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DWAG-Denker & Wulf AG

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 55 Argumente aus rund 7 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem DWAG-Denker & Wulf AG übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo DWAG-Denker & Wulf AG allein steht

Bei 5 Streitfragen urteilt DWAG-Denker & Wulf AG anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 55 Argumenten stehen 37 auf der Landkarte und 18 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 27 Argumente sind entstanden, weil sie 14 längere Textstellen geteilt hat. 10 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

EEG-Flächenkriterien allein reichen für Zubauziele nicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Zubau allein innerhalb der EEG-Flächenkriterien wird kaum ausreichen, um das Ziel von 215 GWp bis 2030 zu erreichen (66,5 GWp Ende 2022).

„Der Zubau lediglich innerhalb der genannten Flächenkriterien des EEG wird allerdings kaum ausreichen, um die Zubauziele von 215 GWp bis 2030 (66,5 GWp installierte Leistung Ende 2022 laut Fraunhofer ISE) zu erreichen.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

EEG-Zubauziele sind sehr ambitioniert

Dasselbe Argument hat auch Hamburg (Behörde) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die im EEG festgelegten PV-Zubauzahlen werden als sehr ambitioniert bewertet und als sehr fordernd für alle Akteure.

„Die PV- Zubauziele des Bundes sind ambitioniert“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

PV-Zubauziele sind wegen Klimawandel und Energiesicherheit notwendig

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die PV-Zubauziele des Bundes sind aufgrund der Dringlichkeit des Klimawandels und der Energiesicherheit notwendig.

„allerdings aufgrund der Dringlichkeit des Klimawandels und der Energiesicherheit notwendig“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixes a descriptive assessment (targets are ambitious) with a normative claim (they are necessary because of climate urgency and energy security). A reader could accept one and reject the other, so it is split into two points.

Flexibilisierung entlastet Netze und senkt Preise (Merit-Order)

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Lastspitzenkappung und zeitlich verschobene Einspeisung entlasten Netze und verdrängen nach dem Merit-Order-Prinzip teurere Energieträger, was Verbrauchern finanziell nützt.

„durch Verdrängen teurerer Energieträger einen positiven finanziellen Effekt für Verbraucher*innen zu erzielen.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 27 Argumente, 20 davon auf der Landkarte

Agri-PV schränkt landwirtschaftliche Flexibilität ein

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Teilverschattung und die über 20–30 Jahre fixierte Durchfahrtsbreite schränken die Bewirtschaftungsoptionen des Landwirts erheblich ein.

„Das führt dazu, dass der Bewirtschafter des Feldes durch die Agri-PV-Anlage in seinen Bewirtschaftungsmethoden signifikant eingeschränkt ist.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Landmaschinen können Agri-PV-Anlagen bei Kollision beschädigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Beim Einsatz größerer landwirtschaftlicher Maschinen zwischen der Aufständerung einer Agri-PV-Anlage kann es durch Zusammenstöße zu Schäden an der Anlage kommen.

„Durch die Nutzung von größeren landwirtschaftlichen Maschinen zwischen der Aufständerung der Agri-PV-Anlage kann es zu Beschädigungen an der Anlage kommen“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (collision damage possible) with a recommendation/cost consequence (insurance advisable, raising operating costs); split into the two.

Agri-PV-Förderung auf Anlagen bis 1 MW ausweiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Kleine Agri-PV-Anlagen bis 1 MW sollen gezielt gefördert werden, etwa durch Übertragung des Agri-PV-Bonus auf diese Anlagen.

„Dieser Schritt ist überfällig und notwendig, um auch kleinere Agri-PV-Anlagen umsetzen zu können.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

§35 BauGB: Privilegierung für PV in Kombination mit anderen Technologien

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Außerhalb der EEG-Flächenkriterien soll Freiflächen-PV in Kombination mit anderen Technologien (z. B. Elektrolyseur, Batteriespeicher, Wärme, Ladeinfrastruktur) im Außenbereich privilegiert werden.

„Wir schlagen hierzu außerhalb der Flächenkriterien des EEG eine Privilegierung für Freiflächen-PV-Anlagen in Kombination mit anderen Technologien vor.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

BauGB-Teilprivilegierung war richtig, reicht für PV-Zubauziel nicht aus

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicherin hält die erste Teilprivilegierung im BauGB für richtig, aber nicht ausreichend, um den benötigten PV-Zubau zu erreichen.

„Die erste Teilprivilegierung war richtig, reicht allerdings unserer Meinung nach noch nicht aus, um den benötigten PV-Zubau zu erreichen.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact (the Dec 2022 BauGB amendment creating the 200 m partial privilege) with an assessment (right but insufficient); split into the two.

Langwierige Bauleitplanung bremst Freiflächen-PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Langwierige Bauleitplanverfahren bremsen den Zubau von Freiflächen-PV massiv aus, obwohl diese günstig und nach Genehmigung schnell zu errichten sind.

„Durch langwierige Bauleitplanverfahren wird der Zubau von Freiflächen-PV-Anlagen allerdings massiv ausgebremst.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Agri-PV-Bonus deckt Zusatzkosten von Agri-PV-Anlagen nicht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der bisherige Agri-PV-Bonus deckt die erhöhten Investitions-, Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie weitere Kosten von Agri-PV-Anlagen nicht.

„neben den erhöhten Investitions- sowie Betriebs- und Instandhaltungskosten einer Agri-PV-Anlage weitere Kosten entstehen, welche durch den bisherigen Bonus nicht gedeckt werden können.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable cost claim (bonus does not cover additional costs) with an evaluative judgment (bonus too low for large-scale expansion); split into the two.

Agri-PV-Bonus erlaubt keine Vergütung des Bewirtschafters

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Vergütung des Bewirtschafters oder Anreize für ihn sind mit dem aktuell geltenden Agri-PV-Bonus nicht realisierbar.

„Dies ist mit dem aktuell geltenden Agri-PV-Bonus nicht realisierbar.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet eine Forderung (Betreiber soll vergüten können) mit einer prüfbaren Tatsachenbehauptung (aktueller Bonus lässt das nicht zu); beide werden getrennt.

Agri-PV-Bonus fällt bei hohem Strompreis auf null

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Da der Bonus an den Zuschlagswert gekoppelt ist, sinkt er bei steigenden Strompreisen auf null, obwohl die Mehrkosten der Agri-PV bestehen bleiben.

„so würde der finanzielle Bonus für diesen Anlagentypen ebenfalls auf null sinken – trotz erhöhter Investitions-, Betriebs- und Instandhaltungskosten.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Agri-PV-Bonus reicht für großflächigen Ausbau nicht aus

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Agri-PV-Bonus fällt nach Ansicht der Einreichenden zu gering aus, um den großflächigen Ausbau von Agri-PV-Anlagen zu fördern.

„Leider fällt der Agri-PV-Bonus generell zu gering aus, um den großflächigen Ausbau von Agri-PV-Anlagen zu fördern.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable cost claim (bonus does not cover additional costs) with an evaluative judgment (bonus too low for large-scale expansion); split into the two.

Agri-PV-Bonus zusätzlich an Marktwert Solar koppeln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Förderregime soll erweitert werden, sodass der Agri-PV-Bonus in Zeiten einer Marktprämie von null an den Marktwert Solar gekoppelt wird und strompreisunabhängig ist.

„den Agri-PV-Bonus zusätzlich an den Marktwert Solar zu koppeln, in Zeiten, in denen sich die Marktprämie für diesen Anlagentyp auf null reduziert.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Ausfallrisiko durch Bewirtschafter beim Agri-PV-Bonus

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Bonus entfällt für den Betreiber, wenn der (andere) Bewirtschafter das landwirtschaftliche Konzept nicht erfüllt, was die Wirtschaftlichkeit der Anlage gefährden kann.

„Falls der Bewirtschafter die Bedingung des landwirtschaftlichen Konzeptes nicht erfüllt, entfällt für den Agri-PV-Betreiber der Agri-PV-Bonus, was die Wirtschaftlichkeit der gesamten Anlage gefährden kann.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

20-MW-Gebotsgrößendeckel begrenzt Freiflächen-PV an Autobahnen (500 m)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme könnte das Potenzial der auf 500 m erweiterten EEG-Flächenkulisse entlang von Autobahnen für Freiflächen-PV bei einer Deckelung der Gebotsgrößen auf 20 MW nicht vollumfänglich gehoben werden.

„Dieses Potenzial wird nicht vollumfänglich gehoben werden können, bei einer Deckelung der Gebotsgrößen auf 20MW.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Gewicht liegt auf einer einzelnen prognostischen Aussage; wertende Zusätze ("hemmt", "enorm") entfallen, Bezug auf Freiflächen-PV-Ausschreibungen und EEG-Flächenkulisse wird ausdrücklich genannt.

PV-Freiflächen im 200-m-Streifen an Autobahnen/Schienen bereits privilegiert

Dasselbe Argument hat auch BRM vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Außenbereichsprivilegierung nach § 35 BauGB für PV-Freiflächenanlagen im 200-Meter-Streifen längs von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen ist bereits umgesetzt.

„wurde im Dezember 2022 mit einer Novelle des BauGB eine Teilprivilegierung für Freiflächen-PV-Anlagen in einem 200 Meter Streifen entlang von Bundesautobahnen und mindestens zweigleisigen Schienenwegen geschaffen“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Vereinfachte Bauleitplanung stärkt Freiflächen-PV ohne Eingriff in Planungshoheit

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine vereinfachte Bauleitplanung kann den Ausbau von Freiflächen-PV-Anlagen stärken, ohne die kommunale Planungshoheit der Gemeinden zu übergehen.

„Freiflächen-PV-Anlagen können durch eine vereinfachte Bauleitplanung gestärkt werden, ohne die kommunale Planungshoheit von Gemeinden zu übergehen.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an effectiveness/compatibility claim about simplified Bauleitplanung with a separate proposal to restrict it to EEG area criteria; a reader could accept one without the other.

Vereinfachung auf Flächenkriterien nach §37 EEG 2023 begrenzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die vereinfachte Bauleitplanung soll auf Solaranlagen begrenzt werden, die die Flächenkriterien des §37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a–j EEG 2023 erfüllen, um eine zielgerichtete Förderung zu erreichen.

„Um eine zielgerichtete Förderung zu erreichen, kann die Vereinfachung auf Solaranlagen begrenzt werden, welche die Flächenkriterien des §37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a-j EEG 2023 erfüllen.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an effectiveness/compatibility claim about simplified Bauleitplanung with a separate proposal to restrict it to EEG area criteria; a reader could accept one without the other.

Pauschale Werte bremsen Floating-PV-Ausbau

Dasselbe Argument hat auch Cemex Deutschland AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Pauschale Werte für Wasserflächenbedeckung und Uferabstand bremsen den Ausbau von Floating-PV-Anlagen aus.

„führen dazu, dass Floating-PV-Anlagen nicht entwickelt werden.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Pauschaler 40-m-Uferabstand für Floating-PV nicht zielführend

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Ein pauschaler Mindestabstand von 40 m zum Ufer ist für Floating-PV-Anlagen nicht zielführend und bei stark abfallendem Litoral und tiefem Profundal nicht verhältnismäßig.

„Einen pauschalen Uferabstand von 40m halten wir nicht für zielführend“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (ökologische Wirkung hängt von Topographie, Litoral, Profundal ab) mit einer Bewertung (40 m pauschal nicht zielführend/unverhältnismäßig); daher getrennt.

Uferabstand Floating-PV: 10 m, behördlich bis 25 m

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Vorgeschlagen wird ein Mindestabstand von 10 m bei weitläufigem Litoral, den die zuständige Behörde auf bis zu 25 m erhöhen darf.

„Wir empfehlen einen Mindestabstand von 10m zwischen Floating-PV-Anlage und Ufer des Gewässers bei weitläufigem Litoralbereich“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

WHG § 36: Hilfsweise Überdeckung schwimmender PV von mindestens 40 %

Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden regt an, dass bei schwimmenden PV-Anlagen, falls pauschale Flächenvorgaben in § 36 Abs. 3 WHG bestehen bleiben, der zulässige Überdeckungswert mindestens 40 % der Gewässerfläche betragen soll, gestützt auf praktische Erfahrungen und gewässerökologische Erkenntnisse.

„wobei eine Flächenbedeckung von bis zu 40% als unwesentlich für die Gewässerökologie erachtet wurde“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Agri-PV-Betreiber soll Bewirtschafter vergüten können

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Betreiber einer Agri-PV-Anlage soll die Möglichkeit haben, den Bewirtschafter für Einschränkungen und Risiken zu vergüten oder Anreize zu setzen, damit Agri-PV attraktiv wird.

„muss der Betreiber der Agri-PV-Anlage die Möglichkeit haben, den Bewirtschafter für oben genannte Punkte zu vergüten bzw. Anreize zu setzen“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet eine Forderung (Betreiber soll vergüten können) mit einer prüfbaren Tatsachenbehauptung (aktueller Bonus lässt das nicht zu); beide werden getrennt.

EEG 2023 §24: Anlagenzusammenfassung nach Eigentumsverhältnissen prüfen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Statt der räumlich-zeitlichen Parameter bei der Zusammenfassung von Freiflächen-PV-Anlagen nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 kann eine Anpassung anhand der Eigentumsverhältnisse geprüft werden, damit eine Anlage eines Betreibers nicht in zwei bezuschlagten Bauabschnitten errichtet wird.

„Alternativ kann eine Anpassung anhand der Eigentumsverhältnisse geprüft werden.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Eigentumsverhältnisse als Alternative; Präferenz für 1 km/12 Monate) und bezog sich ohne Nennung von § 24 EEG 2023 auf die Einreichung.

EEG 2023: Zusammenfassung von Freiflächen-PV auf 1 km und 12 Monate begrenzen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme fordert, die Regel in § 24 Abs. 2 EEG 2023, nach der Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb von 2 km und 24 Monaten als eine Anlage zählen, auf 1 km und 12 Monate zu verkürzen, damit der Zubau schneller geht und Gemeinden früher von der Gemeindeabgabe nach § 6 EEG 2023 profitieren.

„lediglich Freiflächen-PV-Anlagen, welche innerhalb eines Abstands von einem Kilometer und zwölf Monaten errichtet werden, als eine gemeinsame Anlage zählen.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder die betroffene Regelung (§ 24 Abs. 2 EEG 2023) noch den bisherigen Stand (2 km/24 Monate); jetzt ist er ohne die Stellungnahme verständlich, die Forderung bleibt unverändert.

Gebotsgrößen langfristig auf mindestens 50 MWp

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Gebotsgrößen für Freiflächen-PV-Anlagen sollen langfristig auf mindestens 50 MWp erhöht werden.

„Wir fordern daher, die Gebotsgrößen für Freiflächen-PV-Anlagen langfristig auf mindestens 50MWp zu erhöhen.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Ökologische Wirkung von Floating-PV hängt von Gewässertopographie ab

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die ökologischen Auswirkungen einer Floating-PV-Anlage hängen maßgeblich von der Gewässertopographie und insbesondere von der Ausprägung des Litorals und Profundals ab.

„die ökologischen Auswirkungen einer Floating-PV-Anlage maßgeblich von der Gewässertopographie und insbesondere von der Ausprägung des Litorals und Profundals abhängt“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (ökologische Wirkung hängt von Topographie, Litoral, Profundal ab) mit einer Bewertung (40 m pauschal nicht zielführend/unverhältnismäßig); daher getrennt.

Rückmeldefrist der Gemeinde bei berechtigtem Interesse

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gemeinden sollen schon bei Erstkontakt innerhalb einer festgelegten Zeit antworten müssen, wenn der Vorhabenträger ein berechtigtes Interesse (Absichtserklärung, Nutzungs- oder Projektentwicklungsvertrag) nachweist.

„Ergänzend sollte eine Rückmeldepflicht bereits bei erster Kontaktaufnahme seitens der Gemeinde bestehen.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Zusätzliche Versicherung für Agri-PV ratsam, erhöht Betriebskosten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wegen des Kollisionsrisikos mit Landmaschinen wird eine zusätzliche Versicherung für Agri-PV-Anlagen als ratsam angesehen, was deren operative Kosten erhöht.

„Hier ist eine zusätzliche Versicherung ratsam, welche wiederum die operativen Kosten einer Agri-PV-Anlage steigert.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (collision damage possible) with a recommendation/cost consequence (insurance advisable, raising operating costs); split into the two.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 6 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Einheitliche Verfahren und Fristen vereinfachen Bearbeitung und fördern Zubau

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Einheitliche Genehmigungsverfahren und gesetzliche Fristen erleichtern und beschleunigen laut der Einreichung die Bearbeitung in den Behörden und schaffen für Vorhabenträgerinnen Planungssicherheit, was Projektschritte und den Zubau beschleunigen kann.

„Neben einer einfacheren und schnelleren Bearbeitung auf Seite der Sachbearbeiter*innen, aufgrund besserer Rahmenbedingungen, entsteht so auf Seite der Vorhabenträgerinnen eine bessere Planungssicherheit, welche verschiedene Schritte eines Projektes beschleunigen kann und den (schnellen) Zubau fördert.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Zustimmung (Wertung) und die behauptete Wirkung auf Bearbeitung, Planungssicherheit und Zubau (prüfbare Sachbehauptung) sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar.

Anlagenzusammenfassung nach §24 EEG verzögert Ausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Regel, Anlagen innerhalb von 2 km und 24 Monaten als eine Anlage zu zählen, verkompliziert die Planung und zögert die Inbetriebnahme um bis zu 24 Monate hinaus.

„Hierdurch wird lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme um (bis zu) 24 Monate hinausgezögert.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

EEG 2023 §24: 1 km und 12 Monate wegen einfacherer Umsetzung bevorzugt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Wegen der einfacheren Umsetzung wird für die Zusammenfassung von Freiflächen-PV-Anlagen nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 eine Anpassung auf einen Kilometer und zwölf Monate der Eigentumslösung vorgezogen, um den schnellen Zubau zu fördern.

„Aufgrund der einfacheren Ausgestaltung der Umsetzung befürworten wir allerdings eine Anpassung auf einen Kilometer und zwölf Monate“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Eigentumsverhältnisse als Alternative; Präferenz für 1 km/12 Monate) und bezog sich ohne Nennung von § 24 EEG 2023 auf die Einreichung.

Einheitliche Genehmigungsverfahren und gesetzliche Fristen werden befürwortet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung unterstützt die im Entwurf der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagenen einheitlichen Baugenehmigungsverfahren und gesetzlichen Fristen während der Genehmigungsverfahren.

„Wir befürworten die Vorschläge von einheitlichen Genehmigungsverfahren sowie gesetzlichen Fristen während der Genehmigungsverfahren.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Zustimmung (Wertung) und die behauptete Wirkung auf Bearbeitung, Planungssicherheit und Zubau (prüfbare Sachbehauptung) sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar.

Gebotsgröße 100 MW auch nach 2023 beibehalten

Dasselbe Argument hat auch Statkraft Markets GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Erhöhung der maximalen Gebotsgröße von 20 auf 100 MW sollte über 2023 hinaus beibehalten werden, um den PV-Ausbau weiter zu beschleunigen.

„darf aber zeitlich nicht limitiert sein“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Kommunale Rückmeldepflichten werden nicht durchgesetzt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bestehende bau- und kommunalrechtliche Rückmeldepflichten gegenüber Vorhabenträgern werden nicht durchgesetzt; Anträge werden verzögert, ignoriert oder unbegründet abgewiesen.

„In der Praxis werden Anträge teilweise (deutlich) verzögert beantwortet, ignoriert, oder (unbegründet) abgewiesen.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Netzanschlüsse beschleunigen 13 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

Netzbetreiber überschreiten gesetzliche Antwortfrist deutlich

Dasselbe Argument hat auch Solarverband Bayern vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Im Netzgebiet des Bayernwerks beträgt die Wartezeit auf Antwort zu einem Anschlussbegehren 10 Monate statt der in § 8 Abs. 6 EEG vorgeschriebenen 8 Wochen.

„wird in der Praxis häufig nicht eingehalten.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Windhundverfahren verzögert Netzanschlüsse und bindet ungenutzte Netzkapazität

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das bisher übliche Windhundverfahren bei Netzanschlussbegehren für Projekte mit geringer Planungsreife führe zu erheblichen Verzögerungen und zur Vorhaltung von Netzkapazitäten, die häufig nicht in Anspruch genommen werden.

„Das bisher übliche Windhundverfahren von Projekten mit geringer Planungsreife führt zu enormen Verzögerungen, sowie der Vorhaltung von Netzkapazitäten welche häufig nicht in Anspruch genommen werden.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a recommendation (stricter requirements for grid connection requests) with a factual claim about the first-come-first-served (Windhund) procedure; split into the two.

Duldungspflicht soll Netzanschluss von Freiflächen-PV vereinfachen und beschleunigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichenden erwarten, dass die vorgeschlagene Duldungspflicht für Anschlussleitungen den Anschluss von Freiflächen-PV-Anlagen an das Stromnetz einfacher und schneller macht.

„erwarten uns dadurch einen einfacheren und schnelleren Anschluss von Anlagen an das Stromnetz“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an endorsement (value) with an expected effect on grid connection (factual claim, stated by the submitter as an expectation); split into both, each named with the proposal.

Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV befürwortet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichenden befürworten den Vorschlag einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV-Anlagen.

„Den Vorschlag einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV-Anlagen befürworten wir“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an endorsement (value) with an expected effect on grid connection (factual claim, stated by the submitter as an expectation); split into both, each named with the proposal.

Schleppender Netzausbau hemmt Zubau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der schleppende Netzausbau ist weiterhin ein Hemmnis für den Zubau von Freiflächen-PV und Windenergie.

„Als Hemmnis für den Zubau von Freiflächen-PV-Anlagen, aber auch Windenergieanlagen, erweist sich weiterhin der schleppende Netzausbau.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Überragendes öffentliches Interesse soll 110-kV-Netzausbau beschleunigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnehmenden erwarten, dass die Einstufung des Ausbaus der 110-kV-Verteilernetze als „überragendes öffentliches Interesse“ und die Änderung des §14d EnWG den Netzausbau beschleunigen.

„Wir erhoffen uns eine Beschleunigung des Netzausbaus durch das „überragende öffentliche Interesse“ für den Ausbau der Verteilernetze auf Hochspannungsebene (110kV)“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines an expectation about the effect of the overriding-public-interest status and §14d EnWG amendment with a separate demand for quick adjustments if it fails; a reader could accept one and reject the other.

Zusätzliche Maßnahmen bei Fristverstoß außerhalb des Rechtswegs

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei Nichteinhaltung der Netzbetreiberfristen sollen für Vorhabenträger weitere Maßnahmen außerhalb des Rechtsweges geschaffen werden.

„sollten bei Nichteinhaltung der festgelegten Fristen für Vorhabenträgerinnen weitere Maßnahmen – außerhalb des Rechtsweges - geschaffen werden.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Bei Wirkungslosigkeit des Instruments schnell nachsteuern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Sollte sich das „überragende öffentliche Interesse“ als Instrument zur Beschleunigung des Netzausbaus als unwirksam erweisen, sollen nach Ansicht der Stellungnehmenden schnell Anpassungen erfolgen.

„oder aber schnelle Anpassungen, sollte sich dieses Instrument als unwirksam erweisen.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines an expectation about the effect of the overriding-public-interest status and §14d EnWG amendment with a separate demand for quick adjustments if it fails; a reader could accept one and reject the other.

Direktleitung senkt Strombeschaffungskosten, Weitergabe an Verbraucher möglich

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Kombinationen aus Freiflächen-PV-Anlagen und anderen Technologien mit Direktleitung bringen wirtschaftliche Vorteile durch geringere Strombeschaffungskosten, die an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden können.

„Wirtschaftliche Vorteile ergeben sich besonders durch geringere Strombeschaffungskosten und können an Verbraucher*innen weitergegeben werden.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled four independently contestable claims (decarbonisation via sector coupling, grid stability, lower procurement costs, Power-to-X acceptance); split and each made standalone.

Einheitliches Netzbetreiber-Verfahren für Batteriespeicher-Kombinationen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber sollen ein vorgeschriebenes, einheitliches Vorgehen für Batteriespeicher-Kombinationen haben, das die Betriebsweise des Speichers berücksichtigt.

„sollte es eine vorgeschriebene und einheitliche Vorgehensweise der Netzbetreiber zum Umgang mit Batteriespeicher-Kombinationen geben.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Kombinationsanlagen mit Flexibilität stützen die Netzstabilität

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Kombinationen aus Freiflächen-PV-Anlagen und anderen Technologien können über Flexibilisierungsoptionen zur Netzstabilität beitragen.

„oder durch Flexibilisierungsoptionen zur Netzstabilität beitragen“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled four independently contestable claims (decarbonisation via sector coupling, grid stability, lower procurement costs, Power-to-X acceptance); split and each made standalone.

Strengere Nachweise und Statusprüfungen bei Netzanschlussbegehren einführen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Anforderungen an Netzanschlussbegehren sollten durch detailliertere Nachweise der Projektumsetzung und regelmäßige Überprüfungen des Projektstatus erhöht werden, um die Zahl der Begehren und den Arbeitsaufwand der Netzbetreiber zu senken.

„Durch die Notwendigkeit detaillierterer Nachweise einer konkreten Projektumsetzung seitens der Vorhabenträgerin, sowie regelmäßiger Überprüfungen des Projektstatus, kann die Anzahl der Netzanschlussbegehren gesenkt“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a recommendation (stricter requirements for grid connection requests) with a factual claim about the first-come-first-served (Windhund) procedure; split into the two.

Wirkleistungsbegrenzung am Einspeisepunkt flexibilisieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die maximale Wirkleistung am Einspeisepunkt sollte nicht pauschal gelten, sondern z. B. nach Jahres- und Tageszeiten variieren.

„So kann die maximale Wirkleistung beispielweise auf verschiedene Jahres- und Tageszeiten bezogen sein und sollte nicht pauschal gelten.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Direkt genutzter grüner Strom erhöht Akzeptanz von Power-to-X

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die direkte Nutzung von grünem Strom aus Freiflächen-PV-Anlagen statt Graustrom aus dem Netz, etwa bei Ladeinfrastruktur, dürfte die Akzeptanz von Power-to-X-Konzepten steigern.

„Weiter ist eine Steigerung der Akzeptanz von Power-to-X-Konzepten zu erwarten, durch eine direkte Nutzung von grünem Strom anstelle von Graustrom aus dem Netz“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled four independently contestable claims (decarbonisation via sector coupling, grid stability, lower procurement costs, Power-to-X acceptance); split and each made standalone.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen begrüßt

Dasselbe Argument hat auch Statkraft Markets GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Statkraft Markets begrüßt im Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 den Ansatz, im Erbschaftsteuerrecht Freiflächen mit PV-Anlagen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen, als bessere Verzahnung von Energie- und Steuerrecht.

„Eine Anpassung der bisherigen Regelung sehen wir als zielführendes Instrument, um den schnellen PV-Zubau zu fördern.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Zuordnung zum Grundvermögen behindert Freiflächen-PV steuerrechtlich

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die bisherige Zuordnung von Freiflächen-PV-Anlagen zum Grundvermögen erweist sich wegen der steuerrechtlichen Folgen oftmals als Hinderungsgrund.

„Die bisherige Zuordnung zum Grundvermögen erweist sich oftmals als Hinderungsgrund in Bezug auf die steuerrechtlichen Implikationen.“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable tax-law claim (current allocation to Grundvermögen hinders PV) with the submitter's endorsement of the proposed reallocation; split into the two.

Technologieentwicklung voranbringen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Kombinationsanlagen dekarbonisieren Wärme und Mobilität

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Kombinationen aus Freiflächen-PV-Anlagen und anderen Technologien können durch Sektorenkopplung zur Dekarbonisierung des Wärme- und Mobilitätssektors beitragen.

„Anlagenkombinationen können mittels Sektorenkopplung zur Dekarbonisierung des Wärme- und Mobilitätssektors beitragen“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled four independently contestable claims (decarbonisation via sector coupling, grid stability, lower procurement costs, Power-to-X acceptance); split and each made standalone.

Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Verpflichtende EE-Mindestquote für Gemeinden mit Berichtspflicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine verpflichtende Erneuerbare-Energien-Mindestquote in Relation zu Fläche oder Einwohnerzahl, kombiniert mit Berichtspflicht, soll das kommunale Engagement messen; Abweichungen nur mit Begründung.

„Als geeignetes Messinstrument für das kommunale Engagement sehen wir eine verpflichtende Erneuerbare-Energien-Mindestquote“

Originalstelle, DWAG-Denker & Wulf AG