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Stadtwerke München GmbH
Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 76 Argumente aus rund 11 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem Stadtwerke München übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- HDEin 19 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SWU Energie GmbHin 29 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 24 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 24 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 23 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 22 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 22 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 22 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 28 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 28 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 42 von 47 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 33 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 32 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 32 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 24 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 38 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 29 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 28 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 21 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 25 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 31 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 43 von 50 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 43 von 50 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 29 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 39 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 22 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 26 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 26 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 20 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 20 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 23 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 34 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 27 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 31 von 41 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 19 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 13 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 12 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 11 von 19 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 27 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 28 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 26 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 33 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 27 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Haus und Grund Deutschlandin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 27 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 32 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 30 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 18 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 10 von 17 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DBVin 27 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 31 von 41 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Bundesverband GebäudeGrünin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 13 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 14 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 16 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 15 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 26 von 42 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 16 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 10 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 13 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 8 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 6 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 10 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 10 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 6 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 7 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 5 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- LBKin 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Stadtwerke München allein steht
Bei 6 Streitfragen urteilt Stadtwerke München anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Netzanschlüsse beschleunigen
Die Hauptherausforderung liegt im Netzausbau und nicht im Anschlussprozess.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Gesellschaftliche Akzeptanz ist der wichtigste Engpass des PV-Ausbaus.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Für große PV-Anlagen sollte eine Beteiligungspflicht für die Bürger vor Ort eingeführt werden.
Balkonkraftwerke erleichtern
Balkonkraftwerke sollen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG sollte gesetzlich verpflichtend sein.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 76 Argumenten stehen 54 auf der Landkarte und 22 sind Einzelforderungen. 8 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 20 Argumente sind entstanden, weil sie 10 längere Textstellen geteilt hat. 21 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 2 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 18 Argumente, 10 davon auf der Landkarte
Zubau muss von 7 auf 22 GW pro Jahr verdreifacht werden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Um das EEG-Ziel von 215 GW PV im Jahr 2030 zu erreichen, müsste der jährliche PV-Zubau von gut 7 GW (2022) auf 22 GW steigen.
„den jährlichen Ausbau der Photovoltaik von gut 7 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt verdreifachen müssen“
Task Forces für BImSchG-Genehmigungsbehörden einrichten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zur fachlichen und personellen Unterstützung der BImSchG-Behörden sollen Task Forces (Beschleunigungszentren) eingerichtet werden; nötig sei eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern.
„Hier ist eine erhebliche gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern erforderlich, um substanzielle Beschleunigungspotenziale zu heben.“
Gesunkene Vergütung und Gebotshöchstwerte schwächten den Ausbau
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die in den letzten Jahren drastisch gesunkenen Vergütungssätze und Gebotshöchstwerte haben den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung geschwächt und Teile des Projektierungsgeschäfts (z. B. Dachpacht) zum Erliegen gebracht.
„haben den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung enorm geschwächt“
Ohne Höchstwertanhebung werden Zubaupfade deutlich verfehlt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ohne Anhebung der Höchstwerte würde der Zubau von Wind und PV gehemmt und die Zubaupfade des EEG 2023 deutlich verfehlt.
„Anderenfalls würde der Zubau von Windenergie und PV-Anlagen gehemmt und die ambitionierten Zubaupfade aus dem kürzlich beschlossenen EEG 2023 deutlich verfehlt.“
Gestiegene Kosten ließen genehmigte Projekte der Ausschreibung fernbleiben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Viele genehmigte Windprojekte und fertig entwickelte PV-Projekte nahmen wegen stark gestiegener Herstellungs- und Finanzierungskosten nicht an Ausschreibungen teil, weil die Höchstwerte ihre Wirtschaftlichkeit konterkarieren.
„Die im § 36b EEG 2021 und § 38b EEG 2021 verankerten Höchstwerte konterkarieren die Wirtschaftlichkeit vieler fertig entwickelter Projekte.“
PV gehört zu den günstigsten Energieträgern
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stadtwerke München nennen Photovoltaik einen der günstigsten Energieträger und begründen damit den starken PV-Ausbau.
„Photovoltaik einer der günstigsten Energieträger ist“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three claims (low cost, reduced fossil dependence, supply security) that a reader could accept or reject independently, so it was split.
Fremdfinanzierte Projekte drohen Zuschlagskürzung und -verlust
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei PV droht nach 18 Monaten eine Absenkung des Zuschlagswerts um 0,3 ct/kWh und nach 24 Monaten der Verlust des Zuschlags, wovon fremdkapitalfinanzierte Projekte abhängig sind.
„Insbesondere bei PV droht bereits nach 18 Monaten die Absenkung des Zuschlagswertes um 0,3 ct/kWh und nach 24 Monaten der Verlust des Zuschlags.“
PV trägt zur Versorgungssicherheit bei
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stadtwerke München erwarten, dass Photovoltaik Versorgungssicherheit für Wirtschaft und Verbraucher gewährleisten hilft.
