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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Behörde. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 42 Argumente aus rund 4 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen allein steht

Bei 8 Streitfragen urteilt Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 42 Argumenten stehen 29 auf der Landkarte, 9 sind Einzelforderungen und 4 sind offene Fragen. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 11 Argumente sind entstanden, weil sie 6 längere Textstellen geteilt hat. 3 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 3 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Vereinfachtes Verfahren für Freiflächen-PV in großer BauGB-Novelle prüfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Freiflächen-PV kann im Rahmen der großen BauGB-Novelle geprüft werden.

„Möglichkeiten eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens für Freiflächen-PV-Anlagen können in der großen BauGB-Novelle geprüft werden.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

BauNVO-Klarstellung der PV-Strategie bereits in Formulierungshilfe enthalten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Das BMWSB gibt an, dass die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Klarstellung in der BauNVO bereits in der Formulierungshilfe zur Digitalisierungsnovelle aufgenommen ist.

„Dies ist in der Formulierungshilfe zur Digitalisierungsnovelle bereits aufgenommen.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim about the strategy's BauNVO measure; rewritten to name the actor (BMWSB), the measure and the instrument so it stands alone.

Agri-PV-Privilegierung: Einigung BMWK/BMUV offen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Privilegierung hofnaher Agri-PV-Anlagen wird in der Digitalisierungsnovelle diskutiert, eine Einigung zwischen BMWK und BMUV steht noch aus.

„Hier steht jedoch noch eine Einigung zwischen BMWK und BMUV aus.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 7 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

Brandschutzabstand soll von 1,25 auf 0,50 m sinken

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Fachgremien der Bauministerkonferenz haben beschlossen, den brandschutzrechtlichen Mindestabstand für flache Dach-PV von 1,25 auf 0,50 m zu senken, die Länder stimmten einstimmig zu; die abschließende Billigung steht aus.

„künftig von 1,25 auf 0,50 Meter reduziert werden“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Reduzierter Abstand schafft Spielraum bei Reihenhäusern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der geringere Brandschutzabstand ermöglicht besonders bei PV-Dachanlagen auf Reihenhäusern deutlich mehr Spielräume.

„der besonders für die Installation bei Photovoltaik-Dachanlagen auf Reihenhäusern deutlich mehr Spielräume ermöglicht“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

MBO: keine Abstandsflächen für dünne Solaranlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Musterbauordnung wurde angepasst, sodass Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden bis 0,25 m Stärke und mit 2,50 m Grenzabstand keine Abstandsflächen auslösen.

„auf bestehenden Gebäuden Solaranlagen keine Abstandsflächen auslösen, sofern sie eine Stärke von nicht mehr als 0,25 m und mindestens 2,50 m von der Nachbargrenze zurückbleiben (§ 6 Abs. 7 MBO)“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Baukultur und Denkmalgerechtheit in die Strategie aufnehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Aspekte von Baukultur und Denkmalgerechtheit von PV-Anlagen sollten in die Richtlinie aufgenommen werden.

„sollten in die Richtline die Aspekte von Baukultur und Denkmalgerechtheit von PV-Anlagen aufgenommen werden“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Denkmale sind bereit, Photovoltaik-Beitrag zur Energiewende zu leisten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das BMWSB (Denkmalschutz) stellt fest, dass Denkmale ihren Anteil an der Energiewende, auch im Bereich Solar/Photovoltaik, leisten wollen.

„auch Denkmale ihren Anteil an der Bewältigung der Energiewende - auch im Bereich Solar/Photovoltaik leisten sollen und wollen“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet eine Soll-Forderung (Wertung) mit einer Tatsachenbehauptung über den Willen der Denkmale (wollen); beide lassen sich unabhängig akzeptieren oder ablehnen.

Denkmale sollen zur Energiewende inkl. Photovoltaik beitragen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das BMWSB (Denkmalschutz) hält es für geboten, dass auch Denkmale ihren Anteil an der Bewältigung der Energiewende leisten, auch im Bereich Solar/Photovoltaik.

„auch Denkmale ihren Anteil an der Bewältigung der Energiewende - auch im Bereich Solar/Photovoltaik leisten sollen“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet eine Soll-Forderung (Wertung) mit einer Tatsachenbehauptung über den Willen der Denkmale (wollen); beide lassen sich unabhängig akzeptieren oder ablehnen.

MBO: Genehmigungsfreistellung für Solaranlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Fachkommission Bauaufsicht hat in der Musterbauordnung die Verfahrensfreiheit von Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen beschlossen, einzelne Länder haben dies bereits übernommen.

„sind Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen (ausgenommen bei Hochhäusern) sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes verfahrensfrei“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Mieter behalten freie Stromanbieterwahl bei Gebäudeversorgung

Dasselbe Argument hat auch Lesolco GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung werden PV-Mengen pro rata statisch oder bei Smart Metern bzw. ¼-h-Messung dynamisch zugeordnet, und jeder Mieter kann weiterhin seinen eigenen Stromversorger wählen.

„Die freie Versorgerwahl für Mieter muss sichergestellt bleiben!“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Mieterstrom: keine technische Vereinfachung bei Zählerstruktur

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Beim bestehenden Konzept sind hinsichtlich der Zählerstruktur technisch keine Vereinfachungen möglich.

„Bei bestehendem Konzept sind technisch keine Vereinfachungen, hinsichtlich der Zählerstruktur möglich.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Erweiterung der 10-%-Mieterstromgrenzen entspricht BMWSB-Vorschlag an BMWK

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Laut der Stellungnahme dürfen Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung bereits jetzt unschädlich 10 % ihrer Einnahmen aus Mieterstrom erzielen, und eine Erweiterung dieser Grenzen entspricht einem Vorschlag des BMWSB an das BMWK.

„Die Erweiterung dieser Grenze entspricht einem Vorschlag des BMWSB an das BMWK.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verwies mit „dieser Grenzen“ auf den Kontext; die Neufassung nennt Akteure (BMWSB, BMWK) und Regelungen (Genossenschaften, erweiterte Gewerbesteuerkürzung, Mieterstrom).

Balkonkraftwerke erleichtern 9 Argumente, 8 davon auf der Landkarte

Zählertausch nach Meldung macht Duldungsregel für Balkonkraftwerke wirkungslos

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 234 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Einsender erwartet, dass der Netzbetreiber nach der Meldung eines Balkonkraftwerks den rückwärtsdrehenden Zähler rasch austauscht, sodass die in der Strategie vorgesehene vorübergehende Duldung solcher Zähler kaum Nutzen bringt.

„Von daher spricht eigentlich nichts gegen den Zählerwechsel“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Leistungsgrenze von 600 Wp könnte erhöht werden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke könnte erhöht werden, sofern die elektrotechnische Sicherheit gewährleistet bleibt.

„Könnte erhöht werden, wenn elektrotechnische Sicherheit (Leitungsbelastung, Absicherung usw.) weiterhin gewährleitest ist.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Meldepflichten Balkon-PV auf eine Anmeldung reduzieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Statt Meldung an Netzbetreiber und Marktstammdatenregister könnte es nur eine Anmeldung geben, auch für höhere Leistungen; bisher ist Meldung ohne Elektrofachkraft nur bis 600 Wp möglich.

„Mögliche Vereinfachung: nur 1 Anmeldung und auch für höhere Leistungen.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Balkon-PV: Baukultur und Denkmalschutz berücksichtigen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei der Erleichterung von Balkon-PV, auch beim Zustimmungsanspruch gegenüber WEG oder Vermietenden, sind Belange von Baukultur und Denkmalschutz zu berücksichtigen.

„gilt es auch die Belange von Baukultur und Denkmalschutz zu berücksichtigen“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Rückwärtsdrehende Zähler benachteiligen den Versorger

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Läuft der Zähler rückwärts, kann der Versorger weniger Strombezug abrechnen als tatsächlich bezogen wurde, da die Einspeisung nicht erfasst wird.

„Läuft der Zähler rückwärts, kann der Stromversorger weniger Strombezug in Rechnung stellen als der Stromkunde tatsächlich bezogen hat.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Schukostecker zwingend zulassen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 185 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Schukostecker soll für den Anschluss von Balkonkraftwerken zwingend zugelassen werden.

„Anschluss über Schukostecker zulassen“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Schukostecker-Anschluss ist in VDE-Normen geregelt und im EU-Ausland teils Standard

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Anschluss über Schukostecker ist in VDE V 0126-95 und VDE-AR-N 4105 geregelt und im EU-Ausland teilweise bereits Standard.

„in VDE V 0126-95 und VDE-AR-N 4105 geregelt, im EU-Ausland tlw. bereits Standard“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung (Schukostecker zulassen) ist ein Werturteil; die Normenlage/Verbreitung im Ausland und die Notwendigkeit für die Selbstinbetriebnahme sind eigenständig prüfbare Tatsachenbehauptungen.

Nur mit Schukostecker kann der Endnutzer Balkon-PV selbst in Betrieb nehmen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nur über den Schukostecker kann der Endnutzer die Anlage selbst in Betrieb nehmen, während bisher eine von einem Elektriker zu installierende Wieland-Steckdose erforderlich ist.

„nur so kann Endnutzer die Anlage selbst in Betrieb nehmen. Bisher ist Wieland-Steckdose erforderlich, die durch Elektriker installiert werden muss“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung (Schukostecker zulassen) ist ein Werturteil; die Normenlage/Verbreitung im Ausland und die Notwendigkeit für die Selbstinbetriebnahme sind eigenständig prüfbare Tatsachenbehauptungen.

Offen: Entschädigung des Versorgers bei Rückwärtszählern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es bleibt ungeklärt, wie der Versorger entschädigt wird, wenn rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend geduldet werden.

„Es bliebe die Frage offen, wie der Versorger hier entschädigt wird.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Netzanschlüsse beschleunigen 3 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Duldungspflicht für Anschlussleitungen: Abwägung mit Denkmalbelangen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV sollte Denkmalbelange, insbesondere Bodendenkmale und archäologische Funde, nicht aushebeln, sondern eine Abwägung vorsehen.

„sollte Denkmalbelange (hier insbesondere Bodendenkmale und archäologische Funde) nicht aushebeln, sondern es sollte eine Abwägung stattfinden.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Zählerwechsel bei Balkon-PV meist kostenlos wegen jährlicher Zählergebühr

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Zähler gehört dem Messstellenbetreiber, und ein Wechsel ist meist kostenlos, weil dieser eine jährliche Zählergebühr erhebt; Zusatzkosten können nur entstehen, wenn Zählerplatz oder Zählerschrank ertüchtigt werden müssen.

„Ein Wechsel ist meist kostenlos, da der Messstellenbetreiber eine jährliche Zählergebühr erhebt.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable cost claim (meter change usually free) with a value judgment (nothing speaks against the change, so toleration is questionable); split into both.

Zählerwechsel ist meist kostenlos

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Zählerwechsel ist meist kostenlos, da der Messstellenbetreiber eine jährliche Zählergebühr erhebt; Zusatzkosten fallen nur an, wenn Zählerplatz oder Zählerschrank ertüchtigt werden müssen.

„Ein Wechsel ist meist kostenlos, da der Messstellenbetreiber eine jährliche Zählergebühr erhebt.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Baukulturelle Qualität erhöht Akzeptanz

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Baukulturell hochwertige Lösungen auf Gebäude- und Quartiersebene erhöhen die Akzeptanz von PV-Maßnahmen.

„Gerade die Umsetzung von baukulturell hochwertigen Lösungen auf Gebäude- und Quartiersebene erhöht die Akzeptanz von diesen Maßnahmen.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Energie- und Steuerrecht verzahnen 14 Argumente, 9 davon auf der Landkarte

BMWSB: kein Einwand gegen Schutz der Gemeinnützigkeit bei PV-Strom

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sieht keinen Grund, sich dem Vorschlag der PV-Strategie entgegenzustellen, den Verlust der Gemeinnützigkeit von Körperschaften bei Stromerzeugung aus Photovoltaik auszuschließen, obwohl es einen entsprechenden Bedarf erst für prüfbedürftig hält.

„besteht für BMWSB jedoch kein Grund, sich einem entsprechenden Vorschlag entgegenzustellen“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original nennt weder den Vorschlag noch das BMWSB aus. Die Neufassung benennt beides, Richtung und Inhalt bleiben gleich.

Gemeinnützige können schon wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Gemeinnützige Unternehmen können nach geltender Rechtslage bereits einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Finanzierung des ideellen Bereichs unterhalten.

„können bereits nach geltender Rechtslage einen steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs haben“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the passage comments on the strategy's proposal to rule out loss of charitable status for PV electricity generation, so the point makes a substantive claim about the consultation's subject.

Änderung der Umqualifizierung vereinfacht PV für vermietende Personengesellschaften

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Änderung der Regelung, nach der gewerbliche Einkünfte vermietender Personengesellschaften (z.B. aus Stromlieferungen) alle Einkünfte zu solchen aus Gewerbebetrieb machen, würde für vermietende Personengesellschaften, die PV betreiben möchten, eine Vereinfachung darstellen.

„da er für vermietende Personengesellschaften, die PV betreiben möchten, eine Vereinfachung darstellen würde“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixes a checkable claim (change would simplify things for renting partnerships with PV) with a recommendation to the BMWSB, and lacks context on what is being requalified; split and named the provision.

BMWSB soll sich Vorschlag zur Änderung der Umqualifizierung nicht verschließen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das BMWSB sollte sich einem Vorschlag zur Änderung der steuerlichen Umqualifizierung der Einkünfte von Personengesellschaften („Vermietung und Verpachtung“ in „Gewerbebetrieb“) nicht verschließen, auch wenn dieser auf Widerstand des BMF stoßen könnte.

„BMWSB sollte sich einem entsprechendem Vorschlag aber nicht verschließen“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixes a checkable claim (change would simplify things for renting partnerships with PV) with a recommendation to the BMWSB, and lacks context on what is being requalified; split and named the provision.

Geringe gewerbliche Einkünfte färben alle Einkünfte einer Personengesellschaft um

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Erzielt eine vermietende Personengesellschaft auch nur zu einem geringen Teil gewerbliche Einkünfte, etwa aus Stromlieferungen, gelten nach geltendem Steuerrecht alle ihre Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb.

„Erzielt eine Personengesellschaft auch nur zu einem geringen Teil gewerbliche Einkünfte (z.B. aus Stromlieferungen) gelten alle Einkünfte der Gesellschaft als solche aus Gewerbebetrieb.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable tax-law rule (reclassification of all income as commercial) with an evaluative claim that this is problematic/disadvantageous, so it is split into the factual claim and the judgment.

Umqualifizierung bei Personengesellschaften durch Gestaltung vermeidbar

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die steuerliche Umqualifizierung der Einkünfte vermietender Personengesellschaften von „Vermietung und Verpachtung“ in „Gewerbebetrieb“ durch PV-Stromlieferung lässt sich vermeiden, indem eine andere Gesellschaft mit abweichenden Beteiligungsverhältnissen die PV-Erzeugung übernimmt und so eine Betriebsaufspaltung verhindert wird.

„Die Umqualifizierung lässt sich aber durch geschickte Gestaltung vermeiden“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unverständlich; er nennt jetzt, welche Umqualifizierung gemeint ist (Einkünfte von Personengesellschaften bei PV-Stromlieferung), ohne die Aussage zu verändern.

Umqualifizierung der Einkünfte bei Personengesellschaften hat nachteilige Folgen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Umqualifizierung der Einkünfte vermietender Personengesellschaften in Einkünfte aus Gewerbebetrieb kann nachteilige steuerliche Folgen haben, vor allem durch die Steuerverstrickung der Grundstücke.

„Dies kann nachteilige steuerliche Folgen haben.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable tax-law rule (reclassification of all income as commercial) with an evaluative claim that this is problematic/disadvantageous, so it is split into the factual claim and the judgment.

0-%-USt auf PV-Anlagen beseitigt Anreiz zur USt-Option für Gebäudeeigentümer

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Das BMWSB erwartet, dass der künftige Umsatzsteuersatz von 0 % auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen im Wohnungssektor den Anreiz entfallen lässt, für die Stromerzeugung zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, sodass die Umsatzsteuer-Jahreserklärung von PV-Kleinunternehmen dort kein Problem mehr darstellen dürfte.

„Damit entfällt für Gebäudeeigentümer der Anreiz, hinsichtlich der Stromerzeugung zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point lacked context (who expects this, which rule, which problem); rewritten to name the BMWSB, the 0 % VAT rate on PV systems and the option problem, keeping the claim's direction.

Ziel der Aufhebung der USt-Jahreserklärung unklar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Zielrichtung der Forderung, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen aufzuheben, ist unklar, da Kleinunternehmer ohnehin keine Erklärung abgeben müssen und nur bei freiwilliger Option erklären.

„Die Zielrichtung dieser Forderung ist unklar.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

BMF-Widerstand gegen Änderung der Steuersystematik erwartet

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Eine Änderung der Regelung zur Umqualifizierung der Einkünfte könnte auf erheblichen Widerstand des BMF stoßen, da in die Steuersystematik eingegriffen würde.

„könnte auf erheblichen Widerstand des BMF stoßen, da in die Steuersystematik eingegriffen würde“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Der Punkt trifft eine inhaltliche Aussage zur steuerlichen Umqualifizierung der Einkünfte vermietender Personengesellschaften mit PV-Anlagen und damit zum Konsultationsthema. Er ist verständlich und neutral formuliert.

Wohn-Riester für energetische Sanierung bereits geöffnet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Vorschlag, Wohn-Riester auf energetische Sanierung auszuweiten, könnte teilweise überholt sein, weil das Jahressteuergesetz 2022 Wohn-Riester bereits dafür geöffnet hat.

„Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde „Wohn-Rieser“ bereits für die energetische Sanierung geöffnet.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Stellungnahme verbindet eine prüfbare Tatsachenaussage (Öffnung durch das JStG 2022) mit einer Wertung (Sinn der PV-Ausweitung angesichts der Komplexität); beide lassen sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.

Wohn-Riester für PV-Anlagen: Sinn angesichts Komplexität zu prüfen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Ob eine Ausweitung des nach Ansicht der Stellungnahme sehr komplizierten Wohn-Riester-Systems auf PV-Anlagen sinnvoll ist, sollte geprüft werden.

„Ob eine Ausweitung des ohnehin sehr komplizieren Wohn-Riester Systems auf PV Anlagen sinnvoll ist, wäre zu prüfen.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Stellungnahme verbindet eine prüfbare Tatsachenaussage (Öffnung durch das JStG 2022) mit einer Wertung (Sinn der PV-Ausweitung angesichts der Komplexität); beide lassen sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.

Wohn-Riester für Sanierung und Wärmepumpen bereits geöffnet

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Wohn-Riester wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 bereits für die energetische Sanierung geöffnet, und der Einbau von Wärmepumpen dürfte als Erneuerung der Heizungsanlage erfasst sein; der Vorschlag könnte teilweise überholt sein.

„Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde „Wohn-Rieser“ bereits für die energetische Sanierung geöffnet.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a substantive claim about a measure in the PV strategy (extending Wohn-Riester to PV, heat pumps and energy-efficient renovation) and is on topic.

Bedarf für Gemeinnützigkeits-Schutz bei PV unklar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es wäre zu prüfen, ob ein Bedarf besteht, den Verlust der Gemeinnützigkeit durch PV-Stromerzeugung auszuschließen.

„Es wäre zu prüfen, ob hier ein Bedarf besteht.“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Europapolitische Instrumente nutzen 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Europäische Rechtsakte durch BMWSB eng begleiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die europäischen Rechtssetzungsakte (RED II, EPBD) sollten vom BMWSB eng begleitet werden.

„sind hier u.E. die europäischen Rechtssetzungsakte durch BMWSB eng zu begleiten“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Umsetzung von RED II/EPBD-Novelle durch BMWK unklar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Inwieweit RED-II- und EPBD-Novelle im Rahmen der PV-Strategie umgesetzt werden, muss beobachtet werden, da die Strategie sie nur abstrakt erwähnt.

„da die PV-Strategie des BMWK diese derzeit nur abstrakt erwähnt und nicht konkretisiert“

Originalstelle, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen