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Verband Kommunaler Unternehmen e. V.
Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 139 Argumente aus rund 19 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem Verband Kommunaler Unternehmen übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- AWO Bundesverbandin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Sachsen (Staatsministerium)in 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 26 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 22 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 20 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 26 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 42 von 47 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 31 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 21 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 37 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 35 von 41 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 23 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 23 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 57 von 67 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 22 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 22 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 49 von 58 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 30 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 29 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 24 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 32 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 18 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 18 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 29 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 38 von 49 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 27 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 52 von 68 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 32 von 42 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 35 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 38 von 50 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 25 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 31 von 41 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 21 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 18 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ZDHin 29 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 17 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 28 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 19 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 16 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 21 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 34 von 47 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 21 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 30 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 22 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 17 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 12 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 11 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 20 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 14 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 29 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 15 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 10 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 12 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 12 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 11 von 21 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Haus und Grund Deutschlandin 22 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 25 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 25 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- HOK Steuerberaterin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 25 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 30 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 29 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 20 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 39 von 51 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 17 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 38 von 56 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 23 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 16 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 6 von 13 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FMIin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- GridParity AGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 29 von 36 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 33 von 42 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- RLVin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 15 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 32 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 18 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 15 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 16 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 8 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 16 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 13 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 12 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 8 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 5 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 6 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 5 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Verband Kommunaler Unternehmen allein steht
Bei 19 Streitfragen urteilt Verband Kommunaler Unternehmen anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Netzanschlüsse beschleunigen
Die Hauptherausforderung liegt im Netzausbau und nicht im Anschlussprozess.
Netzanschlüsse beschleunigen
Die langen Bearbeitungszeiten der Netzbetreiber bremsen den PV-Ausbau erheblich.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Das Stadtstrom-Modell der finanziellen Mieterbeteiligung soll nicht weiterverfolgt werden.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Balkonkraftwerke erleichtern
Balkonkraftwerke erleichtern
Weitere 11 anzeigen
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Balkonkraftwerke erleichtern
Netzanschlüsse beschleunigen
Für Anmeldung und Netzprüfung soll die Einspeiseleistung statt der Modulleistung maßgeblich sein.
Balkonkraftwerke erleichtern
Balkonkraftwerke erleichtern
Der von Balkonkraftwerken eingespeiste Überschussstrom soll vergütet werden.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Für große PV-Anlagen sollte eine Beteiligungspflicht für die Bürger vor Ort eingeführt werden.
Balkonkraftwerke erleichtern
Rückwärtsdrehende Zähler benachteiligen Versorger und Netzbetreiber wirtschaftlich.
Netzanschlüsse beschleunigen
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 139 Argumenten stehen 95 auf der Landkarte, 43 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 54 Argumente sind entstanden, weil sie 26 längere Textstellen geteilt hat. 23 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 25 Argumente, 14 davon auf der Landkarte
215-GW-Ziel bis 2030 nur durch Barrierenabbau und Beschleunigung erreichbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der VKU hält das Ziel von 215 GW installierter PV-Leistung bis 2030 nur durch den Abbau der Barrieren und eine Beschleunigung des Ausbaus für erreichbar.
„Nur so kann das Ziel von 215 GW installierter PV-Leistung bis 2030 erreichbar werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Wirkungsbehauptung (Maßnahmen bauen Barrieren ab und beschleunigen den Ausbau) mit der Bedingung, dass das 215-GW-Ziel nur so erreichbar sei. Beide Aussagen lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
PV-Strategie-Maßnahmen schnell und unbürokratisch auf den Weg bringen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Der VKU fordert, die in der PV-Strategie des BMWK genannten Maßnahmen zum PV-Ausbau schnell und unbürokratisch auf den Weg zu bringen.
„die genannten Maßnahmen zum PV-Ausbau schnell und unbürokratisch auf den Weg gebracht“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently acceptable demands (speed/low bureaucracy, grid expansion support, prioritisation within this legislative period); split and named the actors.
PV-Strategie: Anreize setzen und bürokratische Hemmnisse abbauen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Der VKU hält es für ein leitendes Prinzip der PV-Strategie und ihrer Umsetzung, Anreize zum Bau von PV-Anlagen zu setzen und bürokratische Hemmnisse abzubauen.
„Anreize zum Bau von PV-Anlagen setzen und bürokratische Hemmnisse abbauen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Prinzip (Anreize, Bürokratieabbau) und die zwei konkreten Forderungen (Erbrecht, Flächenzurechnung) sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar.
Rechtliche und administrative Hemmnisse konsequent beseitigen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bestehende Hemmnisse wie messtechnische Anforderungen für lokale Versorgungskonzepte, Bau- und Planungsrecht oder Melde- und Berichtspflichten sollten reduziert bzw. vereinfacht werden.
„Bestehende rechtliche und administrative Hemmnisse identifizieren und konsequent beseitigen.“
Die Maßnahmen der PV-Strategie bauen wesentliche Barrieren ab und beschleunigen den Ausbau
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Auffassung des VKU ließen sich mit den Maßnahmen der PV-Strategie wesentliche Barrieren beim PV-Ausbau abbauen und das Ausbautempo beschleunigen.
„Damit ließen sich wesentliche Barrieren beim PV-Ausbau abbauen, das Ausbautempo kann dadurch beschleunigt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an expression of approval (value judgment) with an effectiveness claim (barriers removed, faster build-out), so it is split into the endorsement and the effect claim.
Maßnahmen des Strategieentwurfs weisen in die richtige Richtung
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die im Entwurf der PV-Strategie bereits enthaltenen Maßnahmen weisen nach Auffassung des VKU in die richtige Richtung.
„Die im Strategieentwurf bereits enthaltenen Maßnahmen weisen in die richtige Richtung.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die ursprüngliche Aussage bündelte eine Erwartung (dynamische Entwicklung), eine Haltung (Startpunkt), eine Bewertung der Maßnahmen und eine Forderung nach Ergänzungen, die unabhängig voneinander beurteilt werden können.
Modernisierte Elektroinstallation senkt Investitionshemmschwelle
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine modernisierte Elektroinstallation ermöglicht es, PV, Speicher, Ladepunkte und elektrische Wärmeerzeuger anschließend aufwandsarm und teils ohne zusätzliche Förderung einzubinden.
„Dies wird für die Wohnungsunternehmen und Genossenschaften die Hemmschwelle für Investitionen in die Energiewende in Bestandsgebäuden senken.“
PV-Strategie-Maßnahmen bauen wesentliche Barrieren beim PV-Ausbau ab
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der VKU geht davon aus, dass die in der PV-Strategie des BMWK dargelegten Maßnahmen wesentliche Barrieren beim PV-Ausbau abbauen und das Ausbautempo beschleunigen können.
„Damit ließen sich wesentliche Barrieren beim PV-Ausbau abbauen, das Ausbautempo kann dadurch beschleunigt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Wirkungsbehauptung (Maßnahmen bauen Barrieren ab und beschleunigen den Ausbau) mit der Bedingung, dass das 215-GW-Ziel nur so erreichbar sei. Beide Aussagen lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
Steigende Kosten ließen Projekte der Ausschreibung fernbleiben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Viele fertig entwickelte PV-Projekte nahmen an der Ausschreibung nicht teil, weil Herstellungskosten (Ukraine-Krieg, Rohstoffpreise) und Finanzierungskosten deutlich gestiegen sind.
„Eine Vielzahl fertig entwickelter PV-Projekte nahmen nicht an der Ausschreibung teil, weil signifikante Steigerungen der Herstellungskosten für Windenergieanlagen und PV-Module“
„Die in § 38e EEG 2023 (und § 37b EEG 2023) verankerten Höchstwerte konterkarieren die Wirtschaftlichkeit vieler fertig entwickelter Projekte.“
Zubauraten bis 2026 mit Netzausbau koordinieren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Zubauraten der Photovoltaik von 7,3 GW/a (2022) auf 22 GW/a (2026) sind nach Ansicht des VKU sehr ambitioniert und müssen dringend mit dem notwendigen Netzausbau koordiniert werden.
„Die Zubauraten von 2022 (7,3 GW/a) bis 2026 (22 GW/a) sind sehr ambitioniert und müssen dringend mit dem notwendigen Netzausbau koordiniert werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (coordinating the build-out rates with grid expansion, and factoring grid capacity into connection-point choice) with an evaluative assessment; split into two standalone points, attributing the 'ambitious' judgment to the submitter.
Strategie beschleunigt Energiewende und Ziel 2035
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Umsetzung der PV-Strategie ist ein entscheidender Baustein, um die Energiewende zu beschleunigen und Treibhausgasneutralität im Stromsektor bis 2035 zu erreichen.
„ist damit ein entscheidender Baustein, um die Energiewende in Deutschland zu beschleunigen und das Ziel der Treibhausgas-“
VKU begrüßt die PV-Strategie des BMWK mit ihren Maßnahmen ausdrücklich
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Entwurf der Photovoltaik-Strategie des BMWK mit den dargelegten Maßnahmen ausdrücklich.
„Der VKU begrüßt die PV-Strategie mit den dargelegten Maßnahmen ausdrücklich.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an expression of approval (value judgment) with an effectiveness claim (barriers removed, faster build-out), so it is split into the endorsement and the effect claim.
VKU teilt die PV-Vision 2035
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der VKU teilt die im Strategieentwurf skizzierte Vision für die Photovoltaik bis 2035 und sieht darin große Chancen für Klimaschutz und Wirtschaft.
„Die Vision für die Photovoltaik für das Jahr 2035, die im Entwurf der PV-Strategie des BMWK skizziert ist, teilt der VKU.“
Realisierungsfrist kann Ausbauziele gefährden statt den Ausbaupfad zu sichern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Realisierungsfrist in den PV-Ausschreibungen kann das Gegenteil ihres Zwecks bewirken: Weil Unternehmen zum Projektabbruch gezwungen sein können, gefährdet sie die Ausbauziele, statt den Ausbaupfad sicherzustellen.
„Die Realisierungsfrist, die eigentlich den Ausbaupfad sicherstellen soll, kann also durchaus das Gegenteil bewirken, nämlich eine Gefährdung der Ausbauziele.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte die prüfbare Tatsache der Fristen- und Zuschlagsfolgen (18/24 Monate) mit der Bewertung, die Frist gefährde die Ausbauziele; beide lassen sich unabhängig annehmen oder ablehnen.
Eigenes Segment erschließt Kostensenkungspotenziale
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ein eigenes Ausschreibungssegment würde Erfahrungen ermöglichen und damit künftige Kostensenkungspotenziale heben.
„Durch ein eigenes Ausschreibungssegment könnten jedoch wertvolle Erfahrungen gesammelt und so Kostensenkungspotentiale für die Zukunft gehoben werden.“
Gesetzgebung zum PV-Ausbau soll zielgerichtet und vorausschauend sein
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der VKU fordert, dass die Gesetzgebung zum Ausbau von Photovoltaik und Netzen grundsätzlich zielgerichtet und vorausschauend gestaltet wird.
„Zudem ist grundsätzlich eine zielgerichtete und vorausschauende Gesetzgebung sicherzustellen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines a normative demand (forward-looking legislation) with a causal factual claim (planning certainty enables efficient implementation); split into the two and named VKU as the actor.
Knappe Ressourcen für die Zielerreichung priorisieren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der VKU fordert, zur Zielerreichung die vorhandenen Ressourcen im Zuge einer Priorisierung möglichst effektiv einzusetzen.
„Zur Zielerreichung sind die vorhandenen Ressourcen daher im Zuge einer Priorisierung möglichst effektiv einzusetzen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Mangel an Material und Personal) mit einer Forderung (Priorisierung); beide sind getrennt zustimmungs- oder ablehnungsfähig.
Markt, Technologie und Rahmenbedingungen entwickeln sich dynamisch
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der VKU erwartet, dass sich Markt, Technologie und Rahmenbedingungen im Photovoltaikbereich in den kommenden Jahren dynamisch weiterentwickeln.
„Wir gehen davon aus, dass sich Markt, Technologie und Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren dynamisch fortentwickeln.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die ursprüngliche Aussage bündelte eine Erwartung (dynamische Entwicklung), eine Haltung (Startpunkt), eine Bewertung der Maßnahmen und eine Forderung nach Ergänzungen, die unabhängig voneinander beurteilt werden können.
Ohne Meldung können Verteilnetzbetreiber MaStR-Prüfpflichten nicht erfüllen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ohne Meldung der Anlagen kann der Verteilnetzbetreiber seinen Prüfpflichten zum Marktstammdatenregister nicht nachkommen; entfielen diese Prüfpflichten, dürfte die Datenqualität leiden, da oft die Wechselrichter- statt der Modulleistung eingetragen wird.
„Häufig wird von Anlagenbetreibern die Leistung des Wechselrichters als installierte Leistung eingetragen und eben nicht die Leistung der Module.“
Planungssicherheit ermöglicht effiziente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der VKU nimmt an, dass erst Planungssicherheit für alle Akteure ein Schritthalten sowie eine effiziente und effektive Umsetzung gesetzlicher Vorgaben ermöglicht, im Massenprozess durch Digitalisierung und Automatisierung.
„Erst die damit verbundene Planungssicherheit für alle Akteure ermöglicht ein Schritthalten und eine effiziente und effektive Umsetzung gesetzlicher Vorgaben“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines a normative demand (forward-looking legislation) with a causal factual claim (planning certainty enables efficient implementation); split into the two and named VKU as the actor.
PV-Anteil über 30 % am Strom
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Anteil von PV-Strom an der gesamten Stromversorgung in Deutschland beträgt bereits heute mehr als 30 %.
„Bereits heute beträgt der Anteil von PV-Strom mehr als 30% der gesamten Stromversorgung in Deutschland.“
PV-Strategie als Startpunkt einer der Dynamik folgenden Politik
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der VKU möchte die PV-Strategie als Startpunkt für eine Neuausrichtung der Politik verstanden wissen, die der Entwicklung in den kommenden Jahren folgt.
„Insofern wollen wir die PV-Strategie als einen Startpunkt für die Neuausrichtung der Politik sehen, die der Dynamik in den kommenden Jahren folgt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die ursprüngliche Aussage bündelte eine Erwartung (dynamische Entwicklung), eine Haltung (Startpunkt), eine Bewertung der Maßnahmen und eine Forderung nach Ergänzungen, die unabhängig voneinander beurteilt werden können.
Strategie sollte um weitere Maßnahmen ergänzt werden
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der VKU schlägt über den Entwurf hinaus weitere Maßnahmen vor, die in die PV-Strategie aufgenommen werden sollten.
„Darüber hinaus schlagen wir nachfolgend weitere Maßnahmen vor, die in die Strategie aufgenommen werden sollten.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die ursprüngliche Aussage bündelte eine Erwartung (dynamische Entwicklung), eine Haltung (Startpunkt), eine Bewertung der Maßnahmen und eine Forderung nach Ergänzungen, die unabhängig voneinander beurteilt werden können.
Strombedarf steigt durch Wärmepumpen, E-Mobilität und Wasserstoff stark
Dasselbe Argument hat auch MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Bei breiter Umsetzung von Maßnahmen wie Wärmepumpen, Elektromobilität und Wasserstofferzeugung wird der Strombedarf stark steigen.
„Da der Stromverbrauch in Deutschland in den kommenden Jahren, u. a. aufgrund der Wärme- und Verkehrswende, stark ansteigen wird“
Wichtigste PV-Strategie-Maßnahmen priorisieren, noch in dieser Legislaturperiode
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Der VKU fordert, bei der Umsetzung der PV-Strategie die wichtigsten Maßnahmen zu priorisieren, damit sie noch in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden.
„die wichtigsten Maßnahmen zu priorisieren, um diese noch in der aktuellen Legislaturperiode umzusetzen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently acceptable demands (speed/low bureaucracy, grid expansion support, prioritisation within this legislative period); split and named the actors.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 28 Argumente, 19 davon auf der Landkarte
Solaranlagen auf Acker schaffen in der Gesamtschau neues Grünland
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Zweck des Grünlandumbruchsverbots (Grünlandverlust verhindern) wird durch Solaranlagen auf Ackerböden nicht verletzt, da sie in der Gesamtschau neues Grünland schaffen.
„Durch die Errichtung von Solaranlagen auf Ackerböden wird in der Gesamtschau neues Grünland geschaffen.“
§ 6 Abs. 4 EEG 2023 führt zu Verzögerungen bei Freiflächenanlagen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Möglichkeit der Kommunen nach § 6 Abs. 4 EEG 2023, Zuwendungsvereinbarungen für Freiflächenanlagen von einem Naturschutzkonzept des Betreibers abhängig zu machen, führt zu Verzögerungen.
„da sie zu Verzögerungen und einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bestreitbare Wirkungsbehauptungen (Verzögerungen; Flickenteppich) und nennt die Regelung nur knapp; beide werden getrennt und mit Bezug auf § 6 Abs. 4 EEG 2023 eigenständig formuliert.
PV-Freiflächenanlagen sind baurechtlich wenig komplex, Bauleitplanung bremst
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Freiflächenanlagen sind baurechtlich wenig komplex; die bauplanungsrechtliche Flächenausweisung (meist vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zusätzliche Genehmigungen wie naturschutzrechtliche sind häufig ein Hindernis.
„Die bauplanungsrechtliche Flächenausweisung (i.d.R. ein vorhabenbezogener BPlan) erweist sich häufig als Hindernis für die Realisierung von Projekten.“
Umbruchsverbot schreckt Flächeneigentümer von Solarparks auf Acker ab
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Unter einer Solaranlage entsteht Grünland; da unsicher ist, ob danach wieder Ackerbau erlaubt wird (Umbruchsverbot, ungewisse Genehmigung), zögern Flächeninhaber, Ackerflächen für Solarparks zu nutzen.
„Denn entsteht ein Grünland, ist nicht sicher, ob als Nachnutzung wieder Ackerbau in Frage kommen kann“
GAP-Stilllegungsflächen in die Flächenkulisse aufnehmen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Flächen, die Landwirte nach der GAP-Verordnung (4 % Stilllegung bei über 10 ha Ackerfläche) stilllegen müssen, sollten für PV nutzbar und in der Flächenkulisse des § 37 EEG 2023 berücksichtigt werden, unter Erhalt von Anrechenbarkeit und Ackerstatus.
„Diese Fläche sollten für Photovoltaik nutzbar sein und in der Flächenkulisse des § 37 EEG 2023 berücksichtigt werden.“
Eigenes Ausschreibungssegment für Floating- und Parkplatz-PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für Floating- und Parkplatz-PV sollte ein eigenes Ausschreibungssegment geschaffen werden.
„Vorschlag: Eigenes Ausschreibungssegment für Floating- und Parkplatz-PV“
Floating-/Agri-PV rund 20 % teurer, daher nicht wettbewerbsfähig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme führt an, dass bei Floating- und Agri-PV-Projekten von rund 20 Prozent höheren Kosten als bei Freiflächenanlagen ausgegangen wird und sie deshalb weder im EEG-Ausschreibungssystem noch außerhalb der EEG-Förderung wettbewerbsfähig sind.
„Da bei Floating- und Agri-PV-Projekten derzeit von rund 20 Prozent höheren Kosten im Vergleich zu Freiflächenanlagen ausgegangen wird, sind diese derzeit weder im Ausschreibungssystem noch außerhalb der EEG-Förderung wettbewerbsfähig.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently checkable factual claims (cost gap and lack of competitiveness; absence of a tender bonus for Floating/Parkplatz-PV), so it is split and each is named with its context (EEG tenders).
Kein Ausschreibungsbonus für Floating- und Parkplatz-PV, anders als Agri-PV
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme stellt fest, dass in den EEG-Ausschreibungen für Floating- und Parkplatz-PV im Gegensatz zu Agri-PV kein Bonus vorgesehen ist.
„Im Gegensatz zu Agri-PV ist für Floating- und Parkplatz-PV kein Bonus in den Ausschreibungen vorgesehen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently checkable factual claims (cost gap and lack of competitiveness; absence of a tender bonus for Floating/Parkplatz-PV), so it is split and each is named with its context (EEG tenders).
PV-Freiflächen bedeuten keinen generellen Flächenverlust
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Solarparks bedeuten laut der Stellungnahme keinen generellen Flächenverlust (Biodiversitäts-PV, landwirtschaftliche Nutzung), und ihr naturschutzfachlicher Ausgleich erfolgt in der Regel ganz oder teilweise auf der eigenen Fläche, während echte Siedlungs- und Verkehrsflächen extern auszugleichen sind.
„Im Fall, dass Flächen in Solarparks landwirtschaftlich genutzt werden, ist zwar die Bewirtschaftungsweise gegenüber dem Vorzustand verändert, aber nicht im Sinne eines generellen Verlusts an Fläche.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (kein genereller Flächenverlust, Ausgleich auf eigener Fläche) mit einer wertenden Forderung (eigene Kategorie, „zu Unrecht“); getrennt und neutral formuliert.
Benachteiligte Gebiete im EEG-Zuschlagsverfahren grundsätzlich einbeziehen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Im Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments nach dem EEG 2023 sollen Flächen in benachteiligten Gebieten (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 h, i) grundsätzlich berücksichtigt werden, außer eine Landesregierung schließt Gebote darauf per Rechtsverordnung aus; das kehrt die derzeitige Regel in § 37c EEG 2023 um, nach der Länder diese Gebiete ausdrücklich freigeben müssen.
„Flächen nach § 37 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe h und i EEG 2023 („benachteiligte Gebiete“) sollten beim Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments berücksichtigt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf § 37c und das „erste Segment"; die Umkehrung und der Bezug auf das EEG 2023 sind jetzt ausdrücklich benannt, der Inhalt bleibt unverändert.
Länder begrenzen PV in benachteiligten Gebieten durch Kontingente
Dasselbe Argument hat auch Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Auch in den neun Ländern, die die Länderöffnungsklausel nutzen, ist der Ausbau durch Obergrenzen bei Zuschlägen (z.B. 200 in Bayern) oder installierter Leistung (z.B. 35 MW in Hessen) begrenzt.
„Dies hat dazu geführt, dass in vielen Ländern benachteiligte Gebiete nicht für Solaranlagen genutzt werden können“
Öffnung ohne Landesgesetzgeber würde sofort viel mehr Fläche bereitstellen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wäre die Öffnung benachteiligter Gebiete nicht vom Handeln der Landesgesetzgeber abhängig, stünden für Freiflächen-PV sofort wesentlich mehr Flächen zur Verfügung.
„stünden für die Freiflächen-PV sofort wesentlich mehr Flächen zur Verfügung.“
Sinkende Strompreise erschweren PV in benachteiligten Gebieten ohne EEG-Zuschlag
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Projekte in benachteiligten Gebieten konnten in Hochpreisphasen ohne EEG-Vergütung über PPAs finanziert werden; der Rückgang des Strompreisniveaus wirkt zusammen mit den länderspezifisch begrenzten oder ausgeschlossenen Flächenkulissen nun prohibitiv.
„Der Rückgang des Strompreisniveaus wirkt in Verbindung mit den länderspezifisch begrenzten oder ausgeschlossenen Flächenkulissen diesbezüglich nun prohibitiv“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (PPA-Finanzierung früher, Strompreisrückgang und begrenzte Flächenkulissen heute) mit der Wertung, dass ein EEG-Zuschlag nötig sei; beide lassen sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.
Naturschutzbelange sind bereits in der Bauleitplanung abgedeckt
Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Naturschutzbelange, die § 6 Abs. 4 EEG 2023 den Kommunen bei Freiflächenanlagen zu prüfen erlaubt, werden bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt.
„Entsprechende Belange sind in der Bauleitplanung ohnehin abgedeckt.“
PV-Freiflächenanlagen in Bauordnungen als eigene Kategorie vereinfachen
Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme (EWS) hält Photovoltaik-Freiflächenanlagen baurechtlich für wenig komplex und fordert, sie in den Landesbauordnungen als eigene Kategorie mit vereinfachter Prüfung oder Freistellung zu typisieren, kurzfristig mit einer Modellregelung in der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz.
„Freiflächen-PV-Anlagen sollten in Bauordnungen als eigene Kategorie mit vereinfachtem Prüfungsaufwand bzw. Freistellungsmöglichkeiten typisiert werden.“
§ 36 Abs. 3 WHG verringert die auf Gewässern installierbare PV-Leistung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Darstellung des VKU verringert die Vorgabe des § 36 Abs. 3 WHG (40 m Mindestabstand zum Ufer, höchstens 15 % Wasserflächenbedeckung) die auf Gewässern installierbare Solarleistung deutlich; ein berichtetes 5-MW-Vorhaben in einem Baggersee müsste auf etwa die Hälfte reduziert werden.
„Die Vorgabe führt dazu, dass sich die auf Gewässern installierbare Leistung deutlich verringert.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Leistungsminderung, Baggersee-Beispiel) mit einer Wertung ("nicht vertretbar"); getrennt und neutral formuliert, mit Nennung von VKU und § 36 Abs. 3 WHG.
Gewässer-Restriktionen erhöhen spezifische Projektkosten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Einschränkungen verteuern Projekte, etwa weil Baggerseen in der Fläche liegen und für die Netzanbindung weite Wege samt kostenintensiver Bodenarbeiten nötig sind.
„Hinzu kommt, dass die geplanten Einschränkungen die spezifischen Projektkosten deutlich erhöhen würden“
Gewässerschutz bei Solaranlagen auf Gewässern bleibt durch § 36 WHG und Landesrecht gewahrt
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Der VKU führt an, dass für Solaranlagen auf künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern weiterhin § 36 Abs. 1 Nr. 1 WHG und die landesrechtlichen Vorschriften gelten und eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung in jedem Fall auszuschließen ist.
„Eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung gilt es in jedem Fall auszuschließen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point is substantive (water protection remains under § 36 Abs. 1 Nr. 1 WHG and state law), so it is not off-topic; it was rewritten to name the provision, the actor (VKU) and the context, without referring to the unseen Abs. 3.
Uferabstand und Flächenbedeckung in § 36 Abs. 3 WHG streichen
Dasselbe Argument hat auch Cemex Deutschland AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Anforderungen an Uferabstand und Flächenbedeckung in § 36 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sollten gestrichen werden.
„Vorschlag: Streichung des § 36 Absatz 3 WHG“
§ 6 Abs. 4 EEG 2023 führt zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Möglichkeit der Kommunen nach § 6 Abs. 4 EEG 2023, Zuwendungsvereinbarungen für Freiflächenanlagen von einem Naturschutzkonzept des Betreibers abhängig zu machen, führt zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen.
„da sie zu Verzögerungen und einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen führt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bestreitbare Wirkungsbehauptungen (Verzögerungen; Flickenteppich) und nennt die Regelung nur knapp; beide werden getrennt und mit Bezug auf § 6 Abs. 4 EEG 2023 eigenständig formuliert.
EEG-Zuschlag für PV in benachteiligten Gebieten ist zur Finanzierungssicherung nötig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für Freiflächen-PV in benachteiligten Gebieten ist ein EEG-Zuschlag zur Absicherung der Finanzierung notwendig.
„erhöht die Notwendigkeit eines EEG-Zuschlages zur Absicherung der Finanzierung sehr deutlich“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (PPA-Finanzierung früher, Strompreisrückgang und begrenzte Flächenkulissen heute) mit der Wertung, dass ein EEG-Zuschlag nötig sei; beide lassen sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.
Erbschaftsrecht für Agri-PV anpassen, um Rechtssicherheit zu schaffen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Erbschaftsrecht sollte angepasst werden, um Landwirten und Investitionen in PV-Anlagen bei Agri-PV Rechtssicherheit zu geben.
„Hier braucht es eine entsprechende Anpassung im Erbschaftsrecht, um Rechtssicherheit für die Landwirte und für die Investition in PV-Anlagen zu schaffen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Off-topic is a false alarm (PV strategy, inheritance tax treatment of Agri-PV); the point mixes a factual claim (no clear rules) with a demand (adjust inheritance law), so it is split.
Freiflächen-PV nicht der Siedlungsfläche zurechnen
Dasselbe Argument hat auch DIHK vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Freiflächen-PV-Anlagen sollten in der Flächennutzungsstatistik nicht der Siedlungsfläche zugeordnet werden, um den Zielkonflikt mit der Reduzierung des Flächenverbrauchs nicht zu verschärfen.
„PV-Freiflächenanlagen nicht den „Siedlungs- und Verkehrsflächen“ zugerechnet werden“
„Flächen, auf denen PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, sollten nicht den „Siedlungs- und Verkehrsflächen“ zugerechnet werden, sondern eine eigene Flächenkategorie erhalten.“
„Flächen, auf denen PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, sollten nicht den „Siedlungs- und Verkehrsflächen“ zugerechnet werden, sondern eine eigene Flächenkategorie erhalten.“
„wird nicht nur die Statistik verzerrt, sondern es bleibt dann angesichts des angestrebten Solarenergieausbaus immer weniger Spielraum für die Ausweisung echter Siedlungs- und Verkehrsflächen.“
„Flächen, auf denen PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, werden jedoch zu Unrecht zu den Siedlungs- und Verkehrsflächen gezählt.“
Grünlandumbruchsverbot lockern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Grünlandumbruchsverbot sollte gelockert werden, damit Ackerflächeninhaber nicht von der Errichtung von Solaranlagen abgehalten werden.
„Das Grünlandumbruchsverbot sollte gelockert werden, damit es Inhaber von Ackerflächen nicht davon abhält, darauf Solaranlagen zu errichten.“
Höchstwert dauerhaft auf mind. 7,36 ct/kWh verankern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der angehobene Höchstwert für PV-Freiflächenanlagen sollte über 2023 hinaus gesetzlich auf mindestens 7,36 ct/kWh festgeschrieben werden, um Erwartungssicherheit zu schaffen; die bisherige Anpassung war richtig.
„sollte der neue Höchstwert für PV-Freiflächenanlagen über das Jahr 2023 hinaus auf mind. 7,36 ct/kWh gesetzlich verankert werden.“
PV-Ausschreibungen: Zuschlagsabsenkung nach 18, Zuschlagsverlust nach 24 Monaten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei PV-Projekten in den Ausschreibungen (Freiflächen-PV und große Dach-PV) droht bei Überschreiten der Realisierungsfrist nach 18 Monaten die Absenkung des Zuschlagswerts um 0,3 ct/kWh und nach 24 Monaten der Verlust des Zuschlags.
„Bei PV-Projekten droht bereits nach 18 Monaten die Absenkung des Zuschlagswertes um 0,3 ct/kWh und nach 24 Monaten der Verlust des Zuschlags.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte die prüfbare Tatsache der Fristen- und Zuschlagsfolgen (18/24 Monate) mit der Bewertung, die Frist gefährde die Ausbauziele; beide lassen sich unabhängig annehmen oder ablehnen.
Realisierungsfrist in Ausschreibungen um zwölf Monate verlängern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Realisierungsfrist in den Ausschreibungen für Freiflächen-PV und große Dach-PV sollte um zwölf Monate verlängert werden.
„Verlängerung der Realisierungsfrist in den Ausschreibungen um zwölf Monate (Freiflächen-PV und große Dach-PV)“
Regelmäßige gesetzliche Anpassung des Höchstwerts § 37b EEG
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Höchstwert für PV-Freiflächenanlagen nach § 37b EEG 2023 sollte regelmäßig angepasst werden, damit bei steigenden Ausschreibungsmengen ausreichend Zuschläge vergeben werden können.
„Vorschlag: Gesetzliche regelmäßige Anpassung des Höchstwertes gemäß § 37b EEG 2023“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 7 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Direktvermarktungsgrenze von 100 kWp auf 750 kWp anheben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Hilfsweise soll die Grenze für die Direktvermarktungspflicht von 100 kWp auf 750 kWp erhöht werden.
„Zumindest sollte die Grenze für die Direktvermarktungspflicht von 100kWp auf 750kWp erhöht werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage enthält zwei unabhängig bewertbare Forderungen: generelle Einspeisevergütung ohne Größengrenze und hilfsweise die Anhebung der Direktvermarktungsgrenze; die ursprüngliche Zusammenfassung war zudem verworren.
One-Stop-Anmeldung im Marktstammdatenregister für Dach-PV
Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Für Dach-PV soll eine One-Stop-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der BNetzA eingeführt werden, die alle weiteren behördlichen Anmeldungen (z. B. Finanzamt) ersetzt.
„Für die Dach-PV-Anlagen sollte eine "One-Stop"-Anmeldung beim Marktstammdatenregister der BNetzA eingeführt werden“
One-Stop-Anmeldung wäre erhebliche Vereinfachung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine One-Stop-Anmeldung würde das Verfahren für Dach-PV erheblich vereinfachen.
„Dies wäre eine erhebliche Vereinfachung.“
Brachliegende Dach-/Quartierspotenziale heben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Durch Dach-PV mit Direktnutzung im Haus oder Quartier sowie die Integration von Balkonsolaranlagen, Speichern, E-Fahrzeugen und Elektrolyseuren können derzeit brachliegende Ausbaupotenziale gehoben werden.
„können unverzichtbare, derzeit noch brachliegende Ausbaupotenziale geho-“
EEG-Höchstwert des 2. Segments in nächster Ausschreibung erhöhen
Dasselbe Argument hat auch DUH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Deutsche Umwelthilfe fordert, den Höchstwert der EEG-Ausschreibung des 2. Segments (Aufdach-PV) in der nächsten Ausschreibung zu erhöhen.
„Daher ist eine Erhöhung des Höchstwertes erforderlich, damit bei steigenden Ausschreibungsmengen auch ausreichend Zuschläge verteilt werden können.“
Ressortübergreifende Förderung für elektrotechnische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der VKU fordert, dass für die PV-Strategie eine ressortübergreifende Förderung der elektrotechnischen Ertüchtigung von Bestandsgebäuden entwickelt wird, um PV-Potenziale in Bestandsquartieren zu aktivieren.
„es muss eine ressortübergreifende Förderung der elektrotechnischen Ertüchtigung von Bestandsgebäuden entwickelt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ziel (Bestandsquartiere aktivieren) wird mit zwei unabhängigen Forderungen verbunden (Mieterstrom-Restriktionen, Förderprogramm), die man getrennt zustimmen oder ablehnen kann.
Vorschriften vereinfachen und Schwellenwerte vereinheitlichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Gesetzliche Vorschriften, Übergangsbestimmungen und Fallunterscheidungen zwischen Anlagenklassen (z. B. diverse kW-Schwellenwerte) sollen reduziert bzw. vereinheitlicht werden.
„Zum Zwecke der Transparenz sollten in diesem Zuge auch gesetzliche Vorschriften möglichst entschlackt/vereinfacht und bestehende oder aufkommende Übergangsbestimmungen in der Gesetzgebung sowie auch Fallunterscheidungen zwischen Einspeiseanlagen-Klassen möglichst reduziert bzw. vereinheitlicht werden“
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 24 Argumente, 15 davon auf der Landkarte
Mieterstrom-Restriktionen beseitigen, um Bestandsquartiere zu erschließen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der VKU fordert, dass die Restriktionen für Mieterstromkonzepte beseitigt werden, damit die brachliegenden PV-Potenziale in Bestandsquartieren im Rahmen der PV-Strategie aktiviert werden.
„die Restriktionen für Mieterstromkonzepte beseitigt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ziel (Bestandsquartiere aktivieren) wird mit zwei unabhängigen Forderungen verbunden (Mieterstrom-Restriktionen, Förderprogramm), die man getrennt zustimmen oder ablehnen kann.
Mieterstromzuschlag auch für Nichtwohngebäude und Parkflächen öffnen
Dasselbe Argument hat auch SPD vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: PV-Anlagen auf Nichtwohngebäuden, Parkhäusern oder überdachten Parkflächen fallen nicht unter Mieterstrom, obwohl der Strom im räumlichen Zusammenhang erzeugt und verbraucht wird; dies soll gestattet werden.
„Der Mieterstromzuschlag sollte auf Konstellationen ausgedehnt werden, in denen PV-Strom auf Nichtwohngebäuden erzeugt und/oder an Nichtwohngebäude geliefert wird“
Finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) in der PV-Strategie ablehnen
Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Das in der PV-Strategie 2023 vorgesehene Modell „Stadtstrom“ (finanzielle Mieterbeteiligung) sollte abgelehnt werden, weil es die Energiewende und die Versorgungssicherheit konterkariere.
„Die in der PV-Strategie als neues Modell skizzierten „finanziellen Mieterbeteiligung“ stehen wir hingegen kritisch gegenüber.“
Vereinheitlichung der Verträge spart Verwaltungsaufwand
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Einheitliche Stromlieferverträge vermeiden administrativen Aufwand und erlauben standardisierte Vertragsgestaltung und -verwaltung.
„Durch die Vereinheitlichung der Stromlieferverträge wird administrativer Aufwand vermieden, Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement können standardisiert werden.“
Volleinspeisung setzt keinen Anreiz zu netzdienlichem Verhalten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Stark vereinfachte Modelle mit reiner Volleinspeisung bieten Mietern keinen Anreiz zu systemdienlichem, netzentlastendem Verhalten.
„eine reine Volleinspeisung keinen Anreiz der Mieterinnen und Mieter für ein systemdienlicheres, netzentlastendes Verhalten bietet“
Mieterstromverträge an allgemeines BGB-Recht angleichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für Mieterstromverträge sollen nicht die speziellen Regeln des § 42a EnWG, sondern die allgemeinen Regeln des § 309 Nr. 9 BGB gelten.
„Die speziellen Regelungen nach EnWG sollten für Mieterstrom nicht zur Anwendung kommen, eine Vereinheitlichung auf die allgemeinen Regelungen nach BGB ist anzustreben.“
Angepasste Laufzeiten erhöhen Planbarkeit für Mieterstromanbieter
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Anpassung der Vertragslaufzeiten bei Mieterstrom würde die Planbarkeit für die Anbieter erhöhen und das Modell attraktiver machen.
„Die Planbarkeit für die Anbieter von Mieterstrom würde sich durch eine Anpassung der Vertragslaufzeiten erhöhen und das Modell attraktiver machen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The original mixed a recommendation (extend contract terms) with an empirical effect claim; the original point also lacked the Mieterstrom context. Split into the demand and the predicted effect.
Längere Vertragslaufzeiten im Mieterstrommodell
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Vertragslaufzeit bei Mieterstrommodellen soll verlängert werden.
„Die Vertragslaufzeit bei Mieterstrommodellen sollte verlängert werden.“
Mieterstrom: Vertragslaufzeit sollte verlängert werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Vertragslaufzeit bei Mieterstrommodellen im bestehenden Mieterstrommodell soll nach Auffassung der Einreichung verlängert werden.
„Die Vertragslaufzeit bei Mieterstrommodellen sollte verlängert werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The original mixed a recommendation (extend contract terms) with an empirical effect claim; the original point also lacked the Mieterstrom context. Split into the demand and the predicted effect.
Messkonzepte für Mieterstrom teils kostenintensiv
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Geeignete Messkonzepte und die dafür nötigen technischen Anpassungen sind bei Mieterstromprojekten und Kundenanlagen heute teilweise kostenintensiv.
„Geeignete Messkonzepte bzw. technische Anpassungen zur Umsetzung geeigneter Messkonzepte sind teilweise kostenintensiv.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig prüfbare Aussagen (Kosten der Messkonzepte; Ungenauigkeit der Verrechnung mit Standardlastprofilen); getrennt und mit Bezug auf Mieterstromprojekte standalone formuliert.
Verrechnung mit Standardlastprofilen bei Mieterstrom oft ungenau
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Bei Mieterstromprojekten ist die Verrechnung der Viertelstundenmesswerte des physischen Summenzählers mit Standardlastprofilen der nicht teilnehmenden Kunden im Gebäude häufig ungenau und führt zu Unplausibilitäten.
„Eine Verrechnung von gemessenen Viertelstundenmesswerten des physischen Summenzählers mit Standardlastprofilen der Kunden im Gebäude, die nicht am Mieterstromprojekt teilnehmen, ist häufig ungenau und führt zu Unplausibilitäten.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig prüfbare Aussagen (Kosten der Messkonzepte; Ungenauigkeit der Verrechnung mit Standardlastprofilen); getrennt und mit Bezug auf Mieterstromprojekte standalone formuliert.
Virtuellen Summenzähler als Messkonzept einführen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für Mieterstromprojekte soll ein virtuelles Summenzählermodell eingeführt werden, vorausgesetzt alle Zähler sind mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet und die Projekte bleiben auf die Kundenanlage beschränkt.
„Es sollte ein virtuelles Summenzählermodell als eigenes Messkonzept für Mieterstromprojekte eingeführt werden.“
Virtueller Summenzähler nützt auch Verteilnetzbetreibern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Aus Sicht der Verteilnetzbetreiber bietet das Modell Chancen bei Automatisierung und Genauigkeit, sofern alle Zähler im Projekt mit moderner Messeinrichtung ausgestattet werden.
„Auch aus Sicht der Verteilnetzbetreiber bietet das Modell „virtueller Summenzähler“ Chancen, insb. im Hinblick auf Automatisierung und Genauigkeit.“
Virtueller Summenzähler senkt Investitionskosten bei Mieterstrom
Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Ein virtuelles Summenzählermodell als Messkonzept macht den Einbau eines physischen Summenzählers überflüssig, senkt die Investitionskosten eines Mieterstromprojekts und erleichtert vor allem kleinere Projekte.
„Dies senkt die Investitionskosten eines Mieterstromprojekts, was vor allem die Umsetzung kleinerer Mieterstromprojekte erleichtert.“
VKU: Mieterbeteiligung könnte Stadtwerke-Know-how entwerten, Mieterstrom verdrängen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Der VKU sieht die in der PV-Strategie skizzierte „finanzielle Mieterbeteiligung“ kritisch, weil sie von Stadtwerken und anderen Akteuren aufgebautes Know-how, Technologien und Vertrauen entwerten und zur Aufgabe bestehender Mieterstrommodelle zugunsten von Volleinspeisemodellen führen könnte.
„Es wird die Gefahr gesehen, dass von Stadtwerken und weiteren Akteuren aufgebautes Know-How, Technologien und Vertrauen entwertet wird; sogar bereits bestehende Mieterstrommodelle zugunsten von Volleinspeisemodellen aufgegeben würden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The claim is a risk assessment attributed to the VKU; the original verb "verdrängt/entwertet" read as assertion. Rewritten as a neutral attributed concern, naming the instrument and actor, keeping direction.
Bestehendes Mieterstrommodell weiter verbessern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der VKU fordert eine weitere Verbesserung des Mieterstrommodells, um es auch in Bestandsgebäuden und Quartieren attraktiver zu machen.
„Daher empfiehlt der VKU eine weitere Verbesserung des Modells, um auch in Bestandsgebäuden und Quartieren die Attraktivität von PV-Mieterstrommodellen zu erhöhen.“
Direktvermarktungspflicht hemmt Mieterstromprojekte
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Direktvermarktungspflicht für Überschussstrom aus Mieterstromanlagen ist ein Hemmnis für die Realisierung von Mieterstromprojekten.
„Dies stellt ein Hemmnis für die Realisierung von Mieterstromprojekten dar.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (geringe Überschussmengen, unverhältnismäßiger Aufwand) mit einer Bewertung (Hemmnis für Mieterstromprojekte); beide lassen sich unabhängig annehmen oder ablehnen.
Einspeisevergütung für Mieterstrom-Überschuss unabhängig von der Anlagengröße
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Für Strom aus Mieterstromanlagen, der ins allgemeine Netz eingespeist wird, soll unabhängig von der Anlagengröße eine Einspeisevergütung gezahlt werden, also keine Direktvermarktungspflicht gelten.
„Für Strom aus Mieterstromanlagen, der ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, sollte unabhängig von der Anlagengröße eine Einspeisevergütung gezahlt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage enthält zwei unabhängig bewertbare Forderungen: generelle Einspeisevergütung ohne Größengrenze und hilfsweise die Anhebung der Direktvermarktungsgrenze; die ursprüngliche Zusammenfassung war zudem verworren.
Förderung kommt im Gebäudebestand wegen veralteter Elektroinstallation nicht an
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Viele Fördermaßnahmen erreichen weite Teile des Wohngebäudebestands nicht, weil zunächst die Elektroinstallation modernisiert werden müsste, was wegen hoher Investitionen und begrenzter Mieterbelastbarkeit eine hohe Hemmschwelle darstellt.
„in weiten Teilen des Wohngebäudebestands nicht ankommen, weil dafür zunächst die Elektroinstallation im Gebäude modernisiert werden müsste.“
Gezielte Förderung von Quartiersspeichern im Mieterstrom prüfen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Es soll geprüft werden, inwiefern Quartiersspeicher gezielt gefördert werden können, um die im Koalitionsvertrag verankerten Quartierslösungen im Mieterstrommodell zu stärken.
„Auch ist zu prüfen, inwiefern Quartiersspeicher gezielt gefördert werden können, um die im Koalitionsvertrag verankerten Quartierslösungen im Mieterstrommodell zu stärken.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent proposals (extending the Mieterstromzuschlag to non-residential buildings; examining targeted support for Quartiersspeicher), so it is split into one point per claim.
Mieterstrom-Zubau seit Jahren auf niedrigem Niveau
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der PV-Zubau im bestehenden Mieterstrommodell bewegt sich seit Jahren auf niedrigem Niveau.
„Der PV-Zubau im bestehenden Mieterstrommodell bewegt sich seit Jahren auf niedrigem Niveau.“
Stadtwerkekunden wollen selbst erzeugen und andere mitversorgen
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (mehrere Behauptungen in einer Stelle); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Viele Stadtwerkekunden haben Interesse an Eigenerzeugung und daran, andere mitzuversorgen.
„Viele Kunden von Stadtwerken haben ein Interesse daran, Energie selbst zu erzeugen – nicht nur, um damit einen Teil ihres Bedarfs zu decken, sondern auch, um andere mitzuversorgen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the passage makes one claim, that many Stadtwerke customers want to generate their own energy, both for their own needs and to supply others. The two parts are not independent claims, and the parenthetical list only gives reasons for that interest.
Überschussstrom bei Mieterstrom deckt Vermarktungsgebühren nicht
Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Das Direktvermarktungspotenzial von Mieterstromanlagen ist gering, da der Überschuss meist nicht ausreicht, um die Direktvermarktungsgebühren zu erwirtschaften.
„sind in vielen Fällen so gering, dass der mit einer Direktvermarktung verbundene Aufwand in keinem Verhältnis zum erzielbaren Stromerlös steht“
Offene Rechtsfragen beim virtuellen Summenzähler
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Vor Umsetzung des virtuellen Summenzählers müssen offene Fragen zu Zuständigkeiten, eichrechtlichen Vorgaben, Messlokationen im VNB-System und Gateway-Anbindung geklärt werden.
„Offene Fragen ergeben sich insb. vor dem Hintergrund des aktuellen, rechtlichen Konstrukts (vgl. § 20 Abs. 1d EnWG) zur Abrechnung in Kundenanlagen und damit verbundener Zuständigkeiten für die Zähler und sollten zuvor geklärt werden“
Balkonkraftwerke erleichtern 7 Argumente, 7 davon auf der Landkarte
Höhere Verbindlichkeit der Anmeldung von Lasten und Erzeugungsanlagen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Anmeldung signifikanter Lasten und dezentraler Erzeugungsanlagen (auch Balkonkraftwerke, Speicher) soll verbindlicher gestaltet und bei Nichtanmeldung mit Konsequenzen versehen werden.
„Die Anmeldung bzw. Anzeige dieser Anlagen ist stärker verbindlich zu gestalten, ggf. sind Konsequenzen bei Nichtanmeldung rechtlich zu verankern.“
Prüfen, ob das MaStR Balkonkraftwerke überhaupt listen muss
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zur Entschlackung der Meldepflichten sollte geprüft werden, ob das Marktstammdatenregister Balkonkraftwerke überhaupt erfassen muss.
„sollte vielmehr geprüft werden, ob das MaStR auch Balkonkraftwerke listen muss.“
Hohe Dunkelziffer nicht angemeldeter Anlagen und Lasten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Netzbetreiber gehen trotz Anmeldepflicht nach § 19 NAV von einer teilweise hohen Dunkelziffer bei Nichtanmeldungen aus (E-Mobile, Wärmepumpen, Plug-and-Play-Anlagen, Speicher).
„Trotz dieser Verpflichtung gehen Netzbetreiber von einer teilweise hohen Dunkelziffer an Nichtanmeldungen aus“
Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber beibehalten
Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Vereinfachung der Meldepflichten für Balkonkraftwerke wird begrüßt, die Meldepflicht beim Netzbetreiber soll aber erhalten bleiben.
„Vorschlag: Meldepflichten für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber erhalten“
Netzbetreiber brauchen Meldung für Netzkenntnis
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Lokale Netzbetreiber benötigen die Meldung von Balkonkraftwerken, um Netzkenntnisse zu erhalten und die reibungslose Funktionsfähigkeit des Stromnetzes zu gewährleisten.
„Für lokale Netzbetreiber ist es jedoch unerlässlich entsprechende Netzkenntnisse zu erhalten.“
Rückwärtsdrehende Zähler bei Balkonkraftwerken ausschließen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie angedachte vorübergehende Duldung rückwärtsdrehender Zähler bei Balkonkraftwerken soll abgelehnt werden.
„Vorschlag: Rückwärtsdrehende Stromzähler sind grundsätzlich auszuschließen.“
Rückwärtsdrehende Zähler setzen Fehlanreize und erzeugen Quasi-Vergütung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Duldung rückwärtsdrehender Zähler bietet keinen Anreiz zur Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch, lädt zur Nutzung des Netzes als Speicher ein und ergibt Quasi-Vergütungen deutlich über den Vergütungen für gemessene Einspeisung.
„Es gibt keinen Anreiz zur Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch.“
Netzanschlüsse beschleunigen 34 Argumente, 29 davon auf der Landkarte
Duldungspflicht wäre zentrale Beschleunigungsmaßnahme
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Aus Sicht der Mitgliedsunternehmen wäre die Duldungspflicht eine zentrale Maßnahme, um den Anschluss von EE-Anlagen zu beschleunigen.
„Aus der Sicht unserer Mitgliedsunternehmen wäre dies eine zentrale Maßnahme um den Anschluss Erneuerbarer-Energie-Anlagen an das Stromnetz zu beschleunigen.“
Duldungspflicht für Anschlussleitungen und Zufahrtswege
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für Anschlussleitungen und Zufahrtswege aller EE-Anlagen soll gegen Entschädigung eine gesetzliche Duldungspflicht geschaffen werden.
„Vorschlag: Duldungspflicht für Anschlussleitungen und Zufahrtswege aller EE-Anlagen“
Kabelquerungen und Wegenutzung verzögern Netzanschluss
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Rechtsstreitigkeiten und lange Verhandlungen über Kabelquerungen oder Zufahrtswege verzögern häufig den Netzanschluss von EE-Anlagen.
„Beim Netzanschluss kommt es häufig durch Rechtsstreitigkeiten oder langanhaltender Verhandlungen aufgrund von Kabelquerungen oder der Nutzung von Zufahrtswegen zu Verzögerungen beim Netzanschluss von Erneuerbare-Energie-Anlagen.“
Gesetzlichen und technischen Leistungsbegriff vereinheitlichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der gesetzliche (kWp) und der technische (VA) Leistungsbegriff sollen vereinheitlicht werden.
„Vorschlag Vereinheitlichung des gesetzlichen und des technischen Leistungsbegriffes“
Netzprüfung beruht auf angemeldeten Anschlussleistungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Auslastung im Netzstrang, insbesondere in der Niederspannung, wird rechnerisch auf Basis angemeldeter Anschlussleistungen ermittelt und ist für die Prüfung von Netzanschlussbegehren entscheidend.
„Diese wird insb. in der Niederspannung bei Bedarf rechnerisch ermittelt und zwar auf Basis angemeldeter Anschlussleistungen.“
Uneinheitliche Leistungsbegriffe schaffen Unsicherheit im vereinfachten Verfahren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das EEG bezieht sich auf die Modulleistung (kWp), das vereinfachte Anmeldeverfahren laut VDE-AR-N 4105 auf die Wechselrichterleistung (VA), was zu Unsicherheit über die zulässige Höchstleistung führt, da die Wechselrichterleistung die Modulsumme beliebig überschreiten kann.
„Dies führt zu immer mehr Unsicherheiten, welche höchste installierte Leistung im vereinfachten Verfahren zulässig ist.“
Aktuell Mangel an Material und Personal beim Netzanschluss
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der VKU stellt fest, dass aktuell ein Mangel an Material und Personal besteht, was den Netzanschluss und Netzausbau für Erneuerbare-Energie-Anlagen betrifft.
„Aktuell besteht ein Mangel an Material und Personal.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Mangel an Material und Personal) mit einer Forderung (Priorisierung); beide sind getrennt zustimmungs- oder ablehnungsfähig.
Hebel im Netzanschlussprozess selbst gering, Änderungen bremsen zunächst
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Aus Sicht der Verteilnetzbetreiber ist der Hebel zur Beschleunigung im Anschlussprozess selbst am geringsten; Änderungen verursachen zunächst vor allem Aufwand und wirken bremsend.
„Aus VNB-Sicht wird der Hebel zur Beschleunigung im Netzanschlussprozess selbst als am geringsten eingeschätzt. Änderungen in diesem Bereich verursachen in erster Linie Aufwand, was zunächst bremsend wirken dürfte.“
Netz-Ressourcenbedarf und Herstellungskapazitäten müssen berücksichtigt werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Sicherstellung der Ressourcenbedarfe für Netzausbau und Netzanschluss sowie die vorhandenen Herstellungskapazitäten für Netzbetriebsmittel und Messtechnik müssen in der PV-Strategie berücksichtigt werden.
„Die Sicherstellung dieser Bedarfe muss ebenso Berücksichtigung finden, wie die vorhandenen Kapazitäten zur Herstellung von Netzbetriebsmitteln oder Messtechnik.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim (resource needs exist in grid expansion/connection) with a demand (these needs and manufacturing capacities must be considered); split into the two.
Netzausbau im Zuge des PV-Ausbaus weiter unterstützen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Der VKU fordert, dass der Netzausbau im Zusammenhang mit dem PV-Ausbau weiter unterstützt wird.
„der Netzausbau weiter unterstützt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently acceptable demands (speed/low bureaucracy, grid expansion support, prioritisation within this legislative period); split and named the actors.
Netze an neuen Flächen entlang Verkehrswegen/Außenbereich nicht vorbereitet
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die geplante Ausweitung der PV-Flächen entlang von Verkehrswegen oder im Außenbereich trifft in der Regel auf Netze, die dafür nicht vorbereitet sind.
„Gerade die avisierten Ausweitungen der Flächen entlang der Verkehrswege oder im Außenbereich treffen in der Regel auf Netze, die hierfür nicht vorbereitet sind.“
Netze an neuen Flächen entlang von Verkehrswegen und im Außenbereich nicht vorbereitet
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die vorgesehene Ausweitung der Flächen entlang der Verkehrswege oder im Außenbereich trifft nach Darstellung der Stellungnahme in der Regel auf Netze, die dafür nicht vorbereitet sind.
„Gerade die avisierten Ausweitungen der Flächen entlang der Verkehrswege oder im Außenbereich treffen in der Regel auf Netze, die hierfür nicht vorbereitet sind.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a claim about the draft's perspective, a requirement on grid capacity, and a factual claim about unprepared grids; split into three independently assessable points with neutral wording.
Netzertüchtigung ist Hauptherausforderung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Hauptherausforderung liegt im wachsenden Ausbaubedarf der Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze, nicht im Anschlussprozess.
„Die Hauptherausforderung sieht der VKU in den Netzertüchtigungsmaßnahmen, genauer im weiter wachsenden Ausbauerfordernis der Nieder, Mittel- und Hochspannungsnetze.“
Schnellerer Anschluss verschiebt Nadelöhr in die Verteilnetze
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Beschleunigung des Anschlussprozesses verschiebt den Engpass in die Verteilnetze, die den Hochlauf der Sektorenkopplung ohne weitere Maßnahmen nicht abbilden können.
„Zudem verschiebt eine Beschleunigung des Netzanschlussprozesses das Nadelöhr in die Verteilnetze“
Stromnetz muss neue Anlagenleistungen aufnehmen und integrieren können
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei der Beschleunigung von Netzanschlüssen muss unabhängig von der Spannungsebene berücksichtigt werden, dass das Stromnetz die Leistungen der angeschlossenen Anlagen aufnehmen und integrieren kann.
„das Stromnetz in der Lage sein muss, die entsprechenden Leistungen auch aufzunehmen und zu integrieren“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a claim about the draft's perspective, a requirement on grid capacity, and a factual claim about unprepared grids; split into three independently assessable points with neutral wording.
Unbekannte Anschlussleistungen verzögern Netzanschlüsse
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ohne Kenntnis vorhandener Anschlussleistungen werden Netzengpässe nicht rechtzeitig erkannt, was zu Verzögerungen bei Netzanschlüssen durch fehlenden Netzausbau führen kann.
„Ohne die Kenntnis vorhandener Anschlussleistungen können Netzengpässe nicht rechtzeitig erkannt werden und es kann zu Verzögerung bei Netzanschlüssen durch fehlenden Netzausbau kommen.“
Verteilnetze sind zentral für die effiziente Nutzung neuer PV-Kapazitäten
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme (kommunale Unternehmen) sind die Verteilnetze der Dreh- und Angelpunkt für die effiziente Nutzung neuer PV-Kapazitäten.
„Die Verteilnetze sind Dreh- und Angelpunkt zur effizienten Nutzung neuer PV-Kapazitäten.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable factual claim (distribution grids are central to using new PV capacity) with demands for regulation and financing rules; split into fact and two separate demands, each named with its subject.
Vorhandene Netzkapazitäten bei Netzverknüpfungspunkt berücksichtigen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für einen beschleunigten Netzanschluss sollen bei der Entscheidung über den Netzverknüpfungspunkt die vorhandenen Netzkapazitäten berücksichtigt werden.
„Für einen beschleunigten Netzanschluss sind zudem die vorhandenen Kapazitäten bei der Entscheidung zum Netzverknüpfungspunkt zu berücksichtigen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (coordinating the build-out rates with grid expansion, and factoring grid capacity into connection-point choice) with an evaluative assessment; split into two standalone points, attributing the 'ambitious' judgment to the submitter.
Zählersetzen wird schon jetzt durch Einbau- und Dokumentationsfehler verzögert
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Schon jetzt wird das Setzen von Zählern durch Fehler bei Einbau und Dokumentation verzögert.
„Schon jetzt wird das Setzen von Zählern durch Fehler bei Einbau und Dokumentation verzögert.“
Nutzer in der Pflicht bei Zählertausch für Balkonkraftwerke
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Nutzer eines Balkonkraftwerks soll durch rechtzeitige Anzeige für die zeitgerechte Zählerausstattung verantwortlich sein, mit Fristen wie bei Dachanlagen; nicht abgenommene Änderungen am Netzanschluss gehen nicht zu Lasten des Netzbetreibers.
„Der Nutzer des Balkonkraftwerks ist durch rechtzeitige Anzeige gegenüber dem Netzbetreiber für die zeitgerechte Ausstattung seines Anschlusses verantwortlich.“
Zählertausch verzögert sich wegen hoher Nachfrage
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Aufgrund der hohen Nachfrage verzögert sich der Zähleraustausch oft.
„Aufgrund der hohen Nachfrage verzögert sich der Zähleraustausch oft.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim on delays in meter replacement, which concerns metering and grid connection in the PV strategy context; off_topic is a false alarm.
Ablehnung unregulierter Selbstvornahme beim Zählertausch
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der VKU lehnt eine unregulierte Selbstvornahme des Zählertauschs durch den Anschlussnehmer ab, auch wenn sie nur für moderne Messeinrichtungen gelten soll.
„Der VKU lehnt eine unregulierte Selbstvornahme durch den Anschlussnehmer grundsätzlich ab, auch wenn diese nur für moderne Messeinrichtungen (mME) greift.“
Aufwand der Selbstvornahme beim Zählertausch ist unverhältnismäßig
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der VKU hält den durch die Selbstvornahme beim Zählertausch entstehenden Pflege- und Clearingaufwand für unverhältnismäßig und lehnt sie deshalb ab.
„Pflegeaufwand für Stammdaten und hieraus wiederum potenziell ergebende Clearingaufwand sind unverhältnismäßig.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt enthielt drei trennbare Aussagen: Aufwand entsteht (Tatsache), er ist unverhältnismäßig (Wertung), Haftungsfragen sind offen. Der Bezug (VKU, Selbstvornahme, GNDEW) wurde ergänzt.
Haftungsfragen bei Selbstvornahme beim Zählertausch sind ungeklärt
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht des VKU sind bei der Selbstvornahme des Zählertauschs durch den Anschlussnehmer Haftungsfragen offen.
„Auch Haftungsfragen bleiben offen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt enthielt drei trennbare Aussagen: Aufwand entsteht (Tatsache), er ist unverhältnismäßig (Wertung), Haftungsfragen sind offen. Der Bezug (VKU, Selbstvornahme, GNDEW) wurde ergänzt.
Selbsteinbau könnte Zählertausch insgesamt verlangsamen
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Ein kaum regulierter Einbau kundeneigener Zähler könnte durch Fehlerkorrekturen den Zählereinbau insgesamt eher verlangsamen als beschleunigen.
„Ein kaum regulierter Einbau von kundeneigenen Zählern durch den Kunden selbst hat das Potenzial, einen solchen prozessualen Mehraufwand (Fehlerkorrektur, etc.) zu erzeugen, dass damit der Einbau von Zählern insgesamt eher verlangsamt, als beschleunigt wird.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt ist keine Nebensache: Er bewertet die vorgeschlagene Selbstvornahme beim Zählereinbau, ein Thema der Photovoltaik-Strategie. Der Off-Topic-Alarm ist unbegründet.
Selbstvornahme beim Zählertausch erzeugt Stammdatenpflege- und Clearingaufwand
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wenn Kundinnen und Kunden den Zähler bei verzögertem Austausch selbst beschaffen und einbauen lassen (Selbstvornahme, vorgesehen im GNDEW-Entwurf), entsteht nach Darstellung des VKU manueller Pflegeaufwand für Stammdaten und potenziell Clearingaufwand.
„Der sich daraus ergebende manuelle Pflegeaufwand für Stammdaten und hieraus wiederum potenziell ergebende Clearingaufwand“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt enthielt drei trennbare Aussagen: Aufwand entsteht (Tatsache), er ist unverhältnismäßig (Wertung), Haftungsfragen sind offen. Der Bezug (VKU, Selbstvornahme, GNDEW) wurde ergänzt.
Übergangslösungen dürfen keine langfristigen systemischen Schäden verursachen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Übergangslösungen für punktuelle Verzögerungen beim Zählersetzen dürfen keine langfristigen systemischen Schäden in Kauf nehmen.
„Übergangslösungen zur Bewältigung einer kurz- oder mittelfristigen, punktuellen Verzögerung dürfen aber keine langfristigen systemischen Schäden in Kauf nehmen.“
VKU: Bei Zählerverzug grundsätzlich Zähler des Messstellenbetreibers einsetzen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Der VKU hält es bei verzögertem Zählereinbau (Selbstvornahme laut GNDEW-Entwurf) für richtig, grundsätzlich Zähler des Messstellenbetreibers einzusetzen, solange diese vorhanden sind, und pauschale Lösungen wegen unterschiedlicher Lage bei den Messstellenbetreibern für wenig sinnvoll.
„In Bezug auf die Problematik des verzögerten Zählersetzens sollte die Maxime gelten, dass grundsätzlich Zähler des MSB eingesetzt werden, solange diese vorhanden sind.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf "MSB" und "Zähler"; die Umschreibung nennt Urheber (VKU), Messstellenbetreiber und den GNDEW-Entwurf mit der Selbstvornahme.
Zähler vom MSB mit Einbau durch Anschlussnehmer: situativ nützlich
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Beim verzögerten Zählersetzen können Instrumente wie die Bereitstellung des Zählers durch den Messstellenbetreiber (MSB) und den Einbau durch den Anschlussnehmer in bestimmten Situationen einen Mehrwert bringen, wenn sie individuell ausgestaltet und angewendet werden können.
„Instrumente, wie das Bereitstellen von Zählern durch den MSB und den Einbau durch den Anschlussnehmer, können in bestimmten Situationen einen Mehrwert bedeuten“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (MSB, Kontext verzögerter Zählertausch); er wurde mit ausgeschriebenem Begriff und Bezug neu formuliert, die Aussage bleibt unverändert.
Finanzierungsregeln für den Netzausbau sollen die PV-Strategie flankieren
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme fordert, dass Regelungen zur Finanzierung der anstehenden Netzausbaumaßnahmen das Gesamtpaket der PV-Strategie flankieren und ergänzen.
„Regelungen zur Finanzierung der anstehenden Netzausbaumaßnahmen müssen hier das Gesamtpaket der PV-Strategie flankieren und ergänzen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable factual claim (distribution grids are central to using new PV capacity) with demands for regulation and financing rules; split into fact and two separate demands, each named with its subject.
Netzanschluss-Maßnahmen der PV-Strategie nur aus Betreibersicht beleuchtet
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung der Netzanschlüsse in der PV-Strategie betrachten nach Auffassung der Stellungnahme ausschließlich die Perspektive der Anlagenbetreiber.
„Mit Blick auf die geplanten Maßnahmen wird die Beschleunigung der Netzanschlüsse ausschließlich aus der Perspektive der Anlagenbetreiber beleuchtet.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a claim about the draft's perspective, a requirement on grid capacity, and a factual claim about unprepared grids; split into three independently assessable points with neutral wording.
Netzregulierung soll vorausschauenden Netzausbau, Digitalisierung und Investitionen ermöglichen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme fordert eine Regulierung, die optimale Rahmenbedingungen für den vorausschauenden Netzausbau und dessen Digitalisierung schafft und Investitionsanreize bietet.
„Wir benötigen eine Regulierung, die optimale Rahmenbedingungen für den vorausschauenden Ausbau der Netze und deren Digitalisierung ermöglicht sowie Investitionsanreize bietet.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable factual claim (distribution grids are central to using new PV capacity) with demands for regulation and financing rules; split into fact and two separate demands, each named with its subject.
Verteilnetzbetreiber sollen Anschlusspunkte nach Netzausbauplanung zuweisen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Ergebnisse einer vorausschauenden Netzausbauplanung nach § 14d EnWG sollen Verteilnetzbetreiber berechtigen, Netzanschlusspunkte zuzuweisen.
„Auch sollten die Ergebnisse einer vorausschauenden Netzausbauplanung gemäß § 14d EnWG den Verteilnetzbetreiber dazu berechtigen, Netzanschlusspunkte in diesem Sinne zuzuweisen.“
Virtueller Summenzähler mildert Platzmangel für Zählerinfrastruktur
Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Wegfall eines physischen Summenzählers durch das virtuelle Summenzählermodell kann dem häufigen Platzmangel in Räumen für die Zählerinfrastruktur entgegenwirken.
„Auch dem häufigen Platzmangel in Räumen für die Zählerinfrastruktur kann bei einem Wegfall eines physischen Summenzählers entgegengewirkt werden.“
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Kopplung von Naturschutz und kommunaler Beteiligung (§ 6 Abs. 4 EEG) zurücknehmen
Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Verknüpfung von Naturschutzanforderungen mit kommunaler Beteiligung nach § 6 Abs. 4 EEG 2023 ist nicht sachgerecht und sollte zurückgenommen werden.
„ist die Verquickung von Naturschutzanforderungen mit kommunaler Beteiligung nicht sachgerecht.“
„ist die Verquickung von Naturschutzanforderungen mit kommunaler Beteiligung nicht sachgerecht. Sie sollte wieder zurückgenommen werden“
Energie- und Steuerrecht verzahnen 9 Argumente, 6 davon auf der Landkarte
Agri-PV erbschaftsteuerrechtlich nicht eindeutig geregelt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für Agri-PV (landwirtschaftlich und zur Stromerzeugung genutzte Flächen) gibt es nach Darstellung der Stellungnahme keine eindeutigen erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen, sie befinde sich in einer rechtlichen Grauzone.
„Für die Agri-PV gibt es ebenso keine eindeutigen Regelungen, sie befindet sich quasi in einer rechtlichen Grauzone.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Off-topic is a false alarm (PV strategy, inheritance tax treatment of Agri-PV); the point mixes a factual claim (no clear rules) with a demand (adjust inheritance law), so it is split.
Erbschaftsteuerlast hemmt Freiflächen-PV-Ausbau
Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die drohende Erbschaftsteuerlast bei Freiflächen-PV-Anlagen ist ein wesentliches Hemmnis für den PV-Ausbau.
„Das stellt für betroffene Eigentümer ein wesentliches Hindernis bei der Bereitstellung der Flächen für konventionelle PV-Anlagen dar.“
Freiflächen-PV im Erbrecht begünstigen
Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Freiflächen-PV-Anlagen sollen bei der Erbschaftsteuer begünstigt werden.
„steuerliche Benachteiligungen von Freiflächen-PV-Anlagen i.V. zu landwirtschaftlich genutzter Fläche beim Erbrecht aufgehoben“
„Freiflächen-PV-Anlagen beim Erbrecht begünstigen“
Freiflächen-PV auf Agrarland verliert Steuerbegünstigung
Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Eine Freiflächen-PV-Anlage auf landwirtschaftlicher Fläche lässt die Fläche zum Grundvermögen werden und entzieht ihr die Erbschaftsteuerbegünstigung, auch rückwirkend innerhalb der Behaltensfristen nach Hofübergabe.
„Hingegen führt die Errichtung von konventionellen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen dazu, dass diese dem Grundvermögen zugeordnet werden.“
Lieferkettenmodell: keine Stromsteuerermäßigung nach § 9 StromStG
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Im Mieterstrom-Lieferkettenmodell können die Akteure die Stromsteuerermäßigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG nicht in Anspruch nehmen, anders als bei einem direkten Lieferverhältnis zwischen Wohnungsunternehmen und Endabnehmer.
„Anders als bei einem direkten Lieferverhältnis zwischen Wohnungsunternehmen und Endabnehmer können die Akteure im Lieferkettenmodell nicht die Stromsteuerermäßigung gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 3 b StromStG in Anspruch nehmen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Ausschluss von der Stromsteuerermäßigung im Lieferkettenmodell) mit einer Forderung bzw. Wertung (Gleichstellung, gleiche Wettbewerbsbedingungen); beides ist getrennt bewertbar.
Stromsteuerbefreiung im Lieferkettenmodell rechtssicher machen
Dasselbe Argument hat auch Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Befreiung nach § 9 StromStG soll auf die Vor-Ort-Versorgung durch Dritte erweitert werden, um Rechtssicherheit im Lieferkettenmodell zu schaffen.
„Die Stromsteuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 StromStG sollte nicht nur bei Direktbelieferung, sondern auch im Lieferkettenmodell gewährt werden.“
Nullsteuersatz auch für Mietmodelle ohne Eigentumsübergang
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Umsatzsteuer-Nullsatz für PV-Anlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) sollte auch gelten, wenn das Eigentum der Anlage nicht auf den Kunden übergeht; dafür sei eine gesetzgeberische Klarstellung erforderlich.
„ist eine gesetzgeberische Klarstellung erforderlich.“
Stadtwerke-Pachtmodelle kollidieren mit Nullsteuersatz-Voraussetzung und KWG
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Pachtverträge der Stadtwerke lassen das Eigentum bewusst beim Stadtwerk, um Finanzierungsleasing nach KWG zu vermeiden; das BMF verlangt für den Nullsteuersatz aber Eigentumsübergang oder entsprechende Option.
„Das BMF hat jedoch klargestellt, dass die Lieferung bei reinen Mietmodellen nicht erfüllt wird.“
Stromsteuerermäßigung auch im Lieferkettenmodell gewähren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Ungleichbehandlung bei der Stromsteuerermäßigung nach § 9 StromStG zwischen Direktbelieferung und Lieferkettenmodell im Mieterstrom sollte beseitigt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
„Diese Ungleichheit sollte beseitigt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Ausschluss von der Stromsteuerermäßigung im Lieferkettenmodell) mit einer Forderung bzw. Wertung (Gleichstellung, gleiche Wettbewerbsbedingungen); beides ist getrennt bewertbar.
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Lieferengpässe verlängern Lieferzeiten für Anlagenkomponenten
Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Durch Ukrainekrise und Corona-Pandemie gibt es Lieferengpässe und stark verlängerte Lieferzeiten bei EE-Komponenten wie Modulen, Trafos und Umspannwerken; Hersteller nennen teils nicht einmal Preise.
„Lieferzeiten haben sich extrem verlängert.“
Fachkräfte sichern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Fachkräftebedarf besteht auch bei Netzausbau und Netzanschluss
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Bedarf an Fachkräften und Ressourcen besteht nicht nur bei den mit Errichtung und Installation von PV-Anlagen befassten Gewerken, sondern auch flächendeckend bei Netzausbau und Netzanschluss.
„Auch für den Netzausbau und den Netzanschluss werden flächendeckend umfangreiche Ressourcen benötigt.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim (resource needs exist in grid expansion/connection) with a demand (these needs and manufacturing capacities must be considered); split into the two.
Über den Entwurf hinaus 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Leistungsverlust durch § 36 Abs. 3 WHG ist angesichts der Ausbauziele nicht vertretbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der VKU hält den durch § 36 Abs. 3 WHG bedingten Verlust an Solarstromleistung vor dem Hintergrund der gegenüber dem Referentenentwurf angehobenen Ausbauziele für nicht vertretbar.
„Dieser Verlust an Solarstromleistung ist vor dem Hintergrund der Ausbauziele, die gegenüber dem Referentenentwurf sogar noch angehoben wurden, nicht vertretbar.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Leistungsminderung, Baggersee-Beispiel) mit einer Wertung ("nicht vertretbar"); getrennt und neutral formuliert, mit Nennung von VKU und § 36 Abs. 3 WHG.
Ressortübergreifende Förderung der Elektro-Ertüchtigung im Bestand
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Es sollen ressortübergreifend Förderprogramme für die elektrotechnische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden entwickelt und finanziert werden, mit Öffnungsklausel zur Aufstockung durch Länder und Kommunen.
„Für die notwendige „Energiewende im Gebäudebestand“ sollten ressortübergreifend Förderprogramme entwickelt und finanziert werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Der Punkt enthält einen inhaltlichen Vorschlag zur Förderung der elektrotechnischen Ertüchtigung von Bestandsgebäuden, die PV-Anlagen, Ladeinfrastruktur und Wärmeerzeuger einbinden sollen. Das gehört zum Thema der PV-Strategie.
Aussortiert 1 Argument
Kurze Anhörungsfrist, Vorbehalt von Ergänzungen
Von der automatischen Prüfung aussortiert (Bemerkung über das Verfahren, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt).
Fassung der Maschine: Die kurzfristige Verbändeanhörung erlaubte keine vertiefte Bewertung des Entwurfs; der VKU behält sich Ergänzungen vor.
„Da die relativ kurzfristige Verbändeanhörung eine vertiefte Bewertung des Entwurfs nicht erlaubte, behalten wir uns Ergänzungen und Anpassungen unserer Positionierung vor.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt betrifft nur das Verfahren (kurze Anhörungsfrist, Vorbehalt späterer Ergänzungen) und enthält keine inhaltliche Aussage zur Photovoltaik-Strategie. Zudem nennt die Passage den VKU nicht.