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Gsun GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 11 Argumente aus rund 3 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Gsun GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Gsun GmbH allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt Gsun GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 11 Argumenten stehen 10 auf der Landkarte und 1 ist eine Einzelforderung. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert. 3 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Strategie grundsätzlich gelungen

Dasselbe Argument hat auch Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie ist im Grundsatz gut gelungen und steuert in die richtige Richtung.

„sind nur zu begrüßen“

Originalstelle, Gsun GmbH

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 9 Argumente, 8 davon auf der Landkarte

Schnell große EEG-Strommengen ohne Eingriff in Landwirtschaft

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die vorgeschlagenen einfachen Änderungen würden sehr schnell große Mengen EEG-Strom ermöglichen, ohne in sensible landwirtschaftliche Strukturen einzugreifen.

„können sehr schnell große Mengen an EEG Strom erzeugt werden“

Originalstelle, Gsun GmbH

Begrenzung der nutzbaren Wasserflächen ist unbegründet

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die bisherige Begrenzung der nutzbaren Gewässerflächen für Floating-PV ist unbegründet.

„der nutzbaren Flächen sind haltlos“

Originalstelle, Gsun GmbH

Belegung schwimmender PV in der PV-Strategie auf 70 % der Fläche festlegen

Dasselbe Argument hat auch Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK soll für schwimmende Photovoltaik eine Belegung von 70 % der Wasserfläche vorsehen und den derzeitigen Belegungsanteil überdenken.

„Seebelegung muss von 15% auf 70% erhöht werden.“

Originalstelle, Gsun GmbH

Deutliche Änderungen an der PV-Strategie nötig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie muss in Bezug auf Floating-PV deutlich geändert werden.

„hier deutliche Änderungen durchgeführt werden müssen“

Originalstelle, Gsun GmbH

Floating-PV: 70 % Seebelegung aktiviert Industrie-/Bergbauflächen im GW-Maßstab

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreicher würde eine Erhöhung der zulässigen Seebelegung für Floating-PV von 15 % auf 70 % (Änderungen in EEG und WHG) kurzfristig ungenutzte Industrie- und Bergbauflächen im Gigawatt-Maßstab aktivieren, ohne die Land- oder Kieswirtschaft einzuschränken.

„Seebelegung muss von 15% auf 70% erhöht werden. Mit dieser Maßnahme können kurzfristig ungenutzte Industrie bzw. Bergbau Flächen im Gigawatt Maßstab aktiviert werden, ohne die Land- oder Kieswirtschaft einzuschränken.“

Originalstelle, Gsun GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt blieb ohne Bezug unverständlich (Seebelegung wovon, welche Regelung); jetzt nennt er Floating-PV, EEG/WHG und die geforderte Änderung von 15 % auf 70 %.

Floating-PV: Änderungen in EEG und WHG

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Floating-PV sollen vor allem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das EEG geändert werden.

„Änderungen im EEG und vor allem im WHG.“

Originalstelle, Gsun GmbH

Studien zeigen minimale, positive Gewässerauswirkungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Studien aus den Niederlanden und China belegen, dass Floating-PV nur minimale und eher positive Veränderungen am Gewässer verursacht.

„in vielen Studien aus Holland oder China erwiesen ist“

Originalstelle, Gsun GmbH

Uferabstand schwimmender PV in der PV-Strategie auf 20 m festlegen

Dasselbe Argument hat auch Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK soll für schwimmende Photovoltaik einen Uferabstand von 20 m vorsehen und den derzeitigen Uferabstand überdenken.

„von 40m auf 20m“

Originalstelle, Gsun GmbH

Floating-PV hat hohe Akzeptanz, da keine Flächenkonkurrenz

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Floating-PV findet in der Bevölkerung große Akzeptanz, weil keine Flächenkonkurrenz besteht.

„eine große Akzeptanz in der Bevölkerung“

Originalstelle, Gsun GmbH

Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Baggerseen als künstliche Strukturen behandeln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Baggerseen sollen als künstliche Strukturen gelten und damit unter die beschleunigten Genehmigungsverfahren für PV auf künstlichen Strukturen (EU-Diskussion RED II) fallen.

„Baggerseen müssen als künstliche Strukturen betrachtet werden“

Originalstelle, Gsun GmbH