, each tied to a verbatim quote.
Batterien von Kleingarten-Solaranlagen halten nur 5 bis 8 Jahre
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Batterien von Solaranlagen in Kleingärten haben auch bei ordnungsgemäßer Handhabung und Wartung eine deutlich geringere Lebenserwartung von 5 bis 8 Jahren.
„Die Batterien haben auch bei ordnungsgemäßer Handhabung und Wartung eine deutlich geringere Lebenserwartung (5 bis 8 Jahre).“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separately checkable claims (module warranty up to 10 years; battery life of 5–8 years), so it is split, and each now names the Kleingarten solar context.
Bayern: Solaranlagen dürfen nicht Bestandteil der Laube sein
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Bayerische Staatsregierung ließ bisher Arbeitsstrom auch aus Solaranlagen und tragbare Photovoltaikanlagen zu, nicht aber Anlagen, die zur Ausstattung der Laube gehören oder deren Bestandteil sind.
„diese dürfen jedoch nicht zur Ausstattung der Laube gehören und nicht deren Bestandteil sein. Zulässig für den Einsatz in Kleingärten sind etwa auch tragbare Photovoltaikanlagen.“
Beschattung der Solarmodule sollte vermieden werden
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Eingabe empfiehlt, Solarmodule auch zeitweise nicht zu beschatten, da sie sonst selbst Strom verbrauchen.
„Eine (auch zeitweise) Beschattung der Module sollte vermieden werden, da die Module sonst selbst Strom ver-brauchen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three independently checkable claims (fixed-module loss, seasonal 70% share, shading advice); split into one point each.
Billiger oder defekter Laderegler kann Solarbatterie schnell zerstören
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: In der Stellungnahme zu Solarenergie in Kleingärten wird festgestellt, dass ein billiger oder defekter Laderegler die Batterie einer Solaranlage schnell zerstören kann.
„durch einen billigen oder defekten Laderegler kann die Batterie schnell zerstört werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled several independently acceptable claims (controller risk, no direct module connection, discharge depth, maintenance); split into separate points, each tied to a verbatim quote.
Bundesregierung: Angleichung an Ferienhausgebiete würde Kleingartenschutz entfallen lassen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Die in der Eingabe zu Solarenergie in Kleingärten zitierte Bundesregierung hält Kündigungsschutz und Pachtzinsbegrenzung im Kleingartenrecht nicht mehr für gerechtfertigt, wenn Kleingärten ausstattungsmäßig an Wochenend- und Ferienhausgebiete angepasst würden.
„Bei einer Ausstattungsmäßigen Anpassung der Kleingartenanlagen an die Wochenend- und Ferienhausgebiete würden der im Kleingartenrecht bestehende Kündigungsschutz und die Pachtzinsbegrenzung nicht mehr zu rechtfertigen sein.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage concerns solar power in allotment gardens, so it is on topic, but the point lacked context. I rewrote it to name the actor and the setting.
Dachmontage ermöglicht kurze Leitungswege zur Laube
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Da Regler und Batterie trocken, praktischerweise in der Laube, untergebracht werden müssen, hält eine Dachmontage die Leitungswege kurz.
„garantiert eine Montage auf dem Dach kurze Leitungswege“
Dachmontage nur ohne feste Verbindung und rückbaubar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auf dem Dach dürfen Module nur über Stützkonstruktionen oder Halterungen aufmontiert werden, ohne feste Verbindung mit Dachkonstruktion oder -deckung, und müssen mit vertretbarem Aufwand wieder entfernbar sein.
„Eine (feste, konstruktive) bauliche Verbindung mit der Dachkonstruktion oder der Dachdeckung ist nicht zulässig.“
Dachmontage schützt Module besser
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auf dem Dach sind die bruchanfälligen Module besser geschützt als im fußläufigen Bereich.
„Die Montage auf dem Dach bietet einen wesentlich besseren Schutz der bruchanfälligen Kollektoren als im fußläufigen Bereich.“
Forderung nach weiteren Anschlüssen ist nicht der Solarenergie anzulasten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Risiko, dass Solarstrom im Kleingarten Forderungen nach weiteren Anschlüssen auslöst, sollte nach Auffassung der Stellungnahme nicht der Solarenergie selbst zugerechnet werden.
„aber kein Risiko, das man der Solarenergie selbst anlasten kann“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Risikobehauptung mit einer Wertung (Zurechnung); getrennt und mit Bezug auf Kleingärten und Anschlüsse eigenständig verständlich formuliert.
Garantie für Solarmodule in Kleingärten höchstens 10 Jahre
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach Herstellerangaben beträgt die Garantie für Solarmodule in Kleingartenanlagen höchstens 10 Jahre, danach müssten die Module entsorgt und ersetzt werden.
„Nach Herstellerangaben beträgt die Garantie für die Solarmodule maximal 10 Jahre, danach müssen die Module entsorgt und durch neue ersetzt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separately checkable claims (module warranty up to 10 years; battery life of 5–8 years), so it is split, and each now names the Kleingarten solar context.
Jeder Kleingartenverein soll Risiken und Vorteile mobiler Solaranlagen abwägen
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Jeder Kleingartenverein sollte selbst entscheiden, ob er die Risiken und Nachteile mobiler Solaranlagen in Kauf nimmt, um deren Vorteile zu nutzen.
„Es stellt sich also für jeden Verein die Frage, ob er die Risiken und Nachteile in Kauf nehmen will, um die Vorteile zu nutzen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined factual claims (limited benefit, legal risk, extra cost) with a value judgment (each club must weigh them); split into independently assessable points.
Kleingärtner-Landesverband LBK kann Solarmodule weder genehmigen noch verbieten
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Der Landesverband Bayerischer Kleingärtner (LBK) ist keine staatliche oder kommunale Behörde und kein Aufsichtsamt und kann deshalb Solarmodule in Kleingärten weder genehmigen noch verbieten, sondern nur Empfehlungen an seine Mitgliedsvereinigungen geben.
„Denn er ist keine staatliche oder kommunale Behörde und kein Aufsichtsamt.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim about who can approve or ban solar modules in allotment gardens, so on-topic; rewritten to spell out the abbreviation LBK and be standalone.
Kommunen handhaben Solarmodule uneinheitlich
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die meisten bayerischen Kommunen lassen keine fest installierten Solarmodule auf der Laube zu, einige (München, Schwabach, Fürth) erlauben Module mit Größen- und Leistungsgrenzen entgegen der bekannten Rechtsauffassung.
„Einige Kommunen ließen aber entgegen der bekannten Rechtsauffassung zum BKleingG in Bayern Module zu und beschränken sie lediglich in der Größe und Leistungsfähigkeit.“
Laderegler und Batterie dürfen in der Laube stehen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Weitere mobile Komponenten wie Laderegler und Batterien müssen trocken untergebracht werden, was grundsätzlich auch in der Laube möglich ist.
„Die Unterbringung in der Laube ist dabei grundsätzlich möglich.“
Leitungen dürfen außen an der Laube befestigt werden
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Aus Stabilitätsgründen dürfen Leitungen außen an der Laube befestigt, aber nicht in die Mauer eingelassen und verputzt werden.
„Die Leitungen können aus Stabilitätsgründen an der Laube äußerlich befestigt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Die Passage regelt die Installation mobiler Solaranlagen in Kleingärten (Leitungsführung an der Laube). Das ist ein inhaltlicher Beitrag zur Photovoltaik-Strategie.
Mainczyk: Solaranlagen gehen über einfache Laubenausstattung hinaus
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Solaranlagen dienen laut Kommentar nicht der bestimmungsgemäßen Nutzung der Laube und überschreiten die einfache Ausstattung; ihre Umweltfreundlichkeit spielt dafür keine Rolle.
„Die Frage nach einer umweltfreundlichen Energie stellt sich in diesem Zusammenhang nicht, weil diese Anlagen nicht der bestimmungsgemäßen Nutzung der Laube dienen.“
„es geht um die Einschätzung, ob es sich dabei um Anlagen handelt, die der im BKleingG geforderten einfachen Ausstattung der Laube widersprechen oder vielleicht sogar eine dauernde Bewohnbarkeit der Laube mit ermöglichen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the passage cites a legal commentary on allotment-garden law to argue that solar systems on garden sheds exceed simple equipment and are not intended use. That is a substantive claim about solar energy in allotment gardens, which is on topic for the PV strategy consultation.
Module im Winter (1.11.–1.3.) vom Dach entfernen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Außerhalb der Gartensaison, vom 1. November bis 1. März, müssen die Solarmodule, nicht aber die Halterung, vom Dach entfernt werden.
„Außerhalb der Gartensaison – d.h. vom 01. November bis zum 01. März – müssen die Solarmodule (nicht die Halterung) vom Dach entfernt werden.“
Montage auf Pergolen, Mauern und Rankgerüsten zulässig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Module dürfen auch auf bestehende Nebenanlagen wie Pergolen, Rankgerüste und Mauern montiert werden, mit sinngemäß denselben Auflagen.
„Die Solarmodule können auch auf bestehende Nebenanlagen wie Pergolen, Rankgerüsten, Mauern etc. montiert werden.“
Nur dachmontierte Anlagen sind versicherungsfähig
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Nach dem Kleingartenversicherungsdienst sind genehmigte Anlagen auf Gestellen, Nebenanlagen oder ebenerdig nicht versicherbar, die auf dem Dach montierte Variante dagegen schon.
„die Variante 10. (d.h. auf dem Dach montiert) ist versicherungsfähig“
Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Die Aussage betrifft die Versicherbarkeit von Solaranlagen in Kleingärten je nach Montageart und damit den Gegenstand der PV-Strategie. Sie ist als Tatsachenbehauptung klar und für sich verständlich.
Richtlinien sind realistische, gesetzeskonforme Basis
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Nach Ansicht des LBK bieten die Richtlinien eine realistische Basis, um die Solarstromnutzung in Kleingärten in mit dem Bundeskleingartengesetz vereinbare Bahnen zu lenken.
„eine realistische Basis dar, um das Thema „Solarstrom“ in angemessene, dem Bundeskleingartengesetz entsprechende Bahnen zu lenken“
Solar kann Propangas-Anlagen teilweise ersetzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Schon jetzt werden im Kleingarten mobile Energiequellen wie Propangas-Anlagen genutzt, die durch Solaranlagen zumindest teilweise überflüssig würden.
„mobile Energiequellen wie z.B. Propangas-Anlagen eingesetzt werden, die durch den Einsatz von Solaranlagen zumindest teilweise überflüssig werden würden“
Solaranlagen in Kleingärten erzeugen im Betrieb keine Abfallprodukte
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Solaranlagen in Kleingartenparzellen verursachen bei der Energiegewinnung keine Abfallprodukte, anders als bei der Entsorgung der Hardware.
„Sie verursacht keine Abfallprodukte in der Energiegewinnung (bei der Entsorgung der Hardware dagegen schon, siehe unten)“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently assessable claims (no operational waste; low, self-performed installation effort), so it is split, each made standalone by naming Kleingarten solar systems.
Solarstrom aus der Parzelle reicht für manche Arbeitsgeräte nicht aus
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für eine Reihe von Arbeitsgeräten in Kleingärten reicht der auf der Parzelle fotovoltaisch erzeugte Strom nicht aus.
„für eine Reihe von Arbeitsgeräten der auf der Kleingartenparzelle fotovoltaisch erzeugte Strom ohnehin nicht ausreicht“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (solar power insufficient for some tools) with an evaluative one (Zapfstellen worth considering), so it is split into two.
Süddach hat meist schon optimalen Neigungswinkel, Gestell nicht nötig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei einer nach Süden ausgerichteten Laubendachfläche im Kleingarten liegt der Neigungswinkel meist schon im optimalen Bereich von etwa 30 bis 45 Grad, sodass für mobile Solaranlagen kein zusätzliches Gestell nötig ist.
„Die Dachfläche weist meist schon automatisch den optimalen Neigungswinkel zur Sonne von ca. 30 bis 45 Grad auf“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Dachneigung 30–45 Grad) mit einer Wertung (Gestell optisch unattraktiv); beide sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar.
Vorpächter muss mobile Solaranlage bei Pächterwechsel aus Kleingarten entfernen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Nach den in der Stellungnahme dargestellten Richtlinien zu Solarenergie in Kleingärten muss der Vorpächter eine mobile Solaranlage als mobiles Inventar bei einem Pächterwechsel aus dem Kleingarten entfernen.
„Als mobiles Inventar muss sie vom Vorpächter aus dem Kleingarten entfernt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Bewertungsregel und die Entfernungspflicht des Vorpächters sind getrennt akzeptier- oder ablehnbar; Kontext (Kleingarten-Richtlinien) ergänzt.
Winterlagerung der Batterie mobiler Kleingarten-Solaranlagen unproblematisch
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Bei mobilen Solaranlagen in Kleingärten führt die Winterlagerung der Batterie laut der Eingabe zu keinen ernsthaften Funktionsproblemen, sofern sie vollgeladen eingelagert und im Frühjahr wieder voll aufgeladen wird.
„Die Lagerung im Winter führt also zu keinen ernsthaften Problemen bei der Funktionsfähigkeit der Batterie.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The claim concerns mobile PV systems in allotment gardens, so it is on topic; the rewrite names the system context so the point stands alone.
Zapfstellen sind eine überlegenswerte Alternative für Arbeitsstrom im Kleingarten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Landesverband Bayerischer Kleingärtner bewertet die regulierbare Arbeitsstromversorgung über Zapfstellen in Kleingartenanlagen unter Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit als überlegenswerte Alternative zu mobilen Solaranlagen.
„die (unter den Gesichtspunkten Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit durchaus überlegenswerte) Alternative der – regulierbaren – Arbeitsstromversorgung durch Bereitstellung sogenannter „Zapfstellen““
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (solar power insufficient for some tools) with an evaluative one (Zapfstellen worth considering), so it is split into two.
Zusätzliches Gestell für Solarmodule ist optisch wenig attraktiv
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Ein zusätzliches Gestell für mobile Solarmodule im Kleingarten wird als optisch wenig attraktiv bewertet, was für die Montage auf dem Dach spricht.
„ein zusätzliches (und optisch nicht sehr attraktives) Gestell entfallen kann“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Dachneigung 30–45 Grad) mit einer Wertung (Gestell optisch unattraktiv); beide sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar.
Zusätzliches Gewicht erhöht Windlast und kann Statikprobleme verursachen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Module auf dem Dach erhöhen Gewicht und Windlast der Laube deutlich und können statische Probleme verursachen.
„durch das zusätzliche Gewicht sich die Windlast des Daches deutlich erhöht (evtl. statische Probleme)“
Balkonkraftwerke erleichtern 3 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Örtlich strengere Regeln erlaubt, Überschreitung nicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Richtlinien dürfen örtlich enger gefasst werden, die maximal zugelassenen Leistungsmerkmale dürfen aber nicht überschritten werden.
„Die Richtlinien können örtlich ausgearbeitet und jederzeit von den Anforderungen her unterschritten werden“
Definition „mobil“: in ca. 30 Minuten entfernbar, ohne Netzkopplung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Als mobil gilt eine Anlage, die aus tragbaren Komponenten besteht, mit angemessenem Zeitaufwand (ca. 30 Minuten) entfernt werden kann, nicht ans Netz gekoppelt ist und keine festen Leitungen hat.
„Sie dürfen nicht mit dem Netz gekoppelt werden und es dürfen keine festen Leitungen“
Nur mobile Anlagen, keine feste Verbindung mit Bauten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zugelassen werden sollen nur mobile Solaranlagen; Anlagen, die fest (konstruktiv) mit Laube, Nebenbauten oder anderen baulichen Anlagen verbunden sind, bleiben ausgeschlossen.
„Es werden nur mobile Solaranlagen, keine mit der Laube, Nebenbauten“
Technologieentwicklung voranbringen 3 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Fest installierte Module haben erheblichen Energieverlust gegenüber Nachführung
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei fest installierten Solarmodulen ist laut der Eingabe im Vergleich zu Modulen, die dem Sonnenstand im Tagesverlauf nachgeführt werden, ein nicht unerheblicher Energieverlust festzustellen.
„Bei fest installierten Modulen ist im Gegensatz zu Modulen, die nach der Sonne im Tagesverlauf ausgerichtet werden, ein nicht unerheblicher Energieverlust festzustellen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three independently checkable claims (fixed-module loss, seasonal 70% share, shading advice); split into one point each.
PV-Technik hat sich seit Inkrafttreten des BKleingG stark weiterentwickelt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die technische Entwicklung bei Fotovoltaikanlagen hat seit Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes deutlich zugenommen und wird nach Aussage der Stellungnahme weiter zunehmen.
„die technische Entwicklung bei Fotovoltaikanlagen seit Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes deutlich zugenommen hat und noch weiter zunehmen wird“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Tatsachenbehauptung (technische Entwicklung seit dem BKleingG) mit einer Forderung (Leistungsbegrenzung); beide lassen sich unabhängig voneinander akzeptieren oder ablehnen.
Zu große Entladetiefe verkürzt die Lebensdauer der Solarbatterie
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Nach der Stellungnahme verringert eine Entladetiefe von über 70 % der Leistung sofort die Lebensdauer der Solarbatterie.
„eine zu große Entladetiefe (über 70% der Leistung) verringert sofort die Lebensdauer der Batterie“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled several independently acceptable claims (controller risk, no direct module connection, discharge depth, maintenance); split into separate points, each tied to a verbatim quote.
Über den Entwurf hinaus 4 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Batterie entlädt sich im Winterlager um 2–10 % pro Monat
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach Angaben von SOLID entlädt sich die Batterie einer mobilen Solaranlage bei Lagerung über den Winter pro Monat um 2 bis maximal 10 %.
„Nach Angaben von SOLID entlädt sich die Batterie pro Monat um 2 bis max. 10%“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently checkable claims (monthly discharge rate; damage threshold), so it was split into one point per claim.
Batterie wird erst ab 30–40 % Restladung geschädigt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach Aussage von SOLID nimmt die Batterie einer mobilen Solaranlage erst ab einer Restladung von 30 bis 40 % Schaden.
„Schaden nimmt die Batterie nach Aussage von SOLID ab einer Restladung von 30 bis 40%.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently checkable claims (monthly discharge rate; damage threshold), so it was split into one point per claim.
Einfache Laubenausstattung im Kleingartenrecht beibehalten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach der in der Stellungnahme zitierten Auffassung der Bundesregierung muss an der Forderung des Kleingartenrechts nach einer einfachen, dauerndes Wohnen nicht ermöglichenden Ausstattung der Laube festgehalten werden, damit Kleingärten von Wochenend- und Ferienhausgebieten abgrenzbar bleiben.
„An der Forderung des Gesetzes nach einer einfachen Ausstattung der Laube, die das dauernde Wohnen nicht ermöglicht, muss deshalb festgehalten werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema (Solarenergie in Kleingärten) passt zur PV-Strategie; der Punkt mischte eine Rechtsauskunft (Arbeitsstrom) mit einer Forderung (Einfachheitsgebot beibehalten) und nannte den Bezug nicht, daher Aufteilung mit benanntem Bezug.
Säurestand der Solarbatterie halbjährlich prüfen
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme führt aus, dass der Säurestand der Batterie halbjährlich überprüft werden muss, auch bei längerer Nichtnutzung der Anlage.
„Halbjährlich muss der Säurestand der Batterie überprüft werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled several independently acceptable claims (controller risk, no direct module connection, discharge depth, maintenance); split into separate points, each tied to a verbatim quote.
Aussortiert 9 Argumente
LBK kann Solaranlagen weder erlauben noch verbieten
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Der Landesverband ist keine gesetzgebende oder aufsichtführende Instanz und kann nur Kommentierung und Rechtsprechung zum Bundeskleingartengesetz an seine Mitglieder weitergeben.
„dass der LBK Solaranlagen weder verbieten noch erlauben kann, da er keine gesetzgebende staatliche Instanz ist.“
BVerfG-Entscheidung gibt Gesetzgeber Spielraum bei der Pachthöhe
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich).
Fassung der Maschine: Der Gesetzgeber hat laut Bundesverfassungsgericht einen Gestaltungsspielraum bei den Pachtpreisen und soll sich am Maß der gärtnerischen Nutzung und an der Ausgestaltung der Laube orientieren.
„dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum bei der Einordnung der Pachtpreise signalisiert wurde“
BKleingG begrenzt Laube auf einfache Ausführung ohne Dauerwohneignung
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Das BKleingG enthält keine direkte Aussage zu Solarenergie, erlaubt aber nach § 3 Abs. 2 nur eine einfache Laube bis 24 m², die nach Ausstattung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein darf.
„Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.“
Bessere Laubenausstattung könnte Freizeitpachten als Maßstab auslösen
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich).
Fassung der Maschine: Gleichen Kleingartenlauben aufgrund ihrer Ausstattung eher Wochenendhäusern, könnte der Gesetzgeber Freizeitpachten als Bemessungsgrundlage heranziehen; eine umfassende Erschließung würde laut LBK wohl die vom BVerfG gezogene Grenze überschreiten.
„Wenn der Gesetzgeber den Eindruck bekommen würde, dass Kleingartenanlagen aufgrund der Ausstattungsqualität der Lauben eher Wochenendhäusern als Kleingartenlauben gleichen würden, könnte er jederzeit die Freizeitpachten als Bemessungsgrundlage für die Kleingartenpachten heranziehen.“
BVerfG 1998: Pachtpreisbegrenzung gestützt auf einfache Laubenausstattung
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich).
Fassung der Maschine: Das Bundesverfassungsgericht begründete die Pachtzinsbegrenzung 1998 damit, dass der Gesetzgeber den Ausbau der Lauben zu Eigenheimen mit umfassender Erschließung abgelehnt hat und Lauben deutlich weniger Komfort bieten.
„der Gesetzgeber hat eine Verstärkung des Freizeitelementes der Kleingärten dadurch verhindert, dass er den Ausbau der Gartenlauben zu kleinen Eigenheimen mit umfassender Erschließung (Elektrizität, Wasser und Abwasser) ausdrücklich abgelehnt hat“
Ausstattungsstandard der Lauben weicht vom Gesetz ab
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt).
Fassung der Maschine: Eine Studie des Bundesbauministeriums von 1998 stellte fest, dass der tatsächliche Bestand (illegale Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse) von der gesetzlich geforderten einfachen Ausstattung der Laube abweicht und mittelfristigen Handlungsbedarf begründet.
„Die Studie sieht den derzeitigen Ausstattungsstandard der Kleingärten als ein Problemfeld mit mittelfristigem Handlungsbedarf an.“
Bayerischer Innenminister hält LBK-Konzept für tragfähig
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache oder Wertung unsicher).
Fassung der Maschine: Der bayerische Innenminister bewertet das Konzept des LBK mit Auflagen wie Größen- und Leistungsgrenzen und ohne feste bauliche Verbindung als tragfähige Grundlage zur Steuerung der Entwicklung.
„In Ihrem Konzept sehe ich eine tragfähige Grundlage, die Entwicklung in den Kleingärten im Sinne des Kleingartenwesens insgesamt zu steuern“
Verteuerung der Gärten bei Ablöse ist von Vereinen kontrollierbar
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt).
Fassung der Maschine: Das Risiko verteuerter Gärten und unkontrollierter Unter-der-Hand-Vergabe bei der Ablöse unterscheidet sich nicht von anderen Fällen wie teurem Lauben-Mobiliar und muss von den Vereinen kontrolliert werden.
„Das Risiko einer unkontrollierten Unter-Der-Hand-Vergabe unterscheidet sich dabei im Prinzip nicht von ähnlichen Problemfeldern“
Komponenten in der Laube erfordern Höherversicherung
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher).
Fassung der Maschine: Solarteile in der Laube müssen laut KVD-Merkblatt in der Inhaltsversicherungssumme berücksichtigt werden, die Laube also höher versichert werden.
„ist eine Höherversicherung der Laube erforderlich“