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Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 14 Argumente aus rund 3 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 14 Argumenten stehen 10 auf der Landkarte und 4 sind Einzelforderungen. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht. 2 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 5 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Klimaziele erfordern sofortige Nutzungsüberlassung von Freiflächen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach der Stellungnahme macht die Erreichung der Klimaschutzziele 2030 und der Klimaneutralität 2045 mittels erneuerbarer Energien eine sofortige Nutzungsüberlassung land- und forstwirtschaftlicher (Frei-)Flächen erforderlich.

„die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 und das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mittels erneuerbarer Energien eine sofortige Nutzungsüberlassung der (Frei-) Flächen erforderlich macht“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage enthält eine kausale Tatsachenbehauptung (Klimaziele erfordern sofortige Flächenüberlassung) und ein davon trennbares politisches Urteil (Beseitigung der Erbschaftsteuer-Hindernisse ist zwingend geboten); beide neutral und eigenständig formuliert.

Biologische Vielfalt bleibt durch Aufwuchs erhalten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auch bei Nutzung der Flächen für Energieanlagen kann die biologische Vielfalt durch Aufwuchs unter den Anlagen beibehalten werden.

„Dies gilt auch unter Beibehaltung der biologischen Vielfalt durch Aufwuchs unter den Anlagen.“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Land-/Forstwirtschaft kann Energiewende beschleunigen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Land- und Forstwirte können durch rasche Bereitstellung von Freiflächen für Photovoltaik-, Wind- oder Biogasanlagen einen signifikanten Anteil zum zeitnahen Gelingen der Energiewende leisten.

„Die Land- und Forstwirtschaft kann durch schnelle Bereitstellung von land- und forstwirtschaftlichen Frei-Flächen für Photovoltaik-, Windenergie- oder Biogasanlagen einen signifikanten Anteil zum zeit-nahen Gelingen der Energiewende beitragen.“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Nach befristeter Überlassung wird die Fläche wieder land-/forstwirtschaftlich genutzt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei einer zeitlich befristeten Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wird die Fläche nach Ende der Überlassung wieder land- und forstwirtschaftlich genutzt.

„nach der Überlassung die Fläche wieder land- und forstwirtschaftlich genutzt wird.“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (land returns to agricultural use after the lease) with a value judgment (serves the common good / justifies tax relief); split and made standalone by naming the ErbStG provision.

Verzögerung scheitert an Unsicherheit für Energieerzeuger

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Gegenangebot der Landwirte, die Überlassung erst nach Hofübergabe und Karenzzeit vorzunehmen, wird von Energieerzeugern wegen der damit verbundenen Unsicherheiten nicht angenommen, sodass Projekte unterbleiben oder sich verzögern.

„Der Energieerzeuger nimmt das Gegenangebot wegen den damit verbun-denen Unsicherheiten nicht an.“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 9 Argumente, 8 davon auf der Landkarte

Befristete Flächenüberlassung für Erneuerbare dient dem Allgemeinwohl (ErbStG)

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die zeitlich befristete Überlassung land- und forstwirtschaftlicher Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien dient dem Allgemeinwohl; dies wird zur Begründung der vorgeschlagenen Regelung in § 13a Abs. 6 S. 4 ErbStG (keine Nachversteuerung) angeführt.

„Die zeitliche befristete Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen (Frei-) Flächen zur Erzeugung von regenerativen Energien dient dem Allgemeinwohl“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (land returns to agricultural use after the lease) with a value judgment (serves the common good / justifies tax relief); split and made standalone by naming the ErbStG provision.

Drohende Erbschaftssteuer hält Landbesitzer von Verpachtung ab

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 11 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die drohende Erbschaftssteuer führt dazu, dass Landbesitzer zögern, Flächen für PV-Anlagen an Projektentwickler zu verpachten, solange das Problem ungelöst ist.

„Deshalb werden in der Praxis Land- und Forstwirte oftmals davon ab-gehalten, ihre Flächen sofort nutzbar zu machen“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Energie-Flächenüberlassung nach Betriebsübergang löst Nachversteuerung aus

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme löst es nach geltendem Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (§ 13a Abs. 5 Nr. 2 ErbStG, § 162 Abs. 4 BewG) Nachversteuerung bzw. Nachbewertung aus, wenn Erben oder Betriebsnachfolger land- und forstwirtschaftliche Flächen nach dem Übergang zur Erzeugung erneuerbarer Energien überlassen.

„löst die Nutzungsüberlassung der Flächen zur Energieerzeugung eine erbschaftsteuerliche Nachversteuerung nach § 13a Abs. 5 Nr. 2 ErbStG innerhalb von 5 bzw. 7 Jahren und eine bewertungsrechtliche Nachbewertung innerhalb von 15 Jahren nach § 162 Abs. 4 BewG aus.“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim on the strategy's subject (land for renewable energy); only needed a standalone rewrite naming the tax provisions and context, and repaired hyphenation in the quote.

Erbschaftsteuer zehrt Pachterhöhung bei Flächenüberlassung vor Hofübergabe auf

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme würde bei einer 20-jährigen Überlassung land- und forstwirtschaftlicher Flächen an Erzeuger erneuerbarer Energien vor einer Hofübergabe die anfallende Erbschaft-/Schenkungsteuer die über die Laufzeit erhöhte Pacht aufzehren, während eine Überlassung nach der Übergabe ggf. steuerfrei möglich wäre.

„würde bei einer späteren Hofübergabe die anfallende Erbschaft-/Schenkungsteuer die über die Laufzeit erhöhte Pacht aufzehren“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is on-topic (tax obstacles to making farmland available for PV); the value-laden conclusion about what is economically better was removed, leaving the checkable tax claim with context.

Erbschaftsteuerliche Hindernisse bei Flächenüberlassung beseitigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält die Beseitigung der zeitlichen Hindernisse bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer für die Nutzungsüberlassung von Flächen an Erzeuger erneuerbarer Energien für politisch zwingend geboten.

„ist die Beseitigung der (Zeit-) Hindernisse bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer politisch zwingend geboten“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage enthält eine kausale Tatsachenbehauptung (Klimaziele erfordern sofortige Flächenüberlassung) und ein davon trennbares politisches Urteil (Beseitigung der Erbschaftsteuer-Hindernisse ist zwingend geboten); beide neutral und eigenständig formuliert.

ErbStG-Änderungen ziehen steuerfreie Flächenüberlassungen zeitlich vor

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden würden die vorgeschlagenen Änderungen des Erbschaft-/Schenkungsteuergesetzes (neue Steuerbefreiung in § 13 Abs. 1 Nr. 3a, Verzicht auf Nachversteuerung in § 13a Abs. 6 Satz 4) steuerfreie Flächenüberlassungen für die Erzeugung erneuerbarer Energien zeitlich vorziehen und marktwirtschaftliche Investitionen schneller zur Energiewende beitragen lassen.

„zeitlich vorgezogen realisiert werden und andererseits, dass Investitionen in erneuerbare Energien unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich zum Gelingen der Energiewende beitragen.“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies auf nicht benannte "Steuerregeln"; jetzt ist das Erbschaft-/Schenkungsteuergesetz mit den vorgeschlagenen Änderungen genannt.

ErbStG: Steuerbefreiung für befristet überlassene Flächen für Erneuerbare

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz eine neue Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 3a ErbStG) für Grundbesitz einzuführen, der befristet zur Erzeugung erneuerbarer Energien überlassen wird und bei Veräußerung oder Ende der Überlassung binnen 10 Jahren rückwirkend entfällt.

„Steuerfrei bleiben: Grundbesitz oder Teile davon, der vorübergehend im Wege einer zeitlich befristeten Nutzungsüberlassung zur Erzeugung erneuerbaren Energien zu dienen bestimmt ist.“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): On-topic proposal, but the original did not name the statute (ErbStG) or that it is a proposal; rewritten to be standalone, with the broken hyphenation in the quote repaired.

ErbStG: Zeithindernisse bei Flächenüberlassung für Erneuerbare beseitigen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Die Einreichung hält es für politisch zwingend geboten, die zeitlichen Hindernisse im Erbschaft-/Schenkungsteuergesetz (Behaltensfristen, Verlust der Steuerbegünstigung) für die Überlassung land- und forstwirtschaftlicher Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu beseitigen, damit diese sofort erfolgen kann.

„ist die Beseitigung der (Zeit-) Hindernisse bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer politisch zwingend geboten.“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim on land use for renewables (inheritance tax obstacles); on-topic, but needed context (ErbStG, land leasing for renewables) to stand alone.

Rückwirkender Wegfall der Befreiung bei Veräußerung oder Ende innerhalb 10 Jahren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Befreiung soll rückwirkend entfallen, wenn der Grundbesitz innerhalb von 10 Jahren veräußert wird oder die Nutzungsüberlassung zur Energieerzeugung innerhalb von 10 Jahren endgültig endet.

„Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Grundbesitz oder Teile davon nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer innerhalb von 10 Jahren durch den Eigentümer veräußert wird“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Aussortiert 2 Argumente

Kein Nachversteuern bei befristeter Überlassung nach Hofübergabe (§ 13a Abs. 6 S. 4 neu)

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich).

Fassung der Maschine: Bei Erwerb durch Erbanfall oder vorweggenommene Erbfolge soll eine zeitlich befristete Nutzungsüberlassung für erneuerbare Energien nicht zur Nachversteuerung innerhalb der Behaltensfrist führen; vorgeschlagen wird ein neuer Satz 4 in § 13a Abs. 6 ErbStG.

„In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 ist von einer Besteuerung abzusehen, wenn eine zeitlich befristete Nutzungsüberlassung für die Erzeugung von regenerativen Energien erfolgt.“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.

Nutzungsüberlassung vor Hofübergabe löst Erbschaftsteuer aus

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Bei Nutzungsüberlassung vor der Hofübergabe fällt Erbschaft-/Schenkungsteuer an, weil die Flächen nicht mehr zum steuerbegünstigten Vermögen nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zählen (Grundvermögen statt land- und forstwirtschaftliches Vermögen).

„Mit der Installation der Anlage verliert die Fläche ihre erbschaftsteuerliche Begünstigung nach § 13b Abs.1 Nr.1 ErbStG, da bewertungsrechtlich kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen, sondern Grundvermögen vorliegt.“

Originalstelle, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V.