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Stadtwerke München GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 76 Argumente aus rund 11 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Stadtwerke München übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Stadtwerke München allein steht

Bei 6 Streitfragen urteilt Stadtwerke München anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 76 Argumenten stehen 54 auf der Landkarte und 22 sind Einzelforderungen. 8 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 20 Argumente sind entstanden, weil sie 10 längere Textstellen geteilt hat. 21 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 2 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 18 Argumente, 10 davon auf der Landkarte

Zubau muss von 7 auf 22 GW pro Jahr verdreifacht werden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Um das EEG-Ziel von 215 GW PV im Jahr 2030 zu erreichen, müsste der jährliche PV-Zubau von gut 7 GW (2022) auf 22 GW steigen.

„den jährlichen Ausbau der Photovoltaik von gut 7 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt verdreifachen müssen“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Task Forces für BImSchG-Genehmigungsbehörden einrichten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Zur fachlichen und personellen Unterstützung der BImSchG-Behörden sollen Task Forces (Beschleunigungszentren) eingerichtet werden; nötig sei eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern.

„Hier ist eine erhebliche gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern erforderlich, um substanzielle Beschleunigungspotenziale zu heben.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Gesunkene Vergütung und Gebotshöchstwerte schwächten den Ausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die in den letzten Jahren drastisch gesunkenen Vergütungssätze und Gebotshöchstwerte haben den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung geschwächt und Teile des Projektierungsgeschäfts (z. B. Dachpacht) zum Erliegen gebracht.

„haben den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung enorm geschwächt“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Ohne Höchstwertanhebung werden Zubaupfade deutlich verfehlt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ohne Anhebung der Höchstwerte würde der Zubau von Wind und PV gehemmt und die Zubaupfade des EEG 2023 deutlich verfehlt.

„Anderenfalls würde der Zubau von Windenergie und PV-Anlagen gehemmt und die ambitionierten Zubaupfade aus dem kürzlich beschlossenen EEG 2023 deutlich verfehlt.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Gestiegene Kosten ließen genehmigte Projekte der Ausschreibung fernbleiben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Viele genehmigte Windprojekte und fertig entwickelte PV-Projekte nahmen wegen stark gestiegener Herstellungs- und Finanzierungskosten nicht an Ausschreibungen teil, weil die Höchstwerte ihre Wirtschaftlichkeit konterkarieren.

„Die im § 36b EEG 2021 und § 38b EEG 2021 verankerten Höchstwerte konterkarieren die Wirtschaftlichkeit vieler fertig entwickelter Projekte.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

PV gehört zu den günstigsten Energieträgern

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Stadtwerke München nennen Photovoltaik einen der günstigsten Energieträger und begründen damit den starken PV-Ausbau.

„Photovoltaik einer der günstigsten Energieträger ist“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three claims (low cost, reduced fossil dependence, supply security) that a reader could accept or reject independently, so it was split.

Fremdfinanzierte Projekte drohen Zuschlagskürzung und -verlust

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei PV droht nach 18 Monaten eine Absenkung des Zuschlagswerts um 0,3 ct/kWh und nach 24 Monaten der Verlust des Zuschlags, wovon fremdkapitalfinanzierte Projekte abhängig sind.

„Insbesondere bei PV droht bereits nach 18 Monaten die Absenkung des Zuschlagswertes um 0,3 ct/kWh und nach 24 Monaten der Verlust des Zuschlags.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

PV trägt zur Versorgungssicherheit bei

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Stadtwerke München erwarten, dass Photovoltaik Versorgungssicherheit für Wirtschaft und Verbraucher gewährleisten hilft.

„Versorgungssicherheit für die Wirtschaft und Verbraucher zu gewährleisten“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three claims (low cost, reduced fossil dependence, supply security) that a reader could accept or reject independently, so it was split.

FVHF begrüßt die PV-Strategie 2023 des BMWK ausdrücklich

Dasselbe Argument hat auch FVHF vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden (FVHF) begrüßt die aktuelle Photovoltaikstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums ausdrücklich.

„begrüßen die SWM die von Bundesminister Robert Habeck am 10. März 2023 vorgestellte Photovoltaik-Strategie sehr“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Nutzen-statt-Abregeln wirkt nur mit Vorlaufzeit

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Maßnahme Nutzen-statt-Abregeln wirkt erst mit Vorlaufzeit, da zuvor Investitionen in Anlagen wie Power-to-Heat getätigt werden müssten.

„Diese Maßnahme wirkt mit einer gewissen Vorlaufzeit“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Ausstattung der Genehmigungsbehörden ist Ländersache

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Ausstattung von Genehmigungsbehörden und die Verfahrensorganisation liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder.

„Die Ausstattung von Genehmigungsbehörden und die Organisation des Verfahrens ist grundsätzlich Sache der Länder.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

EEG-Höchstwerte für Wind und PV anheben (§§ 36b, 38b, § 85a Abs. 2a EEG)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Zur Beschleunigung des Zubaus sollen die Höchstwerte der Ausschreibungen für Windenergie und Photovoltaik wegen gestiegener Projektkosten angehoben werden, entweder durch die Bundesnetzagentur über den neuen § 85a Abs. 2a EEG (10 Prozent Anpassung 2023) oder durch Änderung der §§ 36b und 38b EEG.

„Das Problem der gestiegenen Projektkosten für Windenergie- und PV-Anlagen kann durch eine Anhebung des Höchstwertes nach § 36b und § 38b EEG 2021/2023 gelöst werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (BNetzA, EEG, Höchstwerte wovon); die Umformulierung benennt Gesetz, Akteur und Ausschreibungskontext und behält die Forderung bei.

Nicht realisierte Anlage schadet Klimazielen mehr als verspätete

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine wegen Pandemie oder Ukrainekrise nicht realisierte EEG-Anlage ist für die Klimaziele deutlich schlechter als eine später realisierte.

„Eine aufgrund der Pandemieumstände oder der Ukrainekrise nicht realisierte EEG-Anlage ist definitiv weit schlechter für das Erreichen unserer Klimaziele als eine später realisierte EEG-Anlage.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Politik soll die gemeinsamen Schritte für den Klimaschutz vermitteln

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stadtwerke München fordern, dass die Politik allen Beteiligten vermittelt, dass die notwendigen Schritte zur Erreichung der Klimaschutzziele gemeinsam getan werden müssen.

„Hier ist es an der Politik, allen Beteiligten klar zu machen, dass die notwendigen Schritte gemeinsam getan werden müssen“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Einschätzung (Akzeptanz als zentraler Faktor) mit einer Forderung an die Politik (Vermittlung); beide lassen sich unabhängig voneinander bejahen oder ablehnen.

PV hilft, fossile Abhängigkeit zu überwinden

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Stadtwerke München erwarten, dass Photovoltaik mittel- und langfristig hilft, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu überwinden.

„uns mittel- und langfristig dabei helfen wird, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu überwinden“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three claims (low cost, reduced fossil dependence, supply security) that a reader could accept or reject independently, so it was split.

Realisierungsfristen der Ausschreibungen um 12 Monate verlängern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Realisierungsfristen der technologiespezifischen Ausschreibungen für PV und Wind an Land (§§ 28 ff. EEG 2023) sowie der Innovationsausschreibungen sollen vorübergehend um 12 Monate verlängert werden, einschließlich Übergangsregelungen.

„braucht es dringend eine vorübergehende, 12-monatige Verlängerung der Realisierungsfristen“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

SWM: Ökostrom-Ausbau in München nach 2025 bis auf 8,4 TWh bis 2050

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.

So steht es jetzt: Die SWM geben in ihrer Position zum PV-Ausbau an, ihr für 2025 erwartetes Ökostrom-Ziel von rund 7 TWh (so viel wie München verbraucht) zu erreichen und den Ausbau eigener Erzeugungsanlagen bis 2050 auf bis zu 8,4 TWh fortzusetzen, um den steigenden Strombedarf regenerativ zu decken.

„Bis 2050 sollen so bis zu 8,4 Terawattstunden Ökostrom erzeugt werden, um den steigenden Strombedarf regenerativ abdecken zu können.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is a position paper on accelerating PV expansion, so the claim is on topic. The original label stated the 2025 target as achieved, while the passage only says it is expected, so I reworded it neutrally.

Verlässliche, planbare Politik für Investitionen gefordert

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 209 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Politik muss in Bezug auf Planbarkeit und Kapitalrendite für investitionswillige Bürger verlässlicher werden.

„Daher sind Planungssicherheit und Verlässlichkeit zentrale Aspekte der Energiepolitik.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 19 Argumente, 17 davon auf der Landkarte

Kommunale Naturschutzvorgaben führen zu Verzögerung und Flickenteppich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Verknüpfung von kommunaler Beteiligung und Naturschutz führe zu Verzögerungen und einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen.

„da sie zu Verzögerungen und einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führt“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Wesentliches Hindernis ist die bauplanungsrechtliche Flächenausweisung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Haupthindernis für Freiflächen-PV ist die bauplanungsrechtliche Flächenausweisung (meist vorhabenbezogener Bebauungsplan); zudem sind oft weitere Genehmigungen, etwa naturschutzrechtliche, erforderlich.

„Wesentliches Hindernis ist die bauplanungsrechtliche Flächenausweisung (idR ein vorhabenbezogener BPlan).“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

PV in Landschaftsschutzgebieten zulassen (§ 26 BNatSchG)

Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Analog zu Windenergie nach dem Wind-an-Land-Gesetz soll der Bau von Freiflächen-PV in Landschaftsschutzgebieten durch Festlegung in § 26 BNatSchG ermöglicht werden.

„PV-Freiflächenanlagen, wie für Wind an Land kürzlich zugelassen, auch in Landschaftsschutzgebieten ermöglichen“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Flächenkulisse öffnen: benachteiligte Gebiete verpflichtend / Opt-out

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Benachteiligte Gebiete sollen in allen Bundesländern verpflichtend für PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden, andernfalls soll die Opt-In-Regel im EEG in eine Opt-Out-Regel umgekehrt werden.

„Benachteiligte Gebiete zügig und vollumfassend in allen Bundesländern verpflichtend für PV-Freiflächenanlagen öffnen, ansonsten ist die Opt-In-Regel im EEG in eine Opt-Out-Regel umzukehren“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Genehmigungsverfahren für Freiflächen-PV vereinfachen

Dasselbe Argument hat auch German Zero FG Energie vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Genehmigungsverfahren für Freiflächen-PV sollen deutlich vereinfacht und beschleunigt werden.

„Die Zulassungsanforderungen sollten insgesamt vereinfacht werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Naturschutzbelange sind bereits in der Bauleitplanung abgedeckt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Naturschutzbelange, die § 6 Abs. 4 EEG 2023 den Kommunen bei Freiflächenanlagen zu prüfen erlaubt, werden bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt.

„Entsprechende Belange sind in der Bauleitplanung ohnehin abgedeckt.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Prüfergebnis mischt eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Bauleitplanung deckt die Belange ab) mit einer Wertung (kommunale Regelung überflüssig/zurückzunehmen); beides wurde getrennt.

PV-Freiflächenanlagen in Bauordnungen als eigene Kategorie vereinfachen

Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme (EWS) hält Photovoltaik-Freiflächenanlagen baurechtlich für wenig komplex und fordert, sie in den Landesbauordnungen als eigene Kategorie mit vereinfachter Prüfung oder Freistellung zu typisieren, kurzfristig mit einer Modellregelung in der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz.

„sollten daher regelmäßig in Bauordnungen als eigene Kategorie mit vereinfachten Prüfungsaufwand bzw. Freistellungsmöglichkeiten typisiert werden“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

15 m Uferabstand genügt bei steilen Tagebauseen für Floating-PV

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei vielen Tagebauseen fällt die Uferlinie steil ab, daher genügt für Floating-PV-Anlagen ein Uferabstand von 15 Metern, um außerhalb der Flachwasserzone zu bleiben.

„Da bei vielen Tagebauseen die Uferlinie jedoch steil abfällt, reichen 15 Meter in der Regel aus, damit sich die Anlagen außerhalb der Flachwasserzone des Uferbereichs befinden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separately contestable claims (15 m suffices on steep shores; 50 m leaves too little usable area) and lacked reference to the floating-PV shore-distance rule.

15-%-Bedeckungsgrenze verhindert Projekte auf kleinen Seen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Da mindestens 10 Hektar Wasserfläche für minimalwirtschaftlichen Betrieb nötig sind, kämen bei 15 % Bedeckung nur Seen ab ca. 70 Hektar in Frage, womit Baggerseen mittelständischer Unternehmen ausscheiden.

„Um einen minimalwirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten, sind mindestens 10 Hektar Wasserfläche notwendig.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

50 m Uferabstand lässt vielen Tagebauseen zu wenig Fläche für Floating-PV

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei einem Uferabstand von 50 Metern (Osterpaket) bliebe an einem Großteil vieler Tagebauseen zu wenig Restfläche, sodass sie für Floating-PV-Anlagen nicht mehr nutzbar wären.

„Mit dem jetzigem 50 Meter Abstand würde ein Großteil vieler Tagebauseen („klassischer Baggersee“) nicht mehr für Floating-PV-Anlagen zur Verfügung stehen, da die verbleibende Restfläche zu klein ist.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separately contestable claims (15 m suffices on steep shores; 50 m leaves too little usable area) and lacked reference to the floating-PV shore-distance rule.

Dezentraler Floating-PV-Ausbau und Akteursvielfalt gefährdet

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die 15-%-Grenze würde einen dezentralen Floating-PV-Ausbau mit Akteursvielfalt nicht gewährleisten.

„Ein dezentraler Floating-PV-Ausbau, der unter anderem von der Akteursvielfalt lebt, wäre nicht gewährleistet.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Gewässerbedeckungsgrad projektspezifisch statt pauschal begrenzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Bedeckungsgrad soll projektspezifisch mit den Behörden abgestimmt statt pauschal begrenzt werden.

