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Privatperson 133

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 9 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 133 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 133 allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt Privatperson 133 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 9 Argumenten stehen 3 auf der Landkarte und 6 sind Einzelforderungen. 4 Argumente sind entstanden, weil die maschinelle Redaktion 2 längere Textstellen geteilt hat. 2 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Dachfläche je Wohneinheit aufteilen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die nutzbare Dachfläche einer WEG sollte anteilig je Wohneinheit aufgeteilt werden, sodass jede Einheit eine eigene, in ihr Stromnetz eingebundene PV-Anlage betreibt (z.B. 120 m² bei 6 Einheiten ergeben ca. 20 m² bzw. ca. 4 kWp je Einheit).

„Konkret muss die potentielle Dachfläche partiell je Wohneinheit zugehörig aufgeteilt werden.“

Originalstelle, Privatperson 133

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 8 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Mieterstrommodell verursacht hohen Verwaltungsaufwand für Vermieter

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Mieterstrommodell ist nach aktueller Gesetzeslage mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, der Vermieter abschreckt, und findet in der Wohnungswirtschaft kaum Zuspruch.

„mit erheblich hohen Verwaltungsaufwand, welcher den Vermieter abschreckt“

Originalstelle, Privatperson 133

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The flagged point mixes a factual claim (Mieterstrom entails high admin effort/little uptake) with the author's demand; the submission also makes a separate claim for a statutory fix, which the point's label implied. Split into the factual claim and the demand.

Mieterstrommodell: hoher Verwaltungsaufwand schreckt Vermieter ab

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Mieterstrommodell ist nach aktueller Gesetzeslage mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, der Vermieter abschreckt.

„mit erheblich hohen Verwaltungsaufwand, welcher den Vermieter abschreckt“

Originalstelle, Privatperson 133

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim about current law (high administrative burden deterring landlords) with a normative demand for new legislation, so it is split into the two.

Gesetzliche Regelung zur einfachen Zurechnung von PV-Anlagen zur Mietwohnung nötig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Es bedarf einer gesetzlichen Regelung, nach der eine PV-Anlage einfach der Mietwohnung zugerechnet wird, ohne Konflikt zwischen WEG-, Miet-, Stromsteuer- und EEG-Recht und mit deutlich geringerem Verwaltungsaufwand.

„bedarf es einer gesetzlichen Regelung, bei der eine PV- Anlage einfach der Mietwohnung zuzurechnen ist“

Originalstelle, Privatperson 133

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The flagged point mixes a factual claim (Mieterstrom entails high admin effort/little uptake) with the author's demand; the submission also makes a separate claim for a statutory fix, which the point's label implied. Split into the factual claim and the demand.

Gesetzliche Regelung: PV-Anlage der Mietwohnung zurechnen, ohne Rechtskonflikte

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Es bedarf einer gesetzlichen Regelung, die eine PV-Anlage einfach der Mietwohnung zurechnet, sodass kein Konflikt zwischen WEG-, Miet-, Stromsteuer- und EEG-Recht entsteht oder der Verwaltungsaufwand deutlich sinkt.

„bedarf es einer gesetzlichen Regelung, bei der eine PV-Anlage einfach der Mietwohnung zuzurechnen ist und kein Konflikt zwischen WEG Recht, Mietrecht, Stromsteuerrecht und EEG entsteht“

Originalstelle, Privatperson 133

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim about current law (high administrative burden deterring landlords) with a normative demand for new legislation, so it is split into the two.

Gesetzliche Zurechnung der PV-Anlage zur Mietwohnung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es bedarf einer gesetzlichen Regelung, nach der eine PV-Anlage einfach der Mietwohnung zugerechnet wird.

„bedarf es einer gesetzlichen Regelung, bei der eine PV- Anlage einfach der Mietwohnung zuzurechnen ist“

Originalstelle, Privatperson 133

Jeder Bewohner hat das Ziel einer eigenen PV-Anlage

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In Mehrfamilienhäusern einer WEG mit gemischter Nutzung (Eigentümer und Mieter) besteht für jeden Bewohner das strategische Ziel, eine der Wohnung zugehörige PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung zu nutzen.

„besteht für jeden Bewohner das strategische Ziel, eine Wohnungszugehörige PV- Anlage zur Eigenstromerzeugung zu nutzen“

Originalstelle, Privatperson 133

Mieterstrom findet in der Wohnungswirtschaft kaum Zuspruch

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mieterstrommodelle finden in der Wohnungswirtschaft nur minimalen Zuspruch, was sich in der geringen Verbreitung zeigt.

„„Mieterstrommodele“ in der Wohnungswirtschaft minimalen Zuspruch finden“

Originalstelle, Privatperson 133

PV-Teilnahme derzeit Privileg von Wohneigentümern

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 179 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Aktive Teilnahme am PV-Ausbau ist derzeit praktisch auf Menschen mit Wohneigentum beschränkt; ohne eigenes Dach sind die Beteiligungsmöglichkeiten gering.

„Die beschriebene Nutzung ist aktuelle nur relativ einfach für Wohneinheiten möglich, bei denen der Bewohner identisch mit dem Wohnungseigentümer ist.“

Originalstelle, Privatperson 133