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ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 21 Argumente aus rund 3 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 21 Argumenten stehen 13 auf der Landkarte und 8 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 6 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat. 6 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 5 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Flachdächer bei vollflächiger PV von Gründachpflicht ausnehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Flachdächer sollten bei flächendeckender PV-Belegung ausdrücklich von der Gründachpflicht ausgenommen werden.

„sollten Flachdächer von einer Gründachpflicht ausdrücklich ausgenommen werden“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Gründach-PV-Aufständerung kostet 600–800 €/kWp

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Erhöhte Aufständerungen für PV auf Gründächern oder Unterkonstruktionen mit Gründach als Ballast sind sehr teuer (ca. 600–800 €/kWp).

„sind sehr teuer (ca. 600-800 €/kWp)“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Höhere Vergütung für Kombination Gründach und PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wer Gründach und PV kombiniert, braucht deutlich höhere Vergütungssätze, um die Mehrkosten zu tragen.

„benötigt der PV-Anlagenbetreiber deutlich höhere Vergütungssätze, um die Mehrkosten tragen zu können“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Pflicht zu Gründach und PV-Pflicht stehen im Konflikt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei Neubauten werden Gründächer häufig vorgeschrieben, während zugleich PV auf das Dach soll, was bei Flachdächern zu einem Zielkonflikt führt.

„Bei Neubauten werden Gründächer sogar häufig vorgeschrieben. Gleichzeitig soll PV auf das Dach.“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Vegetation auf extensiven Gründächern wächst nach PV-Belegung stark

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Erfahrung des Einreichers wächst die Vegetation auf extensiv begrünten Flachdächern nach der Belegung mit PV sehr stark und muss drei- bis viermal pro Jahr entfernt werden.

„wuchert nach Belegung mit PV das Grüngut sehr stark“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Wording like 'wuchern' and 'zuwuchern' was loaded; rewritten neutrally with the same claim and direction, attributed to the submitter's experience.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 7 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

Mieterstrom in WEG verursacht Mehrkosten von 200–400 €/kWp

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Mieterstromanlagen bei Mehrfamilienhäusern (WEG) erfordern die Zusammenlegung aller Netzanschlüsse auf einen Netzverknüpfungspunkt und teure Messwandlertechnik, was häufig Mehrkosten von 200–400 €/kWp verursacht.

„Die Mehrkosten solcher Anlagen belaufen sich dadurch häufig auf 200-400 €/kWp.“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Kostenangabe (200–400 €/kWp Mehrkosten) mit der Bewertung, Projekte seien meist unwirtschaftlich; beides ist getrennt annehmbar oder ablehnbar.

Mieterstrom-Mehrkosten durch höhere Vergütung ausgleichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Mehrkosten von Mieterstromanlagen müssen durch höhere Vergütungssätze kompensiert werden; nur dann sei ein deutlicher Ausbau zu erwarten.

„Nur dann ist mit einem deutlichen Ausbau bei Mieterstromanlagen zu rechnen.“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Mieterstromzuschläge deutlich erhöhen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Mieterstromzuschläge müssen deutlich erhöht werden.

„Die Mieterstromzuschläge müssen deutlich erhöht werden.“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Mieterstrom in WEG ist meist nicht wirtschaftlich umsetzbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wegen der Mehrkosten sind Mieterstromprojekte bei Mehrfamilienhäusern (WEG) in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich umsetzbar, weshalb viele Solarteure dafür kein Angebot abgeben.

„Damit sind solche Projekte in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich umsetzbar.“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Kostenangabe (200–400 €/kWp Mehrkosten) mit der Bewertung, Projekte seien meist unwirtschaftlich; beides ist getrennt annehmbar oder ablehnbar.

Volleinspeisesatz für Überschussstrom aus Mieterstrom

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Als einfachste Lösung soll bei Mieterstromanlagen für den Überschussstrom der Volleinspeise-Vergütungssatz gelten.

„für den Überschussstrom einfach der Volleinspeise-Vergütungssatz gelten würde“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Vergaberecht blockiert Drittbelieferung auf kommunalen Dächern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Kommunen mit europaweiter Strombezugsausschreibung dürfen Dritten (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften) keine Stromlieferung ins Gebäude erlauben, weshalb kommunale Dächer mit Eigenstrombedarf leer bleiben; ein Rechtsgutachten bestätigte den Konflikt.

„In der Folge scheiden für Dritte (Bürgerenergiegenossenschaften) alle Dächer von Gebäuden mit Eigenstrombedarf aus.“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Vergaberecht: bundesweite Rechtssicherheit für Drittbelieferung auf Kommunaldächern

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Auslegung des Vergaberechts soll bundesweit Rechtssicherheit für Kommunen schaffen, dass bei verpflichtender Strombezugsausschreibung eine Belieferung durch Dritte (z.B. Bürgerenergiegenossenschaften) in das Gebäude mit PV-Anlage weiterhin ohne Konflikt mit dem Vergaberecht erlaubt bleibt.

