Lagebild / Freiflächenanlagen stärker ausbauen / Streitfrage
Sind die WHG-Grenzen für Floating-PV (15 % Bedeckung, 40 m Uferabstand) zu streng?
Die Beschränkungen für Floating-PV in § 36 Abs. 3 WHG sind zu streng.
BrückeAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.
Wer es für richtig hält
- 25 stimmen zuBNE, BSW, Verband Kommunaler Unternehmen, EAD, RWE Offshore Wind GmbH, Stadtwerke München, WI Energy GmbH, DIHK, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG, RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB, 13 weitere Organisationen und 2 Privatpersonen
- 0 lehnen ab
- 245 äußern sich nicht
- 4 stimmen zuSPD Klimaforum, Gsun GmbH, Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld und Cemex Deutschland AG
- 0 lehnen ab
- 137 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.
Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Die Zustimmenden (Cemex, Sachsen, VKU u. a.) wollen § 36 Abs. 3 WHG lockern oder streichen, weil Potenziale und Wirtschaftlichkeit leiden und Schäden nicht belegt sind; Gegner (BUND) lehnen die Aussage ab, statt aus anderen Gründen zuzustimmen. Unterschiede betreffen nur das Ausmaß.
Belege: 11 von 205 zitierten Textstellen nennen Belege: Beispiel aus der Praxis, andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme, Studie oder Gutachten (Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG, HeidelbergCement AG, Sachsen (Staatsministerium), Solar Cluster Baden-Württemberg, RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB, DBV, DUH).
Woher es stammt
167 Argumente aus 39 Stellungnahmen
„empfehlen wir, die Anforderungen an den Uferabstand und die Flächenbedeckung in Absatz 3 des § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes zu streichen.“
„ist § 36 Abs. 3 WHG ein neues (!) gesetzgeberisches Ausbau- Hemmnis insbesondere für Floating-PV in kleineren Abgrabungsgewässern der Steine- Erden-Industrie.“
Befund
Hier trägt eine Brücke der Gründe: Die Aussage, die Floating-PV-Grenzen in § 36 Abs. 3 WHG (15 % Bedeckung, 40 m Uferabstand) seien zu streng, unterstützen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ 25 von 25 und im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 4 von 4 der sich äußernden Organisationen. Beide Seiten begründen es ähnlich: Die Grenzen kosten Potenzial und Wirtschaftlichkeit, und Schäden für die Gewässer sind nicht belegt. Cemex und der Verband Kommunaler Unternehmen fordern, die Vorgaben zu streichen, und Sachsen nennt sie ein neues Ausbauhemmnis für kleine Abgrabungsgewässer. Allein der BUND lehnt Anlagen auf Gewässern grundsätzlich ab. Die Entscheidungsebene kann die Lockerung daher auf einer breiten gemeinsamen Grundlage angehen; offen bleibt nur das Ausmaß, etwa Anhebung der Bedeckung auf 40 oder 50 % oder ein Wegfall der Grenzen.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
„Bauleitplanung bremst den Ausbau“ stützt diese Streitfrage (4-mal)
Ein Argument hier stützt „Allgemeine Privilegierung im Außenbereich“ (2-mal)
Ein Argument hier stützt „Höherer Bonus für besondere Solaranlagen“
Ein Argument hier bestreitet die Wirkung von „Maßnahmen adressieren die Hemmnisse“
Ein Argument hier stützt „Maßnahmen adressieren die Hemmnisse“
Ein Argument hier nennt eine Alternative zu „Korridor von 200 auf 500 m“
Ein Argument hier nennt eine Alternative zu „Privilegierung gefährdet Akzeptanz“
Ein Argument hier nennt eine Alternative zu „Agrarflächen frei von Freiflächen-PV“
Ein Argument hier stützt „Freiflächen-PV nützt der Biodiversität“
„Vorrang für versiegelte Flächen“ nennt eine Alternative dazu
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Machbarkeits-Frage auf: Lässt sich das praktisch umsetzen?
Floating-PV auch auf Bergbaurecht-Seen ermöglichen Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH
Es sollte eine Lösung gefunden werden, damit auch nach Bergbaurecht genehmigte Seen mit aktivem Sand- und Kiesabbau mit Floating-PV belegt werden dürfen.
- Aus der Stellungnahme von Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
„Es sollte eine Lösung gefunden werden, dass auch Seen mit einem aktiven Sand- und“
Floating-PV auf Seen mit aktivem Kiesabbau ohne Abstands- und Größenbeschränkung Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH
Für Floating-PV auf Seen mit aktivem Sand- oder Kiesabbau sollten nach Ansicht der Einreicherin weder Uferabstand noch Anlagengröße beschränkt werden.
- Aus der Stellungnahme von Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point is one claim (no distance or size limits for floating PV on active mining lakes); the two limits are stated together as one demand. Rewritten to be standalone and to use the full verbatim sentence.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Bei einem See mit einem aktiven Sand- oder Kiesabbau sollte es keine Beschränkungen geben, was den Uferabstand als auch die Größe der PV Anlage betrifft.“
Keine Größenbegrenzung bei eingehaltenem Uferabstand Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH, DIHK
Wenn der Abstand zur Uferlinie eingehalten wird, sollte es keine weitere Größenbeschränkung für Floating-PV-Anlagen geben.
- Aus der Stellungnahme von Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer (100 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„Insofern der Abstand zur Uferlinie eingehalten wird sollte es keine“
„Insofern der Abstand zur Uferlinie eingehalten wird, sollte es keine weitere Beschränkung in der Größe der Floating-PV-Anlage geben.“
Strategie sieht Anpassung des WHG für Floating-PV vor Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH
Die Photovoltaik-Strategie sieht vor, das Wasserhaushaltsgesetz anzupassen, um Floating-PV-Projekte in Deutschland zu ermöglichen.
- Aus der Stellungnahme von Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixed fact and value: the planned WHG amendment (checkable content of the strategy) is separated from the judgment that it is necessary and sensible.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„dass das Wasserhaushaltsgesetzt angepasst werden soll, um Floating PV Projekte in Deutschland zu ermöglichen“
WHG-Anpassung für Floating-PV ist notwendig und sinnvoll Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH, Nordrhein-Westfalen (Ministerium)
Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes für Floating-PV wird als notwendig und sinnvoll bewertet.
- Aus der Stellungnahme von Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixed fact and value: the planned WHG amendment (checkable content of the strategy) is separated from the judgment that it is necessary and sensible.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz und Energie (87 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„Es ist wie geschrieben notwendig und sinnvoll, dass das Wasserhaushaltsgesetzt angepasst werden soll“
„Die angekündigte Nachjustierung wird daher positiv bewertet“
Niederlande: Projekte mit 20 m Uferabstand und über 70 % Belegung realisiert Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG
In den Niederlanden wurden viele schwimmende PV-Projekte mit 20 m Uferabstand und über 70 % Belegung der Wasserfläche realisiert, und wissenschaftliche Begleitungen haben bisher keine nennenswerten Beeinträchtigungen gemessen.
- Aus der Stellungnahme von Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Forderung (Werte ändern) und die Tatsachenbehauptung (Praxiserfahrung, keine Beeinträchtigungen) sind getrennt akzeptierbar; die nicht belegte Wertung "zu restriktiv" wurde entfernt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Insbesondere in den Niederlanden wurden viele Projekte mit einem Uferabstand von 20 m und einer Belegung von über 70% der Wasserfläche realisiert“
Uferabstand schwimmender PV in der PV-Strategie auf 20 m festlegen Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG, Gsun GmbH
Die PV-Strategie des BMWK soll für schwimmende Photovoltaik einen Uferabstand von 20 m vorsehen und den derzeitigen Uferabstand überdenken.
- Aus der Stellungnahme von Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundles two independent demands (shore distance of 20 m and 70% coverage) that a reader could accept or reject separately, so it is split.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Gsun GmbH (94 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
„zukünftig einen Uferabstand von 20m“
„von 40m auf 20m“
Belegung schwimmender PV in der PV-Strategie auf 70 % der Fläche festlegen Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG, Gsun GmbH
Die PV-Strategie des BMWK soll für schwimmende Photovoltaik eine Belegung von 70 % der Wasserfläche vorsehen und den derzeitigen Belegungsanteil überdenken.
- Aus der Stellungnahme von Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundles two independent demands (shore distance of 20 m and 70% coverage) that a reader could accept or reject separately, so it is split.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Gsun GmbH (72 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„eine Belegung von 70% der Fläche in die Strategie zu übernehmen“
„Seebelegung muss von 15% auf 70% erhöht werden.“
Schwimmende PV: 20 m Uferabstand, >70 % Belegung ermöglichte Großprojekte Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG
Ein Zulieferer schwimmender Photovoltaik trägt vor, dass erst der Planungsansatz mit 20 m Uferabstand und über 70 % Belegung der Wasserfläche (u. a. in den Niederlanden) teilweise großtechnische Projekte und Betriebserfahrung mit dieser jungen Technologie ermöglicht hat.
- Aus der Stellungnahme von Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Verweis "diesen Planungsansatz" war ohne die Eingabe unklar; der Kontext (schwimmende PV, Uferabstand, Belegung, Niederlande) wird nun genannt, die Aussage bleibt unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Teilweise hat es dieser Planungsansatz erst möglich gemacht, Projekte im großtechnischen Maßstab mit dieser noch vergleichsweisen jungen Technologie umzusetzen“
Strategie soll 20 m Uferabstand und 70 % Belegung bei schwimmender PV vorsehen Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG
Die Photovoltaik-Strategie des BMWK sollte für schwimmende PV künftig einen Uferabstand von 20 m und eine Belegung von 70 % der Fläche übernehmen und die derzeitigen Werte überdenken.
- Aus der Stellungnahme von Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Forderung (Werte ändern) und die Tatsachenbehauptung (Praxiserfahrung, keine Beeinträchtigungen) sind getrennt akzeptierbar; die nicht belegte Wertung "zu restriktiv" wurde entfernt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„zukünftig einen Uferabstand von 20m und eine Belegung von 70% der Fläche in die Strategie zu übernehmen“
Schwimmende PV: wissenschaftlich begleitete Projekte ohne messbare Beeinträchtigung Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG
Ein Hersteller schwimmender PV-Systeme gibt an, dass wissenschaftlich begleitete Projekte mit seinem System bisher keine nennenswerten messbaren Beeinträchtigungen gezeigt hätten, und stützt damit seine Forderung nach 20 m Uferabstand und 70 % Belegung in der Photovoltaik-Strategie.
- Aus der Stellungnahme von Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Substantive on-topic claim about floating PV (supports the proposed shore distance and coverage); only lacked context, so rewritten to name the actor, technology and strategy.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Eine Reihe von Projekten, welche mit unserem System realisiert wurden, werden wissenschaftlich begleitet, mit dem Ergebnis, dass bisher keine nennenswerten Beeinträchtigungen gemessen werden können.“
Praxis in den Niederlanden: 20 m Abstand, über 70 % Belegung Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG
In den Niederlanden wurden viele schwimmende PV-Projekte mit 20 m Uferabstand und über 70 % Belegung der Wasserfläche realisiert.
- Aus der Stellungnahme von Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Insbesondere in den Niederlanden wurden viele Projekte mit einem Uferabstand von 20 m und einer Belegung von über 70% der Wasserfläche realisiert.“
Uferabstand und Flächenbedeckung in § 36 Abs. 3 WHG streichen Cemex Deutschland AG, BBS, MIRO, Verband Kommunaler Unternehmen, BSW
Die Anforderungen an Uferabstand und Flächenbedeckung in § 36 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sollten gestrichen werden.
- Aus der Stellungnahme von Cemex Deutschland AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. (89 % sicher), MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. (64 % sicher), MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. (68 % sicher), Verband Kommunaler Unternehmen e. V. (61 % sicher), BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (68 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„empfehlen wir, die Anforderungen an den Uferabstand und die Flächenbedeckung in Absatz 3 des § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes zu streichen.“
„Ein zusätzliches Verbot in Form von pauschalen Flächen- und Abstandsvorgaben nach § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG bedarf es daher nicht.“
„Eines zusätzlichen Verbots in Form von pauschalen Flächen- und Abstandsvorgaben nach § 36 Abs. 3 Nr. 2 WGH bedarf es daher grundsätzlich nicht.“
„Vorschlag: Streichung des § 36 Absatz 3 WHG“
„sollten nicht wie vom BMWK vorgeschlagen nur „maßvoll“ nachjustiert, sondern komplett gestrichen werden“
Wasserflächen-Beschränkungen machen Floating-PV an geteilten Seen unwirtschaftlich Cemex Deutschland AG
Nach Darstellung der Cemex Deutschland AG machen Beschränkungen bei der Gewässerfläche (Bedeckung der Wasserfläche) Floating-PV-Projekte an geteilten Tagebauseen unwirtschaftlich, weil mehrere kleine Anlagen betrieben werden müssten, um den Energiebedarf zu decken.
- Aus der Stellungnahme von Cemex Deutschland AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a factual observation about lake structure with an economic assessment of area restrictions; these can be accepted or rejected independently.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Beschränkungen mit Blick auf die Gewässerfläche machen entsprechende Projekte unwirtschaftlich, da mehrere kleine Anlagen betrieben werden müssten, um den Energiebedarf zu erfüllen.“
Osterpaket-Wasserrecht erschwert Floating-PV Cemex Deutschland AG
Die durch das Osterpaket eingeführten wasserrechtlichen Änderungen machen den Ausbau von Floating-PV-Anlagen schwieriger als zuvor.
- Aus der Stellungnahme von Cemex Deutschland AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„Die durch das Osterpaket ein-geführten wasserrechtlichen Änderungen gestalten den Ausbau von Floating-PV Anla-gen schwieriger als dies zuvor der Fall war.“
Begrüßung der Erleichterung von Floating-PV Cemex Deutschland AG
Das Vorhaben der PV-Strategie, den PV-Ausbau voranzutreiben und insbesondere Floating-PV zu erleichtern, wird begrüßt.
- Aus der Stellungnahme von Cemex Deutschland AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 72 % sicher).
„Die Cemex Deutschland AG begrüßt das Vorhaben, den Ausbau von PV-Anlagen voranzutreiben, insbesondere den Bau von Floating-PV zu erleichtern.“
15-%-Bedeckungsgrenze (WHG) verzögert Floating-PV an wachsenden Tagebauseen Cemex Deutschland AG
Die Begrenzung der Wasserflächenbedeckung auf 15 % für Floating-PV-Anlagen im Wasserhaushaltsgesetz führt dazu, dass Investitionen an wachsenden Tagebauseen von Kieswerken um Jahre bis Jahrzehnte zurückgestellt werden müssen, weil erst ab einer bestimmten Seegröße genug Energie für das Kieswerk erzeugt werden kann.
- Aus der Stellungnahme von Cemex Deutschland AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point referred to an unnamed "15-%-Grenze"; rewritten to name the water-law coverage limit for floating PV and its context (Kieswerk/Tagebauseen), keeping the claim and direction.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Bis der See eine Größe erreicht hat, bei der 15% der Wasserfläche ausreichend sind, kann Jahre bis Jahrzehnte in Anspruch nehmen.“
Pauschale Werte bremsen Floating-PV-Ausbau Cemex Deutschland AG, DWAG-Denker & Wulf AG
Pauschale Werte für Wasserflächenbedeckung und Uferabstand bremsen den Ausbau von Floating-PV-Anlagen aus.
- Aus der Stellungnahme von Cemex Deutschland AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei DWAG-Denker & Wulf AG (79 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Pauschale Werte für die Bedeckung der Wasserfläche und den Abstand zum Ufer bremsen den Ausbau von Floating-PV Anlagen aus folgenden Gründen:“
„führen dazu, dass Floating-PV-Anlagen nicht entwickelt werden.“
Uferabstand verteuert Verankerung Cemex Deutschland AG
Je größer der vorgeschriebene Abstand zum Ufer, desto länger muss die Verankerung sein, was die Investitionskosten stark erhöht und die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt.
- Aus der Stellungnahme von Cemex Deutschland AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Je größer der Abstand zum Ufer ist, umso länger muss die Verankerung der Anlage sein.“
Schwimmende PV kann Lebensräume schaffen und Seen kühlen Cemex Deutschland AG
Schwimmende PV-Anlagen können natürliche Lebensräume schaffen und erhalten, etwa indem Schatten den See widerstandsfähiger gegen Hitze macht.
- Aus der Stellungnahme von Cemex Deutschland AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 34 % sicher).
„Schwimmende PV-Anlagen bieten die Möglichkeit, natürliche Lebensräume zu schaffen und zu erhalten, indem beispielsweise die Schattenbildung einen See widerstandsfähiger gegenüber Hitze macht.“
WHG-Regeln für schwimmende Solaranlagen: PV auf kleinen Kiesgruben unmöglich Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld, Sachsen (Staatsministerium)
Die Einsendung führt an, dass die im Wasserhaushaltsgesetz neu formulierten Vorgaben für schwimmende Solaranlagen PV-Freiflächenanlagen in ehemaligen Kiesgruben bis 50 ha mit Wasserfläche ausschließen, und fordert, diese Regelungen für kleinere Kiesgruben zu überarbeiten.
- Aus der Stellungnahme von Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Wording was loaded ("blockieren", "praktisch unmöglich" as the editor's own voice); rewritten as an attributed claim, keeping the direction and the demand to revise the WHG rules.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (65 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„machen eine Umsetzung von PV-FFA´s innerhalb von kleineren ehem. Kiesgruben (kleiner/ gleich 50 ha) mit anstehender Wasserfläche, i.d. Regel Grundwasser, unmöglich“
„ist § 36 Abs. 3 WHG ein neues (!) gesetzgeberisches Ausbau- Hemmnis insbesondere für Floating-PV in kleineren Abgrabungsgewässern der Steine- Erden-Industrie.“
Wasserhaushaltsgesetz: Regeln für schwimmende PV in kleinen Kiesgruben ändern Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld
Die im Wasserhaushaltsgesetz neu formulierten Vorgaben für schwimmende Solaranlagen sollen für kleinere ehemalige Kiesgruben (bis 50 ha) mit Wasserfläche überarbeitet werden, da sie dort laut der Stellungnahme PV-Freiflächenanlagen unmöglich machen.
- Aus der Stellungnahme von Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Substantive policy demand on the Wasserhaushaltsgesetz, so not off-topic; rewritten to name the law, the plant type and the site category instead of the vague reference.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„die v.g. Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz sind m.E. für kleinere ehem. Kiesgruben zu überarbeiten“
Vorgaben für PV auf Wasserflächen spürbar lockern DRV, Nordrhein-Westfalen (Ministerium)
Die strengen Vorgaben für PV-Anlagen auf Wasserflächen müssen deutlich gelockert werden.
- Aus der Stellungnahme von DRV – Deutscher Raiffeisenverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz und Energie (62 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
„Insbesondere müssen die strengen Vorgaben für PV-Anlagen auf Wasserflächen spürbar gelockert werden.“
„der aktuell sehr restriktiven Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes für schwimmende PV-Anlagen“
Deutliche Änderungen an der PV-Strategie nötig Gsun GmbH
Die PV-Strategie muss in Bezug auf Floating-PV deutlich geändert werden.
- Aus der Stellungnahme von Gsun GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
„hier deutliche Änderungen durchgeführt werden müssen“
Begrenzung der nutzbaren Wasserflächen ist unbegründet Gsun GmbH
Die bisherige Begrenzung der nutzbaren Gewässerflächen für Floating-PV ist unbegründet.
- Aus der Stellungnahme von Gsun GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„der nutzbaren Flächen sind haltlos“
Floating-PV: Änderungen in EEG und WHG Gsun GmbH
Für Floating-PV sollen vor allem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das EEG geändert werden.
- Aus der Stellungnahme von Gsun GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
„Änderungen im EEG und vor allem im WHG.“
Floating-PV: 70 % Seebelegung aktiviert Industrie-/Bergbauflächen im GW-Maßstab Gsun GmbH
Nach Ansicht der Einreicher würde eine Erhöhung der zulässigen Seebelegung für Floating-PV von 15 % auf 70 % (Änderungen in EEG und WHG) kurzfristig ungenutzte Industrie- und Bergbauflächen im Gigawatt-Maßstab aktivieren, ohne die Land- oder Kieswirtschaft einzuschränken.
- Aus der Stellungnahme von Gsun GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt blieb ohne Bezug unverständlich (Seebelegung wovon, welche Regelung); jetzt nennt er Floating-PV, EEG/WHG und die geforderte Änderung von 15 % auf 70 %.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Seebelegung muss von 15% auf 70% erhöht werden. Mit dieser Maßnahme können kurzfristig ungenutzte Industrie bzw. Bergbau Flächen im Gigawatt Maßstab aktiviert werden, ohne die Land- oder Kieswirtschaft einzuschränken.“
Studien zeigen minimale, positive Gewässerauswirkungen Gsun GmbH
Studien aus den Niederlanden und China belegen, dass Floating-PV nur minimale und eher positive Veränderungen am Gewässer verursacht.
- Aus der Stellungnahme von Gsun GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„in vielen Studien aus Holland oder China erwiesen ist“
Strategieentwurf: Floating-PV min. 40 m Uferabstand, max. 15 % Wasserfläche SPD Klimaforum
Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 sieht für Floating-PV einen Mindestabstand von 40 m zum Ufer und eine Belegung von höchstens 15 % der Wasserfläche vor.
- Aus der Stellungnahme von SPD Klimaforum zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable description of the draft's floating-PV limits with the value judgment that they are too restrictive; split into the two claims.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Die neu definierten Randbedingungen zur floating-PV (min. 40m Uferabstand, nur 15% der Wasserfläche)“
Floating-PV-Randbedingungen des Entwurfs sind zu restriktiv SPD Klimaforum, Sachsen (Staatsministerium)
Die im Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 vorgesehenen Randbedingungen für Floating-PV (Uferabstand, Anteil der Wasserfläche) werden als zu restriktiv bewertet.
- Aus der Stellungnahme von SPD Klimaforum zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable description of the draft's floating-PV limits with the value judgment that they are too restrictive; split into the two claims.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (58 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„sind aus unserer Sicht zu restriktiv“
„führen dazu, dass Floating-PV-Projekte nicht entwickelt werden können“
Renaturierte Seen und Baggerlöcher komplett für PV nutzbar Privatperson 79
Renaturierte Seen und stillgelegte Baggerlöcher aus der Kohleförderung können vollständig für Floating-PV genutzt werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 79 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
„Renaturierte Seen und stillgelegte Baggerlöcher aus der Kohleförderung können komplett für PV genutzt werden.“
Floating-PV: mehr Entscheidung vor Ort Privatperson 79
Über die Aufhebung der Uferabstände hinaus soll bei schwimmender PV mehr vor Ort entschieden werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 79 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
„sollte im Bereich der Floating PV zukünftig mehr vor Ort entschieden werden“
PV-Strategie-Entwurf sieht Nachjustierung der WHG-Auflagen für schwimmende PV vor BBS
Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie des BMWK sieht vor, die Auflagen des § 36 Abs. 3 WHG für schwimmende PV-Anlagen (Gewässerart, Flächenbedeckung, Uferabstand) nachzujustieren.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixed fact and value: the claim that the draft strategy provides for adjusting § 36(3) WHG is checkable, the welcoming is a judgment; both rewritten standalone, naming the draft strategy and the provision.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„dass der Entwurf der Photovoltaik-Strategie vorsieht, diese Auflagen nachzujustieren.“
§ 36 Abs. 1 WHG genügt als ökologischer Schutz BBS, MIRO
Die allgemeine Vorschrift des § 36 Abs. 1 WHG gilt für alle schwimmenden PV-Anlagen und stellt bereits sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert und sensible Uferbereiche freigehalten werden.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. (85 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„stellt somit sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert und die ökologisch besonders sensiblen Uferbereiche von schwimmenden PV-Anlagen freigehal- ten werden.“
„stellt bereits sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert und die“
§ 36 Abs. 1 WHG gilt bereits für alle schwimmenden PV-Anlagen BBS
Nach Auffassung der Einreichung gilt § 36 Abs. 1 WHG bereits für alle schwimmenden PV-Anlagen und stellt sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert und sensible Uferbereiche freigehalten werden.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a factual claim (§ 36 Abs. 1 WHG already protects water ecology), a recommendation (drop the blanket rules) and an effect claim (limits potential, blocks climate contributions); split into three independently assessable points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„Die bestehende gesetzliche Vorschrift des § 36 Absatz 1 WHG, ist von allen schwimmenden PV-Anlagen einzuhalten und stellt somit sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert“
WHG § 36: Hilfsweise Überdeckung schwimmender PV von mindestens 40 % BBS, HeidelbergCement AG, MIRO, MIRO, DWAG-Denker & Wulf AG
Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden regt an, dass bei schwimmenden PV-Anlagen, falls pauschale Flächenvorgaben in § 36 Abs. 3 WHG bestehen bleiben, der zulässige Überdeckungswert mindestens 40 % der Gewässerfläche betragen soll, gestützt auf praktische Erfahrungen und gewässerökologische Erkenntnisse.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte weder Norm (§ 36 Abs. 3 WHG, schwimmende PV) noch Urheber; beides ist jetzt benannt, die Aussage bleibt unverändert.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei HeidelbergCement AG (54 % sicher), MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. (90 % sicher), MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. (97 % sicher), DWAG-Denker & Wulf AG (53 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Vor diesem Hintergrund wird angeregt, dass der Wert der Überdeckung 40% nicht unterschreiten.“
„deutlich verringert und die zu bedeckende Seefläche deutlich erhöht werden. Dies gilt für den Fall, dass pauschale Flächen- und Abstandswerte beibehalten werden sollen.“
„einen Wert aus, der „40 Prozent“ nicht unterschreitet“
„so sprechen wir uns aus den bisherigen praktischen Erfahrungen für einen Wert aus, der „40 Prozent“ nicht unterschreitet“
„wobei eine Flächenbedeckung von bis zu 40% als unwesentlich für die Gewässerökologie erachtet wurde“
WHG-Regelung schränkt PV-Potenziale ein und behindert Pariser Klimaziele BBS, MIRO
Die Einreichung behauptet, die Flächen- und Uferabstandsregelung in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG (15 Prozent bzw. 40 Meter) schränke Potenziale ein und schließe wichtige Beiträge zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele aus.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a factual claim (§ 36 Abs. 1 WHG already protects water ecology), a recommendation (drop the blanket rules) and an effect claim (limits potential, blocks climate contributions); split into three independently assessable points.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. (97 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„schränkt das WHG Potenziale unnötig ein und schließt mit dieser Methodik wichtige Beiträge zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele aus.“
„schränkt das WHG mögliche Potenziale unnötig ein und schließt mit dieser Methodik wichtige Beiträge zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele von vorneherein aus“
Hilfsweise Uferabstand an Wassertiefe koppeln (5 m Tiefe / 10 m) BBS, MIRO
Falls ein pauschaler Uferabstand bleibt, soll er nur für Uferbereiche mit weniger als 5 m Wassertiefe gelten und weniger als 10 m betragen.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. (93 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 72 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
„b) der Abstand zu Uferbereichen mit weniger als 5 Metern Wassertiefe weniger als 10 Meter beträgt.“
„der Abstand zu Uferbereichen mit weniger als 5 Metern Wassertiefe weniger als 10 Meter beträgt“
Keine rechtliche Schlechterstellung schwimmender PV-Anlagen BBS
Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden fordert, dass schwimmende Solaranlagen rechtlich nicht schlechter gestellt werden als andere Anlagen.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Forderungen: Gleichbehandlung schwimmender PV-Anlagen und eine 30-jährige Genehmigungslaufzeit.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 53 % sicher).
