Lagebild / Photovoltaik auf dem Dach erleichtern / Streitfrage
Nach welchem Kriterium sollen Dachanlagen zusammengefasst werden?
Dachanlagen sollen nur dann zusammengefasst werden, wenn sie am selben Netzanschlusspunkt betrieben werden.
OffenAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.
Wer es für richtig hält
- 7 stimmen zuBNE, BSW, Green Planet Energy eG, DUH, ZIA, VEDEC und GdW
- 13 lehnen abBFW, BBEn, EAD, Stadtwerke München, Clearingstelle EEG/KWKG, Naturstrom AG, Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KG, BAK, SCHRAG SONNENSTROM, HDE, 2 weitere Organisationen und 1 Privatperson
- 250 äußern sich nicht
- 2 stimmen zuLesolco GmbH und prosumergy GmbH
- 6 lehnen abWindland Energieerzeugungs GmbH, Energiekonzepte Deutschland GmbH und 4 Privatpersonen
- 133 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.
Belege: 5 von 135 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme, Beispiel aus der Praxis (SCHRAG SONNENSTROM, VEDEC, Stadtwerke München, SFV).
Woher es stammt
116 Argumente aus 40 Stellungnahmen
„Die Anlagenzusammenfassung für PV-Aufdachanlagen sollte auf den Netzanschlusspunkt begrenzt werden, nicht auf das Grundstück.“
„Anlagen, die über verschiedene Netzeinspeisepunkte einspeisen, sollten nicht zusammengefasst werden.“
Befund
Ob Dachanlagen nur bei gleichem Netzanschlusspunkt zusammengefasst werden sollen, ist offen: Nur 7 von 20 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 2 von 8 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu – weder wird der Vorschlag getragen, noch ist er abgelehnt. Die Anhänger kommen aus der Immobilienwirtschaft und dem Umweltschutz (ZIA, GdW, DUH). Sie wollen das Grundstück als Maßstab durch den Netzanschluss ersetzen. Viele Stellungnahmen gehen aber andere Wege: ganz streichen, nach Gebäude statt Grundstück zusammenfassen, Nähe-Kriterium streichen oder Ausnahmen für Bürgerenergie, Mieterstrom und Steckersolar. Gesichert ist vor allem, dass die Verklammerung als Hemmnis gilt, nicht welches Kriterium sie ersetzen soll. Die Entscheidungsebene sollte deshalb zuerst die konkurrierenden Optionen gegenüberstellen, etwa über eine kurze Rückfrage bei den Organisationen, die sich bisher nicht geäußert haben.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
Ein Argument hier stützt „Direktvermarktungsgrenze 100 kW“ (9-mal)
„Voll-/Teileinspeisung nicht unterscheiden“ stützt diese Streitfrage (9-mal)
„Voll-/Teileinspeisung nicht unterscheiden“ nennt eine Alternative dazu (6-mal)
„Direktvermarktungsgrenze 100 kW“ stützt diese Streitfrage (4-mal)
Ein Argument hier stützt „Voll-/Teileinspeisung nicht unterscheiden“ (4-mal)
„Gleitende Überschusseinspeisung“ stützt diese Streitfrage (4-mal)
Ein Argument hier nennt eine Alternative zu „Voll-/Teileinspeisung nicht unterscheiden“ (3-mal)
Ein Argument hier sieht einen Zielkonflikt mit „Direktvermarktungsgrenze 100 kW“ (2-mal)
„Maßnahmen adressieren die Hemmnisse“ stützt diese Streitfrage
„Voll-/Teileinspeisung nicht unterscheiden“ bestreitet ihre Wirkung
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?
Alte Anlagen nach 20 Jahren aus der 30-kWp-Grenze herausrechnen Privatperson 205
Alternativ sollen Anlagen, die 20 Jahre alt und aus der Förderung ausgelaufen sind, nicht mehr auf die 30-kWp-Grenze angerechnet werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 205 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 51 % sicher).
„Alternativ Herausrechnung von 20 Jahre alten Anlagen aus der 30 kWp Grenze nach Auslaufen aus der Förderung.“
Anlagengröße nicht an Wohneinheiten koppeln Privatperson 57
Die Anlagengröße sollte nicht an vorhandene Wohneinheiten o. Ä. gekoppelt werden, weil Anlagen sonst nicht in maximaler Größe gebaut werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 57 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 65 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
„außerdem sollten es keine Kopplung der Anlagengröße an vorhandene Wohneinheiten etc. geben, weil dies dazu führt, dass die Anlagen nicht in maximaler Größe gebaut wird“
Pooling mehrerer Anlagen/Malos in der Direktvermarktung zulassen Privatperson 110
Pooling-Lösungen müssen erlaubt werden, sodass Anlagen auf mehreren Messlokationen (Malos) für die Direktvermarktung zusammengefasst werden können.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 110 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Hier müssen Pooling-Lösungen erlaubt werden, so dass Anlagen auf mehreren Malos zusammengefasst werden können.“
Ein PV-Zähler mit Aufteilung nach Modulleistung Privatperson 198
Statt mehrerer Zähler sollte ein PV-Zähler genügen, und die Vergütung nach dem Verhältnis der Modulleistungen aufgeteilt werden; das spart Installationskosten, Fachkräfte und Zählergebühren und erhöht den Anreiz zum PV-Einstieg.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 198 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 38 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 43 % sicher).
„1 PV Zähler und Aufteilung der Vergütung über Faktor der unterschiedliche PV-Modulsummenleistung“
Dachfläche je Wohneinheit aufteilen Privatperson 133
Die nutzbare Dachfläche einer WEG sollte anteilig je Wohneinheit aufgeteilt werden, sodass jede Einheit eine eigene, in ihr Stromnetz eingebundene PV-Anlage betreibt (z.B. 120 m² bei 6 Einheiten ergeben ca. 20 m² bzw. ca. 4 kWp je Einheit).
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 133 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„Konkret muss die potentielle Dachfläche partiell je Wohneinheit zugehörig aufgeteilt werden.“
Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen lockern Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)
Die Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen sollte gelockert werden, weil sie die Dekarbonisierung von Bestandsimmobilien und Mieterstrom-Quartierslösungen der Wohnungswirtschaft behindert.
- Aus der Stellungnahme von Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Die Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen sollte gelockert werden.“
Bis zu drei Kleinstkraftwerke pro Zähler kombinierbar Privatperson 204
Pro Zähler sollten bis zu drei Kleinstkraftwerke (2,4 kW) kombiniert werden können.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 204 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 61 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
„Es sollten bis zu drei Kleinstkraftwerke (2,4 kW) pro Zähler kombiniert werden können.“
Kleinanlagen einheitlich bis 30 kWp definieren, keine weiteren Unterscheidungen Privatperson 42
Zur Vereinfachung sollten PV-Kleinanlagen einheitlich als Anlagen bis 30 kWp definiert werden, ohne weitere Unterscheidungen, auch für Bestandsanlagen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 42 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (mehrere unterschiedliche kWp-Grenzen gelten) mit einer Wertung (erschwert die Planung); die Passage fordert außerdem eine einheitliche 30-kWp-Definition. Daher getrennt in Tatsache und Forderung.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
„Warum kann man nicht einfach Kleinanlagen als solche bis zu 30kwp definieren.“
Mehrere Anlagen über ein Smartmeter-Gateway erfassen Privatperson 116
Netzbetreiber sollen verpflichtet sein, ein Smartmetergateway bereitzustellen, in das Daten verschiedener Einspeiseanlagen mit unterschiedlichen Zählern und Fördersätzen eingehen; Kleinstanlagen bis 10 kW oder Anlagen mit identischem Fördersatz können über einen Zähler gebündelt werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 116 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 45 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
„Der Stromnetzbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet, einem Einspeiser ein Smartmetergateway zur Verfügung zu stellen“
Rückfallebene: ein Zähler für alle Erzeuger bei fehlendem Gateway Privatperson 116
Stellt der Netzbetreiber kein Smartmetergateway bereit, soll der Einspeiser alle Erzeuger auch bei unterschiedlichen Vergütungssätzen über einen Zähler laufen lassen dürfen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 116 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
„Stellt der Stromnetzbetreiber kein Smartmetergateway zur Verfügung, ist der Einspeiser berechtigt, alle Stromerzeuger auch bei unterschiedlichen Vergütungssätzen über einen Stromzähler laufen zu lassen.“
Mehrere Erzeuger pro Gebäude sind häufig Privatperson 116
In vielen Fällen existieren in oder auf einem Gebäude neben der adressierten PV-Anlage weitere begünstigte Stromerzeuger wie zweite PV-Anlage, BHKW oder Windrad.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 116 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
„in vielen Fällen in oder auf einem Gebäude neben einer adressierten PV-Anlage auch andere begünstigte Stromerzeuger (zweite PV-Anlage, BHKW, Windrad) vorhanden sind“
S. 15: Parallelbetrieb mehrerer Erzeuger, Bürokratieabbau (Vorschlag) Privatperson 116
Der Abschnitt zum Parallelbetrieb von zwei PV-Anlagen oder PV plus sonstiger begünstigter Anlage (BHKW, Windrad) auf S. 15 soll als Bürokratieabbau-Maßnahme neu gefasst werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 116 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
„Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei PV-Anlagen auf einem Dach oder von einer PV-Anlage und einer sonstigen begünstigten Anlage“
Zurechnung für den Komplex Eigenerzeugung statt je Anlage regeln Privatperson 116
Stromzurechnungen sollten für den gesamten Komplex der Eigenerzeugung und nicht für einzelne Anlagen geregelt werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 116 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„Es ist konsequenter, Stromzurechnungen für den Komplex „Eigenerzeugung“ und nicht für einzelne Anlagen zu regeln.“
Mehrere Eigenerzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Sätzen kommen bei großen Gebäuden häufiger vor Privatperson 116
Bei größeren Gebäuden dürften parallel betriebene Eigenerzeugungsanlagen mit unterschiedlichen Zuschusssätzen häufiger vorkommen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 116 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 65 % sicher).