„Versorgungssicherheit für die Wirtschaft und Verbraucher zu gewährleisten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three claims (low cost, reduced fossil dependence, supply security) that a reader could accept or reject independently, so it was split.
FVHF begrüßt die PV-Strategie 2023 des BMWK ausdrücklich
Dasselbe Argument hat auch FVHF vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden (FVHF) begrüßt die aktuelle Photovoltaikstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums ausdrücklich.
„begrüßen die SWM die von Bundesminister Robert Habeck am 10. März 2023 vorgestellte Photovoltaik-Strategie sehr“
Nutzen-statt-Abregeln wirkt nur mit Vorlaufzeit
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Maßnahme Nutzen-statt-Abregeln wirkt erst mit Vorlaufzeit, da zuvor Investitionen in Anlagen wie Power-to-Heat getätigt werden müssten.
„Diese Maßnahme wirkt mit einer gewissen Vorlaufzeit“
Ausstattung der Genehmigungsbehörden ist Ländersache
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Ausstattung von Genehmigungsbehörden und die Verfahrensorganisation liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder.
„Die Ausstattung von Genehmigungsbehörden und die Organisation des Verfahrens ist grundsätzlich Sache der Länder.“
EEG-Höchstwerte für Wind und PV anheben (§§ 36b, 38b, § 85a Abs. 2a EEG)
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Zur Beschleunigung des Zubaus sollen die Höchstwerte der Ausschreibungen für Windenergie und Photovoltaik wegen gestiegener Projektkosten angehoben werden, entweder durch die Bundesnetzagentur über den neuen § 85a Abs. 2a EEG (10 Prozent Anpassung 2023) oder durch Änderung der §§ 36b und 38b EEG.
„Das Problem der gestiegenen Projektkosten für Windenergie- und PV-Anlagen kann durch eine Anhebung des Höchstwertes nach § 36b und § 38b EEG 2021/2023 gelöst werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (BNetzA, EEG, Höchstwerte wovon); die Umformulierung benennt Gesetz, Akteur und Ausschreibungskontext und behält die Forderung bei.
Nicht realisierte Anlage schadet Klimazielen mehr als verspätete
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine wegen Pandemie oder Ukrainekrise nicht realisierte EEG-Anlage ist für die Klimaziele deutlich schlechter als eine später realisierte.
„Eine aufgrund der Pandemieumstände oder der Ukrainekrise nicht realisierte EEG-Anlage ist definitiv weit schlechter für das Erreichen unserer Klimaziele als eine später realisierte EEG-Anlage.“
Politik soll die gemeinsamen Schritte für den Klimaschutz vermitteln
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stadtwerke München fordern, dass die Politik allen Beteiligten vermittelt, dass die notwendigen Schritte zur Erreichung der Klimaschutzziele gemeinsam getan werden müssen.
„Hier ist es an der Politik, allen Beteiligten klar zu machen, dass die notwendigen Schritte gemeinsam getan werden müssen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Einschätzung (Akzeptanz als zentraler Faktor) mit einer Forderung an die Politik (Vermittlung); beide lassen sich unabhängig voneinander bejahen oder ablehnen.
PV hilft, fossile Abhängigkeit zu überwinden
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stadtwerke München erwarten, dass Photovoltaik mittel- und langfristig hilft, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu überwinden.
„uns mittel- und langfristig dabei helfen wird, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu überwinden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three claims (low cost, reduced fossil dependence, supply security) that a reader could accept or reject independently, so it was split.
Realisierungsfristen der Ausschreibungen um 12 Monate verlängern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Realisierungsfristen der technologiespezifischen Ausschreibungen für PV und Wind an Land (§§ 28 ff. EEG 2023) sowie der Innovationsausschreibungen sollen vorübergehend um 12 Monate verlängert werden, einschließlich Übergangsregelungen.
„braucht es dringend eine vorübergehende, 12-monatige Verlängerung der Realisierungsfristen“
SWM: Ökostrom-Ausbau in München nach 2025 bis auf 8,4 TWh bis 2050
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Die SWM geben in ihrer Position zum PV-Ausbau an, ihr für 2025 erwartetes Ökostrom-Ziel von rund 7 TWh (so viel wie München verbraucht) zu erreichen und den Ausbau eigener Erzeugungsanlagen bis 2050 auf bis zu 8,4 TWh fortzusetzen, um den steigenden Strombedarf regenerativ zu decken.
„Bis 2050 sollen so bis zu 8,4 Terawattstunden Ökostrom erzeugt werden, um den steigenden Strombedarf regenerativ abdecken zu können.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is a position paper on accelerating PV expansion, so the claim is on topic. The original label stated the 2025 target as achieved, while the passage only says it is expected, so I reworded it neutrally.
Verlässliche, planbare Politik für Investitionen gefordert
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 209 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Politik muss in Bezug auf Planbarkeit und Kapitalrendite für investitionswillige Bürger verlässlicher werden.
„Daher sind Planungssicherheit und Verlässlichkeit zentrale Aspekte der Energiepolitik.“
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 19 Argumente, 17 davon auf der Landkarte
Kommunale Naturschutzvorgaben führen zu Verzögerung und Flickenteppich
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Verknüpfung von kommunaler Beteiligung und Naturschutz führe zu Verzögerungen und einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen.
„da sie zu Verzögerungen und einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führt“
Wesentliches Hindernis ist die bauplanungsrechtliche Flächenausweisung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Haupthindernis für Freiflächen-PV ist die bauplanungsrechtliche Flächenausweisung (meist vorhabenbezogener Bebauungsplan); zudem sind oft weitere Genehmigungen, etwa naturschutzrechtliche, erforderlich.
„Wesentliches Hindernis ist die bauplanungsrechtliche Flächenausweisung (idR ein vorhabenbezogener BPlan).“
PV in Landschaftsschutzgebieten zulassen (§ 26 BNatSchG)
Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Analog zu Windenergie nach dem Wind-an-Land-Gesetz soll der Bau von Freiflächen-PV in Landschaftsschutzgebieten durch Festlegung in § 26 BNatSchG ermöglicht werden.
„PV-Freiflächenanlagen, wie für Wind an Land kürzlich zugelassen, auch in Landschaftsschutzgebieten ermöglichen“
Flächenkulisse öffnen: benachteiligte Gebiete verpflichtend / Opt-out
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Benachteiligte Gebiete sollen in allen Bundesländern verpflichtend für PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden, andernfalls soll die Opt-In-Regel im EEG in eine Opt-Out-Regel umgekehrt werden.
„Benachteiligte Gebiete zügig und vollumfassend in allen Bundesländern verpflichtend für PV-Freiflächenanlagen öffnen, ansonsten ist die Opt-In-Regel im EEG in eine Opt-Out-Regel umzukehren“
Genehmigungsverfahren für Freiflächen-PV vereinfachen
Dasselbe Argument hat auch German Zero FG Energie vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Genehmigungsverfahren für Freiflächen-PV sollen deutlich vereinfacht und beschleunigt werden.
„Die Zulassungsanforderungen sollten insgesamt vereinfacht werden.“
Naturschutzbelange sind bereits in der Bauleitplanung abgedeckt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Naturschutzbelange, die § 6 Abs. 4 EEG 2023 den Kommunen bei Freiflächenanlagen zu prüfen erlaubt, werden bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt.
„Entsprechende Belange sind in der Bauleitplanung ohnehin abgedeckt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Prüfergebnis mischt eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Bauleitplanung deckt die Belange ab) mit einer Wertung (kommunale Regelung überflüssig/zurückzunehmen); beides wurde getrennt.
PV-Freiflächenanlagen in Bauordnungen als eigene Kategorie vereinfachen
Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme (EWS) hält Photovoltaik-Freiflächenanlagen baurechtlich für wenig komplex und fordert, sie in den Landesbauordnungen als eigene Kategorie mit vereinfachter Prüfung oder Freistellung zu typisieren, kurzfristig mit einer Modellregelung in der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz.
„sollten daher regelmäßig in Bauordnungen als eigene Kategorie mit vereinfachten Prüfungsaufwand bzw. Freistellungsmöglichkeiten typisiert werden“
15 m Uferabstand genügt bei steilen Tagebauseen für Floating-PV
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei vielen Tagebauseen fällt die Uferlinie steil ab, daher genügt für Floating-PV-Anlagen ein Uferabstand von 15 Metern, um außerhalb der Flachwasserzone zu bleiben.
„Da bei vielen Tagebauseen die Uferlinie jedoch steil abfällt, reichen 15 Meter in der Regel aus, damit sich die Anlagen außerhalb der Flachwasserzone des Uferbereichs befinden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separately contestable claims (15 m suffices on steep shores; 50 m leaves too little usable area) and lacked reference to the floating-PV shore-distance rule.
15-%-Bedeckungsgrenze verhindert Projekte auf kleinen Seen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Da mindestens 10 Hektar Wasserfläche für minimalwirtschaftlichen Betrieb nötig sind, kämen bei 15 % Bedeckung nur Seen ab ca. 70 Hektar in Frage, womit Baggerseen mittelständischer Unternehmen ausscheiden.
„Um einen minimalwirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten, sind mindestens 10 Hektar Wasserfläche notwendig.“
50 m Uferabstand lässt vielen Tagebauseen zu wenig Fläche für Floating-PV
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei einem Uferabstand von 50 Metern (Osterpaket) bliebe an einem Großteil vieler Tagebauseen zu wenig Restfläche, sodass sie für Floating-PV-Anlagen nicht mehr nutzbar wären.
„Mit dem jetzigem 50 Meter Abstand würde ein Großteil vieler Tagebauseen („klassischer Baggersee“) nicht mehr für Floating-PV-Anlagen zur Verfügung stehen, da die verbleibende Restfläche zu klein ist.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separately contestable claims (15 m suffices on steep shores; 50 m leaves too little usable area) and lacked reference to the floating-PV shore-distance rule.
