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Haus und Grund Deutschland

Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 42 Argumente aus rund 5 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Haus und Grund Deutschland übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Haus und Grund Deutschland allein steht

Bei 13 Streitfragen urteilt Haus und Grund Deutschland anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist mit geringem Aufwand und wenig Bürokratie umsetzbar.

Weitere 5 anzeigen

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Die freie Wahl des Stromlieferanten im Mieterstrom soll eingeschränkt werden.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 42 Argumenten stehen 38 auf der Landkarte und 4 sind Einzelforderungen. 4 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 18 Argumente sind entstanden, weil sie 9 längere Textstellen geteilt hat. 5 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Betreiber müssen sich als Energieversorger registrieren und im MaStR eintragen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Betreiber einer Solaranlage müssen sich als Energieversorger registrieren und die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das von der Bundesnetzagentur verwaltete Marktstammdatenregister eintragen.

„Betreiber einer Solaranlage müssen sich zudem als Energieversorger registrieren und ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das von der Bundenetzagentur verwaltete Marktstammdatenregister eintragen.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable legal requirement with the judgment that it is a bureaucratic obstacle; split into fact and judgment, each made standalone and neutral.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 16 Argumente, 16 davon auf der Landkarte

Vermieter/WEG sollen Einbauart mitentscheiden und untersagen können

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Vermieter und WEG müssen über die Art des Einbaus mitentscheiden und die Installation bei negativen Auswirkungen (Statik, Denkmalschutz, Erscheinungsbild) untersagen können.

„In diesen Fällen muss es dem jeweiligen Eigentümer/WEG möglich bleiben, die Installation zu untersagen“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Wahl der Vergütungsform gegenüber dem Netzbetreiber

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber muss angegeben werden, ob der Überschussstrom per Direktvermarktung oder Einspeisevergütung vergütet wird; dies zählt zu den Hemmnissen.

„Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber muss angegeben werden, wie die Vergütung des überschüssigen, im Haus nicht benötigten und in das Netz eingespeisten Stroms erfolgen soll“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Aktuelle EEG-Sätze machen kleine PV-Dachanlagen nicht finanzierbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Mit den im EEG festgelegten Vergütungssätzen für Teil- und Volleinspeisung sind insbesondere kleine PV-Dachanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern nicht finanzierbar.

„Mit den aktuell im EEG fixierten Vergütungssätze für Teil- und Volleinspeisung sind insbesondere kleine PV-Dachanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern nicht finanzierbar.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (current EEG rates make small rooftop PV unfinanceable) with a demand (rates should be raised); split into the two.

EEG-Einspeisevergütung soll angehoben werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die gesetzlichen Vergütungssätze für ins Netz eingespeisten Strom aus Wohngebäuden sollen so angehoben werden, dass PV-Anlagen nicht zum Baukostentreiber werden und die Wohnkosten nicht erhöhen.

„müssen die gesetzlichen Vergütungssätze so angehoben werden, dass PV-Anlagen nicht zum Baukostentreiber werden und die Wohnkosten erhöhen.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (current EEG rates make small rooftop PV unfinanceable) with a demand (rates should be raised); split into the two.

EEG-Vergütungssätze für kleine Anlagen auf Mehrfamilienhäusern sollen steigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die geltenden EEG-Vergütungssätze für eingespeisten Strom sind für kleinere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern nicht auskömmlich und sollen angehoben werden.

„Die geltenden Vergütungssätze sind für kleinere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern nicht auskömmlich und müssen wegen der höheren spezifische Kosten angehoben werden.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Tatsachenbehauptung (höhere spezifische Kosten kleiner Anlagen) ist von der Forderung getrennt, die Vergütungssätze anzuheben, weil sie nicht auskömmlich seien.

Kleinere PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern haben höhere spezifische Kosten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Kleinere Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern haben höhere spezifische Kosten.

„wegen der höheren spezifische Kosten angehoben werden.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Tatsachenbehauptung (höhere spezifische Kosten kleiner Anlagen) ist von der Forderung getrennt, die Vergütungssätze anzuheben, weil sie nicht auskömmlich seien.

Eigentümer können die Formalien kaum erfüllen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Private Eigentümer und Wohneigentümergemeinschaften können die Formalien kaum erfüllen, wie zahlreiche Anfragen der Mitglieder zeigen.

„Dass all diese Formalien von den privaten Eigentümern und auch den Wohneigentümergemeinschaft kaum erfüllt werden können, zeigen die zahlreichen Anfragen unserer Mitglieder.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Registrierungspflichten sind ein von der PV-Strategie nicht gelöstes Hemmnis

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Registrierungspflichten für Solaranlagenbetreiber gelten als bürokratische Hemmnisse für Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern, die durch die Maßnahmen der PV-Strategie nicht ausreichend adressiert werden.

„Die bürokratischen Hemmnisse bei der Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäuser werden durch die im Strategiepapier festgelegten Maßnahmen nicht ausreichend adressiert.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable legal requirement with the judgment that it is a bureaucratic obstacle; split into fact and judgment, each made standalone and neutral.

Bundeseinheitliche Lösung statt Pflicht: Hürden in EnWG/EEG abbauen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Statt einer Solardachpflicht soll eine bundeseinheitliche Lösung administrative Hürden in EnWG und EEG abbauen und Gebäudeeigentümer nicht mehr zu Energieversorgern machen.

„Haus & Grund plädiert daher für eine bundeseinheitliche Lösung, die bestehende administrative Hürden im EnWG und EEG abbaut und Gebäudeeigentümer nicht mehr zu Energieversorgern macht.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

PV-Strategie des BMWK sieht keine Solardachpflicht vor

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK (Stand März 2023) plant keine Solardachpflicht und will den Ausbau stattdessen mit Anreizen und Vereinfachungen vorantreiben.

„dass keine Solardachpflicht geplant ist und stattdessen mit Anreizen und Vereinfachungen der Ausbau vorangetrieben werden soll.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Strategie plant keine Solardachpflicht, setzt auf Anreize) mit einer Wertung (das ist zu begrüßen); beides wird getrennt.

Solardachpflicht behindert Dachsanierung im Bestand

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Im Gebäudebestand verhindert eine Solardachpflicht notwendige Instandhaltungsarbeiten am Dach, weil neben der Dämmpflicht eine weitere Investition nötig wird.

„Im Gebäudebestand verhindert die Solardachpflicht außerdem notwendige Instandhaltungsarbeiten am Dach“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Verzicht auf Solardachpflicht zugunsten von Anreizen ist zu begrüßen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Haus & Grund bewertet es positiv, dass die PV-Strategie auf eine Solardachpflicht verzichtet und den Ausbau über Anreize und Vereinfachungen statt über Pflichten fördern will.

„Haus & Grund begrüßt, dass keine Solardachpflicht geplant ist und stattdessen mit Anreizen und Vereinfachungen der Ausbau vorangetrieben werden soll.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Strategie plant keine Solardachpflicht, setzt auf Anreize) mit einer Wertung (das ist zu begrüßen); beides wird getrennt.

Solardachpflicht: laut Haus & Grund weniger Neubau, höhere Kosten und Mieten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland vertritt auf Grundlage seiner Erfahrungen mit einzelnen Landes- und kommunalen Solargesetzen, dass die Einführung einer Solardachpflicht zu weniger Neubau, höheren Baukosten und damit höheren Mieten bzw. Wohnkosten führe.

„führt die Einführung einer Solardachpflicht zu weniger Neubau, höheren Baukosten und damit Mieten bzw. Wohnkosten.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Verb „verhindert“ im Label war überspitzt und der Bezug fehlte; neutral umgeschrieben mit Zuordnung zu Haus & Grund und Bezug auf die Solardachpflicht, Richtung der Aussage unverändert.

Keine zwei Einzelanlagen mehr für höhere Volleinspeisevergütung verlangen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für die höhere Einspeisevergütung bei Volleinspeisung soll künftig nicht mehr die Errichtung von zwei einzelnen PV-Anlagen erforderlich sein.

„Zudem sollen zukünftig nicht mehr zwei einzelne Anlagen errichtet werden müssen, um die höheren Einspeisevergütung für Volleinspeisung zu erhalten.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Aussage (Mehraufwand für Zähler, Leitungen, Steuerung durch zwei Anlagen) mit der Forderung, diese Pflicht abzuschaffen; beide lassen sich unabhängig annehmen oder ablehnen.

Volleinspeisetarif ohne zwei getrennte Anlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für den höheren Volleinspeisetarif sollen nicht mehr zwei einzelne Anlagen nötig sein; stattdessen soll die dauerhaft nicht im Gebäude nutzbare Strommenge vorab festgelegt und mit dem höheren Tarif vergütet werden.

„Stattdessen soll die dauerhaft im Gebäude nicht nutzbare Solarstrommenge vorab festgelegt und mit dem höheren Tarif für Volleinspeisung vergütet werden.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Zwei Anlagen für Volleinspeisung binden zusätzliche Kosten und Ressourcen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Notwendigkeit, zwei einzelne PV-Anlagen zu errichten, um die höhere Einspeisevergütung für Volleinspeisung zu erhalten, bindet zusätzliche Kosten und Ressourcen für Zähler, Anschlussleitungen und Steuereinrichtung.

„Dadurch werden unnötig zusätzliche Kosten und Ressourcen für Zähler, Anschlussleitungen und Steuereinrichtung gebunden.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Aussage (Mehraufwand für Zähler, Leitungen, Steuerung durch zwei Anlagen) mit der Forderung, diese Pflicht abzuschaffen; beide lassen sich unabhängig annehmen oder ablehnen.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 18 Argumente, 16 davon auf der Landkarte

Wahlfreiheit der Mieter beim Mieterstrom schützt Mieter nicht wirksam

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Haus & Grund hält die in der PV-Strategie des BMWK beibehaltene Wahlfreiheit der Mieter beim Mieterstrom für keinen wirksamen Mieterschutz und vermutet, dass sie vor allem den Interessen einzelner Stromversorger dient.

„setzt jedoch mit der Aufrechterhaltung der Wahlfreiheit des Mieters auf falschen Mieterschutz, wohl um die Partikularinteressen einzelner Stromversorger zu schützen.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("falscher Mieterschutz", "Partikularinteressen") replaced with a neutral formulation that attributes the view to Haus & Grund and keeps the claim and its direction.

Klarstellung in BetrKV: PV-Strom als Eigenleistung ansetzbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es soll klargestellt werden, dass PV-Strom nach § 1 Abs. 1 BetrKV als Sach- und Arbeitsleistung des Eigentümers mit dem Preis einer gleichwertigen Drittleistung angesetzt werden darf, zum gleichen Preis wie Netzstrom.

„Für den verbrauchten PV-Strom soll der gleiche Preis gelten wie für den bezogenen Netzstrom.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Vorschlag: Mieter nutzen Hausstrom zu Preis unter Grundversorgung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: EnWG und EEG sollen so geändert werden, dass Mieter Strom aus der hauseigenen Anlage unkompliziert nutzen und über die Betriebskosten einen auskömmlichen Preis unterhalb des Grundversorgungstarifs zahlen, während der Reststrom weiter vom frei gewählten Versorger kommt.

„Haus & Grund schlägt vor, das EnWG und EEG dahingehend zu ändern, dass Mieter den Strom aus einer hauseigenen Anlage unkompliziert nutzen können“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

EEG-Vergütung und Mieterstromzuschlag reichen für Mehrfamilienhäuser nicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die aktuellen EEG-Vergütungssätze für Voll- und Teileinspeisung sowie die Mieterstromzuschläge decken bei Anlagen auf Mehrfamilienhäusern die hohen Investitionskosten im Förderzeitraum nicht.

„sind für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern nicht auskömmlich, um die hohen Investitionskosten innerhalb des Förderzeitraums zu decken.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Reststrom: Zusatzstromvertrag mit Stromanbieter nötig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Reicht der im Gebäude erzeugte Strom für die Eigen- oder Mieterstromversorgung nicht aus, muss Strom aus dem allgemeinen Netz bezogen und dafür ein Zusatzstromvertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen werden.

„Dazu muss ein Zusatzstromvertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen werden.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Zusatzstromvertrag nötig) mit der Wertung, dies sei ein bürokratisches Hemmnis; beide werden getrennt und neutral formuliert, mit Bezug zur PV-Strategie und Mehrfamilienhäusern.

Zusatzstromvertrag ist bürokratisches Hemmnis bei PV in Mehrfamilienhäusern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Pflicht zum Abschluss eines Zusatzstromvertrags für Reststrom gilt als bürokratisches Hemmnis für Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern, das die Maßnahmen der PV-Strategie nicht ausreichend adressieren.

„Dazu muss ein Zusatzstromvertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen werden.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Zusatzstromvertrag nötig) mit der Wertung, dies sei ein bürokratisches Hemmnis; beide werden getrennt und neutral formuliert, mit Bezug zur PV-Strategie und Mehrfamilienhäusern.

Abrechnung von PV-Strom für Wärmepumpe/Hausstrom ist nicht rechtssicher

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Vermieter können Strom aus der hauseigenen PV-Anlage für Wärmepumpe oder Hausstrom nicht rechtssicher abrechnen, da keine Stromrechnung als Nachweis existiert.

„können gegenüber den Mietern den Strom nicht rechtssicher abrechnen, da keine Stromrechnung als Nachweis existiert.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Haus & Grund: Eigenes Mieterstrommodell beseitigt die meisten Hemmnisse

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland meint, dass sich die meisten der genannten Hemmnisse beim Mieterstrom mit dem vom Verband vorgeschlagenen Mieterstrommodell (Nebenleistung zur Vermietung, Abrechnung über die Betriebskosten) beseitigen ließen.

„Die meisten der vorgenannten Hemmnisse lassen sich mit der von Haus & Grund vorgeschlagenen Mieterstromlösung beseitigen“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies unklar auf „die genannten Hemmnisse“ und „das Modell“; jetzt benennt er Akteur (Haus & Grund) und Gegenstand (Mieterstrom-Hemmnisse, Mieterstrommodell) und bleibt eine einzelne Behauptung.

Mieterstrom-Abrechnung über Nebenkosten

Dasselbe Argument hat auch SPD Klimaforum vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Bezahlung des Mieterstroms soll über die Nebenkostenabrechnung erfolgen können.

„Mieterstrom als Nebenleistung zur Vermietung anzusehen und der Verbrauch über die Betriebskosten abzurechnen.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Umsatzsteuer nur bei Abführungspflicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei der Abrechnung von PV-Strom über die Betriebskosten darf Umsatzsteuer nur erhoben werden, wenn der Eigentümer sie ans Finanzamt abführen muss.

„Die Umsatzsteuer darf dabei nur erhoben werden, wenn der Eigentümer diese an das Finanzamt entrichten muss.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Mieter bleiben von Eigenversorgungsvorteilen ausgeschlossen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Weil Vermieter wegen hoher administrativer Hürden und finanziellen Risikos nicht in PV-Anlagen investieren, bleiben Mieter von den Vorteilen der Eigenversorgung weitgehend ausgeschlossen.

„Insbesondere bleiben Mieter von den Vorteilen einer Eigenversorgung weitestgehend ausgeschlossen, weil Vermieter wegen der hohen administrativen Hürden und des hohen finanziellen Risikos nicht in eine PV- Anlage investieren.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Mieterstrom: PV-Strategie führt neue, komplizierte Konstrukte ein

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland kritisiert, dass die PV-Strategie des BMWK beim Mieterstrom neue Konstrukte vorsieht, die es als kompliziert bewertet.

„Beim Mieterstrom werden jedoch neue komplizierte Konstrukte geschaffen.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Rewritten neutrally with the author named and the assessment attributed to it; the loaded phrase 'statt einer pragmatischen Lösung' is dropped, keeping the direction of the criticism.

Neue Mieterstrom-Konstrukte schaffen Aufwand, alte Anforderungen bleiben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie vorgeschlagenen neuen Konstrukte zur Versorgung der Mieter mit Solarstrom schaffen laut der Stellungnahme neue Herausforderungen für Eigentümer, während bestehende Anforderungen nicht beseitigt werden.

„Durch die vorgeschlagenen neuen Konstrukte für die Versorgung der Mieter mit Solarstrom entstehen neue Herausforderungen für Eigentümer, bestehende Anforderungen werden hingegen nicht beseitigt.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an overall assessment (measures insufficient) with a separate claim that new constructs create new burdens while old requirements remain; each can be accepted or rejected independently.

Mieter können Mieterstromvertrag jederzeit kündigen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach geltendem Recht sind Mieter nicht zur Abnahme von Mieterstrom verpflichtet und können den Vertrag jederzeit mit Kündigungsfrist kündigen, wodurch dem investierenden Eigentümer die wichtigste Einnahmequelle wegbricht.

„Mieter sind nach geltendem Recht nicht verpflichtet, den vom Vermieter angebotenen Mieterstrom aus einer hauseigenen PV-Anlage abzunehmen.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Vertragslaufzeitgrenzen verhindern Finanzierung über Mieterstromvertrag

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mieterstromverträge sind nach § 41, § 42a EnWG und § 309 Nr. 9 BGB auf maximal zwei Jahre (bei § 42a ein Jahr) begrenzt, was längere, zur Finanzierung einer PV-Anlage nötige Abnahmeverpflichtungen unzulässig macht.