„Dies dürfte gerade bei größeren Gebäuden häufiger vorkommen.“
Anlagenzusammenfassung (EEG 2023) nimmt Balkon-PV den vereinfachten Status OFFIS e.V. - Institut für Informatik
Bei zeitgleicher Installation einer Mieterstrom-PV-Anlage und mehrerer Balkon-PV-Anlagen führt die Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 1 EEG 2023 laut der Stellungnahme dazu, dass das vereinfachte Inbetriebnahmeverfahren nach VDE-AR-N 4105 entfällt und eine herkömmliche PV-Anlage mit allen Rechten und Pflichten vorliegt.
- Aus der Stellungnahme von OFFIS e.V. - Institut für Informatik zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point lacked context (Mieterstrom, EEG 2023, VDE-AR-N 4105); rewritten to name the provisions and the situation while keeping the single claim.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„Sofern eine Anlagenzusammenfassung vorliegt, handelt es sich nicht mehr um Balkon-PV-Anlagen mit der Möglichkeit des vereinfachten Inbetriebnahmeverfahrens“
Kumulierungsregel widerspricht dem Ausbauziel der Strategie DOSB
Die Kumulierungsregel des § 80a EEG steht im Widerspruch zum Ziel der PV-Strategie eines umfassenden und schnellen Ausbaus.
- Aus der Stellungnahme von DOSB – Deutscher Olympischer Sportbund zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 45 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„Hier besteht eine Dis- krepanz zu den Zielen der Photovoltaik-Strategie des Bundes“
Anlagenzusammenfassung nur am selben Netzanschlusspunkt prosumergy GmbH, Lesolco GmbH, ZIA, Green Planet Energy eG
Die Lockerung der Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen soll so gestaltet werden, dass PV-Anlagen nur bei Betrieb am selben Netzanschlusspunkt zusammengefasst werden.
- Aus der Stellungnahme von prosumergy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Lesolco GmbH (74 % sicher), ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (95 % sicher), Green Planet Energy eG (74 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„wenn sie an demselben Netzanschlusspunkt betrieben werden“
„DAHER: Änderung §9 Anlagenzusammenfassung je Hausanschluss bzw. Netzanschlusspunkt“
„Die Anlagenzusammenfassung für PV-Aufdachanlagen sollte auf den Netzanschlusspunkt begrenzt werden, nicht auf das Grundstück.“
„Anpassung der technischen Anlagenzusammenfassung, um unnötigen Einbau von Technik zu verhindern“
PV-Anlagen nur bei gleichem Netzanschlusspunkt zusammenfassen prosumergy GmbH, GdW, VEDEC, DUH
Bei der Maßnahme „Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen lockern“ der PV-Strategie sollen PV-Anlagen nach § 9 Abs. 3 und § 24 Abs. 1 nur dann zusammengefasst werden, wenn sie an demselben Netzanschlusspunkt betrieben werden, weil dies eine eindeutige und sachlogische Regelung schaffe.
- Aus der Stellungnahme von prosumergy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte weder die Maßnahme noch den Regelungsgegenstand; jetzt ist er mit Bezug auf die PV-Strategie und die Anlagenzusammenfassung eigenständig verständlich.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (91 % sicher), VEDEC – Verband für Energiedienstleistungen, Effiezienz und Contracting e. V. (69 % sicher), DUH – Deutsche Umwelthilfe e. V. (62 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„eine eindeutige und sachlogische Regelung zu schaffen“
„Anlagen, die über verschiedene Netzein- speisepunkte einspeisen, sollten nicht zusammengefasst werden.“
„Wenn die Überschussvergütung nebeneinanderliegender Solaranlagen auch nicht addiert wird, ergibt sich ebenfalls kein Grund die installierte Leistung der solaren Anlagen zu addieren, um dann verpflichtend teure Fernwirktechnik installieren zu müssen.“
„Diese Beschränkung sollte nur für Anlagen gelten, die von demselben Anschlusspunkt aus betrieben werden.“
Anlagenzusammenfassung je Grundstück begrenzt PV-Ausbau in der WEG Lesolco GmbH
Nach § 9 EEG Abs. 3 werden Anlagen je Grundstück zusammengefasst; dadurch müssten die einzelnen Anlagen der WEG mit Einspeisemanagement und umfassender Regelungstechnik ausgestattet werden, und es könnten nur 99 kWp statt der möglichen 500 kWp installiert werden.
- Aus der Stellungnahme von Lesolco GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Dies hat zur Folge, dass nur 99kWp statt der möglichen 500 kWp installiert werden.“
Bündelung in serieller Umsetzung senkt Kosten und spart Ressourcen ew-con GmbH
Die Bündelung der Kräfte in serieller Umsetzung ermöglicht günstigere Großbestellungen und optimierte Handwerkereinsätze, wodurch Kosten und Ressourcen gespart werden.
- Aus der Stellungnahme von ew-con GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 40 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 64 % sicher).
„So können größere Mengen kostengünstiger bestellt werden“
PV auf Nachbardächern; Netzbetreiber müssen Konzepte umsetzen Energiekonzepte Deutschland GmbH
PV-Anlagen sollen auch auf Grundstücken oder Dächern in räumlicher Nähe möglich sein, und Netzbetreiber sollen solche Nutzungskonzepte bei vorliegendem Messkonzept umsetzen müssen.
- Aus der Stellungnahme von Energiekonzepte Deutschland GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 65 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 46 % sicher).
„Die Netzbetreiber werden verpflichtet, solche Nutzungskonzepte umzusetzen, sofern ein entsprechendes Messkonzept vorgelegt werden kann.“
Lockerung der Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen geht nicht weit genug Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)
Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Lockerung der Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen wird begrüßt, geht der Einreichung zufolge aber nicht weit genug.
- Aus der Stellungnahme von Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelt zwei Maßnahmen (Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen, Mieterteilhabe), die unabhängig voneinander beurteilt werden können.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Die Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen zu lockern ist zu begrüßen, geht aber nicht weit genug.“
EEG: Ausnahme bei Anlagenzusammenfassung auf alle Vorschriften ausweiten SCHRAG SONNENSTROM, BSW
Die im EEG 2023 geschaffene Ausnahme von der Anlagenzusammenfassung für eine Volleinspeiseanlage neben einer Eigenverbrauchsanlage gilt bisher nur für die Vergütung; es wird gebeten zu prüfen, sie auf alle Vorschriften auszudehnen, insbesondere auf die technischen Vorgaben nach § 9 EEG und die 100-kWp-Grenze der Direktvermarktungspflicht nach § 21 EEG.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war nicht eigenständig verständlich; er nennt nun das EEG 2023 und den Gegenstand (Volleinspeise- neben Eigenverbrauchsanlage) ausdrücklich, Richtung und Anliegen bleiben unverändert.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (93 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
„Ich bitte zu prüfen, ob Ausnahme bei der Anlagenzusammenfassung einfach für alle Vorschriften gelten kann“
„Allerdings gilt die Ausnahme nur hinsichtlich der Vergütung, nicht hinsichtlich aller anderen Vorschriften.“
§ 48 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 EEG (Anlagenzusammenfassung) streichen SCHRAG SONNENSTROM
Die Regelung in § 48 Absatz 2a Satz 2 Nr. 1 EEG, die die Ausnahme bei der Anlagenzusammenfassung von Volleinspeise- und Eigenverbrauchsanlagen auf Anlagen am selben Gebäude beschränkt, sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar; er nennt jetzt das Gesetz, den Regelungsgegenstand (Anlagenzusammenfassung bei Volleinspeise- und Eigenverbrauchsanlagen, Beschränkung auf dasselbe Gebäude) und die geforderte Streichung.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Ich würde daher anregen, es sollte einfach § 48 Absatz 2a Satz 2 Nr. 1 gestrichen werden.“
Synergie nur auf demselben Dach, nicht auf verschiedenen Dächern SCHRAG SONNENSTROM
Bei einer Volleinspeise- und einer Eigenverbrauchsanlage kann es auf demselben Dach eine geringfügige Synergie durch die zulässige mechanische Verbindung geben, auf verschiedenen Dächern dagegen keinerlei Synergie.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Flags treffen zu: Der Punkt vermischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Synergie auf demselben vs. verschiedenen Dächern) mit einer Wertung (Trennung sei natürlicher, Ausnahme müsse gelten) und nennt nicht, auf welche Regelung er sich bezieht. Die Teilung benennt die Regelung und trennt Tatsache und Wertung.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
„Auf demselben Dach kann es noch eine geringfügige Synergie durch die zulässige mechanische Verbindung geben. Auf verschiedenen Dächern gibt es keinerlei Synergie.“
EEG: § 48 (2a) Satz 2 zur Anlagenzusammenfassung nach § 24, § 9 (3) verschieben SCHRAG SONNENSTROM
Die Ausnahme von der Anlagenzusammenfassung für Volleinspeise- neben Eigenverbrauchsanlagen (§ 48 Abs. 2a Satz 2 EEG 2023) soll nach § 24 und § 9 Abs. 3 EEG verschoben werden, damit sie nicht nur für die Vergütung gilt.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte das EEG nur implizit und ließ den Zusammenhang (Anlagenzusammenfassung bei Volleinspeise- und Eigenverbrauchsanlagen) offen; neu formuliert, damit er ohne die Einreichung verständlich ist.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
„die bisherige Sondervorschrift § 48 (2a) Satz 2 in § 24 (sowie in § 9 (3)) zu verschieben“
„Unmittelbare räumliche Nähe“ streichen SCHRAG SONNENSTROM
Der Begriff der „unmittelbaren räumlichen Nähe“ in der Anlagenzusammenfassung sollte gestrichen werden.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Es wäre eine starke Erleichterung für alle Beteiligten, wenn der Begriff der „unmittelbaren räumlichen Nähe“ einfach gestrichen wird.“
Anlagentrennung auf verschiedenen Gebäuden ist weniger künstlich SCHRAG SONNENSTROM
Die Ausnahme von der Anlagenzusammenfassung für eine Volleinspeise- und eine Eigenverbrauchsanlage (§ 48 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1) sollte nach Ansicht der Stellungnahme auch für Anlagen auf verschiedenen Gebäuden gelten, weil die Trennung dort noch weniger künstlich sei als auf demselben Gebäude.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Flags treffen zu: Der Punkt vermischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Synergie auf demselben vs. verschiedenen Dächern) mit einer Wertung (Trennung sei natürlicher, Ausnahme müsse gelten) und nennt nicht, auf welche Regelung er sich bezieht. Die Teilung benennt die Regelung und trennt Tatsache und Wertung.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„Wenn die VE-Anlage und die EV-Anlage auf verschiedenen Gebäuden sind, ist die Trennung in zwei Anlagen noch natürlicher, also noch weniger eine künstliche Trennung.“
Nähe-Kriterium verursacht Aufwand und Rechtsunsicherheit SCHRAG SONNENSTROM, Clearingstelle EEG/KWKG
Die Regelung zur räumlichen Nähe führte zu rekordverdächtigem Arbeitsaufwand bei der Clearingstelle und zu Rechtsunsicherheit bei der PV-Planung, weil die Kriterien nur im Einzelfall geprüft werden können.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Clearingstelle EEG/KWKG (73 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 26 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„Andererseits führte diese Regelung bisher zu einem rekordverdächti- gen Arbeitsaufwand bei der Clearingstelle und zu Rechtsunsicherheit in der Planung von PV- Anlagen“
„Die Anlagenzusammenfassung von Solaranlagen erfordert seit geraumer Zeit regelmäßig eine für alle Beteiligten aufwändige und (rechts-)fehleranfällige Einzelfallprüfung“
Gebäudebedingung erzeugt Auslegungsaufwand und Sonderfälle SCHRAG SONNENSTROM
Wird die Gebäudebedingung nicht korrigiert, entstehen unzählige Auslegungsfälle (Anlagen auf mehrere Dächer verteilt), die auch die Clearingstelle belasten; besonders betroffen sind Bauernhöfe mit mehreren Gebäuden.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
„Es ergeben sich unzählige weitere Fälle“
Gebäudebedingung in § 48 Abs. 2a EEG 2023 beruht vermutlich auf Missverständnis SCHRAG SONNENSTROM
Die Bedingung in § 48 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 EEG 2023, wonach die Ausnahme von der Anlagenzusammenfassung für Volleinspeise- und Eigenverbrauchsanlagen nur bei Anlagen auf demselben Gebäude gilt, beruht nach Ansicht der Einreichung vermutlich auf einem Missverständnis von Stellungnahmen zum Referentenentwurf.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies ohne Kontext auf „die Gebäudebedingung"; jetzt sind Norm (§ 48 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 EEG 2023) und Regelungsgegenstand benannt, Aussage und Richtung bleiben unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Sehr wahrscheinlich beruht dieser Last-Minute-Passus im Gesetz nur auf einem Missverständnis.“
Clearingstelle EEG: „räumliche Nähe“ trifft nur seltene Missbrauchsfälle SCHRAG SONNENSTROM
Nach Auslegung der Clearingstelle EEG beschränkt die von ihr entwickelte Systematik zur „unmittelbaren räumlichen Nähe“ bei der Anlagenzusammenfassung den Anwendungsbereich auf selten vorkommende missbräuchliche Konstellationen, während normale Nachbarschaft wie bei Doppelhäusern unschädlich ist.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies ohne Kontext auf „die Regel“; jetzt ist die Anlagenzusammenfassung im EEG und das Merkmal „unmittelbare räumliche Nähe“ benannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„die den Anwendungsbereich auf selten vorkommende missbräuchliche Konstellationen einschränkt.“
§ 48 Abs. 2a S. 2 Nr. 1 EEG 2023: Zwei Anlagen nur auf demselben Gebäude SCHRAG SONNENSTROM
Nach § 48 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 EEG 2023 ist die Einstufung einer Volleinspeiseanlage und einer Eigenverbrauchsanlage als zwei Anlagen nur möglich, wenn beide auf demselben Gebäude angebracht sind.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischt die Tatsachenbehauptung zur Rechtslage mit der Bewertung/Forderung und verweist ohne Nennung des Gesetzes (EEG 2023) auf die Einreichung; daher in zwei eigenständige Punkte geteilt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„Gemäß § 48 Absatz 2a Satz 2 Nr. 1 ist die Einstufung als zwei Anlagen VE und EV nur möglich, wenn die beiden Anlagen auf demselben Gebäude angebracht sind.“
Streichung von „unmittelbarer räumlicher Nähe“ (EEG) schafft kaum Missbrauchsrisiko SCHRAG SONNENSTROM
Die Einreicherin hält es für vernachlässigbar, dass die vorgeschlagene Streichung des Begriffs „unmittelbare räumliche Nähe“ aus den Vorschriften zur Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen neues Missbrauchspotenzial schafft.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Bezug auf die Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen (EEG, PV-Strategie) nicht verständlich; neutral umformuliert, Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Es entsteht dadurch ein vernachlässigbar kleines Missbrauchspotential.“
Vereinfachte Darstellung in PV-Strategie könnte Gesetzesbegründung angreifbar machen SCHRAG SONNENSTROM
Die vereinfachte Darstellung des Nachbarschaftsfalls in der PV-Strategie sollte bei der Lockerung der Anlagenzusammenfassung korrigiert werden, um eine angreifbare Gesetzesbegründung zu vermeiden.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Rechtsaussage (Rechtslage/Clearingstellen-Auslegung) mit einer Bewertung (Risiko einer angreifbaren Gesetzesbegründung) und war ohne Bezug zur PV-Strategie nicht verständlich; daher Aufteilung in zwei eigenständige Punkte.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„als Hilfestellung zur Vermeidung einer angreifbaren Gesetzesbegründung darauf hinweisen“
Lockerung der Anlagenzusammenfassung begrüßt SCHRAG SONNENSTROM, EAD
Das Vorhaben, die Vorschriften zur Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen zu lockern, wird begrüßt.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (98 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Ich begrüße das Vorhaben, die Vorschriften zur Anlagenzusammenfassung zu lockern.“
„Den Vorstoß aus der PV-Strategie, die Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen zu lockern, befürworten wir ebenso“
Anlagenzusammenfassung greift nicht, wenn Nachbar zuerst PV-Anlage baut SCHRAG SONNENSTROM
Nach der bisherigen Rechtslage und der Auslegung der Clearingstelle EEG greift die Anlagenzusammenfassung nicht, wenn ein Nachbar zuerst eine PV-Anlage baut; die PV-Strategie stellt dies nur vereinfacht dar.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Rechtsaussage (Rechtslage/Clearingstellen-Auslegung) mit einer Bewertung (Risiko einer angreifbaren Gesetzesbegründung) und war ohne Bezug zur PV-Strategie nicht verständlich; daher Aufteilung in zwei eigenständige Punkte.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„bereits nach bisheriger Rechtslage und Auslegung der Clearingstelle die Anlagenzusammenfassung nicht greift, wenn ein Nachbar zuerst eine PV-Anlage baut“
EEG: Ausnahme bei Anlagenzusammenfassung soll automatisch gelten SCHRAG SONNENSTROM
Nach Ansicht der Einreichung soll die Ausnahme von der Anlagenzusammenfassung beim Betrieb einer Volleinspeiseanlage neben einer Eigenverbrauchsanlage im EEG automatisch gelten, statt eine ausdrückliche Bestimmung und Mitteilung des Anlagenbetreibers an den Netzbetreiber zu erfordern, da es keinen Grund gebe, sie nicht zu wählen.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt bezog sich ohne Nennung des Regelungsgegenstands (EEG, Volleinspeise-/Eigenverbrauchsanlage) auf 'die Ausnahme'; die Neufassung benennt ihn und behält die Richtung bei.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 64 % sicher).
„Es gibt keinen Grund, warum ein Anlagenbetreiber nicht bestimmen sollte, dass die Ausnahme zu seinen Gunsten gilt. Die Ausnahme sollte automatisch gelten.“
Gebäudebezug in § 48 Abs. 2a EEG widerspricht dem Sinn der Anlagenzusammenfassung SCHRAG SONNENSTROM
Die Beschränkung auf dasselbe Gebäude widerspricht dem Sinn der Anlagenzusammenfassung; die Einstufung als zwei Anlagen (Volleinspeisung und Eigenverbrauch) müsste auch bei verschiedenen Gebäuden auf demselben Grundstück möglich sein.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischt die Tatsachenbehauptung zur Rechtslage mit der Bewertung/Forderung und verweist ohne Nennung des Gesetzes (EEG 2023) auf die Einreichung; daher in zwei eigenständige Punkte geteilt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Das widerspricht dem Sinn der Anlagenzusammenfassung. Die Einstufung als 2 Anlagen VE und EV müsste auch dann möglich sein, wenn die beiden Anlagen auf verschiedenen Gebäuden (auf demselben Grundstück) angebracht sind.“
kWp-Grenzen sollten für Volleinspeise- und Eigenverbrauchsanlage getrennt gelten SCHRAG SONNENSTROM
Der Einreicher hält es für konsequent, wenn die kWp-Grenzen des EEG bei einer Volleinspeiseanlage neben einer Eigenverbrauchsanlage für jede der beiden Anlagen separat gelten.
- Aus der Stellungnahme von SCHRAG SONNENSTROM zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischte zwei prüfbare Tatsachen (getrennte Zähler/elektrische Trennung; doppelter Aufwand) mit einer Forderung (kWp-Grenzen je Anlage) und war ohne Bezug zum EEG nicht verständlich.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 35 % sicher).
„Dann wäre es m. E. konsequent, wenn die kWp-Grenzen auch für jede der beiden Anlagen separat gelten würde.“
Nachbarschaftliche Ansteckungseffekte sollten gefördert werden EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Ansteckungseffekte in der Nachbarschaft sollten gefördert und nicht durch die fiktive Anlagenzusammenfassung im EEG benachteiligt werden.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischt eine Tatsachenbehauptung (Ansteckungseffekte, EEG-Regelung) mit einer Forderung und nutzt das wertende „sanktionieren“; getrennt und neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
„Dies sollte daher unbedingt gefördert und nicht - wie aktuell im EEG vorgesehen - durch“
EEG: Fiktive Anlagenzusammenfassung soll Nachbarschaftseffekte nicht sanktionieren EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Nachbarschaftliche „Ansteckungs-Effekte“ beim PV-Ausbau sollten gefördert und nicht durch die im EEG vorgesehene fiktive Anlagenzusammenfassung unabhängig von der Eigentümerstellung sanktioniert werden.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine Tatsachenbehauptung (Ansteckungseffekte) mit einer Forderung zur EEG-Regelung und nannte den Bezug (EnBW-Stellungnahme zur PV-Strategie) nicht; daher in zwei eigenständige Punkte geteilt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Dies sollte daher unbedingt gefördert und nicht - wie aktuell im EEG vorgesehen - durch eine fiktive Anlagenzusammenfassung unabhängig von der Eigentümerstellung sanktioniert werden.“
EnBW begrüßt Lockerung der Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen (PV-Strategie) EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG begrüßt die in der PV-Strategie des BMWK vorgesehene Lockerung der Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen, weil die aktuelle Regelung in der Praxis zu nicht nachvollziehbaren negativen Konsequenzen für Anschlussbegehrende und Anlagenbetreiber führen könne.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Original nennt weder Urheber noch Instrument (PV-Strategie des BMWK); die Umschreibung benennt beides und behält die Richtung (Zustimmung) bei.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Die Maßnahme ist sehr zu begrüßen, da die aktuelle Regelung in der Praxis zu nicht nachvollziehbaren negativen Konsequenzen“
EEG-Anlagenzusammenfassung unabhängig vom Eigentümer behindert Ansteckungseffekte EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Die im EEG vorgesehene fiktive Anlagenzusammenfassung unabhängig von der Eigentümerstellung belastet Nachbarschaftseffekte beim PV-Ausbau.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischt eine Tatsachenbehauptung (Ansteckungseffekte, EEG-Regelung) mit einer Forderung und nutzt das wertende „sanktionieren“; getrennt und neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„nicht - wie aktuell im EEG vorgesehen - durch eine fiktive Anlagenzusammenfassung unabhängig von der Eigentümerstellung sanktioniert werden.“
Steckersolar von verschiedenen Betreibern aus Anlagenzusammenfassung ausnehmen VZBV
Eine Änderung der Anlagenzusammenfassung sollte mindestens dazu führen, dass Steckersolargeräte unterschiedlicher Anlagenbetreiber:innen nicht zusammengerechnet werden.
- Aus der Stellungnahme von VZBV – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Aus Sicht des vzbv sollte eine Änderung mindestens dazu führen, dass Steckersolargeräte von unterschiedlichen Anlagenbetreiber:innen bei der Anlagenzusammenfassung nicht beachtet werden.“
Anlagenzusammenfassung nach § 9 Abs. 3 EEG behindert Steckersolar VZBV, Green Planet Energy eG
Die Anlagenzusammenfassung nach § 9 Abs. 3 EEG rechnet Anlagen auf einem Grundstück oder Gebäude unabhängig vom Eigentümer zusammen, was Grenzwerte überschreiten und nachträglich intelligente Messsysteme oder Fernsteuerbarkeit auch für fremde Bestandsanlagen erforderlich machen kann.
- Aus der Stellungnahme von VZBV – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Green Planet Energy eG (64 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Ein zentrales rechtliches Problem für die Nutzung von Steckersolargeräten stellt die bisher geltende Anlagenzusammenfassung nach § 9 Absatz 3 EEG dar.“
„Wenn aufgrund dieser Zusammenfassung der einzelnen Erzeugungsleistungen der PV-Anlagen die Grenze von 100 kWp überschritten wird, wird die Erhebung von Daten und die Steuerung durch iMSys verhindert.“
EEG 2023 §24: 1 km und 12 Monate wegen einfacherer Umsetzung bevorzugt DWAG-Denker & Wulf AG
Wegen der einfacheren Umsetzung wird für die Zusammenfassung von Freiflächen-PV-Anlagen nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 eine Anpassung auf einen Kilometer und zwölf Monate der Eigentumslösung vorgezogen, um den schnellen Zubau zu fördern.
- Aus der Stellungnahme von DWAG-Denker & Wulf AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Eigentumsverhältnisse als Alternative; Präferenz für 1 km/12 Monate) und bezog sich ohne Nennung von § 24 EEG 2023 auf die Einreichung.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
„Aufgrund der einfacheren Ausgestaltung der Umsetzung befürworten wir allerdings eine Anpassung auf einen Kilometer und zwölf Monate“
Anlagenzusammenfassung nach §24 EEG verzögert Ausbau DWAG-Denker & Wulf AG
Die Regel, Anlagen innerhalb von 2 km und 24 Monaten als eine Anlage zu zählen, verkompliziert die Planung und zögert die Inbetriebnahme um bis zu 24 Monate hinaus.
- Aus der Stellungnahme von DWAG-Denker & Wulf AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Hierdurch wird lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme um (bis zu) 24 Monate hinausgezögert.“
Wegfall der Lieferpflichten würde PV-Potenzial auf Gebäuden heben DGRV
Das PV-Potenzial auf Gebäuden könnte verstärkt gehoben werden, wenn für Vor-Ort-Projekte hinter dem Netzanschlusspunkt keine Stromlieferungs-Rechte und -Pflichten gelten.
- Aus der Stellungnahme von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 56 % sicher).
„Das PV-Potential auf Gebäuden könnte verstärkt gehoben werden“
Anlagenzusammenfassung für Bürgerenergiegesellschaften anpassen DGRV
Die Anlagenzusammenfassung für Bürgerenergiegesellschaften sollte angepasst werden.
- Aus der Stellungnahme von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 71 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
„Die Anlagenzusammenfassung für Bürgerenergiegesellschaften sollte daher angepasst werden.“
Hauptzollämter verklammern Anlagen eines Direktvermarkters WI Energy GmbH
Einige Hauptzollämter vertreten, dass alle Anlagen desselben Direktvermarkters wegen gemeinsamer Steuerung zu einer stromsteuerlichen Anlage zusammengefasst werden müssen, abweichend von den EEG-Kriterien.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 56 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„argumentieren einige Hauptzollämter, dass ebenfalls alle Anlagen des gleichen Direktvermarkters (gemeinsame Steuerung) verklammert werden müssen“
Neuer § 21 Abs. 5 MsbG: Lokationsbündel für gemeinsame Messung Naturstrom AG, Green Planet Energy eG
Die Stellungnahme schlägt vor, § 21 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) um einen Absatz 5 zu ergänzen, wonach mehrere Zählpunkte, auch an mehreren Netzanschlüssen desselben Netzknotens gleicher Spannungsebene, die Anforderungen an gemeinsame Messung zur summierten Abrechnung und zur Errichtung einer Kundenanlage durch eine rechnerisch ermittelte Marktlokation (Lokationsbündel) erfüllen können, sofern die Messdaten aus Messsystemen stammen.
- Aus der Stellungnahme von Naturstrom AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar (wer fordert die Änderung, in welchem Rahmen); jetzt wird benannt, dass es ein Änderungsvorschlag der Stellungnahme zum MsbG ist, ohne neue Behauptungen hinzuzufügen.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Green Planet Energy eG (75 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 26 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„durch eine rechnerisch ermittelte Marktlokation erfüllt werden (=Lokationsbündel)“
„Für mehrere Zählpunkte können die Anforderungen an eine gemeinsame Messung zur summierten Abrechnung und Errichtung einer Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a und 24b EnWG durch eine rechnerisch ermittelte Marktlokation erfüllt werden (=Lokationsbündel)“
Zusammenfassung von PV-Anlagen nach technischem Anlagenbegriff belastet kleine Anlagen VEDEC, ZIA, Green Planet Energy eG
Die Zusammenfassung mehrerer Solaranlagen nach § 9 Abs. 3 EEG über mehrere Netzanschlüsse hinweg führt dazu, dass kleine benachbarte Anlagen die 100-kW-Grenze überschreiten und kostenintensive Fernwirktechnik installieren müssen.
- Aus der Stellungnahme von VEDEC – Verband für Energiedienstleistungen, Effiezienz und Contracting e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (51 % sicher), Green Planet Energy eG (75 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Ab der 100 kW Grenze ist für die (Gesamt-)Anlage kostenintensive Fernwirktechnik verpflichtend nach § 9 Abs. 1 & 2 EEG zu installieren.“
„Die Anlagenzusammenfassung verhindert in der Praxis oftmals PV-Projekte, da benachbarte PV-Anlagen gemeinschaftlich zur Direktvermarktung verpflichtet werden und die daraus resultierenden technischen Anforderungen enorme Mehrkosten verursachen“
„Dies hat zur Folge, dass der Netzbetreiber den Einbau von Fernwirktechnik veranlassen kann“
Anlagenzusammenfassung benachteiligt Mieterstrom in dichten Quartieren VEDEC
Die bisherige Zusammenfassung von Anlagen bei der Überschussvergütung benachteiligt Mieterstromanlagen gerade in eng besiedelten urbanen Bereichen, die zugleich unter der Solarpflicht unter Handlungsdruck stehen.
- Aus der Stellungnahme von VEDEC – Verband für Energiedienstleistungen, Effiezienz und Contracting e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Die bisherige Lösung benachteiligt Mieterstromanlagen gerade in den eng besiedelten urbanen Bereichen.“
EEG: Keine vergütungsseitige Anlagenzusammenfassung bei gleichem Anschlusspunkt VEDEC
Im EEG soll die Anlagenzusammenfassung bei Anschluss am selben Anschlusspunkt nicht nur für den Mieterstromzuschlag, sondern auch für die Überschussvergütung entfallen, wofür Änderungen von § 24 Abs. 1 Satz 1 und § 21 Abs. 1 Satz 4 EEG vorgeschlagen werden.
- Aus der Stellungnahme von VEDEC – Verband für Energiedienstleistungen, Effiezienz und Contracting e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (fehlende Nennung des EEG); die Neufassung benennt das Gesetz und behält Aussage und Richtung bei.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Es sollte daher nicht nur für den Mieterstromzuschlag, sondern auch für die Überschussvergütung keine (vergütungsseitige) Anlagenzusammenfassung im Falle des Anschlusses am selben Anschlusspunkt mehr erfolgen.“
Clearingstelle: § 9 Abs. 3 EEG 2023 neu regeln, an Netzsicherheit ausrichten Clearingstelle EEG/KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG meint, die Anlagenzusammenfassung nach § 9 Abs. 3 EEG 2023 (Einbaupflichten) sollte neu geregelt werden und dabei die spezifischen Fragen der Netzsicherheit adressieren, weil Anlagensplitting zur Umgehung von Einbaupflichten andere Folgen hat als Splitting zur Umgehung vergütungsbezogener Leistungsschwellen.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point lacked the actor and context (who proposes it and that § 9 Abs. 3 concerns the aggregation of plants); rewritten to name the Clearingstelle and the provision's subject, keeping the claim and its direction.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„sollte jedoch bei § 9 Abs. 3 EEG 2023 eine Neuregelung die spezifischen Fragen der Netzsicherheit adressieren“
Clearingstelle EEG: Kein Anlagensplitting bei unabhängigen Gebäuden eines Betriebsgeländes Clearingstelle EEG/KWKG
Die Clearingstelle EEG argumentiert, dass ein Betriebsgelände viele Gebäude mit unterschiedlichen Betreibern, Installateuren, Modultypen und Dachaufbringungsvorrichtungen ohne Synergieeffekte umfassen kann, sodass die Zusammenfassung nach § 24 EEG 2023 auf demselben Betriebsgelände dort objektiv kein Anlagensplitting erfasst.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies ohne Nennung von Akteur und Vorschrift auf „ein Betriebsgelände“; jetzt sind Clearingstelle EEG und § 24 EEG 2023 benannt, die Aussage bleibt unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„sodass bei objektiver Betrachtung kein „Anlagensplitting“ vorliegt“
Zusammenfassung nach Grundstück oder Betriebsgelände sollte nicht beibehalten werden Clearingstelle EEG/KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG rät davon ab, bei der Anlagenzusammenfassung von Solaranlagen am Kriterium desselben Grundstücks, desselben Betriebsgeländes oder der unmittelbaren räumlichen Nähe festzuhalten, und schlägt stattdessen eine Zusammenfassung pro Gebäude vor.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable legal claim (current law requires aggregation) with a value judgment (this is inappropriate); split into both.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Sie rät davon ab, an der Zusammenfassung auf demselben Grundstück, auf demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlichen Nähe festzuhalten.“
Anlagenzusammenfassung (EEG) führt oft zu schwer vermittelbaren Ergebnissen Clearingstelle EEG/KWKG
Nach Auffassung der Clearingstelle EEG führt die Einzelfallprüfung bei der Anlagenzusammenfassung von Solaranlagen oftmals zu unbefriedigenden und häufig nicht vermittelbaren Ergebnissen.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Three independently assessable claims (effort/error-proneness, unsatisfactory outcomes, billing problems), now named by instrument and attributed neutrally.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„oftmals zu unbefriedigenden, häufig nicht vermittelbaren Ergebnissen“
Prüfung räumlicher Nähe bei Solaranlagen verursacht hohen Aufwand Clearingstelle EEG/KWKG
Die Prüfung, ob Solaranlagen untereinander in unmittelbarer räumlicher Nähe liegen, verursacht bei der Clearingstelle einen hohen Prüfungsaufwand.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combines two claims (high review effort; legal uncertainty about industrial areas) that a reader could accept or reject independently, so it is split.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 57 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
„Speziell die Prüfung, ob eine unmittelbare räumliche Nähe von Solaranlagen untereinander vorliegt, ruft einen hohen Prüfungsaufwand bei der Clearingstelle hervor.“
Anlagenzusammenfassung (EEG) bereitet Netzbetreibern Abrechnungsprobleme Clearingstelle EEG/KWKG
Nach Auffassung der Clearingstelle EEG führt die Anlagenzusammenfassung von Solaranlagen für Netzbetreiber zu erheblichen Problemen bei der Abrechnung.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Three independently assessable claims (effort/error-proneness, unsatisfactory outcomes, billing problems), now named by instrument and attributed neutrally.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„für die Netzbetreiber zu erheblichen Problemen bei der Abrechnung führt“
Energieträgerspezifische Zusammenfassungsregeln für Solaranlagen Clearingstelle EEG/KWKG
Die Anlagenzusammenfassung in § 24 Abs. 1 EEG 2023 soll weitgehend neu gefasst und durch energieträgerspezifische Regelungen ergänzt werden, die den Besonderheiten von Solaranlagen Rechnung tragen.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
„die bislang in § 24 Abs. 1 EEG 2023 weitgehend energieträgerübergreifend geregel- te Anlagenzusammenfassung durch energieträgerspezifische Zusammenfassungsrege- lungen zu ergänzen“
Betriebsgelände-Zusammenfassung erschwert Anspruchsberechnung der Netzbetreiber Clearingstelle EEG/KWKG
Nach Ansicht der Clearingstelle hat die Ausweitung der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 1 EEG 2023 auf Betriebsgelände die Erschwernisse der Anspruchsberechnung für Netzbetreiber ausgeweitet.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Investitionsunsicherheit der Betreiber; erschwerte Anspruchsberechnung der Netzbetreiber); getrennt und mit Bezug auf Clearingstelle und § 24 EEG 2023 eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„die Erschwernisse der Anspruchsberechnung für Netzbetreiber ausgeweitet“
EEG 2023 verlangt Zusammenfassung unabhängiger Solaranlagen auf demselben Grundstück Clearingstelle EEG/KWKG
Nach der aktuellen Rechtslage (§ 24 EEG 2023) müssen rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige Solarvorhaben, etwa in Reihenhaus-, Genossenschafts- oder Gewerbepark-Siedlungen, zusammengefasst werden, wenn sie auf demselben Grundstück, demselben Betriebsgelände oder in unmittelbarer räumlicher Nähe liegen.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable legal claim (current law requires aggregation) with a value judgment (this is inappropriate); split into both.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„vollständig voneinander unabhängige und getrennte Vorhaben, die jedoch nach der aktuellen Gesetzeslage zwingend immer dann zusammenzufassen sind“
Betriebsgelände-Zusammenfassung schafft Investitionsunsicherheit (EEG 2023) Clearingstelle EEG/KWKG
Nach Ansicht der Clearingstelle hat die Ausweitung der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 1 EEG 2023 auf Betriebsgelände eine weitere Investitionsunsicherheit für Anlagenbetreiber geschaffen.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Investitionsunsicherheit der Betreiber; erschwerte Anspruchsberechnung der Netzbetreiber); getrennt und mit Bezug auf Clearingstelle und § 24 EEG 2023 eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„wurde durch die Ausweitung der Anlagenzusammenfassung auf Betriebsgelände eine weitere Investitionsunsicherheit für Anlagenbetreiber geschaffen“
§ 9 Abs. 3 EEG 2023: Zwangszusammenfassung führt oft zu unzweckmäßigen Ergebnissen Clearingstelle EEG/KWKG
Nach Ansicht der Clearingstelle EEG führt die zwingende Zusammenfassung von Solaranlagen auf demselben Grundstück nach § 9 Abs. 3 EEG 2023 häufig zu unzweckmäßigen Ergebnissen.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point lacked an identifiable actor and used loaded wording ("Zwangs-", "gravierende"); rewritten to name the Clearingstelle EEG and the provision neutrally while keeping the claim's direction.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„die zwingende Zusammenfassung von Solaranlagen auf demselben Grundstück häufig zu unzweckmäßigen Ergebnissen führt“
Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt als Zusammenfassungskriterium Clearingstelle EEG/KWKG
Für § 9 Abs. 3 EEG 2023 könnte auf die Einspeiseleistung (kVA) aller über denselben Netzverknüpfungspunkt angebundenen Anlagen abgestellt werden statt auf die Summe der Modulleistungen (kWp), da dies aus Netzsicht maßgeblich sei.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„auf die Einspeiseleistung (in kVA) aller Anlagen, die über denselben Netzver- knüpfungspunkt ans Netz angebunden sind, abzustellen“
Zusammenfassung pro Gebäude statt pro Grundstück/Betriebsgelände Clearingstelle EEG/KWKG
Für Solaranlagen soll die Zusammenfassung pro Gebäude erfolgen; sie sei rechtssicher umsetzbar, eindeutig und einfach anzuwenden, und die Anknüpfung an Grundstück, Betriebsgelände oder räumliche Nähe solle aufgegeben werden.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Die Clearingstelle hält eine Zusammenfassung pro Gebäude bei Solaranlagen für rechtssicher umsetzbar“
Clearingstelle: Bei zwei Anlagen auf einem Dach genügt eine MaStR-Registrierung Clearingstelle EEG/KWKG
Die Clearingstelle geht nach vorläufiger Einschätzung davon aus, dass beim Parallelbetrieb einer Volleinspeise- und einer Teileinspeiseanlage auf einem Dach nach § 5 Abs. 1 Satz 2 MaStRV eine Registrierung im Marktstammdatenregister ausreicht, und regt an, dies klarzustellen.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies ohne Kontext auf "die Clearingstelle" und die Norm; jetzt nennt er Akteur, Sachverhalt (zwei Anlagen auf einem Dach, Marktstammdatenregister) und Vorschrift.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
„davon aus, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 MaStRV6 eine Registrierung ausreicht und regt an, dies klarzustellen.“
Anlagenzusammenfassung macht Mieterstromanlagen direktvermarktungspflichtig Stadtwerke München
Nach Darstellung der SWM werden mehrere PV-Anlagen auf einem Gebäude oder Grundstück bei der Bemessung der 100-kWp-Grenze zur Direktvermarktungspflicht zusammengefasst, sodass z. B. sechs Mieterstromanlagen à 20 kWp (zusammen 120 kWp) direktvermarktungspflichtig werden.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte weder Akteur noch Kontext (Mieterstrom, 100-kWp-Grenze der Direktvermarktungspflicht); das Umschreiben macht ihn eigenständig verständlich, ohne neue Behauptung.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
„werden mehrere PV-Anlagen nach § 9 EnWG auf einem Gebäude oder Grundstück zu einer PV-Anlage zusammengefasst“
Zusatzkosten der Direktvermarktung können Mieterstromanlagen unwirtschaftlich machen Stadtwerke München
Die zusätzliche Direktvermarktungs-Hardware bei zusammengefassten Mieterstromanlagen verursacht nach Einschätzung der Stellungnahme Zusatzkosten, die zur Unwirtschaftlichkeit der PV-Anlagen führen können.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Passage verbindet eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Hardware-Pflicht bei Zusammenfassung nach § 9 EnWG) mit einer Folgenbewertung (Kosten, mögliche Unwirtschaftlichkeit); beide sind getrennt prüfbar und nun neutral und eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 61 % sicher).
