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Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.
Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 14 Argumente aus rund 3 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- BDEWin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- BVIin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- AKE Projekt GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BBSin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DGRVin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ECOSIA GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ew-con GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Exnaton AGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FVHFin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Infravoltaic GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- KATin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- MIROin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- node.energy GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- OSNATECH GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SEGRO Germany GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Viessmann Groupin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Weser Elektrotechnik UGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BEG MFin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Post DHL Groupin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Energieberatung Stammbergerin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Galicium Solar GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Gorfion Green Energy GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- LEAGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Mercedes-Benz Group AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Neldnerconsultin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Sachsen (Staatsministerium)in 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SCHRAG SONNENSTROMin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Solar2030in 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Solarfreunde Moosburgin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SolarHelden GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Teleseo GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Clearingstelle EEG/KWKGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ISFHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sofa networks GmbHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VDLin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Germanwatchin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HEBERGER GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kiwigrid GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lumenaza GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HPS Home Power Solutions AGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- IG Metall Vorstandin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Thüringen (Ministerium)in 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- TÜV-Verbandin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VEDECin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VZBVin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Haus und Grund Deutschlandin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BDKSin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Cemex Deutschland AGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DFMGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EENA EGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Gemeinde St. Leon-Rotin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- N-ERGIE Netz GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SUNMAXX PVT GMBHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Gsun GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HOK Steuerberaterin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- neongrau OHGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- NLF GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- prosumergy GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Ruhrlicht UGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sonnen GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- NexWafe GmbHin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Keinem Lager zugeordnet
- Deutsche Leasing AGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DBVin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- RLVin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 3 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 3 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DIvB-bvbfin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Hamburg (Behörde)in 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
- THIkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen allein steht
Bei 1 Streitfrage urteilt Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 14 Argumenten stehen 10 auf der Landkarte und 4 sind Einzelforderungen. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht. 2 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 5 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Klimaziele erfordern sofortige Nutzungsüberlassung von Freiflächen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach der Stellungnahme macht die Erreichung der Klimaschutzziele 2030 und der Klimaneutralität 2045 mittels erneuerbarer Energien eine sofortige Nutzungsüberlassung land- und forstwirtschaftlicher (Frei-)Flächen erforderlich.
„die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 und das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mittels erneuerbarer Energien eine sofortige Nutzungsüberlassung der (Frei-) Flächen erforderlich macht“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage enthält eine kausale Tatsachenbehauptung (Klimaziele erfordern sofortige Flächenüberlassung) und ein davon trennbares politisches Urteil (Beseitigung der Erbschaftsteuer-Hindernisse ist zwingend geboten); beide neutral und eigenständig formuliert.
Biologische Vielfalt bleibt durch Aufwuchs erhalten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auch bei Nutzung der Flächen für Energieanlagen kann die biologische Vielfalt durch Aufwuchs unter den Anlagen beibehalten werden.
„Dies gilt auch unter Beibehaltung der biologischen Vielfalt durch Aufwuchs unter den Anlagen.“
Land-/Forstwirtschaft kann Energiewende beschleunigen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Land- und Forstwirte können durch rasche Bereitstellung von Freiflächen für Photovoltaik-, Wind- oder Biogasanlagen einen signifikanten Anteil zum zeitnahen Gelingen der Energiewende leisten.
„Die Land- und Forstwirtschaft kann durch schnelle Bereitstellung von land- und forstwirtschaftlichen Frei-Flächen für Photovoltaik-, Windenergie- oder Biogasanlagen einen signifikanten Anteil zum zeit-nahen Gelingen der Energiewende beitragen.“
Nach befristeter Überlassung wird die Fläche wieder land-/forstwirtschaftlich genutzt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei einer zeitlich befristeten Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wird die Fläche nach Ende der Überlassung wieder land- und forstwirtschaftlich genutzt.
„nach der Überlassung die Fläche wieder land- und forstwirtschaftlich genutzt wird.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (land returns to agricultural use after the lease) with a value judgment (serves the common good / justifies tax relief); split and made standalone by naming the ErbStG provision.
Verzögerung scheitert an Unsicherheit für Energieerzeuger
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Gegenangebot der Landwirte, die Überlassung erst nach Hofübergabe und Karenzzeit vorzunehmen, wird von Energieerzeugern wegen der damit verbundenen Unsicherheiten nicht angenommen, sodass Projekte unterbleiben oder sich verzögern.
„Der Energieerzeuger nimmt das Gegenangebot wegen den damit verbun-denen Unsicherheiten nicht an.“
Energie- und Steuerrecht verzahnen 9 Argumente, 8 davon auf der Landkarte
Befristete Flächenüberlassung für Erneuerbare dient dem Allgemeinwohl (ErbStG)
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die zeitlich befristete Überlassung land- und forstwirtschaftlicher Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien dient dem Allgemeinwohl; dies wird zur Begründung der vorgeschlagenen Regelung in § 13a Abs. 6 S. 4 ErbStG (keine Nachversteuerung) angeführt.
„Die zeitliche befristete Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen (Frei-) Flächen zur Erzeugung von regenerativen Energien dient dem Allgemeinwohl“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (land returns to agricultural use after the lease) with a value judgment (serves the common good / justifies tax relief); split and made standalone by naming the ErbStG provision.
Drohende Erbschaftssteuer hält Landbesitzer von Verpachtung ab
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 11 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die drohende Erbschaftssteuer führt dazu, dass Landbesitzer zögern, Flächen für PV-Anlagen an Projektentwickler zu verpachten, solange das Problem ungelöst ist.
„Deshalb werden in der Praxis Land- und Forstwirte oftmals davon ab-gehalten, ihre Flächen sofort nutzbar zu machen“
Energie-Flächenüberlassung nach Betriebsübergang löst Nachversteuerung aus
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme löst es nach geltendem Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (§ 13a Abs. 5 Nr. 2 ErbStG, § 162 Abs. 4 BewG) Nachversteuerung bzw. Nachbewertung aus, wenn Erben oder Betriebsnachfolger land- und forstwirtschaftliche Flächen nach dem Übergang zur Erzeugung erneuerbarer Energien überlassen.
„löst die Nutzungsüberlassung der Flächen zur Energieerzeugung eine erbschaftsteuerliche Nachversteuerung nach § 13a Abs. 5 Nr. 2 ErbStG innerhalb von 5 bzw. 7 Jahren und eine bewertungsrechtliche Nachbewertung innerhalb von 15 Jahren nach § 162 Abs. 4 BewG aus.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim on the strategy's subject (land for renewable energy); only needed a standalone rewrite naming the tax provisions and context, and repaired hyphenation in the quote.
Erbschaftsteuer zehrt Pachterhöhung bei Flächenüberlassung vor Hofübergabe auf
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme würde bei einer 20-jährigen Überlassung land- und forstwirtschaftlicher Flächen an Erzeuger erneuerbarer Energien vor einer Hofübergabe die anfallende Erbschaft-/Schenkungsteuer die über die Laufzeit erhöhte Pacht aufzehren, während eine Überlassung nach der Übergabe ggf. steuerfrei möglich wäre.
„würde bei einer späteren Hofübergabe die anfallende Erbschaft-/Schenkungsteuer die über die Laufzeit erhöhte Pacht aufzehren“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is on-topic (tax obstacles to making farmland available for PV); the value-laden conclusion about what is economically better was removed, leaving the checkable tax claim with context.
Erbschaftsteuerliche Hindernisse bei Flächenüberlassung beseitigen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält die Beseitigung der zeitlichen Hindernisse bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer für die Nutzungsüberlassung von Flächen an Erzeuger erneuerbarer Energien für politisch zwingend geboten.
„ist die Beseitigung der (Zeit-) Hindernisse bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer politisch zwingend geboten“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage enthält eine kausale Tatsachenbehauptung (Klimaziele erfordern sofortige Flächenüberlassung) und ein davon trennbares politisches Urteil (Beseitigung der Erbschaftsteuer-Hindernisse ist zwingend geboten); beide neutral und eigenständig formuliert.
