Lagebild / Organisationen / Haus und Grund Deutschland
Haus und Grund Deutschland
Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 42 Argumente aus rund 5 Seiten.
Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.
Mit wem Haus und Grund Deutschland übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Gsun GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SPD Klimaforumin 21 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 25 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 23 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 20 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 22 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 15 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 23 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- HEBERGER GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BSWin 21 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 20 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 22 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 27 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 18 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 22 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 28 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 16 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 25 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 20 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 20 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 17 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 16 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 23 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 15 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 17 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 13 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 13 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 14 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 20 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 10 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 8 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 13 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 5 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 5 von 11 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- DBVin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 20 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 17 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 11 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 5 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Hamburg (Behörde)in 4 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 2 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Haus und Grund Deutschland allein steht
Bei 13 Streitfragen urteilt Haus und Grund Deutschland anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Qualifizierte Privatpersonen sollen kleine PV-Anlagen selbst installieren dürfen.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist mit geringem Aufwand und wenig Bürokratie umsetzbar.
Balkonkraftwerke erleichtern
Balkonkraftwerke erleichtern
Das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes darf kein Grund sein, Balkonkraftwerke abzulehnen.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Der Bund soll eine gesetzliche Solardachpflicht für Gebäude einführen.
Balkonkraftwerke erleichtern
Weitere 5 anzeigen
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Eine Solardachpflicht führt zu weniger Neubau und höheren Baukosten und Mieten.
Balkonkraftwerke erleichtern
Der Schukostecker soll für Balkonkraftwerke ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen zugelassen werden.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Die freie Wahl des Stromlieferanten im Mieterstrom soll eingeschränkt werden.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Etwa die Hälfte des PV-Zubaus soll auf Freiflächen erfolgen.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 42 Argumenten stehen 38 auf der Landkarte und 4 sind Einzelforderungen. 4 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 18 Argumente sind entstanden, weil sie 9 längere Textstellen geteilt hat. 5 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Betreiber müssen sich als Energieversorger registrieren und im MaStR eintragen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Betreiber einer Solaranlage müssen sich als Energieversorger registrieren und die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das von der Bundesnetzagentur verwaltete Marktstammdatenregister eintragen.
„Betreiber einer Solaranlage müssen sich zudem als Energieversorger registrieren und ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das von der Bundenetzagentur verwaltete Marktstammdatenregister eintragen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable legal requirement with the judgment that it is a bureaucratic obstacle; split into fact and judgment, each made standalone and neutral.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 16 Argumente, 16 davon auf der Landkarte
Vermieter/WEG sollen Einbauart mitentscheiden und untersagen können
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Vermieter und WEG müssen über die Art des Einbaus mitentscheiden und die Installation bei negativen Auswirkungen (Statik, Denkmalschutz, Erscheinungsbild) untersagen können.
„In diesen Fällen muss es dem jeweiligen Eigentümer/WEG möglich bleiben, die Installation zu untersagen“
Wahl der Vergütungsform gegenüber dem Netzbetreiber
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber muss angegeben werden, ob der Überschussstrom per Direktvermarktung oder Einspeisevergütung vergütet wird; dies zählt zu den Hemmnissen.
„Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber muss angegeben werden, wie die Vergütung des überschüssigen, im Haus nicht benötigten und in das Netz eingespeisten Stroms erfolgen soll“
Aktuelle EEG-Sätze machen kleine PV-Dachanlagen nicht finanzierbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Mit den im EEG festgelegten Vergütungssätzen für Teil- und Volleinspeisung sind insbesondere kleine PV-Dachanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern nicht finanzierbar.
„Mit den aktuell im EEG fixierten Vergütungssätze für Teil- und Volleinspeisung sind insbesondere kleine PV-Dachanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern nicht finanzierbar.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (current EEG rates make small rooftop PV unfinanceable) with a demand (rates should be raised); split into the two.
EEG-Einspeisevergütung soll angehoben werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die gesetzlichen Vergütungssätze für ins Netz eingespeisten Strom aus Wohngebäuden sollen so angehoben werden, dass PV-Anlagen nicht zum Baukostentreiber werden und die Wohnkosten nicht erhöhen.
„müssen die gesetzlichen Vergütungssätze so angehoben werden, dass PV-Anlagen nicht zum Baukostentreiber werden und die Wohnkosten erhöhen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (current EEG rates make small rooftop PV unfinanceable) with a demand (rates should be raised); split into the two.
EEG-Vergütungssätze für kleine Anlagen auf Mehrfamilienhäusern sollen steigen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die geltenden EEG-Vergütungssätze für eingespeisten Strom sind für kleinere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern nicht auskömmlich und sollen angehoben werden.
„Die geltenden Vergütungssätze sind für kleinere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern nicht auskömmlich und müssen wegen der höheren spezifische Kosten angehoben werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Tatsachenbehauptung (höhere spezifische Kosten kleiner Anlagen) ist von der Forderung getrennt, die Vergütungssätze anzuheben, weil sie nicht auskömmlich seien.
Kleinere PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern haben höhere spezifische Kosten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Kleinere Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern haben höhere spezifische Kosten.
„wegen der höheren spezifische Kosten angehoben werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Tatsachenbehauptung (höhere spezifische Kosten kleiner Anlagen) ist von der Forderung getrennt, die Vergütungssätze anzuheben, weil sie nicht auskömmlich seien.
Eigentümer können die Formalien kaum erfüllen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Private Eigentümer und Wohneigentümergemeinschaften können die Formalien kaum erfüllen, wie zahlreiche Anfragen der Mitglieder zeigen.
„Dass all diese Formalien von den privaten Eigentümern und auch den Wohneigentümergemeinschaft kaum erfüllt werden können, zeigen die zahlreichen Anfragen unserer Mitglieder.“
Registrierungspflichten sind ein von der PV-Strategie nicht gelöstes Hemmnis
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Registrierungspflichten für Solaranlagenbetreiber gelten als bürokratische Hemmnisse für Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern, die durch die Maßnahmen der PV-Strategie nicht ausreichend adressiert werden.
„Die bürokratischen Hemmnisse bei der Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäuser werden durch die im Strategiepapier festgelegten Maßnahmen nicht ausreichend adressiert.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable legal requirement with the judgment that it is a bureaucratic obstacle; split into fact and judgment, each made standalone and neutral.
Bundeseinheitliche Lösung statt Pflicht: Hürden in EnWG/EEG abbauen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Statt einer Solardachpflicht soll eine bundeseinheitliche Lösung administrative Hürden in EnWG und EEG abbauen und Gebäudeeigentümer nicht mehr zu Energieversorgern machen.
„Haus & Grund plädiert daher für eine bundeseinheitliche Lösung, die bestehende administrative Hürden im EnWG und EEG abbaut und Gebäudeeigentümer nicht mehr zu Energieversorgern macht.“
PV-Strategie des BMWK sieht keine Solardachpflicht vor
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK (Stand März 2023) plant keine Solardachpflicht und will den Ausbau stattdessen mit Anreizen und Vereinfachungen vorantreiben.
„dass keine Solardachpflicht geplant ist und stattdessen mit Anreizen und Vereinfachungen der Ausbau vorangetrieben werden soll.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Strategie plant keine Solardachpflicht, setzt auf Anreize) mit einer Wertung (das ist zu begrüßen); beides wird getrennt.
Solardachpflicht behindert Dachsanierung im Bestand
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Im Gebäudebestand verhindert eine Solardachpflicht notwendige Instandhaltungsarbeiten am Dach, weil neben der Dämmpflicht eine weitere Investition nötig wird.
„Im Gebäudebestand verhindert die Solardachpflicht außerdem notwendige Instandhaltungsarbeiten am Dach“
Verzicht auf Solardachpflicht zugunsten von Anreizen ist zu begrüßen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Haus & Grund bewertet es positiv, dass die PV-Strategie auf eine Solardachpflicht verzichtet und den Ausbau über Anreize und Vereinfachungen statt über Pflichten fördern will.
„Haus & Grund begrüßt, dass keine Solardachpflicht geplant ist und stattdessen mit Anreizen und Vereinfachungen der Ausbau vorangetrieben werden soll.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Strategie plant keine Solardachpflicht, setzt auf Anreize) mit einer Wertung (das ist zu begrüßen); beides wird getrennt.
Solardachpflicht: laut Haus & Grund weniger Neubau, höhere Kosten und Mieten
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland vertritt auf Grundlage seiner Erfahrungen mit einzelnen Landes- und kommunalen Solargesetzen, dass die Einführung einer Solardachpflicht zu weniger Neubau, höheren Baukosten und damit höheren Mieten bzw. Wohnkosten führe.
„führt die Einführung einer Solardachpflicht zu weniger Neubau, höheren Baukosten und damit Mieten bzw. Wohnkosten.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Verb „verhindert“ im Label war überspitzt und der Bezug fehlte; neutral umgeschrieben mit Zuordnung zu Haus & Grund und Bezug auf die Solardachpflicht, Richtung der Aussage unverändert.
Keine zwei Einzelanlagen mehr für höhere Volleinspeisevergütung verlangen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für die höhere Einspeisevergütung bei Volleinspeisung soll künftig nicht mehr die Errichtung von zwei einzelnen PV-Anlagen erforderlich sein.
„Zudem sollen zukünftig nicht mehr zwei einzelne Anlagen errichtet werden müssen, um die höheren Einspeisevergütung für Volleinspeisung zu erhalten.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Aussage (Mehraufwand für Zähler, Leitungen, Steuerung durch zwei Anlagen) mit der Forderung, diese Pflicht abzuschaffen; beide lassen sich unabhängig annehmen oder ablehnen.
Volleinspeisetarif ohne zwei getrennte Anlagen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für den höheren Volleinspeisetarif sollen nicht mehr zwei einzelne Anlagen nötig sein; stattdessen soll die dauerhaft nicht im Gebäude nutzbare Strommenge vorab festgelegt und mit dem höheren Tarif vergütet werden.
„Stattdessen soll die dauerhaft im Gebäude nicht nutzbare Solarstrommenge vorab festgelegt und mit dem höheren Tarif für Volleinspeisung vergütet werden.“
Zwei Anlagen für Volleinspeisung binden zusätzliche Kosten und Ressourcen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Notwendigkeit, zwei einzelne PV-Anlagen zu errichten, um die höhere Einspeisevergütung für Volleinspeisung zu erhalten, bindet zusätzliche Kosten und Ressourcen für Zähler, Anschlussleitungen und Steuereinrichtung.
„Dadurch werden unnötig zusätzliche Kosten und Ressourcen für Zähler, Anschlussleitungen und Steuereinrichtung gebunden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Aussage (Mehraufwand für Zähler, Leitungen, Steuerung durch zwei Anlagen) mit der Forderung, diese Pflicht abzuschaffen; beide lassen sich unabhängig annehmen oder ablehnen.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 18 Argumente, 16 davon auf der Landkarte
Wahlfreiheit der Mieter beim Mieterstrom schützt Mieter nicht wirksam
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Haus & Grund hält die in der PV-Strategie des BMWK beibehaltene Wahlfreiheit der Mieter beim Mieterstrom für keinen wirksamen Mieterschutz und vermutet, dass sie vor allem den Interessen einzelner Stromversorger dient.
„setzt jedoch mit der Aufrechterhaltung der Wahlfreiheit des Mieters auf falschen Mieterschutz, wohl um die Partikularinteressen einzelner Stromversorger zu schützen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("falscher Mieterschutz", "Partikularinteressen") replaced with a neutral formulation that attributes the view to Haus & Grund and keeps the claim and its direction.
Klarstellung in BetrKV: PV-Strom als Eigenleistung ansetzbar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es soll klargestellt werden, dass PV-Strom nach § 1 Abs. 1 BetrKV als Sach- und Arbeitsleistung des Eigentümers mit dem Preis einer gleichwertigen Drittleistung angesetzt werden darf, zum gleichen Preis wie Netzstrom.
„Für den verbrauchten PV-Strom soll der gleiche Preis gelten wie für den bezogenen Netzstrom.“
Vorschlag: Mieter nutzen Hausstrom zu Preis unter Grundversorgung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: EnWG und EEG sollen so geändert werden, dass Mieter Strom aus der hauseigenen Anlage unkompliziert nutzen und über die Betriebskosten einen auskömmlichen Preis unterhalb des Grundversorgungstarifs zahlen, während der Reststrom weiter vom frei gewählten Versorger kommt.
„Haus & Grund schlägt vor, das EnWG und EEG dahingehend zu ändern, dass Mieter den Strom aus einer hauseigenen Anlage unkompliziert nutzen können“
EEG-Vergütung und Mieterstromzuschlag reichen für Mehrfamilienhäuser nicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die aktuellen EEG-Vergütungssätze für Voll- und Teileinspeisung sowie die Mieterstromzuschläge decken bei Anlagen auf Mehrfamilienhäusern die hohen Investitionskosten im Förderzeitraum nicht.
„sind für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern nicht auskömmlich, um die hohen Investitionskosten innerhalb des Förderzeitraums zu decken.“
Reststrom: Zusatzstromvertrag mit Stromanbieter nötig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Reicht der im Gebäude erzeugte Strom für die Eigen- oder Mieterstromversorgung nicht aus, muss Strom aus dem allgemeinen Netz bezogen und dafür ein Zusatzstromvertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen werden.
„Dazu muss ein Zusatzstromvertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Zusatzstromvertrag nötig) mit der Wertung, dies sei ein bürokratisches Hemmnis; beide werden getrennt und neutral formuliert, mit Bezug zur PV-Strategie und Mehrfamilienhäusern.
Zusatzstromvertrag ist bürokratisches Hemmnis bei PV in Mehrfamilienhäusern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Pflicht zum Abschluss eines Zusatzstromvertrags für Reststrom gilt als bürokratisches Hemmnis für Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern, das die Maßnahmen der PV-Strategie nicht ausreichend adressieren.
„Dazu muss ein Zusatzstromvertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Zusatzstromvertrag nötig) mit der Wertung, dies sei ein bürokratisches Hemmnis; beide werden getrennt und neutral formuliert, mit Bezug zur PV-Strategie und Mehrfamilienhäusern.
Abrechnung von PV-Strom für Wärmepumpe/Hausstrom ist nicht rechtssicher
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Vermieter können Strom aus der hauseigenen PV-Anlage für Wärmepumpe oder Hausstrom nicht rechtssicher abrechnen, da keine Stromrechnung als Nachweis existiert.
„können gegenüber den Mietern den Strom nicht rechtssicher abrechnen, da keine Stromrechnung als Nachweis existiert.“
Haus & Grund: Eigenes Mieterstrommodell beseitigt die meisten Hemmnisse
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland meint, dass sich die meisten der genannten Hemmnisse beim Mieterstrom mit dem vom Verband vorgeschlagenen Mieterstrommodell (Nebenleistung zur Vermietung, Abrechnung über die Betriebskosten) beseitigen ließen.
„Die meisten der vorgenannten Hemmnisse lassen sich mit der von Haus & Grund vorgeschlagenen Mieterstromlösung beseitigen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies unklar auf „die genannten Hemmnisse“ und „das Modell“; jetzt benennt er Akteur (Haus & Grund) und Gegenstand (Mieterstrom-Hemmnisse, Mieterstrommodell) und bleibt eine einzelne Behauptung.
Mieterstrom-Abrechnung über Nebenkosten
Dasselbe Argument hat auch SPD Klimaforum vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Bezahlung des Mieterstroms soll über die Nebenkostenabrechnung erfolgen können.
„Mieterstrom als Nebenleistung zur Vermietung anzusehen und der Verbrauch über die Betriebskosten abzurechnen.“
Umsatzsteuer nur bei Abführungspflicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei der Abrechnung von PV-Strom über die Betriebskosten darf Umsatzsteuer nur erhoben werden, wenn der Eigentümer sie ans Finanzamt abführen muss.
„Die Umsatzsteuer darf dabei nur erhoben werden, wenn der Eigentümer diese an das Finanzamt entrichten muss.“
Mieter bleiben von Eigenversorgungsvorteilen ausgeschlossen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Weil Vermieter wegen hoher administrativer Hürden und finanziellen Risikos nicht in PV-Anlagen investieren, bleiben Mieter von den Vorteilen der Eigenversorgung weitgehend ausgeschlossen.
„Insbesondere bleiben Mieter von den Vorteilen einer Eigenversorgung weitestgehend ausgeschlossen, weil Vermieter wegen der hohen administrativen Hürden und des hohen finanziellen Risikos nicht in eine PV- Anlage investieren.“
Mieterstrom: PV-Strategie führt neue, komplizierte Konstrukte ein
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland kritisiert, dass die PV-Strategie des BMWK beim Mieterstrom neue Konstrukte vorsieht, die es als kompliziert bewertet.
„Beim Mieterstrom werden jedoch neue komplizierte Konstrukte geschaffen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Rewritten neutrally with the author named and the assessment attributed to it; the loaded phrase 'statt einer pragmatischen Lösung' is dropped, keeping the direction of the criticism.
Neue Mieterstrom-Konstrukte schaffen Aufwand, alte Anforderungen bleiben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie vorgeschlagenen neuen Konstrukte zur Versorgung der Mieter mit Solarstrom schaffen laut der Stellungnahme neue Herausforderungen für Eigentümer, während bestehende Anforderungen nicht beseitigt werden.
„Durch die vorgeschlagenen neuen Konstrukte für die Versorgung der Mieter mit Solarstrom entstehen neue Herausforderungen für Eigentümer, bestehende Anforderungen werden hingegen nicht beseitigt.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an overall assessment (measures insufficient) with a separate claim that new constructs create new burdens while old requirements remain; each can be accepted or rejected independently.
Mieter können Mieterstromvertrag jederzeit kündigen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Nach geltendem Recht sind Mieter nicht zur Abnahme von Mieterstrom verpflichtet und können den Vertrag jederzeit mit Kündigungsfrist kündigen, wodurch dem investierenden Eigentümer die wichtigste Einnahmequelle wegbricht.
„Mieter sind nach geltendem Recht nicht verpflichtet, den vom Vermieter angebotenen Mieterstrom aus einer hauseigenen PV-Anlage abzunehmen.“
Vertragslaufzeitgrenzen verhindern Finanzierung über Mieterstromvertrag
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mieterstromverträge sind nach § 41, § 42a EnWG und § 309 Nr. 9 BGB auf maximal zwei Jahre (bei § 42a ein Jahr) begrenzt, was längere, zur Finanzierung einer PV-Anlage nötige Abnahmeverpflichtungen unzulässig macht.
„Ein Vertrag, in dem der Mieter verpflichtet wird, Strom über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre abzunehmen, wie er zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage erforderlich wäre, ist leider unzulässig.“
PV-Anlage für private Vermieter derzeit unattraktiv
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für private Vermieter ist eine PV-Anlage keine attraktive Investition, solange die Mieter den Strom nicht nutzen und die Netzeinspeisung die Refinanzierung nicht ermöglicht.
„Für private Vermieter stellt die Errichtung einer PV-Anlage keine attraktive Investition dar“
Mieterstrom dem Eigenverbrauch gleichstellen
Dasselbe Argument hat auch SPD Klimaforum vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Mieterstrom soll dem Eigenverbrauch rechtlich gleichgestellt werden.
„Mieter sollen die gleichen Vorteile wie Eigenversorger nutzen können.“
PV-Strategie addressiert Bürokratie bei Mehrfamilienhäusern unzureichend
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Maßnahmen der PV-Strategie des BMWK (Stand März 2023) gehen die bürokratischen Hemmnisse bei der Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern nach Ansicht der Stellungnahme nicht ausreichend an.
„Die bürokratischen Hemmnisse bei der Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäuser werden durch die im Strategiepapier festgelegten Maßnahmen nicht ausreichend adressiert.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an overall assessment (measures insufficient) with a separate claim that new constructs create new burdens while old requirements remain; each can be accepted or rejected independently.
Balkonkraftwerke erleichtern 6 Argumente, 5 davon auf der Landkarte
Balkonmodule an Fassade oder Brüstung greifen in die Bausubstanz ein
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Montage von Balkonmodulen an der Fassade oder der Brüstung geht mit einem Eingriff in die Bausubstanz des Gebäudes einher.
„Werden Balkonmodule an der Fassade oder der Brüstung montiert, geht dies mit einem Eingriff in die Bausubstanz einher.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two claims that can be accepted or rejected independently: building-fabric intervention (checkable) and negative visual impact (an aesthetic judgment). Each is now its own point.
Balkonmodule können das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Balkonmodule können das Erscheinungsbild eines Gebäudes negativ beeinträchtigen, ähnlich wie eine Satellitenschüssel.
„Durch Balkonmodule kann zudem - wie bei einer Satellitenschüssel - das Erscheinungsbild des Gebäudes negativ beeinträchtigt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two claims that can be accepted or rejected independently: building-fabric intervention (checkable) and negative visual impact (an aesthetic judgment). Each is now its own point.
Mieter haftet und trägt alle Kosten für Balkonmodule
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland fordert, rechtlich klarzustellen, dass bei Balkonmodulen der Mieter für ordnungsgemäße Montage und Betrieb haftet und alle damit verbundenen Kosten trägt.
„Außerdem muss rechtlich klargestellt werden, dass für ordnungsgemäße Montage und Betrieb der Mieter haftet und alle im Zusammenhang mit dem Balkonmodul entstehenden Kosten der Mieter trägt.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent demands (tenant liability and costs; neighbours' right to demand dismantling after glare), so it was split into one point per claim.
Privilegierung von Steckersolargeräten im WEG/BGB ermöglicht Mieterzustimmung
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 73 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Nimmt man Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke, Punkt 3.4 der Photovoltaik-Strategie) in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB auf, können insbesondere Mieter*innen die Zustimmung des Vermieters zum Betrieb eines solchen Geräts erwirken.
„Dabei sollen die Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen werden.“
Zustimmung zu Balkonmodulen an Bedingungen knüpfen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Zustimmung zu Balkonmodulen soll an Bedingungen geknüpft werden: Installation nur durch eine Fachfirma und eine Haftpflichtversicherung des Mieters bzw. Wohnungseigentümers.
„Zum einen sind alle Arbeiten zur Installation der Balkonmodule nur von einer Fachfirma durchführen zu lassen.“
Nachbarn sollen bei übermäßiger Blendung Demontage von Balkonmodulen verlangen können
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland schlägt vor, dass Nachbarn, die durch ein Balkonmodul übermäßig geblendet werden, dessen Demontage verlangen können.
„Sollten Nachbarn durch die Anlage übermäßig geblendet werden, können sie eine Demontage verlangen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent demands (tenant liability and costs; neighbours' right to demand dismantling after glare), so it was split into one point per claim.
Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Keine Gewerbeanmeldung für kleine private PV-Stromerzeuger
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 167 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Kleine private Erzeuger von PV-Strom sollen für den Stromverkauf kein Gewerbe anmelden müssen.
„beim Finanzamt ein Gewerbe anmelden.“