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Sollen gemeinnützige Körperschaften durch PV-Stromerzeugung ihre Gemeinnützigkeit behalten?

Gemeinnützige Körperschaften sollen durch PV-Stromerzeugung einschließlich Netzeinspeisung ihre Gemeinnützigkeit nicht verlieren.

BrückeWertungEine Abwägung von Werten. Sie entscheidet die Politik.

Wer es für richtig hält

Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung
  • 7 stimmen zuBDEW, aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, GdW, Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium), Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, DOSB und AWO Bundesverband
  • 0 lehnen ab
  • 263 äußern sich nicht
Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung
  • 2 stimmen zuBDKS und 1 Privatperson
  • 0 lehnen ab
  • 139 äußern sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.

Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Die Beiträge (AWO, DOSB, Niedersachsen, Pensionskassen, BMWSB) wollen übereinstimmend, dass PV-Erzeugung die Gemeinnützigkeit bzw. Steuerbefreiung nicht gefährdet; der einzige Gegenpunkt („Stromerzeugung ist gewerblich und verletzt Satzungszweck") beschreibt eher die bestehende Rechtslage als ein abweichendes Ziel, und die Zitate zeigen keine unvereinbaren Zwecke hinter der Zustimmung.

Belege: 2 von 24 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung).

Wertungen lassen sich nicht belegen. Hier zählt die Abwägung, nicht der Beweis.

Woher es stammt

21 Argumente aus 5 Stellungnahmen

„ein Verlust der Gemeinnützigkeit durch eine Stromerzeugung aus Photovoltaik einschließlich Einspeisung in das öffentliche Netz auszuschließen ist“

AWO Bundesverband e. V.Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

„Subventionierung von PV-Anlagen bei gemeinnützigen Vereinen ermöglichen und keine Einrichtung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs aufgrund des Betriebs einer PV-Anlage“

DOSB – Deutscher Olympischer SportbundStrategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

Befund

Hier tragen beide Lager den Punkt: 7 von 7 Organisationen im einen und 2 von 2 im anderen Lager sagen, dass PV-Stromerzeugung samt Netzeinspeisung die Gemeinnützigkeit nicht gefährden darf. Die Zustimmung reicht von AWO und DOSB bis zum Land Niedersachsen, das vor Solarisierungspflichten warnt, die Institutionen ihre Gemeinnützigkeit kosten könnten. Auch das BMWSB hat keinen Einwand, und das BMWK plant selbst einen entsprechenden Ausschluss. Das macht eine gemeinsame Regelung möglich, etwa durch eine Anpassung bei § 64 AO und § 5 KStG. Die einzige Gegenstimme beschreibt die heutige Rechtslage und kein abweichendes Ziel. Offen bleibt nur die genaue Ausgestaltung, zum Beispiel für Pensionskassen oder bei der Zweckbetriebsnorm.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

BMWK plant, Gemeinnützigkeitsverlust bei PV-Stromerzeugung auszuschließen AWO Bundesverband

Das BMWK plant im Rahmen der Photovoltaik-Strategie, dass gemeinnützige Körperschaften durch Stromerzeugung aus Photovoltaik ihre Gemeinnützigkeit nicht verlieren.

  1. Aus der Stellungnahme von AWO Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable fact (the BMWK plans to rule out loss of non-profit status) with a value judgment (welcoming it); split into the two, each naming the BMWK and the PV strategy context.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„das Vorhaben des BMWK einzuschätzen, dass der Verlust der Gemeinnützigkeit von Körperschaften bei Stromerzeugung aus PV ausgeschlossen werden kann“

Gebundene Mittel Gemeinnütziger für PV-Investitionen zulassen AWO Bundesverband

Die Arbeiterwohlfahrt fordert, dass gemeinnützige Körperschaften gemeinnützigkeitsrechtlich gebundene Mittel für Investitionen in Photovoltaik einsetzen dürfen.

  1. Aus der Stellungnahme von AWO Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point joined two independently acceptable demands (tax exemption extension; use of earmarked funds for PV investment), so it is split and each is made standalone by naming the actor and the legal context.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 46 % sicher).

„den Einsatz gemeinnützigkeitsrechtlich gebundener Mittel für Investitionen in Photovoltaik zu ermöglichen“

Einspeiseeinnahmen gemeinnütziger Körperschaften aus § 64 Abs. 3 AO ausnehmen AWO Bundesverband

Die AWO unterstützt den Vorschlag des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2022, Einnahmen gemeinnütziger Körperschaften aus der Einspeisung von Photovoltaikstrom in öffentliche Netze bei der Besteuerungsgrenze nach § 64 Abs. 3 Abgabenordnung unberücksichtigt zu lassen.

  1. Aus der Stellungnahme von AWO Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies ohne Kontext auf einen Vorschlag des Bundesrats; jetzt ist erkennbar, wer sich worauf bezieht (AWO, Jahressteuergesetz 2022, Abgabenordnung, gemeinnützige Körperschaften).“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 82 % sicher).

„Einnahmen aus der Einspeisung in die öffentlichen Netze bleiben bei der Ermittlung der Besteuerungsgrenze nach § 64 Abs. 3 AO unberücksichtigt.“

Partielle Steuerbefreiung Gemeinnütziger auf PV-Erzeugung samt Einspeisung ausdehnen AWO Bundesverband

Die Arbeiterwohlfahrt fordert, gemeinnützigkeitsrechtliche Beschränkungen zu beseitigen, damit die partielle Steuerbefreiung gemeinnütziger Körperschaften auch für die Erzeugung von Photovoltaik-Energie einschließlich der Einspeisung ins öffentliche Netz gilt.

  1. Aus der Stellungnahme von AWO Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point joined two independently acceptable demands (tax exemption extension; use of earmarked funds for PV investment), so it is split and each is made standalone by naming the actor and the legal context.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).

„Bestehende gemeinnützigkeitsrechtliche Beschränkungen müssen mit dem Ziel beseitigt werden, die partielle Steuerbefreiung gemeinnütziger Körperschaften auf die Erzeugung von Energie aus Photovoltaik einschließlich der Einspeisung in das öffentliche Netz auszudehnen“

AWO: § 68 Nr. 2 AO neu fassen oder eigene Zweckbetriebsnorm schaffen AWO Bundesverband

Die Arbeiterwohlfahrt schlägt vor, den Verlust der Gemeinnützigkeit bei PV-Stromerzeugung alternativ dadurch auszuschließen, dass der Selbstversorgungszweckbetrieb in § 68 Nr. 2 der Abgabenordnung neu formuliert oder eine eigene Zweckbetriebsnorm für Energieerzeugung gegen Entgelt geschaffen wird.

  1. Aus der Stellungnahme von AWO Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Not standalone: AWO, the Abgabenordnung context and what it is an alternative to were missing. The two options are alternative routes to one remedy, so no split.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 72 % sicher).

„Alternativ könnte eine Neuformulierung der Regelung des sogenannten Selbstversorgungszweckbetriebes nach § 68 Nummer 2 AO bzw. die Schaffung einer eigenständigen Zweckbetriebsnorm zur Energieerzeugung gegen Entgelt erfolgen.“

Konkrete Regelungen zur Förderung der PV in Gemeinnützigen nötig AWO Bundesverband

Es braucht konkrete Regelungen, die die PV-Energieerzeugung samt Einspeisung in gemeinnützigen Körperschaften aktiv fördern.

  1. Aus der Stellungnahme von AWO Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 81 % sicher).

„Benötigt werden zudem konkrete Regelungen, um die Energieerzeugung in der gemeinnützigen Körperschaft durch Photovoltaik einschließlich Einspeisung in das öffentliche Netz zu fördern.“

Das BMWK-Vorhaben zur Gemeinnützigkeit bei PV wird begrüßt AWO Bundesverband

Das Vorhaben des BMWK, den Verlust der Gemeinnützigkeit bei PV-Stromerzeugung auszuschließen, wird als erfreulich bewertet.

  1. Aus der Stellungnahme von AWO Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable fact (the BMWK plans to rule out loss of non-profit status) with a value judgment (welcoming it); split into the two, each naming the BMWK and the PV strategy context.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).

„Umso erfreulicher ist das Vorhaben des BMWK einzuschätzen“

Gemeinnützigkeit darf durch PV-Stromerzeugung nicht verloren gehen AWO Bundesverband

Eine Stromerzeugung aus Photovoltaik einschließlich Netzeinspeisung darf für gemeinnützige Sozialunternehmen nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

  1. Aus der Stellungnahme von AWO Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„ein Verlust der Gemeinnützigkeit durch eine Stromerzeugung aus Photovoltaik einschließlich Einspeisung in das öffentliche Netz auszuschließen ist“

Gemeinnützige Vereine fördern, ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb DOSB

Kapitel 3.7.c soll ergänzt werden: PV-Subventionierung bei gemeinnützigen Vereinen ermöglichen, ohne dass der PV-Betrieb einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründet.

  1. Aus der Stellungnahme von DOSB – Deutscher Olympischer Sportbund zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).

„Subventionierung von PV-Anlagen bei ge- meinnützigen Vereinen ermöglichen und keine Einrichtung eines wirtschaftlichen Geschäftsbe- triebs aufgrund des Betriebs einer PV-Anlage“

Solarisierungspflichten dürfen Gemeinnützigkeit nicht gefährden Niedersachsen (Ministerium)

Weitere Solarisierungspflichten für Dächer dürfen nicht dazu führen, dass Institutionen ihre Gemeinnützigkeit verlieren oder Vermietungseinkünfte gewerbesteuerlich infiziert werden; hierfür sind steuerrechtliche Lösungen zu finden.

  1. Aus der Stellungnahme von Niedersachsen: Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 90 % sicher).

„Mit weiteren Verpflichtungen zur Solarisierung von Dächern darf nicht einhergehen, dass Institutionen ihre Gemeinnützigkeit verlieren“

Gemeinnützige können schon wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Gemeinnützige Unternehmen können nach geltender Rechtslage bereits einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Finanzierung des ideellen Bereichs unterhalten.

  1. Aus der Stellungnahme von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).

„können bereits nach geltender Rechtslage einen steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs haben“

BMWSB: kein Einwand gegen Schutz der Gemeinnützigkeit bei PV-Strom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sieht keinen Grund, sich dem Vorschlag der PV-Strategie entgegenzustellen, den Verlust der Gemeinnützigkeit von Körperschaften bei Stromerzeugung aus Photovoltaik auszuschließen, obwohl es einen entsprechenden Bedarf erst für prüfbedürftig hält.

  1. Aus der Stellungnahme von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Original nennt weder den Vorschlag noch das BMWSB aus. Die Neufassung benennt beides, Richtung und Inhalt bleiben gleich.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).

„besteht für BMWSB jedoch kein Grund, sich einem entsprechenden Vorschlag entgegenzustellen“

BFH-Rechtsprechung zum weiteren Zweck nicht auf Pensionskassen mit PV übertragen aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

Nach Auffassung der Einreichung sollten die BFH-Rechtsprechungsgrundsätze, wonach ein weiterer Zweck zum Verlust der Steuerbefreiung führt, nicht auf steuerbefreite Pensionskassen mit PV-Anlagen und Ladestationen an Immobilien übertragen werden.

  1. Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a legal characterization (PV is not a separate purpose) with a separate demand (case-law should not be transferred); each is rewritten with the Pensionskasse tax-exemption context named.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).

„Rechtsprechungsgrundsätze sollten nicht übertragen werden!“

Geringe gewerbliche Erträge gefährden die gesamte Steuerbefreiung aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

Die anteilig äußerst geringen gewerblichen Erträge aus PV-Anlagen und E-Ladesäulen gefährden die Körperschaftsteuerbefreiung der Einrichtungen insgesamt, nicht nur anteilig.

  1. Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (95 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 41 % sicher).

„die dadurch entstehenden (anteilig äußerst geringen) gewerblichen Erträge die Steuerbefreiung dieser Altersversorgungseinrichtungen in Gänze gefährden“

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3: PV-Einnahmen kosten Pensionskassen die Steuerbefreiung aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

Nach Auffassung der Einreichung bietet die Steuerbefreiungsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreiten Pensionskassen keine Möglichkeit, Einnahmen aus PV-Anlagen oder E-Ladestationen auf eigenen Immobilien zu erzielen, ohne die Steuerbefreiung zu verlieren.

  1. Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point relied on unexplained jargon ("Direktbestand", "geltendem Recht"); rewritten to name the provision (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG), the actors (Pensionskassen) and the claim, attributed to the submission.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (52 % sicher), aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (97 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 31 % sicher).

„Die Befreiungsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sieht für Pensionskassen keine Möglichkeit vor, Einnahmen aus den PV-Anlagen oder E-Ladestationen zu erzielen, ohne dabei die Steuerbefreiung zu verlieren“

„Die Erzeugung von Strom und Einspeisung ins Netz bzw. entgeltliche Abgabe an Verbraucher stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar“

„sieht für Pensionskassen keine Möglichkeit vor, Einnahmen aus den PV-Anlagen oder E-Ladestationen zu erzielen, ohne dabei die Steuerbefreiung zu verlieren“

Stromerzeugung ist gewerblich und verletzt Satzungszweck aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

Stromerzeugung und -einspeisung bzw. entgeltliche Abgabe gilt als gewerbliche Tätigkeit, mit der sich die Kasse nach der BFH-Rechtsprechung einen weiteren, satzungsfremden Zweck gibt und die Steuerbefreiung verliert.

  1. Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 49 % sicher).

„Die Erzeugung von Strom und Einspeisung ins Netz bzw. entgeltliche Abgabe an Verbraucher stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar“

Maßnahme in die PV-Strategie aufnehmen: Befreiung bleibt erhalten aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

In die Maßnahmenliste der PV-Strategie (S. 27f.) soll aufgenommen werden, dass Einnahmen aus PV-Anlagen und E-Ladesäulen nicht zum Verlust der Körperschaftsteuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 9 KStG führen.

  1. Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).

„Verlust der Körperschaftssteuerbefreiung für steuerbefreite Anleger (nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 9 KStG) durch Einnahmen aus PV-Anlagen und E-Ladesäulen ausschließen“

Erhebliches Potenzial: 100.000 m² Dachfläche, 8 Mio. kWh aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

Eine Altersversorgungseinrichtung mit 8.500 Wohneinheiten könnte ca. 100.000 m² Dachfläche mit PV belegen und etwa 8 Mio. kWh Strom jährlich erzeugen, tut dies aber wegen der Gefährdung der Steuerbefreiung nicht.

  1. Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (100 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).

„eine Altersversorgungseinrichtung mit 8.500 Wohneinheiten ca. 100.000 m2 Dachfläche mit PV-Anlagen ausstatten könnte und dadurch etwa 8 Mio. kWh Strom jährlich erzeugen könnte“

KStG-Steuerbefreiung: Erneuerbare-Energie-Anlagen zweckunschädlich stellen aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

Für die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG soll die Voraussetzung in Buchst. c gesetzlich so eingeschränkt werden, dass gewerbliche Kapitalanlagen und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie dem satzungsmäßigen Zweck nicht entgegenstehen.

  1. Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Substantive tax-law proposal relevant to PV; only lacked context, so rewritten to name the provision (KStG steuerbefreiung) and the proposed legislative change.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (100 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 54 % sicher).

„Einschränkung der Voraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG: gewerbliche Kapitalanlage und Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie stehen dem satzungsmäßigen Zweck nicht entgegen“

„gewerbliche Kapitalanlage und Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie stehen dem satzungsmäßigen Zweck nicht entgegen“

§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG: dringende Anpassung für Pensionskassen mit PV-Anlagen aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

Die Einreichung hält eine dringende Anpassung von § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG für erforderlich, damit die Steuerbefreiung von Pensionskassen bei Investitionen in Photovoltaikanlagen nicht gefährdet wird.

  1. Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Die Passage betrifft steuerrechtliche Hürden für Pensionskassen bei PV-Investitionen und ist damit thematisch relevant; der Punkt war nur nicht eigenständig verständlich und wurde mit Norm und Akteur umformuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 46 % sicher).

„Anpassungsbedarf dringend erforderlich“

Alte BFH-Urteile verursachen Steuerunsicherheit für PV bei Pensionskassen aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung

Die Unsicherheit, ob Pensionskassen mit dem Betrieb von PV-Anlagen und E-Ladesäulen auf Immobilien ihre Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG verlieren, geht laut der Stellungnahme auf zwei BFH-Urteile von 1969 und 1979 zurück, die für aufsichtsrechtlich nicht regulierte Unterstützungskassen ergingen und auf regulierte Altersversorgungseinrichtungen nicht passen.

  1. Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Argument betrifft ein Hindernis für den PV-Ausbau (Steuerbefreiung), war aber ohne Bezug auf PV und KStG nicht verständlich; daher neutral und eigenständig umformuliert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 39 % sicher).

„die jedoch für aufsichtsrechtlich in der Kapitalanlage nicht regulierte Unterstützungskassen ergingen und daher nicht auf Altersversorgungseinrichtungen mit aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Kapitalanlage passen“