Lagebild / Organisationen / BBS
BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V.
Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 31 Argumente aus rund 3 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem BBS übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- MIROin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sofa networks GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Solarfreunde Moosburgin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Weser Elektrotechnik UGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ISFHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Müller Präzision GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HeidelbergCement AGin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VeCon GmbHin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- sonnen GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- SPD Klimaforumin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Cradle to Cradle NGOin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- GridParity AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 10 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 10 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 8 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 8 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 7 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesamt für Naturschutzin 6 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 5 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 4 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 3 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
- THIkeine gemeinsame Streitfrage
Wo BBS allein steht
Bei 2 Streitfragen urteilt BBS anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Freiflächen-PV soll im Außenbereich nach § 35 BauGB allgemein privilegiert werden.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 31 Argumenten stehen 23 auf der Landkarte und 8 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 10 Argumente sind entstanden, weil sie 5 längere Textstellen geteilt hat. 23 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
PV-Strategie als ganzheitlicher Ansatz begrüßt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der bbs unterstützt den Vorstoß des BMWK für einen ganzheitlichen Ansatz zum beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in der PV-Strategie.
„begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für einen ganzheitlichen Ansatz zum beschleunigten Ausbau der Photovoltaik“
Baustoffindustrie will aus eigenem Antrieb zur Erneuerbaren-Stromerzeugung beitragen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden gibt an, dass die Unternehmen der Baustoffe-Steine-Erden-Industrie aus eigenem Antrieb und im Einklang mit den gesetzlichen Klimazielen einen Beitrag zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien leisten wollen.
„sind aus eigenem Antrieb und im Einklang mit den gesetzlich festgeschriebenen Klimazielen bestrebt, einen Beitrag zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu leisten.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a statement of intent by the industry with a separate claim that usable land potential exists; these can be accepted or rejected independently, so they are split, each with its own verbatim quote.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 26 Argumente, 21 davon auf der Landkarte
§ 35 BauGB: Privilegierung von PV im Außenbereich einführen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Anlagen sollen nach § 35 BauGB privilegiert werden, damit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich gesichert sind und kein Bebauungsplanverfahren nötig ist.
„Eine Privilegierung von Photovoltaik-Anlagen nach § 35 BauGB hat den Vorteil, dass grundsätzlich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens gesichert sind.“
Fehlende Privilegierung von PV im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Anlagen sind anders als Windkraftanlagen auch nach der kleinen Städtebaunovelle nicht nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert; Betriebe der Branche liegen fast ausschließlich im Außenbereich und müssen daher stets ein Planungsverfahren durchlaufen.
„Auch nach der kleinen Städtebaunovelle des BauGB besitzen Photovoltaik-Anlagen, im Gegensatz zu Windkraftanlagen, keine Privilegierung nach § 35 BauGB im Außenbereich.“
Hilfsweise lit. c in § 35 Abs. 1 BauGB: PV auf Abbau-/Konversionsflächen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt zur PV-Strategie 2023 vor, hilfsweise (falls die Umstellung der Nummern in § 35 Abs. 1 BauGB nicht umgesetzt wird) in § 35 Abs. 1 Nr. 6 (aktuell Nr. 8) BauGB ein lit. c zu ergänzen, das Solaranlagen auf ehemaligen Abbauflächen, Deponien, Brach- und Konversionsflächen privilegiert.
„regen wir hilfsweise eine Neuregelung in § 35 Abs.1 Nr. 6 (aktuell Nr. 8) als lit. c. an.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Der Punkt war ohne die Stellungnahme unverständlich (unklar, was „hilfsweise“ und die Umstellung betreffen); jetzt nennt er Vorschrift, Bezug und Inhalt des lit. c.
Neue Nr. 6 in § 35 Abs. 1 BauGB: Solarnutzung auf Abbau- und Konversionsflächen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die bisherige Nr. 8 (Nutzung solarer Strahlungsenergie) soll als neue Nr. 6 auf Nr. 5 folgen, um Privilegierungen der Erneuerbaren sachlich zusammenzufassen, mit lit. c für ehemalige Abbauflächen, Deponien, Brach- und Konversionsflächen.
„um ein leichteres Auffinden der Privilegierungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zu ermöglichen (Sachzusammenhang).“
Privilegierung von PV-FFA im Außenbereich (§35 BauGB) auf vorbelasteten Flächen
Dasselbe Argument hat auch Innosun GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen sollen im Außenbereich nach §35 BauGB auf baulichen Anlagen, versiegelten Flächen, Konversions-, Rest- und Brachflächen ohne Bebauungsplan privilegiert werden.
„Die Privilegierung ist auf vorbelastete Flächen (ehemaliger Rohstoffabbau, Deponien, Brach- und Konversionsflächen) zu beschränken“
Solarenergiegewinnung im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB ausdrücklich zulassen
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 59 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Gewinnung von Solarenergie soll auch im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB ausdrücklich zugelassen werden.
„§ 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB – Einfügen des Wortes „Solar-““
Lange Planungsverfahren widersprechen einer beschleunigten Energiewende
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die lange Dauer des vorgeschalteten Planungsverfahrens für Freiflächen-PV im Außenbereich steht nach Auffassung der Stellungnahme im Widerspruch zu einer beschleunigten Energiewende.
„steht somit im Widerspruch zu einer beschleunigten Energiewende“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Dauerangabe (prüfbar) und die Wertung, sie widerspreche einer beschleunigten Energiewende, sind getrennt annehmbar oder ablehnbar; beide nun mit genanntem Bezug (Freiflächen-PV, Außenbereich).
Planungsverfahren für Freiflächen-PV dauern bis zu ca. fünf Jahre
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das vorgeschaltete Planungsverfahren (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Raumordnungsplan) für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich von Betrieben der Baustoff-Steine-Erden-Industrie dauert nach Angabe der Stellungnahme bis zu etwa fünf Jahre.
„Die Verfahrensdauer beläuft sich hierbei auf bis zu ca. fünf Jahre“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Dauerangabe (prüfbar) und die Wertung, sie widerspreche einer beschleunigten Energiewende, sind getrennt annehmbar oder ablehnbar; beide nun mit genanntem Bezug (Freiflächen-PV, Außenbereich).
Anzeigeverfahren statt Bebauungsplan nach Fachbehörden-Stellungnahme
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei privilegierten PV-Vorhaben soll nach Anzeige und positiver Stellungnahme der Fachbehörden gebaut werden können, ohne Bebauungsplanverfahren.
„Von einem Bebauungsplanverfahren kann somit abgesehen und das Bauvorhaben nach erfolgter Anzeige und positiver Stellungnahmen durch die Fachbehörden umgesetzt werden.“
Abbau- und Folgeflächen eignen sich für PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auf den von der Baustoffindustrie für die Rohstoffgewinnung gepachteten oder erworbenen Flächen ist PV-Freiflächenerrichtung während der Nutzung wie in der Folgenutzung, dauerhaft oder vorübergehend, möglich.
„Die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen ist insbesondere auf den von der Baustoff- Steine-Erden-Industrie zur Gewinnung von Rohstoffen gepachteten oder erworbenen Flächen und bei der Folgenutzung sowohl dauerhaft als auch vorübergehend möglich.“
§ 36 Abs. 1 WHG genügt als ökologischer Schutz
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die allgemeine Vorschrift des § 36 Abs. 1 WHG gilt für alle schwimmenden PV-Anlagen und stellt bereits sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert und sensible Uferbereiche freigehalten werden.
„stellt somit sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert und die ökologisch besonders sensiblen Uferbereiche von schwimmenden PV-Anlagen freigehalten werden.“
§ 36 Abs. 1 WHG gilt bereits für alle schwimmenden PV-Anlagen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Auffassung der Einreichung gilt § 36 Abs. 1 WHG bereits für alle schwimmenden PV-Anlagen und stellt sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert und sensible Uferbereiche freigehalten werden.
„Die bestehende gesetzliche Vorschrift des § 36 Absatz 1 WHG, ist von allen schwimmenden PV-Anlagen einzuhalten und stellt somit sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (§ 36 Abs. 1 WHG already protects water ecology), a recommendation (drop the blanket rules) and an effect claim (limits potential, blocks climate contributions); split into three independently assessable points.
Bezugsfläche bei aktiven Gewinnungsgewässern klarstellen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei wachsenden Gewinnungsgewässern soll die mittel- oder langfristige Ausbaufläche des Baggersees die Bezugsgröße für die Flächenbedeckung sein; hierzu wird eine gesetzliche Klarstellung gefordert.
„Hier sollte die mittel- oder langfristige Ausbaufläche des Baggersees die Bezugsgröße für die Berechnung sein.“
Geltende WHG-Beschränkungen für schwimmende PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Seit Juni 2022 erlaubt § 36 Abs. 3 WHG schwimmende PV nur auf künstlichen Gewässern, mit höchstens 15 % Flächenbedeckung und 40 m Uferabstand.
„Schwimmende PV-Anlagen dürfen demnach ausschließlich auf künstlichen Gewässern gebaut werden.“
Hilfsweise Uferabstand an Wassertiefe koppeln (5 m Tiefe / 10 m)
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Falls ein pauschaler Uferabstand bleibt, soll er nur für Uferbereiche mit weniger als 5 m Wassertiefe gelten und weniger als 10 m betragen.
„b) der Abstand zu Uferbereichen mit weniger als 5 Metern Wassertiefe weniger als 10 Meter beträgt.“
Keine rechtliche Schlechterstellung schwimmender PV-Anlagen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden fordert, dass schwimmende Solaranlagen rechtlich nicht schlechter gestellt werden als andere Anlagen.
„Es sollte keine rechtliche Schlechterstellung der schwimmenden Solaranlagen gegenüber anderen Anlagen geben.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Forderungen: Gleichbehandlung schwimmender PV-Anlagen und eine 30-jährige Genehmigungslaufzeit.
Nachjustierung der WHG-Auflagen für schwimmende PV ist zu begrüßen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Es ist zu begrüßen, die Auflagen des § 36 Abs. 3 WHG für schwimmende PV-Anlagen, wie im Entwurf der PV-Strategie vorgesehen, nachzujustieren.
„Wir begrüßen, dass der Entwurf der Photovoltaik-Strategie vorsieht, diese Auflagen nachzujustieren.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact and value: the claim that the draft strategy provides for adjusting § 36(3) WHG is checkable, the welcoming is a judgment; both rewritten standalone, naming the draft strategy and the provision.
PV-Strategie-Entwurf sieht Nachjustierung der WHG-Auflagen für schwimmende PV vor
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie des BMWK sieht vor, die Auflagen des § 36 Abs. 3 WHG für schwimmende PV-Anlagen (Gewässerart, Flächenbedeckung, Uferabstand) nachzujustieren.
„dass der Entwurf der Photovoltaik-Strategie vorsieht, diese Auflagen nachzujustieren.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact and value: the claim that the draft strategy provides for adjusting § 36(3) WHG is checkable, the welcoming is a judgment; both rewritten standalone, naming the draft strategy and the provision.
Uferabstand und Flächenbedeckung in § 36 Abs. 3 WHG streichen
Dasselbe Argument hat auch Cemex Deutschland AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Anforderungen an Uferabstand und Flächenbedeckung in § 36 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sollten gestrichen werden.
„Ein zusätzliches Verbot in Form von pauschalen Flächen- und Abstandsvorgaben nach § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG bedarf es daher nicht.“
WHG § 36: Hilfsweise Überdeckung schwimmender PV von mindestens 40 %
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden regt an, dass bei schwimmenden PV-Anlagen, falls pauschale Flächenvorgaben in § 36 Abs. 3 WHG bestehen bleiben, der zulässige Überdeckungswert mindestens 40 % der Gewässerfläche betragen soll, gestützt auf praktische Erfahrungen und gewässerökologische Erkenntnisse.
„Vor diesem Hintergrund wird angeregt, dass der Wert der Überdeckung 40% nicht unterschreiten.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder Norm (§ 36 Abs. 3 WHG, schwimmende PV) noch Urheber; beides ist jetzt benannt, die Aussage bleibt unverändert.
WHG-Regelung schränkt PV-Potenziale ein und behindert Pariser Klimaziele
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung behauptet, die Flächen- und Uferabstandsregelung in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG (15 Prozent bzw. 40 Meter) schränke Potenziale ein und schließe wichtige Beiträge zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele aus.
„schränkt das WHG Potenziale unnötig ein und schließt mit dieser Methodik wichtige Beiträge zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele aus.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (§ 36 Abs. 1 WHG already protects water ecology), a recommendation (drop the blanket rules) and an effect claim (limits potential, blocks climate contributions); split into three independently assessable points.
§ 55 Abs. 2 BBergG: Wiedernutzbarmachung für Erneuerbare ermöglichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In § 55 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 BBergG soll ergänzt werden, dass die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu ermöglichen ist, um grünen Strom auf Tagebaufolgeflächen zu erleichtern.
„„Eine Wiedernutzbarmachung der Oberfläche zum Zwecke der Erzeugung von erneuerbaren Energien ist zu ermöglichen.““
Flächenpotenziale der Baustoffindustrie können für PV wirksam genutzt werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Verband sieht in den Flächen der Baustoffe-Steine-Erden-Industrie ein Potenzial, das sich für Photovoltaik wirksam nutzen und mit beschleunigten Genehmigungen erschließen lässt.
„wie Flächenpotenziale unserer Industrie wirksam nutzen und Genehmigungen maßgeblich beschleunigen lassen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a statement of intent by the industry with a separate claim that usable land potential exists; these can be accepted or rejected independently, so they are split, each with its own verbatim quote.
Freiflächen- und Floating-PV erlauben schnelle Skalierung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen und Floating-PV-Anlagen ermöglichen eine schnelle Skalierung des PV-Zubaus.
„Es ist richtig, dass PV-Freiflächenanlagen und Floating-PV-Anlagen eine schnelle Skalierung des PV-Zubaus erlauben.“
Genehmigung für PV-Anlagen soll 30 Jahre Laufzeit haben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der Verband fordert eine Genehmigungslaufzeit von 30 Jahren für schwimmende PV-Anlagen, weil PV-Anlagen ein fester Bestandteil der künftigen Energieversorgung seien.
„Die Genehmigung sollte daher eine Laufzeit von 30 Jahren haben.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Forderungen: Gleichbehandlung schwimmender PV-Anlagen und eine 30-jährige Genehmigungslaufzeit.
PV-Flächen mit Wiese als extensive Landwirtschaft anerkennen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Flächen mit PV-Anlagen sollten als extensive Landwirtschaft anerkannt werden, wenn darunter eine beweidete oder gemähte Wiese liegt, da dies der Landwirtschaft zugutekommt.
„Flächen, auf denen PV-Anlagen installiert sind, sollten allerdings als extensive Landwirtschaft anerkannt werden, wenn sich unter der Anlage eine Wiese befindet“
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Zentrale Stelle für PV-Bauanzeigen und Windkraftanträge
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine neu zu schaffende zentrale Stelle, die nur PV-Anzeigen und Windkraftanträge bearbeitet, könnte die Bauanzeigen genehmigen.
„Die Bauanzeigen könnten durch eine neu zu schaffende zentrale Stelle genehmigt werden, die sich ausschließlich mit Anzeigen für PV und Anträgen für Windkraftanlagen auseinandersetzt.“
Über den Entwurf hinaus 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
BBergG: PV-Flächen ohne vorherige Entlassung aus der Bergaufsicht
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme fordert, das Bundesberggesetz so zu ändern, dass Flächen für PV-Anlagen nicht zuvor aus der Bergaufsicht entlassen werden müssen, und die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung von Abschlussbetriebsplänen entsprechend anzupassen.
„Flächen zur Errichtung von PV-Anlagen müssen nicht zuvor aus der Bergaufsicht entlassen werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage war ohne Bezug auf das Bundesberggesetz (BBergG) nicht verständlich; sie wird nun mit Rechtsakt und Akteur benannt, der Inhalt bleibt unverändert.
Bergämter sollen anzeigepflichtige PV-Anlagen zulassen (BBergG)
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Anlagen, die nach Landesbauordnung anzuzeigen sind, sollten von den Bergämtern zugelassen werden, solange die Bergaufsicht besteht (§ 69 BBergG).
„Photovoltaik-Anlagen, die nach Landesbauordnung anzuzeigen sind, sollten von den Bergämtern zugelassen werden, solange die Bergaufsicht besteht (§ 69 BBergG).“