Lagebild / Organisationen / MIRO
MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V.
Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 31 Argumente aus rund 5 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem MIRO übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- BBSin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 16 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 16 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- KATin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sofa networks GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Weser Elektrotechnik UGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Müller Präzision GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- RWE Offshore Wind GmbHin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 13 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Haus und Grund Deutschlandin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 15 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 12 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 9 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 9 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 9 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 7 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesamt für Naturschutzin 6 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 5 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 4 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 4 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 4 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
- THIkeine gemeinsame Streitfrage
Wo MIRO allein steht
Bei 2 Streitfragen urteilt MIRO anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Freiflächen-PV soll im Außenbereich nach § 35 BauGB allgemein privilegiert werden.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 31 Argumenten stehen 25 auf der Landkarte und 6 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 15 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Genehmigungshürden auf allen Ebenen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene gibt es erhebliche Hürden in den Genehmigungsverfahren, die die Transformation zu erneuerbarer Stromversorgung behindern.
„dass es auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene erhebliche Hürden in den Genehmigungsverfahren gibt“
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 29 Argumente, 23 davon auf der Landkarte
Erleichterungen in WHG, BauGB und BBergG in die Strategie
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie sollte Erleichterungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Baugesetzbuch und im Bundesberggesetz formulieren, um die Flächenkulisse zu erweitern und Genehmigungen zu beschleunigen.
„sollten in der PV-Strategie Erleichterungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Bundesberggesetz (BBergG) formuliert werden“
Hilfsweise lit. c in § 35 Abs. 1 BauGB: PV auf Abbau-/Konversionsflächen
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt zur PV-Strategie 2023 vor, hilfsweise (falls die Umstellung der Nummern in § 35 Abs. 1 BauGB nicht umgesetzt wird) in § 35 Abs. 1 Nr. 6 (aktuell Nr. 8) BauGB ein lit. c zu ergänzen, das Solaranlagen auf ehemaligen Abbauflächen, Deponien, Brach- und Konversionsflächen privilegiert.
„Hilfsweise schlagen wir eine Neuregelung in § 35 Abs.1 Nr. 6 (aktuell Nr. 8) als lit. c. vor“
Privilegierung von PV-FFA im Außenbereich (§35 BauGB) auf vorbelasteten Flächen
Dasselbe Argument hat auch Innosun GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen sollen im Außenbereich nach §35 BauGB auf baulichen Anlagen, versiegelten Flächen, Konversions-, Rest- und Brachflächen ohne Bebauungsplan privilegiert werden.
„Die Privilegierung ist auf vorbelastete Flächen (ehemaliger Rohstoffabbau, Deponien, Brach- und Konversionsflächen) zu beschränken.“
PV im Außenbereich nicht privilegiert, Planverfahren bis ca. fünf Jahre
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Anlagen sind nach § 35 BauGB im Außenbereich nicht privilegiert, sodass für Gesteinsbetriebe ein aufwändiges Planungsverfahren nötig ist, das bis zu etwa fünf Jahre dauert.
„Die Verfahrensdauer beläuft sich hierbei auf bis zu ca. fünf Jahre“
Solarenergie in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB aufnehmen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Vorgeschlagen wird, in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB das Wort „Solar-“ einzufügen und die Privilegierungen der Erneuerbaren im Sachzusammenhang umzuordnen (Nr. 8 als neue Nr. 6).
„§ 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB – Einfügen des Wortes „Solar-““
Förderung für Mehrkosten schwimmender PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Schwimmende Anlagen auf Baggerseen brauchen besondere Unterkonstruktion und Verankerung; die Kostendifferenz zur Freiflächenanlage sollte durch Fördermaßnahmen ausgeglichen werden.
„Die Kosten-Differenz zwischen Floating-PV-Anlage und Freiflächenanlage sollte durch Fördermaßnahmen gestärkt werden.“
Abbau- und Folgeflächen eignen sich für PV
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Auf den von der Baustoffindustrie für die Rohstoffgewinnung gepachteten oder erworbenen Flächen ist PV-Freiflächenerrichtung während der Nutzung wie in der Folgenutzung, dauerhaft oder vorübergehend, möglich.
„Unsere Unternehmen verfügen über Flächen, die schon während der Gewinnung und auch in der Nachnutzung mit PV-Freiflächenanlagen oder schwimmenden PV-Anlagen belegt werden“
§ 36 Abs. 1 WHG genügt als ökologischer Schutz
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die allgemeine Vorschrift des § 36 Abs. 1 WHG gilt für alle schwimmenden PV-Anlagen und stellt bereits sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert und sensible Uferbereiche freigehalten werden.
„stellt bereits sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert und die“
§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG berührt Eigentum und Gewerbefreiheit
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Beschränkungen für schwimmende PV-Anlagen in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG greifen nach Ansicht der Einreichung in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum und in die Gewerbefreiheit ein.
„in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum und in die Gewerbefreiheit ein“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte zwei unabhängige Rechtsbehauptungen (Planungshoheit; Eigentum/Gewerbefreiheit) und war ohne Bezug auf das WHG und schwimmende PV-Anlagen unklar; neutral als Position der Einreichung neu formuliert.
§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG berührt Planungshoheit von Ländern und Kommunen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Flächen- und Uferabstandsbeschränkungen für schwimmende PV-Anlagen in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG greifen nach Ansicht der Einreichung unnötig weit in die Planungs- und Gestaltungshoheit der Länder und Kommunen ein.
„Der Gesetzgeber greift mit den Beschränkungen in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG ohne Not tief in die Planungs- und Gestaltungshoheit der Länder und Kommunen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte zwei unabhängige Rechtsbehauptungen (Planungshoheit; Eigentum/Gewerbefreiheit) und war ohne Bezug auf das WHG und schwimmende PV-Anlagen unklar; neutral als Position der Einreichung neu formuliert.
40-m-Abstand verhindert wirtschaftlichen Betrieb bei ungünstiger Geometrie
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei schmalen, kleinen oder unrunden Abgrabungsseen macht ein Abstand von 40 m zu allen Seiten wegen der möglichen Anlagengröße einen wirtschaftlichen Betrieb unmöglich.
„einen wirtschaftlichen Betrieb aufgrund der dann möglichen Anlagengröße unmöglich macht“
Bezugsfläche bei aktiven Gewinnungsgewässern klarstellen
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Bei wachsenden Gewinnungsgewässern soll die mittel- oder langfristige Ausbaufläche des Baggersees die Bezugsgröße für die Flächenbedeckung sein; hierzu wird eine gesetzliche Klarstellung gefordert.
„Hier sollte die mittel- oder langfristige Ausbaufläche des Baggersees die Bezugsgröße für die Berechnung sein.“
Hilfsweise Uferabstand an Wassertiefe koppeln (5 m Tiefe / 10 m)
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Falls ein pauschaler Uferabstand bleibt, soll er nur für Uferbereiche mit weniger als 5 m Wassertiefe gelten und weniger als 10 m betragen.
„der Abstand zu Uferbereichen mit weniger als 5 Metern Wassertiefe weniger als 10 Meter beträgt“
Nachjustierung der WHG-Auflagen für schwimmende PV ist zu begrüßen
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Es ist zu begrüßen, die Auflagen des § 36 Abs. 3 WHG für schwimmende PV-Anlagen, wie im Entwurf der PV-Strategie vorgesehen, nachzujustieren.
„Wir begrüßen, dass der Entwurf vorsieht, diese Auflagen nachzujustieren.“
Rohstoffgewinnung darf nicht behindert werden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Behinderung der Rohstoffgewinnung im Abgrabungssee durch schwimmende PV muss ausgeschlossen werden.
„Auch eine Behinderung der Rohstoffgewinnungstätigkeit im Abgrabungssee muss ausgeschlossen werden.“
Technische Gründe für Uferannäherung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ein näheres Heranbauen ans Ufer kann für Verankerung, Verschattung, Windanfälligkeit und Revisionszugang erforderlich sein.
„(Verankerung, Verschattung, Windanfälligkeit) und ggfs. auch für Revisionen erreichbar zu machen“
Uferabstand und Flächenbedeckung in § 36 Abs. 3 WHG streichen
Dasselbe Argument hat auch Cemex Deutschland AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Anforderungen an Uferabstand und Flächenbedeckung in § 36 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sollten gestrichen werden.
„Eines zusätzlichen Verbots in Form von pauschalen Flächen- und Abstandsvorgaben nach § 36 Abs. 3 Nr. 2 WGH bedarf es daher grundsätzlich nicht.“
Uferabstand verhindert sinnvolle Standorte, längere Leitungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der abstrakte Uferabstand verhindert Anlagen an sinnvollen Standorten nahe Wechselrichter oder Aufbereitungsanlage und führt zu längeren Leitungen und Leistungsverlusten.
„woraus längere Leitungen und damit einhergehende Leistungsverluste resultieren“
Uferfreihaltung von schwimmender PV nur an Flachwasserzonen sinnvoll
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei schwimmenden PV-Anlagen auf Baggerseen (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 b WHG) sollte die Freihaltung der Uferbereiche nur im Bereich von Flachwasserzonen gelten, nicht pauschal 40 m.
„Eine Freihaltung der Uferbereiche von PV-Anlagen ist nur im Bereich von Flachwasserzonen sinnvoll.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Uferform, angelegte Flachwasserzonen) mit einer Wertung (Freihaltung nur dort sinnvoll); das Thema selbst (schwimmende PV, § 36 WHG) gehört zur Konsultation.
WHG § 36: Hilfsweise Überdeckung schwimmender PV von mindestens 40 %
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden regt an, dass bei schwimmenden PV-Anlagen, falls pauschale Flächenvorgaben in § 36 Abs. 3 WHG bestehen bleiben, der zulässige Überdeckungswert mindestens 40 % der Gewässerfläche betragen soll, gestützt auf praktische Erfahrungen und gewässerökologische Erkenntnisse.
„einen Wert aus, der „40 Prozent“ nicht unterschreitet“
„so sprechen wir uns aus den bisherigen praktischen Erfahrungen für einen Wert aus, der „40 Prozent“ nicht unterschreitet“
WHG § 36: Schwimmende PV bis 40 % der Gewässerfläche zulassen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Für schwimmende Photovoltaikanlagen soll § 36 Abs. 3 Nr. 2 a) WHG so gefasst werden, dass die Obergrenze bei einer Bedeckung von mehr als 40 % der Gewässerfläche liegt, bezogen auf die mittel- oder langfristige Ausbaufläche des Sees.
„wenn die Anlage mehr als 40 % der Gewässerfläche (bezogen auf die mittel- oder langfristige Ausbaufläche des Sees) bedeckt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Flag off_topic trifft nicht zu: Der Vorschlag betrifft schwimmende PV im WHG. Das Flag not_standalone trifft zu, weil Gegenstand (schwimmende PV) und Regelung (Bedeckungsgrenze) benannt werden müssen.
WHG-Regelung schränkt PV-Potenziale ein und behindert Pariser Klimaziele
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Einreichung behauptet, die Flächen- und Uferabstandsregelung in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG (15 Prozent bzw. 40 Meter) schränke Potenziale ein und schließe wichtige Beiträge zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele aus.
„schränkt das WHG mögliche Potenziale unnötig ein und schließt mit dieser Methodik wichtige Beiträge zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele von vorneherein aus“
WHG: Abweichung per Einzelfallprüfung für Floating-PV auf kleinen Gewässern
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sollte für schwimmende PV-Anlagen eine Abweichungsmöglichkeit im Sinne einer Einzelfallprüfung verankert werden, weil sonst viele Solaranlagen auf kleinteiligen künstlichen Gewässern pauschal als Standort ausgeschlossen werden.
„ist die Verankerung einer Abweichungsmöglichkeit im WHG im Sinne einer Einzelfallprüfung von Bedeutung“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim on the PV strategy's floating-PV rules (§ 36 WHG), so not off-topic; rewritten to name the WHG, floating PV and the pauschal exclusion so it stands alone.
§ 55 Abs. 2 BBergG: Wiedernutzbarmachung für Erneuerbare ermöglichen
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: In § 55 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 BBergG soll ergänzt werden, dass die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu ermöglichen ist, um grünen Strom auf Tagebaufolgeflächen zu erleichtern.
„„Eine Wiedernutzbarmachung der Oberfläche zum Zwecke der Erzeugung von erneuerbaren Energien ist zu ermöglichen.““
Baggerseen haben meist steil abfallende Ufer
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Künstliche Baggerseen haben in der Regel steil abfallende Uferbereiche, Flachwasserzonen werden von den rohstofffördernden Unternehmen meist eigens angelegt.
„Die künstlichen Baggerseen zeichnen sich in der Regel durch steil abfallende Uferbereiche aus (Litorial).“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Uferform, angelegte Flachwasserzonen) mit einer Wertung (Freihaltung nur dort sinnvoll); das Thema selbst (schwimmende PV, § 36 WHG) gehört zur Konsultation.
Freiflächen- und Floating-PV erlauben schnelle Skalierung
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen und Floating-PV-Anlagen ermöglichen eine schnelle Skalierung des PV-Zubaus.
„Es ist richtig, dass PV-Freiflächenanlagen und Floating-PV-Anlagen eine schnelle Skalierung des PV-Zubaus erlauben.“
Genehmigung für PV-Anlagen soll 30 Jahre Laufzeit haben
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Verband fordert eine Genehmigungslaufzeit von 30 Jahren für schwimmende PV-Anlagen, weil PV-Anlagen ein fester Bestandteil der künftigen Energieversorgung seien.
„Die Genehmigung muss daher eine Laufzeit von 30 Jahren haben.“
MIRO begrüßt Ausbau von Freiflächen- und schwimmender PV im Strategieentwurf
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO) befürwortet, dass das BMWK im Entwurf der Photovoltaik-Strategie den Ausbau von Freiflächen-PV und schwimmenden PV-Anlagen forcieren und beschleunigen will.
„begrüßt, dass das BMWK den Ausbau von Freiflächen-PV-Anlagen und von schwimmenden PV-Anlagen forcieren und beschleunigen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point is a stance (welcoming) on the draft's content; the underlying fact is only presupposed, so no split. Rewritten to name MIRO and the draft strategy so it stands alone.
PV-Flächen mit Wiese als extensive Landwirtschaft anerkennen
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Flächen mit PV-Anlagen sollten als extensive Landwirtschaft anerkannt werden, wenn darunter eine beweidete oder gemähte Wiese liegt, da dies der Landwirtschaft zugutekommt.
„sollten allerdings als extensive Landwirtschaft anerkannt werden“
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Zentrale Stelle für PV-Bauanzeigen und Windkraftanträge
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Eine neu zu schaffende zentrale Stelle, die nur PV-Anzeigen und Windkraftanträge bearbeitet, könnte die Bauanzeigen genehmigen.
„Die Bauanzeigen könnten durch eine neu zu schaffende zentrale Stelle genehmigt werden“