„Dies führt zu zusätzlichen Kosten, was zur Unwirtschaftlichkeit der PV-Anlagen führen kann.“
Zusammenfassung erfordert Direktvermarktungs-Hardware an jeder Mieterstromanlage Stadtwerke München
Wenn mehrere Mieterstromanlagen auf einem Gebäude oder Grundstück für die Direktvermarktungspflicht zu einer Anlage zusammengefasst werden, muss nach Darstellung der Stellungnahme jede einzelne Anlage mit zusätzlicher Hardware für die Direktvermarktung ausgestattet werden.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Passage verbindet eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Hardware-Pflicht bei Zusammenfassung nach § 9 EnWG) mit einer Folgenbewertung (Kosten, mögliche Unwirtschaftlichkeit); beide sind getrennt prüfbar und nun neutral und eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„Erstens muss so jede Anlage mit zusätzlicher Hardware für die Direktvermarktung ausgestattet werden.“
Keine Zusammenfassung von Mieterstromanlagen bei Direktvermarktung Stadtwerke München
Mehrere Mieterstromanlagen auf einem Gebäude oder Grundstück sollen für die Bemessung der Direktvermarktungspflicht nicht zusammengefasst werden.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Keine Anlagenzusammenfassung von Mieterstromanlagen auf einem Gebäude oder Grundstück für die Direktvermarktung“
EEG § 24 Abs. 2: Nur Bürgerenergie-Solarparks untereinander zusammenfassen 100 Prozent Erneuerbare Stiftung, BNE, BNE
Die Stellungnahme schlägt vor, bei der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 nur Bürgerenergie-Solarparks weiterhin untereinander zusammenzufassen, damit die beihilferechtlichen Vorgaben für Bürgerenergie nicht unterlaufen werden können.
- Aus der Stellungnahme von 100 Prozent Erneuerbare Stiftung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte weder die Regelung (§ 24 Abs. 2 EEG 2023, Anlagenzusammenfassung) noch dass es ein Änderungsvorschlag der Stellungnahme ist; das ist jetzt ergänzt.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (99 % sicher), BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (76 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 72 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
„nur Bürgerenergiesolarparks weiterhin untereinander zusammengefasst werden, um die beihilferechtlichen Vorgaben für Bürgerenergie nicht unterlaufen zu können“
„Nur Bürgerenergiesolarparks sollen weiterhin untereinander verklammert werden, damit die beihilferechtlichen Vorgaben für Bürgerenergie nicht unterlaufen werden.“
„Lösung: Nur Bürgerenergie-Solarparks untereinander verklammern, um den Missbrauch der Regelung auszuschließen.“
EEG § 24 Abs. 2: Bürgerenergie-Solarparks nur untereinander zusammenfassen 100 Prozent Erneuerbare Stiftung
Bei der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 sollen Solarparks von Bürgerenergiegesellschaften nur mit anderen Bürgerenergie-Solarparks zusammengefasst werden, nicht mit sonstigen EEG-Solarparks, damit sich Projekte nicht gegenseitig blockieren.
- Aus der Stellungnahme von 100 Prozent Erneuerbare Stiftung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled three separable claims (citizen solar parks only grouped among themselves, PPA exclusion, analogous rule for wind parks) and lacked reference to the legal provision; split and named § 24 Abs. 2 EEG 2023.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„Wir schlagen daher vor, dass nur Bürgerenergiesolarparks weiterhin untereinander zusammengefasst werden“
EEG § 24 Abs. 2: PPA-Projekte von der Anlagenzusammenfassung ausnehmen 100 Prozent Erneuerbare Stiftung, BNE
Solarprojekte mit Direktabnahmeverträgen (PPA) sollen nach Ansicht der Stellungnahme generell nicht Teil der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 sein.
- Aus der Stellungnahme von 100 Prozent Erneuerbare Stiftung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled three separable claims (citizen solar parks only grouped among themselves, PPA exclusion, analogous rule for wind parks) and lacked reference to the legal provision; split and named § 24 Abs. 2 EEG 2023.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (96 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 64 % sicher).
„PPA-Projekte sollten generell nicht Teil der Anlagenzusammenfassung sein.“
„PPA-Projekte sollten generell nicht Teil der Anlagenzusammenfassung sein.“
Nachbar-Anlagen von Zusammenfassung ausnehmen 100 Prozent Erneuerbare Stiftung
Bei Dachanlagen sollte in § 24 Abs. 1 EEG 2023 ein Kriterium eingeführt werden, um Anlagen unterschiedlicher Privatpersonen (Nachbaranlagen) voneinander zu unterscheiden und nicht zusammenzufassen.
- Aus der Stellungnahme von 100 Prozent Erneuerbare Stiftung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„ein geeignetes Kri terium einzuführen , um Anlagen bspw. unterschiedlicher Privatpersonen voneinander unter- scheiden zu können.“
Anlagenzusammenfassung blockiert Projekte gegenseitig 100 Prozent Erneuerbare Stiftung
Die Regelung zur Anlagenzusammenfassung in § 24 Abs. 2 EEG 2023 fasst Bürgersolarparks mit allen anderen Solarparks im 2-km-Umkreis zusammen, wodurch sich bei der nötigen Ausbaugeschwindigkeit Projekte absehbar gegenseitig blockieren.
- Aus der Stellungnahme von 100 Prozent Erneuerbare Stiftung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Dadurch werden sich bei der erforderlichen Ausbaugeschwindigkeit absehbar Projekte gegenseitig blockieren.“
Geplanter Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb zweier Anlagen auf einem Dach 100 Prozent Erneuerbare Stiftung
Die Photovoltaik-Strategie sieht einen Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach vor.
- Aus der Stellungnahme von 100 Prozent Erneuerbare Stiftung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Satz verbindet die Tatsachenbehauptung (Bürokratieabbau ist geplant) mit der Wertung (zu begrüßen); beide werden getrennt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 44 % sicher).
„Der geplante Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach ist zu begrüßen.“
Balkon-PV kann Wirtschaftlichkeit der Dach-PV gefährden ZIA
Schon wenige Balkon-PV-Anlagen können bei Zusammenfassung die Dach-PV eines Vermieters über die Schwellenwerte in die Direktvermarktung schieben und deren Wirtschaftlichkeit gefährden.
- Aus der Stellungnahme von ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 77 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 70 % sicher).
„da bereits durch wenige Balkon-PV-Anlagen und eine entsprechende Überführung der verklammerten Anlagen die Wirtschaftlichkeit der gesamten PV-Anlage gefährdet ist“
Technische Anforderungen nach Größe der Einzelanlage ZIA
Bei Zusammenfassungen hinter einem Netzanschlusspunkt sollen die technischen Anforderungen je Einzelanlage nach deren eigener Größe festgelegt werden.
- Aus der Stellungnahme von ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
„die Anforderungen an die technischen Einrichtungen jeder einzelnen Anlage auf Basis der Größe der jeweiligen Einzelanlage festgelegt werden“
Dach-PV und Balkon-PV nicht zusammenfassen ZIA
Eine Anlagenzusammenfassung von Dach-PV-Anlagen und Balkon-PV soll ausgeschlossen werden.
- Aus der Stellungnahme von ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 70 % sicher).
„Eine Anlagenzusammenfassung von Dach-PV-Anlagen und Balkon-PV muss ausgeschlossen sein“
Konkreter Gesetzestext-Vorschlag für § 24 Abs. 2 EEG 2023 BBEn
Es wird eine Ergänzung in § 24 Abs. 2 EEG 2023 vorgeschlagen, nach der Solaranlagen ohne Zahlungsanspruch und von Bürgerenergiegesellschaften errichtete Freiflächenanlagen nicht mit anderen Freiflächenanlagen zusammengefasst werden, außer mit anderen Bürgerenergie-Anlagen.
- Aus der Stellungnahme von BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 34 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 53 % sicher).
„Abweichend von Nummer 2 werden Solaranlagen, die keinen Anspruch auf Zahlungen nach § 19 Absatz 1 haben, nicht mit anderen Freiflächenanlagen“
§ 24 Abs. 2 EEG 2023: Zusammenfassung kann Bürgerenergie-Projekte blockieren BBEn, BNE
Nach Auffassung der Einreichenden führt die Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG 2023, die Bürgerenergie-Solarparks mit anderen Solarparks im Umkreis von 2 km und 24 Monaten zusammenfasst, dazu, dass sich Projekte gegenseitig blockieren und die Standortkommune zwischen Bürgerpark und anderem Solarpark entscheiden müsste.
- Aus der Stellungnahme von BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Kernanliegen bleibt erhalten; der Punkt ist als Auffassung der Einreichenden formuliert und benennt die Vorschrift, die behauptete Folge ist neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (89 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 52 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Dadurch werden sich Projekte gegenseitig blockieren.“
„Die Standortkommune, die Bebauungspläne für die Solarparks erlässt, müsste in solchen Fällen eine Entscheidung treffen, ob der maximal 6 MW große Bürgersolarpark errichtet wird, oder der in der Regel größere andere Solarpark (Ausschreibung oder PPA).“
EnSiG-Regelung zu Anlagenerweiterung löst Verklammerungsproblem nicht BBEn
Die mit dem EnSiG beschlossene Regelung zur Anlagenerweiterung von Solarparks löst nach Ansicht der Stellungnahme das Problem der Anlagenzusammenfassung (Verklammerung von Bürgerenergie-Solarparks mit anderen Solarparks nach § 24 Abs. 2 EEG 2023) nicht.
- Aus der Stellungnahme von BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar (worauf sich „das Problem" bezieht); jetzt benennt er die Norm (§ 24 Abs. 2 EEG 2023) und das Problem der Verklammerung von Bürgerenergie-Solarparks.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 87 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 69 % sicher).
