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BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 16 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem BDKS übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo BDKS allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt BDKS anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 16 Argumenten stehen 6 auf der Landkarte und 10 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 6 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 7 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Bürokratische Hürden bremsen PV-Investitionen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die geltenden Regelungen zu erneuerbaren Energien erzeugen bürokratische Hürden und rechtliche Fallstricke, die gerade Sozialunternehmen von Investitionen in PV abhalten.

„Um so mehr schmerzen die rechtlichen Fallstricke,“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

70%-Begrenzung belastet gemeinnützige Eigenverbrauchsanlagen, EEG ändert nichts

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die 70-%-Begrenzung belastet gemeinnützige Betreiber, denen es um CO2-Einsparung beim Eigenverbrauch geht, und die neue EEG-Regelung bringt ihnen keine Verbesserung, weil für Altanlagen die Grenze bei 7 kWp gezogen wurde.

„Es geht uns um CO² Einsparungen beim Eigenverbrauch,“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact (five 9.8 kWp systems throttled to 70%) with the author's judgment that the cap burdens self-consumption aimed at CO2 savings, so it is split into the two.

70%-Grenze für alte und neue Anlagen ersatzlos streichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die 70%-Wirkleistungsgrenze soll uneingeschränkt für Alt- und Neuanlagen entfallen.

„Uneingeschränkter Wegfall der 70% Grenze für alte und neue Anlagen“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Bagatellgrenze für Stromverkauf an Dritte (z. B. 10.000 kWh/a)

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für den Stromverkauf an Dritte soll eine Bagatellgrenze eingeführt werden, z. B. 10.000 kWh pro Jahr.

„Bagatellgrenze für Stromverkauf an Dritte mit z.B. einer kWh Grenze von 10.000 kWh / a pro Jahr festlegen“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

EEG-Neuregelung bringt Altanlagen bei 70%-Drosselung keine Verbesserung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die neue EEG-Regelung bringt nach Darstellung der Einreichenden Altanlagen keine Verbesserung bei der 70%-Leistungsbegrenzung, weil für Altanlagen die Grenze bei 7 kWp gezogen wurde.

„die auch durch die neue Regelung des EEG keinerlei Verbesserung für uns bringen, da für Altanlagen die Grenze bei 7kW Peak gezogen wurde“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to an unnamed "EEG-Neuregelung" and "Grenze" without context; rewritten to name the 70% feed-in limitation for existing installations while keeping the claim and direction.

MsbG ändern: keine Sondermesstechnik bis ca. 30 kW

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das MsbG soll so geändert werden, dass bis zu einer Grenze von beispielsweise 30 kW keine Sondermesstechnik erforderlich ist.

„Neuregelung des MsbG ändern, dass es keiner „Sondermesstechnik“ bedarf, dieses bis zu einer Grenze von 30kW z.B.“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

MsbG-Messtechnik bei Eigenverbrauch ohne Einspeisung unverhältnismäßig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für PV-Anlagen, deren Strom fast vollständig vor Ort verbraucht wird und die kaum ins Netz einspeisen, ist die nach dem MsbG geforderte neue Messtechnik nach Ansicht der Einreicherin bzw. des Einreichers unverhältnismäßig.

„Da wir an allen Standorten den Strom fast vollständig in Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung verbrauchen und kaum Netzeinspeisungen haben, ist das ein Absurdum.“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsache (neue Messanforderung nach MsbG) mit einer Wertung (aufwendig/absurd); getrennt und neutral formuliert, mit eigenständiger Nennung des MsbG.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Mess- und Meldeaufwand bei Drittbelieferung führt zu PV-Verzicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Verwaltungs- und Messaufwand samt Meldepflichten bei Stromabgabe an Dritte ist so komplex, dass auf PV-Anlagen verzichtet werden muss.

„Der Verwaltungs- und technische Aufwand im Messwesen mit allen Meldungen ist an dieser Stelle derart komplex“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Stromverkauf an Dritte macht gemeinnützige Betreiber zu Versorgern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wer als gemeinnütziges Unternehmen Strom an Dritte oder Mitarbeitende abgibt (Ladesäulen, Mieterstrom), kann nach geltender Rechtslage als Stromversorger oder im Extremfall als Netzbetreiber eingestuft werden.

„Unter der aktuelle Rechtslage bedeutet es, das man letztlich als Stromversorger fungiert, oder im Schlimmsten Fall als Netzbetreiber eingestuft wird“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Balkonkraftwerke erleichtern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Rechtsunsicherheit verhindert Balkon-PV in Mehrnutzungsgebäuden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen Rechtsunsicherheiten musste die Errichtung von Balkon-PV-Anlagen in komplexer genutzten Gebäuden abgelehnt werden.

„Balkon-PV Anlagen, deren Errichtung wir in komplexer genutzten Gebäuden schon ablehnen mussten“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Netzanschlüsse beschleunigen 5 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Fünf PV-Anlagen (je 9,8 kWp) mussten auf 70 % gedrosselt werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Ein diakonisches Sozialunternehmen musste seine fünf PV-Anlagen mit je 9,8 kWp Spitzenleistung trotz perfekter Südlage auf 70 % der Leistung drosseln.

„mussten diese auf 70% drosseln, dieses bei perfekter Südlage“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact (five 9.8 kWp systems throttled to 70%) with the author's judgment that the cap burdens self-consumption aimed at CO2 savings, so it is split into the two.

Abschaltung von PV-Anlagen wegen Messvorgaben widerspricht Energiewende-Ziel

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Dass PV-Anlagen wegen der Kosten der Messvorgaben abgeschaltet werden müssen, kann nach Ansicht des Einreichers nicht das Ziel der Energiewende sein.

„das kann aber nicht das Ziel der Energiewende sein“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixes a checkable claim (measurement costs make operation uneconomic, shutdown possible) with a value judgment (this cannot be the Energiewende's goal); split into the two.

MsbG-Messtechnik macht PV-Betrieb unwirtschaftlich, Abschaltung droht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die nach dem Messstellenbetriebsgesetz geforderte neue Messtechnik verursacht laut Einreicher Umbau- und laufende Messstellenkosten, sodass der Betrieb seiner PV-Anlagen im Extremfall unwirtschaftlich würde und eingestellt werden müsste.

„In der letzten Konsequenz müssten wir die PV Analgen abschalten, da der Betrieb immer unwirtschaftlicher wird“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixes a checkable claim (measurement costs make operation uneconomic, shutdown possible) with a value judgment (this cannot be the Energiewende's goal); split into the two.

MsbG-Neuregelung: Messfeld statt Hutschienenzähler für Erzeugungsmessung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach der Neuregelung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wird für die Messung des erzeugten PV-Stroms statt eines geeichten Hutschienenzählers ein Messfeld mit Dreipunktmontage für einen Zähler mit Messstellenbetrieb verlangt.

„Nun ist gefordert, ein Messfeld mit Dreipunktmontage zur Aufnahme eines Zählers mit Messstellenbetrieb herzustellen.“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsache (neue Messanforderung nach MsbG) mit einer Wertung (aufwendig/absurd); getrennt und neutral formuliert, mit eigenständiger Nennung des MsbG.

MsbG-Neuregelung: Umbau kostet 6–7 T€ je PV-Anlage, plus laufende Entgelte

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Darstellung des Einreichers verlangt die Neuregelung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) für seine PV-Anlagen ein neues Messfeld mit Zähler und Messstellenbetrieb, was Umbaukosten von 6–7 T€ sowie jährliche Messstellenentgelte und Eigenaufwand verursacht, obwohl der Strom fast vollständig selbst verbraucht wird.

„Diese bedeutet bei unseren Anlagen Umbaukosten von 6-7T €, zuzüglich der neuen, jährlichen Messstellen Dienstleistung und unseren Aufwand.“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point lacked context (what MsbG is, whose plants, source of the figure); rewritten to name the instrument and attribute the cost claim to the submitter, keeping its direction.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Gemeinnützige Unternehmen von Regeln zum Stromverkauf an Dritte ausnehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gemeinnützige Unternehmen sollen vollständig aus allen Anforderungen und Regelungen zum Stromverkauf an Dritte herausfallen.

„Gemeinnützige Unternehmen fallen vollständig aus allen Anforderungen und Regelungen zum Stromverkauf an Dritte heraus.“

Originalstelle, BDKS – Baunataler Diakonie Kassel e. V.