„Ein Vertrag, in dem der Mieter verpflichtet wird, Strom über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre abzunehmen, wie er zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage erforderlich wäre, ist leider unzulässig.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

PV-Anlage für private Vermieter derzeit unattraktiv

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für private Vermieter ist eine PV-Anlage keine attraktive Investition, solange die Mieter den Strom nicht nutzen und die Netzeinspeisung die Refinanzierung nicht ermöglicht.

„Für private Vermieter stellt die Errichtung einer PV-Anlage keine attraktive Investition dar“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Mieterstrom dem Eigenverbrauch gleichstellen

Dasselbe Argument hat auch SPD Klimaforum vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Mieterstrom soll dem Eigenverbrauch rechtlich gleichgestellt werden.

„Mieter sollen die gleichen Vorteile wie Eigenversorger nutzen können.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

PV-Strategie addressiert Bürokratie bei Mehrfamilienhäusern unzureichend

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Maßnahmen der PV-Strategie des BMWK (Stand März 2023) gehen die bürokratischen Hemmnisse bei der Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern nach Ansicht der Stellungnahme nicht ausreichend an.

„Die bürokratischen Hemmnisse bei der Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäuser werden durch die im Strategiepapier festgelegten Maßnahmen nicht ausreichend adressiert.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an overall assessment (measures insufficient) with a separate claim that new constructs create new burdens while old requirements remain; each can be accepted or rejected independently.

Balkonkraftwerke erleichtern 6 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

Balkonmodule an Fassade oder Brüstung greifen in die Bausubstanz ein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Montage von Balkonmodulen an der Fassade oder der Brüstung geht mit einem Eingriff in die Bausubstanz des Gebäudes einher.

„Werden Balkonmodule an der Fassade oder der Brüstung montiert, geht dies mit einem Eingriff in die Bausubstanz einher.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two claims that can be accepted or rejected independently: building-fabric intervention (checkable) and negative visual impact (an aesthetic judgment). Each is now its own point.

Balkonmodule können das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Balkonmodule können das Erscheinungsbild eines Gebäudes negativ beeinträchtigen, ähnlich wie eine Satellitenschüssel.

„Durch Balkonmodule kann zudem - wie bei einer Satellitenschüssel - das Erscheinungsbild des Gebäudes negativ beeinträchtigt werden.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two claims that can be accepted or rejected independently: building-fabric intervention (checkable) and negative visual impact (an aesthetic judgment). Each is now its own point.

Mieter haftet und trägt alle Kosten für Balkonmodule

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland fordert, rechtlich klarzustellen, dass bei Balkonmodulen der Mieter für ordnungsgemäße Montage und Betrieb haftet und alle damit verbundenen Kosten trägt.

„Außerdem muss rechtlich klargestellt werden, dass für ordnungsgemäße Montage und Betrieb der Mieter haftet und alle im Zusammenhang mit dem Balkonmodul entstehenden Kosten der Mieter trägt.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent demands (tenant liability and costs; neighbours' right to demand dismantling after glare), so it was split into one point per claim.

Privilegierung von Steckersolargeräten im WEG/BGB ermöglicht Mieterzustimmung

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 73 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nimmt man Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke, Punkt 3.4 der Photovoltaik-Strategie) in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB auf, können insbesondere Mieter*innen die Zustimmung des Vermieters zum Betrieb eines solchen Geräts erwirken.

„Dabei sollen die Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen werden.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Zustimmung zu Balkonmodulen an Bedingungen knüpfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Zustimmung zu Balkonmodulen soll an Bedingungen geknüpft werden: Installation nur durch eine Fachfirma und eine Haftpflichtversicherung des Mieters bzw. Wohnungseigentümers.

„Zum einen sind alle Arbeiten zur Installation der Balkonmodule nur von einer Fachfirma durchführen zu lassen.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Nachbarn sollen bei übermäßiger Blendung Demontage von Balkonmodulen verlangen können

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland schlägt vor, dass Nachbarn, die durch ein Balkonmodul übermäßig geblendet werden, dessen Demontage verlangen können.

„Sollten Nachbarn durch die Anlage übermäßig geblendet werden, können sie eine Demontage verlangen.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent demands (tenant liability and costs; neighbours' right to demand dismantling after glare), so it was split into one point per claim.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Keine Gewerbeanmeldung für kleine private PV-Stromerzeuger

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 167 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Kleine private Erzeuger von PV-Strom sollen für den Stromverkauf kein Gewerbe anmelden müssen.

„beim Finanzamt ein Gewerbe anmelden.“

Originalstelle, Haus und Grund Deutschland