„Der Gewässerbedeckungsgrad sollte daher projektspezifisch mit den Behörden abgestimmt und nicht pauschal begrenzt werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Restriktionen lassen nur ca. 1 GW Floating-PV-Potenzial

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach aktuellen Berechnungen wäre bundesweit nur noch ca. 1 GW Floating-PV-Potenzial wirtschaftlich darstellbar, fast nur in ehemaligen Kohletagebauregionen.

„dass am Ende bundesweit nur noch ein Flächenpotential von ca. 1 GW wirtschaftlich darstellbar wäre und dies fast ausschließlich in ehemaligen Kohletagebauregionen“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Restriktionen stoppen laufende Floating-PV-Projekte

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Restriktionen würden Projekte auf kleineren Seen, besonders von Mittelständlern, unmöglich machen und bereits in Planung befindliche Vorhaben (auch der SWM) stoppen.

„sämtliche bereits in der Projektierung befindliche Vorhaben auf kleineren Gewässern (wie sie auch die SWM in der Planung haben) müssten umgehend gestoppt werden“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Uferabstand 15 statt 50 Meter

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein Uferabstand von 15 statt 50 Metern genügt, um Artenschutz im Uferraum zu wahren, und steht den Dekarbonisierungszielen nicht im Weg.

„Ein Uferabstand von 15 Metern anstatt der im Osterpaket genannten 50 Meter würde der Artenvielfalt und dem Artenschutz im Uferraum Rechnung tragen“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Uferschutz-Zweck des Mindestabstands für Floating-PV ist unstrittig

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Mindestabstand von Floating-PV-Anlagen zum Ufer, der den Uferbereich schützen soll, wird grundsätzlich begrüßt und nicht in Frage gestellt; strittig sei nur seine Höhe.

„Der Mindestabstand soll den Uferbereich schützen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen und steht nicht zur Debatte.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage betrifft den Mindestabstand für Floating-PV (§ 36 Abs. 3 WHG) und ist damit thematisch relevant; sie wurde als eigenständige Wertung mit Bezug auf die Regelung neu formuliert.

Verschärfte Flächenvoraussetzungen für Floating-PV zurücknehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die verschärften Flächenvoraussetzungen für Floating-PV im neuen § 36 Abs. 3 WHG sollen zurückgenommen werden; die BNetzA-Vorgaben genügen.

„Die BNetzA-Vorgaben zu Ausschreibungen von Floating-PV-Anlagen sind ausreichend und müssen nicht weiter eingeschränkt werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Aufnahme von Agri-, Floating- und Moor-PV in die Freiflächenausschreibung (EEG 2023) ist positiv

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Überführung von Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV in die reguläre PV-Freiflächenausschreibung durch das EEG 2023 wird von der Einreichenden als positiv bewertet.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass mit dem EEG 2023 die Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV in die reguläre PV-Freiflächenausschreibung überführt wurde.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist im Kern eine Wertung (Begrüßung); die Tatsachenangabe dient nur als Gegenstand. Daher keine Aufteilung, sondern ein standalone und neutral formulierter Punkt, der die Bewertung als solche kennzeichnet.

Kommunale Naturschutzanforderungen nach § 6 Abs. 4 EEG zurücknehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Möglichkeit der Kommunen, Zuwendungsvereinbarungen von einem Naturschutzkonzept abhängig zu machen, ist nicht sachgerecht und sollte zurückgenommen werden.

„ist die Verquickung von Naturschutzanforderungen mit kommunaler Beteiligung nicht sachgerecht“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 11 Argumente, 10 davon auf der Landkarte

Direktvermarktungsgrenze auf 750 kWp anheben oder streichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei PV-Anlagen mit Eigenverbrauch (z. B. Mieterstrom) soll die Grenze der Direktvermarktungspflicht von 100 kWp auf 750 kWp erhöht oder komplett gestrichen werden.

„sollte die Grenze für die Direktvermarktungspflicht von 100kWp auf 750kWp erhöht werden bzw. komplett gestrichen werden“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Direktvermarktungspflicht bei Eigenverbrauch anheben oder streichen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei PV-Anlagen mit teilweisem Vor-Ort-Verbrauch (z.B. Mieterstrom) soll die Grenze der Direktvermarktungspflicht von 100 kWp auf 750 kWp angehoben oder die Pflicht ganz gestrichen werden.

„die Grenze für die Direktvermarktungspflicht von 100kWp auf 750kWp erhöht werden bzw. komplett gestrichen werden“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine überprüfbare Aussage (Wirtschaftlichkeit hängt von der Eigenverbrauchsquote ab) mit einer Forderung (Schwelle anheben bzw. Pflicht streichen); getrennt dargestellt.

Eigenverbrauchsquote bestimmt, ob sich Direktvermarktung lohnt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Ob sich die Direktvermarktung für eine PV-Anlage wirtschaftlich lohnt, hängt von der projektspezifischen Eigenverbrauchsquote ab, und der Betreiber kann dies selbst beurteilen.

„Der Betreiber der PV-Anlage wird aufgrund der projektspezifischen Eigenverbrauchsquote aus wirtschaftlichen Gründen selber entscheiden“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine überprüfbare Aussage (Wirtschaftlichkeit hängt von der Eigenverbrauchsquote ab) mit einer Forderung (Schwelle anheben bzw. Pflicht streichen); getrennt dargestellt.

One-Stop-Anmeldung im Marktstammdatenregister für Dach-PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Dach-PV soll eine One-Stop-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der BNetzA eingeführt werden, die alle weiteren behördlichen Anmeldungen (z. B. Finanzamt) ersetzt.

„Einführung einer "One-Stop"-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der BNetzA für Dach-PV“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Solarpflicht auch für Träger öffentlicher Gebäude vorsehen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Solarpflicht für gewerbliche Gebäude soll nach Ansicht der SWM zusätzlich auf die Träger öffentlicher Gebäude erstreckt werden.

„möchte aber zusätzlich auch die Träger öffentlicher Gebäude in die Pflicht nehmen“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines two separately acceptable claims: extending the solar obligation to public building owners, and implementing it promptly.

Solarpflicht für gewerbliche Gebäude zeitnah umsetzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die SWM fordern, die im Koalitionsvertrag genannte Solarpflicht für gewerbliche Gebäude nun zeitnah umzusetzen.

„Dies muss nun zeitnah umgesetzt werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines two separately acceptable claims: extending the solar obligation to public building owners, and implementing it promptly.

Anlagenzusammenfassung macht Mieterstromanlagen direktvermarktungspflichtig

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der SWM werden mehrere PV-Anlagen auf einem Gebäude oder Grundstück bei der Bemessung der 100-kWp-Grenze zur Direktvermarktungspflicht zusammengefasst, sodass z. B. sechs Mieterstromanlagen à 20 kWp (zusammen 120 kWp) direktvermarktungspflichtig werden.

„werden mehrere PV-Anlagen nach § 9 EnWG auf einem Gebäude oder Grundstück zu einer PV-Anlage zusammengefasst“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder Akteur noch Kontext (Mieterstrom, 100-kWp-Grenze der Direktvermarktungspflicht); das Umschreiben macht ihn eigenständig verständlich, ohne neue Behauptung.

Keine Zusammenfassung von Mieterstromanlagen bei Direktvermarktung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mehrere Mieterstromanlagen auf einem Gebäude oder Grundstück sollen für die Bemessung der Direktvermarktungspflicht nicht zusammengefasst werden.

„Keine Anlagenzusammenfassung von Mieterstromanlagen auf einem Gebäude oder Grundstück für die Direktvermarktung“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Zusammenfassung erfordert Direktvermarktungs-Hardware an jeder Mieterstromanlage

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wenn mehrere Mieterstromanlagen auf einem Gebäude oder Grundstück für die Direktvermarktungspflicht zu einer Anlage zusammengefasst werden, muss nach Darstellung der Stellungnahme jede einzelne Anlage mit zusätzlicher Hardware für die Direktvermarktung ausgestattet werden.

„Erstens muss so jede Anlage mit zusätzlicher Hardware für die Direktvermarktung ausgestattet werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Hardware-Pflicht bei Zusammenfassung nach § 9 EnWG) mit einer Folgenbewertung (Kosten, mögliche Unwirtschaftlichkeit); beide sind getrennt prüfbar und nun neutral und eigenständig formuliert.

Zusatzkosten der Direktvermarktung können Mieterstromanlagen unwirtschaftlich machen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die zusätzliche Direktvermarktungs-Hardware bei zusammengefassten Mieterstromanlagen verursacht nach Einschätzung der Stellungnahme Zusatzkosten, die zur Unwirtschaftlichkeit der PV-Anlagen führen können.

„Dies führt zu zusätzlichen Kosten, was zur Unwirtschaftlichkeit der PV-Anlagen führen kann.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Hardware-Pflicht bei Zusammenfassung nach § 9 EnWG) mit einer Folgenbewertung (Kosten, mögliche Unwirtschaftlichkeit); beide sind getrennt prüfbar und nun neutral und eigenständig formuliert.

§ 53 Abs. 1 Satz 2 EEG 2023 ersatzlos streichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: § 53 Absatz 1 Satz 2 EEG 2023 soll ersatzlos gestrichen werden, um den Ausbau von Solar und Wind stärker anzureizen.

„Wir empfehlen die ersatzlose Streichung des § 53 Absatz 1 Satz 2 EEG 2023, um den Ausbau von Solaranlagen sowie Wind an Land und auf See stärker anzureizen.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 6 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

40-%-Wohnanteil-Hürde beim Mieterstromzuschlag soll entfallen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die 40-%-Hürde für den Mieterstromzuschlag soll entfallen, damit in einem Gebäude mit Mieterstromkonzept auch Gewerbeeinheiten gleich versorgt werden können.

„Daher sollte die 40% Hürde fallen, um in einem Gebäude mit Mieterstromkonzept alle Teilnehmer gleich versorgen zu können.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (aktuelle 40-%-Regel) mit einer Forderung (Hürde streichen); beide werden getrennt.

Mieterstromzuschlag auch für Gewerbeeinheiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die 40-%-Wohnanteil-Hürde beim Mieterstromzuschlag soll fallen, damit auch gewerbliche Einheiten profitieren und alle Teilnehmer gleich versorgt werden können.

„Daher sollte die 40% Hürde fallen, um in einem Gebäude mit Mieterstromkonzept alle Teilnehmer gleich versorgen zu können.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Virtuelle Summenzähler im Mieterstrom einführen

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Virtuelle Summenzähler sollen im Rahmen der dezentralen Stromversorgung und des Mieterstroms eingeführt werden.

„Einführung eines virtuellen Summenzählers als eigenes Messkonzept für Mieterstromprojekte“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Virtueller Summenzähler senkt Investitionskosten bei Mieterstrom

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Ein virtuelles Summenzählermodell als Messkonzept macht den Einbau eines physischen Summenzählers überflüssig, senkt die Investitionskosten eines Mieterstromprojekts und erleichtert vor allem kleinere Projekte.

„Dies senkt die Investitionskosten eines Mieterstromprojekts, was vor allem die Umsetzung kleinerer Mieterstromprojekte erleichtert.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Kostensenkung (mit Erleichterung kleiner Projekte) und die Linderung des Platzmangels sind unabhängige Behauptungen, die man getrennt annehmen oder ablehnen kann.

Mieterstromzuschlag wird nur ab 40 % Wohnanteil des Gebäudes gewährt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Mieterstromzuschlag wird derzeit nur gewährt, wenn mindestens 40 % des Gebäudes dem Wohnen dienen.

„Aktuell wird der Mieterstromzuschlag nur gewährt, wenn mindestens 40% des Gebäudes dem Wohnen dienen.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (aktuelle 40-%-Regel) mit einer Forderung (Hürde streichen); beide werden getrennt.

Überschussstrom bei Mieterstrom deckt Vermarktungsgebühren nicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Direktvermarktungspotenzial von Mieterstromanlagen ist gering, da der Überschuss meist nicht ausreicht, um die Direktvermarktungsgebühren zu erwirtschaften.

„Die überschüssige Energie, welche direktvermarktet werden soll, reicht in den meisten Fällen nicht aus, die Gebühren für die Direktvermarktung zu erwirtschaften.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Netzanschlüsse beschleunigen 9 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Innovative Netztechnologien zur höheren Auslastung ermöglichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreibern soll der Einsatz innovativer Technologien (Freileitungsmonitoring, Hochtemperatur-Leiterseile, Phasenschieber-Transformatoren) ermöglicht werden, wo technisch und ökonomisch sinnvoll.

„Netzbetreibern sollte der Einsatz innovativer Technologien (Freileitungsmonitoring, Hochtemperatur-Leiterseile, Phasenschieber-Transformatoren) ermöglicht werden“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Netzausbau ist zwingende Voraussetzung für EE-Ausbau

Dasselbe Argument hat auch SPD Klimaforum vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien ist die Ertüchtigung der Verteilnetze zwingend erforderlich.

„Der Ausbau von erneuerbaren Energien erfordert einen Ausbau bzw. eine Ertüchtigung bestehender Netze.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Netzausbau: Vorratsplanung im Planfeststellungsrecht gesetzlich klarstellen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Für den vorsorglichen Netzausbau (Schaffung von Einspeisepunkten bei Kostenanerkennung) sind im Planfeststellungsrecht klarstellende Regelungen nötig, damit die Unzulässigkeit einer Vorratsplanung überwunden wird.

„Planfeststellungsrechtlich sind klarstellende Regelungen zur Überwindung der Unzulässigkeit einer Vorratsplanung erforderlich.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point lacked context (which law area, what kind of planning); rewritten to name planning-approval law, precautionary grid expansion and feed-in points, keeping the claim unchanged.

§ 43f Abs. 2 EnWG: Satz 4 alternativ durch 110-kV-Ausnahme entschärfen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die SWM schlägt vor, statt § 43f Abs. 2 Satz 4 EnWG (UVP-Pflicht für Leitungsänderungsvorhaben) ganz zu streichen, bei Satz 4 wie bei Satz 5 die 110-kV-Leitungen vom Anwendungsbereich auszunehmen, mit einem Natura-2000-Vorbehalt bei Höchstspannungsfreileitungen.

„Alternativ könnte bei Satz 4 ähnlich wie bei Satz 5 die 110kV-Leitungen vom Anwendungsbereich ausgenommen werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verweist ohne Kontext auf "Satz 4" und "Streichung"; die Umformulierung nennt die Norm (§ 43f Abs. 2 EnWG), den Akteur (SWM) und die Hauptforderung, ohne neue Behauptungen hinzuzufügen.

Energiewirtschaftliche Notwendigkeit an bestehende Planungen knüpfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit vorsorglicher Netzvorhaben soll gesetzlich an bestehende Planungen oder Flächenausweisungen (Regionalszenarien, kommunale Wärmeplanung, Windeignungsflächen) angeknüpft werden.

„Hierfür sollte die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Vorhaben bereits gesetzlich an bestehende energiewirtschaftliche Planungen oder Flächenausweisungen angeknüpft werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Netzausbau-Genehmigungen deutlich vereinfachen, kurze Entscheidungsfristen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die SWM fordert, die Genehmigungsverfahren für den Netzausbau deutlich zu vereinfachen und kurze behördliche Entscheidungsfristen einzuführen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen.

„die Genehmigungsverfahren für den Netzausbau deutlich zu vereinfachen und kurze behördliche Entscheidungsfristen einzuführen“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung nach vereinfachten Verfahren (Wertung) und die Aussage, dass erneuerbarer Ausbau Netzausbau erfordert (Tatsachenbehauptung), sind unabhängig voneinander prüfbar.

Planfeststellungspflicht für EE-Leitungsänderungen aufheben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Leitungsänderungsvorhaben zum Transport von EE-Strom sollen von der Pflicht zu Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren (§§ 43 ff. EnWG) ausgenommen werden.

„Konkret fordert die SWM, Leitungsänderungsvorhaben, die den Transport von Strom aus EE-Anlagen sicherstellen sollen, von der Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens auszunehmen.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

SWM: Vorabkontrolle größerer Leitungsänderungen über erweiterte Anzeigepflicht

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Stadtwerke München (SWM) halten es für möglich, bei größeren Leitungsänderungsvorhaben für den Transport von EE-Strom die behördliche Vorabkontrolle durch eine Erweiterung des Kreises der nur anzeigepflichtigen Vorhaben nach § 43f Abs. 1 EnWG sicherzustellen.

„Bei größeren Leitungsänderungsvorhaben kann eine behördliche Vorabkontrolle durch eine Erweiterung des Kreises nur anzeigepflichtiger Vorhaben (§ 43f Absatz 1 EnWG) sichergestellt werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim on grid-expansion permitting within the PV strategy submission, so not off-topic; rewritten to name the actor (SWM) and the instrument (§ 43f Abs. 1 EnWG) so it stands alone.

Virtueller Summenzähler mildert Platzmangel für Zählerinfrastruktur

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der Wegfall eines physischen Summenzählers durch das virtuelle Summenzählermodell kann dem häufigen Platzmangel in Räumen für die Zählerinfrastruktur entgegenwirken.

„Auch dem häufigen Platzmangel in Räumen für die Zählerinfrastruktur kann bei einem Wegfall eines physischen Summenzählers entgegengewirkt werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Kostensenkung (mit Erleichterung kleiner Projekte) und die Linderung des Platzmangels sind unabhängige Behauptungen, die man getrennt annehmen oder ablehnen kann.

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Akzeptanz ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stadtwerke München sehen die Akzeptanz in Bevölkerung und Wirtschaft als zentralen Faktor für den Erfolg der Energiewende und damit auch des Photovoltaik-Ausbaus.

„Zentraler Knackpunkt für den Erfolg der Energiewende ist und bleibt die Akzeptanz in Bevölkerung und Wirtschaft.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Einschätzung (Akzeptanz als zentraler Faktor) mit einer Forderung an die Politik (Vermittlung); beide lassen sich unabhängig voneinander bejahen oder ablehnen.

Kopplung von Naturschutz und kommunaler Beteiligung (§ 6 Abs. 4 EEG) zurücknehmen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Verknüpfung von Naturschutzanforderungen mit kommunaler Beteiligung nach § 6 Abs. 4 EEG 2023 ist nicht sachgerecht und sollte zurückgenommen werden.

„die Verquickung von Naturschutzanforderungen mit kommunaler Beteiligung nicht sachgerecht“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Prüfergebnis mischt eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Bauleitplanung deckt die Belange ab) mit einer Wertung (kommunale Regelung überflüssig/zurückzunehmen); beides wurde getrennt.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Erbschaftsteuerlast hemmt Freiflächen-PV-Ausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die drohende Erbschaftsteuerlast bei Freiflächen-PV-Anlagen ist ein wesentliches Hemmnis für den PV-Ausbau.

„die drohende Erbschaftsteuerlast bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist ein wesentliches Hemmnis für den PV-Ausbau“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Freiflächen-PV im Erbrecht begünstigen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Freiflächen-PV-Anlagen sollen bei der Erbschaftsteuer begünstigt werden.

„Freiflächen-PV-Anlagen beim Erbrecht begünstigen“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Keine erbschaftsteuerliche Sonderregelung für Stromflächen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es fehlt bislang eine besondere gesetzliche Regelung zur erbschaftsteuerlichen Einordnung von Flächen, die der Stromerzeugung dienen.

„Bislang fehlt eine besondere gesetzliche Regelung zur erbschaftsteuerlichen Einordnung von Flächen, die für die Stromerzeugung genutzt werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Freiflächen-PV auf Agrarland verliert Steuerbegünstigung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Freiflächen-PV-Anlage auf landwirtschaftlicher Fläche lässt die Fläche zum Grundvermögen werden und entzieht ihr die Erbschaftsteuerbegünstigung, auch rückwirkend innerhalb der Behaltensfristen nach Hofübergabe.

„Hingegen führt die Errichtung von konventionellen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen dazu, dass diese dem Grundvermögen zugeordnet werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Lieferengpässe verlängern Lieferzeiten für Anlagenkomponenten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Durch Ukrainekrise und Corona-Pandemie gibt es Lieferengpässe und stark verlängerte Lieferzeiten bei EE-Komponenten wie Modulen, Trafos und Umspannwerken; Hersteller nennen teils nicht einmal Preise.

„Aktuell sehen wir, dass Hersteller nicht einmal Preise nennen wollen/können.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Fachkräfte sichern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Steigende Installationskosten machen kleine Stadtanlagen unwirtschaftlich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Boom und Fachkräftemangel lassen die Installationskosten steigen, sodass viele Anlagen, besonders kleinere im städtischen Umfeld, nicht mehr wirtschaftlich zu errichten sind.

„nicht mehr wirtschaftlich zu errichten“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Technologieentwicklung voranbringen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Innovative Technologien reduzieren Netzausbau- und Redispatchbedarf

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Einsatz innovativer Technologien kann die Notwendigkeit von Netzausbau- und Redispatchmaßnahmen reduzieren.

„die Notwendigkeit von Netzausbau- und Redispatchmaßnahmen reduzieren kann“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Sektorkopplung verhindert Ertragsverluste durch Abregelung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Nutzung sonst abgeregelten EE-Stroms über Sektorkopplung (z. B. Power-to-Heat, Power-to-Gas) reduziert oder verhindert Ertragsverluste durch Abschaltungen und dekarbonisiert andere Sektoren.

„führen zur Reduzierung bzw. Verhinderung von Ertragsverlusten durch Abschaltungen“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

UVP-Pflicht: § 43f Abs. 2 Satz 4 EnWG streichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Satz 4 in § 43f Absatz 2 EnWG soll komplett gestrichen werden, sodass die UVP-Pflicht für die genannten Änderungsvorhaben entfällt.

„Ebenso sollte in § 43f Absatz 2 EnWG unseres Erachtens der Satz 4 komplett gestrichen werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Über den Entwurf hinaus 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Gesetzliche Pflicht zur kommunalen Energie- und Wärmeplanung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen zur Energie- und Wärmeplanung sollte geschaffen werden.

„eine entsprechende Verpflichtung zur Energie – und Wärmeplanung sollte gesetzlich geschaffen werden“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Nutzen-statt-Abregeln ausweiten, abschaltbare Lasten fördern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Regelungen zu Nutzen-statt-Abregeln (§ 13 Abs. 6a EnWG) sollen deutlich über die aktuell eng gefasste Ausschreibung für zuschaltbare Lasten hinaus ausgeweitet und verbessert werden.

„Abschaltbare Lasten fördern, indem die Regelungen zu Nutzen-statt-Abregeln deutlich gegenüber der aktuell eng gefassten Ausschreibung für zuschaltbare Lasten ausgeweitet werden.“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Aussortiert 2 Argumente

Geothermiepotenzial in Deutschland bis knapp ein Viertel des Wärmebedarfs

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Das Potenzial tiefer und mitteltiefer Geothermie in Deutschland liegt bei 118 bis 300 TWh/a, bis zu knapp einem Viertel des Gesamtwärmeverbrauchs von ca. 1.300 TWh/a.

„zwischen 118 TWh/a und 300 TWh/a, d.h. bis zu knapp einem Viertel des Gesamtwärmeverbrauches in Deutschland von ca. 1.300 TWh/a“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH

Tiefengeothermie als Basis der Münchner Fernwärme

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Die SWM wollen den Münchner Fernwärmebedarf mittelfristig CO₂-neutral decken, überwiegend durch Tiefengeothermie.

„mittelfristig wollen wir den Münchner Bedarf an Fernwärme CO₂-neutral decken, überwiegend durch Tiefengeothermie“

Originalstelle, Stadtwerke München GmbH