„Es sollte keine rechtliche Schlechterstellung der schwimmenden Solaranlagen gegenüber anderen Anlagen geben.“
Geltende WHG-Beschränkungen für schwimmende PV BBS, HeidelbergCement AG
Seit Juni 2022 erlaubt § 36 Abs. 3 WHG schwimmende PV nur auf künstlichen Gewässern, mit höchstens 15 % Flächenbedeckung und 40 m Uferabstand.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei HeidelbergCement AG (60 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 80 % sicher).
„Schwimmende PV-Anlagen dürfen demnach ausschließlich auf künstlichen Gewässern ge- baut werden.“
„die hohen Anforderungen an schwimmende Solaranlagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz in Bezug auf den Uferabstand (mind. 40 Meter) sowie die Flächenbedeckung des Gewässers (max. 15 Prozent der Gewässeroberfläche)“
Bezugsfläche bei aktiven Gewinnungsgewässern klarstellen BBS, MIRO
Bei wachsenden Gewinnungsgewässern soll die mittel- oder langfristige Ausbaufläche des Baggersees die Bezugsgröße für die Flächenbedeckung sein; hierzu wird eine gesetzliche Klarstellung gefordert.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. (98 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).
„Hier sollte die mittel- oder langfristige Ausbaufläche des Baggersees die Bezugsgröße für die Berechnung sein.“
„Hier sollte die mittel- oder langfristige Ausbaufläche des Baggersees die Bezugsgröße für die Berechnung sein.“
Nachjustierung der WHG-Auflagen für schwimmende PV ist zu begrüßen BBS, Baden-Württemberg (Ministerium), Sachsen (Staatsministerium), MIRO
Es ist zu begrüßen, die Auflagen des § 36 Abs. 3 WHG für schwimmende PV-Anlagen, wie im Entwurf der PV-Strategie vorgesehen, nachzujustieren.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixed fact and value: the claim that the draft strategy provides for adjusting § 36(3) WHG is checkable, the welcoming is a judgment; both rewritten standalone, naming the draft strategy and the provision.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. (99 % sicher), Baden-Württemberg: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (90 % sicher), Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (70 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Wir begrüßen, dass der Entwurf der Photovoltaik-Strategie vorsieht, diese Auflagen nachzujustieren.“
„Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass insbesondere die Regelungen zum Uferabstand und zur Belegungsdichte nachjustiert werden sollen“
„Darin wird zutreffend festgestellt, dass ein maßvolles Nachjustieren der Anforderungen für Floating-PV im Wasserhaushaltsgesetz notwendig ist“
„Wir begrüßen, dass der Entwurf vorsieht, diese Auflagen nachzujustieren.“
Nachjustierung baut Hürden ab, erschließt Potenziale auf Baggerseen Baden-Württemberg (Ministerium)
Eine Nachjustierung der Regelungen zu Uferabstand und Belegungsdichte bei schwimmender Photovoltaik würde Hürden abbauen und Potenziale auf den vorbelasteten Flächen von Baggerseen erschließen.
- Aus der Stellungnahme von Baden-Württemberg: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Passage verbindet eine Wertung (Begrüßung der Nachjustierung) mit einer prüfbaren Wirkungsbehauptung (Hürdenabbau, Potenziale auf Baggerseen); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„So können Hürden abgebaut und wertvolle Potenziale auf den vorbelasteten Flächen von Baggerseen ausgeschöpft werden.“
Schwimmende PV: WHG-Beschränkungen laut Umweltministerium BW ohne Grundlage Baden-Württemberg (Ministerium), BSW
Nach Darstellung des Umweltministeriums Baden-Württemberg, auf das die Stellungnahme verweist, wurden die Beschränkungen für schwimmende Photovoltaik im Wasserhaushaltsgesetz im vergangenen Jahr weitgehend ohne wissenschaftliche Grundlage aufgenommen.
- Aus der Stellungnahme von Baden-Württemberg: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Die Aussage ist in der Stellungnahme dem Umweltministerium Baden-Württemberg zugeschrieben; die Neufassung nennt diese Quelle und gibt die Behauptung nicht als feststehende Tatsache wieder, Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (82 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„weitgehend ohne wissenschaftliche Grundlage ins Wasserhaushaltsgesetz aufgenommenen wurden“
„ohne wissen-schaftliche Grundlage unverhältnismäßige Flächenbeschränkungen für schwimmende PV-Anlagen eingeführt“
Floating-PV: WRRL-Kulisse bei Standgewässern ab 0,5 km² beachten Sachsen (Staatsministerium)
Bei Ausnahmen von § 36 Abs. 3 WHG für Floating-PV soll bei Standgewässern (WRRL) ab 0,5 Quadratkilometern (50 ha) die zu erwartende Aufnahme in die WRRL-Kulisse beachtet werden.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point lacked context (the WHG § 36 Abs. 3 exception for floating PV it belongs to); rewritten to name the provision and instrument. Quote repaired for line-break hyphens only.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„Bei Standgewässern (WRRL) ab einer Größe von 0,5 Quadratkilometern (50 ha) ist die zu eruvartende Aufnahme in die WRRL-Kulisse zu beachten.“
Floating-PV-Begrenzung ist im WHG, nicht im EEG, verankert Sachsen (Staatsministerium)
Die Begrenzung für Floating-PV (Uferabstand, Flächenbedeckung nach § 36 Abs. 3 WHG) ist rechtlich nicht im EEG verankert, sondern als strikte Deckelung im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a legal-location claim (cap in WHG, not EEG) with a separate conditional claim about ppa potential; split and named Floating-PV, WHG and EEG for standalone clarity.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
„Die Begrenzung ist rechtlich nicht im EEG verankert, sondern als stringente Deckelung im WHG festgelegt.“
Ohne WHG-Deckel wären größere ungeförderte Floating-PV-ppa-Projekte möglich Sachsen (Staatsministerium)
Wäre die Begrenzung für Floating-PV nur im Rahmen der EEG-Förderkulisse relevant, wären größere, ungeförderte Anlagen als ppa-Vorhaben möglich, für die es laut Stellungnahme wegen ihrer Wirtschaftlichkeit ein deutliches Potenzial gibt.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a legal-location claim (cap in WHG, not EEG) with a separate conditional claim about ppa potential; split and named Floating-PV, WHG and EEG for standalone clarity.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Wäre diese Begrenzung lediglich im Rahmen der EEG-Förderkulisse relevant, wären davon abweichende größere Floating-PV-Anlagen als (ungeförderte) ppa-Vorhaben möglich“
Gesetzesbegründung beruft sich auf unzureichende Wissenslage Sachsen (Staatsministerium)
Die Begründung zum Osterpaket stützt die Beschränkung darauf, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zu Umweltauswirkungen von Floating-PV nicht ausreichen.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„Die Gesetzesbegründung zum Osterpaket stellt auf nicht ausreichende wissenschaft- liche Erkenntnisse zu den Auswirkungen von Floating PV auf Umwelt, Flora und Fauna ab.“
Sächsische Nassschnitt-Tagebaue sind Flächen mit klarer Win-Win-Konstellation Sachsen (Staatsministerium)
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft bewertet die Nassschnitt-Tagebaue in Sachsen als Flächen, auf denen Rohstoffabbau und Floating-PV konfliktarm kombiniert werden können (Win-Win).
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischte eine prüfbare Mengenschätzung mit einer Wertung (Win-Win) und nannte weder Akteur noch Bezug (Floating-PV, Sachsen-Ministerium); daher in Tatsachenbehauptung und Bewertung aufgeteilt, jeweils eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
„Aus unserer Sicht sind dies Flächen mit einer klaren Win-Win-Konstellation.“
§ 36 Abs. 3 WHG beschränkt Floating-PV auf Industriegewässern unverhältnismäßig Sachsen (Staatsministerium)
Die Einreichung hält die Beschränkung von Floating-PV durch § 36 Abs. 3 WHG insbesondere auf kleineren Baggerseen und anderen Industriegewässern für unverhältnismäßig.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Wertung (unverhältnismäßig) und die überprüfbare Tatsachenbehauptung (konfliktarme Mehrfachnutzung möglich) sind getrennt; beide nennen die Norm bzw. das Gewässer und sind neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„schränkt dagegen Floating-PV-Vorhaben insbesondere auf (oft kleineren) Baggerseen in Bergbau- bzw. Abgrabungsgewässern der Steine-Erden-Industrie sowie anderen lndustriegewässern unverhältnismäßig ein“
WHG-Ausnahme für Floating-PV ohne Abstriche bei Wasser- und Naturschutz Sachsen (Staatsministerium)
Die vorgeschlagene Ergänzung von § 36 Abs. 3 WHG um einen Ausnahmetatbestand für Floating-PV-Anlagen ließe sich umsetzen, ohne dass Wasser- und Naturschutzbelange aufgegeben werden müssten.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne die Einreichung unverständlich (Bezug auf Gesetzesänderung unklar); jetzt nennt er § 36 Abs. 3 WHG und Floating-PV, Aussage und Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„ohne dass wasser-/Naturschutzbelange aufgegeben werden müssten.“
Auf Industriegewässern ist konfliktarme Mehrfachnutzung durch Floating-PV möglich Sachsen (Staatsministerium)
Die Einreichung behauptet, auf anthropogen geprägten, industriell genutzten Gewässern sei eine konfliktarme Mehrfachnutzung für Rohstoffabbau und Energiegewinnung möglich.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Wertung (unverhältnismäßig) und die überprüfbare Tatsachenbehauptung (konfliktarme Mehrfachnutzung möglich) sind getrennt; beide nennen die Norm bzw. das Gewässer und sind neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 77 % sicher).
„obwohl gerade hier eine konfliktarme Mehrfachnutzung von - anthropogen geprägten und industriell genutzten - Flächen für den Rohstoffabbau und Energiegewinnung möglich ist“
Neuer § 36 Abs. 4 WHG: Ermessensausnahme von der Deckelung für Floating-PV Sachsen (Staatsministerium), RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft schlägt vor, im Wasserhaushaltsgesetz einen neuen § 36 Abs. 4 als Kann-Bestimmung zu schaffen, die der Behörde für bestimmte Fallgruppen eine Einzelfallentscheidung mit Abweichung von den Deckelungswerten des § 36 Abs. 3 WHG für Floating-PV erlaubt.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point lacked context (WHG, who proposes, what the cap in Abs. 3 concerns); rewritten to be standalone, claim and direction unchanged.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB (63 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„mit einem neuen $ 36 Abs. 4 WHG als ,,kann"-Bestimmung für bestimmte Fallgruppen, d.h. Ermessensentscheidung unter Einhaltung der Anforderungen des WHG sowie sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften.“
„Abweichend davon kann die weitergehende Errichtung und der Betrieb von Solaranlagen auf Gewässern im Einzelfall bei Einhaltung der Anforderun-“
Einzelfallprüfung ermöglicht standortgerechte Zulassung Sachsen (Staatsministerium)
Durch Einzelfallentscheidung kann die Behörde anhand der örtlichen Gegebenheiten prüfen, wo und wie viel Floating-PV zugelassen werden kann.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 32 % sicher).
„Mittels Einzelfallentscheidung kann die zuständige Behörde sachgerecht prüfen, wo (konkrete Lage/Ausrichtung der PV) und wieviel Floating-PV (Flächenanteil der PV- Bedeckung) aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zugelassen werden kann.“
Neuer § 36 Abs. 4 WHG als Anknüpfungspunkt für § 2 EEG 2023 Sachsen (Staatsministerium)
Ein vorgeschlagener neuer § 36 Abs. 4 WHG als Ausnahmetatbestand zur Deckelung für Floating-PV in § 36 Abs. 3 WHG würde einen rechtlichen Anknüpfungspunkt für die Anwendung des neuen § 2 EEG 2023 schaffen.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Original verwies mit „eine solche Ausnahmeregelung im WHG“ auf einen Vorschlag im Text; die Neufassung nennt § 36 Abs. 4 WHG und § 36 Abs. 3 WHG ausdrücklich.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„Dies wäre auch ein rechtlicher Anknüpfungspunkt für die Anwendung des neuen S 2 EEG 2023.“
Floating-PV: keine Abweichung von § 36 Abs. 3 WHG in Natura-2000-Gebieten Sachsen (Staatsministerium)
Für Floating-PV soll die vorgeschlagene Ausnahmeregelung (neuer § 36 Abs. 4 WHG) in Natura-2000-Gebieten keine Abweichungen von § 36 Abs. 3 WHG zulassen.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt blieb ohne Kontext unklar; nun wird genannt, dass es um Floating-PV und die vorgeschlagene Ausnahme zu § 36 Abs. 3 WHG geht.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„ln Natura-2O00-Gebieten sollen Abweichungen von $ 36 Abs. 3 WHG ausgeschlossen werden.“
Geltende Rechtslage: kumulative Bedingungen nach § 36 Abs. 3 WHG Sachsen (Staatsministerium), RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Seit 1.1.2023 ist Floating-PV wasserrechtlich nur auf künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern bei höchstens 15 % Bedeckung und mindestens 40 m Uferabstand zulässig, und zwar nur, wenn alle Bedingungen zugleich erfüllt sind.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB (97 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„Floating-PV ist infolge der Neueinführung des g 36 Abs. 3 WHG seit 1.1.2023 wasserrechtlich nur zulässig bei“
„Der Gesetzgeber versteht diese drei Kriterien als Ausschlusskriterien, wobei bei Nicht- einhaltung von nur einem der genannten Kriterien die schwimmende PV-Anlage unzu- lässig ist.“
Temporäre Mitnutzung industriell genutzter Gewässer mit Rückbau Sachsen (Staatsministerium)
Die Ausnahme soll eine zeitlich begrenzte Mitnutzung bereits industriell oder gewerblich genutzter bzw. genehmigter Gewässer für Floating-PV ermöglichen, verbunden mit einer Rückbauverpflichtung.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
„zeitlich begrenzte (temporäre) Mitnutzung bereits industriell/gewerblich genutzter bzw. genehmigter Gewässer für Floating-PV ermöglichen, mit Rückbauverpflichtung nach Ende der Nutzung“
Floating-PV-Projekte oft kurzfristig realisierbar, da raumordnerisch überplant Sachsen (Staatsministerium)
Viele Floating-PV-Projekte auf industriell genutzten Gewässern wären in der Regel kurzfristig realisierbar, weil die Gewässer bereits raumordnerisch überplant bzw. genehmigt sind.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independent claims: short-term feasibility due to existing spatial planning, and a substantial contribution to energy supply security. Each is split into its own point.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 53 % sicher).
„Viele Projekte wären i.d.R. kurzfristig realisierbar, da bereits raumordnerisch überplant / genehmigt“
Auslandserfahrung: keine nachgewiesenen schweren Umweltschäden Sachsen (Staatsministerium)
Großflächige Floating-PV-Anlagen laufen in Westeuropa und Südostasien erfolgreich; erste Erkenntnisse liegen vor und schwerwiegende nachteilige Umwelteinflüsse sind bisher nicht erwiesen.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 44 % sicher).
„Schwerwiegende nachteilige Umwelteinflüsse sind bisher nicht er- wiesen.“
Ausnahme von § 36 Abs. 3 WHG erschließt Floating-PV auch jenseits von Restseen Sachsen (Staatsministerium)
Eine gesetzliche Ausnahme von § 36 Abs. 3 WHG für Floating-PV würde nach Ansicht der Stellungnahme erlauben, das Potenzial dieser Technik für den Ausbau Erneuerbarer Energien auch jenseits großflächiger Braunkohlenrestgewässer zu nutzen.
- Aus der Stellungnahme von Sachsen: Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt blieb unklar ("Vorschlag", "Ausnahme") und enthielt das wertende "erheblich"; neutral und eigenständig formuliert, Aussage und Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„könnte das erhebliche Potential von Floating-PV für den schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien auch jenseits großflächiger Braunkohlenrestgewässer tatsächlich gehoben werden.“
Überdeckung von Gewässern zunächst bis 40 % angemessen HeidelbergCement AG
Eine Überdeckung der Gewässerfläche mit PV-Floatinganlagen von zunächst bis zu 40 % wäre ein angemessener Ausgleich zwischen Natur-, Biodiversitäts- und Klimaschutz (Position auch des MIRO).
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„eine Überdeckung der Gewässerflächen mit PV-Floatinganlagen von zunächst bis zu 40 % als eine angemessene Größenordnung“
WHG-Werte für schwimmende PV sind nach heutigem Wissensstand unverhältnismäßig HeidelbergCement AG
Die Einreichenden halten die bestehenden WHG-Werte zu Uferabstand und Flächenbedeckung für schwimmende Solaranlagen mit Blick auf den Stand des Wissens für nicht verhältnismäßig.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable statement of the current WHG values with an evaluative judgment of proportionality; split into the factual claim and the judgment.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„halten mit Blick auf den Stand des Wissens die bestehenden Werte für nicht verhältnismäßig“
Sensible Uferbereiche ggf. durch andere Ansätze schützen HeidelbergCement AG
Statt pauschaler Flächen- und Abstandswerte könnten andere Ansätze erwogen werden, um besonders sensible Uferbereiche und Flachwasserzonen zu schützen.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 80 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
„Um vor allem besonders sensible Ufer- bereiche und Flachwasserzonen zu schützen, könnten auch andere Ansätze in Erwägung gezogen werden.“
Ökologische Unsicherheit rechtfertigt restriktive Regeln für PV-Floating nicht HeidelbergCement AG, RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Angesichts der Dringlichkeit der Energiewende rechtfertigt die von der Begründung zu Art. 12 der EEG-Novelle genannte Sorge über ungesicherte gewässerökologische Erkenntnisse in der Abwägung die aktuellen restriktiven Vorschriften für PV-Floatinganlagen nicht.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte die prüfbare Beschreibung der Gesetzesbegründung mit der Wertung, dass diese Sorge die Vorschriften in der Abwägung nicht rechtfertigt; beides ist getrennt zustimmungs- bzw. widerlegbar.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB (69 % sicher), RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB (91 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Angesichts der Dringlichkeit der Energiewende rechtfertigt die in der Begründung zu Art. 12 der EEG-Novelle vorgetragene Sorge über noch nicht gesicherte Erkenntnisse für die Gewässerökologie in der Abwägung die aktuellen restriktiven Vorschriften nicht.“
„Die vom Gesetzgeber zur bisher geltenden Fassung angeführten Unsicherheiten bezogen auf mögliche Umweltbeeinträchtigungen sind aus hiesiger Sicht nicht zu teilen.“
Mindestuferabstand für PV-Floatinganlagen senken (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG) HeidelbergCement AG, EAD
Falls pauschale Abstandswerte beibehalten werden, sollte der Mindestabstand schwimmender PV-Anlagen zum Ufer gegenüber § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG deutlich verringert werden.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled two independently acceptable demands (lower the shore distance, raise the coverage share) under the WHG rule; split into one point per demand, each keeping the condition that flat values are retained.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (86 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„sollte im Vergleich zur aktuellen Regelung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 WHG der Mindestabstand zum Ufer“
„geringerer Abstand zum Ufer (als 40 m)“
40-%-Überdeckung von Gewässern lässt PV-Potenzial unerschlossen HeidelbergCement AG
Eine Begrenzung der Überdeckung von Gewässerflächen mit PV-Floatinganlagen auf 40 % in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG ließe nach Ansicht der Einreichung ein nicht unerhebliches PV-Potenzial ungenutzt.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Zwei unabhängig bestreitbare Aussagen (ungenutztes Potenzial; geminderte Wirtschaftlichkeit), im Original mit Bezug auf die 40-%-Grenze für Floating-PV nach § 36 WHG; hier eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„dass damit ein nicht unerhebliches Potenzial für PV unerschlossen“
Floating-PV-Regelung in § 36 WHG so großzügig wie möglich fassen HeidelbergCement AG
Die Regelung zu schwimmenden PV-Anlagen (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG) sollte so großzügig wie möglich gestaltet werden, weil eine Begrenzung auf 40 % Gewässerüberdeckung Potenzial und Wirtschaftlichkeit von Projekten beschneide.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Zwei unabhängig akzeptierbare Forderungen (großzügige Ausgestaltung; regelmäßige Überprüfung weiterer Spielräume); zudem wurde die Regelung (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG) benannt, damit die Punkte eigenständig verständlich sind.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„die Regelung so großzügig wie möglich zu gestalten“
Spielräume für Floating-PV regelmäßig auf Erweiterung prüfen HeidelbergCement AG
Für die Regelung zu PV-Floatinganlagen (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG) sollten regelmäßig weitere Spielräume, etwa über eine anfängliche Überdeckung von 40 % hinaus, geprüft werden.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Zwei unabhängig akzeptierbare Forderungen (großzügige Ausgestaltung; regelmäßige Überprüfung weiterer Spielräume); zudem wurde die Regelung (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG) benannt, damit die Punkte eigenständig verständlich sind.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„regelmäßig weitere Spielräume zu prüfen“
Floating-PV gegenüber Wasserbehörden nur anzeigepflichtig HeidelbergCement AG
PV-Floatinganlagen sollten gegenüber den Wasserbehörden lediglich anzuzeigen sein.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
„PV-Floatinganlagen nach Bauordnungsrecht der Länder gegenüber den Wasserbehör- den lediglich anzuzeigen sein“
EEG-Novelle (Art. 12) begründet Regeln mit unsicheren gewässerökologischen Erkenntnissen HeidelbergCement AG
Die Begründung zu Art. 12 der EEG-Novelle führt als Sorge an, dass für die Gewässerökologie noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte die prüfbare Beschreibung der Gesetzesbegründung mit der Wertung, dass diese Sorge die Vorschriften in der Abwägung nicht rechtfertigt; beides ist getrennt zustimmungs- bzw. widerlegbar.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 39 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
„die in der Begründung zu Art. 12 der EEG-Novelle vorgetragene Sorge über noch nicht gesicherte Erkenntnisse für die Gewässerökologie“
40-%-Überdeckung von Gewässern beschneidet Wirtschaftlichkeit von PV-Projekten HeidelbergCement AG
Eine Begrenzung der Überdeckung von Gewässerflächen mit PV-Floatinganlagen auf 40 % in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG beschnitte nach Ansicht der Einreichung die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Zwei unabhängig bestreitbare Aussagen (ungenutztes Potenzial; geminderte Wirtschaftlichkeit), im Original mit Bezug auf die 40-%-Grenze für Floating-PV nach § 36 WHG; hier eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„auch die Wirtschaftlichkeit von Projekten beschnitten bliebe“
Keine erneute Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes für Floating-PV nötig Schleswig-Holstein (Ministerium), NABU
Die Stellungnahme sieht aktuell keine Notwendigkeit, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Zusammenhang mit Floating-PV erneut anzupassen.
- Aus der Stellungnahme von Schleswig-Holstein: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a position, a checkable fact (WHG amendment in force since 01.01.2023) and a judgment on the strategy's statement, and lacked context; split into three standalone points.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. (86 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 87 % sicher).
„Die Notwendigkeit einer erneuten Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes wird aktuell nicht gesehen“
„Diese Maßnahmen sind unnötig“
Aussage der PV-Strategie zu Floating-PV wirkt verfrüht Schleswig-Holstein (Ministerium)
Die Stellungnahme hält die Aussage der Photovoltaik-Strategie, Floating-PV-Projekte könnten wegen der Rechtslage nach dem Wasserhaushaltsgesetz nicht entwickelt werden, für verfrüht.
- Aus der Stellungnahme von Schleswig-Holstein: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a position, a checkable fact (WHG amendment in force since 01.01.2023) and a judgment on the strategy's statement, and lacked context; split into three standalone points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„Die kategorische Aussage, dass Floating-PV-Projekte auf Grund dessen nicht entwickelt werden können, scheint daher verfrüht.“
Erhebliches Potenzial schwimmender PV auch unter WHG-Regeln Bundesamt für Naturschutz
Deutschland hat bei künstlichen und erheblich veränderten Stillgewässern über 50 ha ein erhebliches Solarstrompotenzial, auch unter Einhaltung der WHG-Anforderungen.
- Aus der Stellungnahme von Bundesamt für Naturschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„ein erhebliches Potenzial zur Produktion von Solarstrom, auch unter Einhaltung der Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz“
Keine Anpassung der WHG-Anforderungen für schwimmende PV Bundesamt für Naturschutz
Nach Darstellung der Einreichung sieht das Bundesamt für Naturschutz wegen fehlender Kenntnisse über die gewässerökologischen Auswirkungen derzeit keine Möglichkeit, die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes für schwimmende PV-Anlagen (40 m Uferabstand, max. 15 % der Gewässerfläche) anzupassen.
- Aus der Stellungnahme von Bundesamt für Naturschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point mixed a factual description (the requirements' legal basis, the knowledge gap) with a position; it is rewritten as one neutral claim attributed to the Bundesamt für Naturschutz, with its reasoning (lack of knowledge) kept and the standalone context (WHG, floating PV) named.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„wird derzeit aus Sicht des Bundesamts für Naturschutzes keine Möglichkeit der Anpassung gesehen“
Nachjustierung der WHG-Anforderungen für PV-Anlagen ist zu begrüßen Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)
Das im Entwurf der Photovoltaik-Strategie vorgesehene maßvolle Nachjustieren der Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird begrüßt.
- Aus der Stellungnahme von Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independently acceptable claims: welcoming the WHG adjustment and rejecting the 40 m shore distance for floating PV as unnecessary.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 43 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„Ferner ist zu begrüßen, dass ein maßvolles Nachjustieren der Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfolgen soll.“
40-m-Uferabstand für Floating-PV nach WHG ist nicht notwendig Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)
Restriktionen wie ein Uferabstand von mindestens 40 Metern für Floating-PV-Anlagen, etwa auf Baggerseen, werden als nicht notwendig angesehen.
- Aus der Stellungnahme von Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independently acceptable claims: welcoming the WHG adjustment and rejecting the 40 m shore distance for floating PV as unnecessary.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Insbesondere sind Restriktionen wie ein Uferabstand von mindestens 40 Meter zur Floating-PV-Anlage bei bspw. Baggerseen nicht notwendig.“
§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG berührt Planungshoheit von Ländern und Kommunen MIRO
Die Flächen- und Uferabstandsbeschränkungen für schwimmende PV-Anlagen in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG greifen nach Ansicht der Einreichung unnötig weit in die Planungs- und Gestaltungshoheit der Länder und Kommunen ein.
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte zwei unabhängige Rechtsbehauptungen (Planungshoheit; Eigentum/Gewerbefreiheit) und war ohne Bezug auf das WHG und schwimmende PV-Anlagen unklar; neutral als Position der Einreichung neu formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
„Der Gesetzgeber greift mit den Beschränkungen in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG ohne Not tief in die Planungs- und Gestaltungshoheit der Länder und Kommunen“
Technische Gründe für Uferannäherung MIRO
Ein näheres Heranbauen ans Ufer kann für Verankerung, Verschattung, Windanfälligkeit und Revisionszugang erforderlich sein.
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
„(Verankerung, Verschattung, Windanfälligkeit) und ggfs. auch für Revisionen erreichbar zu machen“
WHG § 36: Schwimmende PV bis 40 % der Gewässerfläche zulassen MIRO
Für schwimmende Photovoltaikanlagen soll § 36 Abs. 3 Nr. 2 a) WHG so gefasst werden, dass die Obergrenze bei einer Bedeckung von mehr als 40 % der Gewässerfläche liegt, bezogen auf die mittel- oder langfristige Ausbaufläche des Sees.
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Flag off_topic trifft nicht zu: Der Vorschlag betrifft schwimmende PV im WHG. Das Flag not_standalone trifft zu, weil Gegenstand (schwimmende PV) und Regelung (Bedeckungsgrenze) benannt werden müssen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„wenn die Anlage mehr als 40 % der Gewässerfläche (bezogen auf die mittel- oder langfristige Ausbaufläche des Sees) bedeckt“
40-m-Abstand verhindert wirtschaftlichen Betrieb bei ungünstiger Geometrie MIRO
Bei schmalen, kleinen oder unrunden Abgrabungsseen macht ein Abstand von 40 m zu allen Seiten wegen der möglichen Anlagengröße einen wirtschaftlichen Betrieb unmöglich.
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„einen wirtschaftlichen Betrieb aufgrund der dann möglichen Anlagengröße unmöglich macht“
Uferabstand verhindert sinnvolle Standorte, längere Leitungen MIRO
Der abstrakte Uferabstand verhindert Anlagen an sinnvollen Standorten nahe Wechselrichter oder Aufbereitungsanlage und führt zu längeren Leitungen und Leistungsverlusten.
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„woraus längere Leitungen und damit einhergehende Leistungsverluste resultieren“
WHG: Abweichung per Einzelfallprüfung für Floating-PV auf kleinen Gewässern MIRO
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sollte für schwimmende PV-Anlagen eine Abweichungsmöglichkeit im Sinne einer Einzelfallprüfung verankert werden, weil sonst viele Solaranlagen auf kleinteiligen künstlichen Gewässern pauschal als Standort ausgeschlossen werden.
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Substantive claim on the PV strategy's floating-PV rules (§ 36 WHG), so not off-topic; rewritten to name the WHG, floating PV and the pauschal exclusion so it stands alone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„ist die Verankerung einer Abweichungsmöglichkeit im WHG im Sinne einer Einzelfallprüfung von Bedeutung“
Rohstoffgewinnung darf nicht behindert werden MIRO
Eine Behinderung der Rohstoffgewinnung im Abgrabungssee durch schwimmende PV muss ausgeschlossen werden.
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
„Auch eine Behinderung der Rohstoffgewinnungstätigkeit im Abgrabungssee muss ausgeschlossen werden.“
Uferfreihaltung von schwimmender PV nur an Flachwasserzonen sinnvoll MIRO
Bei schwimmenden PV-Anlagen auf Baggerseen (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 b WHG) sollte die Freihaltung der Uferbereiche nur im Bereich von Flachwasserzonen gelten, nicht pauschal 40 m.
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Uferform, angelegte Flachwasserzonen) mit einer Wertung (Freihaltung nur dort sinnvoll); das Thema selbst (schwimmende PV, § 36 WHG) gehört zur Konsultation.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Eine Freihaltung der Uferbereiche von PV-Anlagen ist nur im Bereich von Flachwasserzonen sinnvoll.“
§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG berührt Eigentum und Gewerbefreiheit MIRO
Die Beschränkungen für schwimmende PV-Anlagen in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG greifen nach Ansicht der Einreichung in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum und in die Gewerbefreiheit ein.
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte zwei unabhängige Rechtsbehauptungen (Planungshoheit; Eigentum/Gewerbefreiheit) und war ohne Bezug auf das WHG und schwimmende PV-Anlagen unklar; neutral als Position der Einreichung neu formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum und in die Gewerbefreiheit ein“
Schwimmende PV: Forschung zeigt keine wesentlichen Gewässerveränderungen Solar Cluster Baden-Württemberg
Forschungsbegleitung im europäischen Ausland zeigt bei diesen Flächenanteilen keine wesentlichen Veränderungen der Gewässer.
- Aus der Stellungnahme von Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„Forschungsbegleitung im europäischen Ausland mit diesen Flächenanteilen zeigen keine wesentlichen Veränderungen der Gewässer.“
Schwimmende PV: Grenzen im WHG lockern Solar Cluster Baden-Württemberg, DIHK
Die Begrenzungen für schwimmende PV im Wasserhaushaltsgesetz sollen gelockert werden (Uferabstand 20 m, bis zu 70 % der Wasserfläche), da die Potenziale sonst nicht wirtschaftlich nutzbar seien.
- Aus der Stellungnahme von Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer (60 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Der Uferabstand sollte auf 20 m reduziert und die Gewässerfläche auf bis zu 70% der Wasserfläche festgelegt werden.“
„vielfach die Abstandsregeln zum Ufer einer Nutzung schwimmender PV-Anlagen entgegenwirken und der Anpassung bedürfen“
Wasserhaushaltsgesetz für PV im Überschwemmungsgebiet ändern SPD, DBV
Das Wasserhaushaltsgesetz soll so geändert werden, dass bei der Ausweisung von Baugebieten für Freiflächen-PV in Überschwemmungsgebieten ausnahmsweise auf zusätzliche Anforderungen verzichtet wird.
- Aus der Stellungnahme von SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei DBV – Deutscher Bauernverband e. V. (59 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„muss das Wasserhaushaltsgesetz dahingehend geändert werden, dass auf die zusätzlichen Anforderungen bei der Ausweisung von Baugebieten“
„PV- Freiflächenanlagen sollten in dieser Hinsicht anders bewertet werden als andere Bauvorhaben.“
Bergbaurenaturierung schafft große Floating-PV-Potenziale LEAG
Künstliche Gewässer im Zuge der Bergbaurenaturierung bieten große Potenziale für Floating-PV, auch kombiniert mit Seewasserwärmepumpen für die dezentrale Wärmeversorgung der Kommunen.
- Aus der Stellungnahme von LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
„entstehen durch die Gestaltung künstlicher Gewässer große Potentiale für Floating-PV“
15-%-Grenze für Floating-PV nach § 36 WHG erweitern LEAG, EAD
Die Einreichenden fordern, die Begrenzung von Floating-PV auf 15 Prozent der Gewässerfläche nach § 36 Abs. 3 Ziffer 2a Wasserhaushaltsgesetz zu erweitern.
- Aus der Stellungnahme von LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two separable demands: equal treatment of Floating-PV and Agri-PV, and expanding the 15% water-surface cap under § 36 WHG. Each can be accepted or rejected independently.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (93 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Die Begrenzung von Floating-PV auf 15 Prozent der Gewässerfläche nach § 36 Abs. 3 Ziffer 2a Wasserhaushaltsgesetz sollte erweitert werden.“
„mehr als 15 % Belegung sollte zulässig sein“
Uferabstand Floating-PV: 10 m, behördlich bis 25 m DWAG-Denker & Wulf AG
Vorgeschlagen wird ein Mindestabstand von 10 m bei weitläufigem Litoral, den die zuständige Behörde auf bis zu 25 m erhöhen darf.
- Aus der Stellungnahme von DWAG-Denker & Wulf AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Wir empfehlen einen Mindestabstand von 10m zwischen Floating-PV-Anlage und Ufer des Gewässers bei weitläufigem Litoralbereich“
Pauschaler 40-m-Uferabstand für Floating-PV nicht zielführend DWAG-Denker & Wulf AG
Ein pauschaler Mindestabstand von 40 m zum Ufer ist für Floating-PV-Anlagen nicht zielführend und bei stark abfallendem Litoral und tiefem Profundal nicht verhältnismäßig.
- Aus der Stellungnahme von DWAG-Denker & Wulf AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (ökologische Wirkung hängt von Topographie, Litoral, Profundal ab) mit einer Bewertung (40 m pauschal nicht zielführend/unverhältnismäßig); daher getrennt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Einen pauschalen Uferabstand von 40m halten wir nicht für zielführend“
Schwimmende PV auf künstlichen Seen privilegieren Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, BDEW
Schwimmende PV-Anlagen auf intensiv genutzten künstlichen Seen (Baggerseen, Speicher, Kühlbecken) sollten privilegiert werden.
- Aus der Stellungnahme von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (61 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
„Privilegierung von Schwimmenden PV-Anlagen auf künstlichen Seen mit intensiver Nutzung“
„Um die Genehmigung von schwimmender PV zu beschleunigen, sollten „künstliche Gewässer“ privilegiert werden.“
WHG-Begrenzung bei Genehmigung, Forschung oder Biodiversitätskonzept entfallen lassen Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE
Die pauschale WHG-Begrenzung soll entfallen bei individueller wasserrechtlicher Genehmigung, bei wissenschaftlich begleiteten Projekten und bei Anlagen mit Konzepten zur Biodiversitäts- und Gewässergüteverbesserung.
- Aus der Stellungnahme von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 65 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„Bei Vorlage einer wasserrechtlichen Genehmigung, die u.a. den individuellen Gewässerzustand, die Gewässernutzung und die Gewässertiefe berücksichtigt, entfällt die pauschale Begrenzung nach WHG.“
WHG-Grenzen für schwimmende PV sind nicht empirisch belegt Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE
Die pauschalen Begrenzungen für schwimmende PV in § 36 Abs. 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (maximal 15 Prozent Belegung, mindestens 40 m Uferabstand) sind nicht empirisch belegt.
- Aus der Stellungnahme von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage verbindet zwei unabhängig prüfbare Behauptungen (fehlende empirische Belege; deutliche Potenzialreduktion), daher aufgeteilt und neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Die pauschalen, nicht empirisch belegten Begrenzungen in §36 Abs.3 Nr.2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Belegung mit 15 Prozent und des Abstands zum Ufer von mindestens 40 m“
WHG-Grenzen verringern das Potenzial schwimmender PV deutlich Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, WI Energy GmbH
Die Begrenzungen in § 36 Abs. 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (15 Prozent Belegung, 40 m Uferabstand) verringern das Projektpotenzial schwimmender PV deutlich.
- Aus der Stellungnahme von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage verbindet zwei unabhängig prüfbare Behauptungen (fehlende empirische Belege; deutliche Potenzialreduktion), daher aufgeteilt und neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei WI Energy GmbH (95 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Belegung mit 15 Prozent und des Abstands zum Ufer von mindestens 40 m reduzieren das Projektpotenzial deutlich.“
„Flächenbeschränkungen für schwimmende PV-Anlagen eingeführt, die dazu führen, dass ein Großteil der Potentiale von Floating-PV nicht realisiert werden können.“
Floating PV: über 80 % der Gewässer in schlechtem Zustand NABU
Die Stellungnahme führt im Zusammenhang mit Floating PV an, dass bei über 80 Prozent der Gewässer der Erhaltungszustand als schlecht bewertet wird, mit steigender Tendenz.
- Aus der Stellungnahme von NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The claim is relevant to the strategy's floating PV provisions (cited against easing the rules), but needed context to stand alone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 70 % sicher).
„Bei über 80 Prozent der Gewässer wird der Erhaltungszustand als schlecht bewertet, Tendenz steigend.“
Floating PV verändert Gewässerökologie durch Beschattung NABU
Verminderter Lichteinfall durch Module verlangsamt Nährstoffumsetzung und reduziert Photosynthese, womit die Lebensraumfunktion der Gewässer eingeschränkt wird.
- Aus der Stellungnahme von NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 77 % sicher).
„In mit Solarmodulen überbauten Gewässern findet keine bzw. eine reduzierte Photosynthese statt – damit wird ihre Lebensraumfunktion eingeschränkt.“
Wartung von Floating PV stört Arten und kollidiert mit Naturschutzrecht NABU
Reinigungsfahrten mit Booten stören die Natur, und die Entfernung von Nestern bzw. Störung des Brutgeschäfts durch Reinigung wäre ein Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht.
- Aus der Stellungnahme von NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„Gleichzeitig würde die Entfernung von Nestern und die Störung des Brutgeschäfts durch die Reinigungsmaßnahmen ein Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht bedeuten.“
Floating PV nur auf künstlichen Gewässern, nicht auf natürlichen NABU
Floating PV soll nur auf stark betonierten Kanälen oder Pumpspeicherbecken zugelassen werden; Solarmodule auf natürlichen Gewässern sind auszuschließen.
- Aus der Stellungnahme von NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
„Solarmodule auf natürlichen Gewässern sind auszuschließen.“
Umweltwirkungen schwimmender PV-Anlagen sind fachlich ableitbar RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die Wirkungen schwimmender PV-Anlagen auf Gewässer (Verdunstung, Sauerstoffhaushalt, Temperatur, Verschattung) lassen sich ableiten und im Genehmigungsverfahren prüfen.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Statement bündelt zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Ableitbarkeit der Wirkungen; Ausschließbarkeit chemischer Einflüsse); daher aufgeteilt und mit Bezug auf schwimmende PV benannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
„Die von schwimmenden PV-Anlagen ausgehenden Wirkungen sind ableitbar.“
Floating-PV: WHG-Vorgaben verhindern Projektentwicklung RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die WHG-Anforderungen (40 m Uferabstand, max. 15 % Flächenbedeckung) führen dazu, dass Floating-PV-Projekte in Deutschland praktisch nicht entwickelt werden können.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„führen dazu, dass Floating-PV-Projekte nicht entwickelt werden können“
§ 36 Abs. 3 WHG schließt Floating-PV auf kleinen Hartgesteinsseen faktisch aus RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die Kriterien des § 36 Abs. 3 WHG (u. a. höchstens 15 % Wasserflächenbedeckung, 40 m Uferabstand) führen bei den kleineren Seen von Hartgesteinstagebauen de facto generell dazu, dass schwimmende PV-Anlagen dort nicht nutzbar sind.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Ausschluss-Faktum (kleine Hartgesteinsseen) und die Bewertung als unpraktikabel samt verschenktem Potenzial sind getrennt annehmbar bzw. ablehnbar; die Bewertung wird neutral als Ansicht der Einreichenden formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„führt sie gerade bei den kleineren Seen von Hartgesteinstagebauen de facto generell zum Ausschluss der Nutzbarkeit“
§ 36 Abs. 3 WHG schließt Floating-PV auf kleinen Hartgesteinsseen faktisch aus RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die Beschränkungen für schwimmende PV-Anlagen in § 36 Abs. 3 WHG führen bei kleineren Seen von Hartgesteinstagebauen de facto generell zum Ausschluss der Nutzbarkeit, während sie bei Nassauskiesungen eine Versorgung teils ermöglichen.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt sagte nur „die Regelung“; im Text ist es § 36 Abs. 3 WHG zu schwimmenden PV-Anlagen. Jetzt benannt, Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„führt sie gerade bei den kleineren Seen von Hartgesteinstagebauen de facto generell zum Ausschluss der Nutzbarkeit“
Geltende Regelung zu Floating-PV verfehlt politisches Ziel der Versorgung RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die geltende Regelung zur Nutzung von Gewässern für Floating-PV wird als defizitär bewertet, weil sie das Potenzial zur Allgemeinversorgung nicht nutzt, das nach der politischen Zielsetzung bedient werden soll.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a factual potential claim with an evaluative judgment that the current regulation is deficient; split into both and named the regulation's subject (floating PV on mining lakes).“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„nach der Zielsetzung der Politik auch bedient werden soll, wird das Defizit der geltenden Regelung noch deutlicher“
Floating-PV-Potenzial bleibt weitgehend ungenutzt RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Mit der bisherigen Regelung und ihren Ausschlusskriterien bleibt das bestehende Potenzial von Floating-PV weitestgehend ungenutzt.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„das bestehende Potenzial von Floating-PV wei- testgehend ungenutzt bleibt“
Chemische Einflüsse schwimmender PV sind bei geeigneten Materialien auszuschließen RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Chemische Einflüsse schwimmender PV-Anlagen auf Gewässer sind nach Ansicht der Stellungnahme bei Verwendung entsprechender Materialien weitestgehend auszuschließen.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Statement bündelt zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Ableitbarkeit der Wirkungen; Ausschließbarkeit chemischer Einflüsse); daher aufgeteilt und mit Bezug auf schwimmende PV benannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
„Chemische Einflüsse sind bei Verwendung entsprechender Materialien weitestgehend auszuschließen.“
§ 36 Abs. 3 WHG ist bei Bergbaufolgeseen nicht praxisgerecht RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die Regelung des § 36 Abs. 3 WHG zu schwimmenden PV-Anlagen ist bei Bergbauseen nach Ansicht der Einreichenden unpraktikabel und lässt Potenziale zur Eigen- und Allgemeinversorgung weitgehend ungenutzt.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Ausschluss-Faktum (kleine Hartgesteinsseen) und die Bewertung als unpraktikabel samt verschenktem Potenzial sind getrennt annehmbar bzw. ablehnbar; die Bewertung wird neutral als Ansicht der Einreichenden formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Diese Regelung ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten — insbesondere bezogen auf im Zuge des Bergbaus entstehender und entstandener Seen — unpraktikabel.“
Flächenbegrenzung durch Floating-PV entspricht Grundgedanken des § 15 Abs. 3 BNatSchG RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die Stellungnahme wertet die Begrenzung des Flächenverbrauchs durch Floating-PV im Hinblick auf die Schonung von Landwirtschaftsflächen als vereinbar mit dem Grundgedanken des § 15 Abs. 3 BNatSchG.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed an empirical effect claim (double use, limited land consumption) with an evaluative/legal-principle judgment (consistency with § 15 Abs. 3 BNatSchG); split and made standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
„Letzteres entspricht nicht nur allgemeinpolitischen Zielstellungen, sondern im Hinblick auf die Schonung von Landwirtschaftsflächen auch dem Grundgedanken“
§ 36 Abs. 3 WHG: Ausschlusskriterien lockern (50 % / 10 m) RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
§ 36 Abs. 3 WHG soll so geändert werden, dass Floating-PV auf künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern nur ausgeschlossen ist, wenn sie mehr als 50 % der Fläche bedeckt oder weniger als 10 m Uferabstand hält (statt 15 % und 40 m).
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„a) die Anlage mehr als 50 Prozent der Gewässerfläche bedeckt oder b) der Abstand zum Ufer weniger als 10 Meter beträgt.“
Lockerung ermöglicht Nutzung kleiner Bergbaufolgeseen RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Mit den vorgeschlagenen Größenkriterien wären sowohl betriebliche Nutzung als auch zusätzliche Stromversorgung der Allgemeinheit auf kleineren Bergbaufolgeseen möglich.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 39 % sicher).
„sowohl eine betriebliche Nutzung von Floating-PV als auch eine gegebenen- falls zusätzliche Nutzung zur Gewinnung von Strom für die Allgemeinheit ermöglichen“
Grundwasserwirkungen von Floating-PV fernliegend RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Mittelbare Wirkungen von Floating-PV über das Oberflächengewässer auf Menge und Chemie des Grundwassers sind fernliegend; der Prüffokus liegt auf dem ökologischen Zustand des Oberflächengewässers.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: Tatsache und Wertung vermischt.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„Mittelbare Wirkungen über das genutzte Oberflächen- gewässer auf die Menge und Chemie des Grundwassers sind durch Floating-PV-An- lagen fernliegend.“
Hartgesteinstagebaue haben steile Ufer, seltener schutzwürdig RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die Ufer von Hartgesteinstagebauen sind regelmäßig sehr steil, Flachwasserzonen selten, sodass eine besondere naturschutzfachliche Schutzwürdigkeit der Uferbereiche dort eher selten gegeben ist.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 60 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 33 % sicher).
„Im Unterschied zur Nassgewinnung im Bereich der Lockergesteine sind die Ufer von Hartgesteinstagebauen regelmäßig sehr steil.“
Bergrechtliche Betriebsplanzulassung verdrängt wasserrechtliche Genehmigung RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Nach Landesrecht (Exemptionsklausel) ersetzt die bergrechtliche Betriebsplanzulassung, etwa per Sonderbetriebsplan, die wasserrechtliche Anlagengenehmigung, wenn die Floating-PV überwiegend einem Bergbaubetrieb dient.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).
„verdrängt damit die bergrechtliche Betriebsplanzulassung die wasserrechtliche ' Anlagengenehmigung.“
Floating-PV: Zulassung im Ermessen nach Vorbild § 12 Abs. 2 WHG RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Der Einreichende schlägt vor, die Zulassung größerer Floating-PV-Anlagen auf Gewässern in das pflichtgemäße Ermessen der Behörde zu stellen, und beruft sich dabei auf die nach seiner Darstellung erprobte und praxistaugliche Regelung des § 12 Abs. 2 WHG.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The passage concerns a concrete regulatory proposal for floating PV (Abs. 4), which is on topic. The original point was not standalone, so it now names the proposal, the instrument (§ 12 Abs. 2 WHG) and the actor.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„In Anlehnung an die erprobte und praxistaugliche Regelung des $ 12 Abs. 2 WHG wird die Entscheidung über die Zulassung in das pflichtgemäße Ermessen der Behörde gestellt.“
Wasser- und Naturschutzrecht bleibt im Einzelfall gewahrt RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Durch den neuen Satz 2 bleibt klargestellt, dass wasserhaushalts- und naturschutzrechtliche Vorgaben im Einzelfall abweichende Anforderungen setzen können; Zulassungsverfahren prüfen das gesamte Wasserrecht inklusive Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 28 % sicher).
„ist Gegenstand der behördlichen Prüfprogramme grundsätzlich das gesamte Wasserrecht.“
Floating-PV-Vorschlag ermöglicht Doppelnutzung und begrenzt Flächenverbrauch RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Der von der Stellungnahme vorgeschlagene Regelungstext für Floating-PV auf Gewässern würde substanzielle Doppelnutzungen auf ohnehin betrieblich beanspruchten Wasserflächen (z. B. Tagebaugewässer, künstliche Industriegewässer) ermöglichen, zum Potenzial erneuerbarer Energien beitragen und den Flächenverbrauch begrenzen.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed an empirical effect claim (double use, limited land consumption) with an evaluative/legal-principle judgment (consistency with § 15 Abs. 3 BNatSchG); split and made standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
„substanzielle Doppelnutzungen bezogen auf betriebliche ohnehin beanspruchte Wasserflächen“
Floating-PV: Anforderungen im EU-Vergleich in Deutschland besonders hoch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
Die Anforderungen des Bauplanungs-, Wasser- und Naturschutzrechts an schwimmende Photovoltaikanlagen sind in Deutschland im europäischen Vergleich besonders hoch.
- Aus der Stellungnahme von EWS Elektrizitätswerke Schönau eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable comparative claim (German requirements are particularly high in the EU) with a demand to revise them; split into fact and demand.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
„die Anforderungen aus dem Bauplanungs-, Wasser- und Naturschutzrecht im europäischen Vergleich in Deutschland besonders hoch“
Anforderungen an schwimmende Solaranlagen sollen überarbeitet werden EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
Die hohen Anforderungen an schwimmende Solaranlagen sollen überarbeitet werden, da diese Technologie sonst keinen relevanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen leisten könne.
- Aus der Stellungnahme von EWS Elektrizitätswerke Schönau eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable comparative claim (German requirements are particularly high in the EU) with a demand to revise them; split into fact and demand.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„Insbesondere die hohen Anforderungen an schwimmende Solaranlagen müssen überarbeitet werden. Andernfalls wird diese Technologie keinen relevanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten können.“
Bergbaurecht analog zum WHG für Floating-PV auf Abbauseen anpassen DIHK
Das Bergbaurecht sollte analog zum Wasserhaushaltsgesetz angepasst werden, weil Seen mit aktivem Kies- und Sandabbau nach Bergbaurecht genehmigt sind und deshalb nicht mit Floating-PV bebaut werden können.
- Aus der Stellungnahme von DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled three separately acceptable claims (WHG shore-distance rules, no size cap, mining law adjustment); split into one point each, with Floating-PV named for standalone reading.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
„Hier sind entsprechende Anpassungen im Bergbaurecht analog zum Wasserhaushaltsgesetz notwendig.“
Privilegierung auch für schwimmende PV prüfen DIHK, Deutscher Landkreistag-Berlin
Die BauGB-Privilegierung sollte auch für schwimmende PV-Anlagen geprüft werden.
- Aus der Stellungnahme von DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Deutscher Landkreistag-Berlin (68 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
„Darüber hinaus sollte eine Privilegierung auch für schwimmende PV-Anlagen geprüft werden.“
„durch die Einführung einer bauplanungsrechtlichen Privilegierungs-klausel in § 35 BauGB – ggf. größenabhängig – auf eine Bauleitplanung verzichtet werden“
Studien: Floating-PV hat keine negativen Folgen für Wasserqualität WI Energy GmbH
Laut der Einreichung zeigen viele Studien, dass schwimmende Solaranlagen die Wasserqualität nicht negativ beeinflussen.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled three separately checkable claims (no negative water-quality effects, improved chlorophyll/nitrate, 60% less evaporation), so it is split into one point per claim.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 87 % sicher).
„zeigen viele Studien bereits, dass die schwimmenden Solaranlagen keine negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität nehmen“
15-%-Grenze in § 36 WHG auf mindestens 50 % anheben WI Energy GmbH
Die Flächenbegrenzung für schwimmende PV-Anlagen in § 36 Abs. 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz sollte von 15 % auf mindestens 50 % der Seefläche angehoben werden, weil dies ökologisch und wirtschaftlich notwendig sei.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable claim (more lake coverage expands green energy generation) with a demand/value judgment (the 15% limit should be raised and this is economically necessary); split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„von 15 % belegter Seefläche auf mindestens 50 % anzuheben“
Größere Seebelegung erweitert die Gewinnung grüner Energie erheblich WI Energy GmbH
Eine Ausweitung der zulässigen Belegung von Seen mit schwimmenden Photovoltaik-Anlagen würde die Gewinnung grüner Energie enorm erweitern.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable claim (more lake coverage expands green energy generation) with a demand/value judgment (the 15% limit should be raised and this is economically necessary); split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
„spricht auch eine enorme Erweiterung der Gewinnung grüner Energie für eine Ausweitung der möglichen Seebelegung.“
Forderung: WHG-Flächengrenze von 15 % auf mindestens 50 % anheben WI Energy GmbH
Die Flächenbegrenzung in § 36 Abs. 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz soll von 15 % auf mindestens 50 % belegter Seefläche angehoben werden, um das Potenzial von Floating-PV zu nutzen.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„die Flächenbegrenzung in $ 36 Abs. 3 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes von 15 % belegter Seefläche auf mindestens 50 % anzuheben.“
Floating-PV senkt die Wasserverdunstung um 60 % WI Energy GmbH
Laut der Einreichung nimmt die Wasserverdunstung bei Gewässern mit schwimmenden Solaranlagen im Vergleich zu unbedeckten Gewässern um 60 % ab.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled three separately checkable claims (no negative water-quality effects, improved chlorophyll/nitrate, 60% less evaporation), so it is split into one point per claim.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„nimmt dort die Wasserverdunstung um 60 % ab, im Vergleich zu unbedeckten Gewässern“
Schwimmende PV: Algenreduktion erst bei 40–60 % Seebelegung WI Energy GmbH
Die Einreichung führt an, dass schwimmende Photovoltaikanlagen die Algenbildung in Seen nur dann deutlich verringern, wenn 40 % bis 60 % der Wasserfläche belegt sind, und dass ein geringer Belegungsanteil dafür nicht ausreicht.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Substantive claim on floating PV and the lake-coverage limit, which falls within the PV strategy; rewritten to name floating PV and lakes so it stands alone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
„Es zeigt sich, dass eine Belegung der Wasseroberfläche von 40 % bis 60 % eine deutliche Verbesserung auf die Entwicklung von Algen nimmt.“
Floating-PV-Gewässer zeigen verbesserte Chlorophyll- und Nitratwerte WI Energy GmbH
Laut der Einreichung weisen Gewässer mit schwimmenden Solaranlagen eine verbesserte Konzentration von Chlorophyll und Nitrat auf.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled three separately checkable claims (no negative water-quality effects, improved chlorophyll/nitrate, 60% less evaporation), so it is split into one point per claim.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
„Gewässer, die von schwimmenden Solaranlagen genutzt werden eine verbesserte Konzentration von Chlorophyll und Nitrat aufweisen“
Floating-PV erzielt besonders gute Erträge WI Energy GmbH
Schwimmende PV-Anlagen erzielen besonders gute Erträge, da keine Verschattung auftritt, die Module durch das Wasser gekühlt werden und ein optimaler Neigungswinkel möglich ist.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
„erzielen schwimmende Photovoltaik-Anlagen besonders gute Erträge“
Floating-PV mindert Algenbildung und Erwärmung WI Energy GmbH
Schwimmende PV verschattet einen Teil des Gewässers, bremst so den Temperaturanstieg und die Algenbildung und verbessert damit den Sauerstoffgehalt, anders als vom Wasserhaushaltsgesetz erwartet.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Durch eine schwimmende Photovoltaik-Anlage kommt es zu einer Verschattung eines Teils des Gewässers, wodurch der Anstieg der Wassertemperatur ausgebremst wird.“
WHG: 15-%-Grenze für schwimmende PV ist unverhältnismäßig WI Energy GmbH, BSW
Die Begrenzung der Gewässerbedeckung durch schwimmende PV-Anlagen auf 15 % im Wasserhaushaltsgesetz ist nach Ansicht der Einreichung im Vergleich zu anderen Ländern und Studien eine unverhältnismäßige Flächenbeschränkung.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable claim (reasons for the limit are not explained) with a value judgment (limit is disproportionate), and lacked reference to the Wasserhaushaltsgesetz; split into two standalone, neutral points.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (92 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„dass eine Seebelegung von lediglich 15 % eine unverhältnismäßige Flächenbeschränkung darstellt“
„Die unverhältnismäßigen Flächenbegrenzungen in § 36 Abs. 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz“
Baggerseen eignen sich für Floating-PV WI Energy GmbH
Künstliche Baggerseen auf Flächen großer Rohstoffkonzerne eignen sich besonders für schwimmende PV, weil dort hoher Strombedarf und meist bereits Netzinfrastruktur besteht und die Seen sonst kaum nutzbar sind.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 56 % sicher).
„Der Strom, der auf den Kiessseen direkt durch Photovoltaik entsteht, kann sofort an Ort und Stelle für den weiteren Abbau genutzt werden.“
WHG: 15-%-Grenze für schwimmende PV ist unbegründet WI Energy GmbH
Die Gründe für die Begrenzung der Bedeckung künstlicher oder erheblich veränderter Gewässer mit schwimmenden PV-Anlagen auf 15 % (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz) werden nach Ansicht der Einreichung nicht nachvollziehbar erläutert.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable claim (reasons for the limit are not explained) with a value judgment (limit is disproportionate), and lacked reference to the Wasserhaushaltsgesetz; split into two standalone, neutral points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Gründe für die Festlegung dieser Grenze werden leider nicht nachvollziehbar erläutert oder begründet.“
Bundesratsinitiative zu PV-Freiflächen in Überschwemmungsgebieten aufgreifen DBV
Zur Erleichterung von PV-Freiflächenanlagen in Überschwemmungsgebieten (§ 78 Wasserhaushaltsgesetz) soll die Gesetzesinitiative des Bundesrates (Drucksache 656/22) positiv aufgegriffen werden.
- Aus der Stellungnahme von DBV – Deutscher Bauernverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Rewritten to name the provision (§ 78 WHG), the topic (PV ground-mounted systems in flood zones) and the instrument (Bundesrat Drucksache 656/22); kept as one normative claim, since the initiative's existence is only presupposed.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 45 % sicher).
„Dazu sollte eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates (Drucksache 656/22) positiv aufgegriffen werden.“
Vereinfachungen für schwimmende PV-Anlagen begrüßt Naturstrom AG, BDEW
Die in der PV-Strategie angedachten Vereinfachungen für schwimmende Solaranlagen werden begrüßt.
- Aus der Stellungnahme von Naturstrom AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point joined two independent endorsements (simplifications for floating PV; greater use of already sealed parking areas) that a reader could accept or reject separately, so it is split into one point per claim.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (94 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
„Die angedachten Vereinfachungen für schwimmende Solaranlagen begrüßen wir“
„Der BDEW unterstützt den Vorschlag des BMWK.“
Uferabstand 15 statt 50 Meter Stadtwerke München
Ein Uferabstand von 15 statt 50 Metern genügt, um Artenschutz im Uferraum zu wahren, und steht den Dekarbonisierungszielen nicht im Weg.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Ein Uferabstand von 15 Metern anstatt der im Osterpaket genannten 50 Meter würde der Artenvielfalt und dem Artenschutz im Uferraum Rechnung tragen“
Gewässerbedeckungsgrad projektspezifisch statt pauschal begrenzen Stadtwerke München
Der Bedeckungsgrad soll projektspezifisch mit den Behörden abgestimmt statt pauschal begrenzt werden.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„Der Gewässerbedeckungsgrad sollte daher projektspezifisch mit den Behörden abgestimmt und nicht pauschal begrenzt werden.“
15 m Uferabstand genügt bei steilen Tagebauseen für Floating-PV Stadtwerke München
Bei vielen Tagebauseen fällt die Uferlinie steil ab, daher genügt für Floating-PV-Anlagen ein Uferabstand von 15 Metern, um außerhalb der Flachwasserzone zu bleiben.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two separately contestable claims (15 m suffices on steep shores; 50 m leaves too little usable area) and lacked reference to the floating-PV shore-distance rule.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Da bei vielen Tagebauseen die Uferlinie jedoch steil abfällt, reichen 15 Meter in der Regel aus, damit sich die Anlagen außerhalb der Flachwasserzone des Uferbereichs befinden.“
Dezentraler Floating-PV-Ausbau und Akteursvielfalt gefährdet Stadtwerke München
Die 15-%-Grenze würde einen dezentralen Floating-PV-Ausbau mit Akteursvielfalt nicht gewährleisten.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Ein dezentraler Floating-PV-Ausbau, der unter anderem von der Akteursvielfalt lebt, wäre nicht gewährleistet.“
Verschärfte Flächenvoraussetzungen für Floating-PV zurücknehmen Stadtwerke München
Die verschärften Flächenvoraussetzungen für Floating-PV im neuen § 36 Abs. 3 WHG sollen zurückgenommen werden; die BNetzA-Vorgaben genügen.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Die BNetzA-Vorgaben zu Ausschreibungen von Floating-PV-Anlagen sind ausreichend und müssen nicht weiter eingeschränkt werden.“
Restriktionen stoppen laufende Floating-PV-Projekte Stadtwerke München
Die Restriktionen würden Projekte auf kleineren Seen, besonders von Mittelständlern, unmöglich machen und bereits in Planung befindliche Vorhaben (auch der SWM) stoppen.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„sämtliche bereits in der Projektierung befindliche Vorhaben auf kleineren Gewässern (wie sie auch die SWM in der Planung haben) müssten umgehend gestoppt werden“
Restriktionen lassen nur ca. 1 GW Floating-PV-Potenzial Stadtwerke München
Nach aktuellen Berechnungen wäre bundesweit nur noch ca. 1 GW Floating-PV-Potenzial wirtschaftlich darstellbar, fast nur in ehemaligen Kohletagebauregionen.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„dass am Ende bundesweit nur noch ein Flächenpotential von ca. 1 GW wirtschaftlich darstellbar wäre und dies fast ausschließlich in ehemaligen Kohletagebauregionen“
50 m Uferabstand lässt vielen Tagebauseen zu wenig Fläche für Floating-PV Stadtwerke München
Bei einem Uferabstand von 50 Metern (Osterpaket) bliebe an einem Großteil vieler Tagebauseen zu wenig Restfläche, sodass sie für Floating-PV-Anlagen nicht mehr nutzbar wären.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two separately contestable claims (15 m suffices on steep shores; 50 m leaves too little usable area) and lacked reference to the floating-PV shore-distance rule.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Mit dem jetzigem 50 Meter Abstand würde ein Großteil vieler Tagebauseen („klassischer Baggersee“) nicht mehr für Floating-PV-Anlagen zur Verfügung stehen, da die verbleibende Restfläche zu klein ist.“
Uferschutz-Zweck des Mindestabstands für Floating-PV ist unstrittig Stadtwerke München
Der Mindestabstand von Floating-PV-Anlagen zum Ufer, der den Uferbereich schützen soll, wird grundsätzlich begrüßt und nicht in Frage gestellt; strittig sei nur seine Höhe.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Die Aussage betrifft den Mindestabstand für Floating-PV (§ 36 Abs. 3 WHG) und ist damit thematisch relevant; sie wurde als eigenständige Wertung mit Bezug auf die Regelung neu formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
„Der Mindestabstand soll den Uferbereich schützen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen und steht nicht zur Debatte.“
15-%-Bedeckungsgrenze verhindert Projekte auf kleinen Seen Stadtwerke München
Da mindestens 10 Hektar Wasserfläche für minimalwirtschaftlichen Betrieb nötig sind, kämen bei 15 % Bedeckung nur Seen ab ca. 70 Hektar in Frage, womit Baggerseen mittelständischer Unternehmen ausscheiden.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Um einen minimalwirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten, sind mindestens 10 Hektar Wasserfläche notwendig.“
Schwimmende PV privilegieren, WHG-Bedeckungsgrenze lockern RWE Offshore Wind GmbH
Schwimmende PV auf künstlichen Gewässern sollte privilegiert werden; die pauschale Höchstgrenze der Gewässerbedeckung im WHG ist das Haupthemmnis und sollte einer Einzelfallbetrachtung weichen oder deutlich angehoben werden.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Insbesondere die pauschale Vorgabe einer maximalen Gewässerbedeckung schränkt die Potenziale unverhältnismäßig ein“
Keine Erleichterungen bei Uferabstand und Bedeckung für Floating-PV BUND
Der BUND hält Erleichterungen bei Uferabständen und Gesamtbedeckung für schwimmende Photovoltaikanlagen (Floating-PV) für bedenklich und unnötig.
- Aus der Stellungnahme von BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die ursprüngliche Aussage verband die Ablehnung der Floating-PV-Erleichterungen mit einer eigenständigen Flächenlenkungsforderung; beide sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Erleichterungen bei Floating PV im Bezug auf Uferabstände und Gesamtbedeckung halten wir für bedenklich und unnötig“
Kein Mangel an sonstigen Flächen für Freiflächen-PV BUND
Nach Darstellung des BUND besteht kein Mangel an sonstigen Flächen für Freiflächen-Photovoltaik, sodass Gewässer nicht benötigt werden.
- Aus der Stellungnahme von BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a position (reject floating PV) with three separate reasons (WFD conflict, no land shortage, no benefit to habitats) that can be accepted or rejected independently; split into one point each.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 42 % sicher).
„kein Mangel an sonstigen Flächen für FF-PV besteht“
PV auf Gewässern bringt keinen Vorteil für Gewässerlebensräume BUND
Durch den Betrieb von PV-Anlagen auf Gewässern ist nach Darstellung des BUND kein Vorteil für die Lebensbedingungen im Gewässer erkennbar.
- Aus der Stellungnahme von BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a position (reject floating PV) with three separate reasons (WFD conflict, no land shortage, no benefit to habitats) that can be accepted or rejected independently; split into one point each.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 43 % sicher).
„kein Vorteil für die Lebensbedingungen im Gewässer durch den Betrieb von PV-Anlagen erkennbar ist“
Anlagen auf Gewässern widersprechen der Wasserrahmenrichtlinie BUND
Photovoltaikanlagen auf Gewässern widersprechen nach Darstellung des BUND den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie.
- Aus der Stellungnahme von BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a position (reject floating PV) with three separate reasons (WFD conflict, no land shortage, no benefit to habitats) that can be accepted or rejected independently; split into one point each.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 76 % sicher).
„da dies den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie widerspricht“
BUND: Anlagen auf Gewässern generell ablehnen BUND
Der BUND lehnt Photovoltaikanlagen auf Gewässern (Floating-PV) generell ab.
- Aus der Stellungnahme von BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a position (reject floating PV) with three separate reasons (WFD conflict, no land shortage, no benefit to habitats) that can be accepted or rejected independently; split into one point each.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 61 % sicher).
„Der BUND lehnt Anlagen auf Gewässern generell ab“
Schwimmende PV: Niederlande und Österreich setzen dies schon länger um DUH
Die Stellungnahme nennt die Niederlande und Österreich als Länder, in denen Photovoltaik auf künstlichen Gewässern bereits seit längerer Zeit umgesetzt wird.
- Aus der Stellungnahme von DUH – Deutsche Umwelthilfe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined three independently checkable claims: BW potential figures, existing practice in NL/AT, and integrating accompanying research into projects. Split and made standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 46 % sicher).
„In den Niederlanden und Österreich wird das beispielsweise schon länger umgesetzt.“
Überprüfung der Uferabstände bei schwimmender PV begrüßt DUH
Die DUH hält es für begrüßenswert, die Uferabstände bei schwimmenden PV-Freiflächenanlagen im Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz zu überprüfen.
- Aus der Stellungnahme von DUH – Deutsche Umwelthilfe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„Auch die Uferabstände in Einklang mit dem Wasserhaushaltsgesetz bei schwimmen-den PV-FF-Anlagen zu überprüfen, halten wir für begrüßenswert.“
Flächenbegrenzung für schwimmende PV in § 36 WHG: Landkreise uneinig Deutscher Landkreistag-Berlin
Die Landkreise bewerten unterschiedlich, ob die Flächenbegrenzung in § 36 Abs. 3 WHG erhöht werden sollte: Manche halten sie aus Vorsorgegründen für erforderlich, andere fordern bis zu 30 Prozent.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„So halten einige Landkreise die Ein-schränkung der Abdeckung der Gewässeroberfläche aufgrund des umweltrechtlichen Vorsor-geprinzips erforderlich“
Schwimmende PV ist begrüßenswert Deutscher Landkreistag-Berlin
Schwimmende PV-Anlagen sind aus Sicht der Einreichenden wegen ihres geringeren Konfliktpotenzials begrüßenswert.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original verbindet eine Tatsachenbehauptung (geringeres Konfliktpotenzial) mit einer Wertung (begrüßenswert); beide lassen sich unabhängig annehmen oder ablehnen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 44 % sicher).
„und sind somit begrüßenswert“
§ 36 Abs. 3 WHG verringert die auf Gewässern installierbare PV-Leistung Verband Kommunaler Unternehmen
Nach Darstellung des VKU verringert die Vorgabe des § 36 Abs. 3 WHG (40 m Mindestabstand zum Ufer, höchstens 15 % Wasserflächenbedeckung) die auf Gewässern installierbare Solarleistung deutlich; ein berichtetes 5-MW-Vorhaben in einem Baggersee müsste auf etwa die Hälfte reduziert werden.
- Aus der Stellungnahme von Verband Kommunaler Unternehmen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Leistungsminderung, Baggersee-Beispiel) mit einer Wertung ("nicht vertretbar"); getrennt und neutral formuliert, mit Nennung von VKU und § 36 Abs. 3 WHG.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Die Vorgabe führt dazu, dass sich die auf Gewässern installierbare Leistung deutlich verringert.“
Gewässer-Restriktionen erhöhen spezifische Projektkosten Verband Kommunaler Unternehmen
Die Einschränkungen verteuern Projekte, etwa weil Baggerseen in der Fläche liegen und für die Netzanbindung weite Wege samt kostenintensiver Bodenarbeiten nötig sind.
- Aus der Stellungnahme von Verband Kommunaler Unternehmen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
„Hinzu kommt, dass die geplanten Einschränkungen die spezifischen Projektkosten deut- lich erhöhen würden“
Gewässerschutz bei Solaranlagen auf Gewässern bleibt durch § 36 WHG und Landesrecht gewahrt Verband Kommunaler Unternehmen
Der VKU führt an, dass für Solaranlagen auf künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern weiterhin § 36 Abs. 1 Nr. 1 WHG und die landesrechtlichen Vorschriften gelten und eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung in jedem Fall auszuschließen ist.
- Aus der Stellungnahme von Verband Kommunaler Unternehmen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point is substantive (water protection remains under § 36 Abs. 1 Nr. 1 WHG and state law), so it is not off-topic; it was rewritten to name the provision, the actor (VKU) and the context, without referring to the unseen Abs. 3.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„Eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung gilt es in jedem Fall auszuschließen.“
Schwimmende PV: Monitoring künstlicher Gewässer zur Auswahl geeigneter Standorte BDEW
Für schwimmende PV-Anlagen auf künstlich geschaffenen Gewässern könnte ein Monitoring dieser Gewässer diejenigen ermitteln, bei denen negative Auswirkungen auf Wasserqualität und Wasserhaushalt unwahrscheinlich sind.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point is substantive (floating PV siting in the PV strategy), not off-topic; it only needed context to stand alone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 52 % sicher).
„Mit Hilfe eines Monitorings der genannten Gewässer könnten vorrangige Gewässer ermittelt werden, bei denen negative Auswirkungen auf Qualität und Wasserhaushalt unwahrscheinlich sind.“
Schwimmende PV ist sinnvoll, da Doppelnutzung Win-Win-Situationen schafft BDEW
Es ist sinnvoll, schwimmende PV zu erleichtern, weil sie durch Doppelnutzung weitere Win-Win-Situationen schafft.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixes a factual claim (floating PV expands EEG scope and area potential) with an evaluative claim (it is sensible and creates win-win through dual use), so it is split into two points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
„sinnvoll zu er- weitern und dabei weitere „Win-Win“-Situationen durch Doppelnutzung zu schaffen“
Schwimmende PV erweitert Wirkungskreis des EEG und Flächenpotenzial BDEW
Schwimmende PV-Anlagen, etwa auf Kiesgruben- oder Tagebauseen, erweitern den Wirkungskreis des EEG und das Flächenpotenzial für Photovoltaik.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixes a factual claim (floating PV expands EEG scope and area potential) with an evaluative claim (it is sensible and creates win-win through dual use), so it is split into two points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
„Auch schwimmende PV-Anlagen („Floating-PV“), z. B. auf Kiesgruben- oder Tagebauseen, sind Möglichkeiten, den Wirkungskreis des EEG und das Flächenpotenzial für die Photovoltaik sinnvoll zu erweitern“
Flächenbegrenzungen in § 36 WHG komplett streichen statt nachjustieren BSW
Die Flächenbegrenzungen für Floating-PV in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG sollten komplett gestrichen statt nur maßvoll nachjustiert werden, weil Umweltauswirkungen im Genehmigungsverfahren bereits hinreichend geprüft werden.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„sondern komplett gestrichen werden“
WHG-Beschränkungen verhindern Großteil des Floating-PV-Potenzials BSW
Die Beschränkungen im Wasserhaushaltsgesetz führen laut BSW dazu, dass ein Großteil des Potenzials von Floating-PV nicht gehoben werden kann, weil viele künstliche Gewässer bei 40 m Uferabstand zu klein sind.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischt eine Tatsachenbehauptung (fehlende wissenschaftliche Grundlage, Wirkung auf das Potenzial) mit einer wertenden Einordnung als unverhältnismäßig. Er wird in neutrale, einzeln prüfbare Aussagen mit Zuordnung zum BSW und zur Norm aufgeteilt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„die dazu führen, dass ein Großteil der Potenziale von Floating-PV nicht gehoben werden können“
Viele künstliche Gewässer sind für 40 m Uferabstand zu klein BSW
Ein Großteil der potenziellen künstlichen Gewässer (z. B. Kiesgruben) ist flächenmäßig begrenzt, sodass bei 40 m Uferabstand eine Floating-PV-Anlage meist nicht sinnvoll realisierbar ist.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„sodass bei einem Uferabstand von mind. 40 m eine Floating-PV-Anlage i. d. R. nicht sinnvoll realisierbar“
Floating-PV: Vorgaben der WHG-Novelle streichen BNE
Die Vorgaben der WHG-Novelle zu maximaler Belegung und Uferabstand schwimmender PV sollen gestrichen und durch Einzelfallprüfung ersetzt werden, bei vollständig naturfernen Gewässern ganz ohne Vorgaben.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Die konkreten Vorgaben zur maximalen Belegung sowie zum Uferabstand aus der WHG-Novelle sollten gestrichen werden und eine Einzelfallprüfung auf Genehmigungsebene erfolgen.“