„Die Auslegung des Vergaberechts muss bundesweit Rechtssicherheit für Kommunen schaffen“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte nicht, wer Rechtssicherheit braucht (Kommunen) und welche Dritten gemeint sind; der Umschreibung fügt dies aus der Passage hinzu, ohne die Forderung zu ändern.

Netzanschlüsse beschleunigen 9 Argumente, 8 davon auf der Landkarte

Mehrfache Netzanfragen verzögern PV-Planung erheblich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber verlangen Netzanfragen mit konkreter Leistung und teilen nicht mit, ob eine leicht reduzierte Leistung teure Trafostationen vermeidet; das führt zu wiederholten Anfragen mit je 6–8 Wochen Antwortzeit (im Beispiel fünf Anfragen, 35 Wochen).

„waren insgesamt fünf Anfragen mit jeweils siebenwöchiger Antwortzeit erforderlich“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Netzbetreiber sollen in Erstantwort Maximalleistung nennen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, bereits in der Antwort auf die erste Netzanfrage die Maximalleistung ohne teuren Netzausbau bzw. eigene Umspannstation mitzuteilen, was Vorlaufzeiten verkürzt und Mehrfachanfragen vermeidet.

„Die Netzbetreiber müssen dazu verpflichtet werden, gleich in der Antwort auf die erste Anfrage die Maximalleistung mitzuliefern“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Nachlieferung des Zertifikats nach EEG 2023 hilft nur bedingt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung hält die mit dem EEG 2023 eröffnete Möglichkeit, das Anlagenzertifikat nach der Fertigmeldung nachzuliefern, nur für begrenzt hilfreich.

„Es hilft auch nur bedingt, dass man mit dem EEG2023 dieses Zertifikat nach Anlagenfertigmeldung nachliefern kann.“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable threshold rule with an assessment of effort and cost and a view on the EEG 2023 relief; split into three independently assessable claims.

Anlagenzertifikat verursacht Aufwand und Kosten, mindert Wirtschaftlichkeit

Dasselbe Argument hat auch NLF GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Einreicherin, eines PV-Anlagenbauers, ist das für größere PV-Anlagen geforderte Anlagenzertifikat aufwendig und teuer und lässt eine Erweiterung bestehender Anlagen in vielen Fällen unwirtschaftlich werden.

„bedeuten einen sehr hohen Aufwand und verursachen damit sowohl hohe Kosten wie auch einen enormen Zeitbedarf (in einem unserer Fälle 14 Monate)“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Anlagenzertifikat ab 135 kWp bei Mittelspannungsanschluss erforderlich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach der Darstellung der Einreichung sind bei Photovoltaikanlagen ab 135 kWp mit Anschluss an die Mittelspannung (Trafo des Gebäudes) weiterhin Anlagenzertifikate erforderlich.

„Nach wie vor sind bereits bei Anlagenleistungen von 135 kWp bei Anschluss an die Mittelspannung (Trafo des Gebäudes) Anlagenzertifikate erforderlich.“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable threshold rule with an assessment of effort and cost and a view on the EEG 2023 relief; split into three independently assessable claims.

Netzbetreiber der Einreicherin unterstützen höhere Zertifikatsschwelle

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Angabe der Einreicherin unterstützen ihre Netzbetreiber eine Anhebung der Schwelle für Anlagenzertifikate, weil das Zertifikat auch für sie hohen Abstimmungs- und Freigabeaufwand bedeute und sie bei Anlagen unter 500 kWp keine Notwendigkeit erkennen.

„Selbst unsere Netzbetreiber unterstützen eine derartige Anhebung ausdrücklich“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte die Forderung nach höherer Zertifikatsschwelle (Wertung) mit der überprüfbaren Behauptung über die Haltung der Netzbetreiber; beide sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.

Schwelle für Anlagenzertifikate auf 500 oder 750 kWp anheben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Schwelle, ab der Anlagenzertifikate für PV-Anlagen erforderlich sind (derzeit ab 135 kWp bei Mittelspannungsanschluss), sollte deutlich auf 500 kWp oder 750 kWp angehoben werden.

„Die Schwelle für Anlagenzertifikate sollte deutlich angehoben werden (auf 500 kWp oder 750 kWp).“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte die Forderung nach höherer Zertifikatsschwelle (Wertung) mit der überprüfbaren Behauptung über die Haltung der Netzbetreiber; beide sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.

Schwelle für Anlagenzertifikate auf 500–750 kWp anheben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Schwelle für Anlagenzertifikate sollte deutlich auf 500 kWp oder 750 kWp angehoben werden.

„Die Schwelle für Anlagenzertifikate sollte deutlich angehoben werden (auf 500 kWp oder 750 kWp).“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Kundeneigene Trafostation kostet 90.000–120.000 €

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei voller Ausnutzung der Dachfläche verlangen Netzbetreiber häufig eine kundeneigene Trafostation, die in der Regel 90.000–120.000 € zusätzlich kostet.

„kundeneigene Trafostation, die in der Regel 90.000-120.000 € zusätzlich kostet“

Originalstelle, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG