Lagebild / Netzanschlüsse beschleunigen / Streitfrage

Soll es eine gesetzliche Duldungspflicht für Anschlussleitungen über fremde Grundstücke geben?

Eine gesetzliche Duldungspflicht für Anschlussleitungen über fremde Grundstücke ist richtig.

BrückeWertungEine Abwägung von Werten. Sie entscheidet die Politik.

Wer es für richtig hält

Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung
  • 30 stimmen zuBNE, BSW, BDEW, ARGE Netz GmbH & Co. KG, Verband Kommunaler Unternehmen, MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag), DUH, RWE Offshore Wind GmbH, Clearingstelle EEG/KWKG, Naturstrom AG, 16 weitere Organisationen und 4 Privatpersonen
  • 0 lehnen ab
  • 240 äußern sich nicht
Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung
  • 4 stimmen zuSPD, Greenvest Solar GmbH, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) und 1 Privatperson
  • 1 lehnen abWindland Energieerzeugungs GmbH
  • 136 äußern sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.

Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Die Zustimmenden (Länderministerien, Naturstrom, Projektierer) wollen die Duldungspflicht übereinstimmend, um Netzanschlüsse gegen Entschädigung zu beschleunigen; Vorbehalte (Eigentum, Landwirtschaft, Denkmal) sind Bedingungen, keine gegensätzlichen Zwecke.

Belege: 4 von 78 zitierten Textstellen nennen Belege: Beispiel aus der Praxis, andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (Privatperson 20, Clearingstelle EEG/KWKG, DUH, ARGE Netz GmbH & Co. KG).

Wertungen lassen sich nicht belegen. Hier zählt die Abwägung, nicht der Beweis.

Woher es stammt

63 Argumente aus 36 Stellungnahmen

„wird besonders die vorgeschlagene Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei der Kabelquerung von Grundstücken Dritter gegen Entschädigung befürwortet“

Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz und EnergieStrategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

„Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen ist sinnvoll und sollte umgesetzt werden“

Naturstrom AGStrategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

Befund

Die gesetzliche Duldungspflicht für Anschlussleitungen über fremde Grundstücke trägt eine Brücke der Gründe: 30 von 30 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 4 von 5 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Beide Lager wollen sie aus demselben Grund, nämlich damit Netzanschlüsse nicht an einzelnen Eigentümern scheitern, die Verlegung verzögern oder überhöhte Entschädigungen verlangen. Genannt werden dafür Länderministerien wie Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, Naturstrom und Projektierer. Die Vorbehalte zu Eigentum, Landwirtschaft und Denkmalschutz sind Bedingungen an die Ausgestaltung, etwa Entschädigung, Streitbeilegung und Rücksicht auf die Nutzung, keine Gegenposition. Der Gesetzgeber kann die Pflicht daher als gemeinsamen Ausgangspunkt setzen und die Konfliktlinien in den Bedingungen klären.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Ein Argument hier bezweifelt die Machbarkeit von „Engpass ist Netzausbau, nicht Prozess“

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Wertkonflikt-Frage auf: Wie schwer wiegt der Wert gegen das, was wir dafür opfern?

Duldungspflicht muss Kündigungsrechte bei Insolvenz/Zwangsversteigerung ausschließen Privatperson 153

Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen muss so ausgestaltet werden, dass die Sonderkündigungsrechte bei Insolvenz und Zwangsversteigerung nicht greifen, um Betreibern und Banken Rechtssicherheit zu geben.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 153 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 77 % sicher).

„Daher muss sichergestellt werden, dass durch die beschriebene Anpassungen diese beiden Gründe nicht greifen können“

Schuldrechtliche Absicherung genügt nicht, dingliche Sicherung bleibt nötig Privatperson 153

Wegen dieser Sonderkündigungsrechte reicht eine schuldrechtliche Vereinbarung zur Absicherung von Nutzungsrechten (etwa für die Duldungspflicht bei Anschlussleitungen) bislang nicht aus und muss durch eine dingliche Sicherung (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) ergänzt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 153 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable legal fact (termination rights under InsO/ZVG) with the author's conclusion about what security is needed; split into the two claims.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).

„Aus diesen Gründen scheidet bislang eine Absicherung des Nutzungsrechts über eine schuldrechtliche Vereinbarung aus, und muss über die angesprochene dingliche Sicherung ergänzt werden.“

Viele Grundstücke ohne direkten Straßenzugang Privatperson 105

Entgegen den öffentlich-rechtlichen Vorgaben haben häufig Grundstücke (v. a. Reihenhaussiedlungen, verkehrsberuhigte Wohngebiete) keinen direkten Zugang zur Straße, weil Fuß- oder Radwege dazwischen liegen.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 105 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 38 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 78 % sicher).

„Tatsächlich kommt es häufiger vor, dass ein Grundstück keinen direkten Zugang zur Straße hat“

Beweislastumkehr bei Einwand der Unzumutbarkeit Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)

Wenn der Duldungspflichtige Unzumutbarkeit einwendet, sollte die Beweislast umgekehrt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 76 % sicher).

„Es müßte eine Beweislastumkeht für den Fall geben, dass der Duldende Unzumutbarkeit einwendet.“

Duldungspflicht für Stromleitungen auch für Kommunen, Kreise, Länder Privatperson 88

Die Duldungspflicht für Stromleitungen gegen Entschädigung der Landeigentümer soll auch für Kommunen, Kreise und Länder gelten.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 88 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).

„Die Duldungspflicht von Stromleitungen gegen Entschädigung der jeweiligen Landeigentümer sollte auch für Kommunen, Kreise und Länder gelten.“

Dach oder Boden ist für größere Anlagen sachlich irrelevant Privatperson 20

Ob die Module einer größeren PV-Anlage auf einem Dach oder am Boden montiert sind, ist für die Notwendigkeit einer Leitungsduldung sachlich unerheblich.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 20 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 65 % sicher).

„ob die Module einer größeren PV-Anlage jetzt auf einem Dach sind oder am Boden ist doch von der Sache her irrelevant“

Zeitnahe Umsetzung der Duldungspflicht gefordert Privatperson 20, Energiebauern GmbH, Solar Cluster Baden-Württemberg

Die Duldungspflicht soll möglichst zeitnah umgesetzt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 20 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Energiebauern GmbH (82 % sicher), Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. (94 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).

„wäre es für mich extrem wichƟg, dass diese möglichst zeitnah umgesetzt wird“

„„Duldungspflicht für Anschlussleitungen“ zeitnah einzuführen“

„Die Einführung der „Duldungspflicht für Anschlussleitungen“ zeitnah umzusetzen“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen aus EEG-2023-Referentenentwurf gestrichen Privatperson 20

Die Duldungs- bzw. Durchleitungspflicht für Anschlussleitungen von PV-Anlagen, die die Photovoltaik-Strategie vorsieht, wurde nach Darstellung der Einreichung aus dem Referentenentwurf zum EEG 2023 wieder gestrichen.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 20 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt blieb ohne die Einreichung unklar („diese“); neu formuliert mit Benennung von Pflicht, Instrument (Referentenentwurf EEG 2023) und Bezug zur Strategie. Keine personenbezogenen Daten, Richtung unverändert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).

„Leider wurde diese ja aus dem Referentenentwurf zum EEG 2023 wieder gestrichen.“

Duldungspflicht löst reale Blockadefälle Privatperson 20

Eine gesetzliche Duldungspflicht würde Fälle lösen, in denen Anlagen an fehlender Leitungsberechtigung scheitern; es ist anzunehmen, dass es viele solche Fälle gibt.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 20 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).

„Also quasi ein „Problem aus dem Leben“, das durch die Duldungspflicht gelöst wäre.“

Durchleitungspflicht für Anschlussleitungen zeitnah umsetzen Privatperson 20

Die Duldungs- bzw. Durchleitungspflicht für Anschlussleitungen gilt als wichtigster Punkt der PV-Strategie und soll möglichst zeitnah umgesetzt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 20 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Streichung aus dem Referentenentwurf) mit einer Wertung (wichtigster Punkt, zeitnah umsetzen); beide werden getrennt.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).

„ist für mich die Durchleitungspflicht für Anschlussleitungen der wichƟgste Punkt daraus“

Kleine Dachanlagen von der Duldungspflicht ausnehmen Privatperson 20

Nicht jede kleine Dachanlage soll Leitungen über Nachbargrundstücke führen dürfen; eine Leistungsschwelle soll solche Anlagen ausnehmen.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 20 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).

„Klar, nicht jede kleine Dachanlage soll Leitungen über Nachbargrundstücke haben dürfen“

Duldungspflicht auf Anlagen über 100 kWp erweitern Privatperson 20

Die geplante Duldungspflicht für Anschlussleitungen sollte nicht auf Freiflächenanlagen beschränkt sein, sondern für PV-Anlagen ab 100 kWp Leistung gelten.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 20 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).

„Wäre es da nicht sinnvoller zu sagen, für PV-Anlagen über 100 kWp Leistung?“

Durchleitungspflicht wurde aus dem Referentenentwurf zum EEG 2023 gestrichen Privatperson 20

Die Durchleitungspflicht für Anschlussleitungen wurde laut der Einreichung aus dem Referentenentwurf zum EEG 2023 wieder gestrichen.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 20 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Streichung aus dem Referentenentwurf) mit einer Wertung (wichtigster Punkt, zeitnah umsetzen); beide werden getrennt.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 84 % sicher).

„Leider wurde diese ja aus dem Referentenentwurf zum EEG 2023 wieder gestrichen.“

Fehlendes Kabelrecht verhindert Netzanschluss bestehender Anlagen Privatperson 20

Eine 690-kWp-Dachanlage auf gepachtetem Dach kann nicht ans Netz, weil die Kabelspezifikation in der Dienstbarkeit falsch war und der Grundstückseigentümer nicht mehr verhandelt.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 20 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).

„Ich habe auf einem gepachteten Dach eine PV-Anlage von 690 kWp, die nicht ans Netz kann“

Duldungspflicht muss auch für Dachanlagen gelten Privatperson 20

Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen soll ausdrücklich nicht nur für Freiflächenanlagen, sondern ebenfalls für Dachanlagen gelten.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 20 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).

„dass die Duldungspflicht nicht nur für Freiflächenanlagen gilt, sondern ebenfalls für Dachanlagen“

Kabelquerung fremder Grundstücke erschwert den Anschluss Statkraft Markets GmbH

Für den Anschluss erneuerbarer Anlagen müssen oft weitere Grundstücke per Kabel gequert werden, was den Ausbau erschwert.

  1. Aus der Stellungnahme von Statkraft Markets GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).

„Zur Anbindung von erneuerbaren Anlagen müssen oft weitere Grundstücke mittels Kabel gequert werden.“

Kommunen zur vorrangigen Kabelverlegung verpflichten Statkraft Markets GmbH

Kommunen sollten verpflichtet werden, die Netzanbindung über ihre eigenen Grundstücke vorrangig und gegen Nutzungsentgelt/Pacht zu ermöglichen.

  1. Aus der Stellungnahme von Statkraft Markets GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).

„Kommunen sollten verpflichtet werden, die Anbindung über ihre eigenen Grundstücke vorrangig zu ermöglichen, gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes/Pacht.“

Verlegungs-Privilegierung für Netzanschlusstrassen von PV-Anlagen Greenvest Solar GmbH

Für die oft kilometerlange Leitungstrasse zur Netzeinspeisung von PV-Anlagen sollte eine Verlegungs-Privilegierung eingeführt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Greenvest Solar GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Forderung nach einer Verlegungs-Privilegierung und die nach einer festen Entschädigungshöhe lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen; daher getrennt.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).

„Hier sollte es eine Verlegungs-Privilegierung und eine feste Entschädigungshöhe geben.“

Einzelne Eigentümer verzögern Leitungstrassen für PV-Anlagen regelmäßig Greenvest Solar GmbH, SPD

Die Planung teils kilometerlanger Leitungstrassen zur Netzeinspeisung von PV-Anlagen verzögert sich laut Einreichung regelmäßig durch einen einzelnen privaten Eigentümer, manche Projekte scheitern daran komplett.

  1. Aus der Stellungnahme von Greenvest Solar GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed an assessment (substantial difficulty) with a checkable factual claim (regular delays by single owners, some projects failing); split and made standalone.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaft (87 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 62 % sicher).

„Regelmäßig verzögern sich die Planungen der teilweise kilometerlangen Leitungstrasse durch einen einzelnen privaten Eigentümer, manche Umsetzungen scheitern komplett daran.“

„Genehmigungen für Leitungstrassen sind oft auch langwierig, es reicht manchmal ein“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen ermöglicht PV-Ausbau MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg), Elysium Solar GmbH

Der PV-Ausbau kann voranschreiten, wenn wie in der PV-Strategie vorgeschlagen eine Duldungspflicht für die Anschlussleitungen von PV-Freiflächenanlagen geschaffen wird.

  1. Aus der Stellungnahme von MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg) zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen: die Zustimmung zu Baugenehmigungserleichterungen und die Prognose, dass eine Duldungspflicht den Ausbau voranbringt.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Elysium Solar GmbH (58 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).

„Der Ausbau von Photovoltaikanlagen wird voranschreiten können, wenn wie vorgeschlagen, die Regelung für eine Duldungspflicht für die Anschlussleitungen von PV-Freiflächenanlagen geschaffen werden.“

„Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächenanlage” weiter zu verfolgen“

Klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Anschlussleitungen von Solarparks Energiebauern GmbH

Für den von Solarpark-Betreibern selbst übernommenen Bau von Anschlussleitungen soll es klare, nachvollziehbare und verlässliche Rahmenbedingungen geben.

  1. Aus der Stellungnahme von Energiebauern GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independently assessable demands (equal rights as energy suppliers; clear and reliable framework conditions), so it was split and each made standalone.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).

„Wir brauchen klare, nachvollziehbare und verlässliche Rahmenbedingungen für unseren Leitungsbau.“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen gegen Entschädigung befürwortet Nordrhein-Westfalen (Ministerium), Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium), BDEW

Die vorgeschlagene Duldungspflicht bei Kabelquerung fremder Grundstücke gegen Entschädigung wird befürwortet.

  1. Aus der Stellungnahme von Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz und Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit (97 % sicher), BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (72 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„wird besonders die vorgeschlagene Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei der Kabelquerung von Grundstücken Dritter gegen Entschädigung befürwortet“

„Daher ist die Schaffung einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) gegen eine Entschädigung sehr zu begrüßen.“

„Für das Verlegen einer betriebsnotwendigen Kabeltrasse sollte deshalb bei angemessener Entschädigung eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer eingeführt werden.“

Entschädigung nach Bodenrichtwerten per Verordnung GreenGo Energy vertreten durch DWR eco

Die „angemessene Entschädigung“ für die Netzanschluss-Duldungspflicht sollte unmittelbar in einer Durchführungsverordnung, z.B. abhängig von lokalen Bodenrichtwerten, festgelegt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von GreenGo Energy vertreten durch DWR eco zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).

„unmittelbar im Rahmen einer Durchführungsverordnung festgelegt wird, z.B. in Abhängigkeit von den lokalen Bodenrichtwerten“

Entschädigung für Duldungspflicht per Durchführungsverordnung festlegen GreenGo Energy vertreten durch DWR eco

Die im Entwurf der Photovoltaik-Strategie des BMWK geplante „angemessene Entschädigung“ im Rahmen der Duldungspflicht für Erneuerbare-Energien-Anlagen soll unmittelbar durch eine Durchführungsverordnung festgelegt werden, abhängig von den lokalen Bodenrichtwerten.

  1. Aus der Stellungnahme von GreenGo Energy vertreten durch DWR eco zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Die Aussage war ohne Bezug auf die Strategie und die Duldungspflicht für Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht verständlich; der Bezug wurde ergänzt, die Forderung inhaltlich unverändert gelassen.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 65 % sicher).

„unmittelbar durch eine Durchführungsverordnung in Abhängigkeit von den lokalen Bodenrichtwerten festgelegt werden“

Eindeutige Entschädigung und Nutzungsgebühren für Eigentümer GreenGo Energy vertreten durch DWR eco

Die Duldungspflicht sollte mit einer eindeutigen Festlegung von Entschädigung und Nutzungsgebühren für die Flächeneigentümer einhergehen.

  1. Aus der Stellungnahme von GreenGo Energy vertreten durch DWR eco zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).

„Neben einer eindeutigen Festlegung der Entschädigung und Nutzungsgebühren für die Flächeneigentümer“

Klare Duldungspflicht für Anschlussleitungen (Kap. 3.5) unter Bedingung begrüßt GreenGo Energy vertreten durch DWR eco, BNE

Eine klare Regelung der Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen, wie sie Kapitel 3.5 der PV-Strategie anspricht, ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn sie den Netzanschluss beschleunigt und verbilligt.

  1. Aus der Stellungnahme von GreenGo Energy vertreten durch DWR eco zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Die Bedingung ist Teil der wertenden Zustimmung, kein eigenständig prüfbarer Tatsachenanspruch; daher keine Aufspaltung, aber Umformulierung mit Bezug auf PV-Strategie Kap. 3.5, damit der Punkt allein verständlich ist.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (70 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).

„Grundsätzlich ist eine klare Regelung der Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Erneuerbaren-Energie-Anlagen zu begrüßen, wenn dadurch der Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen beschleunigt und verbilligt werden kann“

„Diese wird zu einer Beschleunigung von Projekten führen und Kosten reduzieren.“

Beschleunigte Anbindung unterstützt, Beteiligung wahren Germanwatch

Germanwatch unterstützt eine beschleunigte Anbindung per Duldungspflicht, diese darf aber nicht auf Kosten der Bürgerbeteiligung gehen, um die Akzeptanz nicht zu gefährden.

  1. Aus der Stellungnahme von Germanwatch e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).

„Dennoch muss beachtet werden, dass die Einführung einer Duldungspflicht nicht einfach auf Kosten der Bürgerbeteiligung gehen darf“

PV-Strategie: Duldungspflicht bei Netzanschlüssen muss präzisiert werden Germanwatch

Die PV-Strategie 2023 sollte präzisieren, welche Verfahren außerhalb des Anschlusses von Freiflächenanlagen von der geplanten Duldungspflicht bei Netzanschlüssen erfasst wären, da sich Umfang und Auswirkungen der Pflicht aus der Formulierung auf S. 24 nicht abschätzen lassen.

  1. Aus der Stellungnahme von Germanwatch e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies mit „die Strategie“ und „S. 24“ unbenannt auf das Dokument; jetzt sind PV-Strategie 2023 und die Duldungspflicht bei Netzanschlüssen genannt, der Inhalt bleibt unverändert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 41 % sicher).

„Auf Basis dieses Satzes lässt sich der Umfang, in dem die Pflicht angewandt werden soll, und damit auch ihre Auswirkungen nicht abschätzen.“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen: Abwägung mit Denkmalbelangen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV sollte Denkmalbelange, insbesondere Bodendenkmale und archäologische Funde, nicht aushebeln, sondern eine Abwägung vorsehen.

  1. Aus der Stellungnahme von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„sollte Denkmalbelange (hier insbesondere Bodendenkmale und archäologische Funde) nicht aushebeln, sondern es sollte eine Abwägung stattfinden.“

Duldungsentschädigung an Ernteausfällen und Schäden orientieren Elysium Solar GmbH

Bei der in der PV-Strategie vorgesehenen Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächenanlagen sollte sich die Entschädigung der Flächeneigentümer an den entstandenen Ernteausfällen und gegebenenfalls weiteren Schäden orientieren.

  1. Aus der Stellungnahme von Elysium Solar GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Not off-topic: the passage concerns compensation under the strategy's measure on the duty to tolerate connection lines for ground-mounted PV. Rewritten to name that context so it stands alone.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 78 % sicher).

„die sich an den entstandenen Ernteausfällen und ggf. weiteren Schäden orientiert, wäre vorzugswürdig.“

Eigentümer bei Leitungstrassen privilegieren bzw. zur Duldung verpflichten SPD

Für Genehmigungen von Leitungstrassen sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Grundstückseigentümer zu privilegieren bzw. zu verpflichten, weil ein öffentliches Interesse und Infrastruktur betroffen sind.

  1. Aus der Stellungnahme von SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Forderung nach Privilegierung bzw. Verpflichtung der Eigentümer und die Tatsachenbehauptung über tief verlegte Erdkabel sind getrennt bewertbar.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Möglichkeiten für Privilegierung bzw Verpflichtung der Eigentümer, da öffentliches Interesse“

Leitungstrassen sind meist tief verlegte Erdkabel ohne Einfluss auf Landwirtschaft SPD

Bei Leitungstrassen handelt es sich meist um tief verlegte Erdkabel, die die Landwirtschaft nicht beeinflussen.

  1. Aus der Stellungnahme von SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Forderung nach Privilegierung bzw. Verpflichtung der Eigentümer und die Tatsachenbehauptung über tief verlegte Erdkabel sind getrennt bewertbar.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 77 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).

„es geht meist um tief gelegt Erdkabel die die Landwirtschaft nicht beeinflussen“

Autobahn GmbH lehnt Kabelverlegung auf Bundesflächen regelmäßig ab Solarverband Bayern

Nach Darstellung des Solarverbands Bayern lehnt die Autobahn GmbH es regelmäßig ab, Bundesflächen entlang der Autobahnen für die Verlegung von Mittelspannungskabeln zum Anschluss von PV-Freiflächenanlagen zu nutzen.

  1. Aus der Stellungnahme von Solarverband Bayern e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Ablehnung durch die Autobahn GmbH (Tatsachenbehauptung) und die Bewertung als ressourcenschonendster Weg (Einschätzung) sind getrennt zustimmungsfähig; "obwohl" war wertend. Beide neutral und mit Akteur formuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 49 % sicher).

„was die Autobahn GmbH regelmäßig ablehnt.“

Autobahn GmbH zur Freigabe der Randstreifen anweisen Solarverband Bayern

Die Autobahn GmbH soll angewiesen werden, ihre Randstreifen für Netzkabel freizugeben, sofern keine sehr gewichtigen Gründe dagegen sprechen, da es um eine Aufgabe im überragenden öffentlichen Interesse gehe.

  1. Aus der Stellungnahme von Solarverband Bayern e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).

„Anweisung an die Autobahn GmbH ihre Randstreifen entlang der Autobahn für den Bau von Netzkabeln freizugeben“

Kabelquerungen fremder Grundstücke führen oft zu Streit und Verzögerungen Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)

Wenn Anschlussleitungen fremde Grundstücke queren, kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten oder schwierigen Verhandlungen, die den Netzanschluss verzögern.

  1. Aus der Stellungnahme von Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Kabelquerungen führen oft zu Streit und Verzögerungen) mit einer Bewertung (Duldungspflicht ist zu begrüßen); beides lässt sich unabhängig annehmen oder ablehnen.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).

„Bei der Kabelquerung von Grundstücken Dritter kann es häufig zu Rechtsstreitigkeiten oder schwierigen Verhandlungen kommen, die zu Verzögerungen führen.“

Anschlussleitungen scheitern an Gestattungsverträgen mit Eigentümern JUWI GmbH, ARGE Netz GmbH & Co. KG

Für mehrere Kilometer lange Netzanschlussleitungen müssen Gestattungsverträge mit vielen Eigentümern geschlossen werden; Rechtsstreitigkeiten, langwierige Verhandlungen und hohe Entgelte machen Projekte teils unwirtschaftlich oder unmöglich, auch weit fortgeschrittene.

  1. Aus der Stellungnahme von JUWI GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei ARGE Netz GmbH & Co. KG (65 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 83 % sicher).

„In vielen Fällen können Projekte aufgrund fehlender Zustimmung nicht realisiert werden“

„Hierbei kommt es oft zu langwierigen Verhandlungen mit Grundstückseigentümern, die dazu führen, dass teilweise enorme Umwege zum Netzverknüpfungspunkt und sehr hohe Entschädigungszahlungen in Kauf genommen werden müssen.“

Duldungspflicht-Entwurf vom 22.11.2022 erfasst nach JUWI auch Bahntrassenquerungen JUWI GmbH

JUWI vertritt die Rechtsauffassung, dass der im BMWK-Entwurf zum Strompreisbremsengesetz vom 22.11.2022 vorgesehene § 11a (Duldungspflicht für Anschlussleitungen) auch die Querung von Bahntrassen der DB Netz AG erfasst.

  1. Aus der Stellungnahme von JUWI GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verband einen Regelungsvorschlag (neuer § 11a EEG zur Begrenzung der Entgelte) mit einer davon unabhängigen Rechtsauffassung zur Reichweite des Entwurfs; beides lässt sich getrennt annehmen oder ablehnen.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 82 % sicher).

„würde nach unserer Rechtsauffassung auch das Anwendungsfeld Querung von Bahntrassen der DB Netz AG erfassen“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen mit festen Entschädigungen JUWI GmbH

Über einen neuen § 11a EEG soll eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen eingeführt werden, mit definierten Entschädigungen analog zum Strom- und Breitbandnetzausbau, wie im BMWK-Entwurf zum Strompreisbremsengesetz vom 22.11.2022 vorgesehen.

  1. Aus der Stellungnahme von JUWI GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„Abhilfe würde eine Regelung für eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Erneuerbare Energien Anlagen schaffen.“

Ohne Regelung drohen Bauverzögerungen und Projektscheitern LEAG, BDEW

Netzanschlüsse von Freiflächenanlagen erfordern häufig Drittgrundstücke; hängt der Baubeginn von der Entschädigungseinigung ab, drohen erhebliche Verzögerungen bis zum Scheitern des Projekts.

  1. Aus der Stellungnahme von LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (81 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 56 % sicher).

„Andernfalls drohen erhebliche Bauverzögerungen und schlimmstenfalls das Scheitern des Projektes“

„Andernfalls drohen erhebliche Bauverzögerungen und schlimmstenfalls das Scheitern des Projektes“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV befürwortet DWAG-Denker & Wulf AG, RWE Offshore Wind GmbH, MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag), ARGE Netz GmbH & Co. KG, BNE

Die Einreichenden befürworten den Vorschlag einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV-Anlagen.

  1. Aus der Stellungnahme von DWAG-Denker & Wulf AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed an endorsement (value) with an expected effect on grid connection (factual claim, stated by the submitter as an expectation); split into both, each named with the proposal.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei RWE Offshore Wind GmbH (99 % sicher), MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag) (92 % sicher), ARGE Netz GmbH & Co. KG (82 % sicher), BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (60 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Den Vorschlag einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV-Anlagen befürworten wir“

„ist insbesondere die geplante Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächenanlagen sehr zu begrüßen“

„eine Duldungspflicht von Grundstückseigentümer:innen bei der Verlegung von Anschlussleitungen“

„die Duldungsplicht für Anschlussleitungen, die Lösung der Erbschaftssteuer-Problematik und der Abbau von Hemmnissen bei der Bürgerenergie begrüßen wir ausdrücklich“

„Der bne begrüßt ausdrücklich die Duldungspflicht für Anschlussleitungen.“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen nur ohne Nutzungsbeeinträchtigung German Zero FG Energie

Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächenanlagen ist zu begrüßen, wenn sie Agrarflächen und andere Nutzungen nicht beeinträchtigt.

  1. Aus der Stellungnahme von German Zero FG Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„Das ist zu begrüßen, wenn dadurch nicht die Nutzung von Agrarflächen und“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen zur Eigenversorgung DIHK

Zur Beschleunigung des Netzanschlusses sollte eine Pflicht zur Duldung von Anschlussleitungen für EE-Anlagen geschaffen werden, die ausschließlich der Eigenversorgung dienen.

  1. Aus der Stellungnahme von DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).

„Um den Netzanschluss zu beschleunigen empfiehlt die DIHK eine Pflicht zur Duldung von An-schlussleitungen für erneuerbare Energien-Anlagen, die ausschließlich zur Eigenversorgung dienen.“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen zur Eigenversorgung DIHK

Eine Pflicht zur Duldung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Anlagen, die ausschließlich der Eigenversorgung dienen, soll geschaffen werden, auch unter Berücksichtigung von Floating-PV.

  1. Aus der Stellungnahme von DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„wenn eine Pflicht zur Duldung von Anschlussleitungen für erneuerbare Energien-Anla-gen, die ausschließlich zur Eigenversorgung dienen, geschaffen wird.“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen ablehnen DBV

Der DBV lehnt die vom BMWK geplante Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen über Grundstücke Dritter ab und setzt stattdessen auf private Verhandlungen.

  1. Aus der Stellungnahme von DBV – Deutscher Bauernverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Der DBV lehnt eine Duldungspflicht ab und setzt auf private Verhandlungsprozesse.“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen umsetzen, auch für Windparks Naturstrom AG, BDEW

Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen ist sinnvoll und soll umgesetzt werden, nicht nur bei Solarprojekten, sondern auch bei Windparks.

  1. Aus der Stellungnahme von Naturstrom AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (78 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen ist sinnvoll und sollte umgesetzt werden“

„da das Problem den Anschluss aller Erneuerbaren Energien (insbesondere auch Windenergieanlagen) betrifft“

Duldungspflicht: außergerichtliche Streitbeilegung vorsehen Clearingstelle EEG/KWKG

Bei Streit über Bestehen und Umfang der Duldungspflicht sollte außergerichtliche Streitbeilegung vorgesehen und ggf. nach Vorbild des § 15a EGZPO zur Zulässigkeitsvoraussetzung für Gerichtsverfahren gemacht werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 52 % sicher).

„Instrumente der außergerichtlichen Streitbeilegung vorzusehen und diese ggf. in Anlehnung an § 15a EGZPO13 zur Zulässigkeitsvoraus-setzung für Gerichtsverfahren zu machen.“

Duldungspflicht: Grundstückseigentümer soll Leitungslage bestimmen dürfen Clearingstelle EEG/KWKG

Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächenanlagen sollte daran geknüpft werden, dass der Eigentümer die genaue Lage der Leitungen bestimmen kann statt nur nachträglich eine Verlegung zu verlangen.

  1. Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).

„dem Grundstückseigentümer das Recht eingeräumt werden, die genaue Lage der Leitungen auf seinem Grundstück zu be-stimmen“

Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen kurzfristig regeln DUH

Eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Erneuer-Energie-Anlagen soll kurzfristig geregelt werden, nach dem Vorbild von TKG und § 44 EnWG, um den Netzanschluss zu beschleunigen.

  1. Aus der Stellungnahme von DUH – Deutsche Umwelthilfe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).

„Die DUH erwartet hier eine kurzfristige Regelung. Vorbildhaft könnte das Telekommunikationsgesetz10 sein.“

Leitungsverlegung ohne Beeinträchtigung der Landwirtschaft Deutscher Landkreistag-Berlin

Leitungen sollten so verlegt werden, dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglichst nicht beeinträchtigt wird, etwa entlang von Wegen.

  1. Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 70 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 51 % sicher).

„dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglichst nicht beeinträchtig wird“

Kabelquerungen und Wegenutzung verzögern Netzanschluss Verband Kommunaler Unternehmen

Rechtsstreitigkeiten und lange Verhandlungen über Kabelquerungen oder Zufahrtswege verzögern häufig den Netzanschluss von EE-Anlagen.

  1. Aus der Stellungnahme von Verband Kommunaler Unternehmen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).

„Beim Netzanschluss kommt es häufig durch Rechtsstreitigkeiten oder lang- anhaltender Verhandlungen aufgrund von Kabelquerungen oder der Nutzung von Zu- fahrtswegen zu Verzögerungen beim Netzanschluss von Erneuerbare-Energie-Anlagen.“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen und Zufahrtswege Verband Kommunaler Unternehmen

Für Anschlussleitungen und Zufahrtswege aller EE-Anlagen soll gegen Entschädigung eine gesetzliche Duldungspflicht geschaffen werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Verband Kommunaler Unternehmen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„Vorschlag: Duldungspflicht für Anschlussleitungen und Zufahrtswege aller EE-Anlagen“

Duldungspflicht bei angemessener Entschädigung einführen, ggf. jährlich ARGE Netz GmbH & Co. KG

Für die Verlegung einer betriebsnotwendigen Kabeltrasse soll eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer bei angemessener Entschädigung eingeführt werden; eine jährliche Entschädigung könnte die Akzeptanz erhöhen.

  1. Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).

„Für das Verlegen einer betriebsnotwendigen Kabeltrasse sollte deshalb bei angemessener Entschädigung eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer, wie im Referentenentwurf vorgeschlagen, eingeführt werden.“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei angemessener Entschädigung einführen ARGE Netz GmbH & Co. KG

Für das Verlegen einer betriebsnotwendigen Kabeltrasse sollte eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer bei angemessener Entschädigung zeitnah eingeführt werden, weil sie den Ausbau erneuerbarer Anlagen beschleunige.

  1. Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Passage enthält eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Streichung aus dem Entwurf) und eine Forderung (Einführung der Duldungspflicht); beide betreffen das Handlungsfeld Netzanschlüsse und sind getrennt zustimmbar.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„Für das Verlegen einer betriebsnotwendigen Kabeltrasse sollte deshalb bei angemessener Entschädigung eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer, wie im Referentenentwurf vorgeschlagen, eingeführt werden.“

Duldungspflicht aus Strompreisbremse-Entwurf wieder gestrichen ARGE Netz GmbH & Co. KG

Die zunächst im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse enthaltene Duldungspflicht für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen wurde wieder gestrichen.

  1. Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Passage enthält eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Streichung aus dem Entwurf) und eine Forderung (Einführung der Duldungspflicht); beide betreffen das Handlungsfeld Netzanschlüsse und sind getrennt zustimmbar.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).

„wurden die zunächst im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen noch enthaltene Duldungspflicht für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen wieder gestrichen“

Duldungspflicht auf 500 m um Umspannwerke beschränken, Entschädigung Windland Energieerzeugungs GmbH

Eine Duldungspflicht soll nur bei Grundbesitzern mit Monopolstellung nahe Umspannwerken gelten, auf z.B. 500 m Umkreis beschränkt, und die Entschädigung soll sich an ersparten Umwegen bemessen.

  1. Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).

„Die Duldungspflicht sollte daher auf den Umkreis von z.B. 500 m um Umspannwerke beschränkt werden.“

Duldungspflicht fördert keine guten nachbarschaftlichen Verhältnisse Windland Energieerzeugungs GmbH

Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen sei nicht geeignet, gute nachbarschaftliche Verhältnisse zu fördern, besonders wenn ein Grundbesitzer den Vorteil (Anlagenstandort) und andere den Nachteil (Kabeltrasse) haben.

  1. Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verband eine rechtliche Einordnung (Eingriff ins Eigentum) mit einer Wirkungsbehauptung zu nachbarschaftlichen Verhältnissen; beide sind getrennt zustimmbar und wurden neutral umformuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).

„nicht dazu geeignet, für gute nachbarschaftliche Verhältnisse zu sorgen. Besonders nicht in solchen Fällen, wo ein Grundbesitzer den Vorteil hat (Anlagenstandort) und andere die Nachteile (Kabeltrasse).“

Duldungspflicht für Anschlussleitungen greift in Eigentumsrecht ein Windland Energieerzeugungs GmbH

Die im Entwurf der PV-Strategie (S. 24) vorgesehene Duldungspflicht für Anschlussleitungen stellt nach Ansicht der Stellungnahme einen Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Grundbesitzer dar.

  1. Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verband eine rechtliche Einordnung (Eingriff ins Eigentum) mit einer Wirkungsbehauptung zu nachbarschaftlichen Verhältnissen; beide sind getrennt zustimmbar und wurden neutral umformuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).

„Dies ist ein kritischer Eingriff in das Eigentumsrecht“

Verhandlungen mit Grundstückseigentümern führen zu Umwegen und hohen Entschädigungen BDEW

Nach Darstellung des BDEW kommt es bei Netzanschlussleitungen bislang oft zu langwierigen Verhandlungen mit Grundstückseigentümern, die große Umwege und sehr hohe Entschädigungszahlungen zur Folge haben.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a stance (welcoming the duty), a claim about access routes, and implied factual background; split into separately assessable value judgments and one checkable factual claim.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 77 % sicher).

„Hierbei kommt es bislang oft zu langwierigen Verhandlungen mit Grundstückseigentümern, die dazu führen, dass große Umwege zum Netzverknüpfungspunkt und sehr hohe Entschädigungszahlungen in Kauf genommen werden müssen.“

Duldungspflicht soll auch Zuwegungen zu den Anlagen umfassen BDEW

Der BDEW hält für eine zügige Erschließung von Standorten auch eine Duldungspflicht für die zum Anlagenbetrieb erforderlichen Zuwegungen für notwendig.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a stance (welcoming the duty), a claim about access routes, and implied factual background; split into separately assessable value judgments and one checkable factual claim.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).

„Für eine zügige Erschließung von Standorten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien ist auch eine Duldungspflicht hinsichtlich der zum Anlagenbetrieb erforderlichen Zuwegungen notwendig.“

Projektierer haben für Kabeltrassen schwächere Rechte als Netzbetreiber BSW, BNE

PV-Projektierer haben für die Verlegung von Stromkabeln zum Netzanschlusspunkt nicht die gleichen Flächennutzungsrechte wie Netzbetreiber, was in der Praxis häufig zu Verzögerungen und überhöhten Nutzungsgebühren führt.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (ungleiche Leitungsrechte, Verzögerungen, Gebühren) mit einer Bewertung und Forderung (umgehende Umsetzung der Duldungspflicht); beide sind getrennt zustimmungsfähig.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (62 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).

„Projektierer haben jedoch nicht die gleichen Rechte zur Nutzung von Flächen zur Stromkabelverlegung wie Netzbetreiber, wodurch es in der Praxis hier häufig zu langwierigen Verzögerungen, überhöhten Nutzungsgebühren von Flächeneigentümern und damit verbundenen großen Umwegen kommt.“

„Im Gegensatz zu Netzbetreibern sind Anlagenbetrei- ber (bzw. Anlagenprojektierer) mit deutlich schwächeren Rechten ausgestattet“

Vorgeschlagene Duldungspflicht für Anschlussleitungen umgehend gesetzlich umsetzen BSW

Die vom BMWK vorgeschlagene Duldungspflicht für Anschlussleitungen, auch für Übergabestationen und Umspannwerke, soll nach Ansicht des BSW umgehend gesetzlich umgesetzt werden, da sie eines der größten Beschleunigungspotenziale für PV-Freiflächenanlagen darstelle.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (ungleiche Leitungsrechte, Verzögerungen, Gebühren) mit einer Bewertung und Forderung (umgehende Umsetzung der Duldungspflicht); beide sind getrennt zustimmungsfähig.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).

„Die vom BMWK vorgeschlagene Duldungspflicht für Anschlussleitungen stellt eines der größten Beschleunigungspotenziale bei der Realisierung von PV-Freiflächenanlagen dar und sollte deshalb umgehend gesetzlich umgesetzt werden.“

bne: Duldungspflicht-Entwurf praxistauglich, Anschlusspunkt-Kriterium ändern BNE

Der bne hält die im BMWK-Referentenentwurf vom 22.11.2022 (Strompreisbremse-Gesetz) vorgeschlagene Duldungspflicht für Leitungen auf fremden Grundstücken für praxistauglich, regt aber an, in § 11a (neu) Abs. 1 Satz 3 statt auf den „wirtschaftlich günstigsten Anschlusspunkt“ auf „nach § 8 mit den geringsten Kosten“ abzustellen, um zusätzlichen Streit mit Grundstückseigentümern zu vermeiden.

  1. Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Punkt war nicht eigenständig verständlich; Einreicher (bne), Instrument (Referentenentwurf Strompreisbremse) und Norm (§ 11a neu) benannt, Aussage und Richtung unverändert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).

„Wir möchten daher anregen, dass als alternative Formulierung "nach § 8 mit den geringsten Kosten" geprüft wird.“

Bisherige Rechtslage ermöglichte überhöhte Durchleitungsforderungen BNE

Nach bisheriger Rechtslage konnten Grundstückseigentümer überhöhte Forderungen für Durchleitungsrechte stellen oder die Durchleitung verhindern, was Umwege und Mehrkosten verursachte.

  1. Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).

„Die bisherige Rechtslage war eine Einla- dung an Grundstückbesitzer, deutlich überhöhte Forderungen für das Recht einer Durchleitung zu stellen.“