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Deutsche Leasing AG

Unternehmen. Keinem Lager zugeordnet. 6 Argumente aus rund 1 Seite.

Mit wem Deutsche Leasing AG übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

13 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Deutsche Leasing AG allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt Deutsche Leasing AG anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 6 Argumenten stehen 5 auf der Landkarte und 1 ist eine Einzelforderung. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 2 Argumente sind entstanden, weil sie 1 längere Textstelle geteilt hat. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 6 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

AfA-Zeit für PV-Anlagen auf 10 Jahre verkürzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die steuerliche Abschreibungsdauer für PV-Anlagen soll von 20 auf 10 Jahre verkürzt werden.

„die Afa-Zeit sinnvollerweise auf 10 Jahre angepasst werden sollte“

Originalstelle, Deutsche Leasing AG

AfA-Zeit für PV-Anlagen auf 10 Jahre verkürzen, da 20 Jahre nicht zeitgemäß

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die AfA-Zeit für PV-Anlagen sollte nach Ansicht der Deutschen Leasing wegen üblicher Amortisationszeiten auf 10 Jahre angepasst werden, weil 20 Jahre nicht mehr zeitgemäß seien.

„die Afa-Zeit sinnvollerweise auf 10 Jahre angepasst werden sollte“

Originalstelle, Deutsche Leasing AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischt eine prüfbare Tatsache (AfA beträgt 20 Jahre) mit einer Wertung/Forderung (nicht mehr zeitgemäß, auf 10 Jahre anpassen); getrennt und mit Nennung des Instruments (steuerliche AfA) neu gefasst.

Die steuerliche AfA-Zeit für PV-Anlagen beträgt aktuell 20 Jahre

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach dem derzeitigen Stand gilt für PV-Anlagen eine steuerliche Abschreibungsdauer (AfA) von 20 Jahren.

„die aktuelle Afa-Zeit von 20 Jahren“

Originalstelle, Deutsche Leasing AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischt eine prüfbare Tatsache (AfA beträgt 20 Jahre) mit einer Wertung/Forderung (nicht mehr zeitgemäß, auf 10 Jahre anpassen); getrennt und mit Nennung des Instruments (steuerliche AfA) neu gefasst.

Kürzere AfA-Zeit würde Leasingmöglichkeiten eröffnen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine AfA-Zeit von 10 Jahren würde interessante Leasingmodelle für PV-Anlagen ermöglichen, die aktuell kaum darstellbar sind.

„Das würde auch interessante Leasingmöglichkeiten eröffnen, die aktuell kaum passen“

Originalstelle, Deutsche Leasing AG

Übliche Amortisationszeiten liegen heute bei etwa 10 Jahren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei PV-Anlagen werden aktuell Amortisationszeiten beobachtet, die deutlich unter der 20-jährigen Abschreibungsdauer liegen und eine AfA-Zeit von 10 Jahren nahelegen.

„Aktuelle sehen wir übliche Amortisationszeiten, sodass die Afa-Zeit sinnvollerweise auf 10 Jahre angepasst werden sollte.“

Originalstelle, Deutsche Leasing AG

Bei PV-Leasing schließen sich Risikotreppe und Leasingerlass fast aus

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Deutschen Leasing AG (Sparkassen-Finanzgruppe) lassen sich bei der Leasingfinanzierung von PV-Anlagen die Risikotreppe und der Leasingerlass derzeit kaum gemeinsam anwenden, weshalb interessante Leasingmöglichkeiten aktuell kaum passen.

„da sich Risikotreppe und Leasingerlass fast ausschließen“

Originalstelle, Deutsche Leasing AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point referred to 'Risikotreppe' and 'Leasingerlass' without naming the actor or context; rewritten to attribute the claim to the Deutsche Leasing AG and to the leasing financing of PV systems, without adding new claims.