„Die mit dem EnSiG beschlossene Regelung zur Anlagenerweiterung von Solarparks löst das Problem nicht.“
Virtuelles Kundenanlagen-Modell einführen BBEn
Es soll ein virtuelles Kundenanlagen-Modell eingeführt werden, bei dem Gateway am Netzanschlusspunkt, viertelstundenscharfe Bilanzierung und virtuelle Zählpunkte genutzt werden und mehrere Netzanschlusspunkte virtuell zusammengefasst werden können.
- Aus der Stellungnahme von BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 36 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
„Die Empfehlung lautet daher, ein virtuelles Kundenanlagen- Modell einzuführen.“
Verpflichtende Bilanzkreismodelle für Mehrfachstandorte Deutscher Landkreistag-Berlin
Netzbetreiber bzw. Versorger sollen Bilanzkreismodelle für Eigentümer mehrerer PV-Dächer und Bezugsstellen verpflichtend (gegen Entgelt) anbieten und Außenbereichsgebäude einbinden.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
„verpflichtend anzubieten sind, diese aber für diese Dienstleistung auch entsprechende Erlöse erzielen können“
Vereinfachte Regeln für kommunale Gebäude Deutscher Landkreistag-Berlin
Für kommunale Gebäude sollten vereinfachte Regelungen gelten, damit Kommunen nicht mehrfach Entgelte zahlen oder Hausanschlüsse bündeln müssen.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 41 % sicher).
„damit die Kommunen nicht mehrfach Entgelte bezahlen oder Stromanschlüsse benachbarter Gebäude zu einem Hausanschluss bündeln müssen“
Keine Anlagenzusammenfassung (§ 24 EEG) für Bürgerenergie bei strenger Definition ARGE Netz GmbH & Co. KG
Wenn die Definition einer Bürgerenergiegesellschaft (70 % des Eigenkapitals von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, 50 natürliche Personen pro Projekt) Missbrauch ausschließt, braucht es nach Ansicht der Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie keine Regelung zur Anlagenzusammenfassung nach § 24 EEG für Bürgerenergie.
- Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext nicht verständlich (unklar, wessen Definition und welche Regelung gemeint ist); umgeschrieben mit Nennung von § 24 EEG, Bürgerenergiegesellschaft und Photovoltaik-Strategie, Aussage und Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 56 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 69 % sicher).
„so besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, eine Regelung zur Anlagenzusammenfassung zu treffen.“
20-MW-Grenze führt zu künstlich klein projektierten Anlagen ARGE Netz GmbH & Co. KG, BDEW
Die ab 2024 geltende 20-MW-Grenze führt dazu, dass Anlagen künstlich klein projektiert werden und das Flächenpotenzial nicht ideal ausgeschöpft wird.
- Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (100 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 53 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 41 % sicher).
„Diese führt jedoch dazu, dass Anlagen künstlich klein projektiert werden und somit das Potenzial einer Fläche nicht ideal ausgeschöpft wird.“
„Diese führt jedoch dazu, dass Anlagen künstlich klein projek- tiert werden und somit das Potenzial einer Fläche nicht ideal ausgeschöpft wird.“
Gemeinsame Messung senkt Bürokratie sowie Melde- und Kontrollpflichten SFV
Die Stellungnahme behauptet, dass der Verbund mit Bestandsanlagen und gemeinsame Messsysteme den Bürokratieaufwand eindämmen sowie die Meldepflichten der Anlagenbetreiber und die Kontrollpflichten der Buchprüfer verringern.
- Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a regulatory demand with a separate claim about its effect on bureaucracy and reporting duties; the two can be accepted or rejected independently.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 72 % sicher).
„Das dämmt den Bürokratieaufwand ein und reduziert die Meldepflichten der Anlagenbetreiber:innen und auch die Kontrollpflichten der Buchprüfer:innen.“
Anlagen im Verbund mit Bestandsanlagen, gemeinsame Messsysteme SFV
Die Stellungnahme fordert, dass Solaranlagen an und auf Gebäuden komplikationslos im Verbund mit Bestandsanlagen errichtet und der erzeugte Strom über gemeinsame Messsysteme einfach abgerechnet werden können.
- Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a regulatory demand with a separate claim about its effect on bureaucracy and reporting duties; the two can be accepted or rejected independently.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
„Solaranlagen auf Flächen an und auf Gebäuden müssen komplikationslos im Verbund mit Bestandsanlagen errichtet werden können und erzeugter Strom über gemeinsame Messsysteme einfach abrechenbar sein.“
Clearingstelle EEG/KWKG musste Anlagenzusammenfassung oft klären SFV
Die Clearingstelle EEG/KWKG musste in den letzten Jahren in vielen Verfahren klären, wie die gesetzlichen Regelungen zur vergütungsrechtlichen und technischen Zusammenfassung mehrerer Anlagen anzuwenden sind.
- Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable fact (the Clearingstelle had to clarify interpretation questions in many procedures) with a value judgment (welcoming the planned clarification), so it is split into the two claims.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 62 % sicher).
„Die Clearingstelle EEG / KWKG musste in den letzten Jahren in vielen Verfahren klären, wie die gesetzlichen Regelungen zur vergütungsrechtlichen und technischen Zusammenfassung von mehreren Anlagen anzuwenden sind.“
Vollständiger Missbrauchsausschluss bei Anlagenzusammenfassung erhöht Bürokratie SFV
Der Versuch, Missbrauchsmöglichkeiten bei der Anlagenzusammenfassung vollständig auszuschließen, führt nach Auffassung der Stellungnahme zu mehr Reglementierung und Bürokratie.
- Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Bürokratiefolge des Missbrauchsausschlusses; Vorrang des Klimaschutzes); beide werden neutral formuliert und mit Bezug auf die Anlagenzusammenfassung getrennt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Die Bemühungen, Missbrauchsmöglichkeiten komplett auszuschließen, führt zur Reglementierung und zu mehr Bürokratie.“
Klärung und Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung wird begrüßt SFV
Es wird begrüßt, dass die PV-Strategie des BMWK bei der Anlagenzusammenfassung Rechtsklarheit schaffen und Vereinfachungen umsetzen will.
- Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable fact (the Clearingstelle had to clarify interpretation questions in many procedures) with a value judgment (welcoming the planned clarification), so it is split into the two claims.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
„Wir begrüßen es, hier Rechtsklarheit zu schaffen und Vereinfachungen umzusetzen.“
Pflicht zur Anlagenkombination streichen BDEW
Die Pflicht zur Anlagenkombination in der Innovationsausschreibung soll gestrichen werden.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 49 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 71 % sicher).
„Die Pflicht zur Anlagenkombination in der Ausschreibung ist zu streichen.“
Missbrauchsmöglichkeiten bei Zusammenfassung mitprüfen BDEW
Bei der Analyse der Zusammenfassungsregelungen sollten auch die in der Strategie angesprochenen Missbrauchsmöglichkeiten betrachtet werden.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„Dabei sollten auch die in der PV- Strategie bereits angesprochenen Missbrauchsmöglichkeiten in den Blick genommen werden.“
Analyse der Anlagenzusammenfassung begrüßt BDEW
Der BDEW begrüßt die geplante Analyse der Zusammenfassungsregelungen nach § 24 Abs. 1 EEG 2023 in der PV-Strategie.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 51 % sicher).
„Der BDEW begrüßt eine Analyse der geltenden Zusammenfassungsregelungen“
Zusammenfassungsregeln benachteiligen später in Betrieb genommene Anlagen BDEW
Die geltenden Regeln zur Anlagenzusammenfassung können zu einer Benachteiligung später in Betrieb genommener Anlagen führen.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„die zu einer Benachteiligung später in Betrieb genommener Anlagen führen können“
§ 9 Abs. 3 EEG: Zusammenfassung nur bei gleichem Anschlusspunkt Green Planet Energy eG
§ 9 Abs. 3 EEG soll so geändert werden, dass Solaranlagen nur dann als eine Anlage gelten, wenn sie auf demselben Grundstück oder Gebäude und am selben Anschlusspunkt betrieben werden und innerhalb von zwölf Monaten in Betrieb gehen.
- Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und an demselben Anschlusspunkt betrieben werden“
Anlagenzusammenfassung macht Vergütungsstufen in WEGs unklar Privatperson 3
Die Anlagenzusammenfassung führt dazu, dass unklar ist, welche Vergütungsstufe gilt, wenn zwei Wohneinheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft binnen 12 Monaten eine PV-Anlage bauen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 3 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (unklare Vergütungsstufen bei Anlagenzusammenfassung) mit einer Forderung (Lockerung); sie wurde in beide Teile getrennt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„2 Wohnheinheiten in einer WEG bauen binnen 12 Monaten eine PV-Anlage. Wer bekommt welche Vergütungsstufe?“
Anlagenzusammenfassung für Erneuerbare in WEGs lockern Privatperson 3
Die Regelung zur Anlagenzusammenfassung soll gelockert werden, damit Erneuerbare-Energien-Anlagen in oder auf einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht benachteiligt werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 3 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (unklare Vergütungsstufen bei Anlagenzusammenfassung) mit einer Forderung (Lockerung); sie wurde in beide Teile getrennt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„EE in/auf einer WEG sollte nicht benachteiligt werden. Anlagenzusammenfassung lockern.“
Unterscheidung direkter Netzanschluss / Kundenanlage beim EEG nicht nachvollziehbar Privatperson 3
Die unterschiedliche Behandlung von direkten EEG-Netzanschlüssen und EEG-Netzanschlüssen bei einer vorhandenen Kundenanlage (Anwendung der NAV) ist nach Ansicht der Einreichung nicht nachvollziehbar.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 3 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage vermischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Fachkräfte können bei Kundenanlagen nicht anschließen, da NAV angewendet wird) mit einer Wertung (Unterscheidung nicht nachvollziehbar); getrennt und neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 62 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
„Ist diese nicht nachvollziehbare Unterscheidung von direkten EEG-Netzanschlüssen und EEG-Netzanschlüssen bei einer vorhandenen Kundeanlage tatsächlich vom Gesetzgeber beabsichtigt gewesen?“
EEG: Anlagenzusammenfassung bei Gebäudeanlagen nur am gemeinsamen Netzanschluss BSW
Der BSW empfiehlt, die Anlagenzusammenfassung im EEG bei PV-Gebäudeanlagen auf Anlagen am gemeinsamen, netztechnisch steuerungsrelevanten Netzanschlusspunkt zu beschränken, da ein Missbrauch wegen der erheblichen Mehrkosten zusätzlicher Netzanschlüsse nicht zu befürchten sei.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independent proposals (grid-connection-point rule for building systems; extending the full/partial feed-in exception) and lacked the EEG/BSW reference, so it is split and made standalone.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (100 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Hier ist kein Missbrauch zu befürchten, weil die Errichtung zusätzlicher Netzanschlüsse zum Zweck der Anlagenteilung erhebliche Mehrkosten verursacht“
EEG-Ausnahme zur Anlagenzusammenfassung bei Voll-/Teileinspeisung ausweiten BSW
Der BSW empfiehlt, die im EEG 2023 geschaffene Ausnahme von der Anlagenzusammenfassung für eine Voll- und eine Teileinspeiseanlage nicht nur bei der Vergütung, sondern auf alle Kriterien anzuwenden und auch bei Anlagen auf verschiedenen Gebäuden desselben Grundstücks gelten zu lassen.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies mit „die Ausnahme“ auf einen nicht benannten Zusammenhang; er nennt jetzt das EEG 2023 und den BSW als Absender.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„Die Ausnahme von der Anlagenzusammenfassung bei der Installation einer Voll- und einer Teileinspeiseanlage sollte auf alle Kriterien erweitert werden“
Anlagenzusammenfassung erfasst technisch eigenständige Anlagen BSW
Bei Gebäudeanlagen werden nach der aktuellen Regel auch technisch und kostenmäßig eigenständige Anlagen zusammengefasst, wodurch beim Überschreiten von Leistungsschwellen (30/100 kW) hohe Zusatzkosten für mehrfach zu installierende Technik entstehen.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„auch Anlagen zusammengefasst werden müssen, die technisch und in ihrer Kostenstruktur eigenständige Anlagen sind.“
EEG 2023: Ausnahme bei Anlagenzusammenfassung gilt nur für die Vergütung BSW
Nach Darstellung der Stellungnahme gilt die im EEG 2023 geschaffene Ausnahme von der Anlagenzusammenfassung für eine Volleinspeiseanlage neben einer Teileinspeiseanlage nur für die Vergütung, nicht für alle anderen Vorschriften, sodass bei Überschreiten von Leistungsschwellen hohe Zusatzkosten entstehen.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point lacked context (which exception, which law, which plants); rewritten to name the EEG 2023 aggregation exception for parallel full/partial feed-in PV systems, keeping the quoted claim.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
„Allerdings gilt die Ausnahme nur hinsichtlich der Vergütung, nicht hinsichtlich aller anderen Vorschriften.“
EEG: Anlagenverklammerung gefährdet Förderanspruch bei Hof-PV neben Solarpark BNE, BNE
Nach Ansicht der Stellungnahme würde im EEG die Anlagenverklammerung dazu führen, dass eine kleine Hof-PV-Anlage neben einem wesentlich größeren Solarpark eines Dritten dessen Anspruch auf den anzulegenden Wert gefährden könnte.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Die Aussage war ohne den Kontext (EEG, Hof-PV-Regelung der PV-Strategie, Solarpark) nicht eigenständig verständlich; das Kürzel wurde ausformuliert, ohne die Richtung zu ändern. Das Zitat wurde um den Satzanfang ergänzt, bleibt wörtlich.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (50 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
„Im EEG würden ernste Probleme durch die Anlagenverklammerung mit Solarparks entstehen (siehe übernächster Abschnitt), wodurch selbst eine kleine “Hof-PV" Anlage bei einem wesentliche größeren Solarpark eines Dritten (unbeabsichtigt) den Anspruch auf den anzulegenden Wert ins Risiko stellt“
„Die verklammerte Leistung entspräche nicht mehr der Gebotsgröße und eine Zahlungsberechtigung kann formal nicht aus- gestellt werden“
Hof-PV aus der EEG-Anlagenzusammenfassung ausnehmen BNE
Nach Ansicht der Stellungnahme sollte Hof-PV generell nicht Teil der Anlagenzusammenfassung von Solarparks sein, sofern die hofnahen Anlagen aus der PV-Strategie umgesetzt werden.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte vier unabhängig bewertbare Forderungen (Bürgerenergie-Verklammerung, PPA, Hof-PV, Dringlichkeit im Solarpaket 1) und nannte den Bezug (EEG-Anlagenzusammenfassung) nicht.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
„Hof-PV” soll generell nicht Teil der Anlagenzusammenfassung von Solarparks sein“
Verklammerungsproblem dringend im Solarpaket 1 lösen BNE
Nach Ansicht der Stellungnahme ist das Problem der gegenseitigen Blockade von Solarprojekten durch die Anlagenzusammenfassung lösbar und sollte dringend im Solarpaket 1 gelöst werden.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte vier unabhängig bewertbare Forderungen (Bürgerenergie-Verklammerung, PPA, Hof-PV, Dringlichkeit im Solarpaket 1) und nannte den Bezug (EEG-Anlagenzusammenfassung) nicht.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Das Problem ist lösbar und sollte dringend im Solarpaket 1 gelöst werden.“
Ohne Reform der EEG-Anlagenverklammerung laufen andere PV-Maßnahmen ins Leere BNE
Der bne meint, dass andere Maßnahmen der PV-Strategie 2023 (z. B. Stärkung der Bürgerenergiegesellschaften, Hof-PV) ins Leere laufen, wenn die Modernisierung der Anlagenverklammerungsregel im EEG nicht mitberücksichtigt wird.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne die Einreichung unklar ("Verklammerung", "Maßnahmen"); der Rewrite benennt die EEG-Anlagenverklammerungsregel und die PV-Strategie 2023 als Bezug, Aussage und Richtung bleiben unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 69 % sicher).
„Wird dieses Thema nicht mitberücksichtigt, laufen andere Maßnahmen der PV-Strategie ins Leere (BEG-Stär-kung, “Hof-PV”, …).“
Zwei Anlagen auf einem Dach ermöglichen größeren Projekten volle Dachbelegung BNE
Nach Auffassung des bne bietet die gleichzeitige Errichtung zweier Anlagen auf einem Dach vielen größeren Projekten mit mehreren Wechselrichtern die Möglichkeit, das Dach voll zu belegen und zugleich den gewünschten Eigenverbrauch zu bedienen.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a value judgment (welcoming the deregulation) with a factual claim about its effect (full roof use alongside self-consumption); split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 69 % sicher).
„Zwei Anlagen auf einem Dach zeitgleich zu errichten ist für viele größere Projekte mit mehreren Wechselrichtern eine Chance, das Dach voll zu belegen und trotzdem Eigenverbrauchsmengen entsprechen der Kundewünsche zu bedienen.“
EEG: Anlagenzusammenfassung bei Dach-PV lockern, nur bei Volleinspeisung BNE
Der Verband bne begrüßt weitere Vereinfachungen bei der Anlagenzusammenfassung von PV-Dachanlagen im EEG, will sie aber zum Schutz vor Missbrauch nicht ganz abschaffen, sondern nur noch bei Volleinspeise-Dachanlagen hinter demselben Netzverknüpfungspunkt anwenden.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte weder Akteur (bne) noch Rechtsrahmen (EEG); er ist jetzt eigenständig verständlich. Es ist eine zusammenhängende Position, daher kein Split.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Die Verklammerung sollte aber zum Schutz vor Missbrauch nicht vollständig abgeschafft werden“
bne: Parallelbetrieb-Regel (EEG) ohne Größengrenze nach oben, auch bei Ausschreibungen BNE
Der bne fordert, dass die Parallelbetriebs-Regelung für Voll- und Teileinspeisungsanlagen auf einem Dach im EEG nach oben unabhängig von Größengrenzen gilt und auch bei Ausschreibungen des zweiten Segments anwendbar ist, etwa für eine 30-kW-Eigenverbrauchsanlage auf einer Halle mit 3-MW-Zuschlag.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar (welche Regel, wessen Forderung); jetzt nennt er den bne, die Parallelbetriebs-Regelung für Dachanlagen im EEG und die Richtung der Forderung.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 32 % sicher).
„Die weiterentwickelte Regelung sollte aus Sicht des bne nach oben unabhängig von Größengrenzen sein (d.h. insbesondere auch bei Ausschreibungen des zweiten Segments gelten)“
Parallelbetrieb auf einem Dach: Sonderregel ohne zwei Wechselrichter bis 30 kW BNE
Für den Parallelbetrieb einer Voll- und einer Teileinspeisungsanlage auf einem Dach soll nach Ansicht des bne für Anlagen bis zu einem Schwellenwert von z.B. 30 kW eine Sonderregelung die Aufteilung auch ohne separate Wechselrichter zulassen.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte weder den Regelungsgegenstand (Parallelbetrieb von Voll- und Teileinspeisung auf einem Dach) noch den Urheber; dies wurde ergänzt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 39 % sicher).
„für Anlagen bis zu einem Schwellenwert von z.B. 30 kW eine spezielle Regelung zu schaffen, welche die Aufteilung in den Voll- und Teileinspeisungsteil auch ohne den Einbau von separaten Wechselrichtern zulässt“
Fiktive Anlagenzusammenfassung im EEG erschwert Zubau in Städten (bne) BNE
Nach Ansicht des bne erschwert die im EEG geltende fiktive Anlagenzusammenfassung, die unabhängig von der Eigentümerstellung erfolgt, insbesondere den PV-Zubau im städtischen Raum und bei Direktvermarktungspflichten.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies mit „Heutige" und „geltende" auf das EEG und die Anlagenzusammenfassung, ohne Rechtsrahmen und Akteur zu nennen; jetzt eigenständig formuliert, Aussage und Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„erschwert insbesondere den Zubau im städtischen Raum, sowie bei Direktvermarktungspflichten“