ErbStG-Änderungen ziehen steuerfreie Flächenüberlassungen zeitlich vor
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden würden die vorgeschlagenen Änderungen des Erbschaft-/Schenkungsteuergesetzes (neue Steuerbefreiung in § 13 Abs. 1 Nr. 3a, Verzicht auf Nachversteuerung in § 13a Abs. 6 Satz 4) steuerfreie Flächenüberlassungen für die Erzeugung erneuerbarer Energien zeitlich vorziehen und marktwirtschaftliche Investitionen schneller zur Energiewende beitragen lassen.
„zeitlich vorgezogen realisiert werden und andererseits, dass Investitionen in erneuerbare Energien unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich zum Gelingen der Energiewende beitragen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies auf nicht benannte "Steuerregeln"; jetzt ist das Erbschaft-/Schenkungsteuergesetz mit den vorgeschlagenen Änderungen genannt.
ErbStG: Steuerbefreiung für befristet überlassene Flächen für Erneuerbare
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz eine neue Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 3a ErbStG) für Grundbesitz einzuführen, der befristet zur Erzeugung erneuerbarer Energien überlassen wird und bei Veräußerung oder Ende der Überlassung binnen 10 Jahren rückwirkend entfällt.
„Steuerfrei bleiben: Grundbesitz oder Teile davon, der vorübergehend im Wege einer zeitlich befristeten Nutzungsüberlassung zur Erzeugung erneuerbaren Energien zu dienen bestimmt ist.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): On-topic proposal, but the original did not name the statute (ErbStG) or that it is a proposal; rewritten to be standalone, with the broken hyphenation in the quote repaired.
ErbStG: Zeithindernisse bei Flächenüberlassung für Erneuerbare beseitigen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Die Einreichung hält es für politisch zwingend geboten, die zeitlichen Hindernisse im Erbschaft-/Schenkungsteuergesetz (Behaltensfristen, Verlust der Steuerbegünstigung) für die Überlassung land- und forstwirtschaftlicher Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu beseitigen, damit diese sofort erfolgen kann.
„ist die Beseitigung der (Zeit-) Hindernisse bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer politisch zwingend geboten.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim on land use for renewables (inheritance tax obstacles); on-topic, but needed context (ErbStG, land leasing for renewables) to stand alone.
Rückwirkender Wegfall der Befreiung bei Veräußerung oder Ende innerhalb 10 Jahren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Befreiung soll rückwirkend entfallen, wenn der Grundbesitz innerhalb von 10 Jahren veräußert wird oder die Nutzungsüberlassung zur Energieerzeugung innerhalb von 10 Jahren endgültig endet.
„Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Grundbesitz oder Teile davon nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer innerhalb von 10 Jahren durch den Eigentümer veräußert wird“
Aussortiert 2 Argumente
Kein Nachversteuern bei befristeter Überlassung nach Hofübergabe (§ 13a Abs. 6 S. 4 neu)
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich).
Fassung der Maschine: Bei Erwerb durch Erbanfall oder vorweggenommene Erbfolge soll eine zeitlich befristete Nutzungsüberlassung für erneuerbare Energien nicht zur Nachversteuerung innerhalb der Behaltensfrist führen; vorgeschlagen wird ein neuer Satz 4 in § 13a Abs. 6 ErbStG.
„In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 ist von einer Besteuerung abzusehen, wenn eine zeitlich befristete Nutzungsüberlassung für die Erzeugung von regenerativen Energien erfolgt.“
Nutzungsüberlassung vor Hofübergabe löst Erbschaftsteuer aus
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Bei Nutzungsüberlassung vor der Hofübergabe fällt Erbschaft-/Schenkungsteuer an, weil die Flächen nicht mehr zum steuerbegünstigten Vermögen nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zählen (Grundvermögen statt land- und forstwirtschaftliches Vermögen).
„Mit der Installation der Anlage verliert die Fläche ihre erbschaftsteuerliche Begünstigung nach § 13b Abs.1 Nr.1 ErbStG, da bewertungsrechtlich kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen, sondern Grundvermögen vorliegt.“