Dezentraler Floating-PV-Ausbau und Akteursvielfalt gefährdet
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die 15-%-Grenze würde einen dezentralen Floating-PV-Ausbau mit Akteursvielfalt nicht gewährleisten.
„Ein dezentraler Floating-PV-Ausbau, der unter anderem von der Akteursvielfalt lebt, wäre nicht gewährleistet.“
Gewässerbedeckungsgrad projektspezifisch statt pauschal begrenzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Bedeckungsgrad soll projektspezifisch mit den Behörden abgestimmt statt pauschal begrenzt werden.
„Der Gewässerbedeckungsgrad sollte daher projektspezifisch mit den Behörden abgestimmt und nicht pauschal begrenzt werden.“
Restriktionen lassen nur ca. 1 GW Floating-PV-Potenzial
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Nach aktuellen Berechnungen wäre bundesweit nur noch ca. 1 GW Floating-PV-Potenzial wirtschaftlich darstellbar, fast nur in ehemaligen Kohletagebauregionen.
„dass am Ende bundesweit nur noch ein Flächenpotential von ca. 1 GW wirtschaftlich darstellbar wäre und dies fast ausschließlich in ehemaligen Kohletagebauregionen“
Restriktionen stoppen laufende Floating-PV-Projekte
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Restriktionen würden Projekte auf kleineren Seen, besonders von Mittelständlern, unmöglich machen und bereits in Planung befindliche Vorhaben (auch der SWM) stoppen.
„sämtliche bereits in der Projektierung befindliche Vorhaben auf kleineren Gewässern (wie sie auch die SWM in der Planung haben) müssten umgehend gestoppt werden“
Uferabstand 15 statt 50 Meter
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ein Uferabstand von 15 statt 50 Metern genügt, um Artenschutz im Uferraum zu wahren, und steht den Dekarbonisierungszielen nicht im Weg.
„Ein Uferabstand von 15 Metern anstatt der im Osterpaket genannten 50 Meter würde der Artenvielfalt und dem Artenschutz im Uferraum Rechnung tragen“
Uferschutz-Zweck des Mindestabstands für Floating-PV ist unstrittig
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Mindestabstand von Floating-PV-Anlagen zum Ufer, der den Uferbereich schützen soll, wird grundsätzlich begrüßt und nicht in Frage gestellt; strittig sei nur seine Höhe.
„Der Mindestabstand soll den Uferbereich schützen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen und steht nicht zur Debatte.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage betrifft den Mindestabstand für Floating-PV (§ 36 Abs. 3 WHG) und ist damit thematisch relevant; sie wurde als eigenständige Wertung mit Bezug auf die Regelung neu formuliert.
Verschärfte Flächenvoraussetzungen für Floating-PV zurücknehmen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die verschärften Flächenvoraussetzungen für Floating-PV im neuen § 36 Abs. 3 WHG sollen zurückgenommen werden; die BNetzA-Vorgaben genügen.
„Die BNetzA-Vorgaben zu Ausschreibungen von Floating-PV-Anlagen sind ausreichend und müssen nicht weiter eingeschränkt werden.“
Aufnahme von Agri-, Floating- und Moor-PV in die Freiflächenausschreibung (EEG 2023) ist positiv
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Überführung von Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV in die reguläre PV-Freiflächenausschreibung durch das EEG 2023 wird von der Einreichenden als positiv bewertet.
„Es ist sehr zu begrüßen, dass mit dem EEG 2023 die Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV in die reguläre PV-Freiflächenausschreibung überführt wurde.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist im Kern eine Wertung (Begrüßung); die Tatsachenangabe dient nur als Gegenstand. Daher keine Aufteilung, sondern ein standalone und neutral formulierter Punkt, der die Bewertung als solche kennzeichnet.
Kommunale Naturschutzanforderungen nach § 6 Abs. 4 EEG zurücknehmen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Möglichkeit der Kommunen, Zuwendungsvereinbarungen von einem Naturschutzkonzept abhängig zu machen, ist nicht sachgerecht und sollte zurückgenommen werden.
„ist die Verquickung von Naturschutzanforderungen mit kommunaler Beteiligung nicht sachgerecht“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 11 Argumente, 10 davon auf der Landkarte
Direktvermarktungsgrenze auf 750 kWp anheben oder streichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei PV-Anlagen mit Eigenverbrauch (z. B. Mieterstrom) soll die Grenze der Direktvermarktungspflicht von 100 kWp auf 750 kWp erhöht oder komplett gestrichen werden.
„sollte die Grenze für die Direktvermarktungspflicht von 100kWp auf 750kWp erhöht werden bzw. komplett gestrichen werden“
Direktvermarktungspflicht bei Eigenverbrauch anheben oder streichen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei PV-Anlagen mit teilweisem Vor-Ort-Verbrauch (z.B. Mieterstrom) soll die Grenze der Direktvermarktungspflicht von 100 kWp auf 750 kWp angehoben oder die Pflicht ganz gestrichen werden.
„die Grenze für die Direktvermarktungspflicht von 100kWp auf 750kWp erhöht werden bzw. komplett gestrichen werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine überprüfbare Aussage (Wirtschaftlichkeit hängt von der Eigenverbrauchsquote ab) mit einer Forderung (Schwelle anheben bzw. Pflicht streichen); getrennt dargestellt.
Eigenverbrauchsquote bestimmt, ob sich Direktvermarktung lohnt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Ob sich die Direktvermarktung für eine PV-Anlage wirtschaftlich lohnt, hängt von der projektspezifischen Eigenverbrauchsquote ab, und der Betreiber kann dies selbst beurteilen.
„Der Betreiber der PV-Anlage wird aufgrund der projektspezifischen Eigenverbrauchsquote aus wirtschaftlichen Gründen selber entscheiden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine überprüfbare Aussage (Wirtschaftlichkeit hängt von der Eigenverbrauchsquote ab) mit einer Forderung (Schwelle anheben bzw. Pflicht streichen); getrennt dargestellt.
One-Stop-Anmeldung im Marktstammdatenregister für Dach-PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für Dach-PV soll eine One-Stop-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der BNetzA eingeführt werden, die alle weiteren behördlichen Anmeldungen (z. B. Finanzamt) ersetzt.
„Einführung einer "One-Stop"-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der BNetzA für Dach-PV“
Solarpflicht auch für Träger öffentlicher Gebäude vorsehen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Solarpflicht für gewerbliche Gebäude soll nach Ansicht der SWM zusätzlich auf die Träger öffentlicher Gebäude erstreckt werden.
„möchte aber zusätzlich auch die Träger öffentlicher Gebäude in die Pflicht nehmen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines two separately acceptable claims: extending the solar obligation to public building owners, and implementing it promptly.
Solarpflicht für gewerbliche Gebäude zeitnah umsetzen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Die SWM fordern, die im Koalitionsvertrag genannte Solarpflicht für gewerbliche Gebäude nun zeitnah umzusetzen.
„Dies muss nun zeitnah umgesetzt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines two separately acceptable claims: extending the solar obligation to public building owners, and implementing it promptly.
Anlagenzusammenfassung macht Mieterstromanlagen direktvermarktungspflichtig
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der SWM werden mehrere PV-Anlagen auf einem Gebäude oder Grundstück bei der Bemessung der 100-kWp-Grenze zur Direktvermarktungspflicht zusammengefasst, sodass z. B. sechs Mieterstromanlagen à 20 kWp (zusammen 120 kWp) direktvermarktungspflichtig werden.
„werden mehrere PV-Anlagen nach § 9 EnWG auf einem Gebäude oder Grundstück zu einer PV-Anlage zusammengefasst“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder Akteur noch Kontext (Mieterstrom, 100-kWp-Grenze der Direktvermarktungspflicht); das Umschreiben macht ihn eigenständig verständlich, ohne neue Behauptung.
Keine Zusammenfassung von Mieterstromanlagen bei Direktvermarktung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mehrere Mieterstromanlagen auf einem Gebäude oder Grundstück sollen für die Bemessung der Direktvermarktungspflicht nicht zusammengefasst werden.
„Keine Anlagenzusammenfassung von Mieterstromanlagen auf einem Gebäude oder Grundstück für die Direktvermarktung“
Zusammenfassung erfordert Direktvermarktungs-Hardware an jeder Mieterstromanlage
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wenn mehrere Mieterstromanlagen auf einem Gebäude oder Grundstück für die Direktvermarktungspflicht zu einer Anlage zusammengefasst werden, muss nach Darstellung der Stellungnahme jede einzelne Anlage mit zusätzlicher Hardware für die Direktvermarktung ausgestattet werden.
„Erstens muss so jede Anlage mit zusätzlicher Hardware für die Direktvermarktung ausgestattet werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Hardware-Pflicht bei Zusammenfassung nach § 9 EnWG) mit einer Folgenbewertung (Kosten, mögliche Unwirtschaftlichkeit); beide sind getrennt prüfbar und nun neutral und eigenständig formuliert.
Zusatzkosten der Direktvermarktung können Mieterstromanlagen unwirtschaftlich machen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die zusätzliche Direktvermarktungs-Hardware bei zusammengefassten Mieterstromanlagen verursacht nach Einschätzung der Stellungnahme Zusatzkosten, die zur Unwirtschaftlichkeit der PV-Anlagen führen können.
„Dies führt zu zusätzlichen Kosten, was zur Unwirtschaftlichkeit der PV-Anlagen führen kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Hardware-Pflicht bei Zusammenfassung nach § 9 EnWG) mit einer Folgenbewertung (Kosten, mögliche Unwirtschaftlichkeit); beide sind getrennt prüfbar und nun neutral und eigenständig formuliert.
§ 53 Abs. 1 Satz 2 EEG 2023 ersatzlos streichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: § 53 Absatz 1 Satz 2 EEG 2023 soll ersatzlos gestrichen werden, um den Ausbau von Solar und Wind stärker anzureizen.
„Wir empfehlen die ersatzlose Streichung des § 53 Absatz 1 Satz 2 EEG 2023, um den Ausbau von Solaranlagen sowie Wind an Land und auf See stärker anzureizen.“
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 6 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
40-%-Wohnanteil-Hürde beim Mieterstromzuschlag soll entfallen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die 40-%-Hürde für den Mieterstromzuschlag soll entfallen, damit in einem Gebäude mit Mieterstromkonzept auch Gewerbeeinheiten gleich versorgt werden können.
„Daher sollte die 40% Hürde fallen, um in einem Gebäude mit Mieterstromkonzept alle Teilnehmer gleich versorgen zu können.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (aktuelle 40-%-Regel) mit einer Forderung (Hürde streichen); beide werden getrennt.
Mieterstromzuschlag auch für Gewerbeeinheiten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die 40-%-Wohnanteil-Hürde beim Mieterstromzuschlag soll fallen, damit auch gewerbliche Einheiten profitieren und alle Teilnehmer gleich versorgt werden können.
„Daher sollte die 40% Hürde fallen, um in einem Gebäude mit Mieterstromkonzept alle Teilnehmer gleich versorgen zu können.“
Virtuelle Summenzähler im Mieterstrom einführen
Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Virtuelle Summenzähler sollen im Rahmen der dezentralen Stromversorgung und des Mieterstroms eingeführt werden.
„Einführung eines virtuellen Summenzählers als eigenes Messkonzept für Mieterstromprojekte“
Virtueller Summenzähler senkt Investitionskosten bei Mieterstrom
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Ein virtuelles Summenzählermodell als Messkonzept macht den Einbau eines physischen Summenzählers überflüssig, senkt die Investitionskosten eines Mieterstromprojekts und erleichtert vor allem kleinere Projekte.
„Dies senkt die Investitionskosten eines Mieterstromprojekts, was vor allem die Umsetzung kleinerer Mieterstromprojekte erleichtert.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Kostensenkung (mit Erleichterung kleiner Projekte) und die Linderung des Platzmangels sind unabhängige Behauptungen, die man getrennt annehmen oder ablehnen kann.
Mieterstromzuschlag wird nur ab 40 % Wohnanteil des Gebäudes gewährt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Mieterstromzuschlag wird derzeit nur gewährt, wenn mindestens 40 % des Gebäudes dem Wohnen dienen.
„Aktuell wird der Mieterstromzuschlag nur gewährt, wenn mindestens 40% des Gebäudes dem Wohnen dienen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (aktuelle 40-%-Regel) mit einer Forderung (Hürde streichen); beide werden getrennt.
Überschussstrom bei Mieterstrom deckt Vermarktungsgebühren nicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Direktvermarktungspotenzial von Mieterstromanlagen ist gering, da der Überschuss meist nicht ausreicht, um die Direktvermarktungsgebühren zu erwirtschaften.
„Die überschüssige Energie, welche direktvermarktet werden soll, reicht in den meisten Fällen nicht aus, die Gebühren für die Direktvermarktung zu erwirtschaften.“
Netzanschlüsse beschleunigen 9 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Innovative Netztechnologien zur höheren Auslastung ermöglichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Netzbetreibern soll der Einsatz innovativer Technologien (Freileitungsmonitoring, Hochtemperatur-Leiterseile, Phasenschieber-Transformatoren) ermöglicht werden, wo technisch und ökonomisch sinnvoll.
„Netzbetreibern sollte der Einsatz innovativer Technologien (Freileitungsmonitoring, Hochtemperatur-Leiterseile, Phasenschieber-Transformatoren) ermöglicht werden“
Netzausbau ist zwingende Voraussetzung für EE-Ausbau
Dasselbe Argument hat auch SPD Klimaforum vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien ist die Ertüchtigung der Verteilnetze zwingend erforderlich.
„Der Ausbau von erneuerbaren Energien erfordert einen Ausbau bzw. eine Ertüchtigung bestehender Netze.“
Netzausbau: Vorratsplanung im Planfeststellungsrecht gesetzlich klarstellen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Für den vorsorglichen Netzausbau (Schaffung von Einspeisepunkten bei Kostenanerkennung) sind im Planfeststellungsrecht klarstellende Regelungen nötig, damit die Unzulässigkeit einer Vorratsplanung überwunden wird.
„Planfeststellungsrechtlich sind klarstellende Regelungen zur Überwindung der Unzulässigkeit einer Vorratsplanung erforderlich.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point lacked context (which law area, what kind of planning); rewritten to name planning-approval law, precautionary grid expansion and feed-in points, keeping the claim unchanged.
§ 43f Abs. 2 EnWG: Satz 4 alternativ durch 110-kV-Ausnahme entschärfen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die SWM schlägt vor, statt § 43f Abs. 2 Satz 4 EnWG (UVP-Pflicht für Leitungsänderungsvorhaben) ganz zu streichen, bei Satz 4 wie bei Satz 5 die 110-kV-Leitungen vom Anwendungsbereich auszunehmen, mit einem Natura-2000-Vorbehalt bei Höchstspannungsfreileitungen.
„Alternativ könnte bei Satz 4 ähnlich wie bei Satz 5 die 110kV-Leitungen vom Anwendungsbereich ausgenommen werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verweist ohne Kontext auf "Satz 4" und "Streichung"; die Umformulierung nennt die Norm (§ 43f Abs. 2 EnWG), den Akteur (SWM) und die Hauptforderung, ohne neue Behauptungen hinzuzufügen.
Energiewirtschaftliche Notwendigkeit an bestehende Planungen knüpfen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit vorsorglicher Netzvorhaben soll gesetzlich an bestehende Planungen oder Flächenausweisungen (Regionalszenarien, kommunale Wärmeplanung, Windeignungsflächen) angeknüpft werden.
„Hierfür sollte die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Vorhaben bereits gesetzlich an bestehende energiewirtschaftliche Planungen oder Flächenausweisungen angeknüpft werden.“
Netzausbau-Genehmigungen deutlich vereinfachen, kurze Entscheidungsfristen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die SWM fordert, die Genehmigungsverfahren für den Netzausbau deutlich zu vereinfachen und kurze behördliche Entscheidungsfristen einzuführen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen.
„die Genehmigungsverfahren für den Netzausbau deutlich zu vereinfachen und kurze behördliche Entscheidungsfristen einzuführen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung nach vereinfachten Verfahren (Wertung) und die Aussage, dass erneuerbarer Ausbau Netzausbau erfordert (Tatsachenbehauptung), sind unabhängig voneinander prüfbar.
Planfeststellungspflicht für EE-Leitungsänderungen aufheben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Leitungsänderungsvorhaben zum Transport von EE-Strom sollen von der Pflicht zu Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren (§§ 43 ff. EnWG) ausgenommen werden.
„Konkret fordert die SWM, Leitungsänderungsvorhaben, die den Transport von Strom aus EE-Anlagen sicherstellen sollen, von der Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens auszunehmen.“
SWM: Vorabkontrolle größerer Leitungsänderungen über erweiterte Anzeigepflicht
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Die Stadtwerke München (SWM) halten es für möglich, bei größeren Leitungsänderungsvorhaben für den Transport von EE-Strom die behördliche Vorabkontrolle durch eine Erweiterung des Kreises der nur anzeigepflichtigen Vorhaben nach § 43f Abs. 1 EnWG sicherzustellen.
„Bei größeren Leitungsänderungsvorhaben kann eine behördliche Vorabkontrolle durch eine Erweiterung des Kreises nur anzeigepflichtiger Vorhaben (§ 43f Absatz 1 EnWG) sichergestellt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim on grid-expansion permitting within the PV strategy submission, so not off-topic; rewritten to name the actor (SWM) and the instrument (§ 43f Abs. 1 EnWG) so it stands alone.
Virtueller Summenzähler mildert Platzmangel für Zählerinfrastruktur
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der Wegfall eines physischen Summenzählers durch das virtuelle Summenzählermodell kann dem häufigen Platzmangel in Räumen für die Zählerinfrastruktur entgegenwirken.
„Auch dem häufigen Platzmangel in Räumen für die Zählerinfrastruktur kann bei einem Wegfall eines physischen Summenzählers entgegengewirkt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Kostensenkung (mit Erleichterung kleiner Projekte) und die Linderung des Platzmangels sind unabhängige Behauptungen, die man getrennt annehmen oder ablehnen kann.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Akzeptanz ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stadtwerke München sehen die Akzeptanz in Bevölkerung und Wirtschaft als zentralen Faktor für den Erfolg der Energiewende und damit auch des Photovoltaik-Ausbaus.
„Zentraler Knackpunkt für den Erfolg der Energiewende ist und bleibt die Akzeptanz in Bevölkerung und Wirtschaft.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Einschätzung (Akzeptanz als zentraler Faktor) mit einer Forderung an die Politik (Vermittlung); beide lassen sich unabhängig voneinander bejahen oder ablehnen.
Kopplung von Naturschutz und kommunaler Beteiligung (§ 6 Abs. 4 EEG) zurücknehmen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Verknüpfung von Naturschutzanforderungen mit kommunaler Beteiligung nach § 6 Abs. 4 EEG 2023 ist nicht sachgerecht und sollte zurückgenommen werden.
„die Verquickung von Naturschutzanforderungen mit kommunaler Beteiligung nicht sachgerecht“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Prüfergebnis mischt eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Bauleitplanung deckt die Belange ab) mit einer Wertung (kommunale Regelung überflüssig/zurückzunehmen); beides wurde getrennt.
Energie- und Steuerrecht verzahnen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Erbschaftsteuerlast hemmt Freiflächen-PV-Ausbau
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die drohende Erbschaftsteuerlast bei Freiflächen-PV-Anlagen ist ein wesentliches Hemmnis für den PV-Ausbau.
„die drohende Erbschaftsteuerlast bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist ein wesentliches Hemmnis für den PV-Ausbau“
Freiflächen-PV im Erbrecht begünstigen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Freiflächen-PV-Anlagen sollen bei der Erbschaftsteuer begünstigt werden.
„Freiflächen-PV-Anlagen beim Erbrecht begünstigen“
Keine erbschaftsteuerliche Sonderregelung für Stromflächen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es fehlt bislang eine besondere gesetzliche Regelung zur erbschaftsteuerlichen Einordnung von Flächen, die der Stromerzeugung dienen.
„Bislang fehlt eine besondere gesetzliche Regelung zur erbschaftsteuerlichen Einordnung von Flächen, die für die Stromerzeugung genutzt werden.“
Freiflächen-PV auf Agrarland verliert Steuerbegünstigung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Freiflächen-PV-Anlage auf landwirtschaftlicher Fläche lässt die Fläche zum Grundvermögen werden und entzieht ihr die Erbschaftsteuerbegünstigung, auch rückwirkend innerhalb der Behaltensfristen nach Hofübergabe.
„Hingegen führt die Errichtung von konventionellen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen dazu, dass diese dem Grundvermögen zugeordnet werden.“
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Lieferengpässe verlängern Lieferzeiten für Anlagenkomponenten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Durch Ukrainekrise und Corona-Pandemie gibt es Lieferengpässe und stark verlängerte Lieferzeiten bei EE-Komponenten wie Modulen, Trafos und Umspannwerken; Hersteller nennen teils nicht einmal Preise.
„Aktuell sehen wir, dass Hersteller nicht einmal Preise nennen wollen/können.“
Fachkräfte sichern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Steigende Installationskosten machen kleine Stadtanlagen unwirtschaftlich
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Boom und Fachkräftemangel lassen die Installationskosten steigen, sodass viele Anlagen, besonders kleinere im städtischen Umfeld, nicht mehr wirtschaftlich zu errichten sind.
„nicht mehr wirtschaftlich zu errichten“
Technologieentwicklung voranbringen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Innovative Technologien reduzieren Netzausbau- und Redispatchbedarf
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Einsatz innovativer Technologien kann die Notwendigkeit von Netzausbau- und Redispatchmaßnahmen reduzieren.
„die Notwendigkeit von Netzausbau- und Redispatchmaßnahmen reduzieren kann“
Sektorkopplung verhindert Ertragsverluste durch Abregelung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Nutzung sonst abgeregelten EE-Stroms über Sektorkopplung (z. B. Power-to-Heat, Power-to-Gas) reduziert oder verhindert Ertragsverluste durch Abschaltungen und dekarbonisiert andere Sektoren.
„führen zur Reduzierung bzw. Verhinderung von Ertragsverlusten durch Abschaltungen“
Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
UVP-Pflicht: § 43f Abs. 2 Satz 4 EnWG streichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Satz 4 in § 43f Absatz 2 EnWG soll komplett gestrichen werden, sodass die UVP-Pflicht für die genannten Änderungsvorhaben entfällt.
„Ebenso sollte in § 43f Absatz 2 EnWG unseres Erachtens der Satz 4 komplett gestrichen werden.“
Über den Entwurf hinaus 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Gesetzliche Pflicht zur kommunalen Energie- und Wärmeplanung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen zur Energie- und Wärmeplanung sollte geschaffen werden.
„eine entsprechende Verpflichtung zur Energie – und Wärmeplanung sollte gesetzlich geschaffen werden“
Nutzen-statt-Abregeln ausweiten, abschaltbare Lasten fördern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Regelungen zu Nutzen-statt-Abregeln (§ 13 Abs. 6a EnWG) sollen deutlich über die aktuell eng gefasste Ausschreibung für zuschaltbare Lasten hinaus ausgeweitet und verbessert werden.
„Abschaltbare Lasten fördern, indem die Regelungen zu Nutzen-statt-Abregeln deutlich gegenüber der aktuell eng gefassten Ausschreibung für zuschaltbare Lasten ausgeweitet werden.“
Aussortiert 2 Argumente
Geothermiepotenzial in Deutschland bis knapp ein Viertel des Wärmebedarfs
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Das Potenzial tiefer und mitteltiefer Geothermie in Deutschland liegt bei 118 bis 300 TWh/a, bis zu knapp einem Viertel des Gesamtwärmeverbrauchs von ca. 1.300 TWh/a.
„zwischen 118 TWh/a und 300 TWh/a, d.h. bis zu knapp einem Viertel des Gesamtwärmeverbrauches in Deutschland von ca. 1.300 TWh/a“
Tiefengeothermie als Basis der Münchner Fernwärme
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Die SWM wollen den Münchner Fernwärmebedarf mittelfristig CO₂-neutral decken, überwiegend durch Tiefengeothermie.
„mittelfristig wollen wir den Münchner Bedarf an Fernwärme CO₂-neutral decken, überwiegend durch Tiefengeothermie“