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NLF GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 6 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem NLF GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo NLF GmbH allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt NLF GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 6 Argumenten stehen 5 auf der Landkarte und 1 ist eine Einzelforderung. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert. 2 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Zertifikatsgrenze auf 1 MWp anheben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Grenze, ab der ein Anlagenzertifikat erforderlich ist, soll auf den Wert von 2018 (1 MWp) zurückgesetzt werden.

„Daher schlagen wir vor, die Grenze für ein erforderliches Anlagenzertifikat auf die alte Grenze aus dem Jahr 2018 in Höhe von 1 MWp anzuheben.“

Originalstelle, NLF GmbH

Zertifikatsgrenze führt zu Dimensionierung knapp darunter oder Projektabbruch

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen der Zertifikatspflicht werden Anlagen auf eine Gesamtleistung von 134,9 kWp zugeschnitten oder gar nicht erst gebaut.

„Manchmal plant man die Anlage dann in Summe auf 134,9 kWp, oft kommt es gar nicht erst zum Bau der PV-Anlage.“

Originalstelle, NLF GmbH

Zertifikatspflicht trifft Bestandsanlagen mit Volleinspeisung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wer bereits eine Volleinspeise-Anlage (z.B. 80 kWp) hat, kann einen Zubau für den Eigenverbrauch (100–200 kWp) nur mit einem Anlagenzertifikat realisieren, obwohl er ihn technisch problemlos bauen könnte.

„Da er aber bereits z.B. 80kWp in der Volleinspeisung hat, wäre ein aufwendiges Anlagenzertifikat nötig.“

Originalstelle, NLF GmbH

Netzanschlüsse beschleunigen 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Anlagenzertifikat verursacht Aufwand und Kosten, mindert Wirtschaftlichkeit

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Einreicherin, eines PV-Anlagenbauers, ist das für größere PV-Anlagen geforderte Anlagenzertifikat aufwendig und teuer und lässt eine Erweiterung bestehender Anlagen in vielen Fällen unwirtschaftlich werden.

„Dies ist nicht nur sehr aufwendig und nicht leistbar für uns sondern auch teuer und macht die Anlage in vielen Fällen unwirtschaftlich.“

Originalstelle, NLF GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording removed; the assertion about effort, cost and economic viability is kept as one attributed claim, since no separate value judgment remains in this quote.

Anlagen bis 1 MW sind technisch standardisiert und normkonform

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Typische Anlagen bis 1 MW bestehen aus wenigen Wechselrichtern und einer Standard-Trafoanlage, deren Komponenten für VDE AR N 4110 ausgelegt und zertifiziert sind.

„Alle Komponenten sind für die entsprechende Norm VDE AR N 4110 ausgelegt und hierfür zertifiziert.“

Originalstelle, NLF GmbH

Netzrisiko durch Anlagen bis 1 MW für 10-kV-Netze sehr gering

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Risiko solcher Anlagen für die nachgelagerten 10-kV-Netze wird fachlich als sehr gering eingeschätzt.

„Das Risiko für die nachgelagerten 10kV-Netze schätze ich als Dipl. Ing. Elektrotechnik als sehr gering ein.“

Originalstelle